Nun hat Herr Kollege Sachs wieder die Gelegenheit benutzt, sich
gegen den Bau von Arkaden auszusprechen. Mir scheint, daß er auch
hier den Vorschlag des Ausschusses nicht richtig erfaßt hat. Einen
Arkadengang kaim man unmöglich für 15 000 M herstellen; also ist
die Furcht davor nicht angebracht. Der Ausschuß meinte, daß mau,
obwohl man sich durchaus für die Verbreiterung der Königstraße ausgesprochen 172
hat, doch nicht 2- oder 800 000 M wegschmeißen sollte, da
in nicht so langer Zeit unbedingt ein besserer Kaufpreis zu erzielen
wäre, abgesehen davon, daß die Unkosten für Fortschaffung des
Materials, die 30-bis 40000 Ji betragen, auch zum Fenster hinausgeworfen 172
wären. Wenn man die Umbaukosten für den Durchgang
selbst mit 20 000 JC annimmt und die fortgeworfenen 40 000 M diesen
gegenüberstellt, so muß man doch zugestehen, daß so zirka 20000 Jt
erspart werden außer denn daß man für das Jahr vielleicht noch die
Miethe für die Etagen bezieht. Also pekuniär ist die Sache unbedingt
im Sinne des Ausschusses als rationell aufzufassen.
Aber auch vom ästhetischen Standpunkte ist Manches für die
Ansschußvorlage zu erwähnen. Wenn Herr Kollege Sachs sagt, cs
habe gar nichts zu bedeuten, daß hier eine lange Strecke von Ruinen
geschaffen wird, so möchte ich doch darauf hinweisen, wie es aussehen
würde, wenn von der Breiten Straße bis zur Spandauerstraße ein
Ruinenfeld geschaffen würde. Denken Sie sich diesen zweiten Giebel
vom Wasser bis zur Poststraße! Aber ich behaupte weiter, daß für
das Zentrum und den Osten hierdurch ein Schlag entstehen würde,
der gar nicht wieder gut zu machen ist. Es muß zunächst eine Taxe
aufgestellt, daun muß ausgeschrieben werden auf Abbruch; das dauert,
schlecht gesagt, 4 Wochen, — da sind wir Mitte Februar, — bis mit
dem Abriß begonnen werden kann. Da in der Burgstraße und in
der Königstraße Sandsteinfagade ist, dauert der Abbruch wenigstens
10 Wochen.
(Zuruf.)
— Herr Kollege Wohlgemut!), wenn Sic auch Fachmann sind, muß
ich Ihnen doch sagen, daß Sie an dieser Stelle nicht par force abzureißen 172
vermögen, weil in der Königstraße die Geführte nicht so leicht
placirt werden können wie anderswo. Wenn der Abriß beendet ist, haben
wir gegen Mitte Mai. Dann muß die Straße gesperrt und gepflastert,
und dann können die Pferdebahnschienen gelegt werden. Also Mitte
Juni kann die Linie bestenfalls eröffnet werden, während im Mai die
Ausstellung beginnt. Den Stadtthcil Altberlin und den ganzen
Osten würden Sie hierdurch dem Fremdenverkehr durchaus verschließen.
Versäumt wird aber nichts, wenn Sie das Jahr warten; denn daß
im Ausschuß niemand daran gedacht hat, den Abriß noch länger hinauszuschieben, 172
wird Ihnen jeder bezeugen; selbst diejenigen, die früher
dagegen waren, haben dafür gestimmt. Ich kann also nur warnen
im Gegensatz zu Herrn Kollegen Sachs, der Magistratsvorlage zuzustimmen, 172
sondern muß bitten, die Sache bis zum 1. April nächsten
Jahres ruhen zu lassen.
Stadtverordneter Talke: Meine Herren, es wird wohl nur
wenige unter uns geben, die nicht wünschen, daß dieser Engpaß im
Mittelpunkt des Herzens der Stadt so bald wie möglich beseitigt
wird. Wir haben schon gesehen, daß dieser Wunsch allgemein ivar,
indem wir die großen Mittel für die Nicderlegung der Häuser bewilligten. 172
Im Publikum hat man auch nicht verstanden, wie wir
fähig waren, erst so große Opfer zu bringen und nun die Sache fortzuschleppen. 172
Im Ausschuß hat wohl niemand daran gedacht; aber
im Publikum der Königstadt herrscht allgemeine Aufregung; man
glaubt, daß wir durch den Bau des Durchgangs die Sache auf Jahre
hinaus verschleppen wollen. Das ist nicht der Fall. Ich habe in
der Kommission bis zuletzt für die Magistratsvorlage gesprochen; es
bringt Unterhaltungskosten; Miethe werden wir auch nicht groß einziehen 172
können. Aber ich habe mich belehren lassen. Für den Abbruch
ist jetzt ein ungünstiger Augenblick. Die Ausstellung ist vor der Thür;
viele Fremde kommen hierher. Da macht es immer einen besseren
Eindruck, wenn das Haus steht, xiub das hat mich dazu bewogen,
dein Ausschußantrage zuzustimmen, zumal Herr Stadtbaurath Hobrecht
ausführte, daß die Sache nur 20 000 Jt kosten wird. Ich wollte das
gleich mit ihm abmachen; er war auch bereit dazu.
Nun möchte ich Sie bitten, um das Publikum in dieser Gegend
und überhaupt in Berlin zu beruhigen, den Zusatzantrag des Herrn
Sachs anzunehmen; er ändert nichts an der Sache und macht nur
perfekt, daß nicht am 1. April 1897 wieder ein neues Provisorium
eintreten kann.
Stadtverordneter Lüben: Meine Herren, ich habe auch mir
noch wenig hinzuzufügen. Ich möchte nur hervorheben, daß gerade im
Ausschuß alle Stimmen darin einig waren, daß wir die alte Post
herunterreißen sollten. Aber unter diesen Umständen und namentlich
in Bezug darauf, daß die Zeit nicht geeignet erscheint, das Grundstück 172
zu verkaufen, und vor allem, da uns daran liegt, eine Pferdebahn 172
durchzubekommen, haben wir diesen Mittelweg gewählt. Der
Antrag Sachs verschlechtert ja die Sache durchaus nicht; ich möchte
Sie also bitten, im Interesse der Sache den Antrag Sachs mit anzunehmen. 172
(Die Berathung wird geschlossen. Der Antrag des Stadtverordneten
Sachs II wird Angenommen. Mit diesem Zusatzantrag wird der
Antrag des Ausschusses angenommen, so daß der Beschluß der Ver
sammlung lautet wie folgt:
Die Versammlung lehnt den Antrag des Magistrats in der
Vorlage vorn 6. Dezember v. Js. (Drucksache 795 de 1895),
betreffend den Abbruch des Gebäudes Königstraße 1/6, ab und
ersucht den Magistrat, ein Provisorium auf die Dauer eines
Jahres in der Weise zu schaffen, daß eine Fußgängerpassage
durch die in dem Gebäude befindlichen Läden hergestellt wird.
Dieses Provisorium endet am 1. April 1897 dergestalt, daß,
wenn bis zu diesem Zeitpunkte ein Verkauf des Grundstücks mit
der Verpflichtung der Freilegung des in die Straßenflucht
fallenden Flächentheiles nicht erfolgt ist, das genannte Gebäude
öffentlich meistbietend durch Einforderung verschlossener Offerten
auf Abbruch verkauft und der Zuschlag ertheilt wird, wenn die
von der städtischen Baninspektion aufzustellende Taxe erreicht ist.
Der baldigen Vorlegung eines Bauprojektes nebst Kostenanschlages 172
für die herzustellende Fußgängerpassage sieht die Versammlung 172
entgegen. Die zu dieser Angelegenheit eingegangene
Vorstellung des Bezirksveretns Alt-Berlin, kein Provisorium,
sondern ein Definitivm» hinsichtlich der Niederlegung der alten
Post zu beschließen, dessen Ausführung entweder jetzt, oder
spätestens für den 1. April 1897 festgesetzt wird, ist durch die
vorstehende Beschlußfassung erledigt).
Vorsteher Br. Langerhans: Fünfter Gegenstand der Tagesordnung: 172
Antrag der Stadtverordneten Stadthagen und Genossen,
betreffend die Fürsorge für die in den verschiedenen Ver-»valtungszweigen
der Gemeinde Berlin beschäftigten Arbeiter
in Fällen von Krankheiten oder Berunglüikung. — Vorlage 31.
Hierzu sind zwei Amendements gestellt, und zwar besagen beide
dasselbe, von dem Herrn Kollegen Dr. Stryck und Herrn Kollegen
Goldschmidt:
Für den Fall der Annahme des mit Nr. 1 bezeichneten Antrages 172
Stadthagen und Genossen beantrage ich die Vertagung
der Berathung über Ziffer 2, bis der Magistrat die zu Nr. i
gewünschte Auskunft ertheilt hat.
Antragsteller Stadtverordneter Stadthagen: Meine Herren,
der Antrag, den wir gestellt haben, zerfällt in zwei Theile. Ich null
von vorn herein erklären: falls der Magistrat heute nicht in der Lage
sein sollte, die Auskunft zu geben, die von ihm zu ersuchen die Versammlung 172
von uns aufgefordert wird, so würde ich nichts dagegen
haben, daß der zweite Theil unseres Antrages heute von der Tagesordnung 172
abgesetzt wird. Ich habe also gegen den Sinn der Anträge,
soweit sie dahin gehen, über den zweiten Theil unseres Antrages erst
dann zu beschließen, wenn die Auskunft des Magistrats vorliegt, an
sich nichts. ■
Ich halte es für notwendig, Ihnen die Dringlichkeit beider Anträge 172
kurz darzulegen. Sie wissen, daß, weit über den Gedanken einer
bestimmten politischen Partei hinausgehend, das Gesetz selbst im Großen
und Ganzen sich auf den Standpunkt stellt, daß in Krankheits- und
Unglücksfällen, die in einem Betriebe sich ereignet haben, wenigstens
in einem gewissen Sinne Fürsorge für die Arbeiter getroffen werden
müsse. Die betreffenden Reichsgesetze haben ja aus die Stadt ihre
Rückwirkung, und zwar auf sehr viele Betriebe der Stadt, auf alle,
die gewerblich betrieben werden. Nun ist aber ein großer Streit:
welcher Theil der Betriebe ist ein gewerblicher, und welcher Theil ist
nur ein solcher Betrieb, der öffentlich-rechtlich betrieben wird? ES ist
ein Streit bei ziemlich allen Betrieben mit Ausnahme der aus die
eigentliche Bauthätigkeit bezüglichen, ein Streit bei de» Kanalisationswerkcn,
bei dm Gas- und Wasseranlagen, ja selbst bei den mit der
Banverwaltung in Zusammenhang stehenden Arbeiten, bei den Straßenreinigungsarbeiten,
bei den Krankenanstalten, den Irrenhäusern, bei
den Betrieben ans dem Viehhof und bei einer ganzen Reihe anderer
Betriebe. Die Fragen sind sehr strittig, und ich will dem Magistrat
keineswegs einen Vorwurf daraus machen, wenn er nicht in jedem
einzelnen Falle die Entscheidung trifft, die meines Erachtens zutreffend
wäre, sondern wenn er hin und wieder versucht, erst vom Reichsversicherungsamt 172
eine Entscheidung herbeizuführen. Aber, meine Herren,
ich meine, mir sollten uns über die rechtlichen Fragen nicht streiten,
da sie für den betreffenden Arbeiter ganz gleichgültig sind, der, weil
er zufällig in einem Betriebe beschäftigt ist, welcher als auf
öffentlich-rechtlicher Basis und nicht auf gewerblicher Funktion beruhend
angesehen wird, — wenn der verunglückt oder erkrankt, so sollten wir
ebenso für ihn sorgen, wie wenn er in einem Betriebe ist, in dem mir
durch das Reichsgesetz gezwungen sind, ihn in Krankheits- oder Unglücksfällen 172
zu versichern. Es ist ja auch in den Fällen, wo es sich um
solche Arbeiter handelt, die an sich der Versicherungspflicht nicht unterliegen, 172
im Großen und Ganzen im Wege der Darreichung von Ge-