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Volume No. 3, 16.01.1896

Contents : Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 23.1896 (Public Domain)

Nun  hat  Herr  Kollege  Sachs  wieder  die  Gelegenheit  benutzt,  sich
gegen  den  Bau  von  Arkaden  auszusprechen.  Mir  scheint,  daß  er  auch
hier  den  Vorschlag  des  Ausschusses  nicht  richtig  erfaßt  hat.  Einen
Arkadengang  kaim  man  unmöglich  für  15  000  M  herstellen;  also  ist
die  Furcht  davor  nicht  angebracht.  Der  Ausschuß  meinte,  daß  mau,
obwohl  man  sich  durchaus  für  die  Verbreiterung  der  Königstraße  ausgesprochen 172
  hat,  doch  nicht  2-  oder  800  000  M  wegschmeißen  sollte,  da
in  nicht  so  langer  Zeit  unbedingt  ein  besserer  Kaufpreis  zu  erzielen
wäre,  abgesehen  davon,  daß  die  Unkosten  für  Fortschaffung  des
Materials,  die  30-bis  40000  Ji  betragen,  auch  zum  Fenster  hinausgeworfen 172
  wären.  Wenn  man  die  Umbaukosten  für  den  Durchgang
selbst  mit  20  000  JC  annimmt  und  die  fortgeworfenen  40  000  M  diesen
gegenüberstellt,  so  muß  man  doch  zugestehen,  daß  so  zirka  20000  Jt
erspart  werden  außer  denn  daß  man  für  das  Jahr  vielleicht  noch  die
Miethe  für  die  Etagen  bezieht.  Also  pekuniär  ist  die  Sache  unbedingt
im  Sinne  des  Ausschusses  als  rationell  aufzufassen.
Aber  auch  vom  ästhetischen  Standpunkte  ist  Manches  für  die
Ansschußvorlage  zu  erwähnen.  Wenn  Herr  Kollege  Sachs  sagt,  cs
habe  gar  nichts  zu  bedeuten,  daß  hier  eine  lange  Strecke  von  Ruinen
geschaffen  wird,  so  möchte  ich  doch  darauf  hinweisen,  wie  es  aussehen
würde,  wenn  von  der  Breiten  Straße  bis  zur  Spandauerstraße  ein
Ruinenfeld  geschaffen  würde.  Denken  Sie  sich  diesen  zweiten  Giebel
vom  Wasser  bis  zur  Poststraße!  Aber  ich  behaupte  weiter,  daß  für
das  Zentrum  und  den  Osten  hierdurch  ein  Schlag  entstehen  würde,
der  gar  nicht  wieder  gut  zu  machen  ist.  Es  muß  zunächst  eine  Taxe
aufgestellt,  daun  muß  ausgeschrieben  werden  auf  Abbruch;  das  dauert,
schlecht  gesagt,  4  Wochen,  —  da  sind  wir  Mitte  Februar,  —  bis  mit
dem  Abriß  begonnen  werden  kann.  Da  in  der  Burgstraße  und  in
der  Königstraße  Sandsteinfagade  ist,  dauert  der  Abbruch  wenigstens
10  Wochen.
(Zuruf.)
—  Herr  Kollege  Wohlgemut!),  wenn  Sic  auch  Fachmann  sind,  muß
ich  Ihnen  doch  sagen,  daß  Sie  an  dieser  Stelle  nicht  par  force  abzureißen 172
  vermögen,  weil  in  der  Königstraße  die  Geführte  nicht  so  leicht
placirt  werden  können  wie  anderswo.  Wenn  der  Abriß  beendet  ist,  haben
wir  gegen  Mitte  Mai.  Dann  muß  die  Straße  gesperrt  und  gepflastert,
und  dann  können  die  Pferdebahnschienen  gelegt  werden.  Also  Mitte
Juni  kann  die  Linie  bestenfalls  eröffnet  werden,  während  im  Mai  die
Ausstellung  beginnt.  Den  Stadtthcil  Altberlin  und  den  ganzen
Osten  würden  Sie  hierdurch  dem  Fremdenverkehr  durchaus  verschließen.
Versäumt  wird  aber  nichts,  wenn  Sie  das  Jahr  warten;  denn  daß
im  Ausschuß  niemand  daran  gedacht  hat,  den  Abriß  noch  länger  hinauszuschieben, 172
  wird  Ihnen  jeder  bezeugen;  selbst  diejenigen,  die  früher
dagegen  waren,  haben  dafür  gestimmt.  Ich  kann  also  nur  warnen
im  Gegensatz  zu  Herrn  Kollegen  Sachs,  der  Magistratsvorlage  zuzustimmen, 172
  sondern  muß  bitten,  die  Sache  bis  zum  1.  April  nächsten
Jahres  ruhen  zu  lassen.
Stadtverordneter  Talke:  Meine  Herren,  es  wird  wohl  nur
wenige  unter  uns  geben,  die  nicht  wünschen,  daß  dieser  Engpaß  im
Mittelpunkt  des  Herzens  der  Stadt  so  bald  wie  möglich  beseitigt
wird.  Wir  haben  schon  gesehen,  daß  dieser  Wunsch  allgemein  ivar,
indem  wir  die  großen  Mittel  für  die  Nicderlegung  der  Häuser  bewilligten. 172
  Im  Publikum  hat  man  auch  nicht  verstanden,  wie  wir
fähig  waren,  erst  so  große  Opfer  zu  bringen  und  nun  die  Sache  fortzuschleppen. 172
  Im  Ausschuß  hat  wohl  niemand  daran  gedacht;  aber
im  Publikum  der  Königstadt  herrscht  allgemeine  Aufregung;  man
glaubt,  daß  wir  durch  den  Bau  des  Durchgangs  die  Sache  auf  Jahre
hinaus  verschleppen  wollen.  Das  ist  nicht  der  Fall.  Ich  habe  in
der  Kommission  bis  zuletzt  für  die  Magistratsvorlage  gesprochen;  es
bringt  Unterhaltungskosten;  Miethe  werden  wir  auch  nicht  groß  einziehen 172
  können.  Aber  ich  habe  mich  belehren  lassen.  Für  den  Abbruch
ist  jetzt  ein  ungünstiger  Augenblick.  Die  Ausstellung  ist  vor  der  Thür;
viele  Fremde  kommen  hierher.  Da  macht  es  immer  einen  besseren
Eindruck,  wenn  das  Haus  steht,  xiub  das  hat  mich  dazu  bewogen,
dein  Ausschußantrage  zuzustimmen,  zumal  Herr  Stadtbaurath  Hobrecht
ausführte,  daß  die  Sache  nur  20  000  Jt  kosten  wird.  Ich  wollte  das
gleich  mit  ihm  abmachen;  er  war  auch  bereit  dazu.
Nun  möchte  ich  Sie  bitten,  um  das  Publikum  in  dieser  Gegend
und  überhaupt  in  Berlin  zu  beruhigen,  den  Zusatzantrag  des  Herrn
Sachs  anzunehmen;  er  ändert  nichts  an  der  Sache  und  macht  nur
perfekt,  daß  nicht  am  1.  April  1897  wieder  ein  neues  Provisorium
eintreten  kann.
Stadtverordneter  Lüben:  Meine  Herren,  ich  habe  auch  mir
noch  wenig  hinzuzufügen.  Ich  möchte  nur  hervorheben,  daß  gerade  im
Ausschuß  alle  Stimmen  darin  einig  waren,  daß  wir  die  alte  Post
herunterreißen  sollten.  Aber  unter  diesen  Umständen  und  namentlich
in  Bezug  darauf,  daß  die  Zeit  nicht  geeignet  erscheint,  das  Grundstück 172
  zu  verkaufen,  und  vor  allem,  da  uns  daran  liegt,  eine  Pferdebahn 172
  durchzubekommen,  haben  wir  diesen  Mittelweg  gewählt.  Der
Antrag  Sachs  verschlechtert  ja  die  Sache  durchaus  nicht;  ich  möchte
Sie  also  bitten,  im  Interesse  der  Sache  den  Antrag  Sachs  mit  anzunehmen. 172


(Die  Berathung  wird  geschlossen.  Der  Antrag  des  Stadtverordneten
Sachs  II  wird  Angenommen.  Mit  diesem  Zusatzantrag  wird  der
Antrag  des  Ausschusses  angenommen,  so  daß  der  Beschluß  der  Ver
sammlung  lautet  wie  folgt:
Die  Versammlung  lehnt  den  Antrag  des  Magistrats  in  der
Vorlage  vorn  6.  Dezember  v.  Js.  (Drucksache  795  de  1895),
betreffend  den  Abbruch  des  Gebäudes  Königstraße  1/6,  ab  und
ersucht  den  Magistrat,  ein  Provisorium  auf  die  Dauer  eines
Jahres  in  der  Weise  zu  schaffen,  daß  eine  Fußgängerpassage
durch  die  in  dem  Gebäude  befindlichen  Läden  hergestellt  wird.
Dieses  Provisorium  endet  am  1.  April  1897  dergestalt,  daß,
wenn  bis  zu  diesem  Zeitpunkte  ein  Verkauf  des  Grundstücks  mit
der  Verpflichtung  der  Freilegung  des  in  die  Straßenflucht
fallenden  Flächentheiles  nicht  erfolgt  ist,  das  genannte  Gebäude
öffentlich  meistbietend  durch  Einforderung  verschlossener  Offerten
auf  Abbruch  verkauft  und  der  Zuschlag  ertheilt  wird,  wenn  die
von  der  städtischen  Baninspektion  aufzustellende  Taxe  erreicht  ist.
Der  baldigen  Vorlegung  eines  Bauprojektes  nebst  Kostenanschlages 172
  für  die  herzustellende  Fußgängerpassage  sieht  die  Versammlung 172
  entgegen.  Die  zu  dieser  Angelegenheit  eingegangene
Vorstellung  des  Bezirksveretns  Alt-Berlin,  kein  Provisorium,
sondern  ein  Definitivm»  hinsichtlich  der  Niederlegung  der  alten
Post  zu  beschließen,  dessen  Ausführung  entweder  jetzt,  oder
spätestens  für  den  1.  April  1897  festgesetzt  wird,  ist  durch  die
vorstehende  Beschlußfassung  erledigt).
Vorsteher  Br.  Langerhans:  Fünfter  Gegenstand  der  Tagesordnung: 172

Antrag  der  Stadtverordneten  Stadthagen  und  Genossen,
betreffend  die  Fürsorge  für  die  in  den  verschiedenen  Ver-»valtungszweigen
  der  Gemeinde  Berlin  beschäftigten  Arbeiter
in  Fällen  von  Krankheiten  oder  Berunglüikung.  —  Vorlage  31.
Hierzu  sind  zwei  Amendements  gestellt,  und  zwar  besagen  beide
dasselbe,  von  dem  Herrn  Kollegen  Dr.  Stryck  und  Herrn  Kollegen
Goldschmidt:
Für  den  Fall  der  Annahme  des  mit  Nr.  1  bezeichneten  Antrages 172
  Stadthagen  und  Genossen  beantrage  ich  die  Vertagung
der  Berathung  über  Ziffer  2,  bis  der  Magistrat  die  zu  Nr.  i
gewünschte  Auskunft  ertheilt  hat.
Antragsteller  Stadtverordneter  Stadthagen:  Meine  Herren,
der  Antrag,  den  wir  gestellt  haben,  zerfällt  in  zwei  Theile.  Ich  null
von  vorn  herein  erklären:  falls  der  Magistrat  heute  nicht  in  der  Lage
sein  sollte,  die  Auskunft  zu  geben,  die  von  ihm  zu  ersuchen  die  Versammlung 172
  von  uns  aufgefordert  wird,  so  würde  ich  nichts  dagegen
haben,  daß  der  zweite  Theil  unseres  Antrages  heute  von  der  Tagesordnung 172
  abgesetzt  wird.  Ich  habe  also  gegen  den  Sinn  der  Anträge,
soweit  sie  dahin  gehen,  über  den  zweiten  Theil  unseres  Antrages  erst
dann  zu  beschließen,  wenn  die  Auskunft  des  Magistrats  vorliegt,  an
sich  nichts.  ■
Ich  halte  es  für  notwendig,  Ihnen  die  Dringlichkeit  beider  Anträge 172
  kurz  darzulegen.  Sie  wissen,  daß,  weit  über  den  Gedanken  einer
bestimmten  politischen  Partei  hinausgehend,  das  Gesetz  selbst  im  Großen
und  Ganzen  sich  auf  den  Standpunkt  stellt,  daß  in  Krankheits-  und
Unglücksfällen,  die  in  einem  Betriebe  sich  ereignet  haben,  wenigstens
in  einem  gewissen  Sinne  Fürsorge  für  die  Arbeiter  getroffen  werden
müsse.  Die  betreffenden  Reichsgesetze  haben  ja  aus  die  Stadt  ihre
Rückwirkung,  und  zwar  auf  sehr  viele  Betriebe  der  Stadt,  auf  alle,
die  gewerblich  betrieben  werden.  Nun  ist  aber  ein  großer  Streit:
welcher  Theil  der  Betriebe  ist  ein  gewerblicher,  und  welcher  Theil  ist
nur  ein  solcher  Betrieb,  der  öffentlich-rechtlich  betrieben  wird?  ES  ist
ein  Streit  bei  ziemlich  allen  Betrieben  mit  Ausnahme  der  aus  die
eigentliche  Bauthätigkeit  bezüglichen,  ein  Streit  bei  de»  Kanalisationswerkcn,
  bei  dm  Gas-  und  Wasseranlagen,  ja  selbst  bei  den  mit  der
Banverwaltung  in  Zusammenhang  stehenden  Arbeiten,  bei  den  Straßenreinigungsarbeiten,
  bei  den  Krankenanstalten,  den  Irrenhäusern,  bei
den  Betrieben  ans  dem  Viehhof  und  bei  einer  ganzen  Reihe  anderer
Betriebe.  Die  Fragen  sind  sehr  strittig,  und  ich  will  dem  Magistrat
keineswegs  einen  Vorwurf  daraus  machen,  wenn  er  nicht  in  jedem
einzelnen  Falle  die  Entscheidung  trifft,  die  meines  Erachtens  zutreffend
wäre,  sondern  wenn  er  hin  und  wieder  versucht,  erst  vom  Reichsversicherungsamt 172
  eine  Entscheidung  herbeizuführen.  Aber,  meine  Herren,
ich  meine,  mir  sollten  uns  über  die  rechtlichen  Fragen  nicht  streiten,
da  sie  für  den  betreffenden  Arbeiter  ganz  gleichgültig  sind,  der,  weil
er  zufällig  in  einem  Betriebe  beschäftigt  ist,  welcher  als  auf
öffentlich-rechtlicher  Basis  und  nicht  auf  gewerblicher  Funktion  beruhend
angesehen  wird,  —  wenn  der  verunglückt  oder  erkrankt,  so  sollten  wir
ebenso  für  ihn  sorgen,  wie  wenn  er  in  einem  Betriebe  ist,  in  dem  mir
durch  das  Reichsgesetz  gezwungen  sind,  ihn  in  Krankheits-  oder  Unglücksfällen 172
  zu  versichern.  Es  ist  ja  auch  in  den  Fällen,  wo  es  sich  um
solche  Arbeiter  handelt,  die  an  sich  der  Versicherungspflicht  nicht  unterliegen, 172
  im  Großen  und  Ganzen  im  Wege  der  Darreichung  von  Ge-
            
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