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Band No. 42 (444-469), 22. Juni 1895

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1895 (Public Domain)

Verhandlung glauben entnehmen zu können, der Grund der Nicht- 
Annahme unserer Vorlage nicht sowohl darin zu finden ist, daß die 
Stadtverordneten Versammlung die Asphaltirung der Straße nicht 
wollte, als darin, daß diese zu einem bestimmten Preise ausgeführt 
werden solle, so ist dem gegenüber folgendes zu erwägen: 
Die Dammfläche der Voßstraßc umfaßt bei 12 m Breite etwa 
5 340 qm, bei 11 qm aber etwa 4 895 qm; es handelt sich bei einem 
Preisunterschiede von l M pro Quadratmeter demnach uni 4 895 
bezw. 5 340 JC. Die im Falle der Unterlassung der Asphaltirung 
im laufenden Etatsjahre auszuführende Reparatur des vorhandenen 
Pflasters würde wegen des erforderlichen Zuschusses anderen Stein 
materials einen erheblich höheren Betrag erforderri, wenn ein den 
polizeilichen Anforderungen zwingender Zustand hergestellt werden 
sollte: bei der größten Beschränkung der Ausbesserungen auf das 
allernothwendigste würden immer noch Kosten erwachsen, die die vvr- 
gedachten Beträge übersteigen. 
Hierzu komnit, daß es unserer Meinung nach der Stadtgemeinde, 
wenn derselben auch eine rechtliche Verpflichtung zur llmpflasterung 
der Straße im laufenden Etatsjahre nicht obliegt, nicht wohl ent 
stehen würde, nachdem zum Zwecke der Unipflasterung 60000 JC von 
den bisyer Unterhaltnngspflichtigen der Stadtgemcindc gezahlt find, 
die Umpflasterung nicht sobald als möglich auszuführen. 
Die Asphaltirung der Straße zu einem niedrigeren als dem all 
gemein mit den Asphalt Unternehmern für das laufende Jahr verein 
barten Betrage auszuführen sind ivir nicht in der Lage, die Frage 
ivegen weiterer Ermäßigung der Preise für die Folge unterliegt jedoch 
unserer Erwägung. Dagegen hat sich inzwischen ergeben, daß die im 
Ordinariunl des Etats bewilligten Mittel ausreichen werden, um auch 
den durch die (»0000 JC nicht gedeckten Betrag der Kosten der As 
phaltirung zu decken, so daß es weiterer Mittel aus dem Extraordi- 
narium nicht bedarf icnd unser Antrag vom 8. d. Mts. daher insofern 
eine Abänderung erfährt, indem wir die Stadtverordneten-Versamm- 
lnng ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, -daß 
die Voßstraßc im laufenden Etatsjahre mit Asphaltpflaster 
versehen wird. Zu den entstehenden Kosten ist der Beitrag 
der deutschen Credit- und Bau-Bank von 60000 JC zu ver 
wenden, der Mehrbetrag ist aus den im Ordinariunl des 
Etats für Unipflasterungen bewilligten Mitteln zu entnehmen. 
Berlin, den 22. Juni 1895. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
457. Vorlage I. Nr. 10252 B11/95 — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Erwerbung des zur Freilegung der 
Grünthalerstrastc von Bellermannstraste bis zur Wcich- 
bildgrcnze erforderlichen Terrains/ 
Die Grünthalerstraße ist auf der Strecke von Bellcrmannstraßc 
bis zllr Weichbildsgrenze noch nicht regulirt uild entwässert, sondern nur 
mit einem etwa 5 m breiten Bauerndamm gepflastert, an dessen Seiten sich 
tiefsandiges Terrain befindet. Auf der Strecke von Bellermannstraße 
bis Straße 1 (Christianiastraße) übersteigt der dem Verkehr dienende 
Theil die Breite des Bauerndammes überhaupt nur sehr wenig, 
während die dahinter belegene von der Straße 1 bis zur Weichbilds 
grenze reichende Strecke in der im Bebauungsplan vorgesehenen 
Breite bereits freilicgt. Diese lctztgedachte Strecke ist auf der 8.0. 
Seite fast ganz mit Wohngebäuden bestanden, deren Errichtung bereits 
vor Inkrafttreten des Gesetzes und Ortsstatuts von 1875 erfolgt ist. 
Diesen Verhältnissen entsprechend, haben sich in der Straße Zustände 
entwickelt, wie sie bis zum Anfange des vorigen Jahrzehnts in den 
Außenbezirken leider nicht selten waren, gegenwärtig aber nur noch 
in vereinzelten Straßenstrecken solche zu finden sein dürften. 
Bei anhaltend regnerischem Wetter oder Thauwetter ist die Straße 
kaum passirbar. Die Grundstücke werden infolge der nach diesen hin 
etwas abfallenden Lage der Straße bei Gewitterregen und beim Auf- 
thauen des Schnees häufig überschwemmt. 
Andererseits ist im Sommer die Straße arg verstaubt und ver 
sandet, ohne daß durch regelmäßige Besprcngung Abhilfe geschaffen 
werden kann. Bei anhaltender Trockenheit macht sich Wassermangel 
fühlbar, welcher bei Feuersgefahr bedenklich werden könnte. 
Die auf den Grundstücken vorhandenen Vorrichtungen zur Auf 
nahme der Abwässer sind ihcilweise ungenügend und, um die durch 
die Fortschaffung der Abwässer entstehenden Kosten zu sparen, werden 
nicht selten Abwässer unter dem Schutze der nächtlichen Dunkelheit 
auf die Straße gegossen. 
Der auf der Strecke von Straße 1 bis zur Weichbildsgrenze 
belegene Landstreifen zwischen dem Bauerndamm und dem Zaum der 
Berlin—Stettiner Bahn wird vielfach zur Ablagerung von Unrath, 
wie Müll, Asche, Küchenabfälle u. s. w. benutzt. 
All' diese Uebelstände sind bereits seit mehreren Jahren Gegen 
stand niehrfacher Petitionen der dortigen Haus- und Grundbesitzer- 
Vereine, sowie auch einiger dort ansässiger Eigenthümer gewesen. 
Ihre Beseitigung läßt sich nur dadurch erzielen, daß die Grüuthaler- 
straße mindestens auf der bebauten aber noch unregulirten Strecke 
anbaufähig hergestellt wird. Die hierzu erforderliche Entwässerung 
kann jedoch nur an die in dem bereits regulirten Theile der Grün- 
lhalerstraße belegene Entwässerungs-Anlage angeschlossen werden, was 
zunächst die Erwerbung des im Privatbesitz befindlichen Straßcnlandes 
der Grünthalerstraße auf der Strecke von Bellcrmannstraßc bis zur 
Straße 1, welches auf dem anliegenden Plane der städtischen Plan 
kammer von, Juni d. Js. in rother Farbe kenntlich gemacht ist, 
seitens der Stadtgemcindc bedingt. 
Durch die Ausführung dieser Entwässerung würde aber zugleich 
der ganze zwischen der Grünthalerstraße, der Nord- und der Ringbahn, 
sowie der Bellermannstraße belegene Stadttheil, dessen Vorflnth nur 
nach der Grünthalerstraße hin möglich ist. der Bebauung erschlossen 
werden können. 
Die mit den betreffenden Eigenthümern wegen Ucbereignung der 
fraglichen Straßenland-Parzellen gepflogenen Verhandlungen haben, 
wie aus der nachstehenden Zusammenstellung zu ersehen ist, Folgendes 
ergeben: 
Name 
des 
Eigenthümers 
Grün- 
thaler- 
straße 
Nr. 
Größe des 
Straßen 
landes qm 
ca. 
Bedingungen bezw. Forde 
rungen, gegen welche die 
Abttetung erfolgen soll. 
Heine 
15 
204 
75 JC pro Quadratmeter 
= 15 800 JC. 
Schutzmann 
16 
245 
unentgeltlich und pfandfrei. 
Thiemann 
17 
283 
Entschädigung von unbe- 
stimmter Höhe. 
Schnitzer 
18 
221 
unentgeltlich und pfandfrei. 
Bräger & 
Lentz 
19 
221 
do. 
20 
221 
- 
Pusch 
23 
222 
- 
Heckert 
24 
218 
- 
Günther 
25 
221 
- 
Kolbow 
27 
22 l 
- 
Greve & Volk- 
mann 
28 
221 
Erlaß der ortsstatutarischen 
Beiträge. 
Lohmann 
29 
1313 
600 JC pro Quadratmeter: 
ca. 42,3 JC pro Quadrat 
meter — 56 146 JC. 
Krause 
30 
287 
69,80 JC pro Quadratmeter 
— 19 976,20 JC. 
Außerdem 30000 JC für 
Eutwerthung des Grund 
stücks. 
Die von den Eigenthümern Heine, Thiemann, Greve und 
Volkmann, Lohmann und Krause gestellten Bedingungen bezw. 
Forderungen halten mir im Einverständnis; mit der städtischen Bau- 
Deputation für unannehmbar und deshalb die Erwerbung der diesen 
Eigenthümern gehörigen Straßcuflächcn im Wege der Enteignung für 
angebracht. Von den übrigen Eigenthümern hat der Eigenthünier 
Schnitzer inzwischen das von seinem Grundstücke, Grünthalcrstr. 18, 
erforderliche Straßenland der Stadtgemcindc unentgeltlich und pfand 
frei übereignet, während die Auflassung des ferner unentgeltlich an 
gebotenen Straßenlandes noch aussteht. Hiernach werden rund 
2 300 qm entgeltlich zu erwerben sein, für Ivelchc wir nach Maßgabe 
in der Nähe ausgeführter Enteignungen einen Werth von 12 JC 
pro Quadratmeter annehmen. Um indeß eine Verzögerung des 
Straßenland-Erwerbs zu vermeiden, welche dadurch entstehen könnte, 
daß in einzelnen Fällen die angebotene unentgeltliche Abtretung nicht 
sollte zicr Ausführung gelangen können, ersuchen wir im Einverständniß 
mit der städtischen Bau-Deputation um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Erwerbung des ge- 
sammtcn zur Freilegung der Grünthalerstraße auf der Strecke 
von der Bellermannstraße bis zur Straße 1 einschließlich 
erforderlichen Landes, soweit dessen unentgeltliche Abtretung 
nicht zu erreichen ist, im Wege der Enteignung einverstanden. 
Die Mittel hierzu sind aus dem Sttaßenland-Erwerbungsfonds, 
Ordinarium Titel II a der Spezial-Verwaltung 36 zu entnehmen, 
auf welchen bisher 142 626 JC angewiesen sind. 
Berlin, den 20. Juni 1895. 
Magistrat hiesiger.König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle.
	        
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