Verhandlung glauben entnehmen zu können, der Grund der Nicht-
Annahme unserer Vorlage nicht sowohl darin zu finden ist, daß die
Stadtverordneten Versammlung die Asphaltirung der Straße nicht
wollte, als darin, daß diese zu einem bestimmten Preise ausgeführt
werden solle, so ist dem gegenüber folgendes zu erwägen:
Die Dammfläche der Voßstraßc umfaßt bei 12 m Breite etwa
5 340 qm, bei 11 qm aber etwa 4 895 qm; es handelt sich bei einem
Preisunterschiede von l M pro Quadratmeter demnach uni 4 895
bezw. 5 340 JC. Die im Falle der Unterlassung der Asphaltirung
im laufenden Etatsjahre auszuführende Reparatur des vorhandenen
Pflasters würde wegen des erforderlichen Zuschusses anderen Stein
materials einen erheblich höheren Betrag erforderri, wenn ein den
polizeilichen Anforderungen zwingender Zustand hergestellt werden
sollte: bei der größten Beschränkung der Ausbesserungen auf das
allernothwendigste würden immer noch Kosten erwachsen, die die vvr-
gedachten Beträge übersteigen.
Hierzu komnit, daß es unserer Meinung nach der Stadtgemeinde,
wenn derselben auch eine rechtliche Verpflichtung zur llmpflasterung
der Straße im laufenden Etatsjahre nicht obliegt, nicht wohl ent
stehen würde, nachdem zum Zwecke der Unipflasterung 60000 JC von
den bisyer Unterhaltnngspflichtigen der Stadtgemcindc gezahlt find,
die Umpflasterung nicht sobald als möglich auszuführen.
Die Asphaltirung der Straße zu einem niedrigeren als dem all
gemein mit den Asphalt Unternehmern für das laufende Jahr verein
barten Betrage auszuführen sind ivir nicht in der Lage, die Frage
ivegen weiterer Ermäßigung der Preise für die Folge unterliegt jedoch
unserer Erwägung. Dagegen hat sich inzwischen ergeben, daß die im
Ordinariunl des Etats bewilligten Mittel ausreichen werden, um auch
den durch die (»0000 JC nicht gedeckten Betrag der Kosten der As
phaltirung zu decken, so daß es weiterer Mittel aus dem Extraordi-
narium nicht bedarf icnd unser Antrag vom 8. d. Mts. daher insofern
eine Abänderung erfährt, indem wir die Stadtverordneten-Versamm-
lnng ersuchen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, -daß
die Voßstraßc im laufenden Etatsjahre mit Asphaltpflaster
versehen wird. Zu den entstehenden Kosten ist der Beitrag
der deutschen Credit- und Bau-Bank von 60000 JC zu ver
wenden, der Mehrbetrag ist aus den im Ordinariunl des
Etats für Unipflasterungen bewilligten Mitteln zu entnehmen.
Berlin, den 22. Juni 1895.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.
457. Vorlage I. Nr. 10252 B11/95 — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Erwerbung des zur Freilegung der
Grünthalerstrastc von Bellermannstraste bis zur Wcich-
bildgrcnze erforderlichen Terrains/
Die Grünthalerstraße ist auf der Strecke von Bellcrmannstraßc
bis zllr Weichbildsgrenze noch nicht regulirt uild entwässert, sondern nur
mit einem etwa 5 m breiten Bauerndamm gepflastert, an dessen Seiten sich
tiefsandiges Terrain befindet. Auf der Strecke von Bellermannstraße
bis Straße 1 (Christianiastraße) übersteigt der dem Verkehr dienende
Theil die Breite des Bauerndammes überhaupt nur sehr wenig,
während die dahinter belegene von der Straße 1 bis zur Weichbilds
grenze reichende Strecke in der im Bebauungsplan vorgesehenen
Breite bereits freilicgt. Diese lctztgedachte Strecke ist auf der 8.0.
Seite fast ganz mit Wohngebäuden bestanden, deren Errichtung bereits
vor Inkrafttreten des Gesetzes und Ortsstatuts von 1875 erfolgt ist.
Diesen Verhältnissen entsprechend, haben sich in der Straße Zustände
entwickelt, wie sie bis zum Anfange des vorigen Jahrzehnts in den
Außenbezirken leider nicht selten waren, gegenwärtig aber nur noch
in vereinzelten Straßenstrecken solche zu finden sein dürften.
Bei anhaltend regnerischem Wetter oder Thauwetter ist die Straße
kaum passirbar. Die Grundstücke werden infolge der nach diesen hin
etwas abfallenden Lage der Straße bei Gewitterregen und beim Auf-
thauen des Schnees häufig überschwemmt.
Andererseits ist im Sommer die Straße arg verstaubt und ver
sandet, ohne daß durch regelmäßige Besprcngung Abhilfe geschaffen
werden kann. Bei anhaltender Trockenheit macht sich Wassermangel
fühlbar, welcher bei Feuersgefahr bedenklich werden könnte.
Die auf den Grundstücken vorhandenen Vorrichtungen zur Auf
nahme der Abwässer sind ihcilweise ungenügend und, um die durch
die Fortschaffung der Abwässer entstehenden Kosten zu sparen, werden
nicht selten Abwässer unter dem Schutze der nächtlichen Dunkelheit
auf die Straße gegossen.
Der auf der Strecke von Straße 1 bis zur Weichbildsgrenze
belegene Landstreifen zwischen dem Bauerndamm und dem Zaum der
Berlin—Stettiner Bahn wird vielfach zur Ablagerung von Unrath,
wie Müll, Asche, Küchenabfälle u. s. w. benutzt.
All' diese Uebelstände sind bereits seit mehreren Jahren Gegen
stand niehrfacher Petitionen der dortigen Haus- und Grundbesitzer-
Vereine, sowie auch einiger dort ansässiger Eigenthümer gewesen.
Ihre Beseitigung läßt sich nur dadurch erzielen, daß die Grüuthaler-
straße mindestens auf der bebauten aber noch unregulirten Strecke
anbaufähig hergestellt wird. Die hierzu erforderliche Entwässerung
kann jedoch nur an die in dem bereits regulirten Theile der Grün-
lhalerstraße belegene Entwässerungs-Anlage angeschlossen werden, was
zunächst die Erwerbung des im Privatbesitz befindlichen Straßcnlandes
der Grünthalerstraße auf der Strecke von Bellcrmannstraßc bis zur
Straße 1, welches auf dem anliegenden Plane der städtischen Plan
kammer von, Juni d. Js. in rother Farbe kenntlich gemacht ist,
seitens der Stadtgemcindc bedingt.
Durch die Ausführung dieser Entwässerung würde aber zugleich
der ganze zwischen der Grünthalerstraße, der Nord- und der Ringbahn,
sowie der Bellermannstraße belegene Stadttheil, dessen Vorflnth nur
nach der Grünthalerstraße hin möglich ist. der Bebauung erschlossen
werden können.
Die mit den betreffenden Eigenthümern wegen Ucbereignung der
fraglichen Straßenland-Parzellen gepflogenen Verhandlungen haben,
wie aus der nachstehenden Zusammenstellung zu ersehen ist, Folgendes
ergeben:
Name
des
Eigenthümers
Grün-
thaler-
straße
Nr.
Größe des
Straßen
landes qm
ca.
Bedingungen bezw. Forde
rungen, gegen welche die
Abttetung erfolgen soll.
Heine
15
204
75 JC pro Quadratmeter
= 15 800 JC.
Schutzmann
16
245
unentgeltlich und pfandfrei.
Thiemann
17
283
Entschädigung von unbe-
stimmter Höhe.
Schnitzer
18
221
unentgeltlich und pfandfrei.
Bräger &
Lentz
19
221
do.
20
221
-
Pusch
23
222
-
Heckert
24
218
-
Günther
25
221
-
Kolbow
27
22 l
-
Greve & Volk-
mann
28
221
Erlaß der ortsstatutarischen
Beiträge.
Lohmann
29
1313
600 JC pro Quadratmeter:
ca. 42,3 JC pro Quadrat
meter — 56 146 JC.
Krause
30
287
69,80 JC pro Quadratmeter
— 19 976,20 JC.
Außerdem 30000 JC für
Eutwerthung des Grund
stücks.
Die von den Eigenthümern Heine, Thiemann, Greve und
Volkmann, Lohmann und Krause gestellten Bedingungen bezw.
Forderungen halten mir im Einverständnis; mit der städtischen Bau-
Deputation für unannehmbar und deshalb die Erwerbung der diesen
Eigenthümern gehörigen Straßcuflächcn im Wege der Enteignung für
angebracht. Von den übrigen Eigenthümern hat der Eigenthünier
Schnitzer inzwischen das von seinem Grundstücke, Grünthalcrstr. 18,
erforderliche Straßenland der Stadtgemcindc unentgeltlich und pfand
frei übereignet, während die Auflassung des ferner unentgeltlich an
gebotenen Straßenlandes noch aussteht. Hiernach werden rund
2 300 qm entgeltlich zu erwerben sein, für Ivelchc wir nach Maßgabe
in der Nähe ausgeführter Enteignungen einen Werth von 12 JC
pro Quadratmeter annehmen. Um indeß eine Verzögerung des
Straßenland-Erwerbs zu vermeiden, welche dadurch entstehen könnte,
daß in einzelnen Fällen die angebotene unentgeltliche Abtretung nicht
sollte zicr Ausführung gelangen können, ersuchen wir im Einverständniß
mit der städtischen Bau-Deputation um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Erwerbung des ge-
sammtcn zur Freilegung der Grünthalerstraße auf der Strecke
von der Bellermannstraße bis zur Straße 1 einschließlich
erforderlichen Landes, soweit dessen unentgeltliche Abtretung
nicht zu erreichen ist, im Wege der Enteignung einverstanden.
Die Mittel hierzu sind aus dem Sttaßenland-Erwerbungsfonds,
Ordinarium Titel II a der Spezial-Verwaltung 36 zu entnehmen,
auf welchen bisher 142 626 JC angewiesen sind.
Berlin, den 20. Juni 1895.
Magistrat hiesiger.König!. Haupt- und Residenzstadt.
Zelle.