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Die Registratur (Kanzlei) der Universität.
dir Studirenden gerichteten Briefe zu vervollständigen und dergestalt auf jede
Weise den Interessen der Studirenden und des mit denselben verkehrenden
Publikums zu dienen.
Die D i c n st r ä u m c des Univcrsitäts-Rektorats-Sckretärs befinden sich im westlichen
Seitenflügel des Universitätsgebäudes (Amtszimmer des Rektors und Richters).
Die Dien st stunden für den öffentlichen Verkehr sind auf die Vormittagsstunden
von 9—1 und die Nachmittagsstunden von 4—6 festgesetzt.
II. Die Registratur (Kanzlei).
Die Geschäfte der Universitäts-Registratur und Kanzlei werden von zwei Registratoren
erledigt, welche in gemeinschaftlicher Arbeit folgende Dienstgeschäftc
besorgen:
1. die Verwaltung der Registratur der Universität als solcher und der vier
Fakultäten;
2. die Führung des Journals;
3. die Annahme der Meldungen zu den Fleiß-, Sitten- rc. Zeugnissen, sowie
das Koncipircn, Mnndircn und Kollationircn der letzteren;
4. die Besorgung der mit der Immatrikulation der Studirenden verbundenen
Arbeiten, d. h. insbesondere die Führung eines Buches bei derselben, Entgegennahme
der von den Studirenden eingereichten Papiere rc. und Registrirung
der letzteren in den alphabetischen Verzeichnissen, sowie die Eintragung
der Studirenden mit ihren Nationalen in die Fakultäts-Register
in alphabetischer und chronologischer Reihenfolge;
5. die Annahme der Meldungen zu den Abgangszeugnissen; Herausnahme
der den Studirenden gehörigen, ans der Registratur dcponirtcn Papiere;
Ausfertigung und Kollationirung der Abmeldungsschcine und Aushändigung
derselben an die Studirenden, sowie die Mitwirkung bei dem Mnndircn
der Abgangszeugnisse;
6. die Löschung der Abgegangenen rc. im Album der Studirenden und in den
Fakultätsrcgistcrn und die Einreihung der Abgangszeugnisse in die Akten;
7. die Bewirkung des Wechsels der Erkennungskarten;
3. die Sammlung, Ordnung und Versendung der für den Schriftcn-Anstausch
mit anderen Universitäten rc. bestimmten Universitäts-Schriften;
9. die Führung des Archivs;
10. die Ausstellung des für jedes Semester zu bearbeitenden Entwurfs der
Auditoricn-Vertheilnng an die einzelnen Professoren und Docenten;
11. die Fertigstellung des Vorlesungs-Verzeichnisses zum Abdruck durch die
Zeitungen;
12. die Vcrtheilung der Vorlesungs-Verzeichnisse, Festreden, Preisaufgabcn rc.
für die Docenten der Universität, das Ministerium und andere Behörden;
13. das Mnndircn. Kollationircn und Expedircn der sämmtlichen Korrespondenzen,
Berichte rc. sowohl der Universität als solcher, als auch der ein-