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Abschnitt VIII. Die Unterbeamten der Universität

Volltext : Die Königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (Public Domain)

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Die  Registratur  (Kanzlei)  der  Universität.

dir  Studirenden  gerichteten  Briefe  zu  vervollständigen  und  dergestalt  auf  jede
Weise  den  Interessen  der  Studirenden  und  des  mit  denselben  verkehrenden
Publikums  zu  dienen.
Die  D  i  c  n  st  r  ä  u  m  c  des  Univcrsitäts-Rektorats-Sckretärs  befinden  sich  im  westlichen ­
  Seitenflügel  des  Universitätsgebäudes  (Amtszimmer  des  Rektors  und  Richters).
Die  Dien  st  stunden  für  den  öffentlichen  Verkehr  sind  auf  die  Vormittagsstunden ­
  von  9—1  und  die  Nachmittagsstunden  von  4—6  festgesetzt.

II.  Die  Registratur  (Kanzlei).
Die  Geschäfte  der  Universitäts-Registratur  und  Kanzlei  werden  von  zwei  Registratoren ­
  erledigt,  welche  in  gemeinschaftlicher  Arbeit  folgende  Dienstgeschäftc
besorgen:
1.  die  Verwaltung  der  Registratur  der  Universität  als  solcher  und  der  vier
Fakultäten;
2.  die  Führung  des  Journals;
3.  die  Annahme  der  Meldungen  zu  den  Fleiß-,  Sitten-  rc.  Zeugnissen,  sowie
das  Koncipircn,  Mnndircn  und  Kollationircn  der  letzteren;
4.  die  Besorgung  der  mit  der  Immatrikulation  der  Studirenden  verbundenen
Arbeiten,  d.  h.  insbesondere  die  Führung  eines  Buches  bei  derselben,  Entgegennahme ­
  der  von  den  Studirenden  eingereichten  Papiere  rc.  und  Registrirung
  der  letzteren  in  den  alphabetischen  Verzeichnissen,  sowie  die  Eintragung ­
  der  Studirenden  mit  ihren  Nationalen  in  die  Fakultäts-Register
in  alphabetischer  und  chronologischer  Reihenfolge;
5.  die  Annahme  der  Meldungen  zu  den  Abgangszeugnissen;  Herausnahme
der  den  Studirenden  gehörigen,  ans  der  Registratur  dcponirtcn  Papiere;
Ausfertigung  und  Kollationirung  der  Abmeldungsschcine  und  Aushändigung
derselben  an  die  Studirenden,  sowie  die  Mitwirkung  bei  dem  Mnndircn
der  Abgangszeugnisse;
6.  die  Löschung  der  Abgegangenen  rc.  im  Album  der  Studirenden  und  in  den
Fakultätsrcgistcrn  und  die  Einreihung  der  Abgangszeugnisse  in  die  Akten;
7.  die  Bewirkung  des  Wechsels  der  Erkennungskarten;
3.  die  Sammlung,  Ordnung  und  Versendung  der  für  den  Schriftcn-Anstausch
  mit  anderen  Universitäten  rc.  bestimmten  Universitäts-Schriften;
9.  die  Führung  des  Archivs;
10.  die  Ausstellung  des  für  jedes  Semester  zu  bearbeitenden  Entwurfs  der
Auditoricn-Vertheilnng  an  die  einzelnen  Professoren  und  Docenten;
11.  die  Fertigstellung  des  Vorlesungs-Verzeichnisses  zum  Abdruck  durch  die
Zeitungen;
12.  die  Vcrtheilung  der  Vorlesungs-Verzeichnisse,  Festreden,  Preisaufgabcn  rc.
für  die  Docenten  der  Universität,  das  Ministerium  und  andere  Behörden;
13.  das  Mnndircn.  Kollationircn  und  Expedircn  der  sämmtlichen  Korrespondenzen, ­
  Berichte  rc.  sowohl  der  Universität  als  solcher,  als  auch  der  ein-
            
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