Tätigkeitsbericht 2019/2020
Covid-19
Tät i gkei t s b e r i c h t 2 0 1 9 / 20 2 0
2. Halbjahr 2019 / 1. Halbjahr 2020
Dieser Bericht über die Entwicklung und Tätigkeit des
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V., Berlin, schließt an den anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung am 21. November 2019
schriftlich vorgelegten und mündlich ergänzten Tätigkeitsbericht 2018/2019 an. Er umfasst – soweit sich aus
folgenden Ausführungen nichts anderes ergibt – den
Berichtszeitraum 2. Halbjahr 2019 und 1. Halbjahr 2020.
Tät i gkei t s b e r i c h t 2 0 1 9 / 20 2 0
Seite
Vorwort
Nichts ist so beständig wie der Wandel
2.4
4
In den Blick genommen
10
1
Lokale Demokratie
11
1.1
Die vhw Stadtmacher Akademie
13
1.2
Städteprojekte
15
1.3
Wandel lokalpolitischer Kultur in Zeiten von
Populismus und Polarisierung
18
Lokale Demokratie in Klein- und
Mittelstädten unter den Bedingungen von
Peripherisierung
Begegnungskontexte: Projekte, Plätze und
Atmosphären
36
Transition-Town-Initiativen und die große
Transformation
38
Sport- und Bewegungslandschaften:
Netzwerke und Kooperationen im
Spannungsfeld zwischen Stadtentwicklung
und Sport
39
Stadtteilmütterprojekte und
Wohnungsunternehmen
40
3
Digitalisierung
41
3.1
Corona und der steinige Weg zur digitalen
Beteiligung
43
Bürger/Bürgerinnen als Freunde? Potenziale
von sozialen Medien in der öffentlichen
Verwaltung
45
2.5
2.6
Forschung und Politik
1.4
Seite
2.7
3.2
22
1.5
Lokale Politik und Beteiligung – Neue Wege
des Stadtmachens und die Rolle lokaler Politik 24
3.3
Stadtmachen auf digitalen Plattformen
46
4
Wohnen in der Stadtentwicklung
48
1.6
Kommunalpolitik
4.1
1.7
Soziale Benachteiligung und politische
Partizipation – Vergleichsstudie zu
Beteiligungslandstrukturen im Kontext von
Marginalisierung
Wohnungspolitik und Wohnungsmarkt –
zwischen Kontinuität und Corona
48
26
Bodenpolitik bleibt zentraler Schlüssel zur
Lösung der Wohnraumfrage
50
Urbaner Wandel und gesellschaftlicher
Zusammenhalt
28
Mustersprache Stadtgestalten – strategische
Impulse zur Förderung nachhaltiger
Stadtentwicklung durch Baugemeinschaften
52
Quartier und Nachbarschaft – neue
Perspektiven
29
Förderung lokaler Demokratie im Quartier:
Ein Handlungsfeld der Gemeinwesenarbeit?
Faire Wohnraumversorgung und
„gesunde Mischung“? Belegungspolitiken
institutioneller Wohnungsanbietender
53
31
Forschung zu Flucht und Migration – neue
Wege beschreiten
33
Wohnbaulandbereitstellung als inter
kommunale Aufgabe – Teilprojekt „Region
Stuttgart“ im Forschungsvorhaben „Soziale
Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene“
54
2
2.1.
2.2
2.3
2
25
4.2
4.3
4.4
4.5
Inhalt
Seite
4.6
4.7
Organisation
Problemimmobilien – eine oft unterschätzte
stadtentwicklungs- und wohnungspolitische
Herausforderung
56
7
Zur Zukunft der Eigenheime der 1950er bis
70er Jahre – Eine Befragung
56
Transfer- und Öffentlichkeitsarbeit
5
Transferformate
60
5.1
Veranstaltungen
60
5.2
Zeitschrift „Forum Wohnen Stadtentwicklung“ 64
5.3
Weitere Publikationen & Formate
67
5.4
Vorträge und Veröffentlichungen in
externen Publikationen, Kooperationen
72
Pressearbeit
76
5.5
Seite
Fortbildung
6
Auftrag und Überblick
78
6.1
Entwicklung der Fortbildungstätigkeit
80
6.2
Fortbildungsthemen im Überblick
80
6.5
Fortbildung: Aus den Bundesländern
101
6.4
Spezialformate
107
6.5
Leuchtturmveranstaltungen
110
6.6
Fachliteratur Fortbildung
112
6.7
Marketing Fortbildung
113
6.8
Entwicklung des Internetauftritts im
Fortbildungsbereich
117
Rechtliche Verhältnisse, Organe und
Organisation
124
7.1
Rechtliche Verhältnisse
124
7.2
Ehrenmitgliedschaften
124
7.3
Organe des Verbandes
125
7.3.1
Die Mitgliederversammlung
(§§ 7-9 der Satzung)
125
7.3.2
Das Kuratorium (§ 10 der Satzung)
125
7.3.3
Der Verbandsrat (§ 11 der Satzung)
128
7.3.4
Der Vorstand (§ 12 der Satzung)
129
7.3.5
Der Rechnungsprüfungsausschuss
(§ 6 Abs. 3 der Satzung)
129
7.4
Verbandsstruktur
130
7.4.1
Bundesgeschäftsstelle/Hauptgeschäftsstelle
130
7.4.2
Geschäftsstellen
131
7.5
Mitgliederbewegung
131
7.6
vhw-Dienstleistung GmbH
132
7.7
vhw Stiftung
133
Anhang
vhw-Jahresabschluss 2019
135
Anschriften der vhw-Geschäftsstellen
140
3
Vor w or t
Nichts ist so beständig wie der Wandel
N
ichts ist so beständig wie der Wandel, das wusste
der griechische Philosoph und Denker Heraklit
bereits vor zweieinhalbtausend Jahren zu berichten.
Geändert hat sich bis heute daran nichts, möchte man
meinen, wenn man vielleicht von der Beschleunigung
des Wandels absieht. Nachdem im Frühjahr 2020 –
inmitten unseres Berichtszeitraums – mit der CoronaPandemie (Covid-19) plötzlich und ohne größere Vorwarnung ein verheerendes disruptives Ereignis über
die Menschheit gekommen ist, hat heute bereits der
daraus resultierende gesellschaftliche Wandel deutlich
an Gestalt gewonnen.
So ist es gerade einmal ein Jahr her, dass wir an dieser
Stelle des Tätigkeitsberichts 2018/2019 die weitreichenden Umbrüche des vergangenen Jahrzehnts mit dem
Untertitel „Eine andere Welt“ zusammengefasst haben.
Bewegt haben uns damals insbesondere die Folgen einer
weithin ungezähmten Globalisierung, der immer stärker
in den Fokus rückende Klimawandel, die Krisensymptome des Neoliberalismus der letzten Jahrzehnte, der
Aufstieg populistischer Strömungen sowie der rapide
technologische Wandel, vor allem in Gestalt einer digitalen Transformation der Gesellschaft. Die Überschrift
lautete „Vom Verstehen zum Gestalten“. Es ging dabei
vor allem darum, aus dem Verstehen der aktuellen
gesellschaftlichen Entwicklung für den Verband konkrete Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft
in den zentralen Handlungsfeldern Wohnen, Bodenpolitik, Stadtentwicklung, gesellschaftlicher Zusammenhalt und lokale Demokratie abzuleiten und den vhw zur
zukunftsorientierten Mitgestaltung zu befähigen.
Gegenwartsanalysen weisen den Weg
S
eitdem ist die Analyse des Wandels und der resultierenden Herausforderungen etwas weiter vorangeschritten. So hat Andreas Reckwitz in seinem Buch
„Das Ende der Illusionen“ den Aufstieg und die Krise
4
des gegenwärtigen Liberalismus nachgezeichnet, der in
den 1980er Jahren begonnen hatte, die strengen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Regulierungen im
sozial-korporatistischen Staat, zugunsten einer dynamischen Erneuerung der Gesellschaft radikal zu öffnen.1 Er
skizziert dessen dominierende Stränge, den ökonomisch
orientierten Neoliberalismus und den kultur- und identitätspolitischen Linksliberalismus sowie die damit einhergehenden sozioökonomischen, soziokulturellen und
demokratiepraktischen Krisensymptome, die seit einiger
Zeit darauf hindeuten, dass sie unter den gegebenen
Rahmenbedingungen nicht mehr produktiv bewältigt
werden können.
So steht auf der einen Seite die konstatierte „Überdynamisierung“ der Gesellschaft in engem Zusammenhang
mit dem Kollaps der europäischen Finanzmärkte um das
Jahr 2007 herum, den nachfolgenden Staatskrisen, dem
Niedergang gesellschaftlicher Infrastrukturen und der
Vermarktlichung des Sozialen, des Sozialraums und des
Wohnens. Zudem brachte die globalisierte Ökonomie
erhebliche soziale Verwerfungen und Umverteilungsprobleme hervor.
Auf der anderen Seite hatten die Deregulierungen und
Öffnungen der vergangenen Jahrzehnte auch den Aufstieg des Multikulturalismus und der Identitätspolitik
ermöglicht. Im Zusammenwirken mit dem Anstieg der
Migration zeigen sich jedoch auch die Gefährdungen
einer wechselseitigen kulturellen Desintegration, insbesondere durch die Selbstabschottung ethnischer, religiöser (durchaus auch „weißer“) Communities.
Die demokratiepraktischen Probleme der spätmodernen Gesellschaft sind evident. Die Internationalisierung einer Vielzahl politischer Regelungsbereiche geht
genauso einher mit der Abtretung von Zuständigkeiten
und Handlungskompetenzen der Politik wie die Forderung einer emanzipierten Bürgerschaft nach einem
1
Reckwitz, Andreas (2019): Das Ende der Illusionen. Frankfurt am
Main. Reckwitz spricht in diesem Kontext von einem öffnenden,
die Grenzen überschreitenden „apertistischen Liberalismus“.
Mehr an Mitbestimmung. In Kombination mit den noch
ungelösten sozialen und kulturellen Verwerfungen der
Gegenwart tragen diese bei zu einem Bedeutungsverlust der Politik, der sich vor allem in sinkenden Wahlbeteiligungen, rückläufigen Mitgliederzahlen der Parteien,
Vertrauensverlust und politischer Apathie der Menschen
oder gar im Aufstieg populistischer Strömungen niederschlägt.
Auf dem Weg zu einem
„eingebetteten Liberalismus“?
D
ie Analyse der vielfältigen gesellschaftlichen Krisensymptome, die sich in den letzten Jahren immer
deutlicher herausgebildet haben, bilden die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft geeignete (Gegen-)Strategien entwickeln und angemessene
Reaktionen auf die aktuellen Herausforderungen zeigen
kann. Reckwitz kommt dementsprechend in seinem
Buch zu der abschließenden These, der derzeitige öffnende Liberalismus und sein Paradigma der Dynamisierung werde künftig durch einen regulativ „eingebetteten Liberalismus“ abgelöst.
Und in der Tat sprechen einige Beobachtungen aus dem
realpolitischen und demokratischen Geschehen heute
dafür, dass die sich stellenden Herausforderungen –
trotz aller Polemik und Entgleisungen vor allem in den
neuen Medien – von Politik, Zivilgesellschaft und Bürgerschaft im Rahmen konstruktiver Aushandlungsprozesse
angenommen und ggf. rationalen Lösungen zugeführt
werden. So wurden in den letzten Jahren zum Beispiel
erste neue Instrumente zur Regulierung der europäischen Finanzmärkte entwickelt, wurden europäische
Lastenausgleichs- und Umverteilungsfragen diskutiert
und entschieden, wurden staatliche Förderprogramme
zur Sanierung oder zur Neuschaffung von gesellschaftlichen Infrastrukturen aufgelegt und werden neuerdings
wieder die Fragen einer regulierten, sozial gerechten
Boden- und Wohnungspolitik auf die politische Agenda
gesetzt. In anderen aktuellen Themenfeldern werden
inzwischen mit zunehmender Spannbreite intensive
gesellschaftliche Diskurse über einzuschlagende Entwicklungspfade geführt, sei es in Sachen identitätspolitischer Grenzziehungen, humanitärer Katastrophenhilfe,
Migration und Integration oder geeigneter Konzepte
und Maßnahmen zum Klimaschutz.
In diesem Zusammenhang gibt es auch gegenüber dem
emotional aufgeladenen Thema des Populismus Positives zu vermelden. So berichtet das jüngste Populismusbarometer 2020 von einer „Trendwende im Meinungsklima“. Demnach hat sich, in Folge einer „deutlich
verbesserte(n) und inklusivere(n) Regierungspolitik“ und
eines „demokratischen Antipopulismus“ die Intensität
populistischer Einstellungen zuletzt, insbesondere in der
politischen Mitte, stark verringert. Sie „…zeigt sich in
der Auseinandersetzung mit der populistischen Versuchung damit als lernfähig“.2
Zu vielen der aufgezeigten Herausforderungen hat sich
auch der vhw im vergangenen Jahr durch einschlägige
Forschungsaktivitäten positioniert, wie der nachfolgende
Tätigkeitsbericht verdeutlichen wird. Insbesondere standen dabei sozial-politikwissenschaftliche Themen, wie
die milieuorientierte Analyse gesellschaftlicher Verwerfungen oder die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Gegenstrategien, das Empowerment alter und neuer
Akteure der Stadtentwicklung, die Untersuchung populistischer Strömungen oder die nachhaltige Entwicklung
der Quartiere und Nachbarschaften auf der Agenda.
Zudem konnten erfolgreiche Beiträge zu einer Reform
der Boden- und Wohnungspolitik oder zu einem sozial
verträglichen digitalen Wandel der Gesellschaft initiiert
und erarbeitet werden.
Und doch ist nichts so beständig wie der Wandel. Als
um den 27. Januar 2020 herum das Coronavirus erstmals Deutschland erreichte, rechnete kaum jemand
damit, dass davon eine ernsthafte Bedrohung ausgehen könnte. Noch am 24. Februar nahmen hunderttausende von Menschen im Karneval sorglos an den
2
Bertelsmann Stiftung (Hg.): EINWURF 2/2020 – Populismusbarometer 2020. Gütersloh.
5
Vor w or t
Rosenmontagszügen teil. Wenig später setzte sich die
Erkenntnis durch, dass es sich um eine ernste Epidemie
handelt und schon Mitte März wurde diese aufgrund
des exponentiellen Anstiegs der Infektions- und Sterblichkeitsdaten weltweit von der WHO zur globalen Pandemie erklärt.
In Deutschland war zu dieser Zeit die Bereitstellung und
das Management der erforderlichen Kriseninfrastruktur
(Notfallbetten, Beatmungsgeräte etc.) zur Bekämpfung
der Pandemie bereits weit vorangeschritten, allerdings
waren nach wie vor die Wissensressourcen über das
Coronavirus, dessen Ausbreitung und resultierende
gesundheitliche Schädigungen trotz einer intensivierten Forschung noch immer begrenzt. Aufgrund der
exponentiellen Zuspitzung der Erkrankungen, die sich
noch bis Ende März, zuletzt mit knapp 7.000 Neuinfektionen täglich, fortsetzte, wurden seitens des Bundes
und der Länder zur Bekämpfung der Pandemie und zur
Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung und der
gesundheitlichen Risikogruppen, mit dem sogenannten
Lockdown erhebliche Beschränkungen der Bewegungsfreiheit vorgenommen.
Auch der vhw nahm seine diesbezügliche Verantwortung wahr und stellte zum 16. März 2020 für mehrere
Wochen alle Präsenzveranstaltungen ein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überantwortete er weitgehend
dem geschützten „Homeoffice“.
Mancher vermeintlich kritische Geist hat diesen Lockdown als fragwürdigen Eingriff in die demokratischen
Grundrechte interpretiert. Allerdings war dieser Eingriff
zeitlich auf das Nötigste begrenzt und stellte angesichts
der anfangs noch wenig bekannten Gefährdung eine
unabdingbare Ausnahme von der Regel dar. Zudem
gab es in der Politik, der Zivilgesellschaft und der Bürgerschaft, selbst in den Kreisen einer stark belasteten
Wirtschaft, von Beginn der Pandemie an eine überwältigende Akzeptanz gegenüber den bestmöglich parlamentarisch abgestimmten Eingriffen und damit eine
überzeugende Quelle demokratischer Legitimation.
6
Bis heute liegen weltweit mehr als 30 Millionen bestätigte Infektionsfälle vor und es gilt, mehr als eine Million
Todesopfer zu betrauern. Inzwischen weiß man recht
genau, dass nur die schnelle politische Reaktion auf die
große, unbekannte Herausforderung in ihrer ganzen
gesellschaftlichen Reichweite in vielen europäischen
Staaten und in Deutschland das Schlimmste verhindert hat. Im traurigen Gegensatz zu jenen Staaten, die
solche Eingriffe lange Zeit unterlassen haben.
Ganz wesentlich beigetragen hat dazu vor allem die
überwältigende Mehrheit der informierten, aufgeklärten und selbstverantwortlich handelnden Bürger, die
es nicht oft genug hervorzuheben und in ihrer Rolle zu
unterstützen gilt. Sie dürften vielleicht die wichtigste
Ressource im Kampf gegen die Pandemie gewesen sein,
standen allerdings zu oft im Schatten unnötiger politischer Querelen und der oft übertriebenen Berichterstattung über eine kleine, quantitativ eher unbedeutende,
aber durchaus meinungs- und lautstarke Schar von Verschwörungstheoretikern und Libertären.3
Die Corona-Pandemie steht sicherlich für eine ganz
besondere Ausnahmesituation. Aber – das lässt sich
heute bereits festhalten – sie hat erbarmungslos die Vulnerabilität (Verletzbarkeit) der modernen Gesellschaften
weltweit offengelegt. Dazu gehören die globale Mobilität und die globalen Handelsbeziehungen, die wesentlich zur schnellen, globalen Ausbreitung des Virus beigetragen haben. Die weitreichenden Einschränkungen
im Reise- und Warenverkehr, die durch die Pandemie
erzwungen wurden (und mitunter von globalisierungskritischer Seite angemahnt werden), haben wiederum
deutlich gezeigt, welche ökonomischen Verwerfungen
solche Einschränkungen weltweit hervorrufen. Vor
allem gehört zu der konstatierten Vulnerabilität die soziale und sozialräumliche Ungleichheit in der Gesellschaft,
die zu einer sehr ungleichen Verteilung von Infektionsund Sterblichkeitsrisiken sowie gesundheitlichen Belastungen geführt haben.
3
Kurz, Peter: Wir dürfen die wichtigste Ressource nicht gefährden.
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2.5.2020, S.9.
Vor allem in den besonders dicht besiedelten Stadtteilen mit einem sehr knappen Angebot an Grün- und
Freiflächen kam es an den ersten Frühlingstagen und
heißen Sommertagen zu gesundheitlich bedenklichen
Ansammlungen von Menschen, die mitunter erst durch
Einsätze der Polizei aufgelöst werden konnten. Wurde
der öffentliche Raum in der Vergangenheit vornehmlich
als Ort der Entspannung, der lockeren Begegnung und
der Kommunikation angesehen, wurde er nun in Zeiten
des weitgehenden Lockdowns in der Gesellschaft ein
letzter öffentlicher Ort des verbliebenen sozialen Miteinanders, zugleich ein Ort erheblicher gesundheitlicher
Gefährdungen, mitunter einhergehend mit einem symbolisch aufgeladenen zivilen Protest. Besonders anfällig
zeigten sich des Weiteren gerade auch die kollabierten
Bildungs- und Betreuungssysteme, die zudem vielen
berufstätigen Familien und deren Angehörigen über
Monate hinweg gewaltige Belastungsproben auferlegt
haben, oder auch die meist nur geringfügig abgesicherten und deshalb in hohem Maße in ihrer Existenz
gefährdeten Künstlerinnen und Künstler sowie kulturellen Einrichtungen.
Selbst Staaten, die über viele Jahre hinweg eine ausgeprägte neoliberale Politik verfolgt haben, mussten
plötzlich erkennen, um ein weiteres Beispiel zu nennen,
dass eine stark ausgedünnte Infrastruktur, insbesondere
im Gesundheitswesen, zwar wirtschaftlich rentabel sein
kann, jedoch im Notfall überfordert und vom völligen
Zusammenbruch bedroht ist, wie noch vor wenigen
Wochen eindrucksvolle TV-Bilder aus den USA oder aus
Großbritannien gezeigt haben. Urplötzlich war hierzulande der Begriff der Systemrelevanz in aller Munde,
womit i. d. R. Berufszweige und Menschen bezeichnet wurden, die zur Krisenbewältigung unverzichtbar
waren, auch wenn das, wie im Falle vieler Pflegekräfte
des Gesundheitswesens, nicht unbedingt mit ihrem
gesellschaftlichen Status oder ihrem Einkommen übereinstimmen musste.
Man darf angesichts der weitreichenden Verwerfungen,
die in fast allen gesellschaftlichen Teilbereichen durch
das Coronavirus ausgelöst wurden, gespannt sein,
welche Bedeutung zukünftig eine nachhaltige Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz (Widerstandskraft)
sowie der zugehörigen Forschung beigemessen wird
und welche Veränderungsprozesse dadurch vielleicht in
der Gesellschaft angestoßen werden können.
Der vhw in Zeiten der Corona-Pandemie
A
uch der vhw wurde durch die Corona-Pandemie
zutiefst in seinen Grundfesten erschüttert. Mitte
März, es waren gerade zwei Drittel des Berichtszeit
raums 2019/2020 vergangen, war urplötzlich nichts
mehr, wie es war. Alle Fortbildungsveranstaltungen
des vhw, die bis dahin fast ausschließlich als Präsenzveranstaltungen organisiert und durchgeführt wurden,
mussten mit sofortiger Wirkung abgesagt werden,
womit alle wirtschaftlichen Aktivitäten des Verbandes
von einem Tag zum anderen auf unbestimmte Zeit zum
Erliegen kamen. Stattdessen begann mit höchster Konzentration und unter Bündelung aller Kapazitäten der
grundlegende Aufbau neuer, digitaler Veranstaltungsformate, die geeignet waren, die bisherigen analogen
Veranstaltungen nach und nach zu ergänzen, neue Zielgruppen zu erschließen und nicht zuletzt die Resilienz
des Bundesverbandes weiter zu stärken.
Auch der Forschungsbereich wurde in kürzester Zeit aus
seinen gewohnten Abläufen herausgerissen und von
der Ausschreibung, Vergabe und fachlichen Betreuung
externer Forschungsleistungen auf die Erarbeitung und
Erbringung eigener Forschungsaktivitäten umgestellt.
Während alle noch nicht begonnenen Forschungsprojekte vorläufig zurückgestellt wurden, galt es, die
laufenden Projekte möglichst zu einem erfolgreichen
Abschluss zu bringen, ggf. zeitlich zu verschieben sowie
konstruktive methodische Ansätze und Lösungen zu
finden, z. B. für entfallende Präsenzworkshops oder
qualitative Interviews und Befragungen.
Für alle Kolleginnen und Kollegen des Bundesverbandes
und der Geschäftsstellen des vhw wurde zudem bereits
frühzeitig der jeweilige Wechsel von ihrem gewohnten
7
Vor w or t
Arbeitsplatz in das ggf. entsprechend nachgerüstete
Homeoffice ermöglicht. Über lange Jahre hinweg hat
die wirtschaftlich erfolgreiche Arbeit des Bundesverbandes die eigene Resilienz, also die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen jeglicher Art, gestärkt. Diesem
Umstand dürfte es zu verdanken sein, dass der vhw
seine eigenen Kräfte bündeln und die Pandemie bislang
ohne größere Einschnitte bewältigen sowie sich inmitten der Krise erfolgreich neu aufstellen konnte.
Wie im Bereich der Fortbildung, so galt es auch im
Bereich der Forschung, sich auf den schnellen Wandel
der gesellschaftlichen Herausforderungen im Kontext
der Corona-Pandemie einzustellen. Insbesondere die
Digitalisierung aller Lebensbereiche, die bis vor wenigen
Jahren noch gänzliches „Neuland“ und bis vor kurzem
in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens weitgehend abwesend war, entwickelte sich in kürzester Zeit
und vordringlich zu einem der meistgefragten Themen
und Herausforderungen unserer Zeit.
Neben der alltäglichen Anwendung neuer digitaler
Instrumente, wie z. B. dem Durchführen von OnlineMeetings, dem Halten von Online-Vorträgen oder der
Erstellung von Videolehrfilmen, rückten neue, oft clusterübergreifende Forschungsfragen in den Fokus. Dazu
gehören z. B. Fragen zur Inklusion und Kommunikation
beim digitalen Wandel, zur demokratischen Qualitätssicherung bei der digitalen Bürgerbeteiligung und
politischen Willensbildung, zur digitalen, ko-produktiven Stadtgestaltung auf virtuellen Plattformen oder
zu einer digital unterstützten Organisation von nachbarschaftlichem Zusammenhalt und Zusammenleben.
Viele davon fanden bereits einen ersten Niederschlag
in entsprechenden Veröffentlichungen und neuen Forschungsprojekten. Weitere Themen, mit denen sich
die vhw-Forschung im Kontext der Corona-Pandemie
befasst hat, waren die Auswirkungen der Pandemie
auf die Lebenswelten von Geflüchteten, auf die lokale
Demokratie und die Bürgerbeteiligung, auf den Zusammenhalt und das Zusammenleben in den Quartieren
und Nachbarschaften und nicht zuletzt die Auswir8
kungen der Pandemie auf den Immobilien- und Wohnungsmarkt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der vhw
im Berichtszeitraum 2019/2020 mit der Corona-Pandemie eine tiefgreifende Herausforderung zu bewältigen
hatte, die sehr viele Selbstverständlichkeiten der letzten
Jahre außer Kraft gesetzt, einen intensiven Wandel in
Gang gesetzt und viele erst im Entstehen begriffene
Innovationen zur Krisenbewältigung und Neuformierung hervorgebracht hat. Der vhw hat sie bislang sehr
gut bewältigen können. Und so gibt es einen guten
Anlass – genauso wie im letzten Jahr – einen zuversichtlichen Blick auf die Gegenwart und Zukunft zu werfen!
Dr. Peter Kurz
Verbandsratsvorsitzender
Prof. Dr. Jürgen Aring
Vorstand
vhw
Forum Wohnen und Stadtentwicklung
3/2020
Heft 3 Mai – Juni 2020
Forschung und Politik
G 3937 D
Schwerpunkt
Stadtmachen
Ende der Naivität?
Bürgergesellschaft
Selbst gemachte Stadt. Fragezeichen • Die Urbane Liga als Projektschmiede und Denklabor •
Stadtmachen durch StadtTeilen • Aus der Praxis kooperativer Stadtentwicklung • KulturQuartier
Schauspielhaus in Erfurt • Sesseltanz für mehr Demokratie im öffentlichen Raum • Zivilgesellschaftliche Initiativen im Wohnbereich und ihre Bezüge zum Quartier • Stadtmachen zwischen
Deutschland und China • Stadtmachen als Unternehmertum? • Stadtmachen auf digitalen Plattformen • Demokratie in der Krise – Krisen-Governance etablieren! • Nachbarschaft als lokales
Potenzial • 2. Junges Forum | vhw
Öffentlichkeitsbeteiligung in der
Stadtentwicklung
Anstiftungen zur Revision
Klaus Selle
Nachrichten
Rezension 60 Jahre Hessischer Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ • Fachliteratur
WohnungsMarktEntwicklung
Abfallwirtschaft als Nachhaltigkeitsaspekt
Verbandsorgan des vhw
vhw - Schriftenreihe 15
9
F or s c hun g u n d P o l i t i k
In den Blick genommen
D
ie Pluralisierung und Heterogenisierung unserer
Gesellschaft, aber auch die wachsenden sozialen
und politischen Friktionen bringen u. a. für Kommunen
und Wohnungsunternehmen neue Herausforderungen
und Steuerungsaufgaben mit sich. In einem komplexen
Umfeld – zwischen Brexit, Rechtspopulismus, Klimawandel und Pandemie – ist sachliche Reflexion und fundiertes Orientierungswissen ein hohes Gut. Als unabhängiger, transformativer Wissenschaftsakteur in einer
sich ausdifferenzierenden, inter- und transdisziplinären
Forschungslandschaft hat es sich der vhw-Forschungsbereich zum Ziel gemacht, durch Grundlagenforschung
und Transfer ein solches Orientierungswissen zu generieren und zur Verfügung zu stellen. Mit seinen vier
flexiblen Forschungsclustern – Lokale Demokratie, Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt, Digitalisierung und Wohnen – forscht der vhw als gemeinnütziger wissenschaftlicher Think Tank mit einem guten
Draht zur Praxis nah an den aktuellen Fragestellungen
sozialer, nachhaltiger Stadt- und Quartiersentwicklung.
Cluster
Lokale Demokratie
•
•
•
•
LD1:
LD2:
LD3:
LD4:
Demokratische Deliberation
Partizipative kommunale Praxis
Kommunikation und Stadtentwicklung
Akteurs- und Governanceforschung,
Intermediäre
Cluster
Wohnen in der Stadtentwicklung
• WS1: Wohnungspolitik und Instrumente
• WS2: Akteure, Markt und Handlungsweisen
• WS3: Objekt-, Quartiers- und Siedlungstypen
Abb. 1: Die vhw-Forschungscluster 2020
10
Dabei war es im vergangenen Berichtszeitraum ebenfalls wieder möglich, einerseits kontinuierlich relevante
Kernthemen zu bearbeiten, andererseits aber auch gut
auf aktuelle Problemlagen zu reagieren.
Auch die vhw-Forschung war und ist von der CoronaPandemie und ihren Auswirkungen betroffen: Wie in
vielen anderen Institutionen wurden ebenfalls im vhw
die üblichen Projekt-Workshops und -Meetings auf
Online-Veranstaltungen umgestellt, laufende Projekte
gestreckt, etwa, wenn geplante empirische Phasen aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht durchgeführt
werden konnten und viele Planungen und Projektideen
zunächst ausgesetzt wurden. Dennoch ist es gelungen,
mit viel Flexibilität und in einer beiderseits sehr kollegialen Kooperation mit unseren Auftragnehmerinnen und
Auftragnehmern alle Projekte geordnet weiterzuführen.
Gelungen ist es außerdem, drängende Ad hoc-Fragen im
Zuge der Corona-Pandemie aufzugreifen und hier aktiv
zu werden. So wurden die Themen Kiez und Corona,
Digitalisierung, Bürgerbeteiligung im Rahmen des Planungssicherungsgesetzes, Wohnen im Zusammenhang
mit Politik und Märkten sowie
Geflüchtete im Corona-Kontext
Cluster
aufgegriffen und zügig veröffentUrbaner Wandel und
licht und verbreitet. Außerdem
wurden drei Eigenprojekte zur
gesellschaftlicher Zusammenhalt
Corona-Pandemie gestartet, die
• UW1: Quartier und Nachbarschaft
an den vhw-Forschungsclustern
• UW2: Soziale und nachhaltige Stadtentwicklung
• UW3: Migration und Integration
andocken und sich u. a. mit den
• UW4: Soziale Millieus
Corona-Effekten auf Zivilgesellschaft, auf resiliente QuarCluster
tiersentwicklung und digitale
Nachbarschaft befassen. Die bisDigitalisierung
herige Arbeit der vhw-Forschung
• DI1: Stadt und Social Media
bietet dafür hervorragende An• DI2: Smart Cities
schlussmöglichkeiten.
Der Ausspruch, dass „in der Krise
auch Chancen“ zu finden seien,
lässt sich im vhw eindrücklich be-
Lokale Demokratie
stätigen. Die derzeitige gesellschaftliche Ausnahmesituation ist eine sehr große Herausforderung, aber auch
ein „window of opportunity“, um kreativ und innovativ,
wendig und schnell, aber ebenso langfristig und nachhaltig transformativ zu wirken – selten war mehr Raum
dafür da, Neues auszuprobieren und auch die Rolle wissenschaftlicher Akteure in der Stadtentwicklung und
Stadtpolitik neu auszuloten. Wenn die Gesellschaft nun
schon in ein großes Experiment gezwungen wird, sollten wir die Gelegenheit nutzen, zu beobachten, unsere
Fragen zu stellen und Schlüsse daraus zu ziehen. Was
also sind die „Learnings from Corona“? Dieser Frage
werden wir uns als vhw-Forschungsbereich auch in der
näheren Zukunft widmen, dabei unsere Themenschwerpunkte weiter ausbauen und auch vor dem Hintergrund
der aktuellen Zeitfragen reflektieren.
1
Lokale Demokratie
I
m Zuge des beschleunigten gesellschaftlichen Wandels
der letzten Jahrzehnte und der damit einhergehenden
gesellschaftlichen Modernisierung, haben wesentliche
demokratische Selbstverständlichkeiten an Dynamik
und Zugkraft verloren, zeigen Risse im Fundament und
haben in Folge einen Bedeutungsverlust erfahren. Konstatiert werden von wissenschaftlicher Seite postdemokratische, mitunter sogar klassenstrukturelle Verwerfungen, Resonanzverluste zwischen Bürgerschaft und
der immer komplexer werdenden Politik, wachsende
interkulturelle Vermittlungsbedarfe gegenüber demokratischen Wertvorstellungen, verstärkte populistische
Angriffe gegen die offene Gesellschaft, oder auch die
Verrohung der politischen Kultur und Kommunikation
in den sozialen Medien. Einhergehend mit den neuen
gesellschaftlichen Fragestellungen bildeten sich in den
vergangenen Jahren neue politische und soziale Bewegungen heraus, die sich oft in bemerkenswertem Maß
radikalisiert und den Fokus der politischen Debatten von
der Mitte hin zu den politischen Rändern verschoben
haben.
Der vhw hat diese neueren gesellschaftlichen Entwicklungen und die damit verbundenen demokratischen Herausforderungen, insbesondere für das Handlungsfeld
lokale Demokratie, in den letzten Jahren verstärkt zum
Gegenstand seiner wissenschaftlichen Arbeit gemacht.
Drei Herausforderungen
1. Einem Mantra gleich ist seit Jahren die Rede davon,
die repräsentative (Post-)Demokratie habe eine
Aushöhlung erfahren, sei in der Krise und zunehmend gefährdet. Die öffentliche Debatte, so heißt
es, werde von PR-Experten kontrolliert und Politik
oft hinter verschlossenen Türen verhandelt. Währenddessen verfalle die Bürgerschaft in eine schweigende, apathische Rolle und wende sich verdrossen
ab von der Politik. Dies zeige sich z. B. im Mitgliederschwund der Parteien, im Vertrauensverlust der
Menschen und in der geringen Wahlbeteiligung (zur
Veranschaulichung s. Abb. 2 und 3). All dies trage
bei zum Verlust von Legitimation der Herrschenden,
während Demokratie zur Inszenierung verkomme
(Crouch 2008).
2. Die Entfremdung zwischen Bürgerschaft und Politik sei heute, so der Soziologe Hartmut Rosa, ein
Krisensymptom der Demokratie. Politik sei oft nicht
mehr Schrittmacher, sondern Verfolger gesellschaftlicher Entwicklung. Demokratische Willensbildung
benötige viel Zeit und je mehr Interessen es gebe
und je komplexer Sachverhalte seien, desto schwieriger werde in Zeiten gesellschaftlicher Beschleunigung die schnelle politische Reaktion. Aufgrund der
Sachzwänge sei Politik daher gezwungen, demokratische Prozesse zu beschleunigen oder „alternativlos“ zu entscheiden. Daraus resultierten ein Resonanzverlust und eine wachsende Kluft zwischen
Bürgerschaft und Repräsentanten, die ggf. Proteste
gegen eine vermeintlich entfremdete Politik nach
sich ziehen (Rosa 2016).
11
F or s c hun g u n d P o l i t i k
3. Auf eine weitere, damit eng verknüpfte Entwicklung
weist Andreas Reckwitz (2019) hin. Nach dem Niedergang des Industriezeitalters habe sich langsam
ein kognitiv-kultureller Kapitalismus herausgebildet, eine ökonomische Ordnung, die auf Kreativität
und innovativem Wissen beruhe. Einhergehend,
so Reckwitz, würde sich eine neue Klassenstruktur
bilden, die neben Ober- und Unterschicht durch
eine aufstrebende, optimistisch gestimmte sowie
eine zurückbleibende, pessimistische Mittelschicht
charakterisiert sei. Die neue Mittelschicht gehöre zu
den Gewinnern des Wandels, während die klassische Mittelschicht immer weiter abgehängt werde,
eine ökonomische und kulturelle Entwertung erfahre und ein wachsendes Unbehagen gegenüber
dem gesellschaftlichen Wandel artikuliere (Reckwitz
2019).
Parteimitgliedschaft in Deutschland
Landtagswahl Baden-Württemberg 2016
30
Nichtwähler
29,4 %
25
Die Grünen
20
21,12 %
CDU
18,84 %
15
AFD
10
10,54 %
SPD
8,85 %
5
FDP
5,80 %
0
Abb. 3: Das „wahre“ Wahlergebnis im Bezug auf alle Wahlberechtigten
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Eigene Berechnung und Darstellung
Reaktionen
3.000.000
Auf diese Erkenntnisse aufbauend, hat der Verband
seine Forschungsaktivitäten zu diesen, auf die lokale
Ebene transformierten Herausforderungen ausgeweitet. Zum weiterentwickelten Arbeitsprogramm im Forschungscluster Lokale Demokratie gehören vor allem
Projekte, die sich mit demjenigen Teil der Bürgerschaft
befassen, der aus unterschiedlichen Gründen für Politik,
Engagement und Beteiligung so leicht zu verlieren und
so schwer zu gewinnen ist.
2.500.000
2.000.000
1.500.000
1.000.000
500.000
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2005
2000
1995
1990
0
Abb. 2: Parteimitgliedschaft in Deutschland (1990 bis 2019)
Quelle: Wikipedia; eigene Darstellung
12
Das sind zum einen die „klassischen“ Innovations- und
Transferprojekte zur Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung im Rahmen des Städtenetzwerks, z. B. in Berlin,
Kiel, Delmenhorst, Essen oder Herrenberg, welche mit
den Städten gemeinsam Wege einer nachhaltigen, integrierten Stadtentwicklung beschreiten und vor allem
Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Integration sowie der Inklusion aller Milieus und Sozialgruppen bei Bürgerbeteiligung und sozialem Engagement aufgreifen.
Lokale Demokratie
Zum anderen gehören dazu:
•
Projekte zur lokalen Demokratie in den Prozessen
der räumlich-strukturellen sowie politischen Peripherisierung,
•
Projekte, die sich mit unterschiedlichen Re- und Dissonanzen zwischen Kommunalpolitik und Bürgerschaft befassen,
•
Projekte, die sich der Stärkung neuer bürgerschaftlicher Planungsakteure und der Analyse und Typisierung neuer Governance-Arrangements zuwenden
sowie
•
Projekte, die (rechts-)populistischen Themen und
Strömungen in der Gesellschaft nachspüren und
deren Eingang in die Lokalpolitik zum Gegenstand
haben.
schen auf den öffentlichen Raum angewiesen, als dem
einzig möglichen Begegnungsort in größerer Zahl, als
Ort des Auslebens von Bedürfnissen und des Protests
und mitunter sogar der manifesten politischen Aus
einandersetzungen. Auf dem Weg zu einer resilienten,
krisenfesten Gesellschaft zeigen sich damit Herausforderungen, denen sich die vhw-Forschung künftig annehmen wird (siehe auch Cluster 2: Urbaner Wandel).
Vermeintlich kritische Geister haben den Lockdown als
einen Eingriff in demokratische Grundrechte interpretiert. Eine Debatte, die müßig erscheint, denn die Eingriffe waren und sind eindeutig temporärer Natur, stellen eine begründete Ausnahme dar, und es gibt keine
Anzeichen, dass dem künftig nicht mehr so sei. Auch
gibt es in Politik, Zivilgesellschaft und Bürgerschaft –
und selbst in weiten Kreisen der belasteten Wirtschaft
– eine überwältigende Akzeptanz gegenüber den bestmöglich abgestimmten Eingriffen und damit eine sehr
gute Quelle demokratischer Legitimation. Eine Herausforderung stellt dagegen das zunächst bis 2021 befristete Planungssicherungsgesetz (PlanSiG) der Bundesregierung dar, welches die Rechtsgrundlage für eine
digitale Bürgerbeteiligung nach Baugesetzbuch schafft.
Dabei gilt es, mit Blick auf die mögliche Entfristung des
Gesetzes, die Stärken und Schwächen digitaler Bürgerbeteiligung offenzulegen und ggf. neue Qualitätsansprüche zu formulieren.
Die Bearbeitung dieser Projekte ist in der Regel weit
fortgeschritten oder beendet. Aufgrund der CoronaPandemie musste allerdings der Kongress Lokale Demokratie abgesagt werden, der 2020 in Berlin hätte
stattfinden sollen. Der Kongress, der einen inhaltlichen
Überblick über die Forschungsaktivitäten des Verbands
„zur Stärkung der lokalen Demokratie“ geben sollte,
wird voraussichtlich 2021 nachgeholt, mit der Vorbereitung wurde bereits begonnen.
Neue Vorhaben konnten in Folge der Pandemie und
des Lockdowns im Frühjahr 2020 nicht mehr begonnen werden. Urplötzlich und mit aller Härte wurde die
Verletzbarkeit (Vulnerabilität) vieler gesellschaftlicher
Teilbereiche offengelegt. Um ein Beispiel zu nennen:
der öffentliche Raum wurde in zwei Gutachten (Selle
2017, 2019) als Ort städtischer Vielfalt, des freiwilligen
Nebeneinanders, der Begegnung und der Kommunikation gezeichnet. In Folge von Corona rücken heute
andere Aspekte in den Vordergrund, z. B. die Gefährdung der Gesundheit im Begegnungsfall, vor allem an
Orten urbaner Dichte. Diese hat dazu geführt, dass die
Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum stark eingeschränkt wurde. Zugleich sind aber immer mehr Men-
Literatur:
Crouch, C. (2008): Postdemokratie. Frankfurt a. M.
Rosa, H. (2018): Resonanz. Eine Soziologie der Weltbeziehung.
Frankfurt a. M.
Reckwitz, A. (2019): Das Ende der Illusionen. Frankfurt a. M.
1.1
Die vhw Stadtmacher Akademie
2
019 startete der erste Jahrgang der vhw Stadtmacher Akademie. Sie bietet den 16 teilnehmenden
Initiativen eine Plattform für fachliche und strategische
Weiterentwicklung. Ziel ist es, die Macherinnen und
13
F or s c hun g u n d P o l i t i k
Macher dieser Projekte als relevante und wirksame
Akteure der Stadtentwicklung zu stärken, sie in ihrer
praktischen Arbeit vor Ort einen entscheidenden Schritt
weiter voranzubringen und gemeinsam mit ihnen ein
bundesweites Netzwerk von Macherinnen und Machern aufzubauen.
Dieses gemeinsame Projekt der vhw-Forschung und der
vhw-Fortbildung wurde in Zusammenarbeit mit der ReformAgentur von Dr. Raban D. Fuhrmann entwickelt
und validiert. Zentraler externer Kooperationspartner
für die Durchführung und Weiterentwicklung des Projekts ist Laura Bruns von der Agentur stadtstattstrand.
Projektleiter beim vhw ist Sebastian Beck. Die teilnehmenden Projekte sind auf der Projekthomepage:
www.stadtmacher-akademie.org (Screenshot) porträ-
tiert. In einem Blog wird dort zudem laufend über die
Arbeit des Projekts informiert. Dabei entstand u. a. in
Kooperation mit unserer Fotografin Duygu ein kurzer
Videoclip, der einen kleinen Einblick in die Arbeit des
Projekts bietet. In der Vorbereitung und Durchführung
wurde das Projekt von unserer Werkstudentin Franziska
Ortgies begleitet, die auch den Projekt-Newsletter betreut, der von allen Interessierten auf der Projekthomepage abonniert werden kann. Eine Fortsetzung des Projekts in 2021 ist vorgesehen.
Die Stadtmacher Akademie ist ein hybrides Fortbildungsangebot für Projekte wie auch für deren Macherinnen
und Macher. Die Teilnehmenden nehmen als Einzelper14
sonen wie auch als Botschafterinnen bzw. Botschafter
ihrer Projekte teil. Die Zielgruppe der Teilnehmenden
ist damit heterogen. An erster Stelle stehen Personen
aus der Zivilgesellschaft, weil es sich beim Stadtmachen
in der Regel um ein zivilgesellschaftliches Engagement
handelt. Personen aus Politik, Verwaltung, lokaler Wirtschaft und intermediären Organisationen steht es aber
ebenfalls offen, als Projekt-Botschafter an der Stadtmacher Akademie teilzunehmen.
Das Stadtmachen steht für einen urbanen Aneignungsund Produktionsmodus, den Mark Terkessidis in „Kollaboration“ (Berlin, 2015) als Wandel von Kooperation zu
Kollaboration beschreibt. Was diese Initiativen antreibt
ist der Impuls, als Stadtbewohnerin oder Stadtbewohner die eigene Stadt selbst gestalten zu wollen, neue
Räume zu schaffen, dies gemeinsam mit anderen zu tun
und dabei voneinander zu lernen, wie es in der „Freiraumfibel“ des BBSR (2016) zutreffend festgehalten
wird. Die Stadt selbst steht dabei im Vordergrund, weil
urbane Milieus, urbane Lebenswelten und die urbane
Verdichtung nachhaltiger und sozialer Zukunftsherausforderungen den Problemlösungsdruck und die Pro
blemlösungsbereitschaft zur Initiierung von Projekten des
Stadtmachens besonders fördern. Der „Stadtmacher“
ist zunächst erst einmal ein „homo urbanus“, wie ihn
Hanno Rauterberg in „Wir sind die Stadt!“ (Berlin,
2013) nennt. So leitet sich entsprechend der Claim des
Projekts ab: „Die Stadtmacher Akademie bietet eine
Plattform zur Weiterbildung für alle, die Stadtraum zukunftsfähig und kreativ gestalten wollen“.
Kann man das Stadtmachen also
lernen? Ja – aber es benötigt seine
Zeit. Das Stadtmachen ist ein genuin
lernender Prozess, der aus vielfältigen Erfahrungen schöpft. Die Stadtmacher Akademie bietet zwar ein
Curriculum, sie bietet aber auch einen Raum für die kollegiale Beratung, die darauf zielt zu verstehen, wie
andere es anders machen und warum sie es auf diese
Weise tun. Dieser Mix aus praxisorientierten Inhalten
Lokale Demokratie
und kollegialem Networking schlägt sich auch in den
eigens neu entwickelten agilen Formaten der Akademie
nieder: Dem Camp (einem Mix aus praxisorientierten
Impulsen und projektbezogenem Transfer), dem Lab
(bedarfsorientierten Projekt-Workshops) und optional
begleitenden Jams (fachlichen Impuls-Workshops).
der Akademie und in der Wahl der Veranstaltungsorte
niederschlägt, welche selbst Orte der Kreativität und
des Stadtmachens repräsentieren und von Stadtmachern betrieben oder bespielt werden: Das Spreefeld
und das Deutschen Architekturzentrum (DAZ) als Austragungsorte des ersten Camps am 13./14. September
2019 in Berlin, das Kontor als Austragungsort für das
in Kooperation mit dem Plattform e. V. durchgeführte
Lab am 28./29. Februar 2020 in Erfurt und dem Haus
der Statistik für das zweite Camp, dass vom 17. bis 19.
September 2020 in Berlin stattfinden wird.
Was also steht auf der Agenda der Akademie?
#1 Vision und Ziele der Projekte,
#2 Fachliche Debatten um das Stadtmachen,
#3 Rechtliche Rahmenbedingen der Stadtentwicklung,
Die Corona-Pandemie hat im Ergebnis die Digitalisierung der Stadtmacher Akademie gepusht. Ein für
Mai 2020 geplantes Camp in Berlin musste abgesagt
werden. Dafür haben wir am 22. April 2020 das OnlineMeeting „Stadtdialog Covid 19“ als spontanen Jam angeboten und vom 15. Mai bis zum 19. Juni 2020 fand
in 3 Sessions das Webinar „Campaigning für Stadtmacher“ statt. In Zukunft werden wir diesen Mix aus
Online- und Offline-Learning regulär in das Konzept der
Stadtmacher Akademie aufnehmen. Die Formate haben
sich bewährt.
#4 Hacking Politics,
#5 Strategie und Projektplanung,
#6 Öffentlichkeitsarbeit und politisches Lobbying,
#7 Wirtschaftlichkeit und Trägerschaften und
#8 Organisationsentwicklung.
Alle Impulse stehen im Sinne des Open Source Gedankens in Form von Arbeitsblättern als freie Downloads
auf der Projekthomepage bereit.
Der Modus Operandi des Stadtmachens liegt in einer
Verbindung von Do it youself und Do it together, von
„Machen“ und „Kooperation“, der sich auch im Design
Was bleibt? Die Teilnehmenden haben uns bislang ein
ausgesprochen positives Feedback gegeben. Das motiviert ungemein: „Wir freuen uns sehr bei der Stadtmacher Akademie dabei zu sein, weil wir glauben, dass
sehr viel Potenzial darin steckt, wenn Macher und Macherinnen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft gemeinsam etwas auf die Beine stellen für ihre Stadt“ (Sabine,
Initiative Verwaltungsrebellen, Essen).
1.2
Städteprojekte
I
Abb. 4-7: Stadtmacher-Camp am 13./14. September 2019 in Berlin
Fotos: vhw e. V.
m Berichtsjahr 2019/2020 hat der vhw seine Zusammenarbeit mit interessierten Städten fortgesetzt. Übergeordnete Projektziele im Sinne einer ko-produktiven
Stadtentwicklung sind die konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure, die inklusive Beteiligung der Bürgerschaft sowie die Entwicklung fachlich innovativer
Methoden und Lösungsansätze. Im Ergebnis sollen
15
F or s c hun g u n d P o l i t i k
die lokale Demokratie gestärkt und neue Wege zum
Umgang mit zentralen Fragen der Gegenwart und
Zukunft aufgezeigt werden. In den Projekten wurden
verschiedene Fragen aufgegriffen und Methoden angewandt. So standen z. B. in Delmenhorst der Zusammenhalt und die Integration im Vordergrund und beim Essener Projekt zum Fördergebiet „Starke Quartiere – starke
Menschen (SQSM)“ die soziale Stärkung und Kohäsion.
soziodemografische Verwerfungen, wie z. B. Segregationstendenzen. Insgesamt steht das Fördergebiet mit
Blick auf die Erfolgsfaktoren der Integration wie Arbeit,
Bildung, Wohnen und soziale Teilhabe weiter vor einem
erheblichen Handlungsbedarf. Verantwortlich ist ein
Mix aus strukturellen Arbeitsmarktproblemen, Qualifikationsdefiziten und Sogeffekten mit Konzentrationsprozessen bei der räumlichen Verteilung benachteiligter
Gruppen in der Stadt und im SQSM-Raum.
SQSM Essen
ie Stadt Essen ist seit 2018 eine der Partnerkommunen im Förderprojekt „Starke Quartiere – starke
Menschen (SQSM)“ der europäischen Strukturfonds.
Der Fokus des Programms liegt auf der präventiven
und nachhaltigen Entwicklung von strukturschwachen,
sozial benachteiligten und imagebelasteten Stadtquartieren sowie auf der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung. Dabei sollen Disparitäten, Polarisierung sowie
Segregation abgebaut und die gesellschaftliche Teilhabe
gestärkt werden.
D
Ein Maßnahmenpaket mit 150 Projekten soll der sozialen Ungleichheit in 7 ausgewählten Essener Stadtteilen
entgegenwirken. Auf Anregung der Kommunalpolitik
hat sich der vhw dort kooperativ eingebracht. Dabei
ging es um eine soziodemografische und milieubasierte
Analyse der Bedingungen und Erfordernisse für die Integrationsarbeit sowie die Stärkung des Zusammenhalts
in den Quartieren. Im Mittelpunkt stand eine Clusteranalyse zu den Milieustrukturen in den Wohnquartieren, die zusammen mit weiteren soziodemografischen
Daten die lebensweltliche Struktur abbilden, z. B.
„Nähe“ und „Distanz“ zwischen den Milieus. So markieren sie die Kontextbedingungen für Zusammenhalt
und Integration.
Die Ergebnisse wurden Ende 2019 in Essen vorgelegt
und ausführlich diskutiert. Ungeachtet grundsätzlicher
Förderbedarfe im SQSM-Gebiet wurden in der Analyse
die kleinteilige lebensweltliche Vielfalt und die Differenziertheit der Herausforderungen deutlich. Die 8 Milieucluster (s. Karte, Abb. 8) zeigten zudem erhebliche
16
Abb. 8: Milieucluster-Erfassung im SQSM-Gebiet in Essen.
Karte: vhw e. V.
Lokale Demokratie
Zu den vom vhw vorgelegten Empfehlungen zählen
u. a.:
•
Lokale Bridging-Potenziale durch „vermittelnde“
Migrantenmilieus oder Kreativmilieus vor Ort sollten
gefördert und möglichen Mittlern bedarfsgerechte
Angebote unterbreitet werden.
•
Alle wichtigen Akteure sollten in ein integriertes Gesamtkonzept einbezogen werden, d. h. Sozialeinrichtungen, Migrantenorganisationen und Immobilienwirtschaft. Deren Politik der Wohnungsvergabe
sollte Konzentrationsprozesse und Abwärtsspiralen
verhindern helfen.
•
Niedrigschwellige Angebote und Beteiligungsverfahren für differenzierte Bedürfnisse sollten geschaffen werden, z. B. Jugend- und Freizeitangebote.
•
schen aus unterschiedlichen Lebenswelten konnten
dabei ihre Wahrnehmungen und Bewertungen zur lokalen Integration sowie ihre Sicht auf Handlungserfordernisse darlegen.
Die Transparenz über Arbeits- und Wohnvermittlungsketten sollte verbessert werden.
Zusammenleben und Integration in Delmenhorst
ei der Kooperation mit Delmenhorst ging es um die
Frage, wie sozialer Zusammenhalt unter den Bedingungen gestiegener gesellschaftlicher Vielfalt bewahrt
bzw. gestärkt und die Integration zugewanderter Menschen gestaltet und umgesetzt werden kann.
B
Im Mittelpunkt des Projekts standen die Ermittlung der
Sichtweisen und Einschätzungen der unterschiedlichen
Bevölkerungs- und Akteursgruppen zum Stand und
zur Entwicklung des Zusammenlebens sowie der Integration in der 80.000 Einwohner umfassenden Bremer
Nachbarstadt. Ergänzt wurde dies durch eine vorgelagerte Wanderungs-, Strukturraum- und Milieuanalyse
im Herbst 2018.
An erster Stelle sollten durch eine zusammenhängende
Betrachtung der Einschätzungen von Experten aus Verwaltung, Privatwirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft sowie der alteingesessenen und zugewanderten
Bevölkerung, neue Wege für das Zusammenleben und
eine erfolgreiche Integration gefunden werden. Men-
Durch (Telefon-)Interviews und Fokusgruppengespräche
wurde ermittelt, wie es sich in der Stadt lebt, welche Anliegen die Bürgerschaft hat und wo die Herausforderungen und Chancen für die Integration und das Zusammenleben liegen. Anhand dessen konnten die Perspektiven
von Experten und Bürgerschaft wechselseitig gespiegelt
sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Erwartungen, Einstellungen und Bedarfen herausgearbeitet
werden.
Gruppe
Methodik
Fallzahl (n)
Merkmale
Dauer
Bürger
Tiefeninterviews
27
Gruppen
diskussionen
Experten
Telefoninterviews
Tiefeninterviews
23 (in 3 Gruppen)
40
Zielgruppe 1:
Geflüchtete seit
2015
(n=9)
Gruppe 1:
Traditionell-bürgerliche, 55-70 Jahre
(n=7)
Zielgruppe 2:
EU-Zuwanderer seit
2015
(n=8)
Gruppe 2:
Liberal-bürgerliche,
30-55 Jahre
(n=8)
Quotierung erfolgte
nach gebietsbezogenen und milieuräumlichen Merkmalen.
Hoher Anteil älterer
Alteingesessener.
Aus den Bereichen
Bildung, Arbeit,
Wohnen,
Gesundheit,
Sicherheit und
Ordnung
18
Zielgruppe 3:
Langjährig in DEL
lebende Zugewanderte
(n=10)
Gruppe 3:
jüngere Adaptivpragmatische, 20-35
Jahre
(n=8)
2 Stunden
2 Stunden
30–55 Minuten
1–2 Stunden
Abb. 9: Wie bewerten unterschiedliche Bevölkerungs- und Akteursgruppen das Zusammenleben in Delmenhorst (DEL)? Überblick zu Methodik und Zielgruppen
Quelle: vhw 2019
Die Ergebnisse zeigen, dass die kommunale und zivilgesellschaftliche Organisation von Integrationsmaßnahmen vor Ort positiv zu bewerten ist, nicht zuletzt durch
die frühzeitige Vernetzung und Abstimmung der Akteure. Diese gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln.
In den Interviews wurde aber auch deutlich, dass aufgrund schwieriger sozioökonomischer Rahmenbedingungen die Unternehmen bzw. Unternehmensverbände
als Akteure fehlen, um Prozesse der Arbeitsmarktinte
gration zu verbessern.
17
F or s c hun g u n d P o l i t i k
Dennoch scheint es entscheidend, die Voraussetzungen und Unterstützung dafür zu verbessern, damit
Integrationsbemühungen erfolgreich sein können. Integrationsstrukturen sollten demzufolge künftig über
einzelne Angebote hinaus und in Handlungsketten
gedacht werden, um deren Inanspruchnahme zu ermöglichen.
Der bei einer Mehrheit der Befragten identifizierte
Konsens zwischen Einheimischen und Zugewanderten
kann als Basis und Signal genutzt werden, um Pro
blemzonen aktiv anzugehen und Vorurteilen entgegenzuwirken. Es sollten konstruktive und alltagsnahe
Kommunikations- und Begegnungsräume in der Stadt
gefördert, über Positives und Erfolge öffentlich gesprochen, aber auch bestehende Konflikte deutlicher
adressiert werden.
Abb. 10: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de
Die Erkenntnisse aus den Projekten fließen in die wissenschaftliche Grundlagenforschung des vhw, die Zusammenarbeit mit Kommunen und die Bewertung
zukunftsfähiger Ansätze und Instrumente für eine nachhaltige und inkludierende Stadtentwicklung ein.
Link zur werkSTADT Nr. 41: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_publikationen/werkSTADT/PDF/
vhw_werkSTADT_Delmenhorst_Zusammenleben_und_
Integration_Nr._41_2020.pdf
18
1.3
Wandel lokalpolitischer Kultur
in Zeiten von Populismus und
Polarisierung
S
pätestens seit Donald Trump 2016 zum Präsidenten
der USA gewählt und das Brexit-Referendum durchgeführt wurde, wird zunehmend über das politische
Auseinanderdriften der Gesellschaften diskutiert. Zwar
gehört es zum Wesen liberaler Demokratien, dass sich
konträre Koalitionen entlang strittiger Themen bilden.
Die ausgeprägte politische Polarisierung, wie sie in den
USA und Großbritannien seit den vorgenannten Ereignissen zu beobachten ist, steht durch generalisiertes
Misstrauen und Kompromissunfähigkeit jedoch der demokratischen Konfliktbearbeitung entgegen, so dass
das demokratische System insgesamt gefährdet sei (Rau
& Stier 2019: 402). Und genau hier gelingt es Rechtspopulistinnen und Rechtspopulisten besonders, entlang
von Fragen der nationalen Zugehörigkeit in einer von Migration und Flucht geprägten Welt, das Potenzial rechter Einstellungen zu mobilisieren und die politische Polarisierung voranzutreiben (Küpper et al. 2019: 190).
Nachdem auch in Deutschland rechtspopulistische Parteien primär mit bundespolitischen Themen wie Zuwanderung, innere Sicherheit und Außenpolitik Wählerstimmen
an sich binden konnten, ist in jüngerer Zeit zu beobachten, dass zudem versucht wird, sich ein kommunalpolitisches Profil zu geben und lokale Themen wie Finanzen,
Bauen, Verkehr und Stadtentwicklung zu besetzen. Zu
der Bedeutungszunahme rechtspopulistischer Parteien
auf kommunaler Ebene liegen für den bundesdeutschen
Kontext allerdings erst wenig umfassende Analysen vor
und rücken fast ausschließlich Großstädte ins Zentrum des
Forschungsinteresses (vgl. Bescherer et al. 2018, Mullis
2019).
Mit der Studie „Jenseits der Metropolen – Wandel lokalpolitischer Kulturen in einer polarisierten Gesellschaft“
haben Valentin Domann und Prof. Dr. Henning Nuissl vom
Geographischen Institut der Humboldt Universität Berlin
Lokale Demokratie
von Mai 2019 bis März 2020 eine vergleichende Untersuchung von vier kleineren Gemeinden in Brandenburg
und Baden-Württemberg durchgeführt, die vom vhw gefördert wurde. Entlang der Themen Verkehrsinfrastruktur,
Wohnen sowie Klima und Energie haben sie dort untersucht:
1. Welches Potenzial die Handlungsfelder zur Polarisierung kommunalpolitischer Kultur aufweisen
und anhand welcher Aspekte sie problematisiert
werden,
2. wie diskursive Intervention von Rechtspopulisten
vor Ort wahrgenommen und politisch verhandelt
werden und
3. wie lokale Konflikte mit allgemeinen weltanschaulichen Annahmen und Identitätskonstruktionen
verknüpft werden können. Da sich politische
Debatten im Zuge von Wahlkämpfen zuspitzen und
von den Anwohnenden intensiver wahrgenommen
werden, wurden die Erhebungen (u. a. Analyse
der Wahlprogramme, mediale Rezeptionsanalyse,
58 Interviews mit Localists1) unmittelbar vor den
Kommunalwahlen im Mai 2019 durchgeführt.
Im Ergebnis wird deutlich, dass bei den betrachteten
Themen die Konfliktlinien nicht zwangsläufig zwischen
klar definierten Fraktionen innerhalb der lokalen Gemeinschaft, sondern auch vertikal zwischen lokalen und
überlokalen Interessenslagen verlaufen. Zudem zeigt sich,
dass die demokratischen Parteien und Wählergruppen in
den Untersuchungsgemeinden ein weites Feld an Themen
besetzen, so dass kaum „populistische Lücken“ auszumachen sind, in denen sich Rechtspopulisten etablieren
konnten. Allein die radikale Ablehnung von Klimaschutzmaßnahmen hat auf lokaler Ebene das Potenzial eines
rechtspopulistischen Alleinstellungsmerkmals. Dabei sind
die lokalen Kontextbedingungen für die jeweils spezifi1
schen rechtspopulistischen Strategien vor Ort von hoher
Bedeutung. Insofern gibt es auch kein Patentrezept, um
rechtspopulistischen Interventionen vor Ort zu begegnen,
sondern es müssen die jeweiligen lokalpolitischen Konstellationen genau analysiert werden.
Literatur:
Bescherer, P., Feustel, R., Schelenz, L., & Sievi, L. (2018). Urbaner Populismus? Das Gefahrenpotenzial der Stadtentwicklung.
Populismus und Demokratie in der Stadt. PODESTA, Working
Paper 1.
Küpper, B., Berghan, W., & Rees, J. H. (2019a). Aufputschen
von Rechts: Rechtspopulismus und seine Normalisierung in der
Mitte. In A. Zick, B. Küpper, & W.
Berghan (Hrsg.), Verlorene Mitte – feindselige Zustände:
Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2018/19 (S. 173–
202). Bonn: Dietz.
Mullis, D. (2019). Urban conditions for the rise of the far right
in the global city of Frankfurt: From austerity urbanism, postdemocracy and gentrification to regressive collectivity. Urban
Studies, online first, 4 November 2019.
Rau, J. P., & Stier, S. (2019). Die Echokammer-Hypothese: Fragmentierung der Öffentlichkeit und politische Polarisierung
durch digitale Medien? Zeitschrift für Vergleichende Politikwissenschaft, 13(3), 399–417.
Rechtspopulismus und Raumstrukturen –
Struktur- und milieuräumliche Muster des
AfD-Wahlverhaltens
n drei vhw werkSTÄDTEN (Nr. 36, Nr. 37, Nr. 38)
wurde das Thema „Rechtspopulismus“ aus struktursowie sozial- bzw. milieuräumlicher Perspektive behandelt. Dabei ging es zum einen um die Frage, ob und in
welchem Ausmaß unterschiedliche regionale Struktur
entwicklungen und Zukunftsperspektiven im Wahlverhalten zugunsten der AfD sichtbar werden. Zum anderen wurde mit Hilfe kleinräumiger Geo-Milieudaten
untersucht, welcher Zusammenhang zwischen unterschiedlichen Sozial- und Milieuraum-Mustern und dem
AfD-Ergebnis besteht.
I
Lokal ansässige Personen, die einen Überblick über die kommunalpolitischen Akteurinnen und Akteure sowie Debatten und Aushandlungsmodi vor Ort haben, ohne selbst in der Kommunalpolitik
aktiv zu sein.
19
F or s c hun g u n d P o l i t i k
daher multikausale Ansätze erforderlich. Dazu müssen
die persönlichen Grundeinstellungen und -werte der
rechtspopulistischen Wählerinnen und Wähler, deren
objektive ebenso wie die subjektiv wahrgenommene
Lebenslage sowie Struktur und Perspektiven des lokalen
und regionalen Umfeldes berücksichtigt werden.
Abb. 11: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de
Für die Untersuchungen im ersten Teil wurden mehrere
Struktur- und Entwicklungstypologien auf Kreisebene
herangezogen, wie zum Beispiel der Prognos-Zukunftsatlas oder der Teilhabeatlas des Berlin Instituts. Für das
Wahlverhalten zugunsten der AfD wurden die Ergebnisse aus verschiedenen Bundes- und Landtagswahlen
zwischen 2017 und 2019 bis auf die Ebene der Wahlbezirke (mit durchschnittlich 1.000 Wahlberechtigten) ausgewertet. Durch die raumscharfe Verknüpfung dieser
Wahldaten mit entsprechenden Geo-Milieudaten war
es im zweiten Teil der Analyse möglich, sozialräumliche
Zusammenhänge auch kleinteilig innerhalb von Städten
zu analysieren.
Strukturräumliche Zusammenhänge
Als übergreifender Kernbefund wurde der Erklärungsansatz einer mehrschichtigen, zumindest dualen Ursachen- und Motivlage der AfD-Wählerschaft bestätigt,
wie er auch in aktuellen soziologischen Ansätzen vertreten wird. Dabei geht es einerseits um das Empfinden und
die Realität einer sozialen „Abwärtsmobilität“ dieser
Wählergruppe, und andererseits um deren Versuch,
kulturelle Veränderungen und Pluralisierungsbewegungen abzuwehren – bis hin zur Fremdenfeindlichkeit. Im
Rahmen dieses Kernbefundes sind allerdings erhebliche
kontextabhängige Unterschiede auszumachen.
Um das Phänomen des rechtspopulistischen Wahlverhaltens und dessen Ausprägungen zu erfassen, sind
20
Als Ergebnis des ersten Teils der Analyse ist ein relevanter Zusammenhang zwischen der strukturellen Situation
sowie den Perspektiven eines Kreises bzw. einer Region
(Chancen-/Risiken-Profil) und dem Stimmanteil der AfD
bei den Wahlen von 2017 bis 2019 zu erkennen. Strukturelle Abwärtsprozesse und schwierige Entwicklungsperspektiven wirken sich auf die Höhe der AfD-Ergebnisse
aus, können diese allerdings nicht abschließend erklären.
Dazu müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden,
wie etwa lokale Sonderentwicklungen, die unterschiedlichen, in den Strukturtypologien genutzten Struktur- und
Entwicklungsindikatoren sowie die Aktualität der Daten.
Insgesamt weisen einige Strukturtypologien und einzelne Indikatoren eine hohe Erklärungskraft für das
Wahlverhalten auf. Neben bereits bekannten Befunden,
wie dem wachsenden Ost-West-Gefälle der AfD-Ergebnisse oder der überproportionalen AfD-Wahlbereitschaft
von Männern im mittleren oder fortgeschrittenen Erwerbsalter, sind durchaus überraschende Ergebnisse zu
finden. So ist der Unterschied des AfD-Stimmenanteils
zwischen verschiedenen Ortsgrößen im Westen eher
schwach ausgeprägt und nur bei ostdeutschen Großstädten festzustellen. In Westdeutschland erzielt die
AfD ihre besten Ergebnisse in „sehr zentralen“ Lagen
mit „hohen Zukunftsrisiken (Prognos)“, während in Ostdeutschland eine deutliche „Ergebnislücke“ für die AfD
zwischen chancenreichen und risikobehafteten Gebieten, ob Stadt oder Land, sichtbar wird. Einen besonders
starken Einfluss auf die Höhe des (ostdeutschen) AfD-
Ergebnisses haben demografische Abwärtsprozesse,
wie etwa das lokale und regionale Wegbrechen der
jungen Erwachsenen durch Fortzug. Von einem generellen Stadt-Land-Gefälle bei der AfD-Wählerschaft kann
nicht gesprochen werden.
Lokale Demokratie
AfD-Ergebnis Europawahl 2019, nach Ost/West und
Ortsgröße komuliert, in %
30
26,25
24,98 24,28
23,49 24,56
25
23,06
21,59
20
15,39
15
10
9,51
9,48
9,16
9,12
8,99
9,11
8,89
7,90
West
Ost
5
.0
00
.0
>1
00
–1
.0
00
00
00
0
00
0
50
30
.0
00
–5
0.
00
0
–3
0.
00
20
.0
–2
0.
00
00
.0
00
10
.0
0–
10
5.
5.
00
0–
1.
00
<1
.0
00
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Abb. 12: Ost-West-Gefälle der AfD-Wahlergebnisse bei der Europawahl 2019
Grafik: vhw e. V.
Milieustrukturen und AfD-Erfolge
In den sozialen Milieus wird die soziale Lage der Betroffenen mit ihren Werthaltungen, leitenden Einstellungen oder typischen Mustern des Alltagslebens, kurzum
mit den kulturellen Dimensionen verbunden. Auf diese
Weise kann eine erhebliche Verbesserung der Erklärungstiefe von sozialen Phänomenen erreicht werden,
wie sie etwa in der wachsenden gesellschaftlichen Polarisierung zu beobachten sind.
So erklärt die Kombination aus kulturellen und sozialen
Motiven, wie Teile der Milieus der „alten“ Mittelschicht
und der traditionellen Unterschicht über eine sich verstärkende Politikverdrossenheit zum Rechtpopulismus
gekommen sind. Spätestens ab 2015 entwickelte sich in
diesen Milieus, insbesondere bei der Bürgerlichen Mitte
(BÜM), den Traditionellen (TRA) und im Milieu der Prekären (PRE), eine wachsende Bereitschaft, für die AfD
zu stimmen – räumlich allerdings in unterschiedlicher
Abhängigkeit von den jeweiligen strukturellen Kontextbedingungen (siehe auch Tätigkeitsbericht 2018/2019,
Kap. 1.7). Gerade in diesen Milieus konnten seit län-
gerem Sorgen vor einem – relativen – sozialen Abstieg
beobachtet werden. Zwar befinden sich die Betroffenen häufig nicht in einer finanziell prekären Situation,
dennoch fühlen sie sich vor möglichen Krisen in der
Zukunft nicht mehr ausreichend geschützt. Ein erheblicher Vertrauensverlust in Politik oder Medien, Skepsis
gegenüber der Globalisierung und das Gefühl einer
wachsenden sozialen Ungleichheit zu ihren Lasten markieren diese Entwicklung. Dabei sind die für Populismus
affinen Milieus im Osten aufgrund unterschiedlicher Sozialisation und biografischen Brüchen noch kritischer als
ihre jeweiligen westdeutschen Pendants.
Die kleinräumlich dargestellten Geo-Milieus vermitteln
ein Bild über die sozialen Kontexte, in denen die AfD
überdurchschnittliche Stimmenanteile erzielt – meist
im Zuge einer „inneren Peripherisierung“. Die Unterschiede zwischen Gemeinden, selbst in strukturgleichen Regionen, können bis zu 40 Prozentpunkte und
in Großstädten mit „abgehängten“ Stadtteilen etwa 35
Prozentpunkte beim AfD-Ergebnis ausmachen.
In den urbanen Wachstumszentren des Ostens sind
es weder die einkommensschwächsten noch die am
stärksten von Sozialtransfers betroffenen Stadtteile, in
denen die AfD besonders punkten kann. Vielmehr sind
es jene Gebiete, deren Bewohnerinnen und Bewohner
zu großen Teilen den Milieus der Bürgerlichen Mitte
oder des Prekären Milieus angehören. Häufig handelt es
sich um Plattenbaugebiete an der inneren und äußeren
Peripherie der Städte. Für sie spielt die Auslandszuwanderung in ihrem Wohnumfeld meist keine „sichtbare“
Rolle, sondern wird offenbar eher als allgemeines Symptom für die wahrgenommenen gesellschaftlichen „Fehlentwicklungen“ gesehen.
Im Westen stellt sich die Situation anders da. Hier hängt
das Ausmaß des Ergebnis-Unterschiedes der AfD in erheblichem Maße von den lebensweltlichen und sozialen Bewohner-Strukturen im Stadtteil oder Wahlbezirk
ab. Im Extremfall mischen sich dort fremdenfeindliche
Vorurteile bei den affinen Milieus mit dem konkreten
21
F or s c hun g u n d P o l i t i k
Erleben anderer Kulturen und Lebenswelten. Zu berücksichtigen sind dort unterschiedliche städtebauliche
Strukturen und Entwicklungen sowie die Verteilung der
Bevölkerungsgruppen, die von breiter Mischung über
Konzentration bis zur Segregation reicht. Die Verfügbarkeit von – bezahlbaren – Wohnungen und das Maß
des innerstädtischen Miet- und Preisgefälles haben dazu
beigetragen, unterschiedliche Sozialraumstrukturen herauszubilden, die bis zu starken räumlichen Konzentrationen und Verfestigungen von Problemlagen im Sinne
der „inneren Peripherisierung“ reichen. Oft sind zudem
nur die sozial schwächeren Teile der drei alten Mittelschicht-Milieus in den Städten verblieben, wie etwa im
Ruhrgebiet oder anderen Städten im Strukturumbruch.
menhänge zwischen struktur- und milieuräumlichen
Kontextentwicklungen und den Wahlerfolgen der AfD
offenkundig. Allerdings scheint es nur durch eine breite
Kombination verschiedener Erklärungsfaktoren möglich, das Phänomen umfassend zu ergründen.
Die Ergebnisse der Analysen weisen deutlich darauf hin,
dass sich nicht die Höhe des Anteils von Bewohnerinnen
und Bewohnern mit Migrationshintergrund im Stadtteil
auf das AfD-Ergebnis auswirkt, sondern deren lebensweltliche Zusammensetzung, und dabei insbesondere der
Anteil der sozial marginalisierten Migrantenmilieus der Religiös-Verwurzelten (REL), der Prekären und der Hedonisten
(siehe Tätigkeitsbericht 2018/2019). Es zeigt sich in allen
untersuchten Städten, dass polarisierte Milieustrukturen
im Westen, also die räumliche Nähe von zuwanderungskritischen Milieus (BÜM, TRA, PRE) und teilhabeferneren,
sozial prekären Zuwanderern als deutliche „Verstärker“
für das AfD-Ergebnis wirken. Dabei korreliert im Westen
ein hoher Anteil des Milieus der Prekären durchgängig
mit einem hohen AfD-Anteil im Wohnviertel. Dagegen ist
dieser Zusammenhang bei der Bürgerlichen Mitte (BÜM)
und Traditionellen (TRA) nur dann zu beobachten, wenn
sie in lebensweltlich unterschiedlichen Strukturen leben. In
homogenen Gebieten mit hohen BÜM- oder TRA-Anteilen
schneidet die AfD dagegen meist schwach ab.
Nr. 36: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_
publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Populismus_Nr._36_2020.pdf
Ein kurzes Fazit
Die vorgelegte Untersuchung versucht einen Beitrag
zur kontroversen Debatte über die Gründe für das Aufkommen und Erstarken des Rechtspopulismus (und
-extremismus) zu leisten. Tatsächlich sind die Zusam22
Das Aufkommen autoritärer, fremden- und demokratiefeindlicher Strömungen im Zuge des neuen Populismus gibt Anlass zu erheblicher Sorge. Gewisse stadtentwicklungspolitische Maßnahmen, wie der Abbau sozial
problematischer Segregationstendenzen, können dazu
beitragen, den Populismus einzudämmen und einen gesellschaftlich stabilen Pluralismus zu stärken.
Links zu den werkSTÄDTen:
Nr. 37: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_
publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Populismus_Nr._37_2020.pdf
Nr. 38: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_
publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Populismus_Nr._38_2020.pdf
1.4
Lokale Demokratie in Kleinund Mittelstädten unter den
Bedingungen von Peripherisierung
D
as Leibnitz-Institut für Länderkunde (IfL) hat sich
in einem vhw-Forschungsprojekt mit der Frage der
lokalen Demokratie in Klein- und Mittelstädten unter
den Bedingungen von Peripherisierung befasst. Dabei
wurden die Strukturen und Merkmale lokaler Governance in zwei ausgewählten Städten in Thüringen
(Sondershausen und Rudolstadt) und in Hessen (Bad
Wildungen und Rotenburg a. d. Fulda) untersucht. Das
Projekt endete im Frühjahr 2020 mit einer Online-Konferenz unter Beteiligung der Fallstädte sowie externer
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Lokale Demokratie
Ausgabenlasten, eine schwache lokale Wirtschaftskraft,
aber auch Funktionsverluste öffentlicher Einrichtungen.
Auf subjektiver Ebene können Frustration und/oder
Desinteresse der Bevölkerung gegenüber Fragen der
Stadtentwicklung mit Peripherisierungsprozessen einhergehen.
In den Fallstudien wurde untersucht:
1. Welche Akteure an Entscheidungsprozessen der
Stadtentwicklung in den Kommunen beteiligt sind
und welche Interessen und Ziele sie im Kontext der
Stadtentwicklung vertreten,
2. wie sich lokale Demokratie und Beteiligung konkret
ausgestalten und
Abb: 13: Projektseite: https://leibniz-ifl.de/forschung/forschungsthemen/multiple-geographienregionaler-und-lokaler-entwicklung/projekt/lokale-demokratie-in-klein-und-mittelstaedten-unterden-bedingungen-von-peripherisierung
Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich Peripherisierungsprozesse auf das Zusammenwirken lokaler Akteure
und auf deren Handlungsspielräume in der Stadtentwicklung auswirken. Peripherisierung kann verstanden
werden als ein Phänomen mit verschiedenen Merkmalen, Ausprägungen und Einflussfaktoren, die sich durch
Wechselwirkungen aus Funktionen und Kompetenzen
der Städte sowie dem Handeln von Akteuren ergeben.
Dabei entstehende strukturelle Herausforderungen sind
z. B. selektive Wanderungen und deren demografische
Folgen, angespannte öffentliche Haushalte mit hohen
Abb. 14/15: Zwei Städte an der Perpherie: Bad Wildungen in Hessen Foto links: Stefan
Haunstein und Sondershausen in Thüringen Foto rechts: Martin Graffenberger
3. welche Auswirkungen Peripherisierungsprozesse
auf lokale Demokratie, Beteiligungspotenziale und
-strukturen in den Fallstädten haben.
In allen Fallstädten lässt sich ein breites Netzwerk stadtentwicklungsrelevanter Akteure aus Politik, Verwaltung,
Zivilgesellschaft und zum Teil aus der Wirtschaft identifizieren, allerdings mit unterschiedlicher Intensität und
durchaus auch deutlichen Spannungen. Bei der praktizierten Bürgerbeteiligung wird vor allem von Seiten
der Verwaltung den formalen Instrumenten vorrangige
Bedeutung beigemessen. Zivilgesellschaftliche Akteure
in der Untersuchung wünschen sich hingegen mehr
informelle, dialogische Formate. Solche werden zwar
erfolgreich angewendet, hängen aber stark von den
personellen Kapazitäten und Kompetenzen sowie von
finanziellen Ressourcen ab. Hier helfen zum Teil externe
Förderprogramme.
Es sind aber nicht nur strukturelle Rahmenbedingungen,
die Stadtentwicklung und lokale Governance beeinflussen, sondern es ist auch das Engagement der Akteure.
Trotz unterschiedlicher Rahmenbedingungen verfügen
die Akteure aus Verwaltung, Politik, Bürgerschaft und
Wirtschaft über vielfältige Möglichkeiten, die lokale Demokratie kooperativ zu gestalten. Diese bewegen sich
anhand der Fallstudien in 5 Spannungsfeldern, die spe-
23
F or s c hun g u n d P o l i t i k
zifische Herausforderungen, aber auch Handlungsspielräume mit sich bringen.
Dazu gehören:
1. das Verhältnis zwischen Stadtpolitik, Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft,
rischen Auftrag dazu erhalten zu haben. Das Stadtmachen und der Umgang damit ist eine Herausforderung
für die lokale Politik, weil es den klassischen Planungskreislauf durchkreuzt, nach dem die Politik beauftragt
und die Verwaltung umsetzt.
2. die Kluft zwischen Engagementbedarf und Engagementrückzug,
3. unterschiedliche Ansprüche an Bürgerbeteiligung
und lokale Demokratie einerseits und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten andererseits,
4. das Verhältnis zwischen wettbewerblicher Förderpolitik und dem Bedarf kontinuierlicher Finanzierung sowie
5. Kooperationsbedarfe bei verteilten Zuständigkeiten
auf unterschiedlichen administrativen Ebenen.
1.5
Lokale Politik und Beteiligung –
Neue Wege des Stadtmachens und
die Rolle lokaler Politik
L
okale Politik ist mit Blick auf die engagierten Personen in kommunalen Parlamenten „ehrenamtliches Engagement“. Ein kommunales Mandat ist keine
hauptberufliche Beschäftigung, wenn auch in den meisten Fällen zeitlich mindestens genau so aufwendig. In
freier Assoziation zum Begriff der Stadtmacherinnen
und Stadtmacher liegt es damit durchaus nahe, dass
mit dieser Akteursgruppe mitunter – wenn nicht sogar
gerade – die kommunalen Politikerinnen und Politiker
gemeint sind, die sich mit viel Verve für das lokale Gemeinwesen einsetzen. Tatsächlich handelt es sich beim
Stadtmachen aber um einen parallelen Entwicklungsstrang der lokalen Demokratie, der im Rahmen der Debatte um eine „Urban Governance“ verortet ist. Stadtmacherinnen und Stadtmacher treiben gemeinsam mit
anderen Stadtentwicklungsakteuren konkrete Debatten
und Projekte voran, ohne im Vorfeld einen parlamenta-
24
Abb. 16: Projektseite: https://www.pt.rwth-aachen.de/cms/PT/Forschung/Forschungsprojekte-aktuell/~bllqh/LOB/
Aus dieser Perspektive heraus geht es in diesem Forschungsprojekt der RWTH Aachen im Auftrag des vhw
(Screenshot Projektseite) darum, wie das Stadtmachen
bzw. neue Wege des Stadtmachens die klassische(n)
Rolle(n) lokaler Politik in der Stadtentwicklung beeinflusst und verändert: auf der Akteursebene (Wer kooperiert?), auf der Prozessebene (Wie wird kooperiert?) Wie
auch auf der Ebene der Lernprozesse (Welche Veränderungs- und Lernprozesse werden angestoßen?). Das
Projekt startete im Dezember 2018. Der Abschlussbericht des Projekts ist vorliegend – eine Publikation ist für
den nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen.
Mit welchen Formen des Stadtmachens setzt sich das
Projekt auseinander? Hier wird ein weiter Bogen gespannt, der über eine enge Begriffsdefinition hinausgeht. Mit dem „Stadtmachen“ wird hier die Summe
absichtsvoller Gestaltungen von Stadt in den Blick genommen, bei denen über die klassischen hoheitlich ver-
Lokale Demokratie
antworteten und begleiteten Planungsprozesse hinaus
mit anderen Anspruchsgruppen und der weiteren Öffentlichkeit kooperiert wird. Dieses weite Feld wird bei
der Auswahl der im Rahmen des Projekts bearbeiteten
Fallstudien deutlich, die folgende Handlungsfelder des
Stadtmachens fokussieren:
•
hoheitlich gestaltete Planungsprozesse mit starker
Dialogorientierung (Volksentscheide),
•
Modellprojekte der Smart City,
•
unabhängig von Politik und Verwaltung agierende
Allianzen des Agenda Settings,
•
Stadtentwicklung mit Forschungspartnern in Reallaboren,
•
Zivilgesellschaft als Treiberin und Macherin konkreter Projekte und
•
neue Formen gemeinnütziger Stadtentwicklung in
Kooperation mit Intermediären, wie Stiftungen, Gemeinwohlunternehmen, Netzwerken und Initiativen.
Abb. 17: Symposium „Wer entwickelt die Stadt?“ am 25. Oktober 2019 in Köln
Foto: © vhw e. V.
Im Ergebnis wurden konkrete Spannungslinien und
Wegmarken im Verhältnis von lokaler Politik und den
untersuchten neuen Formen des Stadtmachens identifiziert. Auf dieser Basis wurden spezifische Folgerungen
für die damit verbundenen Akteursgruppen auf Seiten
von Politik, Verwaltung, Marktakteuren, Intermediären
und Zivilgesellschaft in Bezug auf deren Rollenklärungen, Kooperationsmöglichkeiten und Veränderungsdy-
namiken getroffen. Auch wenn letztlich doch festzuhalten ist, dass Stadtentwicklung auch weiterhin zu einem
großen Teil als Business as usual verläuft: an den Randbereichen und Übergängen von lokaler Politik zu den
hier untersuchten neuen Handlungsfeldern des Stadtmachens sind merkliche Rollenveränderungen und gegenseitige Lernprozesse zu erkennen, die das Potenzial
besitzen, die Dialog- und Handlungsfähigkeit wie auch
die Legitimationsbasis lokaler Politik auf breitere Füße
zu stellen.
1.6
Kommunalpolitik
B
ereits im Jahr 2018 hat der Verein „Politik zum
Anfassen“ aus Isernhagen in einer kleineren Vorstudie für den vhw das Beziehungsgefüge zwischen
Bürgerschaft und Kommunalpolitik in Projekten der integrierten Stadtentwicklung unter die Lupe genommen.
Die multimedial aufbereitete Vorstudie wurde anhand
zahlreicher Interviews mit Kommunalpolitikern und
Führungskräften aus der Verwaltung in 3 deutschen
Städten (Darmstadt, Haldensleben und Isernhagen) erarbeitet. Exemplarisch konnte die Vorstudie das große
Engagement der aktiven Kommunalpolitiker aufzeigen,
zugleich aber auch das bipolare Spannungsverhältnis
und die Legitimationskonkurrenz (Schuppert) zwischen
Kommunalpolitik einerseits und Bürgerschaft andererseits verdeutlichen sowie auf die signifikanten Kommunikationslücken zwischen diesen Akteuren hinweisen.
Einen Schritt weiter geht nunmehr das 2019 beauftragte
Folgegutachten, in dem für mehrere ausgewählte, größere Wohnungsbauvorhaben in den Städten Hamburg,
Frankfurt und in Leipzig die aktuellen Kooperations- und
Kommunikationsbeziehungen zwischen politisch engagierten Vertretern der lokalen Parteien, den gewählten
Repräsentanten der Städte, der Verwaltung und der
Bürgerschaft untersucht werden.
Die ausgewählten Großprojekte des Wohnungsbaus
wurden vorab bereits in einem anderen vhw-Forschungsprojekt mit dem Titel „Wachstumsschmerzen“
25
F or s c hun g u n d P o l i t i k
von Prof. Dr. Uwe Altrock und seinem Team von der
Universität Kassel ausführlich analysiert. Gegenstand
dieser Analysen war der planungspolitische Umgang
der Städte mit den Wohnungsbauvorhaben und ihre
Einbindung in die integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung sowie die damit verbundenen Verfahren der Bürgerbeteiligung. An dieser Stelle setzt die nachfolgende
Studie des Vereins „Politik zum Anfassen“ an und stellt
die verschiedenen Perspektiven der Akteure des Vorhabens sowie die konkreten Kooperations- und Kommunikationsbeziehungen bei diesen Projekten in den Vordergrund der vertiefenden Betrachtung. Ziel der Studie ist
es, die aktuell bestehenden Konfliktpotenziale der lokalen Demokratie herauszuarbeiten und Ansatzpunkte für
deren Weiterentwicklung zu formulieren.
1.7
Soziale Benachteiligung
und politische Partizipation
– Vergleichsstudie zu
Beteiligungslandstrukturen im
Kontext von Marginalisierung
Z
u den aktuellen Krisensymptomen westlicher Demokratien zählen zunehmendes Desinteresse an politischen Debatten, Wahlabstinenz sowie die Zustimmung
zu anti-pluralistischen oder auch verschwörungstheoretischen Ansichten größerer Teile der Bevölkerung. Dabei
gelten besonders marginalisierte Gruppen als anfällig,
da sie in der Vergangenheit durch soziale Reformen
benachteiligt wurden und vom wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre nur wenig profitierten. Soziale Benachteiligung findet entlang der Achsen Klasse,
Ethnizität, Geschlecht und körperlicher- bzw. geistiger
Fähigkeiten statt. Dabei fehlt sozial benachteiligten
Gruppen auch überproportional der Zugang zu politischer Teilhabe. Viele dieser Menschen erleben sich vermehrt als Verlierer demokratischer Aushandlungsprozesse. Häufig überwiegen daher negative Einstellungen
gegenüber dem politischen System.
Abb. 18: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de
Allerdings musste das Gutachten in seiner empirischen
Phase aufgrund der Corona-Pandemie situativ angepasst werden. Workshops vor Ort entfielen und die
zahlreichen Interviews konnten nur mithilfe digitaler
Kommunikationsmedien durchgeführt und dokumentiert werden. Beide Projekte wurden jedoch im Berichtszeitraum 2019/2020 trotz Pandemie und einhergehendem Lockdown weitergeführt und werden in Kürze
abgeschlossen und nachfolgend publiziert.
Abb. 19: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de
Gerade die lokale Demokratie bietet hingegen das Potenzial, durch niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten und einen geringen Teilnahmeaufwand, räumliche
Nähe und die unmittelbare Sichtbarkeit der Ergebnisse
26
Lokale Demokratie
politischer Intervention, marginalisierte Gruppen stärker in Aushandlungsprozesse einzubeziehen. Besonders
non-formale Formate der Beteiligung sind hierfür interessant, da Menschen dort konkret und lebensweltnah
sowie unter Nutzung sozialräumlicher Netzwerke partizipieren können.
Das Forschungsprojekt knüpft an die vhw-Forschung
zur Inklusivität lokaler Demokratie und die Betrachtung
von Quartiers- und Milieukontexten an. In der Vergangenheit stellte sich immer wieder die Frage, wie demokratische Beteiligung zukünftig vor dem Hintergrund
sozialer Ungleichheit gestaltet werden muss.
Das Forschungsprojekt untersucht die organisatorischen
Hintergründe und individuellen Voraussetzungen politischer Partizipation marginalisierter Menschen. Betrachtet
werden dabei informelle Gruppen, Organisationen und
Strukturen, die auf lokaler Ebene politische Beteiligung
durch Meinungs- und Willensbildung, kollektives Handeln
sowie konkrete Entscheidungsfindung verwirklichen.
Zentrale Fragen sind:
•
Welche Strukturen ermöglichen oder behindern die
politische Partizipation Marginalisierter?
•
Welche Rolle spielen diese Aktiven innerhalb der
Gruppen, Organisationen und Strukturen?
•
Welche Motivationen, Ressourcen, biografischen
Hintergründe, Politikverständnisse bewegen die Aktiven?
•
Welche Rolle spielen soziale Netzwerke und der sozialräumliche Kontext vor Ort?
Das Projekt wurde im Juni 2020 erfolgreich beendet. Im
Rahmen eines Abschlussworkshops sollen Erkenntnisse
mit ausgewählten Fachpersonen diskutiert werden. Besonders ist dabei zu erörtern, inwieweit lokale Partizipationsstrukturen weiterentwickelt werden müssen, um
Marginalisierte stärker politisch zu beteiligen. Die Publikation des Endberichts soll schließlich die Projektergebnisse der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
Projektübersicht zum Forschungscluster „Lokale Demokratie“
Titel
Beginn
Ende
Projektleitung
Projekt Nummer
Phase Null, Rostock Toitenwinkel
Dez 19
Dez 21
S. Beck
20011
Kooperationen und Netzwerke im Sport: Ergänzungsstudie Karlsruhe
Dez 19
Nov 21
T. Kuder
20007
Kommunalpolitik im Wandel
Aug 19
Mai 21
T. Kuder
19008
Jenseits der Metropolen: Wandel lokal-politischer Kulturen in einer polarisierten
Gesellschaft
Stadtteilmütter II
Mai 19
Okt 20
A. Becker
19012
Apr 19
Feb 21
S. Jähn
19016
Inklusive Deliberation Berlin-Buckow
Mrz 19
Dez 19
T. Kuder
19005
Wachstumsschmerzen: Stadtentwicklung und Wohnen
Feb 19
Okt 20
T. Kuder
19004
Zur Rolle kommunaler digitaler Kommunikation im Kontext der Stärkung lokaler
Demokratie
Lokale Öffentlichkeiten im digitalen Wandel
Jan 19
Okt 20
J. Aring
19010
Dez 18
Mrz 21
B. Hallenberg
18016
Kongress Lokale Demokratie 2020
Nov 18
Jun 21
T. Kuder
18037
Peripherisierung und lokale Demokratie
Nov 18
Nov 20
C. Höcke
17005
Lokale Politik und Beteiligung (LOB)
Okt 18
Mai 21
S. Beck
18034
Dialog in Wohngebieten schwer erreichbarer Milieus, Berlin-Reinickendorf Wittenau
Aug 18
Aug 19
N. Alcaide
18021
27
F or s c hun g u n d P o l i t i k
Titel
Beginn
Ende
Projektleitung
Projekt Nummer
Die (Kommunal)Verwaltung der Zukunft - die Zukunft der (Kommunal)Verwaltung
Aug 18
Okt 20
T. Kuder
18018
Bildungsdialog Bremen-Vahr
Jun 18
Nov 21
S. Beck
18014
Allianz Vielfältige Demokratie (AG Breite Beteiligung)
Mai 18
Dez 20
T. Kuder
18013
Regiopolen in Deutschland: Funktionen, Governance und raumordnerischer Kontext
Mai 18
Okt 19
J. Aring
18012
Metaanalyse deliberativer Beteiligungsprojekte
Mrz 18
Jan 20
T. Kuder
18010
Projektlabor Stadtmacher Akademie
Mrz 18
Okt 20
S. Beck
18008
Soziale Benachteiligung und politische Partizipation
Feb 18
Jan 21
S. Jähn
18002
Baugemeinschaften als Impulsgeber für nachhaltige Stadtentwicklung
Dez 17
Aug 20
S. Beck
17018
Sonderauswertung ZiviZ Survey 2017: Engagement in der Flüchtlingshilfe
Dez 17
Sep 19
S. Beck
17030
Lokale Integration, Delmenhorst
Okt 17
Okt 20
B. Hallenberg
17026
Praxisleitfaden: Milieuwissen für die Stadtentwicklung und Stadtplanung
Sep 17
Dez 20
H. Böttcher
17027
Welcome-Netzwerke
Jun 17
Okt 19
S. Beck
17015
Make-City 2018
Mrz 17
Aug 20
S. Beck
17016
Reflexion Wettbewerbe, Hamburg
Mai 16
Aug 20
S. Beck
16012
2
Urbaner Wandel und
gesellschaftlicher Zusammenhalt
A
uch die Aktivitäten der vhw-Forschung im Cluster
„Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt“ wurden in der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums von der Corona-Pandemie überprägt – nicht nur
organisatorisch, sondern vielfach auch inhaltlich. Ähnlich wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen wurde
in der Stadtforschung häufiger gemutmaßt, dass in der
Post-Corona-Stadt „nichts bleiben werde, wie es einmal
war“.
Klar ist nur, dass die ohnehin großen gesellschaftlichen
Herausforderungen der letzten Jahre nun sichtbarer
und teilweise noch verschärft werden. Nebenbei tauchen ganz neue Probleme, aber auch Mut machende,
neue Entwicklungen auf. Hier ganz genau und differenziert hinzuschauen, erfordert eine substanzielle Expertise in Fragen der Stadtentwicklung: In einer Zeit
28
des Ausnahmezustandes ist es zentral, neue Entwicklungen – die meistens in Nischen entstehen und leicht
übersehen oder unterschätzt werden – überhaupt erst
zu erkennen. Es ist aber ebenso wichtig einschätzen zu
können, wo alte Praktiken ihre Wirkmächtigkeit behalten werden. Der vhw bringt diese breite Expertise und
Erfahrung mit und hat schnell auf den „Explorationsmodus“ umgeschaltet. Die vhw-Forschung trägt der
spezifischen und exzeptionellen Situation im Themenfeld „Urbaner Wandel“ mit eigenen Projekten und spezifischen „Corona“-Fragestellungen Rechnung. Damit
ist auch die Einsicht verbunden, dass die bisherigen
Themen keineswegs obsolet werden – im Gegenteil:
Die laufenden Projekte wurden manchmal modifiziert,
aber in jedem Fall konsequent fortgeführt, Coronaspezifische Spin-offs inklusive. Durchweg alle Projektinhalte sind im Pandemie-Kontext relevant geblieben
oder haben an Brisanz sogar zugenommen, wie etwa
die Bedeutung des sozialen Nahraums in Quartier und
Nachbarschaft für Versorgung, Arbeit, Reproduktion
oder soziale Kontakte, die Rolle neuer lokaler digitaler
Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt
Plattformen (seien es soziale Medien, NachbarschaftsApps oder Lieferdienste), die Bedeutung des öffentlichen Raums, das Fehlen von Begegnungsmöglichkeiten
und deren Wirkmächtigkeit, die Konstitution von Bildungslandschaften in Quartieren, die Verschiedenheit
sozialer Milieus und deren Präferenzen und Verhalten in
städtischen Umfeldern, „pandemische“ Stimmungen
und Atmosphären in der Stadt oder die Situation benachteiligter Haushalte oder Geflüchteter. Die Pandemie-Krise bringt eine Art städtisches Reallabor mit sich,
von dem wir lernen und für die Zukunft Ableitungen
treffen können.
•
Wie funktionieren Nachbarschaften und unter welchen Umständen werden sie durch die Menschen
relevant gemacht?
•
Welche Praktiken und Mechanismen der Vernachbarschaftlichung gibt es?
•
Worin unterscheiden sich diese und was ist ihnen
gemeinsam?
•
Welche „Treiber“, „Katalysatoren“ oder „Mediatoren“ sind hier von Bedeutung?
•
Welche Bedeutung haben Nachbarschaften für die
Aufgaben intermediärer Institutionen und deren
Arbeit mit den Kommunen?
•
Q
Was kann durch eine Fokussierung auf Nachbarschaften in der Planung und Steuerung von Quartieren und Städten ermöglicht werden (z. B. im Kontext von Partizipation)?
•
Welchen Beitrag zur sozialen Kohäsion leisten Nachbarschaften in sich zunehmend ausdifferenzierenden Städten?
Projektfamilie Nachbarschaft
ine über eine längere Phase entwickelte Projektfamilie dreht sich um das Thema Nachbarschaft. Nachbarschaft wird zwar häufig implizit als Zielgruppe adressiert, aber selten umfassend reflektiert. In einer auf
einer Pilotstudie aufbauenden ethnographischen Fallstudie zum Thema „Potenziale postmoderner Nachbarschaften“ haben Sabine Tappert und Prof. Dr. Matthias
Drilling vom Institut für Sozialplanung, Organisatori
scher Wandel und Stadtentwicklung (Fachhochschule
Nordwestschweiz FHNW, Muttenz) im Auftrag des vhw
und in enger Kooperation mit dem vhw-Forschungsbereich viele relevante Fragen bearbeitet, wie z. B.:
Die Ergebnisse beider Studien wurden in verschiedenen
Beiträgen in der Verbandszeitschrift „Forum Wohnen
und Stadtentwicklung“ dargelegt und zur Diskussion gestellt. Aufgrund ihres bedeutenden Beitrags
zu Forschung und Praxis sollen die Untersuchungen
2020/2021 in Buchform im Verlag Springer VS in der
Reihe „Quartiersforschung“ erscheinen. Außerdem ist
ein Praxisleitfaden „Nachbarschaft“ in Arbeit. Parallel
zum Forschungsprozess wurden noch weitere Publikationen zur Nachbarschaftsthematik entwickelt (etwa als
werkSTADT Nr. 34, Nr. 40 oder in externen Zeitschriften
oder Sammelbänden). Zusammen mit dem Themenfeld
„Digitale Nachbarschaften“, das ebenfalls seit Jahren
beim vhw intensiv bearbeitet wird (u. a. auch mit einem
neuen Eigenprojekt zur Corona-Krise), entsteht ein umfassendes Projektportfolio, das in der Forschungslandschaft seinesgleichen sucht.
2.1. Quartier und Nachbarschaft –
neue Perspektiven
uartier und Nachbarschaft sind nicht zuletzt
wegen der Neuauflage der „Leipzig-Charta für
eine nachhaltige, soziale Stadtentwicklung in Europa“
im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020
ein zentrales Thema. Der vhw bündelt hier zahlreiche
Kompetenzen aus verschiedenen Bereichen, die von
konzeptionellem und theoretischem bis zu praxisorientiertem Know-how reichen.
E
•
Wie entstehen Nachbarschaften unter dynamisch
wechselnden (postmodernen) Bedingungen?
29
F or s c hun g u n d P o l i t i k
tiven betrachten, zentrale Herausforderungen unserer
Zeit diskutieren, neue konzeptionelle Bezüge setzen
und Impulse für künftiges Handeln in der Quartiersentwicklung geben. Das Symposium wird in Kooperation
mit dem Arbeitskreis Quartierforschung der Deutschen
Gesellschaft für Geographie (DGfG) durchgeführt und
ist ein Projekt der im vhw etablierten „Denkwerkstatt
Quartier“.
Kiez und Corona – resiliente Quartiersentwicklung
während und nach Covid-19?
chon zu Beginn des Corona-Shutdowns begann der
vhw-Forschungsbereich damit, die eigene Expertise
auch auf die aktuelle Krise zu projizieren und sich in die
fachöffentlichen Diskurse einzubringen – und dies auch
im Bereich der Quartiersforschung mit einem ersten
Kommentar zu „Kiez und
Corona“ in Form der werkSTADT
Nr. 40 (Titelmotiv). Es war jedoch
klar,
dass
der
vhw
sich
auch in der empirischen ForKiez und Corona
schung
mit
der
Thematik
befassen sollte.
Nachbarschaft im Krisen-Modus – ein Kommentar
S
Nummer 40
Abb. 20: Nachrichten und Projektinformationen unter: https://www.vhw.de/forschungund-politik/urbaner-wandel-gesellschaftl-zusammenhalt/quartier-und-nachbarschaft/
vhw werkSTADT
April 2020
Zu den Transferaktivitäten gehören nicht „nur“ Publikationen, sondern auch Veranstaltungen. Durch die
Corona-Pandemie waren die Möglichkeiten zwischenzeitlich eingeschränkt. Als wichtiges Ereignis sei hier
jedoch die Teilnahme des vhw am Rahmenprogramm
der Ausstellung „Living the City“ erwähnt, die von
September bis Ende Dezember 2020 am ehemaligen
Flughafen Tempelhof in Berlin stattfinden wird. Die
Ausstellung wird anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und der Novellierung der Leipzig-Charta
im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik
präsentiert. Die geplante vhw-Tagung „Quartiere neu
denken“ nimmt das Quartier als zentrale Handlungsebene der Leipzig-Charta in den Fokus und möchte den
inter- und transdisziplinären Austausch hierzu weiter anregen. Die Tagungsbeiträge aus Wissenschaft und Praxis
werden die Quartiersebene aus verschiedenen Perspek30
Olaf Schnur
Dies führte u. a. zur Idee, sich dezidiert mit resilienter
Quartiersentwicklung zu beschäftigen. Nachdem das
Konzept der Resilienz jahrelang eher ein Nischendasein führte, ist es seit der Corona-Krise das Thema der
Stunde. So lautet eine viel diskutierte Frage nicht nur
in Wissenschaftskreisen: Wie können wir mit Blick auf
diese Pandemie-Erfahrung Städte und Quartiere künftig
robuster gestalten? In der Tat bringt die aktuelle CoronaKrise deutlicher als zuvor zu Tage, woran es Quartieren
fehlt, aber auch welche Widerstandskräfte diese haben.
Sie spiegelt uns wider, was Quartiere resilient oder eben
störanfällig macht.
In diesem Sinne befasst sich ein laufendes vhw-Eigenprojekt unter dem Eindruck der Corona-Pandemie mit
der Situation in benachteiligten Quartieren. Über eine
Analyse der hier wirkenden stabilisierenden, aber auch
destabilisierenden Faktoren in dieser Krisenzeit sollen
Ansatzpunkte für eine resiliente Quartiersentwicklung
abgeleitet werden. So haben der Lockdown des öffent-
Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt
lichen und wirtschaftlichen Lebens sowie die strikten
Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie den Lebensalltag der Menschen stark verändert.
Dabei zeigt sich eine Vielschichtigkeit individueller Betroffenheit. Insbesondere für Menschen in benachteiligten Quartieren waren die Veränderungen sozial folgenreich (Arbeitsplatzunsicherheit, finanzielle Sorgen,
häuslicher Stress, Überforderung beim Homeschooling
etc.), bedingt durch enge Wohnverhältnisse, prekäre Arbeitsverhältnisse und geringe Ressourcenverfügbarkeit.
Hinzu kommt, dass in den Quartieren relevante Anlaufstellen (Nachbarschaftshaus, Jugendzentrum, Beratungsstellen etc.), soziale Angebote oder Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Bewohnerschaft
aufgrund der Corona-Beschränkungen teils wegfielen
und erst seit kurzem wieder vermehrt verfügbar sind.
Die ungewohnten Herausforderungen haben in den
Quartieren aber auch (neue) Kräfte freigesetzt. Um mit
der Bewohnerschaft unter den veränderten Rahmenbedingungen weiter in Kontakt zu bleiben und Unterstützung anzubieten, haben die vor Ort tätigen Akteurinnen
und Akteure neue Zugänge und Methoden erprobt. Zugleich sind auf Ebene der Nachbarschaft diverse selbst
organisierte Hilfe- und Unterstützungsleistungen entstanden (Einkaufshilfen, Ausdruck von Arbeitsblättern
für das Homeschooling etc.).
Um den Umgang mit der Corona-Krise in benachteiligten Quartieren genauer zu beleuchten, werden in dem
Projekt zwei Berliner Quartiere untersucht: das Kosmosviertel – eine Großwohnsiedlung am östlichen Stadtrand
– und der Soldiner Kiez – ein innenstadtnahes, einfaches Wohnquartier mit überwiegend gründerzeitlicher
Bebauung. In Gesprächen mit Vor-Ort-Akteuren aus
unterschiedlichen Bereichen (Quartiersmanagement,
Jugend- und Familieneinrichtungen, Grundschulen,
Kitas, Wohnungsunternehmen, Vereinen etc.) wird
dabei folgenden Fragen nachgegangen:
•
Welche Herausforderungen und Problemlagen sind
im Zuge der Corona-Krise im Quartier entstanden?
•
Welche Folgen hat die Krise für die Quartiersarbeit
und wie wird damit umgegangen?
•
Inwiefern können durch vorhandene Strukturen und
Ressourcen im Quartier die Auswirkungen der Krise
abgefedert werden?
Mit diesem Tiefblick auf die Situation vor Ort soll herausgearbeitet werden, was die Quartiere stärkt und widerstandsfähig macht, aber auch wo Defizite und Handlungsbedarfe bestehen. Das Projekt ist im Sommer 2020
in die empirische Phase gestartet. Eine Veröffentlichung
der Ergebnisse ist für Anfang 2021 geplant.
Link werkSTADT Nr. 40: https://www.vhw.de/fileadmin/
user_upload/08_publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_
werkSTADT_Nr._40_Kiez_und_Corona_2020.pdf
2.2
Förderung lokaler Demokratie im
Quartier: Ein Handlungsfeld der
Gemeinwesenarbeit?
P
olitische Gleichheit ist ein zentrales Kriterium einer
lebendigen Demokratie. Das heißt, allen Bürgerinnen und Bürgern sollten die gleichen Möglichkeiten
gegeben sein, sich eine politische Meinung zu bilden,
diese frei zu äußern und sich an demokratischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen (Wagner 2019: 64).
Mit wachsender sozialer Ungleichheit und migrationsbedingter Diversität nimmt allerdings die politische
Gleichheit ab und schlägt sich durch Segregationstendenzen ebenfalls sozialräumlich nieder. Dadurch
können sich soziale, politische und räumliche Effekte
der Benachteiligung verstärken, weshalb gerade in
benachteiligten Stadtteilen die lokale Demokratie und
die Integrationsfähigkeit demokratischer Prozesse besonders zu fördern ist. Eine professionelle Gemeinwesenarbeit (GWA), die sich traditionell für eine möglichst
breite Teilhabe aller Menschen in benachteiligten sozial
räumlichen Kontexten einsetzt und niedrigschwellige
wie diversitätssensible Teilhabemöglichkeiten schafft,
31
F or s c hun g u n d P o l i t i k
könnte hier eine maßgebliche demokratiefördernde
Wirkung entfalten.
Vor diesem Hintergrund hat der vhw im Oktober 2018
zwei Projekte in Auftrag gegeben, die sich mit dem demokratiefördernden Potenzial von Gemeinwesenarbeit
(GWA) auseinandersetzen: Die Studie „Gemeinwesenarbeit und lokale Demokratie – Zusammenhänge und
Perspektiven aus der Sicht Sozialer Arbeit“ wurde von
der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule
Nordwestschweiz (FHNW) durchgeführt. Die primär
konzeptionelle Expertise hatte die Zielsetzung, die Zusammenhänge und Perspektiven von Gemeinwesenarbeit und lokaler Demokratie aus Sicht der Sozialen
Arbeit zu beleuchten, was auch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Konzept der lokalen Demokratie
erforderte. Mit der Studie wurden damit zwei Perspektiven zusammengeführt: Von Seiten der GWA wurde historisch-systematisch auf demokratierelevante Aspekte
geschlossen und von aktuellen Demokratiediskursen
auf die GWA geblickt. Aus beiden Zugängen konnten
nicht nur die Zusammenhänge von GWA und lokaler
Demokratie deutlich werden, sondern auch neuartige,
synthetisierende Perspektiven entstehen und 9 Thesen
zur Förderung der lokalen Demokratie durch Gemeinwesenarbeit abgeleitet werden.
Abb. 21: Workshop zur Reflexion erster Ergebnisse der Studie „Potenziale der Gemeinwesenarbeit für die Stärkung der lokalen Demokratie“
Foto: vhw e. V.
32
Das zweite Projekt wurde vom DESI – Institut für demokratische Entwicklung und soziale Integration in Kooperation mit der Hochschule für angewandte Pädagogik
(HSAP) im Zeitraum von September 2018 bis März 2020
durchgeführt. Ziel dieses stärker empirisch angelegten
Projekts war es, die vorhandenen Wirkungen und möglichen Potenziale von Gemeinwesenarbeit für die Stärkung lokaler Demokratie auf der Quartiers- und Nachbarschaftsebene anhand von Fallstudien in der Praxis zu
untersuchen. Dabei standen folgende Fragestellungen
im Fokus:
•
Wie kann der Anspruch der Gemeinwesenarbeit an
Empowerment, Beteiligung, Netzwerkbildung und
Demokratieförderung unter den aktuellen Rahmenbedingungen sowie Förder- und Akteursstrukturen
erfüllt und umgesetzt werden?
•
Welche Potenziale und Defizite können in der Aufgabenwahrnehmung der Gemeinwesenarbeit hinsichtlich der direkten und indirekten Demokratieförderung identifiziert werden?
•
Welche ergänzenden Strukturen (bzw. Programme,
Akteure, Aktivitäten) wären notwendig, um die Aufgaben und Ziele der Gemeinwesenarbeit im Bereich
der Demokratieförderung wahrzunehmen?
Neben 38 Interviews mit Expertinnen und Experten
der Gemeinwesenarbeit (Leitung, Träger, zuständige
Mitarbeitende in Verwaltung und Politik) stellten den
Kern des Projekts die empirischen Erhebungen in den
5 Untersuchungsgebieten Berlin-Spandau Heerstraße
Nord, Hamburg-St. Pauli Süd, Dortmund-Nordstadt,
Dresden-Prohlis und Düren dar. Die eingesetzten Methoden umfassten qualitative Interviews mit Akteuren
und Trägern der lokalen Gemeinwesenarbeit sowie
den zuständigen Stellen in Verwaltung und Politik.
Als Erhebungsinstrumente wurden zudem Fokusgruppendiskussionen mit Netzwerkpartnern, engagierten
Bewohnerinnen und Bewohnern und lokalen Initiativen sowie standardisierte Bevölkerungsbefragungen
verwendet.
Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt
2.3
Forschung zu Flucht und Migration
– neue Wege beschreiten
Z
Abb. 22: Nachricht zum Workshop unter: www.vhw.de
Im Ergebnis konnte die Untersuchung zeigen, dass
Gemeinwesenarbeit in allen 5 Gebieten auf unterschiedliche Weise zur Stärkung der lokalen Demokratie
beiträgt. Auf individueller Ebene bestehen zahlreiche
Aktivitäten, um Menschen Gehör zu verschaffen, ihnen
Resonanzräume zu bieten und die Erfahrung demokratischer Selbstwirksamkeit zu ermöglichen. Auf zivilgesellschaftlicher Ebene kann Gemeinwesenarbeit soziale
Netzwerkaktivitäten sowie Kommunikation und Interessenaustausch fördern und zum Aufbau demokratischer
Beteiligungsstrukturen beitragen. Durch sozial-kulturelle Aktivitäten, niedrigschwellige Projektarbeit und
durch die Veränderungen partizipativer Prozesse gelingt
es der Gemeinwesenarbeit zudem, ein demokratisches
Miteinander und eine demokratische Kultur vor Ort aufzubauen. Da Veränderungsprozesse jedoch langwierig
und nur in einem kooperativen Prozess umzusetzen
sind, ist eine langfristige, unabhängige und personell
konstante Arbeit notwendig, die der prekären und
projektbezogenen Finanzierung in fast allen Gebieten
gegenübersteht. Um eine nachhaltige Stärkung lokaler
Demokratie durch Gemeinwesenarbeit zu erreichen, ist
ihre dauerhafte finanzielle Förderung von daher essentiell. Eine bessere strukturelle, personelle und finanzielle
Unterstützung vorausgesetzt, kann Gemeinwesenarbeit
einen wichtigen Beitrag zu einer diversitätssensiblen,
emanzipierten und demokratisch versierten Zivilgesellschaft leisten, die ihre politischen Interessen nicht nur
auf Ebene der Quartiere artikuliert und einbringt.
uwanderung, kulturelle Vielfalt und soziale Ungleichheit zählen heute zu den großen gesellschaftlichen
und stadtpolitischen Herausforderungen. Sie finden
ihren Niederschlag in nahezu allen Bereichen (Bildung,
Wohnen, Einkommen, Kultur etc.) und betreffen den
sozialen Zusammenhalt. Mit dem vhw-MigrantenmilieuSurvey 2018 und zahlreichen weiteren Forschungsprojekten zu Migration und Integration hat der vhw bereits
umfassend neues Grundlagenwissen geschaffen.
„Perspektivwechsel“ – Partizipative Forschung mit
Geflüchteten
eit 2015 sind in den Großstädten, aber auch in
kleineren und mittelgroßen Kommunen neue Herausforderungen hinzugekommen: die Unterbringung
und Integration geflüchteter Menschen. Hier setzt das
Forschungsvorhaben „PERSPEKTIVWECHSEL“ an, das
von der B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH
(
Potsdam), vertreten durch Prof. Dr. Heike Liebmann
und Ulrike Milstrey, sowie durch das Forschungsbüro
Stadtforschung + Sozialplanung, Berlin, vertreten durch
Dr. Ingeborg Beer und Helene Weiß, im Auftrag des vhw
durchgeführt wird. Es folgt der Leitidee der Teilhabe in
zweierlei Hinsicht: Zum einen widmet es sich dem Teilhabenkönnen von Geflüchteten in Projekten – sie sind
„Gegenstand“ der Betrachtung und Evaluierung. Zum
anderen betrifft es den Forschungsprozess selbst – er
soll empowernd wirken und Teilhabe fördern. Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer gestalten mit ihren
Sichtweisen und Interessen die Erkenntnis- und Veränderungsprozesse aktiv mit. Dafür steht das Konzept der
partizipativen Forschung Pate: Es geht darum, mit Geflüchteten zu forschen und nicht über sie.
S
Das Forschungsvorhaben PERSPEKTIVWECHSEL zielt auf
die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Projekten
aus der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, die mit
33
F or s c hun g u n d P o l i t i k
Folgendes Zitat eines Co-Forschenden im Projekt mag
den Perspektivwechsel illustieren: „Ein Kind läuft langsam. Ein Erwachsener sagt: Lauf, schnell! Das kann das
Kind aber nicht. Es setzt sich auf den Boden und macht
nichts mehr. Ähnlich die Geflüchteten: Man muss sie
verstehen, fragen, beobachten!“ (Hares Alraad, CoForscher mit Fluchterfahrung im PERPEKTIVWECHSELProjekt, in Beer, I. [Hrsg.] 2019: 8)
Der Diskurs um die „postmigrantische Gesellschaft“
it einer anderen Art des Perspektivwechsels befasste sich das Projekt zum Diskurs um die „postmigrantische Gesellschaft“, das Dr. Simon Runkel gemeinsam mit Diana Griesinger vom Geographischen
Institut der Universität Heidelberg für den vhw bearbeitet hat. Hierbei geht es um die Art und Weise, wie wir
Migration und Integration aus der Makroperspektive
betrachten wollen: als Sonderentwicklung, die einem
gesellschaftlichen Mainstream zugeordnet wird, oder
als Grundbedingung einer vielfältigen spätmodernen
Gesellschaft.
M
Abb. 23: Internetseite des Forschungsvorhabens PERSPEKTIVWECHSEL, Screenshot:
https://projekt-perspektivwechsel.com/
oder von geflüchteten Menschen durchgeführt werden.
Gemeinsam werden forschungs- und praxisleitende
Fragen zum Gelingen von Integration vor Ort bearbeitet – in Ausbildung/Beschäftigung, Kultur/Medien und
Nachbarschaft/Quartier. Der offene Forschungsprozess
wird durch einige generelle Zielsetzungen gerahmt:
34
•
Kooperative Gestaltung des Forschungsvorhabens
•
Größtmögliche Partizipation der Projektteilnehmenden am Forschungsprozess
•
Befähigung (Empowerment) und Kompetenzentwicklung
•
Erkennen und Mindern von Teilhabebarrieren
•
Weiterführende Teilhabeketten nach Projektabschluss
•
Innovativer Ergebnistransfer
•
Stärkere Verankerung von Teilhabe als Forschungsthema
Die im letzten Jahr fertiggestellte Expertise sollte die wissenschaftliche Diskussion rund um den Begriff „postmigrantisch“ ausleuchten, die hier verhandelten Inhalte
und Blickwinkel systematisieren und zentrale Positionen
zusammenzutragen. Neben einer Auswertung der einschlägigen Fachliteratur lieferten hierzu Interviews mit
ausgewählten Akteuren aus Wissenschaft und Praxis
wichtige Erkenntnisse. In einem Workshop kamen Expertinnen und Experten aus städtischer Verwaltung, Zivilgesellschaft und Forschung zusammen, um sich unter
postmigrantischem Vorzeichen über die Gestaltung von
Integration auf lokaler Ebene auszutauschen. Prof. Dr.
Riem Spielhaus (Universität Göttingen) und Prof. Dr. Erol
Yildiz (Universität Innsbruck, Kuratoriumsmitglied des
vhw) stellten in ihren Impulsvorträgen Kerngedanken
der postmigrantischen Perspektive vor. Im Anschluss
wurden zentrale Positionen der Debatte in Fokusgruppen ausführlich diskutiert.
Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt
Unter dem Begriff „postmigrantisch“ finden sich wissenschaftliche Beiträge zusammen, die den gängigen
Blick auf Migration und Integration herausfordern und
durch eine kritische Reflexion bestehender Konzepte der
Debatte zu diesem Thema neue Impulse geben. Dabei
ist der Begriff „postmigrantisch“ kein „Kind der Akademie“, sondern entstand in der Kunst- und Kulturszene,
wurde von aktivistischer Seite weiterentwickelt und erst
dann von der Wissenschaft adaptiert. Seitdem hat sich
der Begriff mehr und mehr in der sozialwissenschaftlichen Forschung verfangen und taucht inzwischen
beinahe in sämtlichen Publikationen auf. Die Debatte
entwickelte sich als Reaktion auf strukturelle Ausgrenzungen und Rassismen im Einwanderungsland Deutschland, die exkludierende Infragestellung individueller
Zugehörigkeiten sowie die fehlende Repräsentation der
Vielfalt unserer Gesellschaft in Entscheidungspositionen. In der Debatte geht es zum einen um die durchaus
kritisch-emanzipatorische Forderung eines neuen und
breitangelegten Gesellschaftsverständnisses, das auf die
Frage „Wer gehört dazu?“ mit „Alle, die da sind.“ antwortet. Zum anderen geht es um das Sichtbarmachen
der Normalität von Migration, insbesondere in Städten
als globale Knotenpunkte der Mobilität. Zentrale Positionen postmigrantischer Vertreterinnen und Vertreter
sind daher:
1. Migration nicht als Ausnahme, sondern als gesellschaftlichen Normallfall zu sehen,
2. den problem- und defizitorientierten Blick auf
Migration abzulegen,
3. Fragen nach Zugehörigkeit nicht länger nach einem
Entweder-oder-Schema zu behandeln, sondern
Mehrfachzugehörigkeiten und hybride Identitäten
anzuerkennen,
4. Repräsentationslücken zu schließen und auf eine
angemessene Vertretung der Vielfalt der Gesellschaft in Entscheidungspositionen hinzuwirken,
5. strukturelle Ausgrenzung und Rassismus sichtbar zu
machen und entschiedener als bisher zu bekämpfen sowie
6. Integration von Migration zu entkoppeln und
gleiche Zugangschancen zu zentralen Gütern und
Ressourcen der Gesellschaft für alle Bürgerinnen
und Bürger zu ermöglichen.
Zudem wird mit Blick auf die Forschung über Migration
eine Perspektivenverschiebung eingefordert: von der
„Migrantologie“, die Migration als Untersuchungsgegenstand behandelt und so Differenzen perpetuiert, hin
zu einem Verständnis von „Migration als Brille“, durch
welche neue Blickwinkel auf gesellschaftliche (Macht-)
Verhältnisse, Fragen um Identität, Zugehörigkeit und
Teilhabe eröffnet werden.
Für die kommunale Integrationspolitik ist die postmigrantische Perspektive ebenso interessant, lassen sich
doch mit ihr bestehende Integrationsverständnisse, Zielgruppenausrichtungen oder Handlungsschwerpunkte
auf den Prüfstand stellen. Die Expertise zeigt hier den
Bedarf für weiterführende Forschung auf, um postmigrantische Perspektiven für die Gestaltung von Integration in Städten und Quartieren fruchtbar zu machen.
Vielfalt gestalten – Ansätze zur Förderung der
sozialen Kohäsion in Europas Städten
igration und Integration waren auch wesentliche
Themen des internationalen Experten-Workshops
„Fostering Social Cohesion in Diverse Quarters“ des
vhw (2018, Bild), dessen Beiträge
zum Jahreswechsel 2019/2020
im Band „Vielfalt gestalten – Ansätze zur Förderung der sozialen
Kohäsion in Europas Städten“ im
Jovis-Verlag erschienen sind. Das
Buch fasst Erfahrungen aus den Bereichen Kommunalpolitik, Wissenschaft, Verwaltung, Stadtteilarbeit und
Stadtplanung aus Großbritannien, Deutschland, Österreich, Spanien, den Niederlanden und Ungarn in 12 Ab-
M
35
F or s c hun g u n d P o l i t i k
schnitten zweisprachig zusammen und vermittelt somit
verschiedene Ansätze, den sozialen Zusammenhalt in
Europas Städten vor dem Hintergrund aktueller Mi
grationsdebatten und der Fortschreibung der LeipzigCharta zu fördern. Analog zur Veranstaltung berührt
das Buch aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen,
geht offen mit den Herausforderungen vielfältiger
Stadtgesellschaften um und benennt auch die Grenzen
lokaler Gestaltungsfähigkeit. Damit wird eine Brücke
zwischen konzeptionell-theoretischen Betrachtungen
der Themen Zusammenhalt und Diversität sowie dem
praktischen Umgang mit ihnen vor Ort geschlagen.
2.4
Begegnungskontexte: Projekte,
Plätze und Atmosphären
W
ie zentral „Begegnung“ im urbanen Zusammenleben ist, wurde gerade durch die Pandemie-bedingten Kontaktbeschränkungen deutlich – wo Begegnung quasi „verboten“ ist, ist städtisches Leben einer
konstitutiven Grundbedingung beraubt. Es brauchte
aber keine Pandemie als Anlass dafür, dass Akteure
aus Politik und Planung in der Förderung gruppenübergreifender Kontakte einen zentralen Ansatz sehen,
um den Zusammenhalt vor Ort zu stärken und eine
größere Akzeptanz von Vielfalt zu erreichen. In sämtlichen Konzepten und Programmen wird die Schaffung
von Begegnungsmöglichkeiten ausdrücklich zum Ziel
erklärt, ausgehend von der Annahme, dass mehr Kontakt zwischen den verschiedenen Gruppen der Schlüssel für ein vorurteilsfreies Zusammenleben in sozial und
kulturell vielfältigen (Stadt-)Gesellschaften sei. Mit der
verstärkten Aufnahme von Geflüchteten in den Jahren
2015 und 2016 ist die Förderung von Begegnung auf
der politischen Agenda noch weiter nach oben gerückt.
So rufen seitdem zahlreiche Akteure dazu auf, sich auf
lokaler Ebene vermehrt für Kontakt und Austausch einzusetzen, sei dies doch ein effektiver Weg, um vorhandene Vorbehalte gegenüber den Neuzugewanderten zu
entkräften.
36
Begegnungsansätze: Empirie und Reflexion
n die Förderung von Begegnung werden also viele
Hoffnungen gesetzt. Doch was sind geeignete Ansätze, um verschiedene Menschen und Gruppen im
Quartier zusammenzubringen? Welche Impulse ergeben sich hieraus für das Zusammenleben vor Ort? Und
wo liegen die Herausforderungen, die Limitationen und
Grenzen von Begegnungsansätzen?
I
Das ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung untersucht unter der Leitung von Ralf ZimmerHegmann seit 2019 im Auftrag des vhw quartiersbezogene Strategien und Handlungsansätze, die auf eine
Förderung gruppenübergreifender Kontakten abzielen,
um das Zusammenleben vor Ort zu stärken. Ziele des
Forschungsprojekts sind:
•
einen Überblick über Begegnungsansätze in der sozialen Quartiersentwicklung zu erhalten, diese zu
systematisieren und näher zu charakterisieren,
•
die in der Praxis initiierten Begegnungsansätze zu
reflektieren und im Kontext aktueller Wissenschaftsdiskurse in diesem Feld zu bewerten,
•
den Beitrag von Begegnungsansätzen zur Förderung
des Zusammenlebens vor Ort näher zu bestimmen,
aber auch ihre Grenzen offenzulegen,
•
programmatische und praxisorientierte Empfehlungen zur Gestaltung von Begegnungspolitiken im
Quartier abzuleiten.
Nach einer ersten Systematisierung von Ansätzen zur
Förderung von Begegnung in der sozialen Quartiersentwicklung auf Grundlage von Dokumentenanalysen
und Expertengesprächen wurden in ausgewählten
Quartieren der Städte Mannheim, Potsdam, Augsburg
und Bergheim Fallstudien durchgeführt. Im Fokus der
Untersuchung standen bestimmte Begegnungsorte
(Nachbarschaftshäuser, Stadtteilzentren etc.) und ihre
sozialen und kulturellen Angebote zur Förderung von
Kontakt und Austausch auf Quartiersebene. In Interviews mit relevanten Akteuren aus Verwaltung, Politik
Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt
vhw-Schriftenreihe 14
Öffentliche Räume im Zentrum der Städte
Nutzung, Bedeutung und Entwicklung
Ein Forschungsprojekt im
Auftrag des vhw e. V.
vhw - Schriftenreihe 14
Abb. 24: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de
Die vhw werkSTADT Nr. 34 mit dem Titel „Begegnung
schaffen im Quartier“ greift bereits die Thematik auf. Sie
geht auf aktuelle Wissenschaftsdiskurse zu förderlichen
Kontaktbedingungen und geeigneten Begegnungsorten ein, wirft einen Blick in die Praxis und stellt erfolgversprechende Projektansätze zur Gestaltung gruppenübergreifender Kontakte vor. Angesichts der oft zu
hörenden Forderung nach mehr Begegnung beleuchtet
die werkSTADT aber auch die Limitationen und Fallstricke von Begegnungsansätzen und mahnt schließlich an,
sich nicht zu vereinfachten Annahmen hinsichtlich ihrer
kohäsiven Wirkung verleiten zu lassen.
Link zur werkSTADT Nr. 34:
https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Begegnung_im_Quartier_Nr_34_2019.pdf
Öffentliche Räume im Zentrum der Städte: Herausforderungen
egegnung“ wird häufig im Zusammenhang mit öffentlichen
Räumen diskutiert und auch auf diesem
Gebiet ist der vhw-Forschungsbereich
aktiv. Mit der Veröffentlichung des Gutachtens „Öffentliche Räume im Zentrum
der Städte“ (vhw Schriftenreihe Nr. 14,
Titelbild) von Prof. Dr. Klaus Selle und
seinem Team der RWTH Aachen fand im
Sommer 2019 die mehrstufige Grundlagenforschung zu den öffentlichen
Räumen, die von den Gutachtern im Auftrag des vhw
erarbeitet wurde, einen erfolgreichen Abschluss. Die
Studie befasst sich mit den Herausforderungen, Strategien und Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen
Räumen, insbesondere in den Stadtzentren. Besonders
wichtig war es den Gutachtern, die Herausforderungen
aus einer kommunalen Perspektive zu erörtern und die
Untersuchungen in konkrete Handlungsempfehlungen
münden zu lassen. Zu diesem Zweck hat das Team um
Prof. Selle in mehreren Städten eine große Anzahl von
Experteninterviews durchgeführt und die daraus resultierenden Erkenntnisse abschließend an einem ausführlich
reflektierten Fallbeispiel der Stadt Mannheim validiert.
„B
Öffentliche Räume im Zentrum der Städte – Nutzung, Bedeutung und Entwicklung
und Zivilgesellschaft sowie mit Quartiersbewohnerinnen und -bewohnern wurden die unterschiedlichen
Perspektiven auf die Begegnungsaktivitäten eingefangen. Die empirische Phase des Projekts ist damit abgeschlossen. Im September 2020 steht nun ein Workshop
mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und
Praxis an, um gemeinsam über die bisherigen Ergebnisse zu reflektieren sowie über Ansätze zur Weiterentwicklung von begegnungsfördernden Maßnahmen zu
diskutieren. Der Abschlussbericht zum Projekt erfolgt
im Oktober 2020.
Atmosphären: Ressource von Partizipation und
Quartiersentwicklung (ARPEQ)
egegnungen im öffentlichen Raum können in einer
wenig förderlichen Umgebung andere oder geringere Wirkungen entfalten als erwünscht. Zivilgesellschaftliches Engagement und Partizipation entstehen
nämlich nicht allein auf der Grundlage von Überzeugungen von Bürgerinnen und Bürgern, einen Beitrag zu
gesellschaftlichen Veränderungen leisten zu wollen. Die
Dynamik von zivilgesellschaftlichem Engagement und
Partizipation wird auch von affektiven und atmosphärischen Einflüssen getragen und mitbestimmt. Die grundsätzliche Bedeutung dieses Zusammenhangs für die
Quartiersebene konnte bereits in der vom vhw beauf-
B
37
F or s c hun g u n d P o l i t i k
tragten Vorexpertise „Atmosphären als Ressource von
Partizipation und Quartiersentwicklung“ (Kazig 2018)
aufgezeigt werden. Allein: Es mangelt an empirischer
Evidenz in diesem innovativen Themenfeld, das bislang
weder in der Wissenschaft noch in der Praxis systematisch exploriert worden ist.
Mit dem Folgeprojekt ARPEQ geht das Centre for
Research on Sound Space and Urban Environment
(CRESSON), angesiedelt beim Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS) im französischen Grenoble
(Projektleitung: Dr. Rainer Kazig) deshalb nun auch empirisch der Frage nach, ob und wie Atmosphären und
Stimmungen als Ressource für die Entwicklung von zivilgesellschaftlichem Engagement und Partizipation im
Quartier fungieren können. Um diesen Zusammenhängen auf die Spur kommen zu können, werden mit Hilfe
eines komplexen Untersuchungsdesigns in 6 Fallstudien
die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten im Quartier, die
Atmosphären von Orten und Situationen im Quartier,
die potenziell auf zivilgesellschaftliche Aktivitäten einwirken können bzw. diese begleiten oder tragen, sowie
die Stimmung im Quartier erhoben. Insbesondere durch
die Kontrastierung der Ergebnisse aus den Fallstudien
in unterschiedlichen Quartieren soll deutlich werden,
in welcher Weise Atmosphären als Ressource bzw. als
Katalysatoren des zivilgesellschaftlichen Engagements
fungieren können. Hierbei soll auch herausgearbeitet
werden, welche atmosphärischen Qualitäten von besonderer Bedeutung sind und von welchen Faktoren diese
beeinflusst werden. Das Projekt ist als Teil eines umfassenderen, offenen Forschungsansatzes zu verstehen.
2.5
Transition-Town-Initiativen und
die große Transformation
M
it Vorliegen der empirischen Ergebnisse der 4
vergleichenden Fallstudien des Projekts „Neue
Partnerschaften – Potenziale von Transition-Town-Initiativen“ (Auftragnehmer: Leibniz-Institut für ökologische
Raumentwicklung, Dresden, vertreten durch Dr. Markus
38
Egermann) bestand der Schwerpunkt der Projektarbeit
im Berichtsjahr in der Erstellung des Endberichts sowie
der Öffentlichkeitsarbeit. Neben vorangegangenen Beiträgen auf der ARL Jahrestagung zum Thema Postwachstum und Transformation sowie der PostwachstumsstadtKonferenz in Weimar, konnten die Ergebnisse auch auf
dem deutschen Kongress für Geographie in Kiel vorgestellt werden. Mit dem Beitrag „Kooperationen für den
Wandel zur nachhaltigen Stadt“ im Themenheft „Räumliche Transformation“ der Fachzeitschrift RaumPlanung
wurde ein weiterer Verbreitungskanal genutzt.
Das Projekt befasste sich damit, wie durch ein kooperatives Zusammenwirken zwischen kommunalen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren, in diesem Fall TransitionTown-Initiativen (TTI), intermediäre Räume und Strukturen geschaffen und genutzt werden können, die eine
Transformation zur nachhaltigen Stadt befördern.
Im Projekt zeigte sich schnell, dass vor allem auf kommunaler Seite bestimmte inhaltliche und strukturelle
Vor
aussetzungen die Kooperationen mit solch vergleichsweise neuen Akteuren wie den Transition-TownInitiativen begünstigen. Hierzu gehören bestehende
Erfahrungen mit partizipativen Elementen und Akteursnetzwerken, insbesondere im Handlungsfeld der
nachhaltigen Stadtentwicklung, die einer hinreichenden
Institutionalisierung mit entsprechend zur Verfügung
stehenden Ressourcen und Kompetenzen sowie einem
wirkmächtigen Mandat in den Verwaltungshierarchien
unterliegen. Darüber hinaus spielen einzelne oder kollektive Akteure eine Rolle, die als Vorreiter neue Diskurse
und Entwicklungsziele in ihrer Stadt anzustoßen vermögen und voranbringen und damit zivilgesellschaftlichen
Initiativen wie den TTI Andockmöglichkeiten bieten.
Dies kann konkret eine klare Positionierung politischer
Akteure oder die Einrichtung von Nachhaltigkeitsbüros
und Stabsstellen bedeuten, welche die erforderlichen
Schnittstellen in die Verwaltung bündeln.
Zivilgesellschaftliche Akteure, die sich über rein private
Aktivitäten hinaus im Handlungsfeld der nachhaltigen
Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt
Stadtentwicklung engagieren, brauchen die Unterstützung der Kommunen, berühren viele ihrer Aktivitäten
doch öffentliche Aufgaben und Handlungsfelder, beispielweise die Grünflächenplanung, Verkehrsplanung,
Quartiersentwicklung u. a. m. Auch Kommunen können
von den Initiativen profitieren, wenn sie die innovativen
Potenziale dieser Akteure mit ihren eigenen Ressourcen
strategisch und operativ verknüpfen.
Um die Potenziale solcher Partnerschaften optimal zu
nutzen, braucht es Diskurs-, Lern- und Experimentierräume, um transformativ wirkende Ideen gemeinsam zu
erproben, zu reflektieren und in die fachlichen, politischen und nicht zuletzt notwendigen öffentlichen Prozesse zur Förderung einer nachhaltigen Transformation
einfließen lassen zu können.
Das Projekt leistet damit einen Beitrag in der Erforschung kollaborativer Governancestrukturen, deren
große Bedeutung für die Gestaltung eines transformativen Wandels zur Nachhaltigkeit nicht zuletzt durch den
Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale
Umweltveränderungen (WBGU) hervorgehoben wurde.
Es knüpft zudem an Arbeiten zu intermediären Akteuren im Forschungscluster Lokale Demokratie sowie
durch seinen thematischen Fokus auf das Handlungsfeld
der nachhaltigen Stadtentwicklung auch an das Cluster
Urbaner Wandel an. Damit bietet sich eine gute Grundlage für künftige vhw-Forschungen auf diesem Gebiet.
2.6
Sport- und Bewegungs
landschaften: Netzwerke und
Kooperationen im Spannungsfeld
zwischen Stadtentwicklung und
Sport
D
er organisierte Sport gilt als ein wichtiger Stabilitätsfaktor des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft und als unverzichtbarer Entwicklungsfaktor,
insbesondere durch sein hohes ehrenamtliches Enga-
gement unter anderem in den Themenfeldern Inte
gration, Inklusion, Gesundheit und Bewegung sowie
Kinder- und Jugendbetreuung. Allerdings klagen viele
Sportverbände regelmäßig darüber, dass der Sport
nicht, wie es dringend erforderlich erscheint, im Blickfeld der Stadtentwicklung steht, dass er seine Interessen
nicht gewahrt sieht und seine Bedarfe dort nicht „auf
Augenhöhe“ einbringen kann. Sportvereine und -verbände gehören zudem meist nicht zu den Akteuren der
Stadtentwicklung im engeren Sinne und es scheint auch
fraglich, ob sie Stadtentwicklung als ihre Aufgabe sehen
(können) und über Ressourcen verfügen, um sich daran
zu beteiligen.
Dem stehen die Herausforderungen gegenüber, die
sich den Städten stellen und deren Prioritäten prägen:
Wachsende Städte weisen regelmäßig darauf hin, dass
es angesichts zunehmender Flächenkonkurrenz und
knapper öffentlicher Haushalte immer schwieriger wird,
Räume für Sport zu erhalten oder neu zu schaffen, vor
allem wenn es um großflächige Sportanlagen, deren
Erhalt oder deren Sanierung geht. Zudem sehen sich
die Städte wachsenden Bedarfen gegenüber, auch die
Plätze, Straßen und Parkanlagen der Stadt bewegungsfreundlich zu gestalten, weil sie von immer mehr Menschen intensiv für sportliche Aktivitäten genutzt werden.
In stagnierenden oder schrumpfenden Städten dagegen
gibt es zwar oft ungenutzte Flächen, die man für Sportanlagen oder Sporträume nutzen könnte, jedoch fehlen
den Vereinen häufig die Mitglieder und den Kommunen
wiederum oft die erforderlichen Finanzmittel.
Vor diesem Hintergrund hat der vhw im Jahr 2018
nach einer öffentlichen Ausschreibung Prof. Dr. Michael
Barsuhn und sein Team vom Institut für kommunale
Sportentwicklungsplanung (INSPO) an der Fachhochschule für Sport und Management Potsdam beauftragt,
in einer Studie, anhand ausgewählter Projekte der
Stadtentwicklung mit inhaltlichem Bezug zum Sport,
das Zusammenwirken von Stadtentwicklung und (organisiertem) Sport genauer unter die Lupe zu nehmen und
zu systematisieren.
39
F or s c hun g u n d P o l i t i k
Zusätzlich zu diesem Projekt, bei dem der organisierte
Sport im Vordergrund steht, hat der vhw in Kooperation
mit der Stadt Karlsruhe, Prof. Dr. Rolf Schwarz von der
Pädagogischen Hochschule Karlsruhe und Dr. Hagen
Wäsche vom Karlsruher Institut für Technologie, mit
einer Ergänzungsstudie zu kooperativen Sport- und Bewegungslandschaften beauftragt, die anhand der integrierten Quartiers- und Sportentwicklung in KarlsruheDaxlanden den unorganisierten Sport einbezieht und
die Ergebnisse in einen ko-produktiven Entwicklungsund Beteiligungsprozess überführt.
Abb. 25/26: Steuerungstreffen des Forschungsprojekts im August 2019 beim vhw
Foto links: vhw e. V., Foto rechts: 123-Comics-QM Flughafenstraße
Die Steuerungstreffen, die aufgrund der Pandemie ab
dem Frühjahr 2020 nur noch mithilfe digitaler Kommunikationsmedien durchgeführt werden, haben bereits
eine kreative Vielzahl unterschiedlicher Kooperationsarrangements in den Städten erkennen lassen, die es
nun mit Blick auf den Projektabschluss zu systematisieren und zu diskutieren – und im Fall von KarlsruheDaxlanden auszuwerten und anwendungsorientiert
umzusetzen – gilt. Eine Veröffentlichung der jeweiligen
Ergebnisse der beiden Studien ist für Anfang 2021 vorgesehen.
2.7
Stadtteilmütterprojekte und
Wohnungsunternehmen
W
ohnungsunternehmen engagieren sich seit einiger Zeit verstärkt in der sozialen Quartiersentwicklung. Dabei unterstützen sie Einrichtungen, Initiativen und Projekte, die bestimmte Gruppen im Quartier
fördern, bei Problemen beraten und das Leben im
40
Stadtteil insgesamt verbessern sollen.
Insbesondere für das Themengebiet Migration und Teilhabe sind dabei innovative Ansätze entstanden.
Nach wie vor ist die Teilhabe von Migranten eine große Herausforderung in benachteiligten Stadtquartieren. Für Wohnungsunternehmen kann es interessant sein, gerade
diese Gruppe zu fördern, um die Bewohnerstruktur
solcher Quartiere zu stabilisieren und dort insgesamt
die Wohnqualität zu erhöhen. Eine besondere Herausforderung ist dabei das Ermöglichen von Teilhabe für
migrantische Frauen, die mit einer Vielzahl integrativer
Maßnahmen nur schwerlich gelingt.
Stadtteilmütterprojekte haben sich in den letzten Jahren
gerade hier als effektives, niedrigschwelliges Instrument
erwiesen, um schwer erreichbaren Migrantinnen den
Weg zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, an Bildung sowie
der Stadtgesellschaft zu ermöglichen. Allerdings sind
bislang kaum Schnittstellen zwischen dem Engagement
von Wohnungsunternehmen und der Arbeit von Stadtteilmütterprojekten dokumentiert. Dabei hätte eine
strukturierte Zusammenarbeit der unterschiedlichen
Akteurstypen möglicherweise positive Effekte für beide
Seiten: Wohnungsunternehmen würden von einem
besseren Zugang zu migrantischen Gruppen im Quartier
profitieren, während Stadtteilmütter ihr Tätigkeitsfeld
erweitern und von einer verbesserten institutionellen
Anbindung auch jenseits staatlicher Förderstrukturen
profitieren könnten.
Das praxisorientierte vhw-Forschungsprojekt „Wohnungsunternehmen und Stadtteilmütterprojekte“ entwickelte gemeinsam mit Akteuren vor Ort Ansätze einer
gemeinsamen Praxis von Wohnungsunternehmen und
Stadtteilmütterprojekten. In einem iterativen Prozess
mit Einzelinterviews und Workshops wurde dabei gemeinsam erarbeitet:
•
Wo liegen Arbeits- und Wirkungsweisen von Stadtteilmütterprojekten?
Digitalisierung
•
Was kennzeichnet die soziale Quartiersentwicklung
von Wohnungsunternehmen?
•
Was können Formen und Inhalte einer gemeinsamen Praxis sein?
Die Ergebnisse des Projekts werden in der vhw werkSTADT Nr. 47 publiziert. Im Rahmen eines Praxisworkshops sollen darüber hinaus Umsetzungsperspektiven
für ein solches Projekt gemeinsam mit den Akteuren vor
Ort konkretisiert werden.
Projektübersicht zum Forschungscluster „Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt“
Titel
Wohnprojekte im Quartier (PiQ)
vhw-AG Denkwerkstatt Quartier
Defensive Architecture: Pilotstudie
Begegnung schaffen – Strategien und Handlungsansätze in der sozialen
Quartiersentwicklung
Expertise: Entwicklungsgeschichte der Gemeinwesenarbeit im Kontext
lokaler Demokratie
Der Diskurs um die „postmigrantische Gesellschaft“: Erkenntnisse und
Perspektiven für stadträumliche Integrationspolitiken
Kooperationen und Netzwerke im Sport (Sportlandschaften)
Perspektivwechsel – Kooperative und partizipative Forschung zur
Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Geflüchteten
Gemeinwesenarbeit und lokale Demokratie
Transition Town-Initiativen
Stadtteilmütterprojekte – Integration mit besonderer Wirkkraft?
Migrantenmilieu-Studie Raumübertragung
Nachbarschaft als lokales Potenzial städtischer Entwicklung
ViSta II – Der öffentliche Raum und Vielfalt
Atmosphären als Ressource der Quartiersentwicklung und Partizipation
Migrantenmilieu-Studie
3
Digitalisierung
Digitalisierung und Corona: Wo die Krise tatsächlich eine Chance sein könnte
eit Beginn der Corona-Pandemie war in zahlreichen
Beiträgen zu lesen, man dürfe die Krise nicht nur als
Krise, sondern vielmehr auch als Chance sehen. Dies
wurde vor allem für den Bereich der Digitalisierung konstatiert, zumal nicht nur Unternehmen, sondern auch
S
Beginn
Jun 19
Jan 19
Jan 19
Ende
Mrz 21
Dez 20
Sep 20
Projektleitung
K. Selle
O. Schnur
E. Tenz
Projekt Nummer
19018
19002
19007
Dez 18
Okt 20
L. Wiesemann
18030
Nov 18
Sep 19
A. Becker
18031
Nov 18
Dez 20
L. Wiesemann
18024
Okt 18
Dez 20
T. Kuder
18036
Sep 18
Dez 20
O. Schnur
18022
Mai 18
Apr 18
Mrz 18
Nov 17
Aug 17
Aug 17
Mai 17
Dez 16
Jul 20
Sep 20
Dez 19
Jan 20
Okt 20
Dez 19
Dez 20
Dez 19
A. Becker
C. Höcke
S. Jähn
B. Hallenberg
O. Schnur
T. Kuder
O. Schnur
B. Hallenberg
18017
17003
17006
16017
17020
17022
17013
16016
ein Großteil der Bevölkerung durch die Ausgangs- und
Kontaktbeschränkungen gezwungen waren, ihre beruflichen, sozialen und kulturellen Aktivitäten ins Digitale
zu verlagern. Auch in den öffentlichen Verwaltungen
und der Politik bestand plötzlich die Notwendigkeit, sich
mit der Digitalisierung sowie ihren diesbezüglichen Versäumnissen vordringlich zu beschäftigen. Für die vhwForschung und das Forschungscluster Digitalisierung
war dies Anlass, einen kritischen Blick auf die digitalen
Kriseninnovationen in Verwaltung, Politik, Demokra-
41
F or s c hun g u n d P o l i t i k
tie und Zivilgesellschaft zu werfen und hinsichtlich der
Fragen zu analysieren, welchen Beitrag sie für bestehende strukturelle Defizite leisten, welche gesellschaftlichen Folgewirkungen daraus zu erwarten sind und an
welchen Stellen wissenschaftliche Begleitung sowie Forschungsbedarfe entstehen.
Während der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen traten die digitalen Defizite in der öffentlichen
Verwaltung besonders hervor. Die gesetzlichen Vorgaben, Pilotprojekte und Meilensteine für ihren digitalen
Wandel waren zwar seit der Verwaltungskrise im Zuge
der Zuwanderung von Geflüchteten 2015 weitgehend
vorhanden, allerdings führten sie bisher eher zu kommunalen Insellösungen anstatt zu einem flächendeckenden und einheitlichen E-Government. Dementsprechend wurden in der Krise zwar vielerorts lokale und
innovative Lösungen gefunden: Die Stadt Bühl hat z. B.
eine eigene Plattform für kostenfreie Videokonferenzen
geschaffen, um Vereinen, Verbänden und Volkshochschulen die Fortsetzung ihrer Arbeit, aber auch Familien
den Kontakt untereinander trotz physischer Distanz zu
ermöglichen. Die Stadt Augustburg ließ kurzfristig eine
browserbasierte App mit allen die Stadt betreffenden
Informationen entwickeln. In den meisten Fällen waren
dies allerdings Städte und Gemeinden, die bereits vor
den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen eine digitale Vorreiterrolle innehatten und somit auf einschlägige
Erfahrungen und Kompetenzen zurückgreifen konnten.
Die kommunalen Disparitäten bei der Digitalisierung, die
Abb. 27: Die Bürgerschafts-App der Stadt Augustusburg soll Bürgern helfen, schnell an
gewünschte Informationen zu gelangen.
Screenshot: https://www.augustusburg.app/
42
auch der deutsche Digitalindex herausstellt (Opiela et al.
2019), werden durch Corona daher vermutlich weiter
zunehmen, zumal sich die finanzielle Situation der Kommunen durch die Pandemie deutlich verschlechtert hat.
Abb. 28: Die Videokonferenz-Plattform „Palim! Palim!“ der Stadt Bühl ermöglicht auch
in Zeiten der Corona-Pandemie digitale Nähe trotz physischer Distanz.
Screenshot: https://www.buehl.de/digitalisierung/Palim-Palim
Wie im Jahr 2015 hat die Bundesregierung auch in der
aktuellen Krise ein ambitioniertes Maßnahmenpaket
verabschiedet und darüber hinaus eine neue Abteilung
für die Digitalisierung der Verwaltung im Innenministerium eingerichtet. Ob diese Schritte in der Folge tatsächlich zu einem bundesweiten digitalen Wandel der Verwaltungen beitragen, wird allerdings davon abhängen,
ob die Verwaltungsmitarbeitenden in den Kommunen
und damit die Ebene mitgenommen wird, von der ein
Großteil der digitalen Leistungen erbracht werden und
welche die auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen umsetzen muss. Da technische Innovationen von
den kommunalen Mitarbeitenden durch ihren erwiesenen Nutzen während der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen viel stärker akzeptiert wird, könnte die
Krise hier tatsächlich eine Chance sein.
Gegenüber der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen waren im Bereich von Politik und Demokratie die
notwendigen technischen Anwendungen vorhanden,
um den Präsenzbetrieb auf digitale Abläufe umzustellen. Über kurzfristige Gesetzesanpassungen ließen sich
zudem die parlamentarische Arbeit sowie die formelle
Digitalisierung
Beteiligung relativ problemlos in den virtuellen Raum
verlagern (s. auch Kap. 3.1). So tagte der Bundestag digital und sogar parlamentarische Abstimmungen wurden
online ermöglicht. Auch innerhalb der Parteien wurden
technische Tools wie Zoom, Discord oder Skype verwendet, um Sitzungen, Stammtische oder auch ganze Parteitage online abzuhalten. Die Digitalisierung politischer
Prozesse hat dabei krisenunabhängige Vorteile: Digitale
Plenar- und Ausschusssitzungen machen den Politikbetrieb familienfreundlicher, durch die Reduktion von Mobilität wird er ökologischer, sozialer, inklusiver und ermöglicht den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern
vor Ort stärker präsent zu sein. Im Idealfall könnten die
Erfahrungen der Krise daher zu einer dauerhaften hybriden Erweiterung der bisherigen Arbeitsweisen führen.
Demgegenüber zeigten sich bei den Instrumenten und
Verfahren der direkten und demonstrativen Demokratie noch deutliche Hürden: Bürger- oder Volksbegehren können zum Beispiel nicht durchgeführt werden,
wenn Unterschriftensammlungen auf der Straße nicht
möglich sind. Auch Demonstrationen können keine adäquate Entsprechung im digitalen Raum finden, so dass
öffentlichkeitswirksamer Protest kaum oder nur stark
eingeschränkt stattfinden konnte. Um in Ausnahmesituationen keine Demokratiedefizite entstehen zu lassen,
müssen hier ebenfalls noch digital-analoge Lösungen
gefunden werden.
Zudem zeigte sich, dass – wie zur Zeit der verstärkten
Zuwanderung von Geflüchteten – auch in der CoronaKrise zivilgesellschaftliche Akteure bundesweit einsprangen, um vor Ort ehrenamtliche Hilfe zu leisten
sowie temporäre Versorgungsengpässe zu schließen.
Ihrer Rolle als „Lückenbüßer“ für die strukturellen Versäumnisse der öffentlichen Hand sind sich die Engagierten dabei bewusst gewesen und kritisierten gleichwohl,
dass – im Gegensatz zu den Unternehmen – der zivilgesellschaftlichen Landschaft keine finanzielle Hilfe zukam.
Zudem stehen viele traditionelle zivilgesellschaftliche
Akteure wie Verbände und Vereine vor der doppelten
Herausforderung, ihre (sozialräumliche) Arbeit aufgrund
fehlender Digitalisierung nur eingeschränkt fortsetzen
zu können und zugleich ihren digitalen Wandel unter
finanziell erschwerten Bedingungen und unter Zeitdruck gestalten zu müssen. Welche Auswirkungen dies
auf die Bereitstellungen sozialräumlicher Angebote und
den sozialen Zusammenhalt in Nachbarschaften entfaltet, untersucht der vhw seit Mai 2020 im Clusterprojekt
„Digitale Transformationen im Quartier – Solidarität,
Krisenengagement und soziale Kohäsion“ (s. Kap. 3.2).
Über alle Bereiche hinweg lässt sich jedoch feststellen,
dass die Nutzung digitaler Instrumente durch Personen
wie Organisationen in kurzer Zeit eingeführt, erlernt
und etabliert werden konnte. Durch die Krise ist damit
die kollektive Erfahrung verbunden, dass eine Vielzahl
vormals analoger und auf Präsenz basierender Prozesse
ebenfalls online stattfinden können. Auch wenn physische Präsenz und reale Begegnungen nicht dauerhaft
ersetzt oder digital kompensiert werden können, wird
diese Erfahrung in Teilen der Gesellschaft als digitales
Mindset und neue kulturelle Praktik die Krise überdauern.
Literatur:
Opiela, N. et al. (2019): Deutschland-Index der Digitalisierung
2019.
3.1
Corona und der steinige Weg
zur digitalen Beteiligung
D
ie Smart City Charta der Bundesregierung aus dem
Jahr 2017 formuliert qualitativ hohe Anforderungen an die Gestaltung von Prozessen zur nachhaltigen,
digitalen Transformation der Kommunen. Schon in den
zentralen Leitlinien wird das Erfordernis von Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung durch die Bürgerinnen und Bürger hervorgehoben. An späterer Stelle wird
dem politischen Willen Ausdruck verliehen, dass eine
aktive, inklusive Einbindung der Bürgerschaft in die Gestaltungsprozesse auch im Sinne der gesellschaftlichen
Kohäsion unverzichtbar sei. Zudem gelte es, demo43
F or s c hun g u n d P o l i t i k
Abb. 29: Clusterseite unter: www.vhw.de
kratische Mitwirkungschancen beim digitalen Wandel
bestmöglich zu gewährleisten (Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung 2017).
Mit Einführung des Forschungsclusters Digitalisierung
und in Verbindung mit dem Leitziel einer Stärkung lokaler Demokratie haben diese politischen Anforderungen
einen hohen Stellenwert in der vhw-Forschung erlangt
und mehrere Forschungsprojekte hervorgebracht. So
wurde im Jahr 2017/2018 anhand von einschlägigen
Nutzerdaten die digitale Affinität verschiedener Milieus
untersucht, die sich aus Besitz und Nutzung digitaler
Medien ergibt (Gesellschaft für integrierte Kommunikationsforschung 2018). Im Ergebnis konnte eine digitale
Ungleichheit aufgezeigt werden, die sich signifikant in
der sozialen Ungleichheit widerspiegelt. So sind es vor
allem ältere, sozial schwächer gestellte und vergleichbare migrantische Milieus, die an der digitalen Transformation unterdurchschnittlich oder gar nicht teilhaben
(vhw werkSTADT Nr. 17).
In einem großen internationalen Workshop des vhw
in Kooperation mit der Stadtkümmerei Berlin wurden
2018 ausgewählte Projekte europäischer Großstädte
diskutiert, die sich mit digitaler Transformation in benachteiligten Stadtquartiere befassen, darunter Projekte
aus London, Manchester, Madrid, Valencia, Stockholm,
Wien, Hamburg und Berlin. Die vielfältigen Ergebnisse
wurden in der vhw Schriftenreihe Nr. 17 veröffentlicht
(Helfen, Kuder, Manteuffel 2020).
Ebenfalls 2018 wurde das Projekt „Bürgerbeteiligung
am Prozess der Digitalisierung“ in Ludwigsburg gestar44
tet, bei dem drei Gruppen digital vertrauter bis überhaupt nicht vertrauter Bürgerinnen und Bürger der
Stadt in je zwei Workshops an den digitalen Wandel
herangeführt wurden und das Pro und Contra erörterten, sich ein Urteil bilden und ihre Interessen formulieren konnten. Es zeigte sich, dass alle Gruppen dem
Wandel wohlwollend, gleichwohl konstruktiv-kritisch
gegenüberstehen. Allerdings hatten die Teilnehmenden
nicht den Eindruck, an der Digitalisierung kommunikativ
beteiligt zu werden, was sie einhellig als unbefriedigend
bewerteten (vhw werkSTADT Nr. 22).
Abb. 30: Homeschooling in
Zeiten der Corona-Pandemie,
Foto: vhw e. V.
Inmitten der Corona-Pandemie haben Bundesregierung und Parlament zuletzt mit großer Eile das bis
2021 befristete Planungssicherungsgesetz beschlossen,
mit dem die Durchführung digitaler Formate, u. a. der
verbindlichen Bürgerbeteiligung nach BauGB, rechtlich
ermöglicht und geregelt wurden. Angesichts der Überlegungen, das Gesetz zu entfristen, bot der Lockdown
im Frühjahr 2020 die Möglichkeit, sich zeitnah mit den
sozialen Aspekten des Gesetzes zu befassen. Dazu
wurde das Gesetz in aktuelle politische Debatten eingeordnet, wurden frühere Studien ausgewertet und um
aktuelle Studien erweitert, so z. B. zur Ausstattung von
Haushalten mit schulpflichtigen Kindern, die auf digitales Homeschooling angewiesenen waren (Institut der
deutschen Wirtschaft 2020). Die Ergebnisse bestätigten
die soziale und digitale Kluft in der Gesellschaft, hier
zwischen digital affinen und nicht affinen Milieus, die
es auf dem Weg zur inklusiven, digitalen Bürgerbeteiligung auszuräumen gilt.
Digitalisierung
Kuder, T. (2018): Bürgerbeteiligung im Prozess der Digitalisierung. Das Modellprojekt Ludwigsburg. vhw werkSTADT Nr. 22,
Berlin.
Kuder, T. (2018): Soziale Herausforderungen der Digitalisierung. Der Smart City ihre Milljöhs. vhw werkSTADT Nr. 17,
Berlin.
Abb. 31: Nachrichten zum Projekt unter: www.vhw.de
Die Ergebnisse wurden als vhw werkSTADT Nr. 43 veröffentlicht, in einem dafür gefertigten Film online präsentiert und in einem Online-Seminar der Fachhochschule
Erfurt diskutiert.
Link zu den werkSTÄDTEN und zur Schriftenreihe:
Nr. 17: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_
publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Digitalisierung_Nr_17_2017.pdf
Nr. 22: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_
publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Digitalisierung_Ludwigsburg_Nr_22_2018.pdf
Nr. 43: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_
publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Digitale_Beteiligung_Nr._43_2020.pdf
Schriftenreihe Nr. 17: https://www.vhw.de/fileadmin/
user_upload/08_publikationen/vhw-schriftenreihe-tagungsband/PDFs/vhw_Schriftenreihe_Nr._17_Herausforderungen_der_Digitalisierung_Challenges_Digital_
City.pdf
Literatur:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hg.)
(2017): Smart City Charta. Bonn.
Gesellschaft für integrierte Kommunikationsforschung mbH &
Co. KG (Hg.) (2016): Best for Planning (B4p), München.
Helfen, T., Kuder, T., Manteuffel, B. (Hg.) (2020): Herausforderungen der Digitalisierung für benachteiligte Stadtquartiere.
vhw-Schriftenreihe Nr. 17. Berlin.
Kuder, T. (2020): Corona und der steinige Weg zur digitalen
Beteiligung. vhw werkSTADT Nr. 43, Berlin.
3.2
Bürger/Bürgerinnen als Freunde?
Potenziale von sozialen Medien in
der öffentlichen Verwaltung
D
as Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zum
Staat hat sich in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend verändert. Besonders im Bereich der Stadtentwicklung ist zu beobachten, dass sich Bürgerinnen
und Bürgern nicht mehr nur als Adressierte von Informationen und Entscheidungen verstehen, sondern Beteiligung und Mitgestaltung aktiv einfordern oder selbst
organisieren und sich einbringen möchten. Damit einhergehend hat sich auch das Selbstverständnis des Staates von einem Interventionsstaat (Top-down-Steuerung)
hin zu einem Mediations- und Partizipationsstaat (Bottom-up-Steuerung) gewandelt (vgl. Herzberg 2012: 44;
Schuppert 2015: 134). Politisches Handeln wird damit
zunehmend zu einem Kommunikationsprozess, in dem
politische Entscheidungen nicht nur partizipativ erzeugt,
sondern auch kommunikativ vermittelt werden. Staatliche Akteure sind demnach als Kommunikationsakteure
zu begreifen, deren Rolle über das Senden und Em
pfangen von Informationen weit hinausgeht. Zeitgenössische Steuerung und Regierungshandeln sind daher
als „governance by and as communication“ (ebd.: 132)
zu verstehen.
Um die gestiegenen Anforderungen an Kommunikation, Kooperation und Vernetzung mit Bürgerinnen
und Bürgern sowie weiteren Akteurinnen umzusetzen, können soziale Medien für Politik und Verwaltung
ein zentrales Instrument darstellen. Durch Dialog und
schnelle Interaktion können Transparenz und Akzeptanz
hergestellt, Sachverhalte besser vermittelt und Gründe
45
F or s c hun g u n d P o l i t i k
für städtisches Handeln nachvollziehbarer werden. Über
einen konstanten kommunikativen Austausch und das
Gefühl der Ansprechbarkeit durch niedrigschwellige
Interaktion können Vertrauen und Glaubwürdigkeit
aufgebaut und einer Entfremdung von Bürgerinnen
und Bürgern gegenüber der Verwaltung entgegengewirkt werden. Zudem besteht für die Verwaltungen die
Möglichkeit, sich über die Beobachtung von Hashtags
und Twitter-Diskussionen hinaus aktiv in bestehende
Diskussionen über die Kommune betreffende Themen
und Aktivitäten in Threads und Gruppen einzuschalten,
als Partner für Fact-Checking bereitzustehen oder der
Verbreitung von Falschmeldungen mit Richtigstellungen
zu begegnen (vgl. Mergel et al. 2013: 106). Die Potenziale und Möglichkeiten von sozialen Medien für die öffentliche Verwaltung sind in der gängigen Praxis damit
bei weitem noch nicht ausgeschöpft und die Nutzung
sozialer Medien durch Städte und Kommunen immer
noch ausbaufähig. Offen ist zudem die Frage, ob sich
durch eine (gesprächs-)offene Verwaltung aufgestaute
Mitteilungsbedürfnisse und Frustrationen von Bürgerinnen und Bürgern abbauen lassen und die Entstehung
eines „partizipativen Klimas“ befördert wird, welches
sich auch in konstruktiveren Diskussionen bei projektbezogenen Beteiligungsverfahren niederschlägt.
Ziel des Forschungsprojekts, mit dessen Durchführung
der vhw das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft
und Organisation (IAO) aus Stuttgart beauftragt hat, ist
es daher, in einem ersten Schritt die Praxis einer aktiven Nutzung von sozialen Medien durch Kommunen zu
analysieren und herauszuarbeiten, welche Hindernisse
in ihrer Anwendung real auftreten und welche Lösungen dafür gefunden wurden. Darüber hinaus soll die
Wirkung einer durch digitale Medien „dialogoffenen
Verwaltung“ auf das Verhältnis zwischen Bürgerinnen,
Bürgern und Kommunen, vor allem hinsichtlich der Herstellung von Transparenz, Vertrauen und Glaubwürdigkeit analysiert werden. Dafür werden Städte und Kommunen untersucht, die soziale Medien aktiv nutzen und
46
darüber mit den Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig
interagieren.
Literatur:
Herzberg, J. (2012): Staatsmodernisierung durch Open Innovation: Problemlage, Theoriebildung, Handlungsempfehlungen.
Berlin.
Mergel, I.; Müller, P. S.; Parycek, P.; Schulz, S. E. (2013): Praxishandbuch Soziale Medien in der öffentlichen Verwaltung.
Wiesbaden: Springer VS.
Schuppert, G. F. (2015): Governance by Communication. In:
vhw FWS 3: 132-135.
3.3
Stadtmachen auf digitalen
Plattformen
S
eit November 2018 forscht urbanista im Auftrag des
vhw zu digitalen Plattformen, die auf das Entwickeln
und Finanzieren von Bürgerprojekten in der Stadtentwicklung ausgelegt sind. Untersucht werden Plattformen zur reinen Ideenproduktion, aber auch Crowdfunding-Plattformen oder solche, die verschiedene Ansätze
von Crowdsourcing bis Crowdfunding kombinieren. In
der Regel werden die Plattformen von zivilgesellschaftlichen Initiativen, von kommunalen Verwaltungen oder
von privatwirtschaftlichen Anbietern betrieben. Im
Fokus der Studie stehen dabei folgende Fragen: Welche
Relevanz haben solche Plattformen für das Stadtmachen? Wie steht es um ihre Reichweite? Inwiefern sind
Abb. 32: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de
Digitalisierung
die Plattformen ein hilfreiches Werkzeug für die Realisierung von Bürgerprojekten in der Stadtentwicklung?
In einem ersten Schritt wurde auf Grundlage einer
breiten Recherche eine Plattformlandschaft erstellt, die
derzeit 80 Plattformen für Crowdsourcing und Crowdfunding umfasst. Für eine nähere Betrachtung erfolgte
daraufhin eine Auswahl von 28 Praxisbeispielen, die
in Form von Steckbriefen einen zusammenfassenden
Überblick über die Plattformen im deutschsprachigen
Raum geben – ergänzt um gute Beispiele aus dem internationalen Kontext (downloadbar auf vhw.de).
nisse der Studie diskutiert sowie über Erfolgsfaktoren,
aber auch bestehende Hürden beim Stadtmachen auf
digitalen Plattformen reflektiert.
Abb. 34: Internationales Beispiel digitaler Plattformen
Abb. 33: Beteiligungsplattform „Mannheim Gemeinsam Gestalten“
Screenshot: https://www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/
Die Plattformen Frankfurt Fragt Mich, Hannover Voids,
Mannheim Gemeinsam Gestalten (Abb. 33), Mein Augustusburg, Raumpioniere, Startnext, Better Reykjavik,
Spacehive, und ioby (Abb. 34) wurden anschließend als
Fallstudien genauer untersucht: Es wurden Interviews
mit Plattformbetreibenden, Projektinitiierenden, Stadtverwaltungen und weiteren Stakeholdern geführt, die
Tools der Plattformen analysiert sowie die Prozesse der
Ideengenerierung und Projektentwicklung unter die
Lupe genommen. Im April 2020 wurden in einem digitalen Expertenworkshop in drei Sessions zentrale Erkennt-
Screenshot: https://ioby.org/ (USA)
Eine erste Bilanz zur Relevanz digitaler Plattformen für das
Stadtmachen fällt jedoch eher ernüchternd aus. Nachdem
im deutschsprachigen Raum zwischen 2010 und 2016
eine Reihe verschiedener Plattformen für das Sammeln,
Gestalten oder Unterstützen von Bürgerprojekten entstanden sind, kamen seit 2017 kaum neue Plattformen
hinzu. Einige der Plattformen „dümpeln“ inzwischen
mehr oder weniger vor sich hin und verzeichnen keine
nennenswerte Aktivität. Was die zivilgesellschaftlich initiierten Plattformen anbetrifft, lässt sich sogar ein Rückgang beobachten. Trotzdem zeigen die untersuchten
Fallbeispiele, dass mit Hilfe solcher Plattformen Projekte
realisiert oder zumindest angestoßen werden konnten,
die es sonst womöglich nicht gegeben hätte. Über einige
Plattformen wurden auch Themen auf die politische
Agenda der Stadt geholt, die Politik und Verwaltung in
der Form noch nicht diskutiert hatten. Welches Potenzial
digitale Plattformen für das gemeinsame Gestalten von
Stadt haben können, zeigen aber insbesondere die untersuchten internationalen Fallbeispiele. Die Plattform Better
Reykjavik etwa ist mit über 700 umgesetzten Projekten
absoluter Spitzenreiter was den konkreten, greifbaren
Output betrifft und ist mittlerweile fester Bestandteil der
lokalen Beteiligungskultur. Die Crowdfunding-Plattform
ioby für urbane Nachbarschaftsprojekte in US-amerika47
F or s c hun g u n d P o l i t i k
nischen Städten zeigt hingegen eindrucksvoll, welchen
gemeinwohlorientierten Nutzen solche Plattformen auf
lokaler Ebene erzeugen können. Auf Grundlage der Empirie werden nun im Projekt Faktoren herausgearbeitet,
die für den Erfolg von digitalen Plattformen als Instrument für eine kollaborative Stadtentwicklung entscheidend sind.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Herbst
2020 geplant.
Projektübersicht zum Forschungscluster
„Digitalisierung“
Titel
Beginn
Ende
Projektleitung
Projekt
Nummer
Entwickeln. Finanzieren.
Umsetzen – Stadtmachen
auf digitalen Plattformen
Jul 18
Nov 20
L. Wiesemann
18026
BürgerInnen als Freunde?
Social Media und Verwaltung
Nov 18
Dez 20
A. Becker
18033
4
Wohnen in der
Stadtentwicklung
der Krise besonders betroffenen Haushalten an. Vor
diesem Hintergrund hat der vhw auch im Berichtszeitraum 2019/2020 seine Arbeitsschwerpunkte im Forschungscluster „Wohnen in der Stadtentwicklung“ an
den Bedarfen einer zielgruppengerechten Wohnraumversorgung ausgerichtet, um auf eine soziale und resiliente Wohnungspolitik hinzuwirken.
4.1
Wohnungspolitik und
Wohnungsmarkt – zwischen
Kontinuität und Corona
Andauernder Aufwärtstrend auf dem Wohn
immobilienmarkt – trotz Corona-Pandemie
uch im zweiten Halbjahr 2019 und im ersten Halbjahr 2020 zeichnete sich der deutsche Wohnimmobilienmarkt in seiner Gesamtschau durch eine hohe
Wachstumsdynamik aus. Getrieben wurde diese vor
allem durch hohe Preissteigerungsraten für Eigenheime
und Eigentumswohnungen, während die Bestands- und
Neuvertragsmieten lediglich leichte Zuwächse in etwa
auf dem Niveau der Inflationsrate zu verzeichnen hatten
(vgl. F+B 2020a).
A
D
er zurückliegende Berichtszeitraum hat erneut gezeigt: die Anspannung auf den Wohnungsmärkten
in den nachgefragten Städten und Regionen ist nach
wie vor hoch. Selbst die Corona-Pandemie, welche sich
direkt oder indirekt auf nahezu alle Lebensbereiche und
ökonomischen Aktivitäten ausgewirkt hat, konnte den
Aufwärtstrend, insbesondere im Wohneigentumssegment, nur kurzzeitig stoppen. Bislang konnte u. a. mit
Hilfe von finanz- und wohnungspolitischen Maßnahmen ein folgenschweres Übergreifen der Corona-Krise
auf die (soziale) Wohnraumversorgung abgewendet
werden. Doch für den Fall einer nur langsamen Erholung der Wirtschaft und steigender Arbeitslosigkeit
deuten sich erhebliche soziale und ökonomische Verwerfungen im Wohnimmobiliensektor und bei den von
48
Abb. 35: Clusterseite unter: https://www.vhw.de/forschung-und-politik/wohnen-in-derstadtentwicklung/
Wohnen in der Stadtentwicklung
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie machen Wohnungsmarktdaten zudem deutlich, dass es bei der
Entwicklung der Mieten und Preise zu keinen panikartigen Ausschlägen in den ersten Monaten der CoronaKrise gekommen ist; lediglich die Angebotsvolumina
im Miet- und Eigentumssegment waren kurzzeitig
rückläufig (F+B 2020b). Die Entwicklungen bestätigen
damit im Wesentlichen die Prognosen etlicher Wohnungsmarktexperten, die im Mittel keine wesentlichen
Miet- und Preisrückschläge für den Wohnungsmarkt
vorhergesagt haben. Im Gegensatz zu weiteren Immobiliensektoren, wie Handel, Büro oder Hotellerie, hat
sich der Wohnimmobiliensektor damit bislang als krisenfest erwiesen.
der Corona-Krise von Wohnungsmarktexpertinnen und
-experten angemahnt, dass eine stockende Neubautätigkeit die fundamentalen Angebotsengpässe in angespannten Wohnungsmarktregionen weiter verschärfen
könnten. Wesentliche Rückgänge in der Bautätigkeit
konnten in den ersten Monaten der Pandemie jedoch
nicht registriert werden. Schließlich dürften Anlagebzw. Kapitalmarkt-spezifische Aspekte dazu führen,
dass ungeachtet der Negativfolgen der Wohnimmobilienmarkt in Deutschland aus Investorenperspektive gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen könnte.
Einfluss der Corona-Pandemie auf die soziale
Wohnraumversorgung
nders als in etlichen weiteren Wirtschaftsbereichen
wirkt sich die Corona-Krise in vielfältiger Art und
Weise auf den Wohnungssektor aus. In Anbetracht des
weiterhin nicht absehbaren Endes der Pandemie bleibt
insbesondere unklar, welche mittel- und langfristigen
Folgen für die soziale Wohnraumversorgung zu erwarten sind. So gibt es eine Vielzahl an Corona-bedingten
Einflussfaktoren, die in unterschiedliche Richtungen,
also preistreibend oder preisdämpfend auf den Wohnungsmarkt wirken.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den nach
wie vor bestehenden Nachfrageüberhang, vor allem
im unteren und mittleren Preissegment in den attraktiven Marktregionen, bleibt unklar, wie sich die Situation
der Wohnraumversorgung und Wohnkostenbelastung
jener Haushalte entwickeln wird, die keine Ansprüche
auf staatliche Transferleistungen haben, andererseits
aber aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage
unter Einkommensverlusten zu leiden haben könnten.
Für diesen Personenkreis dürfte daher insbesondere die
zweite Jahreshälfte 2020 kritisch werden, wenn sowohl
der erweiterte Kündigungsschutz durch das Mietenmoratorium aufgehoben ist als auch, wie in einem nicht
ganz unwahrscheinlichen Szenario, wenn die Wirtschaftskrise breit auf den Arbeitsmarkt durchschlägt.
Hierzu zählen insbesondere die tiefe Rezession in Folge
der Ausbreitung des Coronavirus und der notwendigen
Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie die
damit verbundenen Rückgänge der Haushaltseinkommen und in Folge dessen steigende Wohnkostenbelastungen. Kurzfristige Entlastungswirkungen auf die
angespannten Wohnungsmärkte dürften hingegen von
einem temporären Rückgang der Außen- und Binnenmigration ausgegangen sein. Da Deutschland jedoch
im internationalen Vergleich die Corona-Krise bislang
erfolgreich bewältigt hat, ist davon auszugehen, dass
mittel- bis langfristig die Außenwanderungssalden
wieder steigen dürften. Darüber hinaus wurde zu Beginn
Der wohnungspolitische Diskurs im Berichtszeitraum 2019/2020
ie in den Berichtszeiträumen zuvor ist auch
2019/2020 der wohnungspolitische Handlungsbedarf u. a. bei der Schaffung und Sicherung von bezahlbaren Wohnraum in den Wachstumsstädten und
Regionen weiterhin auf (bundes-)politischer Ebene erkannt und angegangen worden. Jenseits der CoronaThematik ist er nach wie vor neben der drängenden
Klimapolitik das soziale Thema in einer Reihe von Stadtregionen. Die Folgen der Anspannung auf den Wohnungsmärkten für die Stadtstruktur haben potentiell
hohe gesellschaftliche Sprengkraft. In der wohnungspo-
A
W
49
F or s c hun g u n d P o l i t i k
litischen Debatte wird daher deutlich, dass keine Diskussionen über das „Ob“ der Maßnahmen, wohl aber über
das „Wie“ geführt werden. Ob die von der Bundesregierung veranlassten Maßnahmen im Sinne einer sozialen
und resilienten Wohnungspolitik zielführend und ausreichend waren bzw. sind, bedarf allerdings einer weiteren
Bewertung (s. hierzu Rohland/zur Nedden 2020).
auf die unmittelbare Überbrückung der Corona-Krise geliefert. Dabei gilt es jedoch, diese auch in Post-CoronaZeiten aufrecht zu erhalten, wenn die langfristigen und
strukturellen Herausforderungen der Wohnraumversorgung wieder in den Vordergrund treten.
Literatur:
Aring, J./Bunzel, A./Hallenberg, B./zur Nedden, M./Pätzold, R./
Rohland, F. (2016): Wohnungspolitik neu positionieren! Plädoyer von vhw und Difu für eine soziale und resiliente Wohnungspolitik. In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung, Heft 5, S.
263-269
F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und
Umwelt (2020a): F+B-Wohn-Index Deutschland Q2/2020. Pressemitteilung vom 10.08.2020. Hamburg.
F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und
Umwelt (2020b): Neuer „F+B-Corona-Index“ Angebotsentwicklung in Deutschland Fortschreibung bis zur 21. Kalenderwoche. Pressemitteilung vom 04.06.2020. Hamburg.
Abb. 36: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de
Auch im Kontext der derzeitigen Corona-Krise zeigt
sich, dass die Wohnraumfrage als wichtige soziale Frage
zu Beginn des 21. Jahrhunderts anerkannt wird. So
wurden innerhalb kürzester Zeit umfangreiche finanzielle Mittel bereitgestellt und zahlreiche Gesetzesinitiativen ergriffen, um die sozialen und wirtschaftlichen
Folgen (auch im Handlungsfeld Wohnen) zu begrenzen.
Mit Blick auf die Entwicklung der Wohnungsmärkte
kann daher derzeit konstatiert werden, dass u. a. durch
das schnelle (wohnungs-)politische Handeln der Bundesregierung ein Übergreifen der Corona-Krise auf die
soziale Wohnraumversorgung weitgehend vermieden
werden konnte.
Nach Bewältigung der Corona-Krise ist es jedoch geboten, den Fokus auf die Etablierung einer sozialen und
resilienten Wohnungspolitik erneut zu schärfen; eine
Wohnungspolitik, „die unabhängig von zyklischen Entwicklungen am Wohnungsmarkt sowie gesellschaftlichen
und politischen Veränderungen die soziale Wohnraumversorgung sicherstellt“ (Aring et al. 2016: 2). Zwar hat
die Politik in den letzten Monaten mit Tatkraft, Mut und
Wille ihre Handlungsfähigkeit bewiesen und Antworten
50
Rohland, F./zur Nedden, M. (2020): Der wohnungspolitische
Diskurs 2017 – 2019 – Eine Standortbestimmung. vhw-werkSTADT Nr. 39. Berlin.
Link zur vhw werkSTADT Nr. 39: https://www.vhw.de/fileadmin/
user_upload/08_publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Wohnungspolitische_Zwischenbilanz_Nr._39_2020.pdf
4.2
Bodenpolitik bleibt zentraler
Schlüssel zur Lösung der
Wohnraumfrage
I
n der derzeitigen Corona-Krise wird erneut offensichtlich: das Angebot bzw. die Angebotsausweitung im
unteren und mittleren Preissegment auf angespannten
Wohnungsmärkten kann die Nachfrage nicht decken.
Bei der Ursachenforschung nach der zu geringen Bauaktivität und den hohen Preissteigerungen im Immobiliensektor fällt der Blick daher vor allem auch auf den
Bodenmarkt und den Umgang mit Baurechten. Denn
gerade in der heutigen Zeit, in der die Bodenpreise
schneller steigen als die Häuserpreise, bleibt die mangelnde Verfügbarkeit von Bauflächen in den Wachstumsstädten der wesentliche „Flaschenhals“ für eine
Wohnen in der Stadtentwicklung
notwendige Ausweitung des Wohnraumangebots; hinzukommen (aus spekulativen Gründen) die ungenutzten
Innenentwicklungspotenziale. Vor diesem Hintergrund
kann daher resümiert werden: Bodenpolitik bleibt ein
zentraler Bestandteil von Wohnungspolitik. Wie auch in
den zurückliegenden Berichtszeiträumen wird der vhw
daher mit Veranstaltungen, Publikationen und Vorträgen die Debatte über eine am Gemeinwohl orientierte
Neuausrichtung von Bodenpolitik begleiten.
Politik setzt bodenpolitisches Engagement fort –
die Novelle des Baugesetzbuchs und die Bodenpolitische Agenda von vhw und Difu
ngesichts der bestehenden bodenpolitischen Herausforderungen sowie anknüpfend an die Em
pfehlungsliste der Expertenkommission „Nachhaltige
Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission) hat das Bundesministerium des Innern für Bau
und Heimat im Sommer 2020 einen Referentenentwurf
für eine Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) und der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgelegt. Mit dem
Entwurf „Gesetz zur Mobilisierung von Bauland“ wird
deutlich, dass sich die Bundesregierung zur Schaffung
und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum insbesondere eine Stärkung der kommunalen
Handlungsfähigkeit bei der Aktivierung
von Bauland zum Ziel gesetzt hat. Ebenso
wie in der Empfehlungsliste der Baulandkommission sind in dem Gesetzentwurf
Ansätze einer vermehrt auf Gemeinwohl
ausgerichteten Bodenpolitik zu erkennen, wie sie in der Bodenpolitischen
Agenda von vhw und Difu ausgeführt
werden
(Titelseite:
Bodenpolitische
Agenda 2020-2030, s. vhw/Difu 2017).
A
Roadmap Bodenpolitik
Oktober 2017
Bodenpolitische Agenda 2020-2030
Warum wir für eine nachhaltige und sozial gerechte Stadtentwicklungsund Wohnungspolitik eine andere Bodenpolitik brauchen
www.difu.de
www.vhw.de
Exemplarisch hierfür stehen die Erweiterungen des kommunalen Vorkaufsrechts, der sektorale Bebauungsplan,
die effektivere Anwendungsmöglichkeit städtebaulicher
Gebote oder die Einführung des Instruments „Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der In-
nenentwicklung“. Bei einer näheren Betrachtung wird
jedoch deutlich, dass zum Teil weitere wichtige Modifikationen, die für ein wirkungsvolles Instrumentarium
im Sinne einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik
notwendig wären, nicht angegangen wurden. Hierzu
zählen bspw. eine schärfere Preislimitierung beim Vorkaufsrecht oder die Einführung der Innenentwicklungsmaßnahme, welche weitreichendere hoheitliche Rechte
beinhalten würde, als das nun im Entwurf enthaltene
„Städtebauliche Entwicklungskonzept zur Stärkung der
Innenentwicklung“.
Insofern ist es zwar erfreulich, dass das Engagement von
vhw und Difu sowie weiteren zahlreichen Initiativen und
engagierten Akteuren Wirkung im bodenpolitischen
Diskurs zeigt. Um zu einer grundsätzlichen Neuorientierung von Bodenpolitik im Sinne einer Stärkung des
Gemeinwohlgedankens zu gelangen, ist es jedoch noch
ein weiter und steiniger Weg.
Grundsteuerreform – Länderöffnungsklausel
ermöglicht Bodenwertsteuer
m Sommer 2019 einigte sich die Bundesregierung auf
eine Reform der Grundsteuer. Diese war notwendig
geworden, da das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in
seinem Urteil vom 10. April 2018 die bestehende Praxis
der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig
erklärte. Das Bundesmodell sieht eine Berechnungsmethode vor, welches die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert, Immobilienart und Nettokaltmiete sowie
Gebäudefläche und -alter berücksichtigt. Damit es
jedoch zu dieser Einigung kam, war die Aufnahme einer
Länderöffnungsklausel, die den Bundesländern eine
eigene Regelungskompetenz für ein Grundsteuermodell
gewährt, von zentraler Bedeutung. Diese Möglichkeit
wurde in der Folge von zahlreichen Bundesländern genutzt, so auch in Baden-Württemberg, wo die Landesregierung eine „modifizierte Bodenwertsteuer“ einführen
möchte. Vorreiter für ein eigenes Berechnungsverfahren
war indes der Freistaat Bayern, der stets für die Einführung eines reinen Flächenmodells plädierte. Auch die
I
51
F or s c hun g u n d P o l i t i k
Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Hamburg
streben die Einführung eines Flächenmodells an, jedoch
ergänzt um einen Lageparameter.
Im Zuge der Debatte über die neue Ausgestaltung der
Grundsteuer hatte sich der vhw wiederum eindeutig für
die Einführung einer Bodenwertsteuer ausgesprochen
(s. vhw/Difu 2017). Sie hätte im Gegensatz zu einem
„verbundenen Grundsteuermodell“, einen verfassungskonformen und zugleich nachhaltigen und sozialgerechten Beitrag (und zugleich baulandmobilisierende
Effekte) in der Bodenpolitik liefern können.
beigemessen – weniger jedoch in quantitativer Hinsicht, als aus qualitativer Perspektive. Sie stehen für ein
„Narrativ“, das ihnen umsetzbare und unterstützungswürdige nachhaltige Entwicklungsmomente attestiert.
Dieses Narrativ lässt sich in einzelne „Muster“ gliedern,
die strategische Empfehlungen bieten, wie Baugemeinschaften und ihre nachhaltigen Entwicklungspotenziale
verwirklicht und gefördert werden können. Entstanden
ist damit in Anlehnung an „A Pattern Language“ von
Christopher Alexander der Entwurf einer Mustersprache.
Literatur:
vhw/Difu (2017): Bodenpolitische Agenda 2020 – 2030. Berlin.
4.3
Mustersprache Stadtgestalten –
strategische Impulse zur
Förderung nachhaltiger
Stadtentwicklung durch
Baugemeinschaften
B
augemeinschaften haben sich spätestens seit Mitte
der 1990er Jahre zu einem etablierten Akteur auf
dem innerstädtischen Wohnungsmarkt entwickelt.
Kennzeichnendes Kriterium ist dabei der Zusammenschluss mehrerer Personen, um gemeinschaftlich ein
selbstgenutztes Bauprojekt zu realisieren. Dabei handelt
es sich vornehmlich um Wohnprojekte, zusehends aber
auch um Mischnutzungen mit Gewerbe, Kinderbetreuung, gesundheitlichen Einrichtungen etc. Treibender
Faktor dieser Entwicklung sind nicht nur die damit verbundenen Kostenersparnisse, sondern eben auch nachhaltigkeitsorientierte Motive.
Das Institut für Partizipatives Gestalten (Oldenburg) hat
für den vhw untersucht, welche Potenziale Baugemeinschaften als Impulsgeber für eine nachhaltige Stadtentwicklung bieten. Das Ergebnis dieser Studie ist eindeutig positiv: Baugemeinschaften wird ein relevantes
Potenzial zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung
52
Abb. 37: Von 8 Baugemeinschafts-Projekten entstanden 15 Muster, die auf www.stadtgestalten.net online dokumentiert sind
Screenshot: vhw e. V.
Der Forschungsbericht besitzt damit einen explorativen
Charakter. Viele weitere Muster, die sich in Ergänzung
konstruieren lassen, sind als Entwurfsskizzen aufbereitet. Der Ansatz des Projekts liegt darin, anhand dieser
erstellten Muster ein erstes Handwerkszeug zu liefern,
wie Baugemeinschaften als Förderer nachhaltiger Stadtentwicklung unterstützt werden können. Was dazu benötigt wird, ist oft schon vorhanden. Es fehlt weniger an
Instrumenten als am gegenseitigen Wissen darüber, was
vor Ort in Kooperation mit Baugemeinschaften möglich
wäre.
Wohnen in der Stadtentwicklung
Und wie sind diese vor Ort realisierbar, ohne in die zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Mühlen der
Praxis zu geraten? Welche Potenziale bieten Baugemeinschaften tatsächlich? Und wie sind diese vor Ort realisierbar, ohne in den Mühlen der Praxis zeitlich, organisatorisch und finanziell zu Umsetzungen zu gelangen?
Hier liest sich der vorliegende Bericht sehr praktisch. Er
verdeutlicht, was möglich ist, und bietet einen strategischen Ansatz dafür, wie initiiert und gefördert werden
kann. Handeln müssen aber die Akteure vor Ort. Mit
der Mustersprache Stadtgestalten liegt jetzt ein inspirierender Ansatz vor, der zudem durchgehend auf Umsetzungs- und Problemlösungserfahrungen realer Projekte
verweist. Er richtet sich nicht nur an BaugemeinschaftsInteressierte, sondern ebenso an Verwaltungen und
andere Governance-Akteure, die nachhaltige Stadtentwicklungsprozesse fördern möchten und nach und nach
die Notwendigkeit erkennen, Baugemeinschaften dabei
miteinzubeziehen.
Abb. 38: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de
Der Bericht beschreibt Baugemeinschaften als Nischenakteure, die durch ihr Handeln neue urbane Konzepte
entwickeln oder beeinflussen und Stadt auf diese Weise
mitgestalten, die im Zusammenspiel mit Verwaltung
und anderen aber auch auf Austausch und einen Dialog
auf Augenhöhe angewiesen sind.
Es wird Zeit benötigen, bis sich die erforderlichen Strukturen dafür etablieren. Hier ist noch viel Entwicklungspotenzial festzustellen.
4.4
Faire Wohnraumversorgung
und „gesunde Mischung“?
Belegungspolitiken institutioneller
Wohnungsanbietender
D
er Wohnungsmarkt und seine Verteilungsmechanismen sind zentrale Stellschrauben für das Ankommen
Zugewanderter in der Gesellschaft und das Gelingen
sozialräumlicher Integration. Wohnungsmarktmechanismen haben maßgeblichen Einfluss auf die räumliche
Verteilung der Wohnbevölkerung sowie deren Zusammenleben. Dabei wird die Zugänglichkeit unterschiedlicher Wohnungsmarktsegmente nicht allein durch das
quantitative Angebot an bezahlbarem Wohnraum und
die Strukturen des öffentlich geförderten Wohnraums
beeinflusst. Eine maßgebliche Rolle spielen auch die Leitbilder der Wohnungsunternehmen, die daraus folgende
Belegungspolitik sowie ihre Einbindung in kommunale
Governancestrukturen. Bis dato existierten in Deutschland allerdings kaum Studien, mit welchen Strategien
unterschiedliche institutionelle Wohnungsanbietende in
verschiedenen städtischen Kontexten auf Zuwanderung
und steigende Diversität reagieren.
Das Forschungsprojekt „Wohnraumversorgung und
sozialräumliche Integration von Migrantinnen und Mi
granten – Belegungspolitiken institutioneller Wohnungsanbieter“ hat sich dieser Forschungslücke gewidmet.
Das ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung aus Dortmund hat gemeinsam mit dem Berliner
Büro Urban Plus von April 2018 bis Oktober 2019 untersucht, wie Belegungspraktiken institutioneller Wohnungsunternehmen in unterschiedlichen städtischen
Kontexten die Zugänge von Migrantinnen und Migranten zum Mietwohnungsmarkt strukturieren und damit
sozialräumliche Segregation und Integration in Quartier
und Nachbarschaft beeinflussen. Dabei wurde nicht nur
die unternehmenseigene Praxis betrachtet. In den Blick
genommen wurde auch, welches Wechselverhältnis mit
den kommunalen wohnungs- und integrationspoliti53
F or s c hun g u n d P o l i t i k
schen Strategien und quartiersbezogenen Governancestrukturen besteht und welche Wirkungen diese auf die
Belegungspraxis der Wohnungsunternehmen haben.
Abb. 39: Nachrichten zu Projekten unter: www.vhw.de
Im Zuge des Forschungsprojekts wurden insgesamt
76 Interviews mit Expertinnen und Experten aus Wohnungswirtschaft, Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft
und Wissenschaft geführt und als „Blick über den Zaun“
die Vergabepraktiken und Mischungsstrategien in den
Niederlanden, Frankreich und Österreich analysiert. Der
Schwerpunkt der Studie lag in der qualitativen Analyse
der Wohnraumversorgung in den 3 Fallstudiengebieten
Berlin, Düsseldorf und Hamburg. Alle drei städtischen
Kontexte sind von Migration und Fluchtzuwanderung
und von sich zuspitzenden Engpässen auf dem Wohnungsmarkt charakterisiert. Interviews wurden mit städtischen, privatwirtschaftlichen und genossenschaftlich
organisierten Wohnungsanbietenden geführt. Im Fokus
standen die unternehmerischen Ziele im Umgang mit
Diversität und ihre Umsetzung, z. B. in Form von Belegungsstrategien und Priorisierung von Bedarfsgruppen
54
sowie sozialräumlicher Kooperationen und Umgangsformen mit nachbarschaftlichen Konflikten.
Fallstudienübergreifend zeigt sich dabei, dass das weithin vorherrschende Leitbild einer „gesunden“ (sozialen
und ethnischen) Mischung einer kritischen Überprüfung
bedarf, da es vielfach die Zugangschancen von Menschen mit Migrationshintergrund einschränkt und der
Zielsetzung einer fairen Vermietungspraxis widerspricht.
Innerhalb des Belegungsmanagements herrscht zudem
hohe Intransparenz, die der Sachbearbeitung in der
Vergabepraxis große Entscheidungsfreiheiten einräumt.
Auch zeigt sich, dass Kenntnisse über die Anwendung
der geltenden Antidiskriminierungsgesetzgebung oftmals fehlen. Um die Zugangschancen von Migrantinnen
und Migranten zu erhöhen, ist zukünftig ein institutioneller Wandel innerhalb der Wohnungsunternehmen hin
zu einer stärkeren interkulturellen Öffnung und Diversitätspolitik elementar. Darüber hinaus belegt die Analyse
die Bedeutung kommunaler Governancestrukturen, des
lokalen integrationspolitischen Klimas wie auch die Bedeutsamkeit des Quartiers als Handlungsebene.
4.5
Wohnbaulandbereitstellung
als interkommunale Aufgabe –
Teilprojekt „Region Stuttgart“
im Forschungsvorhaben „Soziale
Wohnungspolitik auf kommunaler
Ebene“
I
m Projekt „Soziale Wohnungspolitik auf kommunaler
Ebene“, welches der vhw gemeinsam mit dem Beratungsinstitut Quaestio 2018 initiiert hat und dessen
vollständige Ergebnisse im Herbst 2020 zu erwarten
sind, werden die wohnungspolitischen Herausforderungen aus einem lokalen bzw. regionalen Blickwinkel
analysiert und diskutiert. Dies geschieht in 5 Fallstudien,
die eine große Bandbreite regionalökonomischer und
damit verbundener wohnungspolitischer Ausgangssitu-
Wohnen in der Stadtentwicklung
ationen abbilden. 4 Fallstudien – Jena, Gelsenkirchen,
Mannheim und Offenbach – thematisieren die spezifischen lokalen Herausforderungen. Eine 5. Fallstudie
(Region Stuttgart) setzt auf der regionalen Ebene an.
Die Zusammenarbeit mit den Beteiligten vor Ort orientiert sich dabei an der zentralen Fragestellung, welches
wohnungspolitische Problem aus der lokalen/regionalen
Sicht als besonders dringlich empfunden wird und sich
bislang einer Lösung entzieht.
Für die Region Stuttgart gilt wie für viele wachsende
Stadtregionen, dass sie die räumlichen Konsequenzen
ihres wirtschaftlichen und demografischen Wachstums
nur sehr unvollständig bewältigt. Im Bereich des Wohnens führt das zu unzureichenden Bauleistungen und
dauerhaft angespannten Märkten mit entsprechenden
Preissteigerungen und sozialen Folgeproblemen. Die Zuständigkeit für die Flächenbereitstellung liegt im besonderen Maße bei den Kommunen. Der Blick auf die kommunale Ebene in der Region Stuttgart macht deutlich,
dass die Wohnbaulandentwicklung mit zunehmend
mehr Widerständen konfrontiert ist und nicht zuletzt
deswegen von kontroversen Debatten begleitet und arbeitsaufwändiger wird.
In der Summe der kleinteiligen lokalen Interessenwahrnehmung bleibt die Wohnbaulandentwicklung
in der Region Stuttgart unzureichend. Die lokalen
Optimierungsstrategien der 179 Gemeinden führen
im regionalen Maßstab partiell zur Verdrängung bzw.
Nichtbewältigung von Wachstumsaufgaben, von sozialen Aufgaben und schließlich auch Infrastrukturaufgaben (und den damit verbundenen Finanzierungslasten). In räumlich-planerischer Perspektive liegt die
Vermutung nahe, dass Wohnungsbauinvestitionen
und auch gewerbliche Investitionen an zweit- oder
drittbeste Standorte in der Region ausweichen müssen
und daraus eine insgesamt ungünstige und von Engpässen geprägte Siedlungs- und Regionalentwicklung
resultiert, die ihrerseits wiederum eine Belastung für
die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Region
werden kann.
Das vorhandene Instrumentarium der Regionalplanung
ist nicht geeignet, die kommunale Interessensabwägung maßgeblich zu beeinflussen und so eine bessere
regionale Wohnbaulandversorgung zu gewährleisten.
Sie kann allenfalls unerwünschte Baulandentwicklungen verhindern, hat aber keine Instrumente, um erwünschte Entwicklungen wirksam anzustoßen oder
zu initiieren. Dies ist kein Problem der Region Stuttgart
allein. Neben der Regionalplanung fehlt eine konsistente und handlungsfähige regionale Entwicklungspolitik, nicht nur im Bereich Wohnen und Wohnbaulandentwicklung.
Ansätze aus Hannover (regionale „Wohnungsbauprämie“) und Frankfurt/Rhein-Main („Großer Frankfurter
Bogen“) ebenso wie die aus anderen Regionen zeigen,
dass der Bedarf nach entsprechend wirksamen Instrumenten zur Beeinflussung und insbesondere Forcierung
der kommunalen Wohnbaulandentwicklung in den Regionen erkannt wird. Bislang kann allerdings noch nicht
beurteilt werden, ob die bestehenden Ansätze ausreichend wirksam sind. Dies wird sich noch herausstellen
müssen. Entscheidend ist jedoch, dass das regionale Interesse am Wohnungsbau als wirksames Gegengewicht
in der baulandpolitischen Entscheidungsfindung vor Ort
wirksam wird. Hierzu braucht es Verpflichtungen, Anreize und Sanktionsmechanismen, die nach Möglichkeit
in Übereinstimmung mit den regionalplanerischen Vorstellungen von einer guten Regionalentwicklung ausgestaltet werden.
Natürlich muss die Debatte über die Ausgestaltung der
Instrumente verbunden werden mit einer intensiven Debatte zu den qualitativen Fragen einer guten Regionalentwicklung und einer ebensolchen Diskussion zu den
qualitativen Aspekten des Wohnungs- und Städtebaus.
Insbesondere Beispiele aus der Schweiz zeigen (Agglomerationsprogramm Schweiz), wie ein Anreizprogramm
ausgestaltet werden kann, das als intendierten Nebeneffekt die wirksame Aufforderung enthält, in den Regionen genau diese Diskussion zu führen. Vergleichbare
Ansätze sind auch für Deutschland wichtig, um der re55
F or s c hun g u n d P o l i t i k
gionalen Ebene entsprechend ihrer funktionalen Bedeutung für die Stadtregionen ein Mindestmaß an Geltung
zu verschaffen.
4.6
auf dem freien Wohnimmobilienmarkt mit Wohnraum
versorgen können.
Problemimmobilien – eine oft
unterschätzte stadtentwicklungsund wohnungspolitische
Herausforderung
D
ie derzeitigen wohnungspolitischen Debatten
werden dominiert von Themen wie Wachstum,
Wohnungsknappheit, steigenden Wohnkosten, Aufwertung und Verdrängung.
Allerdings stellen auch sogenannte Problemimmobilien
eine nicht zu vernachlässigende stadtentwicklungs- und
wohnungspolitische Herausforderung dar; Immobilien,
die sich durch bauliche Missstände, beispielsweise in
Form von Verwahrlosung, und/oder durch eine ausgeprägte Vermüllung innerhalb bzw. außerhalb der
Immobilie, welche zudem häufig mit Ungezieferbefall
einhergeht, geprägt sind. Den baulichen und weiteren
Missständen der Immobilie liegen üblicherweise unzureichende Bewirtschaftungskonzepte und/oder zum
Teil an die Illegalität grenzende Belegungsstrategien,
beispielsweise in Form von Überbelegung oder andauerndem Leerstand, zugrunde, die weder den örtlichen
städtebaulichen Entwicklungszielen noch den wohnungspolitischen Zielsetzungen entsprechen (vgl. BBSR
2020: 21). Diese Immobilien beeinträchtigen nicht nur
die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie werden
insbesondere dann zu einer Herausforderung der Stadtentwicklung, wenn ihre Missstände ins Quartiersumfeld
ausstrahlen und damit eine sich selbstverstärkende Desinvestitionsspirale in Gang setzen. Die Erscheinung des
Phänomens „Problemimmobilie“ beschränkt sich nicht
nur auf strukturschwache Regionen. Auch in Wachstumsgebieten sind Problemimmobilien vorzufinden; vor
allen Dingen dann, wenn diese eine erhöhte Zuwanderung von Personen aufweisen, die sich nicht selbständig
56
Abb. 40: Leitfaden zum Umgang mit
Problemimmobilien (BBSR 2020), Titelbild
Der vhw hat sich im Berichtszeitraum 2019/2020 dieser
stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Herausforderung zugewandt, u. a. durch Mitwirkung von
Ass. jur. Petra Lau am „Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien“ (BBSR 2020) oder im Rahmen eines
Teilprojekts des vhw-Forschungsvorhabens „Soziale
Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene“, in dem
Lösungsansätze zur Vermeidung von Desinvestitionsprozessen infolge von Problemimmobilien erarbeitet
wurden. Schließlich wurde diese Thematik erneut auf
die Agenda für zukünftige vhw-Fort- und Weiterbildungsseminare gesetzt.
Literatur:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
(Hrsg.) (2020): Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien.
Herausforderungen und Lösungen im Quartierskontext. Bonn.
4.7
Zur Zukunft der Eigenheime
der 1950er bis 70er Jahre –
Eine Befragung
I
m Herbst 2019 hat der vhw zusammen mit dem SinusInstitut eine Untersuchung unter Selbstnutzern von
Wohnen in der Stadtentwicklung
Wohneigentum gestartet. Dabei handelt es sich um
eine Befragung von älteren Eigenheimbesitzern – ab
65 Jahren –, die in Ein- und Zweifamilienhäusern der
1950er bis 70er Jahre vornehmlich in stagnierenden
bzw. schrumpfenden Regionen und mit schwierigen
Perspektiven leben. Dort stellen soziodemografische
Veränderungen, sich wandelnde Wohnpräferenzen
sowie die wachsenden energetischen Anforderungen
monostrukturierter Einfamilienhausgebiete strukturelle
Herausforderungen und ungewisse Entwicklungsper
spektiven dar. Zusätzlich beeinträchtigt die infrastrukturelle Versorgung die Marktfähigkeit dieser Eigenheime
der Nachkriegsjahrzehnte.
Abb. 41: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de
Ziel der Studie war es, in einer teil-repräsentativen Befragung die Befindlichkeit der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den von ihnen beabsichtigten späteren Umgang mit der Immobilie – Vererbung
oder Veräußerung – zu ermitteln. In der Mixed-ModeBefragung wurden 760 Interviews geführt, deren Inhalt
von der allgemeinen Wohn- und Lebenszufriedenheit
bis zu den konkret durchgeführten und künftig anstehenden Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Eigenheim reichten, einschließlich der dafür zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel.
Dabei ging es um Themen wie öffentliche Infrastruktur,
die Entwicklung und Qualität der Nahversorgung, die
Sicht auf die Nachbarschaft oder die wahrgenommene
Sicherheitslage und deren Veränderung.
Mit den Ergebnissen, die im Frühherbst 2020 veröffentlicht werden, kann eine weitere Lücke in der Bewertung
der Zukunftsperspektiven dieses wichtigen Wohnungssegments und seiner strukturräumlichen Implikationen
geschlossen werden. Zudem kann die Sicht der heutigen Eigentümer mit jener ihrer potenziellen Erben aus
anderen aktuellen Umfragen verglichen werden.
Breiten Raum nahmen zudem Fragen nach der Bewertung der Wohnumfelder und deren Entwicklung ein.
Projektübersicht zum Forschungscluster „Wohnen in der Stadtentwicklung“
Titel
Beginn
Ende
Projektleitung
Projekt Nummer
Quartiersentwicklung in der privaten Wohnungswirtschaft
Jul 19
Dez 21
F. Rohland
19014
Wohnungspolitische Halbzeitbilanz
Jun 19
Sep 19
F. Rohland
19013
Befragung von Eigenheimbesitzern der 1950er bis 1970er Jahre
Nov 18
Okt 20
B. Hallenberg
18032
Wohnraumversorgung und sozialräumliche Integration von Migrantinnen und
Migranten – Belegungspolitiken institutioneller Wohnungsanbieter
Mai 18
Apr 20
A. Becker
18011
Soziale Wohnraumversorgung
Mrz 18
Okt 20
F. Rohland
18001
57
F or s c hun g u n d P o l i t i k
58
vhw
Transfer- und Öffentlichkeitsarbeit
59
Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik
5
Transferformate
D
er Bundesverband hat sowohl im Forschungs-, als
auch im Fortbildungsbereich die Aufgabe, Ergebnisse und Sachstände von Projekten und Prozessen
seinen Mitgliedern, den Gremien, Partnern und der
(Fach-)Öffentlichkeit zielgruppenspezifisch zu vermitteln. Dazu bedient er sich verschiedener Informationskanäle und -formate. Für den Informationstransfer im
Forschungsbereich nutzt der vhw e. V. standardisierte
Formate wie den jährlichen Verbandstag, die sechs
Mal im Jahr erscheinende Verbandszeitschrift „Forum
Wohnen und Stadtentwicklung“, die Formate vhwSchriftenreihe und vhw werkSTADT. Zudem vermitteln
Nachrichten und Artikel im Internet, der „Newsletter
Forschung und Politik“, Pressemitteilungen sowie Vorträge Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Forschungsbereich des Verbandes. Verstärkt wurde im Berichtszeitraum die Vortragstätigkeit bei anderen Verbänden und
bei Partnern sowie auf Foren, um die Erkenntnisse aus
Forschung und Politik einer breiteren Fachöffentlichkeit
zu vermitteln und damit die Position des vhw als einen
zu gesellschaftlichen Fragen der Stadtentwicklung arbeitenden Verband weiter zu etablieren.
Seit März 2020 bedient der
Bundesverband einen eigenen Twitter-Kanal. Unter
@vhw_Forschung
@vhw_Forschung können
#vhwForschung
Interessierte dem vhw auf
Twitter folgen. Auf dem
Account sind Nachrichten, Publikationen, Berichte etc.
aus der vhw-Forschung zu finden, die mit dem Hashtag
#vhwForschung versehen sind.
5.1
Veranstaltungen
Junges Forum | vhw – „Stadtentwicklung und
Sport, Akteurskooperationen in der Smart City
und Wirkungsanalysen zu Beteiligungsprozessen“
W
elchen Impact bietet zivilgesellschaftliche Partizipation und Kollaboration in der Stadtentwicklung? Und wie lässt sich dieser Impact darstellen und
messen?
Diese Bottom up gerichtete Perspektive auf die Stadtentwicklung war das verbindende Element der Beiträge
auf dem zweiten Jungen Forum | vhw am 11. Dezember
2019.
Abb. 42: Seniorwissenschaftler Sebastian Beck eröffnet das Forum
Die Veranstaltung ist als Plattform für Austausch und
Diskussion, zum Kennenlernen und Vernetzen sowie für
Impulse und Anregungen zu weiterführenden Forschungen konzipiert. Sie bietet jungen Akteuren der Stadtforschung die Gelegenheit, Ergebnisse eigenständiger
wissenschaftlicher Arbeiten im vhw vorzustellen. Mit den
Themen Stadtentwicklung und Sport, Wirkungsanalysen
zu Beteiligungsprozessen und Akteurskooperationen in
der Smart City deckten die Beiträge ein spannendes
inhaltliches Panorama ab:
•
•
60
Foto: vhw e. V.
Sonja Broy: „Kennst Du den Mythos vom Schalker
Markt?“ (Masterarbeit, Uni Duisburg Essen, 2018),
Moritz Maikämper: „Hemmnisse für Wirkungsanalysen zu Beteiligungsprozessen der Stadtentwicklung“ (Impuls aus einem Promotionsvorhaben an der
Transferformate
•
Brandenburgischen Technischen Universität CottbusSenftenberg) und
Hannah Kühnle: „Kollaboration und Partizipation
in der Smart City Berlin“ (Masterarbeit, FU Berlin,
2018).
Nachricht im Internet: https://www.vhw.de/nachricht/
junges-forum-des-vhw-gab-drei-arbeiten-eine-plattform
Vertrauen – Kontrolle – Transparenz
Kulturelle und instrumentelle Grundlagen für
Stadtentwicklung
vhw-Verbandstag 2019 am 21. November 2019 in
Berlin
Z
u Gast im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg – Stadtbad Oderberger (Bild unten links), einem bis 1986
betriebenen Schwimm- und Badehaus, das heute als
Hotel und Veranstaltungsraum, aber eben auch wieder
als Schwimmbad funktioniert – lud der vhw zum Verbandstag 2019.
Prof. Dr. Edda Müller (Bild links), zuletzt Vorstandsvorsitzende von Transparency International Deutschland,
referierte zum Thema „Die Stadt als Reallabor der
Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“. Ziel sei es herauszufinden, was die Stadt im Innersten zusammenhält – frei nach Johann Wolfgang von
Goethe: „Herrschen lernt sich leicht, regieren schwer“.
Dabei lohne es sich, einen Blick auf die „Macht auf Zeit“
in der repräsentativen lokalen Demokratie zu werfen.
Denn die Aufgabe der lokalen Demokratie solle sein, den
sozialen gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer Stadt
zu gewährleisten und nicht lediglich die Interessen einer
Mehrheitsgesellschaft zu vertreten.
Kommunalpolitik als Schule der Demokratie
Charlotte Britz (Bildmitte) eröffnete als stellvertretende
Verbandsratsvorsitzende des vhw die Veranstaltung mit
dem Glückwunsch an Prof. Dr. Jürgen Aring (Bild rechts)
zur Wiederwahl als Vorstand sowie an Prof. Dr. HansJoachim Driehaus zur Wahl als Ehrenmitglied des vhw
auf der Mitgliederversammlung am Vormittag. Aus langjähriger Erfahrung stellte sie die Frage in den Raum, wer
sich heute überhaupt noch in Räte und Gremien wählen
ließe. Die Parteien- und Interessenvertretungslandschaft
sei zwar vielfältiger geworden, trotzdem repräsentierten die gewählten Vertreter nicht immer die Vielfalt der
Bevölkerung.
Anschließend referierte Dr.
Oliver Junk, Oberbürgermeister der Stadt Goslar (Bild links),
zum Thema „Verlust des Kommunalen? Lokale Demokratie
im Spannungsfeld zwischen
Vertrauen und Misstrauen“. Ja,
es herrsche Misstrauen zwischen Bürgern und Politik, so
sein Eingangsstatement, und
während Feuerwehrleute über
die höchsten Vertrauenswerte
in der Bevölkerung verfügen,
rangierten Politiker gemeinsam
etwa mit Versicherungsvertretern auf den hinteren Rankingplätzen. Darüber hinaus gelte
61
Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik
auch: Je größer die Stadt, desto geringer das Vertrauen.
Zur notwendigen Rückgewinnung des Vertrauens formulierte er sieben Thesen. Nachzulesen im Veranstaltungsbericht der „Forum Wohnen und Stadtentwicklung“ 1/2020 oder:
im Internet unter:
https://www.vhw.de/termine/veranstaltungsberichte
müsse sich die Wohnungswirtschaft generell der Vertrauensfrage stellen. Diese Diskussion finde gerade in
letzter Zeit vor dem Hintergrund steigender Mieten und
fehlender freier Wohnungen verstärkt statt. Als Architekt
und Projektentwickler stand Christian Schöningh (1. v. l.)
in der Runde für die Sicht der Zivilgesellschaft bzw. der
„Intermediären“. Er unterstrich, dass etwa Baugruppen
der unterschiedlichsten Art oder auch Genossenschaften
nach dem Motto „gemeinsam sind wir stark“ agieren
und auch weiter eine große Konjunktur haben würden.
Wem kann man denn heute noch trauen?
Vertrauen – DNA lebendiger Stadtentwicklung?
Zum Thema Vertrauen wurde in einer von Dr. Frank Jost
(Bildmitte), vhw, moderierten Runde aus verschiedenen
Perspektiven diskutiert. Dabei nahm Prof. Dr. ClausChristian Wiegandt (2 v. r.) von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn die Perspektive von Forschung und Wissenschaft ein und unterstrich einleitend,
dass es in der Bevölkerung auf der einen Seite durchaus
Misstrauen gegen „die da oben“ in der Kommunalpolitik gebe. Andererseits vertrauen Bevölkerungsgruppen
auch auf das, was da im Rathaus entschieden wird.
Öffentlich sichtbarer und wahrnehmbarer seien hingegen eher Tendenzen des Misstrauens. Goslars Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk (1 v. r.) übernahm in der
Diskussionsrunde die Sicht von Politik und Verwaltung.
In Bezug auf die in seinem Vortrag erwähnte „These 6“
zur Stärkung der repräsentativen Demokratie nutzten
in Goslar die gewählten Stadtverordneten Bürgerentscheide als Entscheidungshilfe und Rechtfertigung. Cordula Fay (2. v. l.) vom GdW – Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. unterstrich die Sicht der Wohnungswirtschaft. Der GdW bilde
die Vielfalt der Wohnungsunternehmen ab und deshalb
62
Prof. Dr. Klaus Selle (Bild oben) lud in seinem Vortrag
„Ende der Naivität? Beteiligungspraxis auf dem Prüfstand“ zum Nachdenken über heutige Bürgerbeteiligung ein. Der Hintergrund dabei sei, dass wir viel zu
wenig über Kontext und Substanz von Bürgerbeteiligung
und zu viel über Verfahren reden. Am Beispiel der Rolle
der „Tagesschau“ in den sechziger Jahren verdeutlichte
er den Wandel der Beschaffung von Informationen und
der Meinungsbildung im Laufe der letzten Jahrzehnte
bis hin zum Internet und den Möglichkeiten von „Social
Media“. Dies führte zu einem vollkommenen Umkrempeln der Informationslandschaft und zum Internet als
„Büchse der Pandora“.
Bei Beteiligungsverfahren in Stadtentwicklungsprozessen seien oft schon die Ankündigungen problematisch.
Auch sie bedürfen mit Blick auf ihre Vertrauenswürdigkeit kritischer Überprüfung, denn hier werde nicht
selten mit falschen Versprechungen hantiert: „Plane
Deine Zukunftsstadt!“, „Wie würdest Du die Stadt verändern?“, „Mein Stadtteil morgen“ … so und so ähn-
Transferformate
lich heißt es auf Plakatwänden und Einladungsflyern am
Anfang vieler Beteiligungsprozesse. Das wecke natürlich
Erwartungen – die aber nicht erfüllt werden (können),
so Klaus Selle.
Symposium „Politik, Planung und Stadtgesellschaft im Stresstest“
D
as Forschungsprojekt „Lokale Politik und Beteiligung“ untersucht Prozesse des Stadtmachens,
welche das Selbstverständnis und die hoheitlichen Aufgaben lokaler Politik beeinflussen. Es wird anhand von
6 prägnanten Planungsfällen erforscht, wie lokale Politik
mit diesen Prozessen umgeht, sich dazu positioniert und
sich mittelfristig fortentwickelt.
In dem Symposium am 25. Oktober 2019 (Teilnahme auf
Einladung) in der Niehler Freiheit, Köln, wurden die bisherigen Erkenntnisse des Projekts ins Gespräch gebracht:
Nadia S. Zaboura (Bild oben rechts) moderierte den Tag
und interviewte zudem Hoteldirektorin Verena Jaeschke
(Bild oben links) zum Tagungsort. Das Stadtbad Oderberger wurde 1898 vom Architekten Ludwig Hoffmann
konzipiert, um den damals rasant wachsenden Bezirk
Prenzlauer Berg mit öffentlichen Einrichtungen zu versorgen. Die Eröffnung als „Volksbadeanstalt“ erfolgte im
Jahr 1902. 1986 musste das Bad schließen. 2012 begann
die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden
Gebäudes und seit Januar 2016 empfängt es als Hotel
Oderberger Berlin. Im Oktober 2016 konnte auch das
Schwimmbad wiedereröffnen. Der Abstimmungsprozess
in der Planungs- und Bauphase musste immer offen und
transparent unter Einbeziehung aller Akteure erfolgen,
was letztendlich – mit viel gegenseitigem Vertrauen –
zum Erfolg geführt habe.
Gemütlich und gesprächig ging es beim Get together zu.
Abb. 43: Uni-Prof. Dr. Agnes Förster, RWTH Aachen Universität, moderierte das Symposium.
Foto: vhw e. V.
•
Wie haben sich Rollen, Funktionen und Allianzen
lokaler Politik verändert?
•
Wie verhält sich lokale Politik in solchen beteiligungsorientierten Prozessen des Stadtmachens?
•
Können daraus Schlüsse gezogen werden, welche
grundsätzlichen Lern- und Modernisierungsprozesse
in lokaler Politik angestoßen werden?
63
Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik
Entwicklung und Nachhaltigkeit von
Willkommensinitiativen: Zentrale Ergebnisse
vhw-Kolloqium „vhw & friends“ 2019/2020
N
eue Entwicklungen durchdringen alle Bereiche
des gesellschaftlichen Lebens und wirken auf den
Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft. Diesen Einflüssen gehen wir mit dem Format vhw-Kolloquium nach
– mit wissenschaftlichen Impulsen aus unterschiedlichen
Perspektiven.
2 Veranstaltungen fanden im Berichtszeitraum statt:
• 11. Februar 2020, Kerstin Faber,
Planerin und Urbanistin, Projektbüro Faber zu: Regionale Kooperationen
• 20. August 2019, Prof. Dr.
Sczesny, Professorin für Sozialpsychologie an der Universität Bern (Foto) zu: Sprache
und mentale Bilder. Reduktion
von Benachteiligung durch
geschlechtergerechte Sprache?
N
eben den zentralen Ergebnissen der vom Institut für
Demokratische Entwicklung und Soziale Integration
(DESI) im Auftrag des vhw e. V. durchgeführten Studie
wurden am 17. Oktober 2019 (Fotos: vhw e. V.) in der
Ulme 35, Interkulturanstalten Westend e. V., konkrete
Anknüpfungspunkte für die Praxis diskutiert. Sebastian
Beck, Seniorwissenschaftler beim vhw e. V. und Projektleiter, moderierte das Gespräch zwischen Adam Naber
(nachbarschafft e. V.), Jakob Filzen (Start with a friend
e. V.) sowie Yvonne Böll und Frank Vöhler (beide Interkulturanstalten Westend e. V.). In der Diskussion ist deutlich geworden, dass zivilgesellschaftliches Engagement
im diskutierten Handlungsfeld immer auch Demokratiearbeit ist, weil es auf Teilhabe und Empowerment abzielt.
Der Fokus auf die Zielgruppe geflüchtete Menschen ist
einer Orientierung an den bestehenden Bedarfen gewichen – im Zentrum stehen dabei soziale Netzwerke vor
Ort. Eine große Herausforderung stellt nach wie vor die
Frage der nachhaltigen Finanzierung dar. Mit dem sich
ändernden Handlungsfeld müssten die Initiativen, so die
Forderung, auch durch Mittel zur Demokratieförderung
förderfähig werden.
Im Anschluss diskutierten Ansgar Klein, Geschäftsführer
des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement
(BBE), Christine Grote (Integrationsbüro Charlottenburg
Wilmersdorf) und Meike Karasiewicz (Senatsverwaltung
für Integration, Arbeit und Soziales Berlin) über die Per
spektiven der Kooperation von Initiativen und Verwaltung.
64
5.2
Zeitschrift „Forum Wohnen
Stadtentwicklung“
„Forum Wohnen und Stadtentwicklung“ gehört als Verbandszeitschrift des Bundesverbandes zu den wichtigen
Publikationen an der Schnittstelle von Stadtplanung,
Städtebau, Wohnungswirtschaft und Sozialforschung im
deutschsprachigen Raum. Im Berichtszeitraum wurden
die 6 Ausgaben pro Jahr neben Mitgliedern und Abonnenten ebenfalls der Fachöffentlichkeit auf Tagungen
und Kongressen zugänglich gemacht, wenn thematische Schnittstellen bestanden. Die Autorinnen und
Autoren der Hefte kommen aus den unterschiedlichsten
Tätigkeitsfeldern im Spannungsfeld von Wohnen und
Stadtentwicklung, sei es aus der Wohnungswirtschaft,
aus Wissenschaft und Forschung, aus Politik und Verwaltung, aus Bund, Ländern und Kommunen oder aus
der Zivilgesellschaft. Der Forumscharakter der Zeitschrift
Transferformate
befördert dabei den Wissensaustausch und die Diskussion zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis.
Als Verbandsorgan und Fachzeitschrift berichtet das
„Forum“, bei einer Auflage von derzeit 3.000 Heften,
über die vielfältigen Aktivitäten des Verbandes und
gestaltet ein Schwerpunkthema in jeder Ausgabe. Auf
der Internetseite des vhw bietet die Onlinepräsenz des
„Forum Wohnen und Stadtentwicklung“ mit ihrer
Archivfunktion einen Überblick über alle bislang erschienenen Zeitschriftenausgaben. Mittels der Suchfunktion
„Stichwortsuche im Archiv“ (Screenshot) können Ausgaben und Beiträge gezielt gefunden werden. In den
Inhaltsverzeichnissen finden sich seit dem Jahrgang 2003
Abstracts zu jedem Artikel. Überdies können seit Ausgabe 1/2009 alle Beiträge pro Ausgabe kostenlos im PDFFormat heruntergeladen werden.
Folgende Ausgaben sind im Berichtszeitraum erschienen:
Heft 3/2020 Stadtmachen
Stadtmacher stehen paradigmatisch für die Veränderung und Neuaushandlung von Perspektiven in unseren
Städten – baulich wie sozial und kulturell. Sie nutzen
Bestandsgebäude um und führen alte Bausubstanz
einem neuen Inhalt zu. Sie sind Träger vielfältiger Formate
und in den Bereichen Kultur, Bildung, Arbeit, Gemeinwesen… aktiv. Sie bringen Menschen zusammen. Sie
„zwingen“ die Stadtgesellschaft zum Diskurs auf quartiers- und stadtweiter Ebene. Sie geben immer wieder
Anlass für das Neuaushandeln des Kräfteverhältnisses
zwischen Bürger- bzw. Zivilgesellschaft, öffentlicher
Hand und Wirtschaft. Welche Relevanz kann vor diesem
Hintergrund dem „Stadtmachen“ in der Stadtentwicklung beigemessen werden? Welche Lernprozesse zwischen neuen und etablierten Stadtentwicklungsakteuren
lassen sich hierbei beobachten und ggf. gestalten? Ziel
dieser Schwerpunktausgabe ist es, unterschiedliche Perspektiven auf dieses Stadtmachen zu werfen, aktuelle
Beispiele und Herausforderungen in der Konturierung
dieses Handlungsfelds zu benennen und den Raum für
einen Einblick in den Status quo der Debatte um das
Stadtmachen zu bieten. Im besten Fall können wir dabei
voneinander lernen.
Heft 2/2020 Quartiersentwicklung und
Wohnungswirtschaft
Das Quartier ist die zentrale Handlungsebene der Wohnungswirtschaft, auch und vor allem in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte. Grund dafür ist die Erkenntnis, dass die Marktfähigkeit von Wohnraum maßgeblich
von Image und Zustand des gesamten Wohnquartiers
abhängt und nicht von der Qualität der Wohnung
allein. Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, die langfristige und nachhaltige Strategien
verfolgen, übernehmen daher im besonderen Maße
die Verantwortung für die Entwicklung von Quartieren.
Damit rückt nicht nur die Schaffung neuer Wohnungen
65
Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik
in den Blick der Wohnungswirtschaft, sondern auch die
Entwicklung von Wohnungsbeständen im Quartierskontext. Nur: Was ein Investor unter Quartier versteht, muss
sich nicht decken mit dem, was die Amtsleiterin meint,
oder dem, was sich Bewohner davon versprechen. Ein
gutes Quartier kann nur in einem gemeinsamen, kommunikativen Prozess entstehen und gelingen.
Heft 1/2020 Ertüchtigung der Agglomerationen
Nicht nur die steigende Wohnungsnachfrage dehnt
sich – ausgehend von den Kernstädten – zunehmend
an die Stadtränder und in das Umland der Großstädte
aus. Die deutschen Agglomerationen stehen darüber
hinaus vor weiteren großen Herausforderungen. Wohnungsnot, Klimakrise, soziale Spaltung, Luftbelastung
und Verkehrsinfarkt reichen als Stichworte aus, um die
Breite und Dringlichkeit der stadtregionalen Handlungserfordernisse deutlich zu machen. Dabei sind die Agglomerationen institutionell, d. h. in ihren Entscheidungsund Handlungsstrukturen, unterschiedlich gut auf die
Bewältigung der zahlreichen Aufgaben vorbereitet und
bei den planungs- und bodenrechtlichen Instrumenten
auf bundes- und landesrechtliche Vorgaben angewiesen.
Aus dem großen Katalog der Problemstellungen sollen in
diesem Heft die Möglichkeiten zur Stärkung der räumlichen Planung und der regionalen Organisation in den
Agglomerationen näher betrachtet werden – ganz nach
dem Motto: Stadtentwicklung muss das Umland inte
grieren, die Region wird die Stadt.
Heft 6/2019 Vertrauen in der Stadtgesellschaft
Derzeit wird viel über die Bedeutung von Vertrauen im
politischen Prozess und noch mehr von einem Vertrauensschwund gegenüber der Politik sowie den Politikern
gesprochen. Dabei sind demokratische Gesellschaften
und ihre Institutionen auf das Vertrauen der Bevölkerung angewiesen. Parlamente und Regierungen werden
durch Wahlen legitimiert. Wählerinnen und Wähler
erwarten von den Gewählten, dass sie sich im Sinne des
Gemeinwohls engagieren, dabei aber auch die Interessen ihrer Wähler nicht vernachlässigen. Sie schenken
ihnen das Vertrauen. In zahlreichen Städten ist derzeit
ein Vertrauensverlust von Bürgerinnen und Bürgern in
die kommunale Politik und Verwaltung zu beobachten.
Vor diesem Hintergrund stellen sich in der Folge grundsätzliche Fragen nach den konstituierenden Faktoren von
Vertrauen und Misstrauen in der Stadtentwicklung sowie
den Ursachen für lokale Vertrauenskulturen. Denn:
Stadtentwicklung, Bürgerbeteiligung und Quartiersentwicklung finden vor Ort statt – also in den Städten und
Gemeinden – und setzen ein funktionierendes Verhältnis
von Politik, Verwaltung und Bürgern voraus.
Heft 5/2019 Stadtentwicklung und Klimawandel
Hitzeresilienz ist spätestens seit den heißen Sommern
in 2018 und 2019 eine Herausforderung für Städte und
Quartiere. Der prognostizierte Klimawandel wird sich
insbesondere in den Städten aufgrund der großflächigen Versiegelung und der damit zusammenhängenden
66
Transferformate
Hochwasser- und Hitzeproblematik gravierend auswirken. Die Verdichtung der Städte, die bislang durchaus
mit Nachhaltigkeitszielen konformging, gerät nun in Zielkonflikte mit der klimaangepassten Stadt. Kommunen
haben es in der Hand, ihren Beitrag zum Klimaschutz
zu leisten und in vielen Städten und Gemeinden ist man
bereits mit kommunalen Anpassungsstrategien und
-programmen darangegangen, sich diesen Zukunftsaufgaben zu stellen. Allerdings ist der Wissensstand zum
Thema Klimaanpassung oft noch unzureichend. Die Beiträge dieser Schwerpunktausgabe wollen dazu gleichsam informieren wie zur Diskussion anregen.
Nummer 42
Juni 2020
5.3
Weitere Publikationen & Formate
vhw werkSTADT
D
ieses Format erscheint seit 2016 in unregelmäßiger
Folge und ist kostenfrei im Internet herunterzuladen. Der Umfang ist i. d. R. auf 12 Seiten begrenzt.
Inhalte des Formats sind Positionen zu wichtigen Fragen
der Stadtentwicklung, Projektbeispiele und fachliche Diskurse. Die vhw werkSTADT ist unter ISSN: 2367-0819
beim Deutschen Buchhandel angemeldet.
Im Folgenden werden die im Berichtszeitraum erschienenen werkSTADT-Ausgaben vorgestellt.
Da geht was! Aber bleibt es auch?
Eine Diskussion digitaler Kriseninnovationen in
Verwaltung, lokaler Demokratie und Zivilgesellschaft
Autorin: Anna Becker
Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht
w werkSTADT
Seit Jahren ist eine Renaissance des Erbbaurechts zu beobachten: Immer mehr Kommunen in Deutschland denken
über einen verstärkten Einsatz nach oder praktizieren ihn
schon. Wohl jede Kommune, die mit steigenden Mieten
und Kaufpreisen zu kämpfen hat, befasst sich aktuell mit
dem Erbbaurecht, denn es ermöglicht die Trennung zwischen dem Eigentum am Grundstück und dem Eigentum
am dem darauf stehenden Gebäude. In dieser Situation
sollte das Erbbaurecht auch Menschen mit wenig Einkommen Wohneigentum ermöglichen und Bodenspekulationen vorbeugen. Heute ist diese Idee angesichts steigender
Mieten und Kaufpreise so aktuell wie selten. Auch die private Immobilienwirtschaft setzt sich verstärkt mit Erbbaurechten auseinander. In diesem Jahr begeht das deutsche
Erbbaurecht sein 100-jähriges Bestehen und auch nach 100
Jahren ist dieses Instrument nicht aus der Mode gekommen – ganz im Gegenteil. Grund genug für den vhw, ein
Schwerpunktheft zu diesem Thema herauszugeben.
Nr. 42, Juni 2020: Hierin werden die digitalen Kriseninnovationen im Zuge der Corona-Pandemie für die Bereiche Verwaltung,
Da geht
was! Politik, Demokratie und Zivilgesellschaft
hinsichtlich der Fragen analysiert, welchen nachhaltigen
sie für
AberBeitrag
bleibt
esbestehende
auch? strukturelle Defizite leisten
und welche gesellschaftlichen Folgewirkungen daraus
Eine Diskussion digitaler Kriseninnovationen in
zu erwarten sind.
Verwaltung, lokaler Demokratie und Zivilgesellschaft
Ausgaben der Forum Wohnen und Stadtentwicklung
im Internet: https://www.vhw.de/publikationen/forumwohnen-und-stadtentwicklung/archiv/
67
Anna Becker
Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik
Nummer 39
Februar 2020
Zusammenleben und Integration in der pluralen
Stadtgesellschaft
Eine Untersuchung in der Stadt Delmenhorst
Autoren: Bernd Hallenberg, Christian Höcke
Nr. 41, April 2020: In Kooperation mit der Stadt Delmenhorst hat der vhw e. V. ein Projekt zu der Frage durchgeführt, wie sozialer Zusammenhalt unter den Bedingungen gestiegener gesellschaftlicher Vielfalt bewahrt
bzw. gestärkt werden kann und wie die Integration
neu zugewanderter Menschen erfolgreich zu gestalten
und umzusetzen ist. Nr. 41 fasst, nach einem Abriss der
Kontextbedingungen,
die Delmenhorst
wichtigsten Ergebnisse der
Eine Untersuchung
in der Stadt
Gruppengespräche und Einzelbefragungen im Projekt
Nummer 36
zusammen.
STADT
vhw werkSTADT
Zusammenleben und Integration
in der pluralen Stadtgesellschaft
Januar 2020
Kiez und Corona
Nachbarschaft im Krisen-Modus – ein Kommentar
Autor: Olaf Schnur
Nr. 40, April 2020: Hierin kommentiert Olaf Schnur
den Zustand von Nachbarschaft in Zeiten der Corona-
Pandemie und zeigt reziproke Nachbarschaftsfunktionen
auf. Was bleiben wird, so Schnur, ist eine RöntgenaufNachbarschaft
Krisen-Modus
– ein Kommentar
nahmeim
unserer
Stadtgesellschaften:
Die Aufnahme lässt
uns unter die Oberfläche blicken und zeigt auf, welche
Bernd Hallenberg
Christian Höcke
Verfassung und
Stadtgesellschaften
derzeit haben.
Kiez und Corona
68
Der wohnungspolitische Diskurs 2017-2019
Eine Standortbestimmung
Autoren: Fabian Rohland, Martin zur Nedden
Nr. 39, März 2020: Nr. 39 diskutiert die jüngsten wohnungspolitischen Entwicklungen und nimmt zudem eine
Einordnung und Bewertung der wichtigsten wohnungsund bodenpolitischen Meilensteine
des Bundes aus den
Der wohnungspolitische
Diskurs
Jahren 2017 bis 2019 vor. Bewertungsmaßstab für diese
2017-2019 – Eine Standortbestimmung
Standortbestimmung sind das Plädoyer für eine soziale
und resiliente Wohnungspolitik von vhw und Difu und
die Bodenpolitischen Agenda 2020-2030.
Rechtspopulismus, Raumstruktur und Milieus
Teil I: Eine strukturräumliche Analyse der Wahlergebnisse der AfD
Teil II: Die kleinräumliche Dimension der AfD-Ergebnisse
Teil III: Eine milieu- und geomilieubasierte Betrachtung
der Wahlergebnisse der AfD
Autor: Bernd Hallenberg
Nr. 36, 37, 38, Januar 2020: Die Erfolge der AfD bei
den Landtagswahlen im Herbst 2019 in mehreren ostdeutschen Bundesländern führten zu oft heftigen und
kontroversMartin
geführten
Debatten über die Ursachen des
Fabian Rohland,
zur Nedden
Rechtspopulismus und die Möglichkeiten seiner Eindämmung. Die 3 Teile der vhw werkSTADT beschäftigen sich
mit den Ursachen und Motiven aus struktur- und kleinTeil I räumlicher sowie aus milieubasierter Perspektive.
Eine strukturräumliche Analyse der Wahlergebnisse
der Alternative für Deutschland (AfD)
Rechtspopulismus,
Raumstrukturen und Milieus
34
19
Transferformate
Neue Finanzierungsquellen für bezahlbaren
Wohnraum?
Auf Augenhöhe: Basics partizipativer Forschung
Autoren: Tilla Ziems, Olaf Schnur
Bericht zum Forschungsprojekt „Institutionelle Investoren
als Kapitalgeber für den kommunalen Wohnungsbau“
Autoren: Bernd Hallenberg, Carsten-Patrick Meier,
Fabian Rohland
Nr. 35, Dezember 2019: Dem wachsenden Mangel an
bezahlbarem Wohnraum in den Städten mit zusätzlichen
Finanzierungsmitteln zu begegnen und dies als Winwin-Ansatz für Kommunen und institutionelle Anleger
auszugestalten, war die Idee des Projekts. Der Bericht
zeigt mit vhw werkSTADT Nr. 35 potenzielle GestaltungsBericht zum Forschungsprojekt „Institutionelle Investoren
möglichkeiten eines solchen Modells auf, jedoch kommt
als Kapitalgeber
für den kommunalen Wohnungsbau“
eine Umsetzung wohl erst unter weithin geänderten
Rahmenbedingungen in Betracht.
Neue Finanzierungsquellen für
bezahlbaren Wohnraum?
Begegnung schaffen im Quartier
Eine Reflexion von Theorie und Praxis
Autor: Lars Wiesemann
Nr. 34, Dezember 2019: Wie sollte Kontakt gestaltet
sein, damit er zum Wegbereiter für einen offenen und
vorbehaltlosen Umgang mit Diversität werden kann?
Ausgehend von aktuellen wissenschaftlichen Debatten
zu förderlichen Kontaktbedingungen und geeigneten
Eine Reflexion von Theorie und Praxis
Begegnungsorten befasst sich der vorliegende Beitrag
mit den Möglichkeiten, aber auch Grenzen von Begegnungsansätzen in der sozialen Quartiersentwicklung.
Begegnung schaffen im Quartier
Nr. 33, November 2019: Im Mittelpunkt dieser werkSTADT
steht eine Forschungsmethodologie, die in den letzten
Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen hat:
die partizipative Forschung. Anhand eines knappen Literaturreviews wird in einem Überblicksbeitrag rekapituliert, was „partizipativ forschen“ – also eine Forschung,
welche die Rollen zwischen Beforschten und Forschenden neu und „auf Augenhöhe“ auszutarieren versucht
– eigentlich bedeutet, wie eine solche Forschung praktisch funktionieren kann, wo die Vor- und Nachteile des
Ansatzes liegen und was daraus für eine künftige Forschungsagenda folgt – nicht zuletzt auch für den vhw.
Die offene Gesellschaft und ihre
Herausforderungen
Autor: Thomas Kuder
Nr. 32, Oktober 2018: Diese Ausgabe geht auf eine
breitere Ursachensuche für unser ungutes, meist diffuses Gefühl zum Zustand unserer Gesellschaft. Sie nimmt
einen schärfenden Blick auf Zusammenhänge und Kausalitäten sich entwickelnder Zustände und gibt der offenen, liberalen Gesellschaft doch eine gute Prognose.
vhw werkSTÄDTE im Internet unter:
https://www.vhw.de/publikationen/vhw-werkstadt/
Bernd Hallenberg, Carsten-Patrick Meier,
Fabian Rohland
69
Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik
vhw-Schriftenreihe
Wohnraumversorgung und sozialräumliche
Integration von Migrantinnen und Migranten
Autoren: H
eike Hanhörster, Christiane Droste,
Isabel Ramos Lobato, Carina Diesenreiter,
Simon Liebig
ie vhw-Schriftenreihe behandelt ausgewählte
Themen in einem umfangreichen, wissenschaftlichen Kontext, die der vhw unter seinem Leitbild Bürgergesellschaft für die Handlungsfelder Stadtentwicklung
und Wohnen als notwendig zu bearbeitende Aufgabenstellungen ableitet.
vhw-Schriftenreihe 16
D
Im Folgenden werden die im Berichtszeitraum erschienenen Schriftenreihen vorgestellt:
vhw-Schriftenreihe 17
Nr. 17, Februar 2020: Im zweisprachigen Bericht zum internationalen Workshop „Challenges of a Digital City for
disadvantaged neighbourhoods“ wird
der Frage nachgegangen, wie der digitale Wandel die Teilnahme aller Menschen am gesellschaftlichen Leben fördern kann. Dies bedarf besonderer
Anstrengungen,
insbesondere
in
benachteiligten Stadtteilen: Mit welchen Strategien können sozioökonomisch benachteiligte Bürger und Einwohnergruppen in die Strategien zur digitalen
Transformation einbezogen werden? Wie kann eine
drohende soziale Spaltung durch Digitalisierung verhindert werden? In den dokumentierten Erkenntnissen über
die Aufgaben und Herausforderungen sowie die große
Vielfalt an lokalen Ansätzen und Antworten zeichnet sich
ganz behutsam ein europäischer Weg der digitalen
Transformation ab, der trotz der gewaltigen Herausforderungen optimistisch zu stimmen vermag.
Abschlussbericht
Wohnraumversorgung und sozialräumliche
Integration von Migrantinnen und Migranten
Belegungspolitiken institutioneller
Wohnungsanbietender
Wohnraumversorgung und sozialräumliche Integration von Migrantinnen und Migranten
Herausforderungen der Digitalisierung für
benachteiligte Stadtquartiere
Autoren: Thomas Helfen, Thomas Kuder,
Bastian Manteuffel
Heike Hanhörster
Christiane Droste
Isabel Ramos Lobato
Carina Diesenreiter
Simon Liebig
vhw - Schriftenreihe 16
Thomas Helfen | Thomas Kuder | Bastian Manteuffel (Hrsg./Eds.)
Herausforderungen der
Digitalisierung für benachteiligte Stadtquartiere
Berichte eines internationalen Workshops
Challenges of a
Digital City for Disadvantaged Neighbourhoods
Digitale & Soziale Stadt | Digital & Social City
Reports of an international workshop
vhw - Schriftenreihe 17
Nr. 16, Februar 2020: Aktuelle Untersuchungen belegen: Ein Zuwanderungshintergrund erschwert die Wohnraumsuche in Deutschland wie auch in
anderen europäischen Ländern. Die
zentrale Rolle institutioneller Wohnungsanbietender für die wohnräumliche Integration wird durch die Fluchtzuwanderung besonders sichtbar. Vor
diesem Hintergrund widmet sich die
vorliegende Studie der Frage, welche
Funktion unterschiedliche institutionelle Anbietende in Deutschland bei der qualitativen und
quantitativen Versorgung von Personen mit Migrationshintergrund einnehmen.
Öffentlichkeitsbeteiligung in der
Stadtentwicklung
Autor: K
laus Selle
Nr. 15, Oktober 2019: „Anspruch und
Wirklichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung klaffen in großen Teilen der Praxis
weit auseinander. Aber liegt das an den
Öffentlichkeitsbeteiligung in der
Stadtentwicklung
‚Wirklichkeiten‘ oder am ‚Anspruch‘?“
Anstiftungen zur Revision
Diese provokante Frage stellt der Autor
in seiner vorliegenden „Anstiftung zur
Revision“, wie er selbst seine jüngsten
Überlegungen zur „Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadtentwicklung“
bezeichnet. Es handelt sich dabei um
die kritische Auseinandersetzung zwischen dem Wissenschaftler Selle auf der einen und dem
Praktiker Selle auf der anderen Seite.
Ende der Naivität?
Klaus Selle
vhw - Schriftenreihe 15
vhw-Schriftenreihen im Internet unter:
https://www.vhw.de/publikationen/vhw-schriftenreihe/
70
Transferformate
Einzelveröffentlichungen
Vielfalt gestalten – Shaping Diversity
D
ie Edition verarbeitet die Ergebnisse
des im Juni 2018 stattgefundenen
Internationalen Workshops „Fostering
Social Cohesion in Diverse Quarters“.
13 Autorinnen und Autoren waren
daran beteiligt. Die Veröffentlichung
erfolgte in Kooperation mit dem Jovis
Verlag.
Das Buch gibt einen Einblick in das
Thema der sozialen Kohäsion auf drei
Ebenen: wissenschaftlich, praktisch sowie politisch und
führt unterschiedliche Erfahrungen zusammen. Dabei
ergänzen sich die Beiträge: Einer theoretischen Rahmung
folgt die Übersetzung in konkrete Konzepte, Projekte
und Handlungsstrategien vor Ort in den Kommunen.
Trotz der Herausforderungen zeigen die Autorinnen und
Autoren gute Möglichkeiten auf, wie Zusammenhalt vor
Ort verbessert werden kann und was es dafür braucht.
71
Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik
5.4
Vorträge und Veröffentlichungen in externen Publikationen, Kooperationen
I
m Berichtszeitraum beteiligten sich die Mitarbeiter des vhw-Forschungsbereichs an externen Veranstaltungen bspw. mit Vorträgen
oder wissenschaftlichen Inputs und veröffentlichten über die vhw-Eigenpublikationen hinaus Aufsätze in externen Buchpublikationen und Zeitschriften.
Datum und Ort
Thema
Veranstalter
Inputgeber
27. Januar 2020
Präsentation des vhw-Milieu-MigrantenSurvey 2018
Stadt Solingen
Bernd Hallenberg
23./24. Januar 2020
Symposium “Revitalizing Cities Through
Placemaking”
Bauhaus Universität Weimar
Sebastian Beck
22. Januar 2020
Expertenworkshop zur Wohnsituation
von Migranten
Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung
Bernd Hallenberg
21. Januar 2020
Die Rheinstadt – Was bedeutet das Agglomerationskonzept für die Stadt und
Region Bonn?
46. Bonner Städtebauseminar, Prof. für
Städtebau und Bodenordung der Universität Bonn
Jürgen Aring
7. Dezember 2019
Was ist ein Quartier?
Bund Deutscher Architekten BDA,
24. B
erliner Gespräch “Gemeinsinn und
Gesellschaft – Quartiere in der Stadt”,
Berlin
Olaf Schnur
29. November 2019
Konferenz Interkulturelles Köln
Stadt Köln und Kommunales Integrationszentrum Köln
Bernd Hallenberg
27. November 2019
Grundlagenveranstaltung für das erste Semester zu zentralen Themen und
Instrumenten der Stadtplanung.
Technische Universität zu Berlin
Fabian Rohland
12. November 2019
microm Kolloquium 2019
microm Micromarketing-Systeme und
Consult GmbH
Bernd Hallenberg
24. Oktober 2019
Fachtagung zur Auswertung des
Programms BENN – Berlin Entwickelt Neue
Nachbarschaften
Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Thomas Kuder
18. Oktober 2019
Nicht mehr ... noch nicht – Gemeinsame
Planung für lebendige öffentliche Räume
Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit
SRL und weiteren Partnern
Sebastian Beck
3. bis 5. Oktober 2019
Zukunftskonferenz Aufbruch
Bund Deutscher Architekten (BDA) in
Kooperation mit der Stadt Aachen
Thomas Kuder
28./29. September 2019
Deutscher Kongress für Geographie 2019
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Anna Becker
Christian Höcke
72
Transferformate
Datum und Ort
Thema
Veranstalter
Inputgeber
24. September 2019
Konferenz „Great Transformation: Die Zukunft moderner Gesellschaften“
Friedrich-Schiller Universität Jena
Anna Becker
23. September 2019
Agglomerationskonzept Köln/Bonn – Strategische Regionalentwicklung zwischen
formeller Planung und informeller Verständigung
Region Köln/Bonn e.V.
Jürgen Aring
21. September 2019
„Hauptausschusssitzung des Landesinte
grationsrates Nordrhein-Westfalen
Landesintegrationsrat NRW
Bernd Hallenberg
19. bis 21. August 2019
Anders wohnen in der Stadt – besser
leben in der Stadt! Das Quartier: Wie gelingt integrierte Quartiersentwicklung?
Stephansstift Hannover in Kooperation mit Olaf Schnur
Dachstiftung Diakonie und EvangelischLutherische Landeskirche Hannover
Veröffentlichungen in der Zeitschrift
„Forum Wohnen und Stadtentwicklung“
•
•
•
•
•
•
Alcaide, Naomi (2019): Berlin entwickelt neue
Nachbarschaften – und Vertrauen? In: Forum
Wohnen und Stadtentwicklung 6/2019, S. 321-324.
Aring, Jürgen (2020): Der vhw ist ein besonderer
Stern in der Verbändelandschaft. Fragen an den
alten und neuen Vorstand des vhw, Prof. Dr. Jürgen
Aring, In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung
1/2020, S. 30-32.
Aring, Jürgen/Schaal, Gary. S. (2019): Keine falschen Erwartungen hegen Zur Begrenztheit von
Vertrauen in der Demokratie, In: Forum Wohnen und
Stadtentwicklung 6/2019, S. 307-311.
Beck, Sebastian (2020): Partizipation und Kollaboration in der Stadtentwicklung. 2. Junges Forum |
vhw am 11. Dezember 2019, In: Forum Wohnen und
Stadtentwicklung 3/2020, S. 163-164.
Böcker, Nina/Wiesemann, Lars (2020): Stadtmachen auf digitalen Plattformen Einblick in ein
aktuelles vhw-Forschungsprojekt, In: Forum Wohnen
und Stadtentwicklung 3/2020, S. 150-152.
Ehnert, Franziska/Egermann, Markus/Höcke, Christian (2019): Neue Partnerschaften in der nachhaltigen Stadtentwicklung? Kooperationsansätze
•
•
zwischen Transition-Town-Initiativen und Kommunen, In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung
5/2019, S. 265-268.
Hanhörster, Heike/ Ramos Lobato, Isabel/Droste,
Christiane/ Diesenreiter, Carina/Becker, Anna (2020):
Faire Wohnraumversorgung und „gesunde
Mischung“? Belegungspolitiken institutioneller
Wohnungsanbietender auf dem Prüfstand, In: Forum
Wohnen und Stadtentwicklung 2/2020, S. 97-102.
Tappert, Simone/Drilling, Matthias/Schnur, Olaf
(2020): Nachbarschaft als lokales Potenzial
städtischer Entwicklung – Konstitutionsbedingungen, Bedeutungen und Möglichkeiten der
Verstetigung, In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung 3/2020, S.157-162.
Veröffentlichungen
•
•
Becker, Anna/Schnur, Olaf (2020): Die Digitalisierung des Zusammenlebens: Über die Wirkungen
digitaler Medien in Quartier und Nachbarschaft.
In: Jahrbuch StadtRegion (im Erscheinen).
Becker, Anna/Schreiber, Franziska/ Göppert, Hannah
et al. (2020): Zwischen Netz und Nachbarschaft.
Die sozialräumliche Wirkung digitaler Medien im
Kontext antipluralistischer Haltungen und politi73
Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik
•
•
•
•
•
•
•
•
74
scher Polarisierung. In: Berg, Lynn/Üblacker, Jan (Hg.):
Rechtes Denken, Rechte Räume? Demokratiefeindliche Entwicklungen und ihre räumlichen Kontexte.
Transcript. Bielefeld. (Im Erscheinen)
Becker, Anna (2020): Nicht nur in Krisenzeiten:
Über die digitale Renaissance von Nachbarschaft. In: Feinschwarz.net. 13. Mai 2020. Abrufbar
unter: https://www.feinschwarz.net/nicht-nur-in-krisenzeiten-ueber-die-digitale-renaissance-von-nachbarschaft/
Franke, Thomas/Schnur, Olaf (2020): Geflüchtete
in der Sozialen Stadt. Potenziale der Weiterentwicklung des Quartiersansatzes Soziale
Stadt im Kontext der Fluchtmigration. In: Breckner, Ingrid/Sinning, Heidi (Hrsg.): Wohnen nach der
Flucht. Wiesbaden (im Erscheinen)
Franke, Thomas/Schnur, Olaf (2019): Quartiere als
räumliche Basis für eine integrierte Stadtteilentwicklung. In: Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat (Hrsg.): 20 Jahre integrierte Quartiersentwicklung. Berlin: 38-39.
Höcke, Christian (2020): Challenges for Civic
Participation and Local Democratic Processes
in Urban Development. German Experiences. In:
Corvinus Regional Studies 4. (1–2.): pp. 71–81.
Höcke, Christian/Egermann, Markus/Ehnert, Franziska (2020): Kooperationen für den Wandel
zur nachhaltigen Stadt. Voraussetzungen für ein
Zusammenwirken von Kommunen und TransitionTown-Initiativen zur Gestaltung transformativen
Wandels. In: RaumPlanung, 205 / 1-2020, S. 47 – 51.
Schnur, Olaf (2020): Was ist ein Quartier? der architekt 1/20: 22-26.
Schnur, Olaf (2020): Wohnen in (der) Nachbarschaft. In: Eckardt, F. & S. Meier (Hrsg.): Handbuch
Wohnsoziologie, Wiesbaden (im Erscheinen)
Schnur, Olaf/Drilling, Matthias/Niermann, Oliver
(Hrsg.)(2019): Quartier und Demokratie. Theorie
und Praxis lokaler Partizipation zwischen Fremdbestimmung und Grassroots. Wiesbaden (Open Access).
Kooperationen
Die bisherigen Auslober
des „Preis Soziale Stadt“ –
darunter der vhw – Bundesverband für Wohnen
und Stadtentwicklung e. V.
– und die nebenan.de Stiftung haben die Auslobung, das Verfahren und die Preisverleihung vom Deutschen Nachbarschaftspreis und
Preis Soziale Stadt in 2019 erstmals gemeinsam durchgeführt.
Der Arbeitskreis Quartiersforschung der Deutschen
Gesellschaft für Geographie (DGfG) kooperiert mit
der Denkwerkstatt Quartier des vhw e. V. Aus dieser
Kooperation entstehen gemeinsame Veranstaltungen
und Publikationen.
Die Zusammenarbeit zwischen vhw e. V. und
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
besteht auch in 2019/2020 fort.
Presseberichte
M
ärz 2020: Plattformen für „gemeinsam“: Interview mit Dr. Anna Becker für den Bayrischen
Rundfunk. Unsere Welt wird immer globaler und es sah
so aus, als ob unsere kleine Welt, die Nachbarschaft,
immer mehr an Bedeutung verliere: Anonymität statt
gemeinsamer Apfelkuchen. Doch Nachbarschaftsportale
boomen ..., Bayrischer Rundfunk, 13.03.2020
Februar 2020: Wir schaffen das immer noch. Zwei
Drittel der Initiativen für Geflüchtete bestehen seit 2015
fort, wie eine Studie zeigt. »Schaffen« mussten es 2015
zuerst die Geflüchteten, um überhaupt nach Deutschland zu gelangen. Ihnen eine menschenwürdige Ankunft
zu bieten, das »schafften« Tausende Freiwillige. Neues
Deutschland, 26.02.2020
Transferformate
Februar 2020: Mehrheit der Flüchtlingshelfer engagiert sich weiter. 2015 hatten sich spontan Ehrenamtliche zu Willkommensinitiativen zusammengeschlossen.
Noch heute arbeiten viele weiter – und kämpfen laut
einer Studie mit der Bürokratie. ZEIT ONLINE, 25.02.2020
Podcasts
„D
ie Stadtgesellschaft wird in ein Röntgengerät geschoben“, Podcast mit Dr. Olaf Schnur.
Das Quartier als unser direktes Lebensumfeld gewinnt
in der Krise an Bedeutung. What/Next hat mit Dr. Olaf
Schnur über die Auswirkungen der Corona-Krise auf
städtische Quartiere gesprochen. Sein Fazit: Wir sollten
unbedingt aus der aktuellen Situation lernen. Planung
neu denken, 22. April 2020, unter: https://www.planung-neu-denken.de/podcasts/die-stadtgesellschaftwird-in-ein-roentgengeraet-geschoben/
Februar 2020: Nachbarschaft. Klicken statt klingeln.
Immer mehr Menschen nutzen Internetportale, um mit
ihren Nachbarn in Kontakt zu kommen. Die Angebote im
Überblick. Süddeutsche Zeitung, 14.02.2020
September 2019: Das aktuell diskutierte Thema „Flüchtlinge in Deutschland“ nahm die Stadt Delmenhorst am
gestrigen Nachmittag (11. September 2019) zum Anlass,
um noch einmal Revue passieren zu lassen, was sich in
den vergangenen vier bis fünf Jahren in der Stadt Delmenhorst im Bereich der Zuwanderung ereignet hat, und
um die Erarbeitung eines Integrationskonzeptes auf den
Weg zu bringen. DemeNews.de 12.09.2019, 12:15:01
DelmeNewsRedaktion
„Nachbarschaften im Wandel“, Podcast mit Dr. Anna
Becker. In der Folge „Nachbarschaften im Wandel“
des Podcasts KiezFragen kommt neben der damaligen
Senatorin Katrin Lompscher (ehemals Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) und zwei
Nutzerinnen der Nachbarschaftsplattform nebenan.de
auch Dr. Anna Becker vom vhw e. V. zu Wort, unter:
https://soundcloud.com/user-10576198/01-nachbarschaften-im-wandel
August 2019: Unabhängige Studie zur Demokratie.
Verband forscht in Sondershausen, Thüringer Allgemeine, 22.08.2019
vhw-Schriftenreihe 16
5.5
Pressearbeit
I
m Berichtszeitraum wurden 4 Pressemitteilungen
erarbeitet, über den Pressedienst OTS sowie an ausgewählte Medien versendet.
Abschlussbericht
Wohnraumversorgung und sozialräumliche
Integration von Migrantinnen und Migranten
Belegungspolitiken institutioneller
Wohnungsanbietender
Wohnraumversorgung und sozialräumliche Integration von Migrantinnen und Migranten
Sommer 2019: Zusammenleben im Falkenhagener
Feld. Eine Studie des vhw Bundesverbandes für Wohnen
und Stadtentwicklung wird in Kooperation mit dem
BENN-Team im Falkenhagener Feld West durchgeführt,
Falkenhagener Express, Ausgabe Sommer 2019
Leitbilder der Wohnungsbelegung
beeinträchtigen den Zugang
Zugewanderter zum Wohnungsmarkt
März 2020: Studie im Auftrag des vhw
e. V. untersucht bundesweit erstmalig
Vergabepolitiken institutioneller Wohnungsanbieter und legt konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Vermietung vor.
Heike Hanhörster
Christiane Droste
Isabel Ramos Lobato
Carina Diesenreiter
Simon Liebig
vhw - Schriftenreihe 16
75
Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik
Abschlussbericht
Entwicklung und Nachhaltigkeit von
Willkommensinitiativen
Dr. Frank Gesemann
Alexander Seidel
Prof. Dr. Margit Mayer
vhw - Schriftenreihe 13
Engagement für Geflüchtete bleibt
stabil: Studie des vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
Januar 2020: Die Ergebnisse der Studie,
die erstmals die Strukturen des Engagements für geflüchtete Menschen untersucht, sind deutlich: Aus spontanen Nothelfern sind verlässliche Akteure
geworden, die im Bereich Integration und Migration auf
Augenhöhe mit etablierten Playern agieren.
Der Preis Soziale Stadt 2019 geht
nach Bremerhaven
Oktober 2019: Das Projekt „Gegen
den Strom – Soziale Stadt Wulsdorf“
des kommunalen Wohnungsunternehmens STÄWOG aus Bremerhaven hat
den renommierten Preis Soziale Stadt gewonnen. Die
erstmals mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotierte
Auszeichnung wurde gemeinsam mit dem Deutschen
Nachbarschaftspreis in Berlin vergeben.
Pressemitteilungen im Internet unter:
https://www.vhw.de/presse/
Abb. 44: Artikel zur dpa – Meldung
vhw-Vorstand Jürgen Aring für
zweite Amtszeit wiedergewählt
November 2019: Auf der Mitgliederversammlung am 21. November 2019
wurde Prof. Dr. Jürgen Aring für eine
zweite Amtszeit als Vorstand wiedergewählt. In seiner ersten fünfjährigen Wahlperiode setzte
der vhw seinen langjährigen, erfolgreichen Weg fort und
es wurden eine Reihe von Neuerungen umgesetzt sowie
Projekte in Gang gebracht.
76
vhw
Fortbildung
77
F or t bi l d u n g
aktueller Themen, um unsere Zielgruppen bei der Krisenbewältigung zu unterstützen.
6
Denn der Auftrag der vhw-Fortbildung ist auch und
gerade in Krisenzeiten unverändert bedeutsam: die Kommunen und andere Akteure im kommunalen Umfeld
bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben durch
gezielte Qualifizierung zu stärken. Dafür sind wir mit
unseren acht regionalen Geschäftsstellen überall nahe
am Geschehen, um Trends in einzelnen Bundesländern
zu erkennen und aufzugreifen und flächendeckend am
Puls der Entwicklung zu sein. Die Entwicklung neuer
Fortbildungskonzepte sowie die Aktualisierung unseres
bestehenden Programms liegt in der Hand von 25 kompetenten Fortbildungsreferentinnen und Fortbildungs-
Auftrag und Überblick
D
as Berichtsjahr 2019/2020 glich für die vhw-Fortbildung einer Achterbahnfahrt: Einer sehr starken
Nachfrage in den ersten acht Monaten stand die Pandemie-bedingte Absage fast aller Seminare seit Mitte
März 2020 gegenüber. Doch auch diese Zeit konnten
wir nutzen: für die Entwicklung neuer Formate und top-
Veranstaltungsstatistik 2011-2020
2011
Geschäftsstellen
Teilnehmer
2012
Seminare
Teilnehmer
2013
Seminare
Teilnehmer
2014
Seminare
Teilnehmer
2015
Seminare
Teilnehmer
Seminare
Baden-Württemberg
5.055
151
4.961
154
5.403
163
5.707
189
6.253
219
Bayern
3.813
121
4.464
154
4.705
176
5.295
186
5.661
228
Hessen
3.550
116
3.340
126
3.113
126
3.291
134
3.400
158
Niedersachsen/Bremen
4.979
153
5.340
174
5.262
172
6.402
214
6.104
228
Nordrhein-Westfalen
9.180
222
9.410
238
9.646
251
9.702
291
9.870
323
Rheinland-Pfalz
1.353
51
1.531
54
1.708
56
2.109
85
1.693
80
663
18
623
19
608
19
671
18
828
21
1.620
60
1.623
66
1.851
68
2.200
84
2.725
103
30.213
892
31.292
985
32.296
1.031
35.377
1.201
36.534
1.360
4.209
160
4.658
167
4.933
179
5.427
212
5.333
213
678
28
830
36
655
30
702
31
811
42
3.059
119
3.108
134
3.614
151
3.584
159
3.716
194
998
43
947
41
963
45
667
34
917
45
1.084
33
1.053
42
750
30
793
42
594
31
Saarland
Schleswig-Holstein/
Hamburg
Summe alte
Bundesländer
Berlin/Brandenburg
MecklenburgVorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Region Ost
Summe neue
Bundesländer
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10.028
383
10.596
420
10.915
435
11.173
478
11.371
525
40.241
1.275
41.888
1.405
43.211
1.466
46.550
1.679
47.905
1.885
Web-Seminare
Gesamtzahlen
Abb. 45: Übersicht der Angebots- und Teilnehmerentwicklung ab 2010
78
Fortbildung: Auftrag und Überblick
didaktische Kompetenz der Dozentinnen und Dozenten
(Note 1,3) – zwei Schlüssel für eine gewinnbringende
Fortbildung. Besonders stolz sind wir darauf, dass über
99 Prozent der Befragten die vhw-Fortbildung weiterempfehlen.
referenten, die hierfür mit erstklassigen Dozentinnen
und Dozenten zusammenarbeiten – über die Ergebnisse
dieser Arbeit erfahren Sie mehr in den folgenden Unterkapiteln. Schließlich kümmern sich unsere Kolleginnen
und Kollegen in der Verwaltung darum, alle Interessierten und Teilnehmenden umfassend zu informieren und
zu betreuen.
Umso schwerer fiel uns am 13. März 2020 die Entscheidung, bis auf Weiteres alle unsere Seminare abzusagen
bzw. zu verschieben. Mehreren tausend Angemeldeten
mussten wir absagen bzw. sie auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten. Gut zwei Monate konnten wir aufgrund der Corona-bedingten Beschränkungen keine
Präsenzveranstaltungen durchführen. Erst in der zweiten
Maihälfte lief der Betrieb allmählich wieder an – unter
den üblichen Vorsichtsmaßnahmen: kleine Gruppen,
Das Ergebnis: hervorragende Fachtagungen, Seminare
und neuerdings auch Webinare. Die hohe Qualität
unseres Angebots spiegelt sich auch in den Evaluationsergebnissen wider: Zum wiederholten Male gaben die
Teilnehmenden den Veranstaltungen im Durchschnitt
die Gesamtnote 1,6. Besondere Highlights: die Organisation der Seminare (Note 1,2) sowie die fachliche und
2016
Teilnehmer
2017
Seminare
Teilnehmer
2018
Seminare
Teilnehmer
2019
Seminare
Teilnehmer
1. Halbjahr 2020
Seminare
Teilnehmer
Gesamt 2011 bis 30.06.2020
Seminare
Teilnehmer
Seminare
6.582
213
6.852
231
7.229
240
7.023
255
1.728
56
56.793
1.871
6.684
232
7.146
243
7.300
267
8.091
293
2.111
72
55.270
1.972
3.842
165
3.458
141
3.519
140
4.703
192
1.221
49
33.437
1.347
6.479
211
6.924
217
6.163
222
6.603
226
1.512
52
55.768
1.869
10.260
305
10.689
296
10.730
322
10.597
331
2.964
76
93.048
2.655
1.958
78
1.997
77
2.168
90
1.127
50
260
10
15.904
631
654
17
698
17
634
17
653
20
206
5
6.238
171
2.556
92
2.997
102
2.991
122
2.440
96
569
23
21.572
816
39.015
1.313
40.761
1.324
40.734
1.420
41.237
1.463
10.571
343
338.030
11.332
5.333
213
6.003
229
5.803
221
5.487
222
2.343
109
45.579
1.708
811
42
650
31
833
29
768
28
448
19
6.754
290
3.716
194
4.009
186
4.255
174
3.655
162
1.531
88
31.787
1.389
917
45
871
37
832
32
841
33
386
16
8.324
357
594
31
619
30
616
18
541
16
330
14
7.425
297
0
0
0
0
0
0
0
0
471
14
11.371
525
12.152
513
12.339
474
11.292
461
5.038
246
100.340
4.055
554
56
554
56
51.167
1.826
53.100
1.798
52.052
1.884
52.077
1.938
13.380
487
441.571
15.643
Tabelle: vhw e. V.
79
F or t bi l d u n g
6.1
große Räume, weiter Abstand. Von dort an bis zum Ende
des Berichtszeitraums (30. Juni) konnten insgesamt nur
44 Präsenzveranstaltungen angeboten werden – 15 Prozent von dem, was wir sonst üblicherweise durchführen,
aber doch als Neustart ein Erfolg. Insbesondere freuen
wir uns über das auch in dieser Zeit durchgehend positive Kundenfeedback. Dies bestätigt uns: Ein hochwertiges Seminar in angenehmer Atmosphäre ist auch unter
den aktuellen Bedingungen möglich.
angesprochen werden. In 2019 konnte mit einer leicht
wachsenden Anzahl der Veranstaltungen von 475 und
der Verringerung der Anzahl der Teilnehmer um rund
450 auf 10.840 das Niveau annähernd stabil gehalten
werden. In den alten Bundesländern ist gegenüber dem
Vorjahr die Zahl der Veranstaltungen um 43 von 1.420
in 2018 auf 1.463 in 2019 leicht gestiegen; währenddessen die Teilnehmerzahl um 503 von 40.734 in 2018
auf 41.237 in 2019 zunahm.
Als alternatives Veranstaltungsformat bieten wir seit
April Webinare an. Damit konnten wir selbst in Zeiten
von Veranstaltungsverboten auf Fortbildungswünsche
reagieren. Gerade die sehr dynamische Verordnungslage im Sozialrecht oder Ordnungsrecht führte in dieser
Zeit zu einer hohen Nachfrage nach kompetenter Orientierung, der wir auf diese Weise nachkommen konnten. Zudem geben wir mit digitalen Angeboten unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, sich auch
ohne Reise und Anwesenheit vor Ort fortzubilden. Mehr
hierzu erfahren Sie in Unterkapitel 6.4.
Die Anzahl der Teilnehmer im 1. Halbjahr 2019 war mit
26.445 um 813 Teilnehmer geringfügig höher als im
2. Halbjahr 2019 mit 25.632 Teilnehmern. Also nahmen
knapp 51 Prozent aller Teilnehmer 2019 an Veranstaltungen im 1. Halbjahr teil, womit der Anteil des 1. Halbjahres um 6 Prozent geringer ausfiel als in 2018.
Entwicklung der
Fortbildungstätigkeit
Für die Gesamtzahlen des Jahres 2020 ist die Tendenz
aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie
stark sinkend. Die Anzahl der Teilnehmer im 1. Halbjahr
2020 ist mit 13.380 um 13.065 niedriger als im 1. Halbjahr 2019, während die Anzahl der Veranstaltungen um
593 auf 487 deutlich gesunken ist.
6.2
Fortbildungsthemen im Überblick
I
m Jahr 2019 besuchten mit rund 52.100 Teilnehmern
erneut mehr als 52.000 Personen die bundesweit insgesamt 1.938 Veranstaltungen des vhw. Damit wurde
die zweithöchste Teilnehmerzahl des vhw nach 2017
erreicht. Zudem nahmen im Vergleich zum Vorjahr 22
Personen mehr an Seminaren teil, deren Zahl gegenüber
2018 um 54 Veranstaltungen stieg.
Betrachtet man die Entwicklung der Fortbildungstätigkeit im Detail, so ergibt sich folgendes Bild: Beginnend mit dem Jahr 2003 ist die Fortbildungstätigkeit in
den neuen Bundesländern als Gesamtregion Ost neu
strukturiert worden. Betrachtet man die Entwicklung
der Fortbildungstätigkeit getrennt nach neuen und
alten Bundesländern, so konnten in der Region Ost in
2018 mit 461 Veranstaltungen 11.292 Teilnehmende
80
Abgaben-, Gebühren-, Beitragsrecht
U
nsere Veranstaltungen befassen sich zumeist mit
der aktuellen Rechtslage der landesspezifischen
Kommunalabgabengesetze und den in anderen Landesgesetzen geregelten Vorschriften zur Erhebung von
Beiträgen. Aus diesem Grund werden die Veranstaltungen in Verantwortung der regionalen Geschäftsstellen
konzipiert. Als Dozenten treten häufig jeweils die im
Bundesland zuständigen Juristinnen und Juristen als
Fortbildung: Auftrag und Überblick
Vertreter der Rechtsanwendung sowie Rechtsprechung
auf. Neueste Entwicklungen in diesen Bereichen können
so sehr frühzeitig in Seminaren aufgegriffen werden.
Das Kompetenzfeld verzeichnete im Berichtszeitraum
bei 85 durchgeführte Veranstaltungen (darunter auch
ein Webinar) eine Teilnehmeranzahl von rund 2.700.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnten 21 Veranstaltungen nicht durchgeführt werden.
In dem Themenbereich wird ein besonders breites Spektrum an sehr speziellen, kleinen Seminaren mit Workshop-Charakter und zweitägigen Veranstaltungen
angeboten, welche als Tagungen mit z. T. über 100 Teilnehmern und bis zu 8 Dozenten in den Fachkreisen der
jeweiligen Bundesländer als jährliche Leuchtturmveranstaltungen gelten.
Allgemein gesagt, erhalten unsere Teilnehmer in all
diesen Veranstaltungen das Rüstzeug zur rechtssicheren
Abgabenerhebung mit korrekter Satzungsformulierung,
Kalkulation, Bescheiderteilung usw. Auch Themen wie
Datenschutz und Widerspruchsrecht wurden speziell für
Bearbeiter von kommunalen Abgaben und Entgelten
angeboten.
Diese Veranstaltungen fanden teils in den einzelnen
Bundesländern, teils länderübergreifend an zentral gelegenen Orten statt, da z. B. Grundsätze der Gebührenkalkulation oder die Befassung mit der Kommunalabgabenhaftung grundsätzlich bundesweit geregelt sind.
Entwicklungen der Fortbildungsveranstaltungen
in den Hauptrechtsgebieten
Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht
Nachdem 2018 in Bayern die Abschaffung der Straßenbaubeiträge beschlossen wurde und hier nun auch noch
in diesem Berichtszeitraum einschlägige Veranstaltungen mit Vollzugshinweisen stattfanden, haben andere
Bundesländer nachgezogen.
Weitere Initiativen zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vor-
pommern und Brandenburg führten 2019 zu Gesetzesänderungen. Wir boten daher Seminare an, welche
jeweils den aktuellen Stand der Gesetzeslage aufzeigten
und Hinweise zur Umsetzung dieser neuen Rechtslage
gaben. Es wurden drängende Fragen geklärt, wie mit der
Abrechnung bereits begonnener Ausbaumaßnahmen,
bzw. bereits mit Vorauszahlungen belegter Maßnahmen
umzugehen ist. Auch die zukünftige Finanzierung des
kommunalen Straßenausbaus, die Abrechnungseinheiten (z. B. Pauschale pro km „Gemeindestraße“) und der
ggf. zu gewährende Mehrbelastungsausgleich an die
Gemeinden wurde in den Seminaren thematisiert und
wird wohl erst in den nächsten Jahren endgültig geklärt
werden können.
Das Erschließungsbeitragsrecht und auch die Regelungen zu Erschließungsverträgen sind von diesen Entwicklungen weiterhin unberührt. Daher bleibt im Fokus,
die Abgrenzung dieser beiden Rechtsgebiete eindeutig
klarzustellen, damit die Ansprüche an Anlieger und
Erschließungsträger weiterhin derartig geltend gemacht
werden.
Abgabenrecht bei der Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung
Für diese Abgabenart sind zuerst die jährlich stattfindenden zweitägigen Tagungen zu nennen, die in den
Bundesländern unterschiedlich als „Beitrags- und/oder
Gebühren- bzw. Abgabentage“ bezeichnet werden.
Diese Veranstaltungen beziehen sich meist schwerpunktmäßig auf des Abgabenrecht für leitungsgebundene Einrichtungen. Themen zur aktuellen Rechtsprechung, zur Kalkulation, zur Bescheiderstellung und
weitere fachbezogene Praxisfrage stehen dort auf den
Programmen. Im September 2019 konnten wir das
20. Jubiläum der „Brandenburger Beitrags- und Gebührentage“ feiern, wobei wir tatsächlich 4 Teilnehmende
besonders ehren konnten, die auch schon bei der ersten
Veranstaltung am 6. Juli 2000 anwesend waren. Ein
besonders treuer Teilnehmer aus Baruth/Mark war sogar
durchgängig in jedem Jahr dabei. Eine Ausstellung aller
81
F or t bi l d u n g
historischen Seminarprogramme und ein besonderes
Abendprogramm ergänzten die interessanten, aktuellen
Fachvorträge der 6 Dozenten.
Geschäftsstellen. Aus der thematischen Vielfalt des Veranstaltungsangebots beispielhaft herausgegriffen und
benannt seien hier die Seminare:
Weitere Tagesseminare zu Teilbereichen wie z. B. Straßenentwässerung, Erhebung von Verbandsbeiträgen
und Kostenersatz bei Haus- und Grundstücksanschlüssen runden das Angebot für die kommunalen Aufgabenträger der Trinkwasserver- und Abwasserentsorger
ab.
•
Akteneinsichtsrecht: Der korrekte behördliche
Umgang mit Informationsansprüchen
•
Der Verwaltungsgerichtsprozess in der Praxis
•
Basiswissen Verwaltungsrecht für Quer- und
Wiedereinsteiger
•
Expertenseminar für Führungskräfte der
öffentlichen Verwaltung
•
Der Bescheid – Erlass, Änderung und Aufhebung
•
Der rechtssichere Umgang mit Widersprüchen
•
Neue Datenschutzgrundverordnung in der
Kommunalpraxis
•
Verwaltungsrecht kompakt – Grundlagen für
Einsteiger
•
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
Weitere kommunale Gebühren, Steuern, Entgelte
Zusätzlich haben wir 2019/2020 ein breites, ausdifferenziertes Angebot für spezifische Zielgruppen angeboten. Es reichte von Kitafinanzierung über Kurabgaben,
Marktgebühren, Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren bis hin zur Kalkulation von Friedhofsgebühren. Neben Seminaren zu den genannten
Themenschwerpunkten bleiben Grundlagenkurse für
Neueinsteiger im Abgabenrecht weiterhin in unserem
Portfolio.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Planfeststellungsverfahren in der kommunalen Praxis
SN202104, 12. November 2020, Leipzig
Referent: RA Dr. Sven Kreuter
Verwaltungsverfahrensrecht: § 28 VwVfG – „Anhören – aber
richtig!“
SN202126, 25. November 2020, Leipzig
BB202118, 30. November 2020, Berlin
Referentin: RAin Silvia Tolkmitt
Verwaltungsrecht kompakt – Grundlagen für Einsteiger und
Quereinsteiger
BB202133, 7. Oktober 2020, Berlin
SN202128, 4. November 2020, Leipzig
Allgemeines Verwaltungshandeln
S
TERMIN, ORT, DAUER
BB202116
Donnerstag,
17. September 2020
Mittwoch, 21. Oktober 2020
Mittwoch, 18. November 2020
Mittwoch, 9. Dezember 2020
Hotel Sylter Hof
Kurfürstenstraße 114–116
10787 Berlin
Telefon: 030 21200
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
1.400,00 € für Mitglieder des vhw
1.800,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Fortbildung zum vhw-zertifizierten Datenschutzbeauftragten in der öffentlichen
Verwaltung und Unternehmen in vier Modulen
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, seminare@vhw.de, oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
oweit die Seminarthematik keinem Sachgebiet des
Besonderen Verwaltungsrechts oder einem sonstigen, vom vhw speziell herausgestellten Themenbereich
unterfällt, sondern es generell um das Tätigwerden der
Verwaltungen, um grundlegende Rechtsnormen und
Verfahrensweisen im Verwaltungsverfahren oder um die
zudem im Verwaltungsprozessrecht geregelten Fragen
des Rechtsschutzes gegenüber der Verwaltung geht,
wird diese Seminarthematik dem Allgemeinen Verwaltungshandeln zugeordnet.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320
Fax: 030 390473-390 · E-Mail: gst-bb@vhw.de
www.vhw.de
Die konzeptionelle Verantwortung zu den Veranstaltungen dieses Themenbereichs liegt bei den regionalen
82
Allgemeines
Verwaltungshandeln
Ein neu aufgenommenes Format in 2019
ist die „Fortbildung zum vhw-zertifizierten Datenschutzbeauftragten in der
öffentlichen Verwaltung und Unternehmen in vier Modulen“ (Screenshot Titelbild), welches erfolgreich angelaufen ist
und in 2020 fortgesetzt wurde.
Bundesweit wurden im Berichtszeitraum
im Themengebiet „Allgemeines Verwaltungshandeln“ ca. 100 Seminare mit
etwa 2.000 Teilnehmern durchgeführt.
Damit haben wir gut 500 Interessenten
weniger bei unseren Veranstaltungen
begrüßen können als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Durch die CoronaPandemie konnten rund 40 Veranstaltungen nicht durchgeführt
werden.
Donnerstag
17. September 2020
Mittwoch
21. Oktober 2020
Mittwoch
18. November 2020
Mittwoch
9. Dezember 2020
Berlin
Titelmotiv: © JiSign - Fotolia.com
WICHTIGE INFORMATIONEN
Für die abgeschlossene Fortbildung in vier Modulen wird das Zertifikat
„Fortbildung zum vhw-zertifizierten Datenschutzbeauftragten in der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen in vier Modulen“ vom vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. vergeben.
Das Zertifikat kann nur verliehen werden, wenn mindestens 80 Prozent der
Module besucht wurden.
Die Fortbildung ist auf maximal 25 Teilnehmer/innen begrenzt.
www.vhw.de
Fortbildung: Auftrag und Überblick
Arbeits-, Dienst-, Beamtenrecht
Bodenrecht & Immobilienbewertung
D
D
as Kompetenzfeld wurde im Jahre 2014 gegründet
und hat die Seminartätigkeit seit Anfang 2015 aufgenommen. Es wird von einem Fortbildungsreferenten
betreut. Im Berichtszeitraum wurden die Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es fanden
Präsenzveranstaltungen im privaten Arbeitsrecht sowie
im öffentlich-rechtlichen Beamtenrecht statt.
Im privaten Arbeitsrecht wurden Seminare zu folgenden Themen durchgeführt: Arbeitszeit in der digitalen
Arbeitswelt, Arbeitnehmerdatenschutz, betriebliches
Eingliederungsmanagement, Konkurrentenklagen bei
Einstellungen von Angestellten, Direktionsrecht, digitale Personalakte, tarifkonforme Stellenbeschreibungen
nach TVÖD, Home Office und mobiles Working, krankheitsbedingte Kündigung, psychische Belastungen am
Arbeitsplatz, Schutzvorschriften für besondere Beschäftigungsgruppen (z. B. Schwerbehinderte, Schwangere)
sowie zur verhaltensbedingten Kündigung.
Im Beamtenrecht fanden Seminare zu folgenden
Themen statt: Ausweg Dienstunfähigkeit – rechtssicherer Umgang mit erkrankten Beamten, beamtenrechtliche Konkurrentenklage, Besoldungs- und Nebentätigkeitsrecht der Beamten sowie zum Disziplinarrecht der
Beamten.
as Kompetenzfeld bot erneut hochqualifizierte
Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen rund um
bebaute und unbebaute Flächen, Liegenschaften, landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die Bewertung dieser
und der darauf befindlichen Gebäude an. Einen weiteren Schwerpunkt bildete erneut das Erbbaurecht.
Im Einzelnen umfasst das Angebot ein breit gefächertes Spektrum grundlegender und spezialisierter Fortbildungsangebote zu folgenden Themenbereichen:
•
Erbbaurecht
•
Landpachtverträge, Pachtpreise,
landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr,
Flurbereinigung
•
Grundbuch und Grundstücks-/Immobilienverkauf,
Verkauf öffentlicher Immobilien, Beschaffung von
Grundstücken für gemeindliche Vorhaben
•
Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten
•
Verfahren und Instrumente der Wertermittlung bei
unterschiedlichen Wertermittlungsanlässen wie
beispielweise statistische Methoden, Bauschäden
und -mängel, Revision von Gutachten
•
Bodenordnungs- und
Baulandentwicklungsverfahren
•
Leitungs- und Wegerechte
•
Vorzeitige Besitzeinweisung, Enteignung und
Entschädigung
•
Bodenrichtwerte
•
Bundeskleingartengesetz
In Grundlagen-, Vertiefungs- und Spezialseminaren
sowie in ein- oder zweitägigen Workshops, die auf den
83
F or t bi l d u n g
jeweiligen Kenntnisstand der Teilnehmenden ausgerichtet sind, wurde rechtliches und umfangreiches praktisches Know-how unter Berücksichtigung der aktuellen
Fragen und Entwicklungen sowie pragmatischer Lösungen und taktischer Herangehensweisen vermittelt.
Seit Frühjahr 2020 werden neben den bekannten
Präsenzveranstaltungen auch Online-Seminare angeboten. Erste Webinar-Angebote (Screenshot) etwa
zu den Themen „Baulandmodelle“ oder „Ermittlung
und Anwendung von Bodenrichtwerten“ sind auf ein
erfreulich gutes Teilnehmerinteresse gestoßen. Dieses
Format wird auch in Zukunft stärker in den Fokus des
Portfolios rücken und den aus den Präsenzveranstaltungen bekannten Themenkreis bedienen. Dabei werden
Online-Angebote die Präsenzseminare nicht ersetzen,
sondern vielmehr erweitern.
Die Weiterbildungsveranstaltungen rund um die Themenbereiche: Erbbaurecht, Grundbuch und Grundstücks-/Immobilienverkauf stellen nach wie vor wichtige
Schwerpunkte im Veranstaltungsportfolio dar. Neben
diversen Grundlagenseminaren wurden auch verschiedene Vertiefungsseminare angeboten.
Am 13./14. November 2019 fand in Frankfurt/Main
anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Erbbaurechtsgesetzes eine große Fachtagung des vhw in Kooperation
mit dem Deutschen Erbbaurechtsverband statt: „100
Jahre Erbbaurecht – mit Erbbaurechten günstig bauen,
wohnen, wirtschaften“ (Foto rechts oben). In Anwesenheit zahlreicher Fachteilnehmer und Dozenten wurden
mit Bezug auf die lange und bedeutende Geschichte
84
des Erbbaurechts vor allem auch die neuesten Entwicklungen in diesem Themenbereich vorgestellt.
Abb. 46: vhw-Vorstand Jürgen Aring begrüßt zu 100 Jahren Erbbaurecht Foto: vhw e. V.
In der Immobilienwertermittlung hat sich der vhw vor
allem auf Grundlagen-, Spezial- und Vertiefungsseminare zur Immobilienbewertung konzentriert. Im Bereich
der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die Novellierung des Wertermittlungsrechts
geplant. Am 19. Juni 2020 wurde der Referentenentwurf zur Verordnung über die Grundsätze für die
Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der
für die Wertermittlung erforderlichen Daten veröffentlicht. Diese Novelle wird der vhw in seinen Fortbildungsangeboten umfassend berücksichtigen.
Digitale Verwaltung
E
nde des Jahres 2018 wurde das Kompetenzfeld im
Fortbildungsbereich des vhw neu gegründet. Die
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist eine der
größten Herausforderungen der kommenden Jahre und
Fortbildung: Auftrag und Überblick
mit dem Aufbau des Moduls „Digitale Verwaltung“
wurden geeignete Strukturen geschaffen, um systematisch ein umfassendes und hochwertiges Angebot an
Fortbildungen anzubieten.
Die Seminartätigkeit wurde im Januar 2019 aufgenommen. Im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020
konnten bundesweit insgesamt 55 Seminare mit 1.274
Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu folgenden Themenbereichen durchgeführt werden:
•
Einführung der E-Akte
•
Elektronische Rechnungen in der
Kommunalverwaltung
•
Digitalisierung von Verwaltungsprozessen
•
Digitale Bürgerkommunikation
•
Elektronischer Rechtsverkehr
•
IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung
•
Datenschutz und Datensicherheit
Viele neue Dozenten wurden gewonnen, die im 2. Halbjahr 2020 für das Modul „Digitale Verwaltung“ tätig
werden. 21 Seminare, die im 2. Halbjahr 2020 stattfinden werden (darunter zahlreiche neue Veranstaltungskonzepte), wurden im Berichtszeitraum geplant. Somit
ist es gelungen, den erfolgreichen Start des Moduls
fortzuführen und das Portfolio weiter auszudifferenzieren. Aufgrund der hohen Themenrelevanz soll das Programm perspektivisch weiter ausgebaut werden.
„Digitalisierung“ ist zudem eines der
vier Forschungscluster in der vhwDigitalisierung Forschung. Der kollegiale Austausch
Stadt und Social Media, Smart Cities
zu Fragen im Themenfeld sichert
den Teilnehmenden, an aktuellen
Forschungsergebnissen des vhw teilzuhaben.
Link: https://www.vhw.de/forschung-und-politik/digitalisierung/
Kinderbetreuung & Schulwesen
D
ies ist unser jüngstes Kompetenzfeld. Als Reaktion
auf die vielfältigen Bedarfe unseres stetig wachsenden Teilnehmerkreises bauen wir das Weiterbildungsangebot in diesem Themenbereich aktuell aus.
Unsere Seminare konzentrieren sich überwiegend auf
die rechtlichen Bedingungen, unter denen Erzieher und
Lehrkräfte, Leitungen und Träger, aber auch Akteure der
jeweiligen Sekretariate ihrem pädagogischen Förderauftrag zur Entwicklung des Kindes und/oder ihren verwalterischen Tätigkeiten nachgehen.
Folgende Seminare und Webinare zu Schule, KiTa und
Kindertagespflege boten wir im Berichtszeitraum an:
•
Bedarfsgerechte Schulentwicklungsplanung
•
Crashkurs Schulrecht
•
Rechtsfragen im Schulsekretariat
•
KiTa-Recht
•
Datenschutz
•
Rechtssicher handeln bei Kindeswohl
gefährdungen
•
Kindertagespflegeerlaubnis
•
Gelingende Zusammenarbeit von Leitungen und
Trägern
Die Veranstaltungen vermitteln in erster Linie rechtliche
Sicherheit anhand konkreter Praxisbeispiele, die für den
jeweiligen Berufsalltag relevant sind.
Der vhw legt auch hier Wert darauf, dass es sich bei
den Referentinnen und Referenten um fachlich versierte
Praktiker handelt, die mit einer Hands-on-Mentalität
aktuelle Herausforderungen mit Ausblick auf zukünftige
Entwicklungen lösbar darstellen.
85
F or t bi l d u n g
Immobilienrecht, -management, -förderung
I
m zurückliegenden Berichtszeitraum fanden über
3.000 Teilnehmer in die 138 Veranstaltungen zu
den Themenbereichen: Mietrecht, Public Real Estate
Management, Wohnungswirtschaft, Wohnungseigentumsrecht und Wohnraumförderung. Damit haben wir
gut 1.400 weniger Interessenten bei unseren Veranstaltungen begrüßen können als im Vergleichszeitraum
des Vorjahres, was darauf zurückzuführen ist, dass wir
– bedingt durch die Corona-Pandemie – im Berichtszeitraum 54 Veranstaltungen nicht durchführen konnten.
Themenfeld Mietrecht
Innerhalb dieses thematisch breiten Kompetenzfeldes richtet der vhw einen besonderen Fokus auf das Mietrecht.
Bereits durch seinen Verbandsnamen „Bundesverband
für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.“ wird deutlich,
dass dem Bereich „Wohnen“ und damit einhergehend
dem Wohnraummietrecht ein besonderer Stellenwert
zukommt. Daneben widmete sich das Kompetenzfeld
mit seinen Fortbildungsveranstaltungen aber auch dem
gewerblichen Mietrecht und mietrechtlichen Randthemen.
Auch im zurückliegenden Berichtzeitraum ist es dem
vhw gelungen, einen breiten Teilnehmerkreis aus Mitarbeitenden der Mieterverwaltungen in Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, aus kommunalen Wohnungs-, Rechts- und Liegenschaftsämtern,
Mieter- und Grundstückseigentümervereinen, sowie aus
Rechtsanwälten und sonstigen am Mietrecht Interessierten durch ein ausgeweitetes Seminarangebot zu erreichen. Von den 66 geplanten Veranstaltungen konnten
Pandemie-bedingt 19 nicht stattfinden. Über 1.000 Teilnehmer fanden in die verbleibenden 45 Seminare der
Projektgruppe Mietrecht.
86
In den angebotenen Veranstaltungen wurden neben
klassischen mietrechtlichen Themen, auch regelmäßig in der Praxis auftretende Problemkonstellationen
und damit einhergehende mietrechtliche Schnittmengenprobleme dargestellt und erörtert. Zudem wurden
gesetzgeberische Neuerungen im Blick behalten und im
Fortbildungsangebot berücksichtigt.
Auf breites Interesse stieß wiederum die gemeinsam
mit dem Deutschen Mieterbund durchgeführte Traditionsveranstaltung “Weimarer Immobilienrechtstage“,
die, wie in den Jahren zuvor, von über 200 Mietrechtpraktikern besucht wurde. Von den seit vielen Jahren
vom vhw angebotenen Traditionsveranstaltungen wie
den Mietrechtstagen in Bad Salzuflen und Meißen, bei
denen aktuelle Entwicklungen und wegweisende Rechtsprechung im Mietrecht vorgestellt werden, konnten im
Berichtzeitraum nur die „Bad Salzufler Mietrechtstage“
durchgeführt werden. Die „Mietrechtstage in Meißen“
mussten Pandemie-bedingt ausfallen.
Fortgeführt wurden zudem auch die jährlich platzierten
Rechtsprechungsseminare im Bereich Wohnraummietrecht. Dr. Dietrich Beyer stellte die besonders relevanten
Entscheidungen des für Wohnraummietrecht zuständigen XIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vor. Seit
2009 kommentiert er für den vhw im Internet Urteile
zum Miet- und Gewerberaummietrecht.
Link zu den Kommentaren im Internet:
https://www.vhw.de/bgh-kommentierungen-dr-beyer-2019/
Public Real Estate Management (PREM)
Den Schwerpunkt in diesem Fortbildungsbereich bildet
die Seminarreihe „Kommunale Immobilien“ mit dem
Fokus auf das kommunale Gebäude- und Immobilienmanagement in strategischer und operativer Hinsicht.
Im Berichtszeitraum konnten die beliebten Seminare
„Neue pädagogische Schulbaukonzepte“ aufgrund der
Corona-Situation leider nicht fortgeführt werden. Es
wurde aber ein weiteres Seminar mit dem FraunhoferInstitut in München durchgeführt, in dem die Ergeb-
Fortbildung: Auftrag und Überblick
nisse aus dem 10-jährigen Bundesforschungsprojekt
„Energieeffiziente Schulen – EnEff:Schule“ mit 12 über
das gesamte Bundesgebiet verteilten Demonstrationsvorhaben vorgestellt wurden.
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 43 Seminare
mit 1.264 Teilnehmern für die Zielgruppe der Gebäudemanagement-Akteure auf Kommunal- und Kreisebene
durchgeführt.
Eine besondere Aufmerksamkeit erreichten im Herbst
2019 die Seminare zum Holzmodulbau von Schulen mit
dem Ziel einer schnelleren und kostensicheren Umsetzung mit den Erfahrungen aus der Stadt Frankfurt.
Wohnungswirtschaft, Wohnraumförderung und
Wohnungseigentumsrecht
Bei den Seminaren zum Projektmanagement im kommunalen Hochbau bzw. Gebäudemanagement wurde
im Berichtszeitraum eine Schwerpunktverlagerung zu
den Aufgaben der Projektsteuerung in Eigenleistung
und Fremdvergabe vorgenommen. Einen besonderen Stellenwert nahmen zudem der Intensivkurs mit
insgesamt 4 Seminartagen zum Thema „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen – Bauinvestitionscontrolling
– Nachhaltigkeit im kommunalen Hochbau“ in Nordrhein-Westfalen sowie die zweitägige Veranstaltung
„Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für kommunale
Immobilien – unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten“ in Hessen ein. Das zweitägige Programm wird
im Herbst 2020 in Hamburg wiederholt.
Im Bereich der Betreiberverantwortung konnten die
bewährten Themen zu den „Rechtsgrundlagen und
Handlungsempfehlungen“ sowie zu den „Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsbegehungen“ erfolgreich
fortgeführt werden. Auch wurde die Zusammenarbeit
mit dem Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e. V. (VKIG) im Berichtszeitraum mit zwei weiteren Terminen zur konkreten Umsetzung der Betreiberverantwortung in der kommunalen
Praxis wieder gut angenommen.
Im Bereich des technischen und infrastrukturellen
Gebäudemanagements konnten die einschlägigen
Themen wie: Hausmeister, Reinigung, TrinkwV, Wartungsverträge, Richtlinien Gebäudemanagement mit
Erfolg fortgeführt werden. Die Hausmeister-Seminare
erfreuen sich außerdem einer regen Nachfrage als
Inhouse-Seminare.
Die Fortbildungsmaßnahmen in diesen Themenbereichen sind auf die sich durch die föderale Struktur der
Bundesrepublik ergebenden landesspezifischen Erfordernisse ebenso ausgerichtet, wie auf bundesweite
Themen. Dies ist gewährleistet durch die Bearbeitung
dieser Themen durch die regionalen Geschäftsstellen des
vhw, die einen engen Kontakten zu Politik, Ministerien,
Gerichten, Verwaltung und Fachinstitutionen pflegen.
In den drei Themenfeldern fanden im Berichtszeitraum insgesamt 22 Veranstaltungen mit rund 600 Teilnehmern statt. Davon drei Webinare zu den Themen
„Umsatzsteuer für Immobilien“, Wohnraumförderung
2021/21 in Baden-Württemberg“ sowie „WEG-Verwaltung in Zeiten von COVID-19“.
In den angebotenen Veranstaltungen im Bereich Wohnungswirtschaft wurden neben klassischen Themen,
wie „Betreiberverantwortung und Verkehrssicherungspflichten für Wohnungs- und Immobilienunternehmen“ und „Investitionsrechnung und -management
für Immobilien“, auch wohnungsrechtliche sowie innovative Themen wie „Building Information Modeling“
behandelt. Außerdem wurde ein Seminar zum „Brandschutz und Bestandsschutz in Bauwesen und Gebäudewirtschaft“ durchgeführt; aufgrund der Corona-Pandemie mussten ein weiteres Seminar zur technischen
Gebäudewirtschaft und 4 Seminare zur sanierungs- und
baurechtlichen Förderung ausfallen.
Im Bereich Wohnungseigentumsrecht fanden Seminare u. a. zu den Themen „WEG bei Neubauanlagen“,
„Aktuelle Rechtsprechung zum WEG“ und „Fit für die
Eigentümerversammlung“ statt.
87
F or t bi l d u n g
Kommunalwirtschaft
D
as Kompetenzfeld wurde im Jahre 2013 gegründet.
Inzwischen haben sich verschiedene Veranstaltungsformate etabliert. Neben den klassischen TagesSeminaren werden nun auch eintägige Workshops, zweitägige
Lehrgänge, ein viertägiger Intensivkurs und eine sechstägige
„Fortbildung zur Leitungskraft im
kommunalen Bauhof“ (Bild Programm) angeboten. Seit Mai 2020
finden auch digitale Lernformate
statt.
Fortbildung
Fortbildung zur Leitungskraft
im kommunalen Bauhof
Im Berichtszeitraum wurden 95
Präsenz-Veranstaltungen mit 1.828
Teilnehmenden im gesamten Bundesgebiet und 7 Webinare mit 81 Teilnehmern durchgeführt, wobei der landesspezifische Bedarf berücksichtigt wurde. Es fanden Veranstaltungen in den drei Teilfeldern Wirtschaftsbetätigung,
Haushalt und Doppik sowie Finanzen und Steuern statt.
Erlernen Sie die wichtigsten Techniken und Instrumente
einer Leitungskraft
ertifi
vhw-Z
kat
September
bis2018
Oktober 2019
April bis Juni
Karlsruhe
Hannover
www.vhw.de
In der Wirtschaftsbetätigung wurden Seminare zu
Organisations- und Rechtsformen (u. a. Eigenbetrieb,
Anstalt des öffentlichen Rechts, Zweckverband, Stiftungen), Beteiligungen und Organen (u. a. Geschäftsführer,
Verwaltungs- und Aufsichtsrat), Betriebsführung und
Prozesssteuerung (u. a. Bauhofbetrieb, Bäderbetrieb,
Interkommunale Zusammenarbeit, Effiziente Organisation) sowie Infrastruktur (u. a. Breitbandausbau, Strukturelle Quartiersentwicklung, Strom-, Gas-, Wärme- und
Wasserkonzessionen) durchgeführt. Unter anderem
lag der Schwerpunkt auf dem Eigenbetrieb in unterschiedlichen Bundesländern, den Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts, dem Aufsichtsrat und der
88
Geschäftsführung in kommunalen Unternehmen sowie
den Entwicklungen im Konzessionsrecht. Alleine in der
Wirtschaftsbetätigung fielen aufgrund der Corona-Pandemie 10 Veranstaltungen aus. Für die Fortbildung zur
Leitungskraft im kommunalen Bauhof im Jahr 2020
mussten im Berichtszeitraum Umbuchungen bereits
angemeldeter Teilnehmer auf den Lehrgang im Jahr
2021 erfolgen, um die Durchführung zu sichern.
In Haushalt und Doppik wurden Seminare zu Haus
haltsplanung und Haushaltsvollzug, Kosten- und Leistungsrechnung, Investitions- und
Wirtschaftlichkeitsberechnungen
sowie Bilanzierung und Bewertung durchgeführt. Neu konzipiert
wurde die Fortbildung zur Fachkraft für Anlagenbuchhaltung im
kommunalen Rechnungswesen
(Bild Programm) des Freistaats
Bayern. In den nächsten Jahren
Fortbildung zur Fachkraft
soll das Konzept sukzessive auf
für Anlagenbuchhaltung
im kommunalen Rechnungswesen
des Freistaates Bayern
die jeweilige Rechtsgrundlage in
den unterschiedlichen Bundesländern abgestimmt
werden. Alleine in Haushalt und Doppik betrug die
Anzahl der aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallenen Veranstaltungen 30. Aus diesem Grund wurde auch
die neue Fortbildung in das 2. Halbjahr 2020 verlegt.
Bereits angemeldete Teilnehmer konnten so gehalten
werden.
Fortbildung
kat
ertifi
vhw-Z
September bis Oktober 2020
in München
www.vhw.de
In Finanzen und Steuern wurden besonders die
Seminare zum kommunalen Steuerrecht nachgefragt,
denn zur Umstellung der Kommunen und Einrichtungsträger bezüglich ihrer Unternehmereigenschaft und
damit ihrer zukünftigen Steuerpflichtigkeit gab es noch
großen Fortbildungsbedarf. Zwar wurde schon Anfang
2020 beschlossen, dass der Zeitraum zur Umstellung auf Anfang 2023 verlängert werden sollte, aber
das Interesse am Thema bleibt ungebrochen, da die
Prozesse zur Umstellung vielschichtig sind. Auch der
gleichzeitige Aufbau eines Tax-Compliance-Systems in
den kommunalen Verwaltungen ist eine Forderung der
Fortbildung: Auftrag und Überblick
Finanzbehörden, welcher sich die Kommunen zukünftig stellen müssen. Hierfür wurden Seminare mit Workshop-Charakter entwickelt, die für die Umsetzung in
der heimatlichen Dienststelle hilfreich sind. Ein weiterer
Schwerpunkt lag auf den Seminaren zum Europäischen
Beihilferecht und zum Zuwendungsrecht, wobei die
Teilnehmer entsprechend ihrem Vorwissen entweder die
Grundlagen und Anwendungsbeispiele oder auch die
neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung kompakt kennenlernten.
Mit dem vhw-Kompetenzfeld „Kommunikation, Personalentwicklung & Soft Skills“ werden für diese mannigfaltigen Anforderungen gezielte Hilfestellungen für den
(behördlichen) Arbeitsalltag angeboten. Im Berichtszeitraum wurden hierzu bundesweit rund 90 Seminare und
Workshops zu verschiedenen Themenstellungen vorbereitet. Schwerpunkte waren:
•
Führungskräfte-Trainings: Führungswissen für
Einsteiger, Team-Entwicklung, Führen aus der
Sandwich-Position,
Im Gesamtergebnis hätte sich ohne die Corona-Pandemie der Trend aus dem letzten Berichtszeitraum positiv
entwickelt. Bis zur Schließung des Veranstaltungsbetriebs
und bis auf die Absage der betroffenen 42 Veranstaltungen konnte ein erfreuliches Ergebnis der Teilnehmerund Umsatzzahl erreicht werden, wobei sich eine stabile
Überschussentwicklung verzeichnen lässt. Das Interesse
der Teilnehmer an neuen oder modifizierten Konzepten
war erfreulich hoch und ist weiterhin vorhanden.
•
Rhetorik- und Kommunikations-Workshops:
Argumentations-Techniken, SchlagfertigkeitsTraining, „Persönlichkeit trifft Körpersprache“,
•
Organisations-Hilfen: Zeit-Management,
Delegieren, Arbeitsplatz-Organisation,
•
Veranstaltungen zum Umgang mit Konflikten:
im Team, mit Bürgern in der Dienststelle und bei
Außendienst-Tätigkeiten sowie
•
Seminare im Bereich der strategischen
Kommunikation: „Reden mit der Politik“,
Systemisches Führen, Erfolgreich Verhandeln und
Entscheiden.
Kommunikation, Personalentwicklung & Softskills
(KPSS)
E
ine zielführende Kommunikation und ein modernes
Management gehören inzwischen auch in Behörden, öffentlichen Einrichtungen und (kommunalen)
Unternehmen zu den Kernelementen einer erfolgreichen Arbeit. Die Akteure müssen für zunehmend komplexe Problemlagen fachlich hochwertige und rechtlich
abgesicherte Lösungen entwickeln. Auf dem Weg zur
Umsetzung geht es aber auch darum, – unter dem
wachsamen Auge der digitalen Öffentlichkeit – Überzeugungsarbeit zu leisten, Verbündete zu gewinnen
und den Dialog mit dem Bürger neu zu definieren.
Ergänzt wurde dieses Programm durch jeweils zwei
Workshops zum Thema „Moderation von Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligung“ und „Ideen und Prozesse
visuell präsentieren“.
Die Soft-Skill-Veranstaltungen richten sich vorwiegend
an Führungskräfte und zeichnen sich durch eine intensive Arbeit in kleinen Gruppen unter Anleitung von
professionellen Trainern und Dozenten aus. Dabei wird
auch dem praktischen Erfahrungsaustausch ein hoher
Stellenwert eingeräumt. Das Profil des Fortbildungsmoduls KPSS wird kontinuierlich weiterentwickelt und um
neue Fragestellungen ergänzt. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden wieder neue Fragestellungen in den
Programmen behandelt, z. B.: „Die Führungskraft als
Motor der Veränderung“, „Umgang mit StammtischParolen“ und „Gruppendynamik verstehen!“.
89
F or t bi l d u n g
Migrations- & Ausländerrecht
Polizei- & Ordnungsrecht
A
ls Reaktion auf gestiegene Flüchtlingszahlen und
die Zunahme migrationspolitischer Diskussionen,
wurde bereits Ende 2017/Anfang 2018 das Themenfeld
Migration und Ausländerrecht als neuer Fortbildungsschwerpunkt definiert.
D
In allen Regionen wurden im aktuellen Bereichszeitraum
verschiedene Veranstaltungskonzepte durchgeführt, die
sich sowohl mit ausländerrechtlichen und migrationspolitischen Fragen, als auch mit dem umfassenden Querschnittsthema der Integration befassen.
Für viele Kommunen und Landkreise sind eigene Integrationskonzepte weiterhin von großer Bedeutung.
Corona-bedingt wurde die Präsenzveranstaltung zur
Erstellung entsprechender Konzepte zu einem Webinar modifiziert, was auf reges Interesse stieß. Darüber
hinaus wurde ein Vertiefungsseminar zur erfolgreichen
Umsetzung von Integrationskonzepten entworfen.
Das Allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht ist Landesrecht und bildet die Grundlage des Gefahrenabwehrrechts. Es regelt die Abwehr aller Arten von Gefahren
durch Vollzugspolizei und Ordnungsbehörden. Beim
Gefahrenabwehrrecht wird strikt zwischen polizeilicher
und nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr unterschieden.
Erstere obliegt grundsätzlich den allgemeinen und
besonderen Ordnungsbehörden, deren Bezeichnungen
landesabhängig sind. Die Vollzugspolizei, deren Handeln auf besondere Schnelligkeit ausgelegt ist, ist lediglich in Ausnahmefällen für die polizeiliche Gefahrenabwehr zuständig.
Das Seminar zur Einführung in das Migrationsrecht und
der „Crashkurs Aufenthaltsrecht“ fanden bei einer breiten Zielgruppe großen Zuspruch. Des Weiteren wird das
Thema der Aufenthaltsbeendigung in zwei Neukonzepten berücksichtigt.
Das Besondere Ordnungsrecht tangiert zahlreiche spezialgesetzliche Bestimmungen, wie etwa das Abfall-,
Immissionsschutz-, Gewerbe-, Bau- oder das Seuchenrecht. Der Zuständigkeitsbereich für die kommunalen
Ordnungsbehörden wächst hierdurch stetig.
Erfreulich ist, dass dieses junge Themenfeld weiterhin
entsprechend viele Neukunden gewinnt und unsere Teilnehmerschaft bunter macht.
Die Abgrenzung zwischen Ordnungs-, Straf- und Nachbarrecht ist ebenfalls häufig ein Thema für die Mitarbeiter in kommunalen Ordnungsbehörden. Nicht selten
präsentiert sich das Polizei- und Ordnungsrecht als ein
Mittel zur Schlichtung oder Lösung aktueller Problemlagen.
as Polizei- und Ordnungsrecht umfasst alle von den
Ordnungsbehörden anzuwendenden Vorschriften,
welche die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung
von Störungen der öffentlichen Sicherung und Ordnung
zum Gegenstand haben.
Wegen des überwiegend landesrechtlichen Bezugs
liegt die Zuständigkeit hierfür bei den regionalen vhwGeschäftsstellen. Vor diesem Hintergrund bietet der
Bundesverband ein ausdifferenziertes Angebot an Fort90
Fortbildung: Auftrag und Überblick
bildungsveranstaltungen für Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsbehörden an. Die Themenpalette ist
beachtlich und umfasst Seminarkonzepte zu:
•
Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht, beispielsweise
Fragen der Identitätsklärung und der Abschiebung
•
Gewerberecht/Gaststättenrecht
Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumplanung
•
Veranstaltungs-Sicherheit/Crowd Management
•
Katastrophenschutz
•
Gewerbliche und private Feuerwerke, Theaterund Bühnenpyrotechnik
F
•
Bestattungsrecht/Friedhofssatzungen
•
Prostituiertenschutzgesetz
•
Psychisch-Kranken-Gesetz
•
Ordnungsrechtliche Fragen der Hundehaltung
•
Glücksspielrecht
•
Kampfmittelbeseitigung
•
Bewachungsverordnung
•
Fundrecht
Aktuelle landesspezifische Entwicklungen werden
zudem regelmäßig aufgegriffen und in das Programmportfolio aufgenommen. Im Berichtszeitraum war dies
beispielsweise in einigen Bundesländern aufgrund
gesetzlicher Neuerungen die Thematik: Standardmaßnahmen nach dem Polizeigesetz für Ordnungsbehörden.
ast zeitgleich mit dem Entstehen der Bundesrepu
blik Deutschland wurde die Fortbildungstätigkeit des
vhw 1949 aufgenommen. Das Themenspektrum hat
sich im Laufe der Jahrzehnte ganz erheblich erweitert
und ausdifferenziert. Veranstaltungen zum Städtebauund Bauordnungsrecht sowie zur Raumordnung bilden
jedoch nach wie vor den Kern der Fortbildungstätigkeit
des vhw. Die Fortbildungsmaßnahmen in diesem Themenbereich sind auf die sich durch die föderale Struktur der Bundesrepublik ergebenden landesspezifischen
Erfordernisse ebenso ausgerichtet wie auf bundesweite
Themen. Dies gewährleistet die regionale Struktur des
vhw mit seinen 13 regionalen Geschäftsstellen und
ihren engen Kontakten zu Politik, Ministerien, Gerichten, Verwaltung und Fachinstitutionen.
Die im Berichtszeitraum durchgeführten Seminare in
diesem Themenfeld betrugen zusammen ca. 450 und
verteilen sich auf alle Geschäftsstellen. Darunter sind
auch Webinare aufgeführt.
Städtebaurecht
Die aktuelle politische Entwicklung spiegelt sich auch
in einzelnen Veranstaltungen wider, z. B. beim Thema
„Umgang der öffentlichen Verwaltung mit sogenannten Reichsbürgern“.
War die Fortbildungstätigkeit im Städtebaurecht im
letzten Berichtszeitraum noch von Vertiefungsseminaren zur BauGB-Novelle 2017 geprägt, galt im aktuellen
Berichtszeitraum business as usual.
Der vhw hat im Berichtszeitraum über 60 Fortbildungsveranstaltungen zum Polizei- und Ordnungsrecht sowie
zum Besonderen Verwaltungsrecht geplant, von denen
im Frühjahr 2020 wegen der Corona-Pandemie 18 nicht
durchgeführt werden konnten.
Doch die nächste Novelle wirft schon ihre Schatten
voraus, denn in der 19. Legislaturperiode stehen erneut
Änderungen des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung auf dem Programm. Der Referentenentwurf
des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland vom 9. Juni
2020 (Baulandmobilisierungsgesetz) greift die Empfehlungen der Kommission für „Nachhaltige Baulandmo-
91
F or t bi l d u n g
bilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission) auf
und sieht als wesentliche Regelungsinhalte vor:
1.
die Einführung eines neuen Bebauungsplantyps
für den Wohnungsbau,
2.
die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten
und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und
Außenbereich und
3.
die Schaffung einer Grundlage für Konzepte der
Innenentwicklung, insbesondere zur leichteren
Anwendung von Baugeboten und die Erweiterung
der Vorkaufsrechte der Gemeinden.
In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sollen die neue
Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt und die Obergrenzen, die bisher für Festsetzungen
zum Maß der baulichen Nutzung galten, als Orientierungswerte ausgestaltet werden, um mehr Flexibilität
bei der Ausweisung, insbesondere von Flächen für den
Wohnungsbau im Hinblick auf die Bebauungsdichte, zu
erreichen. Die ersten Planungen für Fortbildungsveranstaltungen zur BauGB-Novelle 2019/2020 laufen bereits.
Kleinkinderspielplätzen, das Bauen mit Holz, Modifizierungen bei der Barrierefreiheit, Erleichterungen bei
der Schaffung von Wohnraum sowie Änderungen bei
der Fahrrad-Stellplatz-Pflicht. Darüber hinaus enthält
sie zahlreiche Änderungen zur Beschleunigung baurechtlicher Verfahren, wie die Förderung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, Neuregelungen des
Umgangs mit unvollständigen Bauvorlagen sowie den
Wegfall von Fristverlängerungen.
Neben den klassischen Seminaren zum Baugenehmigungsverfahren, zum Abstandsflächenrecht und zum
bauaufsichtlichen Einschreiten erfreuen sich die vhwSeminare zum Brandschutz zunehmender Beliebtheit.
Die Seminare in diesem Bereich sind inhaltlich inzwischen gut ausdifferenziert. Das Angebot reicht vom
Brandschutz für Sonderbauten, wie Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Krankenhäusern, Hochhäusern und Versammlungs- und Vorkaufsstätten, über
Brandschutz im Bestand oder Brandschutz und Denkmalschutz bis hin zu Spezialthemen wie Brandschutz im
Holzbau oder Brandschutz und Barrierefreiheit.
Bauordnungsrecht
92
Im Bauordnungsrecht fiel in den Berichtszeitraum in verschiedenen Bundesländern die Neuordnung des Bauproduktenrechts. Aufgrund des Urteils des Europäisches
Gerichtshofs zu den deutschen Zusatzanforderungen
an harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung
(EuGH, Urt. v. 16.10.2014, Rs. C-100/13 – Kommission
./. Deutschland) wurde 2017 die Musterbauordnung
(MBO) an die Bauproduktenverordnung (BauPVO) angepasst. Die erforderlichen Änderungen der Abschnitte
zu Bauprodukten und Bauarten haben die Bundesländer Bayern (zum 1.9.2018), Nordrhein-Westfalen (zum
1.1.2019), Niedersachsen (zum 1.1.2019) zum Anlass
genommen, zum Teil recht umfangreiche Änderungen
ihrer Landesbauordnungen vorzunehmen.
D
Zum 1. August 2019 ist die Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten.
Die LBO-Novelle betrifft die Pflicht zur Herstellung von
Stadtentwicklung & Bürgerbeteiligung
as Kompetenzteam Stadtentwicklung ergänzte das
Veranstaltungsprogramm des vhw im Berichtszeitraum mit Fortbildungen zu folgenden Themenschwerpunkten:
•
Einzelhandel
•
Integrierte Stadtentwicklung
•
Methoden und Instrumente der informellen
Planung
•
Sport in der Kommune
•
Migration und Integration
Fortbildung: Auftrag und Überblick
•
Geodaten und (Geo-)Visualisierung
Sport in der Kommune
•
Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der
Stadtplanung
•
Innenentwicklung und gestalterische Aspekte der
Stadtentwicklung sowie
Im Herbst 2017 hat das Team des Moduls Stadtentwicklung damit begonnen, diesen Fortbildungsbereich
systematisch aufzubauen. Im Berichtszeitraum wurden
folgende Fortbildungskonzepte durchgeführt:
•
Soziale Stadtpolitik
•
Kommunale Sportentwicklungsplanung
•
Kommunale Außensportanlagen nachhaltig
gestalten und
•
Sport, Spiel und Bewegung im öffentlichen Raum
Einzelhandel
Die Fortbildungen in diesem Themenfeld greifen aktuelle Herausforderungen auf, vor denen die Städte und
Gemeinden in der Bundesrepublik derzeit stehen. Dazu
gehören u. a. neue Trends im Verbraucherverhalten
(Online-Handel) sowie zur Nahversorgung, aber auch
klassische Fragen der kommunalen Steuerung des Einzelhandels. Angeboten wurden im Berichtszeitraum u. a. die
Seminare zur Erstellung und Fortschreibung von Einzelhandelskonzepten sowie zu Auswirkungen des OnlineHandels auf die Innenstädte und zur Nahversorgung.
Integrierte Stadtentwicklung
Der Themenbereich umfasst ein Fortbildungsangebot,
das dazu beitragen will, die Arbeits- und Kommunikationsprozesse in der Verwaltung zu verbessern. Dieser
Fortbildungsbereich zeichnet sich durch viele interaktive
und innovative Formate aus: In Workshops, kollegialer
Beratung oder Rollenspielen und häufig in teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen können die Teilnehmer zentrale Fragen zur Bürgerbeteiligung und zur Integrierten
Stadtentwicklung gemeinsam erörtern und trainieren.
Im Berichtszeitraum wurden u. a. die Veranstaltungen:
•
Das Rathaus im Wandel: Welche Organisations
struktur und -kultur braucht die Verwaltung?
•
Kreativitätstechniken in der Stadtplanung und
Stadtentwicklung brauchen gute Kommunikation
zwischen Verwaltung und Bürgerschaft! sowie
•
Die Stärken von Bürgerbeteiligung: Instrumente
– Strategien – Praxisbeispiele – Digitale
Beteiligungsplattform
angeboten.
Migration und Integration
In dem noch jungen Themenfeld wurden bestehende
Konzepte weiterentwickelt und neue Konzepte erstellt.
Im Berichtszeitraum fand wiederholt die Veranstaltung
„Erstellung und Fortschreibung kommunaler Integrationskonzepte“ (Corona-bedingt auch als erfolgreiches
Webinar) statt sowie ein neues Konzept zum Inte
grationsmanagement. Weiterhin gilt es, das Potenzial
dieses Feldes auszuschöpfen und das Seminarangebot
auszuweiten. Ein Vertiefungsseminar zur erfolgreichen
Umsetzung von kommunalen Integrationskonzepten ist
bereits in der Planung.
Geodaten und (Geo-)Visualisierung
Als relevanter Themenbereich bildete sich im Berichtszeitraum zudem dieses Fortbildungsfeld heraus. Diese
Entwicklung spiegelt einerseits wider, dass die Arbeit
mit digitalen Daten, die georeferenziert (d. h. mit einem
räumlichen Bezugspunkt versehen) sind, in Stadt- und
Umweltplanung immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Andererseits bildet dieser neue Themenschwerpunkt
einen Fortbildungsbedarf der öffentlichen Verwaltung ab,
der sich mit den Begriffen wie Visualisierung von Informationen bzw. Kommunikation über Bilder gut beschreiben
lässt. Zu den neuen Veranstaltungskonzepten gehörten
u. a. die beiden Seminare „Visualisierung im Entwurfsprozess – über Gestaltung streiten“ sowie „QGIS für Einsteiger bzw. Fortgeschrittene“, wobei das letztere in speziellen PC-Schulungsräumen durchgeführt wurde.
93
F or t bi l d u n g
Die Themenfelder: Methoden und Instrumente der
informellen Planung, Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der Stadtplanung, Innenentwicklung
und gestalterische Aspekte der Stadtentwicklung sowie
Soziale Stadtpolitik bildeten im Berichtszeitraum weitere
inhaltliche Schwerpunkte und umfassten über ein Drittel der Fortbildungsveranstaltungen.
Angeboten wurden u. a. Seminare und Workshops zu
den Themen:
•
Planungswettbewerbe, Innenentwicklung und
Nachverdichtung,
•
Sozialräumliche Stadtanalyse,
•
Betriebswirtschaftliche Kalkulation von
städtebaulichen Projekten,
•
Kommunale Kosten-Nutzen-Rechnungen,
•
Planungsphase 0 in der Stadt- und
Projektentwicklung sowie zu
•
Hilfen in Wohnungsnotfällen und zu
•
Systemsprengern in der Wohnungslosenhilfe.
Die Veranstaltungen des Moduls Stadtentwicklung
zeichnen sich neben der Themen- und Methodenvielfalt besonders dadurch aus, dass regelmäßig mehrere
Referierende mit unterschiedlichen fachlichen Hintergründen und Expertisen in die Veranstaltungen eingebunden sind. Dieses Vorgehen kommt insbesondere
querschnittsorientierten Fortbildungen zugute: Die
Referentinnen und Referenten nähern sich dem Thema
aus verschiedener – z. B. ökonomischer, sozialer, baulicher und juristischer – Richtung. Die Teilnehmenden
erleben so unterschiedliche Perspektiven, die für ihre
Praxis zusammengehören.
Im Modul Stadtentwicklung wurden im Berichtszeitraum 37 Seminare durchgeführt, an denen 831 Personen teilnahmen. Aufgrund der Corona-Pandemie
wurden 25 Seminare storniert bzw. abgesagt. Des Weiteren wurden 3 Inhouse-Seminare durchgeführt. Das
94
Angebot des Moduls soll im Geschäftsjahr 2020/2021
fortgeführt und systematisch weiterentwickelt werden.
Umweltrecht & Klimaschutz
D
as Umweltrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das selbst für Fachleute nur noch schwer überschaubar ist. Es beinhaltet eine Vielzahl unterschiedlichster Vorschriften auf völkerrechtlicher, europäischer,
bundes- und landesrechtlicher Ebene und zeichnet sich
durch eine hohe Dynamik in Gesetzgebung und Rechtsprechung aus. Zudem weist es eine sehr starke Verzahnung mit anderen Rechtsgebieten – wie dem Bauplanungs- und Planfeststellungsrecht – auf.
Die hier aufgezeigte Komplexität spiegelt sich im Seminarangebot des Kompetenzfeldes wider. Die aktuellen
Rechtsgrundlagen und bedeutsamen Entscheidungen
des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte unter Einbeziehung
planerischer, technischer, biologischer und weiterer
fachlicher Aspekte werden – entsprechend der jeweiligen Seminarkonzepte – in den Veranstaltungen im
Überblick oder fokussiert auf bestimmte Rechts- und
Praxisfragen dargestellt und erläutert. Diesem spezifischen Fortbildungsbedarf wird dabei vielfach durch den
Einsatz interdisziplinär besetzter und besonders fachlich
ausgewiesener Referententeams Rechnung getragen.
Im Berichtszeitraum wurden bundesweit 80 Seminare
mit rund 2.650 Teilnehmern durchgeführt. Diese Veranstaltungen behandelten vorrangig Fragestellungen aus
den Themenfeldern Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz sowie Umweltbelange in der Bauleitplanung und
im Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus gehörten
Veranstaltungen zu Fragen des Wasserrechts und Boden-
Fortbildung: Auftrag und Überblick
schutzes, zum Umweltverfahrensrecht sowie zur Rechtsprechung und zu einzelnen Gesetzen zum Portfolio.
behördlichen Einschreitens bei Immissionskonflikten im
Vordergrund.
Corona-bedingt mussten im Zeitraum vom März bis Juni
2020 etwa 20 Seminare abgesagt werden, die zum Teil
in die zweite Jahreshälfte verschoben wurden. Der Pandemie zum Opfer fiel auch die neu konzipierte „Woche
des Umweltrechts“. Mitte Juni 2020 sollten vier Tagesseminare zu den unterschiedlichen Schwerpunkten des
Umweltrechts einen konzentrierten Überblick über die
aktuellen Entwicklungen geben. Den Abschluss sollte
am Freitag eine Tagung zu den aktuellen Fragen des
Umweltrechts bilden. Im Juni 2021 soll die „Woche des
Umweltrechts“ – um ein Jahr verschoben – wieder an
den Start gehen.
Natur- und Artenschutz
Immissionsschutzrecht
Das Thema bildete wie bisher einen Fortbildungsschwerpunkt. Durchgeführt wurden daher auch in
diesem Berichtszeitraum verschiedene, schon traditionelle Seminare auf der Grundlage aktueller Rechtsänderungen und/oder Rechtsprechung. Anzuführen sind hier
insbesondere die Veranstaltungen:
•
Immissionsschutz in der Bauleitplanung,
•
Immissionsschutz – Genehmigungsverfahren und
Überwachung sowie
•
Behördliches Einschreiten bei nachbarlichen
Beeinträchtigungen durch Immissionen.
Lärm als herausragendes Problem im Bereich des Immissionsschutzes wurde in verschiedenen Seminaren behandelt. Vermittelt wurden Kenntnisse im Bereich des
Lärmschutzes unter besonderer Berücksichtigung unterschiedlicher Lärmquellen wie Bau-, Gewerbe- und Industrielärm, Straßen-, Schienen-, Sport- und Freizeitlärm.
Je nach Schwerpunktsetzung standen Rechts- und/oder
technische Fragen zum Verständnis der Rechtsgrundlagen, zur Ermittlung und Bewertung des Lärms sowie
zur Konfliktbewältigung zwischen unterschiedlichen
Nutzungsarten bei der Neuordnung oder Nachverdichtung innerstädtischer Flächen sowie zu Fragen des
Eine Vielzahl der Seminare widmete sich unter verschiedenen Blickwinkeln der Eingriffsregelung und den artschutzrechtlichen Belangen in der Bauleitplanung und
in der Fachplanung. Die Seminare zum Ökokonto, zum
Artenschutz als Planungshindernis, zur Kompensation
von Eingriffen bei Flächenknappheit, zu Ausgleichsflächen in der Bauleitplanung, zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, zum Management vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen, zu den Auswirkungen der
Windenergie auf artenschutzrechtlichen Belange sowie
zur FFH, UVP und Artenschutz im Zulassungsverfahren
gehören in diesen Kontext. Auch der Landschaftsschutz
wurde mit seinen in der Praxis derzeit aufkommenden
Fragen bei verschiedenen Veranstaltungen aufgegriffen.
Neu ins Programm aufgenommen wurden zwei Seminare, die den Umweltbericht in der Bauleitplanung aus
verschiedenen Blickwinkeln in den Fokus nehmen. Hintergrund ist die BauGB-Novelle 2019, die mit höheren
Anforderungen an die Abarbeitung des Umweltberichts
verbunden ist. Auch dem Thema Umweltbaubegleitung,
ein in der Praxis verstärkt in Anspruch genommenes Instrument zur Vermeidung von Umweltschäden während
der Bauphase, wurde ein neues Seminar gewidmet.
Fortgeführt wurden Seminarangebote zu den Knackpunkten der Umweltrechts-Novellen 2017, zu Baumschutzsatzungen, zu Störfallbetrieben, zu kommunalen
Bodenschutzkonzepten und zum Artenschutz in der
Baumpflege. Die Themen:
•
Naturschutz in der gerichtlichen Kontrolle,
•
Gebietsschutz im Planungsrecht,
Umweltinformationsgesetz und
•
Umweltverfahrensrecht
rundeten das Seminarangebot ab.
95
F or t bi l d u n g
Die im Frühjahr 2020 endlich beschlossene BundesKompensationsverordnung wird Gegenstand von Seminaren im Herbst 2020 sein.
Klimaschutz, -wandel und -anpassung
Dem Themenfeld widmeten sich die Seminare „Anpassung an den Klimawandel in Stadt und Region“ und
„Klima-, Lärm- und Artenschutz“.
Über die aktuelle Gesetzgebung und neuere Rechtsprechung zu einzelnen Fragen und Aspekten des Wasserrechts und den dazugehörigen fachlichen Fragen wurde
in Seminaren mit unterschiedlichen Schwerpunkten
informiert. So wurden u. a. Veranstaltungen zum Verschlechterungsverbot nach der Wasserrahmenrichtlinie
bei Bewilligung und Planfeststellung sowie vertiefend
zum Verschlechterungsverbot zur Frage von Grundwasserentnahmen für die Trinkwassergewinnung in wasserfachlicher und -rechtlicher Hinsicht angeboten.
Auch wurde das Thema Abfallrecht wieder mit einer
Grundlagenveranstaltung zur aktuellen Rechtsprechung
aufgegriffen.
Das Fortbildungsangebot zu Planfeststellungsverfahren
haben wir in den letzten Jahren systematisch ausgeweitet. Hier wurden vorwiegend Kenntnisse zur Bewältigung verfahrens- und inhaltlicher umweltrechtlicher
Anforderungen im Planfeststellungsverfahren vermittelt. Damit soll ein Beitrag zur schnelleren Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung wichtiger Infrastrukturprojekte geleistet werden.
Da in der Praxis immer wieder Unsicherheiten bestehen,
ob und inwieweit umweltbezogene Inhalte als Darstellungen und Festsetzungen in Flächennutzungs- und
Bebauungsplänen getroffen werden können, wurde
hierzu ein neues Seminarkonzept angeboten.
Die stark rechtlich orientierten Veranstaltungsreihen
„Aktuelle Rechtsprechung zum Umweltrecht“ sowie
„Umweltrechtliche Regelungen in Verträgen“ wurden
erfolgreich fortgeführt.
96
Vergabe- & B
auvertragsrecht
Die Rechtsentwicklung im Vergabe- und
Bauvertragsrecht
S
eit dem 1. Januar 2020 gelten neue EU-Schwellenwerte. Ansonsten sind im Berichtszeitraum im EUVergaberecht keine Neuerungen zu vermelden.
Im nationalen Vergaberecht ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die am 07.02.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist und die VOL/A ersetzt,
nun in den meisten Bundesländern eingeführt oder zur
Anwendung empfohlen. Im Berichtszeitraum wurde die
UVgO nunmehr auch in Thüringen (zum 01.12.2019),
in Niedersachsen (zum 01.01.2020) und in Berlin (zum
01.04.2020) eingeführt. In Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Rheinland-Pfalz ist die Umsetzung noch in Arbeit.
Hessen scheint die UVgO nicht einführen zu wollen; hier
bleibt es bei der VOL/A.
Im Februar 2019 wurde die VOB/A 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 19.02.2019 B2). Nun
wurden die Änderungen der VOB/A 2019 in das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen
des Bundes (VHB 2017) eingearbeitet. Die aktuelle Ausgabe des Vergabehandbuchs mit Stand 2019 ist seit 1.
August 2019 anwendbar. Zum 1. Oktober 2019 wurde
mit der neuen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C auch die neue Gesamtausgabe der
VOB 2019 eingeführt. Sie enthält neben der VOB/C die
bereits eingeführten Abschnitte der VOB/A (BAnz AT
19.02.2019 B2) und die VOB/B (BAnz AT 13.07.2012
B3, geändert durch BAnz AT 19.01.2016 B3, berichtigt
durch BAnz AT 01.04.2016 B1).
Fortbildung: Auftrag und Überblick
Mitgliedschaft des vhw im forum Vergabe e. V.
Der vhw e. V. ist seit 1. Juli 2020 institutionelles Mitglied im forum vergabe e. V. Das „forum vergabe“
dient dem für die Praxis unverzichtbaren Informations-,
Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu allen aktuellen
Themen des öffentlichen Beschaffungswesens.
Die Mitgliedschaft dient der inhaltlichen Kompetenz
des vhw im Vergaberecht und unterstreicht das Interesse, am fachlichen Diskurs mitzuwirken. Sie gibt den
beteiligten Referenten Gelegenheit, sich mit anderen
am Vergaberecht Interessierten zu vernetzen und in den
Regionalgruppen zu engagieren.
•
13. Vergaberechtsforum Süd
am 15./16. Juli 2019 in Lindau
•
15. Vergaberechtsforum Nord
am 26./27. August 2019 in Hamburg
•
13. Vergaberechtsforum West
am 11./12. Dezember 2019 in Köln
Das für April 2020 geplante 17. Potsdamer Vergaberechtsforum findet Corona-bedingt am 7./8. September
2020 statt. Das für Juni geplante 16. Vergaberechtsforum
Nord in Hamburg musste wegen der Pandemie in diesem
Jahr leider ganz ausfallen.
Die Fortbildungstätigkeit im Vergabe- und
Bauvertragsrecht
Insgesamt wurden 3 Vergabeforen, 101 Präsenzveranstaltungen und während des Corona-Lockdowns
5 Webinare zu den gesenkten Vergabeanforderungen
im Zusammenhang mit Covid-19 durchgeführt. 4.420
Teilnehmer konnten erreicht werden.
Die Neufassung der VOB/A, die Einführung der UVgO,
die weiterhin unklare Rechtslage bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen und die unsichere
Zukunft der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat die Arbeit des Kompetenzfeldes in
diesem Berichtszeitraum entscheidend geprägt.
Abb.: 47: Podiumsdiskussion anlässlich des 15. Vergaberechtsforums Nord am 26./27.
August 2019 in Hamburg, (v.l.n.r. Norbert Portz, Turgut Pencereci, Reinhard Wilke, Prof.
Dr. Marius Raabe, Michael Gaus, Dr. Christine Maimann)
Foto: vhw e. V.
Das Veranstaltungsangebot im Vergabe- und Bauvertragsrecht bot aber auch wieder Raum für neue
Seminarthemen und -konzepte, etwa zur Vergabe von
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen, der Projektsteuerung im Hochbau oder einem teilnehmerbegrenzten
Workshop zum Verhandlungsverfahren.
Vergabeforen als bekannte Plattformen
In diesem Berichtszeitraum führte der vhw bundesweit
3 Vergabeforen durch, die mit hochkarätigen Vertretern
von Bundes- und Landesministerien, Vergabesenaten
und Vergabekammern sowie Kommunalverwaltung
und Rechtsberatung besetzt waren.
Abb. 48: Podiumsdiskussion anlässlich des 15. Vergaberechtsforums Nord am 26./27.
August 2019 in Hamburg (v.l.n.r. Alexander Möllmann, Norbert Portz, Turgut Pencereci,
Reinhard Wilke, Prof. Dr. Marius Raabe, Michael Gaus, Dr. Christine Maimann)
Foto: vhw e. V.
97
F or t bi l d u n g
vhw-Fortbildung zum Öffentlichen Einkäufer
Ausblick: Corona-Konjunkturpakete
Mit der im November und Dezember 2019 erstmals
angebotenen „Fortbildung zum Öffentlichen Einkäufer“ unterstützt der vhw die Professionalisierung des
Vergabemanagements in den Kommunen. Maximal 20
Teilnehmer lernen in 3 Einheiten á 2 Tagen ein Vergabeverfahren zu strukturieren und durchzuführen bzw.
erfolgreich zu begleiten.
In einem bislang nicht für möglich gehaltenen Ausmaß
haben Bund und Länder die Vorgaben für Beschaffungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vorübergehend gesenkt. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass
die Corona-Folgen uns auch im Vergaberecht weiter
beschäftigen werden.
In Vertiefungs-Workshops wird das Erlernte sogleich
angewendet: Die Teilnehmer berechnen Schwellenwerte
sowie Wertgrenzen und spielen ein Verhandlungsverfahren in verteilten Rollen durch. Sie erstellen Leistungsbeschreibungen, veröffentlichen ihre eigenen Auftragsbekanntmachungen und bewerten fiktive Angebote
anhand der von ihnen zuvor festgelegten Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien. Für die abgeschlossene Fortbildung wird das Zertifikat „Öffentlicher Einkäufer (vhw)“ vergeben. Wir freuen uns, den zweiten
Jahrgang ab dem 12. November 2020 in Wiesbaden
begrüßen zu können (Seminarnummer HE200830).
Abb. 49: Dozent Dr. Heiko Hofmann (Zweiter von links) mit dem ersten Jahrgang der
vhw-Fortbildung zum Öffentlichen Einkäufer
Foto: vhw e. V.
98
So hat die Bundesregierung am 8. Juli 2020 „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für
die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung
investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“ beschlossen.
Danach können Vergabestellen des Bundes, befristet
bis 31.Dezember 2021, erhöhte Schwellenwerte für
Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben anwenden. Vergleichbare Regelungen sind auf Ebene der Bundesländer
geplant.
Zukunft der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI)
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik
Deutschland entschieden, dass die verbindliche Vorgabe
von Mindest- und Höchstsätzen in der HOAI gegen
europäisches Recht verstößt (Az.: C-377/17). Am 15.
Juli 2020 hat die Bundesregierung nun den „Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und
anderer Gesetze“ beschlossen. Der vorgelegte Referentenentwurf enthält Änderungen des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, der die
Ermächtigungsgrundlage für die HOAI ist. Ein Entwurf
der HOAI-Änderungen wird gesondert erfolgen. Die
Honorare sollen zukünftig frei verhandelbar sein, die
neue HOAI soll aber weiterhin Berechnungsgrundlage
für die Vertragspartner bereitstellen. Außerdem soll die
HOAI zukünftig eine Regelung zur vermuteten Honorarhöhe enthalten, wenn keine wirksame Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Fortbildung: Auftrag und Überblick
Einführung der bundesweiten Vergabestatistik
Verkehrsplanung
Ab dem 1. Oktober 2020 wird die bundesweite Vergabestatistik eingeführt. Diese wird beim Statistischen
Bundesamt (Destatis) geführt und gilt für alle dem Vergaberecht unterfallenden Auftraggeber i. S. d. § 98
GWB, also neben Bund, Ländern und Kommunen auch
Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber. Mit der
neuen Vergabestatistik sollen in Deutschland erstmals
die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen und
Konzessionen flächendeckend erfasst werden. Weitere
Informationen und Erläuterungen zu den häufigsten
Fragen sind unter: www.vergabestatistik.org zu finden.
Dieses Themenfeld beinhaltet sowohl Seminare zur klassischen Verkehrsplanung als auch Seminare zu Mobilität und zu gestalterischen Aspekten von Straßen und
Plätzen. Das Themenfeld Verkehrsplanung wurde im
Berichtszeitraum gezielt als Fortbildungsschwerpunkt
weiter ausgebaut und stellt mittlerweile einen festen
Bestandteil im Angebot dar. Insgesamt wurden 38 Seminare mit 1.100 Teilnehmern durchgeführt. Aufgrund
der Corona-Pandemie wurden einige Seminare storniert
bzw. abgesagt.
Einführung des Wettbewerbsregisters
Die für Ende 2020 angestrebte Einrichtung des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt mit den daraus
resultierenden Mitteilungs- und Abfragepflichten für
öffentliche Auftraggeber verzögert sich. Vor allem die
technische Umsetzung gestaltet sich nach einem Bericht
des Handelsblatts vom 3. Februar 2020 als schwierig.
Denn zum einen müssten Staatsanwaltschaften und
Behörden vollelektronisch Verstöße eintragen können.
Zum anderen müssten die rund 30.000 Vergabestellen
vollelektronisch Bieterabfragen durchführen können.
Die Fortbildungen haben eine thematische Lücke im
Angebot des vhw geschlossen; die hohen Teilnehmerzahlen belegen das starke Interesse und den Fortbildungsbedarf. Zu den durchgeführten Veranstaltungen
gehörten Seminare zum Radverkehr, zur Umgestaltung von innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen, zum
ruhenden Verkehr, zum ABC des Straßenbaus, zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, zu Tempo 30 und
Begegnungszonen, zur Verkehrsberuhigung, zur Gestaltung von Grün- und Parkanlagen, Straßen und Plätzen,
zu barrierefreien Straßenräumen und zur vollständigen
Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 sowie zur Verkehrswende und deren Realisierung in den Kommunen, zur
Verkehrssicherheit auf Stadtstraßen, zu den Rechtsnormen, Regelwerken und Richtlinien der Verkehrsplanung
und zu moderner Schulwegplanung.
Straßenrecht und Straßenverkehr
Verkehrsplanung & Straßenrecht
H
ierzu führt der vhw Fortbildungen durch, die sich
mit aktuellen rechtlichen, technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Fragen des Verkehrs und
der Mobilität in der Bundesrepublik beschäftigen. Der
Bereich Verkehrsplanung liegt vorrangig im Verantwortungsbereich des Moduls Stadtentwicklung & Bürgerbeteiligung, der Bereich Straßenrecht liegt im Aufgabenbereich des Kerngeschäfts der regionalen Geschäftsstellen.
Das Themenfeld wird wegen der landesrechtlichen Spezifika in Verantwortung der regionalen Geschäftsstellen
abgedeckt. In diese Kategorie fallen neben den Fortbildungen zum klassischen Straßen- und Wegerecht und
dem Straßenverkehrsrecht auch Seminare zur StVO, zum
Eisenbahnkreuzungsrecht, kommunalen Winterdienst,
zur Ölspurbeseitigung und zu Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Raum. Im Berichtszeitraum wurden
hierzu bundesweit ca. 57 Veranstaltungen geplant.
Aufgrund des Veranstaltungsverbots im Frühjahr 2020
konnten davon 20 Termine nicht durchgeführt werden.
99
F or t bi l d u n g
Wir freuen uns, dass unsere Teilnehmenden aber nicht
auf alle stornierten Veranstaltungen verzichten mussten. Wir haben im Mai und Juni bereits einige Angebote
in das digitale Lernformat Webinar umwandeln können
und so sind Online-Kurse zu „Neuerungen der StVO“
und zu „Aktuelles zur Ölspurbeseitigung“ erfolgreich
angeboten worden.
Insgesamt konnten wir in den Präsenzveranstaltungen
ca. 800 Teilnehmende begrüßen, die besonders die
Ausdifferenzierung der Themen mit jeweiligem Bundesland-Bezug honorierten. Die Seminare zum Straßenrecht wurden wieder von einschlägigen Dozenten aus
der Verwaltungsgerichtsbarkeit angeboten. Auch die
Seminare mit Sachverständigen und Praktikern aus der
Region, z. B. zur Baumkontrolle, zur visuellen Straßenzustandserfassung und zum Winterdienst, die durch
ihren hohen Praxisbezug gekennzeichnet sind, erfuhren
im Berichtszeitraum wieder einen breiten Zuspruch.
Der Themenbereich Verkehrsplanung und Straßenrecht wird aller Voraussicht nach auch zukünftig einen
wichtigen Teil des vhw-Fortbildungsangebots ausmachen. Neue Herausforderungen und Trends nimmt der
Arbeitsbereich zum Anlass, neue aktuelle Veranstaltungen und Konzepte zu entwickeln.
erfahrenen Richtern als Referierende abgedeckt. Das
übrige Angebot, gerichtet an Vermittler oder Leistungssachbearbeiter in diesem Bereich, umfasst rechtliche
Grundlagenveranstaltungen sowie Schulungen zu konkreten Themen. Diese werden häufig in Form von mehrtägigen Workshops und immer von fachlich versierten
und einschlägigen Praktikern oder Richtern durchgeführt. Für die Teilnehmer hat die hohe Anwendungsorientierung aller Formate einen hohen Stellenwert.
Auch im Berichtszeitraum 2019/2020 bildeten wieder
die in nahezu allen Bundesländern stattfindenden Veranstaltungen zur neuesten SGB II-Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte mit
Richtern der jeweiligen zuständigen Gerichte den jährlichen Höhepunkt.
SGB VIII/XII
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) war wieder ein
Dauerbrenner. In zahlreichen Veranstaltungen wurden
dessen verschiedene Aspekte und Auswirkungen unter
Berücksichtigung der zum Teil bundeslandspezifischen
Rechtsprechung dargestellt. Die Umsetzung dieses
Gesetzes erfordert weiterhin eine völlig neue Zusammenarbeit der unterschiedlichen Stellen im Hinblick auf
die Gesamthilfeplanung, sodass der Wissens- und Austauschbedarf aller Verantwortlichen sehr groß ist.
Weitere Grundlagen- und Rechtsprechungsseminare
zum SGB XII decken den grundsätzlichen Bedarf an
Fortbildung und Austausch der Teilnehmer für ihre tägliche Arbeit.
Wohngeld- & Sozialrecht
Asylbewerberleistungsrecht
Ergebnisse und Entwicklungen in den einzelnen
Rechtsgebieten
Nach wie vor sind die Beschäftigten der Kommunen
in der Flüchtlingsversorgung großen Anforderungen
ausgesetzt. Die Handhabung des mehrfach geänderten Asylbewerberleistungsrechts bei großen Fallzahlen
erzeugt einen stetigen Fortbildungsbedarf, dem der
vhw kontinuierlich im Berichtszeitraum gerecht wurde.
SGB II/III
D
er grundsätzliche Bedarf an Fort- und Weiterbildungen zur Rechtsprechung im Bereich der HartzIV-Gesetze wurde durch zahlreiche Veranstaltungen mit
100
Fortbildung: Auftrag und Überblick
Wohngeldrecht
Zum 1. Januar 2020 wurde das Wohngeldgesetz geändert, zugleich wurde die Anwendungspraxis reformiert.
Dem großen Fort- und Weiterbildungsbedarf der Wohngeldstellen wurde durch eine Vielzahl an Seminaren
Rechnung getragen.
6.5
mit Holz, Modifizierungen bei der Barrierefreiheit,
Erleichterungen bei der Schaffung von Wohnraum
sowie Änderungen bei der Fahrrad-Stellplatz-Pflicht.
Darüber hinaus enthält sie zahlreiche Änderungen zur
Fortbildung:
Aus den Bundesländern
I
n der Geschäftsstelle Baden-Württemberg haben
189 Fortbildungsveranstaltungen mit über 5.200 Teilnehmern stattgefunden. Zudem konnten 4 InhouseVeranstaltungen realisiert werden.
Von den durchgeführten Präsenzveranstaltungen lagen
53 thematisch in der Verantwortung der GST BadenWürttemberg. Quantitativ verteilte sich das Fortbildungsangebot auf folgende Themenbereiche: 16 zur
Landesbauordnung, 12 Veranstaltungen zum Städtebaurecht, 6 zum Allgemeinen Verwaltungshandeln,
jeweils 5 Veranstaltungen zum Straßenrecht und Immobilienrecht, 3 Veranstaltungen zum Abgabenrecht und
eine Veranstaltung zum Ordnungsrecht.
Zu den seit 2018 in Baden-Württemberg neu integrierten Themenbereichen Migrations- und Ausländerrecht
sowie Schul- und Kitawesen wurden im Berichtszeitraum 5 Seminare erfolgreich durchgeführt.
Auf besonders großes Interesse sind die Veranstaltungen zur Novellierung der Landesbauordnung BadenWürttemberg gestoßen, welche am 1. August 2019 in
Kraft getreten ist. Die LBO-Novelle betrifft die Pflicht
zur Herstellung von Kleinkinderspielplätzen, das Bauen
Abb. 50: Wieder ausgebucht: Die 9. Baurechtstage Baden-Württemberg
Foto: vhw e. V.
Beschleunigung baurechtlicher Verfahren, wie die Förderung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens,
Neuregelungen des Umgangs mit unvollständigen Bauvorlagen sowie den Entfall von Fristverlängerungen.
Nach dem Motto „Nach der Novelle ist vor der Novelle“
erwarten die öffentlichen Baurechtler im nächsten
Berichtszeitraum die anstehende Novellierung des Baugesetzbuchs.
Neue Mitglieder
Wir freuen uns, folgende neue Mitglieder aus BadenWürttemberg begrüßen zu dürfen: Stadt Geislingen an
der Steige; Stadt Weilheim an der Teck; Stadt Freiberg
am Neckar; Stadt Walldürn; Gemeinde Gomaringen;
Gemeinde Remshalden; Gemeinde Linkenheim-Hochstetten; Strittmatter Hausverwaltung und Baubetreuung
GmbH; planschmiede hansert + partner mbb Architekten und Stadtplaner; Meixnergeerds Stadtentwicklung
GmbH
101
F or t bi l d u n g
schen Verwaltungsgerichtshof, Simone Widmann, und
dem ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht,
Helmut Petz, erfolgreich fortgeführt werden.
I
m zurückliegenden Berichtszeitraum konnte das Veranstaltungsangebot in Bayern wieder mit großem
Zuspruch an ein breites Interessentenfeld herangetragen werden. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten im Berichtszeitraum zwar 81 Veranstaltungen nicht
zur Durchführung gebracht werden, was einen deutlichen Teilnehmerrückgang mit sich brachte. Gleichwohl
konnten insgesamt aber 207 offene Fortbildungsveranstaltungen mit über 5.800 interessierten Teilnehmern
erfolgreich stattfinden. Davon entfielen 62 Veranstaltungen mit insgesamt über 1.700 Teilnehmenden auf
das Kerngeschäft der Geschäftsstelle Bayern. Zudem
wurden in Bayern 15 Inhouse-Seminare durchgeführt.
Die Geschäftsstelle Bayern ist ihrem Anspruch, teilnehmerrelevante Themen anzusprechen und dabei zum
einen aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und
Rechtsprechung sowie zum anderen auch generelle Praxisfragen in ihre Veranstaltungen zu tragen, wiederum
gerecht geworden. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang die Veranstaltung „Aktuelles zum Bayerischen
Bauordnungsrecht“ genannt, bei der mit mehreren Terminen ein Überblick über die anstehenden gesetzlichen
Änderungen gegeben wurde.
Auch ohne aktuell-gesetzgeberischen Hintergrund
wurden zahlreiche weitere neue Veranstaltungen konzipiert, um die Erwartung thematischer Interessenvielfalt bei den Teilnehmern bedienen zu können. Daneben
konnten aber auch die Klassiker im Angebotsportfolio
der Geschäftsstelle, wie die Tagung im Themenbereich
Abgabenrecht „Aktuelle Rechtsfragen zur Finanzierung
von Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen“
mit Dr. Juliane Thimet oder das Rechtsprechungsseminar zum Städtebaurecht mit der Richterin am Bayeri-
102
Als gelungen kann zudem die Anfang 2018 eingeleitete
Ausweitung der Seminarstandorte auf die Städte Würzburg und Regensburg bezeichnet werden, an denen im
Berichtszeitraum trotz der Pandemie-bedingten Seminarstornierungen insgesamt 27 Veranstaltungen stattfanden.
Neue Mitglieder
Im Berichtszeitraum konnte weiterhin ein reger Zulauf
an Mitgliedern verzeichnet werden. Die Geschäftsstelle
Bayern hat im zurückliegenden Jahr 16 neue Mitglieder hinzugewonnen. Unter den neuen Mitgliedern
finden sich unter anderen der Landkreis WeißenburgGunzenhausen, der Landkreis Main-Spessart und die
Stadt Füssen.
I
n der Geschäftsstelle Nord (Niedersachsen, Bremen,
Schleswig-Holstein, Hamburg) prägten Generationenbedingt viele Dozentenwechsel den Berichtszeitraum.
Generationenwechsel I – Bad Zwischenahner
Beitragstage
Die 22. Beitragstage in Bad Zwischenahn am 16. und
17. September 2019 standen im Zeichen eines Generationswechsels. Dr. Andrea Blomenkamp, die neue
Vorsitzende des u. a. für das Abgabenrecht zuständigen 9. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat das Zepter von ihrem Vorgänger Dr. Max
Claaßen übernommen und erstmalig in Bad Zwischenahn die Rechtsprechung ihres Senats vorgestellt. Und
der Generationenwechsel geht weiter: Zum letzten Mal
in diesem Jahr dabei war, nach Jahrzehnten als Dozent
Fortbildung: Auftrag und Überblick
des vhw, Ulf Lichtenfeld, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Göttingen und Vorsitzender der für das
Beitragsrecht zuständigen Kammer.
Generationenwechsel II – Niedersächsische
Wohnraumförderung
Zum letzten Mal in der alten Besetzung fand auch das
traditionelle Seminar zur Niedersächsischen Wohnraumförderung statt. 10 Jahre lang hat Kurt Müschen, Referatsleiter Wohnraumförderung im Niedersächsischen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Hannover, im jährlichen Rhythmus das aktuelle
Wohnraumförderprogramm und die Möglichkeiten, die
das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz mit den
untergesetzlichen Regelungen bei der Förderung und
der Durchführung bietet, vorgestellt. Wir freuen uns
sehr, dass Dirk Martin, sein Nachfolger im Amt, die Tradition weiterführen wird.
Generationenwechsel III –
Verkehrssicherungspflichten
In den verdienten Ruhestand verabschiedet wurde
schließlich auch Ralph-Uwe Schaffert, Vorsitzender
Richter des 16. Zivilsenats am Oberlandesgericht Celle.
In vielen vhw-Veranstaltungen hat er den Kommunen
auf humorige Art und Weise das ernste Thema nähergebracht, wie sie Ansprüche aus der Verletzung von
Verkehrssicherungspflichten durch vorausschauende
Planung und gute Organisation vermeiden.
Bürgermeisterseminar in Kiel
Erfreulichen Zulauf hatte das zum dritten Mal angebotene Expertenseminar für Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein am 15. November 2019 im mondänen Altantic Hotel in Kiel. In 7
prägnanten Vorträgen erhielten die Teilnehmer einen
kompakten Einblick in aktuelle Themen, die für kommunale Führungskräfte von besonderer praktischer
Relevanz sind, um den Verwaltungsalltag meistern zu
können. Hierzu gehörten etwa kommunale Handlungs-
optionen zur Sicherung und Schaffung preisgünstigen
Wohnraums, Fallstricke beim gemeindlichen Vorkaufsrecht, aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht und ein
Bericht zum Stand der Dinge in Sachen Grundsteuerreform.
Angebote für untere Denkmalschutzbehörden
Speziell für die unteren Denkmalschutzbehörden
wurden im Berichtszeitraum zwei Veranstaltungen
angeboten, die auf großes Interesse stießen. Neben einer Veranstaltung zur steuerliche Begünstigung von B
audenkmälern
und Gebäuden in Sanierungsgebieten
und städtebaulichen Entwicklungsbereichen konnte für ein Seminar zur aktuellen Rechtsprechung zum Denkmalrecht
in Niedersachsen, neben Andreas KleineTebbe, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Hannover und Kommentator des Niedersächsischen
Denkmalschutzgesetzes, mit Arnd Hüneke erstmals ein
Vertreter des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege als Dozent gewonnen werden.
Mitglieder in der Region Nord
Die Geschäftsstelle Schleswig-Holstein/Hamburg hat
im Berichtszeitraum 5 neue Mitglieder gewonnen: Den
Kreis Segeberg, die Stadt Heide, das Amt Rantzau, das
Amt Siek sowie die TOLLERORT entwickeln und beteiligen Mone Böcker & Anette Quast GbR, Hamburg
In der Geschäftsstelle Niedersachsen/Bremen sind 6
Mitglieder hinzugekommen: Die Stadt Sulingen, die
Gemeinden Großheide und Schiffdorf, die Samtgemeinde Isenbüttel, die HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG, Hannover sowie die
ASSET Berlin Wohnimmobilien GmbH, Bremen
103
F or t bi l d u n g
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Planen und Bauen in der Gemengelage
NW192012 am 10.07.2019 in Dortmund
Referenten: Dr. Nils Gronemeyer, Daniela Deifuß
I
TEILNAHMEGEBÜHREN
TERMIN, ORT, DAUER
NW192006
Dienstag, 25. Juni 2019
Kardinal-Schulte-Haus
Overather Straße 51
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 02204 4080
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
m Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 wurden im Bundesland Nordrhein-Westfalen 365 offene Seminare
angeboten und die meisten davon auch durchgeführt.
Allerdings führte die Corona-Pandemie auch in Nordrhein-Westfalen zur Absage einer großen Anzahl von
Seminaren: nach einem mit 65 Teilnehmern erfreulich gut
besuchten Seminar am 12. März wurden am 13. März
sämtliche Veranstaltungen der Folgewochen abgesagt.
Erste Präsenzveranstaltungen gab es wieder am 27. Mai,
mit im Vergleich zu Vorjahren jeweils etwa halbierten Teilnehmerzahlen. Vor der durch die Schulferien bedingten
Sommerpause konnten im Zeitraum Mai und Juni 8 Veranstaltungen durchgeführt werden. Von den stornierten
Angeboten können einige im Herbst 2020 stattfinden.
Sonderbauten – Wiederkehrende Prüfungen
NW193010 am 04.09.2019 in Bergisch Gladbach (Bensberg)
Referenten: Dipl.-Ing. Paul Jacobs, Prof. Dipl.-Ing. Lothar Buntenbroich
Einzelhandel: Neue Entwicklungen – Aktuelle Probleme –
Sachgerechte Lösungen für Handel und Kommunen
NW192005 am 17.09.2019 in Köln
Referenten: Dr. Oerder, Dr. Lüttgau
Vorkaufsrechte der Gemeinde nach dem BauGB
NW192002 am 26.09.2019 in Dortmund
Referent: Dr. Jörg Niggemeyer
PLZ/Ort
Straße
Institution
Name
Absender:
Landwirtschaftliche und landwirtschaftsnahe Vorhaben einschließlich Tierhaltungsanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB)
NW192016 am 04.11.2019 in Dortmund
Referent: Prof. Dr. Wilhelm Söfker
Bau und Betrieb von Versammlungsstätten –
Teil 1 der Sonderbauverordnung
NW193018 am 06.11.2019 in Münster
Referenten: Michael Schleich, Dipl.-Ing. Peter Meyer
Die Ziele der Raumordnung in der Bauleitplanung –
Spielräume und Grenzen der kommunalen Planungshoheit
NW192008 am 12.11.2019 in Bergisch Gladbach (Bensberg)
Referenten: Dr. Alexander Beutling, Béla Gehrken
Bebauungspläne vor Gericht
NW192015 am 02.12.2019 in Köln
Referenten: Jörg Krause, Dr. Rainer Voß
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Abstandsflächenrecht in NRW; klassische Streitpunkte des
§ 6 BauO und neue Probleme aufgrund der Bauordnungsnovelle
2018
NW193016 am 03.12.2019 in Bergisch Gladbach (Bensberg)
Referenten: Prof. Lothar Buntenbroich, Dr. Markus Johlen
Was gibt es Neues? Aktuelle Rechtsprechung zum Bauplanungsund Bauordnungsrecht
NW192007 am 09.12.2019 in Münster
Referenten: Thomas Tyczewski, Jens Saurenhaus
Sie möchten vhw-Veranstaltungsangebote per E-Mail erhalten?
Zustimmung er teilen unter : w w w.vhw.de / email
09:00 Uhr
09:30 Uhr
10:45 Uhr
12:30 bis
13:30 Uhr
14:45 Uhr
16:30 Uhr
Eintreffen und
Begrüßungskaffee
Seminarbeginn
Kaffeepause
Gemeinsames
Mittagessen
Kaffeepause
Ende des Seminars
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Was gibt es Neues? –
Aktuelle Rechtsprechung
zum Bauplanungs- und
Bauordnungsrecht
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, seminare@vhw.de, oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt,
sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-60
Fax: 0228 72599-95 · E-Mail: kguettler@vhw.de
www.vhw.de
120 von den insgesamt 365 Seminaren des Berichtszeitraums wurden von der Geschäftsstelle NordrheinWestfalen selbst konzipiert – in den Themenbereichen
Allgemeines Verwaltungshandeln und Besonderes Verwaltungsrecht (insbesondere Polizei- und Ordnungsrecht), Wohnungswirtschaft, Straßen- und Wegerecht
und zu den verschiedensten Aspekten von Verkehrssicherungspflichten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in
Nordrhein-Westfalen auf dem Abgabenrecht, insbesondere den Erschließungsbeitragsfragen.
Die meisten – nämlich über 40 – Veranstaltungen im
Berichtszeitraum befassten sich mit Fragen des Städtebaurechts, also Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht
und Denkmalschutz. Großen Zulauf fanden die Seminare, die sich mit dem aufgrund der Novellierung der
Bauordnung Nordrhein-Westfalen durch das Baurechtsmodernisierungsgesetz 2018 überarbeiteten (und nun
tatsächlich mit einem Zwischen-S geschriebenen!)
Abstandsflächenrecht in NRW befassten. Doch nicht
104
Städtebau-, Bauordnungsrecht,
Raumordnung
Neueste Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgerichts, des OVG für
das Land NordrheinWestfalen und anderer
Oberverwaltungsgerichte
sowie weiterführende
Erläuterungen
Titelmotiv: © U.J.Alexander - AdobeStock
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
nur das Bauordnungsrecht, auch das Bauplanungsrecht
stieß auf große Nachfrage – mit Seminaren zu den Zielen
der Raumordnung in der Bauleitplanung, zu Städtebaulichen Verträgen, aktuellen Fragen des Einzelhandels,
zur Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich sowie – last but not
least – zu Ausnahmen, Befreiungen und
Abweichungen.
Dienstag
25. Juni 2019
Bergisch Gladbach
(Bensberg)
www.vhw.de
Sehr gut etabliert hat sich auch eine Veranstaltung, die seit einigen Jahren den
Titel trägt „Was gibt es Neues? Aktuelle
Rechtsprechung zum Bauplanungs-und
Bauordnungsrecht“ (Titelbild Flyer) und
am Ende eines Halbjahres stattfindet: Für
dieses Seminar treffen stets schon viele
Anmeldungen ein, bevor es überhaupt
ein Programm gibt, da Kenner wissen,
dass die aktuelle Rechtsprechung seitens
eines OVG-Richters vorgestellt und der
Praxisbezug von einem Anwalt darge-
stellt wird.
Eine gesetzliche Neuerung gab es in NRW ebenso wie
in einigen anderen Bundesländern zum Polizeirecht, das
neue Seminar „Standardmaßnahmen nach dem Polizeigesetz NRW für Ordnungsbehörden“ erfreute sich deshalb großer Nachfrage.
Eine aktuelle Entwicklung wurde auch mit dem neuen
Thema „Randale in Schwimmbädern und Zoos: Öffentlich-rechtliches Sicherheitsmanagement in öffentlichen
Einrichtungen“ aufgegriffen.
Fortbildung: Auftrag und Überblick
wurden wiederum mit aktuellen Themen an verschiedenen Standorten durchgeführt. Darüber hinaus wurden
Seminare auf der Grundlage aktueller Entwicklungen in
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis wiederholt
angeboten, neu konzipiert oder fortentwickelt.
Das Fortbildungsangebot richtete sich an Beschäftigte
der kommunalen Gebietskörperschaften und staatlicher
Behörden, an Träger öffentlicher Belange und Beschäftigte von wohnungswirtschaftlichen Unternehmen
sowie an freie Berufsträger wie Architekten, Planer und
Rechtsanwälte.
D
ie Geschäftsstelle Region Ost mit ihren Standorten Berlin und Leipzig betreut Veranstaltungen des
vhw in den Ländern Berlin, Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
In diesen 6 Bundesländern wurden im Berichtszeitraum
insgesamt 514 Seminare, wovon etwa die Hälfte zum
Kerngeschäft gehörte, geplant. Im Kerngeschäft waren
dies in Berlin/Brandenburg 101 Seminare, in Mecklenburg-Vorpommern 25 Seminare, in Sachsen-Anhalt 26,
in Sachsen 89 und in Thüringen 16. Modulseminare
wurden fast ausschließlich an den Standorten Berlin und
Leipzig durchgeführt. Von der Gesamtzahl der geplanten Seminare mussten ein Viertel Corona-bedingt storniert werden.
Das Kerngeschäft beinhaltet die Themenfelder: Abgaben-, Gebühren-, Beitragsrecht, Allgemeines Verwaltungshandeln, Kinderbetreuung und Schulwesen,
Polizei- und Ordnungsrecht, Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung und Straßenrecht.
Die Seminarkonzepte wurden überwiegend als eintägige, aber auch als zweitägige Veranstaltungen angeboten. Bestimmte, schon traditionelle Veranstaltungen
– wie zum Beispiel die Beitrags- und Gebührentage,
die Baurechtstage oder Seminare zur aktuellen Rechtsprechung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht –
Die Veranstaltungen fanden teils zu landesrechtlichen
Themen in den einzelnen Bundesländern, teils länderübergreifend für die gesamte Region Ost an zentral
gelegenen Orten – zumeist Berlin und Leipzig – statt.
Mit dieser Auswahl der Tagungsorte wurde ein größerer
Interessentenkreis angesprochen. Die Veranstaltungen
mit vorwiegend landesrechtlichem Bezug in den einzelnen Bundesländern behandelten vor allem bauordnungs- und abgabenrechtliche Fragestellungen. Erste
Veranstaltungen im Besonderen Verwaltungsrecht und
im Abgabenrecht wurden digital als Webinare durchgeführt.
Im Berichtszeitraum konnten wir in der Geschäftsstelle
Ost 12 neue Mitglieder begrüßen.
D
ie Region Südwest wird von der Geschäftsstelle
Hessen und der Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz
betreut, deren gemeinsamer Sitz sich in Ingelheim am
Rhein befindet.
Im Berichtszeitraum wurde der überwiegende Teil der
Veranstaltungen im Rhein-Main-Gebiet und den umliegenden Regionen durchgeführt. Die Tagungsstätten
waren für alle Teilnehmer aus beiden Bundesländern
105
F or t bi l d u n g
zentral gelegen und mit verschiedenen Verkehrsmitteln
erreichbar. Der sonstige Teil der Veranstaltungen wurde
in den entfernteren Regionen durchgeführt, um die
Kundenbindung auch dort zu gewährleisten.
Einerseits wurden Veranstaltungen über die gemeinsame Landesgrenze hinweg organisiert, deren Themen
sich in beiden Bundesländern gleichermaßen eignen.
Andererseits wurden landesspezifische Veranstaltungen in dem jeweiligen Bundesland durchgeführt, deren
Themen sich in den beiden Bundesländern jeweils
unterscheiden.
In Hessen betrug die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen zum Allgemeinen Verwaltungshandeln 2,
zum Abgabenrecht 2, zum Bauordnungsrecht 6, zum
Bauplanungsrecht 8, zum Ordnungsrecht 5 und zum
Straßenrecht 3. Unter anderem lagen Schwerpunkte
auf der Feuerwehrbedarfsplanung, den Grundlagen
im Winterdienst, der Sicherheit öffentlicher Veranstaltungen, den Möglichkeiten öffentlicher Baulasten, den
Vorkaufsrechten der Gemeinde, der Auswahl des Bauverfahrens, der Deregulierung im Bauordnungsrecht
sowie der Rechtsprechung zum Bauplanungs- und
Bauordnungsrecht. Allein in Hessen betrug die Anzahl
der aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallenen Veranstaltungen über 10, wobei nach den Lockerungen
im letzten Monat vor den Sommerferien auch gleich
wieder wirtschaftliche Erfolge zu verzeichnen waren.
In den ersten Veranstaltungen konnten bereits wieder
begeisterte Teilnehmer begrüßt werden, welche die vermittelten Fortbildungsinhalte und die regionalen Sicherheitskonzepte dankend annahmen.
In Rheinland-Pfalz betrug die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen zum Allgemeinen Verwaltungshandeln 4, zum Abgabenrecht 2, zum Bauordnungsrecht 6, zum Bauplanungsrecht 5, zum Ordnungsrecht
5 und zum Straßenrecht 2 sowie zum Ausländerrecht
1 und zur Kaufmännischen Wohnungswirtschaft 2.
Unter anderem lagen Schwerpunkte auf dem Basiswissen im Verwaltungsrecht, dem Crashkurs Aufent106
haltsrecht, den Praxisfragen im Obdachlosenrecht, den
Sterbefällen ohne Angehörige, der Verkehrssicherungspflicht in Schwimmbädern, den Erschließungsbeiträgen
für öffentliche Straßen, der Fehlervermeidung in Städtebauverträgen sowie der Rechtsprechung zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. In Rheinland-Pfalz
betrug die Anzahl der aufgrund der Corona-Pandemie
ausgefallenen Veranstaltungen über 20. Für die dann
wieder ersten Veranstaltungen mussten schnell und
sogar länderübergreifend Umbuchungen in größere
Tagungsstätten erfolgen, um die erforderlichen Hygieneregeln einzuhalten.
Abb. 51: In den Seminarbeurteilungen aus unterschiedlichen Veranstaltungen bestätigen die begeisterten Teilnehmer die hilfreichen Fortbildungsinhalte und die regionalen
Sicherheitskonzepte.
Screenshots: vhw e. V.
Abb. 52–55: Nach der Lockerung im letzten Monat vor den Sommerferien wurde die
erste Präsenzveranstaltung in Frankfurt/Main am 2. Juni 2020 durchgeführt.
Fotos: Bernd Bauer
Bis zur Schließung des Veranstaltungsbetriebs konnte
eine weitere Steigerung der Teilnehmer- und Umsatzzahl
erreicht werden, wobei sich eine stabile Überschussentwicklung verzeichnen lässt. Das Interesse der Teilnehmer
an neuen oder modifizierten Konzepten war erfreulich
hoch und ist weiterhin vorhanden. Nach intensiven
Fortbildung: Auftrag und Überblick
Gesprächen mit den zuständigen Landesministerien und
einigen Umbuchungen in andere Tagungsstätten konnten im letzten Monat vor den Sommerferien wieder einzelne Veranstaltungen durchgeführt werden. Besonders
wichtig wird es bleiben, die Teilnehmer von dem Sicherheitskonzept in den Veranstaltungen zu überzeugen.
Nacht erheblich an Aktualität. Nur zwei Wochen nach
dem „Lockdown“ konnten wir testweise die ersten
Webinare platzieren, weitere vier Wochen später dann
mit einem richtigen Angebot an den Markt gehen.
I
m Berichtszeitraum hat die Geschäftsstelle Saarland
im 2. Halbjahr 2019 7 Veranstaltungen mit 184 Teilnehmenden und im 1. Halbjahr 2020 (Corona-bedingt)
5 Veranstaltungen (geplant waren 10 Veranstaltungen)
mit 209 Teilnehmenden durchgeführt.
Die Geschäftsstelle Saarland bietet traditionell fachliche
Fortbildung für die Beschäftigten der Öffentlichen Verwaltung und der Wohnungswirtschaft sowie für Architekten, Ingenieure und Rechtsanwälte und hat sich im
Berichtsjahr als kompetenter und erfahrener Bildungsträger mit einem breit angelegten Themenspektrum
rund um die Stadtentwicklung und die Immobilienwirtschaft bewährt.
In Lehre und Forschung ausgewiesene Referenten aus
Anwaltschaft und Justiz, Öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Hochschulen sorgten für die Aktualität und
Qualität der Seminarinhalte.
6.4
Spezialformate
Fortbildung jetzt auch online: vhw-Webinare
D
ie Corona-Pandemie hat vielerorts zwar vordergründig zu Stillstand, zugleich aber auch zu bemerkenswerten Innovationsschüben geführt. So auch in
der vhw-Fortbildung: Das bereits seit längerem auf
der Agenda stehende Thema E-Learning gewann über
Abb. 56: Slider und Nachricht informieren zum neuen Format
Screenshot: vhw-Internetseite
Bis zum Ende des Berichtszeitraums konnten wir insgesamt 56 Webinare erfolgreich durchführen. Die zahlreichen Teilnehmenden beurteilten die Gesamtqualität
dieser Fortbildungen mit durchschnittlich der Note 1,8
und damit fast genauso gut wie die der seit vielen
Jahren etablierten Präsenzveranstaltungen. Für uns ein
wichtiges Ergebnis, denn wir legen für alle Formate die
gleichen Qualitätsstandards an. Eine Herausforderung,
vor allem bei der Einbeziehung der Teilnehmenden.
Wir freuen uns daher besonders über das Ergebnis der
Kundenbewertung, wonach 90 Prozent mit den Beteiligungsmöglichkeiten und sogar 94 Prozent mit dem
Format Webinar insgesamt „zufrieden“ oder „sehr
zufrieden“ sind.
Webinare sind für uns keine Notlösung, wenn Präsenzveranstaltungen nicht stattfinden können. Sie eröffnen
Fortbildungsmöglichkeiten für neue Zielgruppen, etwa
in ländlichen Räumen. Sie können schneller platziert
werden und sind im zeitlichen Umfang flexibel. Und
sie erlauben die Integration von Online-Ressourcen. Die
vhw-Fortbildung versteht daher Webinare inzwischen
als festen zusätzlichen Programmbestandteil.
107
F or t bi l d u n g
Fortbildung zur Moderatorin/zum Moderator in
der Stadtentwicklung
solches. In der Art des beschriebenen Formats wurden
weitere Themen aus der vhw-Fortbildung umgesetzt.
A
Im Berichtszeitraum wurde die Ausbildung zweimal in
Karlsruhe durchgeführt. Beide Fortbildungen waren
ausgebucht. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die
geplante Fortbildung in Göttingen abgesagt. Des Weiteren wurde die Fortbildung zur Moderatorin/zum Moderator in der Stadtentwicklung auch noch als InhouseSeminar durchgeführt.
uf vielfachen Wunsch unserer Seminarteilnehmer im Bereich der informellen Bürgerbeteiligung
wurde erstmals im Herbst 2016 ein für den vhw neues
Fortbildungsformat angeboten und durchgeführt: Die
„Fortbildung zur Moderatorin/zum Moderator in der
Stadtentwicklung“ (Bild Programm) – bestehend aus
insgesamt 3 Ausbildungseinheiten, die jeweils an zwei
aufeinanderfolgenden Tagen (freitags und samstags)
stattfinden. Somit umfasst die Fortbildung insgesamt
48 Fortbildungsstunden, verteilt auf 6 Tage bei einem
Teilnehmerlimit von 15 Personen.
Fortbildung
Es handelt sich dabei um einen
berufsbegleitenden Lernprozess,
eingebettet in ein praxisnahes
und modernes Konzept für die
Moderation von Stadtentwicklungsprozessen.
Die Fortbildung soll die Teilnehmenden dazu befähigen, selbständig Moderationskonzepte zu
Fortbildung zur Moderatorin/zum Moderator
in der Stadtentwicklung
entwickeln und Beteiligungsprozesse erfolgreich durchzuführen.
Des Weiteren sollen Techniken vermittelt werden, die es
im alltäglichen Planungsleben leichter machen, die Herausforderungen in der Kommunikation mit der breiten
Bürgerschaft zu meistern – im strategischen Umgang, in
der Steuerung von Partizipationsmethoden sowie in der
operativen Umsetzung.
Erlernen Sie die wichtigsten Techniken und Instrumente
der Planungsmoderation!
Oktober bis November 2020
Karlsruhe
www.vhw.de
Ziel ist es, Methoden und Vorgehensweisen zur Gestaltung und Umsetzung von Moderationsprozessen zu vermitteln. Im Mittelpunkt steht dabei, das erlernte Wissen
auf die Anwendungsbedarfe der Teilnehmenden zu
übertragen. Hierfür stehen den Teilnehmenden zwei
Trainer mit ihrem breiten Erfahrungsschatz zur Seite.
Aufgrund der Nachfrage und des sehr guten Feedbacks
ist die Fortbildung mittlerweile ein fester Bestandteil im
Fortbildungsangebot des vhw sowie auch das Format als
108
Fortbildung zur Leitungskraft im kommunalen
Bauhof
N
eben den vielfältigen Präsenzveranstaltungen hat
der vhw dieses neue Fortbildungsformat im Jahre
2017 entwickelt, den Lehrgang jeweils einmal im Jahr
erfolgreich durchgeführt und den Programmablauf im
Jahre 2019 erneut ergänzt. Mit dem Format wird ein
konzentriertes Fortbildungskonzept für Leitungskräfte
und ambitionierte Mitarbeiter kommunaler Bauhöfe
geboten. Das bedarfsgerechte Konzept vermittelt dem
Teilnehmer den verantwortungsvollen Umgang mit Personal, Verwaltung und politischen Gremien sowie den
Finanzmitteln der Allgemeinheit.
Die effiziente Betriebsführung wird mit 4 erfahrenen
Trainern in 3 Einheiten an jeweils 2 Tagen mit vielen
praktischen Beispielen eingeübt. Die Teilnehmer erhalten grundlegende und systematische Kenntnisse über
die strategische und wirtschaftliche Betriebsführung
kommunaler Bauhöfe. Die Fortbildung ist auf maximal
20 Teilnehmer ausgelegt. Für die abgeschlossene Fortbildung wird das Zertifikat „Leitungskraft im kommunalen Bauhof (vhw)“ vom vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V. vergeben.
Fortbildung: Auftrag und Überblick
zum Bauhofleiter erhalten, wobei hierfür die erfolgreiche Teilnahme an der vhw-Veranstaltung erwartet
wurde. Selbstverständlich konnte beim Lehrgangsende
– wie in den Jahren zuvor – Bernd Bauer allen Teilnehmern das vhw-Zertifikat überreichen. Im Berichtszeitraum waren bereits so viele Reservierungen eingegangen, sodass auch der nächste Lehrgang für 2020
vorzeitig ausgebucht war. Für die Fortbildung in 2020
mussten im Berichtszeitraum sogar noch Umbuchungen
bereits angemeldeter Teilnehmer auf den Lehrgang in
2021 erfolgen.
Fortbildung
Fortbildung zur Leitungskraft
im kommunalen Bauhof
Erlernen Sie die wichtigsten Techniken und Instrumente
einer Leitungskraft
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ertifi
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September
bis2018
Oktober 2019
April bis Juni
Karlsruhe
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www.vhw.de
Mit den vhw-Fernlehrgängen zum vhw-Diplom
Städtebaurecht
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vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Bundesgeschäftsstelle / Ausbildung
Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin · Telefon: 030 390473 - 630
Fax: 030 390473 - 690 · E-Mail: dsrot@vhw.de
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Einstieg: Jederzeit · Dauer: 12 Monate
Basiswissen für Nichtjuristen
du
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12 Lektionen
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
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vhw-DIPLOM
• Komplexe rechtliche Zusammenhänge leicht verständlich zusammengestellt
• Klare Strukturen durch Aufbau in Lektionen
• Lernerfolgskontrolle durch Experten
Komplexe rechtliche Zusammenhänge leicht verständlich zusammengestellt
Klare Strukturen durch Aufbau in Lektionen
Lernerfolgskontrolle durch Experten
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ralstelle für F
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ralstelle für F
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ralstelle für F
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•
•
•
über 70 Jahren etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern
Stadtentwicklung und Wohnen. Ihm gehören über 1.300 Mitglieder aus KomStadtentwicklung und Wohnen.
munen, Immobilien- und Wohnungswirtschaft an. Mit jährlich über 1.500
Ihm gehören über 1.800 Mitglieder aus Kommunen, Immobilien- und WohVeranstaltungen bundesweit und ca. 45.000 Teilnehmern gehört der vhw zu
nungswirtschaft an. Mit jährlich über 1.800 Veranstaltungen bundesweit und
den50.000
führenden
Anbieterngehört
von Fortbildung
denführenden
BereichenAnbietern
Stadtentwicklung,
ca.
Teilnehmern
der vhw zuinden
von FortStädtebauundBereichen
Immobilienrecht.
bildung
in den
Stadtentwicklung, Städtebau- und Immobilienrecht.
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Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
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Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
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Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
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Der Fernlehrgang ist unter
der Nummer 7222310
von der Staatlichen Zentralstelle
für Fernunterricht zugelassen.
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vhw-DIPLOM
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Der vhw – Ihr Partner für Wissensvermittlung
Der
vhw
– Ihr Partner
für Wissensvermittlung
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Der vhw-Bundesverband
fürdargestellt
Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ist ein seit
Der
- Bundesverband
für Wohnen und
Stadtentwicklung
e. V. ist ein seit
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Idealverband
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Aufgrund der hohen Nachfrage war die Veranstaltung
im Jahr 2019 zügig ausgebucht. Gleich in der Vorstellungsrunde kam es zu einer Premiere in diesem Fortbildungsformat. Erst wenige Stunden vor dem Lehrgangsbeginn hatte ein Teilnehmer seine Ernennungsurkunde
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vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
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gd
sun
Das neue Fortbildungsformat entspricht genau dem
Bedarf der Zielgruppe, welche der vhw somit auch für
eine Teilnahme gewinnen konnte. Nach drei erfolgreichen Jahren in Folge wird von ehemaligen Teilnehmern
in der Zielgruppe über die besondere Qualität des Fortbildungskonzepts berichtet, was unser Programmkonzept bestätigt und für die weitere Vermarktung hilfreich
ist. Inzwischen gibt es sogar einzelne Bauhofbetriebe,
die jeweils einen oder zwei Beschäftigten in den jährlich
stattfindenden Lehrgang entsenden. Damit beabsichtigen sie, den betrieblichen Kenntnisstand zu erhöhen
und den regelmäßigen Generationenwechsel zu bewältigen.
Basiswissen für Nichtjuristen
as
Der vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
ist ein seit über 60 Jahren etablierter unabhängiger Idealverband in
den Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen. Ihm gehören
über 1.400 Mitglieder aus Kommunen, Immobilien- und Wohnungswirtschaft an. Mit jährlich über 1.300 Veranstaltungen bundesweit
und ca. 40.000 Teilnehmern gehört der vhw zu den führenden Anbietern von Fortbildung in den Bereichen Stadtentwicklung, Städtebau- und Immobilienrecht.
www.vhw.de
Daniela Srot
Telefon: 030 390473 - 630
Fax: 030 390473 - 690
E-Mail: dsrot@vhw.de
Der Fernlehrgang ist unter der
Nummer 7273514 von der
Staatlichen Zentralstelle für
Fernunterricht zugelassen.
• Präsenzveranstaltungen zum Vergaberecht und vielen anderen Rechtsgebieten
• Fachveranstaltungen Vergaberechtsforen
nd Lehrgangszu
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gs
• Fernlehrgänge u. a. zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht sowie zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
• Präsenzseminare zum Städtebaurecht und vielen anderen Rechtsgebieten
• Fachveranstaltungen Städtebau
Der vhw – Ihr Partner für Wissensvermittlung
Einstieg: Jederzeit · Dauer: 14undMonate
Straßenbaubeitragsrecht
Ansprechpartner
für organisatorische Fragen
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• Fernlehrgänge u. a. zum Mietrecht
• Präsenzseminare zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht
• Fachveranstaltungen, u. a. Bad Honnefer Beitragstage
Der vhw – Ihr Partner für Wissensvermittlung
Der vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ist
ein seit über 60 Jahren etablierter unabhängiger Idealverband in den
Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen.
Ihm gehören über 1.400 Mitglieder aus Kommunen, Immobilienund Wohnungswirtschaft an. Mit jährlich 1.300 Veranstaltungen
bundesweit und ca. 40.000 Teilnehmern gehört der vhw zu den führenden Anbietern von Fortbildung in den Bereichen Stadtentwicklung, Städtebau- und Immobilienrecht.
www.vhw.de
•
Fernlehrgänge u. a. zum Städtebau- sowievhw-DIPLOM
zum Erschließungs-
d Lehrgangsz
Weitere Aus- und Fortbildungsangebote
Weitere Aus- und Fortbildungsangebote
ul
Abb. 57 – 59: Titelbild des Sonderformats (Bild links), Gratulation des inhaltlich verantwortlichen Fortbildungsreferenten, Bernd Bauer, an den erst wenige Stunden vor dem
Lehrgangsbeginn ernannten Bauhofleiter in Karlsruhe am 20. September 2019 (Bild
rechts), Dokumentation der erfolgreich bewältigen Aufgabenstellung gemeinsam durch
die Lehrgangsgruppe (Bild unten)
Fotos: Martin Horneber
Weitere Aus- und Fortbildungsangebote
Ansprechpartner
für organisatorische Fragen
Gebühren / Zahlungskonditionen
Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt (für alle 12 Lektionen) 1.200,00 €
für vhw-Mitglieder und 1.600,00 € für Nichtmitglieder. Dieser Beitrag ist in vier
· Ausbi
rricht bzw.
gleichen Raten zu zahlen zu je 300,00 € für vhw-Mitglieder
400,00
ldu € für
nte
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Nichtmitglieder. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich.u
Leiter Fernlehrgang
Dr. Diana Coulmas
Telefon: 030 390473 - 630
Fax: 030 390473 – 690
E-Mail: dcoulmas@vhw.de
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gs
Der Fernlehrgang ist unter der Nummer
7212010 von der Staatlichen Zentralstelle
für Fernunterricht zugelassen.
Organisation / Ablauf
Der Fernlehrgang umfasst 12 Lektionen und beginnt immer zum Monatsanfang. Pro Monat erhalten Sie jeweils ein Lehrheft mit mindestens vier Selbstkontroll- und einer Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe).
Pädagogischer Leiter
Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus
Telefon: 030 390473 - 630
Fax: 030 390473 - 690
E-Mail: hjdriehaus@vhw.de
d Lehrgangsz
Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt (für alle 13 Lektionen)
1.500,00 € für vhw-Mitglieder und 1.900,00 € für Nichtmitglieder.
Dieser Beitrag ist in fünf Raten zu zahlen, und zwar in vier gleichen
Raten zu je 348,00 € für vhw-Mitglieder bzw. 441,00 € für Nichtmitglieder sowie einer Schlussrate für vhw-Mitglieder von 108,00 €
bzw. von 136,00 € für Nichtmitglieder. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich.
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Gebühren / Zahlungskonditionen
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Der Fernlehrgang umfasst 13 Lektionen und beginnt immer zum Monatsanfang. Pro Monat erhalten Sie jeweils ein Lehrheft mit mindestens vier Selbstkontroll- und einer Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe).
Daniela Srot
Telefon: 030 390473 - 630
Fax: 030 390473 - 690
E-Mail: dsrot@vhw.de
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Organisation / Ablauf
Ansprechpartner
für organisatorische Fragen
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gs
Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt (für alle 14 Lektionen)
1.250,00 € für vhw-Mitglieder bzw. deren Mitarbeiter/Innen und
1.650,00 € für Nichtmitglieder. Dieser Betrag ist in fünf Raten zu
zahlen, und zwar in vier gleichen Raten zu je 270,00 € für vhwMitglieder und 370,00 € für Nichtmitglieder sowie einer Schlussrate
für vhw-Mitglieder und Nichtmitglieder von 170,00 €.
Die Zahlung erfolgt vierteljährlich.
Fernlehrgang
nach der Reform 2016
Pädagogischer Leiter / Leiter Fernlehrgang
Prof. Dr. H.-J. Driehaus
Telefon: 030 390473 - 630
Fax: 030 390473 - 690
E-Mail: hjdriehaus@vhw.de
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Gebühren / Zahlungskonditionen
Ansprechpartner
für inhaltliche Fragen
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Organisation / Ablauf
Der Fernlehrgang umfasst 14 Lektionen und beginnt immer zum
Monatsanfang. Pro Monat erhalten Sie jeweils ein Lehrheft mit mindestens vier Selbstkontroll- und einer Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe).
Vergaberecht
Fernlehrgang
Ansprechpartner
für inhaltliche Fragen
Pädagogischer Leiter / Leiter Fernlehrgang
Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus
Telefon: 030 390473 - 630
Fax: 030 390473 - 690
E-Mail: hjdriehaus@vhw.de
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Erschließungs- und
Straßenbaubeitragsrecht
Ansprechpartner
für inhaltliche Fragen
www.vhw.de
7/16
N
ach jahrzehntelanger, erfolgreicher Arbeit im
Rahmen von Präsenzseminaren ist der vhw seit
März 2010 mit Fernlehrgängen auf dem Markt. In der
Ausbildungsreihe „Basiswissen für Nichtjuristen“ bietet
er gegenwärtig die 3 folgenden Fernlehrgänge an:
•
Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht
•
Städtebaurecht
•
Vergaberecht
Alle Fernlehrgänge sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen und werden
mit einem vhw-Diplom abgeschlossen. Das Format der
Fernlehrgänge ermöglicht den Teilnehmern, sich neben
ihrer Arbeit orts- und zeitunabhängig Wissen anzueignen. Jeder Lehrgang ist in 12 bis 14 Lektionen aufgeteilt;
in den entsprechenden Lehrheften ist der Lehrstoff auf
109
F or t bi l d u n g
zwischen mindestens 30 bis maximal 60 Seiten komprimiert und in einer für Nichtjuristen verständlichen Weise
aufbereitet. Der Inhalt der Lehrhefte wird fortlaufend
kontrolliert und bei Bedarf etwaigen Gesetzesänderungen angepasst. So wurden beispielsweise die Lehrhefte des Fernlehrgangs Vergaberecht nach der Vergaberechtsreform 2016 weitgehend neugefasst und die
Lehrhefte des Fernlehrgangs Städtebaurecht nach der
BauGB-Novelle 2017 der neuen Rechtslage angepasst.
Jedes Lehrheft endet mit 4 Selbstkontrollaufgaben
und einer Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe).
Die Bewertung der Einsendeaufgabe erfolgt durch
den Autor des jeweiligen Lehrhefts; diese Bewertung
ist Grundlage für das bei erfolgreichem Abschluss des
Lehrgangs zu erteilende vhw-Diplom. Die Autoren der
Lehrhefte sind renommierte Experten, vornehmlich
Richter und Rechtsanwälte.
Das vom vhw entwickelte Konzept für die Fernlehrgänge hat sich nicht zuletzt dank der engagierten Mitarbeit der Autoren der Lehrhefte bewährt; die Fernlehrgänge sind vom Markt überwiegend gut angenommen
worden. Bereits über 1.300 Teilnehmer haben sich
angemeldet. Interessenten können telefonisch oder
schriftlich Informationsunterlagen anfordern und sich u.
a. auf der Grundlage von Lehrheftauszügen ausführlich
über Aufbau und Inhalte der Lehrgänge informieren.
Viele Teilnehmer haben inzwischen einen Fernlehrgang
erfolgreich abgeschlossen und ein vhw-Diplom erhalten;
sie konnten dadurch an den vhw gebunden werden und
sind seither mehr oder weniger regelmäßige Teilnehmer
von Präsensseminaren des vhw geworden.
6.5
Leuchtturmveranstaltungen
14. Bundesrichtertagung des vhw zum Städtebaurecht
S
eine 14. Bundesrichtertagung zum Städtebaurecht
konnte der vhw wieder im ausgebuchten großen
Saal des Kardinal-Schulte-Hauses mit den anwesenden
110
Richtern und rund 160 Gästen am 25. November 2019
in Bergisch Gladbach (Bensberg) begehen. Auch der
Vorstand des vhw, Professor Dr. Jürgen Aring, nahm teil.
Er wollte sich in diesem Jahr persönlich ein Bild von der
Tagung machen. In bewährter Weise haben die Leipziger
Richter aus erster Hand nahe Einblicke in ihre höchstrichterlichen Entscheidungen zum Städtebaurecht aus
dem zu Ende gehenden Jahr berichtet und diese mit den
Fachleuten im Publikum diskutiert. Den Teilnehmenden
wurden die für das Städtebau-, Planungs- und Umweltrecht so bedeutsamen höchstrichterlichen Leitentscheidungen einprägsam berichtet und rechtssichere Wege
für die Anwendung des immer komplexer werdenden
Rechtsgebiets aufgezeigt. Viele Teilnehmer brachten
sich mit interessanten Fragen und Hinweisen aus der
Praxis ein, was ausdrücklich erwünscht war und zu
fruchtbaren Diskussionen führte.
Abb. 60: Im etablierten Fachdialog mit Bundesrichtern
Foto: vhw e. V.
Die Auswahl der von den Bundesrichtern vorgestellten –
teilweise noch nicht veröffentlichten – Entscheidungen
hat das Spektrum der heutigen Aufgaben und Herausforderungen des Städtebaurechts und seiner Nebengebiete herausgekehrt. Sie reichte von der gleichermaßen
spannenden wie praxisrelevanten Frage der Zulässigkeit der Festsetzung von Lärmemissionskontingenten
im Industriegebiet (BVerwG, 4 CN 7.16), über Klassiker
wie die Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan (BVerwG, 4 CN
3.18) oder die Rechtsfrage, ob ein großflächiger Ein-
Fortbildung: Auftrag und Überblick
zelhandelsbetrieb in einem faktischen Mischgebiet planungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, 4 B 27/19) bis zur
– im Rahmen einer Nachbarklage aufgeworfenen – und
amüsant vorgetragenen Frage der Zulässigkeit eines
„Windklaus“ durch Errichtung einer etwa 240 m von
einer Bestandsanlage entfernten Windenergieanlage
(BVerwG, 4 B 39.18).
Die Richter haben den Teilnehmern bei der 14. vhwBundesrichtertagung wichtige Erkenntnisse aus Entscheidungen des 4. Senats des vergangenen Jahres
vermittelt und mit ihnen über die heutigen Herausforderungen des Städtebaurechts diskutiert. Sie wurden
mit Dank und viel Applaus bis zum 30. November 2020
verabschiedet. Ein ausführlicher Bericht zu der Tagung
ist in Forum Wohnen & Stadtentwicklung 2/2020
erschienen.
Abb. 61: Das vergisst man nicht: Der Besuch beim Bundesverfassungsgericht
Foto: vhw e. V.
Link zum Bericht: https://www.vhw.de/fileadmin/
user_upload/08_publikationen/verbandszeitschrift/
FWS/2020/2_2020/FWS_2_20_Coulmas.pdf
9. Baurechtstage Baden-Württemberg
M
it deutlich mehr als 100 Besuchern waren die Baurechtstage Baden-Württemberg zum vierten Mal
ausgebucht. Sie fanden am 18. und 19. September 2019
in Karlsruhe statt. Im neunten Jahr in Folge durften die
Besucher wieder ein hochaktuelles und abwechslungsreiches Programm zum öffentlichen Baurecht erwarten.
Nach dem gewohnten Update zur Rechtsprechung
wurden die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen
durch städtebauliche Verträge, Veränderungssperre,
Erhaltungs- und Zweckentfremdungssatzung vertiefend aufgezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung
war die Bewältigung von Umweltbelangen im Rahmen
der Bauleitplanung. Die Änderungen durch die frisch
novellierte Landesbauordnung wurden vorgestellt und
Entwicklungen im Städtebaurecht aus Sicht des Bundesgesetzgebers aufgezeigt. In den Pausen gab es ausreichend Zeit, Kontakte zu knüpfen und den einen oder
anderen Referenten persönlich kennenzulernen.
Abb. 62/63: Bundesrichter Prof. Dr. Külpmann erläutert die höchstrichterliche Rechtsprechung, Bild links. In der Kürze liegt die Würze – Bundesverfassungsrichter
Dr. Maidowski spricht zum Grundgesetz, Bild rechts
Fotos: vhw e. V.
Im Anschluss an die Vorträge des ersten
Tages folgte der Großteil der Tagungsgäste der Einladung zu einer Führung
durch das Bundesverfassungsgericht.
Hier wurden sie vom Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski begrüßt.
Dr. Maidowski, vor seiner Zeit in Karlsruhe selbst Dozent für den vhw, nahm
sich lange Zeit für die Fragen der Teilnehmenden der Baurechtstage und vermittelte einen eindrucksvollen Einblick
Abb. 64: Baurechtstage
hinter die Kulissen des Bundesverfasdiskursiv: die Teilnehmer
sungsgerichts. Im Nachklang der Veranhaben das Wort
Foto: vhw e. V.
staltung erschien in den Verwaltungsblättern Baden-Württemberg (VBlBW, Heft 1/2020)
erstmals ein Bericht über die Tagung. Prof. Dr.
Simone Wunderle von der Hochschule für öffentliche
Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg schreibt in
111
F or t bi l d u n g
ihrem Fazit: „Durch die Auswahl fachlich ausgezeichneter Referenten und die Vielzahl hochaktueller sowie
äußerst praxisrelevanter Themen ermöglichten die Baurechtstage einen konzentrierten und profunden Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bauplanungsund Bauordnungsrecht und stellten damit unter Beweis,
weshalb sich diese Veranstaltung seit Jahren zu Recht
größter Beliebtheit erfreut.“
6.6
Fachliteratur Fortbildung
Neuerscheinungen im 2. Halbjahr 2019 und
1. Halbjahr 2020:
Hans-Joachim
Driehaus
In seinen nach Erscheinen der 2. Auflage veröffentlichten und in die Neuauflage eingearbeiteten Aufsätzen
behandelt der Autor u. a. die Frage, welche Straßenbaumaßnahmen nach den Regeln des Erschließungs- und
welche nach den Regeln des Straßenbaubeitragsrechts
abzurechnen sind, ferner die gesetzlichen Anforderungen
an eine vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen
Erschließungsaufwands, die neueste Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts zur sog. Erschließungseinheit
sowie das – nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende
– Gebot einer zeitlichen Beschränkung der Erhebung
kommunaler Abgaben. Indes wurde von der Aufnahme
solcher, in der 2. Auflage enthaltenen Aufsätze abgesehen, die durch Gesetzesänderungen oder aus anderen
Gründen an Bedeutung verloren haben.
Erschließungs- und
Straßenbaubeitragsrecht
in Aufsätzen
4. Auflage
Ingo Christian Hartmann
Wohngeld – Leitfaden 2020
Die Schwerpunkte der Wohngeldentscheidung
11. Auflage
Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht in
Aufsätzen
Hans-Joachim Driehaus
4. Überarbeitete Auflage, Februar 2020
Wichtige Ergänzung und Vertiefung
M
it dem Werk stellt der Autor eine Arbeitshilfe
zur Verfügung, die viele wichtige Ergänzungen
und Vertiefungen zu seinem erschließungsbeitragsrechtlichen Lehrbuch und seiner Kommentierung zu
den Kommunalabgabengesetzen der Länder anbietet.
Der besondere Vorteil dieses Werks gegenüber einem
Lehrbuch oder einem Kommentar, in denen Rechtsfragen eines bestimmten Komplexes ihrer systematischen
Zugehörigkeit entsprechend an verschiedenen Stellen
dargestellt und vom interessierten Leser gesucht werden
müssen, liegt in der Darstellung aller einschlägigen Probleme „aus einem Guss“.
112
Wohngeld – Leitfaden 2020
Die Schwerpunkte der Wohngeldentscheidung
Ingo Christian Hartmann
11. Auflage, März 2020
Das Standardwerk für die Wohngeldentscheidung
D
er bei allen Wohngeldbehörden eingeführte,
bewährte Leitfaden zum Wohngeld ist im März
2020 in 11. Auflage erschienen und erläutert das
Wohngeldrecht umfassend.
Das Wohngeldstärkungsgesetz hat ab 2020 zu einer
Änderung des Wohngeldgesetzes geführt; auch die
Wohngeldverordnung wurde angepasst. Sämtliche
Rechtsänderungen – auch im übrigen Recht – sind im
Fortbildung: Auftrag und Überblick
Leitfaden berücksichtigt. Inhalt und Konsequenzen der
neuen Vorschriften werden eingehend behandelt.
Ausgebaut sind u. a. die Einkommensermittlung,
Fragen der missbräuchlichen Inanspruchnahme sowie
des Datenabgleichs und dessen Vollzug. Eingehend verarbeitet sind insbesondere das Bundesteilhabegesetz,
das Überleitungsrecht, die aktuelle Rechtsprechung und
die Erlasslage. Weiter ausgebaut und vertieft ist der Einkommenskatalog.
Der Leitfaden behandelt damit alle wichtigen Arbeitsvorgänge der Wohngeldpraxis von der Antragsannahme
und Einkommensermittlung über die Bewilligung oder
Versagung bis zur Aufhebung des Wohngeldbescheides und zur Erstattung. Zahlreiche Beispiele erleichtern
die Arbeit ebenso wie der Einkommenskatalog und ein
umfassendes Stichwortverzeichnis, das die Nutzer des
Fachbuchs zu ihren speziellen Fragen führt. Die ausführlichen Erläuterungen bieten damit allen mit dem Wohngeld Befassten eine fundierte Orientierung für die tägliche Arbeit.
Weitere Publikationen
sind derzeit im Erscheinen oder in Vorbereitung, so
etwa:
Auf- und Ausbau einer Kosten- und Leistungsrechnung im kommunalen Bauhof
Uwe Laib
1. Auflage, erscheint im Oktober 2020
Aufhebung und Rückforderung von Leistungen
nach dem Wohngeldgesetz
Uwe Grund, Werner Zills
3. Auflage, erscheint voraussichtlich im Oktober 2020
Der sachgerechte Bebauungsplan
(begründet von Ulrich Kuschnerus †)
Olaf Bischopink, Christoph Külpmann, Jens Wahlhäuser
5. Auflage, erscheint voraussichtlich im 1. Halbjahr 2021
6.7
Marketing Fortbildung
D
er über die Jahre stark gewachsene Bereich Fortbildung mit seinen mittlerweile ca. 2.000 Veranstaltungen pro Jahr erfordert spezielle Fachkompetenzen
zur Entwicklung und Steuerung eines kundenzentriert
angelegten Marketings. Auch die Digitalisierung bringt
neue Aufgaben und komplexe Anforderungen für
die Maßnahmenplanung mit sich, die dem schnellen
Wandel der Kommunikation und Kundenbeziehungsprozesse Rechnung tragen müssen. Um diesen gestiegenen Herausforderungen in der Veranstaltungsvermarktung gerecht zu werden, hat der vhw im Dezember
2019 eine zentrale Marketingstelle eingerichtet.
Bedingt durch die Pausierung unseres kompletten Seminarbetriebs während des Corona-Lockdowns für rund
zwei Monate haben wir auch unsere Veranstaltungswerbung per Post und E-Mail zunächst gestoppt. Erst
mit dem neuen Webinar-Angebot konnten wir im April
die Direktvermarktung per E-Mailing – und somit einen
unserer Haupt-Kommunikationskanäle zu unseren Interessenten und Teilnehmenden – nach und nach wieder
in Betrieb nehmen. Mit großem Erfolg, der sich auch
bei der Bewerbung der seit Mitte Mai allmählich wieder
aufgenommenen Präsenzveranstaltungen fortsetzt.
Zukünftig wird der vhw im Bereich Direktmarketing
unter anderem zielgruppengerecht aufbereitete Veranstaltungsprogramme einsetzen. Diese bieten eine kompakte Übersicht unseres Angebots nach Themenfeldern
und sind zugleich Lotse auf dem Weg zur passgenauen
und formatgerechten Veranstaltung für unsere Kundinnen und Kunden.
vhw mit neuem frischen Logo
D
er vhw hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. In der Fortbildung bieten wir
neue, innovative Themen und Formate an und werden
zukünftig eine größere Bandbreite von Marketingin
strumenten nutzen. Dem soll auch unser Markenauftritt
gerecht werden. Daher haben sich der vhw-Vorstand
113
F or t bi l d u n g
und Verbandsrat Anfang 2020 für eine Modernisierung
des Logos und des Gesamtauftritts ausgesprochen, die
im Frühjahr in Abstimmung mit den Bereichsleitungen
entwickelt wurde. Sukzessive ab Herbst 2020 und dann
vor allem in unserem 75. Jubiläumsjahr 2021 führen wir
unser neues Logo im Rahmen eines zeitgemäß überarbeiteten Gesamterscheinungsbildes ein.
Den Kunden in seinen Medien erreichen: Terminverwertung
N
eben der Kundenansprache seiner Zielgruppen mit
eigenen Mitteln bedient der vhw für die Vermarktung
seines Fortbildungsangebots gezielt und regelmäßig auch
Landes- und Fachportale. Monatlich wird ein Informationsservice an externe Medien, Newsletter, Terminkalender
zusammengestellt und an verwertende Partner mit entsprechenden Terminrubriken versendet. Auf diese Weise
ergänzen sich eigene und externe Informationskanäle,
um einerseits die unterschiedlichen Zielgruppen mehrfach
über „ihre“ Informationsmedien zu erreichen und andererseits, um mehr Sichtbarkeit zu erreichen.
Diese individuell zusammengestellten Listen für kommunale Verwerter werden bedarfsgerecht erstellt und
versendet. Die Zweitverwertungen über Multiplikatoren
wie Fach- und Kommunalmedien, Fortbildungsportale
und Newsletter werden seit 2008 genutzt.
Wichtigen Multiplikator in der Informationsverbreitung
nehmen zudem die vhw-Referentinnen und Referenten
ein. Ihre Tweets, Referenzen und Verweise auf vhw-Fortbildungsangebote von der eigenen Website oder über
eigene Kanäle unterstützen die Bewerbung und die
Ansprache der verschiedenen Zielgruppen zusätzlich.
Abb. 65 – 67: Die Präsentation: Viele Schritte zur neuen Logo-Entwicklung mit mehr
Anwendungsmöglichkeiten
Screenshot: vhw e. V.
Abb. 68/69: Termininformation an Externe (oben) und monatlicher Versand an ca. 140 Adressaten mit individualisierten Terminlisten (darunter)
114
Screenshots: vhw e. V.
Fortbildung: Auftrag und Überblick
Abb. 70 – 75:
Sichtbare Ergebnisse
der Serviceinformation an Externe
sowie der Portalpflege
Screenshots: vhw e. V.
115
F or t bi l d u n g
Partnerschaften erweitern Reichweiten
T
hemenbezogene und temporäre Kooperationen
und Partnerschaften – wie z. B. mit dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie
qualifizierter Sachverständigen e. V. (B.V.S.) oder dem
Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e. V. (VKIG) sowie mit einigen
Industrie- und Handelskammern stärken die thema-
tische Ausgestaltung der Angebote und zugleich die
Informationsreichweiten. Eine Premiumkooperation
läuft seit 2019 mit dem Boorberg Verlag, die zum
einen die Autorenschaft für Beiträge im „Publicus“
des Verlags beinhaltet und zum anderen mit unseren
Fortbildungsveranstaltungen zu allen Themen vernetzt. Zusätzlich sind im Rahmen einer weiteren Vereinbarung zweimal jährlich Einheft-Aktionen in 16
Abb. 76/77: Unter Fortbildung im Publicus des Boorberg-Verlages werden unsere vhw-Fortbildungsangebote manuell eingepflegt (Bild oben links). Drei Beitrage liefen unter der Autorenschaft des vhw, hier zur neuen VOB/A von Philipp Sachsinger, Geschäftsführer Region Nord.
Screnshots: vhw e. V.
Abb. 78/79: Einheftaktion in 16 Medien des Boorberg Verlages 2019
116
Screenshots: vhw e. V.
Fortbildung: Auftrag und Überblick
zielgruppenrelevanten Medien des Boorberg Verlags
beinhaltet.
6.8
Kooperationen und Partnerschaften für eine breite
Expertise zum Thema, für die Einbindung von Dozenten
oder auch für gemeinsame Informationsmaßnahmen zu
Fortbildungsveranstaltungen sind ein seit einigen Jahren
gezielt eingeschlagener Weg des vhw.
Entwicklung des Internetauftritts
im Fortbildungsbereich
Support Öffentlichkeitarbeit
D
ie Internetredaktion ist Partner der Fortbildung,
indem sie u. a. rechtliche und fachliche Anlässe für
Nachrichten recherchiert und diese für das Internet zu
den aktuell 16 Fachthemen der vhw-Fortbildung verfasst.
Sichtbarkeit im www.de
I
m Jahr 2015 hat der vhw die ersten Maßnahmen im
Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) angeschoben, die vor allem über die in der URL verwerteten
Veranstaltungstitel zu mehr Sichtbarkeit in der Google-Suche verhalfen. Da sich die SEO-Anforderungen
durch die permanente Weiterentwicklung der SuchAlgorithmen fortlaufend ändern, müssen auch auf der
vhw-Website notwendige Anpassungen sukzessive
umgesetzt werden. Dies umfasst einerseits technische
Aspekte, aber auch die entsprechende Strukturierung
des inhaltlichen Angebots auf der Seite. Zusätzlich
unterstützt wird die Auffindbarkeit des vhw und seiner
Themen seit einigen Monaten durch eine AdGrantsKampagne (Beispiel unten), die auf Basis relevanter
Suchbegriffe für zusätzliche Reichweite sorgt.
Das Referat Öffentlichkeitsarbeit unterstützt den
Bereich vhw-Fortbildung in verschiedener Weise, z. B.
bei der Bildmotivsuche für Programmflyer, bei speziellen Kooperationen zwischen Veranstaltungsverantwortlichen und Medienpartnern, für Sonderverteiler von
Fachmedien, bei Verwertungskonzepten und bei der
Fertigung von Ankündigungs-Trailern für vhw-Leuchtturmveranstaltungen oder bei der Pressearbeit.
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Screenshots: vhw e. V.
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117
F or t bi l d u n g
Traffic als ein Indikator
Zugriffe Fortbildung monatlich
im Jahresvergleich 2009 bis 2020
D
as reichweitenstärkste Informationsmittel ist neben
dem E-Mailing, den Veranstaltungsvorschauen und
den Seminarflyer für Leuchtturmveranstaltungen für
die Veranstaltungsbewerbung unser Internetauftritt mit
den beiden Hauptbereichen Fortbildung und Forschung
sowie den Rubriken Publikationen, Nachrichten und den
Geschäftsstellenseiten mit aktuellen Serviceinfos.
Die Anforderungen an Gestaltung, Aufbau, Traffic, SEO
und leichtgängige Services eines Internetauftritts bleiben
hoch. Im Fortbildungsbereich gelten unsere Angebote
als hochwertig, praxisbezogen und empfehlenswert, so
die letzte Auswertung unserer Kundenumfrage 2019.
Diese Erwartungen werden auch an die „größte Bühne“
– die Internetseite – gestellt. Zudem müssen immer
wieder gute Gründe vorhanden sein, um das Interesse
der Kunden und Nutzer zu erhalten. Inhalt und Form,
Redaktion und Konfiguration sind permanent gefordert.
Am Ende sprechen wiederum Zahlen – u. a. die Zugriffsentwicklung als ein Indikator, um Aktivitäten auszulösen – für das Erreichen vereinbarter Ziele. Für 2020 liegt
das Zugriffsvolumen bei ca. 1 Million (hochgerechnet 1.
Halbjahr). Unter Berücksichtigung der weltweiten Pandemie-Situation im Frühjahr, darf die aktuelle Entwicklung als krisenbeständig bewertet werden.
Zugriffe Fortbildung
Abb. 82: Zugriffsentwicklung auf Fortbildung seit 2014
118
Grafik: vhw e. V.
Abb. 83: Ein saisonal bedingter Kurvenverlauf, monatlich seit 2009.
Grafik: vhw e. V.
Slider laden ein
R
egelmäßig wechselnde Slider (Bildbühnen) auf der
Hauptseite Fortbildung kündigen zumeist 8 verschiedene Veranstaltungen oder Neuerungen für jeweils
eine Dauer von ca. 4 Wochen an. Nutzer werden über
einen Link zu weiteren Informationen auf die jeweilige
Veranstaltungs- oder Publikationsseite bzw. neuen Landingpages geführt. Inhaltlich werden hier die Leuchtturmveranstaltungen des vhw, wie Vergaberechtsforen
oder Beitrags- bzw. Baurechts- oder Mietrechtstage,
Neuerscheinungen von Fachbüchern, neue Themen
oder Formate – wie unsere Webinare – aufgenommen.
Die Bildbühne wird als Einladung gut angenommen.
In Zukunft sind dennoch ein Ausbau der Zugänge und
eine thematisch differenziertere Sichtbarkeit unserer
Fortbildungsangebote geplant. Mit dem Aufbau einer
Marketingabteilung sind dazu auch die notwendigen
Ressourcen vorhanden.
Abb. 84: Die jährliche Bundesrichtertagung als besonders hervorzuhebende vhw-Veranstaltung
Screenshot: vhw e. V.
Fortbildung: Auftrag und Überblick
www_vhw_de.nachrichten.neue-niedersächsische-bauordnung-seit-1-januar2019-in-kraft.
www_vhw_de.nachrichtenuebersicht.
www_vhw_de.nachrichten.mit-praesenzangeboten-und-webinaren-gestartet.
Abb. 85: Das neue Format der Webinare – mit Turbo während des Lockdowns entwickelt
Screenshot: vhw e. V.
www_vhw_de.nachrichten.stadtmachen-auf-digitalen-plattformen-28internationale-beispiele-im-ueberblick.
www_vhw_de.nachrichten.die-neue-voba-ueberblick-zu-wesentlichenaenderungen.
www_vhw_de.nachrichten.nrw-kabinett-bringt-15schulrechtsaenderungsgesetz-auf-den-weg.
www_vhw_de.nachrichten.planungssicherstellungsgesetz-bundesrat-stimmt-zu.
www_vhw_de.nachrichten.bundeskompensationsverordnung-bkompv-in-denbundestag-eingebracht.
Abb. 86: Fachbücher zur Fortbildung, verlegt im Verlag vhw-Dienstleistung GmbH
Screenshot: vhw e. V.
Nachrichtenredaktion:
Besuchsanlässe für Interessierte
I
m Juli 2013 begann der vhw, Nachrichten zu allen
Fachthemen der vhw-Fortbildung verfügbar zu
machen. Das Interesse an Nachrichten hat sich seit 2016
stabil etabliert. Während seines Internetseiten-Besuchs
nutzt ein Teil der Interessenten an vhw-Fortbildung auch
den Service angebotener Nachrichten, die zumeist mit
Termintipps der Fortbildung verbunden sind. Die nachrichtliche Aufbereitung von aktuellen Themen – und
damit auch von Anlässen für Fortbildungsteilnahmen
– konnten sich als „Besuchsgründe“ bewähren. Eine
Einzelnachricht schafft es durchaus einmal, bis zu 1.000
Aufrufe zu initiieren. Über 2.000 Nachrichten wurden
bisher für den Fortbildungsbereich verarbeitet. Dazu
recherchiert die Nachrichtenredaktion in über 60 News
lettern/RSS-Feeds von Fachministerien, Landesregierungen, EU-Institutionen, Bundes- und Obergerichten
sowie Forschungseinrichtungen.
www_vhw_de.nachrichten.uebergangsregelung-zum-umsatzsteuergesetz.
www_vhw_de.nachrichten.corona-pandemie-neue.regelungen-von-bund-undlaendern.
www_vhw_de.nachrichten.online-workshop-im-projekt-stadmachen-aufdigitalen-plattformen.
www_vhw_de.nachrichten.vhw-staerkt-position-im-fortbildungsbereich.
www_vhw_de.nachrichten.umfrage-mit-besitzern-von-eigenheimen-der1950er-bis-1970er-jahre-gestartet.
www_vhw_de.nachrichten.herausforderungen-der-digitalisierung-fuerbenachteiligte-stadtquartiere.
www_vhw_de.bgh-kommentierungen-dr-beyer-2019.
Abb. 87: Zwischen 50 und 1.000 Aufrufe generiert eine Nachricht. Hier die Top 15 des 1.
Halbjahres 2020. Darunter auch für den vhw exklusiv verfasste Kommentierungen von
Mietrechtsexperte Dr. Dietrich Beyer, RiBGH a.D., zu aktuellen BGH-Entscheidungen im
Mietrecht.
Übersicht: vhw e. V.
119
F or t bi l d u n g
Themenfeldzuordnung der Fortbildungsnachrichten nach Jahren
Themenfelder
2017
2018
2019
Abgaben-, Gebühren-, Beitragsrecht
13
20
18
1
Allgemeines Verwaltungshandeln
30
34
24
15
Arbeits-, Dienst-, Beamtenrecht
11
14
11
12
Bodenrecht & Immobilienbewertung
12
19
16
4
Digitale Verwaltung
0
11
40
33
Immobilienrecht, -management, -förderung
50
50
55
31
Kinderbetreuung und Schulwesen
0
4
26
17
Kommunalwirtschaft
26
19
25
24
Kommunikation & Personalentwicklung, Softskills
6
6
11
2
Polizei- & Ordnungsrecht
22
35
20
26
Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
78
58
45
32
Stadtentwicklung & Bürgerbeteiligung
63
60
59
56
Umweltrecht & Klimaschutz
80
59
64
38
Vergabe- & Bauvertragsrecht
19
28
19
17
Verkehrsplanung & Straßenrecht
37
52
60
30
Wohngeld- & Sozialrecht
17
28
38
25
Summe der veröffentlichten Fortbildungsnachrichten insgesamt:
326
320
372
231
Abb. 88: Nachrichtenangebot zu Fortbildungsthemen des vhw (Mehrfachzuordnungen möglich)
Nachrichten zu den überwiegend rechtlichen Themenfeldern der Fortbildung spielen sowohl auf der Startseite/Home (Rubrik Fortbildung) als auch auf der Fortbildungsseite (dort als eigene Kategorie, die sich je nach
gesuchtem Themenfeld automatisiert zuordnet) eine
große Rolle.
120
1. Halbjahr 2020
Fortbildung: Auftrag und Überblick
Abb. 89: Im Berichtszeitraum wurden 95 Prozent der Nachrichten mit thematisch
passenden und aktuellen Fortbildungsveranstaltungen verknüpft.
Screenshot: vhw e. V.
Abb. 90: Zunehmend erfolgt aber auch eine Verknüpfung von vhw-Nachrichten
mit passenden Forschungsergebnissen und anderen vhw-Veranstaltungen. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 391 Meldungen aus Pressemitteilungen und
Newslettern verarbeitet.
Screenshot: vhw e. V.
Neben der redaktionellen Pflege und Aktualisierung der
vhw-Internetseite erarbeitet und aktualisiert die Internetredaktion Handlungsanleitungen, dokumentiert und
unterstützt bei wesentlichen technischen wie strategischen Optimierungen.
121
F or t bi l d u n g
Kundenservice Veranstaltungs-Ticker (V-Ticker)
D
ie Abonnements von individuell auswählbaren Fortbildungsangeboten haben sich seit 2015 gut entwickelt. 2020 geht es in Richtung 10.000 Abonnenten.
Der aktuelle Service für Fortbildungsinteressierte erfasst
derzeit reine Fortbildungsangebote. Mit der Erweiterung des Servicebereichs und der Überarbeitung des
Veranstaltungs-Tickers (V-Ticker) zum Infoservice erfolgt
eine Erweiterung des Angebotsspektrums.
vhw 5.0: Ausbau, Evaluation & Optimierung
D
ie Entwicklung des Internetauftritts ist eine intensive
Daueraufgabe. Neben mehr Informationen auf der
Veranstaltungsdetailseite, Optimierungen von Bestellund Buchungsprozessen und des Servicebereichs,
werden auch die Zugänge zu Fortbildungsangeboten
optimiert. Landingpages sollen vermehrt zu Themen
oder neuen Formaten den Bedarf nach nutzerorientierter Information klar und schnell erfassbar unterstützen.
Die fortlaufende Umsetzung von Aufgaben zur Suchmaschinenoptimierung und Relevanzmessung helfen,
dem Kundeninteresse immer wieder zu entsprechen.
Vier Bereiche im vhw arbeiten mittlerweile für die Internetoptimierungen zu verschiedenen Projekten integriert
zusammen. Wöchentliche Telefonkonferenzen, ausgiebige Testschleifen bei Funktionsneueinführungen, das
Zusammenspiel der hauseigenen Datenbank-Konfiguration mit der Internetpräsenz erfordern – im Vergleich
zu den letzten 5 Jahren – deutlich mehr an Ressourcen
und Zeit, um mit www.vhw.de im schnellen Puls der
Entwicklungen weit vorn mitzuschlagen.
Zweimal im Jahre wird die Evaluationsauswertung zur
Internet-Nutzung erarbeitet. Ihre Informationen sollen
künftig stärker als bisher – neben anderen Tools der
Statistik – den Marketingmaßnahmen für strategische
Entscheidungen helfen, um für Nutzerschaft und Interessierte stets bedarfsorientiert ausgerichtet zu bleiben.
122
vhw
Organisation
2
1
1.502 Gebietskörperschaften
aufgeteilt in: 494 Gemeindeverwaltungen
211 Kreisverwaltungen
797 Stadtverwaltungen
2
151 Wohnungsunternehmen
3
11 Kreditinstitute
3
4
5
1
6
7
8
9
4
28 Verbände
5
97 Freiberuflich Tätige
6
137 Gewerbliche Unternehmen
7
78 Sonstige
8
18 Einzelförderer
9
62 Versorger
123
O r gani s a t i o n
7
Rechtliche Verhältnisse, Organe
und Organisation
sitzende und Ehrenmitglieder haben das Recht, an den
Sitzungen der Organe und Arbeitsgruppen des Verbandes beratend teilzunehmen, denen sie früher angehört
haben.
7.1
Rechtliche Verhältnisse
Ehrenvorsitzende des vhw sind:
Reinhart Chr. Bartholomäi
Staatssekretär a. D.
Frankfurt am Main
D
er vhw – Bundesverband wurde als Deutsches
Volksheimstättenwerk e. V. am 1. Dezember 1946
gegründet. Er war im Vereinsregister beim Amtsgericht
Bielefeld unter der Vereinsregister-Nr. 415 und seit dem
4. März 1964 in Köln unter der Vereinsregister-Nr. 4924
eingetragen. Mit der Verlegung des Vereinssitzes nach
Bonn erfolgte die Eintragung in das Vereinsregister des
Amtsgerichts Bonn am 27. März 1986 unter der Vereinsregister-Nr. 5286. Seit dem 21. August 2001, mit
der Verlegung des Vereinssitzes nach Berlin, ist der vhw
beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter der Vereinsregister-Nr. 21002 B eingetragen.
Nach der Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung vom 17. September 2008 erfolgte die Umbenennung in vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der
Körperschaftssteuer befreit, weil er ausschließlich und
unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Der letzte Freistellungsbescheid erfasst den Veranlagungszeitraum bis 2018 und wurde am 17. Dezember
2019 unter der Steuernummer 205/5783/1805 vom
Finanzamt Bonn ausgestellt.
7.2
Ehrenmitglieder des vhw sind:
Peter Berberich
Ottendorf
Prof. Dr. Klaus Borchard
Regierungsbaumeister
Königswinter
Dr. Ottobert L. Brintzinger
Ministerialdirigent a. D.
Kiel
Werner Cholewa
Beigeordneter a. D.
Bonn
Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus
Vors. Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D.
Berlin
Volker Nordalm
Kamen
Peter Rohland
Düsseldorf
Ehrenmitgliedschaften
Johann Schell
Oberursel († 11.12.2019)
D
Prof. Christiane Thalg.ott
Stadtbaurätin a. D.
München
ie Mitgliederversammlung kann nach § 13 der Verbandssatzung Persönlichkeiten, die sich um den
Verband besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitgliedern berufen. Ehrenvor-
124
Dr. Dieter Haack
Bundesminister a. D.
Erlangen
Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation
7.3
Organe des Verbandes
Z
ur Erfüllung seiner Aufgaben als gemeinnütziger,
der wissenschaftlichen Arbeit verpflichteter Verband
handelt der vhw durch seine Organe und Einrichtungen.
7.3.1 Die Mitgliederversammlung
(§§ 7-9 der Satzung)
D
ie Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am
21. November 2019 in Berlin nach Aussprache
•
•
die Mitglieder des Verbandsrats (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)
gewählt,
die vom Verbandsrat vorgeschlagenen Mitglieder
des Kuratoriums (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) gewählt,
•
den Rechnungsprüfungsausschuss (§ 8 Abs. 1 Nr. 4)
gewählt,
•
den Bericht des Verbandsrats (§ 8 Abs. 1 Nr. 5)
zustimmend entgegengenommen,
•
den Bericht des Vorstandes (§ 8 Abs. 1 Nr. 6)
zustimmend entgegengenommen,
•
den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
(§ 8 Abs. 1 Nr. 7) zustimmend entgegengenommen,
•
den vom Verbandsrat und Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss 2018 festgestellt (§ 8 Abs. 1 Nr. 8),
•
dem Verbandsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt (§ 8 Abs. 1 Nr. 9) und
•
dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt (§ 8 Abs. 1 Nr. 10).
7.3.2 Das Kuratorium (§ 10 der Satzung)
N
ach § 10 Abs. 3 hat das Kuratorium insbesondere die Aufgabe, den Verbandsrat in Grundsatzfragen der Verbandspolitik zu beraten und die Arbeit
der Arbeitsgruppen zu begleiten. Das Kuratorium kann
Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung
stellen.
Dem Kuratorium gehören derzeit an:
Vorsitzende:
Prof. Dr. Heidi Sinning
Leiterin Institut für Stadtforschung, Planung und
Kommunikation (ISP)
Fachhochschule Erfurt
Stellvertretender Vorsitzender:
Prof. Klaus Wermker
Essen
Mitglieder:
Dr. Manfred Beck
Gelsenkirchen
Prof. Dr. Klaus J. Beckmann
KJB.KOM – Prof. Dr. Klaus J. Beckmann
Kommunalforschung, Beratung, Moderation und
Kommunikation
Berlin
Dr. Sonja Beeck
Architektin, Planerin
chezweitz GmbH
Berlin
Dennis Beyer
Geschäftsführender Vorstand
eid Evangelischer Immobilienverband Deutschland e. V.
Berlin
Frauke Burgdorff
Beigeordnete für Planen, Bauen und Verkehr
Stadt Aachen
Alexander Carius
Geschäftsführer
adelphi research gemeinnützige GmbH
Berlin
Prof. em. Dr. Jens S. Dangschat
Wien
125
O r gani s a t i o n
Prof. Dr. Rainer Danielzyk
Generalsekretär
ARL Akademie für Raumforschung und Landesplanung
Hannover
Prof. Dr. Matthias Drilling
Institutsleiter
Institut Sozialplanung, Organisationaler Wandel und
Stadtentwicklung
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
Muttenz, Schweiz
Folkert Kiepe
Beigeordneter a. D.
Rechtsanwalt
Partner of Counsel BBH Becker Büttner Held
Köln
Bernhard Faller
Consultant
Quaestio – Forschung & Beratung GmbH
Bonn
Kerstin Kirsch
Geschäftsführerin
GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Potsdam mbH
Monika Fontaine-Kretschmer
Mitglied der Geschäftsführung
Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte Wohnstadt
Frankfurt am Main
Dr. Ansgar Klein
Geschäftsführer
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
Berlin
Albert Geiger
Fachbereichsleiter im Bürgerbüro Bauen
Stadt Ludwigsburg
Dr. Stefan Köhler
Erster Bürgermeister
Stadt Friedrichshafen
Karl-Heinz Goetz
Geschäftsführer
Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften
Berlin
Dr. Dieter Korczak
Leiter und Geschäftsführer
GP-Forschungsgruppe Institut für Grundlagen- und
Programmforschung
Bernau bei Berlin
Meike Heckenroth
Vorstand
empirica ag
Berlin
Christian Huttenloher
Generalsekretär und Vorstandsmitglied
Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau
und Raumordnung e. V.
Berlin
126
Prof. Dr. Otfried Jarren
Professor für Medien und Politik
IKMZ – Institut für Kommunikationswissenschaft und
Medienforschung
Universität Zürich, Schweiz
Hans-Otto Kraus
München
Jan Kuhnert
Geschäftsführer
KUB Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH
Hannover
Ute Kumpf
ehem. MdB, Vorstand
Stiftung Bürger für Bürger
Wildau
Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation
Dr. Jochen Lang
Abteilung III – Ressortkoordination
Senatskanzlei Berlin
Dr. Martin Lenz
Bürgermeister
Stadt Karlsruhe
Dr. Christian Lieberknecht
Geschäftsführer
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e. V.
Berlin
Claudius Lieven
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung,
Stadtwerkstatt und Partizipationsverfahren
Freie und Hansestadt Hamburg
Prof. Dr. Edda Müller
Ministerin a. D.
Transparency International Deutschland e. V.
Berlin
Rolf Müller
Bonn
Reiner Nagel
Vorstandsvorsitzender
Bundesstiftung Baukultur
Potsdam
Prof. Dr. Leo Penta
Leiter des Instituts für Community Organizing (DICO)
Katholische Hochschule für Sozialwesen
Berlin
Thomas Perry
Geschäftsführung
Q I Agentur für Forschung GmbH
Mannheim
Norbert Portz
Beigeordneter
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Bonn
Stefan Raetz
Bürgermeister
Stadt Rheinbach
Stephan Reiß-Schmidt
München
Prof. Dr. Frank Roost
Institut für urbane Entwicklungen
Universität Kassel
Prof. Dr. Roland Roth
Berlin
Prof. Dr. Gary S. Schaal
Professur für Politikwissenschaft
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
Dr. Peter Schaffner
Geschäftsführer
Dakini Investments GmbH
Frankfurt am Main
Stephan Schmickler
Bergisch Gladbach
Birgit Schmidt
WohnBund-Beratung
Dessau-Roßlau
Prof. Dr. Klaus Selle
NetzwerkStadt
Forschung Beratung Kommunikation GmbH
Schwerte
Gerwin Stöcken
Stadtrat für Soziales, Wohnen, Gesundheit und Sport
Landeshauptstadt Kiel
127
O r gani s a t i o n
Dag Tvilde
Architekt und Stadtplaner
Oslo, Norwegen
Vorsitzender:
Dr. Peter Kurz
Oberbürgermeister der Stadt Mannheim
Petra Uertz
Bundesgeschäftsführerin
Verband Wohneigentum e. V.
Bonn
Stellvertretende Vorsitzende:
Charlotte Britz
Oberbürgermeisterin (2014 bis 2019)
der Landeshauptstadt Saarbrücken
Prof. Dr. Stefanie Wesselmann
Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Öffentliches Management
Hochschule Osnabrück
Michael Sachs
Staatsrat a. D.
Hamburg
Prof. Dr. Erol Yildiz
Kulturwissenschaftler
Institut für Erziehungswissenschaft
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Österreich
Prof. Martin zur Nedden
Beigeordneter a. D.
Leipzig
7.3.3 Der Verbandsrat (§ 11 der Satzung)
D
em Verbandsrat obliegen die Beratung und Aufsicht
des Vorstandes sowie die in § 11 Abs. 6 der Satzung
aufgeführten Beschlussfassungen über:
1. den Vorschlag der von der Mitgliederversammlung
zu wählenden/abzuberufenden Mitglieder des
Kuratoriums,
2. den Vorschlag des von der Mitgliederversammlung
zu wählenden/abzuberufenden Vorstandes,
3. die Grundsätze der Verbandspolitik,
4. die Grundsätze der Rechnungslegung,
5. den Wirtschaftsplan und den Arbeitsplan,
6. die Verwendung von Jahresüberschüssen und
Ergebnisrücklagen sowie die Deckung von wirtschaftlichen Unterschüssen und
7. über die Tagesordnung der Mitgliederversammlung.
128
Peter Stubbe
Vorstandsvorsitzender
GEWOBA Aktiengesellschaft Bauen und Wohnen
Bremen
Mitglieder:
Dr. Stephan Gatz
Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D.
Leipzig
Prof. Dr. Ilse Helbrecht
Direktorin
Geographisches Institut
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Humboldt-Universität zu Berlin
Dr. Oliver Junk
Oberbürgermeister
Stadt Goslar
Hilmar von Lojewski
Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen
und Verkehr
Deutscher Städtetag
Köln
Michael von der Mühlen
Staatssekretär a. D.
Dortmund
Prof. Elke Pahl-Weber
Institut für Stadt- und Regionalplanung
Technische Universität zu Berlin
Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation
Dr. Ulrik Schlenz
Mitglied des Vorstandes
Wankendorfer Baugenossenschaft für SchleswigHolstein eG
Kiel
Prof. em. Dr. Gunnar Folke Schuppert
Emeritus des Center for Global Constitutionalism
WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Berlin
Lukas Siebenkotten
Präsident
Deutscher Mieterbund e. V.
Berlin
Marietta Tzschoppe
Bürgermeisterin und Leiterin des Geschäftsbereiches
Stadtentwicklung und Bauen
Stadt Cottbus
Der Verbandsrat ist seit der Mitgliederversammlung am
21. November 2019 viermal zusammengetreten, nämlich am 10. Dezember 2019, am 23. März 2020, am
25. Juni 2020 und am 8. Oktober 2020. Er hat sich in
seinen Sitzungen insbesondere mit der Vorbereitung
der verbandspolitischen Entscheidungen, der Verbandsarbeit, der Vorbereitung der öffentlichen Veranstaltung
sowie mit der wirtschaftlichen Situation des Verbandes
auseinandergesetzt. Außerdem bereitete er die Mitgliederversammlung am 9. Dezember 2020 vor.
7.3.4 Der Vorstand (§ 12 der Satzung)
der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der
regionalen Geschäftsstellen.
Ihm obliegt insbesondere
1. die Verwaltung des Verbandsvermögens und die laufende Geschäftsführung des Verbandes im Rahmen
der Richtlinien des Verbandsrats,
2. die Vorbereitung der Mitgliederversammlung,
3. die Vorbereitung der Beratungen und die Durchführung der Beschlüsse der Verbandsorgane und sonstigen Einrichtungen,
4. die Aufstellung des Jahresabschlusses gemeinsam
mit dem Verbandsrat,
5. die Aufstellung des Wirtschaftsplans,
6. die Aufstellung des Arbeitsplans,
7. der Vorschlag für die Berufung eines wissenschaftlichen Beirates und der Arbeitsgruppen sowie die
Betreuung dieser Einrichtung,
8. die Bestellung der Geschäftsführerinnen oder der
Geschäftsführer der regionalen Geschäftsstellen,
9. die Beratung und Betreuung der regionalen
Geschäftsstellen sowie
10. die Herausgabe oder Schriftleitung der Veröffentlichungen des Verbandes.
7.3.5 Der Rechnungsprüfungsausschuss
(§ 6 Abs. 3 der Satzung)
P
D
Laut § 12 Abs. 3 der Satzung führt der Vorstand die
Geschäfte des Verbandes im Rahmen der Beschlüsse
der Verbandsorgane. Er leitet die Geschäftsstelle und ist
Dienstvorgesetzter der in ihr tätigen Dienstkräfte sowie
Dem Rechnungsprüfungsausschuss gehören
derzeit an:
rof. Dr. Jürgen Aring wurde gemäß § 12 der Satzung in der Sitzung der Mitgliederversammlung am
12. November 2014 zum Vorstand gewählt und am
21. November 2019 bestätigt.
er von der Mitgliederversammlung gewählte
Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind kraft ihres Amts geborene Mitglieder des
Kuratoriums.
129
O r gani s a t i o n
7.4.1 Bundesgeschäftsstelle/
Hauptgeschäftsstelle
Karl-Heinz Goetz
Geschäftsführer Bundesverband der gemeinnützigen
Landgesellschaften
Berlin
D
ie Bundesgeschäftsstelle in Berlin war zum
30. Juni 2020 mit dem Vorstand des vhw, dem
Stellvertreter des Vorstandes, der Bereichsleiterin für
Controlling und Verwaltung, dem Bereichsleiter für
Fortbildung, dem Wissenschaftlichen Leiter, vier Senior
wissenschaftlern, fünf Wissenschaftlern, fünf Forschungsassistenten, einer wissenschaftlichen Trainee,
zwei Referentinnen für Öffentlichkeitsarbeit, drei Verwaltungsmitarbeitern, einem IT-Administratoren sowie
einer Sekretärin und zwei Sekretariatsmitarbeiterinnen
besetzt.
Michael Hampel
Mainz
Wolfgang D. Heckeler
Remseck
Herbert Jaspert
Bielefeld
Helmut Mäule
Ludwigsburg
7.4
Verbandsstruktur
S
itz des Verbandes ist Berlin. Die Verwaltungssitze
des Verbandes sind Bonn und Berlin. Der Verband
ist in regionale Geschäftsbereiche gegliedert.
Die Fortbildung war mit den Abteilungen Seminar- und
Adressverwaltung sowie mit der Fortbildungsverwaltung mit 25 Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen
besetzt. Carmen Schubert und Monika Greiner wurde
für ihre langjährige Arbeit im Vorstandsekretariat herz-
Vorstand
Prof. Dr. Jürgen Aring
Stellvertreter des Vorstandes
Bernd Hallenberg
Sekretariat
Mariana Jockisch, Nicole Witte,
Ramona Figur
Fortbildung
Bereichsleitung
Henning Dettleff
Koordinator
Philipp Sachsinger
130
Forschung und
Beratung
Politik und
Öffentlichkeit
Controlling und
Verwaltung
Verlag
Wissenschaftliche
Leitung und Bereichsmanagement
Dr. Olaf Schnur
Bereichsleitung
Prof. Dr.
Jürgen Aring
Bereichsleitung
Britta Klück
Geschäftsleitung
Dr. Diana Coulmas
vhw Dienstleistung
GmbH
lich gedankt, beide Kolleginnen wurden in den Ruhestand verabschiedet.
7.4.2 Geschäftsstellen
N
ach § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung ist der Verband
in regionale Geschäftsbereiche gegliedert. Die regio
nalen Geschäftsstellen werden durch Geschäftsführer
innen oder Geschäftsführer geleitet:
7.5
Mitgliederbewegung
I
m Berichtszeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni
2020 wurden 65 Mitglieder neu aufgenommen,
18 Mitglieder sind ausgeschieden. Dem Verband gehören somit zum 30. Juni 2020 2.084 Mitglieder an.
Der Mitgliederbestand weist folgende Struktur auf:
Baden-Württemberg:
Rainer Floren
Sindelfingen
2
3
4
5
1
6
Bayern:
Yves Müller
München
7
8
9
Region Nord:
Philipp Sachsinger
Niedersachsen/Bremen, Schleswig-Holstein/Hamburg
Hannover
Nordrhein-Westfalen:
Eva Isabel Spilker
Bonn
Region Ost:
Petra Lau
Berlin/Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen-Anhalt
Berlin
1 1.502 Gebietskörperschaften
aufgeteilt in: 494 Gemeindeverwaltungen
211 Kreisverwaltungen
797 Stadtverwaltungen
2 151 Wohnungsunternehmen
Petra Rösler
Sachsen/Thüringen
Leipzig
3 11 Kreditinstitute
Region Südwest:
Bernd Bauer
Hessen/Rheinland-Pfalz
Ingelheim
5 97 Freiberufliche Träger
Saarland:
Detlef Loch
Saarbrücken
4 28 Verbände
6 137 Gewerbliche Unternehmen
7 78 Sonstige
8 18 Einzelförderer
9 62 Versorger
Abb. 91: Aktuelle Mitgliederverteilung
Grafik: vhw e. V.
131
O r gani s a t i o n
7.6
Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation
vhw-Dienstleistung GmbH
Peter Rohland
Ehrenmitglied des vhw e. V.
D
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m Wohngeld-Leitfaden
m Aufhebung und Rückforderung von Leistungen
nach dem Wohngeldgesetz
Das zulässige Bauvorhaben
Von der Sanierungssatzung zum Ausgleichsbetrag
Handbuch Einzelhandel
Der sachgerechte Bebauungsplan
Stadtumbau – Ein Leitfaden
Der standortgerechte Einzelhandel
Das neue Vergaberecht
Praxishandbuch Umweltrecht
Handbuch zum Recht der Bau- und Umweltrichtl. der EU
Baulandentwicklung durch Bodenmanagement
Wirtschaftliche Baulandbereitstellung
Das Baulandkataster
Rechtsfragen aus der Praxis der Straßenverkehrsbehörden
Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht
Bescheidtechnik
Öffentliches Baunachbarrecht
Das Baugesetzbuch
Praxislehrbuch Vergaberecht
Praxishandbuch Städtebaul. Verträge
Windenergieanlagen
as Verlagsgeschäft des vhw wird seit dem 1. Januar
1982 in der Rechtsform der vhw-Verlag Deutsches
Volksheimstättenwerk GmbH betrieben. Mit dem Eintrag ins Handelsregister B (HRB 397) des Amtsgerichts
Bonn am 11. Oktober 2004 wurde der vhw-Verlag in
vhw-Dienstleistung GmbH umfirmiert. Mit der Namensänderung wurde auch der Unternehmensgegenstand
– bisher Herstellung, Verlegen und Vertrieb von Druckerzeugnissen – um die Geschäftsfelder Aus- und Fortbildung sowie Beratung Dritter erweitert. Der Gesellschaftszweck sollte insbesondere auf den Gebieten
der Stadtentwicklungs-, Umwelt-, Vermögens- und
Wohnungspolitik sowie des Städtebau- und Wohnungsrechts umgesetzt werden. Alleingesellschafter ist
der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V., Berlin, mit einem Geschäftsanteil von
33.233,97 Euro.
978-3-87941-975-3
978-3-87941-981-4
978-3-87941-967-8
978-3-87941-962-3
978-3-87941-953-1
978-3-87941-949-4
978-3-87941-945-6
978-3-87941-980-7
978-3-87941-991-3
978-3-87941-946-3
978-3-87941-950-0
978-3-87941-909-8
978-3-87941-911-1
978-3-87941-889-3
978-3-87941-989-0
978-3-87941-964-7
978-3-87941-996-8
978-3-87941-971-5
978-3-87941-979-1
978-3-87941-978-4
978-3-87941-987-6
978-3-87941-988-3
Wirtschaftliche Baulandbereitstellung
– Städtebauliche Kalkulation
Egbert Dransfeld
1. Auflage, Umfang: 104 Seiten, DIN A5, broschiert
Einzelpreis: 27,60 EUR zzgl. Versandkosten
ISBN: 978-3-87941-911-1, Bonn, Mai 2003
Baulandentwicklung durch Bodenmanagement
Gerd Geuenich / Rudolf Josten / Monika Teigel
1. Auflage, Umfang: 144 Seiten, DIN A5, broschiert
Einzelpreis: 27,80 EUR zzgl. Versandkosten
ISBN: 978-3-87941-909-8, Bonn, November 2002
Das Baulandkataster
– Handlungsanleitung für die Praxis
Gerd Schmidt-Eichstaedt
1. Auflage, Umfang: 142 Seiten, DIN A5, broschiert
Einzelpreis: 22,70 EUR zzgl. Versandkosten
ISBN: 978-3-87941-889-3, Bonn, Mai 2000
In Vorbereitung
Wohngeld-Leitfaden 2020
Ingo Christian Hartmann
11. Auflage, DIN A5, broschiert
Erscheint vorauss. im 4. Quartal 2019
Bestellung
Fax (0228) 72599-95
Absender / Rechnungsanschrift
Besteller/Zeichen
Datum, Unterschrift
Titelbild: © Druckerei Paffenholz, Bornheim
Der Aufsichtsrat
D
er Aufsichtsrat hat die Aktivitäten der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2019/2020 in seiner Sitzung
am 3. Juli 2019 und die Vorbereitung für die 38. Gesellschafterversammlung veranlasst.
Dem Aufsichtsrat gehören im Berichtszeitraum an:
Mitglieder:
Dr. Stephan Gatz
Verbandsratsmitglied des vhw e. V.
Volker Nordalm
Ehrenmitglied des vhw e. V.
132
D
ie vhw-Dienstleistung GmbH gibt
Fachliteratur zu den rechtlichen
Grundlagen des Planens und Bauens
heraus. Die verlegten Fachbücher – darunter auch Textausgaben, Leitfäden und
Rechtsprechungssammlungen – unterstützen die Tätigkeit des vhw e. V. im
Die aktuellen
Rahmen der Aus- und Fortbildung. Das
FACHBÜCHER
Fachbuchprogramm rundet damit das
Dienstleistungsangebot des Verbandes
ab. Der Vertrieb der Broschüren erfolgt
durch gezieltes Direktmarketing und ist
in weiten Teilen abgestimmt auf das
bundesweite Aus- und Fortbildungsprogramm des vhw e. V. Das Fachbuchprogramm des Verlags ist unter anderem auf aktuelle
Fragen in den Bereichen Stadtentwicklung, Planungs-,
Umwelt- und Vergaberecht sowie Sozialrecht gerichtet.
Es umfasst zum ersten Halbjahr 2019 23 Buchtitel und
eine Loseblattsammlung.
Dienstleistung GmbH
Planungsrecht
Bauordnungsrecht
Erschließungsrecht
Allgemeine Verwaltung
Vergaberecht
Sozialrecht
ie 38. Ordentliche Gesellschafterversammlung fand
am 3. Juli 2019 in Berlin statt.
Vorsitzender:
Reinhart Chr. Bartholomäi
Ehrenvorsitzender des vhw e. V.
Das Verlagsgeschäft
Umweltrecht
Dienstleistung GmbH
D
44,50 €
39,50 €
41,50 €
43,50 €
59,90 €
41,90 €
39,50 €
43,50 €
33,90 €
28,10 €
52,30 €
27,80 €
27,60 €
22,70 €
25,60 €
29,90 €
27,80 €
29,90 €
33,40 €
33,50 €
37,50 €
43,50 €
Die Gesellschafterversammlung
Bodenordnung
Die Geschäftsführung:
Dr. Diana Coulmas
Geschäftsführerin der vhw-Dienstleistung GmbH
Bodenordnung
Stand 8/2019
7.7
vhw Stiftung
D
ie vhw Stiftung wurde am 16. Dezember 2016 von
der Bezirksregierung Köln in der Rechtsform der
selbständigen Stiftung bürgerlichen Rechts als rechtsfähig anerkannt. Der unmittelbar gemeinnützige Stiftungszweck ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung. Zweck der Stiftung ist auch die
Beschaffung von Mitteln zur Förderung der vorgenannten Zwecke durch eine andere Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts. Das Stiftungskapital beläuft sich auf 3,7 Mio. Euro.
Stiftungskuratorium:
Dr. Peter Kurz
Oberbürgermeister der Stadt Mannheim
Michael Sachs
Hamburg
Prof. em. Dr. Gunnar Folke Schuppert
Berlin
Vorstand:
Prof. Dr. Jürgen Aring
Vorstand vhw e. V.
Bonn/Berlin
133
O r gani s a t i o n
134
Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation
vhw
Anhang
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Berlin/Bonn
•
Bilanz zum 31. Dezember 2019
•
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Berlin, 1. Oktober 2020
gez. Dr. Peter Kurz
gez. Prof. Dr. Jürgen Aring
Vorsitzender des Verbandsrats
Vorstand
135
Bi l anz z u m 3 1 . D e z e m b e r 2 0 1 9
( mit Verg lei ch s za h l e n d e s Vo r j a h re s )
Aktiva
31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
EUR
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1.
2.
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Geleistete Anzahlungen
17.832,00
0,00
11.847,00
17.832,00
0,00
11.847,00
II. Sachanlagen
1.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.
Geleistete Anzahlungen
377.100,02
465.140,02
0,00
0,00
33.233,97
33.233,97
428.165,99
510.220,99
20.336,68
64.629,03
III. Finanzanlagen
Beteiligungen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
3.
Sonstige Vermögensgegenstände
96.926,61
97.101,98
24.696,16
256.433,84
36.051,41
378.056,61
69.453,79
202.607,18
II. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
136
8.167.625,30
7.885.850,61
2.657.906,91
2.498.523,10
11.223.925,50
10.651.609,92
81.882,52
0,00
11.733.974,01
11.161.830,91
Passiva
31.12.2019
EUR
EUR
31.12.2018
EUR
EUR
A. Eigenkapital
I. Verbandsvermögen (Freie Eigenmittel)
616.135,31
616.135,31
II. Rücklagen
1.
Freie Rücklage
4.153.022,38
3.667.507,76
2.
Betriebsmittelrücklage
2.888.430,44
3.516.777,66
3.
Rücklage für projektbezogene Wissenschaftsarbeit
0,00
0,00
4.
Rücklage Zuwendung vhw Stiftung
0,00
III. Bilanzgewinn
7.041.452,82
0,00
7.184.285,42
1.503.395,60
1.057.167,40
9.160.983,73
8.857.588,13
B. Rückstellungen
1.
Rückstellungen für Pensionen
2.
Steuerrückstellungen
3.
Sonstige Rückstellungen
592.549,00
642.968,00
0,00
0,00
436.000,00
1.028.549,00
496.600,00
1.139.568,00
C. Verbindlichkeiten
1.
Erhaltene Anzahlungen
591.495,28
2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
803.237,12
3.
Sonstige Verbindlichkeiten
149.708,88
449.511,62
561.963,81
1.544.441,28
11.733.974,01
153.199,35
1.164.674,78
11.161.830,91
137
vhw
Gewinn- und Verlustrechnung vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
(mit Vergleichszahlen des Vorjahres)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
138
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
Mitgliederbeiträge, Spenden
Ergebnis aus Lehrgängen
a) Erlöse
b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter
Ergebnis aus Fernlehrgängen
a) Erlöse
b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter
Ergebnis Qualitätsmanagement Fortbildung
a) Erlöse
b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter
Ergebnis aus Adressdatenbank
a) Erlöse
b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter
Ergebnis aus Seminarverwaltung
a) Erlöse
b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter
Ergebnis aus Modulsekretariat
a) Erlöse
b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter
Ergebnis aus Forum Wohnen + Stadtentwicklung
a) Erlöse
b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter
Ergebnis aus Wissenschaftsarbeit
a) Erlöse
b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter
Ergebnis aus Veranstaltungen
a) Erlöse
b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter
Sonstige Erträge
Personalaufwand mit Gemeinkostencharakter
Abschreibungen
Sächl. Verwaltungsk. mit Gemeinkostencharakter
a) Sonstige sächliche Verwaltungskosten
– Bundesgeschäftsstelle
– Hauptgeschäftsstelle
b) Öffentlichkeitsarbeit
c) EDV-Kosten
d) Bau und Erneuerung
Zinsen und ähnliche Erträge
Abschreibungen Wertpapiere des Umlaufvermögens
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Dotierung des Stiftungsvermögens der vhw Stiftung
Kaufmännischer Jahresüberschuss
Gewinnvortrag
Entnahme aus Rücklagen
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn
Geplante Entnahme aus Rücklagen
Geplante Einstellung in Rücklagen
Bilanzgewinn nach gepl. Einstellung in Rücklagen
2019
2018
Euro
Euro
592.989,96
19.314.391,46
-15.196.051,85
4.118.339,61
19.103.919,01
-14.798.721,76
4.305.197,25
164.644,84
-147.057,81
17.587,03
190.409,41
-118.082,08
72.327,33
602.000,00
-602.000,00
0,00
559.000,00
-559.000,00
0,00
523.303,64
-715.000,00
-191.696,36
597.630,03
-697.000,00
-99.369,97
435.000,00
-435.000,00
0,00
381.000,00
-381.000,00
0,00
384.000,00
-384.000,00
0,00
353.000,00
-353.000,00
0,00
7.894,47
-98.887,94
-90.993,47
7.943,64
-109.729,72
-101.786,08
202.173,54
-3.193.498,99
-2.991.325,45
2.513,99
-2.751.329,58
-2.748.815,59
0,00
-35.555,34
-478.501,57
-21.183,18
574.632,80
-499.684,75
-255.852,63
-190.441,83
-89,40
0,00
-87.731,79
-35.555,34
349.767,23
-445.892,66
-138.504,16
-570.362,78
-44.423,56
-946.068,61
87.821,82
-2.235,00
-20.839,00
0,00
0,00
303.395,60
0,00
1.200.000,00
1.503.395,60
0,00
-1.503.395,60
0,00
-614.786,34
-211.804,79
-212.894,21
-54.325,77
-87.731,79
70.230,05
-592.878,53
-150.756,17
-1.093.811,11
74.081,12
-344.023,88
-20.200,00
71,97
-700.000,00
-842.832,60
0,00
1.900.000,00
1.057.167,40
628.347,22
-1.685.514,62
0,00
139
vhw -Ges c h ä f t s s t e l l e n
Bundesgeschäftsstelle
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Tel.: 030 390473-0
Fax: 030 390473-190
bund@vhw.de
www.vhw.de
Geschäftsstellen
Baden-Württemberg
Gartenstraße 13
71063 Sindelfingen
Tel.: 07031 866107-0
Fax: 07031 866107-9
gst-bw@vhw.de
Hauptgeschäftsstelle
Hinter Hoben 149
53129 Bonn
Tel.: 0228 72599-0
Fax: 0228 72599-19
bonn@vhw.de
vhw-Dienstleistung GmbH
Hinter Hoben 149
53129 Bonn
Tel.: 0228 72599-30
Fax: 0228 72599-19
verlag@vhw.de
Bayern
Josephsplatz 6
80798 München
Tel.: 089 291639-30
Fax: 089 291639-32
gst-by@vhw.de
Region Nord
Niedersachsen/Bremen
Schleswig-Holstein/Hamburg
Sextrostraße 3 – 5
30169 Hannover
Tel.: 0511 984225-0
Fax: 0511 984225-19
gst-ns@vhw.de
gst-sh@vhw.de
Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149
53129 Bonn
Tel.: 0228 72599-45
Fax: 0228 72599-95
gst-nrw@vhw.de
140
Region Ost
Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Tel.: 030 390473-320
Fax: 030 390473-390
gst-bb@vhw.de
Mecklenburg-Vorpommern
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Tel.: 030 390473-310
Fax: 030 390473-390
gst-mv@vhw.de
Sachsen
Region Südwest
Hessen/
Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Straße 5
55218 Ingelheim
Tel.: 06132 71496-0
Fax: 06132 71496-9
gst-he@vhw.de
gst-rp@vhw.de
Saarland
Konrad-Zuse-Straße 5
66115 Saarbrücken
Tel.: 0681 92682-10
Fax: 0681 92682-26
gst-sl@vhw.de
Grassistraße 12
04107 Leipzig
Tel.: 0341 98489-0
Fax: 0341 98489-11
gst-sn@vhw.de
Sachsen-Anhalt
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Tel.: 030 390473-310
Fax: 030 390473-390
gst-st@vhw.de
Thüringen
Grassistraße 12
04107 Leipzig
Tel.: 0341 98489-0
Fax: 0341 98489-11
gst-th@vhw.de
141
Herausgeber:
vhw – Bundesverband für Wohnen
und Stadtentwicklung e. V.
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Telefon:
Fax:
030 390473-0
030 390473-190
www.vhw.de
Die Verwendung einer Sprache frei von Diskriminierung einzelner Geschlechter ist dem vhw – Bundesverband für Wohnen und
Stadtentwicklung ein wichtiges Anliegen. Geschrieben wie gesprochen präferiert der vhw hierfür die Verwendung weiblicher
und männlicher Schreibweisen
sowie neutraler Ausdrucksformen.
Redaktion:
Ruby Nähring/Ruth Twellmann
Gestaltung/
Druck:
DCM Druck Center Meckenheim GmbH
Collage/Cover,
Fotos/Grafiken: Titel- und Kapitelseite(n): vhw e. V.,
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Oktober 2020