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Full text: Tätigkeitsbericht ... (Rights reserved) Ausgabe 2019/20 (Rights reserved)

Tätigkeitsbericht 2019/2020 Covid-19 Tät i gkei t s b e r i c h t 2 0 1 9 / 20 2 0 2. Halbjahr 2019 / 1. Halbjahr 2020 Dieser Bericht über die Entwicklung und Tätigkeit des vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V., Berlin, schließt an den anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung am 21. November 2019 schriftlich vorgelegten und mündlich ergänzten Tätigkeitsbericht 2018/2019 an. Er umfasst – soweit sich aus folgenden Ausführungen nichts anderes ergibt – den Berichtszeitraum 2. Halbjahr 2019 und 1. Halbjahr 2020. Tät i gkei t s b e r i c h t 2 0 1 9 / 20 2 0 Seite Vorwort Nichts ist so beständig wie der Wandel 2.4 4 In den Blick genommen 10 1 Lokale Demokratie 11 1.1 Die vhw Stadtmacher Akademie 13 1.2 Städteprojekte 15 1.3 Wandel lokalpolitischer Kultur in Zeiten von Populismus und Polarisierung 18 Lokale Demokratie in Klein- und Mittelstädten unter den Bedingungen von Peripherisierung Begegnungskontexte: Projekte, Plätze und Atmosphären 36 Transition-Town-Initiativen und die große Transformation 38 Sport- und Bewegungs­landschaften: Netzwerke und Kooperationen im Spannungsfeld zwischen Stadtentwicklung und Sport 39 Stadtteilmütterprojekte und Wohnungsunternehmen 40 3 Digitalisierung 41 3.1 Corona und der steinige Weg zur digitalen Beteiligung 43 Bürger/Bürgerinnen als Freunde? Potenziale von sozialen Medien in der öffentlichen Verwaltung 45 2.5 2.6 Forschung und Politik 1.4 Seite 2.7 3.2 22 1.5 Lokale Politik und Beteiligung – Neue Wege des Stadtmachens und die Rolle lokaler Politik 24 3.3 Stadtmachen auf digitalen Plattformen 46 4 Wohnen in der Stadtentwicklung 48 1.6 Kommunalpolitik 4.1 1.7 Soziale Benachteiligung und politische Partizipation – Vergleichsstudie zu Beteiligungslandstrukturen im Kontext von Marginalisierung Wohnungspolitik und Wohnungsmarkt – zwischen Kontinuität und Corona 48 26 Bodenpolitik bleibt zentraler Schlüssel zur Lösung der Wohnraumfrage 50 Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt 28 Mustersprache Stadtgestalten – strategische Impulse zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung durch Baugemeinschaften 52 Quartier und Nachbarschaft – neue Perspektiven 29 Förderung lokaler Demokratie im Quartier: Ein Handlungsfeld der Gemeinwesenarbeit? Faire Wohnraumversorgung und „gesunde Mischung“? Belegungspolitiken institutioneller Wohnungsanbietender 53 31 Forschung zu Flucht und Migration – neue Wege beschreiten 33 Wohnbaulandbereitstellung als inter­ kommu­nale Aufgabe – Teilprojekt „Region Stuttgart“ im Forschungsvorhaben „Soziale Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene“ 54 2 2.1. 2.2 2.3 2 25 4.2 4.3 4.4 4.5 Inhalt Seite 4.6 4.7 Organisation Problemimmobilien – eine oft unterschätzte stadtentwicklungs- und wohnungspolitische Herausforderung 56 7 Zur Zukunft der Eigenheime der 1950er bis 70er Jahre – Eine Befragung 56 Transfer- und Öffentlichkeitsarbeit 5 Transferformate 60 5.1 Veranstaltungen 60 5.2 Zeitschrift „Forum Wohnen Stadtentwicklung“ 64 5.3 Weitere Publikationen & Formate 67 5.4 Vorträge und Veröffentlichungen in externen Publikationen, Kooperationen 72 Pressearbeit 76 5.5 Seite Fortbildung 6 Auftrag und Überblick 78 6.1 Entwicklung der Fortbildungstätigkeit 80 6.2 Fortbildungsthemen im Überblick 80 6.5 Fortbildung: Aus den Bundesländern 101 6.4 Spezialformate 107 6.5 Leuchtturmveranstaltungen 110 6.6 Fachliteratur Fortbildung 112 6.7 Marketing Fortbildung 113 6.8 Entwicklung des Internetauftritts im Fortbildungsbereich 117 Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation 124 7.1 Rechtliche Verhältnisse 124 7.2 Ehrenmitgliedschaften 124 7.3 Organe des Verbandes 125 7.3.1 Die Mitgliederversammlung (§§ 7-9 der Satzung) 125 7.3.2 Das Kuratorium (§ 10 der Satzung) 125 7.3.3 Der Verbandsrat (§ 11 der Satzung) 128 7.3.4 Der Vorstand (§ 12 der Satzung) 129 7.3.5 Der Rechnungsprüfungsausschuss (§ 6 Abs. 3 der Satzung) 129 7.4 Verbandsstruktur 130 7.4.1 Bundesgeschäftsstelle/Hauptgeschäftsstelle 130 7.4.2 Geschäftsstellen 131 7.5 Mitgliederbewegung 131 7.6 vhw-Dienstleistung GmbH 132 7.7 vhw Stiftung 133 Anhang vhw-Jahresabschluss 2019 135 Anschriften der vhw-Geschäftsstellen 140 3 Vor w or t Nichts ist so beständig wie der Wandel N ichts ist so beständig wie der Wandel, das wusste der griechische Philosoph und Denker Heraklit bereits vor zweieinhalbtausend Jahren zu berichten. Geändert hat sich bis heute daran nichts, möchte man meinen, wenn man vielleicht von der Beschleunigung des Wandels absieht. Nachdem im Frühjahr 2020 – inmitten unseres Berichtszeitraums – mit der CoronaPandemie (Covid-19) plötzlich und ohne größere Vorwarnung ein verheerendes disruptives Ereignis über die Menschheit gekommen ist, hat heute bereits der daraus resultierende gesellschaftliche Wandel deutlich an Gestalt gewonnen. So ist es gerade einmal ein Jahr her, dass wir an dieser Stelle des Tätigkeitsberichts 2018/2019 die weitreichenden Umbrüche des vergangenen Jahrzehnts mit dem Untertitel „Eine andere Welt“ zusammengefasst haben. Bewegt haben uns damals insbesondere die Folgen einer weithin ungezähmten Globalisierung, der immer stärker in den Fokus rückende Klimawandel, die Krisensymptome des Neoliberalismus der letzten Jahrzehnte, der Aufstieg populistischer Strömungen sowie der rapide technologische Wandel, vor allem in Gestalt einer digitalen Transformation der Gesellschaft. Die Überschrift lautete „Vom Verstehen zum Gestalten“. Es ging dabei vor allem darum, aus dem Verstehen der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung für den Verband konkrete Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft in den zentralen Handlungsfeldern Wohnen, Bodenpolitik, Stadtentwicklung, gesellschaftlicher Zusammenhalt und lokale Demokratie abzuleiten und den vhw zur zukunftsorientierten Mitgestaltung zu befähigen. Gegenwartsanalysen weisen den Weg S eitdem ist die Analyse des Wandels und der resultierenden Herausforderungen etwas weiter vorangeschritten. So hat Andreas Reckwitz in seinem Buch „Das Ende der Illusionen“ den Aufstieg und die Krise 4 des gegenwärtigen Liberalismus nachgezeichnet, der in den 1980er Jahren begonnen hatte, die strengen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Regulierungen im sozial-korporatistischen Staat, zugunsten einer dynamischen Erneuerung der Gesellschaft radikal zu öffnen.1 Er skizziert dessen dominierende Stränge, den ökonomisch orientierten Neoliberalismus und den kultur- und identitätspolitischen Linksliberalismus sowie die damit einhergehenden sozioökonomischen, soziokulturellen und demokratiepraktischen Krisensymptome, die seit einiger Zeit darauf hindeuten, dass sie unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht mehr produktiv bewältigt werden können. So steht auf der einen Seite die konstatierte „Überdynamisierung“ der Gesellschaft in engem Zusammenhang mit dem Kollaps der europäischen Finanzmärkte um das Jahr 2007 herum, den nachfolgenden Staatskrisen, dem Niedergang gesellschaftlicher Infrastrukturen und der Vermarktlichung des Sozialen, des Sozialraums und des Wohnens. Zudem brachte die globalisierte Ökonomie erhebliche soziale Verwerfungen und Umverteilungsprobleme hervor. Auf der anderen Seite hatten die Deregulierungen und Öffnungen der vergangenen Jahrzehnte auch den Aufstieg des Multikulturalismus und der Identitätspolitik ermöglicht. Im Zusammenwirken mit dem Anstieg der Migration zeigen sich jedoch auch die Gefährdungen einer wechselseitigen kulturellen Desintegration, insbesondere durch die Selbstabschottung ethnischer, religiöser (durchaus auch „weißer“) Communities. Die demokratiepraktischen Probleme der spätmodernen Gesellschaft sind evident. Die Internationalisierung einer Vielzahl politischer Regelungsbereiche geht genauso einher mit der Abtretung von Zuständigkeiten und Handlungskompetenzen der Politik wie die Forderung einer emanzipierten Bürgerschaft nach einem 1 Reckwitz, Andreas (2019): Das Ende der Illusionen. Frankfurt am Main. Reckwitz spricht in diesem Kontext von einem öffnenden, die Grenzen überschreitenden „apertistischen Liberalismus“. Mehr an Mitbestimmung. In Kombination mit den noch ungelösten sozialen und kulturellen Verwerfungen der Gegenwart tragen diese bei zu einem Bedeutungsverlust der Politik, der sich vor allem in sinkenden Wahlbeteiligungen, rückläufigen Mitgliederzahlen der Parteien, Vertrauensverlust und politischer Apathie der Menschen oder gar im Aufstieg populistischer Strömungen niederschlägt. Auf dem Weg zu einem „eingebetteten Liberalismus“? D ie Analyse der vielfältigen gesellschaftlichen Krisensymptome, die sich in den letzten Jahren immer deutlicher herausgebildet haben, bilden die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft geeignete (Gegen-)Strategien entwickeln und angemessene Reaktionen auf die aktuellen Herausforderungen zeigen kann. Reckwitz kommt dementsprechend in seinem Buch zu der abschließenden These, der derzeitige öffnende Liberalismus und sein Paradigma der Dynamisierung werde künftig durch einen regulativ „eingebetteten Liberalismus“ abgelöst. Und in der Tat sprechen einige Beobachtungen aus dem realpolitischen und demokratischen Geschehen heute dafür, dass die sich stellenden Herausforderungen – trotz aller Polemik und Entgleisungen vor allem in den neuen Medien – von Politik, Zivilgesellschaft und Bürgerschaft im Rahmen konstruktiver Aushandlungsprozesse angenommen und ggf. rationalen Lösungen zugeführt werden. So wurden in den letzten Jahren zum Beispiel erste neue Instrumente zur Regulierung der europäischen Finanzmärkte entwickelt, wurden europäische Lastenausgleichs- und Umverteilungsfragen diskutiert und entschieden, wurden staatliche Förderprogramme zur Sanierung oder zur Neuschaffung von gesellschaftlichen Infrastrukturen aufgelegt und werden neuerdings wieder die Fragen einer regulierten, sozial gerechten Boden- und Wohnungspolitik auf die politische Agenda gesetzt. In anderen aktuellen Themenfeldern werden inzwischen mit zunehmender Spannbreite intensive gesellschaftliche Diskurse über einzuschlagende Entwicklungspfade geführt, sei es in Sachen identitätspolitischer Grenzziehungen, humanitärer Katastrophenhilfe, Migration und Integration oder geeigneter Konzepte und Maßnahmen zum Klimaschutz. In diesem Zusammenhang gibt es auch gegenüber dem emotional aufgeladenen Thema des Populismus Positives zu vermelden. So berichtet das jüngste Populismusbarometer 2020 von einer „Trendwende im Meinungsklima“. Demnach hat sich, in Folge einer „deutlich verbesserte(n) und inklusivere(n) Regierungspolitik“ und eines „demokratischen Antipopulismus“ die Intensität populistischer Einstellungen zuletzt, insbesondere in der politischen Mitte, stark verringert. Sie „…zeigt sich in der Auseinandersetzung mit der populistischen Versuchung damit als lernfähig“.2 Zu vielen der aufgezeigten Herausforderungen hat sich auch der vhw im vergangenen Jahr durch einschlägige Forschungsaktivitäten positioniert, wie der nachfolgende Tätigkeitsbericht verdeutlichen wird. Insbesondere standen dabei sozial-politikwissenschaftliche Themen, wie die milieuorientierte Analyse gesellschaftlicher Verwerfungen oder die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Gegenstrategien, das Empowerment alter und neuer Akteure der Stadtentwicklung, die Untersuchung populistischer Strömungen oder die nachhaltige Entwicklung der Quartiere und Nachbarschaften auf der Agenda. Zudem konnten erfolgreiche Beiträge zu einer Reform der Boden- und Wohnungspolitik oder zu einem sozial verträglichen digitalen Wandel der Gesellschaft initiiert und erarbeitet werden. Und doch ist nichts so beständig wie der Wandel. Als um den 27. Januar 2020 herum das Coronavirus erstmals Deutschland erreichte, rechnete kaum jemand damit, dass davon eine ernsthafte Bedrohung ausgehen könnte. Noch am 24. Februar nahmen hunderttausende von Menschen im Karneval sorglos an den 2 Bertelsmann Stiftung (Hg.): EINWURF 2/2020 – Populismusbarometer 2020. Gütersloh. 5 Vor w or t Rosenmontagszügen teil. Wenig später setzte sich die Erkenntnis durch, dass es sich um eine ernste Epidemie handelt und schon Mitte März wurde diese aufgrund des exponentiellen Anstiegs der Infektions- und Sterblichkeitsdaten weltweit von der WHO zur globalen Pandemie erklärt. In Deutschland war zu dieser Zeit die Bereitstellung und das Management der erforderlichen Kriseninfrastruktur (Notfallbetten, Beatmungsgeräte etc.) zur Bekämpfung der Pandemie bereits weit vorangeschritten, allerdings waren nach wie vor die Wissensressourcen über das Coronavirus, dessen Ausbreitung und resultierende gesundheitliche Schädigungen trotz einer intensivierten Forschung noch immer begrenzt. Aufgrund der exponentiellen Zuspitzung der Erkrankungen, die sich noch bis Ende März, zuletzt mit knapp 7.000 Neuinfektionen täglich, fortsetzte, wurden seitens des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der Pandemie und zur Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung und der gesundheitlichen Risikogruppen, mit dem sogenannten Lockdown erhebliche Beschränkungen der Bewegungsfreiheit vorgenommen. Auch der vhw nahm seine diesbezügliche Verantwortung wahr und stellte zum 16. März 2020 für mehrere Wochen alle Präsenzveranstaltungen ein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überantwortete er weitgehend dem geschützten „Homeoffice“. Mancher vermeintlich kritische Geist hat diesen Lockdown als fragwürdigen Eingriff in die demokratischen Grundrechte interpretiert. Allerdings war dieser Eingriff zeitlich auf das Nötigste begrenzt und stellte angesichts der anfangs noch wenig bekannten Gefährdung eine unabdingbare Ausnahme von der Regel dar. Zudem gab es in der Politik, der Zivilgesellschaft und der Bürgerschaft, selbst in den Kreisen einer stark belasteten Wirtschaft, von Beginn der Pandemie an eine überwältigende Akzeptanz gegenüber den bestmöglich parlamentarisch abgestimmten Eingriffen und damit eine überzeugende Quelle demokratischer Legitimation. 6 Bis heute liegen weltweit mehr als 30 Millionen bestätigte Infektionsfälle vor und es gilt, mehr als eine Million Todesopfer zu betrauern. Inzwischen weiß man recht genau, dass nur die schnelle politische Reaktion auf die große, unbekannte Herausforderung in ihrer ganzen gesellschaftlichen Reichweite in vielen europäischen Staaten und in Deutschland das Schlimmste verhindert hat. Im traurigen Gegensatz zu jenen Staaten, die solche Eingriffe lange Zeit unterlassen haben. Ganz wesentlich beigetragen hat dazu vor allem die überwältigende Mehrheit der informierten, aufgeklärten und selbstverantwortlich handelnden Bürger, die es nicht oft genug hervorzuheben und in ihrer Rolle zu unterstützen gilt. Sie dürften vielleicht die wichtigste Ressource im Kampf gegen die Pandemie gewesen sein, standen allerdings zu oft im Schatten unnötiger politischer Querelen und der oft übertriebenen Berichterstattung über eine kleine, quantitativ eher unbedeutende, aber durchaus meinungs- und lautstarke Schar von Verschwörungstheoretikern und Libertären.3 Die Corona-Pandemie steht sicherlich für eine ganz besondere Ausnahmesituation. Aber – das lässt sich heute bereits festhalten – sie hat erbarmungslos die Vulnerabilität (Verletzbarkeit) der modernen Gesellschaften weltweit offengelegt. Dazu gehören die globale Mobilität und die globalen Handelsbeziehungen, die wesentlich zur schnellen, globalen Ausbreitung des Virus beigetragen haben. Die weitreichenden Einschränkungen im Reise- und Warenverkehr, die durch die Pandemie erzwungen wurden (und mitunter von globalisierungskritischer Seite angemahnt werden), haben wiederum deutlich gezeigt, welche ökonomischen Verwerfungen solche Einschränkungen weltweit hervorrufen. Vor allem gehört zu der konstatierten Vulnerabilität die soziale und sozialräumliche Ungleichheit in der Gesellschaft, die zu einer sehr ungleichen Verteilung von Infektionsund Sterblichkeitsrisiken sowie gesundheitlichen Belastungen geführt haben. 3 Kurz, Peter: Wir dürfen die wichtigste Ressource nicht gefährden. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2.5.2020, S.9. Vor allem in den besonders dicht besiedelten Stadtteilen mit einem sehr knappen Angebot an Grün- und Freiflächen kam es an den ersten Frühlingstagen und heißen Sommertagen zu gesundheitlich bedenklichen Ansammlungen von Menschen, die mitunter erst durch Einsätze der Polizei aufgelöst werden konnten. Wurde der öffentliche Raum in der Vergangenheit vornehmlich als Ort der Entspannung, der lockeren Begegnung und der Kommunikation angesehen, wurde er nun in Zeiten des weitgehenden Lockdowns in der Gesellschaft ein letzter öffentlicher Ort des verbliebenen sozialen Miteinanders, zugleich ein Ort erheblicher gesundheitlicher Gefährdungen, mitunter einhergehend mit einem symbolisch aufgeladenen zivilen Protest. Besonders anfällig zeigten sich des Weiteren gerade auch die kollabierten Bildungs- und Betreuungssysteme, die zudem vielen berufstätigen Familien und deren Angehörigen über Monate hinweg gewaltige Belastungsproben auferlegt haben, oder auch die meist nur geringfügig abgesicherten und deshalb in hohem Maße in ihrer Existenz gefährdeten Künstlerinnen und Künstler sowie kulturellen Einrichtungen. Selbst Staaten, die über viele Jahre hinweg eine ausgeprägte neoliberale Politik verfolgt haben, mussten plötzlich erkennen, um ein weiteres Beispiel zu nennen, dass eine stark ausgedünnte Infrastruktur, insbesondere im Gesundheitswesen, zwar wirtschaftlich rentabel sein kann, jedoch im Notfall überfordert und vom völligen Zusammenbruch bedroht ist, wie noch vor wenigen Wochen eindrucksvolle TV-Bilder aus den USA oder aus Großbritannien gezeigt haben. Urplötzlich war hierzulande der Begriff der Systemrelevanz in aller Munde, womit i. d. R. Berufszweige und Menschen bezeichnet wurden, die zur Krisenbewältigung unverzichtbar waren, auch wenn das, wie im Falle vieler Pflegekräfte des Gesundheitswesens, nicht unbedingt mit ihrem gesellschaftlichen Status oder ihrem Einkommen übereinstimmen musste. Man darf angesichts der weitreichenden Verwerfungen, die in fast allen gesellschaftlichen Teilbereichen durch das Coronavirus ausgelöst wurden, gespannt sein, welche Bedeutung zukünftig eine nachhaltige Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz (Widerstandskraft) sowie der zugehörigen Forschung beigemessen wird und welche Veränderungsprozesse dadurch vielleicht in der Gesellschaft angestoßen werden können. Der vhw in Zeiten der Corona-Pandemie A uch der vhw wurde durch die Corona-Pandemie zutiefst in seinen Grundfesten erschüttert. Mitte März, es waren gerade zwei Drittel des Berichtszeit­ raums 2019/2020 vergangen, war urplötzlich nichts mehr, wie es war. Alle Fortbildungsveranstaltungen des vhw, die bis dahin fast ausschließlich als Präsenzveranstaltungen organisiert und durchgeführt wurden, mussten mit sofortiger Wirkung abgesagt werden, womit alle wirtschaftlichen Aktivitäten des Verbandes von einem Tag zum anderen auf unbestimmte Zeit zum Erliegen kamen. Stattdessen begann mit höchster Konzentration und unter Bündelung aller Kapazitäten der grundlegende Aufbau neuer, digitaler Veranstaltungsformate, die geeignet waren, die bisherigen analogen Veranstaltungen nach und nach zu ergänzen, neue Zielgruppen zu erschließen und nicht zuletzt die Resilienz des Bundesverbandes weiter zu stärken. Auch der Forschungsbereich wurde in kürzester Zeit aus seinen gewohnten Abläufen herausgerissen und von der Ausschreibung, Vergabe und fachlichen Betreuung externer Forschungsleistungen auf die Erarbeitung und Erbringung eigener Forschungsaktivitäten umgestellt. Während alle noch nicht begonnenen Forschungsprojekte vorläufig zurückgestellt wurden, galt es, die laufenden Projekte möglichst zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, ggf. zeitlich zu verschieben sowie konstruktive methodische Ansätze und Lösungen zu finden, z. B. für entfallende Präsenzworkshops oder qualitative Interviews und Befragungen. Für alle Kolleginnen und Kollegen des Bundesverbandes und der Geschäftsstellen des vhw wurde zudem bereits frühzeitig der jeweilige Wechsel von ihrem gewohnten 7 Vor w or t Arbeitsplatz in das ggf. entsprechend nachgerüstete Homeoffice ermöglicht. Über lange Jahre hinweg hat die wirtschaftlich erfolgreiche Arbeit des Bundesverbandes die eigene Resilienz, also die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen jeglicher Art, gestärkt. Diesem Umstand dürfte es zu verdanken sein, dass der vhw seine eigenen Kräfte bündeln und die Pandemie bislang ohne größere Einschnitte bewältigen sowie sich inmitten der Krise erfolgreich neu aufstellen konnte. Wie im Bereich der Fortbildung, so galt es auch im Bereich der Forschung, sich auf den schnellen Wandel der gesellschaftlichen Herausforderungen im Kontext der Corona-Pandemie einzustellen. Insbesondere die Digitalisierung aller Lebensbereiche, die bis vor wenigen Jahren noch gänzliches „Neuland“ und bis vor kurzem in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens weitgehend abwesend war, entwickelte sich in kürzester Zeit und vordringlich zu einem der meistgefragten Themen und Herausforderungen unserer Zeit. Neben der alltäglichen Anwendung neuer digitaler Instrumente, wie z. B. dem Durchführen von OnlineMeetings, dem Halten von Online-Vorträgen oder der Erstellung von Videolehrfilmen, rückten neue, oft clusterübergreifende Forschungsfragen in den Fokus. Dazu gehören z. B. Fragen zur Inklusion und Kommunikation beim digitalen Wandel, zur demokratischen Qualitätssicherung bei der digitalen Bürgerbeteiligung und politischen Willensbildung, zur digitalen, ko-produktiven Stadtgestaltung auf virtuellen Plattformen oder zu einer digital unterstützten Organisation von nachbarschaftlichem Zusammenhalt und Zusammenleben. Viele davon fanden bereits einen ersten Niederschlag in entsprechenden Veröffentlichungen und neuen Forschungsprojekten. Weitere Themen, mit denen sich die vhw-Forschung im Kontext der Corona-Pandemie befasst hat, waren die Auswirkungen der Pandemie auf die Lebenswelten von Geflüchteten, auf die lokale Demokratie und die Bürgerbeteiligung, auf den Zusammenhalt und das Zusammenleben in den Quartieren und Nachbarschaften und nicht zuletzt die Auswir8 kungen der Pandemie auf den Immobilien- und Wohnungsmarkt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der vhw im Berichtszeitraum 2019/2020 mit der Corona-Pandemie eine tiefgreifende Herausforderung zu bewältigen hatte, die sehr viele Selbstverständlichkeiten der letzten Jahre außer Kraft gesetzt, einen intensiven Wandel in Gang gesetzt und viele erst im Entstehen begriffene Innovationen zur Krisenbewältigung und Neuformierung hervorgebracht hat. Der vhw hat sie bislang sehr gut bewältigen können. Und so gibt es einen guten Anlass – genauso wie im letzten Jahr – einen zuversichtlichen Blick auf die Gegenwart und Zukunft zu werfen! Dr. Peter Kurz Verbandsratsvorsitzender Prof. Dr. Jürgen Aring Vorstand vhw Forum Wohnen und Stadtentwicklung 3/2020 Heft 3 Mai – Juni 2020 Forschung und Politik G 3937 D Schwerpunkt Stadtmachen Ende der Naivität? Bürgergesellschaft Selbst gemachte Stadt. Fragezeichen • Die Urbane Liga als Projektschmiede und Denklabor • Stadtmachen durch StadtTeilen • Aus der Praxis kooperativer Stadtentwicklung • KulturQuartier Schauspielhaus in Erfurt • Sesseltanz für mehr Demokratie im öffentlichen Raum • Zivilgesellschaftliche Initiativen im Wohnbereich und ihre Bezüge zum Quartier • Stadtmachen zwischen Deutschland und China • Stadtmachen als Unternehmertum? • Stadtmachen auf digitalen Plattformen • Demokratie in der Krise – Krisen-Governance etablieren! • Nachbarschaft als lokales Potenzial • 2. Junges Forum | vhw Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadtentwicklung Anstiftungen zur Revision Klaus Selle Nachrichten Rezension 60 Jahre Hessischer Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ • Fachliteratur WohnungsMarktEntwicklung Abfallwirtschaft als Nachhaltigkeitsaspekt Verbandsorgan des vhw vhw - Schriftenreihe 15 9 F or s c hun g u n d P o l i t i k In den Blick genommen D ie Pluralisierung und Heterogenisierung unserer Gesellschaft, aber auch die wachsenden sozialen und politischen Friktionen bringen u. a. für Kommunen und Wohnungsunternehmen neue Herausforderungen und Steuerungsaufgaben mit sich. In einem komplexen Umfeld – zwischen Brexit, Rechtspopulismus, Klimawandel und Pandemie – ist sachliche Reflexion und fundiertes Orientierungswissen ein hohes Gut. Als unabhängiger, transformativer Wissenschaftsakteur in einer sich ausdifferenzierenden, inter- und transdisziplinären Forschungslandschaft hat es sich der vhw-Forschungsbereich zum Ziel gemacht, durch Grundlagenforschung und Transfer ein solches Orientierungswissen zu generieren und zur Verfügung zu stellen. Mit seinen vier flexiblen Forschungsclustern – Lokale Demokratie, Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt, Digitalisierung und Wohnen – forscht der vhw als gemeinnütziger wissenschaftlicher Think Tank mit einem guten Draht zur Praxis nah an den aktuellen Fragestellungen sozialer, nachhaltiger Stadt- und Quartiersentwicklung. Cluster Lokale Demokratie • • • • LD1: LD2: LD3: LD4: Demokratische Deliberation Partizipative kommunale Praxis Kommunikation und Stadtentwicklung Akteurs- und Governanceforschung, Intermediäre Cluster Wohnen in der Stadtentwicklung • WS1: Wohnungspolitik und Instrumente • WS2: Akteure, Markt und Handlungsweisen • WS3: Objekt-, Quartiers- und Siedlungstypen Abb. 1: Die vhw-Forschungscluster 2020 10 Dabei war es im vergangenen Berichtszeitraum ebenfalls wieder möglich, einerseits kontinuierlich relevante Kernthemen zu bearbeiten, andererseits aber auch gut auf aktuelle Problemlagen zu reagieren. Auch die vhw-Forschung war und ist von der CoronaPandemie und ihren Auswirkungen betroffen: Wie in vielen anderen Institutionen wurden ebenfalls im vhw die üblichen Projekt-Workshops und -Meetings auf Online-Veranstaltungen umgestellt, laufende Projekte gestreckt, etwa, wenn geplante empirische Phasen aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht durchgeführt werden konnten und viele Planungen und Projektideen zunächst ausgesetzt wurden. Dennoch ist es gelungen, mit viel Flexibilität und in einer beiderseits sehr kollegialen Kooperation mit unseren Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern alle Projekte geordnet weiterzuführen. Gelungen ist es außerdem, drängende Ad hoc-Fragen im Zuge der Corona-Pandemie aufzugreifen und hier aktiv zu werden. So wurden die Themen Kiez und Corona, Digitalisierung, Bürgerbeteiligung im Rahmen des Planungssicherungsgesetzes, Wohnen im Zusammenhang mit Politik und Märkten sowie Geflüchtete im Corona-Kontext Cluster aufgegriffen und zügig veröffentUrbaner Wandel und licht und verbreitet. Außerdem wurden drei Eigenprojekte zur gesellschaftlicher Zusammenhalt Corona-Pandemie gestartet, die • UW1: Quartier und Nachbarschaft an den vhw-Forschungsclustern • UW2: Soziale und nachhaltige Stadtentwicklung • UW3: Migration und Integration andocken und sich u. a. mit den • UW4: Soziale Millieus Corona-Effekten auf Zivilgesellschaft, auf resiliente QuarCluster tiersentwicklung und digitale Nachbarschaft befassen. Die bisDigitalisierung herige Arbeit der vhw-Forschung • DI1: Stadt und Social Media bietet dafür hervorragende An• DI2: Smart Cities schlussmöglichkeiten. Der Ausspruch, dass „in der Krise auch Chancen“ zu finden seien, lässt sich im vhw eindrücklich be- Lokale Demokratie stätigen. Die derzeitige gesellschaftliche Ausnahmesituation ist eine sehr große Herausforderung, aber auch ein „window of opportunity“, um kreativ und innovativ, wendig und schnell, aber ebenso langfristig und nachhaltig transformativ zu wirken – selten war mehr Raum dafür da, Neues auszuprobieren und auch die Rolle wissenschaftlicher Akteure in der Stadtentwicklung und Stadtpolitik neu auszuloten. Wenn die Gesellschaft nun schon in ein großes Experiment gezwungen wird, sollten wir die Gelegenheit nutzen, zu beobachten, unsere Fragen zu stellen und Schlüsse daraus zu ziehen. Was also sind die „Learnings from Corona“? Dieser Frage werden wir uns als vhw-Forschungsbereich auch in der näheren Zukunft widmen, dabei unsere Themenschwerpunkte weiter ausbauen und auch vor dem Hintergrund der aktuellen Zeitfragen reflektieren. 1 Lokale Demokratie I m Zuge des beschleunigten gesellschaftlichen Wandels der letzten Jahrzehnte und der damit einhergehenden gesellschaftlichen Modernisierung, haben wesentliche demokratische Selbstverständlichkeiten an Dynamik und Zugkraft verloren, zeigen Risse im Fundament und haben in Folge einen Bedeutungsverlust erfahren. Konstatiert werden von wissenschaftlicher Seite postdemokratische, mitunter sogar klassenstrukturelle Verwerfungen, Resonanzverluste zwischen Bürgerschaft und der immer komplexer werdenden Politik, wachsende interkulturelle Vermittlungsbedarfe gegenüber demokratischen Wertvorstellungen, verstärkte populistische Angriffe gegen die offene Gesellschaft, oder auch die Verrohung der politischen Kultur und Kommunikation in den sozialen Medien. Einhergehend mit den neuen gesellschaftlichen Fragestellungen bildeten sich in den vergangenen Jahren neue politische und soziale Bewegungen heraus, die sich oft in bemerkenswertem Maß radikalisiert und den Fokus der politischen Debatten von der Mitte hin zu den politischen Rändern verschoben haben. Der vhw hat diese neueren gesellschaftlichen Entwicklungen und die damit verbundenen demokratischen Herausforderungen, insbesondere für das Handlungsfeld lokale Demokratie, in den letzten Jahren verstärkt zum Gegenstand seiner wissenschaftlichen Arbeit gemacht. Drei Herausforderungen 1. Einem Mantra gleich ist seit Jahren die Rede davon, die repräsentative (Post-)Demokratie habe eine Aushöhlung erfahren, sei in der Krise und zunehmend gefährdet. Die öffentliche Debatte, so heißt es, werde von PR-Experten kontrolliert und Politik oft hinter verschlossenen Türen verhandelt. Währenddessen verfalle die Bürgerschaft in eine schweigende, apathische Rolle und wende sich verdrossen ab von der Politik. Dies zeige sich z. B. im Mitgliederschwund der Parteien, im Vertrauensverlust der Menschen und in der geringen Wahlbeteiligung (zur Veranschaulichung s. Abb. 2 und 3). All dies trage bei zum Verlust von Legitimation der Herrschenden, während Demokratie zur Inszenierung verkomme (Crouch 2008). 2. Die Entfremdung zwischen Bürgerschaft und Politik sei heute, so der Soziologe Hartmut Rosa, ein Krisensymptom der Demokratie. Politik sei oft nicht mehr Schrittmacher, sondern Verfolger gesellschaftlicher Entwicklung. Demokratische Willensbildung benötige viel Zeit und je mehr Interessen es gebe und je komplexer Sachverhalte seien, desto schwieriger werde in Zeiten gesellschaftlicher Beschleunigung die schnelle politische Reaktion. Aufgrund der Sachzwänge sei Politik daher gezwungen, demokratische Prozesse zu beschleunigen oder „alternativlos“ zu entscheiden. Daraus resultierten ein Resonanzverlust und eine wachsende Kluft zwischen Bürgerschaft und Repräsentanten, die ggf. Proteste gegen eine vermeintlich entfremdete Politik nach sich ziehen (Rosa 2016). 11 F or s c hun g u n d P o l i t i k 3. Auf eine weitere, damit eng verknüpfte Entwicklung weist Andreas Reckwitz (2019) hin. Nach dem Niedergang des Industriezeitalters habe sich langsam ein kognitiv-kultureller Kapitalismus herausgebildet, eine ökonomische Ordnung, die auf Kreativität und innovativem Wissen beruhe. Einhergehend, so Reckwitz, würde sich eine neue Klassenstruktur bilden, die neben Ober- und Unterschicht durch eine aufstrebende, optimistisch gestimmte sowie eine zurückbleibende, pessimistische Mittelschicht charakterisiert sei. Die neue Mittelschicht gehöre zu den Gewinnern des Wandels, während die klassische Mittelschicht immer weiter abgehängt werde, eine ökonomische und kulturelle Entwertung erfahre und ein wachsendes Unbehagen gegenüber dem gesellschaftlichen Wandel artikuliere (Reckwitz 2019). Parteimitgliedschaft in Deutschland Landtagswahl Baden-Württemberg 2016 30 Nichtwähler 29,4 % 25 Die Grünen 20 21,12 % CDU 18,84 % 15 AFD 10 10,54 % SPD 8,85 % 5 FDP 5,80 % 0 Abb. 3: Das „wahre“ Wahlergebnis im Bezug auf alle Wahlberechtigten Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Eigene Berechnung und Darstellung Reaktionen 3.000.000 Auf diese Erkenntnisse aufbauend, hat der Verband seine Forschungsaktivitäten zu diesen, auf die lokale Ebene transformierten Herausforderungen ausgeweitet. Zum weiterentwickelten Arbeitsprogramm im Forschungscluster Lokale Demokratie gehören vor allem Projekte, die sich mit demjenigen Teil der Bürgerschaft befassen, der aus unterschiedlichen Gründen für Politik, Engagement und Beteiligung so leicht zu verlieren und so schwer zu gewinnen ist. 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2005 2000 1995 1990 0 Abb. 2: Parteimitgliedschaft in Deutschland (1990 bis 2019) Quelle: Wikipedia; eigene Darstellung 12 Das sind zum einen die „klassischen“ Innovations- und Transferprojekte zur Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung im Rahmen des Städtenetzwerks, z. B. in Berlin, Kiel, Delmenhorst, Essen oder Herrenberg, welche mit den Städten gemeinsam Wege einer nachhaltigen, integrierten Stadtentwicklung beschreiten und vor allem Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Integration sowie der Inklusion aller Milieus und Sozialgruppen bei Bürgerbeteiligung und sozialem Engagement aufgreifen. Lokale Demokratie Zum anderen gehören dazu: • Projekte zur lokalen Demokratie in den Prozessen der räumlich-strukturellen sowie politischen Peripherisierung, • Projekte, die sich mit unterschiedlichen Re- und Dissonanzen zwischen Kommunalpolitik und Bürgerschaft befassen, • Projekte, die sich der Stärkung neuer bürgerschaftlicher Planungsakteure und der Analyse und Typisierung neuer Governance-Arrangements zuwenden sowie • Projekte, die (rechts-)populistischen Themen und Strömungen in der Gesellschaft nachspüren und deren Eingang in die Lokalpolitik zum Gegenstand haben. schen auf den öffentlichen Raum angewiesen, als dem einzig möglichen Begegnungsort in größerer Zahl, als Ort des Auslebens von Bedürfnissen und des Protests und mitunter sogar der manifesten politischen Aus­ einandersetzungen. Auf dem Weg zu einer resilienten, krisenfesten Gesellschaft zeigen sich damit Herausforderungen, denen sich die vhw-Forschung künftig annehmen wird (siehe auch Cluster 2: Urbaner Wandel). Vermeintlich kritische Geister haben den Lockdown als einen Eingriff in demokratische Grundrechte interpretiert. Eine Debatte, die müßig erscheint, denn die Eingriffe waren und sind eindeutig temporärer Natur, stellen eine begründete Ausnahme dar, und es gibt keine Anzeichen, dass dem künftig nicht mehr so sei. Auch gibt es in Politik, Zivilgesellschaft und Bürgerschaft – und selbst in weiten Kreisen der belasteten Wirtschaft – eine überwältigende Akzeptanz gegenüber den bestmöglich abgestimmten Eingriffen und damit eine sehr gute Quelle demokratischer Legitimation. Eine Herausforderung stellt dagegen das zunächst bis 2021 befristete Planungssicherungsgesetz (PlanSiG) der Bundesregierung dar, welches die Rechtsgrundlage für eine digitale Bürgerbeteiligung nach Baugesetzbuch schafft. Dabei gilt es, mit Blick auf die mögliche Entfristung des Gesetzes, die Stärken und Schwächen digitaler Bürgerbeteiligung offenzulegen und ggf. neue Qualitätsansprüche zu formulieren. Die Bearbeitung dieser Projekte ist in der Regel weit fortgeschritten oder beendet. Aufgrund der CoronaPandemie musste allerdings der Kongress Lokale Demokratie abgesagt werden, der 2020 in Berlin hätte stattfinden sollen. Der Kongress, der einen inhaltlichen Überblick über die Forschungsaktivitäten des Verbands „zur Stärkung der lokalen Demokratie“ geben sollte, wird voraussichtlich 2021 nachgeholt, mit der Vorbereitung wurde bereits begonnen. Neue Vorhaben konnten in Folge der Pandemie und des Lockdowns im Frühjahr 2020 nicht mehr begonnen werden. Urplötzlich und mit aller Härte wurde die Verletzbarkeit (Vulnerabilität) vieler gesellschaftlicher Teilbereiche offengelegt. Um ein Beispiel zu nennen: der öffentliche Raum wurde in zwei Gutachten (Selle 2017, 2019) als Ort städtischer Vielfalt, des freiwilligen Nebeneinanders, der Begegnung und der Kommunikation gezeichnet. In Folge von Corona rücken heute andere Aspekte in den Vordergrund, z. B. die Gefährdung der Gesundheit im Begegnungsfall, vor allem an Orten urbaner Dichte. Diese hat dazu geführt, dass die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum stark eingeschränkt wurde. Zugleich sind aber immer mehr Men- Literatur: Crouch, C. (2008): Postdemokratie. Frankfurt a. M. Rosa, H. (2018): Resonanz. Eine Soziologie der Weltbeziehung. Frankfurt a. M. Reckwitz, A. (2019): Das Ende der Illusionen. Frankfurt a. M. 1.1 Die vhw Stadtmacher Akademie 2 019 startete der erste Jahrgang der vhw Stadtmacher Akademie. Sie bietet den 16 teilnehmenden Initiativen eine Plattform für fachliche und strategische Weiterentwicklung. Ziel ist es, die Macherinnen und 13 F or s c hun g u n d P o l i t i k Macher dieser Projekte als relevante und wirksame Akteure der Stadtentwicklung zu stärken, sie in ihrer praktischen Arbeit vor Ort einen entscheidenden Schritt weiter voranzubringen und gemeinsam mit ihnen ein bundesweites Netzwerk von Macherinnen und Machern aufzubauen. Dieses gemeinsame Projekt der vhw-Forschung und der vhw-Fortbildung wurde in Zusammenarbeit mit der ReformAgentur von Dr. Raban D. Fuhrmann entwickelt und validiert. Zentraler externer Kooperationspartner für die Durchführung und Weiterentwicklung des Projekts ist Laura Bruns von der Agentur stadtstattstrand. Projektleiter beim vhw ist Sebastian Beck. Die teilnehmenden Projekte sind auf der Projekthomepage: www.stadtmacher-akademie.org (Screenshot) porträ- tiert. In einem Blog wird dort zudem laufend über die Arbeit des Projekts informiert. Dabei entstand u. a. in Kooperation mit unserer Fotografin Duygu ein kurzer Videoclip, der einen kleinen Einblick in die Arbeit des Projekts bietet. In der Vorbereitung und Durchführung wurde das Projekt von unserer Werkstudentin Franziska Ortgies begleitet, die auch den Projekt-Newsletter betreut, der von allen Interessierten auf der Projekthomepage abonniert werden kann. Eine Fortsetzung des Projekts in 2021 ist vorgesehen. Die Stadtmacher Akademie ist ein hybrides Fortbildungsangebot für Projekte wie auch für deren Macherinnen und Macher. Die Teilnehmenden nehmen als Einzelper14 sonen wie auch als Botschafterinnen bzw. Botschafter ihrer Projekte teil. Die Zielgruppe der Teilnehmenden ist damit heterogen. An erster Stelle stehen Personen aus der Zivilgesellschaft, weil es sich beim Stadtmachen in der Regel um ein zivilgesellschaftliches Engagement handelt. Personen aus Politik, Verwaltung, lokaler Wirtschaft und intermediären Organisationen steht es aber ebenfalls offen, als Projekt-Botschafter an der Stadtmacher Akademie teilzunehmen. Das Stadtmachen steht für einen urbanen Aneignungsund Produktionsmodus, den Mark Terkessidis in „Kollaboration“ (Berlin, 2015) als Wandel von Kooperation zu Kollaboration beschreibt. Was diese Initiativen antreibt ist der Impuls, als Stadtbewohnerin oder Stadtbewohner die eigene Stadt selbst gestalten zu wollen, neue Räume zu schaffen, dies gemeinsam mit anderen zu tun und dabei voneinander zu lernen, wie es in der „Freiraumfibel“ des BBSR (2016) zutreffend festgehalten wird. Die Stadt selbst steht dabei im Vordergrund, weil urbane Milieus, urbane Lebenswelten und die urbane Verdichtung nachhaltiger und sozialer Zukunftsherausforderungen den Problemlösungsdruck und die Pro­ blemlösungsbereitschaft zur Initiierung von Projekten des Stadtmachens besonders fördern. Der „Stadtmacher“ ist zunächst erst einmal ein „homo urbanus“, wie ihn Hanno Rauterberg in „Wir sind die Stadt!“ (Berlin, 2013) nennt. So leitet sich entsprechend der Claim des Projekts ab: „Die Stadtmacher Akademie bietet eine Plattform zur Weiterbildung für alle, die Stadtraum zukunftsfähig und kreativ gestalten wollen“. Kann man das Stadtmachen also lernen? Ja – aber es benötigt seine Zeit. Das Stadtmachen ist ein genuin lernender Prozess, der aus vielfältigen Erfahrungen schöpft. Die Stadtmacher Akademie bietet zwar ein Curriculum, sie bietet aber auch einen Raum für die kollegiale Beratung, die darauf zielt zu verstehen, wie andere es anders machen und warum sie es auf diese Weise tun. Dieser Mix aus praxisorientierten Inhalten Lokale Demokratie und kollegialem Networking schlägt sich auch in den eigens neu entwickelten agilen Formaten der Akademie nieder: Dem Camp (einem Mix aus praxisorientierten Impulsen und projektbezogenem Transfer), dem Lab (bedarfsorientierten Projekt-Workshops) und optional begleitenden Jams (fachlichen Impuls-Workshops). der Akademie und in der Wahl der Veranstaltungsorte niederschlägt, welche selbst Orte der Kreativität und des Stadtmachens repräsentieren und von Stadtmachern betrieben oder bespielt werden: Das Spreefeld und das Deutschen Architekturzentrum (DAZ) als Austragungsorte des ersten Camps am 13./14. September 2019 in Berlin, das Kontor als Austragungsort für das in Kooperation mit dem Plattform e. V. durchgeführte Lab am 28./29. Februar 2020 in Erfurt und dem Haus der Statistik für das zweite Camp, dass vom 17. bis 19. September 2020 in Berlin stattfinden wird. Was also steht auf der Agenda der Akademie? #1 Vision und Ziele der Projekte, #2 Fachliche Debatten um das Stadtmachen, #3 Rechtliche Rahmenbedingen der Stadtentwicklung, Die Corona-Pandemie hat im Ergebnis die Digitalisierung der Stadtmacher Akademie gepusht. Ein für Mai 2020 geplantes Camp in Berlin musste abgesagt werden. Dafür haben wir am 22. April 2020 das OnlineMeeting „Stadtdialog Covid 19“ als spontanen Jam angeboten und vom 15. Mai bis zum 19. Juni 2020 fand in 3 Sessions das Webinar „Campaigning für Stadtmacher“ statt. In Zukunft werden wir diesen Mix aus Online- und Offline-Learning regulär in das Konzept der Stadtmacher Akademie aufnehmen. Die Formate haben sich bewährt. #4 Hacking Politics, #5 Strategie und Projektplanung, #6 Öffentlichkeitsarbeit und politisches Lobbying, #7 Wirtschaftlichkeit und Trägerschaften und #8 Organisationsentwicklung. Alle Impulse stehen im Sinne des Open Source Gedankens in Form von Arbeitsblättern als freie Downloads auf der Projekthomepage bereit. Der Modus Operandi des Stadtmachens liegt in einer Verbindung von Do it youself und Do it together, von „Machen“ und „Kooperation“, der sich auch im Design Was bleibt? Die Teilnehmenden haben uns bislang ein ausgesprochen positives Feedback gegeben. Das motiviert ungemein: „Wir freuen uns sehr bei der Stadtmacher Akademie dabei zu sein, weil wir glauben, dass sehr viel Potenzial darin steckt, wenn Macher und Macherinnen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft gemeinsam etwas auf die Beine stellen für ihre Stadt“ (Sabine, Initiative Verwaltungsrebellen, Essen). 1.2 Städteprojekte I Abb. 4-7: Stadtmacher-Camp am 13./14. September 2019 in Berlin Fotos: vhw e. V. m Berichtsjahr 2019/2020 hat der vhw seine Zusammenarbeit mit interessierten Städten fortgesetzt. Übergeordnete Projektziele im Sinne einer ko-produktiven Stadtentwicklung sind die konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure, die inklusive Beteiligung der Bürgerschaft sowie die Entwicklung fachlich innovativer Methoden und Lösungsansätze. Im Ergebnis sollen 15 F or s c hun g u n d P o l i t i k die lokale Demokratie gestärkt und neue Wege zum Umgang mit zentralen Fragen der Gegenwart und Zukunft aufgezeigt werden. In den Projekten wurden verschiedene Fragen aufgegriffen und Methoden angewandt. So standen z. B. in Delmenhorst der Zusammenhalt und die Integration im Vordergrund und beim Essener Projekt zum Fördergebiet „Starke Quartiere – starke Menschen (SQSM)“ die soziale Stärkung und Kohäsion. soziodemografische Verwerfungen, wie z. B. Segregationstendenzen. Insgesamt steht das Fördergebiet mit Blick auf die Erfolgsfaktoren der Integration wie Arbeit, Bildung, Wohnen und soziale Teilhabe weiter vor einem erheblichen Handlungsbedarf. Verantwortlich ist ein Mix aus strukturellen Arbeitsmarktproblemen, Qualifikationsdefiziten und Sogeffekten mit Konzentrationsprozessen bei der räumlichen Verteilung benachteiligter Gruppen in der Stadt und im SQSM-Raum. SQSM Essen ie Stadt Essen ist seit 2018 eine der Partnerkommunen im Förderprojekt „Starke Quartiere – starke Menschen (SQSM)“ der europäischen Strukturfonds. Der Fokus des Programms liegt auf der präventiven und nachhaltigen Entwicklung von strukturschwachen, sozial benachteiligten und imagebelasteten Stadtquartieren sowie auf der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung. Dabei sollen Disparitäten, Polarisierung sowie Segregation abgebaut und die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt werden. D Ein Maßnahmenpaket mit 150 Projekten soll der sozialen Ungleichheit in 7 ausgewählten Essener Stadtteilen entgegenwirken. Auf Anregung der Kommunalpolitik hat sich der vhw dort kooperativ eingebracht. Dabei ging es um eine soziodemografische und milieubasierte Analyse der Bedingungen und Erfordernisse für die Integrationsarbeit sowie die Stärkung des Zusammenhalts in den Quartieren. Im Mittelpunkt stand eine Clusteranalyse zu den Milieustrukturen in den Wohnquartieren, die zusammen mit weiteren soziodemografischen Daten die lebensweltliche Struktur abbilden, z. B. „Nähe“ und „Distanz“ zwischen den Milieus. So markieren sie die Kontextbedingungen für Zusammenhalt und Integration. Die Ergebnisse wurden Ende 2019 in Essen vorgelegt und ausführlich diskutiert. Ungeachtet grundsätzlicher Förderbedarfe im SQSM-Gebiet wurden in der Analyse die kleinteilige lebensweltliche Vielfalt und die Differenziertheit der Herausforderungen deutlich. Die 8 Milieucluster (s. Karte, Abb. 8) zeigten zudem erhebliche 16 Abb. 8: Milieucluster-Erfassung im SQSM-Gebiet in Essen. Karte: vhw e. V. Lokale Demokratie Zu den vom vhw vorgelegten Empfehlungen zählen u. a.: • Lokale Bridging-Potenziale durch „vermittelnde“ Migrantenmilieus oder Kreativmilieus vor Ort sollten gefördert und möglichen Mittlern bedarfsgerechte Angebote unterbreitet werden. • Alle wichtigen Akteure sollten in ein integriertes Gesamtkonzept einbezogen werden, d. h. Sozialeinrichtungen, Migrantenorganisationen und Immobilienwirtschaft. Deren Politik der Wohnungsvergabe sollte Konzentrationsprozesse und Abwärtsspiralen verhindern helfen. • Niedrigschwellige Angebote und Beteiligungsverfahren für differenzierte Bedürfnisse sollten geschaffen werden, z. B. Jugend- und Freizeitangebote. • schen aus unterschiedlichen Lebenswelten konnten dabei ihre Wahrnehmungen und Bewertungen zur lokalen Integration sowie ihre Sicht auf Handlungserfordernisse darlegen. Die Transparenz über Arbeits- und Wohnvermittlungsketten sollte verbessert werden. Zusammenleben und Integration in Delmenhorst ei der Kooperation mit Delmenhorst ging es um die Frage, wie sozialer Zusammenhalt unter den Bedingungen gestiegener gesellschaftlicher Vielfalt bewahrt bzw. gestärkt und die Integration zugewanderter Menschen gestaltet und umgesetzt werden kann. B Im Mittelpunkt des Projekts standen die Ermittlung der Sichtweisen und Einschätzungen der unterschiedlichen Bevölkerungs- und Akteursgruppen zum Stand und zur Entwicklung des Zusammenlebens sowie der Integration in der 80.000 Einwohner umfassenden Bremer Nachbarstadt. Ergänzt wurde dies durch eine vorgelagerte Wanderungs-, Strukturraum- und Milieuanalyse im Herbst 2018. An erster Stelle sollten durch eine zusammenhängende Betrachtung der Einschätzungen von Experten aus Verwaltung, Privatwirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft sowie der alteingesessenen und zugewanderten Bevölkerung, neue Wege für das Zusammenleben und eine erfolgreiche Integration gefunden werden. Men- Durch (Telefon-)Interviews und Fokusgruppengespräche wurde ermittelt, wie es sich in der Stadt lebt, welche Anliegen die Bürgerschaft hat und wo die Herausforderungen und Chancen für die Integration und das Zusammenleben liegen. Anhand dessen konnten die Perspektiven von Experten und Bürgerschaft wechselseitig gespiegelt sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Erwartungen, Einstellungen und Bedarfen herausgearbeitet werden. Gruppe Methodik Fallzahl (n) Merkmale Dauer Bürger Tiefeninterviews 27 Gruppen­ diskussionen Experten Telefoninterviews Tiefeninterviews 23 (in 3 Gruppen) 40 Zielgruppe 1: Geflüchtete seit 2015 (n=9) Gruppe 1: Traditionell-bürgerliche, 55-70 Jahre (n=7) Zielgruppe 2: EU-Zuwanderer seit 2015 (n=8) Gruppe 2: Liberal-bürgerliche, 30-55 Jahre (n=8) Quotierung erfolgte nach gebietsbezogenen und milieuräumlichen Merkmalen. Hoher Anteil älterer Alteingesessener. Aus den Bereichen Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Sicherheit und Ordnung 18 Zielgruppe 3: Langjährig in DEL lebende Zugewanderte (n=10) Gruppe 3: jüngere Adaptivpragmatische, 20-35 Jahre (n=8) 2 Stunden 2 Stunden 30–55 Minuten 1–2 Stunden Abb. 9: Wie bewerten unterschiedliche Bevölkerungs- und Akteursgruppen das Zusammenleben in Delmenhorst (DEL)? Überblick zu Methodik und Zielgruppen Quelle: vhw 2019 Die Ergebnisse zeigen, dass die kommunale und zivilgesellschaftliche Organisation von Integrationsmaßnahmen vor Ort positiv zu bewerten ist, nicht zuletzt durch die frühzeitige Vernetzung und Abstimmung der Akteure. Diese gilt es zu erhalten und weiterzuentwickeln. In den Interviews wurde aber auch deutlich, dass aufgrund schwieriger sozioökonomischer Rahmenbedingungen die Unternehmen bzw. Unternehmensverbände als Akteure fehlen, um Prozesse der Arbeitsmarktinte­ gration zu verbessern. 17 F or s c hun g u n d P o l i t i k Dennoch scheint es entscheidend, die Voraussetzungen und Unterstützung dafür zu verbessern, damit Integrationsbemühungen erfolgreich sein können. Integrationsstrukturen sollten demzufolge künftig über einzelne Angebote hinaus und in Handlungsketten gedacht werden, um deren Inanspruchnahme zu ermöglichen. Der bei einer Mehrheit der Befragten identifizierte Konsens zwischen Einheimischen und Zugewanderten kann als Basis und Signal genutzt werden, um Pro­ blemzonen aktiv anzugehen und Vorurteilen entgegenzuwirken. Es sollten konstruktive und alltagsnahe Kommunikations- und Begegnungsräume in der Stadt gefördert, über Positives und Erfolge öffentlich gesprochen, aber auch bestehende Konflikte deutlicher adres­siert werden. Abb. 10: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de Die Erkenntnisse aus den Projekten fließen in die wissenschaftliche Grundlagenforschung des vhw, die Zusammenarbeit mit Kommunen und die Bewertung zukunftsfähiger Ansätze und Instrumente für eine nachhaltige und inkludierende Stadtentwicklung ein. Link zur werkSTADT Nr. 41: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_publikationen/werkSTADT/PDF/ vhw_werkSTADT_Delmenhorst_Zusammenleben_und_ Integration_Nr._41_2020.pdf 18 1.3 Wandel lokalpolitischer Kultur in Zeiten von Populismus und Polarisierung S pätestens seit Donald Trump 2016 zum Präsidenten der USA gewählt und das Brexit-Referendum durchgeführt wurde, wird zunehmend über das politische Auseinanderdriften der Gesellschaften diskutiert. Zwar gehört es zum Wesen liberaler Demokratien, dass sich konträre Koalitionen entlang strittiger Themen bilden. Die ausgeprägte politische Polarisierung, wie sie in den USA und Großbritannien seit den vorgenannten Ereignissen zu beobachten ist, steht durch generalisiertes Misstrauen und Kompromissunfähigkeit jedoch der demokratischen Konfliktbearbeitung entgegen, so dass das demokratische System insgesamt gefährdet sei (Rau & Stier 2019: 402). Und genau hier gelingt es Rechtspopulistinnen und Rechtspopulisten besonders, entlang von Fragen der nationalen Zugehörigkeit in einer von Migration und Flucht geprägten Welt, das Potenzial rechter Einstellungen zu mobilisieren und die politische Polarisierung voranzutreiben (Küpper et al. 2019: 190). Nachdem auch in Deutschland rechtspopulistische Parteien primär mit bundespolitischen Themen wie Zuwanderung, innere Sicherheit und Außenpolitik Wählerstimmen an sich binden konnten, ist in jüngerer Zeit zu beobachten, dass zudem versucht wird, sich ein kommunalpolitisches Profil zu geben und lokale Themen wie Finanzen, Bauen, Verkehr und Stadtentwicklung zu besetzen. Zu der Bedeutungszunahme rechtspopulistischer Parteien auf kommunaler Ebene liegen für den bundes­deutschen Kontext allerdings erst wenig umfassende Analysen vor und rücken fast ausschließlich Großstädte ins Zentrum des Forschungsinteresses (vgl. Bescherer et al. 2018, Mullis 2019). Mit der Studie „Jenseits der Metropolen – Wandel lokalpolitischer Kulturen in einer polarisierten Gesellschaft“ haben Valentin Domann und Prof. Dr. Henning Nuissl vom Geographischen Institut der Humboldt Universität Berlin Lokale Demokratie von Mai 2019 bis März 2020 eine vergleichende Untersuchung von vier kleineren Gemeinden in Brandenburg und Baden-Württemberg durchgeführt, die vom vhw gefördert wurde. Entlang der Themen Verkehrsinfrastruktur, Wohnen sowie Klima und Energie haben sie dort untersucht: 1. Welches Potenzial die Handlungsfelder zur Polarisierung kommunalpolitischer Kultur aufweisen und anhand welcher Aspekte sie problematisiert werden, 2. wie diskursive Intervention von Rechtspopulisten vor Ort wahrgenommen und politisch verhandelt werden und 3. wie lokale Konflikte mit allgemeinen weltanschaulichen Annahmen und Identitätskonstruktionen verknüpft werden können. Da sich politische Debatten im Zuge von Wahlkämpfen zuspitzen und von den Anwohnenden intensiver wahrgenommen werden, wurden die Erhebungen (u. a. Analyse der Wahlprogramme, mediale Rezeptionsanalyse, 58 Interviews mit Localists1) unmittelbar vor den Kommunalwahlen im Mai 2019 durchgeführt. Im Ergebnis wird deutlich, dass bei den betrachteten Themen die Konfliktlinien nicht zwangsläufig zwischen klar definierten Fraktionen innerhalb der lokalen Gemeinschaft, sondern auch vertikal zwischen lokalen und überlokalen Interessenslagen verlaufen. Zudem zeigt sich, dass die demokratischen Parteien und Wählergruppen in den Untersuchungsgemeinden ein weites Feld an Themen besetzen, so dass kaum „populistische Lücken“ auszumachen sind, in denen sich Rechtspopulisten etablieren konnten. Allein die radikale Ablehnung von Klimaschutzmaßnahmen hat auf lokaler Ebene das Potenzial eines rechtspopulistischen Alleinstellungsmerkmals. Dabei sind die lokalen Kontextbedingungen für die jeweils spezifi1 schen rechtspopulistischen Strategien vor Ort von hoher Bedeutung. Insofern gibt es auch kein Patentrezept, um rechtspopulistischen Interventionen vor Ort zu begegnen, sondern es müssen die jeweiligen lokalpolitischen Konstellationen genau analysiert werden. Literatur: Bescherer, P., Feustel, R., Schelenz, L., & Sievi, L. (2018). Urbaner Populismus? Das Gefahrenpotenzial der Stadtentwicklung. Populismus und Demokratie in der Stadt. PODESTA, Working Paper 1. Küpper, B., Berghan, W., & Rees, J. H. (2019a). Aufputschen von Rechts: Rechtspopulismus und seine Normalisierung in der Mitte. In A. Zick, B. Küpper, & W. Berghan (Hrsg.), Verlorene Mitte – feindselige Zustände: Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2018/19 (S. 173– 202). Bonn: Dietz. Mullis, D. (2019). Urban conditions for the rise of the far right in the global city of Frankfurt: From austerity urbanism, postdemocracy and gentrification to regressive collectivity. Urban Studies, online first, 4 November 2019. Rau, J. P., & Stier, S. (2019). Die Echokammer-Hypothese: Fragmentierung der Öffentlichkeit und politische Polarisierung durch digitale Medien? Zeitschrift für Vergleichende Politikwissenschaft, 13(3), 399–417. Rechtspopulismus und Raumstrukturen – Struktur- und milieuräumliche Muster des AfD-Wahlverhaltens n drei vhw werkSTÄDTEN (Nr. 36, Nr. 37, Nr. 38) wurde das Thema „Rechtspopulismus“ aus struktursowie sozial- bzw. milieuräumlicher Perspektive behandelt. Dabei ging es zum einen um die Frage, ob und in welchem Ausmaß unterschiedliche regionale Struktur­ entwicklungen und Zukunftsperspektiven im Wahlverhalten zugunsten der AfD sichtbar werden. Zum anderen wurde mit Hilfe kleinräumiger Geo-Milieudaten untersucht, welcher Zusammenhang zwischen unterschiedlichen Sozial- und Milieuraum-Mustern und dem AfD-Ergebnis besteht. I Lokal ansässige Personen, die einen Überblick über die kommunalpolitischen Akteurinnen und Akteure sowie Debatten und Aushandlungsmodi vor Ort haben, ohne selbst in der Kommunalpolitik aktiv zu sein. 19 F or s c hun g u n d P o l i t i k daher multikausale Ansätze erforderlich. Dazu müssen die persönlichen Grundeinstellungen und -werte der rechtspopulistischen Wählerinnen und Wähler, deren objektive ebenso wie die subjektiv wahrgenommene Lebenslage sowie Struktur und Perspektiven des lokalen und regionalen Umfeldes berücksichtigt werden. Abb. 11: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de Für die Untersuchungen im ersten Teil wurden mehrere Struktur- und Entwicklungstypologien auf Kreisebene herangezogen, wie zum Beispiel der Prognos-Zukunftsatlas oder der Teilhabeatlas des Berlin Instituts. Für das Wahlverhalten zugunsten der AfD wurden die Ergebnisse aus verschiedenen Bundes- und Landtagswahlen zwischen 2017 und 2019 bis auf die Ebene der Wahlbezirke (mit durchschnittlich 1.000 Wahlberechtigten) ausgewertet. Durch die raumscharfe Verknüpfung dieser Wahldaten mit entsprechenden Geo-Milieudaten war es im zweiten Teil der Analyse möglich, sozialräumliche Zusammenhänge auch kleinteilig innerhalb von Städten zu analysieren. Strukturräumliche Zusammenhänge Als übergreifender Kernbefund wurde der Erklärungsansatz einer mehrschichtigen, zumindest dualen Ursachen- und Motivlage der AfD-Wählerschaft bestätigt, wie er auch in aktuellen soziologischen Ansätzen vertreten wird. Dabei geht es einerseits um das Empfinden und die Realität einer sozialen „Abwärtsmobilität“ dieser Wählergruppe, und andererseits um deren Versuch, kulturelle Veränderungen und Pluralisierungsbewegungen abzuwehren – bis hin zur Fremdenfeindlichkeit. Im Rahmen dieses Kernbefundes sind allerdings erhebliche kontextabhängige Unterschiede auszumachen. Um das Phänomen des rechtspopulistischen Wahlverhaltens und dessen Ausprägungen zu erfassen, sind 20 Als Ergebnis des ersten Teils der Analyse ist ein relevanter Zusammenhang zwischen der strukturellen Situation sowie den Perspektiven eines Kreises bzw. einer Region (Chancen-/Risiken-Profil) und dem Stimmanteil der AfD bei den Wahlen von 2017 bis 2019 zu erkennen. Strukturelle Abwärtsprozesse und schwierige Entwicklungsperspektiven wirken sich auf die Höhe der AfD-Ergebnisse aus, können diese allerdings nicht abschließend erklären. Dazu müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden, wie etwa lokale Sonderentwicklungen, die unterschiedlichen, in den Strukturtypologien genutzten Struktur- und Entwicklungsindikatoren sowie die Aktualität der Daten. Insgesamt weisen einige Strukturtypologien und einzelne Indikatoren eine hohe Erklärungskraft für das Wahlverhalten auf. Neben bereits bekannten Befunden, wie dem wachsenden Ost-West-Gefälle der AfD-Ergebnisse oder der überproportionalen AfD-Wahlbereitschaft von Männern im mittleren oder fortgeschrittenen Erwerbsalter, sind durchaus überraschende Ergebnisse zu finden. So ist der Unterschied des AfD-Stimmenanteils zwischen verschiedenen Ortsgrößen im Westen eher schwach ausgeprägt und nur bei ostdeutschen Großstädten festzustellen. In Westdeutschland erzielt die AfD ihre besten Ergebnisse in „sehr zentralen“ Lagen mit „hohen Zukunftsrisiken (Prognos)“, während in Ostdeutschland eine deutliche „Ergebnislücke“ für die AfD zwischen chancenreichen und risikobehafteten Gebieten, ob Stadt oder Land, sichtbar wird. Einen besonders starken Einfluss auf die Höhe des (ostdeutschen) AfD-­ Ergebnisses haben demografische Abwärtsprozesse, wie etwa das lokale und regionale Wegbrechen der jungen Erwachsenen durch Fortzug. Von einem generellen Stadt-Land-Gefälle bei der AfD-Wählerschaft kann nicht gesprochen werden. Lokale Demokratie AfD-Ergebnis Europawahl 2019, nach Ost/West und Ortsgröße komuliert, in % 30 26,25 24,98 24,28 23,49 24,56 25 23,06 21,59 20 15,39 15 10 9,51 9,48 9,16 9,12 8,99 9,11 8,89 7,90 West Ost 5 .0 00 .0 >1 00 –1 .0 00 00 00 0 00 0 50 30 .0 00 –5 0. 00 0 –3 0. 00 20 .0 –2 0. 00 00 .0 00 10 .0 0– 10 5. 5. 00 0– 1. 00 <1 .0 00 00 0 0 Abb. 12: Ost-West-Gefälle der AfD-Wahlergebnisse bei der Europawahl 2019 Grafik: vhw e. V. Milieustrukturen und AfD-Erfolge In den sozialen Milieus wird die soziale Lage der Betroffenen mit ihren Werthaltungen, leitenden Einstellungen oder typischen Mustern des Alltagslebens, kurzum mit den kulturellen Dimensionen verbunden. Auf diese Weise kann eine erhebliche Verbesserung der Erklärungstiefe von sozialen Phänomenen erreicht werden, wie sie etwa in der wachsenden gesellschaftlichen Polarisierung zu beobachten sind. So erklärt die Kombination aus kulturellen und sozialen Motiven, wie Teile der Milieus der „alten“ Mittelschicht und der traditionellen Unterschicht über eine sich verstärkende Politikverdrossenheit zum Rechtpopulismus gekommen sind. Spätestens ab 2015 entwickelte sich in diesen Milieus, insbesondere bei der Bürgerlichen Mitte (BÜM), den Traditionellen (TRA) und im Milieu der Prekären (PRE), eine wachsende Bereitschaft, für die AfD zu stimmen – räumlich allerdings in unterschiedlicher Abhängigkeit von den jeweiligen strukturellen Kontextbedingungen (siehe auch Tätigkeitsbericht 2018/2019, Kap. 1.7). Gerade in diesen Milieus konnten seit län- gerem Sorgen vor einem – relativen – sozialen Abstieg beobachtet werden. Zwar befinden sich die Betroffenen häufig nicht in einer finanziell prekären Situation, dennoch fühlen sie sich vor möglichen Krisen in der Zukunft nicht mehr ausreichend geschützt. Ein erheblicher Vertrauensverlust in Politik oder Medien, Skepsis gegenüber der Globalisierung und das Gefühl einer wachsenden sozialen Ungleichheit zu ihren Lasten markieren diese Entwicklung. Dabei sind die für Populismus affinen Milieus im Osten aufgrund unterschiedlicher Sozialisation und biografischen Brüchen noch kritischer als ihre jeweiligen westdeutschen Pendants. Die kleinräumlich dargestellten Geo-Milieus vermitteln ein Bild über die sozialen Kontexte, in denen die AfD überdurchschnittliche Stimmenanteile erzielt – meist im Zuge einer „inneren Peripherisierung“. Die Unterschiede zwischen Gemeinden, selbst in strukturgleichen Regionen, können bis zu 40 Prozentpunkte und in Großstädten mit „abgehängten“ Stadtteilen etwa 35 Prozentpunkte beim AfD-Ergebnis ausmachen. In den urbanen Wachstumszentren des Ostens sind es weder die einkommensschwächsten noch die am stärksten von Sozialtransfers betroffenen Stadtteile, in denen die AfD besonders punkten kann. Vielmehr sind es jene Gebiete, deren Bewohnerinnen und Bewohner zu großen Teilen den Milieus der Bürgerlichen Mitte oder des Prekären Milieus angehören. Häufig handelt es sich um Plattenbaugebiete an der inneren und äußeren Peripherie der Städte. Für sie spielt die Auslandszuwanderung in ihrem Wohnumfeld meist keine „sichtbare“ Rolle, sondern wird offenbar eher als allgemeines Symptom für die wahrgenommenen gesellschaftlichen „Fehlentwicklungen“ gesehen. Im Westen stellt sich die Situation anders da. Hier hängt das Ausmaß des Ergebnis-Unterschiedes der AfD in erheblichem Maße von den lebensweltlichen und sozialen Bewohner-Strukturen im Stadtteil oder Wahlbezirk ab. Im Extremfall mischen sich dort fremdenfeindliche Vorurteile bei den affinen Milieus mit dem konkreten 21 F or s c hun g u n d P o l i t i k Erleben anderer Kulturen und Lebenswelten. Zu berücksichtigen sind dort unterschiedliche städtebauliche Strukturen und Entwicklungen sowie die Verteilung der Bevölkerungsgruppen, die von breiter Mischung über Konzentration bis zur Segregation reicht. Die Verfügbarkeit von – bezahlbaren – Wohnungen und das Maß des innerstädtischen Miet- und Preisgefälles haben dazu beigetragen, unterschiedliche Sozialraumstrukturen herauszubilden, die bis zu starken räumlichen Konzentrationen und Verfestigungen von Problemlagen im Sinne der „inneren Peripherisierung“ reichen. Oft sind zudem nur die sozial schwächeren Teile der drei alten Mittelschicht-Milieus in den Städten verblieben, wie etwa im Ruhrgebiet oder anderen Städten im Strukturumbruch. menhänge zwischen struktur- und milieuräumlichen Kontextentwicklungen und den Wahlerfolgen der AfD offenkundig. Allerdings scheint es nur durch eine breite Kombination verschiedener Erklärungsfaktoren möglich, das Phänomen umfassend zu ergründen. Die Ergebnisse der Analysen weisen deutlich darauf hin, dass sich nicht die Höhe des Anteils von Bewohnerinnen und Bewohnern mit Migrationshintergrund im Stadtteil auf das AfD-Ergebnis auswirkt, sondern deren lebensweltliche Zusammensetzung, und dabei insbesondere der Anteil der sozial marginalisierten Migrantenmilieus der Religiös-Verwurzelten (REL), der Prekären und der Hedonisten (siehe Tätigkeitsbericht 2018/2019). Es zeigt sich in allen untersuchten Städten, dass polarisierte Milieustrukturen im Westen, also die räumliche Nähe von zuwanderungskritischen Milieus (BÜM, TRA, PRE) und teilhabeferneren, sozial prekären Zuwanderern als deutliche „Verstärker“ für das AfD-Ergebnis wirken. Dabei korreliert im Westen ein hoher Anteil des Milieus der Prekären durchgängig mit einem hohen AfD-Anteil im Wohnviertel. Dagegen ist dieser Zusammenhang bei der Bürgerlichen Mitte (BÜM) und Traditionellen (TRA) nur dann zu beobachten, wenn sie in lebensweltlich unterschiedlichen Strukturen leben. In homogenen Gebieten mit hohen BÜM- oder TRA-Anteilen schneidet die AfD dagegen meist schwach ab. Nr. 36: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_ publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Populismus_Nr._36_2020.pdf Ein kurzes Fazit Die vorgelegte Untersuchung versucht einen Beitrag zur kontroversen Debatte über die Gründe für das Aufkommen und Erstarken des Rechtspopulismus (und -extremismus) zu leisten. Tatsächlich sind die Zusam22 Das Aufkommen autoritärer, fremden- und demokratiefeindlicher Strömungen im Zuge des neuen Populismus gibt Anlass zu erheblicher Sorge. Gewisse stadtentwicklungspolitische Maßnahmen, wie der Abbau sozial problematischer Segregationstendenzen, können dazu beitragen, den Populismus einzudämmen und einen gesellschaftlich stabilen Pluralismus zu stärken. Links zu den werkSTÄDTen: Nr. 37: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_ publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Populismus_Nr._37_2020.pdf Nr. 38: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_ publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Populismus_Nr._38_2020.pdf 1.4 Lokale Demokratie in Kleinund Mittelstädten unter den Bedingungen von Peripherisierung D as Leibnitz-Institut für Länderkunde (IfL) hat sich in einem vhw-Forschungsprojekt mit der Frage der lokalen Demokratie in Klein- und Mittelstädten unter den Bedingungen von Peripherisierung befasst. Dabei wurden die Strukturen und Merkmale lokaler Governance in zwei ausgewählten Städten in Thüringen (Sondershausen und Rudolstadt) und in Hessen (Bad Wildungen und Rotenburg a. d. Fulda) untersucht. Das Projekt endete im Frühjahr 2020 mit einer Online-Konferenz unter Beteiligung der Fallstädte sowie externer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Lokale Demokratie Ausgabenlasten, eine schwache lokale Wirtschaftskraft, aber auch Funktionsverluste öffentlicher Einrichtungen. Auf subjektiver Ebene können Frustration und/oder Desinteresse der Bevölkerung gegenüber Fragen der Stadtentwicklung mit Peripherisierungsprozessen einhergehen. In den Fallstudien wurde untersucht: 1. Welche Akteure an Entscheidungsprozessen der Stadtentwicklung in den Kommunen beteiligt sind und welche Interessen und Ziele sie im Kontext der Stadtentwicklung vertreten, 2. wie sich lokale Demokratie und Beteiligung konkret ausgestalten und Abb: 13: Projektseite: https://leibniz-ifl.de/forschung/forschungsthemen/multiple-geographienregionaler-und-lokaler-entwicklung/projekt/lokale-demokratie-in-klein-und-mittelstaedten-unterden-bedingungen-von-peripherisierung Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich Peripherisierungsprozesse auf das Zusammenwirken lokaler Akteure und auf deren Handlungsspielräume in der Stadtentwicklung auswirken. Peripherisierung kann verstanden werden als ein Phänomen mit verschiedenen Merkmalen, Ausprägungen und Einflussfaktoren, die sich durch Wechselwirkungen aus Funktionen und Kompetenzen der Städte sowie dem Handeln von Akteuren ergeben. Dabei entstehende strukturelle Herausforderungen sind z. B. selektive Wanderungen und deren demografische Folgen, angespannte öffentliche Haushalte mit hohen Abb. 14/15: Zwei Städte an der Perpherie: Bad Wildungen in Hessen Foto links: Stefan Haunstein und Sondershausen in Thüringen Foto rechts: Martin Graffenberger 3. welche Auswirkungen Peripherisierungsprozesse auf lokale Demokratie, Beteiligungspotenziale und -strukturen in den Fallstädten haben. In allen Fallstädten lässt sich ein breites Netzwerk stadtentwicklungsrelevanter Akteure aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und zum Teil aus der Wirtschaft identifizieren, allerdings mit unterschiedlicher Intensität und durchaus auch deutlichen Spannungen. Bei der praktizierten Bürgerbeteiligung wird vor allem von Seiten der Verwaltung den formalen Instrumenten vorrangige Bedeutung beigemessen. Zivilgesellschaftliche Akteure in der Untersuchung wünschen sich hingegen mehr informelle, dialogische Formate. Solche werden zwar erfolgreich angewendet, hängen aber stark von den personellen Kapazitäten und Kompetenzen sowie von finanziellen Ressourcen ab. Hier helfen zum Teil externe Förderprogramme. Es sind aber nicht nur strukturelle Rahmenbedingungen, die Stadtentwicklung und lokale Governance beeinflussen, sondern es ist auch das Engagement der Akteure. Trotz unterschiedlicher Rahmenbedingungen verfügen die Akteure aus Verwaltung, Politik, Bürgerschaft und Wirtschaft über vielfältige Möglichkeiten, die lokale Demokratie kooperativ zu gestalten. Diese bewegen sich anhand der Fallstudien in 5 Spannungsfeldern, die spe- 23 F or s c hun g u n d P o l i t i k zifische Herausforderungen, aber auch Handlungsspielräume mit sich bringen. Dazu gehören: 1. das Verhältnis zwischen Stadtpolitik, Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft, rischen Auftrag dazu erhalten zu haben. Das Stadtmachen und der Umgang damit ist eine Herausforderung für die lokale Politik, weil es den klassischen Planungskreislauf durchkreuzt, nach dem die Politik beauftragt und die Verwaltung umsetzt. 2. die Kluft zwischen Engagementbedarf und Engagementrückzug, 3. unterschiedliche Ansprüche an Bürgerbeteiligung und lokale Demokratie einerseits und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten andererseits, 4. das Verhältnis zwischen wettbewerblicher Förderpolitik und dem Bedarf kontinuierlicher Finanzierung sowie 5. Kooperationsbedarfe bei verteilten Zuständigkeiten auf unterschiedlichen administrativen Ebenen. 1.5 Lokale Politik und Beteiligung – Neue Wege des Stadtmachens und die Rolle lokaler Politik L okale Politik ist mit Blick auf die engagierten Personen in kommunalen Parlamenten „ehrenamtliches Engagement“. Ein kommunales Mandat ist keine hauptberufliche Beschäftigung, wenn auch in den meisten Fällen zeitlich mindestens genau so aufwendig. In freier Assoziation zum Begriff der Stadtmacherinnen und Stadtmacher liegt es damit durchaus nahe, dass mit dieser Akteursgruppe mitunter – wenn nicht sogar gerade – die kommunalen Politikerinnen und Politiker gemeint sind, die sich mit viel Verve für das lokale Gemeinwesen einsetzen. Tatsächlich handelt es sich beim Stadtmachen aber um einen parallelen Entwicklungsstrang der lokalen Demokratie, der im Rahmen der Debatte um eine „Urban Governance“ verortet ist. Stadtmacherinnen und Stadtmacher treiben gemeinsam mit anderen Stadtentwicklungsakteuren konkrete Debatten und Projekte voran, ohne im Vorfeld einen parlamenta- 24 Abb. 16: Projektseite: https://www.pt.rwth-aachen.de/cms/PT/Forschung/Forschungsprojekte-aktuell/~bllqh/LOB/ Aus dieser Perspektive heraus geht es in diesem Forschungsprojekt der RWTH Aachen im Auftrag des vhw (Screenshot Projektseite) darum, wie das Stadtmachen bzw. neue Wege des Stadtmachens die klassische(n) Rolle(n) lokaler Politik in der Stadtentwicklung beeinflusst und verändert: auf der Akteursebene (Wer kooperiert?), auf der Prozessebene (Wie wird kooperiert?) Wie auch auf der Ebene der Lernprozesse (Welche Veränderungs- und Lernprozesse werden angestoßen?). Das Projekt startete im Dezember 2018. Der Abschlussbericht des Projekts ist vorliegend – eine Publikation ist für den nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen. Mit welchen Formen des Stadtmachens setzt sich das Projekt auseinander? Hier wird ein weiter Bogen gespannt, der über eine enge Begriffsdefinition hinausgeht. Mit dem „Stadtmachen“ wird hier die Summe absichtsvoller Gestaltungen von Stadt in den Blick genommen, bei denen über die klassischen hoheitlich ver- Lokale Demokratie antworteten und begleiteten Planungsprozesse hinaus mit anderen Anspruchsgruppen und der weiteren Öffentlichkeit kooperiert wird. Dieses weite Feld wird bei der Auswahl der im Rahmen des Projekts bearbeiteten Fallstudien deutlich, die folgende Handlungsfelder des Stadtmachens fokussieren: • hoheitlich gestaltete Planungsprozesse mit starker Dialogorientierung (Volksentscheide), • Modellprojekte der Smart City, • unabhängig von Politik und Verwaltung agierende Allianzen des Agenda Settings, • Stadtentwicklung mit Forschungspartnern in Reallaboren, • Zivilgesellschaft als Treiberin und Macherin konkreter Projekte und • neue Formen gemeinnütziger Stadtentwicklung in Kooperation mit Intermediären, wie Stiftungen, Gemeinwohlunternehmen, Netzwerken und Initiativen. Abb. 17: Symposium „Wer entwickelt die Stadt?“ am 25. Oktober 2019 in Köln Foto: © vhw e. V. Im Ergebnis wurden konkrete Spannungslinien und Wegmarken im Verhältnis von lokaler Politik und den untersuchten neuen Formen des Stadtmachens identifiziert. Auf dieser Basis wurden spezifische Folgerungen für die damit verbundenen Akteursgruppen auf Seiten von Politik, Verwaltung, Marktakteuren, Intermediären und Zivilgesellschaft in Bezug auf deren Rollenklärungen, Kooperationsmöglichkeiten und Veränderungsdy- namiken getroffen. Auch wenn letztlich doch festzuhalten ist, dass Stadtentwicklung auch weiterhin zu einem großen Teil als Business as usual verläuft: an den Randbereichen und Übergängen von lokaler Politik zu den hier untersuchten neuen Handlungsfeldern des Stadtmachens sind merkliche Rollenveränderungen und gegenseitige Lernprozesse zu erkennen, die das Potenzial besitzen, die Dialog- und Handlungsfähigkeit wie auch die Legitimationsbasis lokaler Politik auf breitere Füße zu stellen. 1.6 Kommunalpolitik B ereits im Jahr 2018 hat der Verein „Politik zum Anfassen“ aus Isernhagen in einer kleineren Vorstudie für den vhw das Beziehungsgefüge zwischen Bürgerschaft und Kommunalpolitik in Projekten der integrierten Stadtentwicklung unter die Lupe genommen. Die multimedial aufbereitete Vorstudie wurde anhand zahlreicher Interviews mit Kommunalpolitikern und Führungskräften aus der Verwaltung in 3 deutschen Städten (Darmstadt, Haldensleben und Isernhagen) erarbeitet. Exemplarisch konnte die Vorstudie das große Engagement der aktiven Kommunalpolitiker aufzeigen, zugleich aber auch das bipolare Spannungsverhältnis und die Legitimationskonkurrenz (Schuppert) zwischen Kommunalpolitik einerseits und Bürgerschaft andererseits verdeutlichen sowie auf die signifikanten Kommunikationslücken zwischen diesen Akteuren hinweisen. Einen Schritt weiter geht nunmehr das 2019 beauftragte Folgegutachten, in dem für mehrere ausgewählte, größere Wohnungsbauvorhaben in den Städten Hamburg, Frankfurt und in Leipzig die aktuellen Kooperations- und Kommunikationsbeziehungen zwischen politisch engagierten Vertretern der lokalen Parteien, den gewählten Repräsentanten der Städte, der Verwaltung und der Bürgerschaft untersucht werden. Die ausgewählten Großprojekte des Wohnungsbaus wurden vorab bereits in einem anderen vhw-Forschungsprojekt mit dem Titel „Wachstumsschmerzen“ 25 F or s c hun g u n d P o l i t i k von Prof. Dr. Uwe Altrock und seinem Team von der Universität Kassel ausführlich analysiert. Gegenstand dieser Analysen war der planungspolitische Umgang der Städte mit den Wohnungsbauvorhaben und ihre Einbindung in die integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung sowie die damit verbundenen Verfahren der Bürgerbeteiligung. An dieser Stelle setzt die nachfolgende Studie des Vereins „Politik zum Anfassen“ an und stellt die verschiedenen Perspektiven der Akteure des Vorhabens sowie die konkreten Kooperations- und Kommunikationsbeziehungen bei diesen Projekten in den Vordergrund der vertiefenden Betrachtung. Ziel der Studie ist es, die aktuell bestehenden Konfliktpotenziale der lokalen Demokratie herauszuarbeiten und Ansatzpunkte für deren Weiterentwicklung zu formulieren. 1.7 Soziale Benachteiligung und politische Partizipation – Vergleichsstudie zu Beteiligungslandstrukturen im Kontext von Marginalisierung Z u den aktuellen Krisensymptomen westlicher Demokratien zählen zunehmendes Desinteresse an politischen Debatten, Wahlabstinenz sowie die Zustimmung zu anti-pluralistischen oder auch verschwörungstheoretischen Ansichten größerer Teile der Bevölkerung. Dabei gelten besonders marginalisierte Gruppen als anfällig, da sie in der Vergangenheit durch soziale Reformen benachteiligt wurden und vom wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre nur wenig profitierten. Soziale Benachteiligung findet entlang der Achsen Klasse, Ethnizität, Geschlecht und körperlicher- bzw. geistiger Fähigkeiten statt. Dabei fehlt sozial benachteiligten Gruppen auch überproportional der Zugang zu politischer Teilhabe. Viele dieser Menschen erleben sich vermehrt als Verlierer demokratischer Aushandlungsprozesse. Häufig überwiegen daher negative Einstellungen gegenüber dem politischen System. Abb. 18: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de Allerdings musste das Gutachten in seiner empirischen Phase aufgrund der Corona-Pandemie situativ angepasst werden. Workshops vor Ort entfielen und die zahlreichen Interviews konnten nur mithilfe digitaler Kommunikationsmedien durchgeführt und dokumentiert werden. Beide Projekte wurden jedoch im Berichtszeitraum 2019/2020 trotz Pandemie und einhergehendem Lockdown weitergeführt und werden in Kürze abgeschlossen und nachfolgend publiziert. Abb. 19: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de Gerade die lokale Demokratie bietet hingegen das Potenzial, durch niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten und einen geringen Teilnahmeaufwand, räumliche Nähe und die unmittelbare Sichtbarkeit der Ergebnisse 26 Lokale Demokratie politischer Intervention, marginalisierte Gruppen stärker in Aushandlungsprozesse einzubeziehen. Besonders non-formale Formate der Beteiligung sind hierfür interessant, da Menschen dort konkret und lebensweltnah sowie unter Nutzung sozialräumlicher Netzwerke partizipieren können. Das Forschungsprojekt knüpft an die vhw-Forschung zur Inklusivität lokaler Demokratie und die Betrachtung von Quartiers- und Milieukontexten an. In der Vergangenheit stellte sich immer wieder die Frage, wie demokratische Beteiligung zukünftig vor dem Hintergrund sozialer Ungleichheit gestaltet werden muss. Das Forschungsprojekt untersucht die organisatorischen Hintergründe und individuellen Voraussetzungen politischer Partizipation marginalisierter Menschen. Betrachtet werden dabei informelle Gruppen, Organisationen und Strukturen, die auf lokaler Ebene politische Beteiligung durch Meinungs- und Willensbildung, kollektives Handeln sowie konkrete Entscheidungsfindung verwirklichen. Zentrale Fragen sind: • Welche Strukturen ermöglichen oder behindern die politische Partizipation Marginalisierter? • Welche Rolle spielen diese Aktiven innerhalb der Gruppen, Organisationen und Strukturen? • Welche Motivationen, Ressourcen, biografischen Hintergründe, Politikverständnisse bewegen die Aktiven? • Welche Rolle spielen soziale Netzwerke und der sozialräumliche Kontext vor Ort? Das Projekt wurde im Juni 2020 erfolgreich beendet. Im Rahmen eines Abschlussworkshops sollen Erkenntnisse mit ausgewählten Fachpersonen diskutiert werden. Besonders ist dabei zu erörtern, inwieweit lokale Partizipationsstrukturen weiterentwickelt werden müssen, um Marginalisierte stärker politisch zu beteiligen. Die Publikation des Endberichts soll schließlich die Projektergebnisse der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Projektübersicht zum Forschungscluster „Lokale Demokratie“ Titel Beginn Ende Projekt­leitung Projekt Nummer Phase Null, Rostock Toitenwinkel Dez 19 Dez 21 S. Beck 20011 Kooperationen und Netzwerke im Sport: Ergänzungsstudie Karlsruhe Dez 19 Nov 21 T. Kuder 20007 Kommunalpolitik im Wandel Aug 19 Mai 21 T. Kuder 19008 Jenseits der Metropolen: Wandel lokal-politischer Kulturen in einer polarisierten Gesellschaft Stadtteilmütter II Mai 19 Okt 20 A. Becker 19012 Apr 19 Feb 21 S. Jähn 19016 Inklusive Deliberation Berlin-Buckow Mrz 19 Dez 19 T. Kuder 19005 Wachstumsschmerzen: Stadtentwicklung und Wohnen Feb 19 Okt 20 T. Kuder 19004 Zur Rolle kommunaler digitaler Kommunikation im Kontext der Stärkung lokaler Demokratie Lokale Öffentlichkeiten im digitalen Wandel Jan 19 Okt 20 J. Aring 19010 Dez 18 Mrz 21 B. Hallenberg 18016 Kongress Lokale Demokratie 2020 Nov 18 Jun 21 T. Kuder 18037 Peripherisierung und lokale Demokratie Nov 18 Nov 20 C. Höcke 17005 Lokale Politik und Beteiligung (LOB) Okt 18 Mai 21 S. Beck 18034 Dialog in Wohngebieten schwer erreichbarer Milieus, Berlin-Reinickendorf Wittenau Aug 18 Aug 19 N. Alcaide 18021 27 F or s c hun g u n d P o l i t i k Titel Beginn Ende Projekt­leitung Projekt Nummer Die (Kommunal)Verwaltung der Zukunft - die Zukunft der (Kommunal)Verwaltung Aug 18 Okt 20 T. Kuder 18018 Bildungsdialog Bremen-Vahr Jun 18 Nov 21 S. Beck 18014 Allianz Vielfältige Demokratie (AG Breite Beteiligung) Mai 18 Dez 20 T. Kuder 18013 Regiopolen in Deutschland: Funktionen, Governance und raumordnerischer Kontext Mai 18 Okt 19 J. Aring 18012 Metaanalyse deliberativer Beteiligungsprojekte Mrz 18 Jan 20 T. Kuder 18010 Projektlabor Stadtmacher Akademie Mrz 18 Okt 20 S. Beck 18008 Soziale Benachteiligung und politische Partizipation Feb 18 Jan 21 S. Jähn 18002 Baugemeinschaften als Impulsgeber für nachhaltige Stadtentwicklung Dez 17 Aug 20 S. Beck 17018 Sonderauswertung ZiviZ Survey 2017: Engagement in der Flüchtlingshilfe Dez 17 Sep 19 S. Beck 17030 Lokale Integration, Delmenhorst Okt 17 Okt 20 B. Hallenberg 17026 Praxisleitfaden: Milieuwissen für die Stadtentwicklung und Stadtplanung Sep 17 Dez 20 H. Böttcher 17027 Welcome-Netzwerke Jun 17 Okt 19 S. Beck 17015 Make-City 2018 Mrz 17 Aug 20 S. Beck 17016 Reflexion Wettbewerbe, Hamburg Mai 16 Aug 20 S. Beck 16012 2 Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt A uch die Aktivitäten der vhw-Forschung im Cluster „Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt“ wurden in der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums von der Corona-Pandemie überprägt – nicht nur organisatorisch, sondern vielfach auch inhaltlich. Ähnlich wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen wurde in der Stadtforschung häufiger gemutmaßt, dass in der Post-Corona-Stadt „nichts bleiben werde, wie es einmal war“. Klar ist nur, dass die ohnehin großen gesellschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre nun sichtbarer und teilweise noch verschärft werden. Nebenbei tauchen ganz neue Probleme, aber auch Mut machende, neue Entwicklungen auf. Hier ganz genau und differenziert hinzuschauen, erfordert eine substanzielle Expertise in Fragen der Stadtentwicklung: In einer Zeit 28 des Ausnahmezustandes ist es zentral, neue Entwicklungen – die meistens in Nischen entstehen und leicht übersehen oder unterschätzt werden – überhaupt erst zu erkennen. Es ist aber ebenso wichtig einschätzen zu können, wo alte Praktiken ihre Wirkmächtigkeit behalten werden. Der vhw bringt diese breite Expertise und Erfahrung mit und hat schnell auf den „Explorationsmodus“ umgeschaltet. Die vhw-Forschung trägt der spezifischen und exzeptionellen Situation im Themenfeld „Urbaner Wandel“ mit eigenen Projekten und spezifischen „Corona“-Fragestellungen Rechnung. Damit ist auch die Einsicht verbunden, dass die bisherigen Themen keineswegs obsolet werden – im Gegenteil: Die laufenden Projekte wurden manchmal modifiziert, aber in jedem Fall konsequent fortgeführt, Coronaspezifische Spin-offs inklusive. Durchweg alle Projektinhalte sind im Pandemie-Kontext relevant geblieben oder haben an Brisanz sogar zugenommen, wie etwa die Bedeutung des sozialen Nahraums in Quartier und Nachbarschaft für Versorgung, Arbeit, Reproduktion oder soziale Kontakte, die Rolle neuer lokaler digitaler Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt Plattformen (seien es soziale Medien, NachbarschaftsApps oder Lieferdienste), die Bedeutung des öffentlichen Raums, das Fehlen von Begegnungsmöglichkeiten und deren Wirkmächtigkeit, die Konstitution von Bildungslandschaften in Quartieren, die Verschiedenheit sozialer Milieus und deren Präferenzen und Verhalten in städtischen Umfeldern, „pandemische“ Stimmungen und Atmosphären in der Stadt oder die Situation benachteiligter Haushalte oder Geflüchteter. Die Pandemie-Krise bringt eine Art städtisches Reallabor mit sich, von dem wir lernen und für die Zukunft Ableitungen treffen können. • Wie funktionieren Nachbarschaften und unter welchen Umständen werden sie durch die Menschen relevant gemacht? • Welche Praktiken und Mechanismen der Vernachbarschaftlichung gibt es? • Worin unterscheiden sich diese und was ist ihnen gemeinsam? • Welche „Treiber“, „Katalysatoren“ oder „Mediatoren“ sind hier von Bedeutung? • Welche Bedeutung haben Nachbarschaften für die Aufgaben intermediärer Institutionen und deren Arbeit mit den Kommunen? • Q Was kann durch eine Fokussierung auf Nachbarschaften in der Planung und Steuerung von Quartieren und Städten ermöglicht werden (z. B. im Kontext von Partizipation)? • Welchen Beitrag zur sozialen Kohäsion leisten Nachbarschaften in sich zunehmend ausdifferenzierenden Städten? Projektfamilie Nachbarschaft ine über eine längere Phase entwickelte Projektfamilie dreht sich um das Thema Nachbarschaft. Nachbarschaft wird zwar häufig implizit als Zielgruppe adressiert, aber selten umfassend reflektiert. In einer auf einer Pilotstudie aufbauenden ethnographischen Fallstudie zum Thema „Potenziale postmoderner Nachbarschaften“ haben Sabine Tappert und Prof. Dr. Matthias Drilling vom Institut für Sozialplanung, Organisatori­ scher Wandel und Stadtentwicklung (Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW, Muttenz) im Auftrag des vhw und in enger Kooperation mit dem vhw-Forschungsbereich viele relevante Fragen bearbeitet, wie z. B.: Die Ergebnisse beider Studien wurden in verschiedenen Beiträgen in der Verbandszeitschrift „Forum Wohnen und Stadtentwicklung“ dargelegt und zur Diskussion gestellt. Aufgrund ihres bedeutenden Beitrags zu Forschung und Praxis sollen die Untersuchungen 2020/2021 in Buchform im Verlag Springer VS in der Reihe „Quartiersforschung“ erscheinen. Außerdem ist ein Praxisleitfaden „Nachbarschaft“ in Arbeit. Parallel zum Forschungsprozess wurden noch weitere Publikationen zur Nachbarschaftsthematik entwickelt (etwa als werkSTADT Nr. 34, Nr. 40 oder in externen Zeitschriften oder Sammelbänden). Zusammen mit dem Themenfeld „Digitale Nachbarschaften“, das ebenfalls seit Jahren beim vhw intensiv bearbeitet wird (u. a. auch mit einem neuen Eigenprojekt zur Corona-Krise), entsteht ein umfassendes Projektportfolio, das in der Forschungslandschaft seinesgleichen sucht. 2.1. Quartier und Nachbarschaft – neue Perspektiven uartier und Nachbarschaft sind nicht zuletzt wegen der Neuauflage der „Leipzig-Charta für eine nachhaltige, soziale Stadtentwicklung in Europa“ im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 ein zentrales Thema. Der vhw bündelt hier zahlreiche Kompetenzen aus verschiedenen Bereichen, die von konzeptionellem und theoretischem bis zu praxisorientiertem Know-how reichen. E • Wie entstehen Nachbarschaften unter dynamisch wechselnden (postmodernen) Bedingungen? 29 F or s c hun g u n d P o l i t i k tiven betrachten, zentrale Herausforderungen unserer Zeit diskutieren, neue konzeptionelle Bezüge setzen und Impulse für künftiges Handeln in der Quartiersentwicklung geben. Das Symposium wird in Kooperation mit dem Arbeitskreis Quartierforschung der Deutschen Gesellschaft für Geographie (DGfG) durchgeführt und ist ein Projekt der im vhw etablierten „Denkwerkstatt Quartier“. Kiez und Corona – resiliente Quartiersentwicklung während und nach Covid-19? chon zu Beginn des Corona-Shutdowns begann der vhw-Forschungsbereich damit, die eigene Expertise auch auf die aktuelle Krise zu projizieren und sich in die fachöffentlichen Diskurse einzubringen – und dies auch im Bereich der Quartiersforschung mit einem ersten Kommentar zu „Kiez und Corona“ in Form der werkSTADT Nr. 40 (Titelmotiv). Es war jedoch klar, dass der vhw sich auch in der empirischen ForKiez und Corona schung mit der Thematik befassen sollte. Nachbarschaft im Krisen-Modus – ein Kommentar S Nummer 40 Abb. 20: Nachrichten und Projektinformationen unter: https://www.vhw.de/forschungund-politik/urbaner-wandel-gesellschaftl-zusammenhalt/quartier-und-nachbarschaft/ vhw werkSTADT April 2020 Zu den Transferaktivitäten gehören nicht „nur“ Publikationen, sondern auch Veranstaltungen. Durch die ­Corona-Pandemie waren die Möglichkeiten zwischenzeitlich eingeschränkt. Als wichtiges Ereignis sei hier jedoch die Teilnahme des vhw am Rahmenprogramm der Ausstellung „Living the City“ erwähnt, die von September bis Ende Dezember 2020 am ehemaligen Flughafen Tempelhof in Berlin stattfinden wird. Die Ausstellung wird anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und der Novellierung der Leipzig-Charta im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik präsentiert. Die geplante vhw-Tagung „Quartiere neu denken“ nimmt das Quartier als zentrale Handlungsebene der Leipzig-Charta in den Fokus und möchte den inter- und transdisziplinären Austausch hierzu weiter anregen. Die Tagungsbeiträge aus Wissenschaft und Praxis werden die Quartiersebene aus verschiedenen Perspek30 Olaf Schnur Dies führte u. a. zur Idee, sich dezidiert mit resilienter Quartiersentwicklung zu beschäftigen. Nachdem das Konzept der Resilienz jahrelang eher ein Nischendasein führte, ist es seit der Corona-Krise das Thema der Stunde. So lautet eine viel diskutierte Frage nicht nur in Wissenschaftskreisen: Wie können wir mit Blick auf diese Pandemie-Erfahrung Städte und Quartiere künftig robuster gestalten? In der Tat bringt die aktuelle CoronaKrise deutlicher als zuvor zu Tage, woran es Quartieren fehlt, aber auch welche Widerstandskräfte diese haben. Sie spiegelt uns wider, was Quartiere resilient oder eben störanfällig macht. In diesem Sinne befasst sich ein laufendes vhw-Eigenprojekt unter dem Eindruck der Corona-Pandemie mit der Situation in benachteiligten Quartieren. Über eine Analyse der hier wirkenden stabilisierenden, aber auch destabilisierenden Faktoren in dieser Krisenzeit sollen Ansatzpunkte für eine resiliente Quartiersentwicklung abgeleitet werden. So haben der Lockdown des öffent- Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt lichen und wirtschaftlichen Lebens sowie die strikten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie den Lebensalltag der Menschen stark verändert. Dabei zeigt sich eine Vielschichtigkeit individueller Betroffenheit. Insbesondere für Menschen in benachteiligten Quartieren waren die Veränderungen sozial folgenreich (Arbeitsplatzunsicherheit, finanzielle Sorgen, häuslicher Stress, Überforderung beim Homeschooling etc.), bedingt durch enge Wohnverhältnisse, prekäre Arbeitsverhältnisse und geringe Ressourcenverfügbarkeit. Hinzu kommt, dass in den Quartieren relevante Anlaufstellen (Nachbarschaftshaus, Jugendzentrum, Beratungsstellen etc.), soziale Angebote oder Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Bewohnerschaft aufgrund der Corona-Beschränkungen teils wegfielen und erst seit kurzem wieder vermehrt verfügbar sind. Die ungewohnten Herausforderungen haben in den Quartieren aber auch (neue) Kräfte freigesetzt. Um mit der Bewohnerschaft unter den veränderten Rahmenbedingungen weiter in Kontakt zu bleiben und Unterstützung anzubieten, haben die vor Ort tätigen Akteurinnen und Akteure neue Zugänge und Methoden erprobt. Zugleich sind auf Ebene der Nachbarschaft diverse selbst­ organisierte Hilfe- und Unterstützungsleistungen entstanden (Einkaufshilfen, Ausdruck von Arbeitsblättern für das Homeschooling etc.). Um den Umgang mit der Corona-Krise in benachteiligten Quartieren genauer zu beleuchten, werden in dem Projekt zwei Berliner Quartiere untersucht: das Kosmosviertel – eine Großwohnsiedlung am östlichen Stadtrand – und der Soldiner Kiez – ein innenstadtnahes, einfaches Wohnquartier mit überwiegend gründerzeitlicher Bebauung. In Gesprächen mit Vor-Ort-Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen (Quartiersmanagement, Jugend- und Familieneinrichtungen, Grundschulen, Kitas, Wohnungsunternehmen, Vereinen etc.) wird dabei folgenden Fragen nachgegangen: • Welche Herausforderungen und Problemlagen sind im Zuge der Corona-Krise im Quartier entstanden? • Welche Folgen hat die Krise für die Quartiersarbeit und wie wird damit umgegangen? • Inwiefern können durch vorhandene Strukturen und Ressourcen im Quartier die Auswirkungen der Krise abgefedert werden? Mit diesem Tiefblick auf die Situation vor Ort soll herausgearbeitet werden, was die Quartiere stärkt und widerstandsfähig macht, aber auch wo Defizite und Handlungsbedarfe bestehen. Das Projekt ist im Sommer 2020 in die empirische Phase gestartet. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Anfang 2021 geplant. Link werkSTADT Nr. 40: https://www.vhw.de/fileadmin/ user_upload/08_publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_ werkSTADT_Nr._40_Kiez_und_Corona_2020.pdf 2.2 Förderung lokaler Demokratie im Quartier: Ein Handlungsfeld der Gemeinwesenarbeit? P olitische Gleichheit ist ein zentrales Kriterium einer lebendigen Demokratie. Das heißt, allen Bürgerinnen und Bürgern sollten die gleichen Möglichkeiten gegeben sein, sich eine politische Meinung zu bilden, diese frei zu äußern und sich an demokratischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen (Wagner 2019: 64). Mit wachsender sozialer Ungleichheit und migrationsbedingter Diversität nimmt allerdings die politische Gleichheit ab und schlägt sich durch Segregationstendenzen ebenfalls sozialräumlich nieder. Dadurch können sich soziale, politische und räumliche Effekte der Benachteiligung verstärken, weshalb gerade in benachteiligten Stadtteilen die lokale Demokratie und die Integrationsfähigkeit demokratischer Prozesse besonders zu fördern ist. Eine professionelle Gemeinwesenarbeit (GWA), die sich traditionell für eine möglichst breite Teilhabe aller Menschen in benachteiligten sozial­ räumlichen Kontexten einsetzt und niedrigschwellige wie diversitätssensible Teilhabemöglichkeiten schafft, 31 F or s c hun g u n d P o l i t i k könnte hier eine maßgebliche demokratiefördernde Wirkung entfalten. Vor diesem Hintergrund hat der vhw im Oktober 2018 zwei Projekte in Auftrag gegeben, die sich mit dem demokratiefördernden Potenzial von Gemeinwesenarbeit (GWA) auseinandersetzen: Die Studie „Gemeinwesenarbeit und lokale Demokratie – Zusammenhänge und Perspektiven aus der Sicht Sozialer Arbeit“ wurde von der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) durchgeführt. Die primär konzeptionelle Expertise hatte die Zielsetzung, die Zusammenhänge und Perspektiven von Gemeinwesenarbeit und lokaler Demokratie aus Sicht der Sozialen Arbeit zu beleuchten, was auch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Konzept der lokalen Demokratie erforderte. Mit der Studie wurden damit zwei Perspektiven zusammengeführt: Von Seiten der GWA wurde historisch-systematisch auf demokratierelevante Aspekte geschlossen und von aktuellen Demokratiediskursen auf die GWA geblickt. Aus beiden Zugängen konnten nicht nur die Zusammenhänge von GWA und lokaler Demokratie deutlich werden, sondern auch neuartige, synthetisierende Perspektiven entstehen und 9 Thesen zur Förderung der lokalen Demokratie durch Gemeinwesenarbeit abgeleitet werden. Abb. 21: Workshop zur Reflexion erster Ergebnisse der Studie „Potenziale der Gemeinwesenarbeit für die Stärkung der lokalen Demokratie“ Foto: vhw e. V. 32 Das zweite Projekt wurde vom DESI – Institut für demokratische Entwicklung und soziale Integration in Kooperation mit der Hochschule für angewandte Pädagogik (HSAP) im Zeitraum von September 2018 bis März 2020 durchgeführt. Ziel dieses stärker empirisch angelegten Projekts war es, die vorhandenen Wirkungen und möglichen Potenziale von Gemeinwesenarbeit für die Stärkung lokaler Demokratie auf der Quartiers- und Nachbarschaftsebene anhand von Fallstudien in der Praxis zu untersuchen. Dabei standen folgende Fragestellungen im Fokus: • Wie kann der Anspruch der Gemeinwesenarbeit an Empowerment, Beteiligung, Netzwerkbildung und Demokratieförderung unter den aktuellen Rahmenbedingungen sowie Förder- und Akteursstrukturen erfüllt und umgesetzt werden? • Welche Potenziale und Defizite können in der Aufgabenwahrnehmung der Gemeinwesenarbeit hinsichtlich der direkten und indirekten Demokratieförderung identifiziert werden? • Welche ergänzenden Strukturen (bzw. Programme, Akteure, Aktivitäten) wären notwendig, um die Aufgaben und Ziele der Gemeinwesenarbeit im Bereich der Demokratieförderung wahrzunehmen? Neben 38 Interviews mit Expertinnen und Experten der Gemeinwesenarbeit (Leitung, Träger, zuständige Mitarbeitende in Verwaltung und Politik) stellten den Kern des Projekts die empirischen Erhebungen in den 5 Untersuchungsgebieten Berlin-Spandau Heerstraße Nord, Hamburg-St. Pauli Süd, Dortmund-Nordstadt, Dresden-Prohlis und Düren dar. Die eingesetzten Methoden umfassten qualitative Interviews mit Akteuren und Trägern der lokalen Gemeinwesenarbeit sowie den zuständigen Stellen in Verwaltung und Politik. Als Erhebungsinstrumente wurden zudem Fokusgruppendiskussionen mit Netzwerkpartnern, engagierten Bewohnerinnen und Bewohnern und lokalen Initiativen sowie standardisierte Bevölkerungsbefragungen verwendet. Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt 2.3 Forschung zu Flucht und Migration – neue Wege beschreiten Z Abb. 22: Nachricht zum Workshop unter: www.vhw.de Im Ergebnis konnte die Untersuchung zeigen, dass Gemeinwesenarbeit in allen 5 Gebieten auf unterschiedliche Weise zur Stärkung der lokalen Demokratie beiträgt. Auf individueller Ebene bestehen zahlreiche Aktivitäten, um Menschen Gehör zu verschaffen, ihnen Resonanzräume zu bieten und die Erfahrung demokratischer Selbstwirksamkeit zu ermöglichen. Auf zivilgesellschaftlicher Ebene kann Gemeinwesenarbeit soziale Netzwerkaktivitäten sowie Kommunikation und Interessenaustausch fördern und zum Aufbau demokratischer Beteiligungsstrukturen beitragen. Durch sozial-kulturelle Aktivitäten, niedrigschwellige Projektarbeit und durch die Veränderungen partizipativer Prozesse gelingt es der Gemeinwesenarbeit zudem, ein demokratisches Miteinander und eine demokratische Kultur vor Ort aufzubauen. Da Veränderungsprozesse jedoch langwierig und nur in einem kooperativen Prozess umzusetzen sind, ist eine langfristige, unabhängige und personell konstante Arbeit notwendig, die der prekären und projektbezogenen Finanzierung in fast allen Gebieten gegenübersteht. Um eine nachhaltige Stärkung lokaler Demokratie durch Gemeinwesenarbeit zu erreichen, ist ihre dauerhafte finanzielle Förderung von daher essentiell. Eine bessere strukturelle, personelle und finanzielle Unterstützung vorausgesetzt, kann Gemeinwesenarbeit einen wichtigen Beitrag zu einer diversitätssensiblen, emanzipierten und demokratisch versierten Zivilgesellschaft leisten, die ihre politischen Interessen nicht nur auf Ebene der Quartiere artikuliert und einbringt. uwanderung, kulturelle Vielfalt und soziale Ungleichheit zählen heute zu den großen gesellschaftlichen und stadtpolitischen Herausforderungen. Sie finden ihren Niederschlag in nahezu allen Bereichen (Bildung, Wohnen, Einkommen, Kultur etc.) und betreffen den sozialen Zusammenhalt. Mit dem vhw-MigrantenmilieuSurvey 2018 und zahlreichen weiteren Forschungsprojekten zu Migration und Integration hat der vhw bereits umfassend neues Grundlagenwissen geschaffen. „Perspektivwechsel“ – Partizipative Forschung mit Geflüchteten eit 2015 sind in den Großstädten, aber auch in kleineren und mittelgroßen Kommunen neue Herausforderungen hinzugekommen: die Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen. Hier setzt das Forschungsvorhaben „PERSPEKTIVWECHSEL“ an, das von der B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (­ Potsdam), vertreten durch Prof. Dr. Heike Liebmann und Ulrike Milstrey, sowie durch das Forschungsbüro Stadtforschung + Sozialplanung, Berlin, vertreten durch Dr. Ingeborg Beer und Helene Weiß, im Auftrag des vhw durchgeführt wird. Es folgt der Leitidee der Teilhabe in zweierlei Hinsicht: Zum einen widmet es sich dem Teilhabenkönnen von Geflüchteten in Projekten – sie sind „Gegenstand“ der Betrachtung und Evaluierung. Zum anderen betrifft es den Forschungsprozess selbst – er soll empowernd wirken und Teilhabe fördern. Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer gestalten mit ihren Sichtweisen und Interessen die Erkenntnis- und Veränderungsprozesse aktiv mit. Dafür steht das Konzept der partizipativen Forschung Pate: Es geht darum, mit Geflüchteten zu forschen und nicht über sie. S Das Forschungsvorhaben PERSPEKTIVWECHSEL zielt auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Projekten aus der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, die mit 33 F or s c hun g u n d P o l i t i k Folgendes Zitat eines Co-Forschenden im Projekt mag den Perspektivwechsel illustieren: „Ein Kind läuft langsam. Ein Erwachsener sagt: Lauf, schnell! Das kann das Kind aber nicht. Es setzt sich auf den Boden und macht nichts mehr. Ähnlich die Geflüchteten: Man muss sie verstehen, fragen, beobachten!“ (Hares Alraad, CoForscher mit Fluchterfahrung im PERPEKTIVWECHSELProjekt, in Beer, I. [Hrsg.] 2019: 8) Der Diskurs um die „postmigrantische Gesellschaft“ it einer anderen Art des Perspektivwechsels befasste sich das Projekt zum Diskurs um die „postmigrantische Gesellschaft“, das Dr. Simon Runkel gemeinsam mit Diana Griesinger vom Geographischen Institut der Universität Heidelberg für den vhw bearbeitet hat. Hierbei geht es um die Art und Weise, wie wir Migration und Integration aus der Makroperspektive betrachten wollen: als Sonderentwicklung, die einem gesellschaftlichen Mainstream zugeordnet wird, oder als Grundbedingung einer vielfältigen spätmodernen Gesellschaft. M Abb. 23: Internetseite des Forschungsvorhabens PERSPEKTIVWECHSEL, Screenshot: https://projekt-perspektivwechsel.com/ oder von geflüchteten Menschen durchgeführt werden. Gemeinsam werden forschungs- und praxisleitende Fragen zum Gelingen von Integration vor Ort bearbeitet – in Ausbildung/Beschäftigung, Kultur/Medien und Nachbarschaft/Quartier. Der offene Forschungsprozess wird durch einige generelle Zielsetzungen gerahmt: 34 • Kooperative Gestaltung des Forschungsvorhabens • Größtmögliche Partizipation der Projektteilnehmenden am Forschungsprozess • Befähigung (Empowerment) und Kompetenzentwicklung • Erkennen und Mindern von Teilhabebarrieren • Weiterführende Teilhabeketten nach Projektabschluss • Innovativer Ergebnistransfer • Stärkere Verankerung von Teilhabe als Forschungsthema Die im letzten Jahr fertiggestellte Expertise sollte die wissenschaftliche Diskussion rund um den Begriff „postmigrantisch“ ausleuchten, die hier verhandelten Inhalte und Blickwinkel systematisieren und zentrale Positionen zusammenzutragen. Neben einer Auswertung der einschlägigen Fachliteratur lieferten hierzu Interviews mit ausgewählten Akteuren aus Wissenschaft und Praxis wichtige Erkenntnisse. In einem Workshop kamen Expertinnen und Experten aus städtischer Verwaltung, Zivilgesellschaft und Forschung zusammen, um sich unter postmigrantischem Vorzeichen über die Gestaltung von Integration auf lokaler Ebene auszutauschen. Prof. Dr. Riem Spielhaus (Universität Göttingen) und Prof. Dr. Erol Yildiz (Universität Innsbruck, Kuratoriumsmitglied des vhw) stellten in ihren Impulsvorträgen Kerngedanken der postmigrantischen Perspektive vor. Im Anschluss wurden zentrale Positionen der Debatte in Fokusgruppen ausführlich diskutiert. Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt Unter dem Begriff „postmigrantisch“ finden sich wissenschaftliche Beiträge zusammen, die den gängigen Blick auf Migration und Integration herausfordern und durch eine kritische Reflexion bestehender Konzepte der Debatte zu diesem Thema neue Impulse geben. Dabei ist der Begriff „postmigrantisch“ kein „Kind der Akademie“, sondern entstand in der Kunst- und Kulturszene, wurde von aktivistischer Seite weiterentwickelt und erst dann von der Wissenschaft adaptiert. Seitdem hat sich der Begriff mehr und mehr in der sozialwissenschaftlichen Forschung verfangen und taucht inzwischen beinahe in sämtlichen Publikationen auf. Die Debatte entwickelte sich als Reaktion auf strukturelle Ausgrenzungen und Rassismen im Einwanderungsland Deutschland, die exkludierende Infragestellung individueller Zugehörigkeiten sowie die fehlende Repräsentation der Vielfalt unserer Gesellschaft in Entscheidungspositionen. In der Debatte geht es zum einen um die durchaus kritisch-emanzipatorische Forderung eines neuen und breitangelegten Gesellschaftsverständnisses, das auf die Frage „Wer gehört dazu?“ mit „Alle, die da sind.“ antwortet. Zum anderen geht es um das Sichtbarmachen der Normalität von Migration, insbesondere in Städten als globale Knotenpunkte der Mobilität. Zentrale Positionen postmigrantischer Vertreterinnen und Vertreter sind daher: 1. Migration nicht als Ausnahme, sondern als gesellschaftlichen Normallfall zu sehen, 2. den problem- und defizitorientierten Blick auf Migration abzulegen, 3. Fragen nach Zugehörigkeit nicht länger nach einem Entweder-oder-Schema zu behandeln, sondern Mehrfachzugehörigkeiten und hybride Identitäten anzuerkennen, 4. Repräsentationslücken zu schließen und auf eine angemessene Vertretung der Vielfalt der Gesellschaft in Entscheidungspositionen hinzuwirken, 5. strukturelle Ausgrenzung und Rassismus sichtbar zu machen und entschiedener als bisher zu bekämpfen sowie 6. Integration von Migration zu entkoppeln und gleiche Zugangschancen zu zentralen Gütern und Ressourcen der Gesellschaft für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Zudem wird mit Blick auf die Forschung über Migration eine Perspektivenverschiebung eingefordert: von der „Migrantologie“, die Migration als Untersuchungsgegenstand behandelt und so Differenzen perpetuiert, hin zu einem Verständnis von „Migration als Brille“, durch welche neue Blickwinkel auf gesellschaftliche (Macht-) Verhältnisse, Fragen um Identität, Zugehörigkeit und Teilhabe eröffnet werden. Für die kommunale Integrationspolitik ist die postmigrantische Perspektive ebenso interessant, lassen sich doch mit ihr bestehende Integrationsverständnisse, Zielgruppenausrichtungen oder Handlungsschwerpunkte auf den Prüfstand stellen. Die Expertise zeigt hier den Bedarf für weiterführende Forschung auf, um postmigrantische Perspektiven für die Gestaltung von Integration in Städten und Quartieren fruchtbar zu machen. Vielfalt gestalten – Ansätze zur Förderung der sozialen Kohäsion in Europas Städten igration und Integration waren auch wesentliche Themen des internationalen Experten-Workshops „Fostering Social Cohesion in Diverse Quarters“ des vhw (2018, Bild), dessen Beiträge zum Jahreswechsel 2019/2020 im Band „Vielfalt gestalten – Ansätze zur Förderung der sozialen Kohäsion in Europas Städten“ im Jovis-Verlag erschienen sind. Das Buch fasst Erfahrungen aus den Bereichen Kommunalpolitik, Wissenschaft, Verwaltung, Stadtteilarbeit und Stadtplanung aus Großbritannien, Deutschland, Österreich, Spanien, den Niederlanden und Ungarn in 12 Ab- M 35 F or s c hun g u n d P o l i t i k schnitten zweisprachig zusammen und vermittelt somit verschiedene Ansätze, den sozialen Zusammenhalt in Europas Städten vor dem Hintergrund aktueller Mi­ grationsdebatten und der Fortschreibung der LeipzigCharta zu fördern. Analog zur Veranstaltung berührt das Buch aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen, geht offen mit den Herausforderungen vielfältiger Stadtgesellschaften um und benennt auch die Grenzen lokaler Gestaltungsfähigkeit. Damit wird eine Brücke zwischen konzeptionell-theoretischen Betrachtungen der Themen Zusammenhalt und Diversität sowie dem praktischen Umgang mit ihnen vor Ort geschlagen. 2.4 Begegnungskontexte: Projekte, Plätze und Atmosphären W ie zentral „Begegnung“ im urbanen Zusammenleben ist, wurde gerade durch die Pandemie-bedingten Kontaktbeschränkungen deutlich – wo Begegnung quasi „verboten“ ist, ist städtisches Leben einer konstitutiven Grundbedingung beraubt. Es brauchte aber keine Pandemie als Anlass dafür, dass Akteure aus Politik und Planung in der Förderung gruppenübergreifender Kontakte einen zentralen Ansatz sehen, um den Zusammenhalt vor Ort zu stärken und eine größere Akzeptanz von Vielfalt zu erreichen. In sämtlichen Konzepten und Programmen wird die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten ausdrücklich zum Ziel erklärt, ausgehend von der Annahme, dass mehr Kontakt zwischen den verschiedenen Gruppen der Schlüssel für ein vorurteilsfreies Zusammenleben in sozial und kulturell vielfältigen (Stadt-)Gesellschaften sei. Mit der verstärkten Aufnahme von Geflüchteten in den Jahren 2015 und 2016 ist die Förderung von Begegnung auf der politischen Agenda noch weiter nach oben gerückt. So rufen seitdem zahlreiche Akteure dazu auf, sich auf lokaler Ebene vermehrt für Kontakt und Austausch einzusetzen, sei dies doch ein effektiver Weg, um vorhandene Vorbehalte gegenüber den Neuzugewanderten zu entkräften. 36 Begegnungsansätze: Empirie und Reflexion n die Förderung von Begegnung werden also viele Hoffnungen gesetzt. Doch was sind geeignete Ansätze, um verschiedene Menschen und Gruppen im Quartier zusammenzubringen? Welche Impulse ergeben sich hieraus für das Zusammenleben vor Ort? Und wo liegen die Herausforderungen, die Limitationen und Grenzen von Begegnungsansätzen? I Das ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung untersucht unter der Leitung von Ralf ZimmerHegmann seit 2019 im Auftrag des vhw quartiersbezogene Strategien und Handlungsansätze, die auf eine Förderung gruppenübergreifender Kontakten abzielen, um das Zusammenleben vor Ort zu stärken. Ziele des Forschungsprojekts sind: • einen Überblick über Begegnungsansätze in der sozialen Quartiersentwicklung zu erhalten, diese zu systematisieren und näher zu charakterisieren, • die in der Praxis initiierten Begegnungsansätze zu reflektieren und im Kontext aktueller Wissenschaftsdiskurse in diesem Feld zu bewerten, • den Beitrag von Begegnungsansätzen zur Förderung des Zusammenlebens vor Ort näher zu bestimmen, aber auch ihre Grenzen offenzulegen, • programmatische und praxisorientierte Empfehlungen zur Gestaltung von Begegnungspolitiken im Quartier abzuleiten. Nach einer ersten Systematisierung von Ansätzen zur Förderung von Begegnung in der sozialen Quartiersentwicklung auf Grundlage von Dokumentenanalysen und Expertengesprächen wurden in ausgewählten Quartieren der Städte Mannheim, Potsdam, Augsburg und Bergheim Fallstudien durchgeführt. Im Fokus der Untersuchung standen bestimmte Begegnungsorte (Nachbarschaftshäuser, Stadtteilzentren etc.) und ihre sozialen und kulturellen Angebote zur Förderung von Kontakt und Austausch auf Quartiersebene. In Interviews mit relevanten Akteuren aus Verwaltung, Politik Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt vhw-Schriftenreihe 14 Öffentliche Räume im Zentrum der Städte Nutzung, Bedeutung und Entwicklung Ein Forschungsprojekt im Auftrag des vhw e. V. vhw - Schriftenreihe 14 Abb. 24: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de Die vhw werkSTADT Nr. 34 mit dem Titel „Begegnung schaffen im Quartier“ greift bereits die Thematik auf. Sie geht auf aktuelle Wissenschaftsdiskurse zu förderlichen Kontaktbedingungen und geeigneten Begegnungsorten ein, wirft einen Blick in die Praxis und stellt erfolgversprechende Projektansätze zur Gestaltung gruppenübergreifender Kontakte vor. Angesichts der oft zu hörenden Forderung nach mehr Begegnung beleuchtet die werkSTADT aber auch die Limitationen und Fallstricke von Begegnungsansätzen und mahnt schließlich an, sich nicht zu vereinfachten Annahmen hinsichtlich ihrer kohäsiven Wirkung verleiten zu lassen. Link zur werkSTADT Nr. 34: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Begegnung_im_Quartier_Nr_34_2019.pdf Öffentliche Räume im Zentrum der Städte: Herausforderungen egegnung“ wird häufig im Zusammenhang mit öffentlichen Räumen diskutiert und auch auf diesem Gebiet ist der vhw-Forschungsbereich aktiv. Mit der Veröffentlichung des Gutachtens „Öffentliche Räume im Zentrum der Städte“ (vhw Schriftenreihe Nr. 14, Titelbild) von Prof. Dr. Klaus Selle und seinem Team der RWTH Aachen fand im Sommer 2019 die mehrstufige Grundlagenforschung zu den öffentlichen Räumen, die von den Gutachtern im Auftrag des vhw erarbeitet wurde, einen erfolgreichen Abschluss. Die Studie befasst sich mit den Herausforderungen, Strategien und Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Räumen, insbesondere in den Stadtzentren. Besonders wichtig war es den Gutachtern, die Herausforderungen aus einer kommunalen Perspektive zu erörtern und die Untersuchungen in konkrete Handlungsempfehlungen münden zu lassen. Zu diesem Zweck hat das Team um Prof. Selle in mehreren Städten eine große Anzahl von Experten­interviews durchgeführt und die daraus resultierenden Erkenntnisse abschließend an einem ausführlich reflektierten Fallbeispiel der Stadt Mannheim validiert. „B Öffentliche Räume im Zentrum der Städte – Nutzung, Bedeutung und Entwicklung und Zivilgesellschaft sowie mit Quartiersbewohnerinnen und -bewohnern wurden die unterschiedlichen Perspektiven auf die Begegnungsaktivitäten eingefangen. Die empirische Phase des Projekts ist damit abgeschlossen. Im September 2020 steht nun ein Workshop mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis an, um gemeinsam über die bisherigen Ergebnisse zu reflektieren sowie über Ansätze zur Weiterentwicklung von begegnungsfördernden Maßnahmen zu diskutieren. Der Abschlussbericht zum Projekt erfolgt im Oktober 2020. Atmosphären: Ressource von Partizipation und Quartiersentwicklung (ARPEQ) egegnungen im öffentlichen Raum können in einer wenig förderlichen Umgebung andere oder geringere Wirkungen entfalten als erwünscht. Zivilgesellschaftliches Engagement und Partizipation entstehen nämlich nicht allein auf der Grundlage von Überzeugungen von Bürgerinnen und Bürgern, einen Beitrag zu gesellschaftlichen Veränderungen leisten zu wollen. Die Dynamik von zivilgesellschaftlichem Engagement und Partizipation wird auch von affektiven und atmosphärischen Einflüssen getragen und mitbestimmt. Die grundsätzliche Bedeutung dieses Zusammenhangs für die Quartiersebene konnte bereits in der vom vhw beauf- B 37 F or s c hun g u n d P o l i t i k tragten Vorexpertise „Atmosphären als Ressource von Partizipation und Quartiersentwicklung“ (Kazig 2018) aufgezeigt werden. Allein: Es mangelt an empirischer Evidenz in diesem innovativen Themenfeld, das bislang weder in der Wissenschaft noch in der Praxis systematisch exploriert worden ist. Mit dem Folgeprojekt ARPEQ geht das Centre for Research on Sound Space and Urban Environment (CRESSON), angesiedelt beim Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS) im französischen Grenoble (Projektleitung: Dr. Rainer Kazig) deshalb nun auch empirisch der Frage nach, ob und wie Atmosphären und Stimmungen als Ressource für die Entwicklung von zivilgesellschaftlichem Engagement und Partizipation im Quartier fungieren können. Um diesen Zusammenhängen auf die Spur kommen zu können, werden mit Hilfe eines komplexen Untersuchungsdesigns in 6 Fallstudien die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten im Quartier, die Atmosphären von Orten und Situationen im Quartier, die potenziell auf zivilgesellschaftliche Aktivitäten einwirken können bzw. diese begleiten oder tragen, sowie die Stimmung im Quartier erhoben. Insbesondere durch die Kontrastierung der Ergebnisse aus den Fallstudien in unterschiedlichen Quartieren soll deutlich werden, in welcher Weise Atmosphären als Ressource bzw. als Katalysatoren des zivilgesellschaftlichen Engagements fungieren können. Hierbei soll auch herausgearbeitet werden, welche atmosphärischen Qualitäten von besonderer Bedeutung sind und von welchen Faktoren diese beeinflusst werden. Das Projekt ist als Teil eines umfassenderen, offenen Forschungsansatzes zu verstehen. 2.5 Transition-Town-Initiativen und die große Transformation M it Vorliegen der empirischen Ergebnisse der 4 vergleichenden Fallstudien des Projekts „Neue Partnerschaften – Potenziale von Transition-Town-Initiativen“ (Auftragnehmer: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung, Dresden, vertreten durch Dr. Markus 38 Egermann) bestand der Schwerpunkt der Projektarbeit im Berichtsjahr in der Erstellung des Endberichts sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Neben vorangegangenen Beiträgen auf der ARL Jahrestagung zum Thema Postwachstum und Transformation sowie der PostwachstumsstadtKonferenz in Weimar, konnten die Ergebnisse auch auf dem deutschen Kongress für Geographie in Kiel vorgestellt werden. Mit dem Beitrag „Kooperationen für den Wandel zur nachhaltigen Stadt“ im Themenheft „Räumliche Transformation“ der Fachzeitschrift RaumPlanung wurde ein weiterer Verbreitungskanal genutzt. Das Projekt befasste sich damit, wie durch ein kooperatives Zusammenwirken zwischen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, in diesem Fall TransitionTown-Initiativen (TTI), intermediäre Räume und Strukturen geschaffen und genutzt werden können, die eine Transformation zur nachhaltigen Stadt befördern. Im Projekt zeigte sich schnell, dass vor allem auf kommunaler Seite bestimmte inhaltliche und strukturelle Vor­ aussetzungen die Kooperationen mit solch vergleichsweise neuen Akteuren wie den Transition-TownInitiativen begünstigen. Hierzu gehören bestehende Erfahrungen mit partizipativen Elementen und Akteursnetzwerken, insbesondere im Handlungsfeld der nachhaltigen Stadtentwicklung, die einer hinreichenden Institutionalisierung mit entsprechend zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kompetenzen sowie einem wirkmächtigen Mandat in den Verwaltungshierarchien unterliegen. Darüber hinaus spielen einzelne oder kollektive Akteure eine Rolle, die als Vorreiter neue Diskurse und Entwicklungsziele in ihrer Stadt anzustoßen vermögen und voranbringen und damit zivilgesellschaftlichen Initiativen wie den TTI Andockmöglichkeiten bieten. Dies kann konkret eine klare Positionierung politischer Akteure oder die Einrichtung von Nachhaltigkeitsbüros und Stabsstellen bedeuten, welche die erforderlichen Schnittstellen in die Verwaltung bündeln. Zivilgesellschaftliche Akteure, die sich über rein private Aktivitäten hinaus im Handlungsfeld der nachhaltigen Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt Stadtentwicklung engagieren, brauchen die Unterstützung der Kommunen, berühren viele ihrer Aktivitäten doch öffentliche Aufgaben und Handlungsfelder, beispielweise die Grünflächenplanung, Verkehrsplanung, Quartiersentwicklung u. a. m. Auch Kommunen können von den Initiativen profitieren, wenn sie die innovativen Potenziale dieser Akteure mit ihren eigenen Ressourcen strategisch und operativ verknüpfen. Um die Potenziale solcher Partnerschaften optimal zu nutzen, braucht es Diskurs-, Lern- und Experimentierräume, um transformativ wirkende Ideen gemeinsam zu erproben, zu reflektieren und in die fachlichen, politischen und nicht zuletzt notwendigen öffentlichen Prozesse zur Förderung einer nachhaltigen Transformation einfließen lassen zu können. Das Projekt leistet damit einen Beitrag in der Erforschung kollaborativer Governancestrukturen, deren große Bedeutung für die Gestaltung eines transformativen Wandels zur Nachhaltigkeit nicht zuletzt durch den Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) hervorgehoben wurde. Es knüpft zudem an Arbeiten zu intermediären Akteuren im Forschungscluster Lokale Demokratie sowie durch seinen thematischen Fokus auf das Handlungsfeld der nachhaltigen Stadtentwicklung auch an das Cluster Urbaner Wandel an. Damit bietet sich eine gute Grundlage für künftige vhw-Forschungen auf diesem Gebiet. 2.6 Sport- und Bewegungs­ landschaften: Netzwerke und Kooperationen im Spannungsfeld zwischen Stadtentwicklung und Sport D er organisierte Sport gilt als ein wichtiger Stabilitätsfaktor des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft und als unverzichtbarer Entwicklungsfaktor, insbesondere durch sein hohes ehrenamtliches Enga- gement unter anderem in den Themenfeldern Inte­ gration, Inklusion, Gesundheit und Bewegung sowie Kinder- und Jugendbetreuung. Allerdings klagen viele Sportverbände regelmäßig darüber, dass der Sport nicht, wie es dringend erforderlich erscheint, im Blickfeld der Stadtentwicklung steht, dass er seine Interessen nicht gewahrt sieht und seine Bedarfe dort nicht „auf Augenhöhe“ einbringen kann. Sportvereine und -verbände gehören zudem meist nicht zu den Akteuren der Stadtentwicklung im engeren Sinne und es scheint auch fraglich, ob sie Stadtentwicklung als ihre Aufgabe sehen (können) und über Ressourcen verfügen, um sich daran zu beteiligen. Dem stehen die Herausforderungen gegenüber, die sich den Städten stellen und deren Prioritäten prägen: Wachsende Städte weisen regelmäßig darauf hin, dass es angesichts zunehmender Flächenkonkurrenz und knapper öffentlicher Haushalte immer schwieriger wird, Räume für Sport zu erhalten oder neu zu schaffen, vor allem wenn es um großflächige Sportanlagen, deren Erhalt oder deren Sanierung geht. Zudem sehen sich die Städte wachsenden Bedarfen gegenüber, auch die Plätze, Straßen und Parkanlagen der Stadt bewegungsfreundlich zu gestalten, weil sie von immer mehr Menschen intensiv für sportliche Aktivitäten genutzt werden. In stagnierenden oder schrumpfenden Städten dagegen gibt es zwar oft ungenutzte Flächen, die man für Sportanlagen oder Sporträume nutzen könnte, jedoch fehlen den Vereinen häufig die Mitglieder und den Kommunen wiederum oft die erforderlichen Finanzmittel. Vor diesem Hintergrund hat der vhw im Jahr 2018 nach einer öffentlichen Ausschreibung Prof. Dr. Michael Barsuhn und sein Team vom Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung (INSPO) an der Fachhochschule für Sport und Management Potsdam beauftragt, in einer Studie, anhand ausgewählter Projekte der Stadtentwicklung mit inhaltlichem Bezug zum Sport, das Zusammenwirken von Stadtentwicklung und (organisiertem) Sport genauer unter die Lupe zu nehmen und zu systematisieren. 39 F or s c hun g u n d P o l i t i k Zusätzlich zu diesem Projekt, bei dem der organisierte Sport im Vordergrund steht, hat der vhw in Kooperation mit der Stadt Karlsruhe, Prof. Dr. Rolf Schwarz von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe und Dr. Hagen Wäsche vom Karlsruher Institut für Technologie, mit einer Ergänzungsstudie zu kooperativen Sport- und Bewegungslandschaften beauftragt, die anhand der integrierten Quartiers- und Sportentwicklung in KarlsruheDaxlanden den unorganisierten Sport einbezieht und die Ergebnisse in einen ko-produktiven Entwicklungsund Beteiligungsprozess überführt. Abb. 25/26: Steuerungstreffen des Forschungsprojekts im August 2019 beim vhw Foto links: vhw e. V., Foto rechts: 123-Comics-QM Flughafenstraße Die Steuerungstreffen, die aufgrund der Pandemie ab dem Frühjahr 2020 nur noch mithilfe digitaler Kommunikationsmedien durchgeführt werden, haben bereits eine kreative Vielzahl unterschiedlicher Kooperationsarrangements in den Städten erkennen lassen, die es nun mit Blick auf den Projektabschluss zu systematisieren und zu diskutieren – und im Fall von KarlsruheDaxlanden auszuwerten und anwendungsorientiert umzusetzen – gilt. Eine Veröffentlichung der jeweiligen Ergebnisse der beiden Studien ist für Anfang 2021 vorgesehen. 2.7 Stadtteilmütterprojekte und Wohnungsunternehmen W ohnungsunternehmen engagieren sich seit einiger Zeit verstärkt in der sozialen Quartiersentwicklung. Dabei unterstützen sie Einrichtungen, Initiativen und Projekte, die bestimmte Gruppen im Quartier fördern, bei Problemen beraten und das Leben im 40 Stadtteil insgesamt verbessern sollen. Insbesondere für das Themengebiet Migration und Teilhabe sind dabei innovative Ansätze entstanden. Nach wie vor ist die Teilhabe von Migranten eine große Herausforderung in benachteiligten Stadtquartieren. Für Wohnungsunternehmen kann es interessant sein, gerade diese Gruppe zu fördern, um die Bewohnerstruktur solcher Quartiere zu stabilisieren und dort insgesamt die Wohnqualität zu erhöhen. Eine besondere Herausforderung ist dabei das Ermöglichen von Teilhabe für migrantische Frauen, die mit einer Vielzahl integrativer Maßnahmen nur schwerlich gelingt. Stadtteilmütterprojekte haben sich in den letzten Jahren gerade hier als effektives, niedrigschwelliges Instrument erwiesen, um schwer erreichbaren Migrantinnen den Weg zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, an Bildung sowie der Stadtgesellschaft zu ermöglichen. Allerdings sind bislang kaum Schnittstellen zwischen dem Engagement von Wohnungsunternehmen und der Arbeit von Stadtteilmütterprojekten dokumentiert. Dabei hätte eine strukturierte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteurstypen möglicherweise positive Effekte für beide Seiten: Wohnungsunternehmen würden von einem besseren Zugang zu migrantischen Gruppen im Quartier profitieren, während Stadtteilmütter ihr Tätigkeitsfeld erweitern und von einer verbesserten institutionellen Anbindung auch jenseits staatlicher Förderstrukturen profitieren könnten. Das praxisorientierte vhw-Forschungsprojekt „Wohnungsunternehmen und Stadtteilmütterprojekte“ entwickelte gemeinsam mit Akteuren vor Ort Ansätze einer gemeinsamen Praxis von Wohnungsunternehmen und Stadtteilmütterprojekten. In einem iterativen Prozess mit Einzelinterviews und Workshops wurde dabei gemeinsam erarbeitet: • Wo liegen Arbeits- und Wirkungsweisen von Stadtteilmütterprojekten? Digitalisierung • Was kennzeichnet die soziale Quartiersentwicklung von Wohnungsunternehmen? • Was können Formen und Inhalte einer gemeinsamen Praxis sein? Die Ergebnisse des Projekts werden in der vhw werkSTADT Nr. 47 publiziert. Im Rahmen eines Praxisworkshops sollen darüber hinaus Umsetzungsperspektiven für ein solches Projekt gemeinsam mit den Akteuren vor Ort konkretisiert werden. Projektübersicht zum Forschungscluster „Urbaner Wandel und gesellschaftlicher Zusammenhalt“ Titel Wohnprojekte im Quartier (PiQ) vhw-AG Denkwerkstatt Quartier Defensive Architecture: Pilotstudie Begegnung schaffen – Strategien und Handlungsansätze in der sozialen Quartiersentwicklung Expertise: Entwicklungsgeschichte der Gemeinwesenarbeit im Kontext lokaler Demokratie Der Diskurs um die „postmigrantische Gesellschaft“: Erkenntnisse und Perspektiven für stadträumliche Integrationspolitiken Kooperationen und Netzwerke im Sport (Sportlandschaften) Perspektivwechsel – Kooperative und partizipative Forschung zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Geflüchteten Gemeinwesenarbeit und lokale Demokratie Transition Town-Initiativen Stadtteilmütterprojekte – Integration mit besonderer Wirkkraft? Migrantenmilieu-Studie Raumübertragung Nachbarschaft als lokales Potenzial städtischer Entwicklung ViSta II – Der öffentliche Raum und Vielfalt Atmosphären als Ressource der Quartiersentwicklung und Partizipation Migrantenmilieu-Studie 3 Digitalisierung Digitalisierung und Corona: Wo die Krise tatsächlich eine Chance sein könnte eit Beginn der Corona-Pandemie war in zahlreichen Beiträgen zu lesen, man dürfe die Krise nicht nur als Krise, sondern vielmehr auch als Chance sehen. Dies wurde vor allem für den Bereich der Digitalisierung konstatiert, zumal nicht nur Unternehmen, sondern auch S Beginn Jun 19 Jan 19 Jan 19 Ende Mrz 21 Dez 20 Sep 20 Projektleitung K. Selle O. Schnur E. Tenz Projekt Nummer 19018 19002 19007 Dez 18 Okt 20 L. Wiesemann 18030 Nov 18 Sep 19 A. Becker 18031 Nov 18 Dez 20 L. Wiesemann 18024 Okt 18 Dez 20 T. Kuder 18036 Sep 18 Dez 20 O. Schnur 18022 Mai 18 Apr 18 Mrz 18 Nov 17 Aug 17 Aug 17 Mai 17 Dez 16 Jul 20 Sep 20 Dez 19 Jan 20 Okt 20 Dez 19 Dez 20 Dez 19 A. Becker C. Höcke S. Jähn B. Hallenberg O. Schnur T. Kuder O. Schnur B. Hallenberg 18017 17003 17006 16017 17020 17022 17013 16016 ein Großteil der Bevölkerung durch die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gezwungen waren, ihre beruflichen, sozialen und kulturellen Aktivitäten ins Digitale zu verlagern. Auch in den öffentlichen Verwaltungen und der Politik bestand plötzlich die Notwendigkeit, sich mit der Digitalisierung sowie ihren diesbezüglichen Versäumnissen vordringlich zu beschäftigen. Für die vhwForschung und das Forschungscluster Digitalisierung war dies Anlass, einen kritischen Blick auf die digitalen Kriseninnovationen in Verwaltung, Politik, Demokra- 41 F or s c hun g u n d P o l i t i k tie und Zivilgesellschaft zu werfen und hinsichtlich der Fragen zu analysieren, welchen Beitrag sie für bestehende strukturelle Defizite leisten, welche gesellschaftlichen Folgewirkungen daraus zu erwarten sind und an welchen Stellen wissenschaftliche Begleitung sowie Forschungsbedarfe entstehen. Während der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen traten die digitalen Defizite in der öffentlichen Verwaltung besonders hervor. Die gesetzlichen Vorgaben, Pilotprojekte und Meilensteine für ihren digitalen Wandel waren zwar seit der Verwaltungskrise im Zuge der Zuwanderung von Geflüchteten 2015 weitgehend vorhanden, allerdings führten sie bisher eher zu kommunalen Insellösungen anstatt zu einem flächendeckenden und einheitlichen E-Government. Dementsprechend wurden in der Krise zwar vielerorts lokale und innovative Lösungen gefunden: Die Stadt Bühl hat z. B. eine eigene Plattform für kostenfreie Videokonferenzen geschaffen, um Vereinen, Verbänden und Volkshochschulen die Fortsetzung ihrer Arbeit, aber auch Familien den Kontakt untereinander trotz physischer Distanz zu ermöglichen. Die Stadt Augustburg ließ kurzfristig eine browserbasierte App mit allen die Stadt betreffenden Informationen entwickeln. In den meisten Fällen waren dies allerdings Städte und Gemeinden, die bereits vor den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen eine digitale Vorreiterrolle innehatten und somit auf einschlägige Erfahrungen und Kompetenzen zurückgreifen konnten. Die kommunalen Disparitäten bei der Digitalisierung, die Abb. 27: Die Bürgerschafts-App der Stadt Augustusburg soll Bürgern helfen, schnell an gewünschte Informationen zu gelangen. Screenshot: https://www.augustusburg.app/ 42 auch der deutsche Digitalindex herausstellt (Opiela et al. 2019), werden durch Corona daher vermutlich weiter zunehmen, zumal sich die finanzielle Situation der Kommunen durch die Pandemie deutlich verschlechtert hat. Abb. 28: Die Videokonferenz-Plattform „Palim! Palim!“ der Stadt Bühl ermöglicht auch in Zeiten der Corona-Pandemie digitale Nähe trotz physischer Distanz. Screenshot: https://www.buehl.de/digitalisierung/Palim-Palim Wie im Jahr 2015 hat die Bundesregierung auch in der aktuellen Krise ein ambitioniertes Maßnahmenpaket verabschiedet und darüber hinaus eine neue Abteilung für die Digitalisierung der Verwaltung im Innenministerium eingerichtet. Ob diese Schritte in der Folge tatsächlich zu einem bundesweiten digitalen Wandel der Verwaltungen beitragen, wird allerdings davon abhängen, ob die Verwaltungsmitarbeitenden in den Kommunen und damit die Ebene mitgenommen wird, von der ein Großteil der digitalen Leistungen erbracht werden und welche die auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen umsetzen muss. Da technische Innovationen von den kommunalen Mitarbeitenden durch ihren erwiesenen Nutzen während der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen viel stärker akzeptiert wird, könnte die Krise hier tatsächlich eine Chance sein. Gegenüber der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen waren im Bereich von Politik und Demokratie die notwendigen technischen Anwendungen vorhanden, um den Präsenzbetrieb auf digitale Abläufe umzustellen. Über kurzfristige Gesetzesanpassungen ließen sich zudem die parlamentarische Arbeit sowie die formelle Digitalisierung Beteiligung relativ problemlos in den virtuellen Raum verlagern (s. auch Kap. 3.1). So tagte der Bundestag digital und sogar parlamentarische Abstimmungen wurden online ermöglicht. Auch innerhalb der Parteien wurden technische Tools wie Zoom, Discord oder Skype verwendet, um Sitzungen, Stammtische oder auch ganze Parteitage online abzuhalten. Die Digitalisierung politischer Prozesse hat dabei krisenunabhängige Vorteile: Digitale Plenar- und Ausschusssitzungen machen den Politikbetrieb familienfreundlicher, durch die Reduktion von Mobilität wird er ökologischer, sozialer, inklusiver und ermöglicht den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern vor Ort stärker präsent zu sein. Im Idealfall könnten die Erfahrungen der Krise daher zu einer dauerhaften hybriden Erweiterung der bisherigen Arbeitsweisen führen. Demgegenüber zeigten sich bei den Instrumenten und Verfahren der direkten und demonstrativen Demokratie noch deutliche Hürden: Bürger- oder Volksbegehren können zum Beispiel nicht durchgeführt werden, wenn Unterschriftensammlungen auf der Straße nicht möglich sind. Auch Demon­strationen können keine adäquate Entsprechung im digitalen Raum finden, so dass öffentlichkeitswirksamer Protest kaum oder nur stark eingeschränkt stattfinden konnte. Um in Ausnahmesituationen keine Demokratiedefizite entstehen zu lassen, müssen hier ebenfalls noch digital-analoge Lösungen gefunden werden. Zudem zeigte sich, dass – wie zur Zeit der verstärkten Zuwanderung von Geflüchteten – auch in der CoronaKrise zivilgesellschaftliche Akteure bundesweit einsprangen, um vor Ort ehrenamtliche Hilfe zu leisten sowie temporäre Versorgungsengpässe zu schließen. Ihrer Rolle als „Lückenbüßer“ für die strukturellen Versäumnisse der öffentlichen Hand sind sich die Engagierten dabei bewusst gewesen und kritisierten gleichwohl, dass – im Gegensatz zu den Unternehmen – der zivilgesellschaftlichen Landschaft keine finanzielle Hilfe zukam. Zudem stehen viele traditionelle zivilgesellschaftliche Akteure wie Verbände und Vereine vor der doppelten Herausforderung, ihre (sozialräumliche) Arbeit aufgrund fehlender Digitalisierung nur eingeschränkt fortsetzen zu können und zugleich ihren digitalen Wandel unter finanziell erschwerten Bedingungen und unter Zeitdruck gestalten zu müssen. Welche Auswirkungen dies auf die Bereitstellungen sozialräumlicher Angebote und den sozialen Zusammenhalt in Nachbarschaften entfaltet, untersucht der vhw seit Mai 2020 im Clusterprojekt „Digitale Transformationen im Quartier – Solidarität, Krisenengagement und soziale Kohäsion“ (s. Kap. 3.2). Über alle Bereiche hinweg lässt sich jedoch feststellen, dass die Nutzung digitaler Instrumente durch Personen wie Organisationen in kurzer Zeit eingeführt, erlernt und etabliert werden konnte. Durch die Krise ist damit die kollektive Erfahrung verbunden, dass eine Vielzahl vormals analoger und auf Präsenz basierender Prozesse ebenfalls online stattfinden können. Auch wenn physische Präsenz und reale Begegnungen nicht dauerhaft ersetzt oder digital kompensiert werden können, wird diese Erfahrung in Teilen der Gesellschaft als digitales Mindset und neue kulturelle Praktik die Krise überdauern. Literatur: Opiela, N. et al. (2019): Deutschland-Index der Digitalisierung 2019. 3.1 Corona und der steinige Weg zur digitalen Beteiligung D ie Smart City Charta der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 formuliert qualitativ hohe Anforderungen an die Gestaltung von Prozessen zur nachhaltigen, digitalen Transformation der Kommunen. Schon in den zentralen Leitlinien wird das Erfordernis von Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung durch die Bürgerinnen und Bürger hervorgehoben. An späterer Stelle wird dem politischen Willen Ausdruck verliehen, dass eine aktive, inklusive Einbindung der Bürgerschaft in die Gestaltungsprozesse auch im Sinne der gesellschaftlichen Kohäsion unverzichtbar sei. Zudem gelte es, demo43 F or s c hun g u n d P o l i t i k Abb. 29: Clusterseite unter: www.vhw.de kratische Mitwirkungschancen beim digitalen Wandel bestmöglich zu gewährleisten (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 2017). Mit Einführung des Forschungsclusters Digitalisierung und in Verbindung mit dem Leitziel einer Stärkung lokaler Demokratie haben diese politischen Anforderungen einen hohen Stellenwert in der vhw-Forschung erlangt und mehrere Forschungsprojekte hervorgebracht. So wurde im Jahr 2017/2018 anhand von einschlägigen Nutzerdaten die digitale Affinität verschiedener Milieus untersucht, die sich aus Besitz und Nutzung digitaler Medien ergibt (Gesellschaft für integrierte Kommunikationsforschung 2018). Im Ergebnis konnte eine digitale Ungleichheit aufgezeigt werden, die sich signifikant in der sozialen Ungleichheit widerspiegelt. So sind es vor allem ältere, sozial schwächer gestellte und vergleichbare migrantische Milieus, die an der digitalen Transformation unterdurchschnittlich oder gar nicht teilhaben (vhw werkSTADT Nr. 17). In einem großen internationalen Workshop des vhw in Kooperation mit der Stadtkümmerei Berlin wurden 2018 ausgewählte Projekte europäischer Großstädte diskutiert, die sich mit digitaler Transformation in benachteiligten Stadtquartiere befassen, darunter Projekte aus London, Manchester, Madrid, Valencia, Stockholm, Wien, Hamburg und Berlin. Die vielfältigen Ergebnisse wurden in der vhw Schriftenreihe Nr. 17 veröffentlicht (Helfen, Kuder, Manteuffel 2020). Ebenfalls 2018 wurde das Projekt „Bürgerbeteiligung am Prozess der Digitalisierung“ in Ludwigsburg gestar44 tet, bei dem drei Gruppen digital vertrauter bis überhaupt nicht vertrauter Bürgerinnen und Bürger der Stadt in je zwei Workshops an den digitalen Wandel herangeführt wurden und das Pro und Contra erörterten, sich ein Urteil bilden und ihre Interessen formulieren konnten. Es zeigte sich, dass alle Gruppen dem Wandel wohlwollend, gleichwohl konstruktiv-kritisch gegenüberstehen. Allerdings hatten die Teilnehmenden nicht den Eindruck, an der Digitalisierung kommunikativ beteiligt zu werden, was sie einhellig als unbefriedigend bewerteten (vhw werkSTADT Nr. 22). Abb. 30: Homeschooling in Zeiten der Corona-Pandemie, Foto: vhw e. V. Inmitten der Corona-Pandemie haben Bundesregierung und Parlament zuletzt mit großer Eile das bis 2021 befristete Planungssicherungsgesetz beschlossen, mit dem die Durchführung digitaler Formate, u. a. der verbindlichen Bürgerbeteiligung nach BauGB, rechtlich ermöglicht und geregelt wurden. Angesichts der Überlegungen, das Gesetz zu entfristen, bot der Lockdown im Frühjahr 2020 die Möglichkeit, sich zeitnah mit den sozialen Aspekten des Gesetzes zu befassen. Dazu wurde das Gesetz in aktuelle politische Debatten eingeordnet, wurden frühere Studien ausgewertet und um aktuelle Studien erweitert, so z. B. zur Ausstattung von Haushalten mit schulpflichtigen Kindern, die auf digitales Homeschooling angewiesenen waren (Institut der deutschen Wirtschaft 2020). Die Ergebnisse bestätigten die soziale und digitale Kluft in der Gesellschaft, hier zwischen digital affinen und nicht affinen Milieus, die es auf dem Weg zur inklusiven, digitalen Bürgerbeteiligung auszuräumen gilt. Digitalisierung Kuder, T. (2018): Bürgerbeteiligung im Prozess der Digitalisierung. Das Modellprojekt Ludwigsburg. vhw werkSTADT Nr. 22, Berlin. Kuder, T. (2018): Soziale Herausforderungen der Digitalisierung. Der Smart City ihre Milljöhs. vhw werkSTADT Nr. 17, Berlin. Abb. 31: Nachrichten zum Projekt unter: www.vhw.de Die Ergebnisse wurden als vhw werkSTADT Nr. 43 veröffentlicht, in einem dafür gefertigten Film online präsentiert und in einem Online-Seminar der Fachhochschule Erfurt diskutiert. Link zu den werkSTÄDTEN und zur Schriftenreihe: Nr. 17: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_ publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Digitalisierung_Nr_17_2017.pdf Nr. 22: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_ publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Digitalisierung_Ludwigsburg_Nr_22_2018.pdf Nr. 43: https://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/08_ publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Digitale_Beteiligung_Nr._43_2020.pdf Schriftenreihe Nr. 17: https://www.vhw.de/fileadmin/ user_upload/08_publikationen/vhw-schriftenreihe-tagungsband/PDFs/vhw_Schriftenreihe_Nr._17_Herausforderungen_der_Digitalisierung_Challenges_Digital_ City.pdf Literatur: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hg.) (2017): Smart City Charta. Bonn. Gesellschaft für integrierte Kommunikationsforschung mbH & Co. KG (Hg.) (2016): Best for Planning (B4p), München. Helfen, T., Kuder, T., Manteuffel, B. (Hg.) (2020): Herausforderungen der Digitalisierung für benachteiligte Stadtquartiere. vhw-Schriftenreihe Nr. 17. Berlin. Kuder, T. (2020): Corona und der steinige Weg zur digitalen Beteiligung. vhw werkSTADT Nr. 43, Berlin. 3.2 Bürger/Bürgerinnen als Freunde? Potenziale von sozialen Medien in der öffentlichen Verwaltung D as Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zum Staat hat sich in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend verändert. Besonders im Bereich der Stadtentwicklung ist zu beobachten, dass sich Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr nur als Adressierte von Informationen und Entscheidungen verstehen, sondern Beteiligung und Mitgestaltung aktiv einfordern oder selbst organisieren und sich einbringen möchten. Damit einhergehend hat sich auch das Selbstverständnis des Staates von einem Interventionsstaat (Top-down-Steuerung) hin zu einem Mediations- und Partizipationsstaat (Bottom-up-Steuerung) gewandelt (vgl. Herzberg 2012: 44; Schuppert 2015: 134). Politisches Handeln wird damit zunehmend zu einem Kommunikationsprozess, in dem politische Entscheidungen nicht nur partizipativ erzeugt, sondern auch kommunikativ vermittelt werden. Staatliche Akteure sind demnach als Kommunikationsakteure zu begreifen, deren Rolle über das Senden und Em­ pfangen von Informationen weit hinausgeht. Zeitgenössische Steuerung und Regierungshandeln sind daher als „governance by and as communication“ (ebd.: 132) zu verstehen. Um die gestiegenen Anforderungen an Kommunikation, Kooperation und Vernetzung mit Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Akteurinnen umzusetzen, können soziale Medien für Politik und Verwaltung ein zentrales Instrument darstellen. Durch Dialog und schnelle Interaktion können Transparenz und Akzeptanz hergestellt, Sachverhalte besser vermittelt und Gründe 45 F or s c hun g u n d P o l i t i k für städtisches Handeln nachvollziehbarer werden. Über einen konstanten kommunikativen Austausch und das Gefühl der Ansprechbarkeit durch niedrigschwellige Interaktion können Vertrauen und Glaubwürdigkeit aufgebaut und einer Entfremdung von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Verwaltung entgegengewirkt werden. Zudem besteht für die Verwaltungen die Möglichkeit, sich über die Beobachtung von Hashtags und Twitter-Diskussionen hinaus aktiv in bestehende Diskussionen über die Kommune betreffende Themen und Aktivitäten in Threads und Gruppen einzuschalten, als Partner für Fact-Checking bereitzustehen oder der Verbreitung von Falschmeldungen mit Richtigstellungen zu begegnen (vgl. Mergel et al. 2013: 106). Die Potenziale und Möglichkeiten von sozialen Medien für die öffentliche Verwaltung sind in der gängigen Praxis damit bei weitem noch nicht ausgeschöpft und die Nutzung sozialer Medien durch Städte und Kommunen immer noch ausbaufähig. Offen ist zudem die Frage, ob sich durch eine (gesprächs-)offene Verwaltung aufgestaute Mitteilungsbedürfnisse und Frustrationen von Bürgerinnen und Bürgern abbauen lassen und die Entstehung eines „partizipativen Klimas“ befördert wird, welches sich auch in konstruktiveren Diskussionen bei projektbezogenen Beteiligungsverfahren niederschlägt. Ziel des Forschungsprojekts, mit dessen Durchführung der vhw das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) aus Stuttgart beauftragt hat, ist es daher, in einem ersten Schritt die Praxis einer aktiven Nutzung von sozialen Medien durch Kommunen zu analysieren und herauszuarbeiten, welche Hindernisse in ihrer Anwendung real auftreten und welche Lösungen dafür gefunden wurden. Darüber hinaus soll die Wirkung einer durch digitale Medien „dialogoffenen Verwaltung“ auf das Verhältnis zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen, vor allem hinsichtlich der Herstellung von Transparenz, Vertrauen und Glaubwürdigkeit analysiert werden. Dafür werden Städte und Kommunen untersucht, die soziale Medien aktiv nutzen und 46 darüber mit den Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig interagieren. Literatur: Herzberg, J. (2012): Staatsmodernisierung durch Open Innovation: Problemlage, Theoriebildung, Handlungsempfehlungen. Berlin. Mergel, I.; Müller, P. S.; Parycek, P.; Schulz, S. E. (2013): Praxishandbuch Soziale Medien in der öffentlichen Verwaltung. Wiesbaden: Springer VS. Schuppert, G. F. (2015): Governance by Communication. In: vhw FWS 3: 132-135. 3.3 Stadtmachen auf digitalen Plattformen S eit November 2018 forscht urbanista im Auftrag des vhw zu digitalen Plattformen, die auf das Entwickeln und Finanzieren von Bürgerprojekten in der Stadtentwicklung ausgelegt sind. Untersucht werden Plattformen zur reinen Ideenproduktion, aber auch Crowdfunding-Plattformen oder solche, die verschiedene Ansätze von Crowdsourcing bis Crowdfunding kombinieren. In der Regel werden die Plattformen von zivilgesellschaftlichen Initiativen, von kommunalen Verwaltungen oder von privatwirtschaftlichen Anbietern betrieben. Im Fokus der Studie stehen dabei folgende Fragen: Welche Relevanz haben solche Plattformen für das Stadtmachen? Wie steht es um ihre Reichweite? Inwiefern sind Abb. 32: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de Digitalisierung die Plattformen ein hilfreiches Werkzeug für die Realisierung von Bürgerprojekten in der Stadtentwicklung? In einem ersten Schritt wurde auf Grundlage einer breiten Recherche eine Plattformlandschaft erstellt, die derzeit 80 Plattformen für Crowdsourcing und Crowdfunding umfasst. Für eine nähere Betrachtung erfolgte daraufhin eine Auswahl von 28 Praxisbeispielen, die in Form von Steckbriefen einen zusammenfassenden Überblick über die Plattformen im deutschsprachigen Raum geben – ergänzt um gute Beispiele aus dem internationalen Kontext (downloadbar auf vhw.de). nisse der Studie diskutiert sowie über Erfolgsfaktoren, aber auch bestehende Hürden beim Stadtmachen auf digitalen Plattformen reflektiert. Abb. 34: Internationales Beispiel digitaler Plattformen Abb. 33: Beteiligungsplattform „Mannheim Gemeinsam Gestalten“ Screenshot: https://www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/ Die Plattformen Frankfurt Fragt Mich, Hannover Voids, Mannheim Gemeinsam Gestalten (Abb. 33), Mein Augustusburg, Raumpioniere, Startnext, Better Reykjavik, Spacehive, und ioby (Abb. 34) wurden anschließend als Fallstudien genauer untersucht: Es wurden Interviews mit Plattformbetreibenden, Projektinitiierenden, Stadtverwaltungen und weiteren Stakeholdern geführt, die Tools der Plattformen analysiert sowie die Prozesse der Ideengenerierung und Projektentwicklung unter die Lupe genommen. Im April 2020 wurden in einem digitalen Expertenworkshop in drei Sessions zentrale Erkennt- Screenshot: https://ioby.org/ (USA) Eine erste Bilanz zur Relevanz digitaler Plattformen für das Stadtmachen fällt jedoch eher ernüchternd aus. Nachdem im deutschsprachigen Raum zwischen 2010 und 2016 eine Reihe verschiedener Plattformen für das Sammeln, Gestalten oder Unterstützen von Bürgerprojekten entstanden sind, kamen seit 2017 kaum neue Plattformen hinzu. Einige der Plattformen „dümpeln“ inzwischen mehr oder weniger vor sich hin und verzeichnen keine nennenswerte Aktivität. Was die zivil­gesellschaftlich initiierten Plattformen anbetrifft, lässt sich sogar ein Rückgang beobachten. Trotzdem zeigen die untersuchten Fallbeispiele, dass mit Hilfe solcher Plattformen Projekte realisiert oder zumindest angestoßen werden konnten, die es sonst womöglich nicht gegeben hätte. Über einige Plattformen wurden auch Themen auf die politische Agenda der Stadt geholt, die Politik und Verwaltung in der Form noch nicht diskutiert hatten. Welches Potenzial digitale Plattformen für das gemeinsame Gestalten von Stadt haben können, zeigen aber insbesondere die untersuchten internationalen Fallbeispiele. Die Plattform Better Reykjavik etwa ist mit über 700 umgesetzten Projekten absoluter Spitzenreiter was den konkreten, greifbaren Output betrifft und ist mittlerweile fester Bestandteil der lokalen Beteiligungskultur. Die Crowdfunding-Plattform ioby für urbane Nachbarschaftsprojekte in US-amerika47 F or s c hun g u n d P o l i t i k nischen Städten zeigt hingegen eindrucksvoll, welchen gemeinwohl­orientierten Nutzen solche Plattformen auf lokaler Ebene erzeugen können. Auf Grundlage der Empirie werden nun im Projekt Faktoren herausgearbeitet, die für den Erfolg von digitalen Plattformen als Instrument für eine kollaborative Stadtentwicklung entscheidend sind. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Herbst 2020 geplant. Projektübersicht zum Forschungscluster „Digitalisierung“ Titel Beginn Ende Projektleitung Projekt Nummer Entwickeln. Finanzieren. Umsetzen – Stadtmachen auf digitalen Plattformen Jul 18 Nov 20 L. Wiesemann 18026 BürgerInnen als Freunde? Social Media und Verwaltung Nov 18 Dez 20 A. Becker 18033 4 Wohnen in der Stadtentwicklung der Krise besonders betroffenen Haushalten an. Vor diesem Hintergrund hat der vhw auch im Berichtszeitraum 2019/2020 seine Arbeitsschwerpunkte im Forschungscluster „Wohnen in der Stadtentwicklung“ an den Bedarfen einer zielgruppengerechten Wohnraumversorgung ausgerichtet, um auf eine soziale und resiliente Wohnungspolitik hinzuwirken. 4.1 Wohnungspolitik und Wohnungsmarkt – zwischen Kontinuität und Corona Andauernder Aufwärtstrend auf dem Wohn­ immobilienmarkt – trotz Corona-Pandemie uch im zweiten Halbjahr 2019 und im ersten Halbjahr 2020 zeichnete sich der deutsche Wohnimmobilienmarkt in seiner Gesamtschau durch eine hohe Wachstumsdynamik aus. Getrieben wurde diese vor allem durch hohe Preissteigerungsraten für Eigenheime und Eigentumswohnungen, während die Bestands- und Neuvertragsmieten lediglich leichte Zuwächse in etwa auf dem Niveau der Inflationsrate zu verzeichnen hatten (vgl. F+B 2020a). A D er zurückliegende Berichtszeitraum hat erneut gezeigt: die Anspannung auf den Wohnungsmärkten in den nachgefragten Städten und Regionen ist nach wie vor hoch. Selbst die Corona-Pandemie, welche sich direkt oder indirekt auf nahezu alle Lebensbereiche und ökonomischen Aktivitäten ausgewirkt hat, konnte den Aufwärtstrend, insbesondere im Wohneigentumssegment, nur kurzzeitig stoppen. Bislang konnte u. a. mit Hilfe von finanz- und wohnungspolitischen Maßnahmen ein folgenschweres Übergreifen der Corona-Krise auf die (soziale) Wohnraumversorgung abgewendet werden. Doch für den Fall einer nur langsamen Erholung der Wirtschaft und steigender Arbeitslosigkeit deuten sich erhebliche soziale und ökonomische Verwerfungen im Wohnimmobiliensektor und bei den von 48 Abb. 35: Clusterseite unter: https://www.vhw.de/forschung-und-politik/wohnen-in-derstadtentwicklung/ Wohnen in der Stadtentwicklung Im Hinblick auf die Corona-Pandemie machen Wohnungsmarktdaten zudem deutlich, dass es bei der Entwicklung der Mieten und Preise zu keinen panikartigen Ausschlägen in den ersten Monaten der CoronaKrise gekommen ist; lediglich die Angebotsvolumina im Miet- und Eigentumssegment waren kurzzeitig rückläufig (F+B 2020b). Die Entwicklungen bestätigen damit im Wesentlichen die Prognosen etlicher Wohnungsmarktexperten, die im Mittel keine wesentlichen Miet- und Preisrückschläge für den Wohnungsmarkt vorhergesagt haben. Im Gegensatz zu weiteren Immobiliensektoren, wie Handel, Büro oder Hotellerie, hat sich der Wohnimmobiliensektor damit bislang als krisenfest erwiesen. der Corona-Krise von Wohnungsmarktexpertinnen und -experten angemahnt, dass eine stockende Neubautätigkeit die fundamentalen Angebotsengpässe in angespannten Wohnungsmarktregionen weiter verschärfen könnten. Wesentliche Rückgänge in der Bautätigkeit konnten in den ersten Monaten der Pandemie jedoch nicht registriert werden. Schließlich dürften Anlagebzw. Kapitalmarkt-spezifische Aspekte dazu führen, dass ungeachtet der Negativfolgen der Wohnimmobilienmarkt in Deutschland aus Investorenperspektive gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen könnte. Einfluss der Corona-Pandemie auf die soziale Wohnraumversorgung nders als in etlichen weiteren Wirtschaftsbereichen wirkt sich die Corona-Krise in vielfältiger Art und Weise auf den Wohnungssektor aus. In Anbetracht des weiterhin nicht absehbaren Endes der Pandemie bleibt insbesondere unklar, welche mittel- und langfristigen Folgen für die soziale Wohnraumversorgung zu erwarten sind. So gibt es eine Vielzahl an Corona-bedingten Einflussfaktoren, die in unterschiedliche Richtungen, also preistreibend oder preisdämpfend auf den Wohnungsmarkt wirken. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den nach wie vor bestehenden Nachfrageüberhang, vor allem im unteren und mittleren Preissegment in den attraktiven Marktregionen, bleibt unklar, wie sich die Situation der Wohnraumversorgung und Wohnkostenbelastung jener Haushalte entwickeln wird, die keine Ansprüche auf staatliche Transferleistungen haben, andererseits aber aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage unter Einkommensverlusten zu leiden haben könnten. Für diesen Personenkreis dürfte daher insbesondere die zweite Jahreshälfte 2020 kritisch werden, wenn sowohl der erweiterte Kündigungsschutz durch das Mietenmoratorium aufgehoben ist als auch, wie in einem nicht ganz unwahrscheinlichen Szenario, wenn die Wirtschaftskrise breit auf den Arbeitsmarkt durchschlägt. Hierzu zählen insbesondere die tiefe Rezession in Folge der Ausbreitung des Coronavirus und der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie die damit verbundenen Rückgänge der Haushaltseinkommen und in Folge dessen steigende Wohnkostenbelastungen. Kurzfristige Entlastungswirkungen auf die angespannten Wohnungsmärkte dürften hingegen von einem temporären Rückgang der Außen- und Binnenmigration ausgegangen sein. Da Deutschland jedoch im internationalen Vergleich die Corona-Krise bislang erfolgreich bewältigt hat, ist davon auszugehen, dass mittel- bis langfristig die Außenwanderungssalden wieder steigen dürften. Darüber hinaus wurde zu Beginn Der wohnungspolitische Diskurs im Berichtszeitraum 2019/2020 ie in den Berichtszeiträumen zuvor ist auch 2019/2020 der wohnungspolitische Handlungsbedarf u. a. bei der Schaffung und Sicherung von bezahlbaren Wohnraum in den Wachstumsstädten und Regionen weiterhin auf (bundes-)politischer Ebene erkannt und angegangen worden. Jenseits der CoronaThematik ist er nach wie vor neben der drängenden Klimapolitik das soziale Thema in einer Reihe von Stadtregionen. Die Folgen der Anspannung auf den Wohnungsmärkten für die Stadtstruktur haben potentiell hohe gesellschaftliche Sprengkraft. In der wohnungspo- A W 49 F or s c hun g u n d P o l i t i k litischen Debatte wird daher deutlich, dass keine Diskussionen über das „Ob“ der Maßnahmen, wohl aber über das „Wie“ geführt werden. Ob die von der Bundesregierung veranlassten Maßnahmen im Sinne einer sozialen und resilienten Wohnungspolitik zielführend und ausreichend waren bzw. sind, bedarf allerdings einer weiteren Bewertung (s. hierzu Rohland/zur Nedden 2020). auf die unmittelbare Überbrückung der Corona-Krise geliefert. Dabei gilt es jedoch, diese auch in Post-CoronaZeiten aufrecht zu erhalten, wenn die langfristigen und strukturellen Herausforderungen der Wohnraumversorgung wieder in den Vordergrund treten. Literatur: Aring, J./Bunzel, A./Hallenberg, B./zur Nedden, M./Pätzold, R./ Rohland, F. (2016): Wohnungspolitik neu positionieren! Plädoyer von vhw und Difu für eine soziale und resiliente Wohnungspolitik. In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung, Heft 5, S. 263-269 F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt (2020a): F+B-Wohn-Index Deutschland Q2/2020. Pressemitteilung vom 10.08.2020. Hamburg. F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt (2020b): Neuer „F+B-Corona-Index“ Angebotsentwicklung in Deutschland Fortschreibung bis zur 21. Kalenderwoche. Pressemitteilung vom 04.06.2020. Hamburg. Abb. 36: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de Auch im Kontext der derzeitigen Corona-Krise zeigt sich, dass die Wohnraumfrage als wichtige soziale Frage zu Beginn des 21. Jahrhunderts anerkannt wird. So wurden innerhalb kürzester Zeit umfangreiche finanzielle Mittel bereitgestellt und zahlreiche Gesetzesinitiativen ergriffen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen (auch im Handlungsfeld Wohnen) zu begrenzen. Mit Blick auf die Entwicklung der Wohnungsmärkte kann daher derzeit konstatiert werden, dass u. a. durch das schnelle (wohnungs-)politische Handeln der Bundesregierung ein Übergreifen der Corona-Krise auf die soziale Wohnraumversorgung weitgehend vermieden werden konnte. Nach Bewältigung der Corona-Krise ist es jedoch geboten, den Fokus auf die Etablierung einer sozialen und resilienten Wohnungspolitik erneut zu schärfen; eine Wohnungspolitik, „die unabhängig von zyklischen Entwicklungen am Wohnungsmarkt sowie gesellschaftlichen und politischen Veränderungen die soziale Wohnraumversorgung sicherstellt“ (Aring et al. 2016: 2). Zwar hat die Politik in den letzten Monaten mit Tatkraft, Mut und Wille ihre Handlungsfähigkeit bewiesen und Antworten 50 Rohland, F./zur Nedden, M. (2020): Der wohnungspolitische Diskurs 2017 – 2019 – Eine Standortbestimmung. vhw-werkSTADT Nr. 39. Berlin. Link zur vhw werkSTADT Nr. 39: https://www.vhw.de/fileadmin/ user_upload/08_publikationen/werkSTADT/PDF/vhw_werkSTADT_Wohnungspolitische_Zwischenbilanz_Nr._39_2020.pdf 4.2 Bodenpolitik bleibt zentraler Schlüssel zur Lösung der Wohnraumfrage I n der derzeitigen Corona-Krise wird erneut offensichtlich: das Angebot bzw. die Angebotsausweitung im unteren und mittleren Preissegment auf angespannten Wohnungsmärkten kann die Nachfrage nicht decken. Bei der Ursachenforschung nach der zu geringen Bauaktivität und den hohen Preissteigerungen im Immobiliensektor fällt der Blick daher vor allem auch auf den Bodenmarkt und den Umgang mit Baurechten. Denn gerade in der heutigen Zeit, in der die Bodenpreise schneller steigen als die Häuserpreise, bleibt die mangelnde Verfügbarkeit von Bauflächen in den Wachstumsstädten der wesentliche „Flaschenhals“ für eine Wohnen in der Stadtentwicklung notwendige Ausweitung des Wohnraumangebots; hinzukommen (aus spekulativen Gründen) die ungenutzten Innenentwicklungspotenziale. Vor diesem Hintergrund kann daher resümiert werden: Bodenpolitik bleibt ein zentraler Bestandteil von Wohnungspolitik. Wie auch in den zurückliegenden Berichtszeiträumen wird der vhw daher mit Veranstaltungen, Publikationen und Vorträgen die Debatte über eine am Gemeinwohl orientierte Neuausrichtung von Bodenpolitik begleiten. Politik setzt bodenpolitisches Engagement fort – die Novelle des Baugesetzbuchs und die Bodenpolitische Agenda von vhw und Difu ngesichts der bestehenden bodenpolitischen Herausforderungen sowie anknüpfend an die Em­ pfehlungsliste der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission) hat das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat im Sommer 2020 einen Referentenentwurf für eine Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgelegt. Mit dem Entwurf „Gesetz zur Mobilisierung von Bauland“ wird deutlich, dass sich die Bundesregierung zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum insbesondere eine Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit bei der Aktivierung von Bauland zum Ziel gesetzt hat. Ebenso wie in der Empfehlungsliste der Baulandkommission sind in dem Gesetzentwurf Ansätze einer vermehrt auf Gemeinwohl ausgerichteten Bodenpolitik zu erkennen, wie sie in der Bodenpolitischen Agenda von vhw und Difu ausgeführt werden (Titelseite: Bodenpolitische Agenda 2020-2030, s. vhw/Difu 2017). A Roadmap Bodenpolitik Oktober 2017 Bodenpolitische Agenda 2020-2030 Warum wir für eine nachhaltige und sozial gerechte Stadtentwicklungsund Wohnungspolitik eine andere Bodenpolitik brauchen www.difu.de www.vhw.de Exemplarisch hierfür stehen die Erweiterungen des kommunalen Vorkaufsrechts, der sektorale Bebauungsplan, die effektivere Anwendungsmöglichkeit städtebaulicher Gebote oder die Einführung des Instruments „Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der In- nenentwicklung“. Bei einer näheren Betrachtung wird jedoch deutlich, dass zum Teil weitere wichtige Modifikationen, die für ein wirkungsvolles Instrumentarium im Sinne einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik notwendig wären, nicht angegangen wurden. Hierzu zählen bspw. eine schärfere Preislimitierung beim Vorkaufsrecht oder die Einführung der Innenentwicklungsmaßnahme, welche weitreichendere hoheitliche Rechte beinhalten würde, als das nun im Entwurf enthaltene „Städtebauliche Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung“. Insofern ist es zwar erfreulich, dass das Engagement von vhw und Difu sowie weiteren zahlreichen Initiativen und engagierten Akteuren Wirkung im bodenpolitischen Diskurs zeigt. Um zu einer grundsätzlichen Neuorientierung von Bodenpolitik im Sinne einer Stärkung des Gemeinwohlgedankens zu gelangen, ist es jedoch noch ein weiter und steiniger Weg. Grundsteuerreform – Länderöffnungsklausel ermöglicht Bodenwertsteuer m Sommer 2019 einigte sich die Bundesregierung auf eine Reform der Grundsteuer. Diese war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 10. April 2018 die bestehende Praxis der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärte. Das Bundesmodell sieht eine Berechnungsmethode vor, welches die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert, Immobilienart und Nettokaltmiete sowie Gebäudefläche und -alter berücksichtigt. Damit es jedoch zu dieser Einigung kam, war die Aufnahme einer Länderöffnungsklausel, die den Bundesländern eine eigene Regelungskompetenz für ein Grundsteuermodell gewährt, von zentraler Bedeutung. Diese Möglichkeit wurde in der Folge von zahlreichen Bundesländern genutzt, so auch in Baden-Württemberg, wo die Landesregierung eine „modifizierte Bodenwertsteuer“ einführen möchte. Vorreiter für ein eigenes Berechnungsverfahren war indes der Freistaat Bayern, der stets für die Einführung eines reinen Flächenmodells plädierte. Auch die I 51 F or s c hun g u n d P o l i t i k Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Hamburg streben die Einführung eines Flächenmodells an, jedoch ergänzt um einen Lageparameter. Im Zuge der Debatte über die neue Ausgestaltung der Grundsteuer hatte sich der vhw wiederum eindeutig für die Einführung einer Bodenwertsteuer ausgesprochen (s. vhw/Difu 2017). Sie hätte im Gegensatz zu einem „verbundenen Grundsteuermodell“, einen verfassungskonformen und zugleich nachhaltigen und sozialgerechten Beitrag (und zugleich baulandmobilisierende Effekte) in der Bodenpolitik liefern können. beigemessen – weniger jedoch in quantitativer Hinsicht, als aus qualitativer Perspektive. Sie stehen für ein „Narrativ“, das ihnen umsetzbare und unterstützungswürdige nachhaltige Entwicklungsmomente attestiert. Dieses Narrativ lässt sich in einzelne „Muster“ gliedern, die strategische Empfehlungen bieten, wie Baugemeinschaften und ihre nachhaltigen Entwicklungspotenziale verwirklicht und gefördert werden können. Entstanden ist damit in Anlehnung an „A Pattern Language“ von Christopher Alexander der Entwurf einer Mustersprache. Literatur: vhw/Difu (2017): Bodenpolitische Agenda 2020 – 2030. Berlin. 4.3 Mustersprache Stadtgestalten – strategische Impulse zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung durch Baugemeinschaften B augemeinschaften haben sich spätestens seit Mitte der 1990er Jahre zu einem etablierten Akteur auf dem innerstädtischen Wohnungsmarkt entwickelt. Kennzeichnendes Kriterium ist dabei der Zusammenschluss mehrerer Personen, um gemeinschaftlich ein selbstgenutztes Bauprojekt zu realisieren. Dabei handelt es sich vornehmlich um Wohnprojekte, zusehends aber auch um Mischnutzungen mit Gewerbe, Kinderbetreuung, gesundheitlichen Einrichtungen etc. Treibender Faktor dieser Entwicklung sind nicht nur die damit verbundenen Kostenersparnisse, sondern eben auch nachhaltigkeitsorientierte Motive. Das Institut für Partizipatives Gestalten (Oldenburg) hat für den vhw untersucht, welche Potenziale Baugemeinschaften als Impulsgeber für eine nachhaltige Stadtentwicklung bieten. Das Ergebnis dieser Studie ist eindeutig positiv: Baugemeinschaften wird ein relevantes Potenzial zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung 52 Abb. 37: Von 8 Baugemeinschafts-Projekten entstanden 15 Muster, die auf www.stadtgestalten.net online dokumentiert sind Screenshot: vhw e. V. Der Forschungsbericht besitzt damit einen explorativen Charakter. Viele weitere Muster, die sich in Ergänzung konstruieren lassen, sind als Entwurfsskizzen aufbereitet. Der Ansatz des Projekts liegt darin, anhand dieser erstellten Muster ein erstes Handwerkszeug zu liefern, wie Baugemeinschaften als Förderer nachhaltiger Stadtentwicklung unterstützt werden können. Was dazu benötigt wird, ist oft schon vorhanden. Es fehlt weniger an Instrumenten als am gegenseitigen Wissen darüber, was vor Ort in Kooperation mit Baugemeinschaften möglich wäre. Wohnen in der Stadtentwicklung Und wie sind diese vor Ort realisierbar, ohne in die zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Mühlen der Praxis zu geraten? Welche Potenziale bieten Baugemeinschaften tatsächlich? Und wie sind diese vor Ort realisierbar, ohne in den Mühlen der Praxis zeitlich, organisatorisch und finanziell zu Umsetzungen zu gelangen? Hier liest sich der vorliegende Bericht sehr praktisch. Er verdeutlicht, was möglich ist, und bietet einen strategischen Ansatz dafür, wie initiiert und gefördert werden kann. Handeln müssen aber die Akteure vor Ort. Mit der Mustersprache Stadtgestalten liegt jetzt ein inspirierender Ansatz vor, der zudem durchgehend auf Umsetzungs- und Problemlösungserfahrungen realer Projekte verweist. Er richtet sich nicht nur an BaugemeinschaftsInteressierte, sondern ebenso an Verwaltungen und andere Governance-Akteure, die nachhaltige Stadtentwicklungsprozesse fördern möchten und nach und nach die Notwendigkeit erkennen, Baugemeinschaften dabei miteinzubeziehen. Abb. 38: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de Der Bericht beschreibt Baugemeinschaften als Nischenakteure, die durch ihr Handeln neue urbane Konzepte entwickeln oder beeinflussen und Stadt auf diese Weise mitgestalten, die im Zusammenspiel mit Verwaltung und anderen aber auch auf Austausch und einen Dialog auf Augenhöhe angewiesen sind. Es wird Zeit benötigen, bis sich die erforderlichen Strukturen dafür etablieren. Hier ist noch viel Entwicklungspotenzial festzustellen. 4.4 Faire Wohnraumversorgung und „gesunde Mischung“? Belegungspolitiken institutioneller Wohnungsanbietender D er Wohnungsmarkt und seine Verteilungsmechanismen sind zentrale Stellschrauben für das Ankommen Zugewanderter in der Gesellschaft und das Gelingen sozialräumlicher Integration. Wohnungsmarktmechanismen haben maßgeblichen Einfluss auf die räumliche Verteilung der Wohnbevölkerung sowie deren Zusammenleben. Dabei wird die Zugänglichkeit unterschiedlicher Wohnungsmarktsegmente nicht allein durch das quantitative Angebot an bezahlbarem Wohnraum und die Strukturen des öffentlich geförderten Wohnraums beeinflusst. Eine maßgebliche Rolle spielen auch die Leitbilder der Wohnungsunternehmen, die daraus folgende Belegungspolitik sowie ihre Einbindung in kommunale Governancestrukturen. Bis dato existierten in Deutschland allerdings kaum Studien, mit welchen Strategien unterschiedliche institutionelle Wohnungsanbietende in verschiedenen städtischen Kontexten auf Zuwanderung und steigende Diversität reagieren. Das Forschungsprojekt „Wohnraumversorgung und sozialräumliche Integration von Migrantinnen und Mi­ granten – Belegungspolitiken institutioneller Wohnungsanbieter“ hat sich dieser Forschungslücke gewidmet. Das ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung aus Dortmund hat gemeinsam mit dem Berliner Büro Urban Plus von April 2018 bis Oktober 2019 untersucht, wie Belegungspraktiken institutioneller Wohnungsunternehmen in unterschiedlichen städtischen Kontexten die Zugänge von Migrantinnen und Migranten zum Mietwohnungsmarkt strukturieren und damit sozialräumliche Segregation und Integration in Quartier und Nachbarschaft beeinflussen. Dabei wurde nicht nur die unternehmenseigene Praxis betrachtet. In den Blick genommen wurde auch, welches Wechselverhältnis mit den kommunalen wohnungs- und integrationspoliti53 F or s c hun g u n d P o l i t i k schen Strategien und quartiersbezogenen Governancestrukturen besteht und welche Wirkungen diese auf die Belegungspraxis der Wohnungsunternehmen haben. Abb. 39: Nachrichten zu Projekten unter: www.vhw.de Im Zuge des Forschungsprojekts wurden insgesamt 76 Interviews mit Expertinnen und Experten aus Wohnungswirtschaft, Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft geführt und als „Blick über den Zaun“ die Vergabepraktiken und Mischungsstrategien in den Niederlanden, Frankreich und Österreich analysiert. Der Schwerpunkt der Studie lag in der qualitativen Analyse der Wohnraumversorgung in den 3 Fallstudiengebieten Berlin, Düsseldorf und Hamburg. Alle drei städtischen Kontexte sind von Migration und Fluchtzuwanderung und von sich zuspitzenden Engpässen auf dem Wohnungsmarkt charakterisiert. Interviews wurden mit städtischen, privatwirtschaftlichen und genossenschaftlich organisierten Wohnungsanbietenden geführt. Im Fokus standen die unternehmerischen Ziele im Umgang mit Diversität und ihre Umsetzung, z. B. in Form von Belegungsstrategien und Priorisierung von Bedarfsgruppen 54 sowie sozialräumlicher Kooperationen und Umgangsformen mit nachbarschaftlichen Konflikten. Fallstudienübergreifend zeigt sich dabei, dass das weithin vorherrschende Leitbild einer „gesunden“ (sozialen und ethnischen) Mischung einer kritischen Überprüfung bedarf, da es vielfach die Zugangschancen von Menschen mit Migrationshintergrund einschränkt und der Zielsetzung einer fairen Vermietungspraxis widerspricht. Innerhalb des Belegungsmanagements herrscht zudem hohe Intransparenz, die der Sachbearbeitung in der Vergabepraxis große Entscheidungsfreiheiten einräumt. Auch zeigt sich, dass Kenntnisse über die Anwendung der geltenden Antidiskriminierungsgesetzgebung oftmals fehlen. Um die Zugangschancen von Migrantinnen und Migranten zu erhöhen, ist zukünftig ein institutioneller Wandel innerhalb der Wohnungsunternehmen hin zu einer stärkeren interkulturellen Öffnung und Diversitätspolitik elementar. Darüber hinaus belegt die Analyse die Bedeutung kommunaler Governancestrukturen, des lokalen integrationspolitischen Klimas wie auch die Bedeutsamkeit des Quartiers als Handlungsebene. 4.5 Wohnbaulandbereitstellung als interkommunale Aufgabe – Teilprojekt „Region Stuttgart“ im Forschungsvorhaben „Soziale Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene“ I m Projekt „Soziale Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene“, welches der vhw gemeinsam mit dem Beratungsinstitut Quaestio 2018 initiiert hat und dessen vollständige Ergebnisse im Herbst 2020 zu erwarten sind, werden die wohnungspolitischen Herausforderungen aus einem lokalen bzw. regionalen Blickwinkel analysiert und diskutiert. Dies geschieht in 5 Fallstudien, die eine große Bandbreite regionalökonomischer und damit verbundener wohnungspolitischer Ausgangssitu- Wohnen in der Stadtentwicklung ationen abbilden. 4 Fallstudien – Jena, Gelsenkirchen, Mannheim und Offenbach – thematisieren die spezifischen lokalen Herausforderungen. Eine 5. Fallstudie (Region Stuttgart) setzt auf der regionalen Ebene an. Die Zusammenarbeit mit den Beteiligten vor Ort orientiert sich dabei an der zentralen Fragestellung, welches wohnungspolitische Problem aus der lokalen/regionalen Sicht als besonders dringlich empfunden wird und sich bislang einer Lösung entzieht. Für die Region Stuttgart gilt wie für viele wachsende Stadtregionen, dass sie die räumlichen Konsequenzen ihres wirtschaftlichen und demografischen Wachstums nur sehr unvollständig bewältigt. Im Bereich des Wohnens führt das zu unzureichenden Bauleistungen und dauerhaft angespannten Märkten mit entsprechenden Preissteigerungen und sozialen Folgeproblemen. Die Zuständigkeit für die Flächenbereitstellung liegt im besonderen Maße bei den Kommunen. Der Blick auf die kommunale Ebene in der Region Stuttgart macht deutlich, dass die Wohnbaulandentwicklung mit zunehmend mehr Widerständen konfrontiert ist und nicht zuletzt deswegen von kontroversen Debatten begleitet und arbeitsaufwändiger wird. In der Summe der kleinteiligen lokalen Interessenwahrnehmung bleibt die Wohnbaulandentwicklung in der Region Stuttgart unzureichend. Die lokalen Optimierungsstrategien der 179 Gemeinden führen im regionalen Maßstab partiell zur Verdrängung bzw. Nichtbewältigung von Wachstumsaufgaben, von sozialen Aufgaben und schließlich auch Infrastrukturaufgaben (und den damit verbundenen Finanzierungslasten). In räumlich-planerischer Perspektive liegt die Vermutung nahe, dass Wohnungsbauinvestitionen und auch gewerbliche Investitionen an zweit- oder drittbeste Standorte in der Region ausweichen müssen und daraus eine insgesamt ungünstige und von Engpässen geprägte Siedlungs- und Regionalentwicklung resultiert, die ihrerseits wiederum eine Belastung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Region werden kann. Das vorhandene Instrumentarium der Regionalplanung ist nicht geeignet, die kommunale Interessensabwägung maßgeblich zu beeinflussen und so eine bessere regionale Wohnbaulandversorgung zu gewährleisten. Sie kann allenfalls unerwünschte Baulandentwicklungen verhindern, hat aber keine Instrumente, um erwünschte Entwicklungen wirksam anzustoßen oder zu initiieren. Dies ist kein Problem der Region Stuttgart allein. Neben der Regionalplanung fehlt eine konsistente und handlungsfähige regionale Entwicklungspolitik, nicht nur im Bereich Wohnen und Wohnbaulandentwicklung. Ansätze aus Hannover (regionale „Wohnungsbauprämie“) und Frankfurt/Rhein-Main („Großer Frankfurter Bogen“) ebenso wie die aus anderen Regionen zeigen, dass der Bedarf nach entsprechend wirksamen Instrumenten zur Beeinflussung und insbesondere Forcierung der kommunalen Wohnbaulandentwicklung in den Regionen erkannt wird. Bislang kann allerdings noch nicht beurteilt werden, ob die bestehenden Ansätze ausreichend wirksam sind. Dies wird sich noch herausstellen müssen. Entscheidend ist jedoch, dass das regionale Interesse am Wohnungsbau als wirksames Gegengewicht in der baulandpolitischen Entscheidungsfindung vor Ort wirksam wird. Hierzu braucht es Verpflichtungen, Anreize und Sanktionsmechanismen, die nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit den regionalplanerischen Vorstellungen von einer guten Regionalentwicklung ausgestaltet werden. Natürlich muss die Debatte über die Ausgestaltung der Instrumente verbunden werden mit einer intensiven Debatte zu den qualitativen Fragen einer guten Regionalentwicklung und einer ebensolchen Diskussion zu den qualitativen Aspekten des Wohnungs- und Städtebaus. Insbesondere Beispiele aus der Schweiz zeigen (Agglomerationsprogramm Schweiz), wie ein Anreizprogramm ausgestaltet werden kann, das als intendierten Nebeneffekt die wirksame Aufforderung enthält, in den Regionen genau diese Diskussion zu führen. Vergleichbare Ansätze sind auch für Deutschland wichtig, um der re55 F or s c hun g u n d P o l i t i k gionalen Ebene entsprechend ihrer funktionalen Bedeutung für die Stadtregionen ein Mindestmaß an Geltung zu verschaffen. 4.6 auf dem freien Wohnimmobilienmarkt mit Wohnraum versorgen können. Problemimmobilien – eine oft unterschätzte stadtentwicklungsund wohnungspolitische Herausforderung D ie derzeitigen wohnungspolitischen Debatten werden dominiert von Themen wie Wachstum, Wohnungsknappheit, steigenden Wohnkosten, Aufwertung und Verdrängung. Allerdings stellen auch sogenannte Problemimmobilien eine nicht zu vernachlässigende stadtentwicklungs- und wohnungspolitische Herausforderung dar; Immobilien, die sich durch bauliche Missstände, beispielsweise in Form von Verwahrlosung, und/oder durch eine ausgeprägte Vermüllung innerhalb bzw. außerhalb der Immobilie, welche zudem häufig mit Ungezieferbefall einhergeht, geprägt sind. Den baulichen und weiteren Missständen der Immobilie liegen üblicherweise unzureichende Bewirtschaftungskonzepte und/oder zum Teil an die Illegalität grenzende Belegungsstrategien, beispielsweise in Form von Überbelegung oder andauerndem Leerstand, zugrunde, die weder den örtlichen städtebaulichen Entwicklungszielen noch den wohnungspolitischen Zielsetzungen entsprechen (vgl. BBSR 2020: 21). Diese Immobilien beeinträchtigen nicht nur die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie werden insbesondere dann zu einer Herausforderung der Stadtentwicklung, wenn ihre Missstände ins Quartiersumfeld ausstrahlen und damit eine sich selbstverstärkende Desinvestitionsspirale in Gang setzen. Die Erscheinung des Phänomens „Problemimmobilie“ beschränkt sich nicht nur auf strukturschwache Regionen. Auch in Wachstumsgebieten sind Problemimmobilien vorzufinden; vor allen Dingen dann, wenn diese eine erhöhte Zuwanderung von Personen aufweisen, die sich nicht selbständig 56 Abb. 40: Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien (BBSR 2020), Titelbild Der vhw hat sich im Berichtszeitraum 2019/2020 dieser stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Herausforderung zugewandt, u. a. durch Mitwirkung von Ass. jur. Petra Lau am „Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien“ (BBSR 2020) oder im Rahmen eines Teilprojekts des vhw-Forschungsvorhabens „Soziale Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene“, in dem Lösungsansätze zur Vermeidung von Desinvestitionsprozessen infolge von Problemimmobilien erarbeitet wurden. Schließlich wurde diese Thematik erneut auf die Agenda für zukünftige vhw-Fort- und Weiterbildungsseminare gesetzt. Literatur: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (Hrsg.) (2020): Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien. Herausforderungen und Lösungen im Quartierskontext. Bonn. 4.7 Zur Zukunft der Eigenheime der 1950er bis 70er Jahre – Eine Befragung I m Herbst 2019 hat der vhw zusammen mit dem SinusInstitut eine Untersuchung unter Selbstnutzern von Wohnen in der Stadtentwicklung Wohneigentum gestartet. Dabei handelt es sich um eine Befragung von älteren Eigenheimbesitzern – ab 65 Jahren –, die in Ein- und Zweifamilienhäusern der 1950er bis 70er Jahre vornehmlich in stagnierenden bzw. schrumpfenden Regionen und mit schwierigen Perspektiven leben. Dort stellen soziodemografische Veränderungen, sich wandelnde Wohnpräferenzen sowie die wachsenden energetischen Anforderungen monostrukturierter Einfamilienhausgebiete strukturelle Herausforderungen und ungewisse Entwicklungsper­ spektiven dar. Zusätzlich beeinträchtigt die infrastrukturelle Versorgung die Marktfähigkeit dieser Eigenheime der Nachkriegsjahrzehnte. Abb. 41: Nachricht zum Projekt unter: www.vhw.de Ziel der Studie war es, in einer teil-repräsentativen Befragung die Befindlichkeit der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den von ihnen beabsichtigten späteren Umgang mit der Immobilie – Vererbung oder Veräußerung – zu ermitteln. In der Mixed-ModeBefragung wurden 760 Interviews geführt, deren Inhalt von der allgemeinen Wohn- und Lebenszufriedenheit bis zu den konkret durchgeführten und künftig anstehenden Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Eigenheim reichten, einschließlich der dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Dabei ging es um Themen wie öffentliche Infrastruktur, die Entwicklung und Qualität der Nahversorgung, die Sicht auf die Nachbarschaft oder die wahrgenommene Sicherheitslage und deren Veränderung. Mit den Ergebnissen, die im Frühherbst 2020 veröffentlicht werden, kann eine weitere Lücke in der Bewertung der Zukunftsperspektiven dieses wichtigen Wohnungssegments und seiner strukturräumlichen Implikationen geschlossen werden. Zudem kann die Sicht der heutigen Eigentümer mit jener ihrer potenziellen Erben aus anderen aktuellen Umfragen verglichen werden. Breiten Raum nahmen zudem Fragen nach der Bewertung der Wohnumfelder und deren Entwicklung ein. Projektübersicht zum Forschungscluster „Wohnen in der Stadtentwicklung“ Titel Beginn Ende Projektleitung Projekt Nummer Quartiersentwicklung in der privaten Wohnungswirtschaft Jul 19 Dez 21 F. Rohland 19014 Wohnungspolitische Halbzeitbilanz Jun 19 Sep 19 F. Rohland 19013 Befragung von Eigenheimbesitzern der 1950er bis 1970er Jahre Nov 18 Okt 20 B. Hallenberg 18032 Wohnraumversorgung und sozialräumliche Integration von Migrantinnen und Migranten – Belegungspolitiken institutioneller Wohnungsanbieter Mai 18 Apr 20 A. Becker 18011 Soziale Wohnraumversorgung Mrz 18 Okt 20 F. Rohland 18001 57 F or s c hun g u n d P o l i t i k 58 vhw Transfer- und Öffentlichkeitsarbeit 59 Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik 5 Transferformate D er Bundesverband hat sowohl im Forschungs-, als auch im Fortbildungsbereich die Aufgabe, Ergebnisse und Sachstände von Projekten und Prozessen seinen Mitgliedern, den Gremien, Partnern und der (Fach-)Öffentlichkeit zielgruppenspezifisch zu vermitteln. Dazu bedient er sich verschiedener Informationskanäle und -formate. Für den Informationstransfer im Forschungsbereich nutzt der vhw e. V. standardisierte Formate wie den jährlichen Verbandstag, die sechs Mal im Jahr erscheinende Verbandszeitschrift „Forum Wohnen und Stadtentwicklung“, die Formate vhwSchriftenreihe und vhw werkSTADT. Zudem vermitteln Nachrichten und Artikel im Internet, der „Newsletter Forschung und Politik“, Pressemitteilungen sowie Vorträge Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Forschungsbereich des Verbandes. Verstärkt wurde im Berichtszeitraum die Vortragstätigkeit bei anderen Verbänden und bei Partnern sowie auf Foren, um die Erkenntnisse aus Forschung und Politik einer breiteren Fachöffentlichkeit zu vermitteln und damit die Position des vhw als einen zu gesellschaftlichen Fragen der Stadtentwicklung arbeitenden Verband weiter zu etablieren. Seit März 2020 bedient der Bundesverband einen eigenen Twitter-Kanal. Unter @vhw_Forschung @vhw_Forschung können #vhwForschung Interessierte dem vhw auf Twitter folgen. Auf dem Account sind Nachrichten, Publikationen, Berichte etc. aus der vhw-Forschung zu finden, die mit dem Hashtag #vhwForschung versehen sind. 5.1 Veranstaltungen Junges Forum | vhw – „Stadtentwicklung und Sport, Akteurskooperationen in der Smart City und Wirkungsanalysen zu Beteiligungsprozessen“ W elchen Impact bietet zivilgesellschaftliche Partizipation und Kollaboration in der Stadtentwicklung? Und wie lässt sich dieser Impact darstellen und messen? Diese Bottom up gerichtete Perspektive auf die Stadtentwicklung war das verbindende Element der Beiträge auf dem zweiten Jungen Forum | vhw am 11. Dezember 2019. Abb. 42: Seniorwissenschaftler Sebastian Beck eröffnet das Forum Die Veranstaltung ist als Plattform für Austausch und Diskussion, zum Kennenlernen und Vernetzen sowie für Impulse und Anregungen zu weiterführenden Forschungen konzipiert. Sie bietet jungen Akteuren der Stadtforschung die Gelegenheit, Ergebnisse eigenständiger wissenschaftlicher Arbeiten im vhw vorzustellen. Mit den Themen Stadtentwicklung und Sport, Wirkungsanalysen zu Beteiligungsprozessen und Akteurskooperationen in der Smart City deckten die Beiträge ein spannendes inhaltliches Panorama ab: • • 60 Foto: vhw e. V. Sonja Broy: „Kennst Du den Mythos vom Schalker Markt?“ (Masterarbeit, Uni Duisburg Essen, 2018), Moritz Maikämper: „Hemmnisse für Wirkungsanalysen zu Beteiligungsprozessen der Stadtentwicklung“ (Impuls aus einem Promotionsvorhaben an der Transferformate • Brandenburgischen Technischen Universität CottbusSenftenberg) und Hannah Kühnle: „Kollaboration und Partizipation in der Smart City Berlin“ (Masterarbeit, FU Berlin, 2018). Nachricht im Internet: https://www.vhw.de/nachricht/ junges-forum-des-vhw-gab-drei-arbeiten-eine-plattform Vertrauen – Kontrolle – Transparenz Kulturelle und instrumentelle Grundlagen für Stadtentwicklung vhw-Verbandstag 2019 am 21. November 2019 in Berlin Z u Gast im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg – Stadtbad Oderberger (Bild unten links), einem bis 1986 betriebenen Schwimm- und Badehaus, das heute als Hotel und Veranstaltungsraum, aber eben auch wieder als Schwimmbad funktioniert – lud der vhw zum Verbandstag 2019. Prof. Dr. Edda Müller (Bild links), zuletzt Vorstandsvorsitzende von Transparency International Deutschland, referierte zum Thema „Die Stadt als Reallabor der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“. Ziel sei es herauszufinden, was die Stadt im Innersten zusammenhält – frei nach Johann Wolfgang von Goethe: „Herrschen lernt sich leicht, regieren schwer“. Dabei lohne es sich, einen Blick auf die „Macht auf Zeit“ in der repräsentativen lokalen Demokratie zu werfen. Denn die Aufgabe der lokalen Demokratie solle sein, den sozialen gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer Stadt zu gewährleisten und nicht lediglich die Interessen einer Mehrheitsgesellschaft zu vertreten. Kommunalpolitik als Schule der Demokratie Charlotte Britz (Bildmitte) eröffnete als stellvertretende Verbandsratsvorsitzende des vhw die Veranstaltung mit dem Glückwunsch an Prof. Dr. Jürgen Aring (Bild rechts) zur Wiederwahl als Vorstand sowie an Prof. Dr. HansJoachim Driehaus zur Wahl als Ehrenmitglied des vhw auf der Mitgliederversammlung am Vormittag. Aus langjähriger Erfahrung stellte sie die Frage in den Raum, wer sich heute überhaupt noch in Räte und Gremien wählen ließe. Die Parteien- und Interessenvertretungslandschaft sei zwar vielfältiger geworden, trotzdem repräsentierten die gewählten Vertreter nicht immer die Vielfalt der Bevölkerung. Anschließend referierte Dr. Oliver Junk, Oberbürgermeister der Stadt Goslar (Bild links), zum Thema „Verlust des Kommunalen? Lokale Demokratie im Spannungsfeld zwischen Vertrauen und Misstrauen“. Ja, es herrsche Misstrauen zwischen Bürgern und Politik, so sein Eingangsstatement, und während Feuerwehrleute über die höchsten Vertrauenswerte in der Bevölkerung verfügen, rangierten Politiker gemeinsam etwa mit Versicherungsvertretern auf den hinteren Rankingplätzen. Darüber hinaus gelte 61 Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik auch: Je größer die Stadt, desto geringer das Vertrauen. Zur notwendigen Rückgewinnung des Vertrauens formulierte er sieben Thesen. Nachzulesen im Veranstaltungsbericht der „Forum Wohnen und Stadtentwicklung“ 1/2020 oder: im Internet unter: https://www.vhw.de/termine/veranstaltungsberichte müsse sich die Wohnungswirtschaft generell der Vertrauensfrage stellen. Diese Diskussion finde gerade in letzter Zeit vor dem Hintergrund steigender Mieten und fehlender freier Wohnungen verstärkt statt. Als Architekt und Projektentwickler stand Christian Schöningh (1. v. l.) in der Runde für die Sicht der Zivilgesellschaft bzw. der „Intermediären“. Er unterstrich, dass etwa Baugruppen der unterschiedlichsten Art oder auch Genossenschaften nach dem Motto „gemeinsam sind wir stark“ agieren und auch weiter eine große Konjunktur haben würden. Wem kann man denn heute noch trauen? Vertrauen – DNA lebendiger Stadtentwicklung? Zum Thema Vertrauen wurde in einer von Dr. Frank Jost (Bildmitte), vhw, moderierten Runde aus verschiedenen Perspektiven diskutiert. Dabei nahm Prof. Dr. ClausChristian Wiegandt (2 v. r.) von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn die Perspektive von Forschung und Wissenschaft ein und unterstrich einleitend, dass es in der Bevölkerung auf der einen Seite durchaus Misstrauen gegen „die da oben“ in der Kommunalpolitik gebe. Andererseits vertrauen Bevölkerungsgruppen auch auf das, was da im Rathaus entschieden wird. Öffentlich sichtbarer und wahrnehmbarer seien hingegen eher Tendenzen des Misstrauens. Goslars Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk (1 v. r.) übernahm in der Diskussionsrunde die Sicht von Politik und Verwaltung. In Bezug auf die in seinem Vortrag erwähnte „These 6“ zur Stärkung der repräsentativen Demokratie nutzten in Goslar die gewählten Stadtverordneten Bürgerentscheide als Entscheidungshilfe und Rechtfertigung. Cordula Fay (2. v. l.) vom GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. unterstrich die Sicht der Wohnungswirtschaft. Der GdW bilde die Vielfalt der Wohnungsunternehmen ab und deshalb 62 Prof. Dr. Klaus Selle (Bild oben) lud in seinem Vortrag „Ende der Naivität? Beteiligungspraxis auf dem Prüfstand“ zum Nachdenken über heutige Bürgerbeteiligung ein. Der Hintergrund dabei sei, dass wir viel zu wenig über Kontext und Substanz von Bürgerbeteiligung und zu viel über Verfahren reden. Am Beispiel der Rolle der „Tagesschau“ in den sechziger Jahren verdeutlichte er den Wandel der Beschaffung von Informationen und der Meinungsbildung im Laufe der letzten Jahrzehnte bis hin zum Internet und den Möglichkeiten von „Social Media“. Dies führte zu einem vollkommenen Umkrempeln der Informationslandschaft und zum Internet als „Büchse der Pandora“. Bei Beteiligungsverfahren in Stadtentwicklungsprozessen seien oft schon die Ankündigungen problematisch. Auch sie bedürfen mit Blick auf ihre Vertrauenswürdigkeit kritischer Überprüfung, denn hier werde nicht selten mit falschen Versprechungen hantiert: „Plane Deine Zukunftsstadt!“, „Wie würdest Du die Stadt verändern?“, „Mein Stadtteil morgen“ … so und so ähn- Transferformate lich heißt es auf Plakatwänden und Einladungsflyern am Anfang vieler Beteiligungsprozesse. Das wecke natürlich Erwartungen – die aber nicht erfüllt werden (können), so Klaus Selle. Symposium „Politik, Planung und Stadtgesellschaft im Stresstest“ D as Forschungsprojekt „Lokale Politik und Beteiligung“ untersucht Prozesse des Stadtmachens, welche das Selbstverständnis und die hoheitlichen Aufgaben lokaler Politik beeinflussen. Es wird anhand von 6 prägnanten Planungsfällen erforscht, wie lokale Politik mit diesen Prozessen umgeht, sich dazu positioniert und sich mittelfristig fortentwickelt. In dem Symposium am 25. Oktober 2019 (Teilnahme auf Einladung) in der Niehler Freiheit, Köln, wurden die bisherigen Erkenntnisse des Projekts ins Gespräch gebracht: Nadia S. Zaboura (Bild oben rechts) moderierte den Tag und interviewte zudem Hoteldirektorin Verena Jaeschke (Bild oben links) zum Tagungsort. Das Stadtbad Oderberger wurde 1898 vom Architekten Ludwig Hoffmann konzipiert, um den damals rasant wachsenden Bezirk Prenzlauer Berg mit öffentlichen Einrichtungen zu versorgen. Die Eröffnung als „Volksbadeanstalt“ erfolgte im Jahr 1902. 1986 musste das Bad schließen. 2012 begann die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes und seit Januar 2016 empfängt es als Hotel Oderberger Berlin. Im Oktober 2016 konnte auch das Schwimmbad wiedereröffnen. Der Abstimmungsprozess in der Planungs- und Bauphase musste immer offen und transparent unter Einbeziehung aller Akteure erfolgen, was letztendlich – mit viel gegenseitigem Vertrauen – zum Erfolg geführt habe. Gemütlich und gesprächig ging es beim Get together zu. Abb. 43: Uni-Prof. Dr. Agnes Förster, RWTH Aachen Universität, moderierte das Symposium. Foto: vhw e. V. • Wie haben sich Rollen, Funktionen und Allianzen lokaler Politik verändert? • Wie verhält sich lokale Politik in solchen beteiligungsorientierten Prozessen des Stadtmachens? • Können daraus Schlüsse gezogen werden, welche grundsätzlichen Lern- und Modernisierungsprozesse in lokaler Politik angestoßen werden? 63 Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik Entwicklung und Nachhaltigkeit von Willkommens­initiativen: Zentrale Ergebnisse vhw-Kolloqium „vhw & friends“ 2019/2020 N eue Entwicklungen durchdringen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und wirken auf den Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft. Diesen Einflüssen gehen wir mit dem Format vhw-Kolloquium nach – mit wissenschaftlichen Impulsen aus unterschiedlichen Perspektiven. 2 Veranstaltungen fanden im Berichtszeitraum statt: • 11. Februar 2020, Kerstin Faber, Planerin und Urbanistin, Projektbüro Faber zu: Regionale Kooperationen • 20. August 2019, Prof. Dr. Sczesny, Professorin für Sozialpsychologie an der Universität Bern (Foto) zu: Sprache und mentale Bilder. Reduktion von Benachteiligung durch geschlechtergerechte Sprache? N eben den zentralen Ergebnissen der vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) im Auftrag des vhw e. V. durchgeführten Studie wurden am 17. Oktober 2019 (Fotos: vhw e. V.) in der Ulme 35, Interkulturanstalten Westend e. V., konkrete Anknüpfungspunkte für die Praxis diskutiert. Sebastian Beck, Seniorwissenschaftler beim vhw e. V. und Projektleiter, moderierte das Gespräch zwischen Adam Naber (nachbarschafft e. V.), Jakob Filzen (Start with a friend e. V.) sowie Yvonne Böll und Frank Vöhler (beide Interkulturanstalten Westend e. V.). In der Diskussion ist deutlich geworden, dass zivilgesellschaftliches Engagement im diskutierten Handlungsfeld immer auch Demokratiearbeit ist, weil es auf Teilhabe und Empowerment abzielt. Der Fokus auf die Zielgruppe geflüchtete Menschen ist einer Orientierung an den bestehenden Bedarfen gewichen – im Zentrum stehen dabei soziale Netzwerke vor Ort. Eine große Herausforderung stellt nach wie vor die Frage der nachhaltigen Finanzierung dar. Mit dem sich ändernden Handlungsfeld müssten die Initiativen, so die Forderung, auch durch Mittel zur Demokratieförderung förderfähig werden. Im Anschluss diskutierten Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Christine Grote (Integrationsbüro Charlottenburg Wilmersdorf) und Meike Karasiewicz (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin) über die Per­ spektiven der Kooperation von Initiativen und Verwaltung. 64 5.2 Zeitschrift „Forum Wohnen Stadtentwicklung“ „Forum Wohnen und Stadtentwicklung“ gehört als Verbandszeitschrift des Bundesverbandes zu den wichtigen Publikationen an der Schnittstelle von Stadtplanung, Städtebau, Wohnungswirtschaft und Sozialforschung im deutschsprachigen Raum. Im Berichtszeitraum wurden die 6 Ausgaben pro Jahr neben Mitgliedern und Abonnenten ebenfalls der Fachöffentlichkeit auf Tagungen und Kongressen zugänglich gemacht, wenn thematische Schnittstellen bestanden. Die Autorinnen und Autoren der Hefte kommen aus den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern im Spannungsfeld von Wohnen und Stadtentwicklung, sei es aus der Wohnungswirtschaft, aus Wissenschaft und Forschung, aus Politik und Verwaltung, aus Bund, Ländern und Kommunen oder aus der Zivilgesellschaft. Der Forumscharakter der Zeitschrift Transferformate befördert dabei den Wissensaustausch und die Diskussion zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis. Als Verbandsorgan und Fachzeitschrift berichtet das „Forum“, bei einer Auflage von derzeit 3.000 Heften, über die vielfältigen Aktivitäten des Verbandes und gestaltet ein Schwerpunkthema in jeder Ausgabe. Auf der Internetseite des vhw bietet die Onlinepräsenz des „Forum Wohnen und Stadtentwicklung“ mit ihrer Archivfunktion einen Überblick über alle bislang erschienenen Zeitschriftenausgaben. Mittels der Suchfunktion „Stichwortsuche im Archiv“ (Screenshot) können Ausgaben und Beiträge gezielt gefunden werden. In den Inhaltsverzeichnissen finden sich seit dem Jahrgang 2003 Abstracts zu jedem Artikel. Überdies können seit Ausgabe 1/2009 alle Beiträge pro Ausgabe kostenlos im PDFFormat heruntergeladen werden. Folgende Ausgaben sind im Berichtszeitraum erschienen: Heft 3/2020 Stadtmachen Stadtmacher stehen paradigmatisch für die Veränderung und Neuaushandlung von Perspektiven in unseren Städten – baulich wie sozial und kulturell. Sie nutzen Bestandsgebäude um und führen alte Bausubstanz einem neuen Inhalt zu. Sie sind Träger vielfältiger Formate und in den Bereichen Kultur, Bildung, Arbeit, Gemeinwesen… aktiv. Sie bringen Menschen zusammen. Sie „zwingen“ die Stadtgesellschaft zum Diskurs auf quartiers- und stadtweiter Ebene. Sie geben immer wieder Anlass für das Neuaushandeln des Kräfteverhältnisses zwischen Bürger- bzw. Zivilgesellschaft, öffentlicher Hand und Wirtschaft. Welche Relevanz kann vor diesem Hintergrund dem „Stadtmachen“ in der Stadtentwicklung beigemessen werden? Welche Lernprozesse zwischen neuen und etablierten Stadtentwicklungsakteuren lassen sich hierbei beobachten und ggf. gestalten? Ziel dieser Schwerpunktausgabe ist es, unterschiedliche Perspektiven auf dieses Stadtmachen zu werfen, aktuelle Beispiele und Herausforderungen in der Konturierung dieses Handlungsfelds zu benennen und den Raum für einen Einblick in den Status quo der Debatte um das Stadtmachen zu bieten. Im besten Fall können wir dabei voneinander lernen. Heft 2/2020 Quartiersentwicklung und ­Wohnungswirtschaft Das Quartier ist die zentrale Handlungsebene der Wohnungswirtschaft, auch und vor allem in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte. Grund dafür ist die Erkenntnis, dass die Marktfähigkeit von Wohnraum maßgeblich von Image und Zustand des gesamten Wohnquartiers abhängt und nicht von der Qualität der Wohnung allein. Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, die langfristige und nachhaltige Strategien verfolgen, übernehmen daher im besonderen Maße die Verantwortung für die Entwicklung von Quartieren. Damit rückt nicht nur die Schaffung neuer Wohnungen 65 Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik in den Blick der Wohnungswirtschaft, sondern auch die Entwicklung von Wohnungsbeständen im Quartierskontext. Nur: Was ein Investor unter Quartier versteht, muss sich nicht decken mit dem, was die Amtsleiterin meint, oder dem, was sich Bewohner davon versprechen. Ein gutes Quartier kann nur in einem gemeinsamen, kommunikativen Prozess entstehen und gelingen. Heft 1/2020 Ertüchtigung der Agglomerationen Nicht nur die steigende Wohnungsnachfrage dehnt sich – ausgehend von den Kernstädten – zunehmend an die Stadtränder und in das Umland der Großstädte aus. Die deutschen Agglomerationen stehen darüber hinaus vor weiteren großen Herausforderungen. Wohnungsnot, Klimakrise, soziale Spaltung, Luftbelastung und Verkehrsinfarkt reichen als Stichworte aus, um die Breite und Dringlichkeit der stadtregionalen Handlungserfordernisse deutlich zu machen. Dabei sind die Agglomerationen institutionell, d. h. in ihren Entscheidungsund Handlungsstrukturen, unterschiedlich gut auf die Bewältigung der zahlreichen Aufgaben vorbereitet und bei den planungs- und bodenrechtlichen Instrumenten auf bundes- und landesrechtliche Vorgaben angewiesen. Aus dem großen Katalog der Problemstellungen sollen in diesem Heft die Möglichkeiten zur Stärkung der räumlichen Planung und der regionalen Organisation in den Agglomerationen näher betrachtet werden – ganz nach dem Motto: Stadtentwicklung muss das Umland inte­ grieren, die Region wird die Stadt. Heft 6/2019 Vertrauen in der Stadtgesellschaft Derzeit wird viel über die Bedeutung von Vertrauen im politischen Prozess und noch mehr von einem Vertrauensschwund gegenüber der Politik sowie den Politikern gesprochen. Dabei sind demokratische Gesellschaften und ihre Institutionen auf das Vertrauen der Bevölkerung angewiesen. Parlamente und Regierungen werden durch Wahlen legitimiert. Wählerinnen und Wähler erwarten von den Gewählten, dass sie sich im Sinne des Gemeinwohls engagieren, dabei aber auch die Interessen ihrer Wähler nicht vernachlässigen. Sie schenken ihnen das Vertrauen. In zahlreichen Städten ist derzeit ein Vertrauensverlust von Bürgerinnen und Bürgern in die kommunale Politik und Verwaltung zu beobachten. Vor diesem Hintergrund stellen sich in der Folge grundsätzliche Fragen nach den konstituierenden Faktoren von Vertrauen und Misstrauen in der Stadtentwicklung sowie den Ursachen für lokale Vertrauenskulturen. Denn: Stadtentwicklung, Bürgerbeteiligung und Quartiersentwicklung finden vor Ort statt – also in den Städten und Gemeinden – und setzen ein funktionierendes Verhältnis von Politik, Verwaltung und Bürgern voraus. Heft 5/2019 Stadtentwicklung und Klimawandel Hitzeresilienz ist spätestens seit den heißen Sommern in 2018 und 2019 eine Herausforderung für Städte und Quartiere. Der prognostizierte Klimawandel wird sich insbesondere in den Städten aufgrund der großflächigen Versiegelung und der damit zusammenhängenden 66 Transferformate Hochwasser- und Hitzeproblematik gravierend auswirken. Die Verdichtung der Städte, die bislang durchaus mit Nachhaltigkeitszielen konformging, gerät nun in Zielkonflikte mit der klimaangepassten Stadt. Kommunen haben es in der Hand, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und in vielen Städten und Gemeinden ist man bereits mit kommunalen Anpassungsstrategien und -programmen darangegangen, sich diesen Zukunftsaufgaben zu stellen. Allerdings ist der Wissensstand zum Thema Klimaanpassung oft noch unzureichend. Die Beiträge dieser Schwerpunktausgabe wollen dazu gleichsam informieren wie zur Diskussion anregen. Nummer 42 Juni 2020 5.3 Weitere Publikationen & Formate vhw werkSTADT D ieses Format erscheint seit 2016 in unregelmäßiger Folge und ist kostenfrei im Internet herunterzuladen. Der Umfang ist i. d. R. auf 12 Seiten begrenzt. Inhalte des Formats sind Positionen zu wichtigen Fragen der Stadtentwicklung, Projektbeispiele und fachliche Diskurse. Die vhw werkSTADT ist unter ISSN: 2367-0819 beim Deutschen Buchhandel angemeldet. Im Folgenden werden die im Berichtszeitraum erschienenen werkSTADT-Ausgaben vorgestellt. Da geht was! Aber bleibt es auch? Eine Diskussion digitaler Kriseninnovationen in ­Verwaltung, lokaler Demokratie und Zivilgesellschaft Autorin: Anna Becker Heft 4/2019 100 Jahre Erbbaurecht w werkSTADT Seit Jahren ist eine Renaissance des Erbbaurechts zu beobachten: Immer mehr Kommunen in Deutschland denken über einen verstärkten Einsatz nach oder praktizieren ihn schon. Wohl jede Kommune, die mit steigenden Mieten und Kaufpreisen zu kämpfen hat, befasst sich aktuell mit dem Erbbaurecht, denn es ermöglicht die Trennung zwischen dem Eigentum am Grundstück und dem Eigentum am dem darauf stehenden Gebäude. In dieser Situation sollte das Erbbaurecht auch Menschen mit wenig Einkommen Wohneigentum ermöglichen und Bodenspekulationen vorbeugen. Heute ist diese Idee angesichts steigender Mieten und Kaufpreise so aktuell wie selten. Auch die private Immobilienwirtschaft setzt sich verstärkt mit Erbbaurechten auseinander. In diesem Jahr begeht das deutsche Erbbaurecht sein 100-jähriges Bestehen und auch nach 100 Jahren ist dieses Instrument nicht aus der Mode gekommen – ganz im Gegenteil. Grund genug für den vhw, ein Schwerpunktheft zu diesem Thema herauszugeben. Nr. 42, Juni 2020: Hierin werden die digitalen Kriseninnovationen im Zuge der Corona-Pandemie für die Bereiche Verwaltung, Da geht was! Politik, Demokratie und Zivilgesellschaft hinsichtlich der Fragen analysiert, welchen nachhaltigen sie für AberBeitrag bleibt esbestehende auch? strukturelle Defizite leisten und welche gesellschaftlichen Folgewirkungen daraus Eine Diskussion digitaler Kriseninnovationen in zu erwarten sind. Verwaltung, lokaler Demokratie und Zivilgesellschaft Ausgaben der Forum Wohnen und Stadtentwicklung im Internet: https://www.vhw.de/publikationen/forumwohnen-und-stadtentwicklung/archiv/ 67 Anna Becker Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik Nummer 39 Februar 2020 Zusammenleben und Integration in der pluralen Stadtgesellschaft Eine Untersuchung in der Stadt Delmenhorst Autoren: Bernd Hallenberg, Christian Höcke Nr. 41, April 2020: In Kooperation mit der Stadt Delmenhorst hat der vhw e. V. ein Projekt zu der Frage durchgeführt, wie sozialer Zusammenhalt unter den Bedingungen gestiegener gesellschaftlicher Vielfalt bewahrt bzw. gestärkt werden kann und wie die Integration neu zugewanderter Menschen erfolgreich zu gestalten und umzusetzen ist. Nr. 41 fasst, nach einem Abriss der Kontextbedingungen, die Delmenhorst wichtigsten Ergebnisse der Eine Untersuchung in der Stadt Gruppengespräche und Einzelbefragungen im Projekt Nummer 36 zusammen. STADT vhw werkSTADT Zusammenleben und Integration in der pluralen Stadtgesellschaft Januar 2020 Kiez und Corona Nachbarschaft im Krisen-Modus – ein Kommentar Autor: Olaf Schnur Nr. 40, April 2020: Hierin kommentiert Olaf Schnur den Zustand von Nachbarschaft in Zeiten der Corona-­ Pandemie und zeigt reziproke Nachbarschaftsfunktionen auf. Was bleiben wird, so Schnur, ist eine RöntgenaufNachbarschaft Krisen-Modus – ein Kommentar nahmeim unserer Stadtgesellschaften: Die Aufnahme lässt uns unter die Oberfläche blicken und zeigt auf, welche Bernd Hallenberg Christian Höcke Verfassung und Stadtgesellschaften derzeit haben. Kiez und Corona 68 Der wohnungspolitische Diskurs 2017-2019 Eine Standortbestimmung Autoren: Fabian Rohland, Martin zur Nedden Nr. 39, März 2020: Nr. 39 diskutiert die jüngsten wohnungspolitischen Entwicklungen und nimmt zudem eine Einordnung und Bewertung der wichtigsten wohnungsund bodenpolitischen Meilensteine des Bundes aus den Der wohnungspolitische Diskurs Jahren 2017 bis 2019 vor. Bewertungsmaßstab für diese 2017-2019 – Eine Standortbestimmung Standortbestimmung sind das Plädoyer für eine soziale und resiliente Wohnungspolitik von vhw und Difu und die Bodenpolitischen Agenda 2020-2030. Rechtspopulismus, Raumstruktur und Milieus Teil I: Eine strukturräumliche Analyse der Wahlergebnisse der AfD Teil II: Die kleinräumliche Dimension der AfD-Ergebnisse Teil III: Eine milieu- und geomilieubasierte Betrachtung der Wahlergebnisse der AfD Autor: Bernd Hallenberg Nr. 36, 37, 38, Januar 2020: Die Erfolge der AfD bei den Landtagswahlen im Herbst 2019 in mehreren ostdeutschen Bundesländern führten zu oft heftigen und kontroversMartin geführten Debatten über die Ursachen des Fabian Rohland, zur Nedden Rechtspopulismus und die Möglichkeiten seiner Eindämmung. Die 3 Teile der vhw werkSTADT beschäftigen sich mit den Ursachen und Motiven aus struktur- und kleinTeil I räumlicher sowie aus milieubasierter Perspektive. Eine strukturräumliche Analyse der Wahlergebnisse der Alternative für Deutschland (AfD) Rechtspopulismus, Raumstrukturen und Milieus 34 19 Transferformate Neue Finanzierungsquellen für bezahlbaren Wohnraum? Auf Augenhöhe: Basics partizipativer Forschung Autoren: Tilla Ziems, Olaf Schnur Bericht zum Forschungsprojekt „Institutionelle Investoren als Kapitalgeber für den kommunalen Wohnungsbau“ Autoren: Bernd Hallenberg, Carsten-Patrick Meier, Fabian Rohland Nr. 35, Dezember 2019: Dem wachsenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Städten mit zusätzlichen Finanzierungsmitteln zu begegnen und dies als Winwin-Ansatz für Kommunen und institutionelle Anleger auszugestalten, war die Idee des Projekts. Der Bericht zeigt mit vhw werkSTADT Nr. 35 potenzielle GestaltungsBericht zum Forschungsprojekt „Institutionelle Investoren möglichkeiten eines solchen Modells auf, jedoch kommt als Kapitalgeber für den kommunalen Wohnungsbau“ eine Umsetzung wohl erst unter weithin geänderten Rahmenbedingungen in Betracht. Neue Finanzierungsquellen für bezahlbaren Wohnraum? Begegnung schaffen im Quartier Eine Reflexion von Theorie und Praxis Autor: Lars Wiesemann Nr. 34, Dezember 2019: Wie sollte Kontakt gestaltet sein, damit er zum Wegbereiter für einen offenen und vorbehaltlosen Umgang mit Diversität werden kann? Ausgehend von aktuellen wissenschaftlichen Debatten zu förderlichen Kontaktbedingungen und geeigneten Eine Reflexion von Theorie und Praxis Begegnungsorten befasst sich der vorliegende Beitrag mit den Möglichkeiten, aber auch Grenzen von Begegnungsansätzen in der sozialen Quartiersentwicklung. Begegnung schaffen im Quartier Nr. 33, November 2019: Im Mittelpunkt dieser werkSTADT steht eine Forschungsmethodologie, die in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen hat: die partizipative Forschung. Anhand eines knappen Literaturreviews wird in einem Überblicksbeitrag rekapituliert, was „partizipativ forschen“ – also eine Forschung, welche die Rollen zwischen Beforschten und Forschenden neu und „auf Augenhöhe“ auszutarieren versucht – eigentlich bedeutet, wie eine solche Forschung praktisch funktionieren kann, wo die Vor- und Nachteile des Ansatzes liegen und was daraus für eine künftige Forschungsagenda folgt – nicht zuletzt auch für den vhw. Die offene Gesellschaft und ihre ­Herausforderungen Autor: Thomas Kuder Nr. 32, Oktober 2018: Diese Ausgabe geht auf eine breitere Ursachensuche für unser ungutes, meist diffuses Gefühl zum Zustand unserer Gesellschaft. Sie nimmt einen schärfenden Blick auf Zusammenhänge und Kausalitäten sich entwickelnder Zustände und gibt der offenen, liberalen Gesellschaft doch eine gute Prognose. vhw werkSTÄDTE im Internet unter: https://www.vhw.de/publikationen/vhw-werkstadt/ Bernd Hallenberg, Carsten-Patrick Meier, Fabian Rohland 69 Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik vhw-Schriftenreihe Wohnraumversorgung und sozialräumliche ­Integration von Migrantinnen und Migranten Autoren: H  eike Hanhörster, Christiane Droste, Isabel Ramos Lobato, Carina Diesenreiter, Simon Liebig ie vhw-Schriftenreihe behandelt ausgewählte Themen in einem umfangreichen, wissenschaftlichen Kontext, die der vhw unter seinem Leitbild Bürgergesellschaft für die Handlungsfelder Stadtentwicklung und Wohnen als notwendig zu bearbeitende Aufgabenstellungen ableitet. vhw-Schriftenreihe 16 D Im Folgenden werden die im Berichtszeitraum erschienenen Schriftenreihen vorgestellt: vhw-Schriftenreihe 17 Nr. 17, Februar 2020: Im zweisprachigen Bericht zum internationalen Workshop „Challenges of a Digital City for disadvantaged neighbourhoods“ wird der Frage nachgegangen, wie der digitale Wandel die Teilnahme aller Menschen am gesellschaftlichen Leben fördern kann. Dies bedarf besonderer Anstrengungen, insbesondere in benachteiligten Stadtteilen: Mit welchen Strategien können sozioökonomisch benachteiligte Bürger und Einwohnergruppen in die Strategien zur digitalen Transformation einbezogen werden? Wie kann eine drohende soziale Spaltung durch Digitalisierung verhindert werden? In den dokumentierten Erkenntnissen über die Aufgaben und Herausforderungen sowie die große Vielfalt an lokalen Ansätzen und Antworten zeichnet sich ganz behutsam ein europäischer Weg der digitalen Transformation ab, der trotz der gewaltigen Herausforderungen optimistisch zu stimmen vermag. Abschlussbericht Wohnraumversorgung und sozialräumliche Integration von Migrantinnen und Migranten Belegungspolitiken institutioneller Wohnungsanbietender Wohnraumversorgung und sozialräumliche Integration von Migrantinnen und Migranten Herausforderungen der Digitalisierung für benachteiligte Stadtquartiere Autoren: Thomas Helfen, Thomas Kuder, Bastian Manteuffel Heike Hanhörster Christiane Droste Isabel Ramos Lobato Carina Diesenreiter Simon Liebig vhw - Schriftenreihe 16 Thomas Helfen | Thomas Kuder | Bastian Manteuffel (Hrsg./Eds.) Herausforderungen der Digitalisierung für benachteiligte Stadtquartiere Berichte eines internationalen Workshops Challenges of a Digital City for Disadvantaged Neighbourhoods Digitale & Soziale Stadt | Digital & Social City Reports of an international workshop vhw - Schriftenreihe 17 Nr. 16, Februar 2020: Aktuelle Untersuchungen belegen: Ein Zuwanderungshintergrund erschwert die Wohnraumsuche in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern. Die zentrale Rolle institutioneller Wohnungsanbietender für die wohnräumliche Integration wird durch die Fluchtzuwanderung besonders sichtbar. Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Studie der Frage, welche Funktion unterschiedliche institutionelle Anbietende in Deutschland bei der qualitativen und quantitativen Versorgung von Personen mit Migrationshintergrund einnehmen. Öffentlichkeitsbeteiligung in der ­Stadtentwicklung Autor: K  laus Selle Nr. 15, Oktober 2019: „Anspruch und Wirklichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung klaffen in großen Teilen der Praxis weit auseinander. Aber liegt das an den Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadtentwicklung ‚Wirklichkeiten‘ oder am ‚Anspruch‘?“ Anstiftungen zur Revision Diese provokante Frage stellt der Autor in seiner vorliegenden „Anstiftung zur Revision“, wie er selbst seine jüngsten Überlegungen zur „Öffentlichkeitsbeteiligung in der Stadtentwicklung“ bezeichnet. Es handelt sich dabei um die kritische Auseinandersetzung zwischen dem Wissenschaftler Selle auf der einen und dem Praktiker Selle auf der anderen Seite. Ende der Naivität? Klaus Selle vhw - Schriftenreihe 15 vhw-Schriftenreihen im Internet unter: https://www.vhw.de/publikationen/vhw-schriftenreihe/ 70 Transferformate Einzelveröffentlichungen Vielfalt gestalten – Shaping Diversity D ie Edition verarbeitet die Ergebnisse des im Juni 2018 stattgefundenen Internationalen Workshops „Fostering Social Cohesion in Diverse Quarters“. 13 Autorinnen und Autoren waren daran beteiligt. Die Veröffentlichung erfolgte in Kooperation mit dem Jovis Verlag. Das Buch gibt einen Einblick in das Thema der sozialen Kohäsion auf drei Ebenen: wissenschaftlich, praktisch sowie politisch und führt unterschiedliche Erfahrungen zusammen. Dabei ergänzen sich die Beiträge: Einer theoretischen Rahmung folgt die Übersetzung in konkrete Konzepte, Projekte und Handlungsstrategien vor Ort in den Kommunen. Trotz der Herausforderungen zeigen die Autorinnen und Autoren gute Möglichkeiten auf, wie Zusammenhalt vor Ort verbessert werden kann und was es dafür braucht. 71 Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik 5.4 Vorträge und Veröffentlichungen in externen Publikationen, Kooperationen I m Berichtszeitraum beteiligten sich die Mitarbeiter des vhw-Forschungsbereichs an externen Veranstaltungen bspw. mit Vorträgen oder wissenschaftlichen Inputs und veröffentlichten über die vhw-Eigenpublikationen hinaus Aufsätze in externen Buchpublikationen und Zeitschriften. Datum und Ort Thema Veranstalter Inputgeber 27. Januar 2020 Präsentation des vhw-Milieu-MigrantenSurvey 2018 Stadt Solingen Bernd Hallenberg 23./24. Januar 2020 Symposium “Revitalizing Cities Through Placemaking” Bauhaus Universität Weimar Sebastian Beck 22. Januar 2020 Expertenworkshop zur Wohnsituation von Migranten Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung Bernd Hallenberg 21. Januar 2020 Die Rheinstadt – Was bedeutet das Agglomerationskonzept für die Stadt und Region Bonn? 46. Bonner Städtebauseminar, Prof. für Städtebau und Bodenordung der Universität Bonn Jürgen Aring 7. Dezember 2019 Was ist ein Quartier? Bund Deutscher Architekten BDA, 24. B ­ erliner Gespräch “Gemeinsinn und Gesellschaft – Quartiere in der Stadt”, Berlin Olaf Schnur 29. November 2019 Konferenz Interkulturelles Köln Stadt Köln und Kommunales Integrationszentrum Köln Bernd Hallenberg 27. November 2019 Grundlagenveranstaltung für das erste Semester zu zentralen Themen und ­Instrumenten der Stadtplanung. Technische Universität zu ­Berlin Fabian Rohland 12. November 2019 microm Kolloquium 2019 microm Micromarketing-Systeme und Consult GmbH Bernd Hallenberg 24. Oktober 2019 Fachtagung zur Auswertung des ­Programms BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Thomas Kuder 18. Oktober 2019 Nicht mehr ... noch nicht – Gemeinsame Planung für lebendige öffentliche Räume Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit SRL und weiteren Partnern Sebastian Beck 3. bis 5. Oktober 2019 Zukunftskonferenz Aufbruch Bund Deutscher Architekten (BDA) in ­Kooperation mit der Stadt Aachen Thomas Kuder 28./29. September 2019 Deutscher Kongress für Geographie 2019 Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Anna Becker Christian Höcke 72 Transferformate Datum und Ort Thema Veranstalter Inputgeber 24. September 2019 Konferenz „Great Transformation: Die Zukunft moderner Gesellschaften“ Friedrich-Schiller Universität Jena Anna Becker 23. September 2019 Agglomerationskonzept Köln/Bonn – Strategische Regionalentwicklung zwischen formeller Planung und informeller Verständigung Region Köln/Bonn e.V. Jürgen Aring 21. September 2019 „Hauptausschusssitzung des Landesinte­ grationsrates Nordrhein-Westfalen Landesintegrationsrat NRW Bernd Hallenberg 19. bis 21. August 2019 Anders wohnen in der Stadt – besser leben in der Stadt! Das Quartier: Wie gelingt integrierte Quartiersentwicklung? Stephansstift Hannover in Kooperation mit Olaf Schnur Dachstiftung Diakonie und EvangelischLutherische Landeskirche Hannover Veröffentlichungen in der Zeitschrift „Forum Wohnen und Stadtentwicklung“ • • • • • • Alcaide, Naomi (2019): Berlin entwickelt neue Nachbarschaften – und Vertrauen? In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung 6/2019, S. 321-324. Aring, Jürgen (2020): Der vhw ist ein besonderer Stern in der Verbändelandschaft. Fragen an den alten und neuen Vorstand des vhw, Prof. Dr. Jürgen Aring, In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung 1/2020, S. 30-32. Aring, Jürgen/Schaal, Gary. S. (2019): Keine falschen Erwartungen hegen Zur Begrenztheit von Vertrauen in der Demokratie, In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung 6/2019, S. 307-311. Beck, Sebastian (2020): Partizipation und Kollaboration in der Stadtentwicklung. 2. Junges Forum | vhw am 11. Dezember 2019, In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung 3/2020, S. 163-164. Böcker, Nina/Wiesemann, Lars (2020): Stadtmachen auf digitalen Plattformen Einblick in ein aktuelles vhw-Forschungsprojekt, In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung 3/2020, S. 150-152. Ehnert, Franziska/Egermann, Markus/Höcke, Christian (2019): Neue Partnerschaften in der nachhaltigen Stadtentwicklung? Kooperationsansätze • • zwischen Transition-Town-Initiativen und Kommunen, In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung 5/2019, S. 265-268. Hanhörster, Heike/ Ramos Lobato, Isabel/Droste, Christiane/ Diesenreiter, Carina/Becker, Anna (2020): Faire Wohnraumversorgung und „gesunde Mischung“? Belegungspolitiken institutioneller Wohnungsanbietender auf dem Prüfstand, In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung 2/2020, S. 97-102. Tappert, Simone/Drilling, Matthias/Schnur, Olaf (2020): Nachbarschaft als lokales Potenzial städtischer Entwicklung – Konstitutionsbedingungen, Bedeutungen und Möglichkeiten der Verstetigung, In: Forum Wohnen und Stadtentwicklung 3/2020, S.157-162. Veröffentlichungen • • Becker, Anna/Schnur, Olaf (2020): Die Digitalisierung des Zusammenlebens: Über die Wirkungen digitaler Medien in Quartier und Nachbarschaft. In: Jahrbuch StadtRegion (im Erscheinen). Becker, Anna/Schreiber, Franziska/ Göppert, Hannah et al. (2020): Zwischen Netz und Nachbarschaft. Die sozialräumliche Wirkung digitaler Medien im Kontext antipluralistischer Haltungen und politi73 Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik • • • • • • • • 74 scher Polarisierung. In: Berg, Lynn/Üblacker, Jan (Hg.): Rechtes Denken, Rechte Räume? Demokratiefeindliche Entwicklungen und ihre räumlichen Kontexte. Transcript. Bielefeld. (Im Erscheinen) Becker, Anna (2020): Nicht nur in Krisenzeiten: Über die digitale Renaissance von Nachbarschaft. In: Feinschwarz.net. 13. Mai 2020. Abrufbar unter: https://www.feinschwarz.net/nicht-nur-in-krisenzeiten-ueber-die-digitale-renaissance-von-nachbarschaft/ Franke, Thomas/Schnur, Olaf (2020): Geflüchtete in der Sozialen Stadt. Potenziale der Weiterentwicklung des Quartiersansatzes Soziale Stadt im Kontext der Fluchtmigration. In: Breckner, Ingrid/Sinning, Heidi (Hrsg.): Wohnen nach der Flucht. Wiesbaden (im Erscheinen) Franke, Thomas/Schnur, Olaf (2019): Quartiere als räumliche Basis für eine integrierte Stadtteilentwicklung. In: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Hrsg.): 20 Jahre integrierte Quartiersentwicklung. Berlin: 38-39. Höcke, Christian (2020): Challenges for Civic Participation and Local Democratic Processes in Urban Development. German Experiences. In: Corvinus Regional Studies 4. (1–2.): pp. 71–81. Höcke, Christian/Egermann, Markus/Ehnert, Franziska (2020): Kooperationen für den Wandel zur nachhaltigen Stadt. Voraussetzungen für ein Zusammenwirken von Kommunen und TransitionTown-Initiativen zur Gestaltung transformativen Wandels. In: RaumPlanung, 205 / 1-2020, S. 47 – 51. Schnur, Olaf (2020): Was ist ein Quartier? der architekt 1/20: 22-26. Schnur, Olaf (2020): Wohnen in (der) Nachbarschaft. In: Eckardt, F. & S. Meier (Hrsg.): Handbuch Wohnsoziologie, Wiesbaden (im Erscheinen) Schnur, Olaf/Drilling, Matthias/Niermann, Oliver (Hrsg.)(2019): Quartier und Demokratie. Theorie und Praxis lokaler Partizipation zwischen Fremdbestimmung und Grassroots. Wiesbaden (Open Access). Kooperationen Die bisherigen Auslober des „Preis Soziale Stadt“ – darunter der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. – und die nebenan.de Stiftung haben die Auslobung, das Verfahren und die Preisverleihung vom Deutschen Nachbarschaftspreis und Preis Soziale Stadt in 2019 erstmals gemeinsam durchgeführt. Der Arbeitskreis Quartiersforschung der Deutschen Gesellschaft für Geographie (DGfG) kooperiert mit der Denkwerkstatt Quartier des vhw e. V. Aus dieser Kooperation entstehen gemeinsame Veranstaltungen und Publikationen. Die Zusammenarbeit zwischen vhw e. V. und Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) besteht auch in 2019/2020 fort. Presseberichte M ärz 2020: Plattformen für „gemeinsam“: Interview mit Dr. Anna Becker für den Bayrischen Rundfunk. Unsere Welt wird immer globaler und es sah so aus, als ob unsere kleine Welt, die Nachbarschaft, immer mehr an Bedeutung verliere: Anonymität statt gemeinsamer Apfelkuchen. Doch Nachbarschaftsportale boomen ..., Bayrischer Rundfunk, 13.03.2020 Februar 2020: Wir schaffen das immer noch. Zwei Drittel der Initiativen für Geflüchtete bestehen seit 2015 fort, wie eine Studie zeigt. »Schaffen« mussten es 2015 zuerst die Geflüchteten, um überhaupt nach Deutschland zu gelangen. Ihnen eine menschenwürdige Ankunft zu bieten, das »schafften« Tausende Freiwillige. Neues Deutschland, 26.02.2020 Transferformate Februar 2020: Mehrheit der Flüchtlingshelfer engagiert sich weiter. 2015 hatten sich spontan Ehrenamtliche zu Willkommensinitiativen zusammengeschlossen. Noch heute arbeiten viele weiter – und kämpfen laut einer Studie mit der Bürokratie. ZEIT ONLINE, 25.02.2020 Podcasts „D ie Stadtgesellschaft wird in ein Röntgengerät geschoben“, Podcast mit Dr. Olaf Schnur. Das Quartier als unser direktes Lebensumfeld gewinnt in der Krise an Bedeutung. What/Next hat mit Dr. Olaf Schnur über die Auswirkungen der Corona-Krise auf städtische Quartiere gesprochen. Sein Fazit: Wir sollten unbedingt aus der aktuellen Situation lernen. Planung neu denken, 22. April 2020, unter: https://www.planung-neu-denken.de/podcasts/die-stadtgesellschaftwird-in-ein-roentgengeraet-geschoben/ Februar 2020: Nachbarschaft. Klicken statt klingeln. Immer mehr Menschen nutzen Internetportale, um mit ihren Nachbarn in Kontakt zu kommen. Die Angebote im Überblick. Süddeutsche Zeitung, 14.02.2020 September 2019: Das aktuell diskutierte Thema „Flüchtlinge in Deutschland“ nahm die Stadt Delmenhorst am gestrigen Nachmittag (11. September 2019) zum Anlass, um noch einmal Revue passieren zu lassen, was sich in den vergangenen vier bis fünf Jahren in der Stadt Delmenhorst im Bereich der Zuwanderung ereignet hat, und um die Erarbeitung eines Integrationskonzeptes auf den Weg zu bringen. DemeNews.de 12.09.2019, 12:15:01 DelmeNewsRedaktion „Nachbarschaften im Wandel“, Podcast mit Dr. Anna Becker. In der Folge „Nachbarschaften im Wandel“ des Podcasts KiezFragen kommt neben der damaligen Senatorin Katrin Lompscher (ehemals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin) und zwei Nutzerinnen der Nachbarschaftsplattform nebenan.de auch Dr. Anna Becker vom vhw e. V. zu Wort, unter: https://soundcloud.com/user-10576198/01-nachbarschaften-im-wandel August 2019: Unabhängige Studie zur Demokratie. Verband forscht in Sondershausen, Thüringer Allgemeine, 22.08.2019 vhw-Schriftenreihe 16 5.5 Pressearbeit I m Berichtszeitraum wurden 4 Pressemitteilungen erarbeitet, über den Pressedienst OTS sowie an ausgewählte Medien versendet. Abschlussbericht Wohnraumversorgung und sozialräumliche Integration von Migrantinnen und Migranten Belegungspolitiken institutioneller Wohnungsanbietender Wohnraumversorgung und sozialräumliche Integration von Migrantinnen und Migranten Sommer 2019: Zusammenleben im Falkenhagener Feld. Eine Studie des vhw Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung wird in Kooperation mit dem BENN-Team im Falkenhagener Feld West durchgeführt, Falkenhagener Express, Ausgabe Sommer 2019 Leitbilder der Wohnungsbelegung beeinträchtigen den Zugang Zugewanderter zum Wohnungsmarkt März 2020: Studie im Auftrag des vhw e. V. untersucht bundesweit erstmalig Vergabepolitiken institutioneller Wohnungsanbieter und legt konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Vermietung vor. Heike Hanhörster Christiane Droste Isabel Ramos Lobato Carina Diesenreiter Simon Liebig vhw - Schriftenreihe 16 75 Tr ans f er- u n d Ö ff e n t l i c h k e itsa rb e it zu Fo rsch u n g u n d P o litik Abschlussbericht Entwicklung und Nachhaltigkeit von Willkommensinitiativen Dr. Frank Gesemann Alexander Seidel Prof. Dr. Margit Mayer vhw - Schriftenreihe 13 Engagement für Geflüchtete bleibt stabil: Studie des vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung Januar 2020: Die Ergebnisse der Studie, die erstmals die Strukturen des Engagements für geflüchtete Menschen untersucht, sind deutlich: Aus spontanen Nothelfern sind verlässliche Akteure geworden, die im Bereich Integration und Migration auf Augenhöhe mit etablierten Playern agieren. Der Preis Soziale Stadt 2019 geht nach Bremerhaven Oktober 2019: Das Projekt „Gegen den Strom – Soziale Stadt Wulsdorf“ des kommunalen Wohnungsunternehmens STÄWOG aus Bremerhaven hat den renommierten Preis Soziale Stadt gewonnen. Die erstmals mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotierte Auszeichnung wurde gemeinsam mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis in Berlin vergeben. Pressemitteilungen im Internet unter: https://www.vhw.de/presse/ Abb. 44: Artikel zur dpa – Meldung vhw-Vorstand Jürgen Aring für zweite Amtszeit wiedergewählt November 2019: Auf der Mitgliederversammlung am 21. November 2019 wurde Prof. Dr. Jürgen Aring für eine zweite Amtszeit als Vorstand wiedergewählt. In seiner ersten fünfjährigen Wahlperiode setzte der vhw seinen langjährigen, erfolgreichen Weg fort und es wurden eine Reihe von Neuerungen umgesetzt sowie Projekte in Gang gebracht. 76 vhw Fortbildung 77 F or t bi l d u n g aktueller Themen, um unsere Zielgruppen bei der Krisenbewältigung zu unterstützen. 6 Denn der Auftrag der vhw-Fortbildung ist auch und gerade in Krisenzeiten unverändert bedeutsam: die Kommunen und andere Akteure im kommunalen Umfeld bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben durch gezielte Qualifizierung zu stärken. Dafür sind wir mit unseren acht regionalen Geschäftsstellen überall nahe am Geschehen, um Trends in einzelnen Bundesländern zu erkennen und aufzugreifen und flächendeckend am Puls der Entwicklung zu sein. Die Entwicklung neuer Fortbildungskonzepte sowie die Aktualisierung unseres bestehenden Programms liegt in der Hand von 25 kompetenten Fortbildungsreferentinnen und Fortbildungs- Auftrag und Überblick D as Berichtsjahr 2019/2020 glich für die vhw-Fortbildung einer Achterbahnfahrt: Einer sehr starken Nachfrage in den ersten acht Monaten stand die Pandemie-bedingte Absage fast aller Seminare seit Mitte März 2020 gegenüber. Doch auch diese Zeit konnten wir nutzen: für die Entwicklung neuer Formate und top- Veranstaltungsstatistik 2011-2020 2011 Geschäftsstellen Teilnehmer 2012 Seminare Teilnehmer 2013 Seminare Teilnehmer 2014 Seminare Teilnehmer 2015 Seminare Teilnehmer Seminare Baden-Württemberg 5.055 151 4.961 154 5.403 163 5.707 189 6.253 219 Bayern 3.813 121 4.464 154 4.705 176 5.295 186 5.661 228 Hessen 3.550 116 3.340 126 3.113 126 3.291 134 3.400 158 Niedersachsen/Bremen 4.979 153 5.340 174 5.262 172 6.402 214 6.104 228 Nordrhein-Westfalen 9.180 222 9.410 238 9.646 251 9.702 291 9.870 323 Rheinland-Pfalz 1.353 51 1.531 54 1.708 56 2.109 85 1.693 80 663 18 623 19 608 19 671 18 828 21 1.620 60 1.623 66 1.851 68 2.200 84 2.725 103 30.213 892 31.292 985 32.296 1.031 35.377 1.201 36.534 1.360 4.209 160 4.658 167 4.933 179 5.427 212 5.333 213 678 28 830 36 655 30 702 31 811 42 3.059 119 3.108 134 3.614 151 3.584 159 3.716 194 998 43 947 41 963 45 667 34 917 45 1.084 33 1.053 42 750 30 793 42 594 31 Saarland Schleswig-Holstein/ Hamburg Summe alte Bundesländer Berlin/Brandenburg MecklenburgVorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Region Ost Summe neue Bundesländer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10.028 383 10.596 420 10.915 435 11.173 478 11.371 525 40.241 1.275 41.888 1.405 43.211 1.466 46.550 1.679 47.905 1.885 Web-Seminare Gesamtzahlen Abb. 45: Übersicht der Angebots- und Teilnehmerentwicklung ab 2010 78 Fortbildung: Auftrag und Überblick didaktische Kompetenz der Dozentinnen und Dozenten (Note 1,3) – zwei Schlüssel für eine gewinnbringende Fortbildung. Besonders stolz sind wir darauf, dass über 99 Prozent der Befragten die vhw-Fortbildung weiterempfehlen. referenten, die hierfür mit erstklassigen Dozentinnen und Dozenten zusammenarbeiten – über die Ergebnisse dieser Arbeit erfahren Sie mehr in den folgenden Unterkapiteln. Schließlich kümmern sich unsere Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung darum, alle Interessierten und Teilnehmenden umfassend zu informieren und zu betreuen. Umso schwerer fiel uns am 13. März 2020 die Entscheidung, bis auf Weiteres alle unsere Seminare abzusagen bzw. zu verschieben. Mehreren tausend Angemeldeten mussten wir absagen bzw. sie auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten. Gut zwei Monate konnten wir aufgrund der Corona-bedingten Beschränkungen keine Präsenzveranstaltungen durchführen. Erst in der zweiten Maihälfte lief der Betrieb allmählich wieder an – unter den üblichen Vorsichtsmaßnahmen: kleine Gruppen, Das Ergebnis: hervorragende Fachtagungen, Seminare und neuerdings auch Webinare. Die hohe Qualität unseres Angebots spiegelt sich auch in den Evaluationsergebnissen wider: Zum wiederholten Male gaben die Teilnehmenden den Veranstaltungen im Durchschnitt die Gesamtnote 1,6. Besondere Highlights: die Organisation der Seminare (Note 1,2) sowie die fachliche und 2016 Teilnehmer 2017 Seminare Teilnehmer 2018 Seminare Teilnehmer 2019 Seminare Teilnehmer 1. Halbjahr 2020 Seminare Teilnehmer Gesamt 2011 bis 30.06.2020 Seminare Teilnehmer Seminare 6.582 213 6.852 231 7.229 240 7.023 255 1.728 56 56.793 1.871 6.684 232 7.146 243 7.300 267 8.091 293 2.111 72 55.270 1.972 3.842 165 3.458 141 3.519 140 4.703 192 1.221 49 33.437 1.347 6.479 211 6.924 217 6.163 222 6.603 226 1.512 52 55.768 1.869 10.260 305 10.689 296 10.730 322 10.597 331 2.964 76 93.048 2.655 1.958 78 1.997 77 2.168 90 1.127 50 260 10 15.904 631 654 17 698 17 634 17 653 20 206 5 6.238 171 2.556 92 2.997 102 2.991 122 2.440 96 569 23 21.572 816 39.015 1.313 40.761 1.324 40.734 1.420 41.237 1.463 10.571 343 338.030 11.332 5.333 213 6.003 229 5.803 221 5.487 222 2.343 109 45.579 1.708 811 42 650 31 833 29 768 28 448 19 6.754 290 3.716 194 4.009 186 4.255 174 3.655 162 1.531 88 31.787 1.389 917 45 871 37 832 32 841 33 386 16 8.324 357 594 31 619 30 616 18 541 16 330 14 7.425 297 0 0 0 0 0 0 0 0 471 14 11.371 525 12.152 513 12.339 474 11.292 461 5.038 246 100.340 4.055 554 56 554 56 51.167 1.826 53.100 1.798 52.052 1.884 52.077 1.938 13.380 487 441.571 15.643 Tabelle: vhw e. V. 79 F or t bi l d u n g 6.1 große Räume, weiter Abstand. Von dort an bis zum Ende des Berichtszeitraums (30. Juni) konnten insgesamt nur 44 Präsenzveranstaltungen angeboten werden – 15 Prozent von dem, was wir sonst üblicherweise durchführen, aber doch als Neustart ein Erfolg. Insbesondere freuen wir uns über das auch in dieser Zeit durchgehend positive Kundenfeedback. Dies bestätigt uns: Ein hochwertiges Seminar in angenehmer Atmosphäre ist auch unter den aktuellen Bedingungen möglich. angesprochen werden. In 2019 konnte mit einer leicht wachsenden Anzahl der Veranstaltungen von 475 und der Verringerung der Anzahl der Teilnehmer um rund 450 auf 10.840 das Niveau annähernd stabil gehalten werden. In den alten Bundesländern ist gegenüber dem Vorjahr die Zahl der Veranstaltungen um 43 von 1.420 in 2018 auf 1.463 in 2019 leicht gestiegen; währenddessen die Teilnehmerzahl um 503 von 40.734 in 2018 auf 41.237 in 2019 zunahm. Als alternatives Veranstaltungsformat bieten wir seit April Webinare an. Damit konnten wir selbst in Zeiten von Veranstaltungsverboten auf Fortbildungswünsche reagieren. Gerade die sehr dynamische Verordnungslage im Sozialrecht oder Ordnungsrecht führte in dieser Zeit zu einer hohen Nachfrage nach kompetenter Orientierung, der wir auf diese Weise nachkommen konnten. Zudem geben wir mit digitalen Angeboten unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, sich auch ohne Reise und Anwesenheit vor Ort fortzubilden. Mehr hierzu erfahren Sie in Unterkapitel 6.4. Die Anzahl der Teilnehmer im 1. Halbjahr 2019 war mit 26.445 um 813 Teilnehmer geringfügig höher als im 2. Halbjahr 2019 mit 25.632 Teilnehmern. Also nahmen knapp 51 Prozent aller Teilnehmer 2019 an Veranstaltungen im 1. Halbjahr teil, womit der Anteil des 1. Halbjahres um 6 Prozent geringer ausfiel als in 2018. Entwicklung der Fortbildungstätigkeit Für die Gesamtzahlen des Jahres 2020 ist die Tendenz aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie stark sinkend. Die Anzahl der Teilnehmer im 1. Halbjahr 2020 ist mit 13.380 um 13.065 niedriger als im 1. Halbjahr 2019, während die Anzahl der Veranstaltungen um 593 auf 487 deutlich gesunken ist. 6.2 Fortbildungsthemen im Überblick I m Jahr 2019 besuchten mit rund 52.100 Teilnehmern erneut mehr als 52.000 Personen die bundesweit insgesamt 1.938 Veranstaltungen des vhw. Damit wurde die zweithöchste Teilnehmerzahl des vhw nach 2017 erreicht. Zudem nahmen im Vergleich zum Vorjahr 22 Personen mehr an Seminaren teil, deren Zahl gegenüber 2018 um 54 Veranstaltungen stieg. Betrachtet man die Entwicklung der Fortbildungstätigkeit im Detail, so ergibt sich folgendes Bild: Beginnend mit dem Jahr 2003 ist die Fortbildungstätigkeit in den neuen Bundesländern als Gesamtregion Ost neu strukturiert worden. Betrachtet man die Entwicklung der Fortbildungstätigkeit getrennt nach neuen und alten Bundesländern, so konnten in der Region Ost in 2018 mit 461 Veranstaltungen 11.292 Teilnehmende 80 Abgaben-, Gebühren-, Beitragsrecht U nsere Veranstaltungen befassen sich zumeist mit der aktuellen Rechtslage der landesspezifischen Kommunalabgabengesetze und den in anderen Landesgesetzen geregelten Vorschriften zur Erhebung von Beiträgen. Aus diesem Grund werden die Veranstaltungen in Verantwortung der regionalen Geschäftsstellen konzipiert. Als Dozenten treten häufig jeweils die im Bundesland zuständigen Juristinnen und Juristen als Fortbildung: Auftrag und Überblick Vertreter der Rechtsanwendung sowie Rechtsprechung auf. Neueste Entwicklungen in diesen Bereichen können so sehr frühzeitig in Seminaren aufgegriffen werden. Das Kompetenzfeld verzeichnete im Berichtszeitraum bei 85 durchgeführte Veranstaltungen (darunter auch ein Webinar) eine Teilnehmeranzahl von rund 2.700. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten 21 Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. In dem Themenbereich wird ein besonders breites Spektrum an sehr speziellen, kleinen Seminaren mit Workshop-Charakter und zweitägigen Veranstaltungen angeboten, welche als Tagungen mit z. T. über 100 Teilnehmern und bis zu 8 Dozenten in den Fachkreisen der jeweiligen Bundesländer als jährliche Leuchtturmveranstaltungen gelten. Allgemein gesagt, erhalten unsere Teilnehmer in all diesen Veranstaltungen das Rüstzeug zur rechtssicheren Abgabenerhebung mit korrekter Satzungsformulierung, Kalkulation, Bescheiderteilung usw. Auch Themen wie Datenschutz und Widerspruchsrecht wurden speziell für Bearbeiter von kommunalen Abgaben und Entgelten angeboten. Diese Veranstaltungen fanden teils in den einzelnen Bundesländern, teils länderübergreifend an zentral gelegenen Orten statt, da z. B. Grundsätze der Gebührenkalkulation oder die Befassung mit der Kommunalabgabenhaftung grundsätzlich bundesweit geregelt sind. Entwicklungen der Fortbildungsveranstaltungen in den Hauptrechtsgebieten Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht Nachdem 2018 in Bayern die Abschaffung der Straßenbaubeiträge beschlossen wurde und hier nun auch noch in diesem Berichtszeitraum einschlägige Veranstaltungen mit Vollzugshinweisen stattfanden, haben andere Bundesländer nachgezogen. Weitere Initiativen zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vor- pommern und Brandenburg führten 2019 zu Gesetzesänderungen. Wir boten daher Seminare an, welche jeweils den aktuellen Stand der Gesetzeslage aufzeigten und Hinweise zur Umsetzung dieser neuen Rechtslage gaben. Es wurden drängende Fragen geklärt, wie mit der Abrechnung bereits begonnener Ausbaumaßnahmen, bzw. bereits mit Vorauszahlungen belegter Maßnahmen umzugehen ist. Auch die zukünftige Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus, die Abrechnungseinheiten (z. B. Pauschale pro km „Gemeindestraße“) und der ggf. zu gewährende Mehrbelastungsausgleich an die Gemeinden wurde in den Seminaren thematisiert und wird wohl erst in den nächsten Jahren endgültig geklärt werden können. Das Erschließungsbeitragsrecht und auch die Regelungen zu Erschließungsverträgen sind von diesen Entwicklungen weiterhin unberührt. Daher bleibt im Fokus, die Abgrenzung dieser beiden Rechtsgebiete eindeutig klarzustellen, damit die Ansprüche an Anlieger und Erschließungsträger weiterhin derartig geltend gemacht werden. Abgabenrecht bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Für diese Abgabenart sind zuerst die jährlich stattfindenden zweitägigen Tagungen zu nennen, die in den Bundesländern unterschiedlich als „Beitrags- und/oder Gebühren- bzw. Abgabentage“ bezeichnet werden. Diese Veranstaltungen beziehen sich meist schwerpunktmäßig auf des Abgabenrecht für leitungsgebundene Einrichtungen. Themen zur aktuellen Rechtsprechung, zur Kalkulation, zur Bescheiderstellung und weitere fachbezogene Praxisfrage stehen dort auf den Programmen. Im September 2019 konnten wir das 20. Jubiläum der „Brandenburger Beitrags- und Gebührentage“ feiern, wobei wir tatsächlich 4 Teilnehmende besonders ehren konnten, die auch schon bei der ersten Veranstaltung am 6. Juli 2000 anwesend waren. Ein besonders treuer Teilnehmer aus Baruth/Mark war sogar durchgängig in jedem Jahr dabei. Eine Ausstellung aller 81 F or t bi l d u n g historischen Seminarprogramme und ein besonderes Abendprogramm ergänzten die interessanten, aktuellen Fachvorträge der 6 Dozenten. Geschäftsstellen. Aus der thematischen Vielfalt des Veranstaltungsangebots beispielhaft herausgegriffen und benannt seien hier die Seminare: Weitere Tagesseminare zu Teilbereichen wie z. B. Straßenentwässerung, Erhebung von Verbandsbeiträgen und Kostenersatz bei Haus- und Grundstücksanschlüssen runden das Angebot für die kommunalen Aufgabenträger der Trinkwasserver- und Abwasserentsorger ab. • Akteneinsichtsrecht: Der korrekte behördliche Umgang mit Informationsansprüchen • Der Verwaltungsgerichtsprozess in der Praxis • Basiswissen Verwaltungsrecht für Quer- und Wiedereinsteiger • Expertenseminar für Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung • Der Bescheid – Erlass, Änderung und Aufhebung • Der rechtssichere Umgang mit Widersprüchen • Neue Datenschutzgrundverordnung in der Kommunalpraxis • Verwaltungsrecht kompakt – Grundlagen für Einsteiger • Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Weitere kommunale Gebühren, Steuern, Entgelte Zusätzlich haben wir 2019/2020 ein breites, ausdifferenziertes Angebot für spezifische Zielgruppen angeboten. Es reichte von Kitafinanzierung über Kurabgaben, Marktgebühren, Straßenreinigungs- und Niederschlagswassergebühren bis hin zur Kalkulation von Friedhofsgebühren. Neben Seminaren zu den genannten Themenschwerpunkten bleiben Grundlagenkurse für Neueinsteiger im Abgabenrecht weiterhin in unserem Portfolio. DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Planfeststellungsverfahren in der kommunalen Praxis SN202104, 12. November 2020, Leipzig Referent: RA Dr. Sven Kreuter Verwaltungsverfahrensrecht: § 28 VwVfG – „Anhören – aber richtig!“ SN202126, 25. November 2020, Leipzig BB202118, 30. November 2020, Berlin Referentin: RAin Silvia Tolkmitt Verwaltungsrecht kompakt – Grundlagen für Einsteiger und Quereinsteiger BB202133, 7. Oktober 2020, Berlin SN202128, 4. November 2020, Leipzig Allgemeines Verwaltungshandeln S TERMIN, ORT, DAUER BB202116 Donnerstag, 17. September 2020 Mittwoch, 21. Oktober 2020 Mittwoch, 18. November 2020 Mittwoch, 9. Dezember 2020 Hotel Sylter Hof Kurfürstenstraße 114–116 10787 Berlin Telefon: 030 21200 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 1.400,00 € für Mitglieder des vhw 1.800,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. ANMELDUNG / ABMELDUNG Fortbildung zum vhw-zertifizierten Datenschutzbeauftragten in der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen in vier Modulen Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, seminare@vhw.de, oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. oweit die Seminarthematik keinem Sachgebiet des Besonderen Verwaltungsrechts oder einem sonstigen, vom vhw speziell herausgestellten Themenbereich unterfällt, sondern es generell um das Tätigwerden der Verwaltungen, um grundlegende Rechtsnormen und Verfahrensweisen im Verwaltungsverfahren oder um die zudem im Verwaltungsprozessrecht geregelten Fragen des Rechtsschutzes gegenüber der Verwaltung geht, wird diese Seminarthematik dem Allgemeinen Verwaltungshandeln zugeordnet. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 · 10585 Berlin · Telefon: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 · E-Mail: gst-bb@vhw.de www.vhw.de Die konzeptionelle Verantwortung zu den Veranstaltungen dieses Themenbereichs liegt bei den regionalen 82 Allgemeines Verwaltungshandeln Ein neu aufgenommenes Format in 2019 ist die „Fortbildung zum vhw-zertifizierten Datenschutzbeauftragten in der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen in vier Modulen“ (Screenshot Titelbild), welches erfolgreich angelaufen ist und in 2020 fortgesetzt wurde. Bundesweit wurden im Berichtszeitraum im Themengebiet „Allgemeines Verwaltungshandeln“ ca. 100 Seminare mit etwa 2.000 Teilnehmern durchgeführt. Damit haben wir gut 500 Interessenten weniger bei unseren Veranstaltungen begrüßen können als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Durch die CoronaPandemie konnten rund 40 Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. Donnerstag 17. September 2020 Mittwoch 21. Oktober 2020 Mittwoch 18. November 2020 Mittwoch 9. Dezember 2020 Berlin Titelmotiv: © JiSign - Fotolia.com WICHTIGE INFORMATIONEN Für die abgeschlossene Fortbildung in vier Modulen wird das Zertifikat „Fortbildung zum vhw-zertifizierten Datenschutzbeauftragten in der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen in vier Modulen“ vom vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. vergeben. Das Zertifikat kann nur verliehen werden, wenn mindestens 80 Prozent der Module besucht wurden. Die Fortbildung ist auf maximal 25 Teilnehmer/innen begrenzt. www.vhw.de Fortbildung: Auftrag und Überblick Arbeits-, Dienst-, Beamtenrecht Bodenrecht & Immobilienbewertung D D as Kompetenzfeld wurde im Jahre 2014 gegründet und hat die Seminartätigkeit seit Anfang 2015 aufgenommen. Es wird von einem Fortbildungsreferenten betreut. Im Berichtszeitraum wurden die Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es fanden Präsenzveranstaltungen im privaten Arbeitsrecht sowie im öffentlich-rechtlichen Beamtenrecht statt. Im privaten Arbeitsrecht wurden Seminare zu folgenden Themen durchgeführt: Arbeitszeit in der digitalen Arbeitswelt, Arbeitnehmerdatenschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement, Konkurrentenklagen bei Einstellungen von Angestellten, Direktionsrecht, digitale Personalakte, tarifkonforme Stellenbeschreibungen nach TVÖD, Home Office und mobiles Working, krankheitsbedingte Kündigung, psychische Belastungen am Arbeitsplatz, Schutzvorschriften für besondere Beschäftigungsgruppen (z. B. Schwerbehinderte, Schwangere) sowie zur verhaltensbedingten Kündigung. Im Beamtenrecht fanden Seminare zu folgenden Themen statt: Ausweg Dienstunfähigkeit – rechtssicherer Umgang mit erkrankten Beamten, beamtenrechtliche Konkurrentenklage, Besoldungs- und Nebentätigkeitsrecht der Beamten sowie zum Disziplinarrecht der Beamten. as Kompetenzfeld bot erneut hochqualifizierte Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen rund um bebaute und unbebaute Flächen, Liegenschaften, landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die Bewertung dieser und der darauf befindlichen Gebäude an. Einen weiteren Schwerpunkt bildete erneut das Erbbaurecht. Im Einzelnen umfasst das Angebot ein breit gefächertes Spektrum grundlegender und spezialisierter Fortbildungsangebote zu folgenden Themenbereichen: • Erbbaurecht • Landpachtverträge, Pachtpreise, landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr, Flurbereinigung • Grundbuch und Grundstücks-/Immobilienverkauf, Verkauf öffentlicher Immobilien, Beschaffung von Grundstücken für gemeindliche Vorhaben • Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten • Verfahren und Instrumente der Wertermittlung bei unterschiedlichen Wertermittlungsanlässen wie beispielweise statistische Methoden, Bauschäden und -mängel, Revision von Gutachten • Bodenordnungs- und Baulandentwicklungsverfahren • Leitungs- und Wegerechte • Vorzeitige Besitzeinweisung, Enteignung und Entschädigung • Bodenrichtwerte • Bundeskleingartengesetz In Grundlagen-, Vertiefungs- und Spezialseminaren sowie in ein- oder zweitägigen Workshops, die auf den 83 F or t bi l d u n g jeweiligen Kenntnisstand der Teilnehmenden ausgerichtet sind, wurde rechtliches und umfangreiches praktisches Know-how unter Berücksichtigung der aktuellen Fragen und Entwicklungen sowie pragmatischer Lösungen und taktischer Herangehensweisen vermittelt. Seit Frühjahr 2020 werden neben den bekannten Präsenzveranstaltungen auch Online-Seminare angeboten. Erste Webinar-Angebote (Screenshot) etwa zu den Themen „Baulandmodelle“ oder „Ermittlung und Anwendung von Bodenrichtwerten“ sind auf ein erfreulich gutes Teilnehmerinteresse gestoßen. Dieses Format wird auch in Zukunft stärker in den Fokus des Portfolios rücken und den aus den Präsenzveranstaltungen bekannten Themenkreis bedienen. Dabei werden Online-Angebote die Präsenzseminare nicht ersetzen, sondern vielmehr erweitern. Die Weiterbildungsveranstaltungen rund um die Themenbereiche: Erbbaurecht, Grundbuch und Grundstücks-/Immobilienverkauf stellen nach wie vor wichtige Schwerpunkte im Veranstaltungsportfolio dar. Neben diversen Grundlagenseminaren wurden auch verschiedene Vertiefungsseminare angeboten. Am 13./14. November 2019 fand in Frankfurt/Main anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Erbbaurechtsgesetzes eine große Fachtagung des vhw in Kooperation mit dem Deutschen Erbbaurechtsverband statt: „100 Jahre Erbbaurecht – mit Erbbaurechten günstig bauen, wohnen, wirtschaften“ (Foto rechts oben). In Anwesenheit zahlreicher Fachteilnehmer und Dozenten wurden mit Bezug auf die lange und bedeutende Geschichte 84 des Erbbaurechts vor allem auch die neuesten Entwicklungen in diesem Themenbereich vorgestellt. Abb. 46: vhw-Vorstand Jürgen Aring begrüßt zu 100 Jahren Erbbaurecht Foto: vhw e. V. In der Immobilienwertermittlung hat sich der vhw vor allem auf Grundlagen-, Spezial- und Vertiefungsseminare zur Immobilienbewertung konzentriert. Im Bereich der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die Novellierung des Wertermittlungsrechts geplant. Am 19. Juni 2020 wurde der Referentenentwurf zur Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten veröffentlicht. Diese Novelle wird der vhw in seinen Fortbildungsangeboten umfassend berücksichtigen. Digitale Verwaltung E nde des Jahres 2018 wurde das Kompetenzfeld im Fortbildungsbereich des vhw neu gegründet. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre und Fortbildung: Auftrag und Überblick mit dem Aufbau des Moduls „Digitale Verwaltung“ wurden geeignete Strukturen geschaffen, um systematisch ein umfassendes und hochwertiges Angebot an Fortbildungen anzubieten. Die Seminartätigkeit wurde im Januar 2019 aufgenommen. Im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 konnten bundesweit insgesamt 55 Seminare mit 1.274 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu folgenden Themenbereichen durchgeführt werden: • Einführung der E-Akte • Elektronische Rechnungen in der Kommunalverwaltung • Digitalisierung von Verwaltungsprozessen • Digitale Bürgerkommunikation • Elektronischer Rechtsverkehr • IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung • Datenschutz und Datensicherheit Viele neue Dozenten wurden gewonnen, die im 2. Halbjahr 2020 für das Modul „Digitale Verwaltung“ tätig werden. 21 Seminare, die im 2. Halbjahr 2020 stattfinden werden (darunter zahlreiche neue Veranstaltungskonzepte), wurden im Berichtszeitraum geplant. Somit ist es gelungen, den erfolgreichen Start des Moduls fortzuführen und das Portfolio weiter auszudifferenzieren. Aufgrund der hohen Themenrelevanz soll das Programm perspektivisch weiter ausgebaut werden. „Digitalisierung“ ist zudem eines der vier Forschungscluster in der vhwDigitalisierung Forschung. Der kollegiale Austausch Stadt und Social Media, Smart Cities zu Fragen im Themenfeld sichert den Teilnehmenden, an aktuellen Forschungsergebnissen des vhw teilzuhaben. Link: https://www.vhw.de/forschung-und-politik/digitalisierung/ Kinderbetreuung & Schulwesen D ies ist unser jüngstes Kompetenzfeld. Als Reaktion auf die vielfältigen Bedarfe unseres stetig wachsenden Teilnehmerkreises bauen wir das Weiterbildungsangebot in diesem Themenbereich aktuell aus. Unsere Seminare konzentrieren sich überwiegend auf die rechtlichen Bedingungen, unter denen Erzieher und Lehrkräfte, Leitungen und Träger, aber auch Akteure der jeweiligen Sekretariate ihrem pädagogischen Förderauftrag zur Entwicklung des Kindes und/oder ihren verwalterischen Tätigkeiten nachgehen. Folgende Seminare und Webinare zu Schule, KiTa und Kindertagespflege boten wir im Berichtszeitraum an: • Bedarfsgerechte Schulentwicklungsplanung • Crashkurs Schulrecht • Rechtsfragen im Schulsekretariat • KiTa-Recht • Datenschutz • Rechtssicher handeln bei Kindeswohl­ gefährdungen • Kindertagespflegeerlaubnis • Gelingende Zusammenarbeit von Leitungen und Trägern Die Veranstaltungen vermitteln in erster Linie rechtliche Sicherheit anhand konkreter Praxisbeispiele, die für den jeweiligen Berufsalltag relevant sind. Der vhw legt auch hier Wert darauf, dass es sich bei den Referentinnen und Referenten um fachlich versierte Praktiker handelt, die mit einer Hands-on-Mentalität aktuelle Herausforderungen mit Ausblick auf zukünftige Entwicklungen lösbar darstellen. 85 F or t bi l d u n g Immobilienrecht, -management, -förderung I m zurückliegenden Berichtszeitraum fanden über 3.000 Teilnehmer in die 138 Veranstaltungen zu den Themenbereichen: Mietrecht, Public Real Estate Management, Wohnungswirtschaft, Wohnungseigentumsrecht und Wohnraumförderung. Damit haben wir gut 1.400 weniger Interessenten bei unseren Veranstaltungen begrüßen können als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, was darauf zurückzuführen ist, dass wir – bedingt durch die Corona-Pandemie – im Berichtszeitraum 54 Veranstaltungen nicht durchführen konnten. Themenfeld Mietrecht Innerhalb dieses thematisch breiten Kompetenzfeldes richtet der vhw einen besonderen Fokus auf das Mietrecht. Bereits durch seinen Verbandsnamen „Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.“ wird deutlich, dass dem Bereich „Wohnen“ und damit einhergehend dem Wohnraummietrecht ein besonderer Stellenwert zukommt. Daneben widmete sich das Kompetenzfeld mit seinen Fortbildungsveranstaltungen aber auch dem gewerblichen Mietrecht und mietrechtlichen Randthemen. Auch im zurückliegenden Berichtzeitraum ist es dem vhw gelungen, einen breiten Teilnehmerkreis aus Mitarbeitenden der Mieterverwaltungen in Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, aus kommunalen Wohnungs-, Rechts- und Liegenschaftsämtern, Mieter- und Grundstückseigentümervereinen, sowie aus Rechtsanwälten und sonstigen am Mietrecht Interessierten durch ein ausgeweitetes Seminarangebot zu erreichen. Von den 66 geplanten Veranstaltungen konnten Pandemie-bedingt 19 nicht stattfinden. Über 1.000 Teilnehmer fanden in die verbleibenden 45 Seminare der Projektgruppe Mietrecht. 86 In den angebotenen Veranstaltungen wurden neben klassischen mietrechtlichen Themen, auch regelmäßig in der Praxis auftretende Problemkonstellationen und damit einhergehende mietrechtliche Schnittmengenprobleme dargestellt und erörtert. Zudem wurden gesetzgeberische Neuerungen im Blick behalten und im Fortbildungsangebot berücksichtigt. Auf breites Interesse stieß wiederum die gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund durchgeführte Traditionsveranstaltung “Weimarer Immobilienrechtstage“, die, wie in den Jahren zuvor, von über 200 Mietrechtpraktikern besucht wurde. Von den seit vielen Jahren vom vhw angebotenen Traditionsveranstaltungen wie den Mietrechtstagen in Bad Salzuflen und Meißen, bei denen aktuelle Entwicklungen und wegweisende Rechtsprechung im Mietrecht vorgestellt werden, konnten im Berichtzeitraum nur die „Bad Salzufler Mietrechtstage“ durchgeführt werden. Die „Mietrechtstage in Meißen“ mussten Pandemie-bedingt ausfallen. Fortgeführt wurden zudem auch die jährlich platzierten Rechtsprechungsseminare im Bereich Wohnraummietrecht. Dr. Dietrich Beyer stellte die besonders relevanten Entscheidungen des für Wohnraummietrecht zuständigen XIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vor. Seit 2009 kommentiert er für den vhw im Internet Urteile zum Miet- und Gewerberaummietrecht. Link zu den Kommentaren im Internet: https://www.vhw.de/bgh-kommentierungen-dr-beyer-2019/ Public Real Estate Management (PREM) Den Schwerpunkt in diesem Fortbildungsbereich bildet die Seminarreihe „Kommunale Immobilien“ mit dem Fokus auf das kommunale Gebäude- und Immobilienmanagement in strategischer und operativer Hinsicht. Im Berichtszeitraum konnten die beliebten Seminare „Neue pädagogische Schulbaukonzepte“ aufgrund der Corona-Situation leider nicht fortgeführt werden. Es wurde aber ein weiteres Seminar mit dem FraunhoferInstitut in München durchgeführt, in dem die Ergeb- Fortbildung: Auftrag und Überblick nisse aus dem 10-jährigen Bundesforschungsprojekt „Energieeffiziente Schulen – EnEff:Schule“ mit 12 über das gesamte Bundesgebiet verteilten Demonstrationsvorhaben vorgestellt wurden. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 43 Seminare mit 1.264 Teilnehmern für die Zielgruppe der Gebäudemanagement-Akteure auf Kommunal- und Kreisebene durchgeführt. Eine besondere Aufmerksamkeit erreichten im Herbst 2019 die Seminare zum Holzmodulbau von Schulen mit dem Ziel einer schnelleren und kostensicheren Umsetzung mit den Erfahrungen aus der Stadt Frankfurt. Wohnungswirtschaft, Wohnraumförderung und Wohnungseigentumsrecht Bei den Seminaren zum Projektmanagement im kommunalen Hochbau bzw. Gebäudemanagement wurde im Berichtszeitraum eine Schwerpunktverlagerung zu den Aufgaben der Projektsteuerung in Eigenleistung und Fremdvergabe vorgenommen. Einen besonderen Stellenwert nahmen zudem der Intensivkurs mit insgesamt 4 Seminartagen zum Thema „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen – Bauinvestitionscontrolling – Nachhaltigkeit im kommunalen Hochbau“ in Nordrhein-Westfalen sowie die zweitägige Veranstaltung „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für kommunale Immobilien – unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten“ in Hessen ein. Das zweitägige Programm wird im Herbst 2020 in Hamburg wiederholt. Im Bereich der Betreiberverantwortung konnten die bewährten Themen zu den „Rechtsgrundlagen und Handlungsempfehlungen“ sowie zu den „Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsbegehungen“ erfolgreich fortgeführt werden. Auch wurde die Zusammenarbeit mit dem Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e. V. (VKIG) im Berichtszeitraum mit zwei weiteren Terminen zur konkreten Umsetzung der Betreiberverantwortung in der kommunalen Praxis wieder gut angenommen. Im Bereich des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements konnten die einschlägigen Themen wie: Hausmeister, Reinigung, TrinkwV, Wartungsverträge, Richtlinien Gebäudemanagement mit Erfolg fortgeführt werden. Die Hausmeister-Seminare erfreuen sich außerdem einer regen Nachfrage als Inhouse-Seminare. Die Fortbildungsmaßnahmen in diesen Themenbereichen sind auf die sich durch die föderale Struktur der Bundesrepublik ergebenden landesspezifischen Erfordernisse ebenso ausgerichtet, wie auf bundesweite Themen. Dies ist gewährleistet durch die Bearbeitung dieser Themen durch die regionalen Geschäftsstellen des vhw, die einen engen Kontakten zu Politik, Ministerien, Gerichten, Verwaltung und Fachinstitutionen pflegen. In den drei Themenfeldern fanden im Berichtszeitraum insgesamt 22 Veranstaltungen mit rund 600 Teilnehmern statt. Davon drei Webinare zu den Themen „Umsatzsteuer für Immobilien“, Wohnraumförderung 2021/21 in Baden-Württemberg“ sowie „WEG-Verwaltung in Zeiten von COVID-19“. In den angebotenen Veranstaltungen im Bereich Wohnungswirtschaft wurden neben klassischen Themen, wie „Betreiberverantwortung und Verkehrssicherungspflichten für Wohnungs- und Immobilienunternehmen“ und „Investitionsrechnung und -management für Immobilien“, auch wohnungsrechtliche sowie innovative Themen wie „Building Information Modeling“ behandelt. Außerdem wurde ein Seminar zum „Brandschutz und Bestandsschutz in Bauwesen und Gebäudewirtschaft“ durchgeführt; aufgrund der Corona-Pandemie mussten ein weiteres Seminar zur technischen Gebäudewirtschaft und 4 Seminare zur sanierungs- und baurechtlichen Förderung ausfallen. Im Bereich Wohnungseigentumsrecht fanden Seminare u. a. zu den Themen „WEG bei Neubauanlagen“, „Aktuelle Rechtsprechung zum WEG“ und „Fit für die Eigentümerversammlung“ statt. 87 F or t bi l d u n g Kommunalwirtschaft D as Kompetenzfeld wurde im Jahre 2013 gegründet. Inzwischen haben sich verschiedene Veranstaltungsformate etabliert. Neben den klassischen TagesSeminaren werden nun auch eintägige Workshops, zweitägige Lehrgänge, ein viertägiger Intensivkurs und eine sechstägige „Fortbildung zur Leitungskraft im kommunalen Bauhof“ (Bild Programm) angeboten. Seit Mai 2020 finden auch digitale Lernformate statt. Fortbildung Fortbildung zur Leitungskraft im kommunalen Bauhof Im Berichtszeitraum wurden 95 Präsenz-Veranstaltungen mit 1.828 Teilnehmenden im gesamten Bundesgebiet und 7 Webinare mit 81 Teilnehmern durchgeführt, wobei der landesspezifische Bedarf berücksichtigt wurde. Es fanden Veranstaltungen in den drei Teilfeldern Wirtschaftsbetätigung, Haushalt und Doppik sowie Finanzen und Steuern statt. Erlernen Sie die wichtigsten Techniken und Instrumente einer Leitungskraft ertifi vhw-Z kat September bis2018 Oktober 2019 April bis Juni Karlsruhe Hannover www.vhw.de In der Wirtschaftsbetätigung wurden Seminare zu Organisations- und Rechtsformen (u. a. Eigenbetrieb, Anstalt des öffentlichen Rechts, Zweckverband, Stiftungen), Beteiligungen und Organen (u. a. Geschäftsführer, Verwaltungs- und Aufsichtsrat), Betriebsführung und Prozesssteuerung (u. a. Bauhofbetrieb, Bäderbetrieb, Interkommunale Zusammenarbeit, Effiziente Organisation) sowie Infrastruktur (u. a. Breitbandausbau, Strukturelle Quartiersentwicklung, Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserkonzessionen) durchgeführt. Unter anderem lag der Schwerpunkt auf dem Eigenbetrieb in unterschiedlichen Bundesländern, den Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts, dem Aufsichtsrat und der 88 Geschäftsführung in kommunalen Unternehmen sowie den Entwicklungen im Konzessionsrecht. Alleine in der Wirtschaftsbetätigung fielen aufgrund der Corona-Pandemie 10 Veranstaltungen aus. Für die Fortbildung zur Leitungskraft im kommunalen Bauhof im Jahr 2020 mussten im Berichtszeitraum Umbuchungen bereits angemeldeter Teilnehmer auf den Lehrgang im Jahr 2021 erfolgen, um die Durchführung zu sichern. In Haushalt und Doppik wurden Seminare zu Haus­ haltsplanung und Haushaltsvollzug, Kosten- und Leistungsrechnung, Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie Bilanzierung und Bewertung durchgeführt. Neu konzipiert wurde die Fortbildung zur Fachkraft für Anlagenbuchhaltung im kommunalen Rechnungswesen (Bild Programm) des Freistaats Bayern. In den nächsten Jahren Fortbildung zur Fachkraft soll das Konzept sukzessive auf für Anlagenbuchhaltung im kommunalen Rechnungswesen des Freistaates Bayern die jeweilige Rechtsgrundlage in den unterschiedlichen Bundesländern abgestimmt werden. Alleine in Haushalt und Doppik betrug die Anzahl der aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallenen Veranstaltungen 30. Aus diesem Grund wurde auch die neue Fortbildung in das 2. Halbjahr 2020 verlegt. Bereits angemeldete Teilnehmer konnten so gehalten werden. Fortbildung kat ertifi vhw-Z September bis Oktober 2020 in München www.vhw.de In Finanzen und Steuern wurden besonders die Seminare zum kommunalen Steuerrecht nachgefragt, denn zur Umstellung der Kommunen und Einrichtungsträger bezüglich ihrer Unternehmereigenschaft und damit ihrer zukünftigen Steuerpflichtigkeit gab es noch großen Fortbildungsbedarf. Zwar wurde schon Anfang 2020 beschlossen, dass der Zeitraum zur Umstellung auf Anfang 2023 verlängert werden sollte, aber das Interesse am Thema bleibt ungebrochen, da die Prozesse zur Umstellung vielschichtig sind. Auch der gleichzeitige Aufbau eines Tax-Compliance-Systems in den kommunalen Verwaltungen ist eine Forderung der Fortbildung: Auftrag und Überblick Finanzbehörden, welcher sich die Kommunen zukünftig stellen müssen. Hierfür wurden Seminare mit Workshop-Charakter entwickelt, die für die Umsetzung in der heimatlichen Dienststelle hilfreich sind. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Seminaren zum Europäischen Beihilferecht und zum Zuwendungsrecht, wobei die Teilnehmer entsprechend ihrem Vorwissen entweder die Grundlagen und Anwendungsbeispiele oder auch die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung kompakt kennenlernten. Mit dem vhw-Kompetenzfeld „Kommunikation, Personalentwicklung & Soft Skills“ werden für diese mannigfaltigen Anforderungen gezielte Hilfestellungen für den (behördlichen) Arbeitsalltag angeboten. Im Berichtszeitraum wurden hierzu bundesweit rund 90 Seminare und Workshops zu verschiedenen Themenstellungen vorbereitet. Schwerpunkte waren: • Führungskräfte-Trainings: Führungswissen für Einsteiger, Team-Entwicklung, Führen aus der Sandwich-Position, Im Gesamtergebnis hätte sich ohne die Corona-Pandemie der Trend aus dem letzten Berichtszeitraum positiv entwickelt. Bis zur Schließung des Veranstaltungsbetriebs und bis auf die Absage der betroffenen 42 Veranstaltungen konnte ein erfreuliches Ergebnis der Teilnehmerund Umsatzzahl erreicht werden, wobei sich eine stabile Überschussentwicklung verzeichnen lässt. Das Interesse der Teilnehmer an neuen oder modifizierten Konzepten war erfreulich hoch und ist weiterhin vorhanden. • Rhetorik- und Kommunikations-Workshops: Argumentations-Techniken, SchlagfertigkeitsTraining, „Persönlichkeit trifft Körpersprache“, • Organisations-Hilfen: Zeit-Management, Delegieren, Arbeitsplatz-Organisation, • Veranstaltungen zum Umgang mit Konflikten: im Team, mit Bürgern in der Dienststelle und bei Außendienst-Tätigkeiten sowie • Seminare im Bereich der strategischen Kommunikation: „Reden mit der Politik“, Systemisches Führen, Erfolgreich Verhandeln und Entscheiden. Kommunikation, Personalentwicklung & Softskills (KPSS) E ine zielführende Kommunikation und ein modernes Management gehören inzwischen auch in Behörden, öffentlichen Einrichtungen und (kommunalen) Unternehmen zu den Kernelementen einer erfolgreichen Arbeit. Die Akteure müssen für zunehmend komplexe Problemlagen fachlich hochwertige und rechtlich abgesicherte Lösungen entwickeln. Auf dem Weg zur Umsetzung geht es aber auch darum, – unter dem wachsamen Auge der digitalen Öffentlichkeit – Überzeugungsarbeit zu leisten, Verbündete zu gewinnen und den Dialog mit dem Bürger neu zu definieren. Ergänzt wurde dieses Programm durch jeweils zwei Workshops zum Thema „Moderation von Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligung“ und „Ideen und Prozesse visuell präsentieren“. Die Soft-Skill-Veranstaltungen richten sich vorwiegend an Führungskräfte und zeichnen sich durch eine intensive Arbeit in kleinen Gruppen unter Anleitung von professionellen Trainern und Dozenten aus. Dabei wird auch dem praktischen Erfahrungsaustausch ein hoher Stellenwert eingeräumt. Das Profil des Fortbildungsmoduls KPSS wird kontinuierlich weiterentwickelt und um neue Fragestellungen ergänzt. Im aktuellen Berichtszeitraum wurden wieder neue Fragestellungen in den Programmen behandelt, z. B.: „Die Führungskraft als Motor der Veränderung“, „Umgang mit StammtischParolen“ und „Gruppendynamik verstehen!“. 89 F or t bi l d u n g Migrations- & Ausländerrecht Polizei- & Ordnungsrecht A ls Reaktion auf gestiegene Flüchtlingszahlen und die Zunahme migrationspolitischer Diskussionen, wurde bereits Ende 2017/Anfang 2018 das Themenfeld Migration und Ausländerrecht als neuer Fortbildungsschwerpunkt definiert. D In allen Regionen wurden im aktuellen Bereichszeitraum verschiedene Veranstaltungskonzepte durchgeführt, die sich sowohl mit ausländerrechtlichen und migrationspolitischen Fragen, als auch mit dem umfassenden Querschnittsthema der Integration befassen. Für viele Kommunen und Landkreise sind eigene Integrationskonzepte weiterhin von großer Bedeutung. Corona-bedingt wurde die Präsenzveranstaltung zur Erstellung entsprechender Konzepte zu einem Webinar modifiziert, was auf reges Interesse stieß. Darüber hinaus wurde ein Vertiefungsseminar zur erfolgreichen Umsetzung von Integrationskonzepten entworfen. Das Allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht ist Landesrecht und bildet die Grundlage des Gefahrenabwehrrechts. Es regelt die Abwehr aller Arten von Gefahren durch Vollzugspolizei und Ordnungsbehörden. Beim Gefahrenabwehrrecht wird strikt zwischen polizeilicher und nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr unterschieden. Erstere obliegt grundsätzlich den allgemeinen und besonderen Ordnungsbehörden, deren Bezeichnungen landesabhängig sind. Die Vollzugspolizei, deren Handeln auf besondere Schnelligkeit ausgelegt ist, ist lediglich in Ausnahmefällen für die polizeiliche Gefahrenabwehr zuständig. Das Seminar zur Einführung in das Migrationsrecht und der „Crashkurs Aufenthaltsrecht“ fanden bei einer breiten Zielgruppe großen Zuspruch. Des Weiteren wird das Thema der Aufenthaltsbeendigung in zwei Neukonzepten berücksichtigt. Das Besondere Ordnungsrecht tangiert zahlreiche spezialgesetzliche Bestimmungen, wie etwa das Abfall-, Immissionsschutz-, Gewerbe-, Bau- oder das Seuchenrecht. Der Zuständigkeitsbereich für die kommunalen Ordnungsbehörden wächst hierdurch stetig. Erfreulich ist, dass dieses junge Themenfeld weiterhin entsprechend viele Neukunden gewinnt und unsere Teilnehmerschaft bunter macht. Die Abgrenzung zwischen Ordnungs-, Straf- und Nachbarrecht ist ebenfalls häufig ein Thema für die Mitarbeiter in kommunalen Ordnungsbehörden. Nicht selten präsentiert sich das Polizei- und Ordnungsrecht als ein Mittel zur Schlichtung oder Lösung aktueller Problemlagen. as Polizei- und Ordnungsrecht umfasst alle von den Ordnungsbehörden anzuwendenden Vorschriften, welche die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherung und Ordnung zum Gegenstand haben. Wegen des überwiegend landesrechtlichen Bezugs liegt die Zuständigkeit hierfür bei den regionalen vhwGeschäftsstellen. Vor diesem Hintergrund bietet der Bundesverband ein ausdifferenziertes Angebot an Fort90 Fortbildung: Auftrag und Überblick bildungsveranstaltungen für Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsbehörden an. Die Themenpalette ist beachtlich und umfasst Seminarkonzepte zu: • Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht, beispielsweise Fragen der Identitätsklärung und der Abschiebung • Gewerberecht/Gaststättenrecht Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumplanung • Veranstaltungs-Sicherheit/Crowd Management • Katastrophenschutz • Gewerbliche und private Feuerwerke, Theaterund Bühnenpyrotechnik F • Bestattungsrecht/Friedhofssatzungen • Prostituiertenschutzgesetz • Psychisch-Kranken-Gesetz • Ordnungsrechtliche Fragen der Hundehaltung • Glücksspielrecht • Kampfmittelbeseitigung • Bewachungsverordnung • Fundrecht Aktuelle landesspezifische Entwicklungen werden zudem regelmäßig aufgegriffen und in das Programmportfolio aufgenommen. Im Berichtszeitraum war dies beispielsweise in einigen Bundesländern aufgrund gesetzlicher Neuerungen die Thematik: Standardmaßnahmen nach dem Polizeigesetz für Ordnungsbehörden. ast zeitgleich mit dem Entstehen der Bundesrepu­ blik Deutschland wurde die Fortbildungstätigkeit des vhw 1949 aufgenommen. Das Themenspektrum hat sich im Laufe der Jahrzehnte ganz erheblich erweitert und ausdifferenziert. Veranstaltungen zum Städtebauund Bauordnungsrecht sowie zur Raumordnung bilden jedoch nach wie vor den Kern der Fortbildungstätigkeit des vhw. Die Fortbildungsmaßnahmen in diesem Themenbereich sind auf die sich durch die föderale Struktur der Bundesrepublik ergebenden landesspezifischen Erfordernisse ebenso ausgerichtet wie auf bundesweite Themen. Dies gewährleistet die regionale Struktur des vhw mit seinen 13 regionalen Geschäftsstellen und ihren engen Kontakten zu Politik, Ministerien, Gerichten, Verwaltung und Fachinstitutionen. Die im Berichtszeitraum durchgeführten Seminare in diesem Themenfeld betrugen zusammen ca. 450 und verteilen sich auf alle Geschäftsstellen. Darunter sind auch Webinare aufgeführt. Städtebaurecht Die aktuelle politische Entwicklung spiegelt sich auch in einzelnen Veranstaltungen wider, z. B. beim Thema „Umgang der öffentlichen Verwaltung mit sogenannten Reichsbürgern“. War die Fortbildungstätigkeit im Städtebaurecht im letzten Berichtszeitraum noch von Vertiefungsseminaren zur BauGB-Novelle 2017 geprägt, galt im aktuellen Berichtszeitraum business as usual. Der vhw hat im Berichtszeitraum über 60 Fortbildungsveranstaltungen zum Polizei- und Ordnungsrecht sowie zum Besonderen Verwaltungsrecht geplant, von denen im Frühjahr 2020 wegen der Corona-Pandemie 18 nicht durchgeführt werden konnten. Doch die nächste Novelle wirft schon ihre Schatten voraus, denn in der 19. Legislaturperiode stehen erneut Änderungen des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung auf dem Programm. Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland vom 9. Juni 2020 (Baulandmobilisierungsgesetz) greift die Empfehlungen der Kommission für „Nachhaltige Baulandmo- 91 F or t bi l d u n g bilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission) auf und sieht als wesentliche Regelungsinhalte vor: 1. die Einführung eines neuen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau, 2. die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich und 3. die Schaffung einer Grundlage für Konzepte der Innenentwicklung, insbesondere zur leichteren Anwendung von Baugeboten und die Erweiterung der Vorkaufsrechte der Gemeinden. In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sollen die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt und die Obergrenzen, die bisher für Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung galten, als Orientierungswerte ausgestaltet werden, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung, insbesondere von Flächen für den Wohnungsbau im Hinblick auf die Bebauungsdichte, zu erreichen. Die ersten Planungen für Fortbildungsveranstaltungen zur BauGB-Novelle 2019/2020 laufen bereits. Kleinkinderspielplätzen, das Bauen mit Holz, Modifizierungen bei der Barrierefreiheit, Erleichterungen bei der Schaffung von Wohnraum sowie Änderungen bei der Fahrrad-Stellplatz-Pflicht. Darüber hinaus enthält sie zahlreiche Änderungen zur Beschleunigung baurechtlicher Verfahren, wie die Förderung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, Neuregelungen des Umgangs mit unvollständigen Bauvorlagen sowie den Wegfall von Fristverlängerungen. Neben den klassischen Seminaren zum Baugenehmigungsverfahren, zum Abstandsflächenrecht und zum bauaufsichtlichen Einschreiten erfreuen sich die vhwSeminare zum Brandschutz zunehmender Beliebtheit. Die Seminare in diesem Bereich sind inhaltlich inzwischen gut ausdifferenziert. Das Angebot reicht vom Brandschutz für Sonderbauten, wie Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Krankenhäusern, Hochhäusern und Versammlungs- und Vorkaufsstätten, über Brandschutz im Bestand oder Brandschutz und Denkmalschutz bis hin zu Spezialthemen wie Brandschutz im Holzbau oder Brandschutz und Barrierefreiheit. Bauordnungsrecht 92 Im Bauordnungsrecht fiel in den Berichtszeitraum in verschiedenen Bundesländern die Neuordnung des Bauproduktenrechts. Aufgrund des Urteils des Europäisches Gerichtshofs zu den deutschen Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung (EuGH, Urt. v. 16.10.2014, Rs. C-100/13 – Kommission ./. Deutschland) wurde 2017 die Musterbauordnung (MBO) an die Bauproduktenverordnung (BauPVO) angepasst. Die erforderlichen Änderungen der Abschnitte zu Bauprodukten und Bauarten haben die Bundesländer Bayern (zum 1.9.2018), Nordrhein-Westfalen (zum 1.1.2019), Niedersachsen (zum 1.1.2019) zum Anlass genommen, zum Teil recht umfangreiche Änderungen ihrer Landesbauordnungen vorzunehmen. D Zum 1. August 2019 ist die Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Die LBO-Novelle betrifft die Pflicht zur Herstellung von Stadtentwicklung & Bürgerbeteiligung as Kompetenzteam Stadtentwicklung ergänzte das Veranstaltungsprogramm des vhw im Berichtszeitraum mit Fortbildungen zu folgenden Themenschwerpunkten: • Einzelhandel • Integrierte Stadtentwicklung • Methoden und Instrumente der informellen Planung • Sport in der Kommune • Migration und Integration Fortbildung: Auftrag und Überblick • Geodaten und (Geo-)Visualisierung Sport in der Kommune • Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der Stadtplanung • Innenentwicklung und gestalterische Aspekte der Stadtentwicklung sowie Im Herbst 2017 hat das Team des Moduls Stadtentwicklung damit begonnen, diesen Fortbildungsbereich systematisch aufzubauen. Im Berichtszeitraum wurden folgende Fortbildungskonzepte durchgeführt: • Soziale Stadtpolitik • Kommunale Sportentwicklungsplanung • Kommunale Außensportanlagen nachhaltig gestalten und • Sport, Spiel und Bewegung im öffentlichen Raum Einzelhandel Die Fortbildungen in diesem Themenfeld greifen aktuelle Herausforderungen auf, vor denen die Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik derzeit stehen. Dazu gehören u. a. neue Trends im Verbraucherverhalten (Online-Handel) sowie zur Nahversorgung, aber auch klassische Fragen der kommunalen Steuerung des Einzelhandels. Angeboten wurden im Berichtszeitraum u. a. die Seminare zur Erstellung und Fortschreibung von Einzelhandelskonzepten sowie zu Auswirkungen des OnlineHandels auf die Innenstädte und zur Nahversorgung. Integrierte Stadtentwicklung Der Themenbereich umfasst ein Fortbildungsangebot, das dazu beitragen will, die Arbeits- und Kommunikationsprozesse in der Verwaltung zu verbessern. Dieser Fortbildungsbereich zeichnet sich durch viele interaktive und innovative Formate aus: In Workshops, kollegialer Beratung oder Rollenspielen und häufig in teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen können die Teilnehmer zentrale Fragen zur Bürgerbeteiligung und zur Integrierten Stadtentwicklung gemeinsam erörtern und trainieren. Im Berichtszeitraum wurden u. a. die Veranstaltungen: • Das Rathaus im Wandel: Welche Organisations­ struktur und -kultur braucht die Verwaltung? • Kreativitätstechniken in der Stadtplanung und Stadtentwicklung brauchen gute Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerschaft! sowie • Die Stärken von Bürgerbeteiligung: Instrumente – Strategien – Praxisbeispiele – Digitale Beteiligungsplattform angeboten. Migration und Integration In dem noch jungen Themenfeld wurden bestehende Konzepte weiterentwickelt und neue Konzepte erstellt. Im Berichtszeitraum fand wiederholt die Veranstaltung „Erstellung und Fortschreibung kommunaler Integrationskonzepte“ (Corona-bedingt auch als erfolgreiches Webinar) statt sowie ein neues Konzept zum Inte­ grationsmanagement. Weiterhin gilt es, das Potenzial dieses Feldes auszuschöpfen und das Seminarangebot auszuweiten. Ein Vertiefungsseminar zur erfolgreichen Umsetzung von kommunalen Integrationskonzepten ist bereits in der Planung. Geodaten und (Geo-)Visualisierung Als relevanter Themenbereich bildete sich im Berichtszeitraum zudem dieses Fortbildungsfeld heraus. Diese Entwicklung spiegelt einerseits wider, dass die Arbeit mit digitalen Daten, die georeferenziert (d. h. mit einem räumlichen Bezugspunkt versehen) sind, in Stadt- und Umweltplanung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Andererseits bildet dieser neue Themenschwerpunkt einen Fortbildungsbedarf der öffentlichen Verwaltung ab, der sich mit den Begriffen wie Visualisierung von Informationen bzw. Kommunikation über Bilder gut beschreiben lässt. Zu den neuen Veranstaltungskonzepten gehörten u. a. die beiden Seminare „Visualisierung im Entwurfsprozess – über Gestaltung streiten“ sowie „QGIS für Einsteiger bzw. Fortgeschrittene“, wobei das letztere in speziellen PC-Schulungsräumen durchgeführt wurde. 93 F or t bi l d u n g Die Themenfelder: Methoden und Instrumente der informellen Planung, Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen der Stadtplanung, Innenentwicklung und gestalterische Aspekte der Stadtentwicklung sowie Soziale Stadtpolitik bildeten im Berichtszeitraum weitere inhaltliche Schwerpunkte und umfassten über ein Drittel der Fortbildungsveranstaltungen. Angeboten wurden u. a. Seminare und Workshops zu den Themen: • Planungswettbewerbe, Innenentwicklung und Nachverdichtung, • Sozialräumliche Stadtanalyse, • Betriebswirtschaftliche Kalkulation von städtebaulichen Projekten, • Kommunale Kosten-Nutzen-Rechnungen, • Planungsphase 0 in der Stadt- und Projektentwicklung sowie zu • Hilfen in Wohnungsnotfällen und zu • Systemsprengern in der Wohnungslosenhilfe. Die Veranstaltungen des Moduls Stadtentwicklung zeichnen sich neben der Themen- und Methodenvielfalt besonders dadurch aus, dass regelmäßig mehrere Referierende mit unterschiedlichen fachlichen Hintergründen und Expertisen in die Veranstaltungen eingebunden sind. Dieses Vorgehen kommt insbesondere querschnittsorientierten Fortbildungen zugute: Die Referentinnen und Referenten nähern sich dem Thema aus verschiedener – z. B. ökonomischer, sozialer, baulicher und juristischer – Richtung. Die Teilnehmenden erleben so unterschiedliche Perspektiven, die für ihre Praxis zusammengehören. Im Modul Stadtentwicklung wurden im Berichtszeitraum 37 Seminare durchgeführt, an denen 831 Personen teilnahmen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden 25 Seminare storniert bzw. abgesagt. Des Weiteren wurden 3 Inhouse-Seminare durchgeführt. Das 94 Angebot des Moduls soll im Geschäftsjahr 2020/2021 fortgeführt und systematisch weiterentwickelt werden. Umweltrecht & Klimaschutz D as Umweltrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das selbst für Fachleute nur noch schwer überschaubar ist. Es beinhaltet eine Vielzahl unterschiedlichster Vorschriften auf völkerrechtlicher, europäischer, bundes- und landesrechtlicher Ebene und zeichnet sich durch eine hohe Dynamik in Gesetzgebung und Rechtsprechung aus. Zudem weist es eine sehr starke Verzahnung mit anderen Rechtsgebieten – wie dem Bauplanungs- und Planfeststellungsrecht – auf. Die hier aufgezeigte Komplexität spiegelt sich im Seminarangebot des Kompetenzfeldes wider. Die aktuellen Rechtsgrundlagen und bedeutsamen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte unter Einbeziehung planerischer, technischer, biologischer und weiterer fachlicher Aspekte werden – entsprechend der jeweiligen Seminarkonzepte – in den Veranstaltungen im Überblick oder fokussiert auf bestimmte Rechts- und Praxisfragen dargestellt und erläutert. Diesem spezifischen Fortbildungsbedarf wird dabei vielfach durch den Einsatz interdisziplinär besetzter und besonders fachlich ausgewiesener Referententeams Rechnung getragen. Im Berichtszeitraum wurden bundesweit 80 Seminare mit rund 2.650 Teilnehmern durchgeführt. Diese Veranstaltungen behandelten vorrangig Fragestellungen aus den Themenfeldern Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz sowie Umweltbelange in der Bauleitplanung und im Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus gehörten Veranstaltungen zu Fragen des Wasserrechts und Boden- Fortbildung: Auftrag und Überblick schutzes, zum Umweltverfahrensrecht sowie zur Rechtsprechung und zu einzelnen Gesetzen zum Portfolio. behördlichen Einschreitens bei Immissionskonflikten im Vordergrund. Corona-bedingt mussten im Zeitraum vom März bis Juni 2020 etwa 20 Seminare abgesagt werden, die zum Teil in die zweite Jahreshälfte verschoben wurden. Der Pandemie zum Opfer fiel auch die neu konzipierte „Woche des Umweltrechts“. Mitte Juni 2020 sollten vier Tagesseminare zu den unterschiedlichen Schwerpunkten des Umweltrechts einen konzentrierten Überblick über die aktuellen Entwicklungen geben. Den Abschluss sollte am Freitag eine Tagung zu den aktuellen Fragen des Umweltrechts bilden. Im Juni 2021 soll die „Woche des Umweltrechts“ – um ein Jahr verschoben – wieder an den Start gehen. Natur- und Artenschutz Immissionsschutzrecht Das Thema bildete wie bisher einen Fortbildungsschwerpunkt. Durchgeführt wurden daher auch in diesem Berichtszeitraum verschiedene, schon traditionelle Seminare auf der Grundlage aktueller Rechtsänderungen und/oder Rechtsprechung. Anzuführen sind hier insbesondere die Veranstaltungen: • Immissionsschutz in der Bauleitplanung, • Immissionsschutz – Genehmigungsverfahren und Überwachung sowie • Behördliches Einschreiten bei nachbarlichen Beeinträchtigungen durch Immissionen. Lärm als herausragendes Problem im Bereich des Immissionsschutzes wurde in verschiedenen Seminaren behandelt. Vermittelt wurden Kenntnisse im Bereich des Lärmschutzes unter besonderer Berücksichtigung unterschiedlicher Lärmquellen wie Bau-, Gewerbe- und Industrielärm, Straßen-, Schienen-, Sport- und Freizeitlärm. Je nach Schwerpunktsetzung standen Rechts- und/oder technische Fragen zum Verständnis der Rechtsgrundlagen, zur Ermittlung und Bewertung des Lärms sowie zur Konfliktbewältigung zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten bei der Neuordnung oder Nachverdichtung innerstädtischer Flächen sowie zu Fragen des Eine Vielzahl der Seminare widmete sich unter verschiedenen Blickwinkeln der Eingriffsregelung und den artschutzrechtlichen Belangen in der Bauleitplanung und in der Fachplanung. Die Seminare zum Ökokonto, zum Artenschutz als Planungshindernis, zur Kompensation von Eingriffen bei Flächenknappheit, zu Ausgleichsflächen in der Bauleitplanung, zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, zum Management vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen, zu den Auswirkungen der Windenergie auf artenschutzrechtlichen Belange sowie zur FFH, UVP und Artenschutz im Zulassungsverfahren gehören in diesen Kontext. Auch der Landschaftsschutz wurde mit seinen in der Praxis derzeit aufkommenden Fragen bei verschiedenen Veranstaltungen aufgegriffen. Neu ins Programm aufgenommen wurden zwei Seminare, die den Umweltbericht in der Bauleitplanung aus verschiedenen Blickwinkeln in den Fokus nehmen. Hintergrund ist die BauGB-Novelle 2019, die mit höheren Anforderungen an die Abarbeitung des Umweltberichts verbunden ist. Auch dem Thema Umweltbaubegleitung, ein in der Praxis verstärkt in Anspruch genommenes Instrument zur Vermeidung von Umweltschäden während der Bauphase, wurde ein neues Seminar gewidmet. Fortgeführt wurden Seminarangebote zu den Knackpunkten der Umweltrechts-Novellen 2017, zu Baumschutzsatzungen, zu Störfallbetrieben, zu kommunalen Bodenschutzkonzepten und zum Artenschutz in der Baumpflege. Die Themen: • Naturschutz in der gerichtlichen Kontrolle, • Gebietsschutz im Planungsrecht, Umweltinformationsgesetz und • Umweltverfahrensrecht rundeten das Seminarangebot ab. 95 F or t bi l d u n g Die im Frühjahr 2020 endlich beschlossene BundesKompensationsverordnung wird Gegenstand von Seminaren im Herbst 2020 sein. Klimaschutz, -wandel und -anpassung Dem Themenfeld widmeten sich die Seminare „Anpassung an den Klimawandel in Stadt und Region“ und „Klima-, Lärm- und Artenschutz“. Über die aktuelle Gesetzgebung und neuere Rechtsprechung zu einzelnen Fragen und Aspekten des Wasserrechts und den dazugehörigen fachlichen Fragen wurde in Seminaren mit unterschiedlichen Schwerpunkten informiert. So wurden u. a. Veranstaltungen zum Verschlechterungsverbot nach der Wasserrahmenrichtlinie bei Bewilligung und Planfeststellung sowie vertiefend zum Verschlechterungsverbot zur Frage von Grundwasserentnahmen für die Trinkwassergewinnung in wasserfachlicher und -rechtlicher Hinsicht angeboten. Auch wurde das Thema Abfallrecht wieder mit einer Grundlagenveranstaltung zur aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen. Das Fortbildungsangebot zu Planfeststellungsverfahren haben wir in den letzten Jahren systematisch ausgeweitet. Hier wurden vorwiegend Kenntnisse zur Bewältigung verfahrens- und inhaltlicher umweltrechtlicher Anforderungen im Planfeststellungsverfahren vermittelt. Damit soll ein Beitrag zur schnelleren Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung wichtiger Infrastrukturprojekte geleistet werden. Da in der Praxis immer wieder Unsicherheiten bestehen, ob und inwieweit umweltbezogene Inhalte als Darstellungen und Festsetzungen in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen getroffen werden können, wurde hierzu ein neues Seminarkonzept angeboten. Die stark rechtlich orientierten Veranstaltungsreihen „Aktuelle Rechtsprechung zum Umweltrecht“ sowie „Umweltrechtliche Regelungen in Verträgen“ wurden erfolgreich fortgeführt. 96 Vergabe- & B ­ auvertragsrecht Die Rechtsentwicklung im Vergabe- und Bauvertragsrecht S eit dem 1. Januar 2020 gelten neue EU-Schwellenwerte. Ansonsten sind im Berichtszeitraum im EUVergaberecht keine Neuerungen zu vermelden. Im nationalen Vergaberecht ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die am 07.02.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist und die VOL/A ersetzt, nun in den meisten Bundesländern eingeführt oder zur Anwendung empfohlen. Im Berichtszeitraum wurde die UVgO nunmehr auch in Thüringen (zum 01.12.2019), in Niedersachsen (zum 01.01.2020) und in Berlin (zum 01.04.2020) eingeführt. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz ist die Umsetzung noch in Arbeit. Hessen scheint die UVgO nicht einführen zu wollen; hier bleibt es bei der VOL/A. Im Februar 2019 wurde die VOB/A 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 19.02.2019 B2). Nun wurden die Änderungen der VOB/A 2019 in das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017) eingearbeitet. Die aktuelle Ausgabe des Vergabehandbuchs mit Stand 2019 ist seit 1. August 2019 anwendbar. Zum 1. Oktober 2019 wurde mit der neuen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C auch die neue Gesamtausgabe der VOB 2019 eingeführt. Sie enthält neben der VOB/C die bereits eingeführten Abschnitte der VOB/A (BAnz AT 19.02.2019 B2) und die VOB/B (BAnz AT 13.07.2012 B3, geändert durch BAnz AT 19.01.2016 B3, berichtigt durch BAnz AT 01.04.2016 B1). Fortbildung: Auftrag und Überblick Mitgliedschaft des vhw im forum Vergabe e. V. Der vhw e. V. ist seit 1. Juli 2020 institutionelles Mitglied im forum vergabe e. V. Das „forum vergabe“ dient dem für die Praxis unverzichtbaren Informations-, Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu allen aktuellen Themen des öffentlichen Beschaffungswesens. Die Mitgliedschaft dient der inhaltlichen Kompetenz des vhw im Vergaberecht und unterstreicht das Interesse, am fachlichen Diskurs mitzuwirken. Sie gibt den beteiligten Referenten Gelegenheit, sich mit anderen am Vergaberecht Interessierten zu vernetzen und in den Regionalgruppen zu engagieren. • 13. Vergaberechtsforum Süd am 15./16. Juli 2019 in Lindau • 15. Vergaberechtsforum Nord am 26./27. August 2019 in Hamburg • 13. Vergaberechtsforum West am 11./12. Dezember 2019 in Köln Das für April 2020 geplante 17. Potsdamer Vergaberechtsforum findet Corona-bedingt am 7./8. September 2020 statt. Das für Juni geplante 16. Vergaberechtsforum Nord in Hamburg musste wegen der Pandemie in diesem Jahr leider ganz ausfallen. Die Fortbildungstätigkeit im Vergabe- und Bauvertragsrecht Insgesamt wurden 3 Vergabeforen, 101 Präsenzveranstaltungen und während des Corona-Lockdowns 5 Webinare zu den gesenkten Vergabeanforderungen im Zusammenhang mit Covid-19 durchgeführt. 4.420 Teilnehmer konnten erreicht werden. Die Neufassung der VOB/A, die Einführung der UVgO, die weiterhin unklare Rechtslage bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen und die unsichere Zukunft der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat die Arbeit des Kompetenzfeldes in diesem Berichtszeitraum entscheidend geprägt. Abb.: 47: Podiumsdiskussion anlässlich des 15. Vergaberechtsforums Nord am 26./27. August 2019 in Hamburg, (v.l.n.r. Norbert Portz, Turgut Pencereci, Reinhard Wilke, Prof. Dr. Marius Raabe, Michael Gaus, Dr. Christine Maimann) Foto: vhw e. V. Das Veranstaltungsangebot im Vergabe- und Bauvertragsrecht bot aber auch wieder Raum für neue Seminarthemen und -konzepte, etwa zur Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen, der Projektsteuerung im Hochbau oder einem teilnehmerbegrenzten Workshop zum Verhandlungsverfahren. Vergabeforen als bekannte Plattformen In diesem Berichtszeitraum führte der vhw bundesweit 3 Vergabeforen durch, die mit hochkarätigen Vertretern von Bundes- und Landesministerien, Vergabesenaten und Vergabekammern sowie Kommunalverwaltung und Rechtsberatung besetzt waren. Abb. 48: Podiumsdiskussion anlässlich des 15. Vergaberechtsforums Nord am 26./27. August 2019 in Hamburg (v.l.n.r. Alexander Möllmann, Norbert Portz, Turgut Pencereci, Reinhard Wilke, Prof. Dr. Marius Raabe, Michael Gaus, Dr. Christine Maimann) Foto: vhw e. V. 97 F or t bi l d u n g vhw-Fortbildung zum Öffentlichen Einkäufer Ausblick: Corona-Konjunkturpakete Mit der im November und Dezember 2019 erstmals angebotenen „Fortbildung zum Öffentlichen Einkäufer“ unterstützt der vhw die Professionalisierung des Vergabemanagements in den Kommunen. Maximal 20 Teilnehmer lernen in 3 Einheiten á 2 Tagen ein Vergabeverfahren zu strukturieren und durchzuführen bzw. erfolgreich zu begleiten. In einem bislang nicht für möglich gehaltenen Ausmaß haben Bund und Länder die Vorgaben für Beschaffungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vorübergehend gesenkt. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Corona-Folgen uns auch im Vergaberecht weiter beschäftigen werden. In Vertiefungs-Workshops wird das Erlernte sogleich angewendet: Die Teilnehmer berechnen Schwellenwerte sowie Wertgrenzen und spielen ein Verhandlungsverfahren in verteilten Rollen durch. Sie erstellen Leistungsbeschreibungen, veröffentlichen ihre eigenen Auftragsbekanntmachungen und bewerten fiktive Angebote anhand der von ihnen zuvor festgelegten Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien. Für die abgeschlossene Fortbildung wird das Zertifikat „Öffentlicher Einkäufer (vhw)“ vergeben. Wir freuen uns, den zweiten Jahrgang ab dem 12. November 2020 in Wiesbaden begrüßen zu können (Seminarnummer HE200830). Abb. 49: Dozent Dr. Heiko Hofmann (Zweiter von links) mit dem ersten Jahrgang der vhw-Fortbildung zum Öffentlichen Einkäufer Foto: vhw e. V. 98 So hat die Bundesregierung am 8. Juli 2020 „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Danach können Vergabestellen des Bundes, befristet bis 31.Dezember 2021, erhöhte Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben anwenden. Vergleichbare Regelungen sind auf Ebene der Bundesländer geplant. Zukunft der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass die verbindliche Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen in der HOAI gegen europäisches Recht verstößt (Az.: C-377/17). Am 15. Juli 2020 hat die Bundesregierung nun den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze“ beschlossen. Der vorgelegte Referentenentwurf enthält Änderungen des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, der die Ermächtigungsgrundlage für die HOAI ist. Ein Entwurf der HOAI-Änderungen wird gesondert erfolgen. Die Honorare sollen zukünftig frei verhandelbar sein, die neue HOAI soll aber weiterhin Berechnungsgrundlage für die Vertragspartner bereitstellen. Außerdem soll die HOAI zukünftig eine Regelung zur vermuteten Honorarhöhe enthalten, wenn keine wirksame Honorarvereinbarung getroffen wurde. Fortbildung: Auftrag und Überblick Einführung der bundesweiten Vergabestatistik Verkehrsplanung Ab dem 1. Oktober 2020 wird die bundesweite Vergabestatistik eingeführt. Diese wird beim Statistischen Bundesamt (Destatis) geführt und gilt für alle dem Vergaberecht unterfallenden Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB, also neben Bund, Ländern und Kommunen auch Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber. Mit der neuen Vergabestatistik sollen in Deutschland erstmals die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen und Konzessionen flächendeckend erfasst werden. Weitere Informationen und Erläuterungen zu den häufigsten Fragen sind unter: www.vergabestatistik.org zu finden. Dieses Themenfeld beinhaltet sowohl Seminare zur klassischen Verkehrsplanung als auch Seminare zu Mobilität und zu gestalterischen Aspekten von Straßen und Plätzen. Das Themenfeld Verkehrsplanung wurde im Berichtszeitraum gezielt als Fortbildungsschwerpunkt weiter ausgebaut und stellt mittlerweile einen festen Bestandteil im Angebot dar. Insgesamt wurden 38 Seminare mit 1.100 Teilnehmern durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden einige Seminare storniert bzw. abgesagt. Einführung des Wettbewerbsregisters Die für Ende 2020 angestrebte Einrichtung des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt mit den daraus resultierenden Mitteilungs- und Abfragepflichten für öffentliche Auftraggeber verzögert sich. Vor allem die technische Umsetzung gestaltet sich nach einem Bericht des Handelsblatts vom 3. Februar 2020 als schwierig. Denn zum einen müssten Staatsanwaltschaften und Behörden vollelektronisch Verstöße eintragen können. Zum anderen müssten die rund 30.000 Vergabestellen vollelektronisch Bieterabfragen durchführen können. Die Fortbildungen haben eine thematische Lücke im Angebot des vhw geschlossen; die hohen Teilnehmerzahlen belegen das starke Interesse und den Fortbildungsbedarf. Zu den durchgeführten Veranstaltungen gehörten Seminare zum Radverkehr, zur Umgestaltung von innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen, zum ruhenden Verkehr, zum ABC des Straßenbaus, zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, zu Tempo 30 und Begegnungszonen, zur Verkehrsberuhigung, zur Gestaltung von Grün- und Parkanlagen, Straßen und Plätzen, zu barrierefreien Straßenräumen und zur vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 sowie zur Verkehrswende und deren Realisierung in den Kommunen, zur Verkehrssicherheit auf Stadtstraßen, zu den Rechtsnormen, Regelwerken und Richtlinien der Verkehrsplanung und zu moderner Schulwegplanung. Straßenrecht und Straßenverkehr Verkehrsplanung & Straßenrecht H ierzu führt der vhw Fortbildungen durch, die sich mit aktuellen rechtlichen, technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Fragen des Verkehrs und der Mobilität in der Bundesrepublik beschäftigen. Der Bereich Verkehrsplanung liegt vorrangig im Verantwortungsbereich des Moduls Stadtentwicklung & Bürgerbeteiligung, der Bereich Straßenrecht liegt im Aufgabenbereich des Kerngeschäfts der regionalen Geschäftsstellen. Das Themenfeld wird wegen der landesrechtlichen Spezifika in Verantwortung der regionalen Geschäftsstellen abgedeckt. In diese Kategorie fallen neben den Fortbildungen zum klassischen Straßen- und Wegerecht und dem Straßenverkehrsrecht auch Seminare zur StVO, zum Eisenbahnkreuzungsrecht, kommunalen Winterdienst, zur Ölspurbeseitigung und zu Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Raum. Im Berichtszeitraum wurden hierzu bundesweit ca. 57 Veranstaltungen geplant. Aufgrund des Veranstaltungsverbots im Frühjahr 2020 konnten davon 20 Termine nicht durchgeführt werden. 99 F or t bi l d u n g Wir freuen uns, dass unsere Teilnehmenden aber nicht auf alle stornierten Veranstaltungen verzichten mussten. Wir haben im Mai und Juni bereits einige Angebote in das digitale Lernformat Webinar umwandeln können und so sind Online-Kurse zu „Neuerungen der StVO“ und zu „Aktuelles zur Ölspurbeseitigung“ erfolgreich angeboten worden. Insgesamt konnten wir in den Präsenzveranstaltungen ca. 800 Teilnehmende begrüßen, die besonders die Ausdifferenzierung der Themen mit jeweiligem Bundesland-Bezug honorierten. Die Seminare zum Straßenrecht wurden wieder von einschlägigen Dozenten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit angeboten. Auch die Seminare mit Sachverständigen und Praktikern aus der Region, z. B. zur Baumkontrolle, zur visuellen Straßenzustandserfassung und zum Winterdienst, die durch ihren hohen Praxisbezug gekennzeichnet sind, erfuhren im Berichtszeitraum wieder einen breiten Zuspruch. Der Themenbereich Verkehrsplanung und Straßenrecht wird aller Voraussicht nach auch zukünftig einen wichtigen Teil des vhw-Fortbildungsangebots ausmachen. Neue Herausforderungen und Trends nimmt der Arbeitsbereich zum Anlass, neue aktuelle Veranstaltungen und Konzepte zu entwickeln. erfahrenen Richtern als Referierende abgedeckt. Das übrige Angebot, gerichtet an Vermittler oder Leistungssachbearbeiter in diesem Bereich, umfasst rechtliche Grundlagenveranstaltungen sowie Schulungen zu konkreten Themen. Diese werden häufig in Form von mehrtägigen Workshops und immer von fachlich versierten und einschlägigen Praktikern oder Richtern durchgeführt. Für die Teilnehmer hat die hohe Anwendungsorientierung aller Formate einen hohen Stellenwert. Auch im Berichtszeitraum 2019/2020 bildeten wieder die in nahezu allen Bundesländern stattfindenden Veranstaltungen zur neuesten SGB II-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte mit Richtern der jeweiligen zuständigen Gerichte den jährlichen Höhepunkt. SGB VIII/XII Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) war wieder ein Dauerbrenner. In zahlreichen Veranstaltungen wurden dessen verschiedene Aspekte und Auswirkungen unter Berücksichtigung der zum Teil bundeslandspezifischen Rechtsprechung dargestellt. Die Umsetzung dieses Gesetzes erfordert weiterhin eine völlig neue Zusammenarbeit der unterschiedlichen Stellen im Hinblick auf die Gesamthilfeplanung, sodass der Wissens- und Austauschbedarf aller Verantwortlichen sehr groß ist. Weitere Grundlagen- und Rechtsprechungsseminare zum SGB XII decken den grundsätzlichen Bedarf an Fortbildung und Austausch der Teilnehmer für ihre tägliche Arbeit. Wohngeld- & Sozialrecht Asylbewerberleistungsrecht Ergebnisse und Entwicklungen in den einzelnen Rechtsgebieten Nach wie vor sind die Beschäftigten der Kommunen in der Flüchtlingsversorgung großen Anforderungen ausgesetzt. Die Handhabung des mehrfach geänderten Asylbewerberleistungsrechts bei großen Fallzahlen erzeugt einen stetigen Fortbildungsbedarf, dem der vhw kontinuierlich im Berichtszeitraum gerecht wurde. SGB II/III D er grundsätzliche Bedarf an Fort- und Weiterbildungen zur Rechtsprechung im Bereich der HartzIV-Gesetze wurde durch zahlreiche Veranstaltungen mit 100 Fortbildung: Auftrag und Überblick Wohngeldrecht Zum 1. Januar 2020 wurde das Wohngeldgesetz geändert, zugleich wurde die Anwendungspraxis reformiert. Dem großen Fort- und Weiterbildungsbedarf der Wohngeldstellen wurde durch eine Vielzahl an Seminaren Rechnung getragen. 6.5 mit Holz, Modifizierungen bei der Barrierefreiheit, Erleichterungen bei der Schaffung von Wohnraum sowie Änderungen bei der Fahrrad-Stellplatz-Pflicht. Darüber hinaus enthält sie zahlreiche Änderungen zur Fortbildung: Aus den Bundesländern I n der Geschäftsstelle Baden-Württemberg haben 189 Fortbildungsveranstaltungen mit über 5.200 Teilnehmern stattgefunden. Zudem konnten 4 InhouseVeranstaltungen realisiert werden. Von den durchgeführten Präsenzveranstaltungen lagen 53 thematisch in der Verantwortung der GST BadenWürttemberg. Quantitativ verteilte sich das Fortbildungsangebot auf folgende Themenbereiche: 16 zur Landesbauordnung, 12 Veranstaltungen zum Städtebaurecht, 6 zum Allgemeinen Verwaltungshandeln, jeweils 5 Veranstaltungen zum Straßenrecht und Immobilienrecht, 3 Veranstaltungen zum Abgabenrecht und eine Veranstaltung zum Ordnungsrecht. Zu den seit 2018 in Baden-Württemberg neu integrierten Themenbereichen Migrations- und Ausländerrecht sowie Schul- und Kitawesen wurden im Berichtszeitraum 5 Seminare erfolgreich durchgeführt. Auf besonders großes Interesse sind die Veranstaltungen zur Novellierung der Landesbauordnung BadenWürttemberg gestoßen, welche am 1. August 2019 in Kraft getreten ist. Die LBO-Novelle betrifft die Pflicht zur Herstellung von Kleinkinderspielplätzen, das Bauen Abb. 50: Wieder ausgebucht: Die 9. Baurechtstage Baden-Württemberg Foto: vhw e. V. Beschleunigung baurechtlicher Verfahren, wie die Förderung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens, Neuregelungen des Umgangs mit unvollständigen Bauvorlagen sowie den Entfall von Fristverlängerungen. Nach dem Motto „Nach der Novelle ist vor der Novelle“ erwarten die öffentlichen Baurechtler im nächsten Berichtszeitraum die anstehende Novellierung des Baugesetzbuchs. Neue Mitglieder Wir freuen uns, folgende neue Mitglieder aus BadenWürttemberg begrüßen zu dürfen: Stadt Geislingen an der Steige; Stadt Weilheim an der Teck; Stadt Freiberg am Neckar; Stadt Walldürn; Gemeinde Gomaringen; Gemeinde Remshalden; Gemeinde Linkenheim-Hochstetten; Strittmatter Hausverwaltung und Baubetreuung GmbH; planschmiede hansert + partner mbb Architekten und Stadtplaner; Meixnergeerds Stadtentwicklung GmbH 101 F or t bi l d u n g schen Verwaltungsgerichtshof, Simone Widmann, und dem ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, Helmut Petz, erfolgreich fortgeführt werden. I m zurückliegenden Berichtszeitraum konnte das Veranstaltungsangebot in Bayern wieder mit großem Zuspruch an ein breites Interessentenfeld herangetragen werden. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten im Berichtszeitraum zwar 81 Veranstaltungen nicht zur Durchführung gebracht werden, was einen deutlichen Teilnehmerrückgang mit sich brachte. Gleichwohl konnten insgesamt aber 207 offene Fortbildungsveranstaltungen mit über 5.800 interessierten Teilnehmern erfolgreich stattfinden. Davon entfielen 62 Veranstaltungen mit insgesamt über 1.700 Teilnehmenden auf das Kerngeschäft der Geschäftsstelle Bayern. Zudem wurden in Bayern 15 Inhouse-Seminare durchgeführt. Die Geschäftsstelle Bayern ist ihrem Anspruch, teilnehmerrelevante Themen anzusprechen und dabei zum einen aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie zum anderen auch generelle Praxisfragen in ihre Veranstaltungen zu tragen, wiederum gerecht geworden. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang die Veranstaltung „Aktuelles zum Bayerischen Bauordnungsrecht“ genannt, bei der mit mehreren Terminen ein Überblick über die anstehenden gesetzlichen Änderungen gegeben wurde. Auch ohne aktuell-gesetzgeberischen Hintergrund wurden zahlreiche weitere neue Veranstaltungen konzipiert, um die Erwartung thematischer Interessenvielfalt bei den Teilnehmern bedienen zu können. Daneben konnten aber auch die Klassiker im Angebotsportfolio der Geschäftsstelle, wie die Tagung im Themenbereich Abgabenrecht „Aktuelle Rechtsfragen zur Finanzierung von Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen“ mit Dr. Juliane Thimet oder das Rechtsprechungsseminar zum Städtebaurecht mit der Richterin am Bayeri- 102 Als gelungen kann zudem die Anfang 2018 eingeleitete Ausweitung der Seminarstandorte auf die Städte Würzburg und Regensburg bezeichnet werden, an denen im Berichtszeitraum trotz der Pandemie-bedingten Seminarstornierungen insgesamt 27 Veranstaltungen stattfanden. Neue Mitglieder Im Berichtszeitraum konnte weiterhin ein reger Zulauf an Mitgliedern verzeichnet werden. Die Geschäftsstelle Bayern hat im zurückliegenden Jahr 16 neue Mitglieder hinzugewonnen. Unter den neuen Mitgliedern finden sich unter anderen der Landkreis WeißenburgGunzenhausen, der Landkreis Main-Spessart und die Stadt Füssen. I n der Geschäftsstelle Nord (Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg) prägten Generationenbedingt viele Dozentenwechsel den Berichtszeitraum. Generationenwechsel I – Bad Zwischenahner Beitragstage Die 22. Beitragstage in Bad Zwischenahn am 16. und 17. September 2019 standen im Zeichen eines Generationswechsels. Dr. Andrea Blomenkamp, die neue Vorsitzende des u. a. für das Abgabenrecht zuständigen 9. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat das Zepter von ihrem Vorgänger Dr. Max Claaßen übernommen und erstmalig in Bad Zwischenahn die Rechtsprechung ihres Senats vorgestellt. Und der Generationenwechsel geht weiter: Zum letzten Mal in diesem Jahr dabei war, nach Jahrzehnten als Dozent Fortbildung: Auftrag und Überblick des vhw, Ulf Lichtenfeld, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Göttingen und Vorsitzender der für das Beitragsrecht zuständigen Kammer. Generationenwechsel II – Niedersächsische Wohnraumförderung Zum letzten Mal in der alten Besetzung fand auch das traditionelle Seminar zur Niedersächsischen Wohnraumförderung statt. 10 Jahre lang hat Kurt Müschen, Referatsleiter Wohnraumförderung im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Hannover, im jährlichen Rhythmus das aktuelle Wohnraumförderprogramm und die Möglichkeiten, die das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz mit den untergesetzlichen Regelungen bei der Förderung und der Durchführung bietet, vorgestellt. Wir freuen uns sehr, dass Dirk Martin, sein Nachfolger im Amt, die Tradition weiterführen wird. Generationenwechsel III – Verkehrssicherungspflichten In den verdienten Ruhestand verabschiedet wurde schließlich auch Ralph-Uwe Schaffert, Vorsitzender Richter des 16. Zivilsenats am Oberlandesgericht Celle. In vielen vhw-Veranstaltungen hat er den Kommunen auf humorige Art und Weise das ernste Thema nähergebracht, wie sie Ansprüche aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten durch vorausschauende Planung und gute Organisation vermeiden. Bürgermeisterseminar in Kiel Erfreulichen Zulauf hatte das zum dritten Mal angebotene Expertenseminar für Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein am 15. November 2019 im mondänen Altantic Hotel in Kiel. In 7 prägnanten Vorträgen erhielten die Teilnehmer einen kompakten Einblick in aktuelle Themen, die für kommunale Führungskräfte von besonderer praktischer Relevanz sind, um den Verwaltungsalltag meistern zu können. Hierzu gehörten etwa kommunale Handlungs- optionen zur Sicherung und Schaffung preisgünstigen Wohnraums, Fallstricke beim gemeindlichen Vorkaufsrecht, aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht und ein Bericht zum Stand der Dinge in Sachen Grundsteuerreform. Angebote für untere Denkmalschutzbehörden Speziell für die unteren Denkmalschutzbehörden wurden im Berichtszeitraum zwei Veranstaltungen angeboten, die auf großes Interesse stießen. Neben einer Veranstaltung zur steuerliche Begünstigung von B ­ audenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen konnte für ein Seminar zur aktuellen Rechtsprechung zum Denkmalrecht in Niedersachsen, neben Andreas KleineTebbe, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hannover und Kommentator des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes, mit Arnd Hüneke erstmals ein Vertreter des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege als Dozent gewonnen werden. Mitglieder in der Region Nord Die Geschäftsstelle Schleswig-Holstein/Hamburg hat im Berichtszeitraum 5 neue Mitglieder gewonnen: Den Kreis Segeberg, die Stadt Heide, das Amt Rantzau, das Amt Siek sowie die TOLLERORT entwickeln und beteiligen Mone Böcker & Anette Quast GbR, Hamburg In der Geschäftsstelle Niedersachsen/Bremen sind 6 Mitglieder hinzugekommen: Die Stadt Sulingen, die Gemeinden Großheide und Schiffdorf, die Samtgemeinde Isenbüttel, die HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co.KG, Hannover sowie die ASSET Berlin Wohnimmobilien GmbH, Bremen 103 F or t bi l d u n g DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Planen und Bauen in der Gemengelage NW192012 am 10.07.2019 in Dortmund Referenten: Dr. Nils Gronemeyer, Daniela Deifuß I TEILNAHMEGEBÜHREN TERMIN, ORT, DAUER NW192006 Dienstag, 25. Juni 2019 Kardinal-Schulte-Haus Overather Straße 51 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204 4080 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. m Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 wurden im Bundesland Nordrhein-Westfalen 365 offene Seminare angeboten und die meisten davon auch durchgeführt. Allerdings führte die Corona-Pandemie auch in Nordrhein-Westfalen zur Absage einer großen Anzahl von Seminaren: nach einem mit 65 Teilnehmern erfreulich gut besuchten Seminar am 12. März wurden am 13. März sämtliche Veranstaltungen der Folgewochen abgesagt. Erste Präsenzveranstaltungen gab es wieder am 27. Mai, mit im Vergleich zu Vorjahren jeweils etwa halbierten Teilnehmerzahlen. Vor der durch die Schulferien bedingten Sommerpause konnten im Zeitraum Mai und Juni 8 Veranstaltungen durchgeführt werden. Von den stornierten Angeboten können einige im Herbst 2020 stattfinden. Sonderbauten – Wiederkehrende Prüfungen NW193010 am 04.09.2019 in Bergisch Gladbach (Bensberg) Referenten: Dipl.-Ing. Paul Jacobs, Prof. Dipl.-Ing. Lothar Buntenbroich Einzelhandel: Neue Entwicklungen – Aktuelle Probleme – Sachgerechte Lösungen für Handel und Kommunen NW192005 am 17.09.2019 in Köln Referenten: Dr. Oerder, Dr. Lüttgau Vorkaufsrechte der Gemeinde nach dem BauGB NW192002 am 26.09.2019 in Dortmund Referent: Dr. Jörg Niggemeyer PLZ/Ort Straße Institution Name Absender: Landwirtschaftliche und landwirtschaftsnahe Vorhaben einschließlich Tierhaltungsanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) NW192016 am 04.11.2019 in Dortmund Referent: Prof. Dr. Wilhelm Söfker Bau und Betrieb von Versammlungsstätten – Teil 1 der Sonderbauverordnung NW193018 am 06.11.2019 in Münster Referenten: Michael Schleich, Dipl.-Ing. Peter Meyer Die Ziele der Raumordnung in der Bauleitplanung – Spielräume und Grenzen der kommunalen Planungshoheit NW192008 am 12.11.2019 in Bergisch Gladbach (Bensberg) Referenten: Dr. Alexander Beutling, Béla Gehrken Bebauungspläne vor Gericht NW192015 am 02.12.2019 in Köln Referenten: Jörg Krause, Dr. Rainer Voß vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Bundesgeschäftsstelle Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Abstandsflächenrecht in NRW; klassische Streitpunkte des § 6 BauO und neue Probleme aufgrund der Bauordnungsnovelle 2018 NW193016 am 03.12.2019 in Bergisch Gladbach (Bensberg) Referenten: Prof. Lothar Buntenbroich, Dr. Markus Johlen Was gibt es Neues? Aktuelle Rechtsprechung zum Bauplanungsund Bauordnungsrecht NW192007 am 09.12.2019 in Münster Referenten: Thomas Tyczewski, Jens Saurenhaus Sie möchten vhw-Veranstaltungsangebote per E-Mail erhalten? Zustimmung er teilen unter : w w w.vhw.de / email 09:00 Uhr 09:30 Uhr 10:45 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr 14:45 Uhr 16:30 Uhr Eintreffen und Begrüßungskaffee Seminarbeginn Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause Ende des Seminars ANMELDUNG / ABMELDUNG Was gibt es Neues? – Aktuelle Rechtsprechung zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, seminare@vhw.de, oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-60 Fax: 0228 72599-95 · E-Mail: kguettler@vhw.de www.vhw.de 120 von den insgesamt 365 Seminaren des Berichtszeitraums wurden von der Geschäftsstelle NordrheinWestfalen selbst konzipiert – in den Themenbereichen Allgemeines Verwaltungshandeln und Besonderes Verwaltungsrecht (insbesondere Polizei- und Ordnungsrecht), Wohnungswirtschaft, Straßen- und Wegerecht und zu den verschiedensten Aspekten von Verkehrssicherungspflichten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen auf dem Abgabenrecht, insbesondere den Erschließungsbeitragsfragen. Die meisten – nämlich über 40 – Veranstaltungen im Berichtszeitraum befassten sich mit Fragen des Städtebaurechts, also Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Denkmalschutz. Großen Zulauf fanden die Seminare, die sich mit dem aufgrund der Novellierung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen durch das Baurechtsmodernisierungsgesetz 2018 überarbeiteten (und nun tatsächlich mit einem Zwischen-S geschriebenen!) Abstandsflächenrecht in NRW befassten. Doch nicht 104 Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung Neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des OVG für das Land NordrheinWestfalen und anderer Oberverwaltungsgerichte sowie weiterführende Erläuterungen Titelmotiv: © U.J.Alexander - AdobeStock HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN nur das Bauordnungsrecht, auch das Bauplanungsrecht stieß auf große Nachfrage – mit Seminaren zu den Zielen der Raumordnung in der Bauleitplanung, zu Städtebaulichen Verträgen, aktuellen Fragen des Einzelhandels, zur Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich sowie – last but not least – zu Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen. Dienstag 25. Juni 2019 Bergisch Gladbach (Bensberg) www.vhw.de Sehr gut etabliert hat sich auch eine Veranstaltung, die seit einigen Jahren den Titel trägt „Was gibt es Neues? Aktuelle Rechtsprechung zum Bauplanungs-und Bauordnungsrecht“ (Titelbild Flyer) und am Ende eines Halbjahres stattfindet: Für dieses Seminar treffen stets schon viele Anmeldungen ein, bevor es überhaupt ein Programm gibt, da Kenner wissen, dass die aktuelle Rechtsprechung seitens eines OVG-Richters vorgestellt und der Praxisbezug von einem Anwalt darge- stellt wird. Eine gesetzliche Neuerung gab es in NRW ebenso wie in einigen anderen Bundesländern zum Polizeirecht, das neue Seminar „Standardmaßnahmen nach dem Polizeigesetz NRW für Ordnungsbehörden“ erfreute sich deshalb großer Nachfrage. Eine aktuelle Entwicklung wurde auch mit dem neuen Thema „Randale in Schwimmbädern und Zoos: Öffentlich-rechtliches Sicherheitsmanagement in öffentlichen Einrichtungen“ aufgegriffen. Fortbildung: Auftrag und Überblick wurden wiederum mit aktuellen Themen an verschiedenen Standorten durchgeführt. Darüber hinaus wurden Seminare auf der Grundlage aktueller Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis wiederholt angeboten, neu konzipiert oder fortentwickelt. Das Fortbildungsangebot richtete sich an Beschäftigte der kommunalen Gebietskörperschaften und staatlicher Behörden, an Träger öffentlicher Belange und Beschäftigte von wohnungswirtschaftlichen Unternehmen sowie an freie Berufsträger wie Architekten, Planer und Rechtsanwälte. D ie Geschäftsstelle Region Ost mit ihren Standorten Berlin und Leipzig betreut Veranstaltungen des vhw in den Ländern Berlin, Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In diesen 6 Bundesländern wurden im Berichtszeitraum insgesamt 514 Seminare, wovon etwa die Hälfte zum Kerngeschäft gehörte, geplant. Im Kerngeschäft waren dies in Berlin/Brandenburg 101 Seminare, in Mecklenburg-Vorpommern 25 Seminare, in Sachsen-Anhalt 26, in Sachsen 89 und in Thüringen 16. Modulseminare wurden fast ausschließlich an den Standorten Berlin und Leipzig durchgeführt. Von der Gesamtzahl der geplanten Seminare mussten ein Viertel Corona-bedingt storniert werden. Das Kerngeschäft beinhaltet die Themenfelder: Abgaben-, Gebühren-, Beitragsrecht, Allgemeines Verwaltungshandeln, Kinderbetreuung und Schulwesen, Polizei- und Ordnungsrecht, Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung und Straßenrecht. Die Seminarkonzepte wurden überwiegend als eintägige, aber auch als zweitägige Veranstaltungen angeboten. Bestimmte, schon traditionelle Veranstaltungen – wie zum Beispiel die Beitrags- und Gebührentage, die Baurechtstage oder Seminare zur aktuellen Rechtsprechung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht – Die Veranstaltungen fanden teils zu landesrechtlichen Themen in den einzelnen Bundesländern, teils länderübergreifend für die gesamte Region Ost an zentral gelegenen Orten – zumeist Berlin und Leipzig – statt. Mit dieser Auswahl der Tagungsorte wurde ein größerer Interessentenkreis angesprochen. Die Veranstaltungen mit vorwiegend landesrechtlichem Bezug in den einzelnen Bundesländern behandelten vor allem bauordnungs- und abgabenrechtliche Fragestellungen. Erste Veranstaltungen im Besonderen Verwaltungsrecht und im Abgabenrecht wurden digital als Webinare durchgeführt. Im Berichtszeitraum konnten wir in der Geschäftsstelle Ost 12 neue Mitglieder begrüßen. D ie Region Südwest wird von der Geschäftsstelle Hessen und der Geschäftsstelle Rheinland-Pfalz betreut, deren gemeinsamer Sitz sich in Ingelheim am Rhein befindet. Im Berichtszeitraum wurde der überwiegende Teil der Veranstaltungen im Rhein-Main-Gebiet und den umliegenden Regionen durchgeführt. Die Tagungsstätten waren für alle Teilnehmer aus beiden Bundesländern 105 F or t bi l d u n g zentral gelegen und mit verschiedenen Verkehrsmitteln erreichbar. Der sonstige Teil der Veranstaltungen wurde in den entfernteren Regionen durchgeführt, um die Kundenbindung auch dort zu gewährleisten. Einerseits wurden Veranstaltungen über die gemeinsame Landesgrenze hinweg organisiert, deren Themen sich in beiden Bundesländern gleichermaßen eignen. Andererseits wurden landesspezifische Veranstaltungen in dem jeweiligen Bundesland durchgeführt, deren Themen sich in den beiden Bundesländern jeweils unterscheiden. In Hessen betrug die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen zum Allgemeinen Verwaltungshandeln 2, zum Abgabenrecht 2, zum Bauordnungsrecht 6, zum Bauplanungsrecht 8, zum Ordnungsrecht 5 und zum Straßenrecht 3. Unter anderem lagen Schwerpunkte auf der Feuerwehrbedarfsplanung, den Grundlagen im Winterdienst, der Sicherheit öffentlicher Veranstaltungen, den Möglichkeiten öffentlicher Baulasten, den Vorkaufsrechten der Gemeinde, der Auswahl des Bauverfahrens, der Deregulierung im Bauordnungsrecht sowie der Rechtsprechung zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Allein in Hessen betrug die Anzahl der aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallenen Veranstaltungen über 10, wobei nach den Lockerungen im letzten Monat vor den Sommerferien auch gleich wieder wirtschaftliche Erfolge zu verzeichnen waren. In den ersten Veranstaltungen konnten bereits wieder begeisterte Teilnehmer begrüßt werden, welche die vermittelten Fortbildungsinhalte und die regionalen Sicherheitskonzepte dankend annahmen. In Rheinland-Pfalz betrug die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen zum Allgemeinen Verwaltungshandeln 4, zum Abgabenrecht 2, zum Bauordnungsrecht 6, zum Bauplanungsrecht 5, zum Ordnungsrecht 5 und zum Straßenrecht 2 sowie zum Ausländerrecht 1 und zur Kaufmännischen Wohnungswirtschaft 2. Unter anderem lagen Schwerpunkte auf dem Basiswissen im Verwaltungsrecht, dem Crashkurs Aufent106 haltsrecht, den Praxisfragen im Obdachlosenrecht, den Sterbefällen ohne Angehörige, der Verkehrssicherungspflicht in Schwimmbädern, den Erschließungsbeiträgen für öffentliche Straßen, der Fehlervermeidung in Städtebauverträgen sowie der Rechtsprechung zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. In Rheinland-Pfalz betrug die Anzahl der aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallenen Veranstaltungen über 20. Für die dann wieder ersten Veranstaltungen mussten schnell und sogar länderübergreifend Umbuchungen in größere Tagungsstätten erfolgen, um die erforderlichen Hygieneregeln einzuhalten. Abb. 51: In den Seminarbeurteilungen aus unterschiedlichen Veranstaltungen bestätigen die begeisterten Teilnehmer die hilfreichen Fortbildungsinhalte und die regionalen Sicherheitskonzepte. Screenshots: vhw e. V. Abb. 52–55: Nach der Lockerung im letzten Monat vor den Sommerferien wurde die erste Präsenzveranstaltung in Frankfurt/Main am 2. Juni 2020 durchgeführt. Fotos: Bernd Bauer Bis zur Schließung des Veranstaltungsbetriebs konnte eine weitere Steigerung der Teilnehmer- und Umsatzzahl erreicht werden, wobei sich eine stabile Überschussentwicklung verzeichnen lässt. Das Interesse der Teilnehmer an neuen oder modifizierten Konzepten war erfreulich hoch und ist weiterhin vorhanden. Nach intensiven Fortbildung: Auftrag und Überblick Gesprächen mit den zuständigen Landesministerien und einigen Umbuchungen in andere Tagungsstätten konnten im letzten Monat vor den Sommerferien wieder einzelne Veranstaltungen durchgeführt werden. Besonders wichtig wird es bleiben, die Teilnehmer von dem Sicherheitskonzept in den Veranstaltungen zu überzeugen. Nacht erheblich an Aktualität. Nur zwei Wochen nach dem „Lockdown“ konnten wir testweise die ersten Webinare platzieren, weitere vier Wochen später dann mit einem richtigen Angebot an den Markt gehen. I m Berichtszeitraum hat die Geschäftsstelle Saarland im 2. Halbjahr 2019 7 Veranstaltungen mit 184 Teilnehmenden und im 1. Halbjahr 2020 (Corona-bedingt) 5 Veranstaltungen (geplant waren 10 Veranstaltungen) mit 209 Teilnehmenden durchgeführt. Die Geschäftsstelle Saarland bietet traditionell fachliche Fortbildung für die Beschäftigten der Öffentlichen Verwaltung und der Wohnungswirtschaft sowie für Architekten, Ingenieure und Rechtsanwälte und hat sich im Berichtsjahr als kompetenter und erfahrener Bildungsträger mit einem breit angelegten Themenspektrum rund um die Stadtentwicklung und die Immobilienwirtschaft bewährt. In Lehre und Forschung ausgewiesene Referenten aus Anwaltschaft und Justiz, Öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Hochschulen sorgten für die Aktualität und Qualität der Seminarinhalte. 6.4 Spezialformate Fortbildung jetzt auch online: vhw-Webinare D ie Corona-Pandemie hat vielerorts zwar vordergründig zu Stillstand, zugleich aber auch zu bemerkenswerten Innovationsschüben geführt. So auch in der vhw-Fortbildung: Das bereits seit längerem auf der Agenda stehende Thema E-Learning gewann über Abb. 56: Slider und Nachricht informieren zum neuen Format Screenshot: vhw-Internetseite Bis zum Ende des Berichtszeitraums konnten wir insgesamt 56 Webinare erfolgreich durchführen. Die zahlreichen Teilnehmenden beurteilten die Gesamtqualität dieser Fortbildungen mit durchschnittlich der Note 1,8 und damit fast genauso gut wie die der seit vielen Jahren etablierten Präsenzveranstaltungen. Für uns ein wichtiges Ergebnis, denn wir legen für alle Formate die gleichen Qualitätsstandards an. Eine Herausforderung, vor allem bei der Einbeziehung der Teilnehmenden. Wir freuen uns daher besonders über das Ergebnis der Kundenbewertung, wonach 90 Prozent mit den Beteiligungsmöglichkeiten und sogar 94 Prozent mit dem Format Webinar insgesamt „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ sind. Webinare sind für uns keine Notlösung, wenn Präsenzveranstaltungen nicht stattfinden können. Sie eröffnen Fortbildungsmöglichkeiten für neue Zielgruppen, etwa in ländlichen Räumen. Sie können schneller platziert werden und sind im zeitlichen Umfang flexibel. Und sie erlauben die Integration von Online-Ressourcen. Die vhw-Fortbildung versteht daher Webinare inzwischen als festen zusätzlichen Programmbestandteil. 107 F or t bi l d u n g Fortbildung zur Moderatorin/zum Moderator in der Stadtentwicklung solches. In der Art des beschriebenen Formats wurden weitere Themen aus der vhw-Fortbildung umgesetzt. A Im Berichtszeitraum wurde die Ausbildung zweimal in Karlsruhe durchgeführt. Beide Fortbildungen waren ausgebucht. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die geplante Fortbildung in Göttingen abgesagt. Des Weiteren wurde die Fortbildung zur Moderatorin/zum Moderator in der Stadtentwicklung auch noch als InhouseSeminar durchgeführt. uf vielfachen Wunsch unserer Seminarteilnehmer im Bereich der informellen Bürgerbeteiligung wurde erstmals im Herbst 2016 ein für den vhw neues Fortbildungsformat angeboten und durchgeführt: Die „Fortbildung zur Moderatorin/zum Moderator in der Stadtentwicklung“ (Bild Programm) – bestehend aus insgesamt 3 Ausbildungseinheiten, die jeweils an zwei aufeinanderfolgenden Tagen (freitags und samstags) stattfinden. Somit umfasst die Fortbildung insgesamt 48 Fortbildungsstunden, verteilt auf 6 Tage bei einem Teilnehmerlimit von 15 Personen. Fortbildung Es handelt sich dabei um einen berufsbegleitenden Lernprozess, eingebettet in ein praxisnahes und modernes Konzept für die Moderation von Stadtentwicklungsprozessen. Die Fortbildung soll die Teilnehmenden dazu befähigen, selbständig Moderationskonzepte zu Fortbildung zur Moderatorin/zum Moderator in der Stadtentwicklung entwickeln und Beteiligungsprozesse erfolgreich durchzuführen. Des Weiteren sollen Techniken vermittelt werden, die es im alltäglichen Planungsleben leichter machen, die Herausforderungen in der Kommunikation mit der breiten Bürgerschaft zu meistern – im strategischen Umgang, in der Steuerung von Partizipationsmethoden sowie in der operativen Umsetzung. Erlernen Sie die wichtigsten Techniken und Instrumente der Planungsmoderation! Oktober bis November 2020 Karlsruhe www.vhw.de Ziel ist es, Methoden und Vorgehensweisen zur Gestaltung und Umsetzung von Moderationsprozessen zu vermitteln. Im Mittelpunkt steht dabei, das erlernte Wissen auf die Anwendungsbedarfe der Teilnehmenden zu übertragen. Hierfür stehen den Teilnehmenden zwei Trainer mit ihrem breiten Erfahrungsschatz zur Seite. Aufgrund der Nachfrage und des sehr guten Feedbacks ist die Fortbildung mittlerweile ein fester Bestandteil im Fortbildungsangebot des vhw sowie auch das Format als 108 Fortbildung zur Leitungskraft im kommunalen Bauhof N eben den vielfältigen Präsenzveranstaltungen hat der vhw dieses neue Fortbildungsformat im Jahre 2017 entwickelt, den Lehrgang jeweils einmal im Jahr erfolgreich durchgeführt und den Programmablauf im Jahre 2019 erneut ergänzt. Mit dem Format wird ein konzentriertes Fortbildungskonzept für Leitungskräfte und ambitionierte Mitarbeiter kommunaler Bauhöfe geboten. Das bedarfsgerechte Konzept vermittelt dem Teilnehmer den verantwortungsvollen Umgang mit Personal, Verwaltung und politischen Gremien sowie den Finanzmitteln der Allgemeinheit. Die effiziente Betriebsführung wird mit 4 erfahrenen Trainern in 3 Einheiten an jeweils 2 Tagen mit vielen praktischen Beispielen eingeübt. Die Teilnehmer erhalten grundlegende und systematische Kenntnisse über die strategische und wirtschaftliche Betriebsführung kommunaler Bauhöfe. Die Fortbildung ist auf maximal 20 Teilnehmer ausgelegt. Für die abgeschlossene Fortbildung wird das Zertifikat „Leitungskraft im kommunalen Bauhof (vhw)“ vom vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. vergeben. Fortbildung: Auftrag und Überblick zum Bauhofleiter erhalten, wobei hierfür die erfolgreiche Teilnahme an der vhw-Veranstaltung erwartet wurde. Selbstverständlich konnte beim Lehrgangsende – wie in den Jahren zuvor – Bernd Bauer allen Teilnehmern das vhw-Zertifikat überreichen. Im Berichtszeitraum waren bereits so viele Reservierungen eingegangen, sodass auch der nächste Lehrgang für 2020 vorzeitig ausgebucht war. Für die Fortbildung in 2020 mussten im Berichtszeitraum sogar noch Umbuchungen bereits angemeldeter Teilnehmer auf den Lehrgang in 2021 erfolgen. Fortbildung Fortbildung zur Leitungskraft im kommunalen Bauhof Erlernen Sie die wichtigsten Techniken und Instrumente einer Leitungskraft kat ertifi vhw-Z September bis2018 Oktober 2019 April bis Juni Karlsruhe Hannover www.vhw.de Mit den vhw-Fernlehrgängen zum vhw-Diplom Städtebaurecht Fernlehrgang PLZ/Ort Straße Institution vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Bundesgeschäftsstelle / Ausbildung Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin · Telefon: 030 390473 - 630 Fax: 030 390473 - 690 · E-Mail: dsrot@vhw.de www.vhw.de ht · Ausbil du un n Einstieg: Jederzeit · Dauer: 12 Monate Basiswissen für Nichtjuristen du n 12 Lektionen vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Bundesgeschäftsstelle / Ausbildung Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin · Telefon 030 390473 - 630 Fax 030 390473 - 690 · E-Mail: dsrot@vhw.de www.vhw.de www.vhw-Ausbildung.de www.vhw.de 11/18 ht · Ausbil vhw-DIPLOM • Komplexe rechtliche Zusammenhänge leicht verständlich zusammengestellt • Klare Strukturen durch Aufbau in Lektionen • Lernerfolgskontrolle durch Experten Komplexe rechtliche Zusammenhänge leicht verständlich zusammengestellt Klare Strukturen durch Aufbau in Lektionen Lernerfolgskontrolle durch Experten 13 Lektionen www.vhw.de www.vhw-Ausbildung.de ic terr ralstelle für F ent ern eZ ralstelle für F ent ern eZ ic terr ralstelle für F ent ern eZ Bitte freimachen Name/Vorname • • • über 70 Jahren etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen. Ihm gehören über 1.300 Mitglieder aus KomStadtentwicklung und Wohnen. munen, Immobilien- und Wohnungswirtschaft an. Mit jährlich über 1.500 Ihm gehören über 1.800 Mitglieder aus Kommunen, Immobilien- und WohVeranstaltungen bundesweit und ca. 45.000 Teilnehmern gehört der vhw zu nungswirtschaft an. Mit jährlich über 1.800 Veranstaltungen bundesweit und den50.000 führenden Anbieterngehört von Fortbildung denführenden BereichenAnbietern Stadtentwicklung, ca. Teilnehmern der vhw zuinden von FortStädtebauundBereichen Immobilienrecht. bildung in den Stadtentwicklung, Städtebau- und Immobilienrecht. www.vhw.de www.vhw.de Antwortkarte bitte ausschneiden Fritschestraße 10585 Berlin Basiswissen für Nichtjuristen 14 Lektionen vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Bundesgeschäftsstelle / Ausbildung Fritschestraße 27/ 28 10585 Berlin Antwortkarte bitte bitte ausschneiden ausschneiden Antwortkarte vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Bundesgeschäftsstelle / Ausbildung 27/ 28 Fax: 030 390473 - 690 Antwortkarte bitte ausschneiden Absender PLZ/Ort PLZ/Ort Straße Straße Institution Institution Name/Vorname Name/Vorname Absender Absender PLZ/Ort Straße Institution Name/Vorname vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Bundesgeschäftsstelle / Ausbildung Fritschestraße 27/ 28 10585 Berlin • Lernerfolgskontrolle durch Experten Der Fernlehrgang ist unter der Nummer 7222310 von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen. un vhw-DIPLOM Einstieg: Jederzeit · Dauer: 13 Monate Daniela Srot Telefon: 030 390473 - 630 Der vhw – Ihr Partner für Wissensvermittlung Der vhw – Ihr Partner für Wissensvermittlung • Komplexe rechtliche Zusammenhänge leicht verständlich Fax: 030 390473 - 690 Der vhw-Bundesverband fürdargestellt Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ist ein seit Der - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ist ein seit E-Mail: dsrot@vhw.de übervhw 60 Jahren etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern • Klare Strukturen durch Aufbau in Lektionen Fax: 030 390473 - 690 Bitte Bitte freimachen freimachen Bitte freimachen Absender Fax: 030 390473 - 690 Aufgrund der hohen Nachfrage war die Veranstaltung im Jahr 2019 zügig ausgebucht. Gleich in der Vorstellungsrunde kam es zu einer Premiere in diesem Fortbildungsformat. Erst wenige Stunden vor dem Lehrgangsbeginn hatte ein Teilnehmer seine Ernennungsurkunde urch Staa tlic h vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Bundesgeschäftsstelle / Ausbildung Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin · Telefon: 030 390473 - 630 Fax: 030 390473 - 690 · E-Mail: dsrot@vhw.de www.vhw.de gd sun Das neue Fortbildungsformat entspricht genau dem Bedarf der Zielgruppe, welche der vhw somit auch für eine Teilnahme gewinnen konnte. Nach drei erfolgreichen Jahren in Folge wird von ehemaligen Teilnehmern in der Zielgruppe über die besondere Qualität des Fortbildungskonzepts berichtet, was unser Programmkonzept bestätigt und für die weitere Vermarktung hilfreich ist. Inzwischen gibt es sogar einzelne Bauhofbetriebe, die jeweils einen oder zwei Beschäftigten in den jährlich stattfindenden Lehrgang entsenden. Damit beabsichtigen sie, den betrieblichen Kenntnisstand zu erhöhen und den regelmäßigen Generationenwechsel zu bewältigen. Basiswissen für Nichtjuristen as Der vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ist ein seit über 60 Jahren etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen. Ihm gehören über 1.400 Mitglieder aus Kommunen, Immobilien- und Wohnungswirtschaft an. Mit jährlich über 1.300 Veranstaltungen bundesweit und ca. 40.000 Teilnehmern gehört der vhw zu den führenden Anbietern von Fortbildung in den Bereichen Stadtentwicklung, Städtebau- und Immobilienrecht. www.vhw.de Daniela Srot Telefon: 030 390473 - 630 Fax: 030 390473 - 690 E-Mail: dsrot@vhw.de Der Fernlehrgang ist unter der Nummer 7273514 von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen. • Präsenzveranstaltungen zum Vergaberecht und vielen anderen Rechtsgebieten • Fachveranstaltungen Vergaberechtsforen nd Lehrgangszu -u l gs • Fernlehrgänge u. a. zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht sowie zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht • Präsenzseminare zum Städtebaurecht und vielen anderen Rechtsgebieten • Fachveranstaltungen Städtebau Der vhw – Ihr Partner für Wissensvermittlung Einstieg: Jederzeit · Dauer: 14undMonate Straßenbaubeitragsrecht Ansprechpartner für organisatorische Fragen ul • Fernlehrgänge u. a. zum Mietrecht • Präsenzseminare zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht • Fachveranstaltungen, u. a. Bad Honnefer Beitragstage Der vhw – Ihr Partner für Wissensvermittlung Der vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ist ein seit über 60 Jahren etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen. Ihm gehören über 1.400 Mitglieder aus Kommunen, Immobilienund Wohnungswirtschaft an. Mit jährlich 1.300 Veranstaltungen bundesweit und ca. 40.000 Teilnehmern gehört der vhw zu den führenden Anbietern von Fortbildung in den Bereichen Stadtentwicklung, Städtebau- und Immobilienrecht. www.vhw.de • Fernlehrgänge u. a. zum Städtebau- sowievhw-DIPLOM zum Erschließungs- d Lehrgangsz Weitere Aus- und Fortbildungsangebote Weitere Aus- und Fortbildungsangebote ul Abb. 57 – 59: Titelbild des Sonderformats (Bild links), Gratulation des inhaltlich verantwortlichen Fortbildungsreferenten, Bernd Bauer, an den erst wenige Stunden vor dem Lehrgangsbeginn ernannten Bauhofleiter in Karlsruhe am 20. September 2019 (Bild rechts), Dokumentation der erfolgreich bewältigen Aufgabenstellung gemeinsam durch die Lehrgangsgruppe (Bild unten) Fotos: Martin Horneber Weitere Aus- und Fortbildungsangebote Ansprechpartner für organisatorische Fragen Gebühren / Zahlungskonditionen Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt (für alle 12 Lektionen) 1.200,00 € für vhw-Mitglieder und 1.600,00 € für Nichtmitglieder. Dieser Beitrag ist in vier · Ausbi rricht bzw. gleichen Raten zu zahlen zu je 300,00 € für vhw-Mitglieder 400,00 ldu € für nte n Nichtmitglieder. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich.u Leiter Fernlehrgang Dr. Diana Coulmas Telefon: 030 390473 - 630 Fax: 030 390473 – 690 E-Mail: dcoulmas@vhw.de - un gs Der Fernlehrgang ist unter der Nummer 7212010 von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen. Organisation / Ablauf Der Fernlehrgang umfasst 12 Lektionen und beginnt immer zum Monatsanfang. Pro Monat erhalten Sie jeweils ein Lehrheft mit mindestens vier Selbstkontroll- und einer Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe). Pädagogischer Leiter Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus Telefon: 030 390473 - 630 Fax: 030 390473 - 690 E-Mail: hjdriehaus@vhw.de d Lehrgangsz Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt (für alle 13 Lektionen) 1.500,00 € für vhw-Mitglieder und 1.900,00 € für Nichtmitglieder. Dieser Beitrag ist in fünf Raten zu zahlen, und zwar in vier gleichen Raten zu je 348,00 € für vhw-Mitglieder bzw. 441,00 € für Nichtmitglieder sowie einer Schlussrate für vhw-Mitglieder von 108,00 € bzw. von 136,00 € für Nichtmitglieder. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich. urch Staa tlic h Gebühren / Zahlungskonditionen gd sun Der Fernlehrgang umfasst 13 Lektionen und beginnt immer zum Monatsanfang. Pro Monat erhalten Sie jeweils ein Lehrheft mit mindestens vier Selbstkontroll- und einer Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe). Daniela Srot Telefon: 030 390473 - 630 Fax: 030 390473 - 690 E-Mail: dsrot@vhw.de as Organisation / Ablauf Ansprechpartner für organisatorische Fragen - un gs Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt (für alle 14 Lektionen) 1.250,00 € für vhw-Mitglieder bzw. deren Mitarbeiter/Innen und 1.650,00 € für Nichtmitglieder. Dieser Betrag ist in fünf Raten zu zahlen, und zwar in vier gleichen Raten zu je 270,00 € für vhwMitglieder und 370,00 € für Nichtmitglieder sowie einer Schlussrate für vhw-Mitglieder und Nichtmitglieder von 170,00 €. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich. Fernlehrgang nach der Reform 2016 Pädagogischer Leiter / Leiter Fernlehrgang Prof. Dr. H.-J. Driehaus Telefon: 030 390473 - 630 Fax: 030 390473 - 690 E-Mail: hjdriehaus@vhw.de urch Staa tlic h Gebühren / Zahlungskonditionen Ansprechpartner für inhaltliche Fragen ng d Organisation / Ablauf Der Fernlehrgang umfasst 14 Lektionen und beginnt immer zum Monatsanfang. Pro Monat erhalten Sie jeweils ein Lehrheft mit mindestens vier Selbstkontroll- und einer Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe). Vergaberecht Fernlehrgang Ansprechpartner für inhaltliche Fragen Pädagogischer Leiter / Leiter Fernlehrgang Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus Telefon: 030 390473 - 630 Fax: 030 390473 - 690 E-Mail: hjdriehaus@vhw.de su as Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht Ansprechpartner für inhaltliche Fragen www.vhw.de 7/16 N ach jahrzehntelanger, erfolgreicher Arbeit im Rahmen von Präsenzseminaren ist der vhw seit März 2010 mit Fernlehrgängen auf dem Markt. In der Ausbildungsreihe „Basiswissen für Nichtjuristen“ bietet er gegenwärtig die 3 folgenden Fernlehrgänge an: • Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht • Städtebaurecht • Vergaberecht Alle Fernlehrgänge sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen und werden mit einem vhw-Diplom abgeschlossen. Das Format der Fernlehrgänge ermöglicht den Teilnehmern, sich neben ihrer Arbeit orts- und zeitunabhängig Wissen anzueignen. Jeder Lehrgang ist in 12 bis 14 Lektionen aufgeteilt; in den entsprechenden Lehrheften ist der Lehrstoff auf 109 F or t bi l d u n g zwischen mindestens 30 bis maximal 60 Seiten komprimiert und in einer für Nichtjuristen verständlichen Weise aufbereitet. Der Inhalt der Lehrhefte wird fortlaufend kontrolliert und bei Bedarf etwaigen Gesetzesänderungen angepasst. So wurden beispielsweise die Lehrhefte des Fernlehrgangs Vergaberecht nach der Vergaberechtsreform 2016 weitgehend neugefasst und die Lehrhefte des Fernlehrgangs Städtebaurecht nach der BauGB-Novelle 2017 der neuen Rechtslage angepasst. Jedes Lehrheft endet mit 4 Selbstkontrollaufgaben und einer Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe). Die Bewertung der Einsendeaufgabe erfolgt durch den Autor des jeweiligen Lehrhefts; diese Bewertung ist Grundlage für das bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs zu erteilende vhw-Diplom. Die Autoren der Lehrhefte sind renommierte Experten, vornehmlich Richter und Rechtsanwälte. Das vom vhw entwickelte Konzept für die Fernlehrgänge hat sich nicht zuletzt dank der engagierten Mitarbeit der Autoren der Lehrhefte bewährt; die Fernlehrgänge sind vom Markt überwiegend gut angenommen worden. Bereits über 1.300 Teilnehmer haben sich angemeldet. Interessenten können telefonisch oder schriftlich Informationsunterlagen anfordern und sich u. a. auf der Grundlage von Lehrheftauszügen ausführlich über Aufbau und Inhalte der Lehrgänge informieren. Viele Teilnehmer haben inzwischen einen Fernlehrgang erfolgreich abgeschlossen und ein vhw-Diplom erhalten; sie konnten dadurch an den vhw gebunden werden und sind seither mehr oder weniger regelmäßige Teilnehmer von Präsensseminaren des vhw geworden. 6.5 Leuchtturmveranstaltungen 14. Bundesrichtertagung des vhw zum Städtebaurecht S eine 14. Bundesrichtertagung zum Städtebaurecht konnte der vhw wieder im ausgebuchten großen Saal des Kardinal-Schulte-Hauses mit den anwesenden 110 Richtern und rund 160 Gästen am 25. November 2019 in Bergisch Gladbach (Bensberg) begehen. Auch der Vorstand des vhw, Professor Dr. Jürgen Aring, nahm teil. Er wollte sich in diesem Jahr persönlich ein Bild von der Tagung machen. In bewährter Weise haben die Leipziger Richter aus erster Hand nahe Einblicke in ihre höchstrichterlichen Entscheidungen zum Städtebaurecht aus dem zu Ende gehenden Jahr berichtet und diese mit den Fachleuten im Publikum diskutiert. Den Teilnehmenden wurden die für das Städtebau-, Planungs- und Umweltrecht so bedeutsamen höchstrichterlichen Leitentscheidungen einprägsam berichtet und rechtssichere Wege für die Anwendung des immer komplexer werdenden Rechtsgebiets aufgezeigt. Viele Teilnehmer brachten sich mit interessanten Fragen und Hinweisen aus der Praxis ein, was ausdrücklich erwünscht war und zu fruchtbaren Diskussionen führte. Abb. 60: Im etablierten Fachdialog mit Bundesrichtern Foto: vhw e. V. Die Auswahl der von den Bundesrichtern vorgestellten – teilweise noch nicht veröffentlichten – Entscheidungen hat das Spektrum der heutigen Aufgaben und Herausforderungen des Städtebaurechts und seiner Nebengebiete herausgekehrt. Sie reichte von der gleichermaßen spannenden wie praxisrelevanten Frage der Zulässigkeit der Festsetzung von Lärmemissionskontingenten im Industriegebiet (BVerwG, 4 CN 7.16), über Klassiker wie die Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan (BVerwG, 4 CN 3.18) oder die Rechtsfrage, ob ein großflächiger Ein- Fortbildung: Auftrag und Überblick zelhandelsbetrieb in einem faktischen Mischgebiet planungsrechtlich zulässig ist (BVerwG, 4 B 27/19) bis zur – im Rahmen einer Nachbarklage aufgeworfenen – und amüsant vorgetragenen Frage der Zulässigkeit eines „Windklaus“ durch Errichtung einer etwa 240 m von einer Bestandsanlage entfernten Windenergieanlage (BVerwG, 4 B 39.18). Die Richter haben den Teilnehmern bei der 14. vhwBundesrichtertagung wichtige Erkenntnisse aus Entscheidungen des 4. Senats des vergangenen Jahres vermittelt und mit ihnen über die heutigen Herausforderungen des Städtebaurechts diskutiert. Sie wurden mit Dank und viel Applaus bis zum 30. November 2020 verabschiedet. Ein ausführlicher Bericht zu der Tagung ist in Forum Wohnen & Stadtentwicklung 2/2020 erschienen. Abb. 61: Das vergisst man nicht: Der Besuch beim Bundesverfassungsgericht Foto: vhw e. V. Link zum Bericht: https://www.vhw.de/fileadmin/ user_upload/08_publikationen/verbandszeitschrift/ FWS/2020/2_2020/FWS_2_20_Coulmas.pdf 9. Baurechtstage Baden-Württemberg M it deutlich mehr als 100 Besuchern waren die Baurechtstage Baden-Württemberg zum vierten Mal ausgebucht. Sie fanden am 18. und 19. September 2019 in Karlsruhe statt. Im neunten Jahr in Folge durften die Besucher wieder ein hochaktuelles und abwechslungsreiches Programm zum öffentlichen Baurecht erwarten. Nach dem gewohnten Update zur Rechtsprechung wurden die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen durch städtebauliche Verträge, Veränderungssperre, Erhaltungs- und Zweckentfremdungssatzung vertiefend aufgezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung war die Bewältigung von Umweltbelangen im Rahmen der Bauleitplanung. Die Änderungen durch die frisch novellierte Landesbauordnung wurden vorgestellt und Entwicklungen im Städtebaurecht aus Sicht des Bundesgesetzgebers aufgezeigt. In den Pausen gab es ausreichend Zeit, Kontakte zu knüpfen und den einen oder anderen Referenten persönlich kennenzulernen. Abb. 62/63: Bundesrichter Prof. Dr. Külpmann erläutert die höchstrichterliche Rechtsprechung, Bild links. In der Kürze liegt die Würze – Bundesverfassungsrichter Dr. Maidowski spricht zum Grundgesetz, Bild rechts Fotos: vhw e. V. Im Anschluss an die Vorträge des ersten Tages folgte der Großteil der Tagungsgäste der Einladung zu einer Führung durch das Bundesverfassungsgericht. Hier wurden sie vom Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski begrüßt. Dr. Maidowski, vor seiner Zeit in Karlsruhe selbst Dozent für den vhw, nahm sich lange Zeit für die Fragen der Teilnehmenden der Baurechtstage und vermittelte einen eindrucksvollen Einblick Abb. 64: Baurechtstage hinter die Kulissen des Bundesverfasdiskursiv: die Teilnehmer sungsgerichts. Im Nachklang der Veranhaben das Wort Foto: vhw e. V. staltung erschien in den Verwaltungsblättern Baden-Württemberg (VBlBW, Heft 1/2020) erstmals ein Bericht über die Tagung. Prof. Dr. Simone Wunderle von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg schreibt in 111 F or t bi l d u n g ihrem Fazit: „Durch die Auswahl fachlich ausgezeichneter Referenten und die Vielzahl hochaktueller sowie äußerst praxisrelevanter Themen ermöglichten die Baurechtstage einen konzentrierten und profunden Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bauplanungsund Bauordnungsrecht und stellten damit unter Beweis, weshalb sich diese Veranstaltung seit Jahren zu Recht größter Beliebtheit erfreut.“ 6.6 Fachliteratur Fortbildung Neuerscheinungen im 2. Halbjahr 2019 und 1. Halbjahr 2020: Hans-Joachim Driehaus In seinen nach Erscheinen der 2. Auflage veröffentlichten und in die Neuauflage eingearbeiteten Aufsätzen behandelt der Autor u. a. die Frage, welche Straßenbaumaßnahmen nach den Regeln des Erschließungs- und welche nach den Regeln des Straßenbaubeitragsrechts abzurechnen sind, ferner die gesetzlichen Anforderungen an eine vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands, die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog. Erschließungseinheit sowie das – nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende – Gebot einer zeitlichen Beschränkung der Erhebung kommunaler Abgaben. Indes wurde von der Aufnahme solcher, in der 2. Auflage enthaltenen Aufsätze abgesehen, die durch Gesetzesänderungen oder aus anderen Gründen an Bedeutung verloren haben. Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht in Aufsätzen 4. Auflage Ingo Christian Hartmann Wohngeld – Leitfaden 2020 Die Schwerpunkte der Wohngeldentscheidung 11. Auflage Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht in Aufsätzen Hans-Joachim Driehaus 4. Überarbeitete Auflage, Februar 2020 Wichtige Ergänzung und Vertiefung M it dem Werk stellt der Autor eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die viele wichtige Ergänzungen und Vertiefungen zu seinem erschließungsbeitragsrechtlichen Lehrbuch und seiner Kommentierung zu den Kommunalabgabengesetzen der Länder anbietet. Der besondere Vorteil dieses Werks gegenüber einem Lehrbuch oder einem Kommentar, in denen Rechtsfragen eines bestimmten Komplexes ihrer systematischen Zugehörigkeit entsprechend an verschiedenen Stellen dargestellt und vom interessierten Leser gesucht werden müssen, liegt in der Darstellung aller einschlägigen Probleme „aus einem Guss“. 112 Wohngeld – Leitfaden 2020 Die Schwerpunkte der Wohngeldentscheidung Ingo Christian Hartmann 11. Auflage, März 2020 Das Standardwerk für die Wohngeldentscheidung D er bei allen Wohngeldbehörden eingeführte, bewährte Leitfaden zum Wohngeld ist im März 2020 in 11. Auflage erschienen und erläutert das Wohngeldrecht umfassend. Das Wohngeldstärkungsgesetz hat ab 2020 zu einer Änderung des Wohngeldgesetzes geführt; auch die Wohngeldverordnung wurde angepasst. Sämtliche Rechtsänderungen – auch im übrigen Recht – sind im Fortbildung: Auftrag und Überblick Leitfaden berücksichtigt. Inhalt und Konsequenzen der neuen Vorschriften werden eingehend behandelt. Ausgebaut sind u. a. die Einkommensermittlung, Fragen der missbräuchlichen Inanspruchnahme sowie des Datenabgleichs und dessen Vollzug. Eingehend verarbeitet sind insbesondere das Bundesteilhabegesetz, das Überleitungsrecht, die aktuelle Rechtsprechung und die Erlasslage. Weiter ausgebaut und vertieft ist der Einkommenskatalog. Der Leitfaden behandelt damit alle wichtigen Arbeitsvorgänge der Wohngeldpraxis von der Antragsannahme und Einkommensermittlung über die Bewilligung oder Versagung bis zur Aufhebung des Wohngeldbescheides und zur Erstattung. Zahlreiche Beispiele erleichtern die Arbeit ebenso wie der Einkommenskatalog und ein umfassendes Stichwortverzeichnis, das die Nutzer des Fachbuchs zu ihren speziellen Fragen führt. Die ausführlichen Erläuterungen bieten damit allen mit dem Wohngeld Befassten eine fundierte Orientierung für die tägliche Arbeit. Weitere Publikationen sind derzeit im Erscheinen oder in Vorbereitung, so etwa: Auf- und Ausbau einer Kosten- und Leistungsrechnung im kommunalen Bauhof Uwe Laib 1. Auflage, erscheint im Oktober 2020 Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz Uwe Grund, Werner Zills 3. Auflage, erscheint voraussichtlich im Oktober 2020 Der sachgerechte Bebauungsplan (begründet von Ulrich Kuschnerus †) Olaf Bischopink, Christoph Külpmann, Jens Wahlhäuser 5. Auflage, erscheint voraussichtlich im 1. Halbjahr 2021 6.7 Marketing Fortbildung D er über die Jahre stark gewachsene Bereich Fortbildung mit seinen mittlerweile ca. 2.000 Veranstaltungen pro Jahr erfordert spezielle Fachkompetenzen zur Entwicklung und Steuerung eines kundenzentriert angelegten Marketings. Auch die Digitalisierung bringt neue Aufgaben und komplexe Anforderungen für die Maßnahmenplanung mit sich, die dem schnellen Wandel der Kommunikation und Kundenbeziehungsprozesse Rechnung tragen müssen. Um diesen gestiegenen Herausforderungen in der Veranstaltungsvermarktung gerecht zu werden, hat der vhw im Dezember 2019 eine zentrale Marketingstelle eingerichtet. Bedingt durch die Pausierung unseres kompletten Seminarbetriebs während des Corona-Lockdowns für rund zwei Monate haben wir auch unsere Veranstaltungswerbung per Post und E-Mail zunächst gestoppt. Erst mit dem neuen Webinar-Angebot konnten wir im April die Direktvermarktung per E-Mailing – und somit einen unserer Haupt-Kommunikationskanäle zu unseren Interessenten und Teilnehmenden – nach und nach wieder in Betrieb nehmen. Mit großem Erfolg, der sich auch bei der Bewerbung der seit Mitte Mai allmählich wieder aufgenommenen Präsenzveranstaltungen fortsetzt. Zukünftig wird der vhw im Bereich Direktmarketing unter anderem zielgruppengerecht aufbereitete Veranstaltungsprogramme einsetzen. Diese bieten eine kompakte Übersicht unseres Angebots nach Themenfeldern und sind zugleich Lotse auf dem Weg zur passgenauen und formatgerechten Veranstaltung für unsere Kundinnen und Kunden. vhw mit neuem frischen Logo D er vhw hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. In der Fortbildung bieten wir neue, innovative Themen und Formate an und werden zukünftig eine größere Bandbreite von Marketingin­ strumenten nutzen. Dem soll auch unser Markenauftritt gerecht werden. Daher haben sich der vhw-Vorstand 113 F or t bi l d u n g und Verbandsrat Anfang 2020 für eine Modernisierung des Logos und des Gesamtauftritts ausgesprochen, die im Frühjahr in Abstimmung mit den Bereichsleitungen entwickelt wurde. Sukzessive ab Herbst 2020 und dann vor allem in unserem 75. Jubiläumsjahr 2021 führen wir unser neues Logo im Rahmen eines zeitgemäß überarbeiteten Gesamterscheinungsbildes ein. Den Kunden in seinen Medien erreichen: Terminverwertung N eben der Kundenansprache seiner Zielgruppen mit eigenen Mitteln bedient der vhw für die Vermarktung seines Fortbildungsangebots gezielt und regelmäßig auch Landes- und Fachportale. Monatlich wird ein Informationsservice an externe Medien, Newsletter, Terminkalender zusammengestellt und an verwertende Partner mit entsprechenden Terminrubriken versendet. Auf diese Weise ergänzen sich eigene und externe Informationskanäle, um einerseits die unterschiedlichen Zielgruppen mehrfach über „ihre“ Informationsmedien zu erreichen und andererseits, um mehr Sichtbarkeit zu erreichen. Diese individuell zusammengestellten Listen für kommunale Verwerter werden bedarfsgerecht erstellt und versendet. Die Zweitverwertungen über Multiplikatoren wie Fach- und Kommunalmedien, Fortbildungsportale und Newsletter werden seit 2008 genutzt. Wichtigen Multiplikator in der Informationsverbreitung nehmen zudem die vhw-Referentinnen und Referenten ein. Ihre Tweets, Referenzen und Verweise auf vhw-Fortbildungsangebote von der eigenen Website oder über eigene Kanäle unterstützen die Bewerbung und die Ansprache der verschiedenen Zielgruppen zusätzlich. Abb. 65 – 67: Die Präsentation: Viele Schritte zur neuen Logo-Entwicklung mit mehr Anwendungsmöglichkeiten Screenshot: vhw e. V. Abb. 68/69: Termininformation an Externe (oben) und monatlicher Versand an ca. 140 Adressaten mit individualisierten Terminlisten (darunter) 114 Screenshots: vhw e. V. Fortbildung: Auftrag und Überblick Abb. 70 – 75: Sichtbare Ergebnisse der Serviceinformation an Externe sowie der Portalpflege Screenshots: vhw e. V. 115 F or t bi l d u n g Partnerschaften erweitern Reichweiten T hemenbezogene und temporäre Kooperationen und Partnerschaften – wie z. B. mit dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e. V. (B.V.S.) oder dem Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e. V. (VKIG) sowie mit einigen Industrie- und Handelskammern stärken die thema- tische Ausgestaltung der Angebote und zugleich die Informationsreichweiten. Eine Premiumkooperation läuft seit 2019 mit dem Boorberg Verlag, die zum einen die Autorenschaft für Beiträge im „Publicus“ des Verlags beinhaltet und zum anderen mit unseren Fortbildungsveranstaltungen zu allen Themen vernetzt. Zusätzlich sind im Rahmen einer weiteren Vereinbarung zweimal jährlich Einheft-Aktionen in 16 Abb. 76/77: Unter Fortbildung im Publicus des Boorberg-Verlages werden unsere vhw-Fortbildungsangebote manuell eingepflegt (Bild oben links). Drei Beitrage liefen unter der Autorenschaft des vhw, hier zur neuen VOB/A von Philipp Sachsinger, Geschäftsführer Region Nord. Screnshots: vhw e. V. Abb. 78/79: Einheftaktion in 16 Medien des Boorberg Verlages 2019 116 Screenshots: vhw e. V. Fortbildung: Auftrag und Überblick zielgruppenrelevanten Medien des Boorberg Verlags beinhaltet. 6.8 Kooperationen und Partnerschaften für eine breite Expertise zum Thema, für die Einbindung von Dozenten oder auch für gemeinsame Informationsmaßnahmen zu Fortbildungsveranstaltungen sind ein seit einigen Jahren gezielt eingeschlagener Weg des vhw. Entwicklung des Internetauftritts im Fortbildungsbereich Support Öffentlichkeitarbeit D ie Internetredaktion ist Partner der Fortbildung, indem sie u. a. rechtliche und fachliche Anlässe für Nachrichten recherchiert und diese für das Internet zu den aktuell 16 Fachthemen der vhw-Fortbildung verfasst. Sichtbarkeit im www.de I m Jahr 2015 hat der vhw die ersten Maßnahmen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) angeschoben, die vor allem über die in der URL verwerteten Veranstaltungstitel zu mehr Sichtbarkeit in der Google-Suche verhalfen. Da sich die SEO-Anforderungen durch die permanente Weiterentwicklung der SuchAlgorithmen fortlaufend ändern, müssen auch auf der vhw-Website notwendige Anpassungen sukzessive umgesetzt werden. Dies umfasst einerseits technische Aspekte, aber auch die entsprechende Strukturierung des inhaltlichen Angebots auf der Seite. Zusätzlich unterstützt wird die Auffindbarkeit des vhw und seiner Themen seit einigen Monaten durch eine AdGrantsKampagne (Beispiel unten), die auf Basis relevanter Suchbegriffe für zusätzliche Reichweite sorgt. Das Referat Öffentlichkeitsarbeit unterstützt den Bereich vhw-Fortbildung in verschiedener Weise, z. B. bei der Bildmotivsuche für Programmflyer, bei speziellen Kooperationen zwischen Veranstaltungsverantwortlichen und Medienpartnern, für Sonderverteiler von Fachmedien, bei Verwertungskonzepten und bei der Fertigung von Ankündigungs-Trailern für vhw-Leuchtturmveranstaltungen oder bei der Pressearbeit. vhw Seminare | Für die kommunale Wirtschaft | Breites Qualifizierungsangebot Anzeige Abb. 80/81: Im Berichtszeitraum wurden 10 Trailer gefertigt. Screenshots: vhw e. V. www.vhw.de/Fortbildung Jährlich mehr als 2.000 Fortbildungsveranstaltungen & über 53.000 Teilnehmer. Der größte Dienstleister für Fortbildung der öffentlichen Verwaltung. jetzt informieren. Kurse: Fernlehrgang Vergaberecht, Vergaberechtsforum... Vergaberecht Fortbildung – vhw | Kommunales Abgabenrecht | Fachvorträge Deutschlandweit Anzeige www.vhw.de/Vergaberecht Fachvorträge zur Vorstellung und Einordnung der aktuellen Rechtsprechung. Ihr Forum für Rechts- und Praxisfragen aus dem Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Kurse: Fernlehrgang Vergaberecht, Vergaberechtsforum Nord... Lokale Demokratie | Wohnen und Stadtentwicklung vhw Bundesverband | Kommunale | Digitale Verwaltung Fortbildungsungsangebote Anzeige www.vhw.de/Forschung Erfahren Sie mehr über die vhw-Forschungsprojekte und aktuelle Veranstaltungen. Wir forschen zu Zukunftsfragen gesellschaftlichen Zusammenhalts und lokaler Demokratie. Anzeige www.vhw.de/Fortbildung Fortbildungsveranstaltungen von vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Interaktive und innovative Weiterbildungs-Formate. Hohe Praxisorientierung. Mehr erfahren. Kurse: Fernlehrgang... 117 F or t bi l d u n g Traffic als ein Indikator Zugriffe Fortbildung monatlich im Jahresvergleich 2009 bis 2020 D as reichweitenstärkste Informationsmittel ist neben dem E-Mailing, den Veranstaltungsvorschauen und den Seminarflyer für Leuchtturmveranstaltungen für die Veranstaltungsbewerbung unser Internetauftritt mit den beiden Hauptbereichen Fortbildung und Forschung sowie den Rubriken Publikationen, Nachrichten und den Geschäftsstellenseiten mit aktuellen Serviceinfos. Die Anforderungen an Gestaltung, Aufbau, Traffic, SEO und leichtgängige Services eines Internetauftritts bleiben hoch. Im Fortbildungsbereich gelten unsere Angebote als hochwertig, praxisbezogen und empfehlenswert, so die letzte Auswertung unserer Kundenumfrage 2019. Diese Erwartungen werden auch an die „größte Bühne“ – die Internetseite – gestellt. Zudem müssen immer wieder gute Gründe vorhanden sein, um das Interesse der Kunden und Nutzer zu erhalten. Inhalt und Form, Redaktion und Konfiguration sind permanent gefordert. Am Ende sprechen wiederum Zahlen – u. a. die Zugriffsentwicklung als ein Indikator, um Aktivitäten auszulösen – für das Erreichen vereinbarter Ziele. Für 2020 liegt das Zugriffsvolumen bei ca. 1 Million (hochgerechnet 1. Halbjahr). Unter Berücksichtigung der weltweiten Pandemie-Situation im Frühjahr, darf die aktuelle Entwicklung als krisenbeständig bewertet werden. Zugriffe Fortbildung Abb. 82: Zugriffsentwicklung auf Fortbildung seit 2014 118 Grafik: vhw e. V. Abb. 83: Ein saisonal bedingter Kurvenverlauf, monatlich seit 2009. Grafik: vhw e. V. Slider laden ein R egelmäßig wechselnde Slider (Bildbühnen) auf der Hauptseite Fortbildung kündigen zumeist 8 verschiedene Veranstaltungen oder Neuerungen für jeweils eine Dauer von ca. 4 Wochen an. Nutzer werden über einen Link zu weiteren Informationen auf die jeweilige Veranstaltungs- oder Publikationsseite bzw. neuen Landingpages geführt. Inhaltlich werden hier die Leuchtturmveranstaltungen des vhw, wie Vergaberechtsforen oder Beitrags- bzw. Baurechts- oder Mietrechtstage, Neuerscheinungen von Fachbüchern, neue Themen oder Formate – wie unsere Webinare – aufgenommen. Die Bildbühne wird als Einladung gut angenommen. In Zukunft sind dennoch ein Ausbau der Zugänge und eine thematisch differenziertere Sichtbarkeit unserer Fortbildungsangebote geplant. Mit dem Aufbau einer Marketingabteilung sind dazu auch die notwendigen Ressourcen vorhanden. Abb. 84: Die jährliche Bundesrichtertagung als besonders hervorzuhebende vhw-Veranstaltung Screenshot: vhw e. V. Fortbildung: Auftrag und Überblick www_vhw_de.nachrichten.neue-niedersächsische-bauordnung-seit-1-januar2019-in-kraft. www_vhw_de.nachrichtenuebersicht. www_vhw_de.nachrichten.mit-praesenzangeboten-und-webinaren-gestartet. Abb. 85: Das neue Format der Webinare – mit Turbo während des Lockdowns entwickelt Screenshot: vhw e. V. www_vhw_de.nachrichten.stadtmachen-auf-digitalen-plattformen-28internationale-beispiele-im-ueberblick. www_vhw_de.nachrichten.die-neue-voba-ueberblick-zu-wesentlichenaenderungen. www_vhw_de.nachrichten.nrw-kabinett-bringt-15schulrechtsaenderungsgesetz-auf-den-weg. www_vhw_de.nachrichten.planungssicherstellungsgesetz-bundesrat-stimmt-zu. www_vhw_de.nachrichten.bundeskompensationsverordnung-bkompv-in-denbundestag-eingebracht. Abb. 86: Fachbücher zur Fortbildung, verlegt im Verlag vhw-Dienstleistung GmbH Screenshot: vhw e. V. Nachrichtenredaktion: Besuchsanlässe für Interessierte I m Juli 2013 begann der vhw, Nachrichten zu allen Fachthemen der vhw-Fortbildung verfügbar zu machen. Das Interesse an Nachrichten hat sich seit 2016 stabil etabliert. Während seines Internetseiten-Besuchs nutzt ein Teil der Interessenten an vhw-Fortbildung auch den Service angebotener Nachrichten, die zumeist mit Termintipps der Fortbildung verbunden sind. Die nachrichtliche Aufbereitung von aktuellen Themen – und damit auch von Anlässen für Fortbildungsteilnahmen – konnten sich als „Besuchsgründe“ bewähren. Eine Einzelnachricht schafft es durchaus einmal, bis zu 1.000 Aufrufe zu initiieren. Über 2.000 Nachrichten wurden bisher für den Fortbildungsbereich verarbeitet. Dazu recherchiert die Nachrichtenredaktion in über 60 News­ lettern/RSS-Feeds von Fachministerien, Landesregierungen, EU-Institutionen, Bundes- und Obergerichten sowie Forschungseinrichtungen. www_vhw_de.nachrichten.uebergangsregelung-zum-umsatzsteuergesetz. www_vhw_de.nachrichten.corona-pandemie-neue.regelungen-von-bund-undlaendern. www_vhw_de.nachrichten.online-workshop-im-projekt-stadmachen-aufdigitalen-plattformen. www_vhw_de.nachrichten.vhw-staerkt-position-im-fortbildungsbereich. www_vhw_de.nachrichten.umfrage-mit-besitzern-von-eigenheimen-der1950er-bis-1970er-jahre-gestartet. www_vhw_de.nachrichten.herausforderungen-der-digitalisierung-fuerbenachteiligte-stadtquartiere. www_vhw_de.bgh-kommentierungen-dr-beyer-2019. Abb. 87: Zwischen 50 und 1.000 Aufrufe generiert eine Nachricht. Hier die Top 15 des 1. Halbjahres 2020. Darunter auch für den vhw exklusiv verfasste Kommentierungen von Mietrechtsexperte Dr. Dietrich Beyer, RiBGH a.D., zu aktuellen BGH-Entscheidungen im Mietrecht. Übersicht: vhw e. V. 119 F or t bi l d u n g Themenfeldzuordnung der Fortbildungsnachrichten nach Jahren Themenfelder 2017 2018 2019 Abgaben-, Gebühren-, Beitragsrecht 13 20 18 1 Allgemeines Verwaltungshandeln 30 34 24 15 Arbeits-, Dienst-, Beamtenrecht 11 14 11 12 Bodenrecht & Immobilienbewertung 12 19 16 4 Digitale Verwaltung 0 11 40 33 Immobilienrecht, -management, -förderung 50 50 55 31 Kinderbetreuung und Schulwesen 0 4 26 17 Kommunalwirtschaft 26 19 25 24 Kommunikation & Personalentwicklung, Softskills 6 6 11 2 Polizei- & Ordnungsrecht 22 35 20 26 Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung 78 58 45 32 Stadtentwicklung & Bürgerbeteiligung 63 60 59 56 Umweltrecht & Klimaschutz 80 59 64 38 Vergabe- & Bauvertragsrecht 19 28 19 17 Verkehrsplanung & Straßenrecht 37 52 60 30 Wohngeld- & Sozialrecht 17 28 38 25 Summe der veröffentlichten Fortbildungsnachrichten insgesamt: 326 320 372 231 Abb. 88: Nachrichtenangebot zu Fortbildungsthemen des vhw (Mehrfachzuordnungen möglich) Nachrichten zu den überwiegend rechtlichen Themenfeldern der Fortbildung spielen sowohl auf der Startseite/Home (Rubrik Fortbildung) als auch auf der Fortbildungsseite (dort als eigene Kategorie, die sich je nach gesuchtem Themenfeld automatisiert zuordnet) eine große Rolle. 120 1. Halbjahr 2020 Fortbildung: Auftrag und Überblick Abb. 89: Im Berichtszeitraum wurden 95 Prozent der Nachrichten mit thematisch passenden und aktuellen Fortbildungsveranstaltungen verknüpft. Screenshot: vhw e. V. Abb. 90: Zunehmend erfolgt aber auch eine Verknüpfung von vhw-Nachrichten mit passenden Forschungsergebnissen und anderen vhw-Veranstaltungen. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 391 Meldungen aus Pressemitteilungen und Newslettern verarbeitet. Screenshot: vhw e. V. Neben der redaktionellen Pflege und Aktualisierung der vhw-Internetseite erarbeitet und aktualisiert die Internetredaktion Handlungsanleitungen, dokumentiert und unterstützt bei wesentlichen technischen wie strategischen Optimierungen. 121 F or t bi l d u n g Kundenservice Veranstaltungs-Ticker (V-Ticker) D ie Abonnements von individuell auswählbaren Fortbildungsangeboten haben sich seit 2015 gut entwickelt. 2020 geht es in Richtung 10.000 Abonnenten. Der aktuelle Service für Fortbildungsinteressierte erfasst derzeit reine Fortbildungsangebote. Mit der Erweiterung des Servicebereichs und der Überarbeitung des Veranstaltungs-Tickers (V-Ticker) zum Infoservice erfolgt eine Erweiterung des Angebotsspektrums. vhw 5.0: Ausbau, Evaluation & Optimierung D ie Entwicklung des Internetauftritts ist eine intensive Daueraufgabe. Neben mehr Informationen auf der Veranstaltungsdetailseite, Optimierungen von Bestellund Buchungsprozessen und des Servicebereichs, werden auch die Zugänge zu Fortbildungsangeboten optimiert. Landingpages sollen vermehrt zu Themen oder neuen Formaten den Bedarf nach nutzerorientierter Information klar und schnell erfassbar unterstützen. Die fortlaufende Umsetzung von Aufgaben zur Suchmaschinenoptimierung und Relevanzmessung helfen, dem Kundeninteresse immer wieder zu entsprechen. Vier Bereiche im vhw arbeiten mittlerweile für die Internetoptimierungen zu verschiedenen Projekten integriert zusammen. Wöchentliche Telefonkonferenzen, ausgiebige Testschleifen bei Funktionsneueinführungen, das Zusammenspiel der hauseigenen Datenbank-Konfiguration mit der Internetpräsenz erfordern – im Vergleich zu den letzten 5 Jahren – deutlich mehr an Ressourcen und Zeit, um mit www.vhw.de im schnellen Puls der Entwicklungen weit vorn mitzuschlagen. Zweimal im Jahre wird die Evaluationsauswertung zur Internet-Nutzung erarbeitet. Ihre Informationen sollen künftig stärker als bisher – neben anderen Tools der Statistik – den Marketingmaßnahmen für strategische Entscheidungen helfen, um für Nutzerschaft und Interessierte stets bedarfsorientiert ausgerichtet zu bleiben. 122 vhw Organisation 2 1 1.502 Gebietskörperschaften aufgeteilt in: 494 Gemeindeverwaltungen 211 Kreisverwaltungen 797 Stadtverwaltungen 2 151 Wohnungsunternehmen 3 11 Kreditinstitute 3 4 5 1 6 7 8 9 4 28 Verbände 5 97 Freiberuflich Tätige 6 137 Gewerbliche Unternehmen 7 78 Sonstige 8 18 Einzelförderer 9 62 Versorger 123 O r gani s a t i o n 7 Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation sitzende und Ehrenmitglieder haben das Recht, an den Sitzungen der Organe und Arbeitsgruppen des Verbandes beratend teilzunehmen, denen sie früher angehört haben. 7.1 Rechtliche Verhältnisse Ehrenvorsitzende des vhw sind: Reinhart Chr. Bartholomäi Staatssekretär a. D. Frankfurt am Main D er vhw – Bundesverband wurde als Deutsches Volksheimstättenwerk e. V. am 1. Dezember 1946 gegründet. Er war im Vereinsregister beim Amtsgericht Bielefeld unter der Vereinsregister-Nr. 415 und seit dem 4. März 1964 in Köln unter der Vereinsregister-Nr. 4924 eingetragen. Mit der Verlegung des Vereinssitzes nach Bonn erfolgte die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn am 27. März 1986 unter der Vereinsregister-Nr. 5286. Seit dem 21. August 2001, mit der Verlegung des Vereinssitzes nach Berlin, ist der vhw beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter der Vereinsregister-Nr. 21002 B eingetragen. Nach der Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung vom 17. September 2008 erfolgte die Umbenennung in vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Der letzte Freistellungsbescheid erfasst den Veranlagungszeitraum bis 2018 und wurde am 17. Dezember 2019 unter der Steuernummer 205/5783/1805 vom Finanzamt Bonn ausgestellt. 7.2 Ehrenmitglieder des vhw sind: Peter Berberich Ottendorf Prof. Dr. Klaus Borchard Regierungsbaumeister Königswinter Dr. Ottobert L. Brintzinger Ministerialdirigent a. D. Kiel Werner Cholewa Beigeordneter a. D. Bonn Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus Vors. Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D. Berlin Volker Nordalm Kamen Peter Rohland Düsseldorf Ehrenmitgliedschaften Johann Schell Oberursel († 11.12.2019) D Prof. Christiane Thalg.ott Stadtbaurätin a. D. München ie Mitgliederversammlung kann nach § 13 der Verbandssatzung Persönlichkeiten, die sich um den Verband besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitgliedern berufen. Ehrenvor- 124 Dr. Dieter Haack Bundesminister a. D. Erlangen Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation 7.3 Organe des Verbandes Z ur Erfüllung seiner Aufgaben als gemeinnütziger, der wissenschaftlichen Arbeit verpflichteter Verband handelt der vhw durch seine Organe und Einrichtungen. 7.3.1 Die Mitgliederversammlung (§§ 7-9 der Satzung) D ie Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 21. November 2019 in Berlin nach Aussprache • • die Mitglieder des Verbandsrats (§ 8 Abs. 1 Nr. 1) gewählt, die vom Verbandsrat vorgeschlagenen Mitglieder des Kuratoriums (§ 8 Abs. 1 Nr. 2) gewählt, • den Rechnungsprüfungsausschuss (§ 8 Abs. 1 Nr. 4) gewählt, • den Bericht des Verbandsrats (§ 8 Abs. 1 Nr. 5) zustimmend entgegengenommen, • den Bericht des Vorstandes (§ 8 Abs. 1 Nr. 6) zustimmend entgegengenommen, • den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses (§ 8 Abs. 1 Nr. 7) zustimmend entgegengenommen, • den vom Verbandsrat und Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2018 festgestellt (§ 8 Abs. 1 Nr. 8), • dem Verbandsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt (§ 8 Abs. 1 Nr. 9) und • dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt (§ 8 Abs. 1 Nr. 10). 7.3.2 Das Kuratorium (§ 10 der Satzung) N ach § 10 Abs. 3 hat das Kuratorium insbesondere die Aufgabe, den Verbandsrat in Grundsatzfragen der Verbandspolitik zu beraten und die Arbeit der Arbeitsgruppen zu begleiten. Das Kuratorium kann Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung stellen. Dem Kuratorium gehören derzeit an: Vorsitzende: Prof. Dr. Heidi Sinning Leiterin Institut für Stadtforschung, Planung und ­Kommunikation (ISP) Fachhochschule Erfurt Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Klaus Wermker Essen Mitglieder: Dr. Manfred Beck Gelsenkirchen Prof. Dr. Klaus J. Beckmann KJB.KOM – Prof. Dr. Klaus J. Beckmann Kommunalforschung, Beratung, Moderation und Kommunikation Berlin Dr. Sonja Beeck Architektin, Planerin chezweitz GmbH Berlin Dennis Beyer Geschäftsführender Vorstand eid Evangelischer Immobilienverband Deutschland e. V. Berlin Frauke Burgdorff Beigeordnete für Planen, Bauen und Verkehr Stadt Aachen Alexander Carius Geschäftsführer adelphi research gemeinnützige GmbH Berlin Prof. em. Dr. Jens S. Dangschat Wien 125 O r gani s a t i o n Prof. Dr. Rainer Danielzyk Generalsekretär ARL Akademie für Raumforschung und Landesplanung Hannover Prof. Dr. Matthias Drilling Institutsleiter Institut Sozialplanung, Organisationaler Wandel und Stadtentwicklung Hochschule für Soziale Arbeit FHNW Muttenz, Schweiz Folkert Kiepe Beigeordneter a. D. Rechtsanwalt Partner of Counsel BBH Becker Büttner Held Köln Bernhard Faller Consultant Quaestio – Forschung & Beratung GmbH Bonn Kerstin Kirsch Geschäftsführerin GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH Monika Fontaine-Kretschmer Mitglied der Geschäftsführung Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte Wohnstadt Frankfurt am Main Dr. Ansgar Klein Geschäftsführer Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Berlin Albert Geiger Fachbereichsleiter im Bürgerbüro Bauen Stadt Ludwigsburg Dr. Stefan Köhler Erster Bürgermeister Stadt Friedrichshafen Karl-Heinz Goetz Geschäftsführer Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften Berlin Dr. Dieter Korczak Leiter und Geschäftsführer GP-Forschungsgruppe Institut für Grundlagen- und Programmforschung Bernau bei Berlin Meike Heckenroth Vorstand empirica ag Berlin Christian Huttenloher Generalsekretär und Vorstandsmitglied Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. Berlin 126 Prof. Dr. Otfried Jarren Professor für Medien und Politik IKMZ – Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung Universität Zürich, Schweiz Hans-Otto Kraus München Jan Kuhnert Geschäftsführer KUB Kommunal- und Unternehmensberatung GmbH Hannover Ute Kumpf ehem. MdB, Vorstand Stiftung Bürger für Bürger Wildau Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation Dr. Jochen Lang Abteilung III – Ressortkoordination Senatskanzlei Berlin Dr. Martin Lenz Bürgermeister Stadt Karlsruhe Dr. Christian Lieberknecht Geschäftsführer GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und ­Immobilienunternehmen e. V. Berlin Claudius Lieven Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Stadtwerkstatt und Partizipations­verfahren Freie und Hansestadt Hamburg Prof. Dr. Edda Müller Ministerin a. D. Transparency International Deutschland e. V. Berlin Rolf Müller Bonn Reiner Nagel Vorstandsvorsitzender Bundesstiftung Baukultur Potsdam Prof. Dr. Leo Penta Leiter des Instituts für Community Organizing (DICO) Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin Thomas Perry Geschäftsführung Q I Agentur für Forschung GmbH Mannheim Norbert Portz Beigeordneter Deutscher Städte- und Gemeindebund Bonn Stefan Raetz Bürgermeister Stadt Rheinbach Stephan Reiß-Schmidt München Prof. Dr. Frank Roost Institut für urbane Entwicklungen Universität Kassel Prof. Dr. Roland Roth Berlin Prof. Dr. Gary S. Schaal Professur für Politikwissenschaft Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Helmut-Schmidt-Universität Hamburg Dr. Peter Schaffner Geschäftsführer Dakini Investments GmbH Frankfurt am Main Stephan Schmickler Bergisch Gladbach Birgit Schmidt WohnBund-Beratung Dessau-Roßlau Prof. Dr. Klaus Selle NetzwerkStadt Forschung Beratung Kommunikation GmbH Schwerte Gerwin Stöcken Stadtrat für Soziales, Wohnen, Gesundheit und Sport Landeshauptstadt Kiel 127 O r gani s a t i o n Dag Tvilde Architekt und Stadtplaner Oslo, Norwegen Vorsitzender: Dr. Peter Kurz Oberbürgermeister der Stadt Mannheim Petra Uertz Bundesgeschäftsführerin Verband Wohneigentum e. V. Bonn Stellvertretende Vorsitzende: Charlotte Britz Oberbürgermeisterin (2014 bis 2019) der Landeshauptstadt Saarbrücken Prof. Dr. Stefanie Wesselmann Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Öffentliches Management Hochschule Osnabrück Michael Sachs Staatsrat a. D. Hamburg Prof. Dr. Erol Yildiz Kulturwissenschaftler Institut für Erziehungswissenschaft Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Österreich Prof. Martin zur Nedden Beigeordneter a. D. Leipzig 7.3.3 Der Verbandsrat (§ 11 der Satzung) D em Verbandsrat obliegen die Beratung und Aufsicht des Vorstandes sowie die in § 11 Abs. 6 der Satzung aufgeführten Beschlussfassungen über: 1. den Vorschlag der von der Mitgliederversammlung zu wählenden/abzuberufenden Mitglieder des Kuratoriums, 2. den Vorschlag des von der Mitgliederversammlung zu wählenden/abzuberufenden Vorstandes, 3. die Grundsätze der Verbandspolitik, 4. die Grundsätze der Rechnungslegung, 5. den Wirtschaftsplan und den Arbeitsplan, 6. die Verwendung von Jahresüberschüssen und Ergebnisrücklagen sowie die Deckung von wirtschaftlichen Unterschüssen und 7. über die Tagesordnung der Mitgliederversammlung. 128 Peter Stubbe Vorstandsvorsitzender GEWOBA Aktiengesellschaft Bauen und Wohnen Bremen Mitglieder: Dr. Stephan Gatz Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D. Leipzig Prof. Dr. Ilse Helbrecht Direktorin Geographisches Institut Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Humboldt-Universität zu Berlin Dr. Oliver Junk Oberbürgermeister Stadt Goslar Hilmar von Lojewski Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr Deutscher Städtetag Köln Michael von der Mühlen Staatssekretär a. D. Dortmund Prof. Elke Pahl-Weber Institut für Stadt- und Regionalplanung Technische Universität zu Berlin Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation Dr. Ulrik Schlenz Mitglied des Vorstandes Wankendorfer Baugenossenschaft für SchleswigHolstein eG Kiel Prof. em. Dr. Gunnar Folke Schuppert Emeritus des Center for Global Constitutionalism WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung Berlin Lukas Siebenkotten Präsident Deutscher Mieterbund e. V. Berlin Marietta Tzschoppe Bürgermeisterin und Leiterin des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung und Bauen Stadt Cottbus Der Verbandsrat ist seit der Mitgliederversammlung am 21. November 2019 viermal zusammengetreten, nämlich am 10. Dezember 2019, am 23. März 2020, am 25. Juni 2020 und am 8. Oktober 2020. Er hat sich in seinen Sitzungen insbesondere mit der Vorbereitung der verbandspolitischen Entscheidungen, der Verbandsarbeit, der Vorbereitung der öffentlichen Veranstaltung sowie mit der wirtschaftlichen Situation des Verbandes auseinandergesetzt. Außerdem bereitete er die Mitgliederversammlung am 9. Dezember 2020 vor. 7.3.4 Der Vorstand (§ 12 der Satzung) der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der regionalen Geschäftsstellen. Ihm obliegt insbesondere 1. die Verwaltung des Verbandsvermögens und die laufende Geschäftsführung des Verbandes im Rahmen der Richtlinien des Verbandsrats, 2. die Vorbereitung der Mitgliederversammlung, 3. die Vorbereitung der Beratungen und die Durchführung der Beschlüsse der Verbandsorgane und sonstigen Einrichtungen, 4. die Aufstellung des Jahresabschlusses gemeinsam mit dem Verbandsrat, 5. die Aufstellung des Wirtschaftsplans, 6. die Aufstellung des Arbeitsplans, 7. der Vorschlag für die Berufung eines wissenschaftlichen Beirates und der Arbeitsgruppen sowie die Betreuung dieser Einrichtung, 8. die Bestellung der Geschäftsführerinnen oder der Geschäftsführer der regionalen Geschäftsstellen, 9. die Beratung und Betreuung der regionalen Geschäftsstellen sowie 10. die Herausgabe oder Schriftleitung der Veröffentlichungen des Verbandes. 7.3.5 Der Rechnungsprüfungsausschuss (§ 6 Abs. 3 der Satzung) P D Laut § 12 Abs. 3 der Satzung führt der Vorstand die Geschäfte des Verbandes im Rahmen der Beschlüsse der Verbandsorgane. Er leitet die Geschäftsstelle und ist Dienstvorgesetzter der in ihr tätigen Dienstkräfte sowie Dem Rechnungsprüfungsausschuss gehören ­derzeit an: rof. Dr. Jürgen Aring wurde gemäß § 12 der Satzung in der Sitzung der Mitgliederversammlung am 12. November 2014 zum Vorstand gewählt und am 21. November 2019 bestätigt. er von der Mitgliederversammlung gewählte Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind kraft ihres Amts geborene Mitglieder des Kuratoriums. 129 O r gani s a t i o n 7.4.1 Bundesgeschäftsstelle/ Hauptgeschäftsstelle Karl-Heinz Goetz Geschäftsführer Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften Berlin D ie Bundesgeschäftsstelle in Berlin war zum 30. Juni 2020 mit dem Vorstand des vhw, dem Stellvertreter des Vorstandes, der Bereichsleiterin für Controlling und Verwaltung, dem Bereichsleiter für Fortbildung, dem Wissenschaftlichen Leiter, vier Senior­ wissenschaftlern, fünf Wissenschaftlern, fünf Forschungsassistenten, einer wissenschaftlichen Trainee, zwei Referentinnen für Öffentlichkeitsarbeit, drei Verwaltungsmitarbeitern, einem IT-Administratoren sowie einer Sekretärin und zwei Sekretariatsmitarbeiterinnen besetzt. Michael Hampel Mainz Wolfgang D. Heckeler Remseck Herbert Jaspert Bielefeld Helmut Mäule Ludwigsburg 7.4 Verbandsstruktur S itz des Verbandes ist Berlin. Die Verwaltungssitze des Verbandes sind Bonn und Berlin. Der Verband ist in regionale Geschäftsbereiche gegliedert. Die Fortbildung war mit den Abteilungen Seminar- und Adressverwaltung sowie mit der Fortbildungsverwaltung mit 25 Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen besetzt. Carmen Schubert und Monika Greiner wurde für ihre langjährige Arbeit im Vorstandsekretariat herz- Vorstand Prof. Dr. Jürgen Aring Stellvertreter des Vorstandes Bernd Hallenberg Sekretariat Mariana Jockisch, Nicole Witte, Ramona Figur Fortbildung Bereichsleitung Henning Dettleff Koordinator Philipp Sachsinger 130 Forschung und Beratung Politik und Öffentlichkeit Controlling und Verwaltung Verlag Wissenschaftliche Leitung und Bereichsmanagement Dr. Olaf Schnur Bereichsleitung Prof. Dr. Jürgen Aring Bereichsleitung Britta Klück Geschäftsleitung Dr. Diana Coulmas vhw Dienstleistung GmbH  lich gedankt, beide Kolleginnen wurden in den Ruhestand verabschiedet. 7.4.2 Geschäftsstellen N ach § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung ist der Verband in regionale Geschäftsbereiche gegliedert. Die regio­ nalen Geschäftsstellen werden durch Geschäftsführer­ innen oder Geschäftsführer geleitet: 7.5 Mitgliederbewegung I m Berichtszeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 wurden 65 Mitglieder neu aufgenommen, 18 Mitglieder sind ausgeschieden. Dem Verband gehören somit zum 30. Juni 2020 2.084 Mitglieder an. Der Mitgliederbestand weist folgende Struktur auf: Baden-Württemberg: Rainer Floren Sindelfingen 2 3 4 5 1 6 Bayern: Yves Müller München 7 8 9 Region Nord: Philipp Sachsinger Niedersachsen/Bremen, Schleswig-Holstein/Hamburg Hannover Nordrhein-Westfalen: Eva Isabel Spilker Bonn Region Ost: Petra Lau Berlin/Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt Berlin 1 1.502 Gebietskörperschaften aufgeteilt in: 494 Gemeindeverwaltungen 211 Kreisverwaltungen 797 Stadtverwaltungen 2 151 Wohnungsunternehmen Petra Rösler Sachsen/Thüringen Leipzig 3 11 Kreditinstitute Region Südwest: Bernd Bauer Hessen/Rheinland-Pfalz Ingelheim 5 97 Freiberufliche Träger Saarland: Detlef Loch Saarbrücken 4 28 Verbände 6 137 Gewerbliche Unternehmen 7 78 Sonstige 8 18 Einzelförderer 9 62 Versorger Abb. 91: Aktuelle Mitgliederverteilung Grafik: vhw e. V. 131 O r gani s a t i o n 7.6 Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation vhw-Dienstleistung GmbH Peter Rohland Ehrenmitglied des vhw e. V. D m m m m m m m m m m m m m m m m m m m m m Wohngeld-Leitfaden m Aufhebung und Rückforderung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz Das zulässige Bauvorhaben Von der Sanierungssatzung zum Ausgleichsbetrag Handbuch Einzelhandel Der sachgerechte Bebauungsplan Stadtumbau – Ein Leitfaden Der standortgerechte Einzelhandel Das neue Vergaberecht Praxishandbuch Umweltrecht Handbuch zum Recht der Bau- und Umweltrichtl. der EU Baulandentwicklung durch Bodenmanagement Wirtschaftliche Baulandbereitstellung Das Baulandkataster Rechtsfragen aus der Praxis der Straßenverkehrsbehörden Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht Bescheidtechnik Öffentliches Baunachbarrecht Das Baugesetzbuch Praxislehrbuch Vergaberecht Praxishandbuch Städtebaul. Verträge Windenergieanlagen as Verlagsgeschäft des vhw wird seit dem 1. Januar 1982 in der Rechtsform der vhw-Verlag Deutsches Volksheimstättenwerk GmbH betrieben. Mit dem Eintrag ins Handelsregister B (HRB 397) des Amtsgerichts Bonn am 11. Oktober 2004 wurde der vhw-Verlag in vhw-Dienstleistung GmbH umfirmiert. Mit der Namensänderung wurde auch der Unternehmensgegenstand – bisher Herstellung, Verlegen und Vertrieb von Druckerzeugnissen – um die Geschäftsfelder Aus- und Fortbildung sowie Beratung Dritter erweitert. Der Gesellschaftszweck sollte insbesondere auf den Gebieten der Stadtentwicklungs-, Umwelt-, Vermögens- und Wohnungspolitik sowie des Städtebau- und Wohnungsrechts umgesetzt werden. Alleingesellschafter ist der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V., Berlin, mit einem Geschäftsanteil von 33.233,97 Euro. 978-3-87941-975-3 978-3-87941-981-4 978-3-87941-967-8 978-3-87941-962-3 978-3-87941-953-1 978-3-87941-949-4 978-3-87941-945-6 978-3-87941-980-7 978-3-87941-991-3 978-3-87941-946-3 978-3-87941-950-0 978-3-87941-909-8 978-3-87941-911-1 978-3-87941-889-3 978-3-87941-989-0 978-3-87941-964-7 978-3-87941-996-8 978-3-87941-971-5 978-3-87941-979-1 978-3-87941-978-4 978-3-87941-987-6 978-3-87941-988-3 Wirtschaftliche Baulandbereitstellung – Städtebauliche Kalkulation Egbert Dransfeld 1. Auflage, Umfang: 104 Seiten, DIN A5, broschiert Einzelpreis: 27,60 EUR zzgl. Versandkosten ISBN: 978-3-87941-911-1, Bonn, Mai 2003 Baulandentwicklung durch Bodenmanagement Gerd Geuenich / Rudolf Josten / Monika Teigel 1. Auflage, Umfang: 144 Seiten, DIN A5, broschiert Einzelpreis: 27,80 EUR zzgl. Versandkosten ISBN: 978-3-87941-909-8, Bonn, November 2002 Das Baulandkataster – Handlungsanleitung für die Praxis Gerd Schmidt-Eichstaedt 1. Auflage, Umfang: 142 Seiten, DIN A5, broschiert Einzelpreis: 22,70 EUR zzgl. Versandkosten ISBN: 978-3-87941-889-3, Bonn, Mai 2000 In Vorbereitung Wohngeld-Leitfaden 2020 Ingo Christian Hartmann 11. Auflage, DIN A5, broschiert Erscheint vorauss. im 4. Quartal 2019 Bestellung Fax (0228) 72599-95 Absender / Rechnungsanschrift Besteller/Zeichen Datum, Unterschrift Titelbild: © Druckerei Paffenholz, Bornheim Der Aufsichtsrat D er Aufsichtsrat hat die Aktivitäten der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 in seiner Sitzung am 3. Juli 2019 und die Vorbereitung für die 38. Gesellschafterversammlung veranlasst. Dem Aufsichtsrat gehören im Berichtszeitraum an: Mitglieder: Dr. Stephan Gatz Verbandsratsmitglied des vhw e. V. Volker Nordalm Ehrenmitglied des vhw e. V. 132 D ie vhw-Dienstleistung GmbH gibt Fachliteratur zu den rechtlichen Grundlagen des Planens und Bauens heraus. Die verlegten Fachbücher – darunter auch Textausgaben, Leitfäden und Rechtsprechungssammlungen – unterstützen die Tätigkeit des vhw e. V. im Die aktuellen Rahmen der Aus- und Fortbildung. Das FACHBÜCHER Fachbuchprogramm rundet damit das Dienstleistungsangebot des Verbandes ab. Der Vertrieb der Broschüren erfolgt durch gezieltes Direktmarketing und ist in weiten Teilen abgestimmt auf das bundesweite Aus- und Fortbildungsprogramm des vhw e. V. Das Fachbuchprogramm des Verlags ist unter anderem auf aktuelle Fragen in den Bereichen Stadtentwicklung, Planungs-, Umwelt- und Vergaberecht sowie Sozialrecht gerichtet. Es umfasst zum ersten Halbjahr 2019 23 Buchtitel und eine Loseblattsammlung. Dienstleistung GmbH Planungsrecht Bauordnungsrecht Erschließungsrecht Allgemeine Verwaltung Vergaberecht Sozialrecht ie 38. Ordentliche Gesellschafterversammlung fand am 3. Juli 2019 in Berlin statt. Vorsitzender: Reinhart Chr. Bartholomäi Ehrenvorsitzender des vhw e. V. Das Verlagsgeschäft Umweltrecht Dienstleistung GmbH D 44,50 € 39,50 € 41,50 € 43,50 € 59,90 € 41,90 € 39,50 € 43,50 € 33,90 € 28,10 € 52,30 € 27,80 € 27,60 € 22,70 € 25,60 € 29,90 € 27,80 € 29,90 € 33,40 € 33,50 € 37,50 € 43,50 € Die Gesellschafterversammlung Bodenordnung Die Geschäftsführung: Dr. Diana Coulmas Geschäftsführerin der vhw-Dienstleistung GmbH Bodenordnung Stand 8/2019  7.7 vhw Stiftung D ie vhw Stiftung wurde am 16. Dezember 2016 von der Bezirksregierung Köln in der Rechtsform der selbständigen Stiftung bürgerlichen Rechts als rechtsfähig anerkannt. Der unmittelbar gemeinnützige Stiftungszweck ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der vorgenannten Zwecke durch eine andere Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts. Das Stiftungskapital beläuft sich auf 3,7 Mio. Euro. Stiftungskuratorium: Dr. Peter Kurz Oberbürgermeister der Stadt Mannheim Michael Sachs Hamburg Prof. em. Dr. Gunnar Folke Schuppert Berlin Vorstand: Prof. Dr. Jürgen Aring Vorstand vhw e. V. Bonn/Berlin 133 O r gani s a t i o n 134 Rechtliche Verhältnisse, Organe und Organisation vhw Anhang vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Berlin/Bonn • Bilanz zum 31. Dezember 2019 • Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 Berlin, 1. Oktober 2020 gez. Dr. Peter Kurz gez. Prof. Dr. Jürgen Aring Vorsitzender des Verbandsrats Vorstand 135 Bi l anz z u m 3 1 . D e z e m b e r 2 0 1 9 ( mit Verg lei ch s za h l e n d e s Vo r j a h re s ) Aktiva 31.12.2019 EUR 31.12.2018 EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Geleistete Anzahlungen 17.832,00 0,00 11.847,00 17.832,00 0,00 11.847,00 II. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2. Geleistete Anzahlungen 377.100,02 465.140,02 0,00 0,00 33.233,97 33.233,97 428.165,99 510.220,99 20.336,68 64.629,03 III. Finanzanlagen Beteiligungen B. Umlaufvermögen I. Vorräte Fertige Erzeugnisse und Waren II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3. Sonstige Vermögensgegenstände 96.926,61 97.101,98 24.696,16 256.433,84 36.051,41 378.056,61 69.453,79 202.607,18 II. Wertpapiere Sonstige Wertpapiere III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten 136 8.167.625,30 7.885.850,61 2.657.906,91 2.498.523,10 11.223.925,50 10.651.609,92 81.882,52 0,00 11.733.974,01 11.161.830,91 Passiva 31.12.2019 EUR EUR 31.12.2018 EUR EUR A. Eigenkapital I. Verbandsvermögen (Freie Eigenmittel) 616.135,31 616.135,31 II. Rücklagen 1. Freie Rücklage 4.153.022,38 3.667.507,76 2. Betriebsmittelrücklage 2.888.430,44 3.516.777,66 3. Rücklage für projektbezogene Wissenschaftsarbeit 0,00 0,00 4. Rücklage Zuwendung vhw Stiftung 0,00 III. Bilanzgewinn 7.041.452,82 0,00 7.184.285,42 1.503.395,60 1.057.167,40 9.160.983,73 8.857.588,13 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen 2. Steuerrückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen 592.549,00 642.968,00 0,00 0,00 436.000,00 1.028.549,00 496.600,00 1.139.568,00 C. Verbindlichkeiten 1. Erhaltene Anzahlungen 591.495,28 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 803.237,12 3. Sonstige Verbindlichkeiten 149.708,88 449.511,62 561.963,81 1.544.441,28 11.733.974,01 153.199,35 1.164.674,78 11.161.830,91 137 vhw Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 (mit Vergleichszahlen des Vorjahres) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 138 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. Mitgliederbeiträge, Spenden Ergebnis aus Lehrgängen a) Erlöse b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter Ergebnis aus Fernlehrgängen a) Erlöse b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter Ergebnis Qualitätsmanagement Fortbildung a) Erlöse b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter Ergebnis aus Adressdatenbank a) Erlöse b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter Ergebnis aus Seminarverwaltung a) Erlöse b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter Ergebnis aus Modulsekretariat a) Erlöse b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter Ergebnis aus Forum Wohnen + Stadtentwicklung a) Erlöse b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter Ergebnis aus Wissenschaftsarbeit a) Erlöse b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter Ergebnis aus Veranstaltungen a) Erlöse b) Aufwendungen mit Einzelkostencharakter Sonstige Erträge Personalaufwand mit Gemeinkostencharakter Abschreibungen Sächl. Verwaltungsk. mit Gemeinkostencharakter a) Sonstige sächliche Verwaltungskosten – Bundesgeschäftsstelle – Hauptgeschäftsstelle b) Öffentlichkeitsarbeit c) EDV-Kosten d) Bau und Erneuerung Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und Ertrag Dotierung des Stiftungsvermögens der vhw Stiftung Kaufmännischer Jahresüberschuss Gewinnvortrag Entnahme aus Rücklagen Jahresüberschuss/Bilanzgewinn Geplante Entnahme aus Rücklagen Geplante Einstellung in Rücklagen Bilanzgewinn nach gepl. Einstellung in Rücklagen 2019 2018 Euro Euro 592.989,96 19.314.391,46 -15.196.051,85 4.118.339,61 19.103.919,01 -14.798.721,76 4.305.197,25 164.644,84 -147.057,81 17.587,03 190.409,41 -118.082,08 72.327,33 602.000,00 -602.000,00 0,00 559.000,00 -559.000,00 0,00 523.303,64 -715.000,00 -191.696,36 597.630,03 -697.000,00 -99.369,97 435.000,00 -435.000,00 0,00 381.000,00 -381.000,00 0,00 384.000,00 -384.000,00 0,00 353.000,00 -353.000,00 0,00 7.894,47 -98.887,94 -90.993,47 7.943,64 -109.729,72 -101.786,08 202.173,54 -3.193.498,99 -2.991.325,45 2.513,99 -2.751.329,58 -2.748.815,59 0,00 -35.555,34 -478.501,57 -21.183,18 574.632,80 -499.684,75 -255.852,63 -190.441,83 -89,40 0,00 -87.731,79 -35.555,34 349.767,23 -445.892,66 -138.504,16 -570.362,78 -44.423,56 -946.068,61 87.821,82 -2.235,00 -20.839,00 0,00 0,00 303.395,60 0,00 1.200.000,00 1.503.395,60 0,00 -1.503.395,60 0,00 -614.786,34 -211.804,79 -212.894,21 -54.325,77 -87.731,79 70.230,05 -592.878,53 -150.756,17 -1.093.811,11 74.081,12 -344.023,88 -20.200,00 71,97 -700.000,00 -842.832,60 0,00 1.900.000,00 1.057.167,40 628.347,22 -1.685.514,62 0,00 139 vhw -Ges c h ä f t s s t e l l e n Bundesgeschäftsstelle Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Tel.: 030 390473-0 Fax: 030 390473-190 bund@vhw.de www.vhw.de Geschäftsstellen Baden-Württemberg Gartenstraße 13 71063 Sindelfingen Tel.: 07031 866107-0 Fax: 07031 866107-9 gst-bw@vhw.de Hauptgeschäftsstelle Hinter Hoben 149 53129 Bonn Tel.: 0228 72599-0 Fax: 0228 72599-19 bonn@vhw.de vhw-Dienstleistung GmbH Hinter Hoben 149 53129 Bonn Tel.: 0228 72599-30 Fax: 0228 72599-19 verlag@vhw.de Bayern Josephsplatz 6 80798 München Tel.: 089 291639-30 Fax: 089 291639-32 gst-by@vhw.de Region Nord Niedersachsen/Bremen Schleswig-Holstein/Hamburg Sextrostraße 3 – 5 30169 Hannover Tel.: 0511 984225-0 Fax: 0511 984225-19 gst-ns@vhw.de gst-sh@vhw.de Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 53129 Bonn Tel.: 0228 72599-45 Fax: 0228 72599-95 gst-nrw@vhw.de 140 Region Ost Berlin/Brandenburg Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Tel.: 030 390473-320 Fax: 030 390473-390 gst-bb@vhw.de Mecklenburg-Vorpommern Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Tel.: 030 390473-310 Fax: 030 390473-390 gst-mv@vhw.de Sachsen Region Südwest Hessen/ Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Straße 5 55218 Ingelheim Tel.: 06132 71496-0 Fax: 06132 71496-9 gst-he@vhw.de gst-rp@vhw.de Saarland Konrad-Zuse-Straße 5 66115 Saarbrücken Tel.: 0681 92682-10 Fax: 0681 92682-26 gst-sl@vhw.de Grassistraße 12 04107 Leipzig Tel.: 0341 98489-0 Fax: 0341 98489-11 gst-sn@vhw.de Sachsen-Anhalt Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Tel.: 030 390473-310 Fax: 030 390473-390 gst-st@vhw.de Thüringen Grassistraße 12 04107 Leipzig Tel.: 0341 98489-0 Fax: 0341 98489-11 gst-th@vhw.de 141 Herausgeber: vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Telefon: Fax: 030 390473-0 030 390473-190 www.vhw.de Die Verwendung einer Sprache frei von Diskriminierung einzelner Geschlechter ist dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung ein wichtiges Anliegen. Geschrieben wie gesprochen präferiert der vhw hierfür die Verwendung weiblicher und männlicher Schreibweisen sowie neutraler Ausdrucksformen. Redaktion: Ruby Nähring/Ruth Twellmann Gestaltung/ Druck: DCM Druck Center Meckenheim GmbH Collage/Cover, Fotos/Grafiken: Titel- und Kapitelseite(n): vhw e. V., Screenshots von Medientiteln und Internetseiten, Quellenangaben am jeweiligen Bild Fotomotive FWS ab S. 65, FWS3/2020: ©huckearchitektur, ©startklar, ©geht-doch.wien, FWS 2/2020: ©Ruslan Grumble, ©Gorodenkoff.AdobeStock, FWS1/2020: ©Axel Priebs, ©ETH Zürich, ©Gemeinsame Landplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, FWS 6/2019: ©Universität Zürich, FWS 5/2019: ©bgmr, ©Hein Glück, ©Dieter Korczak, ©Annick Rietz, FWS 4/2019: ©Immobilien-Projekt-Management AG Themenbilder ab S. 80: ©K.-U. Häßler.fotolia, © MH.fotolia, ©Adrian.Hillman.fotolia, ©Sikov.AdobeStock, ©contrastwerkstatt.AdobeStock, ©Frank.Peters.fotolia, ©Minerva.Studio.fotolia, ©Woodapple.fotolia, ©T. 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