Zahlen Daten Fakten
2013
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Zahlen Daten Fakten
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2013
Vorwort
Wer sich objektiv mit dem öffentlichen Dienst in
Deutschland beschäftigen will, braucht eine belastbare Datengrundlage. Die Informationsbroschüre
„Zahlen Daten Fakten“, die der dbb seit vielen Jahren regelmäßig herausgibt, erlaubt eine vorurteilsfreie Orientierung über die wichtigsten Eckdaten
des öffentlichen Dienstes. Aufbauend auf den
jeweils neuesten Zahlen des statistischen Bundesamtes und der statistischen Landesämter, auf Informationen der Bundesministerien und auf eigenen
Berechnungen liefert „Zahlen Daten Fakten“ fundiertes Basiswissen und eignet sich als schnelles
Nachschlagewerk, das bewusst auf eine Kommentierung verzichtet.
„Zahlen Daten Fakten“ soll den vertiefenden Blick in Fachbücher nicht ersetzen, die zu allen Themen des Tarif- und Beamtenrechts des Bundes und der
Länder über den dbb verlag ständig aktualisiert erhältlich sind. Für die schnelle
Orientierung über die wesentlichen Eckdaten des öffentlichen Dienstes in
Deutschland aber ist „Zahlen Daten Fakten“ ein unentbehrliches Nachschlagewerk für alle, die eine verlässliche Datenbasis suchen.
IMPRESSUM
Herausgeber: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion
Friedrichstraße 169/170 · 10117 Berlin
Wir hoffen, „Zahlen Daten Fakten“ beantwortet möglichst viele Ihrer Fragen.
Darüber hinaus steht Ihnen für Anfragen und Informationen natürlich auch
weiterhin die dbb Pressestelle zur Verfügung.
Redaktion: Jan Brenner
Gestaltung: Marian-Andreas Neugebauer
Herstellung: dbb verlag gmbh
Friedrichstraße 165 · 10117 Berlin
Anzeigenverkauf: dbb verlag gmbh · Mediacenter
Dechenstraße 15 a · 40878 Ratingen
Stand: Januar 2013
Klaus Dauderstädt
Bundesvorsitzender
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
5
Vorwort
Die vorliegende Neuauflage des umfassenden Überblicks der wichtigsten Eckdaten zu Personal und Einkommen im gesamten öffentlichen Dienst berücksichtigt neben neuesten beamtenrechtlichen Regelungen aktuelle Entwicklungen im Tarifbereich und gliedert klar strukturiert die wesentlichen Fakten über
Bezahlung, Arbeitszeiten, Zulagen, Sonderregelungen und vieles mehr. Neu
hinzu gekommen sind in der vorliegenden Auflage Zahlen zur Ausbildungssituation und zur Altersstruktur der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Inhalt
Inhalt
Inhalt
6
Beamte
Beschäftigte im öffentlichen Dienst
11
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
nach Bundesländern
12
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
nach Aufgabenbereichen
18
Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes
20
Personalentwicklung im öffentlichen Dienst
Personalausgaben
21
Demografische Entwicklung und öffentlicher Dienst
22
Ausbildung
24
Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten des Bundes
27
Atersstruktur der Beschäftigten des Bundes
27
Ruhestandseintritte
28
Besoldung
32
Fallbeispiele
33
Zulagen
34
Jährliche Sonderzahlung
36
Arbeitszeit und Urlaub
40
Beihilfe
43
Versorgung
44
Tarifbeschäftigte
7
Entgelte
50
Zulagen und Zuschläge
54
Arbeitszeit und Urlaub
57
Altersteilzeit
58
Altersteilzeit und FALTER
60
Zusatzversorgung
61
Mitgliedsgewerkschaften
Der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
66
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Inhalt
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Beschäftigte im öffentlichen Dienst: 4.602.939
(Stand: 30. Juni 2011, Rundungsdifferenzen möglich)
Mit der Personalstandstatistik zum 30. Juni 2011 hat sich das Konzept geändert, nach dem die Ergebnisse der Statistik veröffentlicht werden. Das statistische Bundesamt begründet dies wie folgt: „Hintergrund dieser Änderungen
ist der Ausgliederungsprozess von öffentlichen Aufgaben aus der Kernverwaltung der Gebietskörperschaften in rechtlich selbstständige Einrichtungen. In
der Personalstandstatistik hatte dies zur Folge, dass immer mehr Einrichtungen im mittelbaren öffentlichen Dienst und bei privat-rechtlichen Einrichtungen nachgewiesen wurden. Um die Vergleichbarkeit der Daten im Zeitverlauf
und über die Grenzen der Bundesländer hinweg zu verbessern, ist eine Integration dieser Einheiten notwendig. In Abstimmung mit den Finanzstatistiken wurden daher die Darstellungsbereiche überarbeitet. Eine Untergliederung des öffentlichen Dienstes in unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen
Dienst wird nicht mehr vorgenommen.
Beschäftigte
10
Auch die Darstellungsweise hinsichtlich der Aufteilung auf die staatlichen
Ebenen wurde an die Konzepte der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
angepasst. Die öffentlichen Arbeitgeber sind jetzt auf die vier Ebenen ,Bundesbereich‘, ,Landesbereich‘, ,kommunaler Bereich‘ und ,Sozialversicherung
(einschl. Bundesagentur für Arbeit)‘ aufgeteilt. Die bisher als ,mittelbarer
öffentlicher Dienst‘ veröffentlichten Einrichtungen sind auf diese vier Ebenen
aufgeteilt.“
8,13 %
11,40 %
29,70 %
50,77 %
Bund
524.728
11,40 %
Länder
2.336.973
50,77 %
Gemeinden
1.367.178
29,70 %
374.060
8,13 %
Beamte* (inkl. 185.542 Soldaten)
Tarifangehörige
1.883.734
2.719.205
40,92 %
59,08 %
Frauen
Männer
2.493.124
2.109.815
54,16 %
45,84 %
Vollzeitbeschäftigte
davon Männer
Frauen
3.119.419
1.831.592
1.287.827
67,77 %
58,72 %
41,28 %
Teilzeitbeschäftigte
davon Männer
Frauen
1.483.520
278.223
1.205.297
32,23 %
18,75 %
81,25 %
Sozialversicherung
11
* Beamte, Richter, Bezieher von Amtsgehalt
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Beschäftigte
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2011 nach Bundesländern
insgesamt
Bundesbereich
Landesbereich
komunaler
Bereich
Sozialversicherung
Baden-Württemberg
599.160
40.546
312.603
206.098
39.913
Bayern
718.349
75.982
336.525
253.278
52.564
Berlin
254.061
35.806
186.580
-
31.675
Brandenburg
134.758
16.554
60.353
45.698
12.153
39.719
3.868
31.695
46
4.110
Hamburg
113.963
14.090
85.495
-
14.378
Hessen
332.147
35.895
167.378
106.744
22.130
Land
Bremen
Beschäftigte
12
Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Soldaten und Soldatinnen
Mecklenburg-Vorpommern
100.170
18.560
46.362
25.757
9.491
Niedersachsen
435.108
69.043
206.950
127.323
31.792
Nordrhein-Westfalen
930.528
95.449
441.083
315.736
78.260
Rheinland-Pfalz
237.364
34.774
116.187
70.162
16.241
Saarland
57.873
5.247
30.485
15.274
6.867
Sachsen
220.090
13.064
112.579
74.108
20.339
Sachsen-Anhalt
132.191
9.030
66.103
45.625
11.433
Schleswig-Holstein
160.260
34.377
71.694
43.339
10.850
Thüringen
124.272
9.584
68.834
37.990
11.864
12.926
12.859
67
-
-
4.602.939
524.728
2.336.973
1.367.178
374.060
Ausland
insgesamt
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
13
Beschäftigte
Gesamtzahlen Beamte, Beamtinnen, Richter, Richterinnen,
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Beamte, Beamtinnen, Richter, Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen
insgesamt
Bundesbereich
Landesbereich
komunaler
Bereich
Baden-Württemberg
255.394
30.747
193.420
27.544
Bayern
308.122
58.306
211.528
32.417
5.871
Berlin
95.583
17.405
73.391
-
4.287
Brandenburg
47.873
11.553
33.570
1.938
812
Bremen
18.686
3.035
15.249
3
403
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Beamte
14
Sozialversicherung
3.683
53.571
10.636
47.089
-
852
140.263
24.157
100.345
13.483
2.278
30.955
13.509
14.341
2.097
1.008
Niedersachsen
197.124
49.200
127.332
17.146
2.946
Nordrhein-Westfalen
403.609
67.097
264.906
64.513
7.093
Rheinland-Pfalz
108.269
25.235
72.038
9.414
1.982
Saarland
23.057
4.055
16.412
2.017
573
Sachsen
43.740
8.881
29.868
3.917
1.074
Sachsen-Anhalt
33.000
5.633
23.236
3.192
939
Schleswig-Holstein
74.935
24.257
43.971
5.431
1.276
Thüringen
42.750
7.466
31.230
3.107
947
6.803
6.786
17
-
-
1.888.734
367.958
1.293.933
186.219
35.624
Ausland
insgesamt
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
15
Beamte
Land
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Landesbereich
komunaler
Bereich
Sozialversicherung
36.230
343.766
9.799
119.183
178.554
Bayern
410.227
17.676
124.997
220.861
46.693
Berlin
158.478
18.401
112.689
-
27.388
Brandenburg
86.885
5.001
26.783
43.760
11.341
Bremen
21.033
833
16.450
43
3.707
Hamburg
60.392
3.454
43.412
-
13.526
191.884
11.738
67.033
93.261
19.852
Mecklenburg-Vorpommern
Arbeitnehmer
Bundesbereich
Baden-Württemberg
Hessen
16
insgesamt
69.215
5.051
32.021
23.660
8.483
Niedersachsen
237.984
19.843
79.118
110.177
28.846
Nordrhein-Westfalen
526.919
28.352
176.177
251.223
71.167
Rheinland-Pfalz
129.095
9.539
44.149
60.748
14.659
Saarland
34.816
1.192
14.073
13.257
6.294
Sachsen
176.350
4.183
82.711
70.191
19.265
Sachsen-Anhalt
99.191
3.397
42.867
42.433
10.494
Schleswig-Holstein
85.325
10.120
27.723
37.908
9.574
Thüringen
81.527
2.118
33.604
34.883
10.917
6.123
6.073
50
-
-
2.719.205
156.770
1.043.040
1.180.959
338.436
Ausland
insgesamt
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
17
Arbeitnehmer
Land
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
am 30. Juni 2011 nach Aufgabenbereichen
Arbeitnehmer
4.602.939
1.883.734
2.719.205
allgemeine Dienste
1.558.815
947.782
611.033
Auswärtige Angelegenheiten
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit und
Ordnung
darunter
Bundespolizei und Polizei
Beschäftigte
Beamte
insgesamt
Politische Führung und
zentrale Verwaltung
18
insgesamt
466.981
146.112
320.869
8.729
2.752
5.977
270.972
208.193
62.779
443.103
308.789
320.268
262.148
122.835
46.641
Rechtsschutz
181.147
117.421
63.726
Finanzverwaltung
187.883
153.036
34.847
1.580.795
957.943
480.443
darunter:
allgemeinbildende und
berufliche Schulen
957.943
658.676
299.276
Hochschulen
Bildungswesen, Wissenschaft,
Forschung, kulturelle
Angelegenheiten
480.443
55.490
424.503
Soziale Sicherung, soziale
Kriegsfolgeaufgaben,
Wiedergutmachung
733.713
77.077
656.636
Gesundheit, Umwelt, Sport
und Erholung
234.993
13.947
221.041
129.186
1.417
127.769
darunter:
Krankenhäuser
und Heilstätten
Aufgabenbereich
insgesamt
Beamte
Arbeitnehmer
Wohnungswesen, Städtebau,
Raumordnung und kommun.
Gemeinschaftsdienste
214.356
21.669
192.687
31.905
9.950
21.955
25.904
Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
Energie- und Wasserwirtschaft,
Gewerbe, Dienstleistungen
37.098
11.194
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
92.565
13.327
79.238
118.699
49.771
68.928
Wirtschaftsunternehmen
19
Beschäftigte
Aufgabenbereich
* Stand: 30. Juni 2011
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Beschäftigungsbereich
insgesamt
Empfänger von
Ruhegehalt Hinterbliebenengeld
in 1.000
2010 2011
Gebietskörperschaften
darunter:
974
995
747
249
Bund
Länder
174
690
175
709
127
543
48
165
Gemeinden/
Gemeindeverbände
110
111
76
35
Bundeseisenbahnvermögen
193
186
112
75
Post*
274
276
214
63
34
36
26
9
1.475 1.493
1.098
395
Mittelbarer
öffentlicher Dienst
Versorgung und Rente
20
1. Januar 2011
insgesamt
* Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG.
Stand: 1. Januar 2011
Rentenempfänger AKA*
Rentenempfänger VBL**
1.217.157
1.205.026
* AKA = Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung,
Stand: 31. Dezember 2010.
** VBL = Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Stand: 30. September 2012.
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Personalentwicklung im öffentlichen Dienst
Entwicklung der Teilzeitquote im
öffentlichen Dienst (1997 – 2011)
20,89 % –> 32,23 %
Entwicklung des Frauenanteils im
öffentlichen Dienst (1997 – 2011)
50,04 % –> 54,16 %
Stellenabbau im öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern, Kommunen*)
(1991 bis 2011)
1991
2011
Entwicklung
beim Bund
den Ländern
den Gemeinden
insgesamt
652.000
2.572.000
1.995.900
5.219.900
524.700
2.337.000
1.367.200
4.228.900
– 127.300
– 235.000
– 628.700
– 991.000
* nur noch bedingt vergleichbar, da Berechnungsgrundlage geändert, tatsächlicher Abbau
von Stellen im öffentlichen Dienst größer.
Personalausgaben
Personalausgaben in Prozent des Gesamthaushaltes:
Jahr
%
1992
1993
1995
1996
1998
1999
2002
2003
2005
2007
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
12,0
11,4
11,4
11,6
11,5
11,1
10,9
10,6
10,2
9,6
9,5
9,2
9,1
8,9
8,7
8,7
8,5
Achtung: Differenzen zu früheren
Angaben aufgrund von Umstellungen
der Datenbasis
Quelle: Finanzbericht 2012, BMF 2012
ab 2012: Schätzung
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
21
Personalentwicklu g
Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Demografische Entwicklung und öffentlicher Dienst
Nach einer Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)
aus dem Jahr 2000 wird es in Deutschland ab dem Jahr 2020 zu einem dramatischen Einbruch bei der Zahl der Erwerbstätigen kommen. Selbst unter der
Annahme einer rund viermal so hohen jährlichen Zuwanderung wie der
Durchschnitt der Jahre 1996–1998 und einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre kann dieser Trend höchstens um einige Jahre hinauszögert
werden. Das DIW prognostiziert außerdem die größten Engpässe im Bereich
qualifizierter Arbeitskräfte. Die dann ohnehin durch das knappe Arbeitsangebot entstehende Konkurrenz zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem
Dienst würde durch den föderalen Wettbewerb weiter zugespitzt.
Altersstruktur der im öffentlichen Dienst Beschäftigten
Aktuell sind rund 75 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst älter als
35 Jahre. Diese Überalterung wird sich durch den demografischen Wandel
weiter verschärfen. Besonders signifikant ist die vom DIW prognostizierte
Verdreifachung des Anteils der über 60-Jährigen an der Gesamtzahl aller
Erwerbstätigen.
1.400.000
1.200.000
1.000.000
800.000
Beamte
600.000
Angestellte
400.000
Soldaten
200.000
0
Entwicklung der Gesamtbevölkerung sowie die Zahl der Erwerbspersonen in
Deutschland. Prognose bis 2050 (Angaben in Millionen).
<25
25–35 35–45 45–60
60+
450.000
450.000
350.000
300.000
Höherer Dienst
200.000
Gehobener Dienst
Demografie
150.000
Mittlerer/Einfacher Dienst
100.000
50.000
0
<25
25–35 35–45 45–60
60+
Quelle: Statistisches Bundesamt 2009
Prognostizierte Altersstruktur aller Erwerbstätigen bis 2030 in Prozent
50
45
40
Quelle: DIW Wochenbericht 2000/48, 1999/42 sowie 1995/33
35
30
25
20
15
10
5
0
1998
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
2010
2020
2030
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
23
Demografie
250.000
22
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Absolute Zahl der Auszubildenden (Beamte und Angestellte) der Länder
im Vergleich 2010 zu 2011
Ausbildung
Auszubildende bei Ländern und Gemeinden per 30. Juni 2011
ohne den Bereich der Sozialversicherung
Bund
Ausbildung
Gemeinden
Baden-Württemb.
276
456 17.631
5.199
282
7.775
Bayern
658
1.147 17.161
4.497
1.010
8.859
Berlin
284
963
4.304
4.566
-
-
Brandenburg
42
273
1.121
776
5
835
Bremen
61
59
967
669
-
-
Hamburg
84
117
2.238
1.368
-
-
1.164
499
7.643
3.644
283
2.589
Hessen
24
Länder
Beamte Arbeit- Beamte Arbeit- Beamte Arbeitnehmer
nehmer
nehmer
Mecklenburg-Vorp.
392
258
629
1.329
133
689
Niedersachen
461
1.479
7.716
3.000
821
3.167
Nordrhein-Westf.
Rheinland-Pfalz
1.254
426
1.636 20.404
505
4.674
8.770
2.926
8.797
1.987
464
1.653
Saarland
-
102
1.364
556
136
224
Sachsen
8
158
1.125
2.858
92
1.811
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Summe
8
176
1.096
979
41
826
116
772
2.844
1.033
290
1.071
10
92
1.820
515
147
900
5.313
8.692
92.737
41.746
6.630
2010
2011
25
Absolute Zahl der Auszubildenden (Beamte und Angestellte) der Gemeinden
im Vergleich 2010 zu 2011
39.196
2010
2011
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Ausbildung
Bundesland
Personal und Entwicklung
Personal und Entwicklung
Anteil der Auszubildenden in den Ländern 2011
Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten des Bundes (einschl. Richter)
im Vergleich der Jahre 2000 und 2011
Quelle: Statistisches Bundesamt 2012
8,6 %
7,8 %
7,5 %
7,6 %
6,1 %
5,3 %
6,0 %
4,8 %
6,7 % 7,0 %
4,7 %
3,5 %
2000
6,1 %
3,9 %
4,1 %
3,5 %
Altersgruppe
unter 25
Anzahl
2011
Prozent
Anzahl
Prozent
8.965
6,8
5.834
4,5
25-34
31.405
23,7
19.542
15,0
35-44
41.078
31
36.842
28,3
45-54
29.353
22,1
42.927
33,0
55-59
14.038
10,6
15.615
12,0
über 60
7.745
5,8
9.353
7,2
Summe
132.584
100,0
130.113
100,0
Anteil der Auszubildenden in den Gemeinden 2011
4,8 4,7
3,2
3,6
3,8
4,3
2,7
3,2
2,9
2,1
27
Altersstruktur der Beschäftigten des Bundes
im Vergleich der Jahre 2000 und 2011
3,8
3,7
2,2
Quelle: Statistisches Bundesamt 2012
2000
2011
Altersgruppe
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
unter 25
18.974
6
17.913
6,7
25-34
55.136
17,5
33.845
12,7
35-44
93.061
29,5
60.019
22,5
45-54
87.747
27,8
92.308
34,6
55-59
42.699
13,5
36.829
13,8
über 60
17.843
5,7
25.809
9,7
Summe
315.460
100,0
266.723
100,0
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2011
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Altersstruktur
Ausbildung
26
Personal und Entwicklung
dbb Mitgliederwerbung
2013
Ruhestandseintritte innerhalb der nächsten 10 beziehungsweise 20 Jahre –
gruppiert nach Dienstgrad – für die Jahre 2000 und 2011
Quelle: Statistisches Bundesamt 2012
Dienstgrad
2000
2011
Ausscheiden innerhalb
der nächsten 10 Jahre
Ausscheiden innerhalb
der nächsten 20 Jahre
absolut
absolut
prozentual
prozentual
höherer Dienst
5.250
27,4
12.715
66,3
gehobener Dienst
9.563
20,1
24.916
52,36
mittlerer Dienst
9.627
15,8
28.702
47
einfacher Dienst
528
22,9
1.562
67,8
24.968
19,2
67.895
52,2
Beamte insges.
Mehrw
Mehrwert
M
wert
f Mitgli
für
M
Mitglieder
g iederr
Altersstruktur
28
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Fachgewerkschafft ...
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Aktion: 1.
1.1.2013
1. 2013 bis 31.12.2013
31. 12. 2013
BEAMTE
Beamte
Beamte
Besoldung
Fallbeispiele (Stand: Januar 2013)
Seit Inkrafttreten der sogenannten „Föderalismusreform I“ am 1. September 2006
treffen der Bund und die Länder alle Regelungen zur Besoldung und Versorgung
ihrer Beamten unter Beachtung der in Art. 33 GG festgelegten Grundsätze durch
Gesetz jeweils eigenständig.
Die nachfolgenden Beispiele basieren auf Bundesrecht in der Fassung des sog.
Dienstrechtsneuordnungsgesetzes. Die Gehaltssätze sind der Tabelle für neu eingestellte Beamte gemäß der Besoldungsordnung A (Bund) entnommen. Klarzustellen ist, dass die Sonderzahlung im monatlichen Grundgehalt enthalten ist und
nicht separat ausbezahlt wird.
Auch im Rahmen der Besoldungsanpassungen führte die auf Bund und Länder
übertragene Gesetzgebungskompetenz seit 2007 zu einer merklichen Auseinanderentwicklung, was die Höhe und die Zeitpunkte der Anpassungen der Besoldung betrifft. Auch wurde der bewährte Gleichklang der wesentlich gleichen Einkommensentwicklung der Statusgruppen nicht mehr in allen Gebietskörperschaften beibehalten.
Besoldung
32
Trotz der Auseinanderentwicklungen bei der Einkommensanpassung in Bund und
Ländern ist festzuhalten, dass bei der Ausgestaltung der Besoldung – egal ob
durch Übernahme des Bundesbesoldungsgesetzes in Landesrecht und anschließenden Änderungen oder durch Verabschiedung vollständig eigener Landesbesoldungsgesetze – an den bewährten Strukturen (z. B. der Grundbesoldung, dem
Familienzuschlag sowie Amts- bzw. Stellenzulagen) festgehalten wird.
Abweichende Länderbeispiele sind ausdrücklich benannt.
Stand: 1. Januar 2013 (Bund außer*), Beträge in Euro
BesGr. Beispiele (Monatsbeträge in Euro)
ledig
verheiratet,
2 Kinder
Einfacher Dienst
A3
Grenadier, 19 Jahre, Stufe 1
1.897,27
2.262,58
A5
Unteroffizier, 26 Jahre, Stufe 3
2.074,41
2.428,98
Mittlerer Dienst
A6
Zollsekretär (Außendienst), 19 Jahre, Stufe 1
2.015,78
2.348,89
A7
Polizeimeister, 29 Jahre, Stufe 4
2.488,12
2.821,22
A8
Hauptfeldwebel, 40 Jahre, Stufe 7
2.888,20
3.221,30
2.757,13
3.096,21
3.980,06
4.296,65
Gehobener Dienst
A9
Polizeikommissar, 28 Jahre, Stufe 3
A 12
33
Konrektor Grundschule, 45 Jahre, Stufe 7
*) Land Sachsen-Anhalt, Stand 1. Januar 2012
Höherer Dienst
A 13
Studienrat, 38 Jahre, Stufe 5
A 15
A 16
*) Land Niedersachsen, Stand 1. Januar 2012
3.631,64
3.948,54
Oberarzt, 48 Jahre, Stufe 6
5.571,53
5.910,61
Oberstudiendirektor, 50 Jahre, Stufe 11
5.830,94
6.143,24
B-Besoldung
B4
Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes
7.677,65
8.016,73
W-Besoldung
W3
Professor
5.672,13
6.011,21
7.169,78
7.488,86
*) Land Brandenburg, Stand 1. Januar 2012
R-Besoldung
R4
Amtsgerichtspräsident
*) Land Hessen, Stand 1. Oktober 2012
*) Die Werte in den Ländern variieren nach den dortigen Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzen (siehe dazu weitere Hinweise auf www.dbb.de).
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Besoldung
Zunächst wurde die neu gewonnene Gesetzgebungskompetenz mehrheitlich
zum Erlass von Einmalzahlungs-/Sonderzahlungsgesetzen genutzt, wobei im
Bund und in den einzelnen Länder erhebliche Unterschiede sowohl bei der Höhe
der Beträge als auch bei der Ausgestaltung festzustellen waren.
Beamte
Beamte
Zulagen (Stand: geltendes Bundesrecht nach Maßgabe des BBVAnpG
mit Stand zum 1. Januar 2013)
(Monatsbeträge in Euro)
Stufe 1
Stufe 2
(§ 40 Abs. 1) (§ 40 Abs. 2)
Besoldungsgruppen A 2 bis A 8
119,14
226,12
übrige Besoldungsgruppen
125,12
232,10
Im Übrigen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr
3,11
0,73
0,77 *)
1,47
*) Für Beamte im polizeilichen Vollzugsdienst, in Justizvollzugsanstalten und im Einsatzdienst der Feuerwehr.
106,98
für das dritte und jedes weitere zu
berücksichtigende Kind um
333,31
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu
berücksichtigende Kind
5,37
ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je
26,84
in der Besoldungsgruppe A 4 um je
21,47
in der Besoldungsgruppe A 5 um je
16,10
§ 4 Abs. 1 MVergV
Besoldungsgruppe A 2 bis A 4
11,27
Besoldungsgruppe A 5 bis A 8
13,32
Besoldungsgruppe A 9 bis A 12
18,28
Besoldungsgruppe A 13 bis A 16
25,18
35
Jubiläumszulagen, Bund
25 Jahre:
40 Jahre:
50 Jahre:
307,00
410,00
512,00
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren
Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG
In den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8:
105,43
In den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12:
111,93
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Besoldung
für das zweite zu berücksichtigende Kind um
in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je
An den übrigen Samstagen zwischen 13.00 Uhr und 20.00 Uhr
Mehrarbeitsvergütung, Bund (Vergütung pro Stunde in Euro)
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
Besoldung
(Monatsbeträge je Stunde in Euro)
An Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen und an Samstagen
vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr sowie für den 24. und
31. Dezember, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen
Familienzuschläge
34
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Bund
Beamte
Beamte
Jährliche Sonderzahlung
>
Brandenburg
Keine Sonderzahlung (Rechtsgrundlage ausgelaufen)
(sogenanntes „Weihnachtsgeld“/Urlaubsgeld)
Stand: November 2012
>
>
Bund
– Versorgungsempfänger: –
– Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt i. H.v.
5 % der Monatsbezüge; zzgl. 10,42 € bis A 8
> entspricht ca. 60 % eines Monatsbezugs
– Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt für Versorgungsempfänger i. H.v. 4,17 % der Monatsbezüge bezogen auf das Jahr 2004 (faktorisiert)
> Einbau in Höhe von ca. 50 % eines Monatsbezugs (bei Berücksichtigung
des Pflegeabzugs)
Bremen
– Bis A 8: 840 € und A 9 bis A 11: 710 € (Auszahlung mit Dezemberbezügen)
– Beamte mit erstmaligen Ansprüchen nach dem 31. Dezember 2005:
3 Jahre keine Sonderzahlung
>
Hamburg
– Beamte in A-, R-, W- und C-Besoldung: 1.000 € (Anwärter: 300 €)
– Sonderzahlung für jedes berücksichtigungsfähige Kind: 300 €
– Versorgungsempfänger der BesGr. A 2 – A 12 und C 1: 500 €
– Integration der Sonderzahlung i. H.v. 4,17 % der monatlichen Dienst- und
Anwärterbezüge in das Grundgehalt
> entspricht ca. 50 % eines Monatsbezugs
36
Sonderzahlung
Baden-Württemberg
>
– Versorgungsempfänger: Integration der Sonderzahlung i. H.v. 2,5 %
> entspricht ca. 30 % eines Monatsbezugs
>
– Versorgungsempfänger: 2,66 % eines Monatsbezugs
> entspricht ca. 32 % eines Monatsbezugs
Urlaubsgeld: bis A 8: 166,17 € im Juli
Bayern
– Bis A 11 sowie Anwärter und Empfänger von Unterhaltsbeihilfe: 70 %.
Ab A 12: 65 % von 1/12 der für das Kalenderjahr zustehenden Bezüge
– zgl. 84,29 % des Familienzuschlags (Auszahlung mit Dezemberbezügen)
– A 2 bis A 8, Anwärter und Dienstanfänger monatlicher Erhöhungsbetrag
von jeweils 8,33 Euro
Hessen
– 5 % eines Monatsbezugs (mtl. Auszahlung)
> entspricht ca. 60 % eines Monatsbezugs bei einmaliger Auszahlung
>
Mecklenburg-Vorpommern
– Bis A 9 und Anwärter: 41,853 %, A 10 bis A 12, C 1: 36,675%,
Übrige: 32,361 % eines Monatsbezugs (Auszahlung mit Dezemberbezügen, Werte für 2012)
– Versorgungsempfänger: entsprechend
– Versorgungsempfänger bis A 11: 60 %, ab A 12: 56 %
>
Berlin
– 640 €, Anwärter: 200 € (Auszahlung mit Dezemberbezügen)
– Versorgungsempfänger: 320 €
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
37
Sonderzahlung
>
Beamte
Beamte
>
Niedersachsen
>
Schleswig-Holstein
– Beamte A 2 bis A 8: 420 € (Auszahlung mit Dezemberbezügen)
– Bis A 10: 660 € (Auszahlung mit Dezemberbezügen)
– Versorgungsempfänger: –
– Versorgungsempfänger bis A 10: 330 €, Hinterbliebene 200 € und
Waisen 50 €
– Pro Kind 120 €, für das 3. und weitere Kinder: 400 €
– Sonderbetrag für jedes Kind i. H.v. 400 €
Nordrhein-Westfalen
– Bis A 6: 60 %, A 7 bis A 8 und Anwärter: 45 %, ab A 9: 30 % eines Monatsbezugs (Auszahlung mit Dezemberbezügen)
– Versorgungsempfänger bis A 6: 60 %, A 7 bis A 8: 39 %, ab A 9: 22 %
>
Rheinland-Pfalz
– Integration der Sonderzahlung i. H. v. 4,17 % eines Monatsbezugs in das
Grundgehalt
> entspricht ca. 50 % eines Monatsbezugs
– Versorgungsempfänger: entsprechend
>
Saarland
– Integration des vorhandenen Niveaus (bis A 10: 1.000 €; ab A 11:
800 €; Vorbereitungsdienst/Waisengeld: 285 €) der Sonderzahlung bzw.
des Urlaubsgeldes (bis A 8) in das Grundgehalt ab Juli 2009 (Restauszahlung für 2009 mit Dezemberbezügen)
Sonderzahlung
38
> Thüringen
– Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt (zwischen
3,75 % und 0,84 % eines Monatseinkommens gestaffelt nach Besoldungsgruppen)
> entspricht ca. zwischen 45 % und 10 % eines Monatsbezuges
bei jährlicher Auszahlung
Bemerkung:
In einigen Ländern werden zusätzliche kinderbezogene Anteile gewährt.
Das Urlaubsgeld ist überwiegend entfallen; aufgeführt sind lediglich verbliebene Regelungen!
Quellen:
Zusammenstellung des dbb nach eigener Recherche, Presseinformationen der jeweiligen
Landesregierungen, Angaben der dbb Landesbünde und amtliche Veröffentlichungen.
– Versorgungsempfänger: Integration über Korrekturfaktoren
(bis A 10: 500 €; ab A 11: 400 €)
>
Sachsen
– Keine Sonderzahlung
>
Sachsen-Anhalt
– Bis A 8: 120 € (Auszahlung mit Dezemberbezügen)
– Versorgungsempfänger: –
– Sonderbetrag für Kinder i. H.v. 25,56 € (auch für Versorgungsempfänger);
400 € für dritte und weitere Kinder
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
39
Sonderzahlung
>
Beamte
Beamte
Regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten
des Bundes und der Länder
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beim Bund beträgt 41 Stunden.
Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sowie Beamtinnen und
Beamte, die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten oder zu
deren Haushalt ein Elternteil, eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner, eine
Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner oder ein Kind gehört, bei der oder
bei dem Pflegebedürftigkeit nach den Beihilfevorschriften des Bundes,
nach § 18 SGB XI oder durch ein entsprechendes Gutachten festgestellt
worden ist, können eine Verkürzung auf 40 Stunden beantragen.
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt:
40 Stunden;
Baden-Württemberg: 41 Stunden
Schleswig-Holstein: 41 Stunden, für Schwerbehinderte 40 Stunden;
Arbeitszeit
40
Nordrhein-Westfalen: 41 Stunden, aber mit Altersstaffelung und Sozialkomponente: 40 Stunden ab 55. Lebensjahr, 39 Stunden ab 60. Lebensjahr, 39 Stunden für alle Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80.
Bayern: 41 Stunden; ab dem 51. Lebensjahr 40 Stunden;
ab dem 1. August 2013 für alle 40 Stunden.
Hessen mit Altersstaffelung: 42 Stunden bis zur Vollendung des 50.
Lebensjahres, ab dem 51. Lebensjahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 41 Stunden, ab dem 61. Lebensjahr 40 Stunden.
Thüringen: 42 Stunden
Mit Sozialkomponente bei Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder
eines Angehörigen, bei dem der medizinische Dienst der Krankenversicherung Pflegebedürftigkeit nach § 14 des Elften Buches des Sozialgesetzbuchs festgestellt hat, 40 Stunden.
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Altersteilzeit, Bund
Beamten kann auf Antrag Altersteilzeit bewilligt werden, wenn
앫 sie das 60. Lebensjahr vollendet haben
und
앫 sie in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens
3 Jahre teilzeitbeschäftigt waren
앫 die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2017 beginnt und
앫 dienstliche Belange nicht entgegen stehen
앫 sie in einem festgelegten Restrukturierungs- oder Stellenabbaubereich
beschäftigt sind oder
앫 eine Quote von 2,5 % der Beamtinnen und Beamten der obersten
Dienstbehörden einschließlich ihrer Geschäftsbereiche noch nicht
erreicht ist.
Es werden 70 % der letzten Bezüge gezahlt. Berücksichtigung bei ruhegehaltfähiger Dienstzeit zu 90 %.
41
Falter-Modell
Beamte können auf Antrag den Eintritt in den Ruhestand bei Vorliegen
eines dienstlichen Interesses um höchstens 2 Jahre hinausschieben,
indem sie 2 Jahre vor Beginn des Ruhestandes und 2 Jahre nach der Ruhestandsaltersgrenze Teilzeit beantragen.
Erholungsurlaub, Bund
앫 Bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
앫 danach
29 Tage
30 Tage
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Arbeitszeit
Arbeitszeit und Urlaub
Beamte
Beamte
Zusatzurlaub im Schichtdienst, Bund
Sabbatregelungen (uneinheitlich)
Eine Neuregelung ist geplant, war aber bis zum Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet. Stand: Dezember 2012.
Wird Dienst nach einem Schichtplan verrichtet, der einen regelmäßigen
Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten bei ununterbrochenem Fortgang der Arbeit während der ganzen Woche, gegebenenfalls mit
einer Unterbrechung der Arbeit am Wochenende von höchstens 48 Stunden
Dauer vorsieht, und sind dabei nach dem Dienstplan im Jahresdurchschnitt in
je fünf Wochen mindestens 40 Arbeitsstunden in der Nachtschicht zu leisten,
wird Zusatzurlaub nach der folgenden Übersicht gewährt:
In der Fünf-Tage-Woche
87 Arbeitstagen
130 Arbeitstagen
173 Arbeitstagen
195 Arbeitstagen
In der Sechs-Tage-Woche
Dienstleistung an mindestens
104 Arbeitstagen
156 Arbeitstagen
208 Arbeitstagen
234 Arbeitstagen
Zusatzurlaub
3 Arbeitstage
4 Arbeitstage
5 Arbeitstage
6 Arbeitstage
Teilzeitbeschäftigung, bei der es Arbeits- und Freizeitphasen gibt (Beispiel: 2 Jahre Vollzeitbeschäftigung, 3 Monate Freistellung, durchgehende
Besoldung 8/9).
Beurlaubung ohne Bezüge (wenn dienstliche Verhältnisse es gestatten)
앫 Familienpolitisch (1 Kind unter 18 Jahren, pflegebedürftige Angehörige): höchstens 15 Jahre.
앫 Arbeitsmarktpolitisch: für einen Zeitraum, der sich bis zum Beginn des
Ruhestandes erstrecken muss, höchstens 15 Jahre (auch im Zusammenhang mit familienpolitischer Beurlaubung), unabhängig vom
Ruhestandsbeginn höchstens 6 Jahre.
Elternzeit
Unbezahlte Freistellung (maximal 3 Jahre).
Antragsteilzeit, Bund
Beamtinnen und Beamte, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllen und nach einem Schichtplan Dienst zu erheblich unterschiedlichen Zeiten
verrichten, erhalten
– einen Arbeitstag Zusatzurlaub, wenn mindestens 110 Stunden,
– zwei Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn mindestens 220 Stunden,
– drei Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn mindestens 330 Stunden und
– vier Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn mindestens 450 Stunden
Nachtdienst geleistet wurde. Die Voraussetzungen des Satzes 1 sind nur
erfüllt, wenn die Lage oder die Dauer der Schichten überwiegend um mindestens drei Stunden voneinander abweichen.
Erfüllen Beamtinnen und Beamte weder die Voraussetzungen des Absatzes 1
noch die des Absatzes 2, erhalten sie
– einen Arbeitstag Zusatzurlaub, wenn mindestens 150 Stunden,
– zwei Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn mindestens 300 Stunden,
– drei Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn mindestens 450 Stunden und
– vier Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn mindestens 600 Stunden
Nachtdienst geleistet wurde.
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Bis zu 50 % auf Antrag, wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen,
Nebentätigkeit nur wie bei Vollzeitbeschäftigten, Umfang kann von
Dienststelle nachträglich verändert werden.
43
Beihilfe
Urlaub
42
Beginnen an einem Kalendertag zwei Dienstschichten und endet die zweite
Dienstschicht an einem anderen Kalendertag, gelten abweichend von § 5 Abs.
4 Satz 2 EUrlV beide Kalendertage als Arbeitstage.
Beihilfe
Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für die Beamten und Richter. Für Soldaten – und teilweise Beamte in den Vollzugsdiensten – kann die Krankensicherung auch in Form der sog. Heilfürsorge ausgestaltet werden. Das Beihilfesystem umfasst die Aufwendungen des
Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheits-, Pflege- und
Geburtsfälle sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten
und Schutzimpfungen. Die Leistungen ergänzen in diesen Fällen die Eigenvorsorge des Beamten, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist.
Leistungen des eigenständigen Beihilfesystems erfolgen im Gegensatz zum
grundsätzlichen Sachleistungsprinzip der GKV als Kostenerstattung. Der
Beamte, der nicht freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält eine Rechnung
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Beamte
Beamte
Der Beihilfesatz beträgt
– 50 % für aktive Beamte,
– 70 % für Versorgungsempfänger bzw. Ehepartner (bis zum Einkommen
i. H.v. 17.000 € [Bund]) und
– 80 % für Kinder beziehungsweise Waisen.
Die Zuzahlungsregelungen und „Praxisgebühr“ orientieren sich für den
Bereich des Bundes an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beihilfevorschriften sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben den Vorschriften des Bundes gibt es verschiedene länderspezifische Regelungen über
Wahlleistungen (Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer), Zuzahlungen zu Medikamenten, Kostendämpfungspauschalen,
Antragsgrenzen und dergleichen.
Versorgung
44
Versorgung
Die Beamtenversorgung ist das eigenständige Alterssicherungssystem der
Beamten, Richter und Soldaten. Sie umfasst sowohl die Funktion der gesetzlichen Rente als auch die einer Zusatzversorgung bzw. betrieblichen Altersversorgung und ist ein durch Dienstleistung erworbenes Recht, das durch Art. 33 GG
ebenso gesichert ist wie das Eigentum durch Art. 14 GG.
Berechnungsgrundlagen:
ruhegehaltfähige Dienstzeit x Steigerungssatz = Ruhegehaltssatz x ruhegehaltfähige Dienstbezüge = Ruhegehalt
Höhe des Ruhegehalts
Altes Recht:
Je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit: 1,875 %, insgesamt höchstens 75 %
der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (maximal 40 berücksichtigungsfähige Jahre).
Versorgungsänderungsgesetz 2001: Absenkung ab 2003 in acht Stufen auf
einen Höchstsatz von 71,75 %
Steigerungssatz 1,79375 je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, insgesamt
höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (maximal 40
berücksichtigungsfähige Jahre). Effektiver Höchstruhegehaltssatz 2009
(Bund) = 72,56 %; 2010 (Bund) = 72,16%; 2011 (Bund) = 71,75 %.
Versorgungsabschläge auf das Ruhegehalt
3,6 % für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestandes, maximal 10,8 % bei
Dienstunfähigkeit. Bei Ruhestand auf eigenen Antrag sind höhere
Abschläge möglich.
Mindestversorgung
35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweiligen Besoldungsgruppe des Amtes oder – wenn dies günstiger ist –
65 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe A 4 (zuzüglich
30,68 Euro). Abweichungen in einzelnen Ländern.
Hinterbliebenenversorgung
Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Dienstjahre als Beamter und ggf. Wehrdienst, Ausbildung, Angestelltenzeiten im öffentlichen Dienst
(nicht ruhegehaltfähig: unbezahlter Urlaub, Ehrenämter).
Altes Recht:
60 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre.
Nach Versorgungsänderungsgesetz 2001 (ab 2002):
55 % des o. g. Ruhegehalts (Besitzstandsregelungen für Altfälle).
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Grundgehalt, Familienzuschlag sowie ausdrücklich als ruhegehaltfähig
bezeichnete Dienstbezüge.
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
45
(Anspruch auf Beamtenversorgung nach fünfjähriger Dienstzeit)
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Versorgung
als Privatpatient, begleicht diese und bekommt die beihilfefähigen Aufwendungen entsprechend dem Beihilfebemessungssatz vom Dienstherrn
erstattet.
Beamte
Krankenversicherungsverein a. G.
Unfallruhegehalt
Ist ein Beamter infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden und
in den Ruhestand versetzt worden, erhöht sich der bis dahin erdiente
Ruhegehaltssatz um 20 % und beträgt mindestens zwei Drittel, höchstens
aber 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Versorgungsrücklagen
Die Versorgungsrücklagen werden beim Bund und bei fast allen Ländern
als Sondervermögen aus der Verminderung der Anpassung der Besoldung
und Versorgung in Höhe von 0,2 % gebildet. Durch die Besoldungs- und
Versorgungsverminderungen in den Jahren 1999 bis 2002 und 2011/2012
sowie durch Einsparungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes
wurde allein beim Bund ein Sondervermögen in Höhe von ca. 4,8 Mrd. €
aufgebaut (Stand: Januar 2012).
46
Beamte
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TARIFBESCHÄFTIGTE
Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte
Die 2005 begonnene Ablösung der aus den Jahren 1962/1995 stammenden
Manteltarifverträge sowie Vergütungs- und Lohnsysteme (BAT für Angestellte
sowie MTArb und BMT-G für Arbeiter) ist im Bundes-, Länder und Kommunalbereich flächendeckend abgeschlossen. Das in den übrigen Ländern außer Hessen
nach TV-L seit November 2006 geltende Tarifrecht löst mit vier Jahren Verzug ab
November 2010 auch in Berlin den BAT/MTArb ab.
Für die Beschäftigten beim Bund und in den Kommunen (TVöD ab Oktober
2005) sowie in den Ländern (TV-L ab November 2006; TV-Hessen ab Januar
2010; TV-L für Berlin ab November 2010) gilt eine Entgelttabelle bestehend aus
15 Entgeltgruppen mit in der Regel jeweils sechs Stufen. Die Entgeltgruppen
spiegeln die bisherigen Angestellten-Vergütungsgruppen nach dem abgelösten
BAT ebenso wider wie die Lohngruppen von Arbeitern nach früherem MTArb
und BMT-G. Den einzelnen Stufen liegen ansteigende Verweildauern von einem
Jahr in Stufe 1 bis fünf Jahren in Stufe 5 zugrunde, in Entgeltgruppe 1 sind es
jeweils vier Jahre. Die Stufen 1 und 2 stellen Grundstufen dar, während ab der
Stufe 3 Entwicklungsstufen angebracht sind. Ab dieser Stufe hat die individuelle Leistung neben der Verweildauer direkten Einfluss auf das frühere oder spätere Erreichen der nächsthöheren Stufe.
Entgelte
50
Ein Berufsanfänger ohne einschlägige Berufserfahrung startet regelmäßig in
Stufe 1. Nach insgesamt 10 oder 15 Jahren wird die Bezahlung aus der Endstufe
5 oder 6 erreicht. Besser gestellt wird, wer bei Neueinstellung so genannte förderliche Zeiten vorweisen kann. Je nach Einzelfall können oder werden diese
Zeiten aus einem früheren Beschäftigungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber oder im öffentlichen Dienst beziehungsweise in entsprechender Tätigkeit
auf die Stufen angerechnet. Das Tarifrecht verfolgt dabei das Ziel, attraktive
Entgeltbedingungen für jüngere Beschäftigte zu schaffen.
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Einkommensentwicklung:
Die Beträge der Entgelttabelle nach TV-L sind im Jahr 2012 zum Januar um
linear 1,9 Prozent sowie um 17 Euro angehoben worden; dieses gilt bis zum
31. Dezember 2012. Weitere Erhöhungen für den TV-L werden in der Tarifrunde 2013 verhandelt die im Frühjahr 2013 beginnt. Nach TV-Hessen erfolgte
die Erhöhung im Jahr 2012 um linear 2,6 Prozent ab März 2012. Für den TV-H
werden weitere Erhöhungen gleichzeitig mit denen des TV-L verhandelt. Im
Land Berlin wird das Entgeltniveau nach TV-L schrittweise bis 2017 erreicht;
es beträgt seit August 2011 97 Prozent. Künftige Tarifsteigerungen zum TV-L
werden vom Land Berlin übernommen.
Im Bereich von Bund und Kommunen sind die Beträge der Entgelttabellen
nach der Tarifeinigung vom 31. März 2012 rückwirkend zum 1. März 2012 um
3,5 Prozent angehoben worden, weitere Erhöhungen von 1,4 Prozent erfolgen
zum 1. Januar 2013 sowie zum 1. August 2013.
Beispiele für Neueinstellungen:
Neueinstellungen bei Bund und Gemeinden nach TVöD sowie dem Land
Hessen nach TV-H werden wegen Fehlens der jeweiligen Entgeltordnung nur
vorläufig einer Entgeltgruppe des TVöD/TV-H zugeordnet (gemäß Anlage 4
TVÜ-Bund/-H beziehungsweise Anlage 3 TVÜ-VKA). Im Bereich des TV-L
ist hingegen zum Januar 2012 die sogenannte bereinigte Entgeltordnung in
Kraft getreten. Beschäftigte im Bereich des TV-L sowie der Entgeltgruppe 1
TVöD/TV-H sowie Ärzte an Universitätskliniken (§ 41 TV-L/TV-H) sind abschließend eingruppiert. Die monatlichen Tabellenentgelte in den nachfolgenden Beispielen beruhen nach TVöD Bund und Gemeinden Stand August 2012;
sie beziehen sich auf den Stand Januar und August 2013. Die Beispiele nach
TV-L/TV-H beziehen sich auf den Stand Januar und März 2012, da die Tarifrunde in den Ländern erst im Frühjahr 2013 beginnt und Tabellen für das Jahr 2013
naturgemäß noch nicht vorliegen. Die angegebenen Beträge sind Euro-Beträge
in Brutto.
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
51
Entgelte
Entgelte
Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte
Gemeinden (TVöD)
Eingruppierung Stufe
Zuordnung EG
EG
Tabellenentgelt
(Stand
1. 1. 2013)
Tabellenentgelt
(Stand
1. 8. 2013)
Poststellenangestellte,
22 J., ohne Berufserfahrung
BAT X/IX
EG 2 TVöD
St. 1
1705,98
1729,86
Datenbankverwalter,
32 J., mit Berufserfahrung
BAT Vb/IVb
EG 9 TVöD
St. 4
3163,87
3208,16
Schulhausmeister,
30 J., mit Berufserfahrung
BAT VIb
EG 6 TVöD
St. 3
2401,35
2434,97
Leiter einer Musikschule,
39 J., mit Berufserfahrung
BAT Ib
EG 14 TVöD
St. 3
4154,00
4212,16
Entgelte
52
Eingruppierung Stufe
Zuordnung EG
EG
Tabellenentgelt
(Stand
1. 1. 2013)
Tabellenentgelt
(Stand
1. 8. 2013)
Eingruppierung Stufe
Zuordnung EG
EG
TV-L:
Tabellenentgelt
(Stand
1. 3. 2012)
TV-H:
Tabellenentgelt
(Stand
1. 3. 2012)
Krankenschwester,
27 J., mit Berufserfahrung
BAT Kr
IV/V/Va
EG Kr 7a
TV-L/TV-H
St. 3
2.426,55
2.426,10
Sekretärin,
22 J., ohne Berufserfahrung
BAT VII
EG 5
TV-L/TV-H
St. 1
1.936,01
1.932,19
Lehrer am Gymnasium,
32 J., mit Berufserfahrung
BAT IIa
EG 13
TV-L/TV-H
St. 2
3.536,99
3.544,17
Arzt am Universitätsklinikum,
34 J., mit Berufserfahrung
BAT IIa/Ib
EG Ä 1
TV-L
St. 2
4.280,87
4.321,53
53
Hausgehilfe,
21 J., Berufserfahrung
BAT X/IX
EG 2 TVöD
St. 2
1889,21
1915,66
technischer Angestellter,
28 J., mit Berufserfahrung
BAT IVb/IVa
EG 10 TVöD
St. 3
3243,54
3288,95
Straßenbauarbeiter,
29 J., mit Berufserfahrung
MTArb 2/2a/3
EG 3
St. 3
2105,47
2134,95
Informatiker,
29 J., mit Berufserfahrung
BAT IVa/III
EG 11 TVöD
St. 3
3357,35
3404,35
Besitzstandsregelungen für übergeleitete Beschäftigte:
Für im Oktober 2005 beim Bund oder einer Gemeinde bereits vorhandene
Angestellte und Arbeiter, die in den TVöD übergeleitet wurden, gelten umfangreiche Besitzstandsregelungen nach den jeweiligen Überleitungstarifverträgen
TVÜ-Bund und TVÜ-VKA. Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe ist für Übergeleitete rechtswahrend. Die bisherigen Vergütungen (Grundvergütung, Ortszuschlag bis Stufe 2, allgemeine Zulage) oder Löhne (Monatstabellenlohn) hatten
in den folgenden zwei Jahren als sogenanntes Vergleichsentgelt regelmäßig
weiter Bestand. Nach Ablauf der Überleitungsphase fand in der Regel eine Einkommenssteigerung durch einen Stufenaufstieg in der Entgelttabelle statt.
Weitere Besitzstandsregelungen (insbesondere für kinderbezogene Bestandteile am bisherigen Orts- oder Sozialzuschlag und funktionsbezogene Zulagen)
sichern außerdem einen verlustlosen Übergang in das neue Tarifrecht.
Entsprechendes galt/gilt im Länderbereich nach TVÜ-Länder bis Oktober 2008
beziehungsweise nach TVÜ-Hessen bis Dezember 2011 sowie in Berlin bis
Oktober 2012.
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Entgelte
Bund (TVöD)
Länder (TV-L/TV-H)
Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte
Zulagen und Zuschläge
Für Nachtarbeit zwischen 21 und 6 Uhr:
Im TVöD sowie TV-L/TV-Hessen gibt es keine Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern mehr. Für die Beschäftigten bei Bund, Ländern und
Gemeinden gilt folgendes:
Ortszuschlag/Sozialzuschlag
Der Ortszuschlag bis Stufe 2 (verheiratet) ist durch Berücksichtigung in
der Entgelttabelle zum TVöD/TV-L/TV-Hessen entfallen. Der kinderbezogene Entgeltbestandteil des abgelösten Tarifrechts (Ortszuschlag ab
Stufe 3 beziehungsweise Sozialzuschlag) wird übergeleiteten Beschäftigten als Besitzstandszulage weiter gezahlt, so lange für das Kind nach
dem EStG oder dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld ununterbrochen zusteht.
>
für Beschäftigte
in Krankenhäusern im Bereich
des TVöD: 15 %
Pauschalisierung
Entgelte
>
35 %
(ab 6.00 Uhr)
Für Feiertagsarbeit (ohne Freizeitausgleich)
135 %
Allgemeine Zulage
Die allgemeine Zulage ist durch Berücksichtigung in der Entgelttabelle
zum TVöD/TV-L/TV-Hessen entfallen.
54
Für Arbeit am 24. und 31. Dezember:
Für Feiertagsarbeit (mit Freizeitausgleich)
35 %
Überstundenzuschläge
30 % (Entgeltgruppe 1–9)
15 % (Entgeltgruppe 10–15)
Zeitzuschläge
Basis der Zeitzuschläge ist der auf eine Stunde entfallende Anteil des
Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe des Beschäftigten (bei Überstunden der Anteil der jeweiligen Stufe, höchstens
jedoch der Stufe 4). Ausgehend von dieser Basis werden folgende Zeitzuschläge bezahlt (TVöD/TV-L/TV-Hessen):
Für Sonntagsarbeit:
Für die Arbeit an Samstagen in der Zeit zwischen
13 und 21 Uhr, soweit nicht im Rahmen von
Schicht- und Wechselschicht anfallend:
25 %
20 %
Pauschalierung
für Beschäftigte
in Krankenhäusern:
0,64 €/Stunde
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
>
Erschwerniszuschläge
Grundlage ist der auf eine Stunde entfallende Anteil des monatlichen
Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgruppe 2. Die Höhe der
Erschwerniszuschläge beträgt zwischen 5 und 15 Prozent.
Im Bereich der VKA können mit dem jeweiligen Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) die Voraussetzungen und die Höhe der Zuschläge
durch einen landesbezirklichen Tarifvertrag vereinbart werden. Wo dies
nicht geschieht, gelten die bisherigen Regelungen teilweise dynamisiert
bis zur Vereinbarung einer Entgeltordnung zum TVöD fort.
Für den Bereich des Bundes und der Länder sollen jeweils entsprechende Tarifverträge (für den Bund auf Bundesebene) abgeschlossen werden. Bis zur Vereinbarung einer Entgeltordnung zum TVöD beziehungsweise zum TV-L/TV-Hessen gelten die bisherigen tarifvertraglichen
Regelungen jeweils fort.
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
55
Entgelte
>
20 %
Pauschalisierung
für Beschäftigte
in Krankenhäusern im Bereich
des TV–L und
TV-H:
1,28 €/Stunde;
Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte
Vermögenswirksame Leistungen
Für jeden vollen Kalendermonat werden vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro gezahlt. Auszubildende im Tarifgebiet
West erhalten 13,29 Euro/Monat, im Tarifgebiet Ost 6,65 €.
>
>
350 €
500 €
Baden-Württemberg
Bayern
Bremen
Hamburg
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Schleswig-Holstein
Tarifgebiet Ost
Jahressonderzahlung
Nach TVöD (Bund und Gemeinden) beziehungsweise TV-L (Länder
außer Hessen) sowie TV-Hessen wird eine Jahressonderzahlung an alle
Beschäftigten gezahlt, die am 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Jahressonderzahlung
wird im November des Jahres ausgezahlt und beträgt in den jeweiligen
Entgeltgruppen des TVöD beziehungsweise des TV-L/TV-Hessen
Tarifbeschäftigte
56
TVöD
West
TV-L
West
TVöD
Ost
TV-L
Ost
EG 1 bis 8
90 %
95 %
67,5 %
71,5 % 90 %
EG 9 bis 12 (TVöD)
80 %
–
60 %
–
–
EG 9 bis 11 (TV-L/TV-H)
–
80 %
–
60 %
60 %
EG 13 bis 15 (TVöD)
60 %
–
45 %
–
–
EG 12 bis 13 (TV-L/TV-H)
–
50 %
–
45 %
60 %
EG 14 bis 15 (TV-L/TV-H)
–
35 %
–
30 %
60 %
TV-H
des dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten Entgelts ausschließlich des Überstundenentgelts, jedenfalls soweit nicht dienstplanmäßig vorgesehe
Arbeitszeit
Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt nach
앫 TVöD-AT: 39 Stunden (Bund/Gemeinden West) oder 40 Stunden
(Gemeinden Ost)
앫 TV-Hessen: 40 Stunden
앫 TV-L (Berlin): 39 Stunden
앫 TV-L (außer Berlin):
Jubiläumsgeld
Folgende Jubiläumsgelder werden gezahlt:
Nach Beschäftigungszeit von 25 Jahren:
Nach Beschäftigungszeit von 40 Jahren:
>
Arbeitszeit und Urlaub
39 Std.
40 Std.
39 Std.
39 Std.
39 Std.
39 Std.
39 Std.
39 Std.
38 Std.
40 Std.
30 Min
6 Min
12 Min
48 Min
50 Min
30 Min
42 Min
Nach TV-L und TV-Hessen gelten für Beschäftigtengruppen Ausnahmen
mit 38,5 Stunden beziehungsweise 42 Stunden Wochenarbeitszeit.
>
Erholungsurlaub
Im Rahmen der Tarifeinigung vom 31. März 2012 haben die Tarifparteien eine neue Urlaubsregelung vereinbart, da die bisherige aufgrund der
Rechtsprechung des BAG zur Altersdiskriminierung unwirksam geworden war. Ab 2013 gilt daher:
Bei Verteilung der Wochenarbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch je Kalenderjahr
앫 29 Arbeitstage je Kalenderjahr
앫 nach dem vollendeten 55. Lebensjahr 30 Arbeitstage und
앫 für Bestandsbeschäftigte der Jahrgänge vor 1973 30 Arbeitstage.
Für das Jahr 2012 gilt für alle Beschäftigten ein Grundurlaubsanspruch
von 30 Tagen.
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
57
Tarifbeschäftigte
>
Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte
>
Teilzeitbeschäftigung
>
Auf Antrag des/der Beschäftigten soll eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden, wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder ein nach
ärztlichem Gutachten pflegebedürftiger Angehöriger zu betreuen ist. Die
Befristung ist in der Regel auf maximal fünf Jahre zu begrenzen, kann
aber auf Antrag verlängert werden. In anderen als den oben genannten
Fällen kann eine Teilzeitregelung vereinbart werden.
Dauer
Dauer maximal 10 Jahre, Dauer mindestens 24 Monate vor Bezug der
„Altersrente nach Altersteilzeitarbeit“. Für deren Inanspruchnahme
gilt ab 2006 eine stufenweise Anhebung der Altersgrenze von
60 auf 63 in 36 Monatsschritten. Betroffen sind Versicherte der
Jahrgänge 1946 bis einschließlich November 1948. Anhebung auf 63
wirksam gegenüber den bis einschließlich 1951 Geborenen.
Ausnahmen durch Vertrauensschutz sowie für Versicherte, die vor
1946 geboren sind.
>
Beendigung
Beendigung mit Bezug auch einer gekürzten Altersrente, automatische Beendigung bei Möglichkeit einer ungekürzten Altersrente.
>
Nach TV ATZ muss der Wechsel in die Altersteilzeit spätestens zum
31. Dezember 2009 erfolgt sein; ein späterer Beginn und die Ausgestaltung von Altersteilzeitarbeit kann Gegenstand einzelvertraglicher Vereinbarung sein. Die nachfolgende Darstellung bezieht sich lediglich auf
bereits laufende Vereinbarungen über Altersteilzeit nach TV ATZ.
58
Arbeitszeit und Urlaub
Voraussetzungen
>
Ausgestaltung
Freiwillige Vereinbarung auf Grundlage von Tarifvertrag Altersteilzeit
(TV ATZ) und Altersteilzeitgesetz, Arbeitnehmer ab vollendetem 60.
Lebensjahr haben Rechtsanspruch auf Altersteilzeitarbeit, Halbierung
der bisherigen Arbeitszeit (bei regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit
ebenso wie bei schon bisher Teilzeitbeschäftigten), Blockmodell mit
gleich langer Arbeits- und Freistellungsphase oder Teilzeitmodell.
>
Entgelt
Entgelte nach TVöD bzw. TV-L ergänzt durch Regelungen des jeweiligen
TVÜ (für Bund, Länder oder Gemeinden) durchgängig bei 83 % des Netto-Entgelts eines vergleichbaren Vollbeschäftigten (pauschalierte
Berechnung).
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
>
Soziale Sicherung
Rentenversichert und zusatzversichert (beispielsweise VBL) durchgängig mit 90 % des bisherigen Entgelts (Rente) und mit dem
1,8- fachen der nach TV ATZ halbierten Bezüge; die Zusatzbeiträge
trägt allein der Arbeitgeber.
Bei einer Erkrankung über sechs Wochen Dauer (Ablauf der Entgeltfortzahlung nach TVöD bzw. TV-L) zahlt der Arbeitgeber bis zum Ende
der 39. Woche einen Krankengeldzuschuss. Dieser besteht in Höhe
des Unterschiedsbetrages zwischen dem Nettoentgelt und den
tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers (Bruttokrankengeld, das der Beitragspflicht in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegt). Nach den jeweiligen TVÜ (Bund, Länder
oder VKA) bestehen besondere Regelungen für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die bislang dem § 71 BAT unterfielen: Der Krankengeldzuschuss besteht dann in Höhe der Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld (Bruttokrankengeld nach Abzug der
Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen). Im Länderbereich West haben bislang dem § 71 BAT unterliegende und privat krankenversicherte Beschäftigte (unter Umständen auch freiwillig
gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte) Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 26 Wochen Dauer. Gegebenenfalls erforderliche
Anpassungen des TV ATZ an die nach TVöD bzw. TV-L und den jeweili-
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
59
Altersteilzeit
Altersteilzeit (Beginn vor 2010)
Tarifbeschäftigte
Tarifbeschäftigte
gen TVÜ (Bund, Länder oder VKA) geänderten Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung und zum Krankengeldzuschuss sind bis Redaktionsschluss noch nicht erfolgt.
>
Die Teilzeit ist möglich zwei Jahre vor dem Zeitpunkt für das Erreichen
einer abschlagsfreien Rente wegen Alters und für die Dauer von vier Jahren, wobei ab dem Zeitpunkt für das Erreichen der abschlagsfreien Rente
wegen Alters ein auf zwei Jahre befristeter Anschlussarbeitsvertrag
geschlossen wird. Die Zeiträume vor und nach Erreichen der Altersgrenze
müssen von gleicher Dauer sein. Das FALTER-Modell kann nur vereinbart
werden, wenn rentenversicherungsrechtlich ein Anspruch auf die vorzeitige Inanspruchnahme einer Teilrente besteht. Als Altersrenten, die als Teilrenten in Anspruch genommen werden können, kommen daher gegenwärtig in Betracht die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für Frauen (Jahrgänge vor 1952) sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Die Abfindung von Rentenkürzung beträgt 5 % des bisherigen MonatsBruttoentgelts je vorgezogenem Monat (maximal drei Monats-Bruttoentgelte).
Altersteilzeit und FALTER
Teilzeitarbeit mit 50 Prozent der bisherigen Arbeitszeit bei gleichzeitigem
Teilrentenbezug
(Beginn ab 2010)
Für Beschäftigte bei Bund und Gemeinden, die bis zum 31. Dezember
2016 die näheren Voraussetzungen des jeweiligen Modells erfüllen, sind
ab 2010 zwei Varianten eines flexiblen Übergangs in die Altersrente mit
dem Arbeitgeber vereinbar:
>
Altersteilzeit mit 50 Prozent der bisherigen Arbeitszeit und Aufstockungsleistungen nach Maßgabe des Altersteilzeitgesetzes
Die Altersteilzeit ist im Block- oder Teilzeitmodell frühestens möglich ab
dem 60. Lebensjahr und längstens für die Dauer von fünf Jahren bis zum
Zeitpunkt für das Erreichen einer Rente wegen Alters. Das Teilzeitentgelt
wird um 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts aufgestockt, wodurch
Beschäftigten bezogen auf das bisherige Entgelt in der Regel 60 Prozent
als Bruttoentgelt zusteht. Aufgestockt werden außerdem die Rentenversicherungsbeiträge, sodass Beschäftigte bezogen auf das bisherige Entgelt
in der Regel zu 90 Prozent rentenversichert sind. Außerhalb der vom
Arbeitgeber als Stellenabbau- beziehungsweise Restrukturierungsbereich
festgelegten Verwaltungen oder Betriebe besteht für jeweils 2,5 Prozent
der Tarifbeschäftigten einer Dienststelle oder eines Betriebs ein Rechtsanspruch auf Vereinbarung von Altersteilzeit. Auf diese Zahl werden laufende Altersteilzeitvereinbarungen nach dem TV ATZ angerechnet. Dem
Rechtsanspruch können ausnahmsweise dienstliche oder betriebliche
Gründe entgegenstehen. Im Bereich der Gemeinden können Dienst- oder
Betriebsvereinbarungen Abweichungen zu den Voraussetzungen und Leistungen bei Altersteilzeitarbeit festlegen, soweit die Mindestvoraussetzungen nach dem Altersteilzeitgesetz nicht unterschritten werden.
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
61
Zusatzversorgung
>
Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt
Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist grundsätzlich gleichzusetzen mit dem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt. Ausgenommen sind
bestimmte Bezüge wie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit
sowie Bestandteile des Arbeitsentgelts, die von den Tarifvertragsparteien ausdrücklich als nicht zusatzversorgungspflichtig bezeichnet worden
sind.
>
Höhe der Zusatzversorgung
Für jedes Kalenderjahr der Pflichtversicherung werden Versorgungspunkte im Verhältnis des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts zu
einem Referenzentgelt und in Abhängigkeit vom jeweiligen Lebensalter
zuerkannt; die Summe der Versorgungspunkte bei Renteneintritt
bestimmt die Höhe der Zusatzrente.
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Altersteilzeit
Altersteilzeit
60
Tarifbeschäftigte
>
Anwartschaften aus der Gesamtversorgung
Überführung als Startgutschrift in das Punktemodell in Abhängigkeit
vom Alter beim Systemwechsel.
>
Versorgungsabschläge
0,3 % für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, bei der Zusatzrente höchstens 10,8 %.
>
Hinterbliebenenrenten
Bis zu 55 % der vollen Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen.
>
Erwerbsminderungsrenten
Teilweise und volle Erwerbsminderung sind eigenständige Versorgungsfälle in der Zusatzversorgung.
Zusatzversorgung
62
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
MITGLIEDSGEWERKSCHAFTEN
Mitgliedsgewerkschaften
Mitgliedsgewerkschaften
Der dbb und seine Mitgliedsgewe rkschaften
dbb Mitglieder
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Beamte
918.767
919.162
919.527
920.350
921.083
905.747
907.645
906.820
Angestellte *
314.593
357.168
358.908
360.452
361.537
355.227
358.075
364.743
42.060
–
–
–
–
–
–
–
Gesamt
1.275.420 1.276.330 1.278.435 1.280.802 1.282.620 1.260.974 1.265.720 1.271.563
Frauen
394.633
395.053
396.220
397.381
398.132
395.016
397.349
401.621
Männer
880.787
881.277
882.215
883.421
884.488
865.958
868.371
869.942
* Ab 2006: Angestellte und Arbeiter in Statistik zu „Arbeitnehmern“ zusammengefasst.
Stand: 1. Dezember 2012.
66
Bundesgeschäftsstelle
dbb beamtenbund und tarifunion
Friedrichstraße 169/170
10117 Berlin
Telefon:
030.40 81-40
Telefax:
030.40 81-49 99
Internet:
http://www.dbb.de
E-Mail:
post@dbb.de
Dienstleistungszentren
dbb Dienstleistungszentrum Süd-West
Telefon:
0621.12 62 10
E-Mail:
dlz_sued_west@dbb.de
dbb Dienstleistungszentrum West
Telefon:
0228.30 84 50
E-Mail:
dlz_west@dbb.de
dbb akademie Bonn
Telefon:
0228.81 93-0
E-Mail:
all@bn.dbbakademie.de
dbb verlag
Telefon:
E-Mail:
030.7 26 19 17-0
kontakt@dbbverlag.de
dbb vorsorgewerk
Telefon:
030.40 81-64 00
E-Mail:
vorsorgewerk@dbb.de
Landesbünde
BBW Beamtenbund Tarifunion
Telefon:
0711.16 87 60
E-Mail:
bbw@bbw.dbb.de
dbb Dienstleistungszentrum Nord
Telefon:
040.36 97 62 10
E-Mail:
dlz_nord@dbb.de
Bayerischer Beamtenbund (BBB)
Telefon:
089.55 25 88-0
E-Mail:
bbb@bbb-bayern .de
dbb Dienstleistungszentrum Ost
Telefon:
030.20 37 90
E-Mail:
dlz_ost@dbb.de
dbb beamtenbund und tarifunion berlin
Telefon:
030.32 79 52-20
E-Mail:
post@dbb-berlin.de
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
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67
Kontakte
2005
Arbeiter *
dbb Mitglieder
dbb Dienstleistungszentrum Süd
0911.5 86 57 60
Telefon:
E-Mail:
dlz_sued@dbb.de
Mitgliedsgewerkschaften
Mitgliedsgewerkschaften
dbb beamtenbund und tarifunion brandenburg
Telefon:
0331.2 75 36 00
E-Mail:
post@brandenburg.dbb.de
dbb beamtenbund und tarifunion schleswig-holstein
Telefon:
0431.67 50 81
E-Mail:
info@dbbsh.de
dbb beamtenbund und tarifunion landesbund bremen
Telefon:
0421.70 00 43
E-Mail:
dbb.bremen@ewetel.net
tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
Telefon:
0361.6 54 75 21
E-Mail:
post@dbbth.de
dbb hamburg beamtenbund und tarifunion
Telefon:
040.2 51 39 26
E-Mail:
post@dbb-hamburg.de
dbb beamtenbund und tarifunion mecklenburg-vorpommern
Telefon:
0385.5 81 10 50
E-Mail:
post@dbb-mv.de
Kontakte
68
NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion
Telefon:
0511.35 39 88 30
E-Mail:
post@nbb.dbb.de
DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen
Telefon:
0211.49 15 83 0
E-Mail:
post@dbb-nrw.de
dbb beamtenbund und tarifunion landesbund rheinland-pfalz
Telefon:
06131.61 13 56
E-Mail:
post@dbb-rlp.de
dbb beamtenbund und tarifunion saar
Telefon:
0681.5 17 08
E-Mail:
post@dbb-saar.de
SBB – Beamtenbund und Tarifunion Sachsen
Telefon:
0351.4 71 68 24
E-Mail:
post@sbb.dbb.de
dbb beamtenbund und tarifunion sachsen-anhalt
Telefon:
0391.5 61 94 50
E-Mail:
post@sachsen-anhalt.dbb.de
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Mitgliedsgewerkschaften
Berufsverband der Bayerischen Hygieneinspektoren (BBH )
Telefon:
09353.90 97 14
E-Mail:
rieb@hygieneinspektoren.info
BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Telefon:
030.40 81-66 00
E-Mail:
post@bdz.eu
BTE Gewerkschaft Mess- und Eichwesen
Telefon:
04131.28 47 02 4
E-Mail:
bte@bte.dbb.de
Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD)
Telefon:
09421.31 02 40
E-Mail:
post@bsbd.de
Bund Deutscher Forstleute (BDF)
Telefon:
030.40 81-67 00
E-Mail:
info@bdf-online.de
Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR)
Telefon:
08031.8 07 44 24
E-Mail:
post@bdr-online.de
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte
des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD)
Telefon:
030.90 29-1 60 20
E-Mail:
silvia.trolldenier@charlottenburg-wilmersdorf.de
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
69
Kontakte
dbb beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen
Telefon:
069.28 17 80
E-Mail:
mail@dbbhessen.de
Mitgliedsgewerkschaften
Kontakte
70
Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS)
Telefon:
030.40 81-66 50
E-Mail:
verband@blbs.de
Fachverband der Bediensteten der Landwirtschaftskammer NRW
Telefon:
0228.7 03 14 73
E-Mail:
fachverband@lwk.nrw.de
Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen (vlw )
Telefon:
0511.21 55 60 70
E-Mail:
vlw-bund@vlw.de
Fachverband Gesundheitswesen FVG - Gewerkschaft für das Gesundheitswesen
Telefon:
06205.1 61 05
E-Mail:
briger.kuhn@t-online.de
Deutscher Amtsanwaltsverein (DAAV )
Telefon:
0431.60 43 33 8
E-Mail:
poststelle-daav@web.de
Fachverband Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (FWSV)
Telefon:
04941.60 2-356 oder 305
E-Mail:
fwsv.wsd-nw@wsv.bund.de
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH)
Telefon:
030.40 05 40 12
E-Mail:
info@dbsh.de
GeNi Gesundheitsgewerkschaft Niedersachsen
Telefon:
0511.2 20 84 64
E-Mail:
geni-geschaeftsstelle@htp-tel.de
Deutscher Gerichtsvollzieher Bund (DGVB)
Telefon:
02381.5 25 43
E-Mail:
bundesvorstand@dgvb.de
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Telefon:
069.4 05 70 9-0
E-Mail:
info@gdl.de
Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG)
Telefon:
040.42 84 32 47 9
E-Mail:
bundesvorsitzende@deutsche-justitz-gewerkschaft.de
Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)
Telefon:
0228.97 76 10
E-Mail:
gds@gds.de
Deutscher Philologenverband (DPhV)
Telefon:
030.40 81-67 81
E-Mail:
info@dphv.de
Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV)
Telefon:
0661.2 92 88 81
E-Mail:
eduard-liske@web.de
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Telefon:
030.47 37 81 – 23
E-Mail:
dpolg@dbb.de
Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
Telefon:
030.20 62 56-600
E-Mail:
dstg-bund@t-online.de
Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft (DVG)
Telefon:
09264.4 34 00 14
E-Mail:
bgst@verwaltungs-gewerkschaft.de
Fachverband der angestellten und beamteten
Deutschen Krankenhausapotheker NW
Telefon:
0201.7 23 32 90
E-Mail:
hubert.schneemann@uk-essen.de
dbb beamtenbund und tarifunion · Zahlen Daten Fakten · Januar 2013
Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft (BTB)
Telefon:
030.40 81-67 00
E-Mail:
info@btb-online.org
Katholische Erziehergemeinschaft (KEG)
Telefon
089.26 75 44
E-Mail:
keg-mch@t-online.de
komba gewerkschaft
Telefon:
030.40 81 68 70
E-Mail:
bund@komba.de
Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
Telefon:
0228.9114 00
E-Mail:
info@dpvkom.de
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71
Kontakte
Mitgliedsgewerkschaften
Mitgliedsgewerkschaften
Mitgliedsgewerkschaften
LBB Gewerkschaft für das Gesundheitswesen in Bayern
Telefon:
09547.84 80 oder 92 16 15
E-Mail:
schilling@gewerkschaft-lbb.de
vereinigung der beschäftigten der berufs- und arbeitsmarktdienstleister (vbba)
Telefon:
0911.4 80 06 62
E-Mail:
info@vbba.de
Seniorenverband BRH – Bund der Ruhestandsbeamten,
Rentner und Hinterbliebenen
Telefon:
06131.22 33 71
E-Mail:
post@seniorenverband-brh.de
VdB Bundesbankgewerkschaft
Telefon:
05141.70 99 45
E-Mail:
post@vdb.dbb.de
VAB Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr
Telefon:
0228.62 94 78 90
E-Mail:
Gewerkschaft@vab.dbb.de
Verband Bildung und Erziehung (VBE)
Telefon:
030.7 26 19 66-0
E-Mail:
Bundesverband@vbe.de
Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB)
Telefon:
0228.38 92 70
E-Mail:
mail@vbb-bund.de
VDStra. – Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten
Telefon:
02203.50 31 10
E-Mail:
info@strassenwaerter.de
VRFF Die Mediengewerkschaft
Telefon:
06131.70 46 87
E-Mail:
g-stelle@vrff.de
Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB)
Telefon:
0228.9 57 96 53
E-Mail:
vbob@vbob.de
73
Kontakte
Kontakte
72
VDL-Bundesverband, Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt
Telefon:
030.31 90 45 85
E-Mail:
info@vdl.de
Verband der Beschäftigten des gewerblichen Rechtsschutzes (VBGR)
Telefon:
089.21 57 84 33
E-Mail:
post@vbgr.de
VDL Berufsverband Agrar Ernährung Umwelt
Telefon:
030.3 19 04-5 85
E-Mail:
info@vdl.de
Verband Deutscher Realschullehrer (VDR)
Telefon:
089.55 38 76
E-Mail:
info@vdr-bund.de
Verband Hochschule und Wissenschaft (vhw)
Telefon:
038428.63 00 87
E-Mail:
geschaeftsstelle@vhw-bund.de
Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst (VRB)
Telefon:
089.69 93 72 26
E-Mail:
eickhoff@vrb.dbb.de
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INFORMATIONEN FÜR BEAMTE
UND ARBEITNEHMER
M E H R W I S S E N A L S A N D E R E . B E S T E L L E N S I E J E T Z T.
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s +URZERLËUTERUNG DER 7AHLORDNUNG
472 Seiten
7 36,40*
ZUZàGL 0ORTO UND 6ERPACKUNG
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