UMWELTKONZEPT FÜR DIE EVANGELISCHE KIRCHE
BERLIN-BRANDENBURG-SCHLESISCHE OBERLAUSITZ
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Heidelberg/Berlin, im Februar 2014
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Erstellung des Umweltkonzeptes durch
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Prof. Dr. Hans Diefenbacher
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Dipl.-Volksw. Oliver Foltin (Endredaktion)
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Dr. Thorsten Moos
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Dorothee Rodenhäuser, M.A.
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Dipl.-Soz.Wiss. Rike Schweizer
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Dr. Volker Teichert
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Forschungsstätte der Evangelischen
Studiengemeinschaft e.V. (FEST)
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Schmeilweg 5
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69118 Heidelberg
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www.fest-heidelberg.de
Auftraggeber
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz (EKBO)
Konsistorium
Georgenkirchstr. 69
10249 Berlin
www.ekbo.de
unter Beteiligung der
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Arbeitsgruppe Umweltkonzept
Pröpstin Friederike von Kirchbach
(Leiterin der Arbeitsgruppe Umweltkonzept)
Pfr. Dr. Eckhard Zemmrich
Dr. Almut Beringer
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Dipl.-Ing. (FH) Matthias Bärmann
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Prof. Dr. Christian von Hirschhausen
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Dr. Claudia Ludwig
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Ing. Uwe Meinhold
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Gedruckt auf 100% Recyclingpapier
(Blauer Engel)
Dipl.-Ing. Markus Schaefer
Dipl.-Ing. Gisela Zimmermann
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Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................. 6
Abkürzungsverzeichnis............................................................................................................ 7
Vorwort der Pröpstin und des Präses der Landessynode .................................................... 9
Teil I: Grundlagen
1
2
Einleitung .......................................................................................................................... 10
Theologische Ethik der Ökologie .................................................................................... 12
2.1
Herausforderungen für eine theologische Ethik der Ökologie................................................12
2.2
Grundlinien einer theologischen Ethik der Ökologie .............................................................14
2.2.1
Der ethische Sinn des Schöpfungsbegriffs......................................................................14
2.2.2
Rationalität der Sorge: Themen einer ökologischen Schöpfungsethik ...........................18
2.2.3
Materiale Symbole einer Schöpfungstheologie...............................................................21
2.3
Chancen der Kirche im Bereich Umwelt ................................................................................22
2.3.1
Rollen der Kirche im Bereich Umwelt............................................................................22
2.3.2
Die Rollen der Kirche im Blick synodaler und
anderer kirchlicher Dokumente der EKBO .....................................................................24
2.3.3
Auf dem Weg zu einer praktischen Ekklesiologie der Schöpfung..................................29
3
Die Umweltarbeit in der EKBO 2050 – zehn Perspektiven zur Diskussion ............... 32
3.1
Prognose – Utopie – Planung: Von der Vision 2050 zur Wirklichkeit...................................32
3.2
Zehn Arbeitsfelder zur Diskussion .........................................................................................33
3.2.1
Theologisch-ethische Fundierung ...................................................................................33
3.2.2
Vernetzung mit kirchlichen und nicht-kirchlichen Institutionen ....................................33
3.2.3
Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bildungsarbeit in den Gemeinden
und anderen kirchlichen Institutionen .............................................................................34
3.2.4
Umweltmanagement in kirchlichen Institutionen und
bei kirchlichen Veranstaltungen......................................................................................34
3.2.5
Öko-faire Beschaffung ....................................................................................................34
3.2.6
Energieerzeugung............................................................................................................35
3.2.7
Mobilität ..........................................................................................................................35
3.2.8
Landwirtschaft und Forstwirtschaft ................................................................................35
3.2.9
Biodiversität ....................................................................................................................36
3.2.10 Finanzierung....................................................................................................................36
Teil II: Sachstandserhebung
4
Synodenbeschlüsse zu Umweltthemen ........................................................................... 37
4.1
Chronologische Darstellung der Synodenbeschlüsse .............................................................37
4.2
Synodenbeschlüsse zu einzelnen Themen ..............................................................................40
4.2.1
Energie und Klimaschutz ................................................................................................40
4.2.2
Gentechnik ......................................................................................................................43
4.2.3
Umweltarbeit ...................................................................................................................44
4.2.4
Theologie und Umweltethik............................................................................................45
5
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit ......................................................... 46
5.1
Energie und Klimaschutz ........................................................................................................46
5.1.1
Braunkohletagebau..........................................................................................................46
5.1.2
Erfassung von Energieverbrauchswerten kirchlicher Immobilien ..................................52
5.1.3
CO2-Emissionen des Strom- und Heizenergieverbrauchs der Gebäude der EKBO .......54
5.1.4
Flächennutzung für erneuerbare Energien ......................................................................56
Inhaltsverzeichnis
5.2
Biologische Vielfalt ................................................................................................................59
5.2.1
Vorbemerkungen .............................................................................................................59
5.2.2
Berlin summt (Aktion am Dom und an der Auferstehungskirche) .................................59
5.2.3
Friedhof Stahnsdorf.........................................................................................................60
5.3
Entwicklungszusammenarbeit ................................................................................................61
5.4
Mobilität und Verkehr.............................................................................................................62
5.4.1
CO2-Emissionen durch den täglichen Weg zum Arbeitsplatz.........................................62
5.4.2
Herbstsynode der EKBO 2012 ........................................................................................65
5.4.3
Mobilitätsmanagement ....................................................................................................66
5.5
Beschaffung ............................................................................................................................67
5.5.1
Drucker- und Kopierpapier .............................................................................................67
5.5.2
Bürogeräte der Informations- und Kommunikationstechnik ..........................................67
5.5.3
Nahrungsmittel ................................................................................................................68
5.5.4
Toilettenpapier ................................................................................................................68
5.5.5
Beschaffungsmanagement...............................................................................................68
5.5.6
Informationen zur Beschaffung.......................................................................................69
5.6
Bildung für nachhaltige Entwicklung .....................................................................................71
5.6.1
Schulen und Kindertagesstätten ......................................................................................71
5.6.2
Aus-, Fort- und Weiterbildung ........................................................................................72
6
Ausgewählte Projekte – Umwelt, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung .......... 74
Teil III: Maßnahmen
7
Potenzialabschätzungen................................................................................................... 76
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
7.9
7.10
7.11
8
Vorbemerkungen.....................................................................................................................76
Organisation in kirchlichen Strukturen ...................................................................................77
Information, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit............................................................................77
Kirchliches Leben/Schöpfungszeit .........................................................................................77
Immobilien ..............................................................................................................................78
Beschaffung ............................................................................................................................78
Mobilität..................................................................................................................................79
Erneuerbare Energien..............................................................................................................80
Klimaschutz ............................................................................................................................80
Biologische Vielfalt ................................................................................................................80
Entwicklungszusammenarbeit ................................................................................................81
Maßnahmenkatalog ......................................................................................................... 82
8.1
Vorbemerkungen.....................................................................................................................82
8.2
Maßnahmenkatalog .................................................................................................................83
8.2.1
Organisation in kirchlichen Strukturen ...........................................................................83
8.2.2
Information, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit....................................................................86
8.2.3
Kirchliches Leben/Schöpfungszeit..................................................................................88
8.2.4
Immobilien ......................................................................................................................89
8.2.5
Beschaffung.....................................................................................................................95
8.2.6
Mobilität ........................................................................................................................100
8.2.7
Erneuerbare Energien ....................................................................................................106
8.2.8
Klimaschutz...................................................................................................................107
8.2.9
Biologische Vielfalt.......................................................................................................109
8.2.10 Entwicklungszusammenarbeit.......................................................................................111
8.3
Kurzübersicht Maßnahmenkatalog .......................................................................................114
9
Controlling-Konzept ...................................................................................................... 121
9.1
9.2
Vorbemerkungen...................................................................................................................121
Übersicht Erfolgsindikatoren ................................................................................................121
Inhaltsverzeichnis
10 Akteure und Ausstattung .............................................................................................. 126
10.1
10.2
10.3
Landeskirchliche Akteure und Rahmenbedingungen ...........................................................126
Kooperationspartner..............................................................................................................126
Ausstattung............................................................................................................................127
11 Fazit und Ausblick ......................................................................................................... 129
Teil IV: Anhang
12 Anhang ............................................................................................................................ 130
12.1 Ausgewählte Projekte – Umwelt, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung ....................130
12.1.1 Bildung für nachhaltige Entwicklung ...........................................................................130
12.1.2 Energie- und Umweltmanagement................................................................................133
12.1.3 Beschaffung...................................................................................................................139
12.1.4 Mobilität ........................................................................................................................140
12.1.5 Klimaschutz...................................................................................................................141
12.1.6 Biologische Vielfalt.......................................................................................................146
12.1.7 Förderung ......................................................................................................................148
12.2 Übersicht Einzelprojekte Umweltfonds der EKBO ..............................................................152
12.3 Die Umweltarbeit in der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz (EKBO zuvor EKiBB ) von 1991 bis 2012 – Zusammenstellung von
Beschlüssen, Stellungnahmen, Verlautbarungen und Aktivitäten der Landessynoden,
der Kirchenleitungen und des Konsistoriums .......................................................................161
12.3.1 Synodales und kirchenleitendes Handeln im Bereich Umweltarbeit ............................161
12.3.2 Weitere Aktivitäten .......................................................................................................174
12.3.3 Rahmenrichtlinien für den Dienst der/des Umweltbeauftragten (vom
Öffentlichkeitsausschuss der 9. Regionalen Synode Berlin-West erarbeitet)...............175
12.3.4 Drucksachen und Berichte zu umweltrelevanten Fragestellungen der Evangelischen
Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz von 1991 bis 2012......................177
12.4 Quellen/Literatur ...................................................................................................................182
12.5 Liste der Dokumente der EKBO zum Braunkohletagebau ...................................................185
12.6 Grafiken zur Mobilitätsumfrage............................................................................................186
Literaturverzeichnis............................................................................................................. 188
!
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1:
Abb. 2:
Abb. 3:
Abb. 4:
Abb. 5:
Abb. 6:
Abb. 7:
Abb. 8:
Abb. 9:
Abb. 10:
Abb. 11:
Abb. 12:
Abb. 13:
EKD-Karte Gentechnik auf Kirchenland .............................................................. 43
Durchschnittliche Gebäudegrößen verschiedener Gebäudetypen ......................... 55
Anzahl verschiedener Gebäudetypen in der EKBO .............................................. 56
Durchschnittliche CO2-Emissionen verschiedener Gebäudetypen der EKBO ..... 56
CO2-Emissionen des Evangelischen Zentrums
durch die Mobilität zum Arbeitsplatz ................................................................... 63
CO2-Emissionen des Amtes für Kirchliche Dienste
durch die Mobilität zum Arbeitsplatz.................................................................... 64
CO2-Emissionen des Diakonischen Werkes
durch die Mobilität zum Arbeitsplatz ................................................................... 65
Kurzübersicht Maßnahmenkatalog...................................................................... 114
Übersicht der Maßnahmen nach Dringlichkeit (Priorität plus Zeithorizont) ...... 118
Übersicht Erfolgsindikatoren .............................................................................. 122
Zurückgelegte Kilometer für den Arbeitsweg zum Evangelischen Zentrum...... 186
Zurückgelegte Kilometer für den Arbeitsweg zum Amt für Kirchliche Dienste 186
Zurückgelegte Kilometer für den Arbeitsweg zum Diakonischen Werk ............ 187
6
Abkürzungsverzeichnis
ACK
AKD
BAFA
BMUB
EHB
EKBO
EKD
EKiBB
EKsOL
EMAS
EU
EWDE
FEST
GEMIS
GEPA
GFB
IT
IöFK
IPCC
Kita
KED
kg
KK
KL
KVÄ
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
Amt für kirchliche Dienste
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle!
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit!
Carbon Dioxide Capture and Storage (CO2-Abscheidung
und -Speicherung)
Conference of European Churches (Konferenz Europäischer Kirchen)
Kohlenstoffdioxid
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Deutsche Energie-Agentur GmbH
European Christian Environmental Network (Europäische christliche
Umweltnetzwerk)!
Evangelische Hochschule Berlin
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Evangelische Kirche in Deutschland
Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg
Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz
Eco-Management and Audit Scheme (EU-Öko-Audit)
Europäische Union
Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung
Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.
Globales Emissions-Modell integrierter Systeme
Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt mbH
Ständiger Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung Schöpfung
Informationstechnik
Internationale ökumenische Friedenskonvokation
Intergovernmental Panel on Climate Change (Weltklimarat)
Kindertagesstätte
Kirchlicher Entwicklungsdienst
Kilogramm
Kirchenkreis
Kirchenleitung
Kirchliche Verwaltungsämter
kWh
LPG
LS
Mio
Kilowattstunde
Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft!
Landessynode!
Millionen
CCS
CEC
CO2
DBU
dena
ECEN
7
Abkürzungsverzeichnis
MWp
RKVA
Stg Braunkohle
t
WCC
WGKD
Mega-Watt-peak!
Regionale Kirchliche Verwaltungsamt !
Steuerungsgruppe Braunkohle!
Tonnen
World Council of Churches (Ökumenischer Rat der Kirchen)
Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH
8
Vorwort der Pröpstin und des Präses der Landessynode
!
Auf ihrer Frühjahrssynode 2012 beauftragte die Landessynode der Ev. Kirche BerlinBrandenburg-schlesische Oberlausitz die Kirchenleitung und den Ständigen Synodalausschuss „Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung“ mit der Erarbeitung eines Umweltkonzepts.
Mit diesem Konzept werden deutschlandweit neue Maßstäbe für die Ausrichtung kirchlicher
Umweltarbeit gesetzt: Das vorliegende Umweltkonzept ist das erste Umweltkonzept einer
Landeskirche überhaupt. Es richtet sich an alle Ebenen der kirchlichen Arbeit. So beinhaltet
das Konzept auch Maßnahmen zum Klimaschutz, geht aber inhaltlich weit über bestehende
landeskirchliche Klimaschutzkonzepte hinaus. Angesprochen werden neben Energie und
Klimaschutz auch andere Bereiche der Umweltarbeit, in denen der bleibende Grundauftrag
der Schöpfungsbewahrung in unserer Landeskirche aktuell und auf all ihren Ebenen wahrgenommen werden kann und soll: darunter sind die Organisation der Umweltarbeit in kirchlichen Strukturen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit für nachhaltige Entwicklung, unter anderem in der Lausitz, Erhaltung und Förderung biologischer Vielfalt und weltweite Entwicklungszusammenarbeit.
Mit Unterstützung einer Arbeitsgruppe hat die FEST – Forschungsstätte der Evangelischen
Studiengemeinschaft e.V. aus Heidelberg das vorliegende Umweltkonzept erarbeitet. Es besteht aus drei Teilen: Teil I aktualisiert den Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung im Zeitalter der Umweltkrise und des Klimawandels neu; Teil II erhebt den derzeitigen Sachstand in
unserer Landeskirche; Teil III bietet einen umfassenden Maßnahmenkatalog, an dem sich
unsere kirchliche Umweltarbeit bis 2025 orientieren sollte. In einem Anhang sind bereits realisierte und aktuelle Projekte sowie eine Übersicht über die landessynodale Beschlusslage zur
Umweltarbeit seit 1990 zusammengestellt. Das Umweltkonzept bietet so einerseits eine Zusammenfassung und Würdigung bereits geleisteter Arbeit; es ist andererseits ein Strategiepapier für die kommenden zehn Jahre mit klaren Zielorientierungen, wie unsere kirchliche Umweltarbeit auch weiterhin glaubwürdig und gesellschaftlich relevant bleiben kann. Es lädt
dazu ein, die Umweltarbeit dem Grundordnungsauftrag gemäß zu stärken und auszubauen.
Wir danken der FEST und unserer Arbeitsgruppe für die Erstellung dieses Umweltkonzepts.
Wir wünschen den Verantwortlichen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf der landeskirchlichen Ebene Mut und Tatkraft bei der Umsetzung, und wir erbitten Gottes Segen
dafür. Möge dieses Konzept Haupt- und Ehrenamtlichen Anregung und Unterstützung sein.
Kirchliche Umweltarbeit braucht die Fachkompetenz, die Kraft und die Zeit vieler Engagierter, um jeweils praktisch, vor Ort, die notwendige ‘Umkehr zum Leben’ einzuüben. Möge das
Umweltkonzept zu einer immer neuen Lebensorientierung beitragen!
Berlin, im März 2014
Andreas Böer
Präses der Landessynode
Friederike von Kirchbach
Pröpstin
9
!
1
Einleitung
In der Bundesrepublik Deutschland finden in den letzten Jahren intensive Debatten über die
Frage statt, wie gesellschaftlicher Wohlstand und Wohlfahrt zu verstehen – und nicht zuletzt
auch zu messen – sei. Die multiplen Krisen der internationalen Finanzmärkte, der realen
Weltwirtschaft und der Ökologie – so die zugrundeliegende Logik der Debatten – haben sich
zu einer Systemkrise kombiniert, die eine Transformation im Ganzen erfordert, die die Gesellschaft an den Kriterien der Nachhaltigkeit orientiert und auf diese Weise zukunftsfähig
macht. Jedoch hat die Diskussion um einen neuen Wohlfahrtsbegriff gezeigt, dass längerfristig Nachhaltigkeit nur realisiert werden kann, wenn dabei die planetaren ökologischen Grenzen eingehalten werden. Dies allein wäre ein hinreichender Grund dafür, alle ökologischen
Probleme und Maßnahmen in einem konsistenten Umweltkonzept zusammenzufassen, denn
„starke Nachhaltigkeit“ legt eine vorrangige Behandlung ökologischer Fragen und Rahmenbedingungen nahe.
Mit einem konsistenten Gesamtkonzept umweltbezogener Qualitäts- und Handlungsziele erreicht die Umweltarbeit1 einer Institution wie einer Landeskirche jedoch auch eine neue Qualität. Es kann gezeigt werden, auf welche Weise die Umweltarbeit den grundlegenden Zielsetzungen der Kirche entspricht. Mit einem solchen Konzept lassen sich auch interne Konflikte
zwischen den verschiedenen Zielsetzungen darstellen, aufgreifen und bearbeiten. Es wird dabei deutlich, dass sich die Kombination der verschiedenen Ziele nur mit einer langfristigen
Planung, aktiver Umsetzung und sorgfältigem Controlling erreichen lässt. Und nicht zuletzt
öffnet die Darstellung eines solchen Konzepts die Kirche für Gespräche und Diskussionen mit
Akteuren außerhalb der Kirche, in der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit: Indem ihre
Ziele und Standards öffentlich werden, kann sich ihre Glaubwürdigkeit erhöhen, sie kann zum
Vorbild für andere Akteure werden und mit diesen besser kooperieren. Auf diese Weise kann
Kirche einen Beitrag leisten, um ihre Verantwortung in der Gesellschaft wahrzunehmen.
Im Herbst 2012 wurde die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.
(FEST) in Heidelberg beauftragt, unter Beteiligung der Arbeitsgruppe Umweltkonzept für die
Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ein Umweltkonzept zu entwickeln. Hierbei handelt es sich um das erste Umweltkonzept einer Landeskirche überhaupt,
das inhaltlich deutlich über die bereits bekannten Klimaschutzkonzepte hinausgeht. Für die
Erarbeitung wurde an der FEST eine interne interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet. Das
Umweltkonzept gliedert sich in insgesamt vier Teile.
•
Im ersten Teil (Kapitel 1 bis 3) werden neben der Einleitung (Kapitel 1) prinzipielle
Überlegungen hinsichtlich der Umweltarbeit der EKBO aufgestellt. In Kapitel 2 erfolgt
zuerst eine grundlegende Darstellung der Herausforderungen für eine theologische Ethik
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
1
Die kirchliche Umweltarbeit wird hier definiert als übergreifende Werte-, Orientierungs- und Handlungsarbeit, die den kirchlichen Klimaschutz sowie das kirchliche Umweltmanagement mit einbezieht. Klimaschutzziele (u.a. CO2-Emissionsreduktion) sind in Umweltzielen inbegriffen. Die Umsetzung eines Teils der Umweltziele kann ihren Ausdruck in einer Verringerung des ökologischen Fußabdrucks finden.
10
Kapitel 1
•
•
•
der Ökologie sowie die Beschreibung der verschiedenen Rollen der Kirche im Bereich
Umwelt. Im Anschluss werden in Kapitel 3 zehn Perspektiven der Umweltarbeit der EKBO bis 2050 zur Diskussion gestellt.
Im zweiten Teil des Umweltkonzepts (Kapitel 4 bis 7) wird in einer ausführlichen
Sachstandserhebung der Ist-Zustand der Umweltarbeit der EKBO analysiert. In Kapitel 4
erfolgt eine Analyse der bestehenden Synodenbeschlüsse zu Umweltthemen. Daran
schließt sich in Kapitel 5 eine eingehende Bestandsaufnahme der für eine Umweltarbeit
relevanten Handlungsfelder und Themen wie Energie, Klimaschutz, Biodiversität, Entwicklungszusammenarbeit, Mobilität und Verkehr, Beschaffung, Umweltmanagement
sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung an. In die Untersuchung fließen in Kapitel 6
Projekte mit ein, die von der Kirchenleitung der EKBO, verschiedenen Kirchenkreisen,
Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Institutionen in den letzten Jahren innerhalb
der Landeskirche umgesetzt wurden und zum Teil noch durchgeführt werden.
Der dritte Teil des Umweltkonzepts (Kapitel 7 bis 11) beinhaltet konkrete Maßnahmen
und Empfehlungen zur Umsetzung. In Kapitel 7 werden zuerst die aufgrund der Analyse
ermittelten kurz-, mittel- und langfristig umsetzbaren Potenziale für die zuvor vorgestellten Bereiche dargestellt. In einem weiteren Schritt werden in Kapitel 8 die daraus abgeleiteten Maßnahmen in Form von Einzelmodulen in einen Handlungskatalog überführt. Für
jede Maßnahme wird dabei die Zielsetzung, die Zielgruppe, die Priorität der Umsetzung,
der geschätzte Aufwand sowie die Erfolgsindikatoren zur Überprüfung der Wirkung nach
Beginn der Umsetzung und der jeweilige Zeithorizont festgelegt. Für die Überprüfbarkeit
der Umsetzung der Maßnahmen wird in Kapitel 9 ein Controlling-Konzept entwickelt
und die dazu notwendigen Erfolgsindikatoren in einer Übersicht dargestellt. In Kapitel 10
werden die Akteure für die Umsetzung des Umweltkonzepts und der Finanzbedarf erörtert, bevor in Kapitel 11 ein Fazit und Ausblick erfolgt.
Der vierte Teil des Umweltkonzepts enthält den Anhang mit einer Zusammenstellung von
Beschlüssen, Stellungnahmen, Verlautbarungen und Aktivitäten der Landessynoden, der
Kirchenleitungen und des Konsistoriums.
11
!
2
Theologische Ethik der Ökologie
Die EKBO „tritt für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ein“. Die bereits in
den Grundartikeln der Grundordnung verankerte und danach mehrfach erwähnte Grund- und
Querschnittsaufgabe des Eintretens für die Bewahrung der Schöpfung (vgl. Grundordnung
I.11. sowie Art. 10, 15, 68) prägt die kirchliche Realität in vielfacher Weise. Entsprechendes
Engagement besteht auf den unterschiedlichen kirchlichen Ebenen von der Gemeinde bis zur
Landessynode, von einzelnen Werken und Einrichtungen bis zum Landesbischof (siehe dazu
Kapitel 6 und 13.1 in diesem Umweltkonzept).
Dabei ist die EKBO aufgrund ihrer Geschichte und ihrer sozialen Struktur geradezu ein Labor
für die Entwicklung guter Formen kirchlichen Handelns im Bereich Umwelt. Das Gebiet der
EKBO umfasst ländliche und urbane Räume; die Kirche ist geprägt von unterschiedlichen
Milieus und Lebensstilen sowie von verschiedensten theologischen Traditionen und Frömmigkeitsformen. In dieser differenzierten Situation vermag die folgende Grundlegung keine
umfassende Entfaltung einer theologischen Ethik der Ökologie zu leisten. Vielmehr werden
einige Pointen theologischer Ethik formuliert, die für das kirchliche Handeln im Bereich
Umwelt relevant sind.2
2.1 Herausforderungen für eine theologische Ethik der Ökologie
!
Christinnen und Christen setzen sich engagiert für den Umweltschutz ein. Dies ist seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit. Sie tun das an verschiedensten Orten: im alltäglichen
Wirtschaften, im Verein und in der Kirchengemeinde genauso wie auf politischer Ebene und
in global engagierten Nichtregierungsorganisation. „Weltliche“ Akteure kommen wie selbstverständlich auf die Kirchen zu, wenn es um Kooperationen im Engagement für die Umwelt
geht. Eine Begründung, warum der Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Christenpflicht sind,
wird dabei nicht verlangt. Die Überschrift „Bewahrung der Schöpfung“ markiert diese Selbstverständlichkeit.
Zugleich hat das Engagement für die Umwelt in den vergangenen Jahrzehnten eine erhebliche
Ausweitung, aber auch Versachlichung und Professionalisierung erfahren. Wer eine Studie
des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) oder ein Handbuch des Naturschutzrechts in Deutschland in die Hand nimmt, erfährt, wie komplex und differenziert die Materie
ist. So treten Christinnen und Christen in Umweltdebatten auch eher mit solcher Fachliteratur
als mit der Bibel unter dem Arm auf. Ökologie, Biologie, Technikwissenschaften, Umweltethik und Umweltrecht haben jeweils einiges zum Verständnis der Probleme und zur Suche
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
2
Einige Argumente und Formulierungen des folgenden Textes sind entnommen aus Moos, Thorsten : Klimagerechtigkeit und Weltethos. Theologische Zugänge zur Frage der Zukunft der Menschheit, in: Eckhard Gorka et al. (Hg.) (2013): Verantwortung und Gerechtigkeit im Zeitalter der Globalisierung, Hildesheim, S. 1123; ders.: Rationalität der Sorge. Von den Chancen und Risiken theologischer Ethik angesichts des Klimawandels, in: Thomas Kirchhoff/Gerald Hartung (Hg.) (2014): Welche Natur brauchen wir?, im Erscheinen.
Dort finden sich auch weitere Nachweise und Literaturangaben.!
12
Kapitel 2
nach Lösungen beizutragen – aber Theologie? Es versteht sich nicht von selbst, dass theologisch überhaupt etwas zum Thema zu sagen bleibt, das die Doppelaufgabe theologischer
Ethik erfüllte: zum einen – nach innen – die Verbindung zu verstehen und auf den Begriff zu
bringen, die Christenmenschen zwischen ihrem ökologischen Engagement und ihrem Glauben
ziehen, und zum anderen – nach außen – zur ethischen Debatte und zur Pflege des allgemeinen Ethos auf dem Feld der Ökologie etwas beizutragen. Es genügt jedenfalls nicht, „Schöpfung“ einzusetzen, wo andere „Natur“, „Umwelt“ oder „Ökosystem“ schreiben. Eine eigene
theologische Reflexion ist gefragt.
Dies ist um so nötiger, als manche Theologen/-innen bestreiten, dass es überhaupt theologische Kompetenz in ökologischen Fragen gäbe. Mit Blick auf den Begriff der Schöpfung
schreibt Friedrich Wilhelm Graf: „[D]ie Theologie vermag derzeit keine plausible rationale
Auslegung des religiösen Symbols Schöpfung anzubieten, die das herrschende naturwissenschaftlich-technisch geprägte Wirklichkeitsverständnis der Moderne zu integrieren vermag.“3
Insbesondere sei der Begriff keine sinnvolle Anschlussstelle zwischen dem Symbolkosmos
des Christentums und ökologischen Fragen. Der Preis für eine solche theologische Hygiene
ist hoch: Es hieße, theologisch nicht mehr daran anschließen zu können, dass Christinnen und
Christen von Schöpfung sprechen und sich dabei ökologisch in die Pflicht genommen wissen.
Theologie könnte an dieser Stelle nur noch ihr Unverständnis zum Ausdruck bringen.
In eine andere Richtung geht der Verdacht gegen das Christentum, der in den 1970er Jahren
in Deutschland von dem Schriftsteller Carl Amery populär gemacht worden ist: Das Christentum habe die Welt verweltlicht und dem Menschen unterworfen („Herrschaftsauftrag“) und so
den ökologischen Brutalismus eigentlich erst hervorgebracht, der heute die Welt an den Abgrund bringt. Dieser Vorwurf war das offene oder heimliche Gegenüber der ökologischen
Theologien der 1970er und 1980er Jahre. Inzwischen ist er jedoch widerlegt und weitgehend
vergessen. Heute ist dem anderen Verdacht zu wehren, theologisch zum Thema nichts Substantielles zu sagen zu haben.
Im Folgenden wird die These vertreten, dass der christliche Glaube sehr wohl Aussagen
macht, die auf dem Gebiet ökologischer Ethik relevant sind. Dabei ist zunächst sorgfältig zu
reflektieren, welche Leistung der christliche Glaube und die Theologie, die ihn begrifflich
entfaltet, auf dem Gebiet der Umweltethik haben (2.2). Anschließend wird dargestellt, welche
Rolle(n) eine Landeskirche und speziell die EKBO als Akteurin auf diesem Gebiet spielt bzw.
spielen kann (2.3.).
Dabei nimmt die Analyse ihren Ausgangspunkt vom Terminus der „Bewahrung der Schöpfung“, wie er in der Grundordnung der EKBO verankert ist. Dieser Begriff hat in den letzten
Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts einen Bedeutungswandel erfahren. Bezeichnete er üblicherweise in der Dogmatik die Weltregierung Gottes, wurde er nun zur Leitformel (nicht nur)
kirchlichen Engagements auf dem Feld der Ökologie. Insbesondere im Kontext der Leitformel
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
3
Graf, Friedrich Wilhelm: „‚Gottes Schöpfung‘ ins Grundgesetz?“, in: Erhard Ratz (Hg.) (1991): Natur =
Schöpfung?, München, S. 56-80, hier: S. 79.
13
Theologische Ethik der Ökologie
des konziliaren Prozesses, „Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ hat er eine
weite Verbreitung erfahren. Die Popularität dieser Formel strahlt weit über den kirchlichen
Bereich hinaus. Auffälligerweise wird der religiös konnotierte Begriff der Schöpfung zuweilen durch einen anderen, vermeintlich anschlussfähigeren ersetzt. So ist nach „Gerechtigkeit,
Frieden und Bewahrung der ...“ nicht nur von „Schöpfung“, sondern auch von „Natur“, „Lebensgrundlagen“, „Umwelt“, „Erde“ oder sogar von „Vielfalt“ die Rede. Das weist darauf
hin, dass der religiöse Ton im Begriff der Schöpfung durchaus gehört wird. Dies mag als
Chance gewertet werden, diesen Begriff neu mit Leben zu füllen, wozu hier ein Beitrag geleistet werden soll.
2.2
Grundlinien einer theologischen Ethik der Ökologie
2.2.1 Der ethische Sinn des Schöpfungsbegriffs
!
Endliche Freiheit
„Und Gott der Herr nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, dass er ihn bebaute und bewahrte.“ (Gen 2,15) Dieser Passus dürfte der meistgenannte Referenzpunkt ökologischer Theologie sein. Schon in der dunstigen Morgenfrühe der Schöpfung, so hören hier
viele, erklingt ein ökologischer Imperativ. Bebauen und bewahren: Kaum ist der Lehm getrocknet, aus dem der Mensch gemacht ist, wird er ökologisch verpflichtet. Im Anfang war
die Nachhaltigkeit. Beim Versuch, dieser sympathisch-aktualisierenden Lesart der zweiten
biblischen Schöpfungsgeschichte zu folgen, fällt auf: Der Mensch wird hier als Gärtner mit
beschränkter Haftung installiert. Sein Eden ist nicht der paradiesische Urzustand der ganzen
Welt, sondern ein abgegrenztes Gelände „gen Osten hin“ (Gen 2,8), unweit des Euphrat. Diesen überschaubaren Garten soll er kultivieren. Sein Horizont und seine Verantwortung reichen
bis zum Gartenzaun. Wir müssen uns also den ersten Menschen vorstellen als einen, der liebevoll seinen Rhododendron hegt und Tomaten züchtet, aber seinen Müll über den Zaun wirft
und sich keine Gedanken macht um den Fluss, der aus dem Garten hinausfließt.
Als der Mensch schließlich hinausgeworfen wird aus dem Garten auf die blanke Erde, dürfte
sein Erschrecken groß gewesen sein. Vielleicht sieht er jetzt die Müllhaufen, die sich außen
am Gartenzaun aufgetürmt haben. Doch vor allem zeigt sich die Welt nun als unüberschaubar
groß und gefährlich. Dem Menschen schaudert. Er ist gemacht für Gartenbau, nicht für Weltenbau. Im Unbegrenzten kann er nicht leben. So macht er sich sofort daran, neue Gärten anzulegen. Er zieht Zäune, die seine Einsicht und Verantwortung bestimmen und begrenzen. Er
richtet sich ein im Überschaubaren: im nationalen Staat, im eigenen Weltbild, im privaten,
kleinen Leben. Zwar muss er immer wieder einen dieser Gärten schmerzhaft aufgeben, doch
dann errichtet er sofort einen neuen.
So gelesen geht es im Schöpfungsmythos um menschliche Freiheit. Jeder Mensch ist daraufhin angelegt, frei zu gestalten. Aber er tut das mit begrenzter Einsicht und mit beschränktem
Wissen darum, was aus seinem Handeln folgt. Auch ist er angewiesen auf das, was er vorfindet. Er lebt in einem Garten, den er nicht selbst bepflanzt hat und den er nicht beliebig umge!
14!
Kapitel 2
stalten kann. Menschliche Freiheit ist in vieler Hinsicht endlich, dessen ist sich der christliche
Glaube in schmerzhaft klarer Weise bewusst.
Damit ist ein Grundproblem menschlichen Handelns in ökologischer Hinsicht noch nicht auf
den Begriff, aber immerhin auf den Mythos gebracht. Denn die Probleme, mit denen wir etwa
im Klimaschutz konfrontiert sind, sind unüberschaubar. Sie betreffen in räumlicher Hinsicht
die gesamte Biosphäre, in zeitlicher Hinsicht eine unabsehbare Zukunft und in sachlicher
Hinsicht eine Vielzahl von ineinander vernetzten Politikfeldern. Gleichzeitig sind die Mittel,
die uns zur Bewältigung dieser Probleme zur Verfügung stehen, begrenzt: Das gilt für unser
Wissen ebenso wie für die verfügbaren Ressourcen und für die Leistungskraft der politischen
Institutionen. Für das Handeln unter diesen Bedingungen gibt es verschiedene Möglichkeiten:
die von technokratischem Optimismus getragene Suche nach der „großen Lösung“ unter Absehung von der Begrenztheit der Mittel; die furchtsame Suspendierung des Handelns angesichts der Unmöglichkeit, schlimme Folgen auszuschließen; der zynische Rückzug in die
überschaubaren Welten individueller oder gruppenbezogener Belange. Diese Handlungstypen
führen in letzter Konsequenz jeweils zu einer Selbstentmächtigung, in der die Handelnden
hinter den vorhandenen Möglichkeiten zurückbleiben und ihrer Verantwortung nicht gerecht
werden. Sie zu vermeiden ist eine grundlegende Herausforderung ökologischer Ethik.
Gefallene Schöpfung
Die Welt ist im biblischen Verständnis nicht nur geschaffene, sondern auch gefallene Welt.
Die ursprüngliche Schöpfung des „Und siehe, es war sehr gut“ einerseits und die erfahrbare
Welt andererseits sind durch einen für uns unaufhebbaren Riss getrennt. Es ist keineswegs
alles „sehr gut“. Die Welt ist kein Garten. Vielmehr können die Unternehmungen menschlichen Gartenbaus verstanden werden als Versuche, mit den Mitteln der Gestaltung von Natur
die ursprüngliche Güte und Schönheit der Schöpfung auf umgrenztem Raum in Szene zu setzen. Jeder Garten spricht in der Sprache seiner Zeit davon, dass „die Natur“ an sich kein Garten ist. Die biblische Urgeschichte erzählt von einer Welt, die zerfallen ist gegen sich selbst,
in der es Feindschaft gibt zwischen Mensch und Tier, Schmerzen und große Mühen, das eigene Überleben zu organisieren. Heute zeichnet die Evolutionstheorie das Bild einer ungeheuren
Verschwendung von Leben im Versuch-und-Irrtum-Verfahren von zielloser Veränderung und
konsequenter Auslese derer, die sich im Überlebenskampf als Schwächere und schlechter
Angepasste erweisen. Unter moralischem Gesichtspunkt ist das grausam und obszön. Dies
festzuhalten ist wichtig gegen Tendenzen, die Natur der Naturwissenschaften zu einer heilen
Welt der Ökosysteme zu stilisieren, zu einer guten Einheit, in der alles wunderbar funktionieren würde, wenn nicht der Mensch darin wie ein Elefant im Porzellanladen herumtappte und
alles zerschlüge. Eine solche Sicht ist theologisch im wahrsten Sinne des Wortes vorsintflutlich, indem sie die gefallene Welt mit einem paradiesischen Garten Eden verwechselt. Ihr ist
Hiobs Protest entgegenzustellen, der sich im Namen einer religiösen Humanität gegen die
Grausamkeit namenloser Abläufe wehrt, die blind sind für das Wohl und Wehe des Einzelnen.
15
Theologische Ethik der Ökologie
Noch eine zweite Einsicht liegt in der Rede von der gefallenen Schöpfung. Der biblische Mythos vom Fall bringt die Gebrochenheit der Welt mit der Selbstzerfallenheit des Menschen in
Verbindung. Neben eine skeptische Kosmologie (Rede von der Welt) tritt im Christentum
eine skeptische Anthropologie (Rede vom Menschen). Die Auffassung vom Menschen als
Sünder ist kritisiert worden als Strategie, Menschen zu entmächtigen durch den permanenten
Hinweis auf ihren Unwert vor Gott. Das ist in der Tat zu kritisieren. Im vorliegenden Kontext
ist die religiöse Rede vom Sündersein des Menschen jedoch mit Gewinn zu hören: als Wissen
um die Bedingungen des Handelns in endlicher Freiheit und begrenzter Macht. „Sünde“ bezeichnet den Umstand, dass der Mensch in die Probleme und Schwierigkeiten, die zu lösen er
antritt, wesentlich selbst verwickelt ist. Er ist mindestens soviel Teil des Problems wie Teil
der Lösung. Nun geht eine ganze Reihe ökologisch-moralischer Appelle davon aus, dass wir
es nur schaffen können, wenn wir bessere Menschen werden. Dem ist mit der skeptischen
Anthropologie des Christentums entgegenzuhalten: Wir schaffen es nur als die Menschen, die
wir sind.
In vielen bioethischen Debatten zeigt sich ein Gegenüber zweier grundverschiedener Ethiken:
auf der einen Seite eine „Ethik der konservativen Lebensschützer“, die im Namen einer „guten Natur“ vor den Eingriffen des Menschen warnen; und auf der anderen Seite eine „Ethik
pragmatischer Therapeuten und innovativer Bioingenieure“, die eine Verbesserung der Welt
mit technischen Mitteln anstreben.4 Beide Positionen haben, bezogen auf ökologische Fragen,
ihre Wahrheitsmomente; und doch wird der christliche Glaube sich hier nicht auf eine Seite
schlagen. Im Vergleich zur Perspektive der Lebensschützer ist die christliche Sicht auf die
Welt deutlich skeptischer; gegenüber dem Optimismus umfassender technischer Weltverbesserung wird die christliche Anthropologie ihre Skepsis zum Ausdruck bringen.
Weltliche Welt
Eine weitere Einsicht ist den naturkundlichen Ausführungen der biblischen Urgeschichte zu
entnehmen. Die erste Schöpfungserzählung (Gen 1-2,4a) entfaltet ein differenziertes naturkundliches Tableau, das etwa Wassertiere, Vögel und Landtiere unterscheidet und jeweils in
sich noch einmal untergliedert. Hier ist gleichsam der biologische Wissensstand der Zeit festgehalten und in den Rahmen einer religiösen Erzählung gebracht. Das gelingt uns heute aus
guten Gründen nicht mehr. Die modernen Naturwissenschaften sind trotz ihrer religiösen
Wurzeln ein weltliches Unternehmen und sollen es sein. Gleichwohl ist theologische Arroganz gegenüber den Naturwissenschaften fehl am Platze. Eine Fundamentalkritik der Theologie an Naturwissenschaft und Technik, die diese als Unternehmen der Beherrschung und Unterwerfung von Natur auf die dunkle Seite der Macht rückt, während man sich selbst, ganzheitlich denkend, auf der Lichtseite verortet, ist nicht hilfreich.5 Vielmehr wird die Theologie
ihre Einsichten nur dann glaubwürdig vertreten können, wenn sie sie auf Augenhöhe in das
Gespräch der Wissenschaften einbringt.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
4
5
!
Irrgang, Bernhard: „Ethik der Gen- und der neuen Biotechnologie“, in: Julian Nida-Rümelin (Hg.) (2005):
Angewandte Ethik, 2. Aufl. Stuttgart, S. 648-689, hier S. 654.
Vgl. exemplarisch Altner, Günter et al. (1984): Manifest zur Versöhnung mit der Natur, Neukirchen-Vluyn.!
16!
Kapitel 2
Das heißt nicht, dass Theologie in diesem Gespräch nicht auch kritisch agieren könnte. Vormals religiös besetzte Naturphänomene wie die Himmelskörper oder die mythische Meeresfauna werden in der Schöpfungserzählung säkularisiert und weltlicher Wissensanhäufung
übergeben. Diese säkularisierende Kraft des Glaubens wird immer wieder einmal vonnöten
sein, wenn wissenschaftlich-technische Großutopien zu regelrechten Erlösungsvorstellungen
werden. Dann ist fröhlich auf die Endlichkeit des Menschenmöglichen hinzuweisen. Erlösung
ist von menschlichem Handeln nicht zu erwarten; unser Geschäft ist die mühsame Suche nach
relativ besseren Lösungen für komplexe Probleme. In diesem Sinne ist die Welt, als Gottes
Schöpfung und Raum menschlicher Gestaltung, zutiefst weltlich.
Schöpfung Gottes
„Die Erde ist des Herrn und was darinnen ist, der Erdkreis und die darauf wohnen. Denn er
hat ihn über den Meeren gegründet und über den Wassern bereitet.“ (Ps 24,1f.) Auch die endliche, gefallene und weltliche Welt ist Gottes Welt – dies ist die vierte Einsicht der biblischen
Schöpfungserzählungen. Die Welt ist nicht das negative Machwerk eines Demiurgen (eines
Gott nachgeordneten Weltenbauers), das es in religiöser Weltflucht zu überwinden gälte.
Stattdessen ist sie lesbar als Werk des einen, befreienden, erlösenden Gottes. Sie erscheint an
vielen Stellen sinnvoll geordnet. Klima, Jahreszeiten, Sonne, Regen – all das hat seit biblischen Zeiten als Zeichen für das ursprüngliche „Siehe, es war sehr gut“ gedient. Auch wenn
die jüdisch-christliche Erfahrung von Natur gerade nicht ungebrochen idealisierend ist, so
lässt sich doch Sinn wahrnehmen in einer Welt, in der und von der ich lebe, und die mir vielfach freundlich entgegenkommt.
Zwar ist der Versuch, einzelne Elemente der Welt als gottgewollt auszuweisen, die sogenannte Theologie der Schöpfungsordnungen, gescheitert. Sie ist historisch gescheitert an der Verstrickung in den Nationalsozialismus, da sie auch Volk und Rasse als gottgewollte Schöpfungsordnungen verherrlicht hat. Und sie ist systematisch gescheitert, da im Stand der Sünde
eben nicht das weltliche Einzelne mit Gottes Willen identifiziert werden kann. Trotzdem lässt
sich die Welt religiös als sinnvoll erfahren. Die Schönheit eines Frühlingstages, der Geschmack des Brotes, die Erkennbarkeit der Naturprozesse in ihrer eben doch auch staunenswerten Ordnung, die Verborgenheit des großen Ganzen und des unzählbaren Einzelnen – sie
alle können im Glauben zu Spuren Gottes in der Schöpfung werden. Nur ist diese Erfahrung
doppelt gebrochen: Sie steht zum einen unvermittelt neben der ebenso gültigen Erfahrung,
dass die Welt an vielen Stellen sinnlos und grausam ist; und sie steht zweitens neben der Erfahrung, dass die Welt, in der wir leben, zutiefst weltlich ist und sich einer schwärmerischen
Sakralisierung entzieht. Dennoch kann mir in all dem aufgehen, dass diese Welt von Gott gut
geschaffen und in diesem Sinne Gottes Welt ist.
In den vier genannten Einsichten erweist sich das Weltverhältnis des Glaubens als in sich
reichhaltig und komplex. Es lässt sich nicht einfach für bestimmte ökologisch-moralische
Aussagen in Dienst nehmen, sondern wird immer einen religiösen Eigen-Sinn ans Licht bringen. Es hat umweltethische Aspekte, geht aber über Umweltethik weit hinaus. Umgekehrt ist
nicht alles, was moralisch oder politisch wünschenswert ist, auch theologisch relevant. Darin
17
Theologische Ethik der Ökologie
liegt jedoch zugleich die Chance theologischer Beiträge zur ökologischen Ethik: Es gilt, gerade diesen religiösen Eigen-Sinn auf seine umweltethischen Aspekte hin zu befragen und
fruchtbar zu machen.
2.2.2 Rationalität der Sorge: Themen einer ökologischen Schöpfungsethik
!
Der christlich-religiöse Beitrag zur ökologischen Ethik liegt, so die hier vertretene These,
insbesondere in einer Orientierung, die – in Anspielung auf die „Heuristik der Furcht“6, von
der der Philosoph Hans Jonas spricht – Rationalität der Sorge genannt werden soll. Diese
Rationalität gründet in den übervernünftigen Wurzeln von Religion, in Glaube, Gefühl, Lebenserfahrung, aber sie hat durchaus einen vernünftigen Gehalt, der theologisch zu entfalten
ist.
Handeln unter den Bedingungen endlicher Freiheit
Die Welt ist Gottes Welt: Damit ist eine Aussage über ein Ganzes gemacht. Der Glaube kennt
keine nationale Grenze und keinen Tausendkilometerradius, sondern weiß sich an die Welt
insgesamt gewiesen. Er weist ein fundamentales Entgrenzungsmoment auf. Dieses Entgrenzungsmoment ist ein probates Gegengift gegen alle Tendenzen des lokalen oder nationalen
Selbstabschlusses von Verantwortung. Die Sorge für „Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung
der Schöpfung“ lässt sich nicht grundsätzlich beschränken. Es ist relevant, was Klimafolgen
in anderen Weltgegenden anrichten; es ist relevant, unter welchen Bedingungen zukünftige
Generationen leben werden. Damit ist ein Unruhemoment gegeben gegen alle Versuche, Probleme zu eng zuzuschneiden. In der Sorge für das Ganze ist der Glaube ein echter Verbündeter ökologischen Denkens.7
Mit der Sorge um das Ganze entsteht nun aber die oben benannte Grundspannung des Handelns im ökologischen Bereich: Viele Probleme sind räumlich, zeitlich und sachlich nahezu
unbegrenzt, aber die Ressourcen zu ihrer Bewältigung sind begrenzt. Wir erfahren heute, so
fasst es Hans Jonas, ein „Übermaß der Verantwortung“.8 Hier ist mit den Einsichten christlicher Schöpfungslehre die spezifische Zuordnung von Endlichkeit und Unendlichkeit zu beto!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
6
7
8
!
Jonas, Hans (1984): Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation,
Frankfurt am Main, S. 63f.; 392.
Aus dem Wort des Bischofs an die Landessynode 2012: „Nachhaltige Schöpfungsethik ist also eine Ethik,
die die dynamische Lebensgemeinschaft im Lebenshaus der Natur erhalten will, für Mensch, Tier und Pflanze, damit sie ihre Würde als Schöpfung Gottes bewahrt. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, weil unterschiedliche Probleme gelöst werden müssen. Die Menschen brauchen einen Kulturraum, in dem sie Arbeit
finden, ihren Lebensunterhalt verdienen und ein soziales Zusammenleben pflegen können. Gerechtigkeit und
Frieden muss in den unvermeidlichen Auseinandersetzungen gewahrt werden. Pflanzen und Tiere brauchen
einen Lebensraum, um in ihrer Vielfalt Bestand zu haben. Und über dies hinaus muss das Leben so gestaltet
werden, dass ein solches lebenswertes Leben auch den zukünftigen Generationen möglich bleibt. Die
schwächsten Glieder in dieser Kette sind die noch nicht Geborenen. Diesen muss deshalb in besonderer Weise eine christliche Ethik Stimme geben. Und weil unser Oikos inzwischen nicht mehr nur unser Dorf, unsere
Stadt, unser Land ist, sondern weil wir in einem globalen Welthaus leben, deshalb sind nicht nur die nahen
Nächsten zu bedenken, sondern auch die Fernen.“
Jonas, Hans (1984): op.cit., S. 54.!
18!
Kapitel 2
nen. Die Unabschließbarkeit von Verantwortung und die Endlichkeit menschlicher Macht
stehen gleichermaßen klar vor Augen. Doch wie ist damit umzugehen?
Der Beitrag evangelischer Theologie zum Umgang mit dieser Spannung liegt in der nüchternen Behauptung von Handlungsfähigkeit in und trotz der genannten Problemstruktur. Auch
wenn Wissen und Möglichkeiten endlich sind, auch wenn der Mensch in die Unheilszusammenhänge der gefallenen Welt unauflöslich selbst verwickelt ist, auch wenn wir erfahren,
dass wir gerade als Menschen in den Industrieländern die ökologischen Krisen mit heraufbeschworen haben und insofern schuldig geworden sind, dürfen wir uns als sündige Menschen
vor Gott anerkannt wissen: Wir dürfen uns von der Fixierung auf die Vergangenheit lösen und
Handlungsspielräume in der Gegenwart nutzen. Der Schöpfergott ist, wie es schon in Luthers
Kleinem Katechismus zum ersten Artikel anklingt („ohn all mein Verdienst und Würdigkeit“), derjenige Gott, der Sünder rechtfertigt. Rechtfertigung hat es im ethischen Sinne zu tun
mit der Verteidigung von Handlungsfähigkeit angesichts der Endlichkeit der Mittel und der
Verstrickung der Handelnden in Unheilszusammenhänge. Wir können, mit Luthers wunderbarem Wort, getrost handeln.
Auch wenn die Sorge prinzipiell unbegrenzt ist, so ist doch das, was jeweils zu tun ist, endlich. „Bewahrung der Schöpfung“ insgesamt ist Aufgabe Gottes; sie entzieht sich menschlichen Möglichkeiten. Damit ist der technokratische Weg der „großen Lösung“ abgeschnitten;
ebenso aber der zynische Weg des Rückzugs in die eigene, kleine Welt ohne Blick nach draußen oder das Verharren in Schockstarre. Innerhalb potentiell unbegrenzter Aufgaben wird
menschliches Maß sichtbar. Dies fasst Bischof Markus Dröge in seinem Wort an die Synode
von 2012 folgendermaßen: „Der Appell: ‚Wir müssen die Schöpfung bewahren‘ ist gut und
richtig, um uns immer wieder in unserer Trägheit aufzurütteln. In der säkularen Ethik hat
Hans Jonas diesen Appell als kategorischen Imperativ der Nachhaltigkeit formuliert, der die
Moral der Bewahrung der Schöpfung prägnant ausdrückt: ‚Handle so, dass die Wirkungen
deiner Handlung nicht zerstörerisch sind für die künftige Möglichkeit des Lebens. Gefährde
nicht die Bedingungen für den Fortbestand der Menschheit auf Erden.‘ Aus theologischer
Sicht betrachtet wissen wir, dass ein kategorischer Imperativ zum demotivierenden Druck
werden kann, wenn er nicht eingebettet ist in das Vertrauen, dass Gott selbst unser Handeln
gnädig annimmt. Für eine ökologische Ethik bedeutet dies: Gott ist der Bewahrer der Schöpfung und bleibt es auch. Es liegt letztlich in seinen Händen, dieses große Werk zu vollbringen.
Wir haben aber daran Anteil. Wir sind Kooperatoren der Bewahrung der Schöpfung (cooperatores dei). Wir haben das Amt, die Schöpfung zu bebauen und zu bewahren als kreative
Mitgestalter der Bewahrung der Schöpfung.“9
Konkretheit und Klugheit
Zwischen einem zu verengten Blick auf die Probleme und der Überforderung durch die übergroße Aufgabe öffnet sich das Spektrum konkreten, klugen Handelns. Die Religionsgeschich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
9
Dröge, Markus (2012): „Dem Leben dienen“. Wort des Bischofs an die Landessynode , 20. April 2012, Lan
dessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, www.ekbo.de/documents?
id=56173, S.4.
19
Theologische Ethik der Ökologie
te zeigt, dass das Christentum unter anderem dadurch prägend wurde, dass es eine Vielzahl
von Techniken des Sorgens entwickelt hat. Von Anfang an ging es nie nur um Seelenheil,
sondern immer auch etwa um Armen- und Gesundheitsfürsorge. Dabei haben oftmals diejenigen, die sich am stärksten auf religiöse Innerlichkeit konzentrierten, am meisten nach außen
gewirkt, wie der Pietismus zeigt. Die religiöse Organisationskraft drückt sich heute aus in
einem breiten Spektrum vom gemeindlichen Weihnachtsbazar bis zu den hochprofessionellen
Organisationen der Diakonie und des Umweltschutzes. Dabei handelt es sich um ein Kontinuum von Klugheitstechniken der Sorge, die das Christentum aus sich herausgesetzt und in
denen es große Beharrlichkeit bewiesen hat. Der Glaube – und die Kirche – sind insofern
Partner klug-konkreter Sorge um Dinge, die alle angehen.
Was eine solche klug-konkrete Sorge im ökologischen Kontext bedeuten kann, soll hier an
einigen Beispielen erläutert werden. Zum einen: Nach welcher Richtschnur ist zu handeln,
wenn die Folgen des Handelns nicht absehbar sind? Alles, was wir tun, kann schlimme Folgen haben; bei aller Behutsamkeit kann aus bestem Wollen großes Übel folgen. Diese Einsicht kann alles Handeln unmöglich machen. Hans Jonas’ berühmtes „Prinzip Verantwortung“ droht zu einer solchen Ethik der Unterlassung zu werden. Wenn, wie Jonas fordert, der
schlechtesten Prognose der Vorzug gegeben wird,10 ist in vielen ökologischen Fragen, die uns
heute beschäftigen, gar kein Handeln mehr möglich. Achtsamkeit und Umsicht sind gefordert,
aber Furcht ist ein schlechter Ratgeber des Handelns. In diesem Sinne ist der Gedanke der
Rechtfertigung ein Entfürchtungsgedanke: Trotz Fehlbarkeit dürfen wir handeln. Ethisch ist
damit die Debatte um das sogenannte „precautionary principle“, das Vorsorgeprinzip, berührt.
Es besagt: Wenn Handlungen negative Folgen für Menschen und Umwelt haben können,
dann dürfen sie nur dann ausgeführt werden, wenn bewiesen ist, dass diese negativen Folgen
nicht eintreten werden. In hochkomplexen Systemen wie dem des Klimas, in denen Handlungsfolgen nicht sicher vorhergesagt werden können, verliert dieses Prinzip seine orientierende Kraft. Doch was tritt an seine Stelle? Wie übersetzt man ein achtsames Getrostsein in
Klimapolitik? Hier könnte ein Beitrag theologischer Ethik zum Thema liegen.
Auch die umgekehrte Einsicht ist zu betonen. Auch als Gerechtfertigte bleiben wir Sünder.
Auch als die, die handeln dürfen, wissen wir um die eigene Fehlbarkeit. Wissen, politische
Institutionen, individuelle Motivationskräfte – sie alle sind und bleiben endlich und fehlbar.
Mithin gilt es, Prozesse und Verfahren, die Umwelt und Klima betreffen, so anzulegen, dass
sie eine möglichst große Fehlerfreundlichkeit aufweisen. Was ist, wenn sich bestimmte Annahmen der Gegenwart in Zukunft als Fehler herausstellen? Welche Handlungsoption ist
möglichst robust gegen Ungewissheiten in den Prämissen, unter denen sie ergriffen wurde?
Welche Mechanismen der Fehlerkontrolle sind effektiv, um falsche Annahmen oder Fehlsteuerungen möglichst bald zu erkennen und entsprechend gegenlenken zu können?
Drittens ist unter den Bedingungen der Endlichkeit und der gefallenen Welt immer, auch bei
bestem Willen und bei Übereinstimmung in grundsätzlichen Fragen, mit Dissens zu rechnen.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
10
!
Jonas, Hans (1984): op.cit., S. 70ff.
20!
Kapitel 2
Ökologische Ethik wird von daher immer auch danach streben, eine Kultur des Umgangs mit
Dissensen auszubilden. Solche Dissense bestehen gegenwärtig etwa im Hinblick auf den weiteren Braunkohletagebau oder die Errichtung von Windkraftanlagen und Stromtrassen. Sie
sind nicht immer so verfasst, dass die Vertreter/-innen des Gemeinwohls auf der einen Seite
und die eigennützig am eigenen Hinterhof Interessierten auf der anderen Seite stehen. Vielmehr gibt es unterschiedliche ernstzunehmende Positionen. Sätzen wie „Gott will, dass wir
...“ ist von daher mit Vorsicht zu begegnen. Eine Kultur des Dissenses und der entsprechenden Selbstrelativierung ist – auch und gerade für die Kirchen – ein unverzichtbarer Bestandteil endlichkeitsbewusster ökologischer Ethik.
Schließlich ist auf einen weiteren Punkt hinzuweisen: Das zur religiösen Rationalität der Sorge gehörige Endlichkeitsbewusstsein ist zu unterscheiden von der Rede von „Grenzen“, die
im politischen Kontext von Ökologiedebatten populär sind. Grenzen wie etwa „planetary
boundaries“ sind Festlegungen, die naturwissenschaftliche Einsichten und politische Festlegungen verbinden. „Die Natur“ gibt keine eindeutigen Anweisungen, wie in ihr und an ihr zu
handeln ist. Es ist wichtig, den politischen Charakter solcher Grenzfestlegungen zu unterscheiden von der grundsätzlichen Einsicht in die Endlichkeit menschlichen Wissens und Handelnkönnens. Sonst wird aus dem Endlichkeitsbewusstsein eine Form der Fremdbestimmung,
die nicht nur moralisch falsch, sondern auch politisch unklug ist.
2.2.3 Materiale Symbole einer Schöpfungstheologie
!
Waren die bisherigen Aspekte einer ökologischen Schöpfungsethik eher formaler Natur, weil
sie auf Grundbedingungen menschlichen Handelns aufmerksam machen, so sind auch materiale Aspekte zu nennen. Die Sprache des Glaubens verwendet Symbole, die inhaltlich in Beziehung zu ökologischen Problemen stehen. Das Wasser, die Ernte, das Brot: Es sind gerade
die naturreligiösen Anklänge der jüdisch-christlichen Tradition, die Anschlusspunkte zu bieten scheinen. Jahwes Vergangenheit als Wettergott wird als hilfreich empfunden, wenn es um
Fragen des Klimas geht; die Sintflutgeschichte wird in Zeiten ansteigender Meeresspiegel
gerne „ökologisch“ gelesen.
In eine ähnliche Richtung geht die Suche nach einer neuen „Schöpfungsspiritualität“. Im
Glauben, so ist zu hören, lasse sich die Schönheit der Natur mit allen Sinnen erfahren. Daraus
ergebe sich eine neue Ehrfurcht vor der Natur, eine demütige Achtung der ökologischen
Kreisläufe, und daraus eine genuin religiöse Motivation zum Umwelt- und Klimaschutz. Ein
solches Konzept einer Schöpfungsspiritualität steht in der bereits benannten Gefahr, die Natur
bzw. das Ökosystem zu einer heilen Welt zu stilisieren. Demgegenüber ist festzuhalten: Wer
von der uns umgebenden Natur als Gottes Schöpfung spricht, muss auch die grauenhafte
Blindheit natürlicher Prozesse gegenüber menschlicher Sinngebung, menschlichem Hoffen
und Lieben benennen.11
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
11
Vgl. auch das Wort des Bischofs an die Landessynode 2012: „Indianischer Schöpfungsglaube erklang in den
Kirchen. ‚Jeder Teil dieser Erde ist meinem Volk heilig‘. Die Rede des Häuptlings Seattle wurde zum Kir-
21
Theologische Ethik der Ökologie
Einerseits gilt es also, den Schöpfungsgedanken in dem Sinne ernst zu nehmen, dass die Welt
auf Gottes Spuren hin lesbar ist. In diesem Zusammenhang ist auch der Gedanke der Inkarnation wichtig: Es ist diese Welt, in der Gott Fleisch geworden ist. Die, wenngleich reduzierte
und zögerliche Leiblichkeit protestantischer Gottesdienste weiß davon. Andererseits darf die
religiöse Rede von der Schöpfung nicht zu einer Idealisierung des Gegebenen werden. Hier ist
ein Feld, auf dem eine glaubwürdige Sprache des Glaubens zum guten Teil erst noch gefunden werden muss. Ansätze wie der Tag der Schöpfung oder eine ökologische Ausrichtung von
Erntedankgottesdiensten bedürfen der sorgfältigen Pflege und kritischen Reflexion. Sonst
droht die Falle einer Moralisierung von gottesdienstlichen Anlässen, die eigentlich einen
gänzlich nicht moralischen Sinn haben – etwa wenn zu Ostern „nachhaltig“ gepredigt werden
soll12 oder wenn in Erntedankgottesdiensten vor lauter ökologischer Mahnung kein Raum
mehr für den Dank ist.
Es lohnt sich, hier zu experimentieren und kritisch gute Praxis zu sammeln. An dieser Stelle
bietet auch die Ökumene ein reiches Lernfeld. Die orthodoxen Kirchen und die katholische
Kirche haben je auf ihre Weise ein konstruktives und frommes Verhältnis zur Welt als Schöpfung. Das ist protestantischerseits jeweils nicht kritiklos zu übernehmen, aber für Anregungen
und eine Anreicherung der eigenen Frömmigkeitssprache durchaus wertvoll.
Grundsätzlich ist in der Rede von der Schöpfung zu unterscheiden zwischen den Logiken der
politisch-technischen Diskussion von Problemen und Lösungen einerseits und der Kommunikation religiöser Bilder des umfassend gelingenden Lebens in einer neuen Schöpfung („die
Löwen werden bei den Lämmern weiden“) andererseits. Die Glaubwürdigkeit von Theologie
und Kirche auf dem Feld der ökologischen Ethik hängt an der Plausibilität der Vermittlung,
die sie zwischen beidem erbringen.
2.3
Chancen der Kirche im Bereich Umwelt
2.3.1 Rollen der Kirche im Bereich Umwelt
!
Die allgemeinen theologischen Überlegungen sollen im Folgenden für die Organisation „Kirche“ konkretisiert werden. Dazu werden verschiedene Rollen betrachtet, die eine Kirche hinsichtlich des Themas Umwelt einnehmen kann. Unter „Rolle“ soll hierbei eine soziale Positi!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
12
!
chenlied, die Heiligkeit der Natur zum Gegenstand der gesungenen Verkündigung. Das war sicherlich hilfreich, um zunächst einmal für den Wert der nicht-menschlichen Natur zu sensibilisieren. Aber das war auch
problematisch, weil eine Verehrung und Vergöttlichung der Natur sich breit machen konnte, die weder biblisch noch realistisch ist. Nach biblischem Verständnis ist die Natur nicht von sich aus gut. ‚Sehr gut‘ (Gen.
1,31) war die Natur als Gottes Schöpfung lediglich im Paradies. Die gefallene Schöpfung ist ambivalent,
doppelwertig. Biblisch gesehen ist die Natur die gefallene Schöpfung Gottes. Sie ist nicht heilig an sich. Sie
hat Anteil an dem Seufzen der Kreatur, wie Paulus im Römerbrief schreibt (Römer 8). Sie sehnt sich danach,
wieder heile Schöpfung zu sein. Aber hier, in ihrer irdischen Vorfindlichkeit, ist sie ambivalent, kann sie zum
Guten dienen oder Unheil anrichten.“
Walbach, Wolfram: Osternacht/Ostersonntag, in: Landeszentrale für Umweltaufklärung (Hg.) (2008): Nachhaltig predigen. Predigtanregungen zur evangelischen und katholischen Leseordnung, Bd. IV: Reihe
I/Lesejahr B, Mainz, S. 64f.!
22!
Kapitel 2
on verstanden werden, die mit spezifischen Handlungsmustern und Kommunikationsformen
verbunden ist. Wer – sei es als Einzelne/-r, sei es als Organisation – eine Rolle übernimmt,
erfüllt bestimmte gesellschaftliche Erwartungen; gleichzeitig gewährt eine Rolle Freiräume,
diese Erwartungen nach eigenen Vorstellungen auszufüllen. Eine Rolle ist Voraussetzung
dafür, gesellschaftlich überhaupt erkennbar zu sein, angesprochen und gehört zu werden.
Kirchen können im Umweltbereich insbesondere folgende Rollen einnehmen:
A. Kirche als Unternehmen: Zunächst ist die Kirche selbst in die umweltrelevanten
Stoffkreisläufe eingebunden. Sie ist (Groß-)Verbraucherin von Energie, Papier, Wasser und anderen Ressourcen. Sie verhandelt mit Energieunternehmen und Lieferanten.
Sie besitzt Immobilien und Ländereien. Sie hat teils behördliche, teils vereins-, teils
unternehmensförmige Strukturen und entsprechende operationale Prozesse, die unter
Umweltgesichtspunkten analysiert und optimiert werden können.
B. Kirche als politischer Akteur: Hier agiert die Kirche als „Stakeholder“, also – ähnlich
wie eine Umweltorganisation – als Vertreterin bestimmter Positionen im öffentlichen
Raum. Dies tut sie mittels politischer Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
mit politischen Entscheidungsträgern etc. „Die Kirche“ tritt hier zumeist in Gestalt
von Leitungsgremien oder leitenden Geistlichen auf. Das Ziel ist es, eine bestimmte
umweltpolitische Position öffentlich zur Geltung zu bringen und weitestmöglich politisch zu realisieren. In dieser Rolle steht die Kirche – wie andere Stakeholder auch –
für bestimmte Aspekte des Gemeinwohls; sie wird in der Öffentlichkeit also als eine
moralische Instanz wahrgenommen.
C. Kirche als Forum: Diese Rolle ist komplementär zur zweiten. Hier fungiert die Kirche
nicht als Akteurin in einer politischen Debatte, sondern bietet selbst einen Raum der
Meinungsbildung und Kommunikation. In Gemeindekreisen, Evangelischen Akademien, ökumenischen Gremien oder anderen Foren werden verschiedene Positionen
konfrontiert, Dissens festgestellt und Konsens gesucht. „Die Kirche“ erscheint in dieser Rolle in Gestalt der Vielen, die sich ihr zugehörig fühlen und als solche nach Lösungen komplexer Probleme suchen.
D. Kirche als Gottesdienstgemeinde: Eine vierte Rolle bezieht sich auf die liturgischen
Vollzüge der Kirche und auf andere geprägte Formen kirchlichen Lebens. In Gottesdiensten und Andachten, aber auch etwa auf Gemeindefesten werden Umweltfragen
thematisiert und mit dem symbolischen Kosmos des Christentums in Verbindung gebracht. „Die Kirche“ in Gestalt der Gottesdienstgemeinde wendet sich nicht primär
nach außen, sondern an die jeweils Mitfeiernden.
E. Kirche als Bildungsträger: Schließlich hat die Kirche eine bedeutende Funktion als
Trägerin von Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Auch hier spielen Umweltthemen eine wesentliche Rolle; Ziele sind hier
die Schaffung von Sensibilität und die Ausbildung umweltbezogener Kompetenzen
etwa bei Kindern und Jugendlichen oder bei kirchlichen Mitarbeitern/-innen. „Die
Kirche“ erscheint hier als ein Bildungsanbieter unter anderen.
Diese Aufzählung der Rollen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; auch sind die Rollen nicht immer klar getrennt, sodass Mischformen bestehen. Gleichwohl dürften wesentliche
23
Theologische Ethik der Ökologie
Aspekte kirchlichen Handelns im Bereich Umwelt hiermit angesprochen sein. Zwei weitere
Punkte sind noch zu benennen, die für diesen Bereich wichtig sind. Sie stellen keine eigenen
Rollen dar, sondern stehen als Aspekte der Rollenerfüllung gleichsam quer zu den benannten
Rollen:
F. Kirche als partizipatorischer Raum: In allen genannten Rollen tritt die Kirche nicht
nur als Arbeitsfeld professioneller Mitarbeitender in Erscheinung. Vielmehr hat die
Arbeit von Freiwilligen bzw. Ehrenamtlichen gerade auch im Umweltbereich eine
große Bedeutung.
G. Kirche als globaler Akteur: In ihrer organisatorischen Vielfalt ist die Kirche auf lokalen, regionalen, nationalen und globalen Bühnen präsent. Gerade in Berlin sind globale kirchliche Akteuren wie etwa das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung präsent. Entsprechende Aktivitäten reichen von der gottesdienstlichen Kollekte
für ein Umweltprojekt im südlichen Afrika bis hin zur Teilnahme an globalen Umweltkonferenzen.
2.3.2 Die Rollen der Kirche im Blick synodaler und anderer kirchlicher Dokumente
der EKBO
!
Nun wäre es instruktiv, festzustellen, welche Rollen in der Arbeit der EKBO auf welche Art
und Weise ausgefüllt werden. Dies für alle kirchlichen Ebenen und Einrichtungen zu tun,
würde jedoch den Rahmen der vorliegenden Grundlegung sprengen. Daher werden im Folgenden lediglich jüngere Dokumente der Landessynode und einige weitere Dokumente der
landeskirchlichen Ebene unter dem Aspekt der in ihnen angesprochenen Rollen der Kirche
betrachtet. Das Ziel ist es, einige Herausforderungen zu markieren, die sich in und zwischen
den genannten Rollen für die Gegenwart zeigen.
A: Kirche als Unternehmen
Die EKBO nimmt nicht nur allgemein an umweltpolitischen Debatten teil, sondern adressiert
die Aufforderung zum Umwelt- und Klimaschutz auch an sich selbst. Bischof Markus Dröge
hebt in seinem Wort an die Synode im Jahr 2012 den kirchlichen Auftrag bei der Gestaltung
der Energiewende deutlich hervor: „Dazu müssen wir versuchen, selbst unserem ethischen
Anspruch gerecht zu werden, in aller Unvollkommenheit und Vorläufigkeit. Wir nehmen uns
selbst in die Pflicht als Kirche, beispielsweise in dem Programm für Maßnahmen zum gezielten Klimaschutz auf allen Ebenen unserer Kirche, das die Landessynode beschlossen hat.“
(DS02 April 2012) Das angesprochene Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem Anstrengungen zur Emissionssenkung und Energieeinsparung in den Kirchenkreisen und Gemeinden
(DS03 Nov. 2009), die Errichtung eines landeskirchlichen Finanzierungsfonds zur Realisierung alternativer Energiekonzepte auf der Basis erneuerbarer Energien (DS10.1B Nov. 2009,
DS02 April 2010), Energieberatung und Energiemanagement in Kirchengemeinden und Einrichtungen, um das bereits im Jahr 2008 beschlossene Ziel umzusetzen, die CO2-Emissionen
in der Landeskirche bis 2015 um 25 % zu senken (DS03 Okt. 2010), den angestrebten Wech!
24!
Kapitel 2
sel zu Stromanbietern, die ausschließlich „grünen“ Strom anbieten (DS02.2B April 2011) und
die Kompensation von CO2-Emissionen durch Zahlungen in den Kompensationsfonds ‚Klima-Kollekte‘ (DS07.1B April 2012). Hinzu kommen eine ausführliche Diskussion um die
Etablierung hauptamtlicher Strukturen im Umwelt- und Klimaschutz (siehe unter anderem
DS13.1B und 14.1B April 2011, DS12, DS16 und DS16.1B April 2011, DS05 Nov. 2012)
sowie schließlich der Auftrag für das vorliegende Umweltkonzept (DS17 Nov. 2012). Hier
zeigt sich, dass sich die EKBO im zunehmenden Maße ökologisch selbst in die Pflicht genommen hat.
B: Kirche als politischer Akteur
Diese Rolle wird von der Synode der EKBO regelmäßig und in sehr unterschiedlichen Stufen
der Konkretheit eingenommen. Dabei stand die Energiepolitik im Zentrum der Debatten der
letzten Jahre. In der Frage der Kernenergie legt die Landessynode im Herbst 2009 einiges
religiöse Gewicht in ihre Position. Sie fordert die Bundesregierung auf, „einer weiteren Verlängerung der Restlaufzeit der deutschen Atomkraftwerke nicht zuzustimmen und am vereinbarten mittelfristigen Atomausstieg festzuhalten“, denn „im Bewusstsein des Auftrages, die
Schöpfung zu bewahren, halten wir eine weitere Verlängerung der Nutzung der Kernkraft für
nicht vertretbar“ (DS25B Nov. 2009).
Auch das Thema regenerative Energien wird mit deutlicher Positionierung begleitet: Auf der
Frühjahrstagung 2011 appelliert die Landessynode an die Bundesregierung und fordert sie
auf, den „schnellstmöglichen Umstieg auf ausschließlich regenerative Energien“ zu vollziehen (DS02.2B April 2011). Dabei werden teils konkrete politische Maßnahmen gefordert
(DS06 April 2012) und politische Entscheidungsträger direkt angesprochen (Stellungnahme
der Kirchenleitung an den brandenburgischen Minister für Wirtschaft zum Energiestrategieentwurf 2030 des Landes, Februar 2012).
Schwieriger ist aufgrund innerkirchlicher Differenzen die Positionierung in der Frage des
Braunkohletagebaus in der Lausitz. Auf der Tagung der Landessynode im Herbst 2010 berichtet der Bischof im Zusammenhang mit seinem Besuch in der Lausitz von Gesprächen mit
politisch Verantwortlichen: „In dem letzten Gespräch der Kirchenleitung mit der Brandenburger Landesregierung und in verschiedenen Gesprächen mit zuständigen Regierungsvertretern habe ich sehr deutlich den Eindruck gewonnen, dass man intensiv bemüht ist, die kontroversen Positionen, die Ängste und die Hoffnungen bei diesen schwierigen Fragen in eine für
die Landesregierung verantwortbare Gesamtkonzeption einzubeziehen und zu gewichten.“
(DS02 Okt. 2010) Im Frühjahr 2012 kann der Bischof dann vermelden: „[So] haben wir inzwischen eine Linie in unserer Positionierung gefunden. Wir stellen Fragen und weisen auf
Probleme hin, die aus unserer Sicht nicht genügend im öffentlichen Diskurs zur Geltung
kommen. Dass der Einstieg in den Ausstieg aus der Kohleverstromung notwendig ist, ist eine
Grundkonstante unserer Positionierung. Wir glauben, dass wir nur damit der Verantwortung
für die Zukunft gerecht werden.“ Er stellt aber selbst umgehend fest: „Manchem sind diese
Beschlüsse politisch nicht konkret genug.“ (DS02 April 2012)
25
Theologische Ethik der Ökologie
Im Vergleich zwischen der Entwicklung der Positionen zur Kernenergie und zur Braunkohleverstromung zeigt sich: In dem Maße, in dem die kirchliche Positionierung aufgrund innerer
Meinungsverschiedenheiten schwieriger wurde, wurde auch eine moralische und religiöse
Aufladung der Argumente als hinderlich empfunden. In einem Papier der Steuerungsgruppe
Braunkohle von 2008 heißt es: „[Es] wird deutlich, dass es bei einer weiteren Befassung der
Synode mit diesem Thema nicht um ein prinzipielles Ja oder Nein zur Braunkohlegewinnung
und -verstromung gehen kann. Die Frage nach einem Ja oder Nein dazu ist keine Bekenntnisfrage. Beide Seiten, Gegner und Befürworter, bringen ernstzunehmende Argumente vor. In
ihrem, in unserem Ringen geht es nicht um einen Konflikt zwischen ‚den Guten‘ und ‚den Bösen‘. Vielmehr müssen wir miteinander abwägen, was ‚verhältnismäßig‘ und was ‚unverhältnismäßig‘ ist.“ (DS 21B Braunkohle April 2008) Hier zeigt sich eine grundlegende Spannung
zwischen dem Wunsch einer eindeutigen religiös-moralischen Verstärkung politischer Positionen einerseits und der Einsicht in die Notwendigkeit religiös-moralischer „Abrüstung“ in
umstrittenen Punkten.
C: Kirche als Forum
Bei umstrittenen Themen findet sich zumeist das gesamte Spektrum von Positionen unter den
Kirchenmitgliedern wieder. Wird bei einem solchen Thema eine Position der Gesamtkirche
gesucht, die dann politisch nach außen kommuniziert werden kann, wird die Kirche selbst
zum Austragungsort des Dissenses. Das zeigt sich für die EKBO in den letzten Jahren insbesondere am Beispiel der Braunkohle. Um den Dissens handhabbar zu machen, wurden zum
einen Strukturen geschaffen wie etwa die Steuerungsgruppe Braunkohle, die sich verstand
„als ein Diskussionsforum für Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Positionen, die
innerhalb der Landeskirche bestehen“ (Abschlussbericht, DS10B Mai 2009). Dabei sieht die
Kirchenleitung die Rolle der Landeskirche insbesondere als Moderatorin von Konflikten in
der Region (DS03 Nov. 2009). Diese Moderation wird auch als Leistung der Kirche nach außen angeboten: „Wir setzen uns weiterhin für eine transparente Diskussion ein und bieten
unsere Mithilfe in der Moderation von Gesprächen an.“ (Stellungnahme der Kirchenleitung,
DS07 Okt. 2010)
Bereits im nächsten Satz der Stellungnahme zeigt sich jedoch eine Spannung zwischen der
selbst zugeschriebenen Moderatorenrolle und einer gleichzeitigen politischen Position: „Besonders unterstützen wir Gespräche, die das Nachdenken über die Zukunft der Lausitz als
Industrieregion ohne Braunkohletagebau fördern.“ Eine gänzlich ergebnisoffene Moderation
soll also nicht angeboten werden. Daraus erwachsen der Landeskirche potentiell Probleme
hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit als Moderatorin. Diese werden insbesondere in Folge des
2009 beschlossenen Beitritts zur „klima-allianz“ sichtbar, da dieses Bündnis generell den
Stopp für Tagebau-Planungsverfahren fordert. So stellt der Bischof daher in seinem Wort an
die Synode im Frühjahr 2013 fest: „Nachdem unsere Landessynode vor einem Jahr, am 21.
April 2012, in der Linie unseres Grundsatzbeschlusses ‚Einstieg in den Ausstieg aus der
Braunkohleverstromung in der Lausitz‘ vom 16. Mai 2009 beschlossen hatte, dem Aktionsbündnis die ‚klima-allianz‘ beizutreten, wurde diese Positionierung zum Teil als ein Verlassen
unsrer Moderatorenfunktion gewertet. (...) Befürworter eines fortgesetzten Braunkohleabbaus
!
26!
Kapitel 2
in der Lausitz und speziell Mitarbeitende des dort ansässigen Energieunternehmens glaubten,
wir hätten uns politisch nun so positioniert, dass wir nicht mehr das Gespräch mit allen Seiten führen wollten.“ Dennoch bemühe sich die Kirche um die Fortführung des Gesprächs mit
allen beteiligten Konfliktparteien (DS02 April 2013).
Die Betonung einer Kultur des Umgangs mit Dissens zieht sich durch verschiedene kirchliche
Dokumente. Dazu gehört die oben zitierte Stellungnahme der Steuerungsgruppe Braunkohle
(DS 21B Braunkohle April 2008) wie auch das Votum der Kirchenleitung zu Perspektiven der
Energiewende aus dem Jahr 2012, in dem es heißt: „Die Kirchenleitung ermutigt alle Mitglieder unserer Landeskirche zur Übernahme gesamtgesellschaftlicher Verantwortung in diesem Bereich der Zukunftsarbeit, indem sie sich in den Prozess der Gestaltung der Energiewende aktiv einbringen und zu einer Kommunikationskultur beitragen, die von Fairness, Ehrlichkeit und dem Bemühen um sachliche Argumentation geprägt ist, die Teilhabe fördert,
Ausgrenzung begegnet und das Anliegen der Schöpfungsbewahrung im kirchlichen wie privaten Bereich glaubwürdig bezeugt.“ (DS04.1B April 2012) Auch hier ist die doppelte Rolle
der Kirche, einerseits Forum für Dissens und andererseits Faktor in einer politischen Debatte
zu sein, benannt; die entsprechende Spannung ist spürbar.
D: Kirche als Gottesdienstgemeinde
Der gottesdienstliche Umgang mit Umweltfragen ist ebenfalls, wenn auch in geringerem Maße, im Blick der Landessynode. So beschloss sie auf ihrer Frühjahrstagung 2011: „Ökumenische Projekte wie der Tag der Schöpfung und der Umweltpreis sollten dringend fortgeführt
werden.“ (DS12 April 2011)
Der Gottesdienst kommt auch in einer Situation in den Blick, als es um den Umgang mit Dissens geht. In seinem Wort an die Synode berichtet der Bischof im April 2013 von seinem Besuch in der Lausitz. Ein besonders eindrückliches Beispiel für die „Zerreißprobe“, der die dort
ansässigen Gemeinden ausgesetzt seien, habe er im Kirchspiel Schleife vorgefunden. Um den
Auseinandersetzungen zwischen den Gemeindemitgliedern bezüglich des geplanten Abbaugebietes II des Tagebaus Nochten entgegenzuwirken, findet dort nun jeden Dienstag zur
Abendzeit eine von den betroffenen Gemeinden organisierte Gebetsstunde statt (DS02 April
2013).
Neben dem Gottesdienst werden auch andere kirchliche Grundvollzüge für den Umgang mit
Dissens fruchtbar gemacht. In der Stellungnahme zu dem 2009 von der Arbeitsgruppe CCSTechnologie verfassten Positionspapier hebt die Kirchenleitung insbesondere die Aufgaben
der Kirche hervor, die im Feld der „Seelsorge, Beratung und begleitende[n] Hilfen“ liegen.
(DS07 Okt. 2010) Das greift Bischof Markus Dröge in seinem Wort an die Synode in Bezug
auf seinen Besuch in der Lausitz auf: „Vor allem aber werden wir mit unserer Seelsorge, unserer Beratung und unseren begleitenden Hilfen weiterhin an der Seite aller Betroffenen stehen, welche Meinung auch immer sie vertreten.“ (DS02 Okt. 2010)
27
Theologische Ethik der Ökologie
Deutlich wird dabei: Einerseits können die spezifisch kirchlichen Handlungen wie der Gottesdienst positionelle Anliegen stützen; sie sind insofern auf die „Stakeholder“-Rolle der Kirche bezogen (Tag der Schöpfung). Andererseits können sie aber auch zur Bearbeitung des
inneren Dissenses dienen und insofern die Rolle der Kirche als Forum stabilisieren.
E: Kirche als Bildungsträger
Die Rolle der Kirche als Bildungsträger war in den vergangenen Jahren ebenfalls eher selten
Thema der Landessynode im Kontext von Umweltdebatten. Zum einen geraten kirchliche
Bildungseinrichtungen als Teile des Unternehmens Kirche (siehe Rolle A) in den Blick, wenn
es etwa um die Reduktion von CO2-Emissionen in den Gemeinden, Kirchenkreisen, Einrichtungen und Werken (DS09.4.1B Nov. 2008) oder um die energetische Inspektion und Sanierung von Kindertagesstätten (Klimaschutz in Kirchengemeinden 2011) geht. Zum anderen
wird eine kirchliche Bildungsaufgabe im Umweltbereich im Kontext der Diskussion um die
Schaffung einer Stelle eines hauptamtlichen Umweltbeauftragten thematisiert. Der Ständige
Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung plädiert für die Einsetzung eines Umweltbeauftragten mit der Begründung, dass „[sich] auch die Beratungstätigkeit in
Fragen des Klimaschutzes und des Energiemanagements nicht auf die Klärung rein technischer Fragen beschränken [könne], sondern Bildungsarbeit zu leisten [sei], Ängste auszuräumen [seien], und die Notwendigkeit des Umdenkens theologisch zu untermauern [sei]“
(DS12 April 2011).
F: Kirche als partizipatorischer Raum
Bereits seit dem Jahr 1999 vergeben die EKBO und das Erzbistum Berlin jährlich den Ökumenischen Umweltpreis. Seit 2013 wird dieser gemeinsam von allen Mitgliedskirchen des
Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg vergeben. Geehrt werden damit Initiativen und Projekte, die sich in besonderem Maße für die Bewahrung der Schöpfung engagieren. So ging der
dritte Preis im Jahr 2012 an die Evangelische Studierendengemeinde Berlin, die eine Nachhaltigkeitsrichtlinie zum regionalen, biologischen und fairen Einkaufen in der Gemeinde erstellt hatte und den Vorgaben darin bereits seit dem Jahr 2008 Folge leistet (siehe Kapitel
12.1.3.1).13.
Ehrenamtliches Engagement im Umweltbereich wird auch im synodalen Kontext wahrgenommen. Im Jahr 2010 berichtet der Bischof in seinem Wort an die Synode von seinem Besuch in der Braunkohleregion Lausitz und dem großen Engagement, das er dort vorgefunden
hat. Er habe „erfahren, wie stark sich unsere Mitarbeitenden [...] und Ehrenamtliche engagieren, um die – wie auch immer – Betroffenen zu begleiten“ (DS02 Okt. 2010). Ferner wurden während der Frühjahrssynode 2012 Projekte zum Thema „Energiewende“ vorgestellt, die
von „Initiativen, Umweltgruppen, Kirchengemeinden und anderen Aktiven“ gestaltet worden
waren. Dadurch sollte „den Synodalen [...] vielleicht ein kleiner Eindruck vermittelt werden,
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
13
!
Vgl. Evangelische Studierendengemeinde (Hg.) (2009): Nachhaltigkeitsrichtlinie zum regionalen, ökologi
schen und fairen Einkauf zu allen Veranstaltungen in der ESG Berlin, www.esgberlin.de/sites/default/files/
doc/nachhaltigkeitsrichtlinie_0901doc.pdf.
28!
Kapitel 2
was es an vielfältigen Aktivitäten auf unterschiedlichen Ebenen in unserer Landeskirche bereits gibt“ (Einladung Baaske 2012).
G: Kirche als globaler Akteur
Über das Gebiet der Landeskirche hinaus weisen etwa der Beitritt zur „klima-allianz“ oder die
Aufnahme von EKD-Empfehlungen zum Umwelt- und Klimaschutz. An das Engagement der
globalen Ökumene im Bereich der Nachhaltigkeit schließt die Landessynode im Herbst 2011
an, wenn sie die entsprechende Position der Internationalen ökumenischen Friedenskonvokation (IöFK) begrüßt. Diese lautet zum Thema „Friede mit der Erde“ folgendermaßen: „Gemeinsam mit der globalen Zivilgesellschaft appellieren wir an Regierungen, all unsere wirtschaftlichen Aktivitäten radikal umzustrukturieren, mit dem Ziel, eine ökologisch nachhaltige
Wirtschaft auf den Weg zu bringen“ (DS05.1B Okt. 2011/DS06 Okt. 2011). Hier ist die Stakeholder-Rolle der Kirche (B) global ausgezogen, was allerdings stark auf Kosten der Bestimmtheit geht.
2.3.3 Auf dem Weg zu einer praktischen Ekklesiologie der Schöpfung
!
Die Vielzahl der Rollen zeigt ein breites Spektrum an Wirkungsmöglichkeiten für die Kirche
an, die es im Kontext der EKBO je spezifisch weiter zu entwickeln gilt. Ihre sorgfältige Unterscheidung hilft, Prioritäten, Positionen und Sprachformen zu klären, Dissens zu verorten
und zu bearbeiten sowie die jeweilige Sprecherrolle getrost und mit pragmatischer Selbstbescheidung auszufüllen. Im Kontext jeder Rolle ist es nützlich, sich die in Kapitel 2.2.1 benannten ethischen Momente des Schöpfungsglaubens (endliche Freiheit, gefallene Schöpfung,
weltliche Welt, Schöpfung Gottes) vor Augen zu führen:
Die Rolle der Kirche als Unternehmen (A) bildet einen Schwerpunkt des vorliegenden Umweltkonzepts. Ein großer Bereich bereits vorhandener und darüber hinaus wünschenswerter
Aktivitäten bezieht sich darauf. Diese werden in den folgenden Kapiteln eingehend behandelt.
An dieser Stelle soll nur betont werden, dass sich insbesondere unter dem Aspekt von Kirche
als partizipatorischem Raum (F) Chancen bestehen, auch diejenigen „technischen Eliten“ aktiv in die kirchliche Arbeit einzubinden, die sich im Sonntagsgottesdienst oder in gemeindlichen Gruppen und Kreisen nicht genügend angesprochen fühlen, für die aber eine ehrenamtliche Mitarbeit im kirchlichen Umweltmanagement eine attraktive Aufgabe sein könnte. Gerade in dieser Form vermag sich die Handlungsfähigkeit der Gerechtfertigten im Partizipationsraum Kirche exemplarisch zu bewähren.
Für die Rolle des politischen Akteurs (B) gilt es in nüchterner Anerkennung der Weltlichkeit
der Welt festzustellen, dass Kirche und Theologie zu den einzelnen technischen Fragen des
Umwelt- und Klimaschutzes nichts Spezifisches zu sagen haben. Anders als von Hans Küng
erhofft, dürfte der Beitrag der Religionen auch nicht in der Bereitstellung eines globalisierungsfähigen moralischen Minimalkonsenses liegen. Das „Weltethos“ Küngs ist bei Lichte
betrachtet so unspezifisch, dass die in der Diskussion stehenden Probleme nicht erfasst wer29
Theologische Ethik der Ökologie
den. Vielmehr zeigt sich, dass sich bei allen konkreten politischen Fragen in der Regel das
gesamte politische Spektrum innerhalb der Kirche wiederfindet. Der Glaube eignet sich nicht
als politischer Konsensgenerator. Angesichts dieses Umstandes besteht für kirchliche Organe
wie für Theologen/-innen die Gefahr, im politischen Reden ins allzu Allgemeine abzugleiten,
etwa wenn „ein entscheidender Mentalitätswandel in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft“,14
„radikale Umkehr“ oder ein „spirituelle[r] Klimawandel“15 gefordert werden. Gegenüber solchen großen, aber unkonkreten Formeln gilt es, das eigene Endlichkeitsbewusstsein zu pflegen, das sich angesichts großer Problemlagen dem Konkreten zuwendet. Damit kann sich eine
Landeskirche im Wissen darum, eine Stimme unter vielen zu sein, durchaus mit Gewinn für
alle als politische Akteurin positionieren. Dies dürfte um so glaubwürdiger und erfolgreicher
sein, je stärker der politische Charakter dieser Interventionen deutlich wird: je stärker also die
Logik des vernünftigen und auf Kompromisse gerichteten Arguments, der abwägenden Suche
nach der relativ besseren Lösung und die Ansprache konkreter Adressaten sichtbar werden.
Eine in diesem Sinne politisch agierende Kirche wird Zeichen für die oben entfaltete Handlungsfähigkeit angesichts großer Aufgaben und begrenzter Mittel setzen.
Die Rolle der Kirche als Forum (C) dürfte – gerade in globaler Hinsicht (G) – auch in Zukunft
eine große Bedeutung haben. Hier hat auch Hans Küngs Suche nach einem Weltethos der
Religionen und der Nichtreligiösen ihr Wahrheitsmoment. Denn diese Suche inszeniert einen
globalen Kommunikationsraum, in dem um Lösungen gerungen wird; sie setzt voraus, dass
die Religiösen wie die Ungläubigen in moralischen Fragen wahrheitsfähig sind. In der Tat
kommt es darauf an, den globalen Problemen durch globalisierte Kommunikationsgemeinschaften zu begegnen – allerdings durch solche, in denen weniger allgemeine Prinzipien als
konkrete Lösungen diskutiert werden. Solche globalen Kommunikationsgemeinschaften haben sich in den letzten Jahrzehnten auch im Bereich Umwelt etabliert. Institutionen internationalen Rechts, globale Skandalisierungsprozesse in alten und neuen Medien, global agierende Nichtregierungsorganisationen sowie weltweit agierende Religionsgemeinschaften und
Kirchen tragen zu einer solchen globalen Kommunikationsgemeinschaft bei. Die Kirchen
bleiben gute Partner dann, wenn neue nationale, regionale oder schichtenspezifische Abgrenzungen drohen. In einer solchen Ökumene der Kommunikation bewährt sich die Stärke des
religiösen Blicks aufs Ganze.
Eine weitere kirchliche Aufgabe im Umfeld der Forumsrolle der Kirche ist die fortdauernde
Arbeit an einer Kultur des Dissenses. Die Bereitschaft aller, trotz starker eigener Involviertheit die eigene Fehlbarkeit nicht aus dem Blick zu verlieren, eigene Standpunkte zu relativieren und angesichts divergierender Meinungen religiös-moralisch „abrüsten“ zu können,
um gemeinsam getragene Kompromisse möglich zu machen, wird auch in Zukunft eine wichtige Übung sein. Auch wenn die Welt im Glauben als Gottes Schöpfung erfahren wird und
Christinnen und Christen sich für das Ganze verantwortlich wissen, sollten politische Fragen
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
14
15
!
Evangelische Kirche in Deutschland (Hg.) (2009): Umkehr zum Leben, Gütersloh, S. 107.
Quarch, Christoph: „Das Maß des Lebens wiedergewinnen. Die Welt braucht einen spirituellen Klimawandel“, in: Publik-Forum Dossier (2007), Die Klima-Revolution. Jetzt ist die Zeit zum Handeln, Oberursel, S.
VII.!!
30!
Kapitel 2
im Bereich Umwelt nicht als Bekenntnisfragen behandelt werden – auch das gehört zur Anerkennung der Weltlichkeit der Welt.
Das Ganze ist jedoch niemals im definierten Begriff zu fassen, sondern bedarf der Bilder und
Symbole. Die in der Kirche als Gottesdienstgemeinde (D) vorgenommene rituelle Inszenierung der Sorge ums Ganze, die Kommunikation von Gelingensbildern davon, was und wie
„Welt“ auch sein könnte, sind ein wichtiger Hintergrund für das Engagement im Konkreten.
In dieser Hinsicht ist die Rolle der Kirche als Gottesdienstgemeinde die Grundlage aller anderen Rollen und Funktionen, die die Kirche im Bereich Umwelt übernimmt. Denn der Gottesdienst erhält den Anschluss zwischen den Symbolen des Glaubens und den konkreten ökologischen Fragen aufrecht und erneuert diesen immer wieder. Die Feier des Gottesdienstes ist
damit auch eine große antizynische Ressource in potentiell überfordernden Problemlagen. Die
Erfahrung vom unendlichen Wert des Anderen und von der prinzipiellen Unbegrenztheit des
eigenen Verantwortungshorizonts werden im religiösen Symbol immer neu artikuliert und
können nicht zugunsten anderer Inhalte einfach beiseite geschoben werden. Sie betreffen den
Kern des Glaubens. Dazu gehören auch die Einsichten in die Weltlichkeit und Zerspaltenheit
der Welt, die es in geeigneten Formen ebenso zum Ausdruck zu bringen gilt, um der Idealisierungsgefahr zu wehren.
Wie bereits betont, besteht hier ein großer Bedarf an glaubwürdigen Formen. Eine besondere
Herausforderung liegt darin, das Selbstverständnis kirchlichen Handelns hinsichtlich der
Sprecherrollen und Sprachformen zu klären. Eine gottesdienstliche Fürbitte (D) ist eben kein
politischer Appell (B) und auch kein Beitrag zur innerkirchlichen Meinungsbildung (C); hier
sind liturgische Stilsicherheit und die Kunst der Unterscheidung vonnöten, um die Glaubwürdigkeit in den jeweiligen Rollen zu erhalten.
Aus der liturgisch inszenierten Sorge ums Ganze speist sich schließlich auch das Engagement
der Kirche als Bildungsträgerin im Umweltbereich (E). Insbesondere die Einbeziehung von
umweltbezogenen Kompetenzen in der Ausbildung kirchlicher Mitarbeitender, etwa von Vikarinnen und Vikaren, ist hier wünschenswert. Das gilt zum einen für die thematische Kompetenz auf dem Gebiet einer an der Aufgabe der Kirchenleitung (Schleiermacher) orientierten
theologischen Umweltethik, die die oben genannten Einsichten theologischer Kosmologie und
Anthropologie einbezieht. Zum anderen gilt das für elementare Kompetenzen kirchlichen
Umweltmanagements (A), in dem sich diese Einsichten exemplarisch bewähren und heilsam
konkret werden. Dies wird im vorliegenden Umweltkonzept eingehend entfaltet.!
!
!
!
!
31
!
3
3.1
Die Umweltarbeit in der EKBO 2050 – zehn Perspektiven zur
Diskussion
Prognose – Utopie – Planung: Von der Vision 2050 zur Wirklichkeit
Wie soll sich die Umweltarbeit der EKBO entwickeln? Was soll in zehn Jahren, in einer Generation oder bis zur Mitte dieses Jahrhunderts verwirklicht sein? Eine Antwort – oder mehrere, alternative Antworten in Form von Szenarien – verlangen eine Vorstellung einer möglichen Zukunft. Im Jahr 1967 hat Georg Picht eine Studie unter dem Titel „Prognose, Utopie,
Planung“16 vorgelegt; der Begriff der Utopie bezeichnet hier mögliche Entwicklungen der
Gesellschaft – Entwicklungen also, die realisiert werden können. In diesem Verständnis ist
Utopie keine bloße Fiktion, kein künstliches sozio-technisches Konstrukt, sondern die Vorwegnahme einer möglichen Zukunft. Eine Utopie hat also die Funktion, zwischen dem heutigen Bewusstsein und der zukünftigen Realität zu vermitteln; eine solche „aufgeklärte Utopie“
ist kein statisches Modell, sondern muss fortwährend durch kritische Reflektion der Ergebnisse von Prognosen und der realen Veränderungen geprüft werden; sie wird so zum Korrektiv
für das Bewusstsein und dient der Überprüfung unseres Wissens, unserer Hoffnungen und
Wünsche an die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Institutionen.
Georg Picht hat 1967 in seiner Studie auch ausgeführt, dass die Aufgabe von Prognosen nur
erkannt werden kann, wenn gesehen wird, dass diese innerhalb eines politischen Kontextes
eine bestimmte Aufgabe erfüllen. Prognosen können nicht in einer objektiven Weise vorhersagen, was geschehen wird, sie können uns heute nur aufzeigen, was geschehen könnte, wenn
sich Menschen auf eine bestimmte Weise verhalten. Eine Prognose hat die Funktion zu zeigen, dass Planung notwendig ist, um der Verwirklichung der Utopie, der bestimmenden Idee,
näher zu kommen. Prognosen sind dann der erste Schritt einer viel weiter gehenden Therapie,
die jedoch möglichst zur gleichen Zeit in die Tat umgesetzt werden muss, in der die Prognosen erstellt werden.
In welchen Zeithorizonten sollte überhaupt geplant werden? Eine Richtlinie könnte sein: Planungszeiträume sollten zum einen „problemadäquat“ sein, das heißt, den Zeithorizont umfassen, in dem das zu behandelnde Problem gelöst werden soll, und zum anderen sollten Planungen unterschiedlicher Zeiträume „konsistent“ sein, das heißt, ein sinnvolles Ganzes ergeben.
Planung ergibt somit erst im Zusammenhang mit Prognose und Utopie die Basis für einen
Veränderungsprozess.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
16
!! Picht, Georg (1967): Prognose, Utopie, Planung. Stuttgart: Klett-Cotta, S.39 ff.; die hier präsentierten Überlegungen wurden ausführlich diskutiert in Diefenbacher, Hans/Ratsch, Ulrich (1992): Verelendung durch
Naturzerstörung – die politischen Grenzen der Wissenschaft. Frankfurt: S. Fischer, Kap. 3.!
32
Kapitel 3
3.2
Zehn Arbeitsfelder zur Diskussion
Die folgenden Thesen stehen für eine „Utopie“ der Umweltarbeit der EKBO bis 2050. Sie
schildern mögliche Zielsetzungen in wichtigen Bereichen, die allesamt nicht als von außen
vorgegebene Richtlinien, sondern als Diskussionsangebote verstanden werden sollen. Diese
Arbeitsfelder liegen alle innerhalb des unmittelbaren Handlungsbereichs der EKBO, wobei
sich bis 2050 durchaus neue Themen für die EKBO ergeben können. In der folgenden Darstellung werden also konkrete Utopien skizziert, die bis 2050 erreicht werden sollten, um eine
zukunftsfähige Gesellschaft zu verwirklichen; wird dieses Ziel verfolgt, so wirken diese realen Utopien in gewisser Weise in die heutige Realität hinein, da jetzt die Maßnahmen ergriffen werden müssen, die den Weg der Transformation bis 2050 prägen werden. Somit existiert
ein Spannungsbogen zwischen der realen Utopie für das Jahr 2050 und der heutigen Realität,
in der die Umweltarbeit der EKBO stattfindet. Dabei nimmt die EKBO unterschiedliche Rollen (siehe Kapitel 2.3.1) ein, die von Kirche als politischer Akteur über Kirche als Bildungsträger bis hin zu Kirche als globaler Akteur reichen.
3.2.1 Theologisch-ethische Fundierung
!
Die praktische Umweltarbeit der EKBO kann sich auf ein theologisches Fundament beziehen,
das auf einer zeitgemäßen Auslegung der Heiligen Schrift und einer Kenntnis und konstruktiven Auseinandersetzung mit der „kirchlichen Umweltgeschichte“, sowohl der EKBO als auch
der Evangelische Kirche in Deutschland, der Conference of European Churches (Konferenz
Europäischer Kirchen) und des World Council of Churches (Ökumenischer Rat der Kirchen)
gründet. Die Kirchenleitung und die theologischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter agieren
als politischer Akteur und vermitteln den Bezug zwischen der Besonderheit der kirchlichen
Fundierung und der praktischen Umweltarbeit in den Gemeinden und in der Öffentlichkeit.
Themen der Bewahrung der Schöpfung und der nachhaltigen Entwicklung werden regelmäßig
in Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen angesprochen.
3.2.2 Vernetzung mit kirchlichen und nicht-kirchlichen Institutionen
!
Die Umweltarbeit der EKBO ist innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland und der
Conference of European Churches gut vernetzt; sie bringt ihre spezifischen Kompetenzen und
„Standortvorteile“ – Sitz in Berlin! – in die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der
Gliedkirchen der EKD und in das European Christian Environmental Network regelmäßig
ein. Die Umweltarbeit der EKBO wird auch auf der Ebene der Bundesländer Berlin und
Brandenburg regelmäßig in Anhörungen und Entscheidungsprozessen aufgrund ihrer spezifischen Fachkompetenz mit einbezogen. Die Kirchenleitung und die Synode der EKBO äußern
sich öffentlich insbesondere auch zu jenen Umweltfragen, die für die EKBO und ihre Gemeinden von besonderer Bedeutung sind.
33
Die Umweltarbeit in der EKBO 2050 – zehn Perspektiven zur Diskussion
3.2.3 Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bildungsarbeit in den Gemeinden und anderen
kirchlichen Institutionen
!
Die Fundamente und die Praxis der kirchlichen Umweltarbeit haben einen festen Platz in der
Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Auch nicht-theologische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildung mit diesen Themen vertraut
gemacht. Die Kirchenleitung sorgt für ein kontinuierliches Fort- und Weiterbildungsangebot
zur kirchlichen Umweltarbeit. Informationen zur Umweltarbeit und entsprechende Bildungsangebote haben auch in anderen Einrichtungen der EKBO eine wichtige Rolle: Sie sind integriert in eine altersgemäße Bildungsarbeit in Kindertagesstätten und kirchlichen Schulen,
auch in Form von Projektarbeit. Die Umweltarbeit der EKBO nutzt die Möglichkeiten der
Zusammenarbeit mit Akademien und anderen Einrichtungen, um ihre Bildungsarbeit auch in
die breite, kirchlich interessierte Öffentlichkeit zu vermitteln. In diesem Fall verhält sich die
EKBO als Bildungsträger.
3.2.4 Umweltmanagement in kirchlichen Institutionen und bei kirchlichen Veranstaltungen
!
Kirchengemeinden, Verwaltungseinrichtungen – wie etwa die Kirchlichen Verwaltungsämter
(KVÄ) – und andere kirchliche Institutionen haben ein dem Standard von EMAS vergleichbares Umweltmanagementsystem eingeführt und pflegen dieses System kontinuierlich weiter.
Das „Unternehmen“ EKBO hat dadurch seinen ökologischen Fußabdruck reduziert und auch
erhebliche finanzielle Mittel eingespart. Ebenso werden kirchliche Veranstaltungen umweltgerecht durchgeführt. Die dafür notwendigen Fortbildungsmodule für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden angeboten. Die Umweltprogramme der Kirchengemeinden und
anderer kirchlicher Einrichtungen werden von der Umweltarbeit der EKBO systematisch evaluiert. Aus diesen Auswertungen wurden Vorschläge für EKBO-weite Investitionsprogramme
abgeleitet, etwa in Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz oder zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen. Für die Gebäude der EKBO wurde ein „Dreißig-Jahres-Plan“ der
energetischen Sanierung entwickelt, von dem bis dato mindestens drei Viertel bereits umgesetzt wurde. Außerdem wurden kirchliche Umweltmanagementsysteme flächendeckend eingeführt, die Gebäude der EKBO weisen insgesamt in energetischer Hinsicht einen hohen
Standard auf.
3.2.5 Öko-faire Beschaffung
!
Im Rahmen der Einführung der Umweltmanagementsysteme haben sich die beteiligten Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen zur öko-fairen Beschaffung verpflichtet. Dazu
nutzen sie sowohl individuell lokale oder regional zur Verfügung stehende Angebote als auch
– wo keine dieser Varianten zur Verfügung stehen – Angebote, die über die EKBO oder Gemeinschaftseinrichtungen von Kirche und Diakonie wie die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland (WGKD) oder „Zukunft einkaufen“ entwickelt wurden. Bei Produkten
!
34!
Kapitel 3
aus dem Süden erhalten Fair Trade Produkte, wo immer möglich, den Vorrang. Dieses Ziel
konnte flächendeckend erreicht werden.
3.2.6 Energieerzeugung
!
Die EKBO als „Unternehmen“ unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Erzeugung von
Energie aus erneuerbaren Energieträgern. Zum Beispiel befürwortet sie die Gründung von
lokalen und regionalen Energiegenossenschaften für die Erzeugung regenerativer Energie.
Auch tritt sie ein für eine breite ideelle und aktive Beteiligung der Bevölkerung an einer dezentralisierten Energieerzeugung und -versorgung. Eine aktive oder passive Beteiligung an
der regenerativen Energieerzeugung wird regelmäßig im Grundsatz sowie auf den verschiedenen Ebenen der EKBO und auch im Einzelfall geprüft. Eine eigene unmittelbare unternehmerische Tätigkeit und eine Beteiligung an regenerativen Energiebetrieben – Windkraft- und
Solaranlagen, die sinnvolle Nutzung von Biomasse oder den Betrieb von Blockheizkraftwerken oder von Nahwärmenetzen – wägt die EKBO unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen
Risikos und steuerlicher Aspekte ab. Die EKBO stellt kircheneigene Flächen unter der Bewertung von (Umwelt-)Zielkonflikten für die Errichtung und Betreibung regenerativer Energieerzeugung zur Verfügung. Das Ziel, den eigenen Energieverbrauch mit umwelt- und klimafreundlichen regenerativen Energieträgern zu decken, wird kontinuierlich verfolgt und
umgesetzt. Die Kirchenleitung unterstützt dabei konkrete Projekte der Kirchengemeinden,
Kirchenkreise, kirchlichen Verwaltungsämter und anderer kirchlicher Einrichtungen. Die Projekte tragen nicht nur als kirchliche Beiträge zur Verwirklichung der Energiewende bei, sondern haben durch ihre Ausstrahlung auch Auswirkungen auf die jeweilige Kommune, wie das
Projekt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zur Solarenergie auf Kirchendächern gezeigt
hat. Bis zur Mitte des Jahrhunderts konnte eine optimale Struktur der Energieerzeugung aus
erneuerbaren Energieträgern erreicht werden.
3.2.7 Mobilität
!
Die EKBO in ihrer Rolle als „Unternehmen“ fördert umweltfreundliche Mobilitätssysteme für
ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unterstützt nachhaltige Mobilität auf lokaler, regionaler und globaler Ebene. Die Umweltarbeit der EKBO hat dafür „Musterlösungen“ für bestimmte Mobilitätsanforderungen entwickelt und stellt Beratungsmodule für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Für den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilitätssysteme wurde ein Zehn-Jahres-Plan entwickelt, der 2025 zu zwei Dritteln und bis 2050
vollständig realisiert ist.
3.2.8 Landwirtschaft und Forstwirtschaft
!
Was in Ländern des Südens unter „Landgrabbing“ lief, also dem Aufkaufen von Land durch
Investoren, war unter etwas anderen Vorzeichen auch in Ostdeutschland ein Thema. Die Syn35
Die Umweltarbeit in der EKBO 2050 – zehn Perspektiven zur Diskussion
ode der EKBO setzte sich in ihren Beschlüssen für eine Ausweitung der ökologischen Landflächen und damit eine Zurückdrängung von Spekulation und Anlagestrategien ein. Landwirtschaftsflächen und Wälder werden über Pachtverträge durch die Berücksichtigung ökologisch
arbeitender Landwirte nach den Kriterien der ökologischen, standortgerechten Land- bzw.
Forstwirtschaft bewirtschaftet. Dabei konnten weitere Nutzungsmöglichkeiten – etwa beim
Absatz beziehungsweise bei der Weiterverarbeitung der Produkte – entwickelt werden. Produkte aus der intensiven Tierhaltung (Massentierhaltung) wurden in den Einrichtungen der
EKBO immer weniger nachgefragt, stattdessen wird auf Produkte der naturnahen Tierhaltung
gesetzt.
3.2.9 Biodiversität
!
Die Umweltarbeit der EKBO fördert auf verschiedenen Ebenen die Erhaltung und Wiedergewinnung der Biodiversität. Dies konnte durch den Erhalt beziehungsweise die Neuanlage von
Nistmöglichkeiten für geschützte Arten an Kirchen und Kirchtürmen oder durch die biodiversitätsfördernde Pflege von Friedhöfen oder Außenanlagen beziehungsweise von Restflächen
erreicht werden.
3.2.10 Finanzierung
!
Die kirchliche Umweltarbeit der EKBO verfügt – in Abwägung ihrer finanziellen Möglichkeiten – über ein dauerhaft gesichertes und solides finanzielles Fundament. Ein guter Teil der
Finanzmittel, die hier benötigt wurden und werden, entstehen rein rechnerisch durch die Ersparnisse, die die Umweltarbeit der EKBO durch ihre Beratungsleistungen zur Steigerung der
Energie- und Ressourceneffizienz oder bei der Erarbeitung von Beschaffungs- und Mobilitätskonzepten selbst erwirtschaftet hat. Dabei wird die Umweltarbeit durch Umlauffonds mitfinanziert, deren Handhabung auf Kirchengemeinde-, Kirchenkreis- und Sprengelebene geregelt ist.
!
!
36!
!
4
Synodenbeschlüsse zu Umweltthemen
4.1
Chronologische Darstellung der Synodenbeschlüsse
In den vergangenen Jahren haben sich mehrere Landessynoden der EKBO mit Fragestellungen zu Umweltthemen beschäftigt. Die Schwerpunkte lagen dabei – bezogen auf die Anzahl –
insbesondere in den vier Bereichen
•
•
•
•
Energie und Klimaschutz
Gentechnik
Umweltarbeit
Theologie und Umweltethik
Die Beschlusslage der Landessynode stellt sich bis Ende des Jahres 2012 für die vergangenen
fünf Jahre im Einzelnen – in chronologischer Reihenfolge – wie folgt dar:17
November 2007
Braunkohle in der Lausitz
• „Die Landessynode ... sieht in einer ungebremsten Nutzung fossiler Brennstoffe für die
Energieerzeugung und den damit verbundenen Kohlendioxid-Emissionen eine ernste Gefahr für Gottes gute Schöpfung.“
• „Sie sieht im Energiesparen eine der wesentlichen ‚Energiequellen’ und ist sich bewusst,
dass auch das Verhalten unserer Kirche bezüglich Energieverbrauch und Energieersparnis
geändert werden muss.“
April 2008
Zwischenbericht der KL zur Braunkohleproblematik in der Lausitz
• „Der Zwischenbericht zeigt deutlich, dass die Frage der Braunkohleverstromung nicht
abschließend behandelt werden kann, ohne die viel weiter gehende Frage des Klimawandels mit zu bedenken.“
• „Die LS bittet die Gemeinden, die KK, ihre Einrichtungen und Werke, sich in einem breiten Diskussionsprozess unter Einbeziehung des Zwischenberichtes mit der Thematik des
Klimawandels zu befassen.“
• „Die LS bittet um Rückmeldungen an die KL und an den ständigen Ausschuss GFB über
die Ergebnisse dieses Prozesses und um Mitteilung über bereits laufende Projekte, von innovativen Vorschlägen und Handlungsschritten, die die Einsparung von Energie, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und die Reduktion von CO2-Emissionen zum Ziel
haben.“
• Aus der Begründung:
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
17
! Zusammengestellt von Pfr. Dr. Eckhard Zemmrich, Theologischer Grundsatzreferent Konsistorium der
EKBO.!
37
Synodenbeschlüsse zu Umweltthemen
o „Es bedarf drastischer Schritte, um dem Klimawandel und seinen Folgen entgegen zu treten. Die bereits jetzt deutlich werdenden Zeichen der Klimaveränderungen zwingen zu schnellen und praktikablen Entscheidungen. Notwendige
Veränderungen müssen rasch genug und entschieden begonnen werden.“
o „Über den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien an und in ihren Gebäuden und Liegenschaften könnten die Kirchen zu Eigenversorgern werden
bzw. schadstoffreie Energie erzeugen und einspeisen.“
November 2008
Ökumene und Weltmission
• Beschlüsse der EKD-Synode „Klimawandel – Wasserwandel – Lebenswandel“ sollen
„möglichst zeitnah zum Schwerpunktthema einer Synodaltagung“ gemacht werden.
• Aufforderung an „Gemeinden, Kirchenkreise, Einrichtungen und Werke“, „im Zeitraum
bis 2015 eine 25%-ige Reduktion der CO2-Emissionen (gemessen am Basisjahr 2005) anzustreben“ „als ersten wesentlichen Schritt zur Umsetzung der Beschlüsse der EKDSynode anzustreben“.
Mai 2009
Einstieg in den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung in der Lausitz und Abschlussbericht der Stg Braunkohle
• Empfehlung „Einstieg in den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung in der Lausitz“
anlässlich des Abschlussberichts der Stg Braunkohle.
• Im Abschlussbericht S.2 Verweis auf Zwischenbericht S.4 mit Zeithorizont 2040 für
Übergangsfrist Ausstieg.
November 2009
Umsetzung alternativer Energiekonzepte auf der Basis erneuerbarer Energien
• „Zur Umsetzung ihrer Beschlüsse zu Energieeinsparungen und zu allgemeinen umweltpolitischen Maßnahmen hält die LS die Einrichtung eines landeskirchlichen Finanzierungsfonds zur Realisierung alternativer Energiekonzepte auf der Basis erneuerbarer Energien
für notwendig.“
Atomkonsens
• Aufforderung an Deutschen Bundestag, Verlängerung der Restlaufzeit nicht zuzustimmen
„und am vereinbarten Atomausstieg festzuhalten.“
Oktober 2010
Stellungnahme der KL zur CCS-Technologie
• „Zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung für die Einführung der CCS-Technologie und
die unterirdische Lagerung von CO2 zu treffen halten wir angesichts der genannten offenen Fragen für nicht vertretbar.“
!
38!
Kapitel 4
April 2011
Personalstelle eines Umweltbeauftragten
• Abgelehnt
Aus dem Wort des Bischofs betreffend Energiepolitik
• „... sehen wir es als dringende Notwendigkeit, die Energiepolitik auf der Basis umweltzerstörender Techniken zu beenden. Die Bewahrung der Schöpfung und die heutigen technologischen Möglichkeiten gebieten den schnellstmöglichen Umstieg auf ausschließlich regenerative Energien. Wir erwarten ein schnelles, konsequentes Handeln, insbesondere der
Bundesregierung, auch im Interesse nachfolgender Generationen.“
• Aufruf an Gemeinden, Kirchenkreise, Einrichtungen und Werke zur Prüfung, „ob ein
Wechsel zu einem Stromanbieter möglich ist, der ausschließlich „grünen“ Strom anbietet.“
• Begrüßung der „Erstellung eines Konzeptes zur fachlichen Begleitung in der Umweltarbeit“.
Fortsetzung der Umweltarbeit in der EKBO
• „Die LS begrüßt die Erstellung eines Konzeptes zur fachlichen Begleitung in der Umweltarbeit, wie im Wort des Bischofs unter Punkt 6 Seite 10 vorletzter Absatz ausgeführt. Sie
beauftragt den Ausschuss GFB, bei der Erstellung des Konzeptes mitzuarbeiten sowie den
von der KL berufenen Beirat für Umwelt und kirchlichen Dienst auf dem Lande einzubeziehen.“
•
Wort des Bischofs:
„Seriöse Untersuchungen machen schon lange bewusst, dass ein relativ schnelles Umsteigen auf alternative, regenerierbare Energien durchaus möglich ist.“ Wuppertaler Institut
für Klima, Umwelt und Energie:
„in zehn Jahren 25 Prozent des Energieverbrauchs einzusparen“
Ausstieg aus der Kernenergie und der Braunkohleverstromung in zehn
Jahren möglich“
S.10, Punkt 6 vorletzter Abs.: „[Es ist gut, dass wir in unserer Kirche jetzt einen Finanzfond einrichten, der die Gemeinden in ihren Bemühungen, energiesparende Maßnahmen umzusetzen, unterstützen kann, und] es ist gut, dass im Konsistorium an einem Konzept gearbeitet wird, damit auch die notwendige fachliche Begleitung in der
Umweltarbeit gewährleistet werden kann.“
Nachtragshaushaltsplan
• Mit 2 Mio. Euro aus Vorwegabzug „sollen insbesondere Projektmittel für die Förderung
gezielter Maßnahmen zum Klimaschutz auf allen Ebenen der EKBO unter Einbeziehung
von öffentlichen Fördergeldern für den Klimaschutz zur Verfügung stehen. Die Vergabe
der Mittel kann erst erfolgen, wenn entsprechende Förderrichtlinien vorliegen.“
39
Synodenbeschlüsse zu Umweltthemen
Oktober 2011
Weiterführung der Anliegen der Dekade zur Überwindung von Gewalt
• Mit Bezug auf den Ökumenischen Aufruf zum gerechten Frieden: „Vor dem Hintergrund
der im Aufruf aufgezeigten neuen theologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen
beschließt die Landessynode, ihr Friedenszeugnis unter dem Leitbild des ‚gerechten Friedens’ zu aktualisieren und weiterzuführen. Dazu bitte sie den Ältestenrat, die Behandlung
des Themas ‚Frieden mit der Erde’ (Schwerpunkt: Energiewende) auf der Frühjahrssynode 2012 zu ermöglichen.“
April 2012
Beitritt zum Aktionsbündnis „die klima-allianz“
• Soll bis spätestens 1.1.2013 erfolgen. (Ist inzwischen erfolgt)
Zahlungen an Kompensationsfonds „Klima-Kollekte“
• „Exemplarisch soll eine der nächsten Tagungen der Landessynode in dieser Weise als
CO2-neutrale Veranstaltung ausgerichtet werden. Der Ständige Ausschuss Gerechtigkeit,
Frieden, Bewahrung der Schöpfung wird beauftragt, dazu Vorschläge zu unterbreiten.“
Perspektiven der Energiewende in der EKBO
• Beauftragung der „Kirchenleitung, bis zur Frühjahrstagung 2013 gemeinsam mit dem
Ständigen Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung ein Umweltkonzept zu erarbeiten und der Landessynode zur Beratung vorzulegen.“
4.2
Synodenbeschlüsse zu einzelnen Themen
4.2.1 Energie und Klimaschutz
Im Themenbereich Energie und Klimaschutz liegen zahlreiche Beschlüsse der Landessynode
vor, wobei vor allem der Aspekt Braunkohletagebau auf mehreren Synoden (November 2007,
April 2008 und Mai 2009) diskutiert wurde. Von der Synode wurde eine „Steuerungsgruppe
Braunkohle“ beauftragt, die im Jahr 2008 einen Zwischenbericht und im Jahr 2009 einen
Endbericht zu der Thematik vorgelegt hat. Die Aufforderung der Landessynode an Gemeinden, Kirchenkreise, Einrichtungen und Werke, sich an dem Diskussionsprozess zum Braunkohletagebau auf Grundlage des Zwischenberichts zu beteiligen, führte allerdings in nur drei
Kreissynoden zu Beschlüssen und wurde ansonsten nur vereinzelt entsprochen. Im Mai 2009
empfahl die Landessynode in ihrem Beschluss „in Verantwortung für die nächsten Generationen und für die Schöpfung (...) den Einstieg in den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung
in der Lausitz“ mit einem Zeithorizont bis zum Jahr 2040. In dem Abschlussbericht der Steuerungsgruppe Braunkohle wurden zahlreiche Empfehlungen gegeben, die über das unmittelbare Thema Braunkohletagebau deutlich hinausgehen. So wurden unter dem Aspekt „Verantwortung für unser Klima“ den Gemeinden, Kirchenkreisen und Sprengeln zur Senkung des
Energieverbrauchs folgende Maßnahmen empfohlen:
!
40!
Kapitel 4
•
•
•
•
•
Optimierung der vorhandenen Heizungsanlagen,
Energieverbrauchserfassung,
Energieberatung in den Kirchengemeinden,
Einführung des Umweltmanagements „Grüner Hahn“,
Beteilung an Förderprogrammen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit.
Eine Grundlage zur Umsetzung und Durchführung dieser Maßnahmen bildet auch der im November 2008 getroffene Beschluss der Landessynode – auf Empfehlung der EKD-Synode des
gleichen Jahres –, verbunden mit der Aufforderung an die Gemeinden, Kirchenkreise, Einrichtungen und Werke, bis zum Jahr 2015 im Vergleich zum Basisjahr 2005 die CO2Emissionen um 25 Prozent zu reduzieren. Eine Konkretisierung – etwa in Form von empfohlenen Maßnahmen – wie dieses Ziel erreicht werden kann, erfolgte jedoch nicht. Zudem wurden im April 2011 die Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Einrichtungen und Werke der Landeskirche aufgerufen, einen Wechsel des Stromanbieters zu rein regenerativ erzeugtem Strom
zu prüfen. Des Weiteren wurde im November 2009 der Auftrag an die Kirchenleitung erteilt,
die Finanzierung eines Klimaschutzfonds zur „Realisierung alternativer Energiekonzepte“ zu
prüfen, der im Sommer 2012 mit der Stelle eines Klimaschutzmanagers und im Januar 2013
mit der Einrichtung des Klimaschutzfonds umgesetzt wurde. Für beide Vorhaben stehen in
den kommenden vier Jahren Mittel in Höhe von insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Des Weiteren liegen folgende Beschlüsse zu Energie und Klimaschutz vor:
•
Im Oktober 2010 schloss sich die Synode der Stellungnahme der Kirchenleitung zur CCSTechnologie an, in der „zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung für die Einführung der
CCS-Technologie und die unterirdische Lagerung von CO2“ als nicht vertretbar eingeschätzt wurde.
•
Im April 2012 wurde beschlossen, dem Aktionsbündnis Klima-Allianz beizutreten. Zum
Jahresbeginn 2013 wurde dies realisiert.
•
Zudem wurde bei der Frühjahrstagung 2012 beschlossen zu überprüfen, ob die Ausrichtung der kommenden Landessynoden als klimaneutrale Veranstaltungen möglich ist, in
dem anfallende CO2-Emissionen durch Beiträge an die Klima-Kollekte kompensiert werden. Dazu wurden die CO2-Emissionen der Herbstsynode 2012 erstmalig erfasst und
kompensiert.
Einschätzung
Die Empfehlung des Einstieges in den Ausstieg der Braunkohleverstromung in der Lausitz ist
ein wichtiger Ausgangspunkt für die Festlegung von Maßnahmen zur Reduzierung des kirchlichen Energieverbrauchs, der damit verbundenen CO2-Emissionen sowie die damit einhergehende Realisierung alternativer Energiekonzepte. Allerdings handelt es sich bei den beschlos41
Synodenbeschlüsse zu Umweltthemen
senen Maßnahmen der Landessynode – etwa dem Appell zum Stromanbieterwechsel – um
nicht weiter präzisierte Empfehlungen, ohne einen tatsächlichen Anreiz für einen Wechsel zu
schaffen. Dazu bedarf es geeigneter Rahmenverträge, die von der Landeskirche mit möglichen Stromanbietern getroffen werden und die kirchlichen Einrichtungen und Gemeinden
ermöglichen, ohne großen organisatorischen Aufwand in diese einzusteigen. Ohne eine landeskirchenweite Koordination ist es zudem nur sehr schwer möglich zu evaluieren, wie häufig
tatsächlich ein Anbieterwechsel stattgefunden hat und um welche Größenordnungen die CO2Emissionen innerhalb der Landeskirche reduziert worden sind. Diese Schwierigkeit lässt sich
auch in dem im November 2008 getroffenen Beschluss erkennen, in dem die Gemeinden,
Kirchenkreise, Einrichtungen und Werke aufgefordert werden, als ersten wesentlichen Schritt
zur Umsetzung der Beschlüsse der EKD-Synode – im Zeitraum bis 2015 – eine 25%-ige Reduktion der CO2-Emissionen (gemessen am Basisjahr 2005) anzustreben. Ohne eine landeskirchenweite umfängliche Erfassung beziehungsweise Berechnung der CO2-Emissionen für
das Basisjahr 2005 ist es nicht möglich, die Reduktionen zu dokumentieren. Zudem existiert
keine einheitliche und landeskirchlich übergreifende Strategie, mit welchen konkreten Maßnahmen diese empfohlene CO2-Reduktion auch tatsächlich erreicht werden kann. Das heißt
aber nicht, dass im Bereich der EKBO keine Maßnahmen ergriffen werden. So haben einzelne
Kirchenkreise – wie etwa der Kirchenkreis Cottbus – den Impuls der Landessynode aufgenommen und den Kirchengemeinden empfohlen, im Zeitraum von 2008 bis 2015 den Energieverbrauch in kirchlichen Immobilien durch geeignete Maßnahmen um 25 Prozent zu reduzieren und Strom zukünftig von einem zertifizierten Ökostromanbieter zu beziehen. Dazu
wurden von der Kreissynode des Kirchenkreises Cottbus 2012 unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
a) Der Evangelische Kirchenkreis Cottbus nimmt den Impuls der Landessynode der EKBO
auf, in den Jahren 2008 – 2015 beim Energieverbrauch an kirchlichen Immobilien 25% einzusparen.
b) Alle Kirchengemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Cottbus, die noch keinen entsprechenden Vertrag haben, werden aufgefordert, ihre Elektroenergie zum nächstmöglichen
Zeitpunkt von einem ökozertifizierten Stromanbieter zu beziehen. Die Möglichkeit, einen
Sammelvertrag abzuschließen, ist vom RKVA zu prüfen.
Auch andere Kirchenkreise haben – wie die Projektübersicht in Kapitel 12.1 zeigt – die Aufforderungen der Landessynode aufgenommen. Für die Erstellung einer landeskirchlichen
Energie- und CO2-Bilanz sowie die Überprüfung der Reduktionsziele wäre allerdings eine
koordinierende Funktion der Landeskirche dieser einzelnen Maßnahmen und Tätigkeiten eine
wichtige Voraussetzung. Bisher besteht lediglich eine unverbindliche Aufforderung an die
Kirchenkreise, die auf regenerativen Strom umsteigen möchten, sich über die Generalsuperintendenturen an die Landeskirche zu wenden. Auf der Ebene der Landeskirche gibt es allererste Bestrebungen, den Ausstoß von CO2-Emissionen zu ermitteln. So wurden erstmalig für die
Herbstsynode 2012 die CO2-Emissionen für die Bereiche Mobilität, Übernachtung und Frühstück sowie Papierverbrauch und Strom- und Wärmeverbrauch des Tagungsortes erfasst, um
!
42!
Kapitel 4
diese im Anschluss über den kirchlichen Kompensationsfonds Klima-Kollekte auszugleichen.
Die CO2-Emissionen beliefen sich für die dreitägige Synode inklusiver deren Vorbereitung
auf rund 14 Tonnen, was einem Ausgleichsbetrag von 322 Euro entspricht.18
4.2.2 Gentechnik
Erstmalig hat sich die Landessynode im Herbst 1998 mit dem Thema beschäftigt und kam zu
der Einschätzung, dass der Anbau von gentechnisch verändertem Pflanzen- und Saatgut mit
nicht abschätzbaren Risiken verbunden ist. Im November 2001 hat sich die Landessynode
schließlich „gegen die Freisetzung mit gentechnisch verändertem Pflanzen und gegen den
Anbau gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzengutes auf kircheneigenen Land“ ausgesprochen. Sie empfahl den Kirchengemeinden eine entsprechende Formulierung in die Pachtverträge bei Neuabschlüssen oder Veränderungen aufzunehmen (siehe hierzu auch 5.1.4).
Inzwischen haben 17 Gliedkirchen der EKD dies als Passus für Pachtverträge aufgenommen.
Eine Übersicht hierfür liefert nachfolgende Karte.
Abb. 1:
EKD-Karte Gentechnik auf Kirchenland
Quelle: www.ekd.de/agu/download/ekd-karte-12_eine_Seite_gentechnik2012-07-30.pdf
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
18
Die Berechnungen wurden von Dipl.-Ing. Architekt Markus Schaefer, Klimaschutzmanager der EKBO,
durchgeführt. !
43
Synodenbeschlüsse zu Umweltthemen
Einschätzung
Auch wenn in Deutschland bisher nur sehr wenige gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut
werden, ist die weltweite Verbreitung jedoch steigend. Es scheint daher sinnvoll, dass man
sich innerhalb der EKBO auch weiterhin mit dem Thema auseinandersetzt und neben der bereits ausgesprochenen Empfehlung des Verbots von entsprechenden Anpflanzungen auf Kirchenland auch weiterhin zu der Thematik Stellung bezieht. Dabei geht es um Fragen zu gentechnisch veränderten Pflanzen, deren Nutzung und Weiterverarbeitung in Nahrungs- und
Futtermitteln und die daraus resultierenden möglichen Gefahren. Eine gute Orientierungshilfe
für eine Auseinandersetzung ist die Broschüre „Gentechnisch veränderte Pflanzen. Eine Betrachtung aus kirchlicher Sicht“ des Instituts für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen
Kirche von Westfalen.19
4.2.3 Umweltarbeit
Im November 2011 wurde der Umweltbeauftragte der Landeskirche, Pfarrer Reinhard Dalchow, nach 16-jähriger Tätigkeit in dieser Position in den Ruhestand verabschiedet. Ein Antrag des Kirchenkreisrats des Ev. Kirchenkreises Cottbus an die Landessynode im April 2011,
die Stelle eines Umweltbeauftragten in der EKBO auch zukünftig personell zu besetzen, wurde abgelehnt. Dies wurde insbesondere damit begründet, dass bereits 2 Millionen Euro für
einen Klimaschutzmanager und den Klimaschutzfonds bereitgestellt worden seien. Zugleich
wurde auch darauf verwiesen, dass die Landessynode 2006 beschlossen habe, das Beauftragungswesen grundsätzlich abzubauen und die Aufgaben in die bereits vorhandenen Arbeitsbereiche einzugliedern. Darüber hinaus wurde 2007 beschlossen, die Stelle des Umweltbeauftragten einzustellen. Im April 2011 wurde von der Landessynode „die Erstellung eine Konzeptes zur fachlichen Begleitung in der Umweltarbeit“ beschlossen und ein Finanzierungsfonds, der spätere Klimaschutzfonds, eingerichtet, auf dessen Grundlage die Einstellung eines
Klimaschutzmanagers erfolgte (siehe Kapitel 4.2.1). Der Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden,
Bewahrung der Schöpfung wurde für die Mitarbeit an der Erstellung des Konzepts zusammen
mit dem Beirat für Umwelt und kirchlichen Dienst auf dem Land beauftragt. Auf Basis des
Votums der Kirchenleitung zu „Perspektiven der Energiewende in der EKBO“ wurde die Kirchenleitung zusammen mit dem Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung
von der Frühjahrssynode 2012 beauftragt, ein Umweltkonzept zu erstellen.
Einschätzung
In der Landeskirche sollte die Zuständigkeit für Umweltfragen konzentriert und eindeutig
geregelt sein. Dies kann durch die Einrichtung der Stelle eines/r Umweltbeauftragten als Dauerstelle oder, je nach Verfügbarkeit finanzieller Mittel, zunächst zeitlich befristet sein. Auch
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
19
!
Siehe hierzu: Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen (Hg.) (2011):
Gentechnisch veränderte Pflanzen. Eine Betrachtung aus kirchlicher Sicht, Schwerte, www.ekd.de/agu/
download/Akzente_19_Internet.pdf!
44!
Kapitel 4
sind verschiedene Formen der Zusammenarbeit mit möglichen Kooperationspartnern möglich
(siehe hierzu auch Kapitel 10).
4.2.4 Theologie und Umweltethik
Im Herbst 2008 bat die Landessynode die Kirchengemeinden, den „Tag der Schöpfung“ zu
feiern, wie er von der Dritten Europäischen Ökumenischen Vollversammlung vorgeschlagen
wird: „Im Glauben an die Liebe Gottes, des Schöpfers, erkennen wir dankbar das Geschenk
der Schöpfung, den Wert und die Schönheit der Natur. Aber wir sehen mit Schrecken, dass die
Güter der Erde ohne Rücksicht auf ihren Eigenwert, ohne Beachtung ihrer Begrenztheit und
ohne Rücksicht auf das Wohl zukünftiger Generationen ausgebeutet werden. Wir wollen uns
gemeinsam für nachhaltige Lebensbedingungen für die gesamte Schöpfung einsetzen. In Verantwortung vor Gott müssen wir gemeinsam Kriterien dafür geltend machen und weiter entwickeln, was die Menschen zwar wissenschaftlich und technologisch machen können, aber
ethisch nicht machen dürfen. In jedem Fall muss die einmalige Würde jedes Menschen den
Vorrang vor dem technisch Machbaren haben. Wir empfehlen, einen ökumenischen Tag des
Gebetes für die Bewahrung der Schöpfung in den europäischen Kirchen einzuführen.“20
Einschätzung
Die Umweltarbeit in der EKBO kann den Tag der Schöpfung als einen Fokus nutzen, um ausgewählte ökologische Themen in ihrer Verbindung zur kirchlichen Arbeit in einem Zeitraum
des Kirchenjahres in das Zentrum des Gemeindelebens zu stellen. Der Tag der Schöpfung
stellt somit sicher, dass zumindest einmal im Jahr Themen der Bewahrung der Schöpfung
auch in den Gottesdienst und in andere kirchliche Aktivitäten aufgenommen werden. Damit
ist nicht nur innerhalb der Gemeinde ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit gesichert. Da der
Tag der Schöpfung in der ökumenischen Verbindung zu anderen Kirchen gefeiert wird, kann
Umweltarbeit über diese Verortung auch zu einem Element gelebter Ökumene werden, die
dann häufig über den Tag der Schöpfung allein hinausreicht. Es ist daher sehr sinnvoll, an
dem Tag der Schöpfung auch weiterhin festzuhalten und ihn von Jahr zu Jahr mit neuem Leben und Inhalten zu füllen. Anregungen hierzu bieten die Materialien der entsprechenden Arbeitsgruppe „Creation Day“ des European Christian Environmental Network (ECEN) sowie
der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK).
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
20
!
Konferenz europäischer Kirchen (Hg.) (2001): CHARTA OECUMENICA Leitlinien für die wachsende
Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa,www.ceceurope.org/fileadmin/filer/cec/CEC_Documents/
ChartaOecumenicaDE.pdf, S. 8.
45
!
5
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
5.1
Energie und Klimaschutz
5.1.1 Braunkohletagebau
Die Nutzung der Braunkohle in Südbrandenburg und Ostsachsen ist ein gesellschaftlich wie
auch innerhalb der EKBO umstrittenes Thema. Mit fünf aktiv betriebenen Tagebauen und
drei großen Kraftwerken sind Braunkohleabbau und -verstromung ein zentraler Wirtschaftszweig der als strukturschwach geltenden Region Lausitz. Noch immer hängen zahlreiche Arbeitsplätze davon ab. Der seit den 1990er Jahren intensiv diskutierte notwendige Umstrukturierungsprozess ist bisher nicht vollzogen, auch wenn mit dem Ausbau der erneuerbaren
Energien bereits Strukturveränderungen erkennbar werden. Die seitens der Politik gesetzten
Zielhorizonte für den Ausstieg aus der Braunkohle wurden vielmehr immer wieder nach hinten verschoben. Die Fortführung der bestehenden Tagebaue und insbesondere die Neuerschließung stoßen jedoch auch auf Widerstand: So droht den Bewohnern mehrerer Orte oder
Ortsteile in den kommenden Jahren die zwangsweise Umsiedlung. Auch evangelische Kirchengemeinden sind davon direkt betroffen. Ein Teil der Kirchenkreise und Gemeinden bezieht daher aktiv Stellung gegen den Braunkohleabbau. Die Verstromung der CO2-intensiven
Braunkohle wird zudem vor dem Hintergrund von Klimawandel und Energiewende als klimaschädlich und kontraproduktiv abgelehnt.
5.1.1.1 Positionen und Beschlüsse innerhalb der EKBO
a) Beschlusslage der Landeskirche
Die Gremien der EKBO haben sich seit den 1990er Jahren wiederholt und ausführlich mit
dem Thema befasst.21 Bestehende Kontroversen konnten dabei nicht vollständig ausgeräumt
werden. Mit dem Beschluss der Landessynode 2009 zum „Einstieg in den Ausstieg“ wurde
jedoch ein Kompromiss erzielt, auf den seither erfolgreich aufgebaut wurde: „In Verantwortung für die nächsten Generationen und für die Schöpfung“22 sprach sich die Synode dafür
aus, einen Strukturwandel in der Lausitz anzustoßen, der eine Zukunft der Region ohne
Braunkohleverstromung in absehbarer Zeit ermöglicht. Dabei betonte sie, dass die Landeskirche „politische und seelsorgerische Verantwortung gegenüber allen Betroffenen“ – das heißt
sowohl den von Abbaggerung als auch von Arbeitsplatzverlust Bedrohten – trägt.
Grundlage des Beschlusses bildete der Bericht einer von der Kirchenleitung eingesetzten
„Steuerungsgruppe Braunkohle“, der Konsens wie auch Dissens bilanzierte und Empfehlungen für den weiteren Umgang der Landeskirche mit Fragen der Braunkohlenutzung aus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
21
22
Ab Mitte der 1990er Jahre wurde das Thema insbesondere durch den Beschluss zur Abbaggerung der Gemeinde Horno im Zuge der Ausweitung des Tagebaus Jänschwalde immer wieder diskutiert. Die Synode
fasste mehrere Beschlüsse, in denen unter anderem mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Strukturwandels in der Region hingewiesen wurde. Diese Position wurde seitens der Kirchenleitung auch gegenüber der
Landesregierung vertreten.
Beschluss der Landessynode betr. Einstieg in den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung in der Lausitz
und Abschlussbericht der Steuerungsgruppe Braunkohle, 15./16. Mai 2009.!
46
Kapitel 5
sprach.23 Die Steuerungsgruppe zeigte sich darin einig, dass angesichts des Klimawandels und
dessen ökologischen und sozialen Folgen gerade im globalen Süden der Ausstieg aus der
Nutzung fossiler Brennstoffe notwendig ist. Für den Strukturwandel sei jedoch eine Übergangsfrist erforderlich, die mit dem Zeithorizont 2040 beziffert wurde.24 Überdies sei unbedingt zu vermeiden, dass der Ausstieg aus der Braunkohle einen Wiedereinstieg in die Atomkraft nach sich ziehe. Die Sicherung einer zuverlässigen Energieversorgung habe vielmehr
mit Einsparungen des Energieverbrauchs, Steigerungen der Energieeffizienz und dem verstärkten Ausbau erneuerbarer Energiequellen sowie einer Verminderung klimaschädlicher
Emissionen einherzugehen. In ihren Empfehlungen hob die Steuerungsgruppe sowohl die
Verantwortung für die Region als auch für das Klima hervor und beschrieb Anforderungen an
den politischen Prozess sowie konkrete umweltschonende Maßnahmen in Kirchenkreisen und
Gemeinden.
2010 bezogen Kirchenleitung und Landessynode zudem Stellung zur Verwendung der Kohlendioxidabscheidung und -speicherung (CCS), um eine klimaverträgliche Verlängerung der
Braunkohleverstromung zu ermöglichen: Eine Entscheidung für CCS sei angesichts zahlreicher ungeklärter Fragen derzeit nicht vertretbar und drohe überdies, einer vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energieträger bis zum Jahr 2050 im Wege zu stehen.25 Die Stellungnahme betonte den Einsatz der Landeskirche für eine transparente Diskussion und bot die
Mithilfe bei der Moderation von Gesprächen an, insbesondere für „ein Nachdenken über die
Zukunft der Lausitz als Industrieregion ohne Braunkohletagebau“.26
Vermehrt nahm die Landessynode in den letzten Jahren darüber hinaus zu Fragen des Klimaschutzes und einer zukunftsfähigen Energieversorgung Stellung und stellte dabei den Bezug
zum Thema Braunkohle her. Sie machte damit den engen Zusammenhang zwischen ihrer Positionierung für einen Ausstieg und dem Schutz des Klimas deutlich und zeigte sich bereit,
selbst Verantwortung zu übernehmen (siehe Kapitel 4.2.1).
b) Empfehlungen der Arbeitsgruppen zur Braunkohlefrage
Die von Kirchenleitung und Landessynode seit 2007 eingesetzten bzw. beauftragten Arbeitsgruppen haben eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die hier kurz zusammengefasst
werden.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
23
24
25
26
Die Arbeit der Steuerungsgruppe baute dabei u. a. auf einer Stellungnahme zur Erschließung neuer Tagebaue
der Arbeitsgruppe Braunkohle des Kirchenleitungsausschusses „Wirtschaft und Arbeit“ aus dem Jahr 2008
sowie den Arbeiten des Umweltbeirats sowie des Ausschusses „Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der
Schöpfung“ auf, vgl. den Zwischenbericht der Steuerungsgruppe von 2008.
Dies entspricht in etwa einem Zeitraum bis zur Auskohlung der bereits bestehenden Braunkohletagebaue.
Grundlage für den Beschluss war das Positionspapier einer durch die Kirchenleitung 2009 beauftragten Arbeitsgruppe, die sich sehr kritisch zu CCS äußerte und die Technologie als falsche Weichenstellung für die
Zukunft bewertete. Zuvor hatten zunächst die Arbeitsgruppe Braunkohle des Ausschusses „Wirtschaft und
Arbeit“ und im Anschluss daran die Steuerungsgruppe Braunkohle CCS als Bedingung für eine Neuerschließung weiterer Tagebaue durchaus in Betracht gezogen.
Stellungnahme der Kirchenleitung zur CCS-Technologie 2010.!
47
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
A) Stellungnahme der Arbeitsgruppe Braunkohle des Kirchenleitungsausschusses „Wirtschaft und Arbeit“ 2008: Bedingungen für die Neuerschließung von Tagebaufeldern in
der Lausitz
1. Das anfallende CO2 kann unterirdisch gespeichert werden und gelangt nicht in die
Atmosphäre.
2. Die Wirtschaftspolitik unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die wirtschaftliche Basis der Region für die Zeit nach der Braunkohle zu stärken.
3. Für die von Umsiedlung Betroffenen werden faire Regelungen gefunden.
Die Steuerungsgruppe Braunkohle schloss sich dem in ihrem Zwischenbericht 2008
an.
B) Abschlussbericht der Steuerungsgruppe Braunkohle 2009: Empfehlungen
1. Verantwortung für die Region: „Unser Zusammenleben umwelt- und sozialverträglich zu gestalten, ist unser gemeinsames Anliegen in der Landeskirche.“ Unterschiedliche Argumente sollten respektvoll abgewogen werden. In einem Gesprächs- und Lernprozess werden Klärungen und ggf. weitere gemeinsame Positionierungen angestrebt.
- Die Kirchenleitung erwartet, dass vor Ort eine transparente Darstellung der Risiken und Notwendigkeiten der Braunkohleverstromung erfolgt und sieht sich
als Moderatorin in der Verantwortung.
- Sie schützt und fördert nach ihren Möglichkeiten die Kultur und Tradition der
besonders betroffenen Minderheit der Sorben.
- Die Kirchenleitung bittet die politisch Verantwortlichen, den Strukturwandel
hin zu einem Braunkohle unabhängigen Arbeitsmarkt und einer innovativen
und dezentralisierten Energieversorgung in der Lausitz zu fördern.
2. Verantwortung für unser Klima: Die Kirchenleitung empfiehlt, in den Kirchenkreisen und Gemeinden umweltschonende Maßnahmen, insbesondere zur Senkung
des Energieverbrauchs, zu fördern. Als hilfreich werden folgende Schritte genannt:
- Optimierung der Heizungsanlagen
- Energieberatung
- Umweltmanagement „Grüner Hahn“
- Prüfung einer Beteiligung der Landeskirche an der Finanzierung und Nutzung
von Fördermitteln des Bundes.
c) Positionen einzelner Kirchenkreise und Gemeinden
In den vom Braunkohletagebau betroffenen Sprengeln, Kirchenkreisen und Gemeinden sowie
seitens des Ausschusses Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung wurde schon vor
dem Beschluss der Landessynode von 2009 immer wieder der Protest gegen die Neuaufschließung von Tagebaufeldern und insbesondere die Abbaggerung von Gemeinden formuliert (in den 1990er Jahren zunächst der Gemeinde Horno). Verschiedene Gemeindekirchenräte und Kreissynoden mobilisieren aktiv gegen den Tagebau, so beispielsweise in der Region
!
48!
Kapitel 5
Guben (Tagebaugebiet Jänschwalde-Nord).27 Andere betroffene Gemeinden lehnen die Ausweitung des Tagebaus im Prinzip ebenfalls ab, formulieren jedoch gleichzeitig Bedingungen,
die es im Falle einer Entscheidung für die Neuerschließung einzuhalten gelte. Eine solche
Position nimmt beispielsweise der Gemeindekirchenrat Schleife im sächsischen Tagebaugebiet Nochten ein. Immer wieder stehen die Gemeinden in einer solchen Situation vor einer
„Zerreißprobe“ (Wort des Bischofs an die Landessynode April 2013).28
5.1.1.2 Bisherige Umsetzung der Beschlüsse
a) Stellungnahmen gegenüber staatlichen Stellen
Auf Grundlage der Synodenbeschlüsse hat die Kirchenleitung mehrfach öffentlich und gegenüber staatlichen Stellen Position bezogen: 2011 und 2013 äußerte sich das Konsistorium
im Beteiligungsverfahren zum Braunkohleplanverfahren Welzow-Süd, 2012 nahm es Stellung
zum „Energiestrategieentwurf 2030“ der brandenburgischen Landesregierung. Stets wurde
dabei ausführlich Bezug auf die Beschlüsse der Synode zum Braunkohletagebau und zur
CCS-Technologie genommen.
Die Kirchenleitung legte dar, dass die EKBO zwar eine Nutzung der bestehenden Tagebaue
bis zu deren Auskohlung für vorstellbar hält, eine Erschließung neuer Teilabschnitte aber ablehnt. Vielmehr müsse der Strukturwandel durch die Förderung erneuerbarer Energieträger in
der Region aktiv vorangetrieben werden. Zahlreiche Fragen bezüglich der mittel- bis langfristigen Perspektive der Region Lausitz seien jedoch – auch im „Energiestrategieentwurf“ des
Landes Brandenburg – unbeantwortet.
Ausführlich schildern die Stellungnahmen 2011 und 2013 die lokalen Belastungen durch den
geplanten Aufschluss weiterer Tagebaufelder als tiefe Eingriffe in die Lebensverhältnisse zum
einen der Menschen, die von der zwangsweisen Umsiedelung betroffen wären, zum anderen
der verbleibenden Tagebauanrainer. Dargestellt werden auch die Auswirkungen auf soziale
Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft. 2013 wies die Kirchenleitung zudem darauf hin,
dass bezüglich der vier Ziele der brandenburgischen Energiestrategie – Umwelt- und Klimaverträglichkeit, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung
– weiterhin zahlreiche Fragen offen seien, deren Beantwortung einer Entscheidung für oder
gegen die Erschließung neuer Tagebauabschnitte vorangehen müsse.29
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
27
28
29
Vergleiche die Stellungnahme: Ev. Kirchengemeinde Region Guben (Hg.) (o.J.): Braunkohle – Gefahr für
die Schöpfung: http://evkirchenkreis-cottbus.de/documents/parishes/450/profile/Braunkohle - Gefahr für die
Schöpfung.pdf.
Dröge, Markus (2013): Wort des Bischofs an die Landessynode, 19. April 2013, Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, www.ekbo.de/documents?id=58829, S.11f.
Dies betreffe die Erreichbarkeit der CO2-Reduktionsvorgaben ohne den Einsatz von CCS, die ergebnisoffene
Diskussion angesichts widersprüchlicher Gutachten zur Rolle der Braunkohle für die Versorgungssicherheit
und zur Wirtschaftlichkeit der Braunkohleverstromung sowie einen von möglichst vielen Betroffenen akzeptierten Interessenausgleich. Aus diesem Grund forderte die EKBO eine deutliche Ausweitung des für das
Planverfahren vorgesehenen Zeitrahmens (Stellungnahme der Kirchenleitung zum Tagebau Welzow-Süd von
September 2013).!
49
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
Immer wieder plädierte die EKBO in den Erweiterungsverfahren für transparente Entscheidungsprozesse unter Beteiligung der Bevölkerung, die genügend Zeit und Raum für eine tiefer gehende Analyse und sachliche Abwägung unterschiedlicher Ziele lassen.
Wie den Rechenschaftsberichten der Kirchenleitung 2008 und 2011 zu entnehmen ist, fanden
die Themen Braunkohleabbau, Klimaschutz und Strukturwandel auch verschiedentlich Eingang in Gespräche der Kirchenleitung mit der Landesregierung.
b) Umsetzung klima- und umweltschonender Maßnahmen im Raum der EKBO
Siehe hierzu etwa die Synodenbeschlüsse (Kapitel 4.1) und die ausgewählten Projekte Umwelt, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung (Kapitel 6 und 12.1).
c) Vermittlungsbemühungen
Vertreter und Vertreterinnen der Landeskirche bemühen sich auf verschiedenen Ebenen um
Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Interessen in Bezug auf Braunkohleförderung
und -verstromung. So versuchen sie, trotz des Ausstiegsbeschlusses auch die Kommunikation
mit Befürwortern des fortgesetzten Braunkohleabbaus und insbesondere den ansässigen Energieunternehmen und deren Beschäftigten aufrecht zu erhalten.
5.1.1.3 Ausblick und Empfehlungen
Die Lausitz steht mittelfristig vor dem Ausstieg aus der Braunkohleförderung und
-verstromung.30 Dies stellt die strukturschwache und in erheblichen Maß von der Braunkohle
abhängige Region vor große Herausforderungen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des
weltweiten Klimawandels muss der Wandel hin zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden Energieversorgung und einer Braunkohle unabhängigen Wirtschaftsstruktur in der
Lausitz jedoch so schnell wie möglich erfolgen. Daher darf die Frist für den Ausstieg nicht
weiter in die Zukunft gerückt werden; vielmehr gilt es, sie nach Möglichkeit zu verkürzen.
Will die EKBO hierzu einen Beitrag leisten, gilt es einerseits, die eigenen Anstrengungen im
Bereich des Klimaschutzes weiter zu verfolgen und zu verstärken, andererseits eine aktive
Rolle im anstehenden Transformationsprozess zu übernehmen.
Maßnahmen zum Klimaschutz sind zentraler Bestandteil des vorliegenden Umweltkonzepts
und werden in den Kapitel 4.2.1 und 8.2.8 ausführlich behandelt. Wie oben erläutert, hat die
Kirchenleitung zudem bereits mehrfach gegenüber der brandenburgischen Landesregierung
Stellung zum Thema Braunkohle/Strukturwandel in der Lausitz bezogen. Dies sollte sie auch
künftig in engagierter Weise tun. An dieser Stelle soll jedoch im Vordergrund stehen, wie die
EKBO einen umfassenden Strukturwandel darüber hinaus fördern kann: Indem sie als Initiatorin und Moderatorin eines Prozesses aktiv wird, der auf Landesebene, aber auch regional
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
30
!
Das Beenden der Braunkohleverstromung ist ein ebenso zentraler Bestandteil des notwendigen Wandels wie
der Ausstieg aus dem Tagebau. Keinesfalls sollten die Lausitzer Kraftwerke mit Braunkohle aus anderen Abbaugebieten weiter betrieben werden. Dieser Zusammenhang ist insbesondere zu beachten, wenn die Landesregierungen den Neubau oder die Modernisierung von Braunkohlekraftwerken diskutieren sollten.
50!
Kapitel 5
und lokal nach konkreten Alternativen zur Braunkohlewirtschaft sucht.
Um sich dieser Aufgabe zu nähern, bietet sich ein Blick auf bereits existierende Projekte an,
die sich ähnlichen Herausforderungen widmen. So hat in Nordrhein-Westfalen mit dem
„KLIMADISKURS.NRW“ unter Beteiligung des Instituts für Kirche und Gesellschaft der
evangelischen Landeskirche von Westfalen ein Diskursprozess begonnen, der in unterschiedlichen Formaten sowohl Entscheiderinnen und Entscheider aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft als auch Expertinnen und Experten und Bürgerinnen und Bürger zu Schwerpunktthemen des Klimaschutzes zusammenbringt.31 Ziel ist es, am Industriestandort NRW die
notwendige Transformation als Gemeinschaftsprojekt anzugehen und dabei auch Konflikte,
die aufgrund unterschiedlicher legitimer Interessen bestehen, zu bearbeiten. Aber auch das
Format der „Transformationsdialoge“ des INEP-Instituts32 im niedersächsischen Oldenburg,
die sich unter anderem mit den konkreten Auswirkungen und Chancen der Energiewende für
unterschiedliche Wirtschaftszweige befassen, kann als Anregung dienen.
Solche mittel- bis langfristigen partizipativen Prozesse, die unterschiedliche Akteure für die
Erarbeitung konkreter Lösungen zusammenbringen, kann auch die EKBO anstoßen. Sie muss
dies nicht allein tun, im Gegenteil: Es gilt, andere gesellschaftliche Akteure – auch und gerade
aus der Wirtschaft – als Partner für die Gemeinschaftsaufgabe Strukturwandel zu gewinnen.
Die Landeskirche muss aber über den Appell an die politisch Verantwortlichen hinausgehen
und selbst die Initiative für einen Dialogprozess ergreifen. Die Beschlüsse der Landessynode
zum Ausstieg aus der Braunkohle bieten dafür die Grundlage.
Dabei soll der Begriff des Dialogs notwendig auftretende Konflikte keinesfalls verschleiern,
sondern das Bemühen um deren konstruktive Bearbeitung betonen. Als Elemente eines solchen Prozesses, der idealerweise auf verschiedenen Ebenen ansetzt, sind unterschiedliche
Veranstaltungsformate denkbar. Einige wenige seien hier beispielhaft genannt:
- Lokale und regionale „Transformationswerkstätten“ beziehen die Bevölkerung in die
Erarbeitung konkreter, auch kleinteiliger Alternativen ein.
- Öffentliche Diskussionsveranstaltungen widmen sich kontroversen Schwerpunktthemen, aber auch konkreten Beispielen erfolgreichen Wandels.
- In nicht-öffentlichen Gesprächen eines Kreises von EntscheidungsträgerInnen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden Problemstellungen und Konflikte aufgegriffen und Schritte zur Überwindung von Blockaden erörtert.
Für die Gestaltung eines breiten Dialogprozesses sollte sich die Landeskirche Partner suchen.
!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
31
32
Siehe www.klimadiskurs-nrw.de; am 25. November 2013 etwa fand eine Diskussionsveranstaltung zur Rolle
der Braunkohle in der Energiewende statt.
Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen, siehe
http://inep-international.de.!
51
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
5.1.2 Erfassung von Energieverbrauchswerten kirchlicher Immobilien
5.1.2.1 Energieverbräuche in den Kirchengemeinden der EKBO
!
Die Energieverbräuche für Wärme und Strom der einzelnen Kirchengemeinden der EKBO
werden bisher nicht zentral im Konsistorium erfasst. Auf Ebene der Kirchenkreise und einzelner Kirchengemeinden gibt es erste Ansätze, diese Daten zu erfassen und zu dokumentieren.
5.1.2.2 Ev. Kirchenkreis Cottbus
!
Im Vorfeld der Kreissynode vom März 2012 wurden alle Kirchengemeinden in einem Schreiben des Präsidiums der Kreissynode gebeten, die Energieverbrauchswerte für Heizung und
Strom für die Jahre 2006 bis 2009 an die Superintendenturen zu übermitteln oder direkt zur
Synode mitzubringen. Kirchengemeinden, die sich daran beteiligen, erhielten eine „Ökoprämie“ in Höhe von 100 Euro. An der Befragung haben sich 16 Kirchengemeinden beteiligt,
allerdings kann auf Grund der Datenqualität aus den vorliegenden Daten keine repräsentative
Energiebilanz für den Kirchenkreis erstellt werden.
5.1.2.3 Ev. Kirchenkreis Oderland-Spree
!
In den Kirchengemeinden des ehemaligen Kirchenkreises Fürstenwalde-Strausberg werden
im Rahmen des Klima-Projekts „25%-ige Senkung des CO2-Ausstoßes bis 2015“ die jährlichen Energieverbräuche erfasst. Die Erfassung der Energieverbräuche, die von einer sechsköpfigen Arbeitgruppe und einem Energiebeauftragten koordiniert wird, erfolgt jedoch nur
dezentral in den jeweiligen Kirchengemeinden, da die Verbrauchswerte nicht von dem Kirchlichen Verwaltungsamt zentral erfasst und verwaltet werden. Die Qualität der erfassten Energieverbrauchsdaten hängt daher hauptsächlich von dem Engagement und der Motivation der
Verantwortlichen in den Kirchengemeinden ab. Für eine Energiebilanz für den gesamten Kirchenkreis erweist sich die bisherige Datenlage als nicht ausreichend.
5.1.2.4 Ev. Kirchenkreise Berlin-Stadtmitte, Schöneberg, Steglitz und Reinickendorf
!
Der Ev. Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte hat im Jahr 2011 zusammen mit den Ev. Kirchenkreisen Schöneberg, Steglitz und Reinickendorf für insgesamt 74 Gebäude (darunter 41 im KK
Stadtmitte, 14 im KK Schöneberg, 9 im KK Steglitz und 10 im KK Reinickendorf) ein Klimaschutzteilkonzept erstellen lassen. Das Projekt wurde im Februar 2012 abgeschlossen. In
dem Teilkonzept wird angemerkt, dass in den Kirchengemeinden bisher keine umfassende
Energieverbrauchserfassung stattfindet. Der gemittelte Wärmeverbrauch im Zeitraum 20072009 lag bei 13.674 MWh pro Jahr, was einem CO2-Ausstoß von 4.073 Tonnen pro Jahr entspricht. Der gemittelte Stromverbrauch lag in dem Zeitraum bei 1.103 MWh pro Jahr. Dies
!
52!
Kapitel 5
entspricht einem jährlichen Ausstoß an CO2-Emissionen von 502 Tonnen. Die Investitionskosten der vorgeschlagenen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen, die in dem Klimaschutzteilkonzept vorgeschlagen werden, liegen bei 7,48 Mio. Euro. Bei einer Umsetzung der
Maßnahmen könnte der Wärmeverbrauch um 40,5 Prozent auf 8.132 MWh pro Jahr und die
bisherigen CO2-Emissionen um 45 Prozent reduziert werden.33
5.1.2.5 Ev. Kirchenkreis Berlin-Nordost
!
Der Kirchenkreis Berlin-Nordost hat im Rahmen der Förderung der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums 19 Gebäude in vier Kirchengemeinden untersuchen
lassen. Das Projekt wurde im September 2010 abgeschlossen. Die Erfahrungen und Empfehlungen aus diesem Projekt wurden vom Kirchenkreis in einer Broschüre zusammengefasst.34
Das zuständige Verwaltungsamt für den Kirchenkreis ist das Kirchliche Verwaltungsamt
(KVA) Berlin Mitte-Nord. Diesem liegen anhand der im Rahmen der Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten erhobenen Energieverbrauchswerte die Daten von insgesamt 93 Gebäuden (KK Berlin-Nordost sowie KK Berlin Stadtmitte, Schöneberg, Steglitz und Reinickendorf) vor. Ein solcher Datenbestand könnte als Grundlage für den Aufbau eines flächendeckenden Energiecontrollings dienen.
5.1.2.6 Ausblick und Empfehlungen
In Klimaschutzteilkonzepten ist es entsprechend der Förderbedingungen notwendig, die Entwicklung eines Controllingkonzepts zur kontinuierlichen Datenerfassung und -auswertung
sowie zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen und deren Anpassung zu beschreiben. Mit einem Energiecontrolling soll eine flächendeckende Erfassung der Energieverbräuche der Gebäude erfolgen. Durch die Einführung eines solchen Energiecontrollings werden in
der Regel folgende Aspekte gewährleistet:
•
Regelmäßige Erfassung des Wärme- und Stromverbrauchs und der daraus resultierenden
Energiekosten,
•
Früherkennung von technischen Fehlfunktionen, Schäden in der Anlagentechnik oder eines unsachgemäßen Gebrauchs,
•
bessere und einfachere Planung und Erfolgskontrolle von Baumaßnahmen auf Basis der
ermittelten Daten,
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
33
! Vgl. Krüßmann, Guido (2012): Klimaschutzbericht zum Projekt FKZ 03KS1128 für ausgewählte 75 Liegenschaften der Ev. Kirchenkreise Stadtmitte, Steglitz, Reinickendorf und Schöneberg.!
34
Ev. Kirchenkreis Berlin Nord-Ost (Hg.) (2011): Klimaschutz in Kirchengemeinden – ein Leitfaden zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten, http://www.kirche-berlin-nordost.de/Webdesk/documents/Ekbo009/
Aktuelles/Leitfaden+D4.pdf.pdf.
53
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
•
•
Erstellung eines Benchmarkings anhand von Kennzahlen, das die Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes erleichtert und Vergleiche ermöglicht,
einfachere Erstellung der teilweise gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweise.
In den meisten Klimaschutzteilkonzepten werden webbasierte Softwareprogramme zur Erfassung der Energieverbräuche vorgeschlagen, die es den Kirchengemeinden ermöglicht, die
Verbrauchsdaten selbstständig zu erfassen und zu dokumentieren. Dazu wird in den Klimaschutzteilkonzepten eine Reihe von kommerziellen und nicht-kommerziellen Programmen
genannt, die die Basis für ein solches Energiecontrolling bieten können. In zahlreichen Landeskirchen hat sich in den vergangenen Jahren das nicht-kommerzielle Programm „Grünes
Datenkonto“ etabliert. Die Anschaffung einer einheitlichen Software für die Gesamtheit einer
Landeskirche ist zum Zwecke des einfacheren Datenaustauschs und der besseren Fortbildung
der Anwender sinnvoll. Dabei empfiehlt es sich, die Nutzer in den Kirchengemeinden einer
entsprechenden Schulung zu unterziehen und zumindest eine verantwortliche Person als
Energiebeauftragten pro Kirchengemeinde zu ernennen. In einigen Klimaschutzteilkonzepten
wird für eine bessere Erfassung auch empfohlen, so genannte Zwischenzähler in Gebäuden zu
installieren, um in Liegenschaften mit verschiedenen Nutzern – wie etwa Gemeindezentren
mit angeschlossenen Kindertagesstätten – eine bessere Übersicht über die verschiedenen Verbrauchsbereiche zu bekommen.
Kommerzielle Programme:
• avanti GreenSoftware
• E58 Energiemanagement
• EKOMM 4.5
• IngSoft EasyWatt
• IngSoft InterWatt
www.avanti-greensoftware.org
www.solar-data.de/index.php?id=22
www.ages-gmbh.de
www.ingsoft.de/ingsoft_easywatt.ingsoft
www.ingsoft.de/interwatt.ingsoft
Nicht-kommerzielle Programme:
• Grünes Datenkonto
www.gruenes-datenkonto.de
Für Einrichtungen, die ein solches Software-Programm nicht anschaffen können oder wollen,
besteht auch die Möglichkeit, ein Energiecontrolling in vereinfachter Form auf Basis von herkömmlichen Tabellenkalkulationsprogrammen durchzuführen. Auch ist es möglich, zumindest die Verbrauchswerte und Kosten anhand der jährlichen Abrechungen des Energieversorgers zu erfassen und in ein entsprechendes Programm einzutragen, wenn ein regelmäßiges
Ablesen der Zählerstände nicht durchführbar sein sollte. Dies kann in den Kirchengemeinden
oder auch auf Ebene der Kirchlichen Verwaltungsämter zentral erfolgen.
5.1.3 CO2-Emissionen des Strom- und Heizenergieverbrauchs der Gebäude der EKBO
Für eine Berechnung der mit dem Strom- und Heizenergieverbrauch verbundenen CO2Emissionen des gesamten Gebäudebestands der EKBO liegen bisher keine belastbaren Strom!
54!
Kapitel 5
und Heizkennzahlen vor. Aus diesem Grund erfolgt die nachfolgende Hochrechnung anhand
von Durchschnittswerten. Die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft
(FEST) hat Ende 2013 erstmalig in einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit geförderten Projekt die Heiz- und Stromkennzahlen kirchlicher Gebäude ausgewertet. Diese Gebäude wurden im Laufe der vergangenen fünf Jahre im Rahmen der
Förderung der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums durch externe
Energieberater energetisch untersucht. Die Ergebnisse der Auswertung wurden in der Broschüre „Klimaschutz in kirchlichen Gebäuden – Auswertung von Klimaschutz-Teilkonzepten
katholischer und evangelischer Kirchengemeinden in Deutschland“35 vorgelegt. Für die von
der FEST durchgeführte Auswertung lagen die Ergebnisse von 27 Klimaschutz-Teilkonzepten
aus evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern vor. In diesen werden 1.500
Gebäude aus dem kirchlichen Bereich, darunter Kirchen, Gemeindehäuser/Pfarrheime, Pfarrhäuser/Pastorate und Kindertagesstätten auf ihren energetischen Zustand untersucht und daraus investive sowie nicht-investive Handlungsempfehlungen abgeleitet. Die CO2-Emissionen
des Stromverbrauchs (auf Basis der CO2-Emissionen für den Strommix in Deutschland 2010)
für die einzelnen Gebäudetypen verhalten sich analog zur Höhe der jeweiligen Stromkennzahlen. Den höchsten Stromverbrauch (kWh/m2) weist die Gebäudekategorie Kindertagesstätte
auf, gefolgt von Pfarrhäusern, Gemeindehäusern und Kirchen; daraus leiten sich die CO2Emissionen ab. Sie betragen bei Kindertagesstätten 12 kg pro m2, bei Pfarrhäusern 9 kg pro
m2, bei Gemeindehäusern 7 kg pro m2 und bei Kirchen lediglich 6 kg pro m2. Die Ermittlung
der CO2-Emissionen für den Heizenergieverbrauch erfolgt auf Basis der verschiedenen Energieträger (Gas, Strom, Öl, Holzpellets und Fernwärme). Deren verschiedenen CO2Emissionen fließen in die Ermittlung des Gesamtwertes für den jeweiligen Gebäudetyp ein.
Infolge ihrer zeitlich intensiveren Nutzung im Gegensatz zu Kirchen und Gemeindehäusern
entfallen die höchsten CO2-Emissionen auf Pfarrhäuser (47 kg pro m2) und Kindertagesstätten
(46 kg pro m2). Will man die Ergebnisse der quadratmeterbezogenen CO2-Emissionen für
Strom und Heizenergie auf den jeweiligen Gebäudetyp anwenden, bietet es sich an, die
durchschnittlichen Quadratmeter für die jeweiligen kirchlichen Gebäude zu ermitteln. Für die
folgenden vier Gebäudetypen konnten aus den Klimaschutz-Teilkonzepten folgende Quadratmeterangaben errechnet werden:
Abb. 2:
Durchschnittliche Gebäudegrößen verschiedener Gebäudetypen
Gebäude
durchschnittliche Größe in m2
Kindertagesstätten
685
Kirchen
713
Pfarrhäuser
357
Gemeindehäuser
575
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
35
!
Foltin, Oliver/Teichert, Volker unter Mitarbeit von Saan-Klein, Beatrice van (2013): Klimaschutz in kirchlichen Gebäuden – Auswertung von Klimaschutz-Teilkonzepten katholischer und evangelischer Kirchengemeinden in Deutschland. Heidelberg.
55
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
Abb. 3:
Anzahl verschiedener Gebäudetypen in der EKBO
Gebäude
Gebäudeanzahl
Kindertagesstätten
Daten lagen nicht vor
Kirchen
1.92536
Pfarrhäuser
Daten lagen nicht vor
Gemeindehäuser
Daten lagen nicht vor
Auf Grundlage dieser Angaben und der Anzahl der Gebäude der EKBO lassen sich die durchschnittlichen CO2-Emissionen37 hochrechnen sowie ein Gesamtwert ermitteln. Für die Erstellung des Umweltkonzepts lagen keine Informationen über die Anzahl der verschiedenen Gebäudetypen in der EKBO vor, so dass – abgesehen von Kirchen – keine Hochrechnungen erfolgen können.
Abb. 4:
Durchschnittliche CO2-Emissionen verschiedener Gebäudetypen der EKBO
Gebäude
CO2-Emissionen Strom
CO2-Emissionen Heiz(in t)
energie (in t)
Kindertagesstätten
Kirchen
8.235
56.274
Pfarrhäuser
Gemeindehäuser
-
5.1.4 Flächennutzung für erneuerbare Energien
5.1.4.1 Vorbemerkungen
!
Genaue Zahlen bezüglich der Größe aller unbebauten kircheneigenen Grundstücke liegen in
der EKBO nicht vor, da im Konsistorium, im Gegensatz zu den Kirchlichen Verwaltungsämtern, kein Programm mit digitalem Liegenschaftskataster existiert. Schätzungen aus dem Konsistorium geben die kircheneigene Waldfläche mit ca. 9.000 ha und die landwirtschaftliche
Nutzfläche mit rund 25.000 ha an. Nach Beurteilung aus dem Konsistorium liegen aber auch
in den kirchlichen Verwaltungsämtern keine vollständig aufbereiteten Daten – etwa über die
installierten Windkraft-, Solar-, Photovoltaik und Biogasanlagen sowie Kurzumtriebsflächen38 auf kircheneigenen Flächen – vor. Allerdings ist es möglich, die Anzahl der installierten Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien näherungsweise über einige Anhaltswerte
zu bestimmen. Für Landpacht und Windkraftanlagen existieren Musterpacht- bzw. Gestat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
36
37
38
!
Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Hg.) (2014): EKBO Kaleidoskop. Jahresthemen
2012/2013, S.14.
Die verwendeten Emissionsfaktoren basieren auf: Öko-Institut (2012): Endbericht zur Kurzstudie: Lebenswegbezogene Emissionsdaten für Strom- und Wärmebereitstellung, Mobilitätsprozesse sowie ausgewählte
Produkten für die Beschaffung in Deutschland. Darmstadt.
Mit der Bezeichnung Kurzumtriebsplantage wird der Anbau von besonders schnell wachsenden Bäumen und
Sträuchern bezeichnet, mit denen in relativ kurzen Zeiteinheiten Holz als nachwachsender Rohstoff für die
Energieerzeugung gewonnen werden kann.
56!
Kapitel 5
tungsverträge, die in den Kirchengemeinden zur Verfügung stehen.39 Zudem sollte der Wohn/Betriebssitz der Pächterin oder des Pächters in einem regionalen Bezug zu den Pachtflächen
stehen.
5.1.4.2 Windkraftanlagen
!
Auf kircheneigenen Grundstücken – insbesondere landwirtschaftlich genutzten Flächen –
waren bis Ende des Jahres 2010 etwa 50 Windkraftanlagen errichtet. Diese wurden alle durch
externe Anbieter installiert und auch von diesen betrieben. Diese Anlagen befinden sich somit
nicht im Eigentum der Kirche. Die Ermittlung der Anzahl der Windkraftanlagen erfolgte im
Konsistorium anhand der Auswertung von Satellitenbildern über das Internet. Allerdings sind
diese nicht immer aktuell, sodass genaue Zahlen nur für den Zeitraum bis Ende des Jahres
2010 vorliegen. Kirchengemeinden, auf deren Flächen entsprechende Windkraftanlagen installiert werden, müssen sich im Vorfeld entsprechende Gestattungsverträge kirchenaufsichtrechtlich durch das Konsistorium genehmigen lassen. Allerdings erfolgt von den Kirchengemeinden keine Rückmeldung, ob die Anlagen nach einer Genehmigung tatsächlich gebaut
wurden. Von Seiten des Konsistoriums wurden bis Ende 2012 insgesamt 66 Gestattungsverträge zur Errichtung von Windkraftanlagen genehmigt – eine Vielzahl der Verträge in den
letzten drei Jahren, was nach Einschätzung mit den Änderungen in der Energiepolitik und der
zunehmenden Bedeutung der erneuerbaren Energien in Verbindung gebracht werden kann. In
den Gestattungsverträgen ist meist die Errichtung mehrerer Windkraftanlagen vorgesehen, so
dass nach Einschätzungen im Konsistorium in den kommenden Jahren rund 100 Anlagen auf
dem Gebiet der EKBO aufgebaut sein werden. Zu der Leistung der einzelnen Windkraftanlagen sowie dem jährlichen Energieertrag können keine Angaben gemacht machen. Allerdings
gibt es vermehrt Akzeptanzschwierigkeiten in den Kirchengemeinden für solche Anlagen, vor
allem, wenn diese im Wald erbaut werden sollen.
5.1.4.3 Solar- und Photovoltaikanlagen
!
Dem Konsistorium liegen lediglich Informationen über Anlagen auf unbebauten Flächen und
auf nicht kircheneigenen Gebäuden vor – wie etwa alte LPG-Liegenschaften oder Gebäude
auf Grundstücken mit einem Erbbaurecht. Bislang hat lediglich eine Kirchengemeinde einen
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
39
In dem Musterpachtvertrag für landwirtschaftliche Nutzung wird auch das Verbot zur Ausbringung gentechnisch veränderten Saat- und Pflanzguts aufgeführt, das die Landessynode 2001 beschlossen hat. Zudem wer
den einige Bestimmungen hinsichtlich des Umweltschutzes aufgeführt. So heißt es unter anderem: „Dabei
hat er (Anm.: der Pächter) dem Umweltschutz in angemessener Weise Rechnung zu tragen, insbesondere auf
Bodengesundheit, Gewässer- und Artenschutz zu achten. Er hat die Natur- und Landschaftsschutzvorschriften bei der Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes einzuhalten. Düngemittel und chemische Pflanzenbehandlungsmittel dürfen nur in umweltverträglichem Umfang und unter Beachtung staatlicher Vorschriften
verwendet werden. Fäkal- und Klärschlämme, Fäkalien, gewerblicher Kompost, Papierschlämme oder vergleichbare Stoffe dürfen auf dem Pachtgegenstand nicht aufgebracht werden.“ Des Weiteren wurde 2003
vom damaligen Präsidenten des Konsistoriums der EKBO, Dr. Runge, ein kurzer Leitfaden zur Verpachtung
kircheneigener Liegenschaften veröffentlicht. Darin wird unter anderem darauf hingewiesen, dass „bei kircheneigenen Flächen, die Dritten verpachtet werden, an hervorgehobener Stelle die Einhaltung der nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit in Form einer ordnungsgemäßen und pfleglichen Bewirtschaftung in Verbindung mit
einem angemessenen Beitrag zum Umwelt-, Gewässer- und Artenschutz gewährleistet sein muss.“
57
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
entsprechenden Nutzungsvertrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage geschlossen. Dabei
handelt es sich um eine Anlage mit einer Nennleistung von 3,5 MWp auf einer Fläche von 2,9
ha, bei der aber auch noch andere Grundstückseigentümer beteiligt sind. Die grundsätzliche
Nachfrage bezüglich der Errichtung von solchen Anlagen auf kirchlichen Grundstücken ist in
der vergangenen Zeit angestiegen. Für die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf
kircheneigenen Gebäuden ist das Kirchliche Bauamt im Konsistorium zuständig, sofern es
sich um eine Kirche handelt, ein Gebäude unter Denkmal- oder Ensembleschutz steht oder die
Baumaßnahme eine 200.000 Euro Wertschwelle überschreitet. Allerdings werden die Anlagen nicht zentral erfasst, so dass keine Übersicht über deren Anzahl vorliegt. Die Ursache
hierfür liegt vor allem darin, dass solche Anlagen nach der kirchlichen Bauordnung nicht genehmigungs- oder meldepflichtig sind. Jedoch kann es auch bei Anlagen, die im Zuge einer
genehmigungspflichtigen Baumaßnahme installiert werden, vorkommen, dass sich kirchliche
Gebäudeeigentümer über die Genehmigungspflicht hinwegsetzen und das Kirchliche Bauamt
im Konsistorium darüber keine Kenntnis erhält. Die Erstellung eines Dachkatasters für Photovoltaikanlagen könnte für die Kirchengemeinden hilfreich sein, geeignete Flächen zu identifizieren. In einem solchen wird aufgezeigt, wie gut sich entsprechende Dachflächen für die
Installation solcher Anlagen eignen.
5.1.4.4 Biogasanlagen
!
Nach Kenntnissen im Konsistorium wurden bisher auf kircheneigenen Grundstücken nur wenige Biogasanlagen errichtet. Allerdings werden teilweise von landwirtschaftlichen Betrieben
kircheneigene landwirtschaftliche Flächen zum Zwecke des Maisanbaus gepachtet und zur
Beschickung solcher Anlagen genutzt. Die Energieerzeugung in Biogasanlagen ist nur sinnvoll, wenn die Zielkonflikte zwischen Lebensmittelerzeugung, dem Anbau von Futtermitteln
und der Bereitstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Energieerzeugung berücksichtigt
werden; der Primat liegt dabei eindeutig auf der Ernährungssicherung. Welchen Umfang der
Maisanbau zur Biogaserzeugung der EKBO hat, lässt sich weder durch das Konsistorium und
nach dessen Einschätzung auch nicht durch die Verwaltungsämter ermitteln.
5.1.4.5 Kurzumtriebsplantagen40
!
Bisher (Stand Februar 2014) gibt es noch keine Kurzumtriebsplantagen auf kircheneigenen
Grundstücken innerhalb der EKBO. Ein Vertrag für die erste Kurzumtriebsplantage auf
Grundstücken der EKBO wurde diskutiert. Dabei sollte eine solche Plantage auf einer kirchlich verpachteten landwirtschaftlichen Fläche von rund 7 ha Größe angelegt werden. Zu einem Vertragsabschluß kam es nicht. Auch hier sind Zielkonflikte zu beachten, z.B. sind die
Auswirkungen von Kurzumtriebsplantage auf Bodenerhalt und Bodengesundheit zu bewerten.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
40
!
Mit der Bezeichnung Kurzumtriebsplantage wird der Anbau von besonders schnell wachsenden Bäumen und
Sträuchern bezeichnet, mit denen in relativ kurzen Zeiteinheiten Holz als nachwachsender Rohstoff für die
Energieerzeugung gewonnen werden kann.
58!
Kapitel 5
5.2
Biologische Vielfalt
5.2.1 Vorbemerkungen
Tätigkeiten einer Kirche im Bereich Biodiversität betreffen nach Einschätzung der Umweltbeauftragten der evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer in Deutschland
folgende Handlungsfelder:
• Bildungsarbeit für Biodiversität. Eine auf Natur erleben, verstehen und schützen ausgerichtete Bildungsarbeit, die von Kindertagesstätte, über Firm-/ Konfirmandenunterricht bis hin zur Vikars- und Pfarrausbildung reicht.
• Beachtung der Biodiversität bei kirchlichen Gebäuden. Eine auf mögliche Rückzugsräume (Brut, Überwinterung) bedachte Verwaltung und Renovierung kirchlicher Liegenschaften.
• Förderung und Erhaltung der Artenvielfalt auf kirchlichen Außenanlagen.
• Artenschutz auf naturnah bewirtschafteten Friedhöfen.
• Erhaltung und Entwicklung artenreicher Kirchenwälder im Rahmen einer entsprechenden Forstwirtschaft.
• Als Landbesitzer hat die Kirche, beispielsweise über entsprechend ausgestaltete
Pachtverträge, gewissen Einfluss auf eine arterhaltende und biodiversitätsfördernde
Landwirtschaft.41
Für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wurden im Rahmen
der Erstellung des Umweltkonzepts einige dieser Handlungsfelder analysiert.
5.2.2 Berlin summt (Aktion am Dom und an der Auferstehungskirche)
Der Berliner Dom ist einer der Standorte, der mit der „UN-Dekade Biologische Vielfalt 2013“
ausgezeichnete wurde. Hier leben seit zwei Jahren Bienenvölker auf dem Dach. Seit 2013
sind es vier Völker, die sich von dem, was in der Stadt blüht (insbesondere Linde und Ahorn)
ernähren. Damit produzieren sie ca. 150 kg Honig, von dem sie zur Deckung des Eigenbedarfs 100 kg nutzen. Von Prominenten über Vorschulkinder, die ihren eigenen Honig schleudern durften, konnten sich bisher viele über die Lebensweise von Stadtbienen informieren.
Der Vertrieb von kleineren Mengen Honig und Wachs hat hierbei eher symbolischen Wert,
ein direkter Beitrag zur Biodiversität wird nicht geleistet (Schutz oder Erhalt einer speziellen
Bienenart). Das Hauptziel ist Öffentlichkeitsarbeit und Pressepräsenz. Hierbei sehen die Verantwortlichen eine gute Möglichkeit, politisch Druck auszuüben und ein Zeichen für Biodiversität im städtischen Raum zu setzen.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
41
Weitere Anregungen zu den vorgeschlagenen Handlungsfeldern sind in der Broschüre der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten (AGU) (Hg.) (2013): Biodiversität und Kirchen – eine Empfehlung der kirchlichen Umweltbeauftragen, www.ekd.de/agu/download/BIODIV_Kirchen.pdf zu finden.
59
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
5.2.3 Friedhof Stahnsdorf
Eine Erkundung des Südwestkirchhofes Stahnsdorf hat deutlich gemacht, dass es sich hierbei
um ein außergewöhnlich großes Areal einer weitgehend naturnahen bis naturbelassenen Bewirtschaftung handelt. Der Friedhof wurde 1909 eröffnet und als einer der ersten Friedhöfe
insgesamt landschaftlich gestaltet. Mit 206 Hektar ist er der größte konfessionelle Friedhof
Deutschlands (in Hamburg befindet sich der größte kommunale Friedhof). Zu dem Konzept
gehörte ebenso eine infrastrukturell gute Anbindung des Stadtfriedhofs, weshalb eigens Bahnen zur Verbindung der zugehörigen drei Kirchengemeinden gebaut wurden. Der Friedhof
war somit von Beginn an auch ein beliebtes und gut erreichbares Ausflugsziel der Bevölkerung Berlins und seines Umlandes.
In Rahmen des Berlinprojekts „Germania“ wurden 1938/39 durch innerstädtische Auflösungen dortiger Friedhöfe 15.000 Särge und Urnen nach Stahnsdorf umgesiedelt. Die Flächen mit
diesen Gräbern sind besonders naturnah gehalten. Zwischen den Bäumen stehen vereinzelte
Grabmäler, sodass man sich eher in einem Wald als auf einem Friedhof fühlt. Besonders diese
Gebiete sind immer wieder in der Diskussion, erneut beforstet zu werden. Dies würde bedeuten, dass die Gräber versetzt oder entfernt werden müssten. Neben dem kulturellen Verlust
hieße das auch, einen von den Besuchenden als besonders attraktiv empfundenen Erholungsraum stark zu verändern.
Auf diesen und vergleichbaren Arealen sind Vogel- und Fledermauskästen angebracht. Auch
mehrere Wildbienenvölker sind auf dem Friedhof zuhause. Die Kästen werden unregelmäßig
beobachtet und die Bestände kartiert. Der Friedhof organisiert zwischen März und Dezember
alle zwei Wochen Führungen; auch spezielle Führungen für Kinder. Die Pläne, die Umweltbildung noch stärker zu betreiben, sind vielseitig. Mit Hilfe der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt (DBU) ist die Errichtung eines Naturlehrpfades geplant. Auch ist die Friedhofsverwaltung mit dem nahegelegenen Gymnasium im Gespräch, ein „grünes Klassenzimmer“ zu
errichten. Im Jahr 2006 wurde eine größere Kartierung durchgeführt.
Auf dem Stahnsdorfer Friedhof werden verstärkt Baumbestattungen nachgefragt, d.h. Urnengrabstellen unter Bäumen an die eine Tafel mit den Namen der dort Bestatteten aufgestellt
wird und die im friedhofsrechtlichen Sinne normale Grabstellen sind. Diese Bestattungsform
wird von allen Altersgruppen die letzten Jahre verstärkt angefragt. Überhaupt verzeichnet der
Stahnsdorfer Friedhof derzeit eine recht hohe Nachfrage, sodass sich ca. Dreiviertel der Kosten durch Gebühren decken können. Doch ist hierauf mittel- und langfristig nach Erfahrungen der Verantwortlichen kein Verlass. In den letzten Jahrzehnten gab es viele Schwankungen. Durch diese Planungsunsicherheit könnten Diskussionen um wirtschaftliche Nutzung
einzelner Flächen doch irgendwann zu ungunsten des Erhalts der schützenswerten Gesamtfläche ausgehen.
!
60!
Kapitel 5
5.3
Entwicklungszusammenarbeit42!
Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung sind die drei Grundbegriffe der weltweiten wie der europäischen ökumenischen Bewegung seit den 1980er Jahren. Das Eintreten
für Gerechtigkeit, Frieden, Entwicklung und Umwelt baut auf dem Grundgedanken der Teilhabe an der Weltverantwortung und ihrer Mitgestaltung auf. Es kennzeichnet die ökumenische Bewegung und hatte zuvor bereits z.B. im Einsatz für Menschenrechte und Überwindung
von Apartheid und Gewalt oder für die Überwindung von Armut und Unterentwicklung Gestalt genommen. So ist auch die Einrichtung des Kirchlichen Entwicklungsdienstes 1973 im
Anschluss an die Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Uppsala 1968
eine Konsequenz aus der Verantwortung für die dem Menschen anvertrauten Gaben in der
Schöpfung Gottes. Der Kirchliche Entwicklungsdienst (KED) ist eine Gemeinschaftsaufgabe
der Gliedkirchen der EKD und der in der Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen vertretenen evangelischen Freikirchen. Er wird aus Haushaltsmitteln dieser Kirchen, aus den
Spenden von Einzelnen und Kollekten der Gemeinden für die Aktion Brot für die Welt sowie
aus staatlichen Zuschüssen finanziert.
Einen Schwerpunkt der Aktivitäten bilden Fördermittel und Beratung für entwicklungsbezogene Projekte und Programme zur Armutsbekämpfung, Hilfe zur Selbsthilfe, Stärkung von
demokratischen, partizipativen und gendergerechten Strukturen. Sie werden von kirchlichen,
christlichen oder zivilgesellschaftlichen Partnern in den Ländern des Südens durchgeführt.
Seit Beginn des kirchlichen Entwicklungsdienstes war zugleich im Blick, dass zahlreiche Faktoren, die die Unterentwicklung bedingen, ihre Ursache in den Ländern des Nordens haben.
Dazu gehören ungerechte Strukturen des Welthandels oder eine einseitige Orientierung an
den Lebens- und Konsumgewohnheiten in den Industrienationen. Dies geht z.B. zu Lasten der
Ernährung der einheimischen Bevölkerung oder bedeutet eine ungerechte Entlohnung derer,
die die Exportgüter produzieren, wie Kaffee, Südfrüchte oder Textilien. Häufig sind damit
massive Probleme eines unverantwortlichen Umgangs mit der Umwelt verbunden, nicht selten zu Lasten zukünftiger Generationen. Neben der Projektförderung in Afrika, Asien und
Lateinamerika hat deshalb die Inlandsarbeit für den Kirchlichen Entwicklungsdienst immer
eine wichtige Rolle gespielt, sei es in den regionalen Diakonischen Werken (Aktion Brot für
die Welt), in den Partnerschaftsgruppen unter dem Dach der landeskirchlichen Ökumene oder
der Missionswerke und nicht zuletzt durch die KED-Referenten der Landes- und der Freikirchen.
Die Aufgabe der KED-Referentinnen und -referenten, auch der in der EKBO, ist es, die Themen und Herausforderungen der Entwicklungszusammenarbeit den Gemeinden und Gruppen
der Landeskirche, ihren Organen und Bildungseinrichtungen zugänglich zu machen, für sie zu
werben und Aktionen zu initiieren. Sie beteiligen sich an der Qualifizierung von Multiplikatoren und fördern die Vernetzung von kirchlichen und säkularen Aktivitäten in der Region. Für
die KED-Arbeit der EKBO hat die Landeskirche, zunächst in der West-Region, seit 1975 eine
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42
Zusammengestellt von Pfr. Ekkehard Zipser, ehemaliger Direktor des Berliner Missionswerks und Ökumenebeauftragter der EKBO.
61
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
KED-Referentenstelle eingerichtet und diese operational dem Berliner Missionswerk zugeordnet. Eine-Welt-Gruppen und Partnerschaftskreise haben im Zusammenhang mit Fragen der
Entwicklung und Gerechtigkeit immer auch die Umweltthematik im Blick. Aus der Arbeit
dieser Gruppen heraus kamen Anstöße für umweltbewusstes Handeln am Ort oder in der
ökumenischen Zusammenarbeit. So nimmt die Kuba-Partnerschaft, die zum Aufgabenbereich
der bzw. des landeskirchlichen KED-Referenten gehört, unmittelbar Anteil an den existentiellen Fragen der Erderwärmung und ihren verheerenden Folgen für das Klima. Entwicklungsprogramme im Bereich der kubanischen Partnerkirche zeigen beispielgebende Möglichkeiten
des ressourcenschonenden Umgangs in der Landwirtschaft, Pharmazie und Erwachsenenbildung auf. Dazu gehören die langjährige Gewinnung und Nutzung von Biogas, Anbau und
Nutzung von pflanzlichen Pharmazeutika sowie ressourcenbewusste gemeindliche Altenarbeit
auf der Basis von Selbst- und Nachbarschaftshilfe. Diese Beispiele lassen sich natürlich nicht
unmittelbar auf die Situation in Deutschland übertragen, stoßen aber das Nachdenken darüber
an, welche Konsequenzen für unseren Kontext angemessen sind. Aus der Vernetzung kirchlicher und säkularer Gruppen und Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit kann sich ein
fruchtbarer Erfahrungsaustausch zu gegenseitigem Nutzen ergeben, sowohl was die Förderungsmöglichkeiten für Projekte und Bildungsarbeit angeht, als auch bezüglich der gegenseitigen Unterstützung z.B. in der Lobbyarbeit. In den bundesweiten Beauftragtenkonferenzen,
die es unter anderem für die Bereiche KED, Ökumene und Weltmission gibt, werden über den
Informationsaustausch hinaus auch gemeinsame Aktionen und Kampagnen verabredet. Aus
dem Dargestellten ist ersichtlich: In der Inlandsarbeit des KED gibt es eine Reihe von gemeinsamen Schnittmengen mit der Umweltarbeit: inhaltlich, methodisch und bezüglich der
Zielgruppen.
!
5.4
Mobilität und Verkehr
Um die Umweltauswirkungen von Mobilität in der EKBO zu ermitteln, wurde 2013 eine Befragung der Mitarbeitenden des Evangelischen Zentrums, des Amtes für Kirchliche Dienste
(AKD) und des Diakonischen Werkes durchgeführt. Eine Vollerhebung – also eine Befragung
aller kirchlichen Einrichtungen und ihrer Mitarbeitenden – war im Rahmen dieses Umweltkonzeptes nicht möglich. Die Ergebnisse geben einen ersten Hinweis auf das Mobilitätsverhalten in der Stadt Berlin, bei weiteren Erhebungen müsste aber darüber hinaus auch die Mobilität in den ländlichen Regionen erhoben werden, denn auf dem flachen Land ist die Notwendigkeit eines privaten Kraftfahrzeuges nach wie vor unabdingbar.
5.4.1 CO2-Emissionen durch den täglichen Weg zum Arbeitsplatz
Um die mobilitätsbedingten CO2-Emissionen zu ermitteln, wurden die Mitarbeitenden gefragt, mit welchen Verkehrsmitteln sie regelmäßig zum Arbeitsplatz kommen. Neben den
Wegen zur Arbeit, wurde auch die An- und Abreise der Synodalen der Herbstsynode 2012 der
!
62!
Kapitel 5
EKBO erhoben. Aus den erhobenen Daten wurden sodann mithilfe der GEMIS-Daten des
Öko-Instituts die CO2-Emissionen berechnet.43
5.4.1.1 Evangelisches Zentrum
Die 144 der insgesamt rund 300 Mitarbeitenden des Evangelischen Zentrums, die einen ausgefüllten Fragebogen abgegeben haben, kommen entweder per Fahrrad oder zu Fuß bzw. mit
öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw zur Arbeit. Der größte Teil von ihnen (41
Prozent) kommt mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zum Arbeitsplatz. Rund
ein Drittel der Mitarbeitenden fahren täglich mit dem Pkw allein oder in Fahrgemeinschaften
vom Wohnort zur Arbeitsstätte. Ein Fünftel der Mitarbeitenden kommt jeden Tag mit dem
Zug zur Arbeit. Nur 6 Prozent nutzen das Fahrrad oder kommen zu Fuß in das Evangelische
Zentrum (siehe hierzu Kapitel 12.6, Abb. 11). Für den regelmäßigen Weg zum Arbeitsplatz
sieht die aus den Befragungen hochgerechnete Bilanz für das Evangelische Zentrum wie folgt
aus:
Abb. 5:
CO2-Emissionen des Evangelischen Zentrums durch die Mobilität zum Arbeitsplatz
(hochgerechnet auf alle Mitarbeiter/innen), N=300
Obwohl die Fahrten mit dem Pkw nicht den größten Anteil an den zurückgelegten Kilometern
ausmachen, ist deren Anteil am gesamten CO2-Ausstoß mit 62 Prozent am größten. Dies zeigt
die verhältnismäßig starke Umweltbelastung durch das Fahren mit dem Auto. Durch die Nut!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
43
Neben den GEMIS-Daten wurden für die Berechnungen auch die Ergebnisse der Publikation des ÖkoInstituts (Hg.) (2012): Endbericht zur Kurzstudie: Lebenswegbezogene Emissionsdaten für Strom- und
Wärmebereitstellung, Mobilitätsprozesse sowie ausgewählte Produkte für die Beschaffung in Deutschland.
Darmstadt/Freiburg zugrunde gelegt.!
63
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
zung von Fahrgemeinschaften können – je nach Auslastung des Pkw – die CO2-Emissionen
verringert werden. Den zweitgrößten Anteil tragen die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die für 24 Prozent der Emissionen verantwortlich sind. Dem folgt das Verkehrsmittel
Zug, das immerhin noch einen Anteil von 14 Prozent an den CO2-Emissionen ausmacht.
Durch die täglichen Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz haben die Mitarbeiter/innen
des Evangelischen Zentrums 2013 etwa 156 Tonnen CO2 emittiert.
5.4.1.2 Amt für kirchliche Dienste (AKD)
Die Mitarbeiter/innen des Amtes für Kirchliche Dienste kommen überwiegend mit dem Zug,
dem ÖPNV sowie dem eigenen Pkw zu ihrem Arbeitsplatz. Fahrgemeinschaften werden nur
wenig genutzt; genauso wenige nehmen das Fahrrad oder kommen zu Fuß ins Amt für Kirchliche Dienste (siehe hierzu Kapitel 12.6, Abb. 12). Ähnlich wie beim Evangelischen Zentrum
machen die Fahrten mit dem Pkw nicht den größten Anteil an den zurückgelegten Kilometern
aus; trotzdem ist deren Anteil am gesamten CO2-Ausstoß mit 65 Prozent am größten. Den
zweitgrößten Anteil an den CO2-Emissionen machen die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus, die für 17 Prozent der Emissionen verantwortlich sind. Dem folgt das Verkehrsmittel Zug, das immerhin noch einen Anteil von 13 Prozent an den CO2-Emissionen hat.
Fahrgemeinschaften haben nur einen Anteil von 4 Prozent an den CO2-Emissionen durch die
täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz. Insgesamt ergaben sich 2013 durch den täglichen Arbeitsweg zum AKD für alle Mitarbeiter/innen ca. 23 Tonnen CO2-Emissionen.
Abb. 6:
!
CO2-Emissionen des Amtes für Kirchliche Dienste durch die Mobilität zum Arbeitsplatz (hochgerechnet auf alle Mitarbeiter/innen), N=32
64!
Kapitel 5
5.4.1.3 Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Mehr als die Hälfte der 18 an der Umfrage beteiligten Mitarbeiter/innen des Diakonischen
Werkes im Haus der Diakonie in Berlin kommen mit dem Pkw zur Arbeit; knapp ein Drittel
von ihnen benutzen öffentliche Verkehrsmittel. Elf Prozent der Mitarbeiter/innen nehmen
entweder das Fahrrad oder kommen zu Fuß zu ihrem Arbeitsplatz im Diakonischen Werk
(siehe hierzu Kapitel 12.6, Abb. 13).
Im Vergleich zum Evangelischen Zentrum und zum Amt für Kirchliche Dienste entstehen im
Diakonischen Werk durch die täglichen Fahrten der Mitarbeiter/innen zum Arbeitsplatz rund
70 Tonnen CO2-Emissionen. Mit 60 Tonnen CO2 machten die Fahrten mit dem eigenen Pkw
den größten Anteil an den CO2-Emissionen aus. Weitere 14 Prozent entstanden durch den
öffentlichen Personennahverkehr mit Bus, U- und S-Bahn.
Abb. 7:
CO2-Emissionen des Diakonischen Werkes durch die Mobilität zum Arbeitsplatz
(hochgerechnet auf alle Mitarbeiter/innen), N=94
5.4.2 Herbstsynode der EKBO 2012
Die Synodalen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wurden
danach befragt, wie sie zu der Herbstsynode im November 2012 an- und abgereist sind und
wo sie übernachtet haben. Auf Grundlage der von den Synodalen ausgefüllten Fragebögen
wurden die CO2-Emissionen berechnet. Der Rücklauf der Fragebögen war mit 66 Prozent
sehr gut. Insgesamt entstanden während der Synode 13,9 Tonnen an CO2-Äquivalenten. Die
65
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
durch Mobilität entstandenen 4,8 Tonnen stellen mit 34,7 Prozent den größten Anteil dar. Den
zweiten Platz bei den CO2-Äquivalenten stellt mit 3,6 Tonnen und 25,9 Prozent die Beheizung der Räumlichkeiten der St. Bartholomäuskirche dar. Die Stromversorgung der Räume
fällt nicht bedeutend ins Gewicht, da die Kirchengemeinde Ökostrom einsetzt, weswegen
keine zusätzlichen CO2-Äquivalente im großen Maße entstanden sind. Durch die Verpflegung
aller Synodalen sowie die Übernachtungen mit Frühstück ergaben sich weitere 2,7 bzw. 1,9
Tonnen CO2-Emissionen. Letztlich entstanden durch den Verbrauch von Drucksachen, den
Synodalband und Schreibblöcken weitere CO2-Äquivalente von 0,8 Tonnen, was einem Anteil von 6 Prozent entspricht.
5.4.3 Mobilitätsmanagement
Das Mobilitätsverhalten in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz trägt nicht unwesentlich zur CO2-Bilanz bei. Vor diesem Hintergrund ist die Gesamtkonzeption für ein Mobilitätsmanagement zu erstellen und umzusetzen. Im Rahmen des Umweltkonzeptes empfehlen wir, in drei Schritten vorzugehen:
•
Kurzfristig: Reduzierung der CO2-Emissionen durch Umsteigen auf umweltverträgliches
Mobilitätsverhalten am Beispiel von „best practice-Beispielen“ beim Konsistorium, in
ausgewählten Kirchenkreisen, Verwaltungsstellen der Sprengel und Kirchengemeinden
(Vorbildfunktion).
•
Mittelfristig: Ausweitung der Projekte auf die gesamte Landeskirche.
Das Mobilitätsmanagement könnte sich durch folgende Maßnahmen auszeichnen:
•
•
•
•
•
•
•
•
!
schrittweise Reduzierung der PKW-Fahrten durch weiteren Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
Förderung von Fahrgemeinschaften (Carpooling) und Carsharing,
„Bewegte Gemeinde“ durch Ausweitung des Fußgänger- und Fahrrad-Verkehrs,
Einführung von Pedelecs (Elektrofahrräder),
Umstellung auf umwelt- und klimafreundliche (kleine, recyclingfähige, CO2-arme)
Dienstfahrzeuge,
weitere Einrichtung von Telearbeitsplätzen,
Einführung und Nutzung von Telefon- und Videokonferenzen,
Überarbeitung der Reisekostenverordnung an ökologische Kriterien.
66!
Kapitel 5
5.5
Beschaffung
5.5.1 Drucker- und Kopierpapier
!
Für die Berechnung des durch den Verbrauch von Drucker- und Kopierpapier verursachten
CO2-Ausstoßes wird nach Frischfaser- und Recycling-Papier unterschieden. Die entsprechenden CO2-Emissionsfaktoren sind:44
•
•
Frischfaser-Papier: 1,060 kg CO2 pro kg Papier
Recycling-Papier: 0,886 kg CO2 pro kg Papier
Der Verbrauch an Drucker- und Kopierpapier in der EKBO konnte nicht geschätzt werden.
Auch für das Konsistorium bzw. das Ev. Zentrum liegen keine Angaben vor.
5.5.2 Bürogeräte der Informations- und Kommunikationstechnik
!
In diesem Bereich wurden nur einige Geräte ausgewählt, die in den befragten Kirchenverwaltungsämtern beschafft wurden. Zum einen liegen nur wenige Daten zum Bestand bzw. zur
Beschaffung verschiedener Geräte vor, zum anderen sind auch nur für wenige Produkte CO2Emissionsfaktoren vorhanden. Es wurden hierbei die Emissionsfaktoren insoweit korrigiert,
als die Nutzungsphase herausgerechnet wurde. Bei einem Desktoprechner beispielsweise geht
man von einer Lebensdauer von 6,6 Jahren aus und einem Anteil von 20 Prozent der Gesamtemissionen durch Beschaffung. Nach diesen Überlegungen erhält man einen Wert von 175,4
kg CO2, die durch einen Desktoprechner emittiert werden. Bei Notebooks und Netbooks wird
mit einer Lebensdauer von fünf Jahren gerechnet, bei Monitoren von 6,6 Jahren.45 Die produktionsbedingten Emissionen bei Notebooks/Netbooks machen 28 Prozent und die eines
Monitors 35 Prozent der Gesamtemissionen aus; für Drucker existiert bereits ein solcher
Emissionswert für die Beschaffung.46 Für die Geräte werden nach diesen Annahmen folgende
Emissionsfaktoren zugrunde gelegt:47
•
•
•
•
Desktoprechner: 175,4 kg CO2 pro Gerät,
Monitore: 96,3 kg CO2 pro Gerät,
Netbooks/Notebooks: 89,0 kg CO2 pro Gerät,
Drucker: 64,5 kg CO2 pro Gerät.
Für diese Kategorie ist eine sinnvolle Schätzung der durch diese Geräte verursachten Emissionen (exkl. der Nutzung) am ehesten über den Bestand und die durchschnittliche Lebensdauer zu erreichen. Denn durch die gängige Praxis einer zyklischen Beschaffung könnten
einzelne Jahreswerte der Beschaffung möglicherweise insofern zu Verzerrungen führen, als
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
44
45
46
47
Vgl. ifeu-Institut (Hg.) (2006): Ökologischer Vergleich von Büropapieren in Abhängigkeit vom Faserrohstoff. Heidelberg.
Vgl. ibid., S. 14ff.
Vgl. ibid., S. 18.
Vgl. Öko-Institut (Hg.) (2012): Endbericht zur Kurzstudie: Lebenswegbezogene Emissionsdaten für Stromund Wärmebereitstellung, Mobilitätsprozesse sowie ausgewählten Produkten für die Beschaffung in
Deutschland. Darmstadt, S. 16f.
67
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
entweder deutlich zu hohe Werte (weil gerade in diesem Jahr die Geräteausstattung erneuert
wurde) oder zu niedrige Werte (weil diese Erneuerung nicht in diesem Jahr stattfand) ausgewiesen werden.
Um nun die durchschnittliche jährliche Beschaffung zu berechnen, muss schließlich noch die
Nutzungsdauer dieser Geräte eingerechnet werden. Da sich daraus jedoch keine durchschnittliche Nutzungsdauer berechnen lässt, wird hier als Näherung auf die durchschnittliche Lebensdauer der jeweiligen Geräte zurückgegriffen.48 Diese wird für PCs und Monitore mit 6,6
Jahren angegeben, für Notebooks und Netbooks mit 5 Jahren. Für Drucker werden in Ermangelung eines eigenen Wertes ebenfalls 6,6 Jahre angesetzt. Dies überschätzt die Lebensdauer
wahrscheinlich eher, was schließlich zu einer Unterschätzung der Anschaffung führt.
5.5.3 Nahrungsmittel
Wie auch in einigen Kirchengemeinden wird auch im Evangelischen Zentrum öko-fair gehandelter Kaffee eingekauft, in den befragten Kirchenverwaltungsämtern wird ausschließlich
Kaffee aus konventioneller Produktion konsumiert. Gleiche Erkenntnisse gibt es für den Einkauf von Tee, auch hier wird im Evangelischen Zentrum Tee aus fairem Handel bezogen. In
den befragten Kirchenverwaltungsämtern wird Tee aus konventionellem Anbau getrunken.
Neben Kaffee und Tee werden beim Evangelischen Zentrum noch Bio-Schokolade, BioSchokoriegel und Bio-Konferenzgebäck eingekauft. Teils wird bei der Herstellung der Mitarbeitenden- und Gästeessen auch auf regionale Produkte zurückgegriffen, ein genauer Prozentwert über den Anteil regionaler Produkte am Gesamteinkauf konnte indes nicht ermittelt
werden.
5.5.4 Toilettenpapier
!
Toilettenpapier ist bis dato nicht auf Recyclingpapier mit dem Blauen Engel umgestellt worden. Nach wie vor wird „normales“ Toilettenpapier in den befragten Kirchenverwaltungsämtern benutzt.
5.5.5 Beschaffungsmanagement
!
Die Beschaffung in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
erfolgt bislang ohne ökofaire Beschaffungsrichtlinien. Vor diesem Hintergrund ist die Gesamtkonzeption für ein Beschaffungsmanagement zu erstellen und umzusetzen. Im Rahmen
des Umweltkonzeptes empfehlen wir, in drei Schritten vorzugehen:
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
48
!
Vgl. Öko-Institut (2012): Endbericht zur Kurzstudie: Lebenswegbezogene Emissionsdaten für Strom- und
Wärmebereitstellung, Mobilitätsprozesse sowie ausgewählten Produkten für die Beschaffung in Deutschland. Darmstadt, S. 17ff.
68!
Kapitel 5
•
Kurzfristig: Reduzierung der CO2-Emissionen durch Erarbeitung und Umsetzung von
ökofairen Richtlinien für die Beschaffung im Konsistorium und Ausweitung von
fleischlosem Essen in der Verpflegung.
•
Mittelfristig: Ausweitung der ökofairen Beschaffung auf die gesamte Landeskirche.
•
Langfristig: Beschaffung von Baumaterialien nach ökologischen Aspekten und unter
Berücksichtigung von sozialen Kriterien, wie etwa dem Verbot von Kinderarbeit.
Das Beschaffungsmanagement könnte sich durch folgende Maßnahmen auszeichnen:
•
Erarbeitung von ökofairen Richtlinien für die Beschaffung,
•
Sukzessive Ausweitung des vegetarischen Essensangebots in der Verpflegung von Kindertagesstätten, im Konsistorium und kirchlichen Einrichtungen,
•
Optimierung der Beleuchtung (innen/außen),
•
Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten,
•
Beschaffung von Baumaterialien nach ökologischen und sozialen Aspekten,
•
Bevorzugung von reparaturfähigen Produkten.
Im Rahmen des Umweltkonzepts sollte sich die Beschaffung vor allem darauf konzentrieren,
Beschaffungsrichtlinien zu erarbeiten, die zunächst beim Konsistorium auf ihre Brauchbarkeit
und Umsetzbarkeit getestet werden, um sie mittelfristig in der gesamten Landeskirche einführen zu können. Darüber hinaus sollten bei der Beschaffung Bereiche in den Mittelpunkt gerückt werden, die bislang nur am Rande betrachtet wurden und zu denen zurzeit nur wenige
brauchbare CO2-Emissionsfaktoren vorliegen. Im Einzelnen handelt es sich dabei auf der einen Seite um die Beschaffung von Lebensmitteln und zum anderen um den gesamten Bereich
der Beschaffung von Bauprodukten.
5.5.6 Informationen zur Beschaffung
!
Der Bereich der Beschaffung ist auf Grund seiner Datenlage zum einen als äußerst unvollständig erfasst zu bezeichnen und zweitens auch in den durch die Datenlage möglichen Berechnungen immer noch mit Unsicherheiten behaftet. Es ist jedoch klar, dass auch in diesem
Teil Einsparpotenziale liegen, auch jenseits von den hier vorgestellten Berechnungen und
erfassten Emissionen.
Grundsätzlich gibt es zum Thema Beschaffung inzwischen zahlreiche Initiativen, Ratgeber
und Internetplattformen. Im Folgenden werden nun einige wichtige Internetplattformen benannt und kurz beschrieben.
69
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
www.esgberlin.de/sites/default/files/doc/einkaufsempfehlung_1207doc.pdf
Die Evangelische Studierendengemeinde Berlin hat Empfehlungen zum regionalen, ökologischen und fairen Einkaufen vorgelegt, die erste Hinweise für ein anderes Einkaufen geben
können (siehe auch Kapitel .12.1.3.1).
!
www.zukunft-einkaufen.de
„Zukunft einkaufen“ ist ein gemeinsames Projekt der evangelischen und katholischen Kirche
zusammen mit der Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH (WGKD). Das
Projekt „Zukunft einkaufen“ will seinen Beitrag dazu leisten, dauerhaft die Beschaffung der
Kirchen an ökologischen und sozialen/fairen Standards auszurichten und dabei kirchliche
Glaubwürdigkeit zu stärken. Gleichzeitig sollen wichtige Impulse für den privaten Konsum
gesetzt werden. „Zukunft einkaufen“ will einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der
kirchlichen Beschaffung leisten.
www.energieagentur.nrw.de/kirche
Hier finden sich Informationen der EnergieAgentur.NRW rund um das Thema Energiesparen
in Kirchengemeinden. Es liegen unter anderem Informationsbroschüren und Literaturhinweise
zu den Themen Energiemanagement, Beleuchtung, Photovoltaik und Förderung vor.
www.buy-smart.info
Durch das von der Europäischen Union geförderte Projekt „Buy Smart“ werden eine kostenfreie Beratung und Informationsmaterialien im Bereich grüner Beschaffung angeboten. Das
Angebot richtet sich an die öffentliche Hand ebenso wie an private Unternehmen. Seit März
2012 wird das kostenlose Schulungs- und Beratungsangebot durch das Folgeprojekt „Buy
Smart+ Beschaffung und Klimaschutz“ fortgeführt.
www.initiative-energieeffizienz.de
Die Initiative EnergieEffizienz der dena ist eine bundesweite Informations- und Motivationskampagne, die private Verbraucher, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen über Vorteile und Chancen der effizienten Stromnutzung informiert. Unter dem Motto „EnergieEffizienz
lohnt sich!“ entwickelt die Initiative verschiedenste Informations- und Beratungsangebote, die
entsprechende Handlungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Zielgruppen aufzeigen. Unter anderem gibt es aktuelle Datenbanken zu Top-Geräten in verschiedenen Kategorien
(www.stromeffizienz.de/private-verbraucher/onlinehilfen/topgeraete-datenbank.html).
http://ecotopten.de
Auf der EcoTopTen-Seite des Öko-Instituts gibt es regelmäßig aktualisierte Produktempfehlungen in zehn Bereichen („Mobil sein“, „Essen & Trinken“, „Kühlen, Spülen, Kaffee & Kochen“, „Hose, Hemd & Co.“, „Wäsche waschen & trocknen“, „Informieren & Kommunizieren“, „Fernsehen & Co.“, „Strom beziehen“, „Geld anlegen“). Die dort empfohlenen „EcoTopTen-Produkte“ haben eine hohe Qualität, ein gutes Preis-Leistungsverhältnis und sind
allesamt ökologische Spitzenprodukte. Außerdem wird mit den „jährlichen Gesamtkosten“
!
70!
Kapitel 5
gezeigt, was die Produkte „wirklich“ kosten. Das heißt, es wird nicht nur der Kaufpreis verglichen, sondern es fließen auch die Folgekosten in die Bewertung ein.
www.bund.net/themen_und_projekte/klima_und_energie/energie_sparen!
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) setzt sich ein für den Schutz
unserer Natur und Umwelt – damit die Erde für alle, die auf ihr leben, bewohnbar bleibt. Dabei bietet er auf seiner Website auch nützliche Informationen zum Thema Energie sparen.
Besonders hervorzuheben ist, dass sich der BUND aktiv für ein sogenanntes Top-RunnerInstrument einsetzt. Nähere Informationen dazu z.B. in der Studie „Top-Runner für Deutschland Studie – Mit nationalen Top-Runner-Instrumenten zum Stromsparziel der Bundesregierung“.49
www.kompass-nachhaltigkeit.de
Der KOMPASS NACHHALTIGKEIT unterstützt Unternehmen und Einrichtungen auf dem
Weg zu einer sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffung mit praktischen Informationen
& Tools, einer Datenbank zu Nachhaltigkeitsstandards, Beispielen und vielem mehr.
www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/
Diese Seiten bieten Interessierten umfangreiche Informationen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung. Sie umfassen konkrete Ausschreibungsempfehlungen für Waren und
Dienstleistungen, vergaberechtliche Aspekte, Veranstaltungshinweise und vieles mehr.
www.papiernetz.de
Die Homepage „Papiernetz“ der "Initiative Pro Recyclingpapier" wirbt für den Umstieg auf
Recyclingpapier, um aktiv und mit sofortiger Wirkung den Ressourcenschutz voranzutreiben.
Dort befinden sich Informationen zu Kampagnen und ein Nachhaltigkeitsrechner, mit dem die
ökologischen Unterschiede zwischen Recyclingpapier und Frischfaserpapier ermittelt und
verglichen werden können.
!
5.6
Bildung für nachhaltige Entwicklung
5.6.1 Schulen und Kindertagesstätten
Für das Umweltkonzept wurden Projekte ausgewertet, die von Schulen und Kindertagesstätten für den Ökumenischen Umweltpreis und die UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ eingereicht wurden. Dabei zeigt sich, dass die Mehrzahl der Projekte im Berliner
Raum durchgeführt werden, nur wenige sind in Brandenburg oder der schlesischen Oberlausitz verortet. Schulen und Kindertagesstätten sind eine wichtige Zielgruppe der Bildung für
nachhaltige Entwicklung (BNE), weil sie in breiter Form als Multiplikatoren auch außerhalb
der Kirchengemeinden agieren. Deshalb sollten Umweltaktionen in evangelischen Kindertagesstätten und evangelischen Schulen vor allem auch in Brandenburg und der schlesischen
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
49
Link zur Studie: www.ifeu.de/energie/pdf/BUND_Toprunner_Studie_%202012.pdf
71
Ausgewählte Handlungsfelder der Umweltarbeit
Oberlausitz initiiert werden. Mögliche Aktivitäten könnten Rollenspiele, der Aufbau einer
Wetterstation, Klimaquiz, Exkursionen, Spiel-, Mal- und Bastelaktivitäten oder Vorleseeinheiten zum Thema Umweltschutz sein. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und
II böte sich außerdem ein Schülerwettbewerb an. Vor allem sollte mit den Fachberatern der
Kindertagesstätten und Schulen Kontakt aufgenommen werden, die in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in den Kindertagesstätten und Schulen für
den Arbeitsschwerpunkt „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ zuständig sind. Außerdem
sollte über Kooperationen mit anderen Kindertagesstätten und Schulen in der Kommune
nachgedacht werden. Darüber hinaus sind vor allem in den Kindertagesstätten Standards zum
Umwelt- und Klimaschutz zu formulieren. Zurzeit wird in manchen Landeskirchen ein Gütesiegel für Kindertagesstätten vergeben. Danach werden die Kitas alle fünf Jahre durch Gutachter/innen fremd evaluiert. Vorstellbar wäre, in die Ausbildung der Gutachter/innen das
Thema zu integrieren.
Daneben könnte das Thema Natur-, Umwelt- und Klimaschutz im Rahmen des Qualitätsmanagements, in der Personalentwicklung, bei der Modernisierung des Rechnungswesens
(„Green IT“), im Ehrenamt und im Immobilienmanagement verortet werden.
5.6.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung
!
Ebenso wäre zu überlegen, ob und inwieweit das Umweltkonzept in der Ausbildung der Vikarinnen und Vikare verankert werden kann. Die 32-seitige Rahmenausbildungsordnung und
der Rahmenausbildungsplan zum Vorbereitungsdienst in der Evangelischen Landeskirche
Anhalts, der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
gibt bislang keine Hinweise zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Nachhaltigkeit. Weiter
fehlen zurzeit theologische Implikationen des Umwelt- und Klimaschutzes, die für die Ausbildung im Vikariat und die Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer als hilfreich angesehen werden. Das Umweltkonzept selbst könnte bei den theologischen Gegenwartsfragen verortet werden. Letztlich ist das inhaltliche Angebot aber davon abhängig, welche Relevanz
dem Umweltkonzept in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz beigemessen und wie es von den Verantwortlichen theologisch gedeutet wird. Als gutes
Beispiel, wie etwa eine solche Weiterbildung in diesem Bereich aussehen kann, zählt die
erstmalig im Juni 2013 vom Amt für kirchliche Dienste (AKD) angebotene Fortbildung für
Pfarrerinnen und Pfarrer in dem Themenfeld „Pastorale Kompetenz in Umwelt- und entwicklungspolitschen Fragen“ zu dem Aspekt „Die Ethik des Genug: Die Nachhaltigkeitsdebatte in der Gemeindearbeit“. In der Ausschreibung der Veranstaltung heißt es dazu: „Die
großen Zukunftsfragen wie die einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, sozialer Gerechtigkeit
und der Bewahrung der Schöpfung spiegeln sich immer stärker in allen Bereichen der kirchlichen Arbeit wider. Damit steigen auch die Anforderungen an die pastoralen Kompetenzen. In
diesem Kolleg geht es darum, Nachhaltigkeit auch als pastorale Leitungsaufgabe zu sehen
und fortzubilden. Dies geschieht durch eine theologische Auseinandersetzung in ent!
72!
Kapitel 5
wicklungs- und umweltpolitischer Perspektive, durch einen Besuch im Potsdamer Institut für
Klimafolgenforschung sowie in Workshops zum Thema und anhand konkreter Beispiele guter
Praxis in den Gemeinden.“50 Das Ziel der Fortbildung lag insbesondere darin, Möglichkeiten
aufzuzeigen, wie die Nachhaltigkeitsdebatte in die Praxis der Gemeinde integriert und eigene
Projekte entwickelt und umgesetzt werden können. Eine von „Brot für die Welt“ geförderte
fachliche Beratung stand dabei unterstützend zur Verfügung. Für das Frühjahr 2014 ist eine
Folgetagung geplant, in der realisierte Projekte ausgewertet und gesichtet werden sollen.
Auch in der Evangelischen Akademie zu Berlin gab es in dem Themenfeld Bildung für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2013 Veranstaltungen. So fanden etwa im Oktober 2013 eine
eintägige Tagung mit dem Thema „Unkonventionelles Öl und Gas ... löst alle fossilen Energieprobleme“ und eine Abendveranstaltung zu dem Thema „Ablass für Klimasünder. EUEmissionshandel – Modell der Zukunft?“ statt.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
50
Amt für kirchliche Dienste (AKD) (Hg.) (2012): Die Ethik des Genug: Die Nachhaltigkeitsdebatte in der
Gemeindearbeit,
www.akd-ekbo.de/veranstaltung/die-ethik-des-genug-die-nachhaltigkeitsdebatte-in-dergemeindearbeit.
73
!
6
Ausgewählte Projekte – Umwelt, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung
!
In dem Umweltkonzept werden 19 Projekte zum Themenfeld Umwelt, Klimaschutz und
nachhaltige Entwicklung vorgestellt (siehe Anhang Kapitel 12.1), die von der Kirchenleitung
der EKBO, verschiedenen Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Institutionen in den letzten Jahren innerhalb der Landeskirche umgesetzt wurden und zum Teil
noch durchgeführt werden. Die Projekte sind thematisch sehr vielfältig aufgestellt und in ihrer
inhaltlichen Ausgestaltung entsprechend abwechslungsreich. Das Spektrum erstreckt sich von
Projekten, die einzelne Kirchengemeinden angeregt und umgesetzt haben, bis hin zu Projekten eines ganzen Kirchenkreises oder der Landeskirche.
Bildung für nachhaltige Entwicklung
•
Lokale Agenda 21 Treptow-Köpenick
•
Lokale Agenda 21 – Ev. Kirchenkreis Potsdam
•
Schwerpunktthema Wasser im Kulturland Brandenburg – Umweltbüro der EKBO
Energie- und Umweltmanagement
•
Arbeitsgruppe Energie – Ev. Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf
•
Energie- und CO2-Einsparung – Ev. Kirchenkreis Berlin-Spandau
•
Energie- und CO2-Einsparung in Kitas – Ev. Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord
•
Grüner Hahn – Ev. Kirchengemeinde Berlin-Neu-Buckow
•
Klima AG – Ev. Kirchenkreis Oderland-Spree
Beschaffung
•
Ökofaire und regionale Beschaffung – Evangelische Studierendengemeinde Berlin
(ESG)
Mobilität
•
Oder-Spree Mitfahrzentrale – Ev. Kirchenkreis Oderland-Spree
Klimaschutz
•
Klimaschutzteilkonzepte – Kirchenkreise Berlin-Nord, Berlin-Stadtmitte, Schöneberg,
Steglitz und Reinickendorf
74
Kapitel 6
•
•
Ökocentfonds – Ev. Kirchenkreis Potsdam
Solarenergie auf Kirchendächern – Ev. Kirchengemeinde Finow
•
Solargenossenschaft Lausitz eG
Biologische Vielfalt
•
Lebensraum Kirchturm – Ev. Kirchengemeinden Marienfelde, Friederdorf und Sophien Berlin Mitte
•
Samaritergarten – Ev. Kirchengemeinde Greiffenberg
Förderung
•
Ökumenischer Umweltpreis
•
Klimaschutzfonds der EKBO
•
Umweltfonds der EKBO
Selbstverständlich ist diese Zusammenstellung nicht vollständig – sie gibt aber einen guten
Einblick in einige gelungene Projekte, die in den vergangenen Jahren innerhalb der EKBO
angestoßen wurden. Es gibt sicherlich noch viele weitere sinnvolle Projekte, die in dieser Zusammenstellung nicht aufgeführt werden. Viele Projekte der vergangenen Jahre verdanken in
vielfältiger Weise ihr Gelingen dem beharrlichen Engagement von Pfarrer Reinhard Dalchow,
der bis Ende 2011 Umweltbeauftragter der EKBO war.
Eine wichtige Erkenntnis aus den vorgestellten Projekten ist vor allem, dass bereits viele Bereiche der EKBO den Aufbruch in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung gewagt haben.
Dies alles geht aber nur mit dem entsprechenden Engagement aller Beteiligten vor Ort und
dem Wagnis, etwas Neues in Gang zu setzen. Das gelingt allerdings oftmals nur, wenn die
Projekte über eine gewisse finanzielle Ausstattung – insbesondere in der Startphase – verfügen. Finanzielle Förderung zahlt sich insbesondere dann aus, wenn man sieht, was mit jedem
einzelnen Projekt erreicht werden kann und das sich manche Projekte – wie etwa aus den Bereichen Energieberatung, Umweltmanagement und Gründung von Genossenschaften – sogar
langfristig wieder finanziell auszahlen. Die Projekte in ihrer Vielfalt machen auch deutlich,
dass es sich oftmals nur um Leuchttürme innerhalb der Landeskirche handelt, die sich noch
nicht flächendeckend ausgebreitet haben. Häufig ist ein gutes Projekt eines Kirchenkreises in
benachbarten Regionen unbekannt. Umso sinnvoller erscheint es, die verschiedenen Akteure
innerhalb der Landeskirche miteinander zu vernetzen und gegenseitig ins Gespräch zu bringen. Die 19 kurzen Projektberichte (siehe Anhang Kapitel 12.1) können dazu einen kleinen
Beitrag leisten und hoffentlich Akteure in Kirchengemeinden und Kirchenkreise anregen,
ebenfalls solche Vorhaben zu starten und sich an Projekten zu beteiligen.
75
!
7
Potenzialabschätzungen
7.1 Vorbemerkungen
!
In diesem Kapitel erfolgt eine knappe Abschätzung des Potenzials möglicher Maßnahmen zur
Erreichung der Umweltziele in den ausgewählten Handlungsfeldern. Mit Hilfe der Potenzialabschätzungen wird analysiert, in welchen Handlungsfeldern auf unterschiedlichen Ebenen
der EKBO in den kommenden Jahren verstärkt Maßnahmen ergriffen werden sollten. Dabei
wird das Potenzial dargestellt, das durch die Umsetzung konkreter Maßnahmen so weit wie
möglich ausgeschöpft werden sollte. Eine umfassende quantitative Analyse konnte aufgrund
zum Teil fehlender Daten nicht realisiert werden. So ergeben sich wichtige Hinweise, in welchen Bereichen innerhalb der EKBO in den nächsten Jahren verstärkt Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Umweltauswirkungen und auch die damit verbunden CO2Emissionen langfristig zu reduzieren. Die aufgeführten Maßnahmen können einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent und bis 2050 um
80 bis 95 Prozent zu reduzieren. Eine detaillierte Darstellung der Maßnahmen für die jeweiligen Bereiche erfolgt in Kapitel 8:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Organisation in kirchlichen Strukturen
Information, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit
Kirchliches Leben/Schöpfungszeit51
Immobilien
Beschaffung
Mobilität
Erneuerbare Energien
Klimaschutz
Biologische Vielfalt
Entwicklungszusammenarbeit
Für die Bereiche Immobilien, Beschaffung und Mobilität erfolgt die Potenzialanalyse insbesondere vor dem Hintergrund, welche Einsparungen von Energieverbräuchen sowie der Emission von Treibhausgasen möglich erscheinen. Eine Energie- und CO2-Bilanz, anhand derer
die konkreten Minderungspotenziale einzelner Maßnahmen für verschiedene Szenarien dargestellt werden können – wie etwa in denen vom Bundesumweltministerium (BMUB) geförderten Klimaschutzkonzepten –, konnte in dem Umweltkonzept auf Grund der unzureichenden
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
51
„Der Monat September gilt als ,Schöpfungszeit‘. Viele Kirchen feiern dann Erntedankgottesdienste. Der 1.
September gilt bei den orthodoxen Kirchen als der Tag der Schöpfung und der 4. Oktober ist der Gedenktag
des Franz von Assisi und Welttiertag. Zwischen diesen beiden Daten liegt die Schöpfungszeit – sie schliesst
damit den Bettag und das Erntedankfest mit ein. Auch in anderen europäischen Kirchen wird die Schöpfungszeit bzw. ein besonderer Schöpfungstag gefeiert.“ zitiert bei: oeku Kirche und Umwelt (Hg.) (o.J.):
SchöpfungsZeit, www.oeku.ch/de/schoepfungszeit.php
76
Kapitel 7
Datenlage nicht realisiert werden. Diese drei Bereiche (Immobilien, Beschaffung, Mobilität)
bilden jedoch, wie die bisherigen Erfahrungen aus Landeskirchen und Bistümern bei der Erstellung von Klimaschutzkonzepten zeigen, eine gute Basis für eine zukünftige Datenerfassung zur Etablierung eines Controllings (siehe hierzu Kapitel 9). Die Umweltziele dürfen sich
aber nicht nur auf diese Bereiche beschränken.
7.2
Organisation in kirchlichen Strukturen
Auf Ebene der Landeskirche sollte die Zuständigkeit für Umweltfragen konzentriert und eindeutig geregelt werden. Dazu ist eine geeignete Struktur zu schaffen. Mit dieser ist es möglich, die Kirchenleitung bei Empfehlungen und Beschlüssen zu relevanten Umweltthemen zu
beraten. Darunter fallen beispielsweise Fragestellungen grundsätzlicher und aktueller Art zu
ökologischen Themen, bei denen sowohl zur internen Orientierung in den Kirchen als auch
als öffentlich sichtbare Äußerungen die Meinung der Kirchenleitung gefragt sein kann. Dies
kann auch die Initiierung von Dialogprozessen zu Umweltproblemen umfassen. Dazu bietet
sich aktuell die Gestaltung eines Dialogprozesses „Strukturwandel in der Lausitz“ an. Die
EKBO hat sich klar für einen langfristigen Ausstieg aus dem Braunkohletagebau und dem
damit verbundenen Strukturwandel in der Lausitz positioniert. Zugleich hat sie auch die Verantwortung für alle durch das Thema Braunkohle Betroffenen – den von Abbaggerung wie
von Arbeitsplatzverlust Bedrohten – betont. Innerhalb der internen Orientierung sollten Themen des Umweltkonzepts in die Aus- und Fortbildung haupt- und ehrenamtlicher kirchlicher
Mitarbeitenden übernommen werden (siehe auch Kapitel 7.3). In der Bewusstseinsbildung
und Sensibilisierung der Vikarinnen und Vikare für Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes
besteht ein großes Potenzial, dieses innerhalb der EKBO dauerhaft zu verankern.
7.3
Information, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit
Insbesondere bei den Kirchengemeinden besteht ein großer Bedarf und auch ein hohes Potenzial, Umweltthemen zu platzieren. Beispielsweise können Gemeindemitglieder zu Energiebeauftragten geschult und aktiv in den Prozess bei der Einführung eines flächendeckenden
Energiemanagements mit einbezogen werden. Des Weiteren besteht auf Gemeindebene die
Möglichkeit, Weiterbildungsangebote zu Umweltthemen zu forcieren. Ebenso scheint es
wichtig, bereits in den Kindertagesstätten Angebote und Aktionen zum Umweltschutz durchzuführen und dadurch auch außerhalb der Kirchengemeinden Wirkungen zu erzeugen.
7.4 Kirchliches Leben/Schöpfungszeit
!
Natur-, Umwelt- und Klimaschutz ist zumindest für einige Kirchenmitglieder schwer greifbar,
sodass es notwendig erscheint, dieses Thema stärker in die Breite des gemeindlichen Lebens
zu bringen. Deshalb sollten zu verschiedenen Zeiten und Anlässen so genannte „Umweltschutztage“ durchgeführt werden, um die Themen Umwelt-, Klimaschutz und Nutzung rege77
Potenzialabschätzungen
nerativer Energie nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten zu verorten. Das Erntedankfest
könnte beispielsweise um den Aspekt der „Energieernte“ erweitert werden.
7.5 Immobilien
!
Ein Faktor, der unabhängig vom Handeln der EKBO den Energieverbrauch bzw. den CO2Ausstoß des Immobilienbereichs beeinflusst, ist bereits der weiter zurückgehende Emissionsfaktor des Strommixes in Deutschland. Reduzierungen, die über diesen Faktor hinausgehen,
sind nur durch eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen durch die EKBO möglich. In der
EKBO liegen jedoch keine Daten über bereits durchgeführte Maßnahmen im Immobilenbestand vor, auf deren Basis seriöse Abschätzungen getroffen werden können, welche Teile des
Gebäudebestandes bereits einen Sanierungsbedarf aufweisen und in welcher konkreten Höhe
Einsparungen zu erzielen sind. Daher muss sich die Potenzialabschätzung hier auf grobe Analysen des Einsparpotenzials von Maßnahmen beschränken. Die nachfolgend aufgeführten
Bereiche – das zeigen zumindest die Erfahrungen aus mehreren Landeskirchen und Bistümern
– weisen in der Regel ein hohes Potenzial auf, dessen Ausschöpfung zu einer spürbaren Minderung von Energieverbräuchen und CO2-Emissionen führen kann:
•
•
•
Ausbau des Umwelt- und Energiemanagements
Nutzereinbindung und Schulungen
Effizienzmaßnahmen in Gebäuden
Die Einführung und Etablierung eines flächendeckenden Energiemanagements kann die bisher unzureichende Datengrundlage deutlich verbessern. Hierbei sind insbesondere die Kirchengemeinden und Kirchenkreise mit einzubinden, bei zukünftigen Datenerhebungen mitzuwirken. Mit der Einführung sind aber auch entsprechende Schulungen und Nutzereinbindungen in den Kirchengemeinden notwendig. Gleichzeitig sollte dies aber auch mit Energieeffizienzmaßnahmen in den Gebäuden verbunden sein. Dazu gehören etwa die in dem Maßnahmenkatalog (Kapitel 8) vorgeschlagenen Heizungschecks oder der Wechsel von Heizungspumpen.
7.6 Beschaffung
!
Ein Bereich, dem eine allgemeine Effizienzsteigerung unterstellt werden kann, ist der Stromverbrauch von Elektrogeräten. Deren Verbrauch fließt rechnerisch jedoch bereits bei den Immobilien mit ein. In folgenden Bereichen würde sich ein hohes Minderungspotenzial realisieren lassen:
•
!
Eine Umstellung des Drucker- und Kopierpapiers der EKBO auf 98 Prozent Recyclingpapier und die Reduzierung des Papierverbrauchs um 10 Prozent würde zu einer
erheblichen Einsparung von CO2-Emissionen führen. Dabei wird angenommen, dass
78!
Kapitel 7
diese Umstellung zuerst im Konsistorium der EKBO in Berlin vorgenommen wird.
Mittelfristig sollte diese Umstellung jedoch in der gesamten Landeskirche erfolgen.
•
Alleine über die Kita-Essen besteht in der EKBO ein großes Potenzial der CO2Einsparung. Alle Kita-Essen vegetarisch zu gestalten, ist indes nur bedingt möglich.
Deshalb wird nur eine teilweise Umsetzung empfohlen und für realisierbar gehalten.
Daneben ist auch die regionale Herkunft der – nach Möglichkeit biologischen – Lebensmittel wichtig. Ähnliches gilt für Essen in kirchlichen Kantinen.
7.7 Mobilität
!
Im Bereich Mobilität ist es äußerst schwierig, konkrete Energieeinsparpotenziale zu bestimmen, da diese grundsätzlich sehr stark von den lokalen und betrieblichen Gegebenheiten (z.B.
Lage, Anbindung an ÖPNV, Anzahl der Mitarbeitenden, Art der Tätigkeiten) abhängig sind.
Das Minderungspotenzial im Mobilitätsbereich kann jedoch für drei unterschiedliche Teilbereiche dargestellt werden, die jeweils verschiedene Möglichkeiten zur CO2-Emissionsreduzierung in der EKBO eröffnen.
a) Verschiebung des Modal-Splits
Bei Dienstreisen besteht aufgrund der direkten Einflussnahme der EKBO – etwa über Änderungen der Reisekostenverordnung oder über die Mitgliedschaft bei einem CarsharingAnbieter – ein großes Potenzial, wenn der Umstieg vom mobilisierten Individualverkehr hin
zum ÖPNV so weit wie möglich realisiert würde. Diese Möglichkeiten der Einflussnahme
sind bei der Verkehrsmittelwahl bezüglich des Arbeitsweges der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geringer, aber dennoch vorhanden. So können über die Einführung von Jobtickets oder
die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur für Fahrradfahrer in vielen Fällen entsprechende Anreize geschaffen werden.
b) Verminderung der zurückgelegten Gesamtstrecke
Durch Maßnahmen wie die Gründung von Fahrgemeinschaften, Video- und Telefonkonferenzen oder die Einrichtung von Telearbeitsplätzen könnten die zurückgelegten Kilometer deutlich reduziert werden. Für den Arbeitsweg wird das Potenzial als groß eingeschätzt, da sich
insbesondere durch Fahrgemeinschaften und Telearbeitsplätze deutliche Einspareffekte realisieren lassen. Im Bereich der Dienstreisen wird dieses Potenzial aus Erfahrungen anderer
Landeskirchen hingegen als geringer angesehen. Hierbei sind neben der möglichen Bildung
von Fahrgemeinschaften auch die Inanspruchnahme von Video- und Telefonkonferenzen als
Maßnahmen zu nennen. Zudem könnte bei der Auswahl von Veranstaltungsorten verstärkt auf
eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV geachtet werden.
c) Verringerung der CO2-Emissionen pro Kilometer
Für die mit dem Pkw zurückgelegten Kilometer gibt es verschiedene Minderungspotenziale
der entstehenden CO2-Emissionen. So bestehen etwa bei den Dienstwagen Potenziale, die
79
Potenzialabschätzungen
durch CO2-Grenzwerte in der Beschaffung von Fahrzeugen und über die Optimierung des
bestehenden Fahrzeugparks erreicht werden könnten.
7.8
Erneuerbare Energien
Das Engagement bei den erneuerbaren Energien kann sich insbesondere auf die Errichtung
und den Ausbau von Windkraftanlagen sowie Photovoltaik und Solarthermie auf kircheneigenen Grundstücken konzentrieren. Dabei bieten sich grundsätzlich drei Möglichkeiten an. Zum
einen können Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien von den Kirchengemeinden direkt finanziert und betrieben werden. Es sind andererseits aber auch lediglich Beteiligungen
an schon bestehenden oder neu geplanten Anlagen möglich, ohne dass die Kirchengemeinden
selbst unternehmerisch tätig werden. Da für die Errichtung solcher Anlagen ein gewisses
Grundkapital zwingend notwendig ist, bietet sich als dritte Möglichkeit die Gründung von
Energiegenossenschaften an, die Wind- oder Solaranlagen erbauen und betreiben. Dadurch ist
es möglich, eine breite finanzielle und auch ideelle Beteiligung der Bevölkerung aus den jeweiligen Regionen an der Erzeugung erneuerbarer Energien zu gewinnen. Eine unmittelbare
unternehmerische Tätigkeit und eine Beteiligung an Wind- und Solaranlagen ist unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Risikos und steuerlicher Aspekte zu bewerten.
7.9 Klimaschutz
!
Die Möglichkeiten, die sich hier ergeben, konzentrieren sich insbesondere auf zwei Aspekte.
Zum einen geht es darum, den Klimaschutz verstärkt in das kirchliche Leben vor Ort in den
Kirchengemeinden einzubeziehen und in Gottesdiensten entsprechend aufzugreifen, um so
das Bewusstsein aller Gemeindemitglieder für die Aspekte Klimawandel, Klimaschutz und
Klimagerechtigkeit zu erhöhen. Zum anderen sollte das Thema Klimaschutz übergreifend
durch die EKBO koordiniert und konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, die zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen auf ein Niveau nahe an der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050
führen. Für eine Koordinierung von Klimaschutzmaßnahmen eignet sich die – eventuell befristete – Stelle eines Klimaschutzmanagers, dessen Anstellung aktuell vom Bundesumweltministerium gefördert wird. Die Voraussetzung hierfür bildet ein Klimaschutzkonzept, das zahlreiche Maßnahmen umfasst, die einerseits unterschiedliche Bereiche wie Immobilien, Mobilität, Beschaffung und Öffentlichkeitsarbeit einschließen und andererseits auch verschiedene
Ebenen der Landeskirche betreffen. Die Erstellung eines solchen Konzepts wird ebenfalls
vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gefördert.
7.10 Biologische Vielfalt
Zur Förderung der biologischen Vielfalt sollten bereits bestehende Projekte – wie etwa „Lebensraum Kirchturm“ – intensiv begleitet und weiter ausgebaut werden, damit diese wieder
!
80!
Kapitel 7
verstärkt in der Öffentlichkeit wahrgenommen und am Ende ihrer Laufzeit nicht von den Kirchengemeinden sukzessive wieder eingestellt werden. Das Interesse in den Kirchengemeinden
an dem Thema ist vorhanden, allerdings bedarf es einer guten fachlichen Begleitung, um die
Bewusstseinsbildung der Gemeindemitglieder zu stärken. Des Weiteren sollten auch neue
Biodiversitätsprojekte angestoßen werden, um auch Kirchengemeinden zu erreichen, die bisher noch keine konkreten Maßnahmen durchgeführt haben. Dabei bietet es sich an, im Rahmen von Workshops einen Austausch zu bestehenden Modellprojekten in Kirchengemeinden
– auch anderer Landeskirchen – herzustellen. Die aufgeführten „best-practice“-Projekte (siehe
Kapitel 6 und 12.1) bieten dazu in vielerlei Hinsicht einen guten Ansatz. Daneben sollten
auch bei kircheneigenen land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen, aber auch bei Friedhöfen die sich bietenden Potenziale entsprechend genutzt werden. So könnte der Anteil von ökologisch bewirtschaftetem Ackerland durch die Berücksichtigung ökologisch arbeitender
Landwirte deutlich erhöht und gefördert werden. Ebenso sollte bei der Gestaltung von Außenanlagen, Freiflächen an kirchlichen Gebäuden und von Friedhöfen eine artenvielfaltsgerechte Gestaltung vermehrt Berücksichtigung finden und das hier vorhanden Potenzial verstärkt genutzt werden.
7.11 Entwicklungszusammenarbeit
!
Eine komplexe und vor allem facettenreiche Arbeit wie die Entwicklungszusammenarbeit
braucht eine zentrale Koordination, um gut und erfolgreich zu laufen. Eine-Welt-Arbeit ist
stets aber auch Basisarbeit, die auch von kleinen Projekten in Gemeinden lebt. Dass solche
Projekte durchgeführt werden können, hängt häufig nicht nur an engagierten Einzelpersonen
sondern auch von erforderlichen finanziellen Mitteln ab. Daher sollten insbesondere in Kirchengemeinden Eine-Welt-Projekte initiiert und entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten
aufgezeigt werden. Damit ist es beispielsweise möglich, eine weitere Verbreitung von ökofairen Produkten und die Aufklärung der Mitarbeitenden und Gemeindemitglieder über die Bedeutung des Fairen Handels zu fördern. Das in Berlin ansässige Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) hat ausgewiesene Fachkompetenz in Fragen zur Nachhaltigkeit; unter anderem gibt es hier vielseitige Fachpublikationen und pädagogische Materialen.
Hier besteht für die EKBO Eine-Welt-Arbeit ein hohes Potenzial an enger Kooperation.
81
!
8
8.1
Maßnahmenkatalog
Vorbemerkungen
Die für das Umweltkonzept entwickelten Maßnahmen sind jeweils hinsichtlich ihrer Priorität
und der dafür benötigten Mittel bewertet worden. Dabei handelt es sich insgesamt um Empfehlungen zur Orientierung, da nicht alle Maßnahmen sofort und mit gleicher Intensität umgesetzt werden können. Auch können in Folge von neu aufkommenden Themen beziehungsweise zunehmender Dringlichkeit bereits bestehender ökologischer Aufgaben zusätzliche Maßnahmen notwendig werden. Die meisten Maßnahmen sind sowohl in ländlichen als auch in
städtisch geprägten Kirchengemeinden umsetzbar. Bei vielen Maßnahmen – wie etwa im Bereich Immobilien die flächendeckende Einführung eines Energiemanagements, Heizungschecks und Austausch von Heizungspumpen in Kirchengemeinden – erscheint es sinnvoll,
dass diese von Seiten der Landeskirche koordiniert durchgeführt werden und ein Ansprechpartner auf landeskirchlicher Ebene dafür zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Erstellung des Umweltkonzepts hat die den Prozess fachlich und inhaltlich
begleitende Arbeitsgruppe Umweltkonzept der EKBO drei Themenfelder vorgeschlagen, die
mit höchster Priorität bearbeitet werden sollten. Ihnen kommt deswegen im Maßnahmenkatalog eine Schlüsselrolle zu. Dabei handelt es sich um folgende Bereiche, zu denen einige jeweils dazugehörige Maßnahmen bereits hier einmal exemplarisch genannt werden sollen:
1. Strukturwandel in der Lausitz
Das Thema Braunkohle betrifft die gesamte Landeskirche und ist nicht nur ein Thema in den
betroffenen Kirchenkreisen. Die Maßnahmen, die in diesem Bereich durchgeführt werden
sollen, sind entsprechend vielfältig und beinhalten neben Dialogprozessen vor Ort insbesondere auch Maßnahmen zur Energieeffizienz in den Kirchengemeinden, um den Energieverbrauch der Liegenschaften zu reduzieren:
• Initiierung und Gestaltung von Dialogprozessen zum Braunkohletagebau in der Lausitz auf dem Hintergrund der Positionierung der EKBO (Maßnahme 8.2.1 b)
• Einführung von Energie- und Umweltmanagement (Maßnahmen 8.2.4 a und g)
• Optimierung und Erneuerung von Heizungsanlagen (Maßnahmen 8.2.4 c und e)
2. „Kümmerer“
Die Umsetzung des Umweltkonzepts ist ein langfristiger Prozess und muss dementsprechend
langfristig fachlich betreut und verankert werden. Dafür sind Zuständigkeiten neu zu regeln
(Maßnahmen 8.2.1 c, 8.2.8 b und 8.2.10 c).
3. Umweltbildung
Die Umsetzung des Umweltkonzepts verlangt eine breite Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für Umweltanliegen. Hier sind Ansätze in verschiedenen Bereichen innerhalb der
EKBO möglich:
• Schulung von Gemeindemitgliedern zu Energiebeauftragten (Maßnahme 8.2.2 a)
82
Kapitel 8
•
•
Angebote von Aktionen zum Umweltschutz in Kindertagesstätten (Maßnahme 8.2.2 c)
Integration des Umweltkonzepts in den Ausbildungsplan des Ev. Predigerseminar
Wittenberg und die Pastoralkollege (8.2.1 d)
Die in dem Maßnahmenkatalog aufgezeigten Möglichkeiten der Umweltarbeit gilt es zu diskutieren und zu entscheiden, in welchen Bereichen in den kommenden Jahren die Umsetzung
beginnen soll. Der jeweils genannte Zeithorizont bei den einzelnen Maßnahmen gibt an, bis
wann möglichst mit einer Umsetzung der Maßnahmen begonnen worden sein soll. Der Zeithorizont stellt somit neben der Priorität der Maßnahme einen wichtigen Hinweis auf ihre
Dringlichkeit dar. Im folgenden Maßnahmenkatalog wird in den einzelnen Übersichten unter
der Kategorie „Zeithorizont“ zwischen kurz-, mittel- und langfristig unterschieden. Kurzfristig meint, dass die jeweilige Maßnahme spätestens bis zum Jahr 2020 umgesetzt sein sollte.
Mittelfristig sieht als Perspektive die Realisierung bis 2025 vor und langfristig bis 2030.
8.2
Maßnahmenkatalog
8.2.1
Organisation in kirchlichen Strukturen
8.2.1 a)
Empfehlungen und Beschlüsse der Landessynode und der Kirchenleitung zu
relevanten Umweltthemen
Beschreibung der Maßnahme
Immer wieder ist zu ökologischen Themen – grundsätzlicher
und aktueller Art – sowohl zur internen Orientierung in den
Kirchen als auch als öffentlich sichtbare Äußerung die Meinung der Kirchenleitung gefragt. Intern sind bei ökologischen
Problemen, die das Handeln der Kirche betreffen, auch Qualitäts- und Handlungsziele der Kirchenleitungsorgane in Form
von Beschlüssen notwendig.
Zielsetzung der Maßnahme
Zu wichtigen Themen – z.B. zum Braunkohleabbau, zur Energiewende, zur Einführung von Umweltmanagementsystemen
im eigenen Bereich – veröffentlicht die Kirchenleitung aus gegebenem Anlass öffentliche Stellungnahmen. Diese Stellungnahmen korrespondieren mit Beschlüssen im Blick auf das
eigene kirchliche Handeln.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Landessynode, Konsistorium, Kirchliche Verwaltungsämter,
Kirchenkreise, Kirchengemeinden
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
niedrig
Erfolgsindikatoren
-
Zeithorizont
sofort bzw. fortlaufend
83
Maßnahmenkatalog
8.2.1 b)
Initiierung von Dialogprozessen zu Umweltthemen mit höchster Priorität, aktuell
Gestaltung eines Dialogprozesses „Strukturwandel in der Lausitz“
Beschreibung der Maßnahme
Die Lausitz steht mittelfristig vor dem Ausstieg aus der Braunkohleförderung und -verstromung. Dies stellt die strukturschwache und in erheblichen Maß von der Braunkohle abhängige Region vor große Herausforderungen. Nicht zuletzt vor
dem Hintergrund des weltweiten Klimawandels sollte der
Wandel hin zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden Energieversorgung und einer von Braunkohle unabhängigen Wirtschaftsstruktur in der Lausitz jedoch so schnell wie
möglich erfolgen. Die Transformation muss daher heute begonnen und aktiv gestaltet werden. Die EKBO hat sich klar für
den Strukturwandel ausgesprochen und stets ihre Verantwortung für alle durch das Thema Braunkohle Betroffenen – den
von Abbaggerung wie von Arbeitsplatzverlust Bedrohten –
betont.
Zielsetzung der Maßnahme
Zusammenbringen von potentiellen Akteuren eines Strukturwandels in der Lausitz, um die Erarbeitung von Alternativen
zur Braunkohlewirtschaft und konkreter Schritte zu ihrer Realisierung zu unterstützen. Der Prozess macht deutlich, dass es
sich bei dem anstehenden Wandel um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt und bearbeitet gleichzeitig aktiv und konstruktiv aufkommende Konflikte. Die Landeskirche initiiert und moderiert gemeinsam mit anderen einen Dialogprozess, der Akteure aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Bevölkerung
auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Formaten zusammenbringt.
Elemente können beispielsweise sein:
−
−
−
−
−
Lokale „Transformationswerkstätten“ unter Einbezug der
Bevölkerung
Diskussionsveranstaltungen zu kontroversen Schwerpunktthemen
Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu konkreten Erfahrungen erfolgreichen Wandels
Nicht-öffentliche Gesprächsrunden ausgewählter Entscheidungsträger/innen aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zur Bearbeitung von Problemstellungen und
Konflikten
Regionaler Kirchentag in Cottbus 2015
Zielgruppe
Entscheidungsträger/innen in Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft, Bevölkerung vor Ort, Kirchenmitglieder
Akteure/Verantwortlich-
Konsistorium, Kirchengemeinden, kirchliche Akteure verschie-
!
84!
Kapitel 8
keit
dener Ebenen sowie nicht-kirchliche Partner, z.B. Vertreter der
Zivilgesellschaft
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
nicht abschätzbar
Erfolgsindikatoren
Anzahl der initiierten Dialogprozesse pro Jahr
Zeithorizont
sofort
8.2.1 c)
Regelung der Zuständigkeit für Umweltfragen
Beschreibung der Maßnahme
In der Landeskirche sollte die Zuständigkeit für Umweltfragen
konzentriert und eindeutig geregelt sein.
Zielsetzung der Maßnahme
Es bedarf von Seiten der Landeskirche einer hauptamtlichen
Zuständigkeit – als Dauerstelle oder, je nach Verfügbarkeit
finanzieller Mittel – zunächst zeitlich befristet.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Landessynode, Konsistorium
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
eine volle Personalstelle mit entsprechender Sachkostenausstattung
Erfolgsindikatoren
Einrichtung einer Stelle
Zeithorizont
kurzfristig (2020)
8.2.1 d) Integration des Umweltkonzepts in den Ausbildungsplan des Evangelischen Predigerseminars Lutherstadt Wittenberg und die Pastoralkollege
Beschreibung der Maßnahme
Es sollte in Gesprächen mit dem Evangelischen Predigerseminar ausgelotet werden, ob und inwieweit die Themen des
Umweltkonzeptes in die Ausbildung von Vikarinnen und Vikare
übernommen werden können. Auch sollte das Umweltkonzept
in den Ausbildungsplan aufgenommen werden.
Zielsetzung der Maßnahme
Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Vikarinnen und
Vikare für Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Vikarinnen und Vikare
85
Maßnahmenkatalog
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
gering
Erfolgsindikatoren
Erfolgreiche Integration in den Ausbildungsplan
Zeithorizont
kurzfristig (2020)
8.2.2
Information, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit
8.2.2 a)
Schulungen von Gemeindemitgliedern zu Energiebeauftragten
Beschreibung der Maßnahme
In den Kirchengemeinden fehlt häufig das Wissen, um den
bestehenden energetischen Zustand und die eigenen Handlungsmöglichkeiten zu beurteilen. Dies stellt eine Hürde für die
Durchführung vieler Maßnahmen dar.
Zielsetzung der Maßnahme
Vermittlung von Wissen für die haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeiter in den Kirchengemeinden. Ziel ist, die Gemeindeglieder zur Mitarbeit bei der flächendeckenden Einführung des
Energiemanagements zu motivieren.
Zielgruppe/Akteure
Konsistorium, Kirchliche Verwaltungsämter, Amt für kirchliche
Dienste, Kirchengemeinden
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel; Kosten je Teilnehmer rund 120-150 Euro
Erfolgsindikatoren
Anzahl der Schulungen pro Jahr
Zeithorizont
kurzfristig (2020): 5 Schulungen pro Jahr
mittelfristig (2025): 15 Schulungen pro Jahr
langfristig (2030): 30 Schulungen pro Jahr
8.2.2 b)
Weiterbildungsangebote zu Umweltthemen in Kirchengemeinden
Beschreibung der Maßnahme
Bei vielen Fragen zu Umweltthemen und nachhaltiger Entwicklung bestehen in Kirchengemeinden zum Teil Wissenslücken, aber auch ein hohes Interesse, das es zu nutzen gilt.
Zugleich sind Gemeindemitglieder ein bedeutender Multiplikator in die Gesellschaft.
Zielsetzung der Maß-
Zusammen mit der Ev. Akademie zu Berlin könnte ein Weiterbildungsangebot zu Umweltthemen initiiert werden, das auf
!
86!
Kapitel 8
nahme
die Zielgruppe Gemeindemitglieder ausgerichtet ist. Die Themen für diese Weiterbildungsangebote sollten im Vorfeld
durch Befragungen in den Kirchengemeinden ermittelt werden.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchliche Verwaltungsämter, Amt für kirchliche
Dienste, Kirchengemeinden
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
niedrig
Erfolgsindikatoren
Anzahl der Weiterbildungen pro Jahr
Zeithorizont
kurzfristig (2020): 5 Weiterbildungen pro Jahr
mittelfristig (2025): 10 Weiterbildungen pro Jahr
langfristig (2030): 15 Weiterbildungen pro Jahr
8.2.2 c)
Angebote von Aktionen zum Umweltschutz in Kindertagesstätten
Beschreibung der Maßnahme
Kinder in Kindertagesstätten und Schulen sind eine wichtige
Zielgruppe, weil sie in breiter Form als Multiplikatoren auch
außerhalb der Kirchengemeinden agieren.
Zielsetzung der Maßnahme
Anwendung von zielgruppenspezifischem Nutzerverhalten und
Sensibilisierung von Kindern, die eine Multiplikatorwirkung in
die Familien haben.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Leiter/innen und Mitarbeitende von Kindertagesstätten
Priorität
niedrig
Geschätzter Aufwand/Kosten
Beschaffung von Materialien und fachliche Qualifizierungsangebote für Mitarbeitende
Erfolgsindikatoren
Anzahl beteiligter Kindertagesstätten pro Jahr
Zeithorizont
mittelfristig (2025): 100 Kindertagesstätten
langfristig (2030): 200 Kindertagesstätten
!
!
!
87
Maßnahmenkatalog
8.2.3
Kirchliches Leben/Schöpfungszeit
8.2.3 a)
Umweltschutztage der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz
Beschreibung der Maßnahme
Umwelt- und Klimaschutz sind für manche Kirchenmitglieder
wenig greifbar, sodass es gilt, dieses Thema stärker zu
verbreiten. Deshalb sollten zu verschiedenen Zeiten sogenannte Umweltschutztage durchgeführt werden. Als Termine
bieten sich etwa an:
•
Zukunftskongress der EKBO 2014
•
Europäischer Autofreier Tag (22. September 2014)
•
Regionaler Kirchentag Cottbus 2015
•
Schöpfungstag auf der Bundesgartenschau 2015 in
Havelberg, Rathenow und Brandenburg (18. April bis
11. Oktober 2015)
•
Landesposaunentag in Havelberg, Rathenow und
Brandenburg im Juli 2015
•
Deutscher Evangelischer Kirchentag in Wittenberg/Berlin (24. bis 28. Mai 2017)
Diese Liste ließe sich um Termine der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in den kommenden Jahren ergänzen, wie etwa Synoden auf den verschiedenen Ebenen, Jugendkirchentage usw.
Zielsetzung der Maßnahme
Bewusstseinsbildung zum Thema Umwelt- und Klimaschutz
durch Initiierung von regelmäßigen Veranstaltungen.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter,
Landessynode, Kreissynoden, Kirchengemeinden
Priorität
niedrig
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel
Erfolgsindikatoren
Etablierung eines jährlichen Umweltschutztages
Zeithorizont
kurzfristig (2020)
!
88!
Kapitel 8
8.2.3 b)
Schöpfungsgottesdienste
Beschreibung der Maßnahme
Umweltarbeit wird oftmals auf Klimaschutz verkürzt, die Motivation für die Gewinnung von regenerativer Energie wird häufig nur noch unter finanziellen Gesichtspunkten gesehen. Das
Erntedankfest wird um den Aspekt der „Energieernte“ erweitert. Einschlägige Erfahrungen liegen in der Evangelischen
Kirche in Hessen und Nassau bereits vor, sodass Umsetzungen auf einem bestehenden Konzept aufbauen könnten
(www.sfv.de/artikel/energie-erntedank_-_predigten__aktionen_im_kirchlichen_bereich_.htm). Geeignet wären
dazu vor allem die Sonntage, die in der Schöpfungszeit vom
1. September bis 4. Oktober eines jeden Jahres liegen. Die
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen hat ihre Mitglieder
aufgerufen, diese Schöpfungszeit und einen Schöpfungsgottesdienst zu feiern.
Zielsetzung der Maßnahme
Bewusstseinsbildung und Vermehrung des Wissens, wie jeder
Einzelne zu Natur-, Umwelt- und Klimaschutz beitragen kann,
etwa durch die Erzeugung von erneuerbarer Energie sowie
Energieeinsparung.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Kirchengemeinden
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
niedrig
Erfolgsindikatoren
Anzahl der beteiligten Kirchengemeinden pro Jahr
Zeithorizont
kurzfristig (2020): Beteiligung von ¼ aller Kirchengemeinden
8.2.4
Immobilien
8.2.4 a)
Einführung von Energiemanagement (Controlling und Verbrauchserfassung) in
Kirchengemeinden
Beschreibung der Maßnahme
Ihr Energieverbrauch und der damit verbundene Treibhausgasausstoß ist vielen Akteuren gar nicht bekannt. Ein funktionierendes Energiemanagement stellt jedoch die Grundlage für
investive und nicht-investive Maßahmen dar. Es geht zunächst
darum, die Werte der Energieverbrauchszähler zu erfassen
und regelmäßig in eine Datenbank einzutragen. Dadurch wird
zum einen ein Monitoring ermöglicht, zum anderen wird aber
den Kirchengemeinden oftmals erst dadurch klar, welche
89
Maßnahmenkatalog
Einsparpotenziale sich in den verschiedenen relevanten Bereichen verstecken.
Zielsetzung der Maßnahme
Einbindung vieler Kirchengemeinden und Kirchenkreise in ein
Energiemanagement. Dieses dient als Grundlage für Identifizierung und Überprüfung anderer Maßnahmen. Dafür geeignet ist das „Grüne Datenkonto“, ein Programm zur internetbasierten Datenerfassung, das in Entwicklungspartnerschaft
mehrer Landeskirchen entstanden ist und auf weitere Partner
ausgeweitet werden kann. Es wird angenommen, dass allein
durch die Einführung eines Energiemanagements innerhalb
einer Kirchengemeinde Einsparungen bei Heizenergie und
beim Stromverbrauch von 10 Prozent möglich sind.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchengemeinden
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
niedrig; Übernahme des Energiemanagements aus anderen
Landeskirchen, Schulungen auf Ebene von Sprengel mit
Energiebeauftragten aus den Kirchengemeinden (ca. 150 Euro je Teilnehmer). Das Programm steht im Rahmen einer Beteiligung an der Entwicklungspartnerschaft kostenlos zur Verfügung.
Erfolgsindikatoren
Anzahl der beteiligten Kirchenkreise, Kirchengemeinden und
Kindertagesstätten am Energiemanagement
Zeithorizont
kurzfristig (2020): 150 Kirchengemeinden
mittelfristig (2025): 400 Kirchengemeinden
langfristig (2030): 1.200 Kirchengemeinden (von derzeit 1.351
Kirchengemeinden, Stand 31.12.2012)
8.2.4 b)
Erstellung von Immobilien- und Gebäudenutzungskonzepten
Beschreibung der Maßnahme
Tendenziell sind die Mitgliederzahlen der Kirchen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten gefallen und werden dies voraussichtlich auch weiter tun. Demgegenüber stehen immer
weiter steigende Betriebskosten, vor allem für die Energie.
Wirtschaftliche Zwänge werden deswegen zu einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Auslastung der verschiedener Gebäude und Räumlichkeiten zwingen.
Zielsetzung der Maßnahme
Erstellung von Immobilien-/Gebäudekonzepten und ggf. Verkleinerung des Immobilienbestandes
!
90!
Kapitel 8
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Konsistorium
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel
Erfolgsindikatoren
Erstellung und Umsetzung von Immobilien-Konzepten
Zeithorizont
kurzfristig (2020)
8.2.4 c)
Anlagencheck und Heizungseinstellung in Gebäuden
Beschreibung der Maßnahme
Bei vielen Gebäuden wird häufig festgestellt, dass für die installierte Technik die Anleitungen fehlen und niemand in die
Regelungstechnik eingewiesen wurde. Es ist weiterhin davon
auszugehen, dass die letzte Einstellung vieler Anlagen bei der
Installation der Anlage durch den Monteur erfolgte, weswegen
häufig unpassende Absenkzeiten und zu hoch eingestellte
Heizkurven anzutreffen sind. Erfahrungen aus den Kirchengemeinden zeigen, dass sich hier oft große Einsparpotenziale
verbergen.
Zielsetzung der Maßnahme
Anpassung der Vorgaben in der Steuer- und Regelungstechnik auf den tatsächlichen Bedarf. Bedarfsermittlung für einen
hydraulischen Abgleich. Erfassung und Austausch von Umwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen. Um die Potenziale
zu identifizieren und auszuschöpfen, sollten mit geeigneten
Installationsfirmen vor Ort Kontakte geknüpft und diese dann
den interessierten Kirchengemeinden vermittelt werden. Diese
kurzfristigen Maßnahmen sollten in Form eines langfristigen
Instandhaltungskonzepts mit einer begleitenden Qualitätssicherung fortgeführt werden. Auswertungen aus Energiegutachten und Erfahrungen aus anderen Landeskirchen ergeben
als ungefähren Schätzwert eine Einsparung von 10 Prozent
des Wärme- und 5 Prozent des Stromverbrauchs durch den
Heizungscheck.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter,
Kirchengemeinden
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel; Kosten pro Heizungsanlage für den Heizungscheck und
die Einstellung rund 450 Euro. Kosten für den hydraulischen
Abgleich je nach Gebäudegröße etwa zwischen 600 und
91
Maßnahmenkatalog
1.300 Euro. Eine Vollzeitstelle im Bereich der EKBO für mindestens drei Jahre wäre voraussichtlich ausgelastet, alternativ
ist auch eine Kooperation mit Beratungs- oder Installationsunternehmen denkbar.
Erfolgsindikatoren
Anzahl der optimierten Heizungsanlagen pro Jahr
Zeithorizont
kurzfristig (2020): 500 Kirchengemeinden
mittelfristig (2025): 800 Kirchengemeinden
langfristig (2030): 1.200 Kirchengemeinden (von derzeit 1.351
Kirchengemeinden, Stand 31.12.2012)
8.2.4 d)
Bedarfsermittlung und Sanierung von obersten Geschossdecken und ungedämmten Leitungen
Beschreibung der Maßnahme
Die aktuelle Gesetzgebung schreibt eine Dämmung der obersten Geschossdecken bzw. der darüber liegenden Dächer seit
Ende 2011 vor (Sakralgebäude und denkmalgeschützte Gebäude sind ausdrücklich ausgenommen). Eine weitere Nachrüstverpflichtung existiert für ungedämmte Heizungsleitungen.
Zielsetzung der Maßnahme
Schrittweise Sanierung aller oberen Geschossdecken und
Dämmung aller wärmeführenden Leitungen. Für die Durchführung der Maßnahme der Dämmung der oberen Geschossdecken ist zunächst die Feststellung des tatsächlichen Sanierungsbedarfes notwendig. Durch die Dämmung der obersten
Geschossdecke bzw. Kellerdecke und der Heizungsverteilung
können etwa zwischen 10 und 15 Prozent des Wärmeenergieverbrauchs eingespart werden.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter,
Kirchengemeinden
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
hoch; wenn nur 10 Prozent des Gebäudebestands betroffen
sind, ist mit einem Investitionsbedarf von mindestens 6,6 Mio.
Euro zu rechnen.
Erfolgsindikatoren
Anteil des sanierten Gebäudebestands pro Jahr
Zeithorizont
Sanierter Anteil des Gebäudebestands:
kurzfristig (2020): 5 Prozent
mittelfristig (2025): 20 Prozent
langfristig (2030): 35 Prozent
!
92!
Kapitel 8
8.2.4 e)
Koordinierter Austausch von Heizungs- und Umwälzpumpen
Beschreibung der Maßnahme
Damit die Wärme an die Stellen kommt, an denen sie benötigt
wird, sorgen Heizungs- und Umwälzpumpen für eine Zirkulation des aufgeheizten Wassers. Diese tragen dabei nicht unerheblich zum Stromverbrauch eines Gebäudes bei. Ihr Anteil
am Stromverbrauch eines durchschnittlichen Haushaltes liegt
laut Schätzungen bei etwa 10 Prozent. Sie ist damit oft der
größte Einzelverbraucher innerhalb eines Haushalts.
Zielsetzung der Maßnahme
Senkung des Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen. Zur
Reduzierung der Kosten sollte eine koordinierte, zentrale Beschaffung von Hocheffizienzpumpen durchgeführt werden.
Dabei könnten darüber hinaus Verträge mit geeigneten Installationsunternehmen zum Einbau der Pumpen abgeschlossen
werden.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter,
Kirchengemeinden
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel; Kosten je Pumpe inkl. Einbau ca. 400 Euro und Amortisierung über die Stromrechnung in etwa drei bis vier Jahren.
Statt 100 bis 150 Euro müssten nur noch 11 bis 30 Euro jährlich an Strom bezahlt werden.
Erfolgsindikatoren
Anzahl der ausgetauschten Pumpen pro Jahr
Zeithorizont
kurzfristig (2020): 500 ausgetauschte Pumpen
mittelfristig (2025): 1.000 ausgetauschte Pumpen
langfristig (2030): 2.000 ausgetauschte Pumpen
8.2.4 f)
„Fifty-Fifty“-Projekte
Beschreibung der Maßnahme
Das Nutzerverhalten ist nur schwer zu beeinflussen, da hier
viele Faktoren und Akteure gemeinsam auf die Erzeugung
von Umweltauswirkungen – unter anderem Treibhausgasemissionen – Einfluss nehmen.
Zielsetzung der Maßnahme
Durch die Einführung von 50/50-Projekten, Gutscheinen, Klimasparbüchern und/oder eines Vorschlagswesens könnten
die Mitarbeitenden motiviert werden, an den Energie- und
CO2-Einsparmaßnahmen aktiv teilzunehmen. Als erster
Schritt sollte jedoch die Ausgestaltung der Anreize abgesprochen werden, um eine entsprechende Akzeptanz zu erzeu-
93
Maßnahmenkatalog
gen. Vorschläge hierzu können von einer Arbeitsgruppe erstellt werden. Es wird bei 50/50-Projekten eine Energieeinsparung von Wärme- und Stromverbrauch von 5-10 Prozent angenommen.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter,
Kirchengemeinden und Kindertagesstätten
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
Nicht abschätzbar; eine Förderung des BMUB für eine dreijährige Personalstelle mit 65 Prozent der Kosten ist derzeit
möglich – „Klimaschutzmanagement für die Einführung bzw.
Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten (Realisierung von Energiesparmodellen)“.
Erfolgsindikatoren
Anzahl der beteiligten Kindertagesstätten bei 50/50 Projekten
Zeithorizont
mittelfristig (2025): 50 Kindertagesstätten
langfristig (2030): 100 Kindertagesstätten
8.2.4 g)
Einführung eines Umweltmanagementsystems in Kirchengemeinden (Grüner
Hahn) und landeskirchlichen Einrichtungen (EMAS)
Beschreibung der Maßnahme
Innerhalb der EKBO nimmt bisher nur eine Kirchengemeinde
an dem kirchlichen Umweltmanagement „Grüner Hahn“ teil.
Erfahrungen aus Landeskirchen und Bistümern zeigen, dass
durch eine Implementierung der Energieverbrauch und negative Umweltauswirkungen reduziert werden können. Zugleich ist
die Einführung des Grünen Hahns in Kirchengemeinden mit
einem hohen Engagement von Ehrenamtlichen in diesem Prozess verbunden. Der „Grüne Hahn“ hat eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung in den Gemeinden als Ziel. Dies umfasst eine stetige Verminderung der Umweltbelastung, die
Verbesserung der Umweltleistung, die Kommunikation in der
Gemeinde und ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit. Als
Sprungbrett in das Umweltmanagementsystem kann auch
zunächst die Einführung eines Energiemanagements genutzt
werden, welches dann zu einem Umweltmanagementsystem
ausgebaut wird.
Zielsetzung der Maßnahme
Einbindung vieler Kirchengemeinden und Kirchenkreise in ein
Umweltmanagementsystem. Für Kirchengemeinden empfiehlt
sich der Grüne Hahn, für größere Verwaltungseinrichtungen
EMAS. Die Einführung eines Umweltmanagementsystems
führt in der Regel zu einer Reduzierung des Energiever-
!
94!
Kapitel 8
brauchs bei Strom und Heizenergie von rund 10 Prozent.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Verwaltungsstellen, Kirchengemeinden, Schulen und Kitas
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel; Übernahme des Grünen Hahns aus anderen Landeskirchen und Bistümern, Schulungen auf Ebene von Kirchenkreisen durchführen. Kosten pro Kirchengemeinde ca. 3.500
Euro.
Erfolgsindikatoren
Anzahl der beteiligten Kirchenkreise, Kirchengemeinden und
Kindertagesstätten am Umweltmanagement pro Jahr
Zeithorizont
kurzfristig (2020): 30 Kirchengemeinden
mittelfristig (2025): 60 Kirchengemeinden
langfristig (2030): 120 Kirchengemeinden
8.2.5
Beschaffung
8.2.5 a)
Erhöhung des Ökostromanteils (gemeinsamer Rahmenvertrag)
Beschreibung der Maßnahme
Der elektrische Strom wird in weiten Teilen der EKBO oftmals
aus konventionellen Quellen bezogen.
Zielsetzung der Maßnahme
Alle Gebäude werden mit Ökostrom versorgt.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchliche Verwaltungsämter, Kirchenkreise,
Kirchengemeinden
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
niedrig
Erfolgsindikatoren
Anteil des Ökostroms am gesamten Stromverbrauch pro Jahr
Zeithorizont
kurzfristig (2020): Anteil im Jahr 2020: 75 Prozent
mittelfristig (2025): Anteil im Jahr 2025: 100 Prozent
95
Maßnahmenkatalog
8.2.5 b)
Umstellung von Einrichtungen und Kirchengemeinden auf Papier mit dem
Blauen Engel
Beschreibung der Maßnahme
Innerhalb der EKBO werden jährlich mehrere Tonnen Papier
verbraucht.
Zielsetzung der Maßnahme
Beim Papierverbrauch gibt es generell zwei Möglichkeiten,
Umweltauswirkungen zu reduzieren. Erstens kann man den
Verbrauch senken. Dies kann z.B. erreicht werden über beidseitiges Drucken, vermehrte Nutzung von digitalisierten Inhalten und allgemein die sparsamere Nutzung von Papier. Es
wird angenommen, dass dadurch der Papierverbrauch um
mindestens 10 Prozent gesenkt werden kann. Die zweite
Möglichkeit liegt im Umstieg auf Recyclingpapier. So liegt der
CO2-Ausstoß pro kg bei einem Kilogramm Recyclingpapier
mit 0,89 kg um gut 16 Prozent niedriger als bei einem Kilogramm Frischfaserpapier (1,06 kg CO2/kg). Ziel sollte es sein,
bis 2025 einen Recyclinganteil von 98 Prozent in der gesamten EKBO zu erreichen (98 Prozent, da für manche Gelegenheiten möglicherweise kein Recyclingpapier verwendbar ist).
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchliche Verwaltungsämter, Kirchenkreise,
Kirchengemeinden
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
Recyclingpapier ist in der Regel etwa gleich teuer wie Frischfaserpapier, durch die Umstellung sollten also keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sollten die Einsparungen beim Papierverbrauch erreicht werden, so sinken die Papierkosten
zudem natürlich ebenfalls um den erreichten Prozentsatz.
Erfolgsindikatoren
Anteil des Recyclingpapiers am Gesamtpapierverbrauch pro
Jahr
Zeithorizont
mittelfristig (2025): 50 Prozent
langfristig (2030): 98 Prozent
8.2.5 c)
Erarbeitung von Richtlinien für öko-faire Beschaffung
Beschreibung der Maßnahme
!
Bislang fehlt es in der Evangelischen Kirche BerlinBrandenburg-schlesische Oberlausitz an allgemeinen Vorgaben zur öko-fairen Beschaffung. Das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
kauft jährlich Produkte im Wert von einigen Millionen Euro ein:
Die Palette reicht von Computern, Druckern und Büromöbeln
über Bürobedarf und Reinigungsmittel bis hin zu Baumateriali-
96!
Kapitel 8
en sowie Lebensmitteln. Dabei zählt als ein wesentliches Kriterium der Preis. Ökologische oder faire Produkte spielen bisher nur eine marginale Rolle. Der Preis ist nach wie vor das
zentrale Kriterium bei der Produktauswahl. Vor diesem Hintergrund sollten durch das Konsistorium Beschaffungsrichtlinien
verabschiedet werden, die auch für die anderen kirchlichen
Verwaltungsstellen der EKBO Gültigkeit erhalten sollte. Eine
Möglichkeit zur ökofairen Beschaffung bietet die GEPA GmbH
(Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten
Welt mbH) sowie die memo AG, mit denen die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland (WGKD mbH) bereits
Rahmenverträge geschlossen hat.
Zielsetzung der Maßnahme
Neben dem Konsistorium sollte auch in den anderen kirchlichen Verwaltungseinrichtungen der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz eine umweltverträgliche und öko-faire Beschaffung eingeführt werden, indem
Richtlinien zum umweltverträglichen und öko-fairen Einkauf
verabschiedet werden. Diese Kriterien sollen auch bei Ausschreibungen – etwa für die Bewirtschaftung von Kantinen –
berücksichtigt werden. Dadurch können unter anderem die
CO2-Emissionen reduziert werden.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchliche Verwaltungsämter
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel
Erfolgsindikatoren
Flächendeckende Anwendung der Richtlinie innerhalb der
EKBO
Zeithorizont
kurzfristig (2020)
8.2.5 d)
Optimierung von Innen- und Außenbeleuchtungen
Beschreibung der Maßnahme
Die Beleuchtung macht in Kirchengemeinden und Verwaltungsgebäuden einen großen Teil des Stromverbrauchs aus.
Durch Energiesparlampen, LEDs und moderne Beleuchtungssysteme gibt es hier enorme Einsparpotenziale.
Zielsetzung der Maßnahme
Senkung des Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen. Die
konkreten Maßnahmen müssen für jeden Einzelfall untersucht
werden. In kleineren Gebäudeeinheiten innerhalb der Kirchengemeinde (z.B. in Gemeindehäusern) kann mit einem
97
Maßnahmenkatalog
Austausch ineffizienter Leuchtmittel (z.B. Glühbirnen) durch
Energiesparlampen und insbesondere LEDs begonnen werden. In größeren Einheiten sollten Fachleute beziehungsweise
Fachfirmen Untersuchungen durchführen, die dann ggf. umzusetzen wären.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter,
Kirchengemeinden
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel; die Kosten können aufgrund der sehr verschiedenen
möglichen Maßnahmen nicht exakt berechnet werden. Das
BMUB gewährt derzeit im Rahmen der Klimaschutzinitiative
für die Umrüstung auf LED einen Zuschuss von 30 Prozent
der zuwendungsfähigen Kosten.
Erfolgsindikatoren
Anzahl der beteiligten Kirchengemeinden am Förderprogramm
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit
Zeithorizont
8.2.5 e)
mittelfristig (2025): 30 Kirchengemeinden
Kauf von energieeffizienten Büro- und Haushaltsgeräten
Beschreibung der Maßnahme
In den Kirchengemeinden gibt es meist – zumindest in den
Gemeindehäusern und Kindertagesstätten – Büro- und Haushaltsgeräte, die zum Teil sehr alt sind, wie etwa Kühlschränke
und -truhen. Deswegen gibt es hier auch ein beachtliches
Einsparpotenzial.
Zielsetzung der Maßnahme
Senkung des Stromverbrauchs und der CO2-Emissionen
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Kirchengemeinden
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel
Erfolgsindikatoren
Flächendeckender Kauf von energieeffizienten Büro- und
Haushaltsgeräten bei Neuanschaffungen
Zeithorizont
mittelfristig (2025)
!
98!
Kapitel 8
8.2.5 f)
Beschaffung von Baumaterialien nach ökologischen Kriterien
Beschreibung der Maßnahme
Ab 2020 sollten Bauaufträge nur noch nach ökologischen und
auch sozialen Aspekten ausgeschrieben und vergeben werden. Da bei Bauprodukten bislang noch wenig die damit verbundenen ökologischen Folgeprobleme betrachtet werden,
sollte dieses Thema in der Bauabteilung des Konsistoriums in
den kommenden Jahren verstärkt erörtert werden. Man denke
in diesem Zusammenhang nur an den Einsatz von Edelhölzern oder von Materialien für Pflastersteine, die über lange
Transportwege nach Deutschland gebracht werden. Hier sollte
der Fokus auf die Nutzung regionaler Produkte gelegt werden.
Deshalb erscheint es erforderlich, in dieser Frage künftig eine
Liste aufzustellen, aus der hervorgeht, welche Produkte zurzeit zum Einsatz kommen und welche Alternativen es in dieser
Frage gibt.
Zielsetzung der Maßnahme
Reduzierung der Umweltauswirkungen im gesamten Lebenszyklus der Baumaterialien unter anderem Einsparung von
CO2-Emissionen
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium
Priorität
niedrig
Geschätzter Aufwand/Kosten
hoch
Erfolgsindikatoren
Anteil von ökologisch Baumaterialien an den gesamten Baumaterialien pro Jahr
Zeithorizont
mittel- bis langfristig (2025 bis 2030)
8.2.5 g)
Steigerung des Anteils von fleischlosem Essen in der Verpflegung von Kindertagesstätten sowie Kantinen kirchlicher Einrichtungen
Beschreibung der Maßnahme
Weltweit wächst der Appetit auf Fleisch – in Deutschland verharrt der Fleischkonsum mehr oder weniger auf hohem Niveau. Derzeit werden weltweit mehr als 1,4 Milliarden Rinder,
jeweils etwa eine Milliarde Schweine und Schafe und rund 19
Milliarden Hühner gehalten. All diese Tiere müssen gefüttert
werden. Die dafür benötigten Flächen (Acker- und Weideland)
nehmen bereits heute ein Drittel der gesamten Landoberfläche
ein. Die Viehwirtschaft zählt damit mit Abstand zum weltweit
99
Maßnahmenkatalog
größten Landnutzer und wirkt so in unterschiedlicher Weise
auf die Umwelt und das Klima ein. Der Verzicht auf Fleisch
könnte mindestens an zwei von fünf Tagen empfohlen werden.
Zielsetzung der Maßnahme
Bewusstseinsbildung zum Thema „Klimaschutz und Fleischkonsum“.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter,
Landessynode, Kreissynoden, Kirchengemeinden.
Priorität
niedrig
Geschätzter Aufwand/Kosten
Der Verzicht auf Fleisch dürfte in aller Regel nicht zu einer
Verteuerung des Essens führen
Erfolgsindikatoren
Anteil der fleischlosen Verpflegung an der Gesamtverpflegung
pro Jahr
Zeithorizont
mittelfristig (2025)
8.2.6
Mobilität
8.2.6 a)
Ermöglichung von Carsharing bei Dienstfahrten
!
Beschreibung der Maßnahme
In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz werden zurzeit Privat-PKW und Dienstfahrzeuge
für Dienstfahrten genutzt, insbesondere von Pfarrerinnen und
Pfarrern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konsistoriums, der Kirchlichen Verwaltungsämter, der Kirchenkreise
und Kirchengemeinden. Die Unterhaltung der Fahrzeuge ist
teuer und teilweise werden sie auch nicht ausreichend und
regelmäßig genutzt. Schlechte Zugverbindungen und Anschlusstermine werden häufig als Grund genannt, um wieder
auf das Auto zurückzugreifen.
Zielsetzung der Maßnahme
Durch das Carsharing für Dienstfahrten soll die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs und von Bahnfahrten ausgeweitet werden; das Auto soll nur noch für die letzte Etappe
eingesetzt werden. Dadurch können die CO2-Emissionen
reduziert werden. Um auch die Nutzung im privaten Umfeld
der Mitarbeitenden zu erhöhen, könnte eine GratisMitgliedschaft bei einem Carsharing-Anbieter angeboten
werden. Um Bahnreisen mit Carsharing zu kombinieren, gibt
es bereits einen Rahmenvertrag der Wirtschaftsgesellschaft
der Kirchen in Deutschland (WGKD mbH) mit einem Anbieter.
100!
Kapitel 8
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter,
Kirchengemeinden
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel; Kosten variieren je nach Vertragsgestaltung mit dem
Anbieter
Erfolgsindikatoren
Anzahl der durchgeführten Fahrten mit Carsharing im Vergleich zu Dienstfahrten mit Dienstwagen oder Privat-PKW pro
Jahr
Zeithorizont
kurzfristig (2020)
8.2.6 b)
Förderung von Fahrgemeinschaften (Carpooling)
Beschreibung der Maßnahme
Diese Maßnahme ist in erster Linie dann sinnvoll, wenn zwei
oder mehrere Personen den gleichen (Arbeits-)Weg haben
oder sich unterwegs auf einem geeigneten Parkplatz treffen
und von dort gemeinsam weiterfahren. Die Fahrtkosten und
eventuelle Parkgebühren lassen sich so teilen. Am Zielort
entfällt der Bedarf für einen zusätzlichen Parkplatz.
Zielsetzung der Maßnahme
Reduktion von CO2-Emissionen und Bewusstseinsbildung der
Mitarbeitenden. Die EKBO plant und koordiniert die Mitfahrgelegenheiten, etwa beispielsweise zur nächsten Synode
oder für das nächste Weiterbildungsseminar.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter, Synoden
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel; für die Einrichtung und Nutzung der Plattform fallen
Investitionskosten von rund 15.000 Euro und jährliche Betriebskosten von ca. 5.000 Euro an sowie etwa 5.000 Euro für
Informationskampagnen.
Erfolgsindikatoren
Anzahl der registrierten Nutzer der Plattform pro Jahr
Zeithorizont
kurzfristig (2020): 100 registrierte Nutzer
mittelfristig (2025): 250 registrierte Nutzer
langfristig (2030): 500 registrierte Nutzer
101
Maßnahmenkatalog
8.2.6 c)
Förderung des Fuß- und Fahrradverkehrs
Beschreibung der Maßnahme
Bis zu einer Entfernung von fünf Kilometern ist das Fahrrad
in der Stadt das schnellste, kostengünstigste und klimaschonendste Verkehrsmittel. Infrastrukturelle Verbesserungen
wie überdachte und sichere Fahrradständer, Wartungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz, Duschmöglichkeiten sowie Aufklärungsarbeit können die Fahrradnutzung den Mitarbeitenden näher bringen.
Zielsetzung der Maßnahme
Reduktion der Umweltauswirkungen fossiler Brennstoffe und
des Autoverkehrs, Gesundheitsförderung, Kostenersparnis
für Gemeindemitglieder und Mitarbeitende.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter,
Pfarrämter, Kirchengemeinden, Kindertagesstätten
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
Die Kosten hängen stark davon ab, welche Maßnahmen
konkret ergriffen werden. So stellt die Einrichtung von Abstellplätzen eine überschaubare, einmalige Ausgabe dar. Die
Anschaffung eines eigenen Fahrradpools und die Bereitstellung von Dusch- und Umkleidemöglichkeiten sind hingegen
mit deutlich höheren Belastungen verbunden
Erfolgsindikatoren
Anteil des Fuß- und Fahrradverkehrs am Gesamtverkehr der
Mitarbeitenden
Zeithorizont
kurzfristig (2020): 10 Prozent
mittelfristig (2025): 15 Prozent
langfristig (2030): 30 Prozent
8.2.6 d)
!
Einführung von Pedelecs (Elektrofahrräder)
Beschreibung der Maßnahme
Für viele Mitarbeitende sind Fahrradfahrten zu anstrengend
oder es stehen zu wenig adäquate Alternativen zur Nutzung
des Pkws zur Verfügung.
Zielsetzung der Maßnahme
Pedelecs sind eine geeignete umweltfreundliche Alternative,
um die Mitarbeitenden zu motivieren, das Auto stehen zu
lassen. Der Mitarbeitende kann sich für Dienstfahrten und
eventuell auch für Privatzwecke ein Elektrofahrrad ausleihen. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz sollte Pedelecs in einer Sammelbestellung günstig beschaffen und subventioniert abgeben.
102!
Kapitel 8
Durch Test-Aktionstage für Pedelecs und die Bereitstellung
von Aufladestationen (mit Ökostrom) vor Ort besteht die
Möglichkeit, ein Anreizsystem zu schaffen, das die Mitarbeitenden dazu bewegt, ein Pedelec regelmäßig zu nutzen.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter,
eventuell mittelfristig Kirchengemeinden
Priorität
niedrig
Geschätzter Aufwand/Kosten
Die Kosten für die Anschaffung eines Pedelecs liegen bei
rund 1.500 – 2.000 Euro, je nach Anzahl der bestellten Räder.
Erfolgsindikatoren
Anzahl der angeschafften Pedelecs
Zeithorizont
kurzfristig (2020): 500
mittelfristig (2025): 1.000
langfristig (2030): 2.000
8.2.6 e)
Umwelt- und klimafreundliche Dienstfahrzeuge
Beschreibung der Maßnahme
Umweltfreundlichere Dienstfahrzeuge bieten ein enormes
Potenzial unter anderem zur Verminderung der damit verbundenen CO2-Emissionen. Dabei kann im Einzelfall auch geprüft
werden, ob alternative Antriebsarten wie Gas-, Elektro- oder
Hybridantrieb sinnvoll sind.
Zielsetzung der Maßnahme
Niedrigere CO2-Emissionen pro Kilometer bei den Dienstfahrzeugen. Beim Leasing von Dienstfahrzeugen sollte auf Umweltfreundlichkeit geachtet werden, die anhand eines zu erstellenden Kriterienkatalogs betreffend Energieeffizienz, Ökologie und Sicherheit für jeden nachvollziehbar gemacht werden kann. Es sollte überdies vor Abschluss eines neuen Leasing-Vertrages immer verglichen werden, ob etwa CarsharingAngebote kostengünstiger sind. Überlegt werden sollte auch,
ob sich ein allgemeiner Grenzwert der CO2-Emissionen pro
Kilometer für die Fahrzeugflotte gesetzt wird. Dieser könnte
z.B. bei 120 g/km gesetzt werden und ggf. auch in Ebenen
abgestuft sein.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel; emissionsärmere Modelle sind nicht zwangsläufig deutlich teurer.
103
Maßnahmenkatalog
Erfolgsindikatoren
Anzahl der CO2-armen Fahrzeuge im Vergleich zu den übrigen Dienstfahrzeugen
Zeithorizont
Zielsetzungen für max. CO2-Ausstoß pro km:
kurzfristig (2020): 100 g/km
mittelfristig (2025): 80 g/km
8.2.6 f)
Beschreibung der Maßnahme
In der Reisekostenverordnung fehlen bisher die Mobilitätskonzepte wie Carsharing, Pedelecs, Förderung von Fahrgemeinschaften, Nutzung des Fahrrads sowie Vermeidung und Kompensation von Flugreisen
Zielsetzung der Maßnahme
Überarbeitung der Verwaltungsverordnung unter Umweltschutzgesichtspunkten. Zusätzlich sollte jede Dienstreise daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich notwendig ist. Reisen
unter 700 km Entfernung sollten grundsätzlich nicht per Flugzeug erfolgen. Ebenfalls sollte der Einsatz moderner Kommunikationsformern (über datensichere Telefon- oder Videokonferenztechnologie) als Alternative zur Reise generell überprüft
werden und somit auch internationale Flugreisen möglichst
vermieden werden.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel
Erfolgsindikatoren
Anpassung der Reisekostenverordnung
Zeithorizont
mittelfristig (2025)
8.2.6 g)
!
Anpassung der Reisekostenverordnung an ökologischen Kriterien
Einrichtung von Telearbeitsplätzen
Beschreibung der Maßnahme
Viele Mitarbeitende reisen täglich viele Kilometer zum Arbeitsplatz an. Wie bereits in vielen Industrieunternehmen könnten
auch beim Konsistorium, bei Kirchlichen Verwaltungsämtern
oder in den Kirchenkreisen Arbeiten von zu Hause aus erledigt
oder in dezentralisierten Büros durchgeführt werden.
Zielsetzung der Maß-
Reduktion von Anfahrten vom Wohnort zum Arbeitsplatz, da-
104!
Kapitel 8
nahme
durch Verringerung der Umweltauswirkungen.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchliche Verwaltungsämter, Kirchenkreise
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
Die Kosten sind kaum abschätzbar, da sie stark vom Einzelfall
abhängen. Ersparnissen an Zeit und Pendler-Aufwendungen
stehen Kosten zur Einrichtung des Arbeitsplatzes gegenüber.
Erfolgsindikatoren
Anzahl der eingerichteten „Pilot“-Telearbeitsplätze im Konsistorium
Zeithorizont
mittelfristig (2025); Einrichtung von 5 „Pilot“-Telearbeitsplätzen
im Konsistorium.
8.2.6 h) Einführung von Telefon- und Videokonferenzen
Beschreibung der Maßnahme
Dienstreisen sind nicht nur zeitintensiv, sondern sie belasten
auch Umwelt und Klima, für erste Treffen oder Konferenzen
scheinen sie jedoch unabdingbar, gerade wenn es um das
persönliche Kennenlernen geht. Bei Folgesitzungen sollte allerdings überlegt werden, ob nicht die Möglichkeit einer Telefon- oder Videokonferenz ins Auge gefasst werden kann.
Zielsetzung der Maßnahme
Durch eine Verlagerung auf Telefon- und Videokonferenzen
können Dienstreisen eingespart werden. Dies dient dem Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, führt zu einer effektiveren Nutzung von Arbeitszeit und reduziert die Kosten.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchliche Verwaltungsämter, Kirchenkreise
Priorität
niedrig
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel
Erfolgsindikatoren
Anzahl der durchgeführten Telefon- und Videokonferenzen pro
Jahr
Zeithorizont
mittelfristig (2025): Testphase zusammen mit EDV-Abteilung.
105
Maßnahmenkatalog
8.2.7
Erneuerbare Energien
8.2.7 a)
Gründung von Energiegenossenschaften
Beschreibung der Maßnahme
Die Endenergie wird zu einem großen Anteil von zentralen
Versorgungsunternehmen bezogen und ist auf den Einsatz
fossiler Brennstoffe zurückzuführen. Dies bedeutet neben den
hohen Treibhausgasemissionen auch einen Wertabfluss aus
der Region.
Zielsetzung der Maßnahme
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz unterstützt die Gründung von lokalen und regionalen Energiegenossenschaften für die Erzeugung regenerativer
Energie. Als Beispiel können die Ökumenische Energiegenossenschaft mit Sitz in Bad Boll (www.oeeg.de) und die Solargenossenschaft Lausitz (www.solar-lausitz.de) dienen. Die Erstellung eines landeskirchenweiten Dach- und Flächenkatasters
könnte zudem aufzeigen, wo entsprechende Anlagen zur
Energieerzeugung sinnvoll installiert werden.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Kirchengemeinden, Kirchliche Verwaltungsämter, Konsistorium
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel
Erfolgsindikatoren
Anzahl der Neugründungen pro Jahr
Zeithorizont
mittelfristig (2025)
8.2.7 b)
Förderung von Windkraftanlagen auf kircheneigenen Flächen
Beschreibung der Maßnahme
Der elektrische Strom kann zum Teil aus Windkraftanlagen
bezogen werden, die auf kircheneigenen Grundstücken errichtet werden. Ob die Kirche solche Anlagen selbst betreibt oder
sich an ihnen beteiligt, ist zu prüfen.
Zielsetzung der Maßnahme
Bereitstellung von Standorten für Windkraftanlagen auf kircheneigenen Grundstücken unter Berücksichtigung relevanter
Umweltziele.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter
Priorität
hoch
!
106!
Kapitel 8
Geschätzter Aufwand/Kosten
gering
Erfolgsindikatoren
Anzahl/Leistung der installierten Windkraftanlagen
Zeithorizont
mittelfristig (2025)
8.2.7 c)
Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie
Beschreibung der Maßnahme
Solarthermie und Photovoltaik kann auf vielen Dächern kirchlicher Gebäude sinnvoll eingesetzt werden, um den Anteil regenerativer Energien am Energieverbrauch zu erhöhen.
Zielsetzung der Maßnahme
Die Gebäude im Bereich der Landeskirche werden auf ihre
Eignung für Solarenergie untersucht, die Solarkapazität im
Rahmen eines langfristigen Investitionsprogramms ausgebaut.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchliche Verwaltungsämter, Kirchenkreise,
Kirchengemeinden
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel, Amortisation ist jedoch gegeben
Erfolgsindikatoren
Anzahl/Leistung der kirchlichen Solar- und PhotovoltaikAnlagen
Zeithorizont
Beginn möglichst schnell, langfristiges Programm ist vonnöten
8.2.8
Klimaschutz
8.2.8 a)
Einbezug von Klimaschutz in das kirchliche Leben; Anregungen für klimafreundliche Gottesdienste bzw. Gottesdienste, die Klimaschutz/Klimagerechtigkeit
zum Thema haben
Beschreibung der Maßnahme
Das Ziel der CO2-Reduktion im Sinne der Bewahrung der
Schöpfung ist auf der Gemeindeebene noch zu wenig im
kirchlichen Leben präsent.
Zielsetzung der Maßnahme
Stärkung des Bewusstseins aller Mitglieder der EKBO für die
Themen Klimawandel, Klimaschutz und Klimagerechtigkeit.
Beschreibung der Maßnahme
Eine Zusammenstellung von Informationen, Aktionsideen und
Materialien für Gottesdienste soll hierbei die Aktiven in den
Gemeinden unterstützen. Ein Aufgabenbereich der/s Klimamanagers/in kann es sein, Kirchengemeinden in Bezug auf
107
Maßnahmenkatalog
klimafreundliche Veranstaltungen zu beraten.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Gemeindemitglieder/mitarbeitende, Pfarrer/innen, Vikare
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
Arbeitszeit zur Erstellung der Aktionsmappe und zur Beratung
der Gemeinden
Erfolgsindikatoren
Erstellung einer Aktionsmappe
Zeithorizont
kurzfristig (2020)
8.2.8 b)
Klimaschutzkonzept plus Klimaschutzmanager/in auf landeskirchlicher Ebene
Beschreibung der Maßnahme
Ein Klimaschutzkonzept umfasst zahlreiche Maßnahmen, die
zum einen unterschiedliche Bereiche (Immobilien, Mobilität,
Beschaffung, …) einschließen und andererseits auch verschiedene Ebenen der Landeskirche betreffen. Es müssen
Maßnahmen/Kampagnen geplant und durchgeführt werden.
Es ist eine (evtl. befristete) Stelle mit der Aufgabe zu schaffen,
in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz für die Umsetzung des Umwelt- und Klimaschutzkonzeptes („Klimaschutzmanager“) zu sorgen.
Zielsetzung der Maßnahme
Die Maßnahmen eines Klimaschutzkonzeptes müssen koordiniert und durchgeführt werden. Dafür bedarf es eines hauptamtlichen Klimaschutzmanagers. Eine solche Stelle wird über
das BMUB gefördert
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
Das BMUB fördert derzeit eine Personalstelle für die Dauer
von 3 Jahren mit 65 Prozent der entstehenden Kosten. Der
Eigenanteil beträgt pro Jahr etwa 25.000 Euro. Eine Verlängerung der Förderung um 2 Jahre ist durch eine Anschlussförderung möglich. Voraussetzung für die Beantragung der Stelle
eines Klimaschutzmanagers ist das Vorliegen eines integrierten Klimaschutzkonzeptes, welches ebenfalls vom BMUB gefördert wird.
Erfolgsindikatoren
Antrag wird bewilligt und die Stelle wird eingerichtet
Zeithorizont
sofort bis kurzfristig (2020)
!
108!
Kapitel 8
8.2.9
Biologische Vielfalt
8.2.9 a)
Ökologisch orientierter Landbau und Forstwirtschaft in Pachtverträgen der
EKBO
Beschreibung der Maßnahme
In dem Musterlandpachtvertrag der EKBO spielen Kriterien
des ökologisch orientierten Landbaus bisher keine große Rolle. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass Düngemittel und
chemische Pflanzenbehandlungsmittel nur in umweltverträglichem Umfang und unter Beachtung staatlicher Vorschriften
verwendet werden dürfen.
Zielsetzung der Maßnahme
Bei der Vergabe von landwirtschaftlichen Flächen ist die besondere Situation ökologisch arbeitender Betriebe und Landwirte zu berücksichtigen. Kircheneigene Waldflächen sollen
nach ökologischen Kriterien bewirtschaftet werden.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchliche Verwaltungsämter, Kirchenkreise,
Kirchengemeinden
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
niedrig
Erfolgsindikatoren
Anteil des ökologisch orientierten Landbaus auf Kirchenland
bei Neuverpachtungen
Zeithorizont
mittelfristig (2025): 25 Prozent der neu verpachteten Flächen
langfristig (2030): 50 Prozent der neu verpachteten Flächen
8.2.9 b)
Begleitung und Ausbau bestehender Biodiversitätsprojekte
Beschreibung der Maßnahme
Die bereits laufenden Biodiversitätsprojekte drohen mangels
Interesse und Pflege oftmals wieder auszulaufen. Es bedarf
insbesondere einer Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit, um die
gesunkene Wahrnehmung der Gemeindemitglieder wieder zu
erhöhen und zudem neue Projekte zu initiieren.
Zielsetzung der Maßnahme
Das Ziel ist eine Auffrischung und Aktivierung bestehender
Maßnahmen zur Biodiversität in der EKBO und eine Stärkung
der Bewusstseinsbildung der Gemeindemitglieder.
Beschreibung der Maßnahme
Ein Beispiel für bestehende Biodiversitätsprojekte in der EKBO sind die Projekte im Rahmen der Aktion „Lebensraum
Kirchturm“. Bei diesen Projekten ist Potenzial zur stärkeren
Begleitung und zum Ausbau vorhanden. Hier sollte eine intensive Begleitung durch die Landeskirche angeboten, die Öffentlichkeitsarbeit wieder aufgegriffen und Anreize für Nachah-
109
Maßnahmenkatalog
merprojekte geschaffen werden.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Kirchengemeinden
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
Insbesondere personell, da Gespräche über den Stand und
mögliches Ausbaupotenzial von Projekten geführt werden
müssen
Erfolgsindikatoren
Anzahl der beteiligten Kirchengemeinden an dem Projekt „Lebensraum Kirchturm“
Zeithorizont
kurzfristig (2020): 20 Kirchengemeinden
mittelfristig (2025): 60 Kirchengemeinden
langfristig (2030): 100 Kirchengemeinden
8.2.9 c)
Förderung neuer Projekte zum Thema Biodiversität, insbesondere im Bereich
Bildung
Beschreibung der Maßnahme
Wer die Natur in seiner Vielfalt nicht kennt, hat oft auch kein
Bedürfnis, sie zu schützen. In der EKBO birgt der Bereich der
kirchlichen Bildungsarbeit noch viel Potenzial, das Thema
Biodiversität klarer zu positionieren.
Zielsetzung der Maßnahme
Insbesondere Gemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Bildungseinrichtungen, die bisher keine konkrete Maßnahme
durchführen, sollten gezielt für Biodiversitätsprojekte gewonnen werden.
Beschreibung der Maßnahme
Kirchliche Einrichtungen, in denen bisher keine konkreten
Maßnahmen für die Flora und Fauna oder Bildungsmaßnahme
zur Wahrnehmung und Sensibilisierung für das Thema Biodiversität ergriffen wurden, sollten gezielt angesprochen werden. Hier könnten Projekte in anderen Kirchengemeinden als
Modellprojekte dienen, zu denen Kontakte zum Austausch
hergestellt werden sollten. Ein Tages- oder Wochenendworkshop für Personen, die in der kirchlichen Bildungsarbeit tätig
sind, könnte ein guter Auftakt der Maßnahme sein.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Kirchengemeinden
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
mittel
Erfolgsindikatoren
Anzahl neu initiierter Projekte pro Jahr
Zeithorizont
mittelfristig (2025)
!
110!
Kapitel 8
8.2.9 d)
Förderung artenvielfaltsgerechter Gestaltung von Friedhöfen und Freiflächen
an kirchlichen Gebäuden
Beschreibung der Maßnahme
Friedhöfe sollen im Rahmen ihres Widmungszwecks Ruhezonen sein, in denen sich Pflanzen und Tiere ungestört entwickeln können und für Menschen eine Atmosphäre geschaffen
wird, in der sie ihrer Trauer nachgehen und ihrer Angehörigen
gedenken können.
Zielsetzung der Maßnahme
Erstellung eines Gestaltungskonzeptes für Friedhöfe, durch
das diese für eine große Vielzahl an Pflanzen- und Tierarten
attraktiv werden. Es sollten explizit neue Lebensräume (z.B.
durch Nistkästen, Bienenkästen etc.) als auch Voraussetzungen hierfür (z.B. alter Baumbestand, Verzicht auf chemische
Reinigungsmittel der Grabsteine, größere Wiesenflächen nur
einmal jährlich mähen, ...) geschaffen werden.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Friedhofspersonal, Friedhofsträger, Nutzungsberechtigte
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
niedrig
Erfolgsindikatoren
Anteil ökologisch bewirtschafteter Friedhofsflächen
Zeithorizont
mittelfristig (2025): 50 Prozent
langfristig (2030): 100 Prozent
8.2.10
Entwicklungszusammenarbeit
8.2.10 a) Förderung und Koordinierung von „Eine-Welt-Projekten“ in Kirchengemeinden
Beschreibung der Maßnahme
Eine-Welt-Arbeit ist stets auch Basisarbeit, die auch von kleinen Projekten in Gemeinden lebt. Dass solche Projekte
durchgeführt werden können, hängt häufig nicht nur von engagierten Einzelpersonen sondern auch von erforderlichen
finanziellen Mitteln ab.
Zielsetzung der Maßnahme
Aktive vor Ort erfahren, wo es kleine oder mittlere Finanzierungsmöglichkeiten für Eine-Welt-Projekte gibt.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Kirchengemeinden, Kirchenkreise
Priorität
mittel
Geschätzter Auf-
niedrig
111
Maßnahmenkatalog
wand/Kosten
Erfolgsindikatoren
Anzahl von Eine-Welt-Projekten in Kirchengemeinden pro Jahr
Zeithorizont
kurzfristig (2020)
8.2.10 b) Förderung einer weiteren Verbreitung von ökofairen Produkten und Aufklärung
der Mitarbeitenden und Gemeindemitglieder über die Bedeutung des fairen
Handels
Beschreibung der Maßnahme
Christliche Gruppen sind zwar die Urheber der Fairhandelsbewegung – dennoch ist in vielen Kirchengemeinden faire
Beschaffung kein Standard.
Zielsetzung der Maßnahme
Es werden Kaffee und Tee grundsätzlich aus fairem Handel
und biologischem Anbau beschafft. Auch bei weiteren Produkten, die aus dem globalen Süden exportiert werden (z.B.
Schokolade, Bananen, zunehmend auch Computer(zubehör)
und (Heim-)Textilien) sollen die Kriterien des fairen Handels
bei der Beschaffung berücksichtigt werden. Als Orientierungshilfe dienen Siegel wie das Transfair-Siegel, Bioland/Naturland, Blauer Engel, FairWearFoundation. Es finden
Informationsgespräche mit den jeweils für die Beschaffung
zuständigen Mitarbeiter/innen statt. Zudem sollten in Gemeinden Informationsabende zum Thema öko-faire Beschaffung
für die Gemeindemitglieder durchgeführt werden.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Konsistorium, Kirchenkreise, Kirchliche Verwaltungsämter,
Kirchengemeinden
Priorität
hoch
Geschätzter Aufwand/Kosten
Zeitaufwand für die Information über Alternativen, gegebenenfalls Wechsel eines bisher genutzten Großhandels. Gewisser
finanzieller Aufpreis bei Konsumprodukten.
Erfolgsindikatoren
Anteil von Kirchengemeinden, die stringent ökofaire Produkte
kaufen
Zeithorizont
kurzfristig (2020): 20 Prozent
mittelfristig (2025): 40 Prozent
langfristig (2030): 80 Prozent
!
112!
Kapitel 8
8.2.10 c) Sicherstellung der Koordination der Eine-Welt-Arbeit der EKBO
Beschreibung der Maßnahme
Eine komplexe und vor allem facettenreiche Arbeit wie die
zum Themenbereich Eine-Welt braucht eine zentrale Koordination, um gut und erfolgreich zu laufen.
Zielsetzung der Maßnahme
Eine von der EKBO eingerichtete Personalstelle, die auf Dauer oder zunächst befristet geplant ist. Die Hauptaufgabe ist es,
Einzelprojekte und die dahinter stehenden Aktiven miteinander
zu vernetzen und den Erfahrungsaustausch zu optimieren.
Zusätzliche Eine-Welt-Beauftragte auf Kirchenkreisebene wären eine optimale Schalt- und Infostelle zwischen Kirchengemeinden und dem Konsistorium.
Zielgruppe/Akteure/Verantwortlichkeit
Landessynode, Konsistorium
Priorität
mittel
Geschätzter Aufwand/Kosten
Eine Personalstelle mit entsprechender Sachkostenausstattung
Erfolgsindikatoren
Stelle wird eingerichtet
Zeithorizont
kurzfristig (2020)
!
113
Maßnahmenkatalog
8.3 Kurzübersicht Maßnahmenkatalog
!
Eine kurze Übersicht über die Maßnahmen und den Zeithorizont des empfohlenen Maßnahmenbeginns liefert die nachfolgende Tabelle.
Abb. 8:
Kurzübersicht Maßnahmenkatalog
Zeithorizont
Übersicht der Maßnahmen
Priorität
kurzfristig
(bis 2020)
mittelfristig
(bis 2025)
Organisation in kirchlichen Strukturen
(Kapitel 8.2.1)
Empfehlungen und Beschlüsse der Lana) dessynode und der Kirchenleitung zu relevanten Umweltthemen
Initiierung und Gestaltung von Dialogprob) zessen zu Umweltthemen mit höchster
Priorität
hoch
✘
hoch
✘
Regelung der Zuständigkeit für Umweltfragen
hoch
✘
Integration des Umweltkonzeptes in den
Ausbildungsplan des Evangelischen Predid)
gerseminars Lutherstadt Wittenberg und
die Pastoralkollege
mittel
✘
c)
Information, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit (Kapitel 8.2.2)
a)
Schulungen von Gemeindemitgliedern zu
Energiebeauftragten
hoch
✘
b)
Weiterbildungsangebote zu Umweltthemen
in Gemeinden
mittel
✘
c)
Angebote von Aktionen zum Umweltschutz
in Kindertagesstätten
niedrig
✘
Kirchliches Leben/Schöpfungszeit
(Kapitel 8.2.3)
Umweltschutztage der Evangelischen Kira) che Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
b) Schöpfungsgottesdienste
!
niedrig
✘
mittel
✘
114!
Kapitel 8
!
Zeithorizont
Übersicht der Maßnahmen
Priorität
kurzfristig
(bis 2020)
mittelfristig
(bis 2025)
Immobilien (Kapitel 8.2.4)
Einführung von Energiemanagement (Cona) trolling und Verbrauchserfassung) in Kirchengemeinden
hoch
✘
b)
Erstellung von Immobilien- und Gebäudenutzungskonzepten
mittel
✘
c)
Anlagencheck und Heizungseinstellung in
Gebäuden
hoch
✘
mittel
✘
hoch
✘
Bedarfsermittlung und Sanierung von
d) obersten Geschossdecken und ungedämmten Leitungen
e)
Koordinierter Austausch von Heizungsund Umwälzpumpen
f) „Fifty-Fifty“-Projekte
mittel
Einführung eines Umweltmanagementsystems in Kirchengemeinden (Grüner Hahn)
g)
und landeskirchlichen Einrichtungen
(EMAS)
mittel
✘
Erhöhung des Ökostromanteils (gemeinsamer Rahmenvertrag)
hoch
✘
Umstellung von Einrichtungen und Kirb) chengemeinden auf Papier mit dem Blauen
Engel
mittel
c)
Erarbeitung von Richtlinien für öko-faire
Beschaffung
hoch
d)
Optimierung von Innen- und Außenbeleuchtungen
mittel
✘
e)
Kauf von energieeffizienten Büro- und
Haushaltsgeräten
mittel
✘
f)
Beschaffung von Baumaterialien nach ökologischen Kriterien
niedrig
✘
Steigerung des Anteils von fleischlosen
g) Essen in der Verpflegung von Kindertagesstätten sowie Kantinen
niedrig
✘
✘
Beschaffung (Kapitel 8.2.5)
a)
✘
✘
115
Maßnahmenkatalog
!
Zeithorizont
Übersicht der Maßnahmen
Priorität
kurzfristig
(bis 2020)
mittelfristig
(bis 2025)
Mobilität (Kapitel 8.2.6)
a)
Ermöglichung von Carsharing bei Dienstfahrten
hoch
✘
b)
Förderung von Fahrgemeinschaften (Carpooling)
hoch
✘
c) Förderung des Fuß- und Fahrradverkehrs
mittel
✘
d) Einführung von Pedelecs (Elektrofahrräder)
niedrig
✘
e)
Umwelt- und klimafreundliche Dienstfahrzeuge
hoch
✘
f)
Anpassung der Reisekostenverordnung an
ökologischen Kriterien
mittel
✘
mittel
✘
niedrig
✘
a) Gründung von Energiegenossenschaften
hoch
✘
Förderung von Windkraftanlagen auf kircheneigenen Flächen
hoch
✘
c) Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie
mittel
✘
hoch
✘
g) Einrichtung von Telearbeitsplätzen
h)
Einführung von Telefon- und Videokonferenzen
Erneuerbare Energien (Kapitel 8.2.7)
b)
Klimaschutz (Kapitel 8.2.8)
Einbezug von Klimaschutz in das kirchliche
Leben; Anregungen für „klimafreundliche
a) Gottesdienste“ bzw. Gottesdienste, die
Klimaschutz/Klimagerechtigkeit zum Thema haben
!
116!
Kapitel 8
!
Zeithorizont
Übersicht der Maßnahmen
Priorität
kurzfristig
(bis 2020)
b)
Klimaschutzkonzept plus Klimaschutzmanager/in auf landeskirchlicher Ebene
hoch
mittelfristig
(bis 2025)
✘
Biologische Vielfalt (Kapitel 8.2.9)
Ökologisch orientierter Landbau und
a) Forstwirtschaft in Pachtverträgen der EKBO
mittel
✘
b)
Begleitung und Ausbau bestehender Biodiversitätsprojekte
hoch
c)
Förderung neuer Projekte zum Thema Biodiversität, insbesondere im Bereich Bildung
mittel
✘
mittel
✘
Förderung artenvielfaltsgerechter Gestald) tung von Friedhöfen und Freiflächen an
kirchlichen Gebäuden
✘
Entwicklungszusammenarbeit
(Kapitel 8.2.10)
Förderung und Koordinierung von „EineWelt-Projekten“ in Kirchengemeinden
mittel
✘
Förderung einer weiten Verbreitung von
ökofairen Produkten und Aufklärung der
b)
Mitarbeitenden und Gemeindemitglieder
über die Bedeutung des Fairen Handels
hoch
✘
mittel
✘
a)
c)
Sicherstellung der Koordination der EineWelt-Arbeit der EKBO
117
Maßnahmenkatalog
Abb. 9:
Übersicht der Maßnahmen nach Dringlichkeit (Priorität plus Zeithorizont)!
!
Zeithorizont
Übersicht der Maßnahmen
Priorität
kurzfristig
(bis 2020)
mittelfristig
(bis 2025)
hoch
Empfehlungen und Beschlüsse der
8.2.1a) Landessynode und der Kirchenleitung zu relevanten Umweltthemen
Initiierung und Gestaltung von Dia8.2.1b) logprozessen zu Umweltthemen mit
höchster Priorität
✘
hoch
✘
8.2.1c)
Regelung der Zuständigkeit für Umweltfragen
hoch
✘
8.2.2a)
Schulungen von Gemeindemitgliedern zu Energiebeauftragten
hoch
✘
hoch
✘
Einführung von Energiemanagement
8.2.4a) (Controlling und Verbrauchserfassung) in Kirchengemeinden
8.2.4c)
Anlagencheck und Heizungseinstellung in Gebäuden
hoch
✘
8.2.4e)
Koordinierter Austausch von Heizungs- und Umwälzpumpen
hoch
✘
8.2.5a)
Erhöhung des Ökostromanteils (gemeinsamer Rahmenvertrag)
hoch
✘
8.2.5c)
Erarbeitung von Richtlinien für ökofaire Beschaffung
hoch
✘
8.2.6a)
Ermöglichung von Carsharing bei
Dienstfahrten
hoch
✘
8.2.6b)
Förderung von Fahrgemeinschaften
(Carpooling)
hoch
✘
8.2.6e)
Umwelt- und klimafreundliche
Dienstfahrzeuge
hoch
✘
hoch
✘
hoch
✘
hoch
✘
Einbezug von Klimaschutz in das
kirchliche Leben; Anregungen für
„klimafreundliche Gottesdienste“
8.2.8a)
bzw. Gottesdienste, die Klimaschutz/Klimagerechtigkeit zum Thema haben
Klimaschutzkonzept plus Klima8.2.8b) schutzmanager/in auf landeskirchlicher Ebene
8.2.9b)
!
hoch
Begleitung und Ausbau bestehender
Biodiversitätsprojekte
118!
Kapitel 8
!
Zeithorizont
Übersicht der Maßnahmen
Priorität
kurzfristig
(bis 2020)
mittelfristig
(bis 2025)
hoch
Förderung einer weiten Verbreitung
von ökofairen Produkten und Aufklä8.2.10b) rung der Mitarbeitenden und Gemeindemitglieder über die Bedeutung des Fairen Handels
hoch
✘
8.2.7a)
Gründung von Energiegenossenschaften
hoch
✘
8.2.7b)
Förderung von Windkraftanlagen auf
kircheneigenen Flächen
hoch
✘
mittel
Integration des Umweltkonzeptes in
den Ausbildungsplan des Evangeli8.2.1d)
schen Predigerseminars Lutherstadt
Wittenberg und die Pastoralkollege
mittel
✘
Weiterbildungsangebote zu Umweltthemen in Gemeinden
mittel
✘
mittel
✘
Erstellung von Immobilien- und Gebäudenutzungskonzepten
mittel
✘
Bedarfsermittlung und Sanierung
8.2.4d) von obersten Geschossdecken und
ungedämmten Leitungen
mittel
✘
Einführung eines Umweltmanagementsystems in Kirchengemeinden
8.2.4g)
(Grüner Hahn) und landeskirchlichen
Einrichtungen (EMAS)
mittel
✘
8.2.2b)
8.2.3b) Schöpfungsgottesdienste
8.2.4b)
8.2.6c)
Förderung des Fuß- und Fahrradverkehrs
mittel
✘
8.2.7c)
Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie
mittel
✘
Förderung und Koordinierung von
8.2.10a) „Eine-Welt-Projekten“ in Kirchengemeinden
mittel
✘
Sicherstellung der Koordination der
Eine-Welt-Arbeit der EKBO
mittel
✘
„Fifty-Fifty“-Projekte
mittel
8.2.10c)
8.2.4f)
✘
119
Maßnahmenkatalog
!
Zeithorizont
Übersicht der Maßnahmen
Priorität
kurzfristig
(bis 2020)
mittelfristig
(bis 2025)
mittel
Umstellung von Einrichtungen und
8.2.5b) Kirchengemeinden auf Papier mit
dem Blauen Engel
mittel
✘
8.2.5d)
Optimierung von Innen- und Außenbeleuchtungen
mittel
✘
8.2.5e)
Kauf von energieeffizienten Büround Haushaltsgeräten
mittel
✘
8.2.6f)
Anpassung der Reisekostenverordnung an ökologischen Kriterien
mittel
✘
mittel
✘
mittel
✘
mittel
✘
mittel
✘
8.2.6g) Einrichtung von Telearbeitsplätzen
Ökologisch orientierter Landbau und
8.2.9a) Forstwirtschaft in Pachtverträgen der
EKBO
Förderung neuer Projekte zum The8.2.9c) ma Biodiversität, insbesondere im
Bereich Bildung
Förderung artenvielfaltsgerechter
8.2.9d) Gestaltung von Friedhöfen und Freiflächen an kirchlichen Gebäuden
niedrig
Umweltschutztage der Evangeli8.2.3a) schen Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz
niedrig
✘
8.2.6d)
Einführung von Pedelecs (Elektrofahrräder)
niedrig
✘
8.2.2c)
Angebote von Aktionen zum Umweltschutz in Kindertagesstätten
niedrig
✘
8.2.5f)
Beschaffung von Baumaterialien
nach ökologischen Kriterien
niedrig
✘
niedrig
✘
niedrig
✘
Steigerung des Anteils von fleischlo8.2.5g) sen Essen in der Verpflegung von
Kindertagesstätten sowie Kantinen
8.2.6h)
Einführung von Telefon- und Videokonferenzen
!
!
!
120!
!
9
Controlling-Konzept
9.1 Vorbemerkungen
!
Mit einem guten Controlling lässt sich die Wirksamkeit von Maßnahmen und somit der Beitrag der EKBO zur Bewahrung der Schöpfung überprüfen. Gegebenenfalls können Vorschläge zu deren Anpassung erarbeitet werden. Ein Controllingkonzept soll insbesondere gewährleisten, dass notwendige Daten kontinuierlich erfasst und ausgewertet werden. Das Controlling auf Basis der in dem Umweltkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen sollte sich auf alle
zuvor genannten Handlungsfelder unter Berücksichtigung ihrer Umweltziele beziehen. Zunächst sollten aufgrund vorliegender Erfahrungen die drei Bereiche Immobilien, Mobilität
und Beschaffung schwerpunktmäßig evaluiert werden. Daneben müssen aber durchaus auch
für Maßnahmen zur Erreichung anderer Umweltziele, etwa im Bereich Biodiversität oder Flächennutzung, geeignete Indikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit formuliert und regelmäßig erfasst werden.
In der EKBO liegen für die Bereiche Energie- (Wärme und Strom) und Wasserverbräuche in
Kirchengemeinden und Verwaltungseinrichtungen sowie für die Bereiche Beschaffung und
Mobilität – abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen – bisher keine quantifizierbaren Daten vor, auf deren Grundlage sich mögliche Wirkungen – etwa durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen – darstellen ließen. Um die Effektivität von Maßnahmen darzustellen, ist es insbesondere bei den Immobilien, die mit etwa 70 bis 80 Prozent zu den CO2Emissionen einer Landeskirche beitragen, empfehlenswert, ein flächendeckendes Energiemanagement einzuführen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines solchen Energiemanagements zählen insbesondere ein flächendeckendes Energiecontrolling und eine einheitliche
Gebäudebestandserfassung. Mit deren Hilfe würde dann eine ausreichend gute Datengrundlage für eine quantitative Analyse entstehen, die eine Bewertung der Umsetzung investiver und
nicht-investiver Maßnahmen ermöglichen würde. Darüber hinaus wäre über ein solches Controlling eine weitere Konkretisierung einzelner Maßnahmen möglich. Eine ausführliche Darstellung eines möglichen Energiecontrollings für Immobilien findet sich in Kapitel 5.1.2.6.
Auch in den Bereichen Beschaffung, Mobilität und Flächennutzung ist es bezüglich der Klimaschutzziele erforderlich, die aus der Umsetzung von Maßnahmen resultierenden CO2Reduktionen entsprechend erfassen und darstellen zu können. Diese Daten sollten in regelmäßigen Abständen aktualisiert und den Verantwortlichen der EKBO, aber auch der Öffentlichkeit, vorgelegt werden. Dies kann durch eine problemadäquate Berichterstattung geschehen,
etwa durch einen Umweltbericht.
9.2 Übersicht Erfolgsindikatoren
!
Neben den quantifizierbaren Maßnahmen können zur Kontrolle der Umsetzung des Umweltkonzepts auch Indikatoren für 'weiche' Maßnahmen, wie beispielsweise die Anzahl von Schulungen oder die an einzelnen Maßnahmen beteiligten Kirchengemeinden pro Jahr, erfasst und
121
Controllingkonzept
dokumentiert werden. Auch diese Indikatoren könnten – ähnlich wie in den Bereichen Immobilien, Beschaffung und Mobilität – regelmäßig veröffentlicht werden. Eine Übersicht über
die auf dem Maßnahmenkatalog basierenden Erfolgsindikatoren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Abb. 10: Übersicht Erfolgsindikatoren
Übersicht der Maßnahmen
Organisation in kirchlichen Strukturen
(Kapitel 8.2.1)
Empfehlungen und Beschlüsse der Landessyna) ode und der Kirchenleitung zu relevanten Umweltthemen
b)
Initiierung und Gestaltung von Dialogprozessen
zu Umweltthemen mit höchster Priorität
c) Regelung der Zuständigkeit für Umweltfragen
Erfolgsindikatoren
Anzahl der initiierten Dialogprozesse
pro Jahr
Einrichtung einer Stelle
Integration des Umweltkonzeptes in den AusbilErfolgreiche Integration in den Ausbild) dungsplan des Evangelischen Predigerseminars
dungsplan
Lutherstadt Wittenberg und die Pastoralkollege
Information, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit
(Kapitel 8.2.2)
a)
Schulungen von Gemeindemitgliedern zu Energiebeauftragten
Anzahl der Schulungen pro Jahr
b)
Weiterbildungsangebote zu Umweltthemen in
Gemeinden
Anzahl der Weiterbildungen pro Jahr
c)
Angebote von Aktionen zum Umweltschutz in
Kindertagesstätten
Anzahl beteiligter Kindertagesstätten
pro Jahr
Kirchliches Leben/Schöpfungszeit
(Kapitel 8.2.3)
a)
Umweltschutztage der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
b) Schöpfungsgottesdienste
Etablierung eines jährlichen Umweltschutztages
Anzahl der beteiligten Kirchengemeinden pro Jahr
Immobilien
(Kapitel 8.2.4)
Einführung von Energiemanagement (Controla) ling und Verbrauchserfassung) in Kirchengemeinden
b)
!
Erstellung von Immobilien- und Gebäudenutzungskonzepten
Anzahl der beteiligten Kirchenkreise,
Kirchengemeinden und Kindertagesstätten am Energiemanagement
Erstellung und Umsetzung von Immobilien-Konzepten
122!
Kapitel 9
!
Übersicht der Maßnahmen
Erfolgsindikatoren
c)
Anlagencheck und Heizungseinstellung in Gebäuden
Anzahl der optimierten Heizungsanlagen pro Jahr
d)
Bedarfsermittlung und Sanierung von obersten
Geschossdecken und ungedämmten Leitungen
Anteil des sanierten Gebäudebestands pro Jahr
e)
Koordinierter Austausch von Heizungs- und
Umwälzpumpen
Anzahl der ausgetauschten Pumpen
pro Jahr
f) „Fifty-Fifty“-Projekte
Anzahl der beteiligten Kindertagesstätten bei 50/50 Projekten
Einführung eines Umweltmanagementsystems
g) in Kirchengemeinden (Grüner Hahn) und landeskirchlichen Einrichtungen (EMAS)
Anzahl der beteiligten Kirchenkreise,
Kirchengemeinden und Kitas am Umweltmanagement pro Jahr
Beschaffung
(Kapitel 8.2.5)
a)
Erhöhung des Ökostromanteils (gemeinsamer
Rahmenvertrag)
Anteil des Ökostroms am gesamten
Stromverbrauch pro Jahr
b)
Umstellung von Einrichtungen und Kirchengemeinden auf Papier mit dem Blauen Engel
Anteil des Recyclingpapiers am Gesamtpapierverbrauch pro Jahr
c)
Erarbeitung von Richtlinien für öko-faire Beschaffung
Flächendeckende Anwendung der
Richtlinie innerhalb der EKBO
d)
Optimierung von Innen- und Außenbeleuchtungen
Anzahl der beteiligten Kirchengemeinden am Förderprogramm des
Bundesumweltministeriums
e) Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten
f)
Beschaffung von Baumaterialien nach ökologischen Kriterien
Steigerung des Anteils von fleischlosem Essen
g) in der Verpflegung von Kindertagesstätten sowie Kantinen
Flächendeckender Kauf von energieeffizienten Büro- und Haushaltsgeräten bei Neuanschaffungen
Anteil von ökologischen Baumaterialien an den gesamten Baumaterialien
pro Jahr
Anteil der fleischlosen Verpflegung an
der Gesamtverpflegung pro Jahr
Mobilität
(Kapitel 8.2.6)
a) Ermöglichung von Carsharing bei Dienstfahrten
b)
Förderung von Fahrgemeinschaften (Carpooling)
Anzahl der durchgeführten Fahrten
mit Carsharing im Vergleich zu Dienstfahrten mit Dienstwagen oder PrivatPKW pro Jahr
Anzahl der registrierten Nutzer der
Plattform pro Jahr
123
Controllingkonzept
!
Übersicht der Maßnahmen
Erfolgsindikatoren
c) Förderung des Fuß- und Fahrradverkehrs
Anteil des Fuß- und Fahrradverkehrs
am Gesamtverkehr der Mitarbeitenden
d) Einführung von Pedelecs (Elektrofahrräder)
Anzahl der angeschafften Pedelecs
e) Umwelt- und klimafreundliche Dienstfahrzeuge
Anzahl der CO2-armen Fahrzeuge im
Vergleich zu den übrigen Dienstfahrzeugen
f)
Anpassung der Reisekostenverordnung an öko- Anpassung der Reisekostenverordlogischen Kriterien
nung
g) Einrichtung von Telearbeitsplätzen
Anzahl der eingerichteten „Pilot“Telearbeitsplätze im Konsistorium
h) Einführung von Telefon- und Videokonferenzen
Anzahl der durchgeführten Telefonund Videokonferenzen pro Jahr
Erneuerbare Energien
(Kapitel 8.2.7)
a) Gründung von Energiegenossenschaften
b)
Förderung von Windkraftanlagen auf kircheneigenen Flächen
c) Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie
Anzahl der Neugründungen pro Jahr
Anzahl/Leistung der installierten
Windkraftanlagen
Anzahl/Leistung der kirchlichen Solarund Photovoltaik-Anlagen
Klimaschutz
(Kapitel 8.2.8)
Einbezug von Klimaschutz in das kirchliche Leben; Anregungen für „klimafreundliche Gottesa)
dienste“ bzw. Gottesdienste, die Klimaschutz/Klimagerechtigkeit zum Thema haben
b)
Klimaschutzkonzept plus Klimaschutzmanager/in auf landeskirchlicher Ebene
Erstellung einer Aktionsmappe
Antrag wird bewilligt und die Stelle
wird eingerichtet
Biologische Vielfalt
(Kapitel 8.2.9)
a)
Ökologisch orientierter Landbau und Forstwirtschaft in Pachtverträgen der EKBO
b)
Begleitung und Ausbau bestehender Biodiversitätsprojekte
!
Anteil des ökologisch orientierten
Landbaus und Forstwirtschaft auf Kirchenland bei Neuverpachtungen
Anzahl der beteiligten Kirchengemeinden an dem Projekt „Lebensraum
Kirchturm“
124!
Kapitel 9
!
Übersicht der Maßnahmen
c)
Erfolgsindikatoren
Förderung neuer Projekte zum Thema BiodiverAnzahl neu initiierter Projekte pro Jahr
sität, insbesondere im Bereich Bildung
Förderung artenvielfaltsgerechter Gestaltung
d) von Friedhöfen und Freiflächen an kirchlichen
Gebäuden
Anteil ökologisch bewirtschafteter
Friedhofsflächen
Entwicklungszusammenarbeit
(Kapitel 8.2.10)
a)
Förderung und Koordinierung von „Eine-WeltProjekten“ in Kirchengemeinden
Förderung einer weiten Verbreitung von ökofairen Produkten und Aufklärung der Mitarbeitenb)
den und Gemeindemitglieder über die Bedeutung des Fairen Handels
c)
Sicherstellung der Koordination der Eine-WeltArbeit der EKBO
Anzahl von Eine-Welt-Projekten in
Kirchengemeinden pro Jahr
Anteil von Kirchengemeinden, die
stringent ökofaire Produkte kaufen
Stelle wird eingerichtet
!
125
!
10 Akteure und Ausstattung52
10.1 Landeskirchliche Akteure und Rahmenbedingungen
!
Die Umsetzung des Umweltkonzepts und das Controlling bedürfen des Einsatzes haupt- und
ehrenamtlicher personeller sowie finanzieller Ressourcen. Sie sind den Maßnahmen- und
Verantwortungsbereichen entsprechend auf den verschiedenen Ebenen der EKBO zu planen,
zu entwickeln und bereitzustellen. Der landeskirchlichen Ebene kommt dabei eine Leitverantwortung zu. Dabei ist zu berücksichtigen:
1. Der Sachstand in den einzelnen Bereichen der Umweltarbeit differenziert sich immer
mehr und verlangt in den einzelnen Themenbereichen ausgewiesene, professionelle
Fachkompetenz, die kaum durch eine einzelne Person vorgehalten werden kann.
2. Es handelt sich weitestgehend um ökumenische, landeskirchenübergreifende Themen.
3. Umweltarbeit braucht für das Ergreifen von Maßnahmen Zeit zur Entwicklung, muss
jedoch auf aktuelle Fragestellungen und Problemlagen auch rasch reagieren können.
4. Umweltarbeit benötigt verlässliche Rahmenbedingungen.
5. Die Finanzkraft auf landeskirchlicher Ebene verringert sich.
Die genannten Tatsachen machen gezielte Überlegungen zu einer landeskirchenübergreifenden Zusammenarbeit (11.2) sowie zur Sicherstellung der personellen und sachmittelbezogenen Ausstattung und ihrer verlässlichen Finanzierung (11.3) erforderlich.
10.2 Kooperationspartner
!
Umweltarbeit braucht als kirchliche Grund- und Daueraufgabe kontinuierliche Pflege sowie
immer wieder inhaltliche und methodisch/didaktische Impulse. Der hierfür benötigte Kompetenzeinsatz ist auf Dauer für die Landeskirche allein mit einem zu hohen Aufwand verbunden.
Eine institutions- und landeskirchenübergreifende Vernetzung wird nötig. Diese ist auf mehreren Ebenen möglich. Ihr Gelingen setzt jeweils einen Personaleinsatz auf landeskirchlicher
Ebene voraus:
a) Kooperationspartnerschaft mit Kompetenzzentren für Fragen der Umweltarbeit und
der Entwicklungszusammenarbeit
b) Direkte, dauerhafte Zusammenarbeit mit benachbarten Landeskirchen in Fragen der
Umweltarbeit
c) Beteiligung am Aufbau eines EKD-weiten Kompetenznetzwerkes mit der Übernahme
eines inhaltlichen Schwerpunktes im Bereich der Umweltarbeit
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
52
Zusammengestellt von Pfr. Dr. Eckhard Zemmrich, Theologischer Grundsatzreferent Konsistorium der
EKBO.
126
Kapitel 10
Die drei genannten Optionen reichen von bilateraler Kooperation (a) über multilaterale Zusammenarbeit (b) bis hin zu komplexer, arbeitsteiliger Vernetzung (c). Sie können aufeinander aufbauen, sind aber in ihrer Entwicklung nicht direkt voneinander abhängig.
Zu a)
Profil und gewachsene Verbindungen legen eine Kooperationspartnerschaft mit der Ev. Akademie Wittenberg e.V. nahe, in die seit 2005 das ehemalige Kirchliche Forschungsheim integriert ist. Gründe hierfür sind:
• der gemeinsame kirchliche Auftrag,
• ihre überschaubare institutionelle Größe,
• ihre rechtliche Eigenständigkeit,
• ihre vorhandenen Kompetenzen und Arbeitsfelder im umweltpolitischen Bereich
(Grüner Hahn) sowie
• ihr Know-how im Bereich Veranstaltungsmanagement und Fundraising.
Die Zusammenarbeit kann erfolgen auf Gebieten wie: (1) Aus-, Fort- und Weiterbildung, (2)
Projektarbeit, (3) Tagungsarbeit, (4) strategische Entwicklung der Arbeitsfelder, (5) Öffentlichkeitsarbeit, (6) Fundraising, (7) interdisziplinäre Vernetzung.
Projektbezogene Kooperationsmöglichkeiten im Entwicklungsbereich ergeben sich mit dem
Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin.
Zu b) und c)
Auf entsprechende Voranfragen signalisierten die Ev. Kirche in Mitteldeutschland, die Ev.luth. Landeskirche Sachsens und die Ev. Landeskirche Anhalts grundsätzliches Interesse an
einer landeskirchenübergreifenden Kooperation. Weitergehende Sondierungen können erst
mit dem durch den Beschluss des Umweltkonzepts gegebenen Mandat erfolgen.
10.3 Ausstattung
!
Um die im Umweltkonzept vorgesehenen Maßnahmen koordiniert und zielorientiert umsetzen, ihr Controlling zu gewährleisten sowie die mit Blick auf den Zeithorizont 2025 zu leistende konzeptionelle Arbeit erbringen zu können, um also Gremienarbeit, Planung, praktische Anregung, Begleitung, gesellschaftspolitische Repräsentation, Bildung, Kooperation und
Vernetzung im Bereich der Umweltarbeit bewältigen und bedarfsentsprechend weiterentwickeln zu können, braucht es auch hauptamtliche „Kümmerer“ auf landeskirchlicher Ebene.
Dafür sind in einem „Büro für Nachhaltigkeit und Klimaschutz“ eine Stelle mit 100% DU für
eine/n theologische/n Umweltreferenten/in und eine mit 50% DU für eine Bürokraft einzurichten. Projektbezogene Spezialkompetenzen (z. B. Klimaschutzmanagement und Energetische Beratung) sind in das Büro jeweils entsprechend einzugliedern. Eine dem Aktions- und
Kooperationsradius angemessene Ausstattung mit Sachmitteln für einen entsprechenden Aktionsradius und Bürobetrieb sind vorzusehen.
127
Akteure und Ausstattung
Die Anbindung des Büros kann an das Konsistorium (Abteilung 2) oder das AKD erfolgen.
Die Finanzierung erfolgt alternativ als:
a) Finanzierung über eine ordentliche Haushaltsstelle im landeskirchlichen Haushaltsplan
b) Finanzierung über eine Umweltstiftung
c) Mischfinanzierung aus Haushaltstelle und Umweltstiftung.
!
!
128!
!
11 Fazit und Ausblick
Für die EKBO liegen zahlreiche Synodenbeschlüsse zu einer Vielzahl umweltrelevanter
Themen und Fragestellungen vor, die in den vergangenen Jahren von den jeweiligen Landesund auch Kreissynoden behandelt worden sind. Diese Beschlüsse bilden eine gute Grundlage,
auf der sich kirchliche Umweltarbeit gestalten und konkrete Maßnahmen in den kommenden
Jahren umsetzen lassen. Dazu scheint es sinnvoll, die Umweltarbeit der EKBO zukünftig von
einer zentralen Stelle aus anzuleiten und flächendeckend zu koordinieren. Die in dem vorliegenden Konzept aufgezeigten vielseitigen Projekte in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden der EKBO machen das bereits heute bestehende Engagement eindrucksvoll deutlich.
Zugleich wird aber auch offensichtlich, dass viele gute Projekte unabhängig voneinander einhergehen und die Akteure nicht miteinander vernetzt sind. Für eine dauerhafte Reduzierung
der Umweltauswirkungen des eigenen kirchlichen Handelns, die unter anderem gemessen
wird an einer dauerhaften Reduzierung von CO2-Emissionen – entsprechend den EKDEmpfehlungen, zu denen sich die Landessynode in der Vergangenheit bereits bekannt hat – ist
es zwingend notwendig, dass die Umweltarbeit nicht nur in kleinen unabhängigen Projekten
vor Ort stattfindet, sondern zentral angeleitet wird. Zu den wichtigsten Themenfeldern und
den daraus abgeleiteten Maßnahmen zählen erstens der Strukturwandel in der Lausitz, verbunden mit der Initiierung und Gestaltung von Dialogprozessen, eine flächendeckende Einführung von Energie- und Umweltmanagement sowie eine flächendeckende Erneuerung und
Optimierung von Heizungsanlagen; zweites die (Neu-)Regelung der Zuständigkeiten für die
Umweltarbeit sowie drittens die Umweltbildung, die mit flächendeckenden Schulungen von
Gemeindemitgliedern zu Energiebeauftragten und Angeboten und Aktionen zum Umweltschutz in Kindertagesstätten einhergeht. Die Glaubwürdigkeit der EKBO in der öffentlichen
Wahrnehmung ist nicht nur von der aktiven Mitgestaltung der entsprechenden gesellschaftlichen Diskurse abhängig, sondern in entscheidenden Maße auch davon, wie die Umweltarbeit
im eigenen Haus wahrgenommen wird und welche Handlungen dies zur Folge hat. So ist etwa
der Strom- und Heizenergieverbrauch in kirchlichen Liegenschaften in einer Zeit, in der Fragen des Klimawandels und Grenzen des Wachstums von hoher Bedeutung sind, zunehmend
kritisch zu hinterfragen. Dieses Bewusstsein über die Endlichkeit der Ressourcen führt auch
gesellschaftlich immer mehr zu der Erkenntnis, dass ein „Weiter-So“ zu erheblichen Einschnitten in den Lebensmöglichkeiten auf der Erde führen wird. Durch eine vertiefte Reflexion der Themen Schöpfungsverantwortung, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit kann es der EKBO gelingen, Visionen einer dauerhaft ökologisch gerechten und tragfähigen Entwicklung zu
realisieren sowie eine zukunftsfähige Gesellschaft in den planetarischen ökologischen Grenzen mitzugestalten. Solche Visionen und Gestaltungsprozesse sollten dann breit kommuniziert
werden, um sowohl intern als auch extern zu verdeutlichen, dass sich die EKBO ihres Auftrags zur Bewahrung der Schöpfung bewusst ist und einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen Schöpfungsverantwortung leistet.
129
!
12 Anhang
12.1
Ausgewählte Projekte – Umwelt, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung
12.1.1
Bildung für nachhaltige Entwicklung
12.1.1.1 Lokale Agenda 21 – Treptow-Köpenick
Worum geht es?
Im Jahr 2004 wurde vom Bezirksamt Treptow-Köpenick und der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, eine alle Lebensbereiche umfassende Lokale Agenda 21 zu realisieren, die auf dem Konziliaren Prozess seit 1983 und dem Rio-Prozess seit 1992 beruht. Die
Lokale Agenda 21 Treptow-Köpenick basiert auf einem Drei-Säulen-Modell. Die erste Säule
bildet die Bezirksverwaltung mit Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung, die zweite Säule die Öffentlichkeit mit dem Forum Umwelt und Entwicklung und die dritte Säule die
Kommunale Ökumene mit dem Ökumenischen Forum. In diesem Forum sind 24 Kirchengemeinden vertreten, darunter drei katholische, dreizehn evangelische und acht freikirchliche
Gemeinden. In einem sogenannten Konsultationskreis, der sich monatlich trifft, nehmen drei
Personen je Säule teil. Alle vierzehn Tage kommt die Ökumenische Initiativgruppe Eine Welt
zusammen. Im Haus der Nachhaltigkeit wird von den Mitgliedern der Säule II ein Agenda 21Büro und von Mitgliedern der Säule III ein Ökumenisches Büro unterhalten. Zudem existiert
ein Förderverein Lokale Agenda 21, der das Agenda 21-Büro und das Ökumenische Büro
unterstützt und juristischer Träger des Agenda 21-Büros Treptow-Köpenick ist.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Der Förderverein Lokale Agenda 21 Treptow-Köpenick e.V. wurde 1996 gegründet. Der Verein bildet die organisatorische Grundlage für die Umsetzung von Projekten und beinhaltet
sieben Arbeitsgruppen: Bildung für nachhaltige Entwicklung, Interkultureller Garten BerlinKöpenick – Wuhlegarten, Interkultureller Garten Altglienicke, Städtepartnerschaft TreptowKöpenick – Cajamarca (Peru), ReUse-Computer Projekt Köpenick, Zeitzeugen und den
Kietz-Garten Köllnische Vorstadt. Informationen zu den Arbeitsgruppen können im Internet
abgerufen werden unter: www.agenda21-treptow-koepenick.de/index.php/h1-arbeitsgruppen
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Eines von zahlreichen Projekten ist das Agenda 21-Mobil, das unter anderem mit dem Weltladen Köpenick der evangelischen Jugend im Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree initiiert
wurde und an Schulen und Kirchengemeinden zum Einsatz kommt. Zu den zahlreichen Themen zählen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fairer Handel und Eine-WeltZusammenhänge. Die Ökumenische Initiativgruppe Eine Welt Treptow-Köpenick wurde
2013 mit dem Ökumenischen Umweltpreis ausgezeichnet
Hindernisse
Die Struktur der Lokalen Agenda 21 mit den drei Säulen ist innerhalb der EKBO bisher beispielhaft. Der Aufbau eines Netzwerks mit anderen Gemeinden und die Verbreitung des Mo130
Kapitel 12
dells der Agenda 21 über Treptow-Köpenick hinaus ist in der Vergangenheit an den begrenzten Kapazitäten gescheitert. Im April 2013 konnte jedoch eine Stelle eingerichtet werden, die
eine solche Vernetzungs- und Kommunikationstätigkeit vorantreibt.
Ansprechpartner
Ökumenische Initiativgruppe Eine Welt Treptow-Köpenick
Ökumenisches Büro Treptow-Köpenick
Dr. Klaus Wazlawik
Rudower Straße 23, 12557 Berlin
Tel.: 030/46 73 45 94
E-Mail: klaus.wazlawik@gmx.de, www.agenda21-treptow-koepenick.de
12.1.1.2 Lokale Agenda 21 – Ev. Kirchenkreis Potsdam
Worum geht es?
Im Auftrag der Kreissynode hat die Projektgruppe Lokale Agenda 21 des Kirchenkreises
Potsdam einen 40 Seiten umfassenden Leitfaden mit Anregungen zur Umsetzung von Leitlinien für die Bereiche Energie, Bauen und Verkehr; Abfall; Chemie im Gemeindehaus; Wasser und Abwasser; Büroorganisation und Papier; Umweltbildung; Ernährung und fairer Handel; Soziales und Gerechtigkeit; Friedhöfe und Freiflächen entwickelt. Für jeden dieser Bereiche werden in dem Leitfaden die jeweiligen Zielvorstellungen vorgestellt und im Anschluss
kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und Handlungsanweisungen aufgeführt. Des Weiteren werden konkrete Empfehlungen wie Ansprechpartner, weiterführende Literatur sowie
Bezugsadressen genannt.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Gegründet wurde die Projektgruppe Lokale Agenda 21 mit dem Anliegen, den Agendaprozess
in Kirchengemeinden anzuregen, zu fördern und zu begleiten. Die eigentliche Umsetzung der
Handlungsfelder soll auf Gemeindebene geschehen. Dazu sind mehrere Handlungsschritte
notwendig. Hierzu zählen die Gründungen von entsprechenden Agenda-Arbeitsgruppen, eine
umfassende Bestandaufnahme im Bereich Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Bewertung
des Ist-Zustandes, Festlegung von Arbeitsschwerpunkten sowie die Erarbeitung und Verabschiedung von Zielen und eines Handlungsprogramms.
Ansprechpartner
Superintendentur des Kirchenkreises Potsdam
Am Grünen Gitter 1, 14469 Potsdam
Tel.: 0331/901169
E-Mail: suptur@evkirchepotsdam.de
131
Anhang
12.1.1.3 Wasser als Jahresthema der Umweltarbeit – EKBO
Worum geht es? / Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Seit 1988 wird vom Land Brandenburg ein jährlich wechselndes Schwerpunktthema bestimmt. Für das Jahr 2007 wurde das Thema „Wasser im Kulturland Brandenburg“ ausgewählt. Die Landeskirche, kirchliche Einrichtungen und Kirchengemeinden haben sich auch in
den vergangenen Jahren an der Ausgestaltung der Themen beteiligt; im Jahr 2007 wurde so
das Thema Wasser zu einem Schwerpunktthema der EKBO- Umweltarbeit. Am Thema Wasser können eigene Zugänge einer kirchlichen Umweltarbeit aufgezeigt werden: „Mit dem Begriff Wasser verbinden Menschen durch Jahrtausende das Leben. Die Achtung vor dem Wasser als lebensspendendes und lebenserhaltendes Element hat eine lange Tradition. Quellfrisches Wasser ist lebendig, heilkräftig und reinigend. Das Ritual des Eintauchens in Wasser
war in fast allen antiken Religionen und Mysterienkulten gebräuchlich. Es ist das Symbol der
Reinigung und Erneuerung. In zahlreichen biblischen Texten kommt das Wasser in unterschiedlicher Bedeutung vor. Sie sprechen vom Wasser des Ewigen Lebens, und durch die
Taufe ist das Wasser zum integrierten Bestandteil des christlichen Glaubens geworden.“53
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Vom Umweltbüro der EKBO wurde eine Arbeitshilfe zum Thema Wasser erstellt, die neben
Sachinformationen für Themenabende auch biblische Texte und Materialien für Gottesdienste
enthält. Die Arbeitshilfe konnte von Kirchengemeinden und anderen Interessierten angefordert werden und wurde oft nachgefragt. Im Laufe des Jahres 2007 fanden dann Veranstaltungen in Kirchengemeinden statt. So wurde zum Beispiel in Menz (Naturpark StechlichRuppiner Land, ca. 80 km nördlich von Berlin zwischen Gransee und Rheinsberg) am 3. Juni
2007 ein „Umweltsonntag“ mit Vorträgen und Podiumsdiskussionen zum Thema „Wasserverlust in Brandenburg – was bedeutet das für unsere Region?" durchgeführt.
Ansprechpartnerin
EKBO Konsistorium – Umweltarbeit
Dr. Almut Beringer, Theologische Umweltreferentin
Georgenkirchstr. 69, 10249 Berlin
Telefon: 030/243 44-121
E-Mail: umwelt@ekbo.de
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
53
!
Dalchow, Reinhard (Hg.) (o.J.): Thema Wasser im Kulturland Brandenburg 2007, www.umweltarbeit-ekboberlin.de/wasser.html.
132!
Kapitel 12
12.1.2
Energie- und Umweltmanagement
12.1.2.1 Arbeitsgruppe Energie – Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf
Worum geht es? / Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Um die jährlichen Energiekosten von rund 400.000 Euro in den Kirchengemeinden des Kirchenkreises Teltow-Zehlendorf zu reduzieren, hat der Kirchenkreisrat auf Empfehlung des
Umweltausschusses der Kreissynode (Kirchlicher Arbeitskreis Umwelt in Teltow-Zehlendorf
– KAUTZ) 2009 eine Arbeitsgruppe „Energie“ ins Leben gerufen. In dieser sind die sieben
Kirchengemeinden vertreten, die in den vergangenen Jahren den höchsten Energieverbrauch
aufgewiesen haben. In diesen Kirchengemeinden wurde dazu ein sogenannter Energiebeauftragter berufen. Das Ziel des Vorhabens ist die Reduzierung des Energieverbrauchs um 30
Prozent und, damit einhergehend, eine Reduktion der CO2-Emissionen. Diese soll insbesondere durch gering investive Maßnahmen im Bereich der Heizungsanlagen geschehen. Dazu
werden in jeder Kirchengemeinde vier Arbeitsschritte durchgeführt. Zuerst erfolgt eine Begutachtung der Heizungsanlagen und Steuerungstechnik durch ein externes Unternehmen.
Auf dieser Basis erfolgt im nächsten Schritt eine Neueinstellung der Anlage. Des Weiteren
wird bei alten Anlagen ein Heizungstausch durch den Kirchenkreis finanziell unterstützt. Für
die Planungskosten werden Zuschüsse von 50 Prozent und für die eigentlichen Investitionskosten zinslose Darlehen gewährt. Der letzte Schritt beinhaltet eine bedarfsgerechte Beheizung
von kirchlichen Gebäuden auf Grundlage von erarbeiteten Raumnutzungskonzepten.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Bereits 1999 wurde durch den Umweltausschuss der Kreissynode die Aktion Stromwechsel
initiiert. Seit 2002 wird von zahlreichen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Öko-Strom
bezogen – aktuell von Naturstrom. Auch viele private Haushalte nahmen dies als Anlass, auf
Öko-Strom umzusteigen. Zu den weiteren Aktionen des Kirchenkreises zählt auch der seit
2002 alle zwei Jahre zusammen mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und dem Kirchenkreis Steglitz veranstaltete Zukunftskongress mit den Themenschwerpunkten Umwelt und
Entwicklung. Des Weiteren findet seit 2008 dreimal jährlich der sogenannte Zukunftssalon
statt, bei dem Themen aus dem Bereich Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung im Vordergrund stehen.
Hindernisse
Ein Hindernis in der Umsetzung des Projekts zeigt sich in der Schwierigkeit, in Kirchengemeinden Ehrenamtliche als Energiebeauftragte zu gewinnen. Kirchengemeinden, denen es
nicht möglich war, einen Ansprechpartner zu finden, wurden an dem Projekt nicht beteiligt.
133
Anhang
Ansprechpartner
Bildungsarbeit im Ev. Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf
Frank Steger
Kirchstraße 4, 14163 Berlin
Telefon: 030/8 01 40 61
E-Mail: frank.steger@teltow-zehlendorf.de,
www.teltow-zehlendorf.de/arbeitsgruppen projekte/umweltarbeit/
12.1.2.2 Energie- und CO2-Einsparung – Ev. Kirchenkreis Berlin-Spandau
Worum geht es?
Die Kreissynode des Kirchenkreises Spandau hat bereits 1998 beschlossen, den Energieverbrauch des Kirchenkreises und der Gemeinden innerhalb von zwölf Jahren um 20 Prozent zu
reduzieren. Zu den durchgeführten Maßnahmen zählen unter anderem die Modernisierung
von Heizkesseln, Optimierung der Regelungs- und Steuerungstechnik, Dämmung von Gebäuden sowie Heizungs- und Warmwasserleitungen, Einbau neuer Fenster, Erneuerung der Beleuchtung, Solaranlagen und ein geändertes Nutzerverhalten. Bereits im Jahr 2008 konnte das
angestrebte Ziel erreicht und der Energieverbrauch um 21 Prozent gesenkt werden. Die CO2Emissionen reduzierten sich dabei um 34 Prozent. Die Kirchenkreissynode hat zudem 2001
beschlossen, die Kirchengemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen, die zu einer Energieeinsparung führen, mit 30 Prozent der Kosten zu fördern.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Der Beschluss der Kirchenkreissynode geht in die 1990er Jahre zurück und ist engagierten
Kirchenmitgliedern und einer Umweltgruppe zu verdanken. Zusammen mit dem Umweltausschuss des Kirchenkreises wurde das Ziel der 20 Prozent Energieeinsparung in die Kreissynode eingebracht. Dabei lag der Fokus darauf, dass nicht einzelne Gebäude, sondern der gesamte Kirchenkreis in die Betrachtung mit einfließt. Für die Bestandsaufnahme der Liegenschaften in den Jahren 1998 und 1999 wurde ein externer Energieberater hinzugezogen, der
daraus ein Konzept mit Maßnahmen zur Energieeinsparung entwickelte.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Einer der Hauptgründe für die schnelle Zielerreichung liegt nach Meinung des externen Energieberaters in der einfachen Beantragung der Fördergelder durch den Kirchenkreis, den klaren
Entscheidungsstrukturen und einer breiten Streuung. Das Ziel war möglichst viele Kirchengemeinden zu beteiligen und nicht in einzelnen wenigen Gebäuden eine hohe Reduktion des
Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen zu erreichen. Zur Zeit wird im Kirchenkreis über
ein Folgeprogramm zur Energieverbrauchsreduzierung beraten.
Hindernisse
Im Gegensatz zu den Energieverbräuchen für Wärme ist der Verbrauch von Strom in den Kirchengemeinden des Kirchenkreises angestiegen. Die Ursache hierfür liegt unter anderem an
!
134!
Kapitel 12
alten Elektrogeräten wie Kühlschränken mit einem sehr hohen Energieverbrauch, die den
Gemeinden geschenkt werden. Zudem wurden, teilweise in Eigenarbeit, alte Glühlampen
durch Halogenlampen ersetzt, deren Anzahl aufgrund geringerer Leistung erhöht wurde, so
das sich gewisse Rebound-Effekte eingestellt haben. Als weitere Ursache der Zunahme des
Stromverbrauchs wird von dem Energieberater die Erweiterung der Nutzungsflächen von Gebäuden sowie der Nutzungszeiten gesehen.
Ansprechpartner
USE - Dipl.-Ing. Guido Krüßmann
Obstallee 22 E D, 13593 Berlin
Tel.: 030/375 95 495
E-Mail: use@use-solar.de
12.1.2.3 Energie- und CO2-Einsparung in Kitas – Ev. Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord
Worum geht es? / Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Der Evangelische Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord ist
für 17 Kindertageseinrichtungen des Kirchenkreises Stadtmitte und 7 Kindertageseinrichtungen des Kirchenkreises Nordost mit insgesamt 1.500 Kindern verantwortlich. Im Rahmen der
Baubetreuung der Liegenschaften werden ökologische Kriterien bei Baumaßnahmen – beispielsweise bei Umbauten, Sanierungen und Instandhaltungen – berücksichtigt. Dazu zählen
etwa umweltverträgliche und recyclingfähige Baustoffe, Einsatz regenerativer Energien, die
Nutzung von Regenwasser sowie die Schaffung von Kleinbiotopen im Außenbereich. Für die
Baubetreuung wurde 2011 ein freischaffender Architekt durch den Kirchenkreisverband eingestellt, der seit 2008 für den Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte tätig ist.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Der Umbau eines ehemaligen Waschhauses zu einer Kinderkrippe als Pilotprojekt „regenerative Energie“ wurde 2011 mit dem Ökumenischen Umweltpreis ausgezeichnet. Mit dem für
den Umbau zu Grunde gelegten Gebäudekonzept konnte eine CO2-Einsparung von 95 Prozent
erreicht werden. Neben der Dämmung des Gebäudes und der Isolierverglasung sind insbesondere eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine Holzpelletheizung die Grundlage dafür. Zudem wurden recyclingfähige Baustoffe wie mineralische Dämmstoffe, Holzfenster, Kalkzementinnenputz und mineralische Innenfarben verwendet.
Hindernisse
Das größte Hindernis bei der Umsetzung von energetischen Maßnahmen wird in den höheren
Investitionskosten gesehen. Auch wenn die Amortisationszeiträume vertretbar sind (ca. 10
Jahre), sind die Baumittel oft zu gering, um alle möglichen Maßnahmen auszuschöpfen, z.B.
LED-Beleuchtung und Lichtsteuerung. Weiterhin gibt es noch „Berührungsängste“ z.B. beim
Einsatz von Holzpellets, insbesondere hinsichtlich der Versorgungs- und Betriebssicherheit.
135
Anhang
Die Pilotanlage in der Kita Galiläa-Waschhaus läuft allerdings völlig problemlos und dient
nun als Referenz.
Ansprechpartner
Evangelischer Kirchenkreisverband für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-Nord
Carsten Göhler
Klosterstraße 66, 10179 Berlin
Tel.: 030/25 81 85 406
E-Mail: c.goehler@evkvbmn.de
12.1.2.4 Grüner Hahn – Ev. Kirchengemeinde Berlin-Neu-Buckow
Worum geht es?
Hinter dem „Grünen Hahn/Gockel“ verbirgt sich ein speziell auf Kirchengemeinden und
kirchliche Einrichtungen wie Tagungs- und Bildungszentren zugeschnittenes Umweltmanagementsystem. Das kirchliche Umweltmanagement erfü̈llt die Anforderungen der EMAS III
Verordnung (Eco-Management and Audit-Scheme) sowie der Norm DIN EN ISO 14001. Sowohl das Umweltmanagementsystem nach EMAS als auch nach ISO-Norm legen den
Schwerpunkt auf einen stetigen Verbesserungsprozess im Bezug auf die Umweltauswirkungen der geprüften Einrichtungen und Gemeinden. Zudem sind aber auch die Arbeitsabläufe so
zu gestalten, dass sie den gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen entsprechen. Um eine
einfachere Anwendung in der oftmals von Ehrenamtlichen geprägten Arbeit in Kirchengemeinden zu gewährleisten, sind die Durchfü̈hrungsbestimmungen des „Grünen Hahns/ Gockels“ deutlich konkreter und die notwendigen Dokumentationen geringer ausgelegt als bei
Umweltmanagementsystemen nach EMAS oder ISO-Norm.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Neu-Buckow hat im Jahr 2010 als erste Gemeinde
innerhalb der EKBO mit der Einführung des Grünen Hahns begonnen. Am 17. Mai 2010 beschloss der Gemeindekirchenrat die Einführung des kirchlichen Umweltmanagements; eine
Umweltgruppe wurde gegründet. In einem ersten Schritt wurde im Rahmen einer Umweltprüfung der Ist-Zustand aufgenommen und entsprechende Umweltleitlinien verabschiedet.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Die Einführung des Grünen Hahns soll bis spätestens 2014 realisiert werden. Die Aktivitäten
der Kirchengemeinde wurden 2012 mit dem Ökumenischen Umweltpreis ausgezeichnet. Das
Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro fließt in die Sanierung der Beleuchtung des Kirchsaals.
Hindernisse
Der Grüne Hahn wird von kirchlichen Umweltauditoren/-innen unterstützt. Für die Kirchen
und Bistümer in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin-Brandenburg wird die Umweltauditorenausbildung zentral von der Evangelischen Akademie Wittenberg unterstützt.
!
136!
Kapitel 12
Bisher wurden allerdings aus dem Raum der EKBO nur zwei Auditoren ausgebildet, die in
ihren jeweiligen Gemeinden aktiv sind. Weitere Umweltauditoren innerhalb der EKBO, die
Kirchengemeinden bei der Einführung des Grünen Hahns begleiten können, gibt es nicht. Im
Falle der Kirchengemeinde Neu-Buckow erfolgt daher die Beratung durch einen Auditor der
Ev.-Luth. Kirche in Bayern.
Ansprechpartner
Kirchengemeinde Berlin-Neu-Buckow
Umweltmanagementbeauftragter Hubert Busch und Pfarrer Erhard Wurst
Marienfelder Chaussee 66-72, 12349 Berlin-Neukölln
Tel.: 030/742 00 80-21
E-Mail: umweltgruppe@neu-buckow.de, www.neu-buckow.de
12.1.2.5 Klima AG – Ev. Kirchenkreis Oderland-Spree
Worum geht es?
Im Jahr 2010 wurde im ehemaligen Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg ein sogenanntes
„Klima-Projekt“ ins Leben gerufen, um das Ziel des Kirchenkreises – Reduzierung der CO2Emissionen um 25 Prozent bis 2015 – zu unterstützen. Dazu sind verschiedene Maßnahmen in
den Kirchengemeinden des Kirchenkreises notwendig. Als erster Schritt dient dabei die Erfassung des Ist-Zustandes der Energieverbräuche bezogen auf das Jahr 2005. Des Weiteren werden im Projektzeitraum bis 2015 die Energieverbräuche kontinuierlich jährlich erfasst. Ausgehend von den Energieverbräuchen werden in sogenannten Energiegesprächen in den Kirchengemeinden Maßnahmen erarbeitet, die zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen können und zugleich Zielvereinbarungen getroffen. Diese Gespräche fanden bisher in
allen 20 Kirchengemeinden des Kirchenkreises statt. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Umstellung auf Ökostrom, die Optimierung der Heizungssteuerung, Dämmmaßnahmen, eine Umstellung der Wärmeenergieerzeugung auf regenerative Energien und der Bezug
von Recyclingpapier. Von Seiten des Kirchenkreises werden Bauvorhaben in Kirchengemeinden nur noch nach Vorliegen eines Energiegutachtens genehmigt. Die Reduzierung von
CO2-Emissionen ist zudem ein Kriterium bei der Bezuschussung von Bauprojekten durch den
Kirchenkreis.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Im November 2008 hat die Landessynode der EKBO die Empfehlungen der EKD aufgegriffen, die CO2-Emissionen bis 2015 im Bezug zum Ausgangsjahr 2005 um 25 Prozent zu reduzieren. Der ehemalige Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg hat sich dem Beschluss der
Landessynode im März 2010 zu eigen gemacht und eine Senkung der CO2-Emissionen bis
2015 beschlossen. Zur Koordinierung des Projekts wurde auf Kirchenkreisebene eine sechsköpfige Klima AG ins Leben gerufen, der unter anderem der Superintendent und die Baubeauftragte des Kirchenkreises angehören. Zudem wurde ein Energiebeauftragter zur Unterstützung der Kirchengemeinden eingesetzt. Dieser berät die Kirchengemeinden bei der Erfassung
137
Anhang
der Haustechnik, den Energieverbräuchen und dem Nutzungsverhalten mit Hilfe von standardisierten Fragebögen. Aus diesen Informationen werden entsprechende Handlungsempfehlungen und Maßnahmen abgeleitet. Als Ansprechpartner in den Kirchengemeinden dient der
dortige Energiebeauftragte.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Bis zunächst 2015 werden die Energiebeauftragten in den Kirchengemeinden fachlich begleitet. Daneben findet jährlich ein Fachgespräch mit allen Energiebeauftragten der Kirchengemeinden statt. Zudem werden diese regelmäßig durch Mails mit Informationen versorgt. Jährlich wird die Kirchenkreissynode in einem Zwischenbericht über den Fortgang des Projekts
informiert. Für das Jahr 2015 ist eine Auswertung des Vorhabens vorgesehen. Die bis dahin
erreichte CO2-Reduzierung wird im März 2016 bei der Kreissynode präsentiert. Der Projektzeitraum von 6 Jahren wird von den Verantwortlichen als sehr positiv angesehen, um mit dem
Projekt auch eine entsprechende Wirkung erzielen zu können. Der Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg fusionierte 2014 mit den beiden Kirchenkreisen Oderbruch und An Oder und
Spree. Die gewonnen Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Klima-Projekt sollen dann – mit
entsprechenden Modifizierungen – auf die Kirchengemeinden des neuen Kirchenkreises übertragen werden.
Hindernisse
Die Erfassung der Energieverbräuche kann nur dezentral in jeweiligen Kirchengemeinden
erfolgen, da die Verbrauchswerte nicht von dem Kirchenkreisverwaltungsamt zentral erfasst
und verwaltet werden. Dieses ist lediglich für die Buchhaltung zuständig. Die Qualität der
erfassten Energieverbrauchsdaten hängt daher hauptsächlich vom Engagement und der Motivation der Verantwortlichen in den Kirchengemeinden ab. Die Klima AG ist daher dabei,
einen Vorschlag zu entwickeln, dass in den Kirchenkreisverwaltungsämtern neben den Buchhaltungsdaten auch die Energieverbräuche erfasst werden. Die Ermittlung der Dienstfahrten
im Rahmen des Projekts ist bei den Betroffenen zum Teil auf große Skepsis gestoßen. Daher
wurde dieser Bereich in der Erhebung nicht weiter verfolgt, um das Projekt als Ganzes nicht
zu gefährden. Die Arbeit der Klima AG ist vollständig ehrenamtlich und damit auch an gewisse zeitliche und inhaltliche Grenzen der Durchsetzungsfähigkeit gebunden, die entsprechenden Verbrauchsdaten in den Kirchengemeinden zu erheben. Allerdings würde eine professionelle Erfassung aufgrund der „Prozessgeschwindigkeit in den Gemeinden“ kaum bessere Ergebnisse erzielen, wie die bisherigen Erfahrungen der Verantwortlichen zeigen.
Ansprechpartner
Klima AG im Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg (seit 01.01.2014 Kirchenkreis OderlandSpree)
Friedrich Heilmann
Seestr. 21, 15537 Erkner
Tel.: 03362/503071
E-Mail: friedrich@familie-heilmann.de, www.ekkfs.de/klimaschutz.html
!
138!
Kapitel 12
12.1.3
Beschaffung
12.1.3.1 Ökofaire und regionale Beschaffung – Evangelische Studierendengemeinde
Berlin (ESG)
Worum geht es?
Die Gemeindeversammlung der Evangelischen Studierendengemeinde hat im Sommer 2008
eine „Nachhaltigkeitsrichtlinie zum regionalen, ökologischen und fairen Einkaufen zu allen
Veranstaltungen in der ESG Berlin“ beschlossen. Mit der Umsetzung der Richtlinie wurde im
Jahr 2009 begonnen. Der Schwerpunkt liegt in den drei Bereichen Ökologie, Regionalität und
Fairness. Die eingekauften Lebensmittel sollen als Mindeststandard mit dem EU Bio-Siegel
ausgezeichnet sein. Die Produkte sollten nach Möglichkeit regionaler Herkunft sein und aus
dem Umfeld Berlin und Brandenburg stammen. Sie müssen in diesem Fall nicht zwingend das
Bio-Siegel tragen. Lebens- und Genussmitteln, die nicht regionaler Herkunft sind, sollten neben dem Bio-Siegel auch mit dem Fairtrade-Siegel ausgezeichnet sein. Neben der eigentlichen Beschaffungsrichtlinie wurde auch eine Empfehlung zum regionalen, ökologischen und
fairen Einkaufen erstellt, die helfen soll, Produkte zu identifizieren, die der Richtlinie der
ESG Berlin entsprechen. Empfohlen wird darin ein saisonaler Einkauf von Obst und Gemüse,
der Einkauf in Bio-Läden, der Verzicht auf Fleisch bzw. dessen Reduzierung und Berücksichtigung veganer Produkte.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
In der Vorbereitung zum politischen Nachtgebet „Welternährungskrise“ im Frühsommer 2008
entstand die Idee, mit Hilfe einer Petition einen Antrag an die Gemeindeversammlung zur
Umstellung des Lebensmittelkaufs auf ökologische, faire und regionale Produkte einzubringen. Dem Antrag wurde von der Gemeindeversammlung zugestimmt; in Folge wurde von
einer eingerichteten Öko-AG eine Vorlage für eine Nachhaltigkeitsrichtlinie erarbeitet, die
vom Gemeinderat zum Jahresbeginn 2009 in Kraft gesetzt wurde.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Die Nachhaltigkeitsrichtlinie wurde 2012 mit dem dritten Platz des 14. Ökumenischen Umweltpreises der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und dem
Erzbistum Berlin ausgezeichnet. Eine Umsetzung dieser Richtlinie stellt insbesondere auch
für Kirchengemeinden ein niederschwelliges Instrument zu mehr Nachhaltigkeit und einem
verstärkten Umweltbewusstsein dar, wenn es aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, etwa
kostenintensive energetische Sanierungen von Gebäuden oder den Umstieg auf regenerative
Energien zu realisieren. Des Weiteren ist es möglich, einen Multiplikatoreffekt auf das Einkaufsverhalten von Gemeindegliedern zu erzeugen. Die ESG bemüht sich, die Richtlinie auszudehnen, etwa durch das Angebot von Bio-Bier bei eigenen Festen, möglichst umweltschonenden Druck und die Anschaffung nachhaltig produzierter Gebrauchsgegenstände. Derzeit
wird eine mögliche Ausweitung der Richtlinie auf „Non-Food-Artikel“, wie Büroartikel geprüft.
139
Anhang
Hindernisse
Die Beschaffung von Bio-Lebensmitteln ist in unmittelbarer Nähe der ESG schwierig, da es
nur wenige entsprechende Anbieter gibt.
Ansprechpartner
Evangelische Studierendengemeinde Berlin
Heike Steller-Gül (Studierendenpfarrerin)
Borsigstr. 5, 10115 Berlin
E-Mail: heike.steller-guel@esgberlin.de, www.esgberlin.de/downloads
12.1.4
Mobilität
12.1.4.1 Oder-Spree Mitfahrzentrale – ehemaliger Evangelischer Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg (Kirchenkreis Oderland-Spree)
!
Worum geht es?
Bei der seit 2012 bestehenden Oder-Spree Mitfahrzentrale handelt es sich um eine OnlinePlattform zur Vermittlung von Fahrgemeinschaften im Landkreis Oder-Spree und den angrenzenden Städten Berlin, Frankfurt/Oder und Potsdam. Die Mitfahrzentrale leistet einen
aktiven Beitrag zum Klimaschutz; gleichzeitig führt sie zu einer Verbesserung der Mobilität
im ländlichen Raum. Von der Mitfahrzentrale selbst werden keine Fahrten vermittelt. Die
Plattform bildet vielmehr die Basis, um entsprechende Angebote zu finden. Dabei können
sowohl Fahrende ihre Fahrten anbieten als auch Mitfahrende entsprechende Fahrten suchen.
Die Koordination – etwa von Abfahrtsort, Fahrpreis und Zielort – erfolgt direkt zwischen den
Fahrenden und Mitfahrenden per Mail oder Telefon. Auf der Internetseite der Mitfahrzentrale,
www.mitfahrzentrale-oder-spree.de, wird sehr detailliert über den Ablauf informiert; Angebote und Gesuche zum Mitfahren können abgerufen werden.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Entstanden ist die Mitfahrzentrale aus einer Idee und Initiative des IdeenCafes des Jugendfachtages in der Gemeinde Steinhöfel im Oktober 2010. Das Online-Portal wird von dem
ehemaligen Evangelischen Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg – Eine Welt Projekt und
der Gemeinde Steinhöfel betrieben. Gefördert wird das Projekt bis Ende 2013 durch eine Anschubfinanzierung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und
dem Evangelischen Entwicklungsdienst. Der Förderverein für regionale Entwicklung e.V hat
über ein Qualifzierungsprojekt für Jugendliche kostengünstig die Internetseite programmiert.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Die Mitfahrzentrale ist eines von zahlreichen Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit des ehemaligen Kirchenkreises Fürstenwalde-Strausberg und der dortigen Arbeitsstelle für Ev. Kinder- und Jugendarbeit. Dazu gehören Projekte aus dem Bereich Bildungsarbeit zum Fairen Handel und den Millenniumsentwicklungszielen aber auch die Erstellung von Materialien für die schulische und außerschulische entwicklungspolitische Bil!
140!
Kapitel 12
dungsarbeit – etwa das Projekt Klimafrühstück – und Aktionen gegen Massentierhaltung. Wie
viele Personen die Mitfahrzentrale nutzen, kann nicht genau abgeschätzt werden. Für eine
stabile langfristige Basis bräuchte die Mitfahrzentrale nach Angaben der Verantwortlichen
noch mehr Nutzende. Um dies zu erreichen, gibt es inzwischen eine Kooperation mit MObiL
(www.mobilinmol.de) im Landkreis Märkisch Oderland, die das Angebot- und Gesuchformular auf ihrer Internetseite platziert haben.
Hindernisse
Ein Hindernis ist bisher, dass die Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden noch nicht die
Hauptnutzenden des Projekts sind. Dies wird insbesondere mit der Spontaneität der Fahrten
begründet, und das Organisieren von Fahrten über die Mitfahrzentrale wird als nicht so bequem und flexibel angesehen. Zudem werden seit 2012 auf Beschluss der EKBO Landessynode 0,30 Euro pro km für Dienstfahrten mit dem Privatauto erstattet. Für die Mitarbeitenden
in ländlichen Regionen ist dies aufgrund der hohen Benzinpreise und weiten Fahrten sicherlich positiv zu bewerten, setzt aber wenig Anreize, Fahrten über die Mitfahrzentrale zu organisieren. Dies wäre gegeben, wenn die 0,30 Euro pro Kilometer mit der Bedingung verknüpft
wären, das Auto regelmäßig mit anderen – etwa über die Mitfahrzentrale – zu teilen.
Ansprechpartnerin
Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree – Eine Welt Projekt
Arbeitsstelle für Ev. Kinder- und Jugendarbeit
Frau Gabi Moser
Domplatz 4, 15517 Fürstenwalde
Tel.: 03361/59 18 27
E-Mail: gabi-moser@web.de
12.1.5
Klimaschutz
12.1.5.1 Klimaschutzteilkonzepte – Ev. Kirchenkreise Berlin-Nord, Berlin-Stadtmitte,
Schöneberg, Steglitz und Reinickendorf
Worum geht es? / Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Seit 2008 haben Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen die Möglichkeit, beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit Anträge für ein Klimaschutzteilkonzept zu stellen. Die Förderung umfasst drei Bausteine, deren Beantragung
einzeln oder auch kombiniert möglich ist. Im ersten Baustein „Klimaschutz-Management“
geht es um die Ermittlung und Bewertung des Ist-Zustandes der Gebäude mit Hilfe von Energiekennzahlen. Mit der zusätzlichen Erarbeitung eines Controlling-Konzeptes soll eine dauerhafte Datenerfassung und -auswertung gewährleitstet werden. Im zweiten Baustein „Gebäudebewertung“ werden mit Hilfe von Gebäudebegehungen Zustandsbeschreibungen von baulichen Teilen (Fassaden, Fenster, Dach) und der Anlagentechnik (Heizung und Lüftung) erarbeitet. Zugleich werden die Kosten für mögliche Investitionsmaßnahmen zur Emissionsminderung sowie das Einsparpotential des Energieverbrauchs grob ermittelt. Den Abschluss bil141
Anhang
det ein Bericht, in dem – unterteilt nach zeitlichen Prioritäten – die mögliche Umsetzung von
investiven und nicht-investiven Maßnahmen dargestellt wird. Im dritten Baustein „Feinanalysen“ werden eine deutlich ausführlichere Untersuchung des Ist-Zustandes sowie die Erarbeitung von ganz konkreten Sanierungsmaßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen gefördert. Eine Förderung von Feinanalysen ist nur für Liegenschaften möglich, die in den nächsten fünf Jahren tatsächlich saniert werden sollen.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Der Kirchenkreis Berlin-Nordost hat im Rahmen der Förderung der nationalen Klimaschutzinitiative 19 Gebäude in vier Kirchengemeinden untersuchen lassen. Das Projekt wurde im
September 2010 abgeschlossen. Der Ev. Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte hat 2011 zusammen
mit dem Ev. Kirchenkreis Schöneberg, Steglitz und Reinickendorf für insgesamt 74 Gebäude
ein Klimaschutzteilkonzept erstellen lassen. Die Klimaschutzteilkonzepte dienen nun als Basis für die Umsetzung von investiven und nicht-investiven Maßnahmen zur Reduzierung der
Energieverbräuche der untersuchten Gebäude.
Hindernisse
Die Resonanz aus den Gemeinden war nach Meinung der Projektverantwortlichen äußerst
gering. Die im Anschluss an die Teilkonzepte umgesetzten Maßnahmen wurden zudem meist
schon vorher diskutiert und wären auch ohne Förderprogramm umgesetzt worden. Der Erfolg
des Förderprogramms ist daher aus Sicht des Kirchlichen Verwaltungsamtes eher kritisch zu
bewerten. Zudem wurde bemängelt, dass die Teilkonzepte für die Gemeinden zu allgemein
waren und darüber hinaus ein finanzieller Anreiz für eine Umsetzung fehlte. Die vorgenommenen Untersuchungen werden daher nur als ein erster Schritt gesehen.
Ansprechpartner
Kirchliches Verwaltungsamt Berlin Mitte-Nord
Peter Süßenberger, Architekt
Klosterstraße 66, 10179 Berlin
Tel.: 030/25 81 85 - 431
E-Mail: p.suessenberger@kva-bmn.de
www.kkbs.de/1048179
12.1.5.2 Ökocentfonds – Ev. Kirchenkreis Potsdam
Worum geht es?
Bei dem von dem Energieversorger Energie und Wasser Potsdam (EWP) angebotenen Kirchenstromtarif fließen pro verkaufter Kilowattstunde Strom rund 1,25 Cent in einen Ökofonds. Aus diesem werden Projekte finanziert, die zu einer Reduzierung von CO2-Emissionen
beitragen. Dies ist insbesondere bei Blockheizkraftwerken der Fall. Der Fonds wird zu gleichen Teilen von dem Kirchenkreis und der EWP verantwortet. Der Strom des Kirchenstrom-
!
142!
Kapitel 12
tarifs wird hauptsächlich in einem Gaskraftwerk in Potsdam erzeugt; bei zusätzlich eingekauften Strom wird gänzlich auf Atomstrom verzichtet.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Bei der Synode des Kirchenkreises Potsdam wurde im Jahr 2003 der Beschluss gefasst, dass
von den Kirchengemeinden regenerativer Strom bezogen werden soll. Auf einen Wechsel von
dem kommunalen Energieversorger Energie und Wasser Potsdam (EWP) sollte jedoch verzichtet werden. Zum einen wird von dem Versorger ein sehr effizientes Gas- und Dampfkombiheizkraftwerk betrieben, zum anderen wird so ein Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Region geleistet. Als Kompromiss wird seit 2004 von der EWP ein sogenannter
Kirchenstromtarif angeboten.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Der Kirchenstromtarif wird von fasst allen Kirchengemeinden sowie mehreren hundert Privathaushalten von haupt- und ehrenamtlichen Kirchenmitarbeitern bezogen, so dass pro Jahr
rund 16.000 Euro von der EWP in den Ökofonds eingezahlt werden. Im Jahr 2010 konnte das
erste Blockheizkraftwerk in einem Seniorenheim im Kirchenkreis errichtet werden. Dieses
wurde inzwischen – ebenfalls finanziert aus dem Ökofonds – um eine Photovoltaikanlage
ergänzt. Das BHKW weist im Vergleich pro investiertem Euro jedoch ein deutlich höheres
Einsparpotenzial an CO2 auf. Das Projekt wurde beim Deutschen Evangelischen Kirchentag
in Dresden mit dem 1. Preis im Wettbewerb „klimafair“ ausgezeichnet. Des Weiteren wurde
mit Hilfe des Ökocentfonds Ölheizungen auf Gasbrennwerttechnik umgestellt, ein Gemeindesaal mit LED-Leuchten ausgerüstet und weitere BHKWs – zwei Zuhausekraftwerke von
Lichtblick – in Auftrag gegeben.
Hindernisse
Für die Ermittlung der optimalen Größe von Blockheizkraftwerken ist es vor dem Einbau
notwendig, den Energieverbrauch der letzten Jahre zu erfassen. Die dazu notwendige Zusammenstellung der Verbrauchsabrechnungen vor Ort stellt dabei eine gewisse Schwierigkeit
dar. Des Weiteren ist für den Einbau eine qualifizierte Fachfirma notwendig, die auch eine
entsprechende Betreuung der Anlage leisten kann. Im Betrieb des Blockheizkraftwerks ist die
Rolle eines Verantwortlichen vor Ort – Hausmeister oder anderer Betreuer – notwendig, der
Störungen und Probleme zeitnah an die Servicefirma meldet, da ein Stillstand der Anlage
auch immer mit einem finanziellen Ausfall verbunden ist. Als ein gewisses Hindernis stellt
sich die Suche nach ökologisch sinnvollen Projekten dar, die mit einer hohen Reduzierung
von CO2-Emissionen pro investiertem Euro einhergehen. Photovoltaikanlagen eignen sich
nach Einschätzung der Verantwortlichen des Kirchenkreises nicht dafür, so dass Gelder aus
dem Ökofonds zum Teil noch nicht investiert werden konnten und auf einem Konto verwaltet
werden.
143
Anhang
Ansprechpartner
Ökokreis des Kirchenkreises Potsdam
Dr. Konrad Elmer Herzig
Nansenstr. 6, 14471 Potsdam
Tel.: 0331/9512904
E-Mail: elmer-herzig@gmx.de!
12.1.5.3 Solarenergie auf Kirchendächern – Ev. Kirchengemeinde Finow
!
Worum geht es? / Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Im Jahr 1998 beschloss das Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), die
Umweltaktivitäten der Kirchengemeinden in Deutschland verstärkt zu fördern. Damit sollte
auch anerkannt werden, dass Umweltaktivitäten in einzelnen Kirchengemeinden bereits seit
den 1970er Jahren eine große Bedeutung hatten. Das Projekt „Kirchengemeinden für die
Sonnenergie“ wurde ins Leben gerufen. Zwischen den Jahren 1999 und 2001 konnten so Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen sowie Ordensgemeinschaften öffentlich-rechtlicher
Religionsgemeinschaften Anträge bei der DBU für die Förderung der Installation von Solaranlagen stellen. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel wird eine umweltfreundliche Erzeugung von Strom aus einer zudem nahezu unerschöpflichen und sauberen Energiequelle
immer bedeutsamer. Das Projekt soll zudem eine Vorbildfunktion für private Haushalte haben, die damit angeregt werden sollen, ebenfalls die Nutzung von Solarenergie bei ihrer
Energieversorgung mit einzubeziehen und so eine flächendeckende Verbreitung dieser Technologie der Energieerzeugung weiter voranzutreiben. Daher wurden begleitende öffentlichkeitswirksame Aktionen durchgeführt und gefördert, um die Vorteile der Nutzung von Solarenergie einer breiten Bevölkerung zugänglich zu machen.
Ergebnisse
Mehr als 700 Kirchengemeinden aus ganz Deutschland konnten durch die Förderinitiative
„Kirchengemeinden für die Sonnenenergie“ der DBU zur Anschaffung von Solaranlagen für
die Erzeugung von Strom als auch für die Warmwasserbereitung gewonnen werden. Aus der
EKBO beteiligten sich 23 Kirchengemeinden an dem Projekt. Im Nachfolgenden wird exemplarisch an einer Kirchengemeinde deren „Sonnenenergie-Projekt“ vorgestellt. Viele weitere
Kirchengemeinden präsentieren sich unter www.kirchendaecher.de.
Evangelische Kirchengemeinde Finow
Im Jahr 2000 wurde nach langer Planung mit dem Bau des Gemeindezentrums (DietrichBonhoeffer-Haus) der Evangelischen Kirchengemeinde in Finow begonnen. Dabei handelt es
sich um einen auf einem weiträumigen Gelände errichteten Zweckbau mit Gemeindesaal,
Jugendbereich, Büro, Küche und Mitarbeiterwohnung. Zeitgleich wurde von der DBU der
Förderantrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (1,1 kWp) und einer solaren Warmwasseranlage (11,54 qm) auf dem Dach des Gemeindezentrums bewilligt. Der erzeugte Strom der
!
144!
Kapitel 12
Anlage wird in das örtliche Stromnetz eingespeist und vom regionalen Energieversorger vergütet. An einer Schautafel am Gebäude wird die aktuell erzeugte Energiemenge angezeigt.
Ansprechpartner
Evangelische Kirchengemeinde Finow
Pfarrer Martin Appel
Schulstraße 28, 16227 Eberswalde
Tel.: 03334/32197
E-Mail: kg.finow@telta.de, www.kirche-finow.de/photo.htm
12.1.5.4 Solargenossenschaft Lausitz eG (SoGeLa)
Worum geht es?
Im Mai 2009 wurde die Solargenossenschaft Lausitz von zehn Mitgliedern der Evangelischen
Kirchengemeinde Guben ins Leben gerufen. Das Ziel der Genossenschaft ist der Bau und der
Betrieb von Photovoltaikanlagen in Bürgerhand auf gepachteten Dachflächen, so dass keine
zusätzlichen natürlichen Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Ein Anteil an der
Genossenschaft kann für 250 Euro erworben werden. Im September 2009 wurde die erste
Solaranlage installiert. Der produzierte Strom wird in das Stromnetz eingespeist. Die Vergütung fließt in neue Projekte, kann aber auch unter den Mitgliedern ausgeschüttet werden –
entschieden wird darüber in der jährlichen Mitgliederversammlung. Die Projekte werden zu
rund 70 bis 80 Prozent über Kredite finanziert.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Das Projekt wurde als alternative und zudem umweltverträgliche Form der Stromerzeugung
gegenüber der Braunkohle und den damit verbundenen Braunkohletagebau in der Lausitz
initiiert. Durch eine Beteiligung ist es jedem möglich, einen aktiven Beitrag gegen Kohlestrom zu leisten.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Im Jahr 2010 wurde die Solargenossenschaft mit dem dritten Platz des Ökumenischen Umweltpreises der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und dem Erzbistum
Berlin ausgezeichnet. An der Genossenschaft sind rund 150 Mitglieder mit etwa 1.000 Anteilen beteiligt. Im Jahr 2012 waren bereits 14 Anlagen – darunter Dachflächen auf Mehrfamilienhäusern sowie öffentlichen und kirchlichen Gebäuden – mit einer Leistung von etwa 340
Kilowatt-Peak installiert.
Ansprechpartner
Solargenossenschaft Lausitz eG
Matthias Bärmann (Vorsitzender)
Winkelstraße 8, 03172 Guben
Tel.: 03561/54 63 06 3, E-Mail: info@solar-lausitz.de, www.solar-lausitz.de
145
Anhang
12.1.6
Biologische Vielfalt
12.1.6.1 Lebensraum Kirchturm – Ev. Kirchengemeinden Spreenhagen, Marienfelde,
Friederdorf und Sophien
Worum geht es?
Das bundesweite Projekt „Lebensraum Kirchturm“ ist auch in Brandenburg und Berlin zahlreich vertreten. Im Land Brandenburg sind 20 und in der Stadt Berlin sechs Kirchengemeinden beteiligt, deren Kirchtürme besonderer Lebensraum für verschiedene Tierarten sind.
Deutschlandweit sind innerhalb von nur 6 Jahren rund 700 Kirchen gemeldet worden
(www.nabu.de/aktionenundprojekte/lebensraumkirchturm/aktion/).
Spreenhagen (Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg) wurde 2012 vom NABU mit der Plakette „Lebensraum Kirchturm“ für die Einrichtung einer Nistmöglichkeit für Schleiereulen in
den Rundfenstern des Kirchturms ausgezeichnet. Zudem bietet das Gebäude Unterschlupf für
Fledermäuse (www.nabu-fuerstenwalde.de/unsere-projekte/lebensraum-kirchturm).
Im Jahr 2009 hat die Evangelische Kirchengemeinde Marienfelde die Auszeichnung „Lebensraum Kirchturm“ für die Einrichtung einer Nistmöglichkeit von Turmfalken in der Dorfkirche
Marienfelde Die Nistmöglichkeit dient als Ersatzquartier für den bisherigen Nistplatz im Feuerwehrturm.
Im Dezember 2008 wurde die Evangelische Kirchengemeinde Friederdorf mit der „Lebensraum Kirchturm“-Plakette ausgezeichnet. Die Kirchengemeinden hat den Nistkasten für
Turmfalken im Kirchturm im Jahr 2007 erneuert, zudem gibt es eine Nisthilfe für Schleiereulen (http://berlin.nabu.de/projekte/lebensraumkirchturm/11084.html).
Auch die Zionskirche der Ev. Kirchengemeinde Sophien in Berlin-Mitte wurde 2008 für die
Einrichtung eines Nistkastens für Turmfalken im Kirchturm ausgezeichnet. Der Nistplatz
wurde bereits kurz nach der Installation von einem Turmfalkenpaar bezogen
(http://berlin.nabu.de/projekte/lebensraumkirchturm/11083.html).
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat zusammen mit dem Beratungsausschuss für
das Deutsche Glockenwesen im Jahr 2007 das Projekt „Lebensraum Kirchturm“ initiiert. Damit werden Kirchengemeinden ausgezeichnet, die sich für den Artenschutz engagieren, etwa
durch die Schaffung von Nistmöglichkeiten für Vögel wie Turmfalken, Schleiereulen und
Dohlen sowie Unterkünfte für Fledermäuse in Kirchengebäuden.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Eine Befragung von Kirchengemeinden, die die Plakette „Lebensraum Kirchturm“ tragen,
ergab: in mehreren Kirchengemeinden wird das Projekt nicht mehr durchgeführt; manche sind
auch ohne personelle Betreuung durch die EKBO erfolgreich; andere wünschen sich mehr
!
146!
Kapitel 12
fachliche Begleitung oder zumindest Projektmaterialien durch die EKBO. In einigen Kirchengemeinden gibt es Kritik seitens der Bewohner/innen, da diese sich z.B. an gestiegener
Dohlenanzahl oder an Kot um die Kästen herum stören. In anderen Kirchengemeinden werden die Nistkästen von den Anwohner/innen gut angenommen. Dies kann auch an verstärkter
Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit der jeweiligen Gemeinden liegen. Trotz einiger
Schwierigkeiten in machen Kirchengemeinden ist „Lebensraum Kirchturm“ ein erfolgreiches
Projekt, das bedrohte Arten direkt in die Kirchengemeinde holt und die Gemeinde am Leben
dieser teilhaben lässt. So wird konkreter Artenschutz mit Öffentlichkeitsarbeit verbunden –
dies auszubauen ist erstrebenswert.
Ansprechpartnerin
EKBO Konsistorium – Umweltarbeit
Dr. Almut Beringer, Theologische Umweltreferentin
Georgenkirchstr. 69, 10249 Berlin
Telefon: (030) 243 44-121
E-Mail: umwelt@ekbo.de
12.1.6.2 Samaritergarten – Ev. Kirchengemeinde Greiffenberg
!
Worum geht es?
Der 15.000 qm große Pfarrgarten der Greiffenberger Kirchengemeinde wurde in einen sogenannten Samaritergarten umgestaltet. In diesem werden von Langzeitarbeitslosen, sucht- und
psychisch kranken Menschen Bio-Obst und Bio-Gemüse angebaut und dient als therapeutisches Begleitangebot. Die Ernte wird an die Tafel in Angermünde sowie zwei Kitas, eine
Grundschule und ein Altersheim abgegeben. Ein Teil wird aber auch selbst weiterverarbeitet
– etwa zu Marmelade und Saft. In dem Hofgarten arbeiten mit Zuschuss des Amts zur Grundsicherung für Arbeitssuchende Angermünde vier Personen. Gerätschaften und Saatgut werden
zudem durch Spenden finanziert. Dafür ist vor allem die Kooperation mit externen Partnern
wichtig.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Das Projekt wurde 2007 ins Leben gerufen und wird von der Kirchengemeinde AngermündeGreiffenberg, der Johanniter Unfallhilfe und dem Amt zur Grundsicherung für Arbeitssuchende Angermünde getragen.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Einen wichtigen Teil des Projekts stellt auch der Bereich Umweltbildung dar. In dem Garten
wird Schulklassen der Angermüder Grundschule der regionale Obst- und Gemüseanbau näher
gebracht. Des Weiteren wurde zusammen mit dem Landschaftspflegeverband UckermarkSchorfheide eine Streuobstwiese mit alten Obstsorten angelegt. Zudem wurde 2011 eine eigene Imkerei auf dem Gelände des Samaritergartens errichtet. Ab 2013 sollen erstmals Obstweine hergestellt werden.
147
Anhang
Hindernisse
Aufgrund der finanziellen Ausstattung sind größere Ausgaben für technische Gerätschaften
nur sehr begrenzt möglich. Umliegende Agrarbetriebe unterstützen den Samaritergarten mit
Geräten.
Ansprechpartner
Ev. Kirchengemeinde Greiffenberg
Pfr. Dr. Justus Werdin
Kirchstraße 7, 16278 Angermünde OT Greiffenberg
Tel.: 033334/71900
E-Mail: pfarramt-greiffenberg@kirche-uckermark.de
12.1.7
Förderung
12.1.7.1 Ökumenischer Umweltpreis
Worum geht es?
Von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und dem Erzbistum Berlin wird seit 1999 jedes Jahr der Ökumenische Umweltpreis vergeben. Seit 2013
wird diese Auszeichnung gemeinsam von allen Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rats
Berlin-Brandenburg (ORBB) verliehen. Mit diesem soll das vielfältige kirchliche Engagement
für die Bewahrung der Schöpfung ausgezeichnet werden. Die eingereichten Projektvorschläge
werden von einer Jury begutachtet, die sich aus Personen, die von den Mitgliedskirchen des
Ökumenischen Rats Berlin-Brandenburg benannt werden, zusammensetzt. Die Projekte und
Aktion können aus verschiedenen Themenfeldern wie etwa Energieeinsparung, Klimaschutz,
umweltpädagogische Aktivitäten, Beteiligung am Agenda 21-Prozess und umweltfreundliche
Beschaffung stammen. Voraussetzung ist, dass die Projekte bereits umgesetzt sind bzw. mit
der Umsetzung begonnen wurde. Bewerben können sich unter anderem Jugend- und Seniorengruppen, Verbände, Gemeinden, Schulen und Kitas. Der Umweltpreis ist insgesamt mit
3.000 Euro dotiert und wurde 2013 zum 15. Mal vergeben.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
In der Ausschreibung für den Umweltpreis 2013 heißt es zur Idee des Preises: „Der Ökumenische Umweltpreis will die Wahrnehmung unserer Verantwortung für die Schöpfung vertiefen
und zu einem Handeln aus dieser Verantwortung im persönlichen und öffentlichen Leben
ermuntern! Die christliche Botschaft verpflichtet uns, das Geschenk der Schöpfung als Lebensraum für uns, alle Mitgeschöpfe und zukünftige Generationen zu bewahren. Ein sorgsamer und sparsamer Umgang mit den natürlichen und den nicht erneuerbaren Ressourcen gehört dazu.“
!
148!
Kapitel 12
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Seit 1999 haben sich zahlreiche Projekte und Aktionen für den Umweltpreis beworben. 2013
beteiligten sich zum ersten Mal alle im Ökumenischen Rat Berlin-Brandenburg vertretenen
Kirchen für den unter dem Titel „Gottes Erde – zum Wohnen gemacht“ stehenden Preis.
Ansprechpartner
Ökumenischer Rat Berlin-Brandenburg
Gierkeplatz 2-4, 10585 Berlin
Tel.: 030-342 10 00
E-Mail: post@oerbb.de
12.1.7.2 Klimaschutzfonds der EKBO54
Worum geht es?
Im baulichen Klimaschutz ist eine relativ hohe Wirksamkeit zur Reduzierung von CO2Emissionen zu erzielen. Deshalb hat die EKBO einen Klimaschutzfonds aufgelegt, um Kirchengemeinden und Kirchenkreise beim baulichen Klimaschutz an Gebäuden, die dauerhaft
dem kirchlichen Leben dienen, zu unterstützen. Neben Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden werden auch Schulungen von Nutzerinnen und Nutzern der Gebäude gefördert. Für die Jahre 2013 bis 2016 stehen insgesamt 1,6 Mio. Euro an Projektmitteln zur Verfügung.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Die Landessynode hat 2011 den Beschluss gefasst, Projektmittel für die Förderung gezielter
Maßnahmen zum Klimaschutz zur Verfügung zu stellen. Aus den 1,6 Mio. Euro Projektmitteln des daraufhin aufgelegten Klimaschutzfonds sollen Bauvorhaben der Kirchengemeinden
und Kirchenkreise anteilig gefördert werden, deren Ansatz und berechenbare Effekte beispielhaft für das Bestreben der EKBO sind, die CO2-Emission deutlich zu senken und damit
ihr Klimaschutzziel zu erreichen. Seit Sommer 2012 hat der im Kirchlichen Bauamt befristet
tätige Klimaschutzmanager die fachlichen Rahmenbedingungen beschrieben. Daraufhin hat
das Konsistorium im Frühjahr 2013 eine Förderrichtlinie als Verwaltungsvorschrift in Kraft
gesetzt. Der Klimaschutzmanager berät und unterstützt die Antragsteller und bearbeitet die
Förderanträge bis zu einer fachlich begründeten Förderempfehlung.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Für das Jahr 2013 lagen Ende November 2013 19 Anträge aus 17 Kirchengemeinden mit einer Antragssumme von rund 518.000 Euro vor. Zwei Anträge wurden abgelehnt. Bewilligt
wurden bisher 12 Maßnahmen und 4 Planungen mit einem Fördergesamtbetrag von rund
394.000 Euro. In den meisten Anträgen werden anteilige Planungen zusammen mit Baumaß!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
54
Zusammengestellt von Kirchenoberbaurat Dipl.-Ing. Architekt Matthias Hoffmann-Tauschwitz, Leiter des
Kirchlichen Bauamtes der EKBO und Dipl.-Ing. Architekt Markus Schaefer, Klimaschutzmanager der EKBO.
149
Anhang
nahmen gefördert. Teilweise können auf das Projekt bezogene Fördersummen erst nach einer
energetisch konkretisierten Fachplanung bewilligt werden. Dann wird zunächst allein die Planung gefördert, sofern absehbar ist, dass sich daraus ein förderfähiges Projekt ergibt. Die Fördersummen orientieren sich am Einsparerfolg an CO2 bei den Maßnahmen und nicht an monetären Einsparungen. Bei den bisher geförderten Maßnahmen liegen die Einsparungen an
CO2 bei 25 bis 94 Prozent bezogen auf den berechneten bzw. ursprünglichen Verbrauch oder
errechneten Bedarf. Die Förderempfänger sollen mit Meldungen der künftigen Verbrauchsdaten helfen, die Berechnungsergebnisse für den Bedarf und die Effizienz zu bewerten.
Hindernisse
Die Verbrauchserfassung geschieht häufig lückenhaft oder die Aussagekraft der Ausgangsdaten ist gering. Dazu trägt beispielweise ein (anteiliger) Leerstand der Objekte bei; oder die
Daten können den Objekten nicht exakt zugeordnet werden. Dann wird auf theoretische Bedarfsberechnungen zurückgegriffen. Teilweise wird an ein vorhandenes Objekt angebaut,
oder ein unbeheiztes Objekt wird weiter ausgebaut und nunmehr beheizt genutzt. Unter solchen Voraussetzungen ist der Vergleich von CO2-Aufkommen vor und nach der beabsichtigten Maßnahme schwierig. In vielen Fällen entsprechen die eingereichten Unterlagen und Daten nicht den zur Beurteilung notwendigen Berechnungsunterlagen. Häufig werden die beabsichtigten Maßnahmen von den Planungsbüros nicht genügend hinsichtlich ihrer Anrechenbarkeit nach der Förderrichtlinie vorbereitet. Stattdessen werden gesamte oder zu grobe
Schätzkosten oder Ausschreibungsergebnisse übermittelt, ohne dass nicht förderfähige Kosten
vorab identifiziert und herausgerechnet sind. Gelegentlich wurde auch während der Antragsbearbeitung von beabsichtigten Baumaßnahmen abgewichen. Solche schwierigen Grundlagen
behindern die Berechnung der förderfähigen Anteile und der Förderbeträge. Es braucht seine
Zeit, bis Klimaschutzmanager und Baupfleger sich gemeinsam vor Ort einen Eindruck zu
beabsichtigten Maßnahmen am Objekt machen können. Die Gemeinden erwarten dann häufig
sofort konkrete Bewertungen oder Zusagen über die Förderfähigkeit und Höhe der Förderung.
Die erforderliche Prüfung (bei Baudenkmalen von erheblichem, zusätzlichen Aufwand!),
kann jedoch nicht schon beim ersten Ortstermin abgeschlossen sein, sondern beginnt erst mit
ihm.
Verschiedentlich wird der Klimaschutzfonds als weiterer allgemeiner Fördertopf begriffen.
Insbesondere dann reichen die gestellten Unterlagen nicht aus, um die Förderfähigkeit aus
Sicht des Klimaschutzes beurteilen zu können. Nachforderungen zu notwendigen Unterlagen
lösen Unmut aus, da Planungsprozesse – meist mit vielen Beteiligten – bereits lange andauern. Gelegentlich haben sich Antragsteller schon vorher auf einen bestimmten Maßnahmenkomplex festgelegt, von dessen Klimaschutzeffekten und Einsparpotentialen sie – ohne entsprechende Fachkompetenz zu haben – überzeugt sind. Nachfragen des Klimaschutzmanagers
nach effizienteren Varianten werden dann schwerlich gehört.
!
150!
Kapitel 12
Ansprechpartner
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Markus Schaefer, Klimaschutzmanager, Architekt + Energieberater
Kirchliches Bauamt, Konsistorium, Ref. 6.4
Georgenkirchstr.69 – 70, 10249 Berlin, Tel.: 030-243 44-378
E-Mail: markus.schaefer@ekbo.de, www.kirchenbau.ekbo.de/1069088
12.1.7.3 Umweltfonds der EKBO
Worum geht es?
Über den EKBO-Umweltfonds können Umwelt- inklusive Energiesparprojekte in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen finanziell gefördert werden. Dazu ist ein formloser Antrag
notwendig, der vom Vergabeausschuss des Umweltfonds entschieden wird. Mitglieder des
Vergabeausschusses sind Dr. Almut Beringer – EKBO Theologische Umweltreferentin, Prof.
Dr. Helmut Borsch-Supan – Kunsthistoriker, Dr. Claudia Ludwig – Vorsitzende Ständiger
Synodalausschuss Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung sowie Dr. Eckhard
Zemmrich (geschäftsführend) – Theologischer Grundsatzreferent im Konsistorium.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Im Jahr 1994 wurde der Landeskirche eine Spende übergeben, aus deren Zinsen ein Teil der
Umweltarbeit und Umweltprojekte in der EKBO finanziell unterstützt werden. Zu den damit
geförderten Projekten zählt neben dem Ökumenischen Umweltpreis auch die Bezuschussung
für die Energieberatung in Kirchengemeinden sowie die Unterstützung von konkreten investiven Maßnahmen wie etwa Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung und Regenwassersammelanlagen.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Folgende Kirchengemeinden haben in den vergangenen fünf Jahren eine Förderung durch die
EKBO erhalten (siehe auch Kapitel 12.2):
2012
• Ev. Kirchengemeinde Franfurt (Oder) – St. Gertraud Kirche (Energieberatung)
• Ev. Kirchengemeinden Charlottenburg-Nord – Gemeindezentrum Nord, Gedenkkirche
Plötzensee (Energieberatung)
2011
• Ev. Hochschule Berlin (Energieberatung)
• Ev. Kirchengemeinde Joachimsthal – Pfarrhaus Joachimsthal (Energieberatung)
• Ev. Kirchengemeinde Berlin-Friedrichshagen – Kirchengebäude (Energieberatung)
• Ev. Kirchengemeinde Bad Wilsnack – Pfarrhaus (Energieberatung)
• Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V. (Regenwassersammelanlage)
• Ev. Kirchengemeinde Berlin-Neu-Buckow (Grüner Hahn)
151
Anhang
2010 und früher
• Ev. Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Hirschluch / Storkow (Heizenergiekonzept)
• Kommunität Grimnitz e.V. (Pflanzenkläranlage)
• Ev. Kirchengemeinde Moabit West (Gestaltung Kirchgarten)
• Ev. Kirchengemeinde Caputh (Bauberatung für neues Gemeindezentrum)
• Ev. Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte (Förderung vorbildlicher ökologischer Standards –
Neubau Kita St. Elisabeth)
• Ev. Osterkirchengemeinde Berlin-Wedding (Energieberatung)
• Ev. Kirchengemeinde Hoyerswerda-Neustadt (Installation einer Solaranlage)
• Ev. Kirchengemeinde Havelsee (Energieberatung)
• Ev. Kirchengemeinde Dallgow (Energieberatung)
• Kirchenkreis Hoyerswerda (Energieberatung im Rahmen eines Pilotprojekts)
Ansprechpartner
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Vergabeausschuss Umweltfonds
Pfr. Dr. Eckhard Zemmrich
Georgenkirchstr.69, 10249 Berlin
Tel.: 030-243 44-314
E-Mail: e.zemmrich@ekbo.de
12.2 Übersicht Einzelprojekte Umweltfonds der EKBO!
Der EKBO-Umweltfonds bezuschusst kirchliche Umweltprojekte, unter anderem Energieberatungen in Kirchengemeinden sowie konkrete investive Maßnahmen wie etwa Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen und Regenwassersammelanlagen (siehe hierzu Kapitel 12.1.7.3).
Zusätzlich zum Umweltfonds gibt es den EKBO-Klimaschutzfonds, um Kirchengemeinden
und Kirchenkreise beim baulichen Klimaschutz an Gebäuden, die dauerhaft dem kirchlichen
Leben dienen, zu unterstützen (siehe hierzu Kapitel 12.1.7.2). Im Folgenden werden die geförderten Projekte des Umweltfonds chronologisch dargestellt
12.2.1 Ev. Kirchengemeinde Franfurt (Oder) – St. Gertraud Kirche (Energieberatung)
Worum geht es?
Die evangelische Kirchengemeinde Frankfurt/Oder hat eine Energieberatung sowie ein Energiekonzept für die Sanierung der St. Gertraud-Kirche beauftragt. Der Beratervertrag sieht
Obergrenzen von rund 1.800 Euro für das Energiemanagement und 1.700 Euro für die Energieberatung der St. Gertraud-Kirche vor. Im August 2012 wurde hierfür ein Zuschuss von 500
Euro beantragt. Dieser wurde im Oktober 2012 vom Umweltfonds bewilligt. Zeitnah sollen
umfangreiche energetische Maßnahmen an der Kirche St. Gertraud durchgeführt werden.
!
152!
Kapitel 12
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Der Gemeindekirchenrat der evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt/Oder hat Maßnahmen
zur Erhöhung der Energieeffizienz beschlossen. Diese beinhalten neben einem übergreifenden
Energiemanagement für alle Liegenschaften auch die Energieberatung und ein Energiekonzept für die Sanierung der St. Gertraud-Kirche.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
„Im März 2013 wurden vom Energieberater Messungen von Verbräuchen, Temperaturen,
Aufheiz- und Abkühlphasen in der St.-Gertraud-Kirche vorgenommen. Die Erfassung dieser
Daten ist Teil der von unserer Gemeinde in Auftrag gegebenen Energieberatung für dieses
Kirchengebäude. Die Ergebnisse werden in eine Datenbank eingespeist, die Vergleichswerte
anderer Kirchengemeinden in der ganzen Bundesrepublik aufnimmt. Auf dieser Grundlage ist
eine energetische Analyse ähnlich dem Energiepass bei Wohnhäusern möglich. Für die Energieberatung wurde uns von der Landeskirche im vergangenen Jahr ein finanzieller Zuschuss
gewährt. Darüber hinaus ist uns in Aussicht gestellt, Mittel aus dem neu aufgelegten Klimaschutzfonds der EKBO beantragen zu können. (...) Durch das Klimaschutzkonzept und die
damit verbundenen Aktivitäten in unserer Gemeinde haben wir sehr gute Voraussetzungen,
uns erfolgreich um Gelder aus dem genannten Investitionsprogramm zu bewerben. In diesem
Jahr ist für St. Gertraud als nachhaltig Energie sparende Baumaßnahme das Einbringen einer
Dachdämmung vorgesehen.“55
12.2.2 Ev. Kirchengemeinden Charlottenburg-Nord – Gemeindezentrum Nord, Gedenkkirche Plötzensee (Energieberatung)
Worum geht es?
Die beiden Gemeindezentren der evangelischen Kirchengemeinde Charlottenburg-Nord sollen umfassend saniert werden. Hierzu soll ein Energiekonzept erstellt werden, auf dessen
Grundlage dann Maßnahmen ergriffen werden. Die Kosten für die beiden Gutachten liegen
bei etwa 9.500 Euro bzw. 7.050 Euro. Im Juli 2012 wurde eine Bezuschussung von 900 Euro
bzw. 600 Euro bewilligt.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Sämtliche Gebäude stammen aus den 1960er Jahren. Immer wieder sind Sanierungsmaßnahmen notwendig. Den Totalausfall der Heizungsanlage in der Sühne-Christi-Kirche nahm der
Gemeindekirchenrat zum Anlass, kein weiteres Geld in Reparaturmaßnahmen zu investieren,
sondern anhand eines Energiekonzeptes umfassend zu sanieren. Die Maßnahmen sollen die
Energiebilanz der Gemeinde deutlich verbessern und zu Einsparungen bei den Energiekosten
führen. Da die Gemeinde aufgrund der regelmäßig anfallenden hohen Reparatur- und Unterhaltungskosten inzwischen kaum noch über finanzielle Reserven verfügt, wurde im Dezember
2011 eine Förderung beantragt.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
55
Ev. Kirchengemeinde Frankfurt (Oder) (Hg.) (2013): Gemeindebrief 04/05 2013, www.evangelische-kircheffo.de/download.php?getFile=1363812378_26, S. 12.
153
Anhang
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Da die Kirchengemeinde noch überlegt, was mit den Häusern geschehen soll, wurden die
Gutachten noch nicht in Auftrag gegeben.
12.2.3 Ev. Hochschule Berlin (Energieberatung)
Worum geht es?
Die Gebäude und teilweise die Ver- und Entsorgungsanlagen auf dem Campus der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) aus den 1960er Jahren entsprechen nicht mehr den heutigen
bau- und anlagentechnischen Standards. Vor der Durchführung energiesparender Maßnahmen
sollen energetische Schwachstellen ermittelt werden. Die EHB stellte einen Antrag auf Förderung zur Erstellung eines Energiegutachtens.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Die Anlagen auf dem Hochschulcampus entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Um
energiesparende Maßnahmen durchführen zu können, muss erst ein entsprechendes Gutachten
erstellt werden, für das die Hochschule in ihrer „angespannten Haushaltslage“ um Förderung
bittet.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Nach telefonischer Auskunft des Bau- und Gebäudemanagements der EHB brachte das Energiegutachten einen Sanierungsbedarf in Höhe von insgesamt ca. 6.000.000 Euro als Ergebnis
(Zitat: „Die Fenster auf der Thermografie strahlten rot!“). Nachdem anfangs nur ein Gebäude
saniert werden sollte, wurde jetzt beschlossen, sämtliche Gebäude zu sanieren. Momentan
befindet sich der Prozess in Planungsphase II, allein für diese liegen die Kosten bei 77.000
Euro. Zur Zeit laufen auch Gespräche mit dem Energiebeauftragten und der Bauabteilung des
Kirchlichen Bauamtes, der Finanzantrag für Planungsphase II ist gestellt und geht jetzt den
Weg durch die Instanzen, die Finanzierung für Planungsphase II ist also noch vakant. Noch
wird geschaut, wie effizient welche im Gutachten vorgeschlagene Maßnahme ist. Außerdem
soll noch mit verschiedenen, auch nicht-kirchlichen Fördermittelgebern gesprochen werden.
12.2.4 Ev. Kirchengemeinde Joachimsthal – Pfarrhaus Joachimsthal (Energieberatung)
Worum geht es?
Für das Pfarrhaus der Gemeinde Joachimsthal wurde eine Energieberatung durchgeführt.
Nach dem Kostenvoranschlag lagen die Kosten inkl. einer Förderung durch das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei 400 Euro. Vom Umweltfonds wurde 2011
eine Unterstützung von 300 Euro gewährt.
!
154!
Kapitel 12
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Der Gemeindekirchenrat Joachimsthal hat in der Gemeinde das Thema Bewahrung der
Schöpfung zum Schwerpunkt gemacht. In diesen Rahmen fällt die Einsparung von Energie im
eigenen Umfeld – besonders im Pfarrhaus.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Das vorliegende Energiegutachten dient als Leitfaden für anstehende Sanierungen. So werden
die Fenster in dem Gebäude Stück für Stück erneuert. In den kommenden beiden Jahren sollen zudem anhand des Vorschlags des Energiegutachtens eine neue Heizungsanlage installiert
und die bisherigen Nachtspeicheröfen ersetzt werden. Da keine finanziellen Möglichkeiten
bestehen, alle Maßnahmen sofort umzusetzen, können immer nur Teile des Energiegutachtens
und die daran vorgeschlagenen Sanierungen realisiert werden.
12.2.5 Ev. Kirchengemeinde Berlin-Friedrichshagen – Kirchengebäude (Energieberatung)
Worum geht es?
Das Kirchengebäude der evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Friedrichshagen soll saniert
werden. Dieser Sanierung soll ein energetisches Konzept zugrunde gelegt werden. Die Gesamtkosten für dieses energetische Konzept betragen 6.200 Euro, wovon 300 Euro durch den
Umweltfonds übernommen wurden.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Im Februar 2011 wurde im Gemeindekirchenrat erörtert, welche Möglichkeiten die Gemeinde
hat, sich aktiv an Klimaschutzaktivitäten zu beteiligen. Das in Auftrag gegebene Sanierungskonzept für das Kirchengebäude soll die Empfehlungen des energetischen Konzepts berücksichtigen.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Momentan wird die Sanierung des Kircheninnenraumes geplant, das energetische Konzept
wurde erstellt und soll in die Planungen für die Sanierung mit eingearbeitet werden.
12.2.6 Ev. Kirchengemeinde Bad Wilsnack – Pfarrhaus (Energieberatung)
Worum geht es? / Wie ist das Projekt zustande gekommen
Für die geplante Sanierung des Pfarrhauses Bad Wilsnack wurde ein umfassendes Energiegutachten erstellt. Die Kosten des Gutachtens liegen bei rund 900 Euro inkl. einer Förderung
durch das BAFA. Beim Umweltfonds wurde ein Zuschuss von 300 Euro beantragt und gewährt.
155
Anhang
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Laut Auskunft der verantwortlichen Architektin wurde der Dachstuhl im Jahr 2012 komplett
erneuert und dabei alle Vorschriften der Energieeinsparverordnung umgesetzt. Auch in den
anderen Geschossen wurde saniert, es wurde eine neue Küche und eine neue Heizung mit
Brennwertkessel, ebenfalls nach Energieeinsparverordnung, eingebaut. Die Maßnahmen sind
inzwischen abgeschlossen.
12.2.7 Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V. (Regenwassersammelanlage)
Worum geht es?
Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e.V. baute von Mai 2011 bis Juli 2012 eine unter
Denkmalschutz stehende ehemalige Hauptschule zur Kindertagesstätte mit Familienzentrum
um. Dabei sollte auch eine Regenwassersammelanlage realisiert werden. Für diese Regenwassersammelanlage zum Bewässern der Grünflächen wurden Kosten von 27.000 Euro kalkuliert. Dazu wurden Förderanträge über 12.000 Euro bei der DBU und 7.500 Euro bei der Veolia-Stiftung gestellt. Beim Vergabeausschuss des Umweltfonds wurden 2.500 Euro beantragt,
die restlichen 5.000 Euro sind Eigenmittel.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Das Diakonische Werk Berlin-Stadtmitte strebt im eigenen Gebäudebestand eine ganzheitliche Sanierung, um so auch der eigenen Verantwortung gegenüber der Schöpfung nachzukommen. Deshalb wurde auch bei Umbau und Sanierung der zukünftigen Kindertagesstätte
auf energiesparende und energetisch wirksame Maßnahmen geachtet.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Die eingereichten Projektanträge wurden nach Auskunft des Diakonischen Werks Berlin
Stadtmitte nicht bewilligt. Nach aktuellem Stand ist die Baumaßnahme abgeschlossen, die
Außenanlage soll jedoch 2014 umgestaltet werden, ein Einbau der Regenwassersammelanlage
ist immer noch möglich.
12.2.8 Ev. Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Hirschluch / Storkow (Heizenergiekonzept)
Worum geht es?
Für den Energiecheck und die Erarbeitung eines Heizenergie-Zukunftsprojektes für die Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Storkow wurde im Dezember 2007 ein Zuschuss von
2.500 Euro beantragt. Im Januar 2008 wurden vom Umweltfonds 1.600 Euro bewilligt.
!
156!
Kapitel 12
12.2.9 Kommunität Grimnitz e.V. (Pflanzenkläranlage)
Worum geht es?
Die Kommunität Grimnitz e.V. hat auf einem von ihr erworbenen Grundstück eine Pflanzenkläranlage errichtet und im Sommer 2007 in Betrieb genommen. Damit ist die Kommunität in
der Wasserversorgung vollständig autark. Da große Teile der Arbeit von Mitgliedern der
Kommunität verrichtet wurden, fielen lediglich Kosten für Material und Verpflegung der Helfer von 6.600 Euro an. Im November 2007 wurde ein Zuschuss über 3.000 Euro beantragt, im
Januar 2008 wurden 2.500 Euro bewilligt.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Die Mitglieder der Kommunität errichteten die Anlage größtenteils in Eigenarbeit. Ein Nachbar stellte seinen Bagger zur Verfügung, durch den Internationalen Bauorden kam Unterstützung für verschiedene Arbeitsschritte. Die angefallenen Kosten sind überwiegend Materialkosten.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Die Pflanzenkläranlage auf dem Gelände der Alten Försterei (Grimnitzerstr. 11) arbeitet seit
der Inbetriebnahme einwandfrei. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Barnim hatte die
Anlage seinerzeit (zunächst für 10 Jahre – mit Verlängerungsmöglichkeit) mit der Auflage
genehmigt, dass regelmäßig eine biochemische Überprüfung der geklärten Wasserqualität
vorgenommen wird und eine Wartung stattfindet. Dies hat bisher nie zu Beanstandungen geführt, die Grenzwerte wurden immer sehr deutlich unterschritten. Das im Herbst geschnittene
Schilf bleibt über Winter zur Frostschutzverstärkung liegen und wird erst im Frühjahr entfernt. Der anfallende Schlamm darf selbst getrocknet und kompostiert werden.
12.2.10 Ev. Kirchengemeinde Moabit West (Gestaltung Kirchgarten)
Worum geht es?
Der Kirchgarten der evangelischen Kirchengemeinde Moabit-West wurde verschönert. Dazu
wurden zwei Maulbeerbäume und eine Maulbeerhecke gepflanzt, außerdem 3 Regentonnen
mit Anschluss an ein Fallrohr in die Erde eingelassen. Die Gesamtkosten lagen bei 480 Euro.
12.2.11 Ev. Kirchengemeinde Caputh (Bauberatung für neues Gemeindezentrum)
Worum geht es?
In der evangelischen Kirchengemeinde Caputh wurde 2008 ein neues Gemeindehaus errichtet. Für die Planungs- und Bauphase des Gebäudes wurden externe Beratungsleistungen zu
umweltgerechtem und energieeffizientem Bauen inklusive Wärmeschutznachweise sowie
eine Begleitung bei der Planung und Realisierung einer Photovoltaikanlage beauftragt. Die
Kosten des beauftragten Beraters beliefen sich auf rund 5.000 Euro, die von dem Umweltfonds übernommen wurden.
157
Anhang
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Der Neubau des Gemeindehauses machte eine Umweltberatung (baulicher Wärmeschutz und
technische Gebäudeausrüstung) durch ein externes Büro notwendig.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Auf Grund des Gutachtens wurde entschieden, eine Fußbodenheizung mit einem Gasbrennwertkessel einzubauen und alle baulichen Vorraussetzungen zu treffen, um in Zukunft mit
anderen Nachbarn (z.B. Seniorenzentrum) ein Blockheizkraftwerk zu betreiben. Zusätzlich
wurde in der letzten Bauphase eine Solaranlage zur Stromerzeugung installiert. Der in das
Netz eingespeiste Solarstrom und die „Erträge“ decken einen großen Teil der Betriebskosten.
Diese sind sehr gering, weil das Haus sehr gut gedämmt ist und ein gutes Beleuchtungskonzept hat. Außerdem gibt es keine „unnötigen“ Warmwasserabnahmestellen. Zudem hat sich
die Kirchengemeinde für einen Ökostromanbieter (Lichtblick) entschieden.
12.2.12 Ev. Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte (Förderung vorbildlicher ökologischer Stan
dards – Neubau Kita St. Elisabeth)
Worum geht es?
In der Kindertagesstätte Elisabethkirchstraße wurden im Zuge der Sanierung eine Reihe ökologischer Maßnahmen realisiert. So wurden unter anderem eine Solaranlage zur Unterstützung der Heizung und Warmwasserbereitung, eine Regenwassersammelanlage für die Toilettenspülungen und energiesparende Beleuchtungen eingebaut. Zudem wurde das KitaHauptdach begrünt. Im Januar 2008 wurde eine Förderung von 10.000 Euro durch den Umweltfonds zu den Gesamtkosten in Höhe von 55.500 Euro zugesagt.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Bereits bei der Planung der Kita wurde ein abgestimmtes ökologisches Konzept entwickelt,
dieses konnte komplett realisiert werden.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Das Konzept konnte vollständig umgesetzt werden, im Juni 2009 konnte die Kita ihren Betrieb aufnehmen.
12.2.13 Ev. Osterkirchengemeinde Berlin-Wedding (Energieberatung)
Worum geht es?
Im Jahr 2009 wurden für das Kirchengebäude, ein Mehrfamilienhaus und das Kita-Gebäude
der evangelischen Ostergemeinde Energieberatungen durchgeführt. Die Kosten beliefen sich
auf 1.440 Euro. An den Umweltfonds wurde ein Antrag auf Förderung von 300 Euro gestellt.
Bewilligt wurde ein Zuschuss von 500 Euro.
!
158!
Kapitel 12
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
In der Sitzung des Gemeindekirchenrates am 11.12.2008 wurden die Energieberatungen für
oben genannte Häuser beschlossen.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Die Kita wurde zum Zeitpunkt der Energieberatungen umgebaut (K2- und U3-Maßnahmen).
Hierbei wurden sämtliche energetische Empfehlungen der Beratung berücksichtigt. Bei dem
Kirchengebäude ist es hingegen noch zu keiner Umsetzung von Maßnahmen gekommen. Es
liegen aber bereits fertige Pläne zur Sanierung des Dachs, der Fenster und der Außenhülle
vor, die die Ergebnisse des Energiegutachtens aufgreifen. Für die Realisierung fehlen noch
finanzielle Mittel, es werden jedoch Rückstellungen dazu gebildet.
12.2.14 Ev. Kirchengemeinde Hoyerswerda-Neustadt (Installation einer Solaranlage)
Worum geht es?
Im Jahr 2009 wurde auf dem Dach des Martin-Luther-King-Hauses der Kirchengemeinde
Hoyerswerda eine Photovoltaikanlage installiert. Der Umweltfonds förderte die Errichtung
der Anlage mit 5.000 Euro.
Wie geht es weiter? / Ergebnisse
Die Photovoltaikanlage läuft seit vier Jahren störungsfrei und bringt auch die kalkulierten
Erträge.
12.2.15 Ev. Kirchengemeinde Havelsee (Energieberatung)
Worum geht es?
Für das Pfarrhaus in Pritzerbe und das Pfarrhaus in Hohenferchesar wurden Energieberatungen durchgeführt. Diese wurden 2009 vom Umweltfonds mit 250 bzw. 200 Euro gefördert.
12.2.16 Ev. Kirchengemeinde Dallgow (Energieberatung)
Worum geht es?
Für ein Mehrfamilienhaus der Kirchengemeinde Dallgow wurde im Jahr 2009 eine Vor-OrtBeratung (BAFA) zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden
durchgeführt. Dazu wurde eine Analyse und Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes durchgeführt. Die hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Sanierungsvarianten wurden
in einem Energiegutachten zusammengestellt.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Das Haus besitzt eine Klinkerfassade, so dass eine Außendämmung nicht möglich war, da
diese den Charakter des Hauses zerstört hätte. So wurden nur in einigen Bereichen des Innen159
Anhang
raums Dämmungen angebracht. Zudem wurden neue, moderne Fenster eingebaut und die
Heizungsanlage umgebaut, erweitert und verbessert. Die Baumaßnahmen sind fertig und das
Haus ist in Betrieb.56
12.2.17 Kirchenkreis Hoyerswerda (Energieberatung im Rahmen eines Pilotprojekts)
Worum geht es?
Bei dem Vorhaben handelte es sich um ein Pilotprojekt, dessen Finanzierung vom Umweltfonds übernommen wurde. Für eine Stärken-/ Schwächenanalyse wurden von 11 Pfarr- und
Gemeindehäusern im Kirchenkreis Hoyerswerda die Verbrauchswerte und -kosten für Heizenergie, Strom und Wasser erfasst. Auf Basis der Auswertungen wurden investive und nichtinvestive Maßnahmen vorgeschlagen, die die Ressourcenverbräuche reduzieren sollen. Empfohlen wurde zudem an vier Gebäuden weitere detaillierte Untersuchungen vorzunehmen.
Wie ist das Projekt zustande gekommen?
Für das Pilotprojekt in der Generalsuperintendentur Görlitz wurde der Kirchenkreis Hoyerswerda ausgewählt. Die Analyse soll dem Kirchenkreis helfen, die Gebäude im Bestand zu
beurteilen und vorhandene Mittel effizient einzusetzen. Mit der geplanten Reduktion des CO2Ausstoßes soll ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden und die Bewirtschaftungskosten der Liegenschaften mittel- und langfristig gesenkt werden.
Ergebnisse / Wie geht es weiter?
Seit Fertigstellung der Analysen wurden nur sehr begrenzt einige wenige Maßnahmen umgesetzt. Momentan gibt es Planungen, das Lutherhaus in Hoyerswerda zu sanieren. Welche
energetischen Maßnahmen genau ergriffen werden sollen, ist noch unklar, da sich das Projekt
noch in der Planungsphase befindet. Für ein Gebäude wurde der Einbau einer Kraft-WärmeKopplunganlage geprüft, letztendlich jedoch festgestellt, dass eine solche Anlage zu groß für
das erwogene Gebäude wäre. Generell ist schwierig zu beurteilen, welche Maßnahmen auch
ohne die Analyse ergriffen worden wären, da bei Bauvorhaben heutzutage in der Regel energetische Aspekte berücksichtigt werden.57
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
56
Telefonische Auskunft des Architekten, der den Bau betreut hat.
!! Telefonische Auskunft des Kirchenkreises Hoyerswerda.!
57
!
160!
Kapitel 12
12.3
Die Umweltarbeit in der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO zuvor EKiBB ) von 1991 bis 2012 – Zusammenstellung von Beschlüssen, Stellungnahmen, Verlautbarungen und
Aktivitäten der Landessynoden, der Kirchenleitungen und des Konsistoriums58
Mit der Aufhebung der 1960 durch den Bau der „Mauer“ vollzogenen Regionalisierung in die
Regionen Brandenburg/Berlin Ost und Westberlin der Evangelischen Kirche BerlinBrandenburg (EKiBB) wurde auch die Befassung zu Themen mit umweltrelevanten Fragestellungen neu geordnet.
In den regionalen Synoden hatte es hierzu in den vergangenen Jahren intensive Debatten gegeben, zumal im östlichen Bereich gerade aus den Umweltgruppen heraus mit entscheidend
die „Wende“ von 1989 und der damit verbundene Fall der Mauer befördert worden ist. Die
Notwendigkeit einer solchen Arbeit als kirchliche Aufgabe stand nicht zur Debatte. Es ging
im Wesentlichen darum, in welcher Art und in welchem Umfang eine solche Arbeit stattfinden sollte. Gemeinden und Kirchenkreise beschäftigten sich im gesamten Bereich der Landeskirche mit solchen Fragestellungen. Lediglich auf landeskirchlicher Ebene vertagte man
immer wieder die Entscheidung zur Berufung eines Umweltbeauftragten.
12.3.1
Synodales und kirchenleitendes Handeln im Bereich Umweltarbeit
12.3.1.1
Legislaturperiode 1991 bis 1996 (Zehnte Synode)
Noch während des Wiedervereinigungsprozesses der regionalen Synoden, die sich im März
1990 zu der ersten Tagung der Gemeinsamen Synode und parallel dazu laufenden Regionalsynoden zusammen fand, beschloss die Regionale Synode in Berlin-West auf ihrer 14. Tagung der Neunten Synode im November 1990 die Errichtung von zwei halben Stellen, um die
weitere Herausgabe der Umweltschrift „pro terra“ sicherzustellen. Die Finanzierung für diese
Stellen erfolgte mit Unterstützung der Pfarrerinitiative „Ökumenisches Teilen“.
Vom Öffentlichkeitsausschuss der Synode wurden gleichzeitig Rahmenrichtlinien für die Arbeit einer/eines Umweltbeauftragten vorgelegt (siehe hierzu Kapitel 12.3.3). Es erfolgte zwar
keine Beschlussfassung hierüber, sie wurden jedoch in ihrer Bedeutung als Rahmenkonzeption nicht bestritten. Eine Weiterbefassung hiermit wurde der wieder vereinten Synode übertragen.
Die sich noch im Amt befindenden Kirchenleitungen beider Regionen beschlossen noch vor
der ersten Tagung der Zehnten Synode der EKiBB vom 17. bis 20 Januar 1991, der auf dieser
Synode zu wählenden gemeinsamen Kirchenleitung die Berufung eines Umweltbeauftragten
vorzuschlagen und hiervon die Synode zu unterrichten. Dies sollte eine im Ehrenamt auszuführende Tätigkeit sein und deren Sachmittel sollten über den Haushalt der bisherigen West!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
58
! Zusammengestellt von Ing. Uwe Meinhold.!
161
Anhang
region getragen werden. Der Antrag wurde zunächst an den Ständigen Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung der Synode überwiesen. 1)
Im Vorfeld der Synodentagung hatte die Kirchenleitung sich bereits mit der Kandidatensuche
befasst und als möglichem Kandidaten mit Prof. em. Dr. Georg Triebler Gespräche geführt,
der aus seiner bisherigen Tätigkeit als Naturwissenschaftler die Umweltprobleme des Landes
Brandenburg sehr gut kannte. Prof. Dr. Triebler war Synodaler in der Regionalen Synode
Brandenburg-Berlin Ost und erklärte sich bereit, sich nach einer Berufung in der Arbeit an
den genannten Rahmenrichtlinien zu orientieren. Seine Berufung durch die Kirchenleitung
erfolgte noch im Januar 1991. Er arbeitete von Beginn an im Ständigen Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung als mitberatender Gast mit. Zu einem späteren Zeitpunkt (Nov. 1993) erfolgte eine Berufung von Prof. Dr. Triebler in die Synode.
In der zweiten Hälfte des Jahres 1991 wurde auch der Umweltbeirat gebildet, dem fünf Frauen und 13 Männer angehörten und die Theologen, Naturwissenschaftler und qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter aus kirchlichen Umweltgruppen waren.
Auf der dritten Tagung vom 13. bis 17. November 1991 beantragte der Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung die Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle für
die Umweltarbeit sowie eine entsprechende personell und materiell ausgestattete Einrichtung
eines Umweltreferats. Beide Anträge wurden wiederum federführend an den Ständigen Ausschuss und mitberatend an den Ständigen Haushaltsausschuss zur weiteren Bearbeitung überwiesen. (Drucksachen 66 und 67).2)
Dass die Thematiken zur Bewahrung der Schöpfung in der Synode relevant waren, zeigten
zwei Anträge bereits auf der vierten Tagung vom 23. bis 26. April 1992, die sich zum schöpfungsverträglichen Umgang mit landwirtschaftlich genutzten kirchlichen Ländereien (Drucksache 23/123) und mit einem Wort der Synode zur Situation in der Landwirtschaft des Landes
Brandenburg (Drucksache 24).befassten.3)
Der fünften Tagung vom 04. bis 08. November 1992 lagen dann aus zwei Kirchengemeinden
und der Jugendsynode Anträge zur Errichtung einer Stelle für eine/einen Umweltbeauftragten
vor (Drucksachen 3.2; 3.3; 3.4). Da auf der Synode aus haushaltstechnischen Gründen keine
abschließende Entscheidung getroffen werden konnte, wurden die Anträge dem Ständigen
Haushaltsausschuss zur weiteren Bearbeitung überwiesen (Drucksache 103.1).4)
Auf der sechsten Tagung 15. bis 18. April 1993 hatte sich die Synode erstmalig aufgrund eines Beschlusses der Kreissynode Guben mit der Braunkohleproblematik in der Lausitz und
der geplanten Abbaggerung des Dorfes Horno zu beschäftigen und fasste hierzu einen entsprechenden Beschluss (Drucksache 37/1379). Bereits zu diesem Zeitpunkt wies sie darauf
hin, dass nicht nachwachsende Energie die Schöpfung auszehre und Existenzbedingungen
vernichte. Ebenfalls auf dieser Tagung gab der Umweltbeauftragte einen Zwischenbericht zu
seiner bisherigen zweijährigen Tätigkeit ab, in der er darauf hinwies, dass ein wesentliches
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162!
Kapitel 12
Defizit in seiner Arbeit darin liege, dass er nur eine ehrenamtliche Beauftragung habe (Drucksache 3).5)
Auf der achten Tagung vom 16. bis 21. November 1993 wurde dann im Rahmen der Behandlung des Haushaltsplans 1994 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 1997 auf Antrag aus
der Synode heraus die Stelle eines hauptamtlichen Umweltbeauftragten eingerichtet, die jedoch bis zur Klärung der Finanzierbarkeit gesperrt wurde.6)
Auf der neunten Tagung vom 07. bis10. April 1994 gab es mehrere umweltrelevante Anträge.
Bereits zu diesem Zeitpunkt forderte die Synode mit der Aktion „Energisch Energie sparen“
einen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger und die Einsparung von Energie
(Drucksache 22) und beschloss für den Bereich der EKiBB die Verwendung von Recyclingpapier (Drucksache 24). Zudem empfahl die Synode, in den Kirchenkreisen Umweltausschüsse zu bilden, um damit der Schöpfungsverantwortung flächendeckend im Bereich der EKiBB
gerecht zu werden (Drucksache 23).
Der Umweltbeauftragte legte einen weiteren Bericht über seine Arbeit vor (Drucksache 25)
und erklärte gleichzeitig seinen Rücktritt, da nach seiner Erkenntnis (Zitat): „ … die vielfältigen und sehr verantwortlichen Aufgaben dieses Amtes nicht von einem ehrenamtlichen Umweltbeauftragten zu bewältigen sind.“
Auf Antrag zweier Synodalen (Drucksache125) beschloss die Synode, die Sperre für die im
November 1993 eingerichtete Stelle für einen hauptamtlichen Umweltbeauftragten mit der
Maßgabe aufzuheben, dass es hierfür an andere Stelle eine Kompensation gibt, so dass die
Stelle zunächst für sechs Jahre besetzt werden kann.7)
Dass die Synode und damit die Landeskirche sich immer wieder mit den Bereich Umwelt
betreffenden Fragestellungen zu befassen hatte, die einer sachgerechten Beratung und Bearbeitung bedurften, zeigten zwei Anträge zur 10. Tagung vom 15. bis 19. November 1994
(Drucksachen Nr. 62 und 63/163). Ab diesem Zeitpunkt und folgend musste sich die Synode
fast regelmäßig mit dem Braunkohleabbau in der Lausitz und auch mit dem im Rahmen der
Wiedervereinigung aufgelegten Verkehrsprojekt 17 „Ausbau der Elbe-Havel-Wasserstraße“
befassen. Die Kirchenleitung wurde beauftragt, zu beiden Bereichen entsprechend bei den
Landesregierungen in Brandenburg und Berlin vorstellig zu werden. (Anmerkung: Beide Problembereiche beschäftigen die Landeskirche auch noch zum jetzigen Zeitpunkt. Die Braunkohleverstromung in der Lausitz ist durch die Wende in der Energiepolitik nicht gelöst, da
das Land Brandenburg weiterhin an dieser Technologie, auch über das Jahr 2050 festhalten
will. Und der Ausbau der Elbe – ein Niedrigwasserfluss mit schützenswerten anliegenden
Auen und Weltkulturerbeobjekten – zu einer mit Containerschiffen zu befahrenden Wasserstraße vom Hamburger Hafen bis weit in das Hinterland hinein wird weiterhin betrieben).
Im Rechenschaftsbericht der Kirchenleitung zu dieser Tagung wurde unter Punkt 3.9 der
Synode mitgeteilt, dass, nachdem das Konsistorium eine Kompensation für die Stelle eines
163
Anhang
Umweltbeauftragten anbieten konnte, diese ausgeschrieben worden sei und die eingegangenen Bewerbungen nunmehr gesichtet würden. Ebenfalls auf dieser Tagung beantragte der
Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung die Einstellung von Mitteln
in die Haushalte 1995/1996 für die Arbeit des/der Umweltbeauftragten. Auf Vorschlag des
Tagungsausschusses Haushalt wurde dieser Antrag an den Ständigen Haushaltsausschuss zur
weiteren Beratung überwiesen (Drucksache 72/172).8)
Laut Rechenschaftsbericht der Kirchenleitung 1995, vorgestellt auf der 12. Tagung, vom 15.
bis 19. November 1995 wurde zum 01. April 1995 Pfarrer Reinhard Dalchow zum Umweltbeauftragten für zunächst sechs Jahre berufen. Bei der Aussprache über den Bericht der Kirchenleitung wird aus der Synode heraus nachgefragt, was die Kirchenleitung hinsichtlich des
Umgangs mit Schöpfungsfragen bisher erreicht hat bzw. was sie zu tun gedenkt. Diese Anfrage wurde zur weiteren Bearbeitung dem Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung
der Schöpfung überwiesen.
Ebenfalls auf dieser Tagung stellte der Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der
Schöpfung den Antrag, zur Förderung rationeller Energieversorgung innerhalb der Landskirche einen Fond einzurichten, aus dem ein Kirchliches Investitionsprogramm finanziert werden sollte (Drucksache 74). Der Landesjugendkonvent der Mark Brandenburg beantragte, nur
noch Bauvorhaben zu realisieren, die in energiesparende Natur investieren (Drucksache 72).
Beide Anträge wurden zur Entscheidungsfindung an die Ständigen Ausschüsse Haushalt und
Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung überwiesen.9)
Der 13. Tagung vom 02. bis 05. Mai 1996 lagen dann erstmalig Anträge zum Flughafenausbau in Berlin-Schönefeld aus einer betroffenen Kirchengemeinde (Drucksache 11/111) und
zum Ausstieg aus der Atomenergie (Drucksache 12/12a/112) vor.
Zum Flughafenausbau sollte eine Stellungnahme erarbeitet werden.
Zum Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie orientierte sich die Synode an einen bereits
1988 nach der Katastrophe von Tschernobyl von der Regionalsynode Berlin-West gefassten
Beschluss und forderte erneut den Ausstieg aus dieser Technologie, die Entwicklung neuer
Energiekonzepte, die auch von der Nutzung fossiler Brennstoffe für die Energieerzeugung
absehen, und ein Umdenken in der Energiepolitik.
Bereits auf dieser Tagung wurde auch darauf hingewiesen, dass es aufgrund der finanziellen
Situation der Landeskirche insbesondere personelle Einsparungen geben wird. 10)
Auf der 14. und damit letzten Tagung dieser Legislaturperiode vom 12. bis 16. November
1996 stellte die Kirchenleitung der Synode unter Punkt 5.4.2 des Rechenschaftsberichtes eine
Stellungnahme zum „Braunkohletagbau Jänschwalde“ und der damit verbundenen Abbaggerung des Dorfes Horno vor, die von einem von ihr eingesetzten ad-hoc-Ausschuss erarbeitet
worden war.
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164!
Kapitel 12
Ein hierzu vom Tagungsausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung
erarbeitete Stellungnahme, in der auf Drucksache 137 vom Herbst 1993 (siehe oben) verwiesen und erneut ein dringend erforderlicher arbeitsmarktpolitischer Strukturwandel in der Lausitz angemahnt wurde, nahm die Synode billigend zur Kenntnis (siehe Protokoll der Synode,
Seite 58/59 des Tagungsbandes).
Ein Antrag der Jugendkammer zur sozialen und ökologischen Nutzung kirchlicher Gebäude
und Grundstücke führte zur Beauftragung des Ständigen Ausschusses Gerechtigkeit, Frieden
und Bewahrung der Schöpfung „Richtlinien für die soziale und ökologische Nutzung der
kirchlichen Gebäude und des kirchlichen Grundbesitzes in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche“ zu erarbeiten. 11)
12.3.1.2
Legislaturperiode 1997 bis 2002 (Elfte Synode)
Die sich bereits im November 1996 abzeichnende schwierige finanzielle Situation der Landeskirche und die dafür für die Jahre 1997 und 1998 von der Synode im Rahmen der Beschlüsse zu den Hausplänen verabschiedeten Sollstellenpläne, veranlassten die Kirchenleitung, am 27. Juni 1997 eine Verordnung mit Gesetzeskraft über die Aufhebung einer Vielzahl
von Einrichtungen, Arbeitsstellen und Mitarbeiterstellen zu beschließen. Diese wurde von der
Synode auf ihrer zweiten Tagung vom 11. bis 15. November 1997 genehmigt.
Unter Punkt 22 dieser Verordnung wurde auch der Arbeitszweig Umweltschutz und die landeskirchliche Stelle des Umweltbeauftragten aufgehoben. Auch zwei für diesen Arbeitsbereich in den Haushaltsplan eingestellte halben Planstellen wurden ersatzlos gestrichen
(Drucksache 14 mit Anlage).
Auf dieser Tagung beschloss die Synode auch erneut einen Antrag zum Braunkohletagebau
und zur geplanten Abbaggerung von Horno, nachdem mit der Verabschiedung des Braunkohlegrundlagensicherungsgesetzes durch den Landtag von Brandenburg im Juni 1997 die Abbaggerung Hornos rechtlich möglich wurde. Im April 1997 hatte die Kirchenleitung erneut
eine Stellungnahme im öffentlichen Anhörungsverfahren des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landtages abgegeben und gebeten, nach Möglichkeiten zu suchen, die eine Abbaggerung unnötig machen (Drucksache 54/154).
Da bei der Planung zum Bau des Kirchlichen Zentrums in der Georgenkirchstraße versäumt
wurde, ökologisch sinnvolle Maßnahme zu berücksichtigen, wurde beschlossen, das Kirchliche Bauhandbuch, das in einer Passage darauf hinweist, verpflichtend in die Praxis kirchlichen Bauens einzuführen (Drucksache 64/164).12)
Auf der dritten Tagung vom 11. bis 14. November 1998 gab es hierzu eine Anfrage über die
Umsetzung dieses Beschlusses, vor allem dahingehend, ob bei der Durchführung des Bauvorhabens des Kirchlichen Zentrums in der Georgenkirchstraße in Berlin-Friedrichshain ökologi165
Anhang
sche Belange berücksichtigt wurden und inwieweit der Umweltbeauftragte hierbei einbezogen
worden sei.
Erstmals wurde auch der Bereich der „Grünen Gentechnik“ angesprochen und die Landessynode äußerte sich dahingehend, dass sie Risiken beim Anbau gentechnisch veränderten
Saat- und Pflanzgutes gegenwärtig nicht abschätzen könne. Sie bat die Kirchenleitung, sich in
geeigneter Weise für eine Kennzeichnungspflicht einzusetzen und beauftragte eine Weiterarbeit an dieser Thematik (Drucksache 48/148).
Da Fragen zur Präsenz der Kirche auf dem Lande, auch und gerade zu umweltrelevanten
Themen, immer dringender wurden, wurde die Kirchenleitung beauftragt, erneut einen Beirat
für den Kirchlichen Dienst auf dem Lande zu berufen (Drucksache 49/149).
Nachdem eine Verfassungsklage der von der Abbaggerung für den Braunkohletagebau
Jänschwalde bedrohten Gemeinde Horno vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert war,
ergab sich für die Gemeinde die Situation, dass sie sich mit einem Umzug zu befassen hatte.
Der Bericht des Umweltbeauftragten (nachdem die Stelle gestrichen war, konnte Pfarrer Dalchow zunächst seine Arbeit als Pfarrer im Wartestand weiterführen) mündete in einen Antrag
an die Synode, der erneut eine arbeitsmarktpolitischen Strukturwandel in der Lausitz anmahnte und die Landeskirche an ihr eigenes Verhalten im Hinblick auf den Energieverbrauch erinnerte (Bericht und Drucksache 166).13)
Auf der 4. Tagung vom 15. bis 17. April 1999 wurde beantragt, die Abberufung des Umweltbeauftragten solange auszusetzen, bis die weitere Finanzierung der Stelle geklärt ist. Dem
widersprach der Haushaltsausschuss, da die Stelle aufgehoben sei, forderte jedoch den Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung auf, verbindliche Zusagen für
eine Finanzierung zu sammeln, die eine Beauftragung im Wartestand über den 31.03.2000
hinaus möglich mache (Drucksache 11/111).14)
Auf der fünften Tagung vom 17. bis 20. November 1999 berichtete die Kirchenleitung unter
Punkt 6.10 in ihrem Rechenschaftsbericht 1999, dass eine neue Kirchliche Bauordnung verabschiedet wurde, die in ihren Ausführungsvorschriften auch Regelungen zur Ausgestaltung
des § 15 „Ökologisches und energiebewusstes Bauen“ im Sinne der Beschlüsse der Landessynode zur Anwendung des Kirchlichen Bauhandbuches festschreibt (Drucksache 1.1).
Es wurde beantragt, dass die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Landeskirche mit
ihren Einrichtungen bei der Wahl eines Stromversorgers die ökologischen Bedingungen der
Stromproduktion beachten und auf Strom aus Atomkraftwerken verzichten sollten. Mindestens 50% des Stroms sollten aus erneuerbaren Energien kommen (Drucksache 23).
Zudem forderte die Synode die Bundesregierung auf, keine Bürgschaftskredite für den Bau
weiterer Atomkraftwerke zu geben (Drucksache 24).
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166!
Kapitel 12
Ein weiterer Antrag befasste sich mit der Verpachtungspraxis kirchlicher Ländereien und forderte die kirchlichen Landbesitzer auf, in diesen Verträgen den Verzicht auf gentechnisch
verändertes Saat- und Pflanzgut festzuschreiben. Die Kirchenleitung wurde erneut gebeten,
sich für eine umfassende Kennzeichnungspflicht einzusetzen. (Drucksache 25).
Die erneute Forderung an die Kirchenleitung, eine Beauftragung für die Umweltarbeit in der
EKiBB auszusprechen, wurde der Kirchenleitung zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Dem
Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung war es gelungen, Zusagen für die Finanzierung dieser Arbeit zu generieren. Eine sehr großzügige Spende eines Synodalen, zweckgebunden für die Durchführung und für Projekte der Umweltarbeit, und ein ebenfalls aus Spenden gegründeter Fond im Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte erlaubten es, aus den Erträgen einen
Teil der Personalkosten und Sachkosten zu finanzieren. In der Begründung des Antrages wurde noch einmal sehr deutlich die Bedeutung der Umweltarbeit als kirchlicher Arbeitsbereich
aufgezählt (Drucksache 26).15)
Auf der sechsten Tagung vom 07. bis 08. April 2000 wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe
zur „Grünen Gentechnik“ einzusetzen (15/115).16)
Im Herbst 2000 auf der siebten Tagung vom 15. bis 18. November 2000 machte sich die Synode die von der internationalen Menschenrechtsorganisation FLAN und Terre de Hommes
getragenen Blumenkampagne zu eigen, die sich mit der Blumenproduktion in den Ländern
der Dritten Welt kritisch auseinandersetzte (Drucksache 25).17)
Der achten Tagung vom 04. bis 05. Mai 2001 lag erneut ein Antrag zum Thema „Grüne Gentechnik“ vor, in dem es darum ging, die Musterpachtverträge dahingehend zu ändern, dass
gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut nur unter bestimmten Bedingungen auf kircheneigenem Land eingesetzt werden darf. Die Kirchenleitung wurde gebeten, sich damit zu
befassen (Drucksache 8/108).
In seinem Wort an die Synode äußert sich der Bischof sehr eindeutig zur Sterbehilfe und zur
Präimplantationsdiagnostik und erteilt diesen eine Absage (Drucksache 1).18)
Im Rechenschaftsbericht der Kirchenleitung zur neunten Tagung vom 14. bis 17. November
2001 wurde über die Beteiligung der EKiBB am Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des
Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld berichtet. Es war erreicht worden, dass alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise, deren Stellungnahmen Grundlage der landeskirchlichen Einwendung waren, zur öffentlichen Anhörung zugelassen wurden (Drucksache 1).
Mit Drucksache 14 wurde der Synode das von der Arbeitsgruppe der Kirchenleitung zur
„Grünen Gentechnik“ erstellte Arbeitsergebnis zur Kenntnis gegeben, dem auch Beschlüsse
anderer Landeskirchen beigefügt waren. Die Synode sprach sich dafür aus, dass auf kircheneigenem Land kein gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut ausgebracht werden darf. In
neu abzuschließenden Pachtverträgen sollte dies Berücksichtigung finden (Drucksache
14/114).19)
167
Anhang
Auf der 11. Tagung vom13. bis 16. November 2002, die zugleich die letzte Tagung der Legislaturperiode war, nahm die Kirchenleitung in ihrem Rechenschaftsbericht noch einmal Stellung zur bioethischen Diskussion im Hinblick auf den Import von embryonalen Stammzellen
und teilt mit, dass das Konsistorium eine rechtliche Empfehlung zur Gestaltung von Pachtverträgen für kirchliche Ländereien den Gemeinden übergeben hat, die den Synodenbeschluss
vom Herbst 2001 zur „Grünen Gentechnik“ entsprach (Drucksache 1).
Erneut wurde vom Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung die Kirchenleitung beauftragt zu prüfen, wie die Umweltarbeit auf landeskirchlicher Ebene dauerhaft
gesichert werden kann (Drucksache 8). Der Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte beantragte eine
Reaktivierung der Stelle des Umweltbeauftragten. In der Begründung wurde auf eine mögliche Finanzierung aus den bestehenden zwei Umweltfonds hingewiesen und deutlich gemacht,
dass der Bericht des noch tätigen Umweltbeauftragten darauf hinweist, wie wichtig diese Arbeit insgesamt und besonders für eine Reihe von Kirchengemeinden sei (Drucksache 28).
Dem Antrag des Ausschusses stimmte die Synode zu. Der Antrag aus dem Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte wurde an den Ständigen Haushaltsausschuss überwiesen.2 0)
12.3.1.3
Legislaturperiode 2003 bis 2005 (Zwölfte Synode der EKiBB / bis 2003
und Erste Synode der EKBO nach Zusammenschluss der EKiBB und der
EKSOL- Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz - / bis 2005)
Anmerkung: Die Zwölfte Synode der EKiBB endete mit der dritten. Tagung im November
2003. Im Januar konstituierte sich die Erste Landessynode der EKBO, die mit der fünften
Tagung im November 2005 endete.
Auf einer außerordentlichen Tagung der 12. Landessynode vom 19. bis 20 September 2003,
die gemeinsam mit der Provinzialsynode der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz stattfand, wird in einem Wort eines Synodalen an die Synode noch einmal an die nunmehr
endgültige Abbaggerung des Dorfes Horno für die Braunkohlegewinnung im Tagebau
Jänschwalde erinnert.21)
12.3.1.4
Legislaturperiode 2006 bis 2008 (Zweite Synode der EKBO)
In seinem Wort an die Synode auf der zweiten Tagung vom 15. bis 18. November 2006 ging
der Bischof auf die Ansiedlung des „Plastinariums“ in Guben ein und kritisierte die dort betriebene Form des Umgangs mit menschlichen Leichen. Dieser Kritik schloss sich die Landessynode an und bat die Kirchenleitung, bei der Landesregierung von Brandenburg darauf
hinzuwirken, dass dieser Betrieb wieder geschlossen wird (Drucksache 1/101).22)
Auf der dritten Tagung vom 19. bis 21. April 2007 stellte eine Kirchengemeinde gemeinsam
mit der Kreissynode den Antrag, sich mit der Novellierung des für die Landwirtschaft zuständigen Gentechnikgesetzes zu befassen, da die Gefahr bestand, dass die geplante Novellierung
!
168!
Kapitel 12
einen verstärken Anbau von gentechnisch verändertem Pflanz- und Saatgut bewirken würde.
Die Landesynode schloss sich diesen Bedenken an und stellte mehrere Forderungen im Hinblick für die Novellierung auf (Drucksache 13/113).
In einem Antrag, der gemeinsam vom Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der
Schöpfung und dem Ausschuss Ökumene, Weltmission und kirchlicher Entwicklungsdienst
zur „Dekade der Überwindung von Gewalt“ eingebracht wurde, erinnerten die Ausschüsse in
der Begründung noch einmal daran, dass die Gewalt gegen die Schöpfung in zunehmenden
Maße zu deren Zerstörung führe und wiesen darauf hin, dass unser eigenes kirchliches Handeln ebenfalls dazu beitrage (Drucksache 32/132.1/312.2).23)
Die vierte Tagung vom 14. bis 17. November 2007 griff erneut den Umgang mit der Gewinnung und Verstromung von Braunkohle in der Lausitz auf. Der Bischof nahm in seinem Wort
an die Synode sehr deutlich dazu Stellung und erinnerte daran, dass wir als Kirche neben der
Bedrohung, die eine verfehlte Energiepolitik für die Bewahrung der Natur darstellt, einerseits
die Menschen, die durch Abbaggerung aus den Dörfern vertrieben werden und andererseits
die Menschen , die um ihre Arbeitsplätze bangen, im Blick haben müssen (Drucksache 3).
Die Synode griff dies auf und mahnte erneut, wie bereits in früheren Beschlüssen, einen dringend erforderlichen arbeitsmarktpolitischen Strukturwandel in der Lausitz an. Zudem bat sie
die Kirchenleitung um die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die das Thema noch einmal umfassend behandeln sollte (Drucksache 26/126).
Mit dem Beschluss, die Botschaft der dritten Europäischen Ökumenischen Versammlung umzusetzen, nahm sie auch die Empfehlung X dieser Versammlung auf, einen Tag der Schöpfung einzurichten und diesen zwischen dem 01. September und 04. Oktober in jedem Jahr
durchzuführen (Drucksache 27).24)
Die von der Kirchenleitung eingerichtete Steuerungsgruppe „Braunkohle“ legte der Synode
auf ihrer fünften Tagung vom17. bis 19. April 2008 einen Zwischenbericht zum Stand der
Positionsbestimmung der Landeskirche zur weiteren Nutzung der Lausitzer Braunkohle für
die Energieerzeugung vor. Dieser Zwischenbericht beinhaltete auch einen Bericht des Kirchenleitungsausschusses für Arbeit und Wirtschaft, der sich mit der wirtschaftlichen Fragstellungen in der Region befasste und auch zu dem Schluss kam, dass eine Umstrukturierung
erforderlich sei, um zukünftig auch ohne die Förderung und Verstromung von Braunkohle
zukunftssicher Arbeitsplätze anbieten zu können (Drucksache 21 B). Die Ergebnisse des Berichts wurden vom Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung aufgegriffen, der weitere drastische Schritte einforderte, um dem durch die CO2-Emissionen, insbesondere aus Kohlekraftwerken, mit verursachten Klimawandel zu begegnen (Drucksache
21.1B).25)
Im Rechenschaftsbericht der Kirchenleitung zur sechsten Tagung vom 12. bis 15. November
2008 nahm die Kirchenleitung noch einmal unter Punkt IV.1 sehr deutlich Stellung zur zukünftigen Energieversorgung und zum Klimaschutz, da ein Studie der TU Clausthal den Aufschluss weiterer Braunkohlefelder in der Lausitz vorgeschlagen hatte. Sie griff auch auf, dass
169
Anhang
die Endlagerung von CO2 bisher nicht ausreichend geklärt sei und mahnte an, über Alternativen in der Energiepolitik nachzudenken und dies auch innerhalb der eigenen Möglichkeiten
zu tun. In einer Begegnung mit der Brandenburgischen Landesregierung sprach sie das Problem an (Drucksache 5).
Im Rahmen des Synodenthemas „Ökumene und Weltmission“ griff der Ausschuss Bewahrung der Schöpfung vor dem Hintergrund der drastisch gewachsenen Bedeutung des Themas
„Klimawandel“ die Weiterführung der Umweltarbeit in der Landeskirche auf (Drucksache
8.1B/ 8.1.1B). Zudem bat er die Kirchenleitung, die Beschlüsse der EKD-Synode vom Herbst
2008 zum Thema „Klimawandel, Wasserwandel, Lebenswandel“, insbesondere die Aufforderung die CO2-Emissionen bis 2015 um 25 % zu senken, innerhalb der Landeskirche zu kommunizieren und umzusetzen und einen jährlichen „Tag der Schöpfung“ in geeigneter Form
aufzugreifen und einzurichten (Drucksache 9.4/ 9.4.1B).
Der Antrag des Ausschusses Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, dem Aktionsbündnis „die klima-allianz“ beizutreten, wurde vertagt (Drucksache 26).26)
12.3.1.5
Legislaturperiode 2009 bis 2014 (Dritte Synode der EKBO)
Der zweite Tagung im April 2009 wurde der Abschlussbericht der Steuerungsgruppe „Braunkohle“ vorgelegt. Die Steuerungsgruppe forderte in diesem Bericht den Ausstieg aus der
Braunkohleverstromung, der jedoch unter sozialverträglichen Bedingungen gestaltet werden
sollte. Diesem schloss sich die Synode an und empfahl, den Bericht den Kirchenkreisen und
Kirchengemeinden zur weiteren Beratung zukommen zu lassen In diesem Kontext stellte der
Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung den Antrag, auf den Aufschluss weiterer Tageaue in der Lausitz zu verzichten (Drucksache)27)
Auf der dritten Tagung vom 11. bis 14. November 2009 nahm die Kirchenleitung in ihrem
Rechenschaftsbericht noch einmal sehr deutlich Stellung zum Abschlussbericht der Steuerungsgruppe „Braunkohle“ und zum Thema „Zukünftige Energieversorgung und Klimaschutz“ und wies darauf hin, dass neben dem Problem „Braunkohleförderung und -verstromung“ das Problem der unterirdischen Lagerung von CO2 die Landeskirche zu beschäftigen habe. Sie teilte die Berufung einer Arbeitgruppe mit, die sich mit der zukünftigen Gestaltung der Umweltarbeit in der Landeskirche befassen sollte (Drucksache 3).
Kirchengemeinden aus den Sprengeln Neuruppin und Cottbus beantragten, sich mit alternativen Energiekonzepten (Drucksache 10.B/10.1B) und der unterirdischen Lagerung von CO2 /
CCS-Technologie zu befassen (Drucksache 11B/11.1B).
Zum ersten Antrag beschloss die Synode, die Kirchenleitung zu bitten, Vorschläge zu unterbreiten, wie ein landeskirchlicher Finanzierungsfond zur Realisierung alternativer Energiekonzepte auf der Basis erneuerbarer Energien eingerichtet werden kann und das Bauamt zu
!
170!
Kapitel 12
beauftragen, zur Umsetzung solcher Energiekonzepte beizutragen. Der zweite Antrag wurde
zur weiteren Bearbeitung an die Kirchenleitung und den Ständigen Ausschuss Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung überwiesen. Die Kirchenleitung beauftragt daraufhin eine Arbeitsgruppe, eine Stellungnahme zur CCS-Technologie zu erarbeiten.
In einem Antrag aus dem Ständigen Ausschuss Ökumene, Weltmission, Kirchlicher Entwicklungsdienst zur Gemeinschaft mit Gemeinden anderer Herkunft, wurde an die „Charta Oecumenica“ vom 22.April 2001 erinnert, die unter Punkt III.9 das Thema der Bewahrung der
Schöpfung sehr eindeutig aufgreift (Drucksache 6B).
Zudem beschloss die Synode einen Antrag zum „Atomkonsens“, da diesem durch die neu
gewählte Bundesregierung die Aufhebung drohte. Die Synode forderte den Bundestag auf, an
den Beschlüssen der Vorgängerregierung hierzu festzuhalten. (Drucksache 25B).28)
Auf der 5. Tagung vom 27. bis 30. Oktober 2010 berichtete der Bischof in seinem Wort an die
Synode unter Punkt 3 über einen Besuch in der Braunkohleregion in der Lausitz und ging
dabei auch auf das Ergebnis der Arbeitsgruppe zur CCS-Technologie ein (Drucksache 2).
Im Rechenschaftsbericht wurde dieses Thema noch einmal aufgegriffen und auch darauf hingewiesen, dass der Beschluss der Landessynode von 2008, bis 2015 die CO2-Emissionen um
25 Prozent zu senken, bereits zu vielen Anträgen aus Kirchengemeinden für Mittel aus der
Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums geführt habe, die jedoch
wegen Kürzung der Fördermittel nicht alle positiv beschieden werden konnten. Auch mit der
energetischen Sanierung von Gebäuden sei inzwischen in einer Reihe von Kirchengemeinden
und Kirchenkreisen begonnen worden (Drucksache 3).
Die Stellungnahme der Kirchenleitung zur CCS-Technologie wurde von der Synode beschlossen. Die Arbeitsgruppe war unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass bis 2050
in Deutschland eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien möglich sei und dass
die CCS-Technologie keinen Beitrag zum sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen
leisten würde (Drucksache 07B).29)
Auf der sechsten Tagung vom 08. bis 09. April 2011 griff der Bischof in seinem Wort an die
Synode die Atomkatastrophe von Fukushima auf und erinnerte daran, dass die Evangelische
Kirche schon seit 1987, vor dem Hintergrund der Katastrophe von Tschernobyl 1986, immer
wieder in Synodenbeschlüssen und Stellungnahmen vor den Gefahren der Atomkraft gewarnt
habe. In Aufnahme einer Stellungnahme des Wuppertaler Instituts für Klima, Umwelt und
Energie wies er darauf hin, dass es möglich sei, in zehn Jahren 25 Prozent des Energieverbrauchs einzusparen und durch den Ausbau der erneuerbaren Energien ein Ausstieg sowohl
aus der Kernenergie, als auch aus der Braunkohleverstromung zu schaffen sei. Zudem wurden
auf dieser Tagung wichtige Weichen für eine Fortführung der Umweltarbeit gestellt. Der Bischof sprach in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Finanzfonds an, der helfen soll,
in der Landeskirche Maßnahmen umzusetzen, die in diese Richtung führen. Zugleich erinnerte er daran, dass es mit der Studie „Zukunftsfähiges Deutschland“ im Raum der Evangeli171
Anhang
schen Kirche ein Hoffnungszeichen gäbe, das uns darauf hinweist, dass wir zukünftig nicht
nur an unsere eigene Zukunft, sondern auch an die Zukunft der „einen Welt“ zu denken haben
(Drucksache 2B).
Ein Antrag aus dem Tagungsausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung
griff ebenfalls die Energiepolitik auf und votierte im Sinne der Ausführungen des Bischofs.
Alle Körperschaften im Bereich der Landeskirche wurden aufgefordert zu prüfen, ob ein
Stromwechsel zu einem Stromanbieter möglich sei, der ausschließlich „grünen Strom“ anbietet (Drucksache 2.2B).
Zur Weiterführung der Umweltarbeit und zur Erstellung eines Konzepts hierfür (Drucksache
12B/12.1B) und zur Schaffung einer Personalstelle für die Umweltarbeit in der Landeskirche
gab es mehrere Anträge (13B/14B/14.1B).
Während der Antrag zur Erstellung eines Konzepts von der Synode befürwortet wurde, lehnte
sie die Schaffung einer Planstelle, mit dem Verweis auf den Nachtragshaushalt ab, der, in
Aufnahme eines Initiativantrages von der dritten Tagung der Synode, 2 Millionen Euro für die
Umweltarbeit vorsieht und davon 400.000 Euro, befristet auf 5 Jahre, für einen hauptamtlichen Umweltschutzmanager und eine wissenschaftliche Fachkraft bereit stellt (Drucksache
16B).30)
In ihrem Rechenschaftsbericht zur siebten Tagung vom 26. bis 29. Oktober 2011 erwähnte die
Kirchenleitung Gespräche mit der Landesregierung von Brandenburg zur Energieversorgung
und sprach die für Landeskirche geplante zentrale Förderung umweltschonender Investitionen
an. Die Stellen für einen Umwelt-/Klimamanager und für einen theologischen Umweltreferenten sollten noch in 2011 ausgeschrieben werden (Drucksache 3B).
Der Abschlussbericht der von der Kirchenleitung 2001eingesetzten Koordinationsgruppe zur
Dekade zur Überwindung der Gewalt ging auch auf die Bedeutung der Umweltarbeit für die
Dekade ein. Dort heißt es unter Punkt 11 für die Weiterarbeit an den Zielen der Dekade (Zitat): „… Es bedarf der zunehmenden Vernetzung der Fragestellungen zu den Bereichen des
konziliaren Prozesses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Diese drei
Aspekte sind eng miteinander verbunden und sollten deshalb auch eng miteinander bedacht
werden. Dies betrifft in der EKBO auch die kompetente Weiterführung der Arbeit im Bereich
„Umwelt“. Die Bewahrung der Schöpfung ist in unserer Grundordnung genau so verankert
wie die Friedensarbeit und die Schaffung gerechter Zustände hier bei uns und in der „Welt“.
Dort heißt es unter Punkt 11 des Vorspruchs: „Sie (die EKBO) tritt für Gerechtigkeit, Frieden
und Bewahrung der Schöpfung ein. Sie achtet auf Geschlechtergerechtigkeit. Sie weiß sich zu
ökumenischem Lernen und Teilen verpflichtet. Sie sucht das Gespräch und die Verständigung
auch mit Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen.“ Diese Themen stehen in
einem engen Zusammenhang mit der Dekade zur Überwindung von Gewalt.
Das Bewahren der Schöpfung beinhaltet nicht nur die Sorge um den Klimawandel. Die Gewalt, die von den Menschen, auch bei uns, immer wieder gegen die Natur und die Kreatur
!
172!
Kapitel 12
ausgeübt wird, gehört genau so dazu, wie die Sorge um den pfleglichen Umgang mit den uns
zur Verfügung gestellten Ressourcen, wie z.B. Böden, Wälder und Pflanzen. In diesem Bereich findet viel ehrenamtliches Engagement statt.
Bei der Komplexität dieser Aufgabe bedarf es einer kompetenten Begleitung durch Strukturen
auf landeskirchlicher Ebene. Umweltarbeit ist Friedensarbeit und Bildungsarbeit gleichermaßen. Die Kirchenkreise und Gemeinden bedürfen in diesem Arbeitsfeld, z.B. bei der sinnvollen Nutzung von regenerativen Energien, ihren landwirtschaftlichen Flächen, dem Umgang mit Investoren, die die Massenproduktion von Nahrungsmitteln betreiben, der Gentechnik und der Vernichtung von Kulturlandschaft, wie z.B. durch die weitere Nutzung der Braunkohle für die Energiegewinnung aber auch der überdimensionalen, rein ökonomisch ausgerichteten und unsachgemäßen Nutzung nachwachsenden Rohstoffen hierzu, einer entsprechenden Unterstützung und Beratung.“
In diesem Zusammenhang sprach die Synode auch die Internationale Friedenskonvokation in
Jamaika (2011 Kingston, Jamaika) und das vom Reformierten Weltbundes bereits 2004 formulierte „Bekenntnis von Accra“ an. Beide Verlautbarungen nehmen sehr deutlich Stellung
zu Fragen der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung, die die Kirchen hierzu haben. Die Synode beschloss, auf der Tagung im April 2012 unter dem Thema „Frieden mit der
Erde“ die Energiewende als Schwerpunktthema zu behandeln (Drucksachen 5B/5.1B; 6B).31)
Am 17. November 2011 wurde Pfarrer Reinhard Dalchow von seiner Arbeit als Beauftragter
für die Umweltarbeit in der EKBO offiziell „entpflichtet“.
Im Januar 2012 begann der Gemeindpädagoge Hans-Georg Baske seiner Arbeit als theologischer Umweltreferent mit 50%-Stellenumfang.
Auf der achten Tagung vom 20. bis 21. April 2012 befasste sich der Bischof in seinem Wort
an die Synode unter der Leitlinie „Dem Leben dienen“ sehr nachdrücklich mit dem Begriff
„Schöpfungsethik“ und sprach die Dinge an, die von der Landeskirche hierzu anzugehen sind
(Drucksache 2).
Zum Schwerpunktthema der Synode „Energiewende“ stellten sich 18 kirchliche und kirchennahe Projekte vor, die sich mit dem Thema „Bewahrung der Schöpfung“ und „Energiepolitik“
befassen.
Die Pröpstin stellte in diesem Zusammenhang das „Votum der Kirchenleitung zu Perspektiven der Energiewende in der EKBO“ vor, in dem auch eine Stellungnahme der Kirchenleitung zur „Energiestrategie 2010“ des Landes Brandenburg angesprochen wurde. Die Synode
nahm dieses Votum zu Kenntnis und beauftragte die Kirchenleitung, bis zur Synode im April
2013 ein Umweltkonzept zu erarbeiten (Drucksache 4B/4.1B).
173
Anhang
Die Synode beschloss bis Januar 2013 dem Aktionsbündnis „die klima-allianz“ beizutreten
(Drucksache 5B).
In weiteren Beschlüssen äußerte sich die Synode zur Kürzung der Solarförderung (Drucksache 6B/6.1B) und zu der Empfehlung der EKD zur Kompensation von unvermeidlichen CO2Emissionen durch Zahlungen an den Kompensationsfond „Klima-Kollekte“ (Drucksache
7B/7.1B).
Ein erneuter Antrag zur Wiedereinrichtung der Stelle eines Umweltbeauftragten aus einem
Kirchenkreis wurde als erledigt betrachtet, da ab 01. Januar 2012 die Stelle eines theologischen Umweltreferenten besetzt sei (Drucksache 13B/13S1/13S2). 32)
Im Bericht der Kirchenleitung zur neunten Tagung vom 14. bis 17. November 2012 wurden
zwei Schreiben der Kirchenleitung und des Konsistoriums zur Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg und zum Neuaufschluss eines Tagebaues zur Braunkohleförderung in Welzow angesprochen.
Es wurde berichtet, dass die Erarbeitung eines Umweltkonzeptes sich in der Planungsphase
befindet. Mittel hierfür wurden in den Nachtragshaushalt 2012 eingestellt (Drucksache 5 und
17)/17B).
Anträge betreffs Erweiterung des Nachtflugverbots auf den Flughäfen Tegel und BER aus
zwei Kirchengemeinden wurden positiv beschieden. Die Kirchenleitung wurde gebeten, sich
bei den Verantwortlichen dafür einzusetzen, dass die vereinbarten Maßnahmen für den Lärmschutz konsequent umgesetzt werden (Drucksachen 26B/26.1B und 27B).33)
Zum 31. Oktober 2012 bat Gemeindepädagoge Hans-Georg Baaske um Entbindung von seiner Beauftragung als theologischer Umweltreferent, da nach seinen Erfahrungen in den vergangenen 10 Monate diese Arbeit neben einer 50%-Stelle in einer Gemeinde als Gemeindepädagoge sich mit der ihr gebührenden Verantwortung nicht bewältigen lasse. Die Stelle wurde zum Jahresende 2012 erneut ausgeschrieben.
12.3.2
Weitere Aktivitäten
1999 wurde erstmalig der „Ökumenische Umweltpreis“ ausgelobt, der gemeinsam von der
EKiBB und dem Erzbistum Berlin für das vielfältige kirchliche Engagement für die Bewahrung der Schöpfung seitdem jährlich vergeben wird.
Dies führte letztendlich auch zu einer engeren Zusammenarbeit des Synodenausschusses Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung der EKiBB/EKBO mit dem Sachausschuss“ Bewahrung der Schöpfung/Eine Welt“ des Diözesanrates des Erzbistums Berlin, die
sich während der Zeit der von der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen
!
174!
Kapitel 12
1998 in Harare ausgerufenen Dekade zur Überwindung von Gewalt auch auf andere Bereiche
ausweitete.
Der Umweltbeauftragte nahm die Geschäftsführung des Umweltbeirates wahr und war Mitglied des Beirates für den Kirchlichen Dienst auf dem Lande. Dieser Beirat wurde zu einem
späteren Zeitpunkt in den Umweltbeirat integriert.
Regelmäßig nahm er an den Ausschusssitzungen des Ständigen Synodenausschusses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung und den bundesweiten Treffen der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten und auch an Zusammenkünften von Umweltnetzwerken auf europäischer Ebene teil.
Der Umweltbeauftragte hielt den Kontakt zur Heimvolkshochschule Seddin, zu den Umweltverbänden der Länder Berlin und Brandenburg und zu den Bauernverbänden in Brandenburg.
Die Landesregierung von Brandenburg berief den Umweltbeauftragten in den Nachhaltigkeitsrat des Landes.
Die auf der Dritten Europäischen Ökumenischen Versammlung 2007 in Sibiu vereinbarte
jährliche Durchführung des Tages der Schöpfung wurde ebenfalls gemeinsam mit dem Diözesanrat des Erzbistums Berlin erstmalig begangen und seitdem regelmäßig in ökumenischer
Gemeinschaft fortgeführt. Die zentrale bundesweite Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen (ACK) zum Tag der Schöpfung fand 2011 in Berlin in der Kirche zum
Heiligen Kreuz statt.
Ein von den Umweltbeauftragten der an der Elbe liegenden Landeskirchen erarbeitetes Positionspapier, das sich kritisch mit den geplanten Ausbaumaßnahmen an der Elbe zur Bundeswasserstraße befasst, wurde 2011 von der Kirchenleitung gemeinsam mit den betroffenen
weiteren Landeskirchen beschlossen und öffentlich gemacht. Die EKD-Synode schloss sich
auf ihrer Tagung im November 2011 diesem Papier ebenfalls an.
12.3.3 Rahmenrichtlinien für den Dienst der/des Umweltbeauftragten (vom Öffentlichkeitsausschuss der 9. Regionalen Synode Berlin-West erarbeitet)
1.
Die Kirchenleitung beruft eine/einen Umweltbeauftragte(n) für die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg im Benehmen mit dem Umweltbeirat (vgl. Punkt 4). Sie/Er
soll eine theologische oder naturwissenschaftliche Ausbildung haben und bereits mit
den Fragen des Umweltschutzes in Brandenburg vertraut sein.
2.
Die/Der Umweltbeauftragte nimmt ihre/seine Aufgaben im Auftrag der Kirchenleitung
wahr und ist ihr gegenüber verantwortlich. Über den Dienstsitz und die Zuordnung
der/des Umweltbeauftragten zu Organen oder Einrichtungen der Landeskirche ent175
Anhang
scheidet die Kirchenleitung im Benehmen mit dem synodalen Öffentlichkeitsausschuss.
3.
Die Aufgaben der/des Umweltbeauftragten sind vor allem:
3.1
Sie/Er berät die Kirchenleitung, die Synode und ihre Ausschüsse, das Konsistorium
und die kirchlichen Körperschaften und ihre Leitungsorgane.
3.2
Sie/Er fördert und koordiniert die Arbeit der kirchlichen Umweltgruppen, Arbeitskreise und Initiativen im Bereich Berlin-Brandenburg.
3.3
Sie/Er regt die Bildung weiterer Gruppen, Kreise und Initiativen an, sorgt für die Qualifizierung ihrer Arbeit und ermutigt die Entscheidungsgremien der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und der Landeskirche zur Auseinandersetzung mit Umweltfragen.
3.4
Sie/Er regt im kirchlichen Bereich Maßnahmen zur Bewahrung der Schöpfung an, die
u.a. die sparsame umweltschonende Verwendung von Energie, die Vermeidung von
Müll, die sparsame Verwendung und Reinhaltung von Wasser und die lebensdienlichen und umweltschonende Erzeugung von Nahrungsmittel zum Ziel haben.
3.5
Sie/Er berät die kirchliche Verwaltung in Fragen des umweltgerechten Bauens und der
ökologischen verantwortbaren Nutzung von Wald und Ackerland. Sie/Er ist an den
entsprechenden Beratungen und an der Erarbeitung von Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen zu beteiligen.
3.6
Sie/Er verantwortet die Herausgabe der Umweltzeitschrift der Landeskirche „pro terra“.
3.7
Sie/Er vertritt die Landekirche in den Gremien der EKD.
3.8
Sie/Er hält Verbindung zu den Umweltbeauftragten der Gemeinden, der Landkreise
und der Länder Berlin und Brandenburg und zu den entsprechenden Verwaltungen
und macht dort die Belange der Landeskirche und ihrer Körperschaften geltend.
4.
Die Kirchenleitung bestellt für jeweils 6 Jahre einen Beirat zur Begleitung der Arbeit
der/des Umweltbeauftragten.
Er besteht aus bis zu 12 Personen, die der Landeskirche angehören und im Sinne des
Aufgabengebietes des Umweltbeauftragten sachkundig sind.
Er berät die/den Umweltbeauftragten bei der festlegung seiner Arbeitsschwerpunkte
und bei der Durchführung seiner Aufgaben.
!
176!
Kapitel 12
Er kann sowohl der Kirchenleitung als auch der Synode Vorschläge machten, die Arbeit des Umweltbeauftragten betreffend.
Er tritt nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr zusammen.
Er wählt aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzenden, die/der zu den Sitzungen einlädt
und sie leitet. Die/Der Umweltbeauftragte führt die Geschäfte des Beirates und nimmt
an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
(aus Tagungsband der 1. Tagung der Zehnten Synode vom 17. bis 20. Januar 1991, Drucksache 20: Anlage: Bericht der Kirchenleitung über die Berufung eines Umweltbeauftragten für
die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg)
12.3.4 Drucksachen und Berichte zu umweltrelevanten Fragestellungen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz von 1991 bis 2012
Legislaturperiode 1991 bis 1996 (EKiBB)
1. Tagung; 01/1991; DS 20:
Bericht der Kirchenleitung über die Berufung eines Umweltbeauftragten für die Evangelische Kirche Berlin
Brandenburg – ehernamtliche Berufung im Januar 1991
3. Tagung; 11/1991; DS 66:
Antrag betreffs Einrichtung einer Stelle für einen hauptamtlichen Umweltbeauftragten
3. Tagung; 11/1991; DS 67:
Antrag betreffs Einrichtung eines personell und materiell
ausgestatteten Umweltreferats
4. Tagung; 04/1992; DS23/123:
Antrag betreffs Wort der Synode zum schöpfungsverträglichen Umgang mit landwirtschaftlichen kirchlichen
Ländereien
4. Tagung, 04/1992; DS 24:
Antrag betreffs Wort der Synode zur Situation in der
Landwirtschaft des Landes Brandenburg
5. Tagung; 11/1992; DS 3.2/103.2: Antrag betreffs Einrichtung einer Stelle für einen/eine
Umweltbeauftragten/-beauftragte – Kirchengemeinde
Dahlem
5. Tagung; 11/1992; DS 3.3/103.2: Antrag betreffs Einrichtung einer Stelle für einen/eine
Umweltbeauftragten/-beauftragte – Antrag Jugendsynode
5. Tagung; 11/1992; DS 3.4/103.2: Antrag betreffs Einrichtung einer Stelle für einen/eine
Umweltbeauftragten/-beauftragte – Antrag SenfkornGemeinde
5. Tagung; 11/1982; DS 175:
Bericht der Kirchenleitung: Zur Lage der Landwirtschaft
im Lande Brandenburg
177
Anhang
6. Tagung ; 04/1993; DS 37/137:
Antrag betreffs „Problem des Kohlentagebaus am Beispiel des Dorfes Horno“ – Beschluss der Kreissynode
Guben vom März 1993
6. Tagung ; 04/1993; DS 43:
Bericht: Zwischenbericht des Umweltbeauftragten
8. Tagung ; 11/1993; Fragestunde: 2 Fragen an die Kirchenleitung betreffs der Umsetzung
der Drucksache 137 von der 6. Tagung zum Braunkohleplan und zum Braunkohletagebau in der Lausitz
8. Tagung; 11/1993; DS 4/104.3:
Antrag betreffs Einrichtung einer Stelle für einen Umweltbeauftragten im Haushaltsplan für 1994 mit Sperre
bis zur Klärung der Finanzierbarkeit
9. Tagung; 04/1994; DS 22:
Antrag betreffs „Energisch Energie sparen“
9. Tagung; 04/1994; DS 23:
Antrag betreffs „Bildung von Umweltausschüssen in den
Kirchengemeinden“
9. Tagung; 04/1994; DS 24:
Antrag betreffs „Verwendung von Recyclingpapier“
9. Tagung; 04/1994; DS 25/125:
Bericht des Umweltbeauftragten und Aufhebung der
Sperre für die Stelle eines Umweltbeauftragten
10. Tagung; 11/1994; DS 62:
Antrag betreffs „Zerstörung der Schöpfung durch den
Braunkohletagebau am Hornoer Berg – Antrag Kreissynode Guben
10. Tagung; 11/1995; DS 63/163: Antrags betreffs „Ausbau des Elbe-Havel-Kanals“ – Antrag Kirchengemeinde Klein Kreutz-Saaringen
10. Tagung, 11/1994; KL-Bericht: Bericht: Die Kirchenleitung berichtet unter Punkt 3.9 in
ihrem Rechenschaftsbericht 1994, dass die Stelle des
Umweltbeauftragten in der Besetzungsphase sei
10. Tagung; 11/1994; DS 72/172
Antrag betreffs Einstellung von Mitteln in die Haushalte
1995/1996 für die Arbeit des Umweltbeauftragten
12. Tagung, 11/1995; KL-Bericht: Bericht: Die Kirchenleitung berichtet unter Punkt 7 des
Rechenschaftsberichtes, dass zum 01.04.1995 die Stelle
des Umweltbeauftragten mit Pfarrer Reinhard Dalchow
für die Dauer von 6 Jahren besetzt wurde
12. Tagung, 11/1995; DS 72:
Antrag betreffs Ökologisches Bauen in der Kirche –
Landesjugendkonvent Mark Brandenburg
12. Tagung, 11/1995; DS 74:
Antrag betreffs Förderung rationeller Energieversorgung
13. Tagung, 05/1996; DS 11/111: Antrag betreffs Flughafenausbau der Kirchengemeinden
Berlin-Schmöckwitz
13. Tagung, 5/1996; DS12/12 a/112:Antrag betreffs Ausstieg aus der Atomenergie
14. Tagung, 11/1996; KL-Bericht: Bericht: Die Kirchenleitung berichtet unter Punkt 5.4.2
über eine im September beratene öffentliche Stellungnahme zum Brandenburgischen Braunkohlegrundlagengesetz, die von einer ad-hoc-Arbeitsgrupe erstellt worden
ist
!
178!
Kapitel 12
14. Tagung; 11/1996; DS 17:
Antrag betreffs soziale und ökologischer Nutzung kirchlicher Gebäude und Grundstücke – Jugendkammer der
EKiBB
Legislaturperiode 1997 bis 2002 (EKiBB)
2. Tagung; 11/1997; DS 14/114:
2. Tagung; 11/1997; DS 54/154:
2. Tagung; 11/1997; DS 64/164.2
3. Tagung; 11/1998; Fragestunde
3: Tagung; 11/1998; DS 48/148
3. Tagung; 11/1998; DS 49/149
3. Tagung; 11/1998; DS 166:
4. Tagung; 04 /1999; DS 11/111
5. Tagung, 11/1999; DS 1.1
5. Tagung; 11/1999; DS 23
5. Tagung; 11/1999; DS 24/124
5. Tagung, 11/1999; DS 25
5. Tagung; 11/1999; DS 26
6. Tagung; 04/2000; DS 15/115
7. Tagung; 11/2000; DS 25
8. Tagung; 05/2001; DS 8/108
8. Tagung, 05/2001; DS 1
Vorlage der Kirchenleitung betreffs Genehmigung der
Verordnung mit Gesetzeskraft über die Aufhebung von
Einrichtungen, Arbeitsstellen und Mitarbeiterstellen in
der EKiBB (Aufhebungsverordnung) vom 27. Juni 1997
Antrag betreffs Erklärung der Landesynode zu Horno;
Stellungnahmen der Kirchenleitung vom September
1996 und April 1997
Antrag zum Bau des Kirchlichen Zentrums in der
Georgenkirchstraße – Kirchliches Bauhandbuch
Nachfrage über die „Einführung des Kirchlichen Bauhandbuches“
Antrag betreffs Anbau von gentechnisch verändertem
Saat- und Pflanzgut auf kircheneigenem Land
Antrag betreffs Berufung des Beirates für den Kirchlichen Dienst auf dem Lande, Bauftragung eines/r Mitarbeiters/in für den ländlichen Bereich
Bericht zu Horno durch den Beauftragten für Umweltfragen
Antrag betreffs Weiterführung der Umweltarbeit
Bericht: Die Kirchenleitung berichtet in ihrem Rechenschaftsbericht 1999 unter Punkt 6.10 über die Einführung
einer Kirchlichen Bauordnung
Antrag betreffs Bezug von elektrischem Strom durch die
EKiBB
Antrag betreffs Bürgschaftskredite der Bundesregierung
für den Bau von Atomkraftwerken
Antrag betreffs Gentechnik
Antrag betreffs Beauftragung für die Umweltarbeit in der
EKiBB
Antrag betreffs Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur Gentechnik
Antrag betreffs Beschäftigung mit der „Blumenkampagne“ von FLAN und Terre de Hommes
Antrag betreffs Gentechnik und kircheneigenes Land
Wort des Bischofs zum Thema Sterbehilfe und Präimplantationsdiagnostik
179
Anhang
9. Tagung; 11/2001; DS 1
Bericht: Die Kirchenleitung berichtet in ihrem Rechenschaftsbericht 2001unter Punkt 2.3 über das Anhörungsverfahren zum Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld
9. Tagung, 11/2001; DS 14/114
Antrag betreffs „Grüne Gentechnik“ und Bericht der
Arbeitsgruppe Gentechnik der Kirchenleitung: „Arbeitsergebnisse zur Grünen Gentechnik – September 2001“
11. Tagung; 11/2002; DS 1.1
Bericht: Die Kirchenleitung berichtet in ihrem Rechenschaftsbereicht 2002 unter Punkt 2.1. über die Diskussion zu bioethischen Fragen und zum Themenbereich
„Grüne Gentechnik“
11. Tagung; 11/2002; DS 8 und 28 Antrag betreffs Wiedereinsetzung einer Stelle für den
Umweltbeauftragten.
Legislaturperiode 2003 bis 2005 (EKiBB und EKsOL)
Sonder-Tagung; 09/2003, Bericht:
Wort eines Synodalen zur beschlossenen Abbaggerung
von Horno, Seite 24/25
Legislaturperiode 2006 bis 2008 (EKBO)
2. Tagung; 11/2006; DS 1/1001
Wort des Bischofs betreffs Kritik an Errichtung des „Plastinariums“ in Guben
3. Tagung, 04/2007; DS 13/113
Antrag betreffs Novellierung des Gentechnikgesetzes
durch den Bundestag – Kirchengemeinde Region Guben
und Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises
Cottbus
3. Tagung; 04/2007; 32/132.1/132.2 Antrag betreffs „Dekade zur Überwindung von Gewalt“
4. Tagung; 11/2007; DS 03
Wort des Bischofs zur Energiepolitik und zum Braunkohleabbau in der Lausitz
4. Tagung; 11/2007; DS 26/126
Antrag betreffs „Braunkohle in der Lausitz“
4. Tagung, 11/2007; DS 27
Antrag betreffs „Botschaft der dritten Europäischen
Ökumenischen Versammlung“
5. Tagung, 4/2008; DS 21 B/21.1B Zwischenbericht der Steuerungsgruppe „Braunkohle“
6. Tagung; 11/2008; DS 5
Bericht: Die Kirchenleitung berichtet in ihrem Rechenschaftsbericht 2008 unter Punkt IV.1 über das Problem
der Energieversorgung durch Braunkohle und Klimaschutz
6. Tagung, 11/2008; DS 8.1B/81.1B Antrag betreffs Weiterführung der Umweltarbeit in der
Landeskirche
6. Tagung; 11/2008; DS 9.4/9.4.1B Antrag betreffs Beachtung der Beschlüsse der EKDSynode zum Thema „Klimawandel, Wasserwandel, Lebenswandel“, der „10 Schritte zur Schöpfungsbewahrung“ und zur Reduzierung der C02-Emissionen
!
180!
Kapitel 12
6. Tagung; 11/2008; DS 26
Antrag betreffs Beitritt zum Aktionsbündnis „die klimaallianz“
Legislaturperiode 2009 bis 2014 (EKBO)
2. Tagung; 4/2009; DS Bericht
2. Tagung, 4/2009; DS
3. Tagung; 11/2009; DS 3
3. Tagung, 11/2009; DS 10B/10.1B
3. Tagung, 11/2009, DS 11B/11.1B
3. Tagung, 11/2009; DS 6B
3. Tagung, 11/2009; DS 25B
5. Tagung; 10/2010; DS 2
5.Tagung, 10/2010; DS 3
5. Tagung, 10/2010; DS 7B
6. Tagung, 4/2011; DS 2B
6. Tagung, 4/2011; DS 2B
6. Tagung, 4/2011; DS 12B/12.1B
6. Tagung, 4/2011; DS 13B13.1B
6. Tagung, 4/2011; DS 14B/14.1B
6. Tagung, 4/2011; DS 16B/16.1B
7. Tagung; 10/2011; DS 3B
Bericht der Steuerungsgruppe „Braunkohle“ zur Energieversorgung und Klimaschutz
Antrag betreffs Verzicht auf den Aufschluss weiterer
Tagebaue in der Lausitz
Bericht: Die Kirchenleitung berichtet in ihrem Rechenschaftsbericht 2009 unter Punkt V.1 zur zukünftigen
Energieversorgung und zum Klimaschutz
Antrag betreffs Bildung eines Finanzfonds für die Entwicklung neuer Energiekonzepte – Kirchengemeinde
Templin-Gransee
Antrag betreffs unterirdischer Lagerung von CO2-CCStechnologie – Kirchengemeinde Bukow und Glienicke
Antrag betreffs Gemeinschaft mit Gemeinden anderer
Herkunft und Sprache; Charta Oecumenica
Antrag betreffs Forderung an den Deutschen Bundestag,
den bestehenden Atomkonsens bei zu behalten
Wort des Bischofs zum Besuch in der Braunkohleregion
und zur CCS-Technologie
Bericht: Die Kirchenleitung geht in ihrem Rechenschaftsbericht auf den Bericht der Arbeitsgruppe zur
CCS-Technologie ein und berichtet über den Stand der
Bemühungen zur CO2-Emissions-Reduktion
Bericht der Arbeitsgruppe zur CCS-Technologie
Wort des Bischofs Punkt 6 zur „Diskussion um die
Kernenergie“
Antrag betreffs Energiepolitik
Antrag betreffs Weiterführung der Umweltarbeit und
Entwicklung eines Konzeptes hierfür
Antrag betreffs Einrichtung einer Personalstelle für die
Umweltarbeit – Kirchenkreis Cottbus
Antrag betreffs Einrichtung einer Personalstelle für die
Umweltarbeit – Kirchengemeinde Region Guben
Nachtragshaushalt – Einrichtung eines Fonds für die
Umweltarbeit mit Personalstellenanteilen für 5 Jahre
Bericht: Die Kirchenleitung berichtet im Rechenschaftsbericht 2011 unter Punkt II.1 von Gesprächen mit der
Landesregierung in Brandenburg zu Energiefragen und
unter Punkt II.3 vom Projekt zum Klimaschutz
181
Anhang
7. Tagung; 10/2011; DS 5B/05.1B Antrag betreffs Dekade zur Überwindung von Gewalt
7. Tagung; 10/2011; DS 6B
Antrag betreffs Ökumenische Friedenskonvokation 2011
und „Bekenntnis von Accra“
8. Tagung; 04/20012; DS 2
Wort des Bischofs zur Schöpfungsethik unter dem Leitbild „Dem Leben dienen“
8. Tagung; 04/20012; DS 4B/4.1B Antrag betreffs „Votum der Kirchenleitung zu Perspektiven der Energiewende in der EKBO“
8. Tagung; 04/20012; DS 5B
Antrag betreffs Beitritt zum Aktionsbündnis „die klimaallianz“
8. Tagung; 04/20012; DS 6B/6.1B Antrag betreffs Veränderung der Solarförderung
8. Tagung; 04/20012; DS 7B/7.1B Antrag betreffs Umsetzungen der EKD zur Kompensation von unvermeidbaren CO2-Emissionen („Klimakollekte“)
8. Tagung; 04/20012; DS 13B
Antrag betreffs Wiedereinrichtung der Stelle eines Umweltbeauftragten – Kirchenkreis Falkensee
9. Tagung; 11/20012; DS 5
Bericht: Die Kirchenleitung berichtet in ihrem Rechenschaftsbericht 2012 zu Stellungnahmen zur Energiepolitik des Landes Brandenburg
9. Tagung; 11/20012; DS 17
Antrag betreffs Nachtragshaushalt 2012 – Bereitstellung
von finanziellen Mitteln für die Erarbeitung eines Umweltkonzepts
9. Tagung; 11/20012, DS 26B26.1B Antrag betreffs Ausweitung des Nachtflugverbotes an
den Flughäfen Tegel und BER – Kirchengemeinde Berlin-Friedrichshagen
9. Tagung; 11/20012; DS 27B
Antrag betreffs Ausweitung des Nachtflugverbotes an
den Flughäfen Tegel und BER – Kirchengemeinde Berlin-Rahnsdorf
12.4 Quellen/Literatur
1)
Tagungsband der 1. Tagung der Zehnten Landessynode vom 17. bis 20 Januar 1991;
Mai 1991
2)
Tagungsband der 3. Tagung der Zehnten Landessynode vom 13. bis 17. November
1991; Februar 1992
3)
Tagungsband der 4. Tagung der Zehnten Landessynode vom 23. bis 26. April 1992;
August 1992.
4)
Tagungsband der 5. Tagung der Zehnten Landessynode vom 04. bis 08. November
1992; März 1993.
5)
Tagungsband der 6. Tagung der Zehnten Landessynode vom 15. bis 18. April 1993;
!
182!
Kapitel 12
April 1993.
6)
Tagungsband der 8. Tagung der Zehnten Landessynode vom 16. bis 21. November
1993; März 1994
7)
Tagungsband der 9. Tagung der Zehnten Landessynode vom 07. bis 10. April 1994;
April 1993.
Tagungsband der 10. Tagung der Zehnten Landessynode vom 15. bis 19. November
1994; März 1995
8)
9)
Tagungsband der 12. Tagung der Zehnten Landessynode vom 15. bis 19. November
1995; März 1996
10)
Tagungsband der 13. Tagung der Zehnten Landessynode vom 02. bis 05. Mai 1996;
Oktober 1996
11)
Tagungsband der 14. Tagung der Zehnten Landessynode vom 12. bis 16. November
1996; März 1997
-------------------------------------------------------------------------------------------------------Tagungsband der 2. Tagung der Elften Landessynode vom 11. bis 15. November
1997;
Juni 1998
12)
13)
Tagungsband der 3.Tagung der Elften Landessynode vom 11. bis 14. November 1998;
März 1999
14)
Tagungsband der 4. Tagung der Elften Landessynode vom 15. bis 17. April 1999; Juni
1999
15)
Tagungsband der 5. Tagung der Elften Landessynode vom 17. bis 20. November
1999; Januar 2000
16)
Tagungsband der 6. Tagung der Elften Landessynode vom 07. bis 08. April 2000; Mai
2000
17)
Tagungsband der 7. Tagung der Elften Landessynode vom 15. bis 18. November
2000; Dezember 2000
18)
Tagungsband der 8. Tagung der Elften Landessynode vom 04. bis 05. Mai 2001; Mai
2001
19)
Tagungsband der 9. Tagung der Elften Landessynode vom 14. bis 17. November 2001,
Dezember 2001
183
Anhang
20)
21)
Tagungsband der 11. Tagung der Elften Landessynode vom13. bis 16. November
2002; Dezember 2002
-------------------------------------------------------------------------------------------------------Tagungsband der Außerordentlichen Tagung der 12. Landessynode vom 19. bis 20.
September 2003, Seite 24/25; September 2003
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
22)
Tagungsband der 2. Tagung der Zweiten Landessynode vom 15. bis 18. November
2006; Dezember 2006
23)
Tagungsband der 3. Tagung der Zweiten Landessynode vom 19. bis 21. April 2007;
Mai 2007
24)
Tagungsband der 4. Tagung der Zweiten Landessynode vom14. bis 17. November
2007; Januar 2008,
25)
Tagungsband der 5. Tagung der Zweiten Landessynode vom17. bis 19. April 2008;
Mai 2008
26)
Tagungsband der 6. Tagung der Zweiten Landessynode vom12. bis 15. November
2008, Dezember 2008
-------------------------------------------------------------------------------------------------------Tagungsband der 2. Tagung der Dritten Landessynode vom --. bis --. April 2009; Mai
2009
27)
28)
Tagungsband der 3. Tagung der Dritten Landessynode vom 11. bis 14. November
2009; Dezember 2009
29)
Tagungsband der 5. Tagung der Dritten Landessynode vom 27. bis 30. Oktober 2010;
November 2010
30)
Tagungsband der 6. Tagung der Dritten Landessynode vom 08. bis 09. April 2011;
Mai 2011
31)
Tagungsband der 7. Tagung der Dritten Landessynode vom 26. bis 29. Oktober2011;
November 2011
32)
Tagungsband der 8. Tagung der Dritten Landessynode vom 20. bis 21. April 2012;
Mai 2012
33)
Tagungsband der 9. Tagung der Dritten Landessynode vom 14. bis 17. November
2012; Dezember 2012
!
184!
Kapitel 12
12.5 Liste der Dokumente der EKBO zum Braunkohletagebau
a) Synodenbeschlüsse und deren Vorarbeiten seit 2007:
- 2007: Landessynode mahnt – wie bereits in Beschlüssen der 1990er Jahre – einen arbeitsmarktpolitischen Strukturwandel in der Lausitz an und bittet die Kirchenleitung,
sich umfassend mit dem Thema Braunkohle auseinanderzusetzen, in der Folge Beauftragung der Steuerungsgruppe Braunkohle
- Februar 2008: Stellungnahme der Arbeitsgruppe Braunkohle des Arbeitskreises „Wirtschaft und Arbeit“ zur Erschließung neuer Tagebaufelder in der Lausitz
- April 2008: Zwischenbericht der Steuerungsgruppe Braunkohle der Kirchenleitung
(Bericht an die Landessynode)
- Frühjahr 2009: Abschlussbericht der Steuerungsgruppe Braunkohle
- Mai 2009: Beschluss der Landessynode „Einstieg in den Ausstieg“ auf Basis des Berichts der Steuerungsgruppe
- November 2009: Beauftragung der Kirchenleitung durch die Landessynode, eine Stellungnahme zu CCS zu erarbeiten, in der Folge Einsetzung einer Arbeitsgruppe
- Oktober 2010: Annahme der Stellungnahme der Kirchenleitung zu CCS durch die
Landessynode (Grundlage: Positionspapier der AG CCS)
b) Öffentliche Stellungnahmen der Kirchenleitung gegenüber staatlichen Stellen seit
dem Beschluss „Einstieg in den Ausstieg“ 2009:
- November 2011: Schreiben des Präsidenten des Konsistoriums U. Seelemann an Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg bzgl. Braunkohletagebau
Welzow-Süd (mit Verweis auf spezifische Einwände der betroffenen Kirchengemeinden)
- Februar 2012: Stellungnahme der Kirchenleitung zum „Energiestrategieentwurf 2013“
der brandenburgischen Landesregierung
- September 2013: Stellungnahme der Kirchenleitung zum Aufschließungsverfahren
Welzow-Süd: Plädoyer für Verlängerung des Diskussionsprozesses, Entscheidung
derzeit noch nicht möglich
!
185
Anhang
12.6 Grafiken zur Mobilitätsumfrage
!
Abb. 11: Zurückgelegte Kilometer für den Arbeitsweg zum Evangelischen Zentrum
!
!
Abb. 12: Zurückgelegte Kilometer für den Arbeitsweg zum Amt für Kirchliche Dienste
(AKD)
!
!
186!
Kapitel 12
Abb. 13: Zurückgelegte Kilometer für den Arbeitsweg zum Diakonischen Werk
!
!
187
!
Literaturverzeichnis
Altner, Günter et al. (1984): Manifest zur Versöhnung mit der Natur, Neukirchen-Vluyn.
Amt für kirchliche Dienste (AKD) (Hg.) (2012): Die Ethik des Genug: Die Nachhaltigkeitsdebatte in der Gemeindearbeit, www.akd-ekbo.de/veranstaltung/die-ethik-des-genugdie-nachhaltigkeitsdebatte-in-der-gemeindearbeit.
Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten (AGU) (Hg.) (2013): Biodiversität und Kirchen
– eine Empfehlung der kirchlichen Umweltbeauftragen, www.ekd.de/agu/download/
BIODIV_Kirchen.pdf.
Dalchow, Reinhard (Hg.) (o.J.): Thema Wasser im Kulturland Brandenburg 2007,
www.umweltarbeit-ekbo-berlin.de/wasser.html.
Dröge, Markus (2012): „Dem Leben dienen“. Wort des Bischofs an die Landessynode, 20.
April 2012, Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz, www.ekbo.de/documents?id=56173.
Dröge, Markus (2013): Wort des Bischofs an die Landessynode, 19. April 2013, Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
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Jahresthemen 2012/2013.
Evangelische Kirche in Deutschland (Hg.) (2009): Umkehr zum Leben, Gütersloh.
Ev. Kirchengemeinde Frankfurt (Oder) (Hg.) (2013): Gemeindebrief 04/05 2013,
www.evangelische-kirche-ffo.de/download.php?getFile=1363812378_26.
Ev. Kirchengemeinde Region Guben (Hg.) (o.J.): Braunkohle – Gefahr für die Schöpfung:
http://evkirchenkreis-cottbus.de/documents/parishes/450/profile/Braunkohle - Gefahr
für die Schöpfung.pdf.
Ev. Kirchenkreis Berlin Nord-Ost (Hg.) (2011): Klimaschutz in Kirchengemeinden – ein Leitfaden zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten, http://www.kirche-berlinnordost.de/Webdesk/documents/Ekbo009/Aktuelles/Leitfaden+D4.pdf.pdf.
Evangelische Studierendengemeinde (Hg.) (2009): Nachhaltigkeitsrichtlinie zum regionalen,
ökologischen und fairen Einkauf zu allen Veranstaltungen in der ESG Berlin,
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Foltin, Oliver/Teichert, Volker unter Mitarbeit von Saan-Klein, Beatrice van (2013): Klimaschutz in kirchlichen Gebäuden – Auswertung von Klimaschutz-Teilkonzepten katholischer und evangelischer Kirchengemeinden in Deutschland. Heidelberg.
Graf, Friedrich Wilhelm: „‚Gottes Schöpfung‘ ins Grundgesetz?“, in: Erhard Ratz (Hg.)
(1991), Natur = Schöpfung?, München, S. 56-80.
188
Kapitel 13
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Faserrohstoff. Heidelberg.
Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen (Hg.) (2011):
Gentechnisch veränderte Pflanzen. Eine Betrachtung aus kirchlicher Sicht, Schwerte,
www.ekd.de/agu/download/Akzente_19_Internet.pdf.
Irrgang, Bernhard: „Ethik der Gen- und der neuen Biotechnologie“, in: Julian Nida-Rümelin
(Hg.) (2005): Angewandte Ethik, 2. Aufl. Stuttgart, S. 648-689.
Jonas, Hans (1984): Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technologische
Zivilisation, Frankfurt am Main.
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wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa, www.ceceurope.org/
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Krüßmann, Guido (2012): Klimaschutzbericht zum Projekt FKZ 03KS1128 für ausgewählte
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Moos, Thorsten: Klimagerechtigkeit und Weltethos. Theologische Zugänge zur Frage der
Zukunft der Menschheit, in: Eckhard Gorka et al. (Hg.) (2013): Verantwortung und Gerechtigkeit im Zeitalter der Globalisierung, Hildesheim 2013, S.11-23.
Moos, Thorsten: Rationalität der Sorge. Von den Chancen und Risiken theologischer Ethik
angesichts des Klimawandels, in: Thomas Kirchhoff/Gerald Hartung (Hg.) (2014):
Welche Natur brauchen wir?, im Erscheinen.
Öko-Institut (Hg.) (2012): Endbericht zur Kurzstudie: Lebenswegbezogene Emissionsdaten
für Strom- und Wärmebereitstellung, Mobilitätsprozesse sowie ausgewählte Produkte
für die Beschaffung in Deutschland. Darmstadt/Freiburg.
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Picht, Georg (1967): Prognose, Utopie, Planung. Stuttgart: Klett-Cotta; die hier präsentierten
Überlegungen wurden ausführlich diskutiert in Diefenbacher, Hans/Ratsch, Ulrich
(1992): Verelendung durch Naturzerstörung – die politischen Grenzen der Wissenschaft. Frankfurt.
Quarch, Christoph: „Das Maß des Lebens wiedergewinnen. Die Welt braucht einen spirituellen Klimawandel“, in: Publik-Forum Dossier (2007), Die Klima-Revolution. Jetzt ist die
Zeit zum Handeln, Oberursel, S. VII.
Walbach, Wolfram: Osternacht/Ostersonntag, in: Landeszentrale für Umweltaufklärung (Hg.)
(2008): Nachhaltig predigen. Predigtanregungen zur evangelischen und katholischen
Leseordnung, Bd. IV: Reihe I/Lesejahr B, Mainz.
189