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Volume Nr. 32, 27. Juni 1968

Full text: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1968, V. Wahlperiode, Band II,21.-43. Sitzung (Public Domain)

33. Sitzung vom 37. Juni 1968 
997 
Franke 
geldberatung ist, damit der Bürger bei Antragstellung 
eben nicht gezwungen sein würde, den Weg zur Zen 
trale zu gehen, sondern in den Beratungsstellen in den 
Bezirken aufgrund der wirklich größeren Nähe zur Ver 
waltung und vielleicht auch des besseren Kontaktes zu 
den dortigen Sachbearbeitern eine direkte und unmit 
telbare Beratung erhalten könne. 
Aufgrund dieser vorhergehenden Diskussion hat dann 
die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei dem Aus 
schuß eine Neuformulierung des Antrages vorgelegt, 
wie er Ihnen heute hier als Drucksache Nr. 421 vorliegt. 
Die Einzelberatung zu diesem Antrag ergab hinsichtlich 
der ordnungsbehördlichen Befugnisse bei Obdachlosig 
keit, daß lediglich über die Frage der Zuständigkeit für 
die von-mir vorhin erwähnte Gruppe zwei der Obdach 
losen verschiedenartige Vorstellungen bestehen. 
Der Ausschuß hat daraufhin beschlossen, die Frage 
der Zuständigkeit der Obdachlosen ganz allgemein aus 
zuklammern, da sie ja über die Frage der Neuordnung 
des Wohnungswesens hinausgeht. Weiterhin hat der 
Ausschuß in der Beratung zugestimmt der Einrichtung 
von Beratungsstellen in den Bezirken und hat mit Be 
friedigung zur Kenntnis genommen, daß der Herr Sena 
tor für Bau- und Wohnungswesen eine Informations 
broschüre zunächst einmal in der Auflage von 25 000 
Stück — Ihnen als Abgeordneten steht sie ja wohl allen 
schon zur Verfügung — herausgegeben hat, um damit 
eine bessere Information der Bevölkerung zu erreichen. 
Da es aber, wie gesagt, noch gewisse Unstimmigkeiten 
gegeben hat, hat der Ausschuß darüber hinaus beschlos 
sen, die Verwaltung aufzufordern, hinsichtlich der Frage 
der Obdachlosenfürsorge in einer Vorlage zur Kenntnis 
nahme dem Abgeordnetenhaus zu berichten, damit 
dann anschließend daran eine vernünftige Regelung ge 
troffen werden kann. Das gleiche ist auch beschlossen 
worden hinsichtlich der Frage der Wohnungsaufsicht 
und Wohnungspflege, da da wiederum gewisse Unstim 
migkeiten bestanden zwischen den Auffassungen des 
Rates der Bürgermeister und des Herrn Senators für 
Bau- und Wohnungswesen. 
Wir werden dann, wenn diese beiden Vorlagen vor 
liegen, nochmals diese Fragen beraten, so daß das Ab 
geordnetenhaus entsprechende Beschlüsse fassen kann. 
Abschließend darf ich nur feststellen, daß sowohl der 
Innenausschuß, der auch mit dieser Frage befaßt war, 
wie der Ausschuß für Bau- und Wohnungswesen die 
Formulierungen der Sozialdemokratischen Fraktion, 
wie Sie Ihnen heute vorliegen, einstimmig zur Kenntnis 
genommen haben, einstimmig beschlossen haben und 
dem Hohen Hause empfehlen, hier ebenso zu beschlie 
ßen. Ich danke Ihnen. 
(Beifall.) 
Stellv. Präsident Dr. Reif: Ich danke dem Herrn Be 
richterstatter und eröffne die Beratung. Wird das Wort 
in der Beratung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. 
Dann schließe ich die Beratung. Wir stimmen ab über 
die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bau- und 
Wohnungswesen, Drucksache 421. Wer dieser Empfeh 
lung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das 
Handzeichen. Danke. Ich darf die Gegenprobe machen. 
Enthaltungen ? — Einstimmig so beschlossen. 
Wir kommen dann zur lfd. Nr. 16, Umdruck 19: 
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Eingaben 
und Beschwerden in der Zeit vom 11. bis 18. Juni 
1968 über Eingaben und Beschwerden 
Meine Damen und Herren! Der amtierende Vorsitzende 
des Ausschusses bittet, die Beschlußempfehlung zur lfd. 
Nr. 19 zurückzustellen, weil der Ausschuß sich mit die 
ser Eingabe noch einmal beschäftigen wird. Wer also 
den Beschlußempfehlungen mit Ausnahme der Nr. 19 
seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um 
das Handzeichen. Danke. Ich darf die Gegenprobe 
machen. Enthaltungen? — Es ist einstimmig so be 
schlossen. 
Wir kommen damit zur lfd. Nr. 17, Drucksache 418: 
II. Lesung der Vorlage über Gesetz über das Insti 
tut für Bautechnik (gemäß Beschlußempfehlungen 
des Ausschusses für Bau- und Wohnungswesen vom 
5. Juni 1968 und des Hauptausschusses vom 14. Juni 
1968) — Drucksache Nr. 351 
Wird das Wort zur Berichterstattung für den Ausschuß 
für Bau- und Wohnungswesen gewünscht? -— Das ist 
nicht der Fall. Wird das Wort zur Berichterstattung für 
den Hauptausschuß gewünscht ? — Das ist nicht der Fall. 
Ich schlage dann vor, die Einzelberatung der sieben Pa 
ragraphen miteinander zu verbinden. Es erhebt sich da 
gegen kein Widerspruch. Demzufolge ist so beschlossen. 
Und ich rufe auf die §§ 1 bis 7 einschließlich der 
Anlage, die Überschrift und Einleitung im Wortlaut 
der Drucksache 351 und hierzu die Beschlußempfehlung 
des Ausschusses für Bau- und Wohnungswesen, Druck 
sache 418. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist 
nicht der Fall. Dann schließe ich die Einzelberatung und 
verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlußab 
stimmung. Wer dem Gesetz für das Institut für Bau 
technik im Wortlaut der Drucksache 351 unter Berück 
sichtigung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für 
Bau- und Wohnungswesen, Drucksache 418, seine Zu 
stimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das 
Handzeichen. — Danke. Ich darf die Gegenprobe 
machen. Enthaltungen? — Es ist einstimmig so be 
schlossen. 
Wir kommen damit zur lfd. Nr. 18, Drucksache 412: 
I. Lesung der Vorlage über Gesetz über die Fest 
stellung eines Nachtragshaushaltsplans zum Haus 
haltsplan von Berlin für das Rechnungsjahr 1968 
(Nachtragshaushaltsgesetz 1968 — NHG 68) 
Das Wort zur Begründung hat Herr Senator Strick. 
Striek, Senator für Finanzen: Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! Im Namen des Senats lege ich 
Ihnen heute den Entwurf eines Nachtragshaushalts 
plans für das Rechnungsjahr 1968 vor. Der Nachtrags 
haushaltsplan ist, wie Sie bereits wissen, in erster Linie 
durch die Beteiligung Berlins am ERP-Investitionshilfe- 
programm 1968, dem sogenannten Dritten Konjunktur 
programm, erforderlich geworden. Er enthält aber auch 
eine Reihe von Änderungen gegenüber den bisherigen 
Ansätzen im Haushaltsplan 1968, die aufgrund verschie 
dener Tatbestände zur Anpassung an die voraussicht 
liche Entwicklung unerläßlich erscheinen. 
Gestatten Sie mir. Ihnen zunächst sehr kurz einen 
überblick über die Beteiligung Berlins am ERP-Inve- 
stitionshilfeprogramm zu geben. Grundlage des Pro 
gramms bildet das von der Bundesregierung Ende Fe 
bruar eingebrachte, bisher vom Bundestag allerdings 
noch nicht verabschiedete Gesetz zur Änderung des 
ERP-Investitionshilfegesetzes. Danach wird der Bun 
desschatzminister ermächtigt, aus dem ERP-Sonderver- 
mögen weitere Darlehen bis zur Höhe von 250 Millionen 
zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in den 
Strukturgebieten, darunter auch im Lande Berlin, be 
reitzustellen. Der ausschöpfbare Anteil Berlins an dem 
Darlehensvolumen ist auf insgesamt 26,15 Millionen fest 
gelegt, mit denen jeweils bis zu 60 v. H. der Gesamt 
kosten ein Einzelvorhaben finanziert werden kann. Die 
restlichen 40 v. H., das sind 17,43 Millionen, müssen von 
Berlin selbst beigesteuert werden. Der Senat sah es und 
sieht es jetzt noch mehr als eine politische Notwendig 
keit an, den Berlin zugemessenen Rahmen voll auszu 
füllen, obwohl der Eigenanteil Berlins nur durch die 
Aufnahme von Kreditmarktmitteln gedeckt werden 
kann. Die im zweiten Halbjahr 1967 angelaufenen kon 
junkturpolitischen Maßnahmen der öffentlichen Hand 
haben zwar der Berliner Wirtschaft neue Impulse ver 
liehen, die sich vor allem in der Belebung der Produk 
tion und in einem verhältnismäßig günstigen Auf 
tragsbestand im industriellen Bereich niederschlagen. 
Es erscheint jedoch notwendig, durch weitere gezielte 
Förderungsaktionen zur strukturellen Verbesserung der 
Berliner Wirtschaft beizutragen. Bei der Auswahl der
	        
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