33. Sitzung vom 37. Juni 1968
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Franke
geldberatung ist, damit der Bürger bei Antragstellung
eben nicht gezwungen sein würde, den Weg zur Zen
trale zu gehen, sondern in den Beratungsstellen in den
Bezirken aufgrund der wirklich größeren Nähe zur Ver
waltung und vielleicht auch des besseren Kontaktes zu
den dortigen Sachbearbeitern eine direkte und unmit
telbare Beratung erhalten könne.
Aufgrund dieser vorhergehenden Diskussion hat dann
die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei dem Aus
schuß eine Neuformulierung des Antrages vorgelegt,
wie er Ihnen heute hier als Drucksache Nr. 421 vorliegt.
Die Einzelberatung zu diesem Antrag ergab hinsichtlich
der ordnungsbehördlichen Befugnisse bei Obdachlosig
keit, daß lediglich über die Frage der Zuständigkeit für
die von-mir vorhin erwähnte Gruppe zwei der Obdach
losen verschiedenartige Vorstellungen bestehen.
Der Ausschuß hat daraufhin beschlossen, die Frage
der Zuständigkeit der Obdachlosen ganz allgemein aus
zuklammern, da sie ja über die Frage der Neuordnung
des Wohnungswesens hinausgeht. Weiterhin hat der
Ausschuß in der Beratung zugestimmt der Einrichtung
von Beratungsstellen in den Bezirken und hat mit Be
friedigung zur Kenntnis genommen, daß der Herr Sena
tor für Bau- und Wohnungswesen eine Informations
broschüre zunächst einmal in der Auflage von 25 000
Stück — Ihnen als Abgeordneten steht sie ja wohl allen
schon zur Verfügung — herausgegeben hat, um damit
eine bessere Information der Bevölkerung zu erreichen.
Da es aber, wie gesagt, noch gewisse Unstimmigkeiten
gegeben hat, hat der Ausschuß darüber hinaus beschlos
sen, die Verwaltung aufzufordern, hinsichtlich der Frage
der Obdachlosenfürsorge in einer Vorlage zur Kenntnis
nahme dem Abgeordnetenhaus zu berichten, damit
dann anschließend daran eine vernünftige Regelung ge
troffen werden kann. Das gleiche ist auch beschlossen
worden hinsichtlich der Frage der Wohnungsaufsicht
und Wohnungspflege, da da wiederum gewisse Unstim
migkeiten bestanden zwischen den Auffassungen des
Rates der Bürgermeister und des Herrn Senators für
Bau- und Wohnungswesen.
Wir werden dann, wenn diese beiden Vorlagen vor
liegen, nochmals diese Fragen beraten, so daß das Ab
geordnetenhaus entsprechende Beschlüsse fassen kann.
Abschließend darf ich nur feststellen, daß sowohl der
Innenausschuß, der auch mit dieser Frage befaßt war,
wie der Ausschuß für Bau- und Wohnungswesen die
Formulierungen der Sozialdemokratischen Fraktion,
wie Sie Ihnen heute vorliegen, einstimmig zur Kenntnis
genommen haben, einstimmig beschlossen haben und
dem Hohen Hause empfehlen, hier ebenso zu beschlie
ßen. Ich danke Ihnen.
(Beifall.)
Stellv. Präsident Dr. Reif: Ich danke dem Herrn Be
richterstatter und eröffne die Beratung. Wird das Wort
in der Beratung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Beratung. Wir stimmen ab über
die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Bau- und
Wohnungswesen, Drucksache 421. Wer dieser Empfeh
lung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das
Handzeichen. Danke. Ich darf die Gegenprobe machen.
Enthaltungen ? — Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen dann zur lfd. Nr. 16, Umdruck 19:
Beschlußempfehlung des Ausschusses für Eingaben
und Beschwerden in der Zeit vom 11. bis 18. Juni
1968 über Eingaben und Beschwerden
Meine Damen und Herren! Der amtierende Vorsitzende
des Ausschusses bittet, die Beschlußempfehlung zur lfd.
Nr. 19 zurückzustellen, weil der Ausschuß sich mit die
ser Eingabe noch einmal beschäftigen wird. Wer also
den Beschlußempfehlungen mit Ausnahme der Nr. 19
seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um
das Handzeichen. Danke. Ich darf die Gegenprobe
machen. Enthaltungen? — Es ist einstimmig so be
schlossen.
Wir kommen damit zur lfd. Nr. 17, Drucksache 418:
II. Lesung der Vorlage über Gesetz über das Insti
tut für Bautechnik (gemäß Beschlußempfehlungen
des Ausschusses für Bau- und Wohnungswesen vom
5. Juni 1968 und des Hauptausschusses vom 14. Juni
1968) — Drucksache Nr. 351
Wird das Wort zur Berichterstattung für den Ausschuß
für Bau- und Wohnungswesen gewünscht? -— Das ist
nicht der Fall. Wird das Wort zur Berichterstattung für
den Hauptausschuß gewünscht ? — Das ist nicht der Fall.
Ich schlage dann vor, die Einzelberatung der sieben Pa
ragraphen miteinander zu verbinden. Es erhebt sich da
gegen kein Widerspruch. Demzufolge ist so beschlossen.
Und ich rufe auf die §§ 1 bis 7 einschließlich der
Anlage, die Überschrift und Einleitung im Wortlaut
der Drucksache 351 und hierzu die Beschlußempfehlung
des Ausschusses für Bau- und Wohnungswesen, Druck
sache 418. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist
nicht der Fall. Dann schließe ich die Einzelberatung und
verbinde die Einzelabstimmungen mit der Schlußab
stimmung. Wer dem Gesetz für das Institut für Bau
technik im Wortlaut der Drucksache 351 unter Berück
sichtigung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für
Bau- und Wohnungswesen, Drucksache 418, seine Zu
stimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das
Handzeichen. — Danke. Ich darf die Gegenprobe
machen. Enthaltungen? — Es ist einstimmig so be
schlossen.
Wir kommen damit zur lfd. Nr. 18, Drucksache 412:
I. Lesung der Vorlage über Gesetz über die Fest
stellung eines Nachtragshaushaltsplans zum Haus
haltsplan von Berlin für das Rechnungsjahr 1968
(Nachtragshaushaltsgesetz 1968 — NHG 68)
Das Wort zur Begründung hat Herr Senator Strick.
Striek, Senator für Finanzen: Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Im Namen des Senats lege ich
Ihnen heute den Entwurf eines Nachtragshaushalts
plans für das Rechnungsjahr 1968 vor. Der Nachtrags
haushaltsplan ist, wie Sie bereits wissen, in erster Linie
durch die Beteiligung Berlins am ERP-Investitionshilfe-
programm 1968, dem sogenannten Dritten Konjunktur
programm, erforderlich geworden. Er enthält aber auch
eine Reihe von Änderungen gegenüber den bisherigen
Ansätzen im Haushaltsplan 1968, die aufgrund verschie
dener Tatbestände zur Anpassung an die voraussicht
liche Entwicklung unerläßlich erscheinen.
Gestatten Sie mir. Ihnen zunächst sehr kurz einen
überblick über die Beteiligung Berlins am ERP-Inve-
stitionshilfeprogramm zu geben. Grundlage des Pro
gramms bildet das von der Bundesregierung Ende Fe
bruar eingebrachte, bisher vom Bundestag allerdings
noch nicht verabschiedete Gesetz zur Änderung des
ERP-Investitionshilfegesetzes. Danach wird der Bun
desschatzminister ermächtigt, aus dem ERP-Sonderver-
mögen weitere Darlehen bis zur Höhe von 250 Millionen
zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen in den
Strukturgebieten, darunter auch im Lande Berlin, be
reitzustellen. Der ausschöpfbare Anteil Berlins an dem
Darlehensvolumen ist auf insgesamt 26,15 Millionen fest
gelegt, mit denen jeweils bis zu 60 v. H. der Gesamt
kosten ein Einzelvorhaben finanziert werden kann. Die
restlichen 40 v. H., das sind 17,43 Millionen, müssen von
Berlin selbst beigesteuert werden. Der Senat sah es und
sieht es jetzt noch mehr als eine politische Notwendig
keit an, den Berlin zugemessenen Rahmen voll auszu
füllen, obwohl der Eigenanteil Berlins nur durch die
Aufnahme von Kreditmarktmitteln gedeckt werden
kann. Die im zweiten Halbjahr 1967 angelaufenen kon
junkturpolitischen Maßnahmen der öffentlichen Hand
haben zwar der Berliner Wirtschaft neue Impulse ver
liehen, die sich vor allem in der Belebung der Produk
tion und in einem verhältnismäßig günstigen Auf
tragsbestand im industriellen Bereich niederschlagen.
Es erscheint jedoch notwendig, durch weitere gezielte
Förderungsaktionen zur strukturellen Verbesserung der
Berliner Wirtschaft beizutragen. Bei der Auswahl der