Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode
81. Sitzung vom 27. April 1978
Diepgen (CDU): Nein, Sie können sich hier wieder zu
Wort melden. Ich gehe dann gern nachher darauf ein.
(Zuruf: Ach, er hat Angst!)
Damit komme ich auf einen wesentlichen Punkt dafür,
warum dieses Gegenstand einer Parlamentserörterung
nicht nur sein kann, sondern sein muß. Die Partei, deren
führende Repräsentanten eine solche Formulierung gebraucht
haben, tragen in dieser Stadt Regierungsverantwortung.
(Zuruf von der CDU: So ist es!)
Die Frage ist: Was war Ursache für eine solche Formulierung
und was ist die gesamte Diskussion, die zugrundegelegt
werden muß? Ich sage auch hier von dieser Stelle:
Es gibt eine Reihe von führenden F.D.P.-Vertretem, die
sich im Vorfeld klar und deutlich von all diesem Unfug
aus Tiergarten distanziert haben.
(Zurufe)
Insofern: Hochachtung vor diesen Demokraten innerhalb
der F.D.P.! Aber, ich muß feststellen, daß sich offenbar
die Mehrheit, die Spitze dieser Partei, die Spitze, die in
diesem Berliner Senat vertreten ist und Exekutivverantwortung
wahrnimmt, erpressen lassen muß von Gruppierungen,
die diese Formulierung beinhalten, die letztlich
behaupten, der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland
sei abgebaut, die letztlich wollen, daß alle Maßnahmen,
die wir zur Sicherung des demokratischen Rechtsstaats
errichtet haben, abgebaut werden. Da geht es nicht
nur um Einzeldiskussionen. Hier geht es um das Prinzip.
Lesen Sie doch einmal, Herr Kollege Hucklenbroich, ganz
genau,
(Abg. Hucklenbroich:
Sie haben mir vorhin nicht zugehört!)
was der Hintergrund der Diskussion bei dieser Ihrer Parteigliederung
in Tiergarten ist. Lesen Sie das einmal. Und
wenn ich dann feststelle,
(Glocke des Präsidenten)
daß die Parteispitze — ich bin gleich fertig — diesen Gruppierungen
gegenüber erpreßbar ist, daß sie offenbar, so
diese Formulierung, bereit ist, diesen Gruppierungen nachzugeben,
(Unruhe — Zurufe)
dann stellt sich die Frage der Regierungsfähigkeit der
F.D.P. und dann stellt sich die Frage der Regierungsfähigkeit
eines von dieser F.D.P. abhängigen Senats. Das ist das
Thema, um das es hier geht.
(Zuruf von der CDU: Sehr gut! —
Beifall bei der CDU — Glocke des Präsidenten)
Ich habe nur die Hoffnung, daß solche Erpressungsmethoden
innerhalb der F.D.P. wirklich nicht fruchtbar
sind, daß diese zurückgewiesen werden. Herrgott noch
mal, Ihr Kampf um die Fünf-Prozent-Klausel alles in
Ehren, alles verständlich, aber das darf nicht auf Kosten
der Tatsachen gehen, daß Sie Ihre Politik, diesen demokratischen
Rechtsstaat zu bewahren,
(Glocke des Präsidenten)
hier in Frage stellen lassen.
Präsident Lorenz: Herr Kollege Diepgen, Ihre Redezeit
ist zu Ende.
Diepgen (CDU): Und das haben Sie getan. Damit sind
Sie nicht regierungsfähig, und dieser Senat auch nicht.
(Abg. Papenfuß: Unerhört! — Beifall bei der
CDU — Zuruf: In dubio pro dubio!)
Präsident Lorenz: Das Wort hat der Abgeordnete Dr.
Kunze.
Dr. Kunze (F.D.P.); Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Es besteht Anlaß, den Kollegen Schmitz und
Diepgen für die Klarheit, die sie in die Debatte gebracht
haben, zu danken, klarer konnte man den Trennungsstrich
zwischen Konservativen bis Reaktionären und Liberalen
ln diesem Hause nicht ziehen, als es in diesen Beiträgen
zum Ausdruck gekommen ist.
(Beifall bei der F.D.P. und der SPD)
Das hilft ja auch ansonsten weiter. Es ist festzuhalten,
daß die Sprecher der CDU-Fraktion, entgegen der Wahrheit
und entgegen der klaren Äußerung des Bürgermeisters,
(Zurufe von der CDU: Na, na, na! — Wann denn?)
dazu weiterhin die Behauptung in den Raum stellen, es
sei im „Tagesspiegel“ ein Zitat von Herrn Lüder vermerkt,
das hier vorgetragen wurde. Das war von Anfang an die
Unwahrheit,
(Beifall bei der F.D.P. und der SPD)
und Sie haben bewußt in Kauf genommen, hier eine Zweideutigkeit
und diffamierende Formulierung auf den Tisch
zu legen, um Ihr Süppchen zu kochen. Das Ist allerdings
die Realität, wie sie sich nach der Debatte darstellt. Sie
sollten so viel Anstand haben und hier nach oben kommen
und sagen, der Vorwurf, den Sie erhoben haben, diese
Formulierung stamme vom Bürgermeister von Berlin, ist
falsch und war von Anfang an als falsch erkennbar. So,
wie es zu Anfang in der Zeitung gestanden hat.
(Zuruf von der SPD: Das schaffen die nicht! —
Abg. Dr. Biel: Wie kam denn der Tagesspiegel dazu?)
Zur Sache: Man kann die Sache so kennzeichnen wie
Herr Schmitz, so daß sie in der Wahl zwischen Einheitsfront
der Demokraten oder Volksfront besteht. Man kann
die Sache auch anders nennen. Man kann die Sache so
nennen, daß es darum geht, um eine liberale Ausgestaltung
der Beziehungen zwischen Bürger und Staat zu ringen.
Und das ist die Aufgabe, die wir uns als Partei und
Fraktion immer gestellt haben. Da gibt es zwischen uns
Unterschiede. Liberale Ausgestaltung der Beziehungen
zwischen Bürger und Staat heißt für uns zum Beispiel in
der Frage der Einstellung in den öffentlichen Dienst, daß
es notwendig ist — was vor 1972 üblich war —, gegenüber
dem Bürger von der Vermutung seiner Verfassungsloyalität
auszugehen und nicht das Gegenteil zu machen,
was leider ln den letzten Jahren eingerissen ist. Dieser
Grundsatz, von der Verfassungsloyalität der Bürger auszugehen,
muß auch die Überprüfungspraxis prägen. Mehr
prägen als bisher, denn tatsächlich ist es doch so, und
wer die Augen nicht vor der Realität verschließt, weiß
das, daß ln den letzten Jahren eine exzessive Überprüfungspraxis
eingerissen ist, die zum Teil in Grauzonen des
Rechtsstaats geführt hat.
(Zuruf von der SPD: Jawohl!)
In Berlin haben wir eine rechtsstaatlich einwandfreie Regelung,
aber wir haben noch nicht das Höchstmaß und aus
unserer Sicht wünschenswerte Maß an liberaler Ausgestaltung
der dabei zum Zuge kommenden Beziehungen
zwischen Bürger und Staat erreicht. Denn in der Tat ist
zu trennen; Treueerfordemis des Beamten und überprüfungsverfahren,
um selbigem Rechnung zu tragen. Das
Treueerfordernis ist politisch nicht umstritten. Wer hier
von der CDU so tut, als ob die F.D.P. in irgendeiner
Weise dieses Treueerfordernis für Beamte in Frage stellt,
der redet die Unwahrheit.
(Abg. Baetge: So ist es! — Beifall bei der F.D.P.)
Zu trennen ist davon die Überprüfungspraxis. Diese Überprüfungspraxis
ist zulässig. Soweit die Rechtsprechung.
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