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Volume No. 31, 09.09.1880

Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 6.1880 (Public Domain)

führenden Kommunikation hinter der dort noch vorhan 
denen Stadtmauer belegene fiskalische Landstreifen von 
16 a 76 qm zum Preise von 10 dl. pro Quadratmeter 
freihändig und mit der Verpflichtung der Niederlegung 
des Stadtmauerrestes auf städtische Kosten erworben 
werbe, sowie daß 
a) das Kaufgeld mit 16 760 dl, 
b) die zum Abbruch der Stadtmauer auf 500 dl. ver 
anschlagten Kosten 
aus den bei Spezialetat 40 B. Titel II.A. bereiten Mitteln 
entnommen werden können ,— 
wird ohne Debatte angenommen.) 
Es folgt: 
Borlage — zur Kenntntßnahme —, betreffend die An 
gelegenheit wegen Beseitigung der Ofenklappen. — 
Vorl. 481. 
Herr Kollege Dr. Stryck hat das Wort. 
Stadtv. Dr. Stryck: M. H.! Zch möchte Sie bitten, diesen 
Gegenstand auf acht Tage zu vertagen. Die prinzipiellen Bedenken, 
welche die Versammlung veranlaßt haben, zweimal Beschlüsse in 
dieser Angelegenheit zu fassen, will ich nicht wieder vorbringen. Es 
wäre doch möglich, daß die Sache sich bis dahin noch ändert. Außer 
dem werden wir in der nächsten Sitzung die Bauordnung berathen, 
die ja auch einen großen Einfluß auf die Einrichtung unserer Oefen 
bat. Zch bitte also, noch acht Tage Aufschub zu geben. 
(Die Versammlung beschließt, den Gegenstand auf 
8 Tage zu vertagen.) 
Vorsteher: Es folgt: 
Vorlage zur Beschlußfassung —, betreffend die Ver 
breiterung des Bürgersteigs vor der Front -es Wacht- 
gebäudes am Brandenburger Thor. — Vorl. 482. 
(Der Antrag des Magistrats wird in folgender 
Fassung angenommen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich da 
mit einverstanden, daß gegen Hergabe eines Streifens 
von 1 m Breite von dem Terrain vor dem Wacht- 
gebäude am Brandenburger Thore ein Streifen des 
Bürgersteiges von 2 m an der Ostseite des Wachtgebäudes 
diesem Gebäude zugelegt werde.) 
Es folgt: 
Rechnung der Spezialverwaltung Nr. 9 — Berlinisches 
Gymnasium —, 
Rechnung der Spezialverwaltung Nr. 18 — Lutsen- 
fiädtische Gewerbeschule —, 
Rechnung der Spezialverwaltung Nr. 2/i — Friedrichs- 
Realschule —, sämmtlich pro 1. April 1878/79. — 
Vorl. 486, 487, 488. 
Zch beantrage die Ueberweisung an den Rechnungs 
ausschuß. 
(Zustimmung.) 
ES folgt: 
Vorlage — zur Befchlustsaffung —, betreffend die Ein 
richtung des zunächst in Benutzung zu nehmenden Theils 
des städtischen Friedhofs bei Friedrichsfelde — Vorl. 490. 
Zch bemerke hierzu, daß die Mittel entnommen werden sollen 
aus den zu unvorhergesehenen Ausgaben ausgesetzten 300 000 dl. 
Der Magistrat theilt mit, daß dieser Etatsposition bereits 52 686,77 dl. 
entnommen sind. Ich eröffne die erste Berathung und ertheile das 
Wort dem Herrn Kollegen Dr. Stryck. 
Stadtv. Dr. Stryck: M. H.! Die Vorlage enthält eine 
Reihe von Punkten, die meines Erachtens noch einer besonderen 
Ausklärung bedürfen. Beispielsweise, weshalb sollen wir ein pro 
visorisches Gebäude errichten, während wir doch in allerkürzester 
Zeit definitive Gebäude dort bauen wollen? Es ist allerdings gesagt, 
unsere Bauverwaltung sei nicht in der Lage, so rechtzeitig die Pläne 
vorzubereiten, um ein definitives Gebäude dort errichten zu können. 
Das mag ja richtig sein. Indessen ich meine, weil in der Frieden 
straße auf dem Kirchhofe noch wieder Beerdigungen stattfinden können, 
so werden wir wohl in der Lage sein, mit der Anlage des Kirchhofs 
so lange zu warten, bis die Pläne vorbereitet find, und dann können 
die 7 000 bis 8 000 dl. gespart werden. 
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Dann sind noch eine Reihe anderer Punkte, z. B. ob vor dem 
Zaun zum Schutz gegen das Wild ein Graben gezogen werden soll, 
und dergleichen mehr. Zch glaube, Sie werden gut thun, diese Vor 
lage einem Ausschuß von 10 Mitgliedern zu überweisen mit der Maß 
gabe, daß heute über 8 Tage darüber Bericht erstattet wird. M. H., 
darin, glaube ich, hat der Magistrat Recht: die Dringlichkeit der 
Sache ist außer Zweifel, und wir werden bestrebt sein müssen, mög 
lichst bald die Anlage dort zu machen, damit wir hier in Berlin nicht 
in Verlegenheit kommen. Aber ich glaube, bei der doch immerhin 
etwas bedeutenden Summe ist es nothwendig, daß wir uns die An 
gelegenheit im Ausschuß einmal ordentlich überlegen. Zch werde 
also vorschlagen, diese Vorlage einem Ausschuß von 10 Mitgliedern, 
die heute durch den Vorstand zu ernennen sind, zu übergeben mit 
dem Auftrag, heute über 8 Tage Bericht zu erstatten. 
Kämmerer Runge: M. H.! Da Herr Stadtverordneter 
Dr. Stryck die Dringlichkeit der Sache anerkannt hat und den Antrag 
gestellt hat, daß der Ausschuß schon über 8 Tage Bericht erstatten 
soll, so kann ich natürlich nichts gegen seinen Vorschlag einwenden. 
Zn Bezug aus die Gebäude aber möchte ich bemerken, daß es sich 
ja nicht blos darum handelt, die Pläne fertig zu stellen, sondern daß 
die Gebäude, wenn definitive Gebäude gebaut werden sollen, wie 
Herr Stadtverordneter Dr. Stryck auch angedeutet hat, auch ausgeführt 
werden müssen. Nun wissen Sie aber, daß wir eigentlich schon mit 
unseren Kirchhöfen zu Ende waren, als wir das Grundstück kauften. 
In der Gerichtstraße ist eine ganze Zeit lang beerdigt worden in den 
Wegen, weil ein anderer Platz nicht mehr vorhanden war, dann 
mußte aber schließlich doch der Kirchhof in der Gerichlstraße ge 
schlossen werden. Später hat sich dieselbe Sache herausgestellt bei 
dem Kirchhofe in der Friedenstraße, und ich kann versichern, daß 
es nicht möglich sein wird, nach dem 1. Oktober dort noch Beerdi 
gungen vorzunehmen. Wenn wir also in der dringlichen Lage sind, 
daß am 1. Oktober aus diesem Kirchhofe begraben werden soll, und 
wenn dort die Leichen untergebracht werden müssen, bevor sie be 
stattet werden, so wird nichts übrig bleiben, als diese provisorischen 
Gebäude, die ja von der einfachsten und billigsten Art sein sollen, 
herzustellen. Zch will nicht weiter auf den Gegenstand eingehen, 
weil ich annehme, daß die Frage im Ausschuß noch einer gründliche 
ren Erörterung unterliegen wird. Zch mußte aber hier, nachdem 
dies ausgesprochen war, doch möglichst kurz der Ausführung ent 
gegentreten. 
Vorsteher: Zch will bemerken, daß der Magistrat in der Vor 
lage sagt, daß er bei der großen Dringlichkeit der Sache schon hätte 
anfangen lassen zu arbeiten. Also das Allernothwendigste wird doch 
nicht unterbrochen werden in diesen Tagen, und wenn der Ausschuß 
in 8 Tagen Bericht erstattet, so wird es doch möglich sein, gewisse 
Dinge, die nicht so absolut dringlich sind, abzuändern. Zch glaube, 
daß die Sache völlig unbedenklich ist, wie ja auch der Herr Kämmerer 
zugegeben hat. 
(Die erste Berathung wird geschloffen. — Der Antrag 
des Stadtverordneten Dr. Stryck auf Einsetzung eines 
Ausschusses wird angenommen.) 
Es folgt: 
Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Er 
mäßigung des Pachtzinses für die Chauffeegeldhebestelle 
Martinickenselde. — Vorl. 485. 
Hierzu hat Herr Kollege Borchardt den Antrag gestellt: dem 
Pächter für die Monate Zuli d. Z. bis 31. März nächsten Zahres 
pro Monat 400 dl, also zusammen 3 600 dl. an der jährlichen 
Pachtsumme von 16 000 dl. zu erlassen. Zch eröffne die erste Be 
rathung und ertheile das Wort dem Herrn Kollegen Borchardt. 
Stadtv. Borchardt: M. H.! Der §. 22 des Vertrages — 
nicht, wie irrthümlich gedruckt ist, §. 25 — muß Sie veranlassen, 
dem Pächter eine Rückvergütung zu gewähren. Ich bebaute die 
Fassung des Paragraphen,' da man im kaufmännischen Leben ein 
Geschäft nur beurtheilen kann, wenn man die Gesammteinnahme 
nimmt, nicht aber die Einnahme aus einer Betriebsquelle. Zch finde 
die Art und Weise, wie der Magistrat die Rückvergütung gewähren 
will, unrichtig und nicht passend für eine Verwaltung. Er will dem 
Pächter die ihm durch die Pferdebahn entstandene Mindereinnahme 
auf Heller und Pfennig ersetzen und will sich deshalb an seinen 
Kunden, also an die Pferdebahn, in jedem Quartal wenden. Des 
halb habe ich mir den Vorschlag zu machen erlaubt, daß wir dem 
Mann ein Aversum vergüten, und da der Ausfall der Einnahme 
durch die Pferdebahn in dem einen Monat über 300 dl. und in dem 
anderen über 400 dl. betragen hat, so meine ich, der Mann kann sehr 
zufrieden sein, wenn wir ohne Kenntniß seiner gesammten Einnahme 
ihm für die Zeit vom 1. Zuli bis zum Ablauf des Kontrakts, also 
bis zum 31. März 1881, pro Monat 400 dl., in Summa 3 600 dl. 
von der Pachtsumme ablassen. Schließlich aber möchte ich bemerken.
	        
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