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Preface

Full text : Stammbäume der Mitglieder der französischen Colonie in Berlin / Béringuier, Richard (Public Domain)

Vorwort

Der  Gedanke  au  das  nachfolgende  Unternehmen
ist  dem  Herausgeber  zuerst  aus  der  Erfahrung  entstanden, ­
  dass  die  Mehrzahl  der  Familien  der  hiesigen
französischen  Colonie  wenige  oder  sogar  falsche
Nachrichten  von  ihren  Vorfahren  besitzen.  Der
Herausgeber  hatte  sich  ganz  in  derselben  Lage  befunden. ­
  In  seiner  Familie  wurde  angenommen,  sie
stamme  aus  Havre  und  hätte  in  Frankreich  zum  Adel
gehört;  hierzu  hatte  eine  missverstandene  Stelle  in
dem  so  verdienstlichen  Buche:  Memoires  pour  servir
ä  l’histoire  des  refugies  fran^ais  da  ns  les  jßtats  du
roi,  par  messieurs  Erman  et  Reclam,  Veranlassung
gegeben.  Die  Nachforschungen  ergaben  ein  anderes
Resultat.  Nachdem  der  Herausgeber  nun  mit  Hülfe
gelehrter  Gönner  (erwähnt  seien  die  Herren  Consistorialrath
  A.  Ebrard  in  Erlangen,  dessen  Sohn,  der
Stadtbibliothekar  Friedrich  Ebrard  in  Frankfurt  a.M.,
Prediger  Bessert  in  Nürnberg,  Graf  J.  von  Oeynhausen ­
  hier)  seinen  eigenen  Stammbaum  festgestellt,
und  Liebe  und  Interesse  für  solche  Arbeiten  gewonnen ­
  hatte,  wurde  in  ihm  die  Lust  rege,  auch
andere  colonistische  Stammbäume  zu  bearbeiten.
Das  dabei  erzielte  Material  ist  in  dem  Nachfolgenden
veröffentlicht.
Die  gegenwärtige  Zeit  scheint  für  die  Herausgabe ­
  am  passendsten  zu  sein.  Denn  in  diesem  Jahre
feiern  die  Colonien  in  Brandenburg  -  Preussen  ihr
200jähriges  Bestehen.  Am  29.  October  1685  gestattete ­
  der  grosse  Kurfürst  durch  das  hochherzige
Edict  von  Potsdam  den  in  Frankreich  als  rechtlos
behandelten  Protestanten,  sich  in  seinen  Landen  bei
völliger  Glaubensfreiheit  ein  neues  Heim  zu  gründen.
Ferner  sind  die  Mitglieder  der  Colonie  durch  die
heutige  Kirchengesetzgebung  und  durch  die  Einführung ­
  der  obligaten  Civilstandsregister  nicht  mehr
verpflichtet,  ihre  kirchlichen  Handlungen  in  französischen ­
  Kirchen  vollziehen  zu  lassen.  Infolge  dessen
sind  in  den  Kirchenbüchern  der  französischen  Gemeinde ­
  Personen  als  unverheirathet  aufgeführt,
welche  längst  verheirathet  sind,  und  Ehen  als  kinderlos, ­
  die  vielleicht  schon  Nachkommen  aufzuweisen
haben.  Die  Betreffenden  haben  ihre  Ehen  in  deutschen ­
  Kirchen  oder  gar  nicht  kirchlich  einsegnen  und
ihre  Kinder  in  deutschen  Kirchen  taufen  lassen.
Mühsam  war  die  Arbeit  an  dem  vorliegenden
Werke,  und  nie  wäre  dasselbe  vollendet  worden,
wenn  dem  Herausgeber  nicht  von  allen  beiten  das
grösste  Interesse  entgegengebracht  worden  wäre.
Grosser  Dank  gebührt  an  dieser  Stelle  dem
hochwürdigen  (Konsistorium  der  hiesigen  französischen

Gemeinde,  welches  mir  gestattet  hat,  seine  Bücher
und  Acten  zu  meinen  Zwecken  ungestört  zu  benutzen, ­
  ferner  dem  Herrn  ancien  Thime,  gardien
des  registres  der  französischen  Gemeinde,  der  mir
bei  Beantwortung  vieler  Fragen  hilfreich  zur  Hand
ging,  und  endlich  dem  Vorstand  des  Vereins  für
die  Geschichte  Berlins  für  den  in  der  Sitzung  vom
19.  März  1884  gefassten  Beschluss,  meine  Arbeit
seinen  Folioschriften  einzureihen.
Gern  hätte  der  Herausgeber  alles  veröffentlicht,
was  sich  bei  seinen  Forschungen  dargeboten  hatte.
Doch  musste  er  aus  nahe  liegenden  Gründen  den
Kreis  seiner  Publication  möglichst  beschränken.  Um
diese  letztere  practisch  brauchbar  zu  machen,  hat  er
folgende  Grundsätze  walten  lassen:
1.  Es  sind  nur  aufgenommen  die  Voreltern  gleichen
Namens  der  zur  Zeit  in  Berlin  lebenden  Mitglieder ­
  der  französischen  Colonie.  Es  fehlen
daher  auch  bei  den  ausgeführten  Familien  alle
Mitglieder,  welche,  ohne  Nachkommen  zu  hinterlassen, ­
  verstorben  sind,  ferner  alle  weiblichen
Mitglieder,  welche  sich  an  einen  Nichtcolonisten
verheirathet  haben.
2.  Diejetiigen,  welche  durch  die  Verheirathung  mit
einer  Colonistin  in  die  Colonie  ausgenommen
wurden,  sind  bei  der  Familie  aufgeführt,  welcher
die  Ehefrau  angehört.
3.  Bei  den  Ehefrauen  der  Colonisten  sind,  wenn
sie  schon  der  Colonie  angehört  hatten,  die  Vornamen, ­
  der  Geburts-  und  Sterbetag  angegeben,
auch  ist  der  Vatersname  gesperrt  gedruckt.
Stammten  sie  dagegen  nicht  aus  colonistische»
Familien,  ist  nur  ihr  Vatersname  genannt.
4.  Ist  den  angegebenen  Daten  ein  Ort  nicht  beigefügt, ­
  so  ist  jedesmal  „Berlin“  zu  ergänzen.
5.  Von  den  gebrauchten  Abkürzungen  seien  hier
besonders  erwähnt  folgende:
Es  heisst;  *  geboren,
f  gestorben,
/.  femme,  Ehefrau,  Gemahlin,
m.  mari,  Ehemann,  Gemahl.
6.  Die  Taufnamen  einer  Person  sind  nicht,  wie
das  die  Franzosen  zu  thun  pflegen,  durch  Bindestriche ­
  verbunden,  weil  dies  in  der  hiesigen  französischen ­
  Colonie  nie  gebräuchlich  gewesen  ist.
7.  Die  Stammbäume  sind  nicht  alphabetisch  geordnet. ­
  Es  verbot  sich  dies  ans  verschiedenen
Gründen.  Am  Schluss  des  Werkes  wird  ein
genaues  Register  diesen  scheinbaren  Uebelstand
beseitigen.
            
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