Vorwort
Der Gedanke au das nachfolgende Unternehmen
ist dem Herausgeber zuerst aus der Erfahrung entstanden,
dass die Mehrzahl der Familien der hiesigen
französischen Colonie wenige oder sogar falsche
Nachrichten von ihren Vorfahren besitzen. Der
Herausgeber hatte sich ganz in derselben Lage befunden.
In seiner Familie wurde angenommen, sie
stamme aus Havre und hätte in Frankreich zum Adel
gehört; hierzu hatte eine missverstandene Stelle in
dem so verdienstlichen Buche: Memoires pour servir
ä l’histoire des refugies fran^ais da ns les jßtats du
roi, par messieurs Erman et Reclam, Veranlassung
gegeben. Die Nachforschungen ergaben ein anderes
Resultat. Nachdem der Herausgeber nun mit Hülfe
gelehrter Gönner (erwähnt seien die Herren Consistorialrath
A. Ebrard in Erlangen, dessen Sohn, der
Stadtbibliothekar Friedrich Ebrard in Frankfurt a.M.,
Prediger Bessert in Nürnberg, Graf J. von Oeynhausen
hier) seinen eigenen Stammbaum festgestellt,
und Liebe und Interesse für solche Arbeiten gewonnen
hatte, wurde in ihm die Lust rege, auch
andere colonistische Stammbäume zu bearbeiten.
Das dabei erzielte Material ist in dem Nachfolgenden
veröffentlicht.
Die gegenwärtige Zeit scheint für die Herausgabe
am passendsten zu sein. Denn in diesem Jahre
feiern die Colonien in Brandenburg - Preussen ihr
200jähriges Bestehen. Am 29. October 1685 gestattete
der grosse Kurfürst durch das hochherzige
Edict von Potsdam den in Frankreich als rechtlos
behandelten Protestanten, sich in seinen Landen bei
völliger Glaubensfreiheit ein neues Heim zu gründen.
Ferner sind die Mitglieder der Colonie durch die
heutige Kirchengesetzgebung und durch die Einführung
der obligaten Civilstandsregister nicht mehr
verpflichtet, ihre kirchlichen Handlungen in französischen
Kirchen vollziehen zu lassen. Infolge dessen
sind in den Kirchenbüchern der französischen Gemeinde
Personen als unverheirathet aufgeführt,
welche längst verheirathet sind, und Ehen als kinderlos,
die vielleicht schon Nachkommen aufzuweisen
haben. Die Betreffenden haben ihre Ehen in deutschen
Kirchen oder gar nicht kirchlich einsegnen und
ihre Kinder in deutschen Kirchen taufen lassen.
Mühsam war die Arbeit an dem vorliegenden
Werke, und nie wäre dasselbe vollendet worden,
wenn dem Herausgeber nicht von allen beiten das
grösste Interesse entgegengebracht worden wäre.
Grosser Dank gebührt an dieser Stelle dem
hochwürdigen (Konsistorium der hiesigen französischen
Gemeinde, welches mir gestattet hat, seine Bücher
und Acten zu meinen Zwecken ungestört zu benutzen,
ferner dem Herrn ancien Thime, gardien
des registres der französischen Gemeinde, der mir
bei Beantwortung vieler Fragen hilfreich zur Hand
ging, und endlich dem Vorstand des Vereins für
die Geschichte Berlins für den in der Sitzung vom
19. März 1884 gefassten Beschluss, meine Arbeit
seinen Folioschriften einzureihen.
Gern hätte der Herausgeber alles veröffentlicht,
was sich bei seinen Forschungen dargeboten hatte.
Doch musste er aus nahe liegenden Gründen den
Kreis seiner Publication möglichst beschränken. Um
diese letztere practisch brauchbar zu machen, hat er
folgende Grundsätze walten lassen:
1. Es sind nur aufgenommen die Voreltern gleichen
Namens der zur Zeit in Berlin lebenden Mitglieder
der französischen Colonie. Es fehlen
daher auch bei den ausgeführten Familien alle
Mitglieder, welche, ohne Nachkommen zu hinterlassen,
verstorben sind, ferner alle weiblichen
Mitglieder, welche sich an einen Nichtcolonisten
verheirathet haben.
2. Diejetiigen, welche durch die Verheirathung mit
einer Colonistin in die Colonie ausgenommen
wurden, sind bei der Familie aufgeführt, welcher
die Ehefrau angehört.
3. Bei den Ehefrauen der Colonisten sind, wenn
sie schon der Colonie angehört hatten, die Vornamen,
der Geburts- und Sterbetag angegeben,
auch ist der Vatersname gesperrt gedruckt.
Stammten sie dagegen nicht aus colonistische»
Familien, ist nur ihr Vatersname genannt.
4. Ist den angegebenen Daten ein Ort nicht beigefügt,
so ist jedesmal „Berlin“ zu ergänzen.
5. Von den gebrauchten Abkürzungen seien hier
besonders erwähnt folgende:
Es heisst; * geboren,
f gestorben,
/. femme, Ehefrau, Gemahlin,
m. mari, Ehemann, Gemahl.
6. Die Taufnamen einer Person sind nicht, wie
das die Franzosen zu thun pflegen, durch Bindestriche
verbunden, weil dies in der hiesigen französischen
Colonie nie gebräuchlich gewesen ist.
7. Die Stammbäume sind nicht alphabetisch geordnet.
Es verbot sich dies ans verschiedenen
Gründen. Am Schluss des Werkes wird ein
genaues Register diesen scheinbaren Uebelstand
beseitigen.