Mid
Der -dereinstige Abgang eines Zöglings wird
beim Anfange des lezten Quartals angezeigt.
Geht jemand in dem Laufe des Quartals 'ab,
so kann er nicht etwa einen Theil der vierteljährigen
Pension zurück verlangen,
XIH. Art der Zahlung.
Die vorstehend aufgeführten ordentlichen und aus
ßerordentlichen, jedoch bestimmten, Ausgaben wer?
den quartaliter pränumerando an die Schul-Kasse,
unter Adresse des Hofraths und Rendanten "des Friedrich-Wilhelms-Gymnasiü,
Herrn Köhne, Wilhelmsstraße
No. 101. wohnhaft, in frankirten Briefen gezahlt,
der auch“ über den Empfang quittirt.
Zur Bestreitung der unbestimmten Ausgäben, namentlich
der Kleidung, Wäsche, des Taschengeldes des
Pensiönärs , «legen die Eltern gleichfalls quartaliter
eine verhältnißmäßige Summe in. die Hände desselben
Rendanten, welcher sie theilweise dem Stuben-Fnuspicienten
behändigt, um sie nach der Bestimmung
der Eltern oder Bormünder zu verwenden. Auch
hierüber erhalten sie die Special- Quittungen durch
den Rendanten. =
Berlin, den 28sten März 1822.
Königliches Consistorium der“ Provinz
Brandenburg.