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„nd in den Garten mitzuwirken. Ans dem Gntshofc ist es die
Aufgabe des Wirthschafts - Inspektors, für das Erforderliche
nach dieser Richtung hin zu sorgen.
8- 14.
Die unmittelbare Aufsicht über die Dampfmaschinen, über
alle Gas, Wasser-, Dampfleitungs-, Fenerungs- und VentilationsAnlagen
führt der Maschinenmeister nach §• 7 seiner Instruktion.
Er hat die für diese Zwecke gegebenen Vorschriften pünklich zu
befolgen und dafür zu sorgen, das; sich kein Unbefugter mit diesen
Gegenständen befasse und namentlich kein Kranker Zutritt zu den
Maschinen-Räumen finde.
8. 15.
Zur Verhütung von Feuersgefahr müssen die Feuerlösch-Geräthschaften
stets in gutem Zustande erhalten werden. Bei
eintretender Fcuersgefahr ist nach den Vorschriften der für die
Anstalt besonders erlassenen Feuerlösch-Ordnnng zu verfahren.
8- >6.
Ein regelmäßiger Nachtwachtdienst ist in der Anstalt derart
organisirt, daß 2 Nachtwächter während der Winterinonate von
7 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens, und während des Sommers
von 8 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens auf dem Anstaltsterrain
patrouilliren und ihr Augenmerk auf alle ungewöhnlichen Erscheinungen
zu richten haben, welche sie event, zur Anzeige bringen
müssen.
Jeder der beiden Wächter ist mit einer Controlnhr versehen,
welche er an 6 verschiedenen Stellen seines Reviers mit den zu
jeder Uhr gehörigen 6 Schlüsseln zu schließen hat.
In dem Pavillon V., welcher als Aufenthalt für die irren
Verbrecher dient, ist gleichfalls ein Nachtwachtdienst mittelst
Controluhren eingerichtet.