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15. Hausordnung der Irrenanstalt der Stadt Berlin zu Dalldorf

Full text : Instructionen und Bestimmungen, betreffend die Irren- und Idiotenanstalt der Stadt Berlin zu Dalldorf (Public Domain)

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Nie  dürfen  die  Kranken  Feuerzeuge  bei  sich  führen.  Dagegen
sind  die  Wärter  verpflichtet,  den  Kranken  das  zum  Anstecken  der
Pfeifen  und  Cigarren  nöthige  Feuer  zu  verschaffen.  Die  Wärter
müssen  darauf  achten,  daß  durch  das  Tabakrauchen  der  Kranken
die  Reinlichkeit  der  Anstaltsräume  nicht  beeinträchtigt  wird.  Rauchund
  Schnupftabak  darf  den  Kranken  von  den  Besuchern  mitgebracht
werden.  Den  Letzteren  ist  das  Rauchen  innerhalb  der  Anstalt
untersagt.
8-  10.
Es  wird  von  allen  im  Dienst  der  Anstalt  Stehenden  erwartet,
daß  sie  sich  eines  sittlichen  Lebenswandels  befleißigen  und  durch
ihr  Verhalten  jeden  Anstoß  meide».  Besonders  ist  darauf  zu
halten,  daß  der  Verkehr  zwischen  dem  männlichen  und  weiblichen
Dienst-Personal  nach  Möglichkeit  eingeschränkt  werde.  De»,  männlichen ­
  Personal  ist  es  verboten,  die  von  den  Frauen  bewohnten
Pavillons  zu  betreten,  außer  in  besonderen  Dienstgeschästen;  auch
sind  diese  möglichst  auf  de»  Vorflnren  zu  erledigen.  Dasselbe  gilt
andererseits  für  das  weibliche  Personal  beim  Betreten  der  Männer
Pavillons.
8-  11.
Besuche  bei  dem  Warte-  und  Dienst-Personal  sind  innerhalb
der  Pavillons  nicht  zulässig.  Sic  können  nur  in  den  Wartezimmern ­
  des  Verwaltungs-Gebäudes  stattfinden,  soweit  überhaupt
das  Personal  nach  Rücksprache  mit  dessen  nächsten  Vorgesetzten
für  einige  Zeit  vom  Dienst  abkömmlich  ist.
8-  12.
Das  Betreten  des  Anstaltsterrains  und  der  Anstaltsrüumc,
insbesondere  der  Kranken-Pavillons  ist  außer  den  dienstlich  darin
Beschäftigten  Niemandem  ohne  Erlaubniß  des  Direktors  oder  seines
Stellvertreters  gestatttet.
8-  13.
Ein  jeder  Hausgenosse  ist  verpflichtet,  zur  Erhaltung  der
Ordnung  und  Reinlichkeit  in  der  Anstalt  sowie  ans  den  Höfen
            
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