111». Vorlage (I. - Nr. 1978 P. B. 98) - zur Beschlich
fassuug —, betreffend die Bewilligung eines der
reglementsmätzigen Pension gleichkommenden Betrages
an den dienstunfähigen Spritzenmann Gustav
Kretschmer, hier, Mittenwalderstraste 43.
Das Königl. Polizei-Präsidium hat bei ans den Antrag gestellt,
dem dienstunfähig gewordenen 50 Jahre alten Spritzenmanne Gustav
Kretschmer bei seinem zum 1. März 1899 in Aussicht genommenen
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements
für das Exckutivpersvnal der Feuerwehr vom -1| 1882 eine
Pension zu bewilligen.
Der Betrag derselben ist diesseits auf 900 M jährlich festgestellt
worden.
Nach den beiliegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr vom
28. August d. Js. und unseres Vertrauensarztes vom 8. November
d. Js. ist Kretschmer wegen körperlicher Gebrechen zur
Fortsetzung seines Dienstes bei der Feuerwehr ungeeignet, dagegen
seine Verwendung als Unterbeamter im städtischen Dienst nicht ausgeschloffen.
Aus diesem Grunde beabsichtigen wir. die definitive Pensionirung
noch auszusetzen.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest,
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des
Königl. Polizei - Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Spritzenmanne Gustav Kretschmer
vom 1. März 1899 ab zunächst auf die Dauer eines Jahres
ein der reglementsmäßigen Pension gleichkommender Betrag
von jährlich 900 M in monatlichen Theilen ini Voraus zu
Lasten der Spezial-Verwaltung 41. Abtheilung 2, Titel IIB a,
mit der Maßgabe gezahlt werde, daß der Stadtgemeinde
das Recht aus Beschäftigung des Genannten vorbehalten bleibt.
Berlin, den 13. Dezember 1898.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt und Residenzstadt.
Kirschner.
Berlin, den 24. Dezember 1898.
Der Stadtverordneten-Vorsteher
Langerhans.
Druck von «. & E. L»,we»thal, B«Ü».