a. Das Wesen -er Klassenjustiz
Das Gerichtswesen ist eine Einrichtung des Klassenstaates und hat
sich als solche stets bewährt. So wie die gesamte staatliche Organisation
mit ihrem bureaukratischen Beamtenapparat, ihren Söldnerscharen, mit Büttel
rind Polizei fast ausschließlich dazu dient, die eine Klasse zugunsten der anderen
niederzuhalten, so hat sich auch die Justiz, von staatlich angestellten Richtern
gehandhabt, stets dieser Aufgabe gewachsen gezeigt. Trotz der Binde vor
den Augen wußte die Justiz — 1 oder ihre Dieuxr — stets sehr hellsichtig
zu unterscheiden, wessen Los auf ihrer Wage lag, und verstand es, ihr
Schwert bald sausend scharf, bald sanft streichelnd zu führen. Mes für
das letzte Jahrhundert zu beweisen^ braucht nur an die Zeiten des Sozialisten
gesetzes erinnert zu werden. Näher aber liegen uns die Zeiten, in denen wir
leben, die Zeit der „vollendeten Demokrati e".
Als die alten Gewalten hinweggefegt worden waren, bestand wie in
vielem anderen auch die Hoffnung, daß das Gerichtswesen eine durchgreifende
Neugeburt an Leib und Gliedern erleben würde. Aber es war eine eitle
Hoffnung und als die revolutionäre Bewegung vom reaktionären Gegenstoß
ausgehalten worden war, da zeigte sich bald, daß der Justiz der Umsturz
nichts „geschadet" hat. Die alten Richter und der alte Geist: Das mußte»
die revolutionär Gesinnten bald erkennen, das konnten die reaktionären Ele
mente bald zu ihrem Vorteil erfahren. Im Kampf gegen das revolutionäre
Proletariat brauchte man „bewährte" Gesetze und Verordnungen, brauchte
man „zuverlässige" Männer, die diese Gesetze in richtiger Weise zu handhaben
verstanden und die gewillt waren, dem andringenden Bolschewismus und
Spartakismus, oder wie man es sonst zu nennen beliebt, was nicht reaktionär
ist, die Spitze zu bietew. Ob gerecht geurteilt wurde, daraus kam es nicht
an, wenn nur der Zweck erreicht wurde, das Proletariat und besonders seine
Führer niederzutreten. Die Justiz mußte sich hier als Ergänzung zum
Maschinengewehr und Gummiknüppel dcutschnationaler Helden bewähren.
Andererseits mußten die Richter aber tüchtig genug sein, um Milde
walten zu lassen, menschliches Verständnis zu haben, um das Gesetz nach
einer dem Angeklagten günstigen Seite wenden zu können. Nur so konnten
die Reaktionäre gefahrlos sich rühren und ihre „staatserhaltende" Tätigkeit
entfalten.
Tie Justiz wurde allen diesen Aufgaben gerecht, besonders da mau den
ordentlichen Gerichten die außerordentlichen Kriegsgerichte zur Seite stellte und
die Militärgerichtsbarkeit wirksam blieb. So gelang es unter Eberts Regiment,
die Zeiten Wilhelms II. an Leistung einer skrupellosesten Klassenjustiz noch
zu übertreffen und sogar die Urteile zur Zeit des Sozialistengesetzes in den
Schatten zu stellen. Die Freiheit der Demokratie besteht darin, daß Tausende
von Proletariern ins Gefängnis wanderten, daß viele Revolutionäre ihr Leben
lassen mußten, und daß der Begriff Freiheit mit dem Begriff Gerechtigkeit
zu einer elenden Farce wurde.