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Die Gebühren für die Benutzung derAula des Realgymnasiums nebst Realschule wurden wie folgt festgesetzt:
a) für Beleuchtung 8,00 M. mit Turnhalle 12,00 M.
b) „ Heizung 30,00 M. ., „ 30,00 M.
c) „ Reinigung 4,00 M, „ ,. 6,00 M.
zusammen: 42,00 M. mit Turnhalle 48,00 M,
außerdem
st) an den Schuldiener eine Vergütung von 3,— M.
Im Berichtsjahre wurde die Aula des Gymnasiums 7 mal, die Aula des Realgymnasiums 41 mal
und die Aula der Königin Luiseschule 1 mal zu andern als Schulzwecken benutzt.
Aus Anlaß des Regierungsjubiläums des Kaisers fanden am 16. Juni 1913 in den Schulen
Feiern statt.
Die Schuldeputation hat am 24. September 1913 beschlossen, einen Experimentierkursus für
Lehrer und Lehrerinnen, die den Unterricht in Physik und Chemie an den Volksschulen erteilen, abzuhalten.
Die Rektoratsprüfung haben derBorschullehrerErnstKoch und derVolksschuIlehrerEugenHokemeyer,
die Mittelschullehrerprüfung der Volksschullehrer Georg Graste bestanden.
Durch den Erlaß des Kultusministers vom 11. Oktober 1913 sind die Berechtigungen der Ober
lyzeen dahin erweitert worden, daß
„Frauen nach Erlangung der Lehrbefähigung für mittlere und höhere Mädchenschulen zum Studium
mit dem Ziele der Prüfung für das höhere Lehramt zugelassen werden können, ohne daß sie
eine praktische Tätigkeit nachzuweisen haben.
Um den Inhaberinnen des Reifezeugnisses eines Oberlyzeums außer der Oberlehrerinnen-
Laufbahn auch andere auf akademischer Vorbildung beruhende Berufe zu erschließen, wird ihnen
ermöglicht, ein dazu berechtigendes Reifezeugnis durch eine Nachprüfung zu erwerben. — Zu
einer Nachprüfung sind Meldungen nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bestehen der Reife
prüfung des Oberlyzeums zulässig."
Infolgedessen empfahl das Kuratorium für die höheren Schulen der Gemeindevertretung erneut die
Einrichtung der drei wissenschaftlichen Klassen des Oberlyzeums ohne Seminarklaste in der Weise, daß Ostern
1914 die dritte, Ostern 1915 die zweite und Ostern 1916 die erste Klasse gegründet wird.
Die Beschlußfassung der Gemeindevertretung steht noch aus.
Das Königliche Prooinzial-Schulkollegium zu Berlin hat an die Leiter und Leiterinnen sämtlicher
höheren Lehranstalten seines Amtsbereichs die folgende Verfügung erlassen:
„Traurige Vorkommnisse der letzten Zeit haben gezeigt, daß die an einzelnen Anstalten
noch bestehende Rangordnung sowie die Angabe gewisser Stufen (I, Ha, Ilb usw.) auf den
Zeugnissen geeignet ist. einen äußerlichen Ehrgeiz bei den Schülern hervorzurufen, ohne daß
diese Einrichtungen den Eltern ein sicheres Urteil über den Stand der Leistungen ihrer Kinder
ermöglichten. Wir bestimmen daher, daß die oben genannten Einrichtungen in Zukunft für
alle Klassen einschließlich der Vorschule in Fortfall zu kommen haben. Zugleich sprechen wir
die bestimmte Erwartung aus, daß die Direktoren bezw. Direktorinnen und alle Lehrer gern
bereit sein werden, die Eltern über die Leistungen ihrer Kinder zu unterrichten und sie über
etwa zu ergreifende Maßregeln zu beraten."
Auf Grund dieser Verfügung werden seitens der Schule Mitteilungen über die Rangordnung auf
den Zeugnissen, soweit dies hier überhaupt noch geübt wurde, nicht mehr gemacht.
Durch Beschluß der Gemeindevertretung wurde:
a) Die Errichtung einer dritten Sexta am Realgymnasium nebst Realschule zum l. April 1913
genehmigt. An die Genehmigung dieses Beschlusses hat die Schulaufsichtsbehörde die Be
dingung geknüpft, daß, falls die Frequenz in der V. und Ostern 1915 in der IV. ebenso
groß ist, Ostern 1915 für Ostern 1916 die Errichtung einer neuen Realschule zu be
antragen ist;
b) der Umbau des Gymnasiums genehmigt, durch den folgende Räume neu geschaffen wurden:
1 Raum für den naturwissenschaftlichen Unterricht in unmittelbarer Verbindung mit
dem dazu gehörigen Versammlungsraum,
1 Schülerübungsraum für den physikalischen Unterricht im Anschluß an den dazu ge
hörigen Sammlungsraum,
1 Badestube für den Heizer.
1 Schuldiener-Amtszimmer,
1 größeres Lehrerzimmer,
1 angemessener Raum für die Lehrerbücherei, Korridorverbindung des hinteren Bau
teiles mit dem Vordergebäude im ausgebauten Dachgeschosse, Errichtung der Galerie
in der Turnhalle zu Garderobenzwecken,
Umbau der Nebenräume in der Turnhalle.
An Kosten sind dadurch entstanden:
Für den Umbau des Gymnasiums 25 000 M.,
für bauliche Veränderungen in der Turnhalle 1 100 M.,
zur Beschaffung der erforderlichen Einrichtungsstücke für die neuen Räume 6 100 M.
Organisation der Volksschulen.
Der auch der hiesigen Schuldeputation zur Begutachtung vorgelegene Grundlehrplan für die
Volksschulen Groß-Berlins ist für 8 aufsteigende Jahrgänge berechnet, jedoch ist bereits in der Klasse des
7. Schuljahres wegen der aus ihr abgehenden Kinder ein Abschluß vorgesehen. Da nicht alle Schulorte
Groß-Berlins eine besondere Klasse für das 8. Schuljahr einrichten können, und in anderen Orten nicht für
jede Oster- und Herbstabteilung eine solche Klasse vorhanden ist, werden zur Vermeidung von schwierig-