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30 Minuten ein Zug fährt und die Züge eine größere
Anzahl von Wagen erhalten. Die Deutsche Reichs
bahn hat darauf wie folgt geantwortet:
Auf der Vorortstrecke Hoppegarten/Mark—
Strausberg verkehren die Züge an Sonntagen
stündlich. Aüch wenn die erforderlichen Wagen
und Lokomotiven zur Verfügung ständen, wäre
auf dieser eingleisig betriebenen Strecke ein halb
stündlicher Vorortverkehr nicht durchführbar. Die
. gleichen Schwierigkeiten bestehen, auf den übrigen
rhit Dampf betriebenen Vorortstrecken, die auch
noch für den Fernpersonen- und Güterverkehr
zur Verfügung stehen.
Auf den elektrisch betriebenen S-Bahnstrecken
sind im Fahrplan Abstände von 20—40 Minuten
vorgesehen. Eine dichtere Zugfolge ist wegen
Mangels an Betriebsmitteln oder eingleisiger
Streckenabschnitte nicht möglich.“
Der Stadtverordnetenbeschluß Vorlage Nr. 40/274
hat somit seine Erledigung gefunden.
Berlin, den 1. August 1947
Magistrat von Groß-Berlin
Schroeder Reuter
388. Vorlage — zur Kenntnisnahme — über Pa
pierbeschaffung für das Fernsprechbuch
— Vorlage Nr. 49/353 — Zwischenbericht
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
„Der Magistrat von Groß-Berlin — Abteilung für
Wirtschaft — hat am 18. 7. 1947 an das Wirtschafts
komitee der Alliierten Kommandantur und die vier
Militärkommandanten von Berlin die Bitte gerichtet,
eine Übereinstimmung darüber herbeizuführen, daß
der Papierbedarf für die Neuherausgabe des Amt
lichen Fernsprechbuches in Höhe-von 200 t sat Druck
papier aus den den Besatzungsmächten zur Ver
fügung stehenden Mengen an Pressedruckpapier zur
Verfügung gestellt wird.
Diese Bitte wurde ausgesprochen, da gegenwärtig
nicht übersehen werden kann, inwieweit der Bedarf
des Amtlichen Fernsprechbuches durch die aus den
verschiedenen Zonen für . die Berliner Sektoren zur
Verfügung gestellten Papierkoniingentsmengen, und
vor allem sortenmäßig, befriedigt werden kann.“
Berlin, den 2. August 1947
Magistrat von Groß-Berlin
Schroeder Klingelhöfer
389. Vorlage — zur Kenntnisnahme — über
Einlösung von Bezugscheinen — Vorlage
Nr. 4/25 —
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen;
„Nach einem Befehl der Alliierten Kommandantur
vom 23. 8. 1946 — T & I/I (4«) 71/1 — dürfen die für
die Berliner Bevölkerung hereingebrachten Waren nur
in dem Sektor verteilt werden, der von derselben
Macht besetzt ist wie die jeweilige Lieferzone. Das
Verteilungsverfahren innerhalb jeden Sektors wird
von der Militärverwaltung dieses Sektors bestimmt.
Bis auf weiteres dürfen für wichtige Verbrauchs
güter keine Bezugscheine ausgestellt werden, die für
ganz Berlin gültig sind.
Die sowjetische Militärbehörde hat darüber hinaus
angeordnet, daß, Bezugscheine nur in dem Ver
waltungsbezirk beliefert werden dürfen, in dem sie
ausgestellt sind.
Die örtlich beschränkte Gültigkeit der Bezug
scheine ist eine unmittelbare und zwangsläufige Folge
der sektoralen Wirtschaft auf dem Gebiet der Ver
brauchsgüter.“
Der Stadtverordnetenbeschluß Vorlage Nr. 4/25
hat somit seine Erledigung gefunden.
Berlin, den 2. August 1947
Magistrat von Groß-Berlin
Schroeder Klingelhöfer
390. Vorlage — zur Beschlußfassung — über
die Benennung eines Mitgliedes des Auf
sichtsrats der Berliner Verlag G. m. b. H.
Wir bitten zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung benennt für
die Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats der Berliner
Verlag G. m, b. H.
1 Stadtverordneten. t
An dem Stammkapital der durch Vertrag vom
24. 1. 1946 gegründeten Berliner Verlag G. m. b. H-
sind beteiligt:
a) Groß-Berlin
mit einer Stammeinlage von .... 500 000 RM
(Wert der von Groß-Berlin
eingebrachten Zeitung)
b) der Verlag „Neuer Weg“ G. m. b, H.
mit einer Stammeinlage von .... 600 000 RM
(Bareinlage, hiervon sind 25 %
. eingezahlt worden)
c) die /Gesellschaft zur Erforschung zeit
genössischer Dokumente m. b. H.“
mit, einer Stammeinlage von .... 200000 RM
(Wert des in ihrem Eigentum und
ihrer ausschließlichen Verfügungs
gewalt befindlichen Dukomenten-
materials).
Nach § 4 des Gesellschaftsvertrages vom 24. 1.
1946 ist die „Berliner Zeitung“ als nicht an eine ein
zelne Partei gebundene antifaschistische Tages
zeitung zu leiten. Das Organ, das in ersten Linie die
Nachprüfung, ob diese Verpflichtung erfüllt ist, vor
zunehmen hat, wäre der Aufsichtsrat der Berliner
Verlag G. m. b. H., der aber bisher noch nicht ge
bildet worden ist. Er besteht nach § 16 des Vertrages
aus mindestens drei bis höchstens fünf Mitgliedern;
von diesen sind bei drei Mitgliedern je ein Mitglied
von jedem Gesellschafter, bei mehr als drei Mitglie
dern zwei Mitglieder vom Magistrat von Groß-Berlin
und die übrigen Mitglieder von den anderen beiden
Gesellschaftern zu- bestellen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein
Stellvertreter werden von der Gesellschaflerversamm-
lung gewählt.
Da mit der Gesellschaft® die Bildung eines Auf
sichtsrats, bestehend aus fünf Mitgliedern, vereinbart
worden ist, entfallen auf Groß-Berlin zwei Vertreter,
und zwar je ein Mitglied des Magistrats und der
Stadtverordnetenversammlung. Durch Magistratsbe
schluß vom 14. 7. 1947 ist Stadtrat Reuter zum Mit
glied des Aufsichtsrats bestellt worden.
Nach Bestellung der städtischen Vertreter soll die
Geschäftsleitung der Gesellschaft gebeten werden,
unverzüglich zu veranlassen, daß die übrigen Mit
glieder des Aufsichtsrats von den anderen beiden
Gesellschaftern bestellt werden.
Berlin, den 15. Juli 1947
Magistrat von Groß-Berlin
Schroeder Reuter