4er Erfordernisse weitere (nicht leitende) Magistrats*
direktorep auf Grund-des Stellenplans bestellt werden,
die nach Sondergruppe ohne Aufwandsentschädigung
zu besolden sind. ■
(Zu Unterabschnitt B 60 00 Büro der Abt. für
Bau- und Wohnungswesen
64. Sitzung vom 19.12.1947
66. Sitzung vom 2. 1. 1948
70. Sitzung vom 16. f. 1948)
Beschluß Nr. 5 betr. Verpflichtung durch Sonderveriräge
Alle Aufgaben der Verwaltung sind nach Möglichkeit
von Personen im Dienstvertrag auszuführen, der von der
Hauptverwaltung oder den ’Bezirksverwaltungen ab
geschlossen wird. Es wird jedoch anerkannt, daß unter
den heutigen Verhältnissen in Sonderfällen Spezialisten
im Nebenberuf zu bestimmten Aufgaben durch Werk
verträge verpflichtet werden müssen. Hiervon ist jedoch
nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen und dann da
für Sorge zu tragen, daß die Büro- und sonstigen nach-
geordneten Arbeiten für die durch Werkvertrag ver
pflichteten Personen durch Angestellte der Verwaltung
ausgeführt werden. ' .
(Zu Unterabschnitt B 64 00 — Hauptamt für Aufbau —
62. Sitzung vom 12. 12. 1947)
Beschluß Nr. 6 betr. Aufwandsentschädigung
a) Die Aufwandsentschädigung ist nach einheitlichen
Sätzen zu regeln, die für alle Abteilungen verbindlich
sind. Etwaige . Abweichungen in einzelnen Unter
abschnitten sind nach diesen Richtlinien zu berichtigen.
(Zu Unterabschnitt B 93 00— Allgemeine Ausgaben der
Ämter für Kriegsschäden und Besatzungskpsten —
• 74. Sitzung vom 3. 2.1948)
b) Die Bezeichnung und Berechnung von Aufwands
entschädigungen und sonstigen Entschädigungen, z. B.
als Ersatz für nicht gewährte Dienstkleidung, ist in
• Übereinstimmung mit dem neuen Kohtrollratsgesetz
über die Einkommen- und Lohnsteuer zu bringen.
(Zu Unterabschnitt B 67 20 — Brückenbau —
70. Sitzung vom 16. 1. 1948) _r
Beschluß Nr. 7 betr. Barabgeltung nicht gelieferter Schutz
kleidung
Die Barabgeltung für nicht gelieferte Schutz- und
Dienstkleidung ist durch allgemeine, für alle Abteilungen
verbindliche Richtlinien zu regeln.
(Zu Unterabschnitt B 11 00 — Polizeipräsidium Berlin —
65. Sitzung vom 29. 12.1947)
Beschluß Nr. 8 betr. Richtlinien für die Kraftwagenver
rechnung
Die Ausgaben für Kraftwagen sind nach einheitlichen
Richtlinien festzusetzen, ln Sonderfällen ist die ab
weichende Regelung in den Erläuterungen zu begründen
und der Nachweis zu führen, daß die Kosten sidi im
Rahmen der allgemeinen Richtlinien halten.
Bei der Festlegung einheitlicher Sätze für die an-
gestelkeneigenen Wagen und für Mietswagen ist zu er
wägen, ob für angestellteneigene Wagen nicht von dem
reinen Leistungsprinzip abzugehen und zu dem früher
angewandten Berechnungssystem überzugehen ist, und
ob nicht bei der Verwendung von angestellteneigenen
Wagen bei reinen Dienstfahrten ein erhöhtes Kilometer
geld gezahlt werden kann.
(Zu Unterabschnitt B76j00 — Hauptamt für
Verbrauchsregelung —
71. Sitzung vom 22.1.1948
zu Unterabschnitt B 81 00 — Stadtfuhrpark —
72. Sitzung vom 23.1.1948)
Beschluß Nr. 9 betr. Richtlinien für den Abschluß von
Mietverträgen
t
Für den Abschluß von Verträgen über die Benutzung
von Grundstücken, Gebäuden, Einrichtungen üsw. sind
einheitliche Richtlinien vom Magistrat aufzustellen, die
für alle Abteilungen verbindlich sind.
• (Zu Unterabschnitt B 52 41 — Untersuchungsamt für
Lebensmittel, Arzneimittel und gerichtliche Chemie —
73. Sitzung vom 30.1.1948J
Beschluß Nr. 10 betr. Bezeichnung der Unterabschnitte
Bei den einzelnen Unterabschnitten ist zur Erleich
terung der Übersicht des Haushaltsplanes- künftig zu
vermerken, welche Abteilung des Magistrats dafür zu
ständig ist. _
(Zu Unterabschnitt B92 50 — Selbstversicherung —
64. Sitzung vom 19.12.1947) ‘
Beschluß Nr. 11 betr. Amtsbezeichnung leitender Per
sonen wissenschaftlicher Institute
Die Amtsbezeichnungen der leitenden Personen
wissenschaftlicher Institute sind in einer Vorlage an die
Stadtverordnetenversammlung zu regeln.
(Zu Unterabschnitt B 56 00 — Zentralinstitut
für Hygiene und Gesundheitsdienst —
73. Sitzung vom 30. 1. 1948)
Beschluß Nr. 12 betr. Unterstützungssätze für hilfsbedürf
tige Kranke
Der Unterstützungssatz für hilfsbedürftige Kranke
ist in allen Krankenhäusern von 1,50 RM auf 3,— RM
zu erhöhen. Die Ansätze in den Unterabschnitten für
Krankenhäuser sind entsprechend zu berichtigen.
(Zu Unterabschnitt B 53 41 .— Krankenhaus
Waimsee-Heckeshom —
73. Sitzung vom 30. h 1948)
Beschluß Nr. 13 betr. Preisausschreiben
Preisausschreiben von allgemeiner Bedeutung sind in
Zukunft nur nach gemeinsamem Beschluß der städt.
Körperschaften vorzunehmen. ... .
, (Zu Unterabschnitt B 30 00 — Büro der Abt.
Volksbildung —
77.‘Sitzung vom 6. 2. 1948)
Beschluß Nr. 14 betr. Instandsetzung wissenschaftlicher
Institute
Es ist dafür Sorge zu trägen, daß vor Wiederherstel
lung weiterer Theaterbauten Vorsorge für die' Instand
setzung wichtiger wissenschaftlicher und Qesundheits-
institute getroffen wird
fZu Unterabschnitt B 31.62 -— Berliner Hauptarchiv —
77. Sitzung vom 6.2. 1948)
Beschluß Nr. 15 betr. Verwaltungsbauten
Der Magistrat wird ersucht, der Stadtverordneten
versammlung bis zum 1. August 1948 eine 'Vorlage mit
einer Übersicht über sämtliche Verwaltungsbauten mit
Angaben über ihre Finanzierung aus den einzelnen Etat
stellen einzureichen.
(Zu Unterabschnitt B 16 50 — Einmalige Ausgaben für
Baumaßnahmen —
82. Sitzung vom 12.2. 1948)