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643. Beschluß des Hauptausschusses vom 22. Ja
nuar 1948 zur Vorlage — zur Beschluß
fassung — über Bereitstellung eines Betrages
von 50 000,— Reichsmark bei dem Haushalt
der Abteilung für Arbeit zur Auszahlung von
Entschädigungen an Arbeitnehmer, die durch
zwangsweisen Abzug von der Arbeitsstelle
Lohnausfall habeh (Vorlage'Nr. 73/554)
Der Hauplausschuß empfiehlt' der Stadtverord
netenversammlung folgende' Beschlußfassung:
Im Haushalt der Abteilung für Arbeit — Unter
abschnitt B 48 20 — Haushaltsstelle 310 — ist im
Haushaltsplan 194(7 ein Betrag von 50000,— Beichs-
mark bereit zu stellen. Dieser Betrag dient dazu,
um Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern zu bezahlen,
die durch Einweisungsbescheide der Bezirksarbeits
ämter oder der Facharbeitsnachweise auf Anforde
rung der Besatzungsmächle ohne Verschulden der
Arbeitnehmer entstehen.
Begründung:
Der Beschluß stimmt mit dem Magistratsbeschluß
Nr. 533 vom 12. November 1947 mit Ausnahme der
eingefügten Worte ..auf Anforderung der Besatzungs
mächte" überein.
Berichterstatter: Stadtv. Dr. S u h r.
644. Beschluß des Hauptausschusses vom 22. Ja
nuar 1948 zur Vorlage — zur Beschluß
fassung — über die Regelung des Verfahrens
bei Haushaltsüberschreitungen (Vorlage
Nr. 69/48«)
Der Hauptausschuß empfiehlt der Stadtvevordneten-
versammlung folgende Beschlußfassung;
Zur nachträglichen Genehmigung der Haushaltsüber-'
scli rei tu ngen und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Art. 28
Ziflf. 2 der Vorl. Verfassung von Groß-Berlin legt der
Magistrat der Stadtverordnetenversammlung in der Kegel
allmonatlich, mindestens aber einmal vierteljährlich, eine
Oberlicht über die von ihm zugelasseiien über- und außer
planmäßigen Ausgaben vor. Für außerplanmäßige Aus
gaben Ist dabei ein Plan ülier die Art der Deckung gemäß
Art. 5 Abs. 2 der Vorl. Verfassung vorzulegen,
Begründung:
Der Beschluß deckt sich Inhaltlich mit dem Ma-
gistratsbescbluß Nr. 400 vom 15. Septemltqr 1947 Uber
Haushaltsüberschreitungen Zift. II, 4, mit der "Ein
schränkung, daß in dem Beschluß des Hauptausschusses
hinter dfe Worte „in der Regel allmonatlich“ die Worte
..mindestens aber einmal vierteljährlich“ eingefügt sind.
Berichterstatter; Stadtv. S u h r.
645. Vorlage — zur Beschlußfassung — über den
Erwerb des Geländes der „Deutsche Telefon-
werke und Kabelindustrie AG. (DeTeWe)"
im Ortsteil Friedrichsfelde, Hohenschön-
hauser Weg. in Größe von 113 522 qm
Wir bitten, zu beschließen :
„Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem
Magistratsbeschluß Nr. (550 vom 19, Januar 1948 Uber
den Erwerb des Geländes der „Deutsche Telefonwerkc
und Kabeiiudustrie AG. (DeTeWe)“ im Ortsteil
Eriedrichsfelde, Hohenschönhausen Weg, in Größe von
113 522 qm zu.“
Der Magistratsbeschluß Nr. 656 vom 19. Januar 1948
lautet:
„Der Magistrat ist. mit dem Erwerb des Grund
stücks Berlin-Friedrichsfelde, Hohenschönhausen Weg, in
Größe von 113 522 qm. eingetragen im Grundbuch von
Berlin-Friedrichsfelde Band 191 Blatt 4229, von der
„Deutsche Telefonwerke und Kabelindustrie AG.
(DeTeWe)“ zu den Bedingungen des Urkundsangebotes
vom 28. Dezember 1947 (Nr. 11 der Urkundenrolle 1947
des Bezirksamts Lichtenberg) einverstanden mit der
Maßgabe, daß in Abänderung des § 3 des Angebots der
Kaufpreis erst innerhalb von zwei Wochep nach erfolgter
Eintragung von Groß-Berlin als Eigentümerin in «las
Grundbuch zu zahlen ist. Die für den Grunderwerb in
Höhe von etwa 715 000,— KM erforderlichen Mittel sind
«lern Kapitalkonto der Grundeigentumsverwaltung zu ent
nehmen.
Mir der Durchführung des'Grundstücksgeschäfts wird
das Bezirksamt Lichtenherg beauftragt.“
Begründung:
Die Deutsche Telefonwerke und Kabelindustrie AG.
(DeTeWe) hat dem Magistrat das auf dem anliegenden
Lageplan blau angelegte, 113 522 «im große Grundstück
am Hohenschönhauser AVeg in Berlin - Eriedrichsfelde,
eingetragen im Grundbuch von Berlin - Friedrichsfelde
Band 151 Blatt 4229,,zum Preise von '5.80 KM/qm, ins
gesamt 658 427,00 KM, rechtsverbindlich zum Kauf an-
geboten. Das Gelände grenzt uninittellwr an den be
kannten, jetzt von der BMA beschlagnahmten von Treskow
sehen Grundliesitz in Kerlin-Friedrichsfelde, dessen Kr-
, werb vom Magistrat gleichfalls an gestrebt wird.
In «len bestehenden Planungen ist das Gelände als
Industriegebiet vorgesehen, wofür es wegen seiner Lage
an der Eisenbahn und wegen der günstigen Gleis
anschlußmöglichkeit besonders geeignet ist.
Auf dem Gelände befinden sich massive Baracken,
die der vormalige Generalbauinspektor während des
Krieges als Arbeiterbaracken errichtet batte. Diese Bau
lichkeiten sind als Reichsvermögen beschlagnahmt, von
der Treuhandverwaltung aber dem Bezirksamt Lichtenberg
zur Verwertung des Baumaterials zur Verfügung gestellt
worden. Ein kleinerer Teil dqs Grundstücks wird im
Rahmen der Brachlandverwertung genutzt. Der Kauf
preis von -5.80 RM je qm ist unter Berücksichtigung des
Charakters des Grundstücks als Industriegelände im Ge
biet der Bauklasse III angemessen. Er entspricht etwa
dem Erwerbspreis der Verkäuferin, wird, von der Preis
stelle anerkannt und soll innerhalb von 2 Wochen nach
Eintragung Groß-Berlins ins Grundbuch gezahlt werden.
I>ie Kosten der Durchführung des Kaufvertrages und die
Grumierwerbsteuern sowie Yj der Vermittlerprovision trägt
Groß-Berlin, eine zu entrichtende Werlzuwachssteuer
und «len Rest der Veruiittlerprovision die Verkäuferin.
I Me Verkäuferin hat sich un das Angebot bis zum
15. 2. 1948 gebunden mit dem Vorbehalt, daß eine neue
Vereinbarung über die Bemessung des Kaufpreises zu
treffen ist, falls vor Zahlung des Kaufpreises eine Ände
rung der Währung eintreten sollte.
Der Ankauf des Grundstücks is( im städtischen In
teresse zu empfehlen.
Berlin, den 21. Januar 1948
Magistrat von Groß-Berlin
Dr. Frieden sikurg Dr. Haas