592. Vorlage — zur Kenntnisnahme — über Ver
waltungsakademie Groß-Berlin.
Wir bitten, von der nachstehend aufgeführten
Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin
BK/O (47) 272 vom 29.11.1947 und von der Abänderung
zur Satzung der „Verwaltungsakademie“ Groß-
Berlin Kenntnis zu nehmen. Die Änderungen sind
gesperrt gedruckt.
Berlin, den 10. Dezember 1947
Magistrat von GroB-Berlin
L. Schroeder Dr. Haas
Alliierte Kommandatnra Berlin
BK/O (47) 272
39. November 1947
Betrifft: Verwaltnngsakademie Groß-Berlin
An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin
Die Alliierte Kommandatura Berlin ordnet wie
folgt an:
1. Die Satzung der „Verwaltungsakademie Groß-
Berlin“ wurde von der Alliierten Kommandatura
geprüft und die §§ 1, 4 und 9 sind im Einklang
mit den in der Präambel vorgenommenen Ände
rungen abgeändert. Paragraph 6 wurde ge
strichen. Sein Inhalt ist nunmehr in dem abge
änderten § 4 mit einbegriffen. Die Numerierung
der darauffolgenden Paragraphen ist dement
sprechend zu ändern. Eine Abschrift der in der
Satzung vorgenommenen Änderungen wird bei
gefügt/
2. Die Satzung in der geänderten Form ist bestätigt.
3. Der Bestätigung der Alliierten Kommandatura
unterliegen:
(I) der geschäftsführende Vorstand der
Akademie
(II) der Präsident
(III) der Direktor
(IV) Studienleiter
(V) das ständige Professoren- und Lehrpersonal
der Akademie
(VI) der Lehrplan und Lehrstoff
(VII) die Aufnahmeregeln für Hörer.
Fragebogen der oben aufgeführten Personen so
wie der Lehrplan, Lehrstoff und die Aufnahme
regeln sind der Alliierten Kommandatura vor
zulegen.
4. Bis zur Bildung der Hauptversammlung und des
Vorstandes der Akademie wird die Frage der
Mitgliederaufnahme in- die Akademie vom Ma
gistrat entschieden.
5. Sie haben diese Anordnung dem Vorsitzenden
der Stadtverordnetenversammlung zur Infor
mation der Stadtverordneten zur Kenntnis zu
bringen.
6. Bestätigen Sie den Empfang dieser Anordnung,
unter Nummer- und Datumsangabe-
Im Aufträge der Alliierten Kommandatnra Berlin:
gez. S u d a k o v
Oberstleutnant
Vorsitzführender Stabschef
Abänderung zur Satzung der „Verwaltnngsakademie“
Groß-Berlin
An der Präambel: Diese hat wie folgt zu lauten:
„Einleitung zur Satzung der „Verwaltungsaka
demie“ Groß-Berlin.
Die Stadt Groß-Berlin hat durch ihre verfas
sungsmäßigen Organe eine neue Verwaltungs
akademie gegründet und dieser die Hechte einer
Körperschaft des öffentlichen Rechtes verliehen.“
Zu Paragraph 1; Nach den Worten „alle Personen im
öffentlichen Dienst“ sind die Worte „von Groß-
Berlin“ einzufügen.
Zu Paragraph 4: Dieser hat zu lauten:
„(1) Als Mitglieder der Verwaltungsakademie
sollen angesehen werden:
Anerkannte Behörden, Verbände und Vereine,
die öffentliche Aufgaben durchführen und
die gemäß ihrer Zusammensetzung und ihren
Zielen geeignet erscheinen, die Bestrebungen
und Ziele der Akademie zu fördern.
(2) Alle Fragen der Mitgliedesaufnahme in die
Akademie sind seitens des geschäftsführen
den Vorstandes zu regeln. Die Mitgliedschaft
beginnt mit dem Tage, an welchem ihre An
nahme beschlossen wurde und nach erfolgter
Zahlung der festgelegten Gebühren. Die Mit
gliedschaft erlischt durch Austritt nach dem
vorher durch eingeschriebenen Brief an den
geschäftsführenden Vorstand gekündigt wor
den ist. Beim Austritt werden Gebühren
nicht zurückerstattet.
Zu Paragraph 6; Dieser Paragraph ist zu streichen
Sein Inhalt ist in dem abgeänderten § 4 (2) mit
einbegriffen.
Zu Paragraph 9: Paragraph 9 (nunmehr § 8) hat wie
folgt zu lauten:
„Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus:
1. Dem Präsidenten der Verwaltungsakademie
Groß-Berlin
2. je einem Vertreter der angeschlossenen Be
hörden
3. je einem Vertreter des geschäftsführenden
Vorstandes |
4. je einem Vertreter des Professoren- und Lehr-
personals
5. je einem Vertreter der Hörer
6. 3 zusätzlichen von der Stadt gewählten
Vertreten:.“
Einleitung zur Satzung
der „Vcrwaltungsakademie“ Groß-Berlin
Die Stadt Groß-Berlin hat durch
ihre verfassungsmäßigen Organe eine
neue Verwaltungsakademie gegründet
und dieser die Rechte einer Körper
schaft des öffentlichen Rechtes ver
liehen.
Satzung
der Verwaltungsakademie Groß-Berlin
Zweck
§ 1
Die Verwaltungsakademie ist eine hochschul-
mäßige Lehrstätte. Sie dient der beruflichen und
wissenschaftlichen Fortbildung aller im öffentlichen
Dienst von Groß-Berlin stehenden Personen
und erstrebt eine Erweiterung und Vertiefung des in
der Ausbildung erworbenen Wissens. Sie verfolgt
den Zweck, den fachlichen Bildungsstand der An
gestellten im öffentlichen Dienst zu heben. Mit Rück
sicht auf ihr Ziel, die Leistungen der Behörden
angestellten zu verbessern, ist die Verwaltun»s-
akademie auf engste Zusammenarbeit mit den Be
hörden angewiesen. Deshalb erfolgt die Zusammen
stellung aller Ausbildungspläne und Prüfungs
ordnungen im Einvernehmen mit den zuständigen Be
hörden. Entsprechend den .Grundsätzen einer demo
kratischen Selbstverwaltung sind dabei die An
gestellten durch ihre frei gewählten Vertretungen zu
hören. «
Name und Sitz
§ 2
Die Verwaltungsakademie führt den Namen:
„Verwaltungsakademie Groß-Berlin.“
Sie hat ihren Sitz in Berlin.
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