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den könne. Unabhängig von dieser grundsätzlichen
Frage wird von dem Prüfer eine Haupthnchhaltung
gefordert, die über der Kassenverwaltung und auch
über den Sparten steht. Dem Rechnungswesen fehle
jetzt insgesamt und in einzelnen Teilen durchaus
eine einheitliche Ausrichtung.' Hiermit sei eine Re
visionsunsicherheit verbunden, die im Hinblick auf
die Höhe der durchlaufenden Geldmenge nicht länger
geduldet werden könne. Bei der augenblicklichen
Organisation des Rechnungswesens könne eine sal
denmäßige Abstimmung nur dann erfolgen, wenn in
beiden Buchungskreisen richtig verbucht werde. Die
Zusammenhänge gehen jedoch völlig verloren, wenn
die Ordnungsmäßigkeit an einer Stelle des Rech
nungswesens aussetze. Verbleibe es bei der bisherigen
Form des Rechnungswesens, so sei unbedingt ein
Chefbuchhalter erforderlich, der für das Ganze ver
antwortlich zu zeichnen habe.
Der Prüfer bestätigt im aJlgemeinen die Ord
nungsmäßigkeit der Buchführung, abgesehen von
den festgestellten Unregelmäßigkeiten (Angelegen
heit Haarfeldt), sowie einer Anzahl unbedeutender
Buchungsfehler, die darauf zurückgeführt werden,
daß zunächst geeignetes Personal nur ungenügend
vorhanden war und'erst allmählich in seine Aufgabe
hineinwuchs. Die Zentralbuchhaltung war rückstän
dig. Der Mangel der Buchführung beruht im we
sentlichen in der dargestellten unzweckmäßigen
Anlage.
Nach Vorliegen des Prüfungsberichtes hat die Ab
teilung für Wirtschaft als Dienstaufsichtsbehörde un
verzüglich die Leitung und die Geschäftsführung des
Ressorts Handwerk angewiesen, die von dom Prüfer
festgestellten Mängel schnellstens zu beseitigen und
den Anregungen nachzukommen. Zudem hat sie die
Finanzhoheit des Ressorts Handwerk wesentlich ein
geengt. Die Haushaltspläne bedürfen künftig der
Zustimmung des Leiters der Abteilung für Wirtschaft.
Gleichzeitig wurde der Leiter des Ressorts Händwerk
angewiesen, eine Dienststelle zu errichten, deren Auf
gabengebiet wie folgt festgelegt worden ist:
1. Anweisungsbefugnis für den gesamten Bereich
des Handwerks über den Aufbau des Rechnungs
wesens,
2. Kontrolle der gesamten Buchführung des Haupt
amtes und der Fachsparten,
.‘1. Überwachung des gesamten Geldverkehrs des
Hauptamtes und der Fachsparten,
4. Vornahme von regelmäßigen Kassenprüfungen, .
5. Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen,
ti, Verantwortliche Mitwirkung am Etat des Haupt
amtes.
Dem Leiter dieser Dienststelle ist grundsätzlich
ein Einspruchsrecht in allen - Fiuanzfragen einzu
räumen, das von aufschiebender Wirkung bis zur
Beschlußfassung durch den Vorstand ist. Schließlich
Anlage 1
Einnahmen Ressort
hat die Abteilung für Wirtschaft zur Unterstützung
des Leiters und des Vorstandes des Ressorts die Ein
stellung eines zweiten Geschäftsführers gefordert. Die
Arbeitsbereiche der beiden Geschäftsführer grenzen
sich dadurch voneinander ab, daß der eine Geschäfts
führer die organisatorischen und mit dem Finanz
wesen verbundenen Aufgaben wahrnehmon soll, wäh
lend das Tätigkeitsgebiet des anderen Geschäfts
führers die Bearbeitung von wirtschaftspolitischen
und mit der Bewirtschaftung verbundenem Aufgaben
umfassen soll.
Nachdem die Buchhaltung verbessert ist und der
Abschluß für 1946 vorliegt, soll eine gründliche foi
melle und materielle Überprüfung durch einen Wirt
schaftsprüfer — zweckmäßigerweise durch den be
reits mit der Materie vertrauten Wirtschaftsprüfer
Mundorf — vorgenommen werden- Für das laufende
Geschäftsjahr 1947/48 wird eine vierteljährliche Prü
fung der Buchhaltung und nach Abschluß des Ge
schäftsjahres wiederum eine genaue formelle und
materielle Überprüfung der Haushaltsrechnung ange
ordnet werden. Außerdem wird das Organisations
amt der Abteilung für Personalfragen und Verwal
tung gebeten werden, eine Überprüfung des Ressorts
durchzuführen.
Daß das Ressort Handwerk von sich aus irn
Herbst 1946 eine Reorganisation seiner Finanzgeba
rung eingeleitet hatte, schien es der Abteilung für
Wirtschaft nicht zweckmäßig,-vor dem Vorliegen des
endgültigen Abschlusses dieser Untersuchung sozu
sagen in ein „schwebendes Verfahren“ einzugreifeu,
wodurch zweifellos keine schnellere Klärung herbei
geführt worden wäre.
IV 4 Die Verantwortlichkeit des Magistrats
für die im Ressort Handwerk getätigten Einnahmen
und Ausgaben
Nachdem das Ressort Handwerk und die ihm
nachgebildeten Fachsparten Dienststellen des Ma
gistrats sind, trögt der Magistrat mittelbar und der
Leiter der Abteilung für Wirtschaft unmittelbar die
Verantwortung über die Einnahmen- und Ausgaben
gestaltung dieses Teiles der Magistratsverwaltung.
Der Haushalt des Ressorts Handwerk für das
Haushaltsjahr 1947/48 wird in Kürze dem Magistrat
zur Beschlußfassung vorgelegt und der Stadtverord
netenversammlung anschließend zur Kenntnis ge
bracht werden.
Der Haushaltsvoranschlag für 1948/49 soll vom
Ressort Handwerk bis zum 1.1.1948 vorgelegt werden,
damit die Beschlußfassung des Magistrats vor Be
ginn des Geschäftsjahres erfolgen kann.
Das Ergebnis der künftigen Haushaltsrechnungen
wird -dem Magistrat und der Stadtverordnetenver
sammlung bekanntgegeben werden.
1945/1946 1946/1947
l 1 1 f 1
Soll
Ist
Soll
Ist
Überschuß aus dem Vorjahr
_
250000.—
336 360,-
Beiträge: Betriebe. Beschäftigte. Lehrlinge
Gebühren;
280 000.--
553 799 —
1083200.—
928 933,-
Handwerkerkarlen
60 000
106 095,-
2000,—
20 327,-
Meisterprüfungen
10 000,—
67 956,—
45000 —
164 750,-
dto, Lehrgänge
25 000.—
58917 —
70000,—
107 656,-
Rechtsberatung und Sachverständige , .
1 000,--
3 878 —
5000 —
22 426,—
Verschiedene
18 705,—
15000 —
77 630.-
Einnahmen aus Mieten ......
4 500.-
4 140 —
6 000.—
7 882.-
Verschiedene Einnahmen ......
10 500 —
415.—
) i
8'g
r—t
391 000,—
813905 —
1426 200 —
1 678 112.—