Drucksache Nr. 69
1946/47
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Vorlagen Nr. 474-494
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für die
Stadtverordnetenversammlung; von Groß-Berlin
Aasgegeben am 28. Oktober 1947 Itti dit (46.) Ordentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
von GroB-Berlln am 30. Oktober 1947
474. Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über
Betreuung ländlicher Kreise — Vorlage
Nr. 21/138 —
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
„Der Magistrat von Groß-Berlin hat im Anschluß
an me Vernanulungen, uner me in der Vonage
Nr. 46/317 vom 7. 6. ia47 hericntet wurde, weitere Ver
handlungen mit der Landesregierung Brandenburg
zur Durchführung des Staütverordnelenbeschiusses
vom zO. 3. 1047 über Betreuung ländlicher Kreise ge
führt.
Das Landesarbeitsamt Brandenburg hat keine Ar
beitskräfte aus Berlin angeruien, obwoni seitens des
Beniner Hauptamtes für Arbeitsvermittlung me sach
liche unü organisatorische Grundlage geschallen war.
Ls muß üaner angenommen weinen, daß üer ver
mutete ßeaarf von auch nur 3üü Arbeitskräften im
Lande selbst gedeckt werden konnte.
Den außerhalb Berlins gelegenen Stadtgütern
wurden etwa 30 pferae als Zugkräfte zur Venugung
gestellt. Line weitere Hergaue von Heren war u.cnt
möglich. Die lierhalter erklärten sich zu einer zeit
weiligen Hergabe nicht bereit, da eitTunereinkoinmen
mit aer Landesregierung Brandenburg über me /.u-
erkennung eines r'utierkontmgentes als Ausgleich
für die Hergabe der Tiere nicht erzielt werden konnte.
Die Landesregierung Brandenburg hat am 18. 7.
1947 eine Liste dringend benötigter Gerate — insbe
sondere für das Ouerbruch — dem Magistrat von
Groß-Berlin zugestellt. Sie erklärte aber gleichzeitig
entgegen den von Berlin gestellten Vornedingungen,
daß sie weder die notwendigen Materialien noch die
Hilfsstoffe bereitstellen könne. Hierdurch war es
nicht möglich, die umfangreichen Wünsche der Lan
desregierung Brandenburg durch die Berliner In
dustrie zu erfüllen.
Außerhalb der durch die Liste angeforderten Ge
räte werden aber laufend durch die Berliner Indu
strie und Händlerschaft landwirtschaftliche Maschi
nen und Geräte in das Land Brandenburg geliefert.
Genaue statistische Zahlen hierüber liegen bisher
nicht vor. Jedoch wurden in letzter Zeit aus der
Fertigung des Britischen Sektors durch die Britische
Militärregierung
100 Stück Schwingpflüge,
50 „ Eggenfelder,
1000 ,, Kuhketten,
1000 Spaten
freigegeben.
Aus der Fertigung des Sowjetischen Sektors wur
den letzthin abgegeben
100 Btück Sensen und
400 „ Kartoffelhacken.
Die Abteilung für Wirtschaft des Magistrats von
Groß-Berlin wird das Land Brandenburg bzw. das
Oderbruch bei den weiteren Verteilungen berück
sichtigen.
Die Betreuung einzelner Kreise durch besondere
Bezirksämter hat sich als nicht zweckmäßig er
wiesen, da ihr die zentrale Verwaltung des Lundes
Brandenburg wie auch die völlige Erfassung aller
anfallenden Lebensmittel jeglicher Art entgegen
steht.“
Der Stadtverordnetenbeschluß Vorlage Nr. 21/138
gilt für die Stadtverordnetenversammlung als er
ledigt.
Berlin; den 16. Oktober 1947
Magistrat von Groll-Berlin
L. Schroeder Dr. Friede ns bürg
475. Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über
Einführung des 9. Schuljahres — Vorlage
Nr. 38/262 — Zwischenbericht —
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
„Der Magistrat von Groß-Berlin hat auf Grund des
Studtverordnetenbeschlusses vom 20. Mal 1947 bei der
Alliierten Kommandantur den Antrag gestellt, das
9. Schuljahr als Pflichtjahr einzuführen.
Die Alliierte Kommandantur hat dem Magistrat von
Groß-Berlin folgende Antwort erteilt;
„Betr. : 9. Schuljahr
1. Das Komitee für Erziehung und kirchliche An
gelegenheiten hat vom Magistratsbeschluß vom
20. 5. 1947 (Vorlage Nr. 38/262) betr. pllicht-
mäßiges 0. Schuljahr) Kenntnis genommen.
2. Das Komitee erinnert an den BK/O 278, der
das 9. Schuljahr betrifft und nach wie vor in
Kraft ist.
3. Übermitteln Sie dem Komitee möglichst bald:
a) einen kurzen Bericht über das 9. Schuljahr:
Lehrplan, der Im Laufe des vergangenen
Schuljahren (1946/47) durchgeführt wurde,
erzielte Ergebnisse, Angabe der Gründe,
wenn letztere negativ oder ungenügend
waren;
b) einen ausführlichen Bericht über die in
Berlin vorhandenen Möglichkeiten ln bezug
auf Lehrkräfte, Gebäude, Mobiliar, Lehr
mittel usw'., falls die Kommandantur dieses
8. Schuljahr, das für alle als pflichtmäßig
vorgesehen ist, genehmigen würde;
c) vorgesehene Lehrpläne für dieses 9, Schul
jahr;
d) einen möglichst ausführlichen Bericht über
das 9. Schuljahr im Rahmen der vorgesehe
nen Schulreform ln Berlin.
H. Märlgon, Präsident.“
Berlin, den 35. Oktober 1847
Magistrat von Groß-Berlin
USchroeder May