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k s £ c h s Kr, 64
V o r 1 a g e Kr »438
für Cie
S t a dt ve r or dn g t enver sammlang von Gross-Berlin
Aasgegeben an 18, September 1947 für die (42.) Ordentliche
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin
an 18, September 1947«
Nachtrag zur Vorlage Kr, 62/456 betr. Bericht des durch Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung von 11. 7» 1947 für die Verhand
lungen mit der Alliierten Kommandantur'eingesetzten Ausschusses
gen. Beschluss des Ausschusses von 15* 9* 1947»
1966/47 Gr/L
französische Militärregierung
Berlin
Der General
- Ko. 718/Cäb/MA, -
Brigadegeneral GAKBVAL
Chef der französischen Militärregierung
in Berlin
an
Brau Louise Sehrooder
stellvertr. Bürgermeisterin
d6r Stadt Berlin
und - .
Herrn Dr. Otto Sohr
Stadtverordnetenvorsteher
Berlin
Der französische Militärbcfehlshaber von Berlin hat wiederholt
der Berliner Bevölkerung Beweise seines guten Willens, mit den
Wunsche, ihr eine demokratische städtische Selbstverwaltung zu
sichern, zum Ausdruck gebracht. Trotz aller Schwierigkeiten, die i.
Frankreich infolge der Schäden, die die deutsche Besatzung hinter—
liess, hinreichend bekannt sind, hat die französische Militärregie
rung versucht, der Berliner Bevölkerung ein Maximum an Erleichte
rungen im Verhältnis zur- jetzigen Lage zu ermöglichen. Mit Rück
sicht darauf, dass Frankreich zur Zeit sich mit Kationen von
200 gr, Maisbrot abfinden muss, ist die Stadt Berlin in diotfer
Hinsicht bevorzugt. In Bezug auf alle praktischen Fragen,_deren
Erledigung ihr zukommt, insbesondere die Ernährung, Bekleidung
usv?«, hat die französische Militärverwaltung alle erforderlichen
Massnahmen ergriffen, die für sie eine schwere Belastung bedeuten«
In Bezug auf die Verwaltung der Stadt Berlin ist die Militärregie
rung der Ansicht, dass die Verantwortung den Besatzungamächtcn übe
lassen bleiben muss. Indem sie der Stadt Berlin eine Verfassung be
willigten, war es ihre Absicht, der Stadt die erforderlichen Fak
toren zur Verwirklichung demokratischer Prinzipien und glücklichst
Lösung der städtischen Verwaltungsaufgaben zu geben.
— Das —