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Gesellschaft oder der für sic gemäss § 14 Abs, 2 vom Magistr*
bestellte Treuhänder.
Der Entschädigungsberechtigte kann sich im Entschädigungsverfah'
durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
§ 30
1. Der EntSchädigungsantrag ist schriftlich beim Magistrat zu stel
len. Palls eine Entschädigung in bestimmter Höhe beantragt wird
hat der Antragsteller die Berechnungsgrundlagen im einzelnen
anzugeben.
2, Die Prist für die Stellung des Antrages beträgt unbeschadet
der Bestimmung den § 2 Ziff. 3 des Gesetzes vom 13« 2. 1947
6 -Monate seit Rechtskraft des Snteignungsbesclilusses.
§ 31
Der Vorsitzende der Bntschädigungskommission ist berechtigt und auf.
Verlangen des Entschädigungsberechtigten oder der Kommissionsmitglj'
der verpflichtet, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Zu der ‘
Verhandlung sind der Entschädigungsberechtigte und auf sein Verlan
gen ein von ihm benannter Sachverständiger zu laden.
Pur den von dem Antragsteller genannten Sachverständigen gilt
§ 26 Ziff. 4 entsprechend.
§ 52
Auf das Entschädigungsverfahren finden die §§ 6 Abs, 2, 8, 9 und 10
sinngemäss Anwendung.
§ 33
1. ITach Abschluss-aller für die Bemessung der Entschädigung er
forderlichen Ermittlungen hat der Leiter der Abteilung für Pinan.
zen den Entschädfgungsanlfrag mit einem begründeten Vorschlag
über Art und Höhe der zu ge ..-ährenden Entschädigung dem Magistrat
/orzulegon.
2, Der Leiter der Abteilung für Pinanzen hat eine von seinem Ver
schlag abweichende Stellungnahme des Leiters der Abteilung für
Wirtschaft odor einzelner Mitglieder der Entschädigungskommissioi:
sowie deren Gründe in seinen Bericht aufzunehmen.
§ 34
1, Die Peststellung der Entschädigung erfolgt durch Beschluss des
Magistrats, 5
2* Der Entschädigungsbesphluss ist dem Entßchädigun 0 Bberechtigten
zuzustellen.
§ 35 ’ i
Gegen den Entschädigung..;beSchluss des Magistrats kann der Entschä
digung sbcrecircigte binnen einer Ausschlussfrist von_einem Monat s .it
dem Tage der Zustellung schriftlich beim Magistrat ninepruch ein-