1. Der Betrag für Nuchkriegskoslen bleibt mit
12 Mill. RM unverändert, so daß sich der Gesamt
betrag der Außerordentlichen Verpflichtungen auf
99 Mill. RM bisher 22 Mill. RM) beläuft.
(39. Sitzung vom 17. 7. -47)
l nterabschnitt I) 93 90 — HesatzungskoKteii
wird genehmigt mit der Auflage, die Alliierte Kom
mandantur zu bitten. Richtlinien für die Anerkennung
von Besatzungskoslen aufzustellen.
(39. Sitzung vom 17. 7. 47)
Unterabschnitt I» 74 90
Förderung von Industrie. Handel. Gewerbe
und Landwirtschaft
wird gestrichen.
(39. Sitzung vom 17. 7. 47)
Unterabschnitt R 95 90
Wiederinstandsetzung zerstörten Wohn- und
Gewerberaumes
ist aus dem Einzelplan I) herauszunehmen und im
Einzelplan B nachzuweisen.
(39. Sitzung vom 17. 7. 47)
Berichterstatter:
Stadtverordneten Vorsteher Suhr.
K - l)(M*kllllüS|»lnil |
i
Unterabschnitt E 91 90 — Aus städtischen Stet
genehmigt durch folgenden Beschluß der Stad
ordnelenversammlung in der 3fi Ordentlichen Sit
am 21. ß. 1947: ,
Der llaushullsabschnitl F. 9190 Deckung
städtischen Steuern — wird in der vorgeh
Form mit der Summe der Einnahmen i
28B Mill. HM genehmigt.
Unterabschnitt E 91 95 — Aus früheren Reiehssl«
genehmigt durch folgenden Beschluß der Stad!
ordnelenversammlung in der Ordentlichen Si\
am 24. 6. 1947; < ,
Der Haushallsabschnitt E 91 90 — Deckung
früheren Reichssleuern — wird in der »
änderten Form mit folgender Maßgabe genehi
Es sind folgende Einnahmen hinzuzufügen
Tabaksteuer .... 44.5 Mill. RM
Zuckersteuer .... 12*5 Mill. RM
Salzsteuer . . . . , 3,0 Mill RM
Die Summe der Einnahmen, in der ursprüngl
Vorlage 1 158 Mill. RM. in der abgeänderlcn
läge 1 179 Mill. RM. erhöh! sich dadurch
1 239 Mill. RM.
I
Bestimmungen über die Deeknngsfäliigkeit
und rberlragbarkeit von AiisgabemiHeln
für den Haushaltsplan 1947
I. Allgemeine Bestimmungen über die Deekungsfähigkeit von Ansgabemitteln (§ 13 GeinHVt
A. Begriff der Dockungsläblgkelt
Unter .Deckungsfählgkeif' ist die Ermächtigung
zu verstehen, Ersparnisse bei einer (deckungsver-
pflichteten) Ausgabe-Haushaltsstelle a zum Ausgleich
von Mehrausgaben bei einer anderen (deckungs
berechtigten) Haiishallsslelle b, d. h. also für andere
Zwecke zu verwenden (einseitige Deekungsfähigkeit).
Ist die Ermächtigung erteilt, sowohl Ersparnisse
bei einer Ilaushaltsslelle a zum Ausgleich von Mehr
aufwendungen bei einer Haushallsstelle b als auch
umgekehrt Ersparnisse bei einer llausballsstelle b
zur Deckung von Mehrausgaben bei einer Haushalls-
stellc a zu verwenden, so liegt gegenseitige Decknngs-
fähigkeit vor.
B. Grundsätzliche Vorbedingung für die Anwendung
der Bestimmungen aber Deekungsfähigkeit
Ein Ansatz darf durch . Inanspruchnahme-
deckungsfahiger Ausgabemittel grundsätzlich erst
verstärkt werden, wenn die Mittel der zu verstärken
den Ausgabe-Haushaltsstelle bereits durch die Ver
fügungen über die Haushaltswirtsebafl (Kassenwirl-
schaftsplan) oder durch besondere Verfügung der
Kämmerei in voller Höhe freigegelien worden sind
und ein weiterer unabweisbarer Bedarf an Mehr
ausgaben an dieser Stelle vorlicgt.
Beträge, die bei einer deckungsverpflichteten
Angabe-Ilaushaltsslelle a eingespart werden, dür
fen nur dann zur Verstärkung einer unzureichenden'
(deckungsberechfiglen) Ausgabe-Haushaltsstolle b
verwendet «eitlen, wenn die Ersparnisse Ihm dem
ursprünglichen Ansätze der Haushaltsstelle a und
nicht bei einem bei dieser Haushaltsstelle etwa in
Zugang gestellten Betrage ringet reten sind. Der Zu
gang darf auch nicht aus einem Nachtragshaushalts-
plan stammen.
Wird der von a nach b übertragene und hier in
Zugang gestellte Bctmg nicht in voller Hohe be
nötigt. so ist der ühe'rschießende Teilbetrag l
als nicht verbraucht in Abgang zu stellen- Wirt
ersparte Teilbet rag unerwartet noch bei a gebra
so kann er daselbst wieder in Zugang gestellt wet
Die Verwendung eines narb vorstehendem
spiel bei Haushaltsstelle b ersparten Betrages
Auffüllung einer weiteren Hausliallsstelle r
nicht zulässig.
C. Allgemeine Bestimmungen
für die Haushaltspläne mH kameralistischer E
fflhrnng
1. Für die Pläne der Teile A — Verwaltungsbezirl
B — Haupt Verwaltung — und C — Betreute Re
und Slaatseinrichtungen —:
1. Ansgabeansutze für fortdauernde Gehälter
Angestellten sind zw ischen den Einzelplänen
mit den nachstehend von a—k genannten
nahmen sowie innerhalb der diesen Einzclpl
entsprechenden Ansätze des Verrechnun'gsl
hnlts 1 gegenseitig decknngstähig.
Ausgenommen von der Deckungsfälligkeit si
a) Einrichtungen, für die - als Anlage
Haushaltsplan ein VVirtschaftsplan
gestellt wird (z. B. Verwaltungsdruckerei
triebswerkstatl des Beschaffungsamts St
, sehe Brennstoffversorgung. Volksbüeh
haus, Sporteinrichtungen, Theater. Orcht
Gescliäftsahteilungen der Bezirks-Ki
rungsämtor und des Haupternährungs*
Bezirkseinrichtungen des Einzelplans 8),
h) der Unterabschnitt B 04 80 — Betriebskai
der Abteilung für Volksbildung —.
r) der Rinzelplan B 1 — Polizei und Gericht
d) der Unterabschnitt B 59 00 — Arzneini;
lager