Unterabschnitt B 99 00
Verfügung«- und Verstärkungsmiltel
Die Verfügung.« und Verstärkungsmittel werden von
ä Mill. RM auf 10 Milt. HM heraufgesetzt.
(30. Sitzung vom 10. 7. 4«' >
Berichterstatter für den E i u z e 1 p 1 a n 0:
Stadtv’ Landsberg (CDU).
C. Vom Magistrat betreute ehemalige
Reichs- und Staatsbehörden
Einzelplan 0 — Allgemeine Verwaltung
Unterabschnitt C 07 (»0
Sachwultung Deutscher Gemeindetag
Der neu eingereichte Unterabschnitt wird unver
ändert genehmigt.
(40. Sitzung vom 17. 7. 47)
Einzelplan 2 — Schulwesen
Abschnitt 29 — Hochschulen und Institute
Unterabschnitt C 29 60
Gemeinsames der Hochschulen
wird mit folgender Auflage genehmigt;
a) in einem besonderen Unterabschnitt einen Betrag
von 6 Mill. RM für die Universität einzusetzen.
h) in einem besonderen Unterabschnitt für deti
Haushalt für die Technische Hochschule den
Betrag von 2 Mill. RM einzusetzen,
c) für die Forschun^shochschule im amerikanischen
Sektor einen Betrag von 2 Mill. RM bereitzn-
stellen, .
d) mit den zuständigen Kommandanturen zu ver
handeln mit dem Ziel, der Gebielskörperschafl
Berlin entsprechend ihrer Bedeutung für das
Leben der Hochschulen und der Bedeutung der
Hochschulen für Berlin einen Einfluß zu ge
währen,
e) mit der zuständigen britischen Kommandantur
zu verhandeln, um das Verhältnis der Tech
nischen Universität zur Gehietskörperschaft
Berlin zu klären und festzustellen, oh es sich bei
der Verwaltung um eine reine Selbstverwaltungs-
oder um eine Auftragsangelegenheit handelt.
Wenn es sich um eine Auftragsangelegenheit
handelt, dann soll ebenso wie bei der Universi
tät versucht werden, eine Beteiligung der Stadt
Berlin an der Verwaltung zu erreichen,
f) Im Stellenplan des Hauptamtes Wissenschaft
und Forschung die Dezernentenstelle I b in eine
1 a-Stellc umzuwandeln. Weiter isi im Amt für
Hochchulen und Wissenschaftliche Institute eine
Dezernentenstelle nach 1 h zu schaffen.
g) dem Ausschuß einen Vorschlag zu unterbreiten,
welcher Gesamtbetrag für Stipendien «nsgewor-
fen worden soll — der Ausschuß schlagt 1 Mill.
Reichsmark vor und wie der Betrag zu ver
teilen ist.
F. v I a u ( e r u n g
Diese Stipendien sind nach folgenden Richtlinien
zu verteilen:
I. Kreis der Betreuten:
Die Studenten an «amtlichen Berliner Hoch
schulen. Die Universität jedoch in Rücksicht auf
die Betreuung durch die Zentralverwaltung nur
unteilsmußig. Für das Sommersemester 1047/1948
werden folgende Anzahlen zugrunde gelegt:
Technische Universität
Hochschule für Bildende Künste
Hochschule für Musik
Konservatorium ....
l’adagogischc Hochschule
Kaiser-Wilhelm-lnstitut (künftige .
Dahlemer Hochschule) . , , . !
Universität (auf 4 500) . . '
■ i
(
2. Art der Un.erstülzung:
Die Unterstützungen bestehen in der C,
rung von
a) Freistellen,
b) Wirtschaftsbeihilfen.
Die Unterstützungen werden bereitst
1. Semester an gewährt, jedoch vom 2. Ser
an nur an solche Studierende, die ausreic
Leistungen aufweisen. Bei bedrängter wirU
lieber Lage eines Studierenden wird zui
Gebührenerlaß in voller Hohe oder zu einet
gewahrt. Daneben können Wirtschaftshei
bewilligt werden. Die Bewilligung von Freit,
und Wirtschaftsheihilfen setzt neben dei
reichenden Leistung Bedürftigkeit und Wi
keil voraus.
3. Freistellen:
Die Freistellen werden von der Hoch»
vorgeschlagen und von der Abteilung für \
bildung bewilligt.
4. W i r t s c h a f t s b e i h i 1 f e n :
Als bedürftig gelten Studierende, die
selbst über ein hinreichend hohes Kinkel
oder Vermögen verfügen und deren unter
verpflichtete Angehörige ebenfalls nicht ii
Lage sind, die Kosten des Studiums um
Unterhalts zu bestreiten.
Wirtschaftsbeihilfen können nach folgt
Gesichtspunkten bewilligt werden:
Einkommen
de« Studierenden
de* Unterhaltsverpflichteten
Wohnung
de* Studierenden
Höhe der mc
W msdäafube
selbständig
bei Verwandten
150,— I
100.— H
selbständig
100.— H
bei Verwandten
75.— K
selbständig oder
bei Verwandten
Gebü)irt*|ii*rl
selbständig oder
bei Verwandten
keine Unters
1
Bi« zu .
Bi« zu ,
Mehr als
260,-
260.-
250,
HM
HM
KM
bi« 350,— RM
Mehr al« . 250,— RM
bi« 350,- RM
Mehr al« . 350,— RM
Ober
bi« 450,-
. . 450 -
KM
RM
Die Wirtschaflsbeihilfe gilt für die Dauel
Semesters und der folgenden Ferien. Art
Verdienste wälirend der Ferien werden auf
Wirtschaflsbeihilfe mit den monatlich 100.—i
überschreitenden Beträgen angerechnet.
5. Abweichungen von diesen Riehl
i i n i e n :
Wenn nachgewiesenermaßen Tatbestände
liegen, die einer besonderen sozialen Heurlei
bedürfen, sind Abweichungen von den ob
Richtlinien gestattet. Insbesondere ist bei
urteilung der Bedürftigkeit auf folgendes
achten:
a Besondere Belastung der Ellern di
erziehungspllichlige Geschwister des
Werbers oder durch Krankheit oder Ur
Stützung bedürftiger und sonst nicht
sorgter Familienmitglieder,
b; Besondere Belastung des Bewerbers di
Kriegsversehrlheil, für die keine Soziale
gegeben wird,
oder