4. Der Stadtverordnetenversammlung ist von den
Unterschlagungen bei den der Stadtverwaltung
unterstehenden Bankinstituten Kennnis zu geben.
Der Magistrat wird ersucht, zu überprüfen inwie
weit durch verschärfte Kontrollen oder andere ge
eignete Maßnahmen künftig Unterschlagungen
vermieden werden können.
(38. Sitzung vom 15. 7. 47)
Unterabschnitt B 92 60
Aufsichtsamt für Versicherungswesen
wird mit folgender Änderung genehmigt:
ln Haushaltsstelle 130 ist der Ansatz für Dienst
reisen auf 3000,— RM zu erhöhen.
(38. Sitzung vom 15. 7. 47)
Unterabschnitt B 83 00
Hauptamt für Kriegsschäden und Besatzungskosten
wird mit folgender Änderung und Auflage genehmigt:
1. Der Etat ist in D zu übernehmen;
2. bei der Haushaltsstelle Titel II 1 b sind 700 000,—
Reichsmark Erstattungen an das Arbeitsamt zu
streichen, der Gesamtbetrag der Ausgaben
infolgedessen von 8,7 Mill. RM auf 8 Mül. RM zu
ermäßigen;
3. die allgemeinen Geachäftsbedürfnisse und die be
sonderen Geschäftsbedürfnisse gelten nur vorbe
haltlich eines Nachweises im Einzelnen als ge
nehmigt ,
Der Magistrat wird ersucht,
a) eine besondere Kontrolle der Unterstützun
gen für Privitarchitekten durchzuführen;
b) zu überprüfen, ob der Unterabschnitt im
nächsten Jahr nicht nach dem Dekaden-
system aufgebaut werden kann.
(36. Sitzung vom 10. 7. 47)
Abschnitt M — Flnanzwlrtschatt
Unterabschnitt B 94 00 — Kapital Wirtschaft
wird unverändert genehmigt mit folgender Maßgabe:
Der Magistrat wird ersucht, bis zum 1. 10. 47 der
Stadtverordnetenversammlung ein Verzeichnis
des Kapital- und Gesellschaftsvermögens vorzu
legen.
(40. Sitzung vom 17. 7. 47)
Unterabschnitt B 94 30 — Schuidendienst
wird in der veränderten, vom Kämmerer vorgelegten
Form mit einer Streichung von 4 Mill. RM für Zinsen
genehmigt
(36. Sitzung vom 10. 7. 47)
Abschnitt *5 — Grundeigentum
Unterabschnitt B 95 00 — Grundeigentum (allgemein)
wird mit folgendem Hinweis und Auflage genehmigt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung ist der Auf
fassung, daß es volkswirtschaftlich, politisch
und finanziell nicht verantwortlich ist, daß
städtische Behörden und Gesellschaften in Ge
bäuden untergebracht sind, für deren Instandset
zung und Neubau erhebliche Mittel aufgebracht
werden müssen, ohne daß die Rechtssicherheit
vorhanden ist, die Gebäude auf die Dauer be
nutzen zu können. Aus diesem Grunde stellt
sich die Stadtverordnetenversammlung auf den
Standpunkt, daß die fortlaufend benutzten
Dienstgebäude, wie z. B. das Neue Stadthaus,
aber auch die städtischen Theater, für die lau
fend Zuschüsse gezahlt werden, nach den gege
benen finanziellen Verhältnissen käuflich er
worben werden sollten. Es ist unter den gege
benen Umständen mit der Finanzpolitik nicht
vereinbar, wenn Kaasenbestände zinslos daliegen
und die Möglichkeit einer Anlage in Grund
stücken und Gebäuden nicht wahrgenommen
wird.
2. Der Magistrat wird ersucht, j
mit der Alliierten Kommandantur darü,
verhandeln, daß nach bestimmten, näht
zulegenden Grundsätzen der Magistrat r
Stimmung der Stadtverordnetenversammh
mächtigt ist, künftig Grundstücke zu erv
Soweit der Ankaufspreis eines Grundi
100 000,— RM übersteigt, ist die Zustimmv
Ausschusses für Grundstücke in jedem I
falle erforderlich.
(36. Sitzung vom 10
Unterabschnitt B 96 01 — Grandeigentum
(Ledigenheim Wed
B 96 02 — Grundeigentum
(Reichs-, Staats- i 1
Nazigrundstücke)
werden in der abgeänderten, vom Kämmerer
legten Form genehmigt.
(36. Sitzung vom 10
Unterabschnitt B 96 00 — Einmalige Anforder
1. Bereits in der (36.) Ordentlichen Sitzur*
Stadtverordnetenversammlung vom 24. i
durch nachstehenden Beschluß genehmigt:
Der Magistrat wird ermächtigt, für di<
richtung von Schulen, Altersheimen, J
heimen, für die Beschaffung von Fahr;
technischen Gegenständen, für den \
aufbau der Straßenbeleuchtung und für
Instandsetzungsarbeiten insgesamt einen
von 73,6 Mill. RM auszugeben. Dabei
sich die Stadtverordnetenversammlung d
schlußfassung über die Verteilung det
gaben auf die einzelnen Haushaltsstelle
Außerdem wird der Magistrat ermächti
die Unrat- und Müllbeseitigung und
räumungs- und Instandsetzungsarbeiten i
Grundstücken des Liegenschaftsvermögens
Betrag von 5,2 Mill. RM auszugeben. Die
summcnzusammenstcllung der „Einmalig!
forderungen“ wird auf 78,8 Mill. RM fest*
2. Von den aufgeführten 6,5 Mill. RM für Leh
und -geräte ist der Betrag von 300000,
abzuzweigen zur besonderen Verwendung I
Wiederherstellung der Geräte, Boote us\
dem Gebiete des Sports und der Leibesübu
(41. Sitzung vom U
Abschnitt 97 — Rücklagen, Sonstiges
Unterabschnitt B 97 00 — KQcklagenbildun
wird genehmigt mit der Maßgabe,
daß sich eine Beschlußfassung wegen der i
Versicherung erübrigt, da nach einem Be
zum Unterabschnitt B 85 00 — Selfostvei
rung — eine Abführung an den Unterab:
B 9/ 00 nicht stattfindet.
(41. Sitzung vom 18
Unterabschnitt B 97 60 — Sonstiges
wird unverändert genehmigt.
(36. Sitzung vom 10.
Unterabschnitt B 98 00 — Abwicklung der Vo
wird mit folgendem Bemerken genehmigt:
Es besteht die Auffassung, daß der Ansat
23 Mill. RM nicht dem Abschluß des Vor;
tatsächlich entspricht, sondern wesentlich
anzusetzen iet.
Die endgültige Festlegung de» Ansatzes
erst nach Vorlage der iahresechlußrechnui
folgen.