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erfolgt« 2am 31.3«1941* Die Zah
len dieses Abschlusses wurden fort-
geschrieben, allerdings wiederum
infolge der Vernichtung grosser
Seile des Aktcnaaterials auf Grund
mangelhafter Unterlagen.
Dana eh ergibt sieh ein flächenmä
ßiger Grundstücksbcstand von et
wa 10 686 ha und unter Berücksich
tigung der Schulden und Verbind
lich! ichkeitsn «im Eeinvcrmögen
von etwa 226 Hillionen HX.
Hierzu ist zu bemerken:
1. kx Neubewertungen der Grundstücke
konnten bisher nur in geringem Um
fang« durchgeführt werden,
2» für die seinerzeit von der Stadt
erworbenen ehemals jüdischen
Grundstück« werden im Zuge der
noch zu regelnden Wiedergutmachung
Abschreibungen notwendig sein.
3. Von den für die Srandeaburgiache
Bodenreform abgegebenen rund
2000 ha städtischer Gutsfläohen
gehört ein Teil zum Liegenschafts-
Vermögen. Entsprechend dem Umfang
und Wert der z.Z. noch nicht ge
nau feststehenden flächen müssen
noch Abschreibungen «hS-Sg
zirtmy erfolgen.
4» Im Kreis Hiederbarnim sind Teile
der zum Liegenschaftsvermögen ge
hörenden Güter wild besiedelt wor
den? die Provinz hat sich bereit
erklärt, durch Abgabe anderer Gü
ter wertmässig Ersatz zu leisten.
Weolhe flächen- und Wertverände
rungen sich hieraus ergeben w er
den, ist noch nicht zu übersehen.
5. Zahlreiche städtische Grundstücke,
die während des Haziregims für
Rüstungszwecke abgegeben werden
mussten, dürften wieder in das
Eigentum der Stadt zur ckkehren;
Verhandlungen hierüber schweben.
6. Es sind Vorarbeiten im Gang«,
um den Grundbesitz des früheren
Reiches und Staates sowie dar
ehemaligen HSDAP (u.a.grosse
Exerzierplätze uaw.) von der
Stadt zu übernehmen.
Arten und Satzung der Grund
stücke des Liegenschaft svermö-
gens ergeben sich aus Anlage
A.
Die laufende Rechnung aus der
Verwaltung der Grundstück«
für 1946 und 194? ergibt sich
aus Anlage B.
o) Nachweis der Rechnung des
Hauptamtes für Kriegesohäden
und Besatzungskosten
1. Forderungen aus der Kriegs-
sachschädenverordnung gegen
das ehemalige Reich be
stehen wahrscheinlich nicht.
Die Unterlagen über die Ab
rechnung der Mittel zur
Bestreitung der Ausgaben
der Kriegssachsohäden mit
der Hauptkasse der ehema
ligen Bau- und finanzdi-
rektion sind in den letzten
Kampftagen vernichtet wor
den. Soweit heute noch be
kannt, waren die überwie
senen Beträge stets so be
messen, dass daraus die
entstandenen Ausgaben für
den jeweils in frage kom
menden Zeitraum gedeckt
werden konnten, sodass die
Stadt Berlin nur in selte
nen Fällen und mit gerin
gen Beträgen in Vorschuss
zu treten brauchte.
Die letzten Überweisungen
des ehemaligen Reiches
erfolgten am 29.3. und
9.4.1945 mit zusammen
534 830 000 HM. Ob nach
dem 9.4.1945 noch Beträge
Überwiesen worden sind, atr
lässt sich wegen Vernich
tung der Kassenbücher nicht
mehr f eststellen.
2. Seit Beginn der Besatzung
bis zum 31.12.1946 sind
der Stadt Berlin «inschl,
der Verwaltungsbezirke an
Besatzungskosten insgesamt
folgende Ausgaben entstan
den:
bis zum 31.3*46: 153 015 OCC
vom 1.4.1946
bis 31.12.1946 336 824 Ott
zusammen EH. 491 839 OCX
Ob und in welcher Höhe hier
aus Forderungen gegen einen