6. Antrag
Die Traktion der Christlich-Demokratischen Union beantragt, die Stadl
verordnetenversammlung wolle beschließen:
Gesetz
zur politischen Befreiung der Jugend
Nach dem Zusammenbruch Deutschlands im Mai ItUä wurden von den
alliierten und deutschen Behörden Maßnahmen zur Beseitigung des national
sozialistischen Einflusses im öffentlichen Leben Deutschlands getroffen. Unter
die gegen die Angehörigen der NSDAP, ihrer Gliederungen und angcschlossenen
Verbände erlassenen Anordnungen fielen dabei auch die jungen Menschen, da
bei Beginn der Hitler-Zeit noch Kinder waren Wegen der schon früh ein
setzenden einseitigen Erziehung war diesen Menschen nur sehr selten dir
Möglichkeit gegeben, sich eine vom Nezigeist unbeeinflußte politische Meinung
zu bilden.
Um dieser deutschen Jugend, die, in ihrer großen Mehrheit von Hitler
verführt und für seine verbrecherischen Ziele mißbraucht, in der Vergangen
heit bereits große Opfer an Leben und Gesundheit gebacht hat, die Hoffnung
auf eine bessere Zukunft wiederzugeben, und sie aus ihrer geistigen seelischen
und politischen Gleichgültigkeit herauszuführen, damit sie mit der ihr ver
bliebenen Kraft ungehemmt an der Schaffung einer friedlichen und glücklichen
Welt mitwirken kann, wolle die Stadtverordnetenversammlung folgendes
Gesetz beschließen:
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Alle deutschen Staatsangehörigen, die am 1. Januar 1933 noch nicht das
14. Lebensjahr vollendet hatten, werden von allen Gesetzen und Anordnungen,
die mit der früheren Zugehörigkeit zur NSDAP, zu ihren Gliederungen oder
sonstigen belasteten Organisationen Rechtsnachteile verbinden, nicht betroffen.
Sie dürfen wegen der politischen Vergangenheit ihrer Ellern keinerlei
rechtlichen, beruflichen oder sonstigen Nachteilen im öffentlichen Leben aus
gesetzt sein.
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Ausgenommen von der vorstehenden Bestimmung sind folgende Personen
gruppen:
1. Angehörige der SS, Gestapo und des SD, ferner Angehörige der Waffen-SS.
soweit sie vor dem 1.1.1942 eingetreten sind:
2 Angehörige der Hitler-Jugend vom Stammführer der Hitler-Jugend und
Ringführerin des Bundes Deutscher Mädel an aufwärts;
3. Angehörige der NSDAP in der Stellung vom Orlsgruppenleiter oder in
höheren Stellungen sowie Angehörige der Gliederungen mit den ent
sprechenden Dienstgraden;
4. Personen, die sonst als nationalsozialistische Aktivisten oder Kriegs
verbrecher anzusehen sind.
Berlin, den 10.12 1946.
Landsberg, Keul
und die übrigen Mitglieder der Fraktion
der Christlich-Demokratischen Union