1946/47
Nr. 14
(98)
Vorlage
für die
Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin
Ausgegeben am 20. Februar 1947 für die (17.) Ordentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
von GroB-Beriin am 20. Februar 1947
98. Abänderungsbeschluß vom 15. Februar 1947
des Ausschusses für Jugendfragen zu dem
Antrag der Fraktion der CDU
auf Erlaß eines Gesetzes zur politischen Be
freiung der Jugend — Drucksache Nr. 6
und 87 —
Der Ausschuß empfiehlt der Stadtverordneten
versammlung, das Gesetz zur politischen Ent
lastung der Jugend mit folgenden Veränderungen
gegenüber dem Beschluß vom 23. Januar 1947
zu beschließen:
§ 1
Alle deutschen Staatsangehörigen, die
nach dem 31. 12. 1916 geboren wurden, wer
den von allen Gesetzen und Anordnungen,
die mit der früheren Zugehörigkeit zur
NSDAP, zu ihren Gliederungen oder sonstigen
belasteten Organisationen Rechtsnachteile
verbinden, nicht betroffen,
§ 2
5. Alle Mitglieder der obengenannten Organi
sationen, die als aktive Offiziere bei der
Wehrmacht gedient haben mit Ausnahme
derer, die auf Grund des Staatsjugendgesetzes
vom 1. 12. 19.36 zwangsweise Mitglieder der
HJ ohne Dienstgrad waren.
Berichterstatter: Stadtverordneter Mattick.
Berlin, den 17. Februar 1947 Der Stadtverordnetenvorsteher
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