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266. Vorlage - zur Beschluss
fassung - über die Ein
reihung -der ledigen Freuen
vom 50. Lebensjahr ab in
Steuergruppe II des Ein-
kommensteuertarifs.
Ler Beschluss der Stadtver
ordnetenversammlung vom 20.Febru
ar 1947 - Vorlage Br,41 - will
die Eingruppierung der ledigen
Frauen vom 30. Lebensjahr ab
in. Steuergruppe II des Einkommen
steuertarifs erreichen. Dem
gegenüber hat der Eontrollrat
durch Gesetz 3fr. 12 a 1 1 e
nicht verheirateten Personen in
Steuergruppe ZI I eingereiht,
einerlei ob es eich hierbei um
weibliche oder männliche ledige
Personen handelt. Die dadurch
vorgesehriebene steuerliche
gleichmässige Behandlung aller
dieser Personen wird im Pall der
begehrten Eingruppierung der
ledigen Frauen vom 30. Lebens
jahr ab in die Steuergruppe II
einseitig zu Gunsten dieses
Personenkreises durchbrochen,
insbesondere werden die Männer
im gleichen Alter wesentlich
benachteiligt. Es ist daher
nicht damit zu rechnen, daß der
Kontrollrat einen dem Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung
vom 20. Februar 1947 entspre
chenden Antrag genehmigt.
Der Magistrat hat im Hinblick
hierauf in der Sitzung vom
28. April 1947 die Durchführung
des vorgenannten Beschlusses
beraten unf folgenden Beschluss
gefasst:
w In Anbetracht der Steuergesetze
des Kontrollräte kann dem Be
schluss der Stadtverordneten
versammlung vom 20. Pebr.1947
über Umgruppierung der ledigen
Frauen vom 30. Lebensjahr ab
in die Steuergruppe II des
Fiakommensteuertarlfs nicht
zugestimmt werden. Der Magi
strat hält jedoch einen Antrag
an den Kontrollrat über die
Alliierte Kommandantur mit
dem Ziele, alle ledigen Per
sonen ohne unterschied uee
äeschleckig vom $0. Lebenswahr
ab" ~'in " d ie Sieuergruppe 11 des
UnkomBeneteuertarife einsu-
reihen, für möglich.*
Zur Frage der finanziellen Aus
wirkung sei bemerkt, daß von dem Be
schluss vom 20. Februar 1947 schät
zungsweise etwa 150 000 Frauen-im
Alter von über 30 Jahren betroffen
werden. Die monatliche steuerliche
Vergünstigung würde im Durchschnitt
rd. 6.—HM je Person susmachen, der
Steuerauefall würde sich demnach auf
monatlich 900 000 EM oder jährlich
10 800 000 EM belaufen. Der Beschluss
des Magistrats vom 28, April 1947
wtlrie auf einen Personenkxeia von
rd, 100 000 Männern und Frauen An
wendung finden. Bei einer monatlichen
Steuervergünstigung von im Durch
schnitt 6 EM beträgt der Steueraus
fall 600 000 EM monatlich oder
7 200 000 SK jährlich.
Wir bitten um Zustimmung.
Berlin, den 20. Mal 1947
Magistrat von Gross-Berlin
Dr. Haas
287. Vorlage - zur Beschlussfassung -
über die Gründung der *§eSeil
schaft zur Förderung des Gene-
ratorwesens m.b.H."
Wir bitten au beechlissen:
Die Stadtverordnetenversammlung
stimmt der Gründung der "Gesellschaft
zjir Förderung des Generatorwesens
m.b.H." zu und ist mit der Bewilligung
einer ausserplanmässigen einmaligen
Ausgabe von 15 300.—RM als Gesell-
echafteranteil der Gebietskörper-
schaft Gross-Berlin einverstanden.
Die schwierige Versorgung der
Kraftfahrzeuge mit flüssigen und
neuerdings euch mit gasförmigen
Kraftstoffen und di© geringe Auesicht,
dass in absehbarer Zeit eine blei
bende Erleichterung in der Beschaf
fung dieser Kraftstoffe eintritt,
zwingt uns, in steigendem Umfang«
feste Kraftstoffe zu verwenden, die
besonders in Braunkohlenbrikette in
ausreichender Menge jetzt aatar und
vor allem auch künftig zur Verfügung
stehen. Generatorfahrzeuge müssen
also in den kommenden Jahren in weit
grösserem Umfange eingesetzt werden,
als das zur Zeit der Fall ist.
Es ist aber jedem Fachkundigen
bekannt, daß die Entwicklung der
Genera torfaiirzeuge eich noch immer
erst im AnfangsStadium befindet» die
Hoffnung, in absehbarer Zeit wieder
auf * bequemere" und allerdings auch
den Motor mehr schonende Kraftstoffe
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