195. Vorlage — zur Kenntnisnahme — über
Stipendien für den Nachwuchs auf allen
Gebieten der Kunst — Drucks. Nr. 6/50 —
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen;
„Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 17. 2.
1947 die Bewilligung eines Betrages von 30 000,— RM
für die Hans - Otto - Gedächnis - Stiftung beschlossen.
Diese Stiftung hat den Zweck, Stipendien an in der
Ausbildung befindliche Kunstbeflissene zu gewähren.
Die Bewilligung der Stipendien erfolgt durch
einen Ausschuß der Stiftung, in dem führende Fach
leute aus allen Gebieten künstlerischer Arbeit ver
treten sind.
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt den
Beschluß Drucksache 50 für erledigt.“
Berlin, den 10. April 1047
Magistrat von Groß-Berlin
Dr. Ostrowski
196. Vorlage — zur Kenntnisnahme — über
Anerkennung des Erzieherberufs als
Mangelberuf — Zwischenbericht — (Druck
sache Nr. 23/157)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
„Die Feststellung der Mangelberufe in Berlin er
folgt nicht durch die Alliierten Besalzungsmächte,
sondern durch die Abteilung für Arbeit (Befehl der
Alliierten Kommandantur Berlin BK/O (45) 273 vom
17.12.1945 betr. Deckung des Bedarfs an Arbeits
kräften für lebenswichtige Aufgaben).
Durch ein besonderes Verfahren ermittelt die
Abteilung für Arbeit zusammen mit der Wirtschaft
und den 20 Bezirksarbeitsämtern die in Berlin vor
handenen Mangelberufe. Ist nach gewissenhafter
Prüfung ein Beruf als Mangelberuf festgestellt wor
den, so hat das zunächst nur einen Einfluß auf die
Art der Vermittlungstätigkeit von Arbeitskräften
innerhalb Berlins, Während bis Mitte 1946 bei den
Alliierten eine gewisse Großzügigkeit vorhanden war,
Zuzugsgenehmigungen für auswärtige Arbeitskräfte
nach Berlin zu erteilen, ist seit diesem Zeitpunkt
darin eine wesentliche Verschlechterung eingetreten.
Selbst für eklatante Mangelberufe, wie beispielsweise
Baufacharbeiter, gelingt es gegenwärtig nur in Aus
nahmefällen, Zuzugsgenehmigungen zu erhalten.
Die Feststellung eines Berufes als Mangelberuf
bedeutet in keinem Fall, für Arbeitskräfte aus diesem
Beruf, sofern sie nicht in Berlin wohnhaft sind, eine
Zuzugsgenehmigung zu erhalten. Die Handhabung
der Zuzugsgenehmigung in den vier Sektoren Berlins
ist außerordentlich verschieden. In jedem einzelnen
Fall ist ein besonderer Antrag an den Sektoren-
Kommandanten zu stellen.
Der Magistrat von Groß-Berlin — Abteilung für
Arbeit — wird sich an die Alliierte Kommandantur
— Arbeitskomitee — wenden und den Versuch machen,
durch diese Stelle einen Beschluß zu erwirken, der
die Zuzugsgenehmigung für Erzieher nach Berlin
sicherstellt.“
Berlin, den 19. April 1947
Magistrat von Groß-Berlin
Dr. Ostrowski
197. Vorlage — zur Kenntnisnahme — über
Wiederingangsetzung der stillgelegten
Wäschereien — Drucksache Nr. 22/142 —
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
„Durch die Maßnahmen der Abteilung für Wirt
schaft konnte ein erheblicher Teil der Wäschereien
den Betrieb wieder aufnehmen.
Bei der augenblicklichen Versorgungslage ist
damit zu rechnen, daß bis Ende dieses Monats sämt
liche Wäschereien mit Brennstoffen zur Aufnahme
des Betriebes versorgt sein werden.
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt den Be
schluß Drucksache Nr. 22/142 für erledigt.“
Berlin, den 19. April 1947
Magistrat von Groß-Berlin
Dr. Ostrowski
198. Vorlage — zur Beschlußfassung — über
den Haushaltsplanentwurf von Groß-Berlin
für 1947
Wir bitten zu beschließen:
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 Ziffer 3 der Vor
läufigen Verfassung von Groß-Berlin vom 13. August
1946 wird der Ordentliche Haushaltsplan von Groß-
Berlin für 1947 in Einnahme und Ausgabe auf
2 068 828 530,— RM
festgesetzt.
Unter Bezugnahme auf die bereits im Gange
befindlichen Beratungen des Hauptausschusses der
Stadtverordnetenversammlung bitten wir, dem Haus
haltsplanentwurf zuzustimmen. Der Kämmerer wird
den Plan, der auf Anordnung der Alliierten Kom
mandantur dieser bereits vorgelegt wurde, ein
gehend begründen.
Wir haben der Kommandantur mitgeteilt, daß
wir ihr die Beschlüsse der Stadtverordnetenversamm
lung zum Haushaltsplanentwurf 1947 nachreichen
werden.
Berlin, den 14. April 1947
Magistrat von Groß-Berlin
gez. Dr. Ostrowski gez. Dr. Haas
199. Vorlage — zur Beschlußfassung — über
die Gründung eines städtischen Eigen
betriebes „Hydromentwerk Rummelsburg“,
die Benennung von 4 Stadtverordneten für
den Beirat dieses Eigenbetriebes sowie über
die Bewilligung von 3 Milk RM für die
Durchführung des I. Bauabschnitts
Gemäß Art. 5 Abs. 2 Ziffer VII in Verbindung mit
Art. 13 der Vorläufigen Verfassung von Groß-Berlin
bitten wir zu beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der
Gründung des Eigenbetriebes „Hydromentwerk
Rummelsburg“ und der Bildung des Beirats für
diesen Eigenbetrieb, bestehend aus 4 vom Ma
gistrat und 4 von der Stadtverordnetenversamm
lung zu berufenden Mitgliedern sowie 1 Vertreter
des Betriebsrats, zu.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beruft 4 Stadt
verordnete in den Beirat.
3. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt davon
Kenntnis, daß die Kosten für den seit Mitte 1946
im Bau befindlichen 1, Bauabschnitt des Werkes
voraussichtlich einen Betrag von 3 Mill. RM
erreichen werden.
4. Die Stadtverordnetenversammlung ist mit der
Bewilligung eines Betrages von 1 Mill. RM für das
Haushaltsjahr 1947 aus Haushaltsabschnitt B 64 00
einverstanden. Sie gibt ferner ihre Zustimmung,
daß, für den Fall, daß der Fortgang der Bau
arbeiten im Haushaltsjahr 1947 einen darüber
hinausgehenden Befrag erfordern sollte, eine
Nachbewilligung in dem erforderlichen Umfange,
höchstens jedoch bis zu dem bewilligten Betrage
von 3 Mill. RM vorgesehen wird.