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Volume 31 (192-203)

Full text: Drucksache (Public Domain) Issue1946/1948, 1-50 (Public Domain)

195. Vorlage — zur Kenntnisnahme — über 
Stipendien für den Nachwuchs auf allen 
Gebieten der Kunst — Drucks. Nr. 6/50 — 
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen; 
„Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 17. 2. 
1947 die Bewilligung eines Betrages von 30 000,— RM 
für die Hans - Otto - Gedächnis - Stiftung beschlossen. 
Diese Stiftung hat den Zweck, Stipendien an in der 
Ausbildung befindliche Kunstbeflissene zu gewähren. 
Die Bewilligung der Stipendien erfolgt durch 
einen Ausschuß der Stiftung, in dem führende Fach 
leute aus allen Gebieten künstlerischer Arbeit ver 
treten sind. 
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt den 
Beschluß Drucksache 50 für erledigt.“ 
Berlin, den 10. April 1047 
Magistrat von Groß-Berlin 
Dr. Ostrowski 
196. Vorlage — zur Kenntnisnahme — über 
Anerkennung des Erzieherberufs als 
Mangelberuf — Zwischenbericht — (Druck 
sache Nr. 23/157) 
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: 
„Die Feststellung der Mangelberufe in Berlin er 
folgt nicht durch die Alliierten Besalzungsmächte, 
sondern durch die Abteilung für Arbeit (Befehl der 
Alliierten Kommandantur Berlin BK/O (45) 273 vom 
17.12.1945 betr. Deckung des Bedarfs an Arbeits 
kräften für lebenswichtige Aufgaben). 
Durch ein besonderes Verfahren ermittelt die 
Abteilung für Arbeit zusammen mit der Wirtschaft 
und den 20 Bezirksarbeitsämtern die in Berlin vor 
handenen Mangelberufe. Ist nach gewissenhafter 
Prüfung ein Beruf als Mangelberuf festgestellt wor 
den, so hat das zunächst nur einen Einfluß auf die 
Art der Vermittlungstätigkeit von Arbeitskräften 
innerhalb Berlins, Während bis Mitte 1946 bei den 
Alliierten eine gewisse Großzügigkeit vorhanden war, 
Zuzugsgenehmigungen für auswärtige Arbeitskräfte 
nach Berlin zu erteilen, ist seit diesem Zeitpunkt 
darin eine wesentliche Verschlechterung eingetreten. 
Selbst für eklatante Mangelberufe, wie beispielsweise 
Baufacharbeiter, gelingt es gegenwärtig nur in Aus 
nahmefällen, Zuzugsgenehmigungen zu erhalten. 
Die Feststellung eines Berufes als Mangelberuf 
bedeutet in keinem Fall, für Arbeitskräfte aus diesem 
Beruf, sofern sie nicht in Berlin wohnhaft sind, eine 
Zuzugsgenehmigung zu erhalten. Die Handhabung 
der Zuzugsgenehmigung in den vier Sektoren Berlins 
ist außerordentlich verschieden. In jedem einzelnen 
Fall ist ein besonderer Antrag an den Sektoren- 
Kommandanten zu stellen. 
Der Magistrat von Groß-Berlin — Abteilung für 
Arbeit — wird sich an die Alliierte Kommandantur 
— Arbeitskomitee — wenden und den Versuch machen, 
durch diese Stelle einen Beschluß zu erwirken, der 
die Zuzugsgenehmigung für Erzieher nach Berlin 
sicherstellt.“ 
Berlin, den 19. April 1947 
Magistrat von Groß-Berlin 
Dr. Ostrowski 
197. Vorlage — zur Kenntnisnahme — über 
Wiederingangsetzung der stillgelegten 
Wäschereien — Drucksache Nr. 22/142 — 
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: 
„Durch die Maßnahmen der Abteilung für Wirt 
schaft konnte ein erheblicher Teil der Wäschereien 
den Betrieb wieder aufnehmen. 
Bei der augenblicklichen Versorgungslage ist 
damit zu rechnen, daß bis Ende dieses Monats sämt 
liche Wäschereien mit Brennstoffen zur Aufnahme 
des Betriebes versorgt sein werden. 
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt den Be 
schluß Drucksache Nr. 22/142 für erledigt.“ 
Berlin, den 19. April 1947 
Magistrat von Groß-Berlin 
Dr. Ostrowski 
198. Vorlage — zur Beschlußfassung — über 
den Haushaltsplanentwurf von Groß-Berlin 
für 1947 
Wir bitten zu beschließen: 
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 Ziffer 3 der Vor 
läufigen Verfassung von Groß-Berlin vom 13. August 
1946 wird der Ordentliche Haushaltsplan von Groß- 
Berlin für 1947 in Einnahme und Ausgabe auf 
2 068 828 530,— RM 
festgesetzt. 
Unter Bezugnahme auf die bereits im Gange 
befindlichen Beratungen des Hauptausschusses der 
Stadtverordnetenversammlung bitten wir, dem Haus 
haltsplanentwurf zuzustimmen. Der Kämmerer wird 
den Plan, der auf Anordnung der Alliierten Kom 
mandantur dieser bereits vorgelegt wurde, ein 
gehend begründen. 
Wir haben der Kommandantur mitgeteilt, daß 
wir ihr die Beschlüsse der Stadtverordnetenversamm 
lung zum Haushaltsplanentwurf 1947 nachreichen 
werden. 
Berlin, den 14. April 1947 
Magistrat von Groß-Berlin 
gez. Dr. Ostrowski gez. Dr. Haas 
199. Vorlage — zur Beschlußfassung — über 
die Gründung eines städtischen Eigen 
betriebes „Hydromentwerk Rummelsburg“, 
die Benennung von 4 Stadtverordneten für 
den Beirat dieses Eigenbetriebes sowie über 
die Bewilligung von 3 Milk RM für die 
Durchführung des I. Bauabschnitts 
Gemäß Art. 5 Abs. 2 Ziffer VII in Verbindung mit 
Art. 13 der Vorläufigen Verfassung von Groß-Berlin 
bitten wir zu beschließen: 
1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der 
Gründung des Eigenbetriebes „Hydromentwerk 
Rummelsburg“ und der Bildung des Beirats für 
diesen Eigenbetrieb, bestehend aus 4 vom Ma 
gistrat und 4 von der Stadtverordnetenversamm 
lung zu berufenden Mitgliedern sowie 1 Vertreter 
des Betriebsrats, zu. 
2. Die Stadtverordnetenversammlung beruft 4 Stadt 
verordnete in den Beirat. 
3. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt davon 
Kenntnis, daß die Kosten für den seit Mitte 1946 
im Bau befindlichen 1, Bauabschnitt des Werkes 
voraussichtlich einen Betrag von 3 Mill. RM 
erreichen werden. 
4. Die Stadtverordnetenversammlung ist mit der 
Bewilligung eines Betrages von 1 Mill. RM für das 
Haushaltsjahr 1947 aus Haushaltsabschnitt B 64 00 
einverstanden. Sie gibt ferner ihre Zustimmung, 
daß, für den Fall, daß der Fortgang der Bau 
arbeiten im Haushaltsjahr 1947 einen darüber 
hinausgehenden Befrag erfordern sollte, eine 
Nachbewilligung in dem erforderlichen Umfange, 
höchstens jedoch bis zu dem bewilligten Betrage 
von 3 Mill. RM vorgesehen wird.
	        
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