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Volume 2 (8-19)

Full text: Drucksache (Public Domain) Issue1946/1948, 1-50 (Public Domain)

Der Magistrat von Groß-Berlin wird beauftragt, 
bei Neueinstellungen von Angestellten und Arbeitern 
solche Bewerber bevorzugt zu berücksichtigen, die 
nach dem 30. Januar 1933 aus politischen Gründen 
zur Entlassung gelangten oder in Verfolg des Ge 
setzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 
vom 7. 4. 1933 und der dazu erlassenen Ausführungs 
bestimmungen vom 4. 5. 1933 gemaßregelt wurden, 
sofern sie den geltenden Einstellungsbedingungen 
entsprechen. 
Bei Festsetzung der Bezüge sollen diese Ange 
stellten und Arbeiter als ununterbrochen beschäftigt 
gelten. 
Berlin, den 17. 12. 1946. 
K i e 1 g a s t 
und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
der SPD 
16. Antrag 
Die Stadtverordnetenversammlung wolle be 
schließen: 
1. Die zuständige Stelle des Magistrats wird be 
auftragt, bei der Alliierten Kommandantur Ver 
handlungen zu führen, die eine Loslösung vom 
bisherigen Kommunalsport ermöglicht. 
2. Es ist ein Sportausschuß zu schaffen, der alle 
Fragen des Berliner Sports behandelt. 
Neumann Barthelmann 
und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
der SPD 
17. Antrag 
Die Stadtverordnetenversammlung wolle be 
schließen; 
Es sind Mittel zur Verfügung zu stellen, um 
Wohnheime für diejenigen Jugendlichen einzurich 
ten, die aus sozialen und pädagogischen Gründen 
nicht bei den Eltern wohnen können. 
Begründung: Eine erhebliche Anzahl von 
Jugendlichen lebt ohne Eltern und Angehörige in 
Untermiete und ist dadurch unzulänglich versorgt. 
Andere Jugendliche können infolge der Überfüllung 
der Wohnungen und aus sozialen und erzieherischen 
Gründen nicht bei den Eltern belassen werden. Für 
diese Jugendlichen sind keine geeigneten Wohn- 
möglichkeiten vorhanden, da die Heime der Schwer- 
erziehbaren nicht geeignet sind. Es ist daher 
dringend erforderlich, kleine Wohnheime mit guter 
pädagogischer Leitung zu schaffen, um der Verwahr 
losung dieser Jugendlichen vorzubeugen. 
Berlin, den 24. 12. 1946. 
Neumann 
und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
der SPD 
18. Antrag 
Die Stadtverordnetenversammlung wolle be 
schließen; 
1. Der Magistrat wird um sofortige Feststellung ge 
beten, ob und in welcher Weise die Stadt Berlin 
an dem „Berliner Verlag GmbH“ bzw. an der von 
ihm herausgegebenen „Berliner Zeitung" finan 
ziell beteiligt ist. 
2. Liegt eine solche Beteiligung vor, so wird der 
Magistrat ersucht, unverzüglich seinen ganzen 
Einfluß dahin geltend zu machen, daß eine Än 
derung ln der Zusammensetzung der Redaktion 
und ln der politischen Haltung des Blattes ein- 
tritL 
3. Erweist sich dies als unmöglich, so ist das 
städtische Kapital aus dem Unternehmen zurück 
zuziehen. 
4 Der Stadtverordnetenversammlung ist sobald wie 
möglich Bericht zu erstatten. 
Berlin, den 30. 12. 1946. 
N e u m a n n 
und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
der SPD 
19. Antrag 
Die Stadtverordnetenversammlung wolle be 
schließen: 
Um die Wirtschaft auf der Grundlage der Selbst 
verwaltungen in den Dienst des Gemeinwohls zu 
stellen, ist unter demokratischer Kontrolle eine Wirt- 
schaftskanuner zur Wahrnehmung aller der Gesamt 
wirtschaft gemeinsamen Interesse zu errichten. Die 
Wirtschaftskammer hat am friedlichen und plan 
mäßigen Neubau der Berliner Wirtschaft mitzuwirken 
und eine dem gemeinwirlschaftiichen Geiste wider 
sprechende Entwicklung zu verhindern. 
Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverord 
netenversammlung alsbald einen Geiatzsntwart ver 
anlagen, der Art und Umlang der Aufgaben der Wiri 
sch aitskammer bestimmt und in dem folgende Grund 
sätze zur Durchführung zu bringen sind: 
1. Grundlage der Wirtschaftsorganisation sind 
Fachgemeinschaften der Betriebe und Unterneh 
mungen. Beim Handwerk gelten die vorhandenen 
Innungen als Fachgemeinschaften. Unternehmer 
verbände sind unzulässig. 
Die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ist 
ausschließlich Aufgabe der zu schaffenden Wirt 
schaftsorganisation. 
2. Die Wirt.schaftskammer umfaßt; 
a) Ordnungsaufgaben gemäß den Erfordernissen 
der Selbstverwaltung von Industrie, Handel 
und Handwerk unter demokratischer Kontrolle. 
b) Lenkungsaufgaben gemäß den Erfordernissen 
des planmäßigen Aufbaues der Industrie, des 
Handels und des Handwerks nach gemein- 
wirtschaftlichen Gesichtspunkten. 
3. Alle auf Grund einer gewerblichen Genehmigung 
zugelassenen Betriebe und Unternehmungen des 
Handwerks, des Handels und der Industrie sind 
in Kammern zusammenzufassen. Die Kammern 
gliedern sich in Fachgemeinschaften bzw. In 
nungen. In allen Organen sind die Geschäfts 
leitungen und die Belegschaften vertreten. 
Aufbau und Aufgaben der Kammern werden 
durch Gesetz geregelt. Die Innungen geben sich 
Satzungen. Die Industrie-, Handels- und Hand 
werkskammern werden in der Wirtschafte 
kammer Groß-Berlins zusammengefaßt. Die drei 
Kammern wählen den Hauptausschuß der 
Wirtschaftskammer. 
Das Präsidium der Wirtschaftskammer wird 
zu je einem Drittel von diesem Uauptausschuß 
dem Magistrat und den Gewerkschaften vorge 
schlagen und von der Stadtverordnetenversamm 
lung bestätigt 
Die Stadtverordnetenversammlung bestellt 
den Präsidenten. 
4. Außer den der Wirtechaftskammei; gegebenen 
Aufgaben der Selbstverwaltung wird ihr die 
Durchführung behördlicher Maßnahmen im Rah 
men der Planung und Bewirtschaftung übertragen. 
5. Der besondere Aufgabenkreis, der dem durch das 
Sozialisierungsgesetz zu bildenden gemeinwirt 
schaftlichen Unternehmen als Körperschaft des 
öffentlichen Rechte gegeben ist, wird durch die 
Funktionen der Wirtschaftskammer nicht beein 
trächtigt. 
6. Die Finanzierung der Industrie-, Handels- und 
Handwerkskammer erfolgt durch Beiträge der 
angeschlossenen Betriebe. 
Die Finanzierung der Wirtschaftskammer er 
folgt durch die Kammern sowie durch Zuschüsse 
der Gewerkschaften und der Stadt Berlin. 
Berlin, den 30. 12. 19i6. 
Swolinikjr 
und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
der SPD
	        
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