1048. Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über
die Trabrennbahn Ruhleben (Vorlage
Nr. 92/683) — Schlußberichl —
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen;
1. Nach Mitteilung der Geschäftsstelle der Trabrenn-
gesellschaft Ruhleben, kann mit einem Ausbau der
Rennbahn aus währungspolltischen Gründen vorläufig
nicht gerechnet werden.
Die Eröffnung der Trabrennbahn wird deshalb in
diesem Jahre nicht mehr zu erwarten sein.
2. In Ausführung des Punktes 2 des Stadtverordueten-
beschlusses wurde zwischen dem Magistrat von Groß-
Berlin — Bezirksamt Spandau — und der Verwaltung
der Trabrenngeseilschaft Ruhleben am 26. 8. 1948
nachstehender Vertrag abgeschlossen:
VERTRAG
Zwischen Groß-Berlin — Bezirksamt Spandau — und
der Trabrenngeseilschaft Berlin-Ruhleben e. V., vertreten
durch die zeiehuungsbereehtigten Vorstandsmitglieder
Herrn Kurt Penner,
wohnhaft Berlin W 35, Potsdamer Str. 58,
wird nachfolgender Vertrag geschlossen.
§ 1
Die Trabrenngeseilschaft Berlin-Ruhleben e. V. errich
tet auf eigene Kosten auf dem Grundstück der Trabrenn
bahn Ruhleben Sportstätten zur ausehließlichen Benutzung
durch die sporttreibende Bevölkerung des Verwaltungs
bezirks Spandau.
§ 2
Die Errichtung der Sportstätten wird in zwei Bau
abschnitten durchgeführt,
■ 1. Bauabschnitt :
Im lunenraum des Trabrenngeländes werden von der
Gesellschaft zwei Rasenflächen als Sportflächen errichtet,
die den amtlichen Ausmaßen entsprechen. Die Markierung
der Spielfelder und die Errichtung der Tore wird ebenfalls
von der Gesellschaft übernommen. Die Spielflächen wer
den bei Wiedereröffnung der Trabrennbahn dem Sportamt
Spandau zur Verfügung gestellt.
2. Bauabschnitt :
Die Trabrenngeseilschaft Ruhleben errichtet zehn
Tennisanlagen, von denen fünf spätestens sechs Monate
nach Beginn der Trabrennen in Ruhleben’ dem Sportamt
Spandau zur Verfügung gestellt werden. Die restlichen
fünf Tennisplätze werden nach weiteren sechs Monaten
dem Sporlamt Spandau übergeben.
§ 3
Sowohl die Sportplätze als auch die Tennisplätze
stehen zur ausschließlichen Verfügung des Sportamtes
Spandau. Die Vergebung der Spielflächen zur Benutzung
durch Vereine oder Sportgruppen geschieht durch das
Sportamt Spandau. Sonderverträge der Sportvereine bzw.
Sportgruppen mit: der Trabrenngeseilschaft sind nicht
statthaft,
§ 4
Bei Veranstaltungen ist Zuschauern der Zutritt so
wohl zu den Spielflächen als auch zu den Tennisplätzen
zu gestatten. Bel Veranstaltungen der Trabrenngeseilschaft
ruht an diesem Tage der Sportbetrieb aut den Plätzen des
Innen raumes.
§ 5
Die Benutzung der im Xnnenraum befindlichen Spiel
flächen richtet sich nach der Gebührenordnung für Be
nutzung städtischer Spiel- und Sportplätze. Bei Veran
staltungen mit Pubiikumsbesueh erhält die Trabrenngeseli-
schaft zehn Prozent der Einnahmen, während der Rest
zur Verfügung des Sportamte.« steht.
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Für die Benutzung der Tennisplätze zahlt das Sport
amt Spandau au die Gesellschaft ein Drittel der Kitt
nahmen unter Zugrundelegung eines Satzes von 50 Ptenui.
gen werktäglich bzw. 75 Pienuigen sonn- und feiertags pro
Platz und Stunde der tatsächlichen Benutzung,
§ ö
. Die laufende Unterhaltung der beiden Sportplätze ein
schließlich Pflege und Sprengen der Grünanlagen, über
nimmt die Trabrenngeseilschait, während die Uuteräalnuig
der Tennisplätze durch das Sportamt Spandau über
nommen wird, welches hierzu die erforderlichen Arbeits
kräfte stellt.
. § 7
Die Parteien sind darüber einig, daß für das Sport
amt Spandau durch die Überlassung der Spiel- und lenms-
plätze außer den im § 5 genannten. Abgaben keine ünaii-
zieilen Verpflichtungen entstehen.
§ 8
Der Vertrag läuft vom Tage der Übernahme der Plato
für die Dauer von sechs Jahren und verlängert sich jeweils
um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht ein halbes
Jahr vor Ablauf von einem Vertragstell schriftlich aut
gekündigt wird.
Berlin-Spandau, den 26. August 1948
Bezirksamt Spandau Trabrenngeseilschaft
von Groß-Berlin Berlin-Ruhleben e. V
gez, Schilling gez, Kurt Penner
(Siegel)
3. Die Einquartierung eines Teiles der Mieter in bessere
Wohnräume hat bis jetzt nocii nicht stattgefunden,
da infolge der augenblicklichen Materialknappheit
noch kein neuer Wohnraura fertiggestellt werden
konnte.
Es werden lediglich an einigen Baracken, in die die
zur Zeit in Pferdeställen wohnenden Mieter unter-
gebracht werden sollen. Instandsetzungsarbeiten vor
genommen.
Die Angelegenheit wird durch das Bezirksamt
Spandau weiterverfolgt.
Wir bitten, den Beschluß der Stadtverordnetenver
sammlung vom 4. März 1948 — Vorlage 92/683 — damk
als erledigt anzusehen.
Berlin, den 28. September 1948
Magistrat von Groß-Berlin
Dr, Friedensburg May
1049. Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über
Verordnung über die Errichtung ein«
Annahmestelle für Patent-, Gebrauchs
muster- und Warenzeichenanmeldungen
(Vorlage Nr. 131/987) — Zwischen
bericht —
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt davon
Kenntnis, daß der Magistrat von Groß-Berlin de®
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung über die
Errichtung einer Annahmestelle für Patent- Ge
brauchsmuster- und Warenzeichenanmeldungen
durch Magistratsbeschluß Nr. 1113 vom 9. September
1948 beigetreten ist.
Die Verordnung wurde den zuständigen Stelle»
der Besatzungsmächte unter dem 10. September 1»
zur Bestätigung vorgelegt.
Berlin, den 28. September 1948
Magistrat von Groß-Berlin
Dr. Friedensburg Dr. K i e 1 i n g e r
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