Drucksache Nr. 133 1948
für die
, (80.) Ordentliche Sitzung’
der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin
am 26. August 1948
1007. Vorlage — zur Beschlußfassung — über ein Gesetz über die Sozialversicherung der werk
tätigen Bevölkerung von Groß-Berlin
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das nachstehende
Gesetz
über die Sozialversicherung der werktätigen Bevölkerung von Groß-Berlin
Um für die Sozialversicherung im Bereich von Groß-Berlin bis zur einheitlichen Gestaltung der
Sozialversicherung für das gesamte deutsche Gebiet eine sichere Grundlage zu schaffen, wird folgendes
Gesetz erlassen:
Erster Abschnitt
Träger der Sozialversicherung
(1) Träger der Sozialversicherung im Berdel. von Groß-Berlin ist die Versicherungsanstalt
Berlin (VAB). t N '
(2) Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz ln Berlin,
Zweiter Abschnitt
Organe und Angestellte der Versicherungsanstalt
■ . 6 2 .
Die Organe der Versicherungsanstalt sind der Verwaltungsrat und dei V erstand.
§ 3
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus sechzig ehrenamtHöien Mindert
Vertreter der Versicherten und ein Drittel Vertreter der betei ig e zählen die versicherten
geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl g • . ,, (ien Mitgliedern aus
Unternehmer und selbständig Erwerbstätigen zur , ein Für de n Fall der Verhinderung
der Gruppe der Unternehmer muß mindestens ein Mitglied i „.m-ablt
und des Ausscheidens werden für jedes Mitglied zwei Ersatz per« i
. . rrvit ^timmpnrnehrh&it einen Vorsitzenden und
(2) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte mi • , »„gehören muß. Er regelt die
zwei Stellvertreter, von denen einer der Gruppe der Zustimmung des Magistrats von Groß-
Führung seiner Geschäfte durch eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des aiag.
Berlin bedarf.
§ ^
vnn Vorschlagslisten der Gewerkschaften gewählt.
Die Vertreter der Versicherten werden auf Grund o öffentlichen Vertretung der Wirt-
Die Vorschlagslisten für die beteiligten Unternehmer wer Vertretung noch nicht vorhanden ist,
Schaft für den Bezirk von Groß-Berlin aufgestellt Sola g Wirtschaft. Den Vorschlags-
heruft der Magistrat von Groß-Berlin die M.tg«d«^Äaft stehen Vorschlagslisten
listen der Gewerkschaften und der öffentlichen Vertretung aer > «•>
gleich, die die Unterschrift von mindestens eintausend Wahlberechtigte!, tragen.
§ 5
... ,, Q „h*..hntP Tehensiahr, wählbar Personen, die das
(1) Wahlberechtigt sind Personen, die das achtzehnte Eene ]
einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.
_.. j, , . NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, solange
(2) Nicht wählbar sind ehemalige Mitglieder der NMJAi' ooer
sie nicht entnazifiziert sind. „ \ .
_ .. „ 0 .. i« i«h nis 23 8 24 Abs. 1, 2 und 4 der Reichs-
(3) Im übrigen sind die SS 12, 13 Abs. ^,3, SS ’
versieherungsordnung sinngemäß anzuwenden. N
§ 6 ^ *
D. Magistrat rat, GraMter.» «IM. ™*"1—« »»1 «• W *" •"» """
Beauftragten. Er entscheidet bei Streit über die Wahlen.
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