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971* Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über
„Gesetz über die Einführung einer vor
läufigen Berufsvertretung für die Heil
berufe in Groß-Berlin“ (Vorl. Nr. 117/864)
— Zwischenbericht —
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt davon Kennt
nis, daß der Magistrat dem von der Stadtverordneten
versammlung beschlossenen „Gesetz über die Einführung
einer vorläufigen Berufsvertretung für die Heilberufe in
Groß-Berlin“ am 30. Juni 1948 durch Magistratsbeschluß
Nr. 1008 beigetreten ist. Eine Bestätigung durch die zu
ständigen Stellen der Besatzuugsmächte ist bisher nicht
eingegangen,
Berlin, den 5. August 1948
Magistrat von Groß-Berlin
L. Schroeder Dr. Harms
972. Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über
Nachprüfung der Preise für Lebensmittel
und Güter des täglichen Bedarfs (Beschluß
vom 29. 6. 1948) — Zwischenbericht —
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen;
1. Das Preisamt hat am 1.7.1948 die Bearbeitung von
Preiserhöhungsanträgen bis auf weiteres eingestellt.
Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, insbe
sondere, wenn neu eingetretene unvermeidbare
Kostensteigerungen vorliegen, werden Preiserhöhungen
unter Anlegung schärfster Maßstäbe bearbeitet.
2. Das Preisamt hat am 5. 7.1948 eine „Anordnung zur
Durchführung von Preissenkungen“ erlassen und
gleichzeitig eine Bekanntmachung über die Preis
gestaltung nach der Geldreform veröffentlicht. (Bei
des enthalten in Nr. 29 des Verordnungsblattes vom
9.7.1948 Seiten 369 und 370.) Für die Preis
senkungsanordnung werden alle Inhaber von Preis
genehmigungen des Preisamtes verpflichtet, ihre Preise
sofort zu senken. Bis zum 20. 7.1948 werden alle bis
her genehmigten Preiserhöhungen durch neue Preis
genehmigungen ersetzt. Diese umfassende Preis-
senkungsaktion erfordert — da es sieh um mehrere
tausend Preisgenehmigungen handelt — außerordent
liche Maßnahmen beim Preisamt, wofür die not
wendigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen
worden sind. Über die Ergebnisse dieser Aktion wird
berichtet werden.
3. Unabhängig von dieser allgemeinen Preissenkungs-
maßnahme ordnet das Preisamt besondere Preis
senkungen für bestimmte Güter und Leistungen an,
deren Preise einheitlich geregelt sind und zur
Zeit im Vordergrund des Interesses stehen.
Bereits durchgeführt sind Preissenkungen für:
Gemüse, Friseurgewerbe, Scbnelderhandwerk.
Ferner stehen Preissenkungen unmittelbar bevor
für Speisen und nichtalkoholische Getränke in Gast
stätten, Schuhmacher, Optiker, Mechaniker, Glaser,
Töpfer, Maler, das Schmiedehandwerk und andere
Handwerkszweige.
4. Von den Preissenkungsmaßuahmen gemäß Absatf 2
und 3 werden nicht betroffen diejenigen Preise, die
noch dem Stand vor dem Zusammenbruch ent
sprechen, also seitdem keine Erhöhung erfahren haben.
Von diesen Preisen ist in der Vergangenheit der preis-
treiliende Einfluß des Geldüberhangs gänzlich fern
gehalten worden, so daß diese Preise jetzt Im Zeit
punkt der Geldsanierung nicht gesenkt werden kön
nen. Hierzu gehören auch die meisten der bewirt
schafteten Lebensmittel, von denen einige der wichtig
sten überdies sogar durch Subventionen preisgestützt
werden. Hierüber wird nach beendeter Prüfung ln
Ausführung des Stadtverordnetenbeschlusses vom
29. 6.1948 noch berichtet werden.
Berlin, den 31, Juli 1948
Magistrat van Groß-Berlin
L. Schroeder Heinzeimann
973. Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über
Maßnahmen zur Währungsreform (Be
schluß v. 29. 6.1948) — Zwischenbericht —
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt davon
Kenntnis, daß der Magistrat bei den zuständigen alliierten
Stellen beantragt hat,
1. daß in den westlichen Sektoren Berlins das Kopfgeld
von 60,— DM bei der Einlösung der Altguthaben
gemäß §6 der Verordnung vom 24.6.1948 nicht an
gerechnet wird,
2. daß die Münzen von 50, 10, 5 und 1 Reichspfennig
vom 1. Juli an ln ganz Berlin zum Nennwert an
zunehmen sind,
3. daß der Besitz von D-Mark in ganz Berlin gestattet
wird.
Der in Punkt 1 des Beschlusses erwähnten Bitte haben
die drei westlichen Militärregierungen in der 2. Verord
nung zur Neuordnung des Geldwesens vom 4. 7.1948 (Um
stellungsverordnung) entsprochen, wonach die Vorschrift,
daß der in Deutscher Mark ausgezahlte Kopfbetrag auf
einen künftigen Umtausch von Altgeld anzurechnen ist,
widerrufen wird.
Zu Punkt 2 des Beschlusses haben die drei west
lichen Militärregierungen inzwischen mit der Bestimmung
Nr. 4 zur Währungsverordnung vom 24. 6.1948 angeordnet,
daß t^tm 1.7.1948 an alle Münzen im Nennwert von 50,
10, 5 und 1 Reichs- oddr Rentenpfennig als gesetzliches
Zahlungsmittel entsprechend ihrem bisherigen Nennwert
gelten, soweit es sich um Zahlungen für die im §4 (a)
der Währungsverordnung aufgeführten Güter und Lei
stungen von besonders wichtiger Bedeutung für das täg
liche Leben handelt.
Ein Antrag, daß darüber hinaus die Münzen für sämt
liche Güter und Leistungen zum Nennwert anzunehmen
sind, sowie ein Antrag zu Punkt 3 des Beschlusses, daß
der Besitz von Dt-Mark in ganz Berlin gestattet wird, sind
bei den zuständigen Stellen gestellt. Hierüber erfolgt zu
gegebener Zeit weiterer Bericht.
Berlin, den 31. Juli 1948
Magistrat von Groß-Berlin
L. Schroeder Heinzeimann
974. Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über
Gesetz über die Befriedung des Neuen
Stadthauses (Vorlage Nr. 121/902) —
Zwischenbericht —
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt davon Kennt
nis, daß der Magistrat von Groß-Berlin dem von der Stadt
verordnetenversammlung am 29. Juli 1948 beschlossenen
Gesetz über die Befriedung des Neuen Stadthauses durch
Magistratsiteschluß Nr. 1010 vom 30. 6,1948 beigetreten ist.
Eine Bestätigung durch die zuständigen Stellen der Be
satzungsmächte ist bisher noch nicht eingegangen.
Berlin, den 5. August 1948
Magistrat von Groß-Berlin
L. Schroeder Dr. Kielinger
975. Vorlage — zur Kenntnisnahme — über das
Institut für Ernährung und Verpflegungs-
Wissenschaft und das Pflanzenschulzamt
und Institut für biologische Untersuchungen
— Haushaltsplan 1948 — Unterabschnitt
B 77 30 und B 77 20 (Beschluß vom 16. 2.
1948) — Schlußbericht —
Wir bitten, die nachstehenden Berichte über die Ar
beitsweise und Ergebnisse des
Instituts für Ernährung und Verpflegungswissenschaft
und Pflanzenschutzamtes
und Instituts für biologische Untersuchungen
zur Kenntnis zu nehmen.