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werden konnte. Wie aus den Ausführungen zu ent
nehmen, haben wir die Vorarbeiten für die Rückgabe
der Grundstücke, die u. E. nur nach Maßgabe des künf
tigen Wiedergutmachungsgesetzes erfolgen kann, weit
gehend gefördert.
Wir bitten, Punkt 1 des Beschlusses vom 26. Februar
1948 — Vorlage Nr. 92/692 — für die Stadtverordneten
versammlung als erledigt anzusehen.
Berlin, den 5. August 1948
Magistrat von GroB-Berlin
L. Schroeder Dr. Haas
Hanpigrundstücksamt
HGrund 6 — 22101
Zusammenstellung vormals jüdischer Grundstücke
Anlage zur Vorlage an
die StW vom 2. 8. 1948
A. der jüdischen Gemeinde (lfd. Nr. 1—21 der Liste)
B. jüdischer Privatpersonen (lfd. Nr. 22—78 der Liste)
Lfd.
Nr.
Grundstücksiage,
-art und -zusfand
jetzige
Nutzung
Stellungnahme
und zwa
künft. städt.
Verw.-Zweck
les HPla,
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kann
/Rück
gabe
erfolgen?
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der Grm
dur
Treu
händer
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idstücke
ch:
Stadt
Ertrags
verhältnisse
(Überschuß
oder
Zuschuß)
Bemer
kungen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
A. Ankäufe von der Jüdischen Gemeinde
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Berlin N 24,
Gr. Hamburger Str. 26,
ehern. Altersheim und
Begräbnisplatz,
zerstört
keine
Friedhof
in öffentliche
Grünfläche
einbeziehen
?
ja
Zuschuß
ca. 110,—
Berlin N 24,
Auguststr. 14-16,
ehern. Kinderheim,
teilweise zerstört
städt. Schule,
auch künftig
?
ja
Zuschuß
ca. 3 000,—
ca. 87 000,—
Berlin N 24,
Auguststr. 17,
Wohngebäude,
gering beschädigt
Miet
wohnungen
ja
ja
Überschuß
ca. 1600,—
Berlin C 2,
Kaiseratr. 29/30
(jetzt Jakobystraße),
ehern. Synagoge und
Schule, zerstört
keine
ggf. Straßen-
durchbruch
ja
Zuschuß
ca. 117,—
Berlin NO 55,
Rykestr. 63,
Synagoge und W T ohn-
gebäude, unbeschädigt
durch
Jüd. Gemeinde,
in Eigen
bewirtschaf tg.
ja
*
Berlin N 58,
Schönhauser Allee 22-25,
ehern. Altersheim und
Friedhof. Nebengebäude
teilzerslörl
durch Polizei
dienststellen,
auch künftig
Friedhof
in Grünfläche
einbeziehen
?
Berlin NO 55,
Greifswald. Str. 138-141,
Geschäftsgrundslück,
Bauten zerstört
Lagerplätze
ja
ja
?
Berlin N,
an der Kniprodestraße,
zwischen Storkower
und Gürlelstraße,
Kleingartenland
Kleingärten
Dauer-
kleingärlen
ja
Berlin-Charlottenburg,
Schul str. 7,
ehern. Synagoge,
zerstört
keine
ja
ja
Zuschuß
ca. 5,—
Eingetragener Eigentümer ist die Jüdische Gemeinde. Lt. Feststellung aus den Grund
akten konnte die Auflassung nicht statlfinden, da die Ausübung des Vorkaufsrechts
vcr der Genehmigung des Kaufvertrages als ungültig angesehen wurde.
Berlin-Charlottenburg,
Pestalozzis tr. 14/15,
Mietwohngrundstück,
teilbeschädigt
Miet
wohnungen
und teilweise
unentgeltlich
durch Jüdische
Gemeinde
ja
ja
teil
weise
Berlin-Spandau,
Feldstr. 8,
ehern. Altersheim,
keine Schäden
Mietwohnhaus
ja
t
z. Z.
Zuschuß,
infolge
größerer
Instand
setzungen
Überschuß
ca. 1500,—
Instand
setzungs
kosten