1
2
903. Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über
Fahrpreisermäßigung für Wanderfahrten
(Vorlage Nr. 40/272) — Zwischenbericht —
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt davon
Kenntnis, daß sich die Deutsche Wirtschaftskommission
für die sowjetische Besatzungszone — Hauptverwaltung
Verkehr - Generaldirektion Reichsbahn — auf Grund
der Verhandlungen des Magistrats von Groß-Berlin —
Abteilung für Verkehr und Versorgungsbelriebe — an
die SMAD gewendet und um Zustimmung gebeten hat,
die bereits für die Freie Deutsche Jugend“ bestehende
50%ige Fahrpreisermäßigung auf alle Wanderfahrten
auszudehnen.
Die Generaldirektion Reichsbahn hat uns nunmehr
mitgeteilt, daß die SMAD bisher noch keine Entscheidung
getroffen hat.
Berlin, den 1. Juli 1948
Magistrat von Groß-Berlin
Dr. Friedensburg Reuter
904. Mitteilung — zur Kenntnisnahme — über
Dr. Werner — Herausgabe vonEinrichtungs-
gegensländen — Haushaltsplan 1947 —
Unterabschnitt B 00 00 (Vorlage Nr. 51/364)
— Schlußbericht —
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
„Der durch die sowjetische Besatzungsbehörde er
nannte Oberbürgermeister Dr. Werner hat das beschlag
nahmte Gebäude in Berlin-Biesdorf, Königstraße 5/6, als
Dienstwohnung benutzt. Die Wohnung war zum Teil mit
städtischen Einrichtungsgegenständen , zum anderen Teil
mit solchen aus den Beständen der Bergungsämter aus-
gestatlet worden.
Auf Veranlassung des Hauptverwaltungsamtes wurde
auf Grund einer in den Monaten Mal/August 1946 vor
genommenen Bestandsaufnahme im Januar 1947 durch
einen Taxator des Bergungsamtes ein Verzeichnis der vor
handenen Gegenstände mit ihrem Taxwert aufgestellt.
Nach Beendigung der Amtstätigkeit des früheren Ober
bürgermeisters Dr. Werner (31. 12. 1946) verblieb dieser
zunächst noch in der Wohnung.
Ende August 1947 wurde bekannt, daß Dr. Werner
am 1. September 1947 das Haus in Biesdorf verlassen
werde, um in seine Privatwohnung in Lichterfelde zurück-
zukehren. Die mit der Übernahme der Wohnungseinrich
tung beauftragten städtischen Bediensteten wurden von
Dr. Werner dahin beschießen, daß er auf Geheiß der
sowjetischen Bezirkskommandantur Lichtenberg niemand
in die Wohnung einlassen dürfe und nach Verlassen des
Hauses die Schlüssel an die vorgenannte Kommandantur
abzuiiefern habe. Die Vertreter des Magistrats meldeten
diesen Sachverhalt sofort dem Bürgermeister Dr. Frie
densburg. der sich mit Dr. Werner fernmündlich in Ver
bindung setzte, jedoch eine in gleicher Weise begründete
Ablehnung erhielt. Mit Schreiben vom 3. September 1947
wurde die sowjetische Bezirkskommaudantur Lichtenberg
unter Beifügung einer Aufstellung der Gegenstände ge
beten, zu entscheiden, daß der Magistrat über die im
Hause befindlichen städtischen Einrichtungsgegenstände
verfügen dürfe. Eine schriftliche Antwort ist nicht er
gangen. Dagegen ließ der Militärkommandant des Bezirks
Lichtenberg Oberst Sarkisow, Anfang Oktober 1947 durch
eine Kommission, begehend aus Vertretern der SMA, der
Deutschen Treuhandstelle und des Magistrats, den Be
stand an stadteigenen Gegenständen ln der Wohnung in
Biesdorf erneut feststellen. Abgesehen davon, daß dieses
neue Verzeichnis nach anderen Gesichtspunkten auf
gestellt worden war, insbesondere viele Gegenstände ohne
besondere Angabe ihrer Kennzeichen gattungsmäßig zu-
sammengefaßt worden waren und damit ein Vergleich mit
den früheren Verzeichnissen sehr erschwert war, wurde
ein Teil der früher verzeichneten Gegenstände als nicht
mehr vorhanden festgestellt.
Ein Teil der nicht mehr Vorgefundenen Gegenstände
war durch die sowjetische Kommandantur in Lichtenberg
für die Kommandantur Lichtenberg und für die Sowje
tische Zentralkommandantur beschlagnahmt und abgeholt
worden. Wegen der Zahlung einer Miete für diese Gegen
stände durch das Amt für Kriegsschäden und Besatzungs
kosten sind die erforderlichen Schritte eingeleitet.
Während der Zeit von Anfang September bis Ende
Oktober 1947, in der das Haus unbewohnt war, wurde es
von der Polizei bewacht. Da bei der Bestandsaufnahme
in Gegenwart des von der Kommandantur eingewiesenen
neuen Mieters am 29. Oktober 1947 außerdem weitere
Gegenstände als fehlend festgestellt wurden, ist dieserhalb
die Kriminalpolizei in Biesdorf mit der Anstellung von
Ermittlungen nach dem Verbleib beauftragt worden, da
angenommen werden muß, daß diese Gegenstände ge
stohlen wurden. Obwohl die Polizei das Haus bewachte,
wurde vom Leiter des Polizeireviers Biesdorf eines Tages
festgestelit, daß zwei wertvolle Teppiche auf den Boden
der Garage geschafft worden waren, vermutlich zu dem
Zweck, sie bei günstiger Gelegenheit verschwinden zu
lassen. Die Ermittlungen bei der Kriminalpolizei sind
noch nicht abgeschlossen.
Der frühere Oberbürgermeister Dr. Werner hat, nach
dem er um Rückgabe der von ihm in seiner Privat
wohnung untergebrachten städtischen Einrichtungsgegen
stände gebeten worden war, diese inzwischen zurück-
gegeben. Er hat die Erklärung abgegeben, daß sich
weitere Gegenstände nicht in seinem Gewahrsam befinden.
Als endgültig fehlend müssen nunmehr stadteigene
Gegenstände im Wert von ca. 2100,—- RM und Gegen
stände des Bergungsamtes im Werte von ca. 1500,— KM,
insgesamt 3600,— RM, angesehen werden. Abgesehen von
einem fehlenden Teppich, einer Brücke und einigen Bil
dern, handelt es sich hier vornehmlich um Haushalts
gegenstände (Kleinmöbel und Geschirr), die, wie ange
nommen werden kann, infolge ihrer mehrjährigen Be
nutzung unbrauchbar geworden, zum Teil vielleicht auch
gestohlen worden sind.
In dem Haus in Biesdorf befinden sich zur Zeit
noch magistratseigene Gegenstände im Werte von
ca. 19 000,— RM und Gegenstände des Bergungsamtes im
Werte von 17 000,— RM. Wegen der magistratseigenen
Gegenstände sind wir inzwischen an die Treuhandstelle
für das sequestrierte und beschlagnahmte Vermögen im
sowjetischen Besatzungssektor der Stadt Berlin, die die
Verwaltung dieses Grundstückes ausübt, wegen Rückgabe
herangetreten. Nach dem jetzigen Stand der Verhand
lungen kann in absehbarer Zeit mit Rückgabe der ma
gistratseigenen Gegenstände gerechnet werden.
Die Einrichtungsgegeustände des Bewirtschaftungs
amtes für Bergungsgut werden, da es sich um beschlag
nahmte Gegenstände handelt. Voraussichtlich weiterhin im
Hause Biesdorf, Königstraße 4/5, verbleiben.
Hiernach ergibt sich folgendes Bild:
1. Wegen der zur Zeit noch in dem genannten Haus
befindlichen magistratseigenen Gegenstände können die
Verhandlungen mit der Treuhandstelle voraussichtlich in
kürzester Frist dergestalt abgeschlossen werden, daß uns
diese Gegenstände zurückgegeben werden.
2. Wegen der Rückgabe bzw. der Zahlung einer Miete
für die von der sowjetischen Kommandantur Lichtenberg
beschlagnahmten Gegenstände steht die Entscheidung
noch aus.
3. Wegen der fehlenden Gegenstände werden die Er
mittlungen durch die zuständigen Polizeiorgäne fortgeführt.
4. Die von Dr. Werner in seine Wohnung in Lichter
felde, also in sein persönliches Gewahrsam, genommenen
städtischen Einrichtungsgegenstände der Dienstwohnung > n
Biesdorf sind von ihm zurückgegeben worden.“
Damif hat der Stadtverordnetenbeschluß — Vorlage
Nr. 51/364 — Haushaltsplan 1947 — für den Unter
abschnitt B 00 00 seine Erledigung gefunden.
Berlin, den 5. Juli 1948
Magistrat von Groß-Berlin
Dr. Friedensburg Theuner