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CrocütE über Gesundheitsfürsorge in den Betrieben
.
§ 1
Ir Betrieben mit mehr als 5000 Beschäftigten sind. Betri^bspoli-
klirikcn einzurichten. Biese stehen federn Versicherten für die Be
handlung frei, Bio freie Arztwahl ist unter allen Umständen zu wah
rer«
5 2.
Ir Betrieben mit mehr als 2000 Arbeitern und Angestellten iet min- -
destens bin Betriebsart hauptberuflich einzustellcn.
Ir Betrieben mit mehr alr 500 Arbeitern und Angestellten ist ein Be-
triebcarzt nebenberuflich einzustellen. Bie Tätigkeit eile Betriebs-
rrzt mehrerer Betriebe soll hauptberuflich ausgeübt werden., wenn die
Zchl der betreuten Arbeiter und Angestellten insgesamt 1000 über
steigt , «*,
§
Oas Landesgesundheitsamt kenn die Einstellung eines Betriebsarztes
ausser in den vorgenannten Fällen anordnen, wenn dies seinerseits,
seitens der Versicherungsanstalt Berlin oder der Steilung für Arbeit
^Hauptamt für .Arbeitsschutz) nach den besonderen Umständen für er
forderlich gehalten wird.
§ 4
^llan Betrieben, die mehr als 200 Arbeiter und Angestellte be-
ooliaftigcn oder in denen ein Betriebsarzt auf Grund dieses Gesetzes
ist, hat der Unternehmer einen besonderen Raum (Sanitätsraum)
oercitzusteilen und herzurichten, der sich für die Burchführung der
betriebsärztlichen Untersuchungen und soweit erforderlich für die
^buian-te Behandlung erkrankter Werkangehöriger sowie die Zwecke der
ersten Hilfeleistung eignet. Ber Sanitäter; um ist mit denerfordor-
* ich- n Einrichtungen und Geräten auszustatten.
f 'Hcn übrigen Betrieben ist eine Stelle für crstoHilfc oinzurich-
ccn ünd mit den erforderlichen Hilfsmitteln auszustatten.
kJ; n !~ c b Grösse des Betriebes sowie Art und Umfang etwe iger besonderer
«x ^ 1~ un d Gesündhaftegefahren sind die Banitätcräume oder die
^^i-len für erste Hilfe mit a.uogebildetem Gosundheitspersoncl ständig
' uCr auf den w ego des Bcreitochrftcdienctes zu besetzen*
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Icni Betriebs; rzt obliegen folgende Aufgaben: / * ^
- L * Gocundhcltsfür sorge rische Betreuung der w erkcnge hörigen durch
Sinctcllungs- und regelmässige Bberwachungsuntersuci ungen unter
besonderer Berücksichtigung dpx Tuberkulose-, Geschlechtskran
ken-, achwrngeren- und Jugcndllchcnfürsorgc sowie aller Erkran
kungen, welche durch berufliche Einflüsse und Gefahren hervorge
rufen *der verschlimmert werden können.
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