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2. die Errichtung von dienstlichen Fernsprech
anschlüssen in den Wohnungen derjenigen Stadt
verordneten zu veranlassen, die wegen des Fehlens
privater Abschlußmöglichkeiten nicht bedient werden
können.
Berlin, den 8. Juni 1948
S w o 1 i n z k y
und die übrigen Mitglieder der Fraktion
der SPD
Landsberg
und die übrigen Mitglieder der Fraktion
der CDU
Markewilz
und die übrigen Mitglieder der Fraktion
der LDP
875. Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle be
schließen:
Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage
der Vorläufigen Verfassung von Groß-Berlin vom
13. August 1946 eine Wahlordnung für die Wahlen der
Stadtverordneten von Groß-Berlin und der Bezirks-
verordneten in den Berliner Verwaltungsbezirken
auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversamm
lung bis zum 15. Juli 1948 vorzulegen. Dabei ist zu
prüfen, wie weit die Wahlordnung für die im Jahre
1946 stattgefundenen Wahlen wieder verwandt wer
den kann.
Begründung:
Die mit Befehl der Alliierten Kommandantur
vom 14. August 1946 in Kraft gesetzte Wahlordnung
hatte gemäß Ziff. 77 nur für die am 20. Oktober 1946
abgehaltenen Wahlen Geltung. Da unter den gegebe
nen Umständen nicht gewährleistet ist, daß etwa
fällig werdende Neuwahlen nach der neuen, gegen
wärtig der Alliierten Kommandantur vorliegenden
Verfassung von Berlin durchgeführt werden können,
ist es selbstverständlich Aufgabe der gewählten Ver
tretungskörperschaften von Groß-Berlin, vorsorg
licherweise alle Maßnahmen, insbesondere die Ver
abschiedung einer Wahlordnung, zu treffen, um ge
gebenenfalls auch Wahlen nach den Bestimmungen
der Vorläufigen Verfassung vornehmen zu können.
Berlin, den 10. Juni 1948
S wolin zky
und die übrigen Mitglieder der SPD
Landsberg
und die übrigen Mitglieder der CDU
M a r o n
und die übrigen Mitglieder der SED
Schwennicke
und die übrigen Mitglieder der LDP