§ 5
Ein Anspruch auf Entschädigung kann auf Grund der
Anordnungen von Maßnahmen gemäß H 1, 2 und 4 nicht
hergeleitet werden.
Demokratie gehörende Ausübung politischer Hechte und
Aufgaben nicht durch die Ablehnung oder Sperrung von
Pernsprechanschlüssen erschwert wird.
Berlin, den 12. Mai 1948
§ 6
(1) über Maßnahmen gemäß §§ 1 und 2 oder über
ihre Aufhebung entscheidet das Bezirksamt, in dem der
Betrieb seinen Sitz hat. Bei Betrieben, deren gewöhnliche
Tätigkeit über die Grenze eines Verwaltungsbezirks
hinausreicht, entscheidet der Magistrat,
(2) Gegen die Entscheidung (Absatz 1) steht dem
Betroffenen der Einspruch Innerhalb einer Frist von
einem Monat an den Magistrat zu.
(3) (legen die Entscheidung des Magistrats kann
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben
werden.
(4) Einspruch und Klage haben nur dann aufschie
bende Wirkung, wenn die Maßnahme mit einem Verschul
den des Betroffenen begründet werden kann,
» 7 .
Die Verordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung
im Verordnungsblatt für Groß-Berlin in Kraft.
Berlin, den
Magistrat von Groß-Berlin
829. Beantwortung der Anfrage der Fraktion
der SPD, CDU und LDP über stillgelegle
Telefonanschlüsse (Vorlage Nr. 113/806)
In der Stadtverordnetenversammlung vom 29. 4.1948
ist folgende Dringlichkeitsanfrage gestellt worden :
..Wie bekanntgeworden ist, sind Funktionäre demo
kratischer Parteien im Zusammenhang mit ihrer politi
schen Haltung im Ostsektor Telefonanschlüsse stillgelegt
worden. Dadurch wird ihre politische Tätigkeit stark
beeinträchtigt.
Was gedenkt der Magistrat zu tun, um die ungehin
derte politische Tätigkeit , die freie Meinungsbildung und
-äußernng in derartigen Fällen zu gewährleisten
Hierzu teilt die Magistratsabteilung Post- und Fern-
meidewesen folgendes mit:
Nach den übereinstimmenden Berichten des Tele-
ftraphenbauamts 1 und des Fernsprechrechnungsnmts sind
iui April 1948 im sowjetischen Sektor die Fernsprech-
anschlüsse folgender Personen gesperrt worden ;
-V 594596 Wilfried Heß,
Berlin-Hohenschönhausen, Berliner Str. 100
■'>>. 42 38 37 Gustav Linke,
Berlin N 58, Gleimstr. 37
•Nr. 5*5 05 60 Alfred Weise,
Berlln-Weißensee, Weidenbergstr. 3
Nr. 5(3 2303 S o n k (Leuna-Tank),
Berlin-Weißensee. Helnersdorfer Str. 13
Nr. 59 4515 Hans Kannengießer,
Berlin-Hohenschönhausen, Schöneicher Str. 12
’ er Anschluß 56 04 00 der CDF-Geschäftsstelle Weißensee
befand sich nach den Feststellungen des zuständigen
1 ernsprechamts am 30. 4.1948 in Betrieb.
Die vorerwähnten fünf Anschlüsse sind auf telefo-
nische Anordnung der Nachrichtenabteilung der sowje-
0sehen Zentralkommandantur an das Telegraphenbau-
amt 1 von diesem gesperrt worden. Gründe für die Sper
rungen sind nicht mitgeteilt worden, waren auch bei der
Sowjetischen Zentralkommandantur nicht zu erfahren,
‘be Sektorenmächte nehmen für sich das unbestrittene
“echt in Anspruch, über die Bewilligung von Anschlüssen
ui ihren .Sektoren zu entscheiden (soweit sie nicht das
“echt hierzu deutschen Stellen übertragen haben) und die
•Ierrang von Anschlüssen mit oder ohne Grundangabe in
oiren Sektoren anzuordnei^
Der Magistrat kann die Alliierte Kommandantur nur
"tten. dafür Sorge zu tragen, daß die zum Wesen der
Magistrat von Groß-Berlin
L. Schroeder Dr.fflolthöfer
830. Beantwortung der Anfrage der Stadlv.
Prof. Landsberg und der übrigen Mitglieder
der Fraktion der CDU über Lehrplan für
Gegenwartskunde (Vorlage Nr. 113/816)
Die Erteilung von Geschichtsunterricht an den Ber
liner Schulen ist noch immer durch eine Anordnung der
alliierten Militärbehörden verboten. Statt dessen wird ein
Unterricht in Gegenwartskunde erteilt, der sicli in den
einzelnen Sektoren verschieden entwickelt hat. Im ame
rikanischen Sektor ist der Unterricht in Form der Behand
lung von Tagesfragen gestattet, im britischen Sektor wird
er seit 1945 ohne Beschränkung’durehgeführt, im franzö
sischen Sektor war er anfangs gestattet, ist seit Anfang
1947 verboten, im sowjetischen Sektor ist er nach vorüber
gehendem Verbot seit 1947 wieder zugelassen.
Die Bilduugsoffiziere des sowjetischen Sektors wen
den dem Unterricht in Gegenwartskunde besondere Auf
merksamkeit zu. Auf Veranlassung der sowjetischen Kom
mandantur finden regelmäßig Arbeitsgemeinschaften der
IjClirkräfte statt, in denen die Themen des Unterrichts
gemeinsam besprochen werden.
Für das Jahr 1947 war ein verbindlicher Lehrplan
aufgestellt. Ein solcher besteht im Augenblick nicht, viel
mehr werden die zu behandelnden Themen jeden Monat
mit dem zuständigen Bildungsoffizier mündlich vereinbart
und vom Schulrat an die Schulen weitergegeben.
Der von Lichtenberg bekanntgewordene und in der
Anfrage erwähnte Lehrplan für Gegenwartskunde ist nicht
vom Hauptschnlamt herausgegeben worden und wurde so
fort nach Bekanntwerden aufgehoben. Das Hauptschul
amt hat alle Bezirke des sowjetischen Sektors angewie
sen. für die Monate April und Mai folgende Gegenstände
im Unterricht für'Gegenwartskunde zu behandeln :
1. Die Einheit Deutschlands,
2. Der 1. Mai,
3. Der nationalsozialistische Despotismus in
Deutschland und der zweite Weltkrieg.
Diese Themen bilden eine Weiterführung des in den vor
hergehenden Wochen hauptsächlich behandelten Themas
der Revolution von 1848.
Ein Mißbrauch der Gegenwartskunde im Sinne einer
parteipolitischen Beeinflussung der Schüler ist den Lehr
kräften untersagt.
Der Alliierten Kommandantur liegt seit längerer Zeit
ein ausführlicher Lehrplan für Geschichte zur Genehmi
gung ‘vor. Die Alliierte Kommandantur ist in wieder
holten Eingaben gebeten worden, diesen Lehrplan zu ge
nehmigen, damit wieder ein ordnungsgemäßer Geschichts
unterricht in den Berliner Schulen durchgeführt werden
kann.
Berlin, den 12. Mai 1948
Magistrat von Groß-Berlin
L.. Schroeder May
831. Dringlichkeitsanfrage
Seit geraumer Zeit, in einigen Fällen seit über
einem Jahr, wartet die Bivölkerung Berlins auf die
Inkraftsetzung von wichtigen Gesetzen und Verord
nungen. die von der Stadtverordnetenversammlung be
schlossen und der Alliierten Kommandantur zur Be
stätigung übermittelt wurden. Es handelt sich um die
Schaffung entscheidender Voraussetzungen für die Ent
wicklung der Berliner Wirtschaft und zur erfolgreichen
Bekämpfung des Schwarzmarktes und des Schiebcrtums.
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