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Die Räte der Stadtbezirke
Die Räte der Stadtbezirke sind die vollziehenden
und verfügenden Organe der Bezirksverordneten
versammlungen. Die Räte der Stadtbezirke sind
für ihre gesamte Tätigkeit der zuständigen Be
zirksverordnetenversammlung verantwortlich und
rechenschaftspflichtig. Als Kollegialorgan üben die
Räte der Stadtbezirke die operative Leitung bei
der Durchführung der Beschlüsse ihrer Bezirks
verordnetenversammlung, der Stadtverordneten
versammlung und des Magistrats von Groß-Berlin
sowie der gesetzlichen Bestimmungen auf ihrem
Territorium aus. Die Räte der Stadtbezirke sind
dem Magistrat von Groß-Berlin unterstellt und
rechenschaftspflichtig. Der Bezirksbürgermeister
als Vorsitzender und jedes andere Mitglied des
Rates des Stadtbezirks tragen gegenüber der zu
ständigen Bezirksverordnetenversammlung die
persönliche Verantwortung für die Arbeit des
gesamten Rates und gegenüber dem Rat die Ver
antwortung für die ihnen übertragenen Auf
gabengebiete.
Der Wirtschaftsrat beim Magistrat von Groß-Berlin
Die neuen gesellschaftlichen Verhältnisse in der
Deutschen Demokratischen Republik sowie das
wachsende sozialistische Bewußtsein der Arbeiter
klasse befähigt die Massen, den sozialistischen
Aufbau zu vollenden und die planmäßige Ent
wicklung der Volkswirtschaft zu verwirklichen.