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Sammlungen werden in allgemeiner, gleicher, un
mittelbarer und geheimer Wahl gewählt. Das
über die Aufgaben der Stadtverordneten Gesagte
gilt entsprechend für die Bezirksverordneten.
Bei der Stadtverordnetenversammlung und bei
den Bezirksverordnetenversammlungen bestehen
ständige Kommissionen, die von den Stadtver
ordneten bzw. Bezirksverordneten aus ihren
Reihen gewählt werden. Ihre Hauptaufgabe be
steht u. a. darin, die werktätige Bevölkerung in
die Lenkung und Leitung von Staat und Wirt
schaft einzubeziehen und zwischen den Volks
vertretungen und den Wählern enge Beziehungen
herzustellen. Sie bilden Aktivs aus fachlich qua
lifizierten und interessierten Bürgern. Den stän
digen Kommissionen obliegt es ferner, Beschlüsse
vorzubereiten, die die Volksvertretung fassen
soll, ihre Durchführung zu organisieren und zu
kontrollieren. Zu diesem Zweck haben die stän
digen Kommissionen das Recht, Vorschläge an
die Volksvertretung oder den Magistrat von
Groß-Berlin bzw. den Rat des Stadtbezirks ein
zureichen und Untersuchungen in den der be
treffenden Volksvertretung unterstellten staat
lichen Organen, Betrieben und Institutionen
durchzuführen.
Der Magistrat von Groß-Berlin
Der Magistrat von Groß-Berlin ist das vollziehen
de und verfügende Organ der Stadtverordneten-