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Ihrem Rechtscharakter nach standen von diesen Unternehmungen 10 im
Eigentum von Kreisen und Gemeinden und 16 im Eigentum von Privatgesell
schaften. Die Verteilung aus die drei Bahngruppen war solgende:
Jm Eigentum von
Gruppe
Kreisen und
Privat-
Gemeindeit
gesellschaften
Straßenbahnen
7
8
Schnellbahnen
1
1
Nebenbahnähnliche Kleinbahnen und Nebenbahnen
2
7
zusammen....
10
16
Im einzelnen handelte es sich um die in der nachfolgenden Übersicht
ausgeführten Unternehmen. Hierbei sind zur Erleichterung eines Vergleichs
mit den beigegebenen Übersichten 1 bis 3 und mit den Abb. 1 bis 3 aus der
Seite 12 die Unternehmen nach der Streckenlänge am Ende der Berichtszeit
(31. März 1916) geordnet.
Lfd.
Sir.
Unternehmen
Nanien der Berbandsgemeinden und -gutsbezirke,
in denen das Unternehmen betrieben wird
(Zustand am 1. April 1912)
1
o
3
4
.>
<;
I. Straßenbahnen.
A. Äii, Eigentum von Kreisen und Gemeinden.
Teltower Kreisbahnen
Städtische Straßenbahn Cöpenick
Berliner städtische Straßenbahnen
Spandauer Straßenbahn
Schmöckwitz—Grünauer Uferbahn
der Gemeinde Schmöckwitz
Straßenbahn der Gemeinde
Berlin-Steglitz (Betriebs-
führung durch den Kreis Teltow)
Städtische Straßenbahnen Pots
dam*)
Adlershof, Alt-Glienicke, Blu.-Lankwitz, Bln.-Lichter-
felde, Bln.-Steglitz, Klein-Machnow (Gutsbezirk),
Zehlendorf, Stahnsdorf, Teltow.
Adlershof, Cöpenick, Friedrichshagen, Grünau und
Mahlsdorf.
Berlin.
Charlottenburg, Ruhleben (Gutsbezirk) und Spandau.
Schmöckwitz, Forstgutsbezirk Grünau-Dahme und
Grünau.
Bln.-Steglitz und Bln.-Dahlem.
Nowawes.
8
6. Jm Eigentum von Privatgesellschaften.
Große Berliner Straßenbahn Berlin,Bln.-Britz, Bln.-Friedrichsfelde, Bln.-Heiners-
A.-G. dors, Bln.-Lichtenberg, Bln.-Mariendorf, Bln.-
Niedcrschönhausen, Bln.-Pankow, Bln.-Reinicken-
*) Die Bahnen der Stadt Potsdam sind, weil Potsdam nicht im Berdandsgebiet liegt, nicht als Gemeinde
bahnen im Sinne des Zweckverbandsgesetzes anzusprechen.