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zember 1949 erstreckt werden. Im Lause der Verhandlungen über diesen Air-
spruch wurde die Dauer der staatlichen Genehmigmrg ans die zwischen dem Ver
band nnd der Straßenbahngesellschaft vereinbarte Zrrstimmungsdauer beschränkt,
woraus die Strecke alsbald (ernt 2.4. Juni 1914) in Betrieb gesetzt wurde. Der
Herr Minister der öffentlicheir Arbeiten bat außerdem in einem Erlaß vom
24. Januar 191(5 mitgeteilt, daß er die Geuehmiguugsbehörden angewiesen habe,
die Forderung der nnbesristeten Zustimmung sacken zu lassen.
Weiter gehörten zu den Plänen, die noch vor dem Inkrafttreten des Zweck
verbandsgesetzes entstanden ivaren, aber nicht hatten zum Abschluß gebracht werden
können, die Verbindungen nach Buckow und Rudow (Übersicht 2, lsd. 9er. 39
bis 41 und 42 bis 44 nnd Übersicht 4, lsd. Nr. 4). Ansangs hatte der Kreis
Teltow die Absicht, diese Strecken als Erweiterungen der Kreisbahnen
Abb. 12. Querschnitt durch die Buckower Chauffee in Bin.-Britz.
auszubauen. Dieser Plan wurde jedoch ausgegeben und statt dessen die Südliche
Berliner Vorortbahn für den Bau dieser Strecken verpflichtet. Dadurch erhielten
die Gemeinden Buckow und Rudow über Berlin-Britz und Neukölln unmittel-
bareu Anschluß au das Verkehrsnetz der Großen Berliner Straßenbahn und
damit die Möglichkeit, bis ins Stadtinnere von Berlin und darüber hinaus ohne