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während das Blockinnere für Hausgärten, gewerbliche Nebenanlagen und Spiel
Plätze freibleibt. Diese Anordnung, die in den Abb. 21 bis 24 (S. 71 u. 72) dar
gestellt ist, ermöglicht dao Entstehen besonnter und durchlüftbarer Wohnungen.
Beide Gruppen von Bestrebungen, die eurerseits den Hochbau durch eine weit
räumige, wohl gestaffelte Bauweise ersetzen, andererseits den verbleibenden Hochbau
gesund gestalten wollen, haben ihren Niederschlag in einer großen Reihe von Polizei
Verordnungen gefunden. Die Wirkung einer derartigen Polizeiverordnung zur
Sanierung eines Hochbauviertels zeigen die Abb. 25 und 26 (S. 73).
In den Berichtsjahren sind Verordnungen erlassen worden, die in einigen
ausgesprochenen Wohnvierteln die Errichtung neuer Fabriken und die Er
Weiterung bestehender verbieten, sofern von ihnen Belästigungen des Wohn
Viertels durch Lärm oder Geruch zu befürchten sind.
Abb. 19. Wirkung der Bauordnung in Neukölln.
(Aufnahme der Luftbild-G. m. b. H. Berlin, Unter den Linden 66.)
In den allermeisten Wohnvierteln ist es unter den geltenden Banordnungen
gestattet, Großmietshänser und Fabriken beliebig durcheinander zu errichten, so
daß dichtbevölkerte Hochbauviertel unter der Luftverschlechterung durch die
mitten in ihnen angelegten Fabriken aufs schwerste zu leiden haben. In
der Erkenntnis der Unhaltbarkeit dieses Zustandes hat der Verband darauf ge
drängt, daß die Lärm und Geruch verursachenden Industrien in besondere
Jndustriezonen verwiesen werden, die von den dichtbevölkerten Stadtvierteln
genügend weit getrennt sind und in denen der Industrie weitestgehende Bau
freiheiten gestattet werden, während darin Wohnhäuser nur als Kleinhausbauten
(z. B. für das Betriebspersonal) gestattet werden. Diesen Anregungen ist von
den Behörden in größerem Umfange entsprochen worden, indem den Industrie-
zonen die vier- und fünfgeschossige Bauweise für Industriebauten und die Klein
hausbauklasse für Wohnhausbauten verliehen wurde.
Durch die planvolle Schaffung von Jndustriezonen, in denen der Industrie
die größtmögliche Baufreiheit zugestanden wird und die so anzuordnen sind, daß
Schaffung beson
derer Jndustric-
bczirke und Schutz
von Wohnvierteln
gegen industrielle
Belästigungen.