11
Diese sah u. a. die Bildung eines Vorstandes vor, dem neben dem Vor
sitzenden vier Beisitzer angehörten. Als Beisitzer wurden erstmalig gewählt
Stadtverordnetenvorsteher Michelet, Oberbürgermeister, jetziger Rcichswirtschafts-
minister, Dr., Dr.-lng. e. h. Scholz, Bürgermeister Buhrow und Kammerherr
von Beltheim. Abgesehen von dem Kammerherrn von Veltheim, der mit
31. März 1918 ausschied und an dessen Stelle vom Geschäftsjahr 1918 ab der
Landrat a. D. von Treskow trat, haben sämtliche Herren dem Vorstände der
Verbandsversammlung während der ganzen Dauer angehört.
Neben drei ständigen Sonderausschüssen, und zwar:
1. für Haushalt und Umlageverfahren,
2. für Geschäftsordnung und Wahlprüfung und
3. für Bittgesuche
sind wiederholt zur Vorberatung wichtiger Vorlagen Sonderausschüsse eingesetzt
worden.
Für die Sitzungen der Verbandsversammlung hatte die Stadt Berlin in
entgegenkommender Weise den Stadtverordnetensitzungssaal im Berliner Rathaus
zur Verfügung gestellt, ebenso wurden die Sitzungen der Sonderausschüsse
in den Sitzungszimmern des Berliner Rathauses und des Stadthauses
abgehalten.
Dem Verbandsausschuß liegt in erster Linie die Vorbereitung und die
Ausführung der Beschlüsse der Verbandsversammlung ob, er überwacht die
Geschäftsführung des Verbandsdirektors und beschließt über die Anstellung der
Verbandsbeamten, soweit diese nicht der Verbandsversammlung vorbehalten ist.
Er hat ferner die Befugnisse des Verbandes aus dem Gebiete des Bebauungs
plan- und des Bauordnungswesens wahrzunehmen. In der Praxis hat es sich
als notwendig erwiesen, ihm in gewissem Umfange auch die Beschlußfassung über
die Zustimmung zur Ausführung von Bahnanlagen zu übertragen, die nach dem
Gesetz ohne Rücksicht auf die Bedeutung der Anlagen der Verbandsversammlung
vorbehalten ist und bei der großen Zahl dieser Ausführungen zu einer Er
schwernis des Geschäftsganges und zu einer nicht zu rechtfertigenden Belastung
dieser Körperschaft geführt haben würde. Die Verbandsversammlung ermächtigte
daher den Verbandsausschuß, der seinerseits seine Befugnisse auf den Vcrbauds-
direktor übertrug, diese Zustimmung für sie auszusprechen. Die Verbands
versammlung erhielt von diesen Zustimmungen in längeren Zwischenräumen
durch Sammelvorlagen Kenntnis.
Der Verbandsausschuß besteht aus 11 Mitgliedern, die ihm kraft ihres
Hauptamtes angehören, und aus 8 gewählten Mitgliedern. Die ersteren sind
die ersten Bürgermeister der Städte Berlin, Charlottenburg, Lichtenberg, Neukölln,
Schöneberg, Spandau und Wilmersdorf, die Landräte der Kreise Teltow und
Niederbarnim, ein vom ersten Bürgermeister der Stadt Berlin zu bezeichnendes
Magistratsmitglied und der Verbandsdirektor. Die übrigen Mitglieder werden
von der Verbandsversammlung auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Für sie
sind in gleicher Weise Stellvertreter zu wählen, während die ersten Bürger
meister und die Landräte sich durch Mitglieder des Magistrats oder des Kreis-
ausschusses vertreten lassen können. Der Vorsitz im Verbandsausschuß steht
ebenso wie in der Verbandsversammlung dem ersten Bürgermeister der Stadt
Berlin zu.
BerbaiidS-
ausschich.