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Rechn.-Jahr
insgesamt
pro Kopf d. B.
Rechn.-Jahr
insgesamt
pro Kopf d. B
.K
x
>,
.«
X
1897/98
1 288,77
0,07«
1903
3 912,14
0,177
1898/99
2 999,93
0,18s
1904
8 947,06
0,35?
1899
1 885,39
0,1 la
1905
17 396,76
0,54a
1900
1 183,41
0,06«
1906
18 621,62
0,46s
1901
3 994,86
0,22s
1907
18 345,73
0,41e
1902
3 539,89
0,18a
1908
19 673,21
0,41«
XXVIII. Entwässerungsanlagen.
A. Boxhagcncr Schwemm-Kanalisation.
1. Allgemeines.
18
Nach dem Vertrage v. ~ 5. 99 war ausschließlich der Ortsteil Boxhagen innerhalb des Nord-
rings, also ohne die Stationsanlagen von Stralau-Rummelsburg und den Markgrafendamm-Bezirk zum
Anschluß an die Berliner Kanalisation bestimmt. Die Kgl. Eisenbahn-Verwaltung erreichte es indessen
im Wege von Sonderabkommen, daß auch Teile ihrer außerhalb belegenen Terrains, nämlich die Große
Tonne und der Hohe Parallelweg sowie die Stationsanlagen von Stralau-Rummelsburg, an die Ber
liner Kanalisationsleilungen angeschlossen wurden. Sodann gelang es auch der Gemeinde und zwar
gelegentlich der Neupflasterung des Markgrasendammes, daß auch das angrenzende innerhalb des
Südrings belegene Gemeindegebiet dem Bezirk der Berliner Kanalisation zugeschlagen wurde. Ein
malige Kanalisationsherstellungskosten und laufende Kanalisationsunterhaltungskosten sind für die
hiesigen Markgrafendammgrundstücke aber erst dann zu zahlen, sobald letztere zur Bebauung gelangen.
(Vereinb. 16. 3. 09.)
Eine Abänderung des Ortsstatuts, der Ortspolizei-Verordnung und der Beitrags- und Gebühren-
Ordnung hat während der Berichtsperiode nicht stattgefunden. Die Gemeindebehörden haben sich aller
dings entschließen müssen, vom 20. 11. 06 ab die einmaligenKanalisationsbeiträge von 50 M aus 70 M
zu erhöhen und die Gebühren einem erhöhten Unterhaltungskostensatz von 8 Jl anstatt 6 M pr. lfd. Meter
kanalisierter Grundstücksstraßenfront anzupassen, weil der Berliner Magistrat durch Schreiben vom
lo 4 Q5 bezgl. Kosten in gleicher Weise erhöht hatte. Wenngleich wir auch gegen die Erhöhung
protestierten und die Zahlung der erhöhten Kosten ablehnten, so schien es doch ratsam, sich für alle
Fälle durch Erhebung und Asservierung der Mehrbeträge zu sichern. Bisher ist eine Entscheidung in
der schwebenden Streitsache nicht erfolgt.
2. Rohrnetz.
Während der Berichtsperiode wurden nachbezeichnete Straßenleilungen betriebs- und anschluß
fähig hergestellt:
Datum der
Fertigstellung
Straße
Seite
Strecke
von bis
Länge
m
20.
4. 05
Simplonstraßc
Nord
Gryphiusstraße—Seumestraße
43,70
„
Grpphiusstraße
Ost
Simploustraße—Sonntagstraße
155,03
14.
7. 05
Romintener Str.
Nord
Berliner Grenze—Simon-Dach-Str.
46,75
„
Süd
tt ff
50,17
2.
11. 05
Wühlischstraße
Nord
Gärtnerstraße—Seumestraße
79,91
W
Seumestraße
West
Wühlischstraße—Crossener Straße
131,64
2.
1. 06
Simplonftraße
Nord
Holteistraße—Gryphiusstraße
106,08
Sa. pro 1905/06
613,28