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2. Anschlußbahnen.
Anschlußgleise wurden hergestellt im Jahre 1906 nach dem Benzinlagerplatz der Firma G. Apel
u. Cie. am Hönower Wiesenweg und nach dem Pachtgrundstück der Firma Fritz Wagner, ebenfalls am
Hönower Wiesenweg.
Für die Benutzung der Anschlußgleise ist eine überführungsgebühr von 25 Pf. pro beladene
Wageuachse an die Gemeindekasse zu zahlen, die dem Wegerentenfonds für den Hönower Wiesenweg
zugeführt wird.
3. Straßenbahnen.
Die auf den Bau einer Straßenbahn nach Berlin gerichteten Bemühungen wurden von der Ge
meinde-Verwaltung und den hiesigen Grundbesitzer-Vereinen eifrig fortgesetzt. Die Verhandlungen
mit der Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaft in Berlin" und der Firma „Unternehmen der Berliner-
Tief- (Untergrund-) Bahnen" gab die Gemeinde 1905 auf, weil von ihnen nichts Ersprießliches zu er
warten war, um dagegen die bereits im vorhergegangenen Jahre mit der Großen Berliner Straßenbahn
wieder aufgenommenen Verhandlungen tatkräftigst zu fördern. Letztere führten schließlich auch zum
Abschluß eines Konzessionsvertrags (11./18. Juni 1906), durch den die Gemeinde der Großen Berliner
Straßenbahn das Recht zur Schienenverleguug in der Boxhagener Straße, Boxhagener Chaussee, Alt-
Boxhagen, Marktstraße, Sadowastraße, Türrfchmidtstraße, Rathausstraße, Prinz-Albert-Straße
und Lückstraße einräumte.
Die Konzession erstreckt sich auf die Zeit bis zum 31.12.1949 und sofern die von der Straßenbahn
geplante Untertunnelung eines Teils der Potsdamer, Leipziger, Wall- und der Straße Unter
den Linden in Berlin durchgeführt werden sollte, auf die Dauer der in diesem Falle dem Unternehmen
zu erteilenden Genehmigung. Die zum Erlangen der Zustimmung Berlins zu der Benutzung der
Boxhagener Straße in Berlin sowie der Erteilung der landespolizeilichen Genehmigung erforderlichen
Schritte hat die Straßenbahn zu tun. Während der ersten 6 Jahre seit Eröffnung des Betriebes ist von
der Straßenbahn kein Entgelt zu zahlen, von da ab bis zum Ablauf von 18 Jahren nach der Betriebs
eröffnung ist eine Jahresgebühr von 2 M für das laufende Meter einfaches Gleis und 4 M für das lfde.
Meter doppeltes Gleis aufder Strecke zwischender Berliner Weichbildgrenze und derEisenbahnüberführung
in der Straße Alt-Boxhagen, auf den übrigen Strecken dagegen eine Jahresgebühr von 0,75 M für das
lfde. Meter einfaches und von 1,50 M für das lfde. Meter doppeltes Gleis zu entrichten. Diese Sätze er
höhen sich nach Ablauf des 18. Jahres bis zum 31.12. 49 um das Doppelte; sie gelten dann auch für die
Lückstraße, für welche vor Ablauf des 18. Jahres überhaupt keine Gebühren zu zahle» sind. Rach dem
31.12. 49 bis zum Ablauf der verlängerten Konzessionsdauer hat die hiesige Gemeinde die Wahl, ent
weder die Weiterbezahlung der bisherigen Abgaben zu fordern, oder eine Abgabe in Höhe von 10%
des auf der im Gemeindebezirk belegenen Teilstrecke erzielten Reingewinns zu verlangen. Die Ge
meinde kann am 31. Dezember der Jahre 1919, 1926, 1931, 1936, 1941 und 1946 die in ihrem Bezirk
belegene Straßenbahneinheit gegen Vergütung des vollen Wertes des Unternehmens zur Zeit des Über
gangs erwerben. Die Ermittelung des Erwerbspreises erfolgt durch ein Schiedsgericht.
Schon im Juli 1906 wurde bei den Regulierungsarbeiten in der Markt- und Sadowastraße
zugleich mit dem Legen von Schienen begonnen, doch geriet der Straßenbahnbau gleich wieder ins
Stocken und die bereits angefahrenen Materialien wurden teilweise wieder fortgeschafft, da der Berliner
Magistrat sich auf eine Konzessionserteilung zur Benutzung der Berliner Straßen nicht einlassen wollte.
Erst im Juni 1907 gab die Stadt Berlin die Genehmigung zur Legung der erforderlichen Anschluß
gleise und nun wurden die Arbeiten mit besonderem Eifer gefördert. Am 14. August 1907 fand die landes
polizeiliche Abnahme der Straßenbahn statt, an die sich ein Festessen anschloß, bei dem der Beigeordnete
Köhler in Vertretung des auf Urlaub befindlichen Bürgermeisters l)r. Hahn die Festrede hielt.
Die Bahnwagen der Linie 79 liefen von Halensee bis zum hiesigen Rathaus. Schon am 15. De
zember 1907 wurde die Reststrecke vom Rathaus durch die Rathausftraße, Prinz-Albert-Straße bis zur
Lückstraße, Ecke Friedrichstraße durch die neue Linie 76 befahren. Der Verkehr zwischen Halensee und
Rathaus vollzieht sich in Abständen von 7% Minuten, von 15 Minuten auf der Reststrecke. Die Bahn
ist bis zur Eisenbahnüberführung in der Straße Alt-Boxhagen zweigleisig, von da ab bis Lückstraße
einschl., abgesehen von einigen zum Ausweichen bestimmten Stellen, eingleisig ausgebaut. Die ur
sprüngliche Aufschrift auf den Schildern der Wagen mit „Rummelsburg—Rathaus" wurde auf Antrag
der Gemeinde in „Boxhagen—Rummelsburg—Rathaus" umgeändert.
Freisahrtkarten erhielten der Gemeinde-Vorsteher, der Beigeordnete und der Gemeindebau
meister.
4. Berkehrszweckverband Groß-Berlin.
Zu dem vom Berliner Magistrat angeregten Verkehrszweckverband, der im besondern den
Erwerbs Betrieb und Ausbau von Straßenbahnen in Berlin und den Vororten bezwecken soll, nahm
unsere Gemeinde während der Berichtszeit eine abwartende Stellung ein.