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Anhang zum geschichtlichen Ceil.
vom Königlichen Gauinspektor Galckow im Jahre 1805 aufgestellt, ist dann am
2. ?*pril 1806 Livischen dem Seheimen Kabinetsrat Leyme und den bisherigen
4 Lauern und 3 Kossäten der nachfolgend wiedergegebene siezeß geschlossen
worden.
Obige Karte gibt auch eine Lrklärung zu der Gezeichnung ?ichtenberg
hinsichtlich des Geländes nördlich von der jetzigen fvariendorfer Straße. Oer
„rauhe Lerg" war wohl der eigentliche Name für jene Rüge», die von Sträuchern
und Richten bewachsen waren, so daß hieraus kurz die Lezeichnung fichtenberg
entstanden sein mag.
R.ecess
zvifcken dem königlicken Gekeimen kabiners Katb Nerrn Leyme
»ls Gutbskerrn von Stegelitz und der dortigen Gemeine,
über deren Dienst Aufhebung und eigentkümlicke lleberlassung der Dos« an dieselbe,
Luck Aufhebung ikrer Erbuntertänigkeit.
Nach dem der Königlich Preußische Geheime Kabinets Kath und Sesitzer
des Kittergutes Stegelitz Rerr Sari Friedrich Leyme und die sieben Lauern da
selbst rum gerichtlichen Protocoll vom 2ten d. M. dahin angetragen haben, den
rwischen ihnen, über Dienst Aufhebung, Gleichmachung, und Verwandlung der
bisherigen lüastgüter in Ligenthum, wie auch Aufhebung der Lrbunterthänigkeit
abgeschlossenen und gerichtlich vollrogenen Keceß auszufertigen: so wird derselbe,
nebst der. über die Vollriehung aufgenommenen Verhandlung vom obgedachten
Dage, welche wörtlich lauten, wie folget:
Zu wissen sey hiemit: Oes Königlich Preußischen wirklichen Geheimen
Labinets Kaths, Lanonicus des Ober-Lollegiat Stiftes beatae Mariae Virginio zu
Ralberstadt, €rb und Gerichts Rerrn auf Steglitz, Dahlem und Schmargendorfs.
Rerrn Leyme Rochwohlgeboren haben sich entschlossen, um dem Nahrungszustande
der 4 Lauern und 3 Lossäthen ru Steglitz aufzuhelfen, die Randdienste der letzteren
in ein jährliches Dienstgeld zu verwandeln, in sofern sämmtliche Obirthe sich zur
völligen Gleichmachung ihrer Grundstücke und Obliegenheiten entschließen sollten;
ihnen sämmtlich demnächst auch das Ligenthum ihrer inne habenden Liasthöfe,
nebst der dazu gehörenden Rofwehr zu überlassen, und die ihnen obliegende erb
liche Unterthänigkeit aufzuheben.
Ls ist hiezu durch den dazu aufgeforderten Lhurmärkischen Krieges und
Domainen Kath von Lalthasar am 20ten ftpril v. I. der Plan entworfen, dieser
am 2lten desselben wonaths von dem Rerrn Labinets Kath Leyme sowohl, als
den interessirenden Gemeine-Gliedern vorläufig unter einigen näheren Lestimmun-
gen angenommen. Ls ist hiernächst die Vermessung und gleichmäßige Vertheilung
sämmtlicher Gemeine Grundstücke durch den König!. Lau Inspector Lalckow ver
anlaßt. von demselben das beygeheftete Vermessungs- und Lintheilungs-Kegister.